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Document 52018M8697
Prior notification of a concentration (Case M.8697 — APMH Invest/Mitsui/Maersk Product Tankers) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8697 — APMH Invest/Mitsui/Maersk Product Tankers) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8697 — APMH Invest/Mitsui/Maersk Product Tankers) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )
ABl. C 73 vom 27.2.2018, p. 10–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.2.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 73/10 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8697 — APMH Invest/Mitsui/Maersk Product Tankers)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 73/09)
1. |
Am 20. Februar 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
APMH Invest und Mitsui übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über MPT, das derzeit im Alleineigentum von APMH Invest steht. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — APMH Invest: Holdinggesellschaft, die im Bankwesen, im Infrastrukturbereich und in Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren investiert; — Mitsui: weltweit aufgestellte Unternehmensgruppe, die Produkte verkauft, weltweit Logistik- und Finanzierungsdienste anbietet und große Infrastrukturvorhaben wie auch andere Projekte entwickelt; — MPT: Anbieter von Trampdiensten im Seeverkehr zur Beförderung von flüssigen Massengütern, raffinierten Erdölerzeugnissen und bestimmten Chemikalien. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben: M.8697 — APMH Invest/Mitsui/Maersk Product Tankers Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.