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Document 52018IR6135
Opinion of the European Committee of the Regions — Cross-border dimension indisasterriskreduction (DRR)
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die grenzübergreifende Dimension der Katastrophenvorsorge
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die grenzübergreifende Dimension der Katastrophenvorsorge
COR 2018/06135
ABl. C 404 vom 29.11.2019, p. 39–43
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.11.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 404/39 |
Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die grenzübergreifende Dimension der Katastrophenvorsorge
(2019/C 404/08)
Berichterstatter |
: |
Roberto CIAMBETTI (EKR/IT), Präsident und Mitglied des Regionalrates der Region Venetien |
POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN
1. |
unterstreicht, dass Naturkatastrophen und die durch sie verursachten Schäden mit Auswirkungen sowohl auf Menschenleben als auch in finanzieller Hinsicht an Intensität und Häufigkeit zunehmen. Jedes Jahr verursachen Naturkatastrophen ca. 90 000 Todesopfer. Weltweit sind annähernd 160 Mio. Menschen davon betroffen. Zwischen 1980 und 2016 machten die durch Wetter und Klima verursachten Naturkatastrophen rund 83 % der finanziellen Verluste in den EU-Mitgliedstaaten aus; |
2. |
betont, dass Katastrophen nicht an den Grenzen haltmachen und folglich die Entwicklung von Vorbeugung, Resilienz und wirksamer Notfalleinsätze grenzübergreifende Zusammenarbeit erfordert. Eine wirksame grenzübergreifende Zusammenarbeit würde für 37,5 % der EU-Bevölkerung erhebliche Vorteile bringen; |
3. |
unterstreicht, dass auch die Möglichkeit eines großflächigen grenzüberschreitenden Stromausfalls, eines sogenannten „Blackout“, schwerwiegende Notfallsituationen hervorrufen könnte, für den konkrete Katastrophenvorsorgemaßnahmen und die Stärkung der grenzüberschreitenden Kontakte dringend zu empfehlen sind; |
4. |
betont, dass bei allen Investitionsmaßnahmen der EU die Fähigkeit zur deutlichen Verringerung des Risikos und der Folgen von Katastrophen berücksichtigt werden muss, damit öffentliche Gelder dazu dienen, Kommunen gegenüber den negativen Auswirkungen von Katastrophen widerstandsfähiger zu machen und das Leben der Bürger zu schützen; bedauert, dass bei den Struktur- und Investitionsfonds im Allgemeinen und beim Kohäsionsfonds im Besonderen die Bewertung des Katastrophenrisikos keine Voraussetzung für die Durchführung EU-finanzierter Infrastrukturprojekte ist; |
5. |
weist darauf hin, dass die EU zwar derzeit über zwei Instrumente verfügt (das Katastrophenschutzverfahren der Union und den EU-Solidaritätsfonds), die dazu beitragen sollen, Notfallmaßnahmen zu koordinieren und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturkatastrophen zu stärken. Gleichwohl ist eine ausgeprägtere Multi-Level-Governance erforderlich, um die Ziele des Sendai-Rahmens für Katastrophenvorsorge 2015–2030 in enger Zusammenarbeit mit dem Büro der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos zu erreichen. Ferner muss der Grundsatz der Investitionen in die Katastrophenvorsorge in Zukunft in Europa — auch im Europäischen Semester und in den EU-Fonds — fest verankert sein; |
Allgemeine Bemerkungen
6. |
stellt fest, dass der AdR in seinen früheren Stellungnahmen auf grenzübergreifende Bedrohungen und Katastrophen aufmerksam gemacht hat, die Regionen in zwei oder mehreren EU-Mitgliedstaaten betreffen. Er hat eine bessere Koordinierung zwischen den Grenzregionen gefordert, um gemeinsame Präventionsbemühungen und koordinierte Reaktionsmaßnahmen sicherzustellen (1); |
7. |
weist auf die Notwendigkeit einer Planung hin, die auf dynamische Weise den Erfordernissen der verschiedenen Regionen, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, in Bezug auf Risiken, Schutzbedürftigkeit und Exposition Rechnung trägt; |
8. |
stellt fest, dass es in Europa auf nationaler Ebene bzw. auf den geeigneten subnationalen Ebenen eine Vielzahl unterschiedlicher Risikomanagementstrukturen und -methoden gibt. Ein systematischerer Ansatz bei künftigen Risikobewertungen könnte daher in Bezug auf die grenzübergreifende Dimension der Risiken nützlich sein; |
9. |
unterstützt und befürwortet die Festlegung nationaler, regionaler und lokaler Strategien und Pläne für das Risikomanagement sowie u. a. die Entwicklung gemeinsamer grenzüberschreitender Strukturen für grenzübergreifende Regionen und eine wirksame Koordinierung solcher Strategien. Der Ausschuss hat zudem ausreichende Mittel für die Programme zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Katastrophenvorsorge und des Krisenmanagements gefordert (2); |
10. |
ist der Auffassung, dass die Pläne für Prävention und Risikomanagement u. a. auch umfassendere regionenübergreifende Risikoszenarien für die Überwachung und Kontrolle zu erwartender Ereignisse umfassen sollten, damit sie besser zum regionalen Verständnis und zur regionalen Bewertung von Risiken beitragen können. Die Studien über Risikoanfälligkeit und -gefährdung sowie Gefahren- und Umwelteigenschaften und die daraus resultierende Risikokartierung sind wichtige Voraussetzungen für Präventions- und Risikomanagementpläne. Grenzübergreifende Pläne sollten auf beiden Seiten öffentlich zugänglich sein und angemessen bekannt gemacht werden, um Katastrophenereignisse zu verhindern, abzuschwächen und Notfallmaßnahmen vorzubereiten; |
11. |
betont, dass die Risikomanagementstrukturen durch die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gestärkt werden müssen; |
12. |
betont, wie wichtig es insbesondere im Hinblick auf eine wirksamere und langfristigere Krisenvorsorge ist, die grenzübergreifende Dimension der Katastrophenvorsorge in Europa besser zu verstehen; |
13. |
begrüßt erneut (3) den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines europäischen grenzübergreifenden Mechanismus (4) im Rahmen der Anstrengungen zur Beseitigung der Hemmnisse für die grenzübergreifende Zusammenarbeit, einschließlich im Bereich der Katastrophenvorsorge. Um eine bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen und Katastrophen zu verhindern, können neue Vorbereitungsprojekte für die schwächsten Regionen (wie die Gebiete in äußerster Randlage, Inseln und Küstenregionen) auf den Weg gebracht werden; |
14. |
betont, dass die intervenierenden Staaten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union Hilfe leisten, wenn eine Katastrophe nicht von einem Land alleine bewältigt werden kann. Sind allerdings Regionen in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten von grenzüberschreitenden Bedrohungen und Katastrophen betroffen, ist eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen benachbarten Regionen erforderlich, um dafür zu sorgen, dass sich alle Seiten an den Maßnahmen zur Katastrophenvorbeugung beteiligen und die Einsätze koordiniert werden; |
15. |
stellt fest, dass für eine gewissenhafte Katastrophenvorsorge und eine bestmögliche Kommunikation im Krisenfall neben konkreten Koordinierungs-und Kommunikationsstrategien auch Kenntnisse der Sprache des Grenznachbarn von großer Bedeutung sind; |
16. |
stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die meisten Staaten bilaterale Abkommen mit den Nachbarländern abgeschlossen haben (die nicht unbedingt nur auf zwei Länder begrenzt sind), die auch die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Katastrophenfall betreffen. Jedoch muss der Katastrophenprävention, der Risikobegrenzung und der Erarbeitung von Reaktionsstrategien mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden; |
17. |
begrüßt die Tatsache, dass das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die Stärkung des aktuellen Katastrophenschutzverfahrens der EU und des EU-Katastrophenschutzes (rescEU) erzielt und dabei den Schwerpunkt stärker auf grenzübergreifende Risiken gelegt haben; |
Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und grenzübergreifende Projekte
18. |
empfiehlt eine stärkere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in EU-finanzierte Projekte im Bereich der Katastrophenvorsorge, damit diese langlebiger werden und in anderen Gebieten mit analoger Risikostruktur repliziert werden können; |
19. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Auswahl geplanter Investitionen in allen entsprechenden Programmen und bei der Erörterung möglicher Änderungen einzubeziehen; |
20. |
fordert eine aktivere Umsetzung von grenzübergreifenden Projekten zur Verringerung des Katastrophenrisikos, um die dafür vorgesehenen Mittel aus den Strukturfonds umfassender zu nutzen; |
21. |
hofft, dass auf lokaler und regionaler Ebene stärkere Anreize der EU geboten werden, um die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Risikominderung zu fördern, nicht zuletzt im Bereich der Prävention, der Ausbildung und der Schulung; |
22. |
unterstreicht die zentrale Aufgabe der lokalen Akteure bei der Verringerung des Katastrophenrisikos und der Verbesserung der Katastrophenresilienz sowie den Wert bestehender Katastrophenvorsorgeinitiativen auf lokaler Ebene, darunter der Kampagne „Making Cities Resilient“ des Büros der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos; |
23. |
hält es für besonders wichtig, in die Planungen im Zusammenhang mit Katastrophenvorsorge, vor allem im Hinblick auf den Klimawandel und den daraus resultierenden extremen Ereignissen, durch das Katastrophenschutzverfahren der Union und den Solidaritätsfonds der EU — auch finanziell — zu investieren; |
Grenzübergreifende Zusammenarbeit
Planung
24. |
weist darauf hin, dass eine kontinuierliche grenzübergreifende Planung entwickelt werden muss, die transnationale Risikoszenarien berücksichtigt. Dabei sollen die Risiken gemeinsam ermittelt und kartiert werden, sowohl im Hinblick auf die Entwicklung grenzübergreifender Bereiche als auch auf den Schutz größerer Gebiete, auch zwecks Überwachung und Kontrolle der zu erwartenden Ereignisse; |
25. |
fordert die Einrichtung wissenschaftlicher Ausschüsse für eine bessere Definition von Risikoszenarien und die Vernetzung von Kenntnissen und Fähigkeiten. Diese Ausschüsse sollten sich aus Fachleuten zusammensetzen, die aufgrund ähnlicher Risikofaktoren für homogene Gebiete (z. B. Waldbrände im Mittelmeerraum, Sturzfluten oder Überschwemmungen in Mitteleuropa usw.) ausgewählt werden, und schnell eingreifen und mit den lokalen Behörden in Kontakt treten können, um über die entsprechenden Finanz- und Humanressourcen sowie Ausrüstung verfügen zu können; |
26. |
stellt fest, dass es angesichts der Mittelkürzungen in einigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Entscheidungsträger im Bereich des Katastrophenschutzes noch wichtiger geworden ist, über eine bessere Bewertung der lokalen Gemeinschaften, Einzelpersonen und Katastrophenschutzprojekte zu verfügen; hält das von der EU kofinanzierte grenzüberschreitende Projekt INDRIX (Index für soziale Resilienz) für geeignet, die Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften auf der Grundlage statistischer Daten sowie eigens dafür eingegebener Daten zu bewerten: das Projekt hat anhand bestimmter sozialer Indikatoren (Bildungsstand, Gesundheitszustand, Arbeitslosenquote, angebotene Dienstleistungen usw.) ermöglicht, die Risikowahrnehmung in verschiedenen Gemeinschaften abzuschätzen und insbesondere die schwächsten und anfälligsten Gemeinschaften zu ermitteln; ruft die zuständigen Institutionen auf, die Entwicklung von obligatorischen Versicherungsinstrumenten gegen Naturkatastrophen in Erwägung zu ziehen, die auf europäischer Ebene harmonisiert und mit Versicherungsprämien je nach Risikoniveau versehen wären, nicht zuletzt um das Bewusstsein zu schärfen und das Verständnis der Tragweite von Prävention bei den Bürgerinnen und Bürgern zu fördern, das moralische Risiko zu senken und gleichen und einheitlichen Schadensersatz für alle Bürger in Europa zu gewährleisten; |
27. |
erachtet die Schaffung einer gemeinsamen Datenbank in bestimmten grenzüberschreitenden Gebieten für notwendig, in der Material, technische Mittel, Ausrüstungen, Spezialisierung der Freiwilligen und Standort und Logistik erfasst werden; |
28. |
stellt fest, dass diese Datenbank nicht nur deshalb geschaffen und verwaltet werden sollte, um besser für Katastrophen gewappnet zu sein, sondern auch um den sozioökonomischen und kulturellen Wiederaufbau der von Katastrophen betroffenen Gebiete in gemeinsamer grenzübergreifender Perspektive zu stärken; |
29. |
empfiehlt, die folgenden bereits bestehenden positiven Beispiele für grenzübergreifende Zusammenarbeit zu berücksichtigen und zu replizieren:
|
Ausbildung
30. |
betont wie wichtig es ist, Ausbildungsmaßnahmen für junge Menschen durch Anreize zu unterstützen, und hält die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu an, spezifische Hochschulstudiengänge und Projekte der Risikominderung zu fördern; unterstreicht zudem, dass sich junge Menschen im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps an solidarischen Tätigkeiten im Bereich der Katastrophenvorsorge beteiligen können (5). Diese Beteiligung kann in Form von Freiwilligentätigkeit, Lehre, Praktikum und Arbeitserfahrungen erfolgen; |
31. |
stellt fest, dass ein besonderer Ausbildungsgang für lokale Verwaltungsbeamte (auch mit Blick auf die „Kampagne für resiliente Städte“) geschaffen werden muss, um sie zu sensibilisieren und ihre Kompetenzen bezüglich ihrer unmittelbaren Verantwortung gegenüber den Bürgern und für den Landschaftsschutz und die Raumentwicklung zu verbessern; |
32. |
empfiehlt, der Schulung von Freiwilligen und Fachleuten im Sinne einer verstärkten Spezialisierung mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Dafür sollten Ausbildungsgänge auf der Grundlage der in den einzelnen Ländern bestehenden (vor allem grenzübergreifenden) Risiken eingerichtet und gefördert werden, um regionale Kenntnisse zu verbessern und gemeinsame und koordinierte Überwachungs- und Notfallmaßnahmen durchzuführen; |
33. |
bekräftigt, dass über die lokalen Behörden bzw. Freiwilligenverbände Informationskampagnen durchgeführt werden müssen, um die bestehenden Risiken und die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen bekannt zu machen; für Initiativen des wechselseitigen Lernens auf lokaler und regionaler Ebene sollte dies durch die gegenseitigen Begutachtungen zwischen Städten und Regionen geschehen; |
34. |
unterstreicht, dass die länderübergreifenden Ausbildungsangebote den in den Katastrophenvorsorge- und -managementplänen festgelegten grenzübergreifenden Risikoszenarien entsprechen müssen. Alle direkt mit dem Risiko verbundenen Beteiligten von den technischen Sachverständigen bis zu den Freiwilligenorganisationen sollten auf beiden Seiten der Grenze — wenn möglich, gemeinsam — an den Schulungen beteiligt werden; |
35. |
unterstreicht, dass E-Learning-Plattformen wie z. B. das Schulungsprogramm des Katastrophenschutzverfahrens der Union ausgebaut und die Verfügbarkeit offener Online-Kurse im Bereich Katastrophenschutz erhöht werden müssen; |
36. |
stellt fest, dass der EU-Solidaritätsfonds Informationskampagnen anbietet, die für die Regionen mittels der bereits gut funktionierenden Unterstützungsmaßnahmen verstärkt wurden. Der EU-Solidaritätsfonds ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der betreffenden Regionen, wenn außergewöhnliche Anstrengungen für den Wiederaufbau von Gebieten nach Natur- und Wetterkatastrophen erforderlich sind, zumal Naturkatastrophen nicht an den Grenzen Halt machen; |
Notfallmaßnahmen
37. |
betont, dass ein gemeinsames und standardisiertes grenzüberschreitendes Warnsystem aufgebaut werden muss, auch um die Meldung jeglicher Vorfälle und Katastrophenereignisse in Echtzeit zu gewährleisten, die Auswirkungen auf die Regionen eines anderen Staates haben könnten; |
38. |
stellt fest, dass grenzübergreifende Vereinbarungen zur Vereinheitlichung und Beschleunigung der Mobilisierung von Rettungssystemen und Freiwilligen notwendig sind. Dabei müssen rechtliche Hindernisse ermittelt, die Zusammenarbeit gefördert und die Logistik der Mittel und des Personals verbessert werden; plädiert dafür, auch im Hinblick auf Überschwemmungen Vereinbarungen abzuschließen, um die Kenntnisse über die Organisation und Funktionsweise der Deiche zu fördern, rechtzeitiges Handeln zu ermöglichen und dadurch die Überschwemmungsgefahr in einem anderen Mitgliedstaat stromabwärts zu reduzieren; |
39. |
dringt auf die Ausarbeitung von Abkürzungen, um die unterschiedlichen Begriffe für die Rettungsleitstellen auf den verschiedenen territorialen Ebenen zu vereinheitlichen und anzugleichen; |
40. |
fordert die Einführung harmonisierter Verfahren für die Kommunikation im Bereich Prävention und für den Austausch operativer Verfahren im Notfall; |
41. |
empfiehlt die Nutzung von IT-Anwendungen, um die Bürger in Echtzeit zu warnen; |
42. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, Berufsbilder im Bereich der Katastrophenvorsorge („Risikomanager“) anzuerkennen und zu zertifizieren. Diese Fachleute sollen den lokalen und regionalen Verwaltungsbeamten nicht nur bei der normalen Planung, sondern vor allem in Notfallsituationen mit multidisziplinären und sektorübergreifenden Fachkenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen zur Seite stehen können; |
Subsidiaritätsprinzip
43. |
teilt die Auffassung, dass die EU Zuständigkeiten für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes haben sollte; |
Bewährte Verfahren
44. |
unterstreicht, dass es bei der Katastrophenvorsorge verschiedene Beispiele bewährter Verfahren der grenzübergreifenden Zusammenarbeit gibt, die aufgegriffen und optimal weiterentwickelt werden könnten, wie z. B.:
|
45. |
unterstützt nachdrücklich das Projekt b-solutions der Arbeitsgemeinschaft europäischer Grenzregionen (AEBR), mit dem rechtliche und administrative Hindernisse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich Katastrophenvorsorge und Schadensbegrenzung ermittelt werden sollen; weist darauf hin, dass bei der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von 2018 von der AEBR zehn Fälle ausgewählt und zu Pilotprojekten erklärt wurden. Viele Fälle wurden aber noch nicht gelöst (Krankenwagen, Feuerwehr oder Hubschrauber, die zwar die Grenzen zu einigen, aber nicht allen Regionen überschreiten dürfen, Verwaltungsformalitäten für die Überführung sterblicher Überreste, ungleiche Erbringung von Dienstleistungen auf grenzüberscheitender Ebene, Problem im Bereich Versicherungen, Anerkennung von Abschlüssen usw.); fordert alle mit solchen Hindernissen konfrontierten Regionen auf, bei künftigen Aufforderungen Vorschläge einzureichen; |
46. |
betont die Notwendigkeit, dass die von Katastrophen betroffenen Regionen ihren jeweiligen Regierungen gemeinsame Lösungen vorlegen. Hier kann das Beispiel der Zusammenarbeit zwischen dem Norden Portugals und der Region Galicien in Spanien angeführt werden, die ihren Zentralregierungen ihre Prioritäten für Fragen vorlegen, die im Rahmen der iberischen Gipfeltreffen gelöst werden können. Ein weiteres Beispiel ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Gebieten in äußerster Randlage Kanarische Inseln, Azoren und Madeira im Rahmen des Programms Interreg MAC, dem sich auch benachbarte Drittstaaten wie Kap Verde, Mauretanien und Senegal angeschlossen haben; |
Brüssel, den 27. Juni 2019
Der Präsident
des Europäischen Ausschusses der Regionen
Karl-Heinz LAMBERTZ
(1) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Auf dem Weg zu einem Hyogo-Rahmenaktionsplan für die Zeit nach 2015: Risikomanagement zur Stärkung der Resilienz“ (ABl. C 271 vom 19.8.2014, S. 61).
(2) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Aktionsplan zum Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030“ (ABl. C 272 vom 17.8.2017, S. 32).
(3) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Grenzübergreifender Mechanismus“, (verabschiedet am 5. Dezember 2018, noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(4) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext, COM(2018) 373 final.
(5) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2018/03892 zum Thema „Europäisches Solidaritätskorps und die neue EU-Strategie für die Jugend“ (Berichterstatter: Matteo Bianchi).