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Document 52018IP0211

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Mai 2018 zur Umsetzung der GAP-Instrumente für Junglandwirte in der EU nach der Reform im Jahr 2013 (2017/2088(INI))

ABl. C 76 vom 9.3.2020, p. 11–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/11


P8_TA(2018)0211

Umsetzung der GAP-Instrumente für Junglandwirte in der EU nach der Reform im Jahr 2013

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Mai 2018 zur Umsetzung der GAP-Instrumente für Junglandwirte in der EU nach der Reform im Jahr 2013 (2017/2088(INI))

(2020/C 76/03)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/2393 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und (EU) Nr. 652/2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial (3),

unter Hinweis auf die von seiner Fachabteilung B — Struktur- und Kohäsionspolitik — in Auftrag gegebene Studie „Young farmers - Policy implementation after the 2013 CAP reform“ (Umsetzung der Politik zur Förderung von Junglandwirten nach der GAP-Reform im Jahr 2013), die in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses vom 23. November 2017 vorgestellt wurde,

unter Hinweis auf seine Anhörung zum Thema „Umsetzung der Politik zur Förderung von Junglandwirten nach der GAP-Reform vom Jahr 2013“ am 23. November 2017,

unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 10/2017 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „EU-Unterstützung für Junglandwirte sollte gezielter zur Förderung eines wirksamen Generationswechsels eingesetzt werden“

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2017 zu dem Thema „Aktueller Stand der Konzentration von Agrarland in der EU: Wie kann Landwirten der Zugang zu Land erleichtert werden?“ (4),

unter Hinweis auf die am 17. Mai 2017 veröffentlichte Studie des Europäischen Rats der Junglandwirte (CEJA) mit dem Titel „Junglandwirte sind von entscheidender Bedeutung für die GAP der Zukunft“,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Unterstützung europäischer Junglandwirte“ (5),

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 über das Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0157/2018),

A.

in der Erwägung, dass in der EU lediglich 6 % aller Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen, unter 35 Jahren alt sind, mehr als die Hälfte jedoch das 55. Lebensjahr überschritten haben, wobei zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede bestehen;

B.

in der Erwägung, dass sich diese Zahlen in den vergangenen zehn Jahren nicht wesentlich geändert haben, der Anteil an Junglandwirten weiter zurückgeht und die zunehmende Überalterung der Landwirte ein großes Problem darstellt; in der Erwägung, dass zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Verlaufs des Generationenwechsels bestehen, weswegen ein flexibler und differenzierter Ansatz erforderlich ist;

C.

in der Erwägung, dass im Rahmen der durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geförderten landwirtschaftlichen Entwicklung seit mehr als 50 Jahren die Vergrößerung und Konzentration von Betrieben und eine starke Kapitalisierung der Produktionsgüter gefördert werden, wodurch die Übergabe von Betrieben an junge Menschen bzw. deren Zugang zu diesen Betrieben aufgrund der Höhe der dafür erforderlichen Mittel oft erschwert wird;

D.

in der Erwägung, dass die Alterung der Agrarbevölkerung vor allem im Bereich der Viehhaltung – in erster Linie bei der Haltung von Schafen und Ziegen – besonders ausgeprägt ist, was der eingeschränkten wirtschaftlichen Rentabilität dieses Wirtschaftszweigs geschuldet ist;

E.

in der Erwägung, dass in den Jahren 2007 bis 2013 die Zahl der Junglandwirte in der gesamten Union von 3,3 auf 2,3 Millionen und die Fläche der von Junglandwirten geleiteten Landwirtschaftsbetriebe von 57 auf 53 Millionen Hektar zurückgegangen sind;

F.

in der Erwägung, dass angesichts des demografischen Wandels, der sich in der Entvölkerung ländlicher Gebiete und dem Altern ihrer Bevölkerung manifestiert, Perspektiven für die Landwirtschaft als moderne und attraktive Branche geschaffen werden müssen, damit junge Menschen dazu ermutigt werden, eine berufliche Laufbahn in der Landwirtschaft einzuschlagen;

G.

in der Erwägung, dass beim Zugang zu Agrarflächen starke Konkurrenz herrscht zwischen jungen Menschen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen bzw. übernehmen wollen, und langjährigen Besitzern eines landwirtschaftlichen Betriebs und manchmal sogar zwischen jungen Menschen und Finanzdienstleistungsinstituten, die gegenwärtig ein Interesse an der Landwirtschaft entwickeln;

H.

in der Erwägung, dass ein ganzes Modell der landwirtschaftlichen Entwicklung, das auf Familienbetrieben beruht, in seiner zukünftigen Existenz bedroht ist;

I.

in der Erwägung, dass die GAP in dieser Hinsicht weiterhin eine entscheidende Rolle spielt;

J.

in der Erwägung, dass das Problem des Generationenwechsels in der Landwirtschaft einerseits die Schwierigkeiten der neuen Generation bei der Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit und andererseits die Schwierigkeiten der aktiven Generation von Landwirten beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben umfasst und dass der Mangel an jungen Menschen, die landwirtschaftliche Berufe ergreifen, die wirtschaftliche und soziale Lebensfähigkeit und das Wachstum der ländlichen Gebiete sowie die Unabhängigkeit der Lebensmittelversorgung der EU und ihre Ernährungssicherheit gefährdet; in der Erwägung, dass eine zufriedenstellende wirtschaftliche Situation unabdingbar ist, damit eine Tätigkeit in der Landwirtschaft als attraktiv angesehen wird;

K.

in der Erwägung, dass im Rahmen der jüngsten Reform der GAP eine Reihe von Instrumenten beschlossen und eingeführt wurde, die in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten kombiniert und angepasst werden können, insbesondere die obligatorischen Zahlungen an Junglandwirte im Rahmen der ersten Säule (6,9 Milliarden EUR zugunsten von 180 000 Junglandwirten) und Maßnahmen wie die Unterstützung bei der Betriebsgründung und beim Zugang zu Finanzmitteln und zu Krediten sowie die Möglichkeit, ein thematisches Teilprogramm für Junglandwirte einzurichten, im Rahmen der zweiten Säule (2,6 Milliarden EUR);

L.

in der Erwägung, dass in der EU nicht alle Mitgliedstaaten tatsächlich Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen in der Landwirtschaft verfolgen und nicht alle Mitgliedstaaten all die Instrumente nutzen, die ihnen im Rahmen der GAP zur Förderung von Junglandwirten zur Verfügung stehen, insbesondere die Maßnahme im Rahmen der zweiten Säule zur Vergabe von Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte;

M.

in der Erwägung, dass junge Frauen, die die mit großer Verantwortung verbundene Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs übernehmen, lediglich einen kleinen Anteil der Junglandwirte ausmachen, jedoch keine homogene Gruppe sind und deshalb unterschiedliche Bedürfnisse haben, wenn sie ihre Tätigkeit aufnehmen;

N.

in der Erwägung, dass der Generationenwechsel eine der Hauptprioritäten der künftigen GAP sein sollte, die einen einheitlichen politischen Rahmen für maßgeschneiderte einzelstaatliche Strategien bilden sollte, und dass die Förderung des Generationenwechsels unabdingbar dafür ist, die Landwirtschaft in der gesamten EU und die Attraktivität und Lebensfähigkeit des ländlichen Raums zu erhalten, insbesondere indem die Vielfalt der Betriebe und insbesondere nachhaltig wirtschaftende Familienbetriebe gefördert werden;

O.

in der Erwägung, dass der Zugang zu Agrarflächen bekanntermaßen die größte Hürde für Junglandwirte und Neueinsteiger darstellt, die seit vielen Jahren besteht und konkrete Lösungen erforderlich macht; in der Erwägung, dass der Zugang zu Agrarflächen einerseits durch den Verlust von Agrarland durch Versiegelung, Verstädterung, Tourismus, Infrastrukturprojekte, Nutzungsänderungen und die fortschreitende Wüstenbildung infolge des Klimawandels und andererseits durch die Konzentration der Eigentumsrechte an Agrarflächen erschwert wird; in der Erwägung, dass Preisanstiege durch Bodenspekulation Neueinsteiger und Junglandwirte in zahlreichen Mitgliedstaaten vor schwerwiegende und zunehmend alarmierende Probleme stellen; in der Erwägung, dass die derzeitigen Unterstützungsleistungen zwar den Zugang zu Finanzmitteln oder Kapital erleichtern, jedoch den entscheidenden Aspekt des Zugangs zu Agrarflächen, um dort einen neuen landwirtschaftlichen Betrieb aufzubauen, außer Acht lassen;

P.

in der Erwägung, dass Neulandwirte, zu denen auch die Junglandwirte gehören, durch die Volatilität der Preise besonders gefährdet sind und zudem Schwierigkeiten haben, Zugang zur Finanzierung durch Banken oder andere Kreditvergeber zu erhalten, weil es ihnen an Vermögenswerten fehlt, die sie als Sicherheit einsetzen können;

Q.

in der Erwägung, dass die Unterstützung der EU für Junglandwirte zielgerichteter erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass der Generationenwechsel erfolgt, und um dem Rückgang der Anzahl der Betriebe und ihrer Konzentration entgegenzuwirken;

R.

in der Erwägung, dass es bei der Niederlassung von Junglandwirten und dem Generationswechsel in der Landwirtschaft der EU trotz der unterstützenden Maßnahmen der EU weiterhin Probleme gibt;

S.

in der Erwägung, dass der Anteil von Frauen unter den Neueinsteigern, die einen Betrieb führen, höher ist als unter den Neueinsteigern in der Agrarbranche im Allgemeinen;

T.

in der Erwägung, dass die demografische Situation in manchen Regionen der EU sehr unausgewogen ist, da dort keine oder nur wenige junge Menschen leben;

U.

in der Erwägung, dass Junglandwirte und Neulandwirte in der Landwirtschaft häufig nützliche Innovationen und Unternehmergeist mitbringen, indem sie beispielsweise neue Kenntnisse oder Techniken einführen, neue an den Konsumenten orientierte Geschäftsmodelle ausarbeiten, nachhaltigere Bewirtschaftungsmethoden entwickeln, neue Organisationsmodelle (zum Beispiel Teilpacht, Vorfinanzierung, Crowdsourcing) aufbauen, die Verbindung zwischen dem Betrieb und der Gemeinschaft vor Ort intensivieren und traditionelles Wissen für die Entwicklung von innovativen Produkten (beispielsweise handwerkliche Lebensmittelerzeugung) nutzen;

V.

in der Erwägung, dass ein großer Teil der Bergregionen aufgrund von niedrigeren Investitionsquoten, besonderen Gegebenheiten und ungünstigen topografischen Bedingungen besonderen Schwierigkeiten ausgesetzt ist, was junge Menschen davon abschreckt, dort zu verbleiben oder eine Geschäftstätigkeit aufzubauen;

W.

in der Erwägung, dass deshalb unbedingt bei der Anwendung der Maßnahmen für Junglandwirte in den Ländern mit derartigen Gebieten eine flexiblere Vorgehensweise der nationalen bzw. regionalen staatlichen Stellen in Betracht gezogen werden muss;

X.

in der Erwägung, dass Neueinsteiger eher kleinere landwirtschaftliche Betriebe führen und deshalb Betriebsmittel nur selten zu günstigen Preisen erwerben und nur schwerlich die Mengen erzeugen können, die für größenbedingte Kosteneinsparungen benötigt werden;

Y.

in der Erwägung, dass 80 % der GAP-Subventionen lediglich 20 % der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU zugutekommen und dass die tatsächliche Aufteilung der Subventionen sogar noch unausgewogener sein dürfte, da sich aus den verfügbaren Statistiken keine Angaben zu den Eigentümern der Betriebe und zu den tatsächlichen Besitzverhältnissen entnehmen lassen;

Z.

in der Erwägung, dass das 2015 vom Europäischen Rat der Junglandwirte (CEJA) veröffentlichte „Manifest der Junglandwirte“ folgende Forderungen aufstellt: öffentliche Unterstützungsmaßnahmen für den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen und zu Krediten; Regulierungsmaßnahmen zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette; Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensschwankungen für Junglandwirte; Förderung von Investitionen und Unterstützung für den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen, um die Böden zu schützen und die Flächennutzung für die Lebensmittelerzeugung durch Junglandwirte zu optimieren;

AA.

in der Erwägung, dass Junglandwirte von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige, diversifizierte und inklusive Agrarbranche sind und die Förderung ihres Einstiegs in die landwirtschaftliche Tätigkeit zum Fortbestand der Lebensmittelerzeugung und zum Schutz der Umwelt und des ländlichen Raums beitragen kann;

AB.

in der Erwägung, dass die stark ausgeprägten Preisschwankungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse Menschen oft von der Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit abschrecken und dass deswegen häufig auf die Erzeugung von Nischenprodukten zurückgegriffen wird, bei denen die Gewinnspannen verlässlicher sind;

AC.

in der Erwägung, dass die Begriffe „Junglandwirte“ und „Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen“ Bestandteil des EU-Rechts sind;

AD.

in der Erwägung, dass die Konzentration landwirtschaftlicher Flächen immer weiter zunimmt und die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe zwischen 2005 und 2015 um etwa 3,8 Millionen zurückgegangen ist, während die durchschnittliche Betriebsgröße um 36 % zugenommen hat;

AE.

in der Erwägung, dass in der Cork-2.0-Erklärung vom 6. September 2016 Bedenken in Bezug auf die Landflucht und die Abwanderung junger Menschen zum Ausdruck gebracht werden und die Notwendigkeit hervorgehoben wird, dafür zu sorgen, dass ländliche Gebiete und Gemeinschaften (ländlicher Raum, landwirtschaftliche Betriebe, Dörfer und Kleinstädte) durch einen verbesserten Zugang zu Dienstleistungen wie Schulen, Krankenhäusern mit Entbindungsstationen, Breitbandanbindung und Freizeiteinrichtungen in Verbindung mit Angeboten an die ländliche Bevölkerung zur Förderung von Existenzgründungen sowohl in traditionellen ländlichen Bereichen als auch in neuen Wirtschaftszweigen attraktive Wohn- und Arbeitsorte bleiben;

AF.

in der Erwägung, dass der Generationenwechsel vor allem davon abhängt, dass die gewählten Politiker (auf EU-Ebene und nationaler Ebene), die Fachleute in diesem Bereich und ganz besonders die älteren Menschen diesen tatsächlich wünschen; in der Erwägung, dass dieser Wille eine ehrgeizige und schlüssige Gesamtpolitik voraussetzt – die heutzutage nicht wirklich vorhanden ist –, in der gleichzeitig Instrumente der GAP und verschiedene einzelstaatlichen Maßnahmen in so unterschiedlichen Bereichen wie Agrarflächen, Finanzierung, Formen von Landbesitz und Maßnahmen in Bezug auf die Betriebsstrukturen, Steuerwesen, Erbrecht, Rentensysteme, Bildung und Ausbildung usw. miteinander kombiniert werden;

AG.

in der Erwägung, dass sich die Junglandwirte in der EU heutzutage in einer sich rasch wandelnden Agrarbranche behaupten müssen und Innovation, Forschung und Präzisionslandwirtschaft das Potenzial innewohnt, die landwirtschaftlichen Erträge zu erhöhen und gleichzeitig die Ressourcen besser zu bewirtschaften;

AH.

in der Erwägung, dass die Zahl der Anträge, die im Rahmen der in der zweiten Säule der GAP vorgesehenen Maßnahme zur Förderung der Existenzgründung junger Menschen in der Landwirtschaft gestellt wurden, in manchen Mitgliedstaaten die Zahl der im Programmplanungszeitraum 2014–2020 insgesamt vorgesehenen landwirtschaftlichen Existenzgründungen überschreitet;

AI.

in der Erwägung, dass Junglandwirte, die ihre Erzeugnisse wie alle anderen Landwirte in der EU auf dem europäischen Binnenmarkt erzeugen und vertreiben, in den Mitgliedstaaten jedoch keine einheitlichen Bedingungen für die Ausübung und Finanzierung ihrer Tätigkeit vorfinden;

AJ.

in der Erwägung, dass es Initiativen wie etwa die EU-Maßnahmen für intelligente Dörfer gibt;

AK.

in der Erwägung, dass der ländliche Raum besiedelt bleiben muss, und zwar sowohl mit jungen erwerbstätigen als auch mit älteren Menschen;

Empfehlungen

Haushaltsmittel und Zugang zu Finanzmitteln

1.

empfiehlt im Hinblick auf die nächste Reform, dass eine starke GAP weitergeführt wird, da dies der wichtigste Anreiz für junge Menschen wäre, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen wollen;

2.

fordert die Umsetzung der in der Verordnung (EU) 2017/2393 enthaltenen aktuellen Vorgaben sowie eine Fortsetzung der Unterstützung für die „Regelung für Junglandwirte“, indem der Höchstanteil an nationalen Fördermitteln für obligatorische Zahlungen im Rahmen der ersten Säule auf über 2 % heraufgesetzt und der Fördersatz im Rahmen der zweiten Säule erhöht wird, um den Generationenwechsel zu fördern; betont, dass der Ausbau einer Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der GAP für Existenzgründungen zugunsten von Junglandwirten (Beihilfen für Junglandwirte) in der Zukunft unbedingt in Erwägung gezogen werden sollte;

3.

begrüßt es, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/2393 die Möglichkeit erhalten, die Mittelzuweisungen an Junglandwirte aus der ersten Säule unter Einhaltung der bestehenden Schwellenwerte auf bis zu 50 % (zuvor 25 %) zu erhöhen, empfiehlt, den Zeitraum, in dem ein Betrieb in den Genuss dieser Unterstützung kommen kann, zu verlängern, um den Generationenwechsel zu fördern; begrüßt den Beschluss, im Wege der Verordnung (EU) 2017/2393 die Beschränkung für die Gewährung der im Rahmen der ersten Säule vorgesehenen Fördermittel zu überprüfen und den Zeitraum, in dem diese Mittel gewährt werden können, von gegenwärtig fünf Jahren auf zehn Jahre nach Betriebsgründung zu verlängern;

4.

begrüßt die in der Verordnung (EU) 2017/2393 vorgesehene Regelung, wonach Junglandwirte durch eine Vervielfachung der Unterstützungszahlungen auch dann in den Genuss von Beihilfen zur Existenzgründung für Junglandwirte im ländlichen Raum kommen können, wenn sie sich gemeinsam mit anderen Landwirten niederlassen, wobei dies sowohl für Landwirte, die über 40 Jahre alt sind gilt, damit der Generationswechsel gefördert wird, als auch für Junglandwirte;

5.

weist darauf hin, dass die GAP-Instrumente für Junglandwirte auf den konkreten – auch wirtschaftlichen und sozialen – Bedarf der Junglandwirte zugeschnitten sein sollten;

6.

empfiehlt, dass die Förderung auch an das Alter der Junglandwirte und an ihren Ausbildungsstand angepasst wird;

7.

begrüßt die Einrichtung eines Garantieinstruments für die Landwirtschaft, das im März 2015 von der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) vorgeschlagen wurde und den Zugang zu Krediten für Junglandwirte erleichtern soll; empfiehlt, den Zugang zu Finanzmitteln durch Zinsvergünstigungen zu verbessern, die auch für Darlehen von privaten Finanzinstituten an Neulandwirte erteilt werden, und insbesondere Finanzierungsinstrumente einzusetzen, mit denen zinslose Darlehen für Investitionen von Junglandwirten gewährt werden können; fordert eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit der EIB und dem Europäischen Investitionsfonds, um die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten für Junglandwirte in allen Mitgliedstaaten zu fördern;

8.

erachtet es als notwendig, dass in der Landwirtschaft neue Formen von Crowdfunding und Finanzierungsverfahren gefördert werden, die in der EU bei der Übertragung von Grundeigentum bereits genutzt werden und die sich mit diesen neuen Finanzierungsinstrumenten kombinieren lassen;

9.

empfiehlt, dass die Bewertung der Kreditwürdigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch Finanz- und Kreditinstitute verbessert wird, indem unter anderem die im Rahmen der GAP vorgesehenen Finanzierungsinstrumente weiterentwickelt werden;

10.

empfiehlt, die im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Ergänzung zu den GAP-Beihilfen gebotenen Möglichkeiten leichter zugänglich zu machen, Finanzinstrumente so zu gestalten und einzusetzen, dass sie als Darlehen, Bürgschaften oder Eigenkapitalfinanzierung gewährt und Synergien zwischen diesen Formen genutzt werden können, damit der Zugang zu Finanzmitteln für Junglandwirte vereinfacht wird; weist darauf hin, dass ein belastbarer Geschäftsplan für einen landwirtschaftlichen Betrieb zumeist eine entscheidende Voraussetzung für die Zuweisung von Mitteln ist, und vertritt die Auffassung, dass die Standards der umsichtigen Kreditvergabe angewandt werden sollten; hebt hervor, dass seitens der Landwirte Bedarf an Vermittlungsleistungen besteht, und empfiehlt, Unterstützungsmaßnahmen mit qualifizierten und unabhängigen Finanzberatungsleistungen zu verknüpfen;

11.

hält es für geboten, dass die Mitgliedstaaten die Regelung für Junglandwirte besser bekannt machen, und fordert die nationalen, regionalen und lokalen Stellen zu einer engeren Zusammenarbeit auf, damit die Informationen über die Unterstützungsmaßnahmen für Junglandwirte weiter verbreitet werden;

12.

fordert die Kommission auf, Unterstützungsmaßnahmen für Investitionen in die intelligente Landwirtschaft vorzuschlagen, damit der Zugang von Junglandwirten zum technischen Fortschritt gefördert wird;

Verwaltung und Vereinfachung der umgesetzten Maßnahmen

13.

begrüßt es, dass die Reform der GAP 2014–2020 neue Maßnahmen eingeführt hat, um Junglandwirte bei der Gründung landwirtschaftlicher Betriebe zu unterstützen; bringt seine Bedenken dahingehend zum Ausdruck, dass die Inanspruchnahme dieser Maßnahmen häufig durch das Ausmaß der Verwaltungshürden behindert wird; weist darauf hin, dass die Verwaltung der Direktzahlungen und der Maßnahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums als sehr komplex und kompliziert wahrgenommen wird, insbesondere durch Neulandwirte, die mit dem Zahlungssystem nicht vertraut sind; empfiehlt, dass mehr Bemühungen um die Vereinfachung der Verfahren und die Verkürzung des für die Genehmigung von Zahlungen erforderlichen Zeitraums unternommen werden;

14.

begrüßt die in der Verordnung (EU) 2017/2393 eingeführten Änderungen zur Unterstützung junger Menschen, mit denen ihr Zugang zu Finanzierungsinstrumenten erleichtert und die Betriebsprämie im Rahmen der ersten Säule aufgestockt wird;

15.

fordert, systematisch Beratungsangebote vorzusehen, vor allem für junge Menschen, die nicht aus dem ländlichen Umfeld stammen;

16.

begrüßt, dass die Kommission die Maßnahmen für den Generationswechsel im Rahmen der nächsten Reform der GAP ausweiten möchte, ist jedoch der Ansicht, dass diese neuen Initiativen mit einer ausreichenden Mittelausstattung der EU für diese Politik einhergehen sollten, da andernfalls der gewünschte Anreizeffekt ausbleiben wird;

17.

bedauert die fehlende Abstimmung zwischen der Zahlungen an Junglandwirte und der Niederlassungsbeihilfe, die von unterschiedlichen Stellen verwaltet werden;

18.

fordert, dass die Kommission einen ganzheitlicheren Ansatz entwickelt, der mehr Synergien zwischen den Beihilfen aus der ersten Säule und denen aus der zweiten Säule ermöglicht, wobei Letztere von sämtlichen Mitgliedstaaten angewandt werden sollten;

19.

weist darauf hin, dass die meisten der neu gegründeten landwirtschaftlichen Betriebe in einem sehr wettbewerbsorientierten Umfeld tätig sind, in dem sich die Gegebenheiten rasch verändern; empfiehlt, Landwirten mehr Flexibilität zu gewähren, damit sie mit ihren Geschäftsplänen auf die sich wandelnden Bedingungen auf den Märkten reagieren können; vertritt die Auffassung, dass Veränderungen bei den Raten der Zahlungen in Erwägung gezogen werden sollten;

20.

weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, zusätzliche Instrumente aus beiden Säulen der GAP anzuwenden, und ersucht die Mitgliedstaaten mit besonderen geografischen Herausforderungen wie zum Beispiel Berggebieten oder benachteiligten Regionen, bei der Gewährung von Fördergeldern für Junglandwirte, die in diesen Gebieten tätig werden wollen, die Einführung eines Multiplikator (zum Beispiel 2) in Erwägung zu ziehen, der der Anzahl der jährlichen Ernten oder den Anbaumöglichkeiten vor Ort Rechnung trägt, damit Anreize für eine Betätigung in diesen Regionen gesetzt werden und auf diese Weise versucht wird, die dortigen demografischen Herausforderungen zu bewältigen;

21.

stellt fest, dass unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette, die es den Käufern und/oder Verarbeitern bzw. Händlern ermöglichen, ihre starke Verhandlungsposition im Hinblick auf ihre Zulieferer auszunutzen, eine ernsthafte Bedrohung für die Stabilität der landwirtschaftlichen Betriebe darstellen; fordert die Kommission auf, auf EU-Ebene entsprechende Rechtsvorschriften zu erlassen;

22.

ersucht die Mitgliedstaaten, ihre Rechtsvorschriften dahingehend zu ändern, dass die Beihilfen für junge Menschen zur Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit und zur Förderung ihres Betriebs in den nationalen Rechtsvorschriften als Kapitalbeihilfe und nicht als laufende Zahlung eingestuft werden;

23.

stellt fest, dass die Landwirte weiterhin in der Lage sein müssen, die Bodenbewirtschaftung selbst wahrzunehmen, und dass ein landwirtschaftlicher Betrieb wie alle anderen Unternehmen frei und flexibel sein muss, um funktionsfähig zu sein;

24.

unterstreicht, dass die Zahlungen an Junglandwirte nicht verspätet, sondern regelmäßig und vorhersehbar getätigt werden sollten, damit sich Junglandwirte nicht verschulden müssen, was ihnen die Umsetzung ihrer Vorhaben verhindern würde;

25.

fordert nachdrücklich eine ergebnisorientierte Vorgehensweise, die die Entwicklung neuer Innovationen und ein besseres Ressourcenmanagement fördert und auf diese Weise die Stellung motivierter Junglandwirte stärkt;

26.

weist darauf hin, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb, um wirtschaftlich zu sein, in der Lage sein muss zu wachsen, um eine den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Marktes angepasste kritische Größe zu erreichen;

27.

besteht darauf, dass die Vielfalt der ländlichen Gebiete und insbesondere die schwierigen Gebiete, die einer passgenauen Unterstützung bedürfen, berücksichtigt werden müssen;

Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen und Abwehr von Landaneignung

28.

weist darauf hin, dass der Zugang zu Agrarflächen für Jung- und Neulandwirte in der EU das größte Problem darstellt und dass dieser Zugang in vielen Regionen durch ein geringes Angebot von Flächen, die zum Kauf oder zur Pacht angeboten werden, sowie durch den Wettbewerb zwischen Landwirten, Investoren und Privatnutzern sowie durch Probleme beim Zugang zu Finanzmitteln eingeschränkt wird; vertritt die Auffassung, dass die Faktoren, die den Zugang zu Agrarflächen in den Mitgliedstaaten beschränken, weiter analysiert werden müssen; vertritt die Auffassung, dass das Problem des Zugangs zu Agrarflächen durch das geltende System der Direktzahlungen verschärft wird, das zu höheren Pachtkosten und Kaufpreisen für die Flächen beitragen kann, nur eine sehr geringe aktive Nutzung der Fläche voraussetzt und Beihilfen vor allem auf der Grundlage des Besitzes von Agrarflächen zuteilt; vertritt die Auffassung, dass dies für bestimmte Landwirte – sowohl für Eigentümer als auch für Pächter – ein Anreiz ist, erwerbstätig zu bleiben, um weiterhin Beihilfen zu erhalten, und die Bewirtschaftung Dienstleistern zu übertragen oder auf ein sehr geringes Maß zu beschränken; empfiehlt, die Auszahlung von auf bestimmte Ziele ausgerichteten Subventionen von einer intensiveren Bewirtschaftungstätigkeit abhängig zu machen als bisher gefordert (z. B. dem tatsächlichen Zeitaufwand für die Bewirtschaftung, auch unter Berücksichtigung von jüngsten Innovationen, oder der Bereitstellung bestimmter ökologischer oder sozialer Güter) und ein Verbot des nicht gerechtfertigten gleichzeitigen Bezugs von Finanzhilfen und Altersrente einzuführen;

29.

weist darauf hin, dass Junglandwirte, die eine nachhaltige Landwirtschaft betreiben wollen, in der Lage sein müssen, in Agrarland zu investieren bzw. solches zu erwerben sowie sich neue oder gebrauchte Maschinen zu beschaffen und ihre Techniken der Landbewirtschaftung zu optimieren;

30.

weist darauf hin, dass es den Eigentümern freistehen muss, an den Käufer ihrer Wahl zu verkaufen, und fordert die Kommission auf, die Übertragung von Flächen und insbesondere Vererbungen zu erleichtern, um die Existenzgründung von Junglandwirten zu fördern;

31.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die Bodenspekulation mit Agrarflächen vorzugehen, da der Zugang zu Agrarflächen das größte Problem von Jung- und Neulandwirten ist;

32.

ersucht die Kommission, Empfehlungen auf der Ebene der Europäischen Union auszuarbeiten, mit denen aktive einzelstaatliche Strategien für den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen mit bewährten Verfahren gefördert werden;

33.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Neueinsteigern und Junglandwirten Vorrang beim Zugang zu Agrarflächen zu gewähren, indem sie gemäß der Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen hinsichtlich des Erwerbs von Agrarflächen Regulierungsinstrumente umfassend nutzen, die in manchen Mitgliedstaaten bereits erfolgreich umgesetzt werden (6); ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten Instrumente wie etwa Bodenfonds konzipieren könnten, damit der Zugang zu Flächen weiter gefördert wird, und eine Karte der ungenutzten Flächen erstellen könnten, die für die Nutzung durch Junglandwirte in Frage kämen;

34.

ist der Ansicht, dass für Junglandwirte eine Ausnahmeregelung von der in der delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 vom 3. März 2014 über die Strukturfonds und in den Leitlinien für staatliche Beihilfen vorgesehenen und derzeit geltenden 10 %-Obergrenze für Grundstücksinvestitionen geschaffen werden muss;

35.

fordert, dass sich die Beihilfen stärker auf entlegene Gebiete und Gebiete, die unter einer schwachen Bevölkerungsentwicklung oder einem unzureichenden Generationenwechsel leiden, konzentrieren;

36.

ersucht die Kommission, den Austausch bewährter Verfahren für den Zugang zu Agrarflächen in den Mitgliedstaaten zu fördern;

37.

fordert die Kommission auf, eine Bewertung der direkten und indirekten Auswirkungen des Aufkaufs von Bodenflächen und Betrieben durch Angehörige von Drittländern auf das Angebot und den Preis von Agrarflächen vorzulegen;

38.

schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Strategien Anreize für Beratungsdienste für Landwirtschaft und Betriebsführung schaffen, um die Bodenmobilität und die Nachfolgeplanung zu erleichtern;

39.

fordert, dass alle Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Betriebsinhabern, die älter als 55 sind, keine Nachfolger haben und Gefahr laufen, als Rentner in prekären Verhältnissen leben zu müssen, und die ihre Betriebe vollständig oder teilweise an einen oder mehrere junge Nachfolger übertragen, eine Beihilfe für Betriebsübertragungen bereitstellen;

40.

fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, Verfahren einzuführen, mit denen ein gemeinsames Eigentum an landwirtschaftlichen Betrieben rechtlich abgesichert werden kann, wobei besonderes Augenmerk auf junge Frauen zu richten ist, damit ihre Rechte gewahrt werden;

41.

ist der Ansicht, dass die Definition des „aktiven Landwirts“ nicht dazu führen darf, dass der Verwaltungsaufwand im Vergleich zu der letzten Reform weiter zunimmt oder sich der Zugang zur landwirtschaftlichen Tätigkeit für junge Menschen aufgrund übermäßig hoher Anforderungen noch schwieriger gestaltet;

42.

weist darauf hin, dass in vielen Mitgliedstaaten der Generationenwechsel und der Zugang von jungen Menschen zu landwirtschaftlichen Flächen durch einen sehr späten Antritt der Nachfolge behindert wird; vertritt die Auffassung, dass in der gegenwärtigen GAP keine Anreize für ältere Landwirte mehr vorgesehen sind, ihre Betriebe an die jüngere Generation zu übergeben; empfiehlt eine erneute Prüfung von Maßnahmen, die ältere Betriebsinhaber veranlassen würden, ihre landwirtschaftlichen Betriebe an jüngere Landwirte zu übergeben, wie etwa Regelungen für ein Ausscheiden aus dem Erwerbsleben für Landwirte und andere diesbezügliche Anreize, um Übertragung der Flächen an die jeweiligen Nachbarbetriebe zu verhindern; unterstreicht die Bedeutung von rechtlichen Zusammenschlüssen wie landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften, die es Junglandwirten ermöglichen können, gemeinsam einen Betrieb zu gründen, und die eine Weitergabe von Betrieben an die nächste Generation erleichtern;

43.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Nutzung der Angebote im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern, um die neuen Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenmobilität zu unterstützen, wie etwa Bodenfonds, Initiativen zur Vermittlung von Agrarflächen und andere auf lokaler Ebene wirksame Initiativen zur Förderung des Zugangs zu landwirtschaftlichen Flächen für Neulandwirte;

44.

vertritt die Ansicht, dass Junglandwirte in der gesamten Union unter denselben Bedingungen und zu denselben Zinssätzen Zugang zu Darlehen erhalten sollten; fordert die Kommission in dieser Hinsicht auf, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank entsprechende Unterstützungsmaßnahmen und Darlehensfazilitäten für Junglandwirte einzuführen;

45.

fordert die Förderung von neuen Modellen der intergenerationellen Zusammenarbeit zwischen Landwirten durch Partnerschaft, Kooperativen zur gemeinsamen Nutzung von Landmaschinen, Erbpacht und andere langfristige Vereinbarungen, Vereinbarungen zwischen Landwirten sowie Mittel für nationale oder regionale Organisationen, die sich für die Förderung und Unterstützung von Vermittlungsdiensten zwischen jungen und älteren Landwirten einsetzen (z. B. Dienstleistungen im Bereich der Bodenmobilität);

46.

vertritt die Ansicht, dass eine umfassendere und stärkere Organisation der Landwirte durch die Gründung von Genossenschaften und Erzeugerorganisationen in den Branchen, die auf europäischer Ebene durch die Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation (GMO) reguliert sind, zu einer höheren Rentabilität der landwirtschaftlichen Tätigkeit beitragen und das Einkommen der Landwirte und insbesondere der Junglandwirte sichern kann, indem die Entscheidungen für bestimmte Erzeugnisse unterstützt und die Möglichkeiten des ländlichen Raums bestmöglich genutzt werden; ist der Auffassung, dass eine strukturelle Reform der Erzeugerorganisationen, durch die ihre Stärke, Kompetenz und Effizienz gefördert werden, sowie eine stärkere Vernetzung in erster Linie wirkungsvoll dazu beitragen können, dass die Rentabilität dieser Branche gesichert und im Laufe der Zeit erhöht wird;

47.

stellt fest, dass es Unterschiede zwischen dem Generationswechsel innerhalb der Familie und dem unter Beteiligung von Neulandwirten gibt; ist der Ansicht, dass Ausbildungs- und Schulungsangebote an den Bedarf der Personen, die den Betrieb ihrer Familie übernehmen oder einen neuen Betrieb aufbauen wollen, angepasst werden müssen;

48.

hebt hervor, dass junge Frauen bei der Übernahme der mit großer Verantwortung verbundenen Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs gefördert werden sollten, und dass ihnen eine angemessene Unterstützung in Form von Zugang zu Flächen, Krediten und detaillierteren Kenntnissen der Bestimmungen und Regelungen gewährt werden sollte;

49.

vertritt die Auffassung, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben muss, ob sie den Zugang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen regulieren und diesbezügliche Anreize oder Beschränkungen einführen möchten, insbesondere um gegen die Landaneignung in der EU vorzugehen und Junglandwirte bei der Existenzgründung zu fördern;

50.

fordert die Kommission auf, die unlängst erlassene Mitteilung zu einer Kriterienordnung für den Bodenmarkt zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern dahingehend weiterzuentwickeln, dass durch das EU-Recht tatsächlich für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle potenziellen Landkäufer gesorgt sowie zugunsten der EU-Landwirte positiv diskriminiert wird und die Mitgliedstaaten umfassend darüber informiert werden, welche Maßnahmen zur Regulierung des Bodenmarkts im Rahmen der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union zulässig sind, damit Landwirte unproblematischer Land für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erwerben können; fordert die Kommission auf, das Vertragsverletzungsverfahren, in dessen Rahmen zurzeit die Vereinbarkeit der für den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen geltenden mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht geprüft wird, bis zur Veröffentlichung der endgültigen Fassung der Mitteilung mit den vorstehend genannten Kriterien einzustellen;

51.

vertritt die Ansicht, dass mit den einzelstaatlichen Strategien für Grundbesitz, Städtebau und Raumplanung (Verkehrsinfrastruktur etc.) angesichts der Probleme der Flächenvergeudung und der Aufgabe von Flächen für eine Rekultivierung gesorgt werden muss, damit mehr Flächen für die Existenzgründungen von Junglandwirten zur Verfügung stehen;

52.

begrüßt die Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen hinsichtlich des Erwerbs von Agrarflächen und der Rechtsvorschriften der Europäischen Union, stellt jedoch fest, dass aus dieser Mitteilung nicht deutlich genug hervorgeht, wie der Ankauf von Anteilen landwirtschaftlicher Gesellschaften durch Konzerne, die häufig international tätig sind, reguliert werden kann; fordert die Kommission auf, die Mitteilung diesbezüglich nachzubessern;

53.

betont, dass die Kohärenz zwischen lokalen, nationalen und EU-Maßnahmen für Junglandwirte wichtig ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Generationswechsel unter anderem durch das Erb- und Steuerrecht, Vorschriften über den Zugang zu Flächen, Raumplanung und Strategien für die Hofnachfolge zu erleichtern;

54.

ersucht die Mitgliedstaaten, Frauen einen fairen Zugang zu Flächen zu ermöglichen, damit Anreize dafür geschaffen werden, dass sich Frauen im ländlichen Raum niederlassen und eine aktive Rolle in der Landwirtschaft übernehmen;

55.

fordert die Kommission auf, eine Studie zum aktuellen Stand der Flächenkonzentration in der EU zu finanzieren, in der das Phänomen von Großkonzernen mit Tochterunternehmen, die Flächen im Wege des Erwerbs von Anteilen an landwirtschaftlichen Gesellschaften („Share Deals“) aufkaufen und besitzen, untersucht und das von Flächenkonzentration ausgehende Risiko nicht nur mit Blick auf den Zugang von Junglandwirten und Neulandwirten zu Flächen, sondern auch mit Blick auf Lebensmittelversorgung, Beschäftigung, Umwelt, Bodenqualität und Entwicklung des ländlichen Raums im Allgemeinen analysiert wird;

56.

hält es für unerlässlich, dass die EU Rechtsvorschriften über die Bodenqualität erlässt, da sich die Böden infolge einer ungünstigen landwirtschaftlichen Entwicklung immer weiter verschlechtern; weist darauf hin, dass sich diese Verschlechterung der Böden nicht nur auf den Markt für landwirtschaftliche Flächen und die Bodenpreise auswirkt, sondern auch auf die Produktivität der Flächen, die den künftigen Generationen junger Landwirte übertragen werden;

57.

weist darauf hin, dass das geltende Zahlungssystem der GAP und insbesondere die entkoppelten Zahlungen die Übertragung von landwirtschaftlichen Flächen nicht fördern und Junglandwirte, die selbstverständlich stärker von diesem Problem betroffen sind, da sie erst am Anfang stehen und nur über wenig praktische Erfahrung verfügen oder ihnen nur begrenzte Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen, nicht angemessen vor der Volatilität der Agrarpreise schützen;

Ausbildung, Innovation und Kommunikation

58.

weist darauf hin, dass es erforderlich ist, das Angebot an beruflichen Ausbildungsmaßnahmen in den ländlichen Regionen unter aktiver Beteiligung der nationalen Beratungsdienste zu modernisieren und seine wichtige Rolle hervorzuheben; vertritt die Auffassung, dass der Zugang zum Europäischen Sozialfonds vereinfacht werden sollte und dass die Mittel für die berufliche Bildung in ländlichen Gebieten aufgestockt werden sollten;

59.

hebt die jüngste Initiative der EU – das Europäische Solidaritätskorps – hervor, das jungen Menschen die Möglichkeit bietet, in Freiwilligen- oder Beschäftigungsprojekten im Bereich der natürlichen Ressourcen und in verschiedenen Branchen wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei tätig zu werden;

60.

empfiehlt, dass die Einbindung dieser jungen Menschen in Genossenschaften gefördert wird, in denen ihnen automatisch umfangreiche Beratungsleistungen zu Vermarktung und Produktion und zu allen anderen mit ihrem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Fragen zur Verfügung stehen;

61.

hält es für geboten, dass die Kriterien für die Unterstützung der Eingliederung junger Menschen in einen Betrieb, der nicht in ihrem Besitz ist, überarbeitet werden, da die gewährte Unterstützung in diesem Fall proportional zu der Rolle des jungen Menschen in dem Betrieb sein muss;

62.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Ausbildungs- und Beratungsangebot für potenzielle und bereits aktive Junglandwirte zu erweitern, unter anderem in Bezug auf die Aufnahme einer landwirtschaftlichen unternehmerischen Tätigkeit und landwirtschaftliche Tätigkeiten, Kenntnisse in Bezug auf Technik und neue Technologien sowie unternehmerische Kenntnisse wie Marketing, Kontaktpflege, Kommunikation, Innovation, Multifunktionalität und Diversifizierung sowie Kenntnisse im Bereich Finanzen;

63.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Angebot an Schulungen zu erweitern und sehr viel mehr Möglichkeiten und Anreize für internationale Mobilität zu bieten; regt die Einrichtung einer an „Erasmus“ angelehnten Struktur im Bereich der beruflichen Bildung an, um die Fähigkeiten und Erfahrungen von Junglandwirten auch in Bezug auf neue Technologien und neue Geschäftsmodelle zu verbessern und eine wirksame und effiziente Weitergabe von Kenntnissen zu ermöglichen;

64.

empfiehlt, den Ausbau von Netzwerken von an der Schaffung neuer Modelle wirtschaftlicher Entwicklung interessierten Forschern, Wissenschaftlern, Managern und europäischen Junglandwirten zu fördern, um innovative Lösungen für die Bedürfnisse der Gesellschaft und des Marktes zu finden, die in neuen Unternehmen im ländlichen Raum entstehen;

65.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Junglandwirte und Neulandwirte über innovative und unkonventionelle Vorgehensweisen, die am besten für den Aufbau eines neuen landwirtschaftlichen Betriebs geeignet sind, zu informieren, wobei es sich zum Beispiel um die Ausarbeitung neuer, an den Verbrauchern orientierter Geschäftsmodelle, die Entwicklung nachhaltigerer Bewirtschaftungsmethoden, den Aufbau neuer Organisationsmodelle (zum Beispiel Teilpacht, Vorfinanzierung, Crowdsourcing), die Intensivierung der Verbindung zwischen dem Betrieb und der Gemeinschaft vor Ort und die Nutzung traditionellen Wissens für die Entwicklung von innovativen Produkten (beispielsweise handwerkliche Lebensmittelerzeugung) handeln kann;

66.

fordert, dass ein Verfahren für die Überwachung oder Beratung von Unternehmen eingerichtet wird, mit dem junge Menschen mindestens in den ersten drei Jahren nach der Betriebsgründung oder -übernahme bei Entscheidungen unterstützt werden, damit die Zahl der Konkurse möglichst gering bleibt;

67.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen wie „Demain je serai paysan“ („Morgen werde ich Bauer“) zu fördern, mit denen unter jungen Menschen für den Beruf des Landwirts geworben wird, und diesen Menschen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für ihre Ausbildung und Existenzgründung benötigen;

68.

fordert die Schaffung eines attraktiven Umfelds für junge Menschen, die einen landwirtschaftlichen Beruf anstreben, etwa durch genossenschaftliche und solidarische Strukturen wie landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaften, Maschinengemeinschaften, Genossenschaften für die Verarbeitung und den Vertrieb von Agrarerzeugnissen, Mitarbeiterkooperationen, Vertretungsdienste, Zusammenschlüsse zur gegenseitigen Unterstützung, Zusammenschlüsse für Beratung und Innovation, Landwirtschafts- und Verbraucherverbände, Netzwerke landwirtschaftlicher und anderer Akteure (LEADER) u. a.; hebt hervor, dass die Angehörigen landwirtschaftlicher Berufe mithilfe dieser Organisationsformen Erfahrungen weitergeben, Beratungsangebote nutzen und bestimmte Kosten gemeinsam übernehmen können, was sich positiv auf die finanzielle Lage und die Einkommen der Junglandwirte auswirkt, die bei der Existenzgründung oft umfangreiche Investitionen tätigen müssen;

69.

hält es für geboten, dass junge Menschen im ländlichen Raum mit Blick auf das Dienstleistungs- und Infrastrukturangebot (beispielsweise Zugang zu schneller Breitbandanbindung, Schulen, Kindertagesstätten, Straßen usw.) nicht gegenüber jungen Menschen in städtischen Gegenden benachteiligt werden; ist der Ansicht, dass deshalb dafür gesorgt werden muss, dass Junglandwirte im ländlichen Raum ihr eigenes Unternehmen aufbauen und ihre Familie ernähren können;

70.

fordert, dass der Unternehmergeist und unternehmerische Initiativen von Frauen gefördert werden, indem insbesondere das Eigentum von Frauen und Netzwerke von Junglandwirtinnen, Neulandwirtinnen und Unternehmerinnen unterstützt werden, und dass die Finanzbranche Unternehmerinnen im ländlichen Raum den Zugang zu Investitionen und Krediten erleichtert, sodass sie in die Lage versetzt werden, ein Unternehmen aufzubauen, das ihnen ein stabiles Einkommen ermöglicht;

71.

ist der Auffassung, dass der Generationenwechsel von der Attraktivität des Berufs des Landwirts, aber vor allem davon abhängt, ob diejenigen, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen möchten, auskömmliche Einkommen erzielen; hebt hervor, dass, die GAP ein Mindestmaß an Marktsteuerung durch Regulierung ermöglichen muss, um landwirtschaftliche Tätigkeit rentabel zu halten, insbesondere wenn die Märkte versagen und Krisen entstehen; weist darauf hin, dass sich die aktuelle Deregulierung der Märkte negativ auf die Entwicklung der Landwirtschaft auswirkt, junge Menschen abschreckt und Junglandwirte besonders hart trifft, die infolge ihrer Investitionen bei der Existenzgründung oft hoch verschuldet sind.

Öffentliche Dienstleistungen

72.

vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung moderner agrarökologischer landwirtschaftlicher Verfahren und neuer Geschäftsmodelle die Landwirtschaft für Junglandwirte attraktiver machen wird; unterstreicht, dass Junglandwirte im Bereich der modernen Technologien geschult und ausgebildet werden müssen, damit insbesondere die aktuellen und künftigen Herausforderungen im Bereich der Ökologie bewältigt werden können; hebt hervor, dass innovative und unkonventionelle Konzepte wie zum Beispiel die Agrarökologie, neue, an den Endverbrauchern orientierte Unternehmensmodelle, digitale landwirtschaftliche Technologien und intelligente Lösungen gefördert werden müssen, und fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass dies in Zukunft in der GAP in jedem Fall seinen Niederschlag findet;

73.

weist darauf hin, dass Junglandwirte für ein hohes Innovations- und Diversifizierungspotenzial stehen, da sie oft über bessere betriebswirtschaftliche Kenntnissen und Fähigkeiten verfügen und eher dazu neigen, sich neue Märkte zu erschließen, neue Produktionsverfahren einzusetzen und technische Neuentwicklungen und Innovationen im Agrarbereich sinnvoll zu verwenden, mit denen sich insbesondere die ökologischen Herausforderungen bewältigen lassen, vor denen die Landwirtschaft steht; spricht sich dafür aus, junge Menschen, die innovative Techniken und Produktionsverfahren – wie zum Beispiel Präzisionslandwirtschaft und konservierende Bodenbearbeitung – einführen wollen, mit denen Rentabilität und Umweltverträglichkeit der Agrarbranche verbessert werden können, entschlossen zu unterstützen; fordert die Kommission auf, verstärkt die Forschung zur Anwendung von Technologien und landwirtschaftlichen Verfahren zu fördern, die eine nachhaltige Landwirtschaft mit geringen Auswirkungen auf die Umwelt ermöglichen; betont, dass die Schaffung und Erhaltung neuer Arbeitsplätze sowie die Förderung von Innovationen und Digitalisierung im Bereich landwirtschaftlicher Schulungsmaßnahmen für die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU unerlässlich ist;

74.

hebt hervor, dass Landwirte Zugang zu Infrastruktur sowie kostengünstige und hochwertige öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen wie etwa Gesundheitsversorgung, Bildungsangeboten, Hochgeschwindigkeits-Breitbandinternetanbindung, Unterstützungs- und Ausbildungsangeboten, kulturellen Angeboten, Postämtern, öffentlichen Verkehrsmitteln und besseren Straßen benötigen; weist darauf hin, dass im ländlichen Umfeld lebende junge Menschen in den Genuss derselben Lebensbedingungen und desselben Lebensstandards wie in Städten lebende Menschen kommen müssen, damit die Landflucht und die Benachteiligung des ländlichen Raums nicht noch weiter zunehmen;

75.

ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, sich entschlossen für die Einrichtung von Vertriebskanälen im Bereich der Direktvermarktung einzusetzen, über die Junglandwirte ihre Erzeugnisse nachhaltiger und mit größerem Gewinn auf den lokalen Märkten verkaufen können;

76.

weist darauf hin, dass ein Generationswechsel für eine nachhaltige Weiterentwicklung der bäuerlichen Landwirtschaft und der ländlichen Räume in Europa erforderlich ist;

77.

hält die Kommission dazu an, eine „Agenda für den ländlichen Raum“ auszuarbeiten, die koordinierte Maßnahmen im Rahmen der Strategien der EU sowie der einzelstaatlichen, regionalen und lokalen Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raums umfassen muss;

78.

betont, dass im Rahmen der GAP intelligente Konzepte eingesetzt werden müssen, die das Leben auf dem Lande und den ländlichen Raum für junge Menschen attraktiv machen;

Maßnahmen zur Bekämpfung der Landflucht

79.

hält es im Interesse der Bekämpfung der Landflucht für geboten, dass Junglandwirten langfristige Perspektiven eröffnet werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, neue Initiativen zu prüfen, mit denen im ländlichen Raum für den Aufbau einer hinreichenden Infrastruktur zur Unterstützung neuer Unternehmer und ihrer Familien gesorgt wird;

80.

legt in diesem Zusammenhang nahe, eine Harmonisierung der Maßnahmen der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Maßnahmen der ersten Säule der GAP, der Maßnahmen im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU und der Maßnahmen auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene in Erwägung zu ziehen, um so ihre Wirksamkeit zu steigern;

81.

weist darauf hin, dass Innovation nicht nur landwirtschaftliche Techniken und neue Maschinen betrifft, sondern auch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, wozu auch Vermarktungs- und Vertriebsverfahren, Schulungen und die Erhebung von Daten und Informationen gehören;

82.

fordert die Kommission auf, bei der anstehenden GAP-Reform die Direktzahlungen vorrangig kleinen Betrieben und der agrarökologischen Landwirtschaft zukommen zu lassen, da Junglandwirte und Neulandwirte so stärker gefördert werden;

83.

stellt fest, dass auch im ländlichen Raum Dienstleistungen angeboten werden sollten, die die landwirtschaftliche Tätigkeit erleichtern, wie zum Beispiel Berufs- und Finanzberatung und betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen;

84.

hebt hervor, dass in ländlichen und abgelegenen Gebieten Breitbandverbindungen bereitgestellt werden müssen; begrüßt die Initiativen im Rahmen der EU-Maßnahmen für intelligente Dörfer, die letztendlich dazu dienen müssen, neue Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Beschäftigung junger Menschen auf dem Land zu bieten, sei es in Form von zusätzlichen Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben oder von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sozialfürsorge, Mobilität, Gesundheitsversorgung, Tourismus, Energiewirtschaft); vertritt die Ansicht, dass es aufgrund der höheren Produktivität in der Landwirtschaft und der sinkenden Preise landwirtschaftlicher Erzeugnisse insbesondere für kleinere landwirtschaftliche Betriebe immer schwieriger wird, mit herkömmlicher landwirtschaftlicher Tätigkeit ausreichend hohe Erträge zu erzielen;

85.

ist der Ansicht, dass eine erfolgreiche Strategie für einen Generationswechsel und für die Unterstützung von Junglandwirten auf einem ganzheitlichen Ansatz beruhen sollte, damit der Zugang von Junglandwirten zu Agrarflächen, Finanzmitteln und Beratungsdiensten sowie zu Aus- und Fortbildung erleichtert wird, und dass sie einem jüngeren und älteren Landwirten zugutekommenden Generationswechsel Rechnung tragen sollte; hebt hervor, dass die Landwirtschaft, die für die Menschheit von existenzieller Bedeutung ist, damit sowohl als Beschäftigung für Junglandwirte als auch für die Gesellschaft insgesamt an Attraktivität gewinnen dürfte;

86.

stellt fest, dass eine intensive Förderung der Junglandwirte und die Entwicklung neuer Wirtschaftstätigkeiten in der Agrarbranche der EU für die Zukunft des ländlichen Raums unabdingbar sind und im Rahmen der neuen GAP nach 2020 gefördert werden müssen;

Umwelt und Nachhaltigkeit

87.

ersucht die Kommission, für eine bessere Kohärenz der Umweltmaßnahmen und für ihre Harmonisierung Sorge zu tragen; weist darauf hin, dass Junglandwirten konkrete und leicht anzuwendende Maßnahmen zur Verfügung stehen müssen;

88.

vertritt die Auffassung, dass der ländliche Raum besiedelt bleiben und seiner Bevölkerung ein ähnlicher Lebensstandard geboten werden muss wie jener in städtischen Gebieten, und dass in diesem Sinne regulatorische und verwaltungstechnische Hürden abgeschafft werden müssen, damit Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zusätzliche landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben können, insbesondere in den Bereichen soziale Dienstleistungen, Gesundheitsversorgung, Tourismus, Mobilität älterer Personen und Energiewirtschaft, damit Besitzern landwirtschaftlicher Betriebe und ihren Familien ein angemessenes Einkommen zur Verfügung steht und so dem Risiko der Landflucht entgegengewirkt wird;

89.

fordert einen neuen Dialog mit der Gesellschaft über die Zukunft der Land- und Ernährungswirtschaft, um ein realistisches Bild von der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu vermitteln und das Wissen über den Beruf des Landwirts wie auch die Erzeugung von Lebensmitteln zu verbessern.

Sonstiges

90.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Einkommen der Landwirte trotz der klimatischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken sichergestellt und folglich die Überlebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe verbessert wird, insbesondere durch die Einführung neuer und die Verbesserung bereits bestehender Instrumente für das Risikomanagement;

91.

weist erneut darauf hin, dass die EU-Gebiete in äußerster Randlage Besonderheiten aufweisen und ihre ökologischen, klimatischen und gesundheitlichen Bedingungen einzigartig sind und sich stark von denen auf dem europäischen Kontinent unterscheiden, und fordert daher, dass, wie in Artikel 349 AEUV vorgesehen, diese Gebiete sowie ihre besonderen Bedürfnisse und Vorteile bei der Konzeption und Umsetzung der Instrumente der GAP für Junglandwirte stärker berücksichtigt werden, auch was den Zugang zu Finanzierung betrifft;

92.

hebt hervor, dass vor allem Klein- und Familienbetriebe, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten und zusätzliche Einkommensquellen benötigen, noch stärker unterstützt werden sollten, beispielsweise durch die Finanzierung von Beratungsleistungen oder innovativen Geschäftsmodellen;

93.

ist der Ansicht, dass der Generationswechsel auch einem intergenerationellen Wechsel zugunsten von Junglandwirten und älteren Landwirten Rechnung tragen muss; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass Landwirte einen Plan für die Betriebsnachfolge ausarbeiten, und weist darauf hin, dass Übergangszahlungen erforderlich sind, um die Nachfolge zu erleichtern;

o

o o

94.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Rechnungshof sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487.

(2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608.

(3)  ABl. L 350 vom 29.12.2017, S. 15.

(4)  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0197.

(5)  ABl. C 207 vom 30.6.2017, S. 57.

(6)  ABl. C 350 vom 18.10.2017, S. 5.


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