Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52018DC0794

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Umsetzung der Mitteilung "Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept"

    COM/2018/794 final

    Brüssel, den 5.12.2018

    COM(2018) 794 final

    BERICHT DER KOMMISSION

    AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN











    über die Umsetzung der Mitteilung





















    "Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept"


    1.EINLEITUNG

    Die Kommission hat am 26. April 2018 ihre Mitteilung „Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept 1 (im Folgenden die „Mitteilung“) angenommen. Darin werden die Herausforderungen der Desinformation im Internet für unsere heutigen Demokratien dargelegt und fünf Schwerpunkte für private und öffentliche Interessenvertreter umrissen, mit denen diese Herausforderungen angegangen werden sollen.

    Der vorliegende Bericht ist der gemeinsamen Mitteilung „Aktionsplan gegen Desinformation“ 2 beigelegt. Er enthält eine Einschätzung der Kommission in Bezug auf die erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der in der Mitteilung vom April dargelegten Maßnahmen.

    2.STAND DER MAẞNAHMEN

    2.1Ein transparenteres, vertrauenswürdigeres und verantwortungsvolleres Internet-Ökosystem

    2.1.1.Online-Plattformen müssen rasch und effektiv reagieren, um die Nutzer vor Falschinformationen zu schützen

    Eine erste Reihe von Maßnahmen zielt darauf ab, ein transparenteres, vertrauenswürdigeres und verantwortungsvolleres Internet-Ökosystem zu schaffen. Zu den umrissenen Maßnahmen gehören die Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für die Selbstregulierung von Online-Plattformen und die Werbebranche im Bereich Desinformation, um die Transparenz zu steigern und Nutzer besser zu schützen, die Schaffung eines unabhängigen europäischen Netzes von Faktenprüfern zur Festlegung gemeinsamer Arbeitsmethoden und zum Austausch bewährter Vorgehensweisen, um eine möglichst breite Abdeckung in der gesamten EU zu erreichen, die Förderung freiwilliger Online-Identifikationssysteme zur verbesserten Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von Anbietern von Informationen und der Einsatz des EU-Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont 2020“ zur Mobilisierung neuer Technologien, wie künstliche Intelligenz, Blockchain und kognitive Algorithmen.

    Die Kommission veranstaltete im Mai 2018 ein Multi-Stakeholder-Forum der Interessenträger zum Thema Desinformation (im Folgenden das „Forum“), um einen Verhaltenskodex für die Selbstregulierung im Bereich Desinformation 3 (im Folgenden der „Kodex“) auszuarbeiten. Zum Forum gehörten eine Arbeitsgruppe der größten Online-Plattformen, Vertreter der Werbebranche und größere Werbetreibende sowie ein „Resonanzboard“ mit Vertretern der Medien, der Lehre und der Zivilgesellschaft. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe bestand darin, den Verhaltenskodex auszuarbeiten, während das „Resonanzboards“ für die Beratung und eine Stellungnahme zum Verhaltenskodex verantwortlich war. Der Kodex wurde am 26. September zusammen mit der Stellungnahme des „Resonanzboards“ 4 vorgelegt.

    Der Kodex umfasst eine Präambel, einer Erklärung zum Zweck und 15 Verpflichtungen mit einer einleitenden Erläuterung, in der auf die Ziele der Mitteilung verwiesen wird, der Zweck und die Ziele der Mitteilung ausführlich dargelegt und der Kontext dargestellt werden. Die Verpflichtungen untergliedern sich in fünf Bereiche:

    1.Kontrolle der Werbeplatzierungen

    2.politische Werbung und themenbezogene Werbung

    3.Diensteintegrität

    4.Stärkung der Position der Verbraucher

    5.Stärkung der Forschungsgemeinschaft

    Die Unterzeichner des Kodex müssen erklären, welche Verpflichtungen sie mit Blick auf die von ihnen angebotenen Produkte oder Dienstleistungen eingehen. Mehrere Anhänge sind Bestandteil des Kodex; darin sind konkrete Maßnahmen und Tätigkeiten der sich zur Umsetzung des Kodex verpflichteten Unterzeichner festgelegt.

    Mit dem Kodex verpflichten sich die Unterzeichner darüber hinaus, über die Umsetzung, Funktion und Wirksamkeit des Kodex Bericht zu erstatten und diese auf der Grundlage eines jährlichen Selbstbewertungsberichts einer Einschätzung zu unterziehen, die von einer unabhängigen dritten und von den Unterzeichnern ausgewählten Organisation überprüft wird. Die Unterzeichner verpflichten sich bei der Bewertung des Kodex mit der Kommission zusammenzuarbeiten, dazu gehört auch die Bereitstellung von Informationen und die Beantwortung von Fragen.

    Am 16. Oktober nahmen die Erstunterzeichner den Kodex förmlich an und legten damit die von Ihnen eingegangenen Verpflichtungen und zusammen mit einer Aufstellung einschlägiger bewährter Verfahren des Unternehmens sowie Etappenziele für die gesamte Umsetzung des Kodex in der EU vor 5 . Zu den Erstunterzeichnern gehörten Facebook, Google, Twitter und Mozilla sowie der Europäische Verband der digitalen Medien (EDiMA) und Berufsverbände der Werbebranche und Werbetreibenden (EACA, IAB Europe, WFA und UBA) 6 .

    Darüber hinaus haben Facebook, Google, Twitter und Mozilla eine Reihe spezifischer Maßnahmen skizziert, die sie im Hinblick auf bzw. im Vorfeld der Europawahlen im Frühjahr 2019 unter dem Fokus der Sicherheit und Integrität der Wahlen durchführen werden.

    Nach Auffassung der Kommission bildet der Kodex einen geeigneten Rahmen für die Verfolgung der in der Mitteilung festgelegten Ziele. Sie vertritt ferner die Ansicht, dass der Kodex den Grundsätzen der Kommission für eine bessere Selbstregulierung und Koregulierung im Einklang steht. Auf seine Erstunterzeichner entfällt ein großer Anteil der Online-Nachrichtenbranche.

    Die Kommission betont, dass der Abschluss des Kodex als ein erster Schritt zu sehen ist. Die Unterzeichner müssen nun für eine solide Umsetzung, eine weitere Verbreitung und Durchsetzung der von ihnen ermittelten Strategien und Maßnahmen sorgen. Nach Dafürhalten der Kommission sollte die Umsetzung vollständig, wirksam und zeitnah erfolgen.

    Die Kommission wird die Unterzeichner um aktuelle Informationen über die Maßnahmen ersuchen, die im Hinblick auf die Umsetzung des Kodex bis Ende des Jahres 2018 ergriffen wurden. Die Kommission beabsichtigt, diese Informationen im Januar 2019 zu veröffentlichen.

    Des Weiteren wird die Kommission den Kodex von Januar bis Mai 2019 mit einer Überwachung gezielt dahin gehend prüfen, ob vor den Europawahlen wirksame Strategien zur Integrität der Wahlverfahren vorhanden sind und ob die wichtigsten Parameter des Kodex (Kontrolle der Werbeplatzierungen, Transparenz politischer Werbung, Schließung von Scheinkonten und Kennzeichnungssysteme für automatisierte Bots) erfüllt werden. Zu diesem Zweck werden die Plattformen gebeten, vollständige Informationen vorzulegen und der Kommission konkret beantworten, wie sie die Verpflichtungen allmonatlich umsetzen. Diese Informationen werden ebenfalls veröffentlicht.

    Nach Ablauf der ersten zwölf Monate des Kodex wird die Kommission Ende 2019 eine umfassende Bewertung vornehmen. Sollten die Ergebnisse nicht zufriedenstellend ausfallen, kann die Kommission weitere Maßnahmen vorschlagen, einschließlich Maßnahmen rechtlicher Natur.

    Die Kommission wird die ERGA, das unabhängige Netz der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen nach Maßgabe der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bei der Überwachung der Umsetzung des Kodex in den einzelnen Mitgliedstaaten um Unterstützung bitten. Aufgrund der Fachkenntnisse und Kompetenzen ihrer Mitglieder ist die ERGA besonders gut für diese Aufgabe aufgestellt. Die Kommission wird gegebenenfalls auch die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle um Unterstützung ersuchen.

    Im Rahmen der Überwachung der Durchführung des Kodex beabsichtigt die Kommission, folgende Informationen von den Unterzeichnern zu erheben:

    A. Kontrolle der Werbeplatzierungen

    1. Strategien und Verfahren zur Unterbindung von Werbe- und finanziellen Anreizen in Bezug auf bestimmte Verhaltensmuster

    ·Zahl der Konten, die aufgrund von Verletzungen der für die Werbung auf Plattformen geltenden Regelungen (z. B. Strategien gegen Falschdarstellungen) entfernt wurden

    ·Strategien zur Abstrafung von Websites oder Konten, die Falschinformationen oder irreführende Informationen (z. B. Clickbait) verbreiten

    ·prozentualer Anteil der Verträge zwischen Werbetreibenden und Betreibern von Werbenetzwerken mit Sicherheitsregelungen gegen Platzierungen von Werbung auf Websites, die Desinformationen verbreiten

    ·Zahl der Websites, die aufgrund der Vervielfältigung oder des „Abgreifens“ von Inhalten anderer Websites blockiert werden

    B. Politische Werbung und themenbezogene Werbung

    2. Sämtliche Werbeplatzierungen sollten sich klar von redaktionellen Inhalten unterscheiden

    ·ordnungsgemäß als politische Werbung gekennzeichnete Werbeanzeigen als Prozentsatz der gesamten politischen Werbung

    ·Maßnahmen die gewährleisten, dass alle politischen Werbeanzeigen ordnungsgemäß gekennzeichnet sind

    ·Zahl der politischen oder themenbezogenen Werbeanzeigen, die aufgrund von Verletzungen von Leitlinien der Plattformen zu Transparenzanforderungen politischer Werbung entfernt wurden

    3. Offenlegung politischer Werbung

    ·Zahl der in Registern zur Offenlegung ergänzten Eintragungen

    ·Angaben zu den von Parteien, Kandidaten, Kampagnen und Stiftungen erhaltenen Geldern für politische oder themenbezogene Werbung

    ·Strategien zur Prüfung der Identität von Anbietern politischer Werbung

    4. Ausarbeitung von Konzepten zur Offenlegung themenbezogener Werbung

    ·Informationen zu den Fortschritten hinsichtlich dieser Verpflichtung

    C. Diensteintegrität

    5. Klare Strategien zur Ermittlung und zum Missbrauch automatisierter Bots auf ihren Diensten

    ·Zahl der ermittelten aktiven Scheinkonten

    ·Zahl der aufgrund von Verletzungen der für die Plattform geltenden Regelungen deaktivierten aktiven Scheinkonten

    ·Informationen zu Maßnahmen, die gewährleisten, dass alle Bots eindeutig als solche gekennzeichnet sind

    ·Zahl der Beiträge, Bilder, Videos oder Kommentare, gegen die aufgrund von Verletzungen der für die Plattform bezüglich des Missbrauchs automatisierter Bots geltenden Regelungen vorgegangen wird

    6. Strategien zur Festlegung, was eine unzulässige Verwendung automatisierter Systemen darstellt

    ·Informationen über Strategien zum Missbrauch von Bots, darunter Informationen über durch Bots gesteuerte Interaktionen

    ·Zahl der aufgrund böswilliger Handlungen, die eine Verletzung der für die Plattform geltenden Regelungen darstellen, deaktivierten Bots

    D. Stärkung der Position der Verbraucher

    7. Investitionen in Produkte, Technologien und Programme […], damit Internetnutzer fundierte Entscheidungen treffen können, wenn sie auf Online-Nachrichten stoßen, die möglicherweise falsch sind

    ·Informationen über Investitionen in derartige Tools oder andere Fortschritte bezüglich dieser Verpflichtung

    ·Informationen über die tatsächliche Verwendung derartiger Tools durch Verbraucher

    ·Informationen über die Zusammenarbeit mit Medienanstalten und Faktenprüfern, um diese Verpflichtung zu erfüllen, einschließlich Ausarbeitung von Indikatoren für die Vertrauenswürdigkeit

    ·Informationen zu Maßnahmen, mit denen angestrebt wird, dass faktengeprüfte Inhalte sichtbarer und weiterverbreitet werden

    8. Investitionen in technologische Mittel zur Priorisierung relevanter, authentischer und zuverlässiger Informationen bei Suchanfragen, Feeds oder anderen Verbreitungswegen mit automatisch generierter Rangfolge

    ·Informationen zu den Fortschritten hinsichtlich dieser Verpflichtung

    ·Informationen über die Zusammenarbeit mit Medienanstalten und Faktenprüfern im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtung, einschließlich Ausarbeitung von Indikatoren für die Vertrauenswürdigkeit

    9. Investitionen in Funktionen und Tools, um Internetnutzern die Suche nach divergierenden Perspektiven über Themen von öffentlichem Interesse zu erleichtern

    ·Informationen über Investitionen in derartige Tools oder andere Fortschritte bezüglich dieser Verpflichtung

    ·Informationen über die Verfügbarkeit derartiger Tools und deren Nutzung durch Verbraucher

    10. Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Regierungen, Bildungseinrichtungen und anderen Interessenträgern, um Anstrengungen zur Verbesserung des kritisches Denkens und der digitalen Medienkompetenz zu unterstützen

    ·Informationen über die von den Unterzeichnern durchgeführten oder geplanten Initiativen, einschließlich Informationen zu deren Verbreitung in den Mitgliedstaaten

    11. Förderung der Markteinführung von Tools, die Verbraucher dabei helfen zu verstehen, warum ihnen bestimmte Werbeanzeigen angezeigt werden

    ·Informationen über die tatsächliche Einführung derartiger Tools und deren Nutzung durch Verbraucher

    E. Stärkung der Forschungsgemeinschaft

    12. Unterstützung unabhängiger guter Anstrengungen, mit dem Ziel, Desinformationen zu verfolgen und deren Auswirkungen zu verstehen

    ·Informationen über die Zusammenarbeit mit Faktenprüfern und Forschern, einschließlich Informationen über ausgetauschte Aufzeichnungen

    13. Kein Verbot bzw. Bremsen guter Forschung im Bereich Desinformation und politische Werbung auf ihren Plattformen

    ·Informationen über Strategien zur Umsetzung dieser Verpflichtung

    14. Förderung der Forschung im Bereich Desinformation und politische Werbung

    ·Informationen über Strategien zur Umsetzung dieser Verpflichtung

    15. Jährliche Veranstaltung zur Förderung der Gespräche innerhalb der Lehre, der Faktenprüfer und der Vertreter der Wertschöpfungskette untereinander

    ·Bericht über die jährliche Veranstaltung

    Diese Information sollte von den Mitgliedstaaten individuell vorgelegt werden, damit Lücken und Abweichungen bei der Umsetzung des Kodex und die unionsweite Wirkung ermittelt werden können.

    Die Kommission erkennt – so wie es im Kodex festgelegt ist – an, dass der Kodex unterschiedliche Konzepte zur Erreichung der darin festgelegten Ziele ermöglicht, da die einzelnen Unterzeichner unterschiedlich arbeiten und ihre Ziele, Technologien und ihr Publikum voneinander abweichen. Die von den Unterzeichnern vorgelegten Informationen sollten daher den Besonderheiten ihrer jeweiligen Dienste Rechnung tragen.

    Ferner ist es wichtig, das richtige Gleichgewicht zu schaffen zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Notwendigkeit, Bürger ordnungsgemäß zu informieren. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass Desinformation oftmals nicht als illegaler Inhalt gilt; Wird sie jedoch als illegal eingestuft (z. B. Diffamierung oder Hetze), so unterliegt sie bestimmten Rechtsbehelfen nach nationalen oder EU-Rechtsvorschriften (z. B. Entfernung der Inhalte), deren Wirksamkeit gegebenenfalls quantifizierbar ist. Durch den Kodex wird eine Reihe von Zielen in Verbindung mit Desinformation angegangen. Einige davon lassen sich quantifizieren, wie die Transparenz politischer Werbung oder Maßnahmen zur Verringerung von Scheinkonten, wiederum andere, darunter die Stärkung der Position der Verbraucher, lassen sich jedoch nicht immer auf quantifizierbare Art und Weise umsetzen. Daher muss eine Gesamtbewertung des Kodex notwendigerweise eine Analyse qualitativer und quantitativer Daten umfassen.

    2.1.2Verbesserung der Faktenprüfung, Erweiterung des kollektiven Wissens über Desinformation und Stärkung der Überwachungskapazitäten

    Die Kommission verpflichtete sich in einem ersten Schritt, die Schaffung eines unabhängigen europäischen Netzes von Faktenprüfern zu unterstützen. In einem zweiten Schritt verpflichtete sich die Kommission, eine sichere europäische Online-Plattform zum Thema Desinformation einzurichten, die Analyseinstrumente sowie eine grenzüberschreitende Datenerhebung bietet, einschließlich EU-weiter offener Daten und Daten über die Nutzung von Online-Plattformen, um die Aufdeckung und Analyse von Desinformationsquellen und Verbreitungsmustern zu unterstützen.

    Die Kommission veranstaltete im Jahr 2018 eine Reihe technischer Workshops mit Vertretern der Faktenprüfer. Sie wählte einschlägige Projekte im Rahmen des Programms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ aus. Zudem organisierte die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament eine Konferenz zum Thema Faktenprüfung mit Blick auf die Europawahl 7 .

    Diese Maßnahmen haben dazu beigetragen,

    ·unabhängige Faktenprüforganisationen in den Mitgliedstaaten zu ermitteln und miteinander zu vernetzen,

    ·festzustellen, welche Instrumente und Dienste wesentlich sind und die Faktenprüfung und ihre Auswirkungen verbessern können (z. B. Zugang zu Eurostat-Daten, Übersetzungstools, automatisierte Abläufe von Faktenprüfungen, die von den einschlägigen Faktenprüforganisationen erstellt werden),

    ·professionelle und ethische Standards für die unabhängige Faktenprüfung zu ermitteln und

    ·Faktenprüforganisationen Instrumente und infrastrukturelle Unterstützung an die Hand zu geben.

    Insbesondere wurde im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ die Unterstützungsmaßnahme SOMA (Social Observatory for Disinformation and Social Media Analysis) 8 ausgewählt, um eine multidisziplinäre Gemeinschaft, darunter Faktenprüfer und Wissenschaftler, zu schaffen. Ziel ist es, die Aufdeckung sowie die analytischen Fähigkeiten zu verbessern und verschiedene Formen von Bedrohungen durch Desinformation besser zu verstehen. Zu diesem Zweck wird im Rahmen der Maßnahme SOMA, die am 1. November 2018 eingeleitet wurde, eine IT-Pilotinfrastruktur bereitgestellt.

    In Vorbereitung des zweiten Schritts schlug die Kommission im Rahmen des Arbeitsprogramms 2019 der Fazilität „Connecting Europe“ die Schaffung einer neuen digitalen Dienstinfrastruktur vor, um eine europäische Plattform zum Thema Desinformation einzurichten. Die digitale Dienstinfrastruktur sollte die Zusammenarbeit zwischen Faktenprüfern und Wissenschaftlern ausweiten, um die vollständige Abdeckung des Unionsgebiets zu gewährleisten und den Aufbau und die Vernetzung einschlägiger nationaler Organisationen zu erleichtern.

    Die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen haben das Interesse an der Faktenprüfung in Europa verstärkt. Online-Plattformen, Medienunternehmen und Faktenprüfer planen Projekte mit Blick auf die Europawahl.

    So bildet beispielsweise das International Fact-checking Network (IFCN) eine Allianz europäischer Faktenprüfer, die einen Beitrag zu einem Projekt mit Schwerpunkt Wahl zum Europäischen Parlament leisten soll. Ein ähnliches Projekt ist von der Union der Europäischen Rundfunkorganisationen (EBU) geplant, die öffentliche Medienorganisationen vertritt. Online-Plattformen wie Google und Facebook haben ihr Interesse an einer Zusammenarbeit bei solchen Projekten bekundet. Die Unterstützungsmaßnahme SOMA sollte die Zusammenarbeit zwischen diesen Initiativen fördern und deren Effizienz und Wirkung steigern.

    Das Projekt sollte nach bestehenden anerkannten professionellen Standards (z. B. IFCN-Grundsätze, ethische Forschung und journalistische Standards) durchgeführt werden. Darüber hinaus sollten die Teilnehmer vollkommen unabhängig und frei von öffentlicher Einflussnahme und auf der Grundlage der von den teilnehmenden Organisationen festgelegten Governance-Regeln arbeiten.

    Die derzeitigen Bemühungen im Bereich der Faktenprüfung bieten jedoch keine ausreichende geografische Abdeckung oder sind nicht in der Lage, mit der zunehmenden Menge an Online-Nachrichten Schritt zu halten. So umfasst das IFCN derzeit nur 12 Mitgliedstaaten. Das EBU-Faktenprüfungsnetz bietet zwar eine europaweite Abdeckung, erbringt jedoch nur für die EBU-Mitglieder Dienstleistungen. Darüber beschränken sich die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Faktenprüfung häufig auf die Überprüfung von Online-Inhalten, ohne dass die Quellen und Muster der Desinformation analysiert werden.

    Zwar sollte die im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ finanzierte digitale Dienstinfrastruktur die Vernetzung und den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen zwischen Faktenprüfern und Wissenschaftlern infrastrukturell erleichtern, doch erfordert eine effiziente und wirksame Reaktion auf Bedrohungen durch Desinformationen die Stärkung der Aufdeckungs- und Analysekapazitäten auf der Grundlage spezifischer Kenntnisse des jeweiligen lokalen Informationsumfelds. Daher müssen auf nationaler Ebene multidisziplinäre Gemeinschaften von Faktenprüfern und Wissenschaftlern entwickelt werden, was die aktive Mitwirkung der Mitgliedstaaten erfordert.

    2.1.3. Förderung der Rechenschaftspflicht im Internet

    Um Vertrauen und Rechenschaftspflicht im Internet zu erhöhen, hat sich die Kommission verpflichtet, die Nutzung freiwilliger Online-Systeme zu fördern, die die Identifizierung von Anbietern von Informationen auf der Grundlage vertrauenswürdiger elektronischer Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel ermöglichen.

    Zu diesem Zweck hat die Kommission das im Rahmen der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS-Verordnung) eingerichtete Kooperationsnetz mobilisiert und auf der 10. Tagung des Kooperationsnetzes am 11. Juli 2018 Gespräche darüber in die Wege geleitet, wie in diesem Bereich Fortschritte erzielt werden können.

    Die Kommission hat im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ auch das Projekt Co-inform initiiert‚ das unter Anwendung des Mitgestaltungsansatzes ein nutzerfreundliches technologisches Instrument schaffen und so dafür sorgen soll, dass die politischen Entscheidungsträger, Faktenprüfer und Bürgerinnen und Bürger in die Verbesserung der Effizienz der Technologie zur Desinformationsaufdeckung einbezogen werden. An dem Projekt sind Wissenschaftler, Technologieunternehmen und Faktenprüfer aus verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt. Damit sollte die Verwendung vertrauenswürdiger Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel im Einklang mit der eIDAS-Verordnung geprüft werden, um Anbieter von Informationen zu ermitteln und diesen Ansatz in ihren Instrumenten zu erproben.

    Das Projekt sollte das Kooperationsnetz bei seinen Bemühungen unterstützen, die freiwillige Einführung der eIDAS-Instrumente und -Dienste zur sicheren Identifizierung und Authentifizierung von Anbietern von Informationen (Websites, natürliche und juristische Personen) zu fördern.

    Der Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Jahr 2018 hat das Bewusstsein dafür geschärft, wie auf die eIDAS-Instrumente und -Dienste zurückgegriffen werden könnte, um gegen Desinformation vorzugehen, indem die Rechenschaftspflicht erhöht und ein verantwortungsvolleres Verhalten im Internet gefördert wird. Die Kommission wird weiterhin mit dem Kooperationsnetz und den Plattformanbietern zusammenarbeiten, um die Entwicklung und die freiwillige Nutzung von Systemen zur sicheren Identifizierung von Anbietern von Informationen auf der Grundlage der höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards zu fördern, einschließlich der möglichen Verwendung überprüfter Pseudonyme.

    2.1.4. Nutzung neuer Technologien

    Die Kommission hat sich verpflichtet, das Rahmenprogramm „Horizont 2020“ in vollem Umfang zu nutzen, um neue Technologien zu mobilisieren und die Möglichkeit einer zusätzlichen Unterstützung für Instrumente zur Bekämpfung von Desinformation zu prüfen, indem die Markteinführung vielversprechender Innovationen beschleunigt und Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Unternehmen angeregt werden.

    Im Jahr 2013 begann die Kommission mit der Finanzierung der ersten Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, deren Schwerpunkt auf der Entwicklung neuer Technologien liegt, die der Prüfung der Richtigkeit online veröffentlichter Inhalte dienen. Projekte wie SocialSensor und Reveal waren Vorreiter in diesem Bereich und haben zur Entwicklung von Instrumenten geführt, die mittlerweile von großen Nachrichtenorganisationen und Nichtregierungsorganisationen verwendet werden.

    Derzeit gibt es im Rahmen des Europäischen Forschungsrats (ERC) und des Programms „Horizont 2020“ mehrere Maßnahmen, die darauf abzielen, das Verständnis von Desinformation im Internet zu verbessern und neue Instrumente für die Überprüfung von Inhalten zu entwickeln. Im Rahmen der ERC-Projekte Comprop und Botfind wird untersucht‚ wie sich automatisierte Systeme zur Verbreitung und Ausrichtung von Propaganda auf die öffentliche Debatte in Europa auswirken. Das ERC-Projekt Debunker untersucht aus theoretischer Sicht das Problem der Fehlannahmen bei gesellschaftlichen Fragen innerhalb der europäischen Bevölkerung sowie mögliche Strategien zur Verringerung ihrer Auswirkungen.

    Im Mittelpunkt des Projekts Invid des Programms „Horizont 2020“ steht die Entwicklung von Instrumenten zur Überprüfung audiovisueller Inhalte. Diese Instrumente sind von wesentlicher Bedeutung, da Technologien zur Manipulation von Videos und zur Generierung von „Deepfakes“ immer einfacher zugänglich und zu nutzen sind. Ein weiteres Horizont-2020-Projekt namens Fandango befasst sich mit Lösungen, die den traditionellen Medien helfen, Falschmeldungen im Internet besser zu erkennen.

    Da sich die Informationstechnologie und das Phänomen der Desinformation im Internet rasch weiterentwickeln, hat die Kommission beschlossen, ihre Anstrengungen zu intensivieren. Sie hat die folgenden vier neuen Forschungs- und Innovationsmaßnahmen ausgewählt, die mit einem Beitrag der Union in Höhe von rund 10 Mio. EUR gefördert werden: Eunomia (Open-Source-Lösung zur Identifizierung von Informationsquellen), SocialTruth (verteiltes Ökosystem, das einen einfachen Zugang zu verschiedenen Prüfdiensten ermöglicht), Provenance (Lösung zur Überprüfung von digitalen Inhalten ohne zwischengeschaltete Stelle) und WeVerify (Herausforderungen für die Überprüfung von Inhalten durch einen partizipativen Überprüfungsansatz). Diese neuen Projekte zielen auf die Entwicklung von Diensten für Gemeinschaften ab, die Desinformation im Internet aktiv bekämpfen.

    Darüber hinaus hat die Kommission in dem Vorschlag für das Programm „Horizont Europa“ 9 vorgeschlagen, gezielt darauf hinzuwirken,

    ·die demokratische und wirtschaftliche Stabilität durch die Entwicklung neuer Instrumente zur Bekämpfung von Desinformation im Internet zu wahren,

    ·ein besseres Verständnis der Rolle journalistischer Standards und nutzergenerierter Inhalte in einer hypervernetzten Gesellschaft zu erlangen und

    ·die nächste Generation von Internet-Anwendungen und -Diensten zu unterstützen, darunter immersive und vertrauenswürdige Medien, soziale Medien und soziale Netze.

    22.Sichere und stabile Wahlverfahren

    Die zweite Reihe von Maßnahmen zielt auf Manipulations- und Desinformationstaktiken bei Wahlverfahren ab. Im Interesse sicherer und stabiler Wahlverfahren wurde in der Mitteilung vorgeschlagen, einen ständigen Dialog anzustoßen, um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der von Cyberangriffen und Desinformation ausgehenden Risiken für den demokratischen Wahlprozess zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Europawahl im Jahr 2019.

    Zu diesem Zweck startete die Kommission 2018 einen konstruktiven Dialog mit den Mitgliedstaaten. Dazu gehörte ein erster Austausch auf der am 25./26. April 2018 abgehaltenen Konferenz über bewährte Verfahren bei Wahlen, an der auch Vertreter der Kooperationsgruppe für die Netz- und Informationssicherheit (NIS) und Wahlausschüsse teilnahmen.

    Auf der Grundlage der Beiträge der für die Umsetzung der NIS-Richtlinie 10 zuständigen Behörden und der Unterstützung durch die Kommission und die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) legte die NIS-Kooperationsgruppe im Juli 2018 ein Kompendium zur Computer- und Netzsicherheit von Wahltechnologie 11 vor. Das Kompendium ist ein praktisches Dokument, das spezifische Bedrohungen beleuchtet und Wahlausschüssen nützliche Beispiele dafür liefert, wie die Risiken für die Cybersicherheit von Wahlen bewältigt werden können.

    Am 15./16. Oktober 2018 fand in Brüssel die hochrangige Konferenz „Election Interference in the Digital Age: Building Resilience to Cyber-Enabled Threats“ 12 statt. Die Konferenz ermöglichte es den Teilnehmern, ein besseres Verständnis der Fragen im Zusammenhang mit der Cybersicherheit von Wahlen zu erlangen, und versetzte die zuständigen NIS-Behörden und Wahlausschüsse in die Lage, mögliche nächste Schritte für die Umsetzung einschlägiger Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die nächste Europawahl zu erörtern.

    Anlässlich ihres jährlichen Kolloquiums über Grundrechte, das am 26./27. November in Brüssel stattfand, lud die Kommission eine Reihe von Interessenträgern ein, um die Lage der Demokratie in Europa, darunter die Aspekte eines stabilen Wahlverfahrens und einer offenen demokratischen Debatte, zu erörtern. Mehrere hundert Interessenträger, darunter nationale und europäische politische Entscheidungsträger, internationale Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Vertreter der Medien und der sozialen Medien sowie Akteure aus Wirtschaft und Bildung, nahmen daran teil und haben neue Wege zur Förderung einer freien, offenen und gesunden demokratischen Teilhabe aufgezeigt.

    Die Kommission wird Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen des Kolloquiums 13 ergreifen, unter anderem durch die Arbeit der nationalen und europäischen Wahlkooperationsnetze, die derzeit im Rahmen des Wahlpakets der Kommission vom September 2018 14 eingerichtet werden. Im Rahmen der nationalen Wahlnetze werden Vertreter von nationalen Wahlbehörden, Medienregulierungsstellen sowie Datenschutz- und Cybersicherheitsbehörden zusammenkommen. Das europäische Kooperationsnetz wird den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen Mitgliedstaaten und Unionsstellen unterstützen und erstmals im Januar 2019 tagen.

    Die Tätigkeiten der Kommission im Jahr 2018 haben den Dialog zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten konsolidiert, das Bewusstsein geschärft und die Kapazitäten für die Bewältigung von Risiken für den demokratischen Wahlprozess, der von Cyberangriffen und Desinformation ausgeht, gestärkt.

    2.3Förderung von Bildung und Medienkompetenz

    Schwerpunkt der dritten Reihe von Maßnahmen ist die Förderung von Bildung und Medienkompetenz. Um unsere Gesellschaft gegenüber Desinformation widerstandsfähiger zu machen, ist die lebenslange Entwicklung kritischer und digitaler Kompetenzen von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck wurden in der Mitteilung folgende neue Maßnahmen vorgeschlagen: Unterstützung der Bereitstellung von Lehrmaterial für Schulen und Erzieher durch unabhängige Faktenprüfer und Organisationen der Zivilgesellschaft; Organisation einer Europäischen Woche der Medienkompetenz; Prüfung der Möglichkeit, den Kriterien, die die OECD in ihren vergleichenden Berichten über die internationale Schulleistungsstudie zugrunde legt, die Medienkompetenz hinzuzufügen; weitere Förderung der Umsetzung der laufenden Initiativen zu digitalen Kompetenzen, Bildung und Praktika.

    Nach der Annahme der Mitteilung haben die Unterzeichner des Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation zugesagt, mit der Zivilgesellschaft, Regierungen, Bildungseinrichtungen und anderen Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um die Bemühungen um die Verbesserung des kritischen Denkens und der digitalen Medienkompetenz zu unterstützen. Dazu gehören u. a. Schulungsmaßnahmen und die Bereitstellung von Instrumenten, die Nutzern helfen sollen, Desinformation zu erkennen.

    Im Juni 2018 erörterte die Kommission im Rahmen der Sachverständigengruppe „Medienkompetenz“ mit nationalen Behörden und Interessenträgern mögliche Optionen für die Organisation einer Europäischen Woche der Medienkompetenz im Jahr 2019, um für das Thema Desinformation zu sensibilisieren. Während dieser Woche sollen sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene Veranstaltungen und Initiativen (Workshops, Tag der offenen Tür in Nachrichtenredaktionen und praktische Schulungen zur Nutzung sozialer Medien) stattfinden, um einen Multiplikatoreffekt zu erzielen. Zudem sollen Akteure der Initiativen „Sichereres Internet“ und „Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze“ mit einbezogen werden, um Synergien mit diesen Initiativen zu gewährleisten. Ein wichtiger Schwerpunkt der Woche soll auf der Herausforderung der Bekämpfung von Desinformation mit Blick auf die bevorstehende Europawahl 2019 liegen.

    Die Kommission hat Safer-Internet-Zentren in den Mitgliedstaaten kofinanziert, die Multiplikatoren der Kampagne #SaferInternet4EU sein sollen. Die Kampagne zielt darauf ab, für Medienkompetenz zu sensibilisieren, Eltern und Fachkräfte über die Möglichkeiten und Risiken des Internets zu informieren und eine positive Nutzung der Medien bei Kindern und Jugendlichen zu fördern. Insbesondere trägt diese Kampagne dazu bei, Online-Nutzer in die Lage zu versetzen, mögliche Verzerrungen, Verdrehungen oder Fehlinformationen zu erkennen. 15

    Darüber hinaus wird in der bereits am 6. November 2018 vom Rat gebilligten überarbeiteten AVMD-Richtlinie die Bedeutung der Medienkompetenz anerkannt und eine rechtliche Verpflichtung eingeführt: „Die Mitgliedstaaten fördern die Entwicklung von Medienkompetenz und ergreifen entsprechende Maßnahmen“ (Artikel 33a Absatz 1). Angesichts der zentralen Rolle, die Videoplattformen bei der Bereitstellung des Zugangs zu audiovisuellen Inhalten spielen, und der daraus resultierenden gesellschaftlichen Verantwortung werden sie zudem in der überarbeiteten AVMD-Richtlinie zu einem „Angebot wirksamer Maßnahmen und Instrumente für Medienkompetenz und die Sensibilisierung der Nutzer für diese Maßnahmen und Instrumente“ verpflichtet (Artikel 28b Absatz 3 Buchstabe j). Mit diesen Bestimmungen werden Vorschriften für die Mitgliedstaaten und Videoplattformen zur Medienkompetenz eingeführt und ein Koregulierungssystem geschaffen, das eine verstärkte Zusammenarbeit von Unternehmen, Zivilgesellschaft, Mitgliedstaaten und Regulierungsbehörden vorsieht.

    Nach dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der Kommission über die Umsetzung ihrer Medienkompetenzpläne Bericht erstatten. Die Kommission wird in Absprache mit dem Kontaktausschuss Leitlinien zum Umfang dieser Berichterstattungspflicht herausgeben.

    Die nationalen Regulierungsbehörden für audiovisuelle Medien haben im Rahmen der ERGA (von der Kommission eingerichtete Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste) auch Arbeit zur Medienvielfalt geleistet, die Themen wie eine ausgewogene und unparteiische Berichterstattung bei Wahlen, Meinungsumfragen und politische Kampagnen umfasst.

    Darüber hinaus setzte die Kommission im Jahr 2018 ihre Erörterungen mit der OECD über die Möglichkeit fort, Medienkompetenz den Kriterien hinzuzufügen, die von der Organisation in ihren vergleichenden Berichten zugrunde gelegt wurden, mit Schwerpunkt auf der anstehenden Umfrage für die internationale Schulleistungsstudie (PISA) 2021. Diesbezüglich war die OECD offen für den Vorschlag der Kommission, Desinformation im Internet und Falschmeldungen im Rahmen des Fragebogens zur Vertrautheit mit der IKT zu erfassen, was in die Überarbeitung der PISA-Bewertungskriterien einfließen sollte. Die OECD überarbeitet derzeit den Fragebogen mit Entwürfen von Fragen, die im Jahr 2019 getestet werden sollen.

    Im Hinblick auf digitale Kompetenzen bieten 23 nationale Koalitionen, die seit dem Start der Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze im Dezember 2016 ins Leben gerufen wurden, eine Vielzahl von Aktivitäten an, beispielsweise Online-Schulungen, Präsenzkurse, Sensibilisierungskampagnen und Zertifizierungen für europäische Bürgerinnen und Bürger zur Verbesserung ihrer digitalen Kompetenzen.

    Im Oktober 2018 stellte der Vorstand der Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze, der im September 2017 eingesetzt wurde, seine Prioritäten für die kommenden Monate vor, darunter die Förderung und Nutzung vorhandener Instrumente zur Unterstützung des Erwerbs digitaler Kompetenzen für alle und eine Ausweitung der „EU Code Week“ 16 auf mindestens 50 % aller Schulen in der Union bis 2020.

    2.4Unterstützung von Qualitätsjournalismus als wesentlichem Element einer demokratischen Gesellschaft

    Mit dem vierten Maßnahmenpaket soll Qualitätsjournalismus als wesentliches Element einer demokratischen Gesellschaft unterstützt werden. Hochwertige Nachrichtenmedien und Qualitätsjournalismus können Desinformation aufdecken und abschwächen und den Bürgerinnen und Bürgern hochwertige und vielfältige Informationen zur Verfügung stellen. In der Mitteilung wurde vorgeschlagen, die Transparenz und Berechenbarkeit der beihilferechtlichen Vorschriften für den Mediensektor durch Bereitstellung eines Online-Archivs für Beschlüsse zu verbessern. Ferner wurde in der Mitteilung vorgeschlagen, 2018 eine Ausschreibung für die Erstellung und Verbreitung hochwertiger Nachrichteninhalte über Unionsangelegenheiten durch datengestützte Nachrichtenmedien zu veröffentlichen und mehr Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, um Initiativen zur Förderung von Medienfreiheit und Medienpluralismus sowie die Modernisierung von Nachrichtenredaktionen zu unterstützen.

    Im Anschluss an die Mitteilung hat die Kommission auf ihrer Website ein Online-Archiv zur Verfügung gestellt, das die geltenden Beihilfevorschriften und die einschlägigen Präzedenzfälle enthält. 17 Dort wird auf die geltenden Beihilfevorschriften und die einschlägigen Beschlüsse der Kommission über staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für die Presse verwiesen. Zudem enthält die Website Links zu einschlägigen Kommentaren des „Competition Policy Newsletter“ der Kommission. Aktualisierte Informationen über die von den Mitgliedstaaten in diesen Bereichen gewährten Beihilfen sind über das Transparenzregister zugänglich. 18

    Überdies hat die Kommission am 26. Juni 2018 eine Ausschreibung im Wert von 1,9 Mio. EUR für die Erstellung und Verbreitung qualitativ hochwertiger Nachrichteninhalte über Unionsangelegenheiten auf der Grundlage datengestützter Nachrichtenmedien veröffentlicht. Bis Ablauf der Einreichungsfrist am 25. September waren vier Projektvorschläge eingegangen. Die Bewertung der Vorschläge ist noch im Gange, die letztlich geförderten Projekte sollen im ersten Quartal 2019 anlaufen.

    Zusätzlich zu den in Abschnitt 2.1.4 dargelegten FuE-Projekten wird das Arbeitsprogramm 2020 im Rahmen von „Horizont 2020“ zusätzliche Investitionen in Innovationsprojekte ermöglichen, mit denen Ideen für innovative Dienste und Instrumente zur Förderung der Modernisierung von Nachrichtenredaktionen ausgewählt, umgesetzt und erarbeitet werden sollen.

    Um die Maßnahmen zur Förderung von Qualitätsjournalismus, Medienfreiheit, Medienpluralismus und Medienkompetenz zu stabilisieren, schlägt die Kommission im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 einen eigenen Haushaltsposten vor (branchenübergreifender Aktionsbereich des Programms „Kreatives Europa“). Dies sollte es ermöglichen, den strukturellen Wandel im Mediensektor durch Förderung eines vielfältigen, pluralistischen Medienumfelds zu begleiten und dieses Umfeld zu beobachten.

    Zur Förderung von Medienfreiheit, Medienqualität und Qualitätsjournalismus kofinanzierte die Kommission die Tätigkeiten des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) 19 . Im Jahr 2018 bestand die Hauptaufgabe des ECPMF darin, investigative Journalisten durch die Vergabe von Zuschüssen für investigative grenzüberschreitende journalistische Arbeit zu unterstützen. Im Juni 2018 wählte eine unabhängige Jury im Rahmen der Auftaktrunde des IJ4EU-Fonds 12 investigative Journalismusprojekte zur Förderung aus.

    Darüber hinaus werden gemäß der Finanzierung durch das Europäische Parlament drei Ausschreibungen für Pilotprojekte veröffentlicht, um Projekte in folgenden Bereichen zu unterstützen:

    ·Austauschprogramm für Medienvertreter

    ·Praktikumsprogramm für Journalisten, die für Medien in Minderheitensprachen arbeiten

    ·Projekt zur Kartierung und Unterstützung von Medienräten

    Zudem hat die Agentur für Grundrechte ihre Arbeit zur Entwicklung eines Instrumentariums für Medienvertreter fortgesetzt. Dabei handelt es sich um eine webgestützte Plattform für den Kapazitätsaufbau mit Inhalten, die von privaten Interessenträgern im Medienbereich entwickelt wurden, um Journalisten bei der Erstellung von Qualitätsnachrichten zu unterstützen.

    2.5Abwehr interner und externer Bedrohungen durch Desinformation mittels strategischer Kommunikation

    Im Einklang mit der April-Mitteilung will die Europäische Kommission sicherstellen, dass ihre Kommunikationstätigkeiten zur Bekämpfung von Desinformation intern koordiniert werden. In diesem Zusammenhang wurde ein internes Netzwerk gegen Desinformation eingerichtet, dessen Hauptzweck darin besteht, ihre Dienststellen in die Lage zu versetzen, schädliche Narrative besser zu erkennen, eine Kultur der Faktenprüfung zu unterstützen, schnell zu reagieren und die wirksamere Verbreitung positiver Botschaften zu stärken. 20 Die Kommission hat die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der „East Strategic Communication Task Force“ durch ein Dreierforum verstärkt, das darauf abzielt, die jeweiligen Anstrengungen der Organe bei der Bekämpfung von Desinformation im Vorfeld der Europawahl 2019 umzusetzen.

    3.ZUSAMMENFASSUNG

    Insgesamt sind die in der Mitteilung dargelegten Maßnahmen im Laufe des Jahres 2018 abgeschlossen oder auf den Weg gebracht worden. Online-Plattformen und die Werbebranche haben sich auf einen Verhaltenskodex geeinigt, um die Transparenz im Internet zu erhöhen und die Verbraucher zu schützen, insbesondere mit Blick auf die Europawahl 2019. Es wird ein Netz von Faktenprüfern geschaffen, durch das Falschmeldungen besser aufgedeckt und widerlegt werden können. Die Kommission wird ihre Arbeit durch Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur erleichtern, ohne in ihre Aufgaben einzugreifen. Die Interessenträger sollten von einer Reihe von Forschungs- und Innovationsinstrumenten für die Ermittlung und Bekämpfung von Desinformation profitieren können. Den Verbrauchern sollte eine bessere Online-Rechenschaftspflicht der Anbieter von Informationen zugutekommen. In den Mitgliedstaaten ist das Bewusstsein dafür geschärft worden, dass demokratische Prozesse vor Cyberbedrohungen geschützt werden müssen. Dies geht Hand in Hand mit anhaltenden Bemühungen auf EU- und nationaler Ebene, das Niveau der Medienkompetenz zu erhöhen und die Kontrolle durch die Nutzer, insbesondere die jüngere Generation, zu stärken und kritisches Denken zu verbessern. Die Förderung des Qualitätsjournalismus dürfte auch dazu beitragen, Desinformation abzuschwächen und den Bürgerinnen und Bürgern hochwertige und vielfältige Informationen bereitzustellen.

    Die Kommission wird die Umsetzung der in diesem Bericht behandelten laufenden Maßnahmen, insbesondere die Einhaltung des Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation, genau beobachten und weiter prüfen, ob weitere Maßnahmen, darunter regulatorische Maßnahmen, erforderlich sind.

    (1)

         Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - „Bekämpfung von Desinformation im Internet: ein europäisches Konzept“ vom 26.4.2018 (COM(2018) 236 final), abrufbar unter: http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=51804 .

    (2)

         JOIN(2018) 36.

    (3)

          https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/meeting-multistakeholder-forum-disinformation .

    (4)

          https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/code-practice-disinformation .

    (5)

          https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/online-platforms-advertisers-and-advertising-industry-present-commissioner-mariya-gabriel .

    (6)

       Im Rahmen des Kodex verpflichten sich die unterzeichnenden Berufsverbände jedoch nicht im Namen ihrer Mitglieder, sondern diese vollumfänglich über den Kodex zu informieren und sie zur Annahme des Kodex bzw. zu dessen Einhaltung zu ermutigen.

    (7)

          http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180920IPR14065/fact-checking-in-the-eu  

    (8)

          www.disinfobservatory.org

    (9)

         COM(2018) 435.

    (10)

         Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union.

    (11)

         CG Publication 03/2018 - Compendium on cyber security of election technology. Abrufbar unter: http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=53645 .

    (12)

          https://ec.europa.eu/epsc/events/election-interference-digital-age-building-resilience-cyber-enabled-threats_en .  

    (13)

         Die Folgemaßnahmen werden sich auf Maßnahmen konzentrieren, um die sich ein Konsens herauskristallisiert hat; dazu könnte beispielsweise eine Bewertung der Hinlänglichkeit der bestehenden nationalen Vorschriften über die Transparenz politischer Werbung im Internet gehören.

    (14)

          https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/soteu2018-cybersecurity-elections-recommendation-5949_en.pdf  

    (15)

       Regelmäßige Aktualisierungen, Ressourcen sowie eine Liste mit Veranstaltungen zum Thema „sicheres Internet“ in den Mitgliedstaaten finden sich auf dem Portal www.betterinternetforkids.eu .

    (16)

         Bei der „EU Code Week“ handelt es sich um eine Basisinitiative, die allen das Programmieren und digitale Kompetenz auf spielerische Weise näherbringen will. https://codeweek.eu/  

    (17)

          http://ec.europa.eu/competition/sectors/media/overview_en.html#disinformation  

    (18)

          https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public?id=changeLanguage&lang=de  

    (19)

         Hauptziel des in Leipzig ansässigen ECPMF ist es, Europas fragmentierte Gemeinschaft für Medienfreiheit zu vereinen und Verstöße gegen die Medienfreiheit in den EU-Mitgliedstaaten und darüber hinaus anzugehen. Das Zentrum bietet Journalisten bei Bedarf praktische Hilfe und arbeitet mit Partnern zusammen, um für Fragen der Medienfreiheit in der EU und in den Beitrittsländern zu sensibilisieren. Partner des ECPMF unterstützen und beobachten die Medienfreiheit in der EU und den Kandidatenländern.

    (20)

         Dieses Netz umfasst auch die Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten.

    Top