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Document 52018AP0205

P8_TA(2018)0205 Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit und Schutzniveau für bestimmte Heringsbestände in der Ostsee ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Mai 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit und das Schutzniveau für bestimmte Heringsbestände in der Ostsee (COM(2017)0774 – C8-0446/2017 – 2017/0348(COD)) P8_TC1-COD(2017)0348 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 29. Mai 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit und das Schutzniveau für bestimmte Heringsbestände in der Ostsee

ABl. C 76 vom 9.3.2020, p. 215–216 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.3.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/215


P8_TA(2018)0205

Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit und Schutzniveau für bestimmte Heringsbestände in der Ostsee ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Mai 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit und das Schutzniveau für bestimmte Heringsbestände in der Ostsee (COM(2017)0774 – C8-0446/2017 – 2017/0348(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2020/C 76/26)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0774),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0446/2017),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. Februar 2018 (1),

unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 8. Mai 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A8-0149/2018),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


P8_TC1-COD(2017)0348

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 29. Mai 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 in Bezug auf die Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit und das Schutzniveau für bestimmte Heringsbestände in der Ostsee

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2018/976.)


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