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Document 52018AE2780

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms ‚Fiscalis‘ für die Zusammenarbeit im Steuerbereich“ (COM(2018) 443 final — 2018/0233 (COD))

    EESC 2018/02780

    ABl. C 62 vom 15.2.2019, p. 118–120 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 62/118


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms ‚Fiscalis‘ für die Zusammenarbeit im Steuerbereich“

    (COM(2018) 443 final — 2018/0233 (COD))

    (2019/C 62/19)

    Berichterstatter:

    Krister ANDERSSON

    Befassung

    Europäisches Parlament, 14.6.2018

    Rat der Europäischen Union, 4.7.2018

    Rechtsgrundlage

    Artikel 114 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

     

     

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

    Annahme in der Fachgruppe

    3.10.2018

    Verabschiedung auf der Plenartagung

    17.10.2018

    Plenartagung Nr.

    538

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    194/2/0

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über ein neues Programm „Fiscalis“. Die nationalen Steuerbehörden leiden nach wie vor unter unzureichenden Kapazitäten und unzureichender Zusammenarbeit. Auch der EWSA sieht einen dringenden Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Steuerpolitik und der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich sowie bei der Unterstützung der Steuerbehörden.

    1.2.

    Der EWSA stimmt zu, dass mehr Effizienz zwischen den Steuerbehörden wichtig ist für den Zusammenhalt und das Funktionieren des Binnenmarktes. Ferner stimmt er der Auffassung zu, dass sich ein derart hohes Maß an Zusammenarbeit und Koordinierung nur auf Unionsebene erreichen lässt.

    1.3.

    Der EWSA gibt zu bedenken, dass die vorgeschlagene Mittelausstattung in Höhe von 270 Mio. EUR angesichts des Umfangs des von der Kommission vorgeschlagenen Programms und der rasch fortschreitenden Digitalisierung möglicherweise nicht ausreichend ist. Er schlägt daher vor, in einer Halbzeitüberprüfung die Angemessenheit der finanziellen Ausstattung zu untersuchen.

    1.4.

    Der EWSA hält es für wichtig, die digitale Entwicklung zu berücksichtigen, und begrüßt daher die Absicht der Kommission, die Koordinierung der europäischen elektronischen Systeme mit anderen einschlägigen Maßnahmen zur elektronischen Verwaltung (e-Government) auf Unionsebene zu gewährleisten.

    1.5.

    Der EWSA fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Grundlehrgang für Steuerbehörden zu konzipieren, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern. Nach Auffassung des EWSA könnte eine gemeinsame Bildungsmaßnahme möglicherweise zur Einrichtung einer künftigen EU-Steuerakademie für die Steuerbehörden führen.

    1.6.

    Der EWSA folgert aus den Ergebnissen der Bewertung des laufenden Programms, dass die Maßnahmen zu gemeinsamen Prüfungen, Projektgruppen, Arbeitsbesuchen und Sachverständigenteams für die Zusammenarbeit im IT-Bereich zu den erfolgreichsten Instrumenten zählen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Maßnahmen im neuen Programm „Fiscalis“ vorrangig zu behandeln.

    1.7.

    Der EWSA begrüßt die Einführung mehrjähriger Arbeitsprogramme, durch die sich der Verwaltungsaufwand sowohl für die Kommission als auch für die Mitgliedstaaten verringern wird.

    1.8.

    Der EWSA hält es für wichtig, die Zivilgesellschaft generell aktiv am Programm „Fiscalis“ zu beteiligen.

    2.   Einleitung und Hintergrund

    2.1.

    Im Rahmen ihres Pakets für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 (1), das die Kommission am 2. Mai 2018 annahm, hat sie auch einen Vorschlag für die neuerliche finanzielle Beteiligung am Programm „Fiscalis“ vorgelegt.

    2.2.

    Der Vorschlag der Kommission betrifft die Verlängerung des laufenden Programms „Fiscalis 2020“, das mit der Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde und von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern durchgeführt wird.

    2.3.

    Mit dem Vorschlag der Kommission sollen Vereinfachungen und Anpassungen vorgenommen werden: (1) vermehrte Verwendung von Pauschalbeträgen und Kosten je Einheit (2) Vereinfachung und Verkleinerung der Einteilung von Maßnahmen für mehr Flexibilität (3) eine bessere Definition der gemeinsamen Komponenten und der nationalen Komponenten, die den Gegebenheiten und Merkmalen von IT-Projekten besser gerecht wird, und (4) die Möglichkeit, mehrjährige Arbeitsprogramme anzunehmen, um den durch das Ausschussverfahren verursachten jährlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

    2.4.

    Auch der Anwendungsbereich des Programms würde angepasst, sodass die Teilnahme an dem neuen Programm Mitgliedstaaten, beitretenden Ländern, Kandidatenländern sowie potenziellen Kandidaten und, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, zusätzlich auch Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik und Drittländern offenstehen würde.

    2.5.

    Die Kommission schlägt eine Mittelausstattung in Höhe von 270 Mio. EUR für den Zeitraum 2021-2027 für das Programm „Fiscalis“ vor (also eine Aufstockung im Vergleich zu 223,2 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020). Zudem würde der größte Teil der Mittelausstattung für Tätigkeiten zum Aufbau von IT-Kapazitäten verwendet werden.

    2.6.

    Das Programm hat das allgemeine Ziel, die Steuerbehörden und die Besteuerung zu unterstützen, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der Union zu stärken und die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu schützen.

    2.7.

    Die Kommission geht davon aus, dass dieses Programm die Steuerpolitik und die Steuerbehörden durch den Kapazitätsaufbau auf Ebene der Verwaltung und der Informationstechnologien und durch operative Zusammenarbeit unterstützen wird, sodass sie rasch und gemeinsam auf neu entstehende Probleme wie Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie auf Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle reagieren können und gleichzeitig unnötiger Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei grenzüberschreitenden Transaktionen vermieden wird.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1.

    Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über ein neues Programm „Fiscalis“. Die nationalen Steuerbehörden leiden nach wie vor unter unzureichenden Kapazitäten und unzureichender Zusammenarbeit sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittländern. Auch der EWSA sieht einen dringenden Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Steuerpolitik und der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich sowie bei der Unterstützung der Steuerbehörden.

    3.2.

    Der EWSA stimmt zu, dass mehr Effizienz zwischen den Steuerbehörden wichtig ist für den Zusammenhalt und das Funktionieren des Binnenmarktes. Ferner stimmt er der Auffassung zu, dass sich ein derart hohes Maß an Zusammenarbeit und Koordinierung nur auf Unionsebene erreichen lässt. Der EWSA ist zudem der Auffassung, dass ein Unionsrahmen die Teilnahmequote wahrscheinlich erhöhen und somit das Potenzial und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts stärken wird.

    3.3.

    Der EWSA stimmt zu, dass ein Ansatz auf Unionsebene mit einer neuen Ausrichtung und dem Schwerpunkt auf der Unterstützung der nationalen Steuerbehörden dazu beitragen würde, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu verhindern und zu bekämpfen und gleichzeitig unnötigen Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu vermeiden. Der EWSA teilt die Auffassung, dass das Programm auch das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der Union stärken und die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten schützen wird.

    3.4.

    Der EWSA gibt zu bedenken, dass die vorgeschlagene Mittelausstattung in Höhe von 270 Mio. EUR angesichts des Umfangs des von der Kommission vorgeschlagenen Programms und der rasch fortschreitenden Digitalisierung möglicherweise nicht ausreichend ist. Er schlägt daher vor, in einer Halbzeitüberprüfung die Angemessenheit der finanziellen Ausstattung zu untersuchen.

    3.5.

    Der EWSA hält es für wichtig, die digitale Entwicklung zu berücksichtigen, und begrüßt daher die Absicht der Kommission, die Koordinierung der europäischen elektronischen Systeme mit anderen einschlägigen Maßnahmen zur elektronischen Verwaltung (e-Government) auf Unionsebene zu gewährleisten.

    3.6.

    Der EWSA folgert aus den Ergebnissen der Bewertung des laufenden Programms, dass die Maßnahmen zu gemeinsamen Prüfungen, Projektgruppen, Arbeitsbesuchen und Sachverständigenteams für die Zusammenarbeit im IT-Bereich zu den erfolgreichsten Instrumenten zählen. Daher würde er es begrüßen, wenn diese Maßnahmen im neuen Programm „Fiscalis“ vorrangig behandelt würden.

    3.7.

    Der EWSA fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Grundlehrgang für Steuerbehörden zu konzipieren, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern. Nach Auffassung des EWSA könnte eine gemeinsame Bildungsmaßnahme möglicherweise zur Einrichtung einer künftigen EU-Steuerakademie für die Steuerbehörden führen.

    3.8.

    Der EWSA begrüßt die Einführung mehrjähriger Arbeitsprogramme im Interesse der Effizienz des Binnenmarkts, durch die sich der Verwaltungsaufwand sowohl für die Kommission als auch für die Mitgliedstaaten verringern wird.

    3.9.

    Der EWSA ist sich bewusst, dass sich der Informationsaustausch derzeit ausschließlich auf die Übermittlung von Informationen und nicht auf ihre Verarbeitung bezieht. Für eine umfassende und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit Blick auf den Kapazitätsaufbau auf Ebene der Informationstechnologien hält der EWSA es für erforderlich, die Verarbeitungsfunktion des Informationsaustauschs weiter auszubauen.

    3.10.

    Der EWSA hält es für wichtig, die Zivilgesellschaft generell aktiv am Programm „Fiscalis“ zu beteiligen, um sie einzubinden und um die Fortschritte bei der weiteren Entwicklung des Programms zu beobachten.

    3.11.

    Der EWSA würdigt und begrüßt die Neuerung in Form eines einfacheren und unkomplizierten Mechanismus, um die europäischen elektronischen Systeme für die Zusammenarbeit mit nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und internationalen Organisationen anzupassen und zu erweitern.

    3.12.

    Der EWSA begrüßt, dass der Vorschlag im Einklang mit anderen vorgeschlagenen Programmen der Union steht, die ähnliche Ziele verfolgen, nämlich die Eindämmung von betrügerischem Verhalten, den Aufbau handlungsfähiger Institutionen und die Unterstützung von Maßnahmen für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts.

    3.13.

    Der EWSA befürwortet, dass der größte Teil der vorgeschlagenen Mittelausstattung für Tätigkeiten zum Aufbau von IT-Kapazitäten verwendet werden wird. Der EWSA stimmt auch der Wahl des IT-Architekturmodells zu, das anstelle eines vollständig zentralisierten Modells gemeinsame und nationale Komponenten miteinander kombiniert. Ein europäisches elektronisches Modell, das nationale Präferenzen, Erfordernisse und Gegebenheiten berücksichtigt, wird dazu beitragen, auf verhältnismäßige Weise eine Verbesserung der Interoperabilität und der Vernetzung im Interesse des Binnenmarkts zu erreichen.

    3.14.

    Der EWSA unterstreicht die von der Kommission vorgenommene Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen ihr und den Mitgliedstaaten als wichtigen Grundsatz, um gemeinsam für die Entwicklung und den Betrieb der europäischen elektronischen Systeme zu sorgen. Dies erleichtert die Suche nach einer geeigneten Lösung sowohl für eine ganzheitlichere Sichtweise der EU als auch dafür, was für jeden Mitgliedstaat praktikabel und funktional ist, was hoffentlich die Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern optimiert.

    3.15.

    Eine effizientere Verwaltung würde nicht nur den Steuerverwaltungen zugutekommen. Günstigere steuerliche Rahmenbedingungen werden nach Auffassung des EWSA auch die Wirtschaft der EU ankurbeln und das Wachstum stärken. Durch die Senkung der Befolgungskosten und den Abbau des Verwaltungsaufwands können sich Unternehmen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und so Wachstum und Arbeitsplätze schaffen.

    Brüssel, den 17. Oktober 2018

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Luca JAHIER


    (1)  COM(2018) 321 final.


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