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Document 52017M8459

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8459 — TIL/PSA/PSA DGD) (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 212 vom 1.7.2017, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    1.7.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 212/23


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8459 — TIL/PSA/PSA DGD)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2017/C 212/11)

    1.

    Am 23. Juni 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Europe Terminal NV („ET“, Schweiz), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens Terminal Investment Limited Sàrl („TIL“, Schweiz) und Kranji (Niederlande) Investments BV („Kranji“, Niederlande), eine von PSA International Pte Ltd („PSA“, Singapur) kontrollierte Holdinggesellschaft, erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über PSA DGD NV („PSA DGD“, Belgien).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   PSA: Betreiber von Verschiffungsterminals. PSA erbringt vor allem Stauereidienste in Häfen, wobei das Unternehmen sich auf die Erbringung von Terminaldienstleistungen für containerisierte Linienschiffe konzentriert.

    —   TIL: Betreibt Terminals und wird indirekt von MSC Mediterranean Shipping Company Holding SA und von bestimmten von Global Infrastructure Management LLC verwalteten Kapitalanlagegesellschaften kontrolliert. TIL investiert weltweit in Containerterminals, baut sie aus und verwaltet sie, oft im Rahmen von Joint Ventures mit anderen großen Containerterminalbetreibern.

    —   PSA DGD: Betreiber eines Containerterminals im Antwerpener Hafen, Deurganck-Dock. Dieses bereits bestehende Unternehmen steht derzeit unter der alleinigen Kontrolle von Kranji.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8459 — TIL/PSA/PSA DGD per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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