EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 15.2.2017
JOIN(2017) 7 final
ANHANG
des
gemeinsamen Vorschlags für einen
BESCHLUSS DES RATES
über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien zu vertreten ist
BESCHLUSS Nr. 01/2017 DES ASSOZIATIONSRATES EU-ALGERIEN vom... 2017
über die Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien
DER ASSOZIATIONSRAT EU-ALGERIEN —
gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)
Das am 22. April 2002 unterzeichnete Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits ist am 1. September 2005 in Kraft getreten.
(2)
Gemäß Artikel 94 des Europa-Mittelmeer-Abkommens kann der Assoziationsrat zweckdienliche Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Abkommens fassen.
(3)
Gemäß Artikel 104 des Europa-Mittelmeer-Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.
(4)
Bei der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2016 wurde eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern vorgeschlagen, die größere Eigenverantwortung auf beiden Seiten ermöglicht.
(5)
Die EU und Algerien haben beschlossen, zur Konsolidierung ihrer Partnerschaft eine Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2017-2020 anzunehmen, um die Widerstandsfähigkeit und die Stabilität Algeriens zu unterstützen und zu stärken.
(6)
Die Vertragsparteien des Europa-Mittelmeer-Abkommens haben die Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien angenommen, mit denen die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens unterstützt werden soll, indem der Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit bei gemeinsam festgelegten Interessen gelegt wird, denen Vorrang eingeräumt wird —
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien wie im Anhang dargelegt umsetzen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu... am [Tag/Februar/März 2017].
Im Namen des Assoziationsrates EU-Algerien
Der Präsident
***
ANHANG
Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien
Gemeinsame Partnerschaftsprioritäten der
Demokratischen Volksrepublik Algerien (Algerien)
und der Europäischen Union (EU)
im Rahmen der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik
Der allgemeine Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Algerien wird durch das 2002 unterzeichnete und 2005 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen (AA) festgelegt, in dem alle Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bestimmt sind. Unbeschadet dieser Bereiche werden im vorliegenden Dokument die Partnerschaftsprioritäten vorgestellt, die gemeinsam von Algerien und der EU im Rahmen der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) für den Zeitraum 2016-2020 festgelegt wurden.
Im Geiste der Grundsätze der überarbeiteten ENP und mit Blick auf die politischen Prioritäten beider Seiten verpflichten sich Algerien und die Europäische Union, ihrem Dialog eine neue Dynamik zu verleihen und gemeinsam die großen Kapitel ihrer Beziehungen zu bestimmen, ihre Ziele und beiderseitigen Interessen zu klären sowie die vorrangigen Bereiche ihrer Zusammenarbeit festzulegen. Bei den nachstehend detailliert dargelegten Partnerschaftsprioritäten handelt es sich um vorrangige Bereiche für einen verstärkten Dialog und eine möglichst konkrete institutionelle und administrative Zusammenarbeit zwischen der EU und Algerien, auf der Grundlage der jeweiligen Erfahrungen und unter Wahrung der Besonderheiten und Unabhängigkeit beider Seiten.
Algerien und die EU streben eine umfassende und facettenreiche Partnerschaft an, die den gemeinsamen Herausforderungen in den Bereichen Entwicklung und Sicherheit gestärkt gegenübersteht. Die Vertragsparteien bekunden daher ihren gemeinsamen Willen, diese in großen Kapiteln festgehaltenen vorrangigen Bereiche, in denen die Beziehungen zwischen der EU und Algerien in Zukunft gestärkt werden sollen, umfassend anzugehen. Einige dieser Prioritäten werden durch eine technische und finanzielle Zusammenarbeit im Rahmen des Programmierungszeitraums 2018-2020 umgesetzt.
I. Politischer Dialog, Governance, Rechtsstaatlichkeit und Förderung der Grundrechte
Die EU und Algerien kommen überein, der Stärkung des politischen Dialogs in all seinen Formen besondere Bedeutung zu verleihen.
Mit seiner am 7. Februar 2016 überarbeiteten Verfassung setzt Algerien die Konsolidierung der Grundfreiheiten und Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und Institutionen sowie der demokratischen Grundsätze in den Beziehungen des Staates zu seinen Bürgern fort. Dieser Prozess resultiert aus dem bilateralen Dialog, der in den letzten 15 Jahren zwischen der Europäischen Union und Algerien stattgefunden hat, was zeigt, dass die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien auf gegenseitiger Achtung sowie auf der Anerkennung und Achtung der universellen Werte und internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Grundrechte beruht.
Daher sind sich die EU und Algerien einig, der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen eine besondere Bedeutung beizumessen. Die EU wird Algerien bei der Umsetzung dieser Bestimmungen unterstützen, insbesondere in den Bereichen verantwortungsvolle Regierungsführung, partizipative Demokratie, Förderung und Schutz der Grundrechte, einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer, Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft, Dezentralisierung, Stärkung der Justiz, einschließlich des Strafvollzugs, sowie Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft, und zwar unter anderem durch die Nutzung der Programme für technische Hilfe.
Die Zusammenarbeit umfasst auch die Unterstützung für die Modernisierung und den Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung, die Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle und der Finanzverwaltung sowie die Bekämpfung von Korruption, Kapitalflucht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit den Empfehlungen der „Financial Action Task Force“ (FATF).
II. Zusammenarbeit, inklusive sozioökonomische Entwicklung, Handel und Zugang zum europäischen Binnenmarkt
Angesichts der gegenwärtigen Stagnation der Weltwirtschaft und des drastischen Rückgangs der Preise für Kohlenwasserstoffe haben Algerien und die Europäische Union ein gemeinsames und dringendes Interesse daran, Maßnahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung im privaten und öffentlichen Sektor zu treffen, die die Förderung von Privatinitiativen, die Wiederbelebung der Investitionstätigkeit im produktiven Bereich, die Modernisierung der Finanzverwaltung und die Rationalisierung der öffentlichen Ausgaben im öffentlichen Sektor ermöglichen.
Das Assoziierungsabkommen zwischen den beiden Parteien bietet einen soliden Rahmen für die Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit, die bestmöglich genutzt werden muss, um die gegenwärtige Konjunkturkrise gemeinsam zu bewältigen. Daher bekräftigen die Europäische Union und Algerien ihr gemeinsames Engagement, eine optimale Nutzung des 2005 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommens zu gewährleisten – unter uneingeschränkter Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens und im Streben nach einem Gleichgewicht der jeweiligen Interessen. Die gemeinsame Bewertung des Abkommens steht im Zeichen dieser Dynamik.
Angesichts der Instabilität der Kohlenwasserstoffpreise hat die algerische Regierung die Diversifizierung der Wirtschaft zur nationalen Priorität erklärt. Die in diesem Sinne ergriffenen Reformmaßnahmen bieten die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit in Bereichen, die unter Einhaltung der Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zur Diversifizierung und Wettbewerbsfähigkeit der algerischen Wirtschaft beitragen, um insbesondere auch außerhalb des Kohlenwasserstoffbereichs das auf den Europäischen Binnenmarkt exportierbare Angebot zu stärken.
In dem Bewusstsein der Bedeutung des Geschäftsklimas für die Anziehung neuer Investoren verpflichten sich Algerien und die EU, im nächsten Programmierungszeitraum ihrer bilateralen Zusammenarbeit die privatwirtschaftlichen Tätigkeiten zu fördern, gemeinsam das Geschäftsklima und die Unternehmenspolitik in Algerien im Hinblick auf die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Industrien (KMI) zu verbessern und auf eine industrielle und technologische Partnerschaft des öffentlichen und privaten Sektors, auch über die Grenzen hinweg, hinzuarbeiten; darüber hinaus verpflichten sie sich, eine umfassende Beschäftigungsstrategie Algeriens zu unterstützen und das Programm Algeriens für einen zwei- und dreiseitigen sozialen Dialog zu stärken. Die Vertragsparteien sind sich einig darin, wie wichtig es ist, das algerische Programm zur Stärkung des Bankensystems und seiner Aufsicht zu unterstützen und die Entwicklung der Kapitalmärkte zu fördern, um den Zugang zu Finanzmitteln für alle Unternehmen, insbesondere für KMU/KMI und innovative Unternehmen (Start-ups), zu erleichtern.
In dem Bewusstsein, dass die Jugend als treibende Kraft beim Aufbau der jeweiligen Einrichtungen im Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Herausforderungen steht, verpflichten sich die EU und Algerien, ihre Bemühungen zur Förderung der Jugend und zur Stärkung ihrer Dynamik zu intensivieren. Die Vertragsparteien kommen überein, ihre Zusammenarbeit im Bereich Beschäftigungsfähigkeit, formale und nicht formale Bildung und berufliche Ausbildung insbesondere durch Programme und Strategien der EU in diesem Bereich zu intensivieren, um die wirtschaftliche Entwicklung und die Forschung/Entwicklung in Algerien sowie die Bildung (von der Vorschule bis zur Hochschulbildung einschließlich der beruflichen Bildung) im Hinblick auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) zu fördern.
Algerien und die Europäische Union verpflichten sich, eine Kulturpolitik in Algerien zu entwickeln, die zur wirtschaftlichen und industriellen Entwicklung und zur Förderung des Austauschs mit europäischen Kulturträgern (z. B. im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“) beiträgt.
Die EU und Algerien werden ihren Dialog über den Handel im Rahmen des Assoziierungsabkommens intensivieren, um einen ausgewogenen Austausch mit hohem Mehrwert zu unterstützen und die Beschränkungen des Handels mit Waren und Dienstleistungen schrittweise abzubauen und zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang sehen die Parteien von etwaigen Maßnahmen ab, die ein Handelshemmnis darstellen könnten, es sei denn, sie werden im Einklang mit den Vorschriften und Verfahren des Assoziierungsabkommens angewandt. Die Vertragsparteien werden ihren Dialog auf dem Gebiet der handelspolitischen Schutzmaßnahmen und der industriellen Zusammenarbeit (im Rahmen der industriellen Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer) konsolidieren.
Die EU und Algerien kommen ferner überein, im Rahmen ihres Assoziierungsabkommens einen Dialog im Bereich Investitionen einzuführen, um ausländische (insbesondere europäische) Investitionen anzuziehen. Die EU bekräftigt ihre Zusage, den Beitritt Algeriens zur WTO insbesondere durch den Abschluss eines bilateralen Abkommens in diesem Rahmen zu unterstützen.
Begleitend zu den Reformen, die Algerien (insbesondere im Bankensystem oder im Bereich der Rechtsangleichung an die EU) schrittweise umsetzt, erklären sich die Vertragsparteien bereit, eine Intensivierung ihrer Handelsbeziehungen im Rahmen weiterer Verhandlungen über Dienstleistungen oder im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens über den Schutz von Investitionen in Betracht zu ziehen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass zur Begleitung dieses Prozesses Konferenzen und Veranstaltungen organisiert werden könnten, die von der EU unterstützt werden, um potenzielle Investoren in Algerien zu mobilisieren.
Die EU sagt zu, einen verstärkten Dialog über die Umsetzung des neuen algerischen Konzepts für wirtschaftliches Wachstum zu fördern, das auf der Stärkung der Unternehmen, der Eigeninitiative, des privaten Unternehmertums und der öffentlich-privaten Partnerschaft, auch über die Grenzen hinweg, sowie einer wissensbasierten Wirtschaft abzielt. Mit diesem Konzept soll die Entwicklung einer diversifizierten, wettbewerbsfähigen, inklusiven, endogenen und für ausländische Investitionen attraktiven Wirtschaft gefördert werden.
Im Hinblick auf die Förderung einer diversifizierten algerischen Wirtschaft haben die EU und Algerien weitere mögliche Bereiche der Zusammenarbeit festgelegt, die über die Förderung und den Austausch von bewährten Verfahren, Informationen und Erfahrungen in folgenden Bereichen stattfinden könnte: Entwicklung des ländlichen Raums und der Landwirtschaft, Fischerei und maritime Angelegenheiten, Tourismus (insbesondere nachhaltiger Tourismus), öffentliches Beschaffungswesens, Statistik, Angleichung der technischen Vorschriften Algeriens an die EU-Normen in folgenden Bereichen: Akkreditierung, Konformitätsbewertung und Marktaufsicht, Annahme und Anwendung der Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln.
Die EU und Algerien wollen ihre Zusammenarbeit bei der Angleichung der algerischen Vorschriften an die EU-Normen in den von den Vertragsparteien festgelegten vorrangigen Bereichen sowie bei der Modernisierung der Qualitäts-Infrastrukturen im Hinblick auf die Aushandlung eines Abkommens über Konformität und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) verstärken. Dadurch soll die algerische Wirtschaft in die Lage versetzt werden, sich besser in die regionalen und globalen Wertschöpfungsketten zu integrieren.
Schließlich kommen die Vertragsparteien überein, Wege der Zusammenarbeit zu ermitteln, um die Informations- und Kommunikationstechnologien in Algerien zu entwickeln, die eingesetzt werden sollen, um die Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, des Geschäfts- und Investitionsklimas, der Verwaltungseffizienz sowie der Verwaltung staatlicher Unternehmen und öffentlich-privater Partnerschaften im Hinblick auf die Förderung der KMU und innovativer Maßnahmen zu begleiten.
Die beiden Vertragsparteien kommen überein, die erforderlichen Mechanismen zu schaffen, um die Kapazitäten der algerischen Zollbehörden, insbesondere hinsichtlich der Aspekte im Zusammenhang mit den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, der Fälschung und des Austauschs von Informationen, einschließlich im Bereich der Zollwertermittlung, zu stärken.
Darüber hinaus vertreten die Vertragsparteien die Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik nach wie vor wichtig ist, insbesondere im Hinblick auf die Annäherung der Systeme der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
III. Energiepartnerschaft, Umwelt und nachhaltige Entwicklung
Die EU und Algerien verpflichten sich, eine strategische Partnerschaft für eine beiderseits vorteilhafte Versorgungssicherheit zu entwickeln. In Energiefragen haben Algerien und die Europäische Union ein gemeinsames strategisches Interesse. Algerien ist seit langem einer der größten und zuverlässigsten Erdgaslieferanten der EU und wird dies auch in Zukunft bleiben. Die EU ihrerseits ist nach wie vor der größte Kunde Algeriens.
In dem Bewusstsein, dass die Energie nach wie vor eine der wichtigsten Triebfedern für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung darstellt, bekräftigen die EU und Algerien ihre gemeinsamen strategischen Interessen und verpflichten sich, ihre bestehende Partnerschaft auf diesem Gebiet im Rahmen des bereits bestehenden Hochrangigen Dialogs zwischen den Parteien in Bezug auf Energiehandel, Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz zu konsolidieren. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsparteien, beim Informationsaustausch über mittel- und langfristige Prognosen für Energienachfrage und Energieangebot, einschließlich erneuerbarer Energien, zusammenzuarbeiten. Die EU ist nach wie vor bereit, die Umsetzung des algerischen Programms zur Entwicklung der erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz bis 2030 verstärkt zu unterstützen, um das erhebliche Potenzial Algeriens in diesem Bereich umfassend auszuschöpfen.
Algerien und die EU kommen überein zu prüfen, welche Maßnahmen zur Ankurbelung der Investitionen, zur Stärkung und Weiterentwicklung der Stromverbindungsleitungen in Europa und im Mittelmeerraum sowie zur Unterstützung der Ausbildung und des Transfers von Technologie und Innovation, Fachwissen und Kenntnissen zwischen der EU und Algerien möglich sind.
In dem Bewusstsein ihrer Pflichten gegenüber den künftigen Generationen haben die EU und Algerien zugesagt, diese Partnerschaft im Energiebereich mit einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel zu verknüpfen, mit dem Ziel, das Pariser Übereinkommen und die national festgelegten Beiträge vollständig umzusetzen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Einbindung des Klimaschutzes in die nationalen Politiken sowie in die Maßnahmen zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung der Emissionen zu unterstützen.
Im Bereich der Umwelt verpflichten sich die Vertragsparteien, eine nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Ressourcen, vor allem von Wasser, die verantwortungsvolle Regierungsführung, die Aufnahme bewährter Verfahren auf dem Gebiet des Umweltschutzes in alle ihre Tätigkeiten sowie das System der Folgenabschätzung und einen besseren Zugang zu Informationen zu fördern. Die Parteien verpflichten sich, ihre Zusammenarbeit bei der Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers sowie im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeeres, zu intensivieren.
IV. Strategischer und sicherheitspolitischer Dialog
Die EU und Algerien kommen überein, einen strategischen und sicherheitspolitischen Dialog angesichts der gemeinsamen Herausforderungen in den Bereichen Entwicklung und Sicherheit zu fördern.
Seit mehreren Jahren leistet Algerien einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Frieden, Stabilität und Sicherheit in der Region, insbesondere in der Sahelzone, durch die Sicherung seiner Grenzen und durch seine diplomatischen Bemühungen als Nachbarstaat bei den internationalen Vermittlungen in Mali, die in ein Abkommen für Frieden und nationale Aussöhnung mündeten, dessen Umsetzung sichergestellt werden sollte, sowie durch seine Unterstützung der Regierung der nationalen Einheit in Libyen.
Unter Berücksichtigung ihrer regionalen Rolle kommen Algerien und die EU überein, ihren Dialog im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Partnerschaft für Frieden und Sicherheit, einschließlich im Rahmen internationaler und regionaler Foren wie den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union oder im Rahmen der bestehenden Dialoge zwischen der EU und der Liga der Arabischen Staaten, im Rahmen des Dialogs Europa-Afrika, des 5+5-Dialogs, in der Union für den Mittelmeerraum, der Anna-Lindh-Stiftung und in Diskussionsforen wie dem „Globalen Forum zur Bekämpfung des Terrorismus“, zu intensivieren. Die Parteien verpflichten sich außerdem, Möglichkeiten der dreiseitigen Zusammenarbeit zu prüfen, um gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und des Aufbaus von Kapazitäten der Resilienz und Abwehr von Bedrohungen des Terrorismus und seiner Verbindungen zur grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, einschließlich des illegalen Drogenhandels, zu erarbeiten.
Die EU und Algerien vereinbaren eine enge Konzertierung über regionale und internationale Fragen von gemeinsamem Interesse, um einen Beitrag zur politischen Beilegung von Krisen und zur Förderung des Friedens und der Sicherheit in der Region zu leisten.
Im Rahmen ihrer großen gemeinsamen Anstrengungen im Bereich der Prävention und der umfassenden Bekämpfung des Terrorismus und aller Formen der Radikalisierung sowie der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und des Menschenhandels verpflichten sich die Vertragsparteien, ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen des Globalen Forums zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitende Kriminalität zu stärken. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Eindämmung der CBRN-Risiken, die Kontrolle der Verbringung von konventionellen Waffen und die Bekämpfung des illegalen Handels mit Waffen, einschließlich leichter Waffen.
Die Vertragsparteien kommen überein, den Austausch von Erfahrungen und Fachwissen, insbesondere im Bereich der Cyberkriminalität, sowie den Aufbau der Kapazitäten des AFRIPOL und dessen Verknüpfung mit EUROPOL und CEPOL sowie die Unterstützung des CAERT zu fördern.
Die EU und Algerien kommen überein, die Verwaltungsvereinbarung, die sie kürzlich zur Prävention, Vorsorge und Abwehr von Naturkatastrophen, von durch Menschenhand verursachten Katastrophen sowie von ökologischen und technologischen Risiken unterzeichnet haben, insbesondere durch die Unterstützung und den Aufbau ihrer Kapazitäten im Bereich der Frühwarnung, der Überwachung, der Prävention, der Vorsorge und der Bewältigung im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen des Katastrophenschutzes vollständig umzusetzen.
Die Vertragsparteien kommen überein, zusammenzuarbeiten, um die Kapazitäten der algerischen Zollbehörden und der an der Grenze tätigen Dienste zu stärken.
V. Menschliche Dimension, Migration und Mobilität
Die EU und Algerien verpflichten sich, der Stärkung der menschlichen Dimension in den bilateralen Beziehungen die notwendige Bedeutung zu verleihen und stimmen darin überein, dass Migration und Mobilität den Mittelpunkt dieser Dimension bilden. Sie einigen sich auf eine Zusammenarbeit zur Förderung eines kulturellen und interreligiösen Dialogs, der die jeweiligen Eigenheiten und Unterschiede berücksichtigt, sowie zur Bekämpfung des Extremismus.
Im Bewusstsein, dass die Migrationsströme zwischen der EU und Algerien zugleich eine Chance und eine Bereicherung für die menschliche, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und wissenschaftliche Entwicklung darstellen, aber auch ein Problem, wenn sie nicht ausreichend kontrolliert werden, insbesondere im gegenwärtigen regionalen Kontext, vereinbaren die EU und Algerien auf der Grundlage des auf dem Gipfeltreffen zu Migrationsfragen in Valletta vereinbarten umfassenden, ausgewogenen und konzertierten Ansatzes, für das gesamte Spektrum von Themen im Zusammenhang mit Mobilität, Migration und Asyl einen regelmäßigen Dialog auf der am besten geeigneten Ebene zu führen.
In diesem Kontext verpflichten sich die EU und Algerien zu prüfen, welche Maßnahmen sie ergreifen könnten, um die Bedingungen für die Freizügigkeit ihrer Bürger sowie für die Rückübernahme derer, die sich in einer irregulären Situation befinden, nach den geltenden Verfahren und unter uneingeschränkter Achtung ihrer Menschenrechte schrittweise zu verbessern.
Die EU und Algerien wollen auch die Zusammenarbeit bei der Migrationssteuerung und den Rechten von Arbeitsmigranten im Einklang mit den geltenden internationalen Standards angehen sowie gemeinsam Maßnahmen zur Vorbeugung von irregulärer Migration entwickeln, indem sie die Ursachen dieses Phänomens in Gebieten mit hohem Migrationsdruck bekämpfen, vor allem durch die Unterstützung schutzbedürftiger Personen.
Die EU wird Algerien in seinen Bemühungen zur Steuerung der Migrationsströme unterstützen. Außerdem verpflichten sich beide Seiten zur Zusammenarbeit im Hinblick auf: 1) eine bessere Steuerung der regulären Migration und der Mobilität von Personen, und zwar durch einen intensiveren Dialog und eine verstärkte Zusammenarbeit im konsularischen Bereich, durch die Erleichterung der Verfahren für die Visaerteilung, durch Grenzschutz, durch die Bekämpfung von Dokumentenbetrug und der Schleusung von Migranten sowie durch die Unterstützung der Rückkehr/Rückführung irregulärer Migranten mit dem Ziel ihrer dauerhaften Reintegration, sowie 2) die Verbesserung des völkerrechtlichen Schutzes und des Asyls.
Die Vertragsparteien kommen überein, sich auf geeigneter Ebene über Fragen der Rückübernahme auszutauschen; parallel dazu soll ein Austausch über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa stattfinden, und zwar unter Berücksichtigung der bilateralen Abkommen mit einigen Mitgliedstaaten der EU in diesen Bereichen.
Die EU wird sich auch weiterhin für die Gewährleistung des vollen Schutzes der Rechte von in der EU niedergelassenen algerischen Staatsangehörigen einsetzen und prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um ihren Beitrag zur Entwicklung Algeriens zu unterstützen.
Die Vertragsparteien kommen überein, ihre Zusammenarbeit in allen Fragen im Zusammenhang mit Migration und Mobilität, die die EU und Algerien angehen wollen, im Rahmen des Dialogs EU-Afrika – einschließlich des dreiseitigen Dialogs – zu intensivieren.
Vor dem Hintergrund des Migrationsgipfels in Valletta sind die Einrichtung eines Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika, der auch eine Komponente für Nordafrika umfasst, sowie sonstige Initiativen wie der Europäische Plan für Auslandsinvestitionen (EIP) geeignet, einen Beitrag zur Verwirklichung der von den Vertragsparteien vereinbarten Projekte im Bereich Migration und Mobilität zu leisten.
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