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Document 52017JC0007

    Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des von der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkts im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien

    JOIN/2017/07 final - 2017/031 (NLE)

    Brüssel, den 15.2.2017

    JOIN(2017) 7 final

    2017/0031(NLE)

    Gemeinsamer Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    zur Festlegung des von der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkts im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien


    BEGRÜNDUNG

    1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

    Gründe und Ziele des Vorschlags

    Mit der im November 2015 angenommenen überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik 1 wird ein neuer Rahmen für die bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern geschaffen. Diese Beziehungen sollen durch die „Partnerschaftsprioritäten“, die bei der Vereinbarung einer begrenzten Zahl konkreter Prioritäten mit den Partnerländern in den kommenden Jahren als Grundlage dienen, genauer ausgestaltet werden.

    Die Konsultationen mit der Demokratischen Volksrepublik Algerien (Algerien) begannen im April 2016 mit der Übermittlung einer vorläufigen Fassung des Textes an die algerischen Behörden im Vorfeld des Besuchs des Kommissionsmitglieds Hahn am 11. Mai 2016 in Algier. Diese Vorgehensweise steht in vollem Einklang mit der neuen, im Juni 2016 von der Hohen Vertreterin vorgestellten Globalen Strategie der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik 2 , wonach das Instrumentarium der EU so effizient wie möglich genutzt werden soll, um Wirkung und Sichtbarkeit der Unterstützung durch die Union zu steigern.

    Die EU und Algerien haben vereinbart, dass das Dokument „Partnerschaftsprioritäten“ den wichtigsten Bezugsrahmen der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) darstellen soll, der den Weg zum weiteren Ausbau ihrer Zusammenarbeit eröffnet. Das Dokument wird auch als Grundlage für die Programmierung der EU-Hilfe nützlich sein.

    Die „Partnerschaftsprioritäten“ spiegeln gemeinsame Interessen wider und konzentrieren sich auf Bereiche, in denen eine Zusammenarbeit zwischen der EU und Algerien von beiderseitigem Nutzen ist. Die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Grundrechte stellt ein wesentliches Element der Beziehungen zwischen der EU und Algerien dar. Um ihr gemeinsames Ziel eines gemeinsamen Raums des Friedens, des Wohlstands und der Stabilität zu erreichen, müssen die EU und Algerien zusammenarbeiten, insbesondere durch gemeinsame Verantwortung und Differenzierung, und die wichtige Rolle Algeriens in der Region überprüfen.

    Die EU und Algerien werden die dringendsten Herausforderungen angehen und gleichzeitig weiter auf die zentralen Ziele ihrer langjährigen Partnerschaft hinarbeiten. Zu diesem Zweck ergreifen sie Maßnahmen zur dauerhaften Stabilisierung sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene sowie zur Förderung des Wirtschaftswachstums durch starke staatliche Institutionen und eine diversifizierte und wettbewerbsfähige algerische Wirtschaft, wobei das Potenzial des Privatsektors und der algerischen Zivilgesellschaft voll genutzt wird. Die wichtigsten politischen Prioritäten, die für die Beziehungen zwischen der EU und Algerien für die kommenden Jahre festgelegt wurden, sind:

    (1)Politischer Dialog, gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit und Förderung der Menschenrechte;

    (2)Zusammenarbeit, inklusive sozioökonomische Entwicklung, Handel und Zugang zum europäischen Binnenmarkt;

    (3)Energiepartnerschaft, Umwelt und nachhaltige Entwicklung;

    (4)strategischer und sicherheitspolitischer Dialog (auch in Bezug auf regionale Fragen und die Bekämpfung des Terrorismus);

    (5)menschliche Dimension, Migration und Mobilität.

    Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

    Die Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien stellen den ersten bilateralen Rahmen der neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik dar und stehen im Einklang mit den Prioritäten und Modalitäten dieser Politik, nämlich der Stabilisierung der Nachbarländer in politischer, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Hinsicht. Außerdem stehen sie in Einklang mit dem 2005 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommen EU-Algerien 3 .

    Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

    Die vorgeschlagenen „Partnerschaftsprioritäten“ EU-Algerien beruhen auf dem langjährigen Engagement der EU gegenüber ihren Partnern im Mittelmeerraum und stehen voll und ganz im Einklang mit der Globalen Strategie der EU für ein integriertes Konzept zur Bewältigung von Krisen, das die EU-Politik in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung, Migration, Handel, Investitionen, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit und Forschung einbezieht. Das Dokument berücksichtigt insbesondere die Förderung der Menschenrechte und der guten Regierungsführung, die auswärtige Dimension der Migrationspolitik der EU, den verstärkten Schwerpunkt auf der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus sowie die Möglichkeiten, durch Handel ein faires Wachstums zu fördern und menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen.

    2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

    Rechtsgrundlage

    Dieser Vorschlag auf der Grundlage von Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist ein Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten.

    Artikel 218 Absatz 9 AEUV gewährleistet, dass sich die im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments vorgesehene Hilfe der Union an den „Partnerschaftsprioritäten“ orientieren kann. Die „Partnerschaftsprioritäten“ sollen Anfang 2017 auf einer Tagung des Assoziationsrates EU-Algerien angenommen werden, nachdem der Rat auf der Grundlage von Artikel 218 Absatz 9 AEUV einen entsprechenden Standpunkt für diese Tagung festgelegt hat.

    Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)

    Da die Partnerschaftsprioritäten die Beziehungen zwischen der EU und Algerien betreffen, können sie nicht auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten angenommen werden.

    Verhältnismäßigkeit

    Die Annahme eines Standpunkts des Rates gemäß Artikel 218 Absatz 9 AEUV ist Voraussetzung für die Annahme der Partnerschaftsprioritäten durch den Assoziationsrat.

    Wahl des Instruments

    Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik 4 bestätigt, „dass er 2016 eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern einleiten will, die gegebenenfalls dazu führen könnte, dass neue Partnerschaftsprioritäten festgelegt werden, die sich auf zuvor vereinbarte vorrangige Ziele und Interessen konzentrieren.“

    Zur Umsetzung dieses Engagements stellen politische Verpflichtungen das geeignetste Instrument dar: Ein neues verbindliches internationales Abkommen mit Algerien hätte für den von den Partnerschaftsprioritäten abgedeckten Zeitraum einen unverhältnismäßigen verfahrenstechnischen Aufwand bedeutet. Hinzu kommt, dass ein einfaches Memorandum of Understanding nicht ausgereicht hätte, um als Grundlage für die mehrjährige Programmierung der Hilfe zu dienen, wie sie die „Aktionspläne oder gleichwertige [...] gemeinsam vereinbarte Dokumente“ gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments 5 vorsehen.

    3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

    Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

    Entfällt.

    Konsultation der Interessenträger

    Dieser Text wurde in enger Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen der Kommission und den Vertretern der Mitgliedstaaten in der Arbeitsgruppe des Rates für den Maghreb/Maschrik sowie nach Beratungen mit algerischen Kollegen ausgearbeitet.

    Die Konsultationen mit der Zivilgesellschaft fanden ab Januar 2016 in Brüssel statt. Aus den Beiträgen im Rahmen dieser Konsultationen geht die Notwendigkeit hervor, die Wahrung der Grund- und Menschenrechte unter gleichzeitiger Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus sicherzustellen, ein hohes Maß an Engagement in Bezug auf die Förderung der Rechte von Frauen aufrechtzuerhalten und die internationalen und lokalen Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Land zu fördern und gegen ungebührlichen Druck zu schützen. All diese Punkte wurden in den beigefügten Texten berücksichtigt.

    Die Konsultationen fanden gemäß den Leitlinien der erneuerten Europäischen Nachbarschaftspolitik statt.

    Einholung und Nutzung von Expertenwissen

    Das benötigte thematische Fachwissen stand intern, sei es in den zentralen Dienststellen oder in den Delegationen der EU, zur Verfügung.

    Folgenabschätzung

    Entfällt.

    Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

    Entfällt.

    Grundrechte

    Keine Auswirkungen auf die Grundrechte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

    Was die Grundrechte in Algerien angeht, dürften die Auswirkungen positiv sein, da die von der algerischen Regierung gemäß den Partnerschaftsprioritäten eingegangenen Verpflichtungen unter anderem die Anerkennung und Achtung der universellen Werte und internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte sowie die Umsetzung der neuen Bestimmungen der im Februar 2016 angenommenen Verfassung umfassen, insbesondere in den Bereichen gute Regierungsführung, partizipative Demokratie, Förderung und Schutz der Grundrechte, einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer, Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft, Dezentralisierung, Stärkung der Justiz, einschließlich des Strafvollzugs, sowie Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft.

    4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

    Keine zusätzlichen Auswirkungen auf den Haushalt, die über das hinausgehen, was in den bisherigen internationalen Verpflichtungen der EU vorgesehen ist. Etwaige zusätzliche Auswirkungen auf den Haushalt können sich durch separate Vorschläge, wie den Einheitlichen Unterstützungsrahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) für den Zeitraum 2018-2020, ergeben.

    5.WEITERE ELEMENTE

    Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

    Die Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien erfolgt im Rahmen eines Koordinierungsverfahrens; in den betreffenden Dienststellen werden Kontaktstellen eingerichtet, die die Umsetzung regelmäßig überprüfen und überwachen, um eine geteilte Verantwortung, Transparenz und eine für beide Seiten vorteilhafte Umsetzung zu gewährleisten. Die Sitzungen im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der EU und Algerien auf der Grundlage des derzeitigen Assoziierungsabkommens tragen zur Überwachung, insbesondere auf sektoraler Ebene, bei.

    6. BEZUGSDOKUMENTE

    (a)Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“ [JOIN(2015) 50 final].

    (b)Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits (ABl. L 265 vom 10.10.2005).

    (c)Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

    (d)Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 27).

    (e)Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“ [JOIN(2015) 50 final]; gemeinsames Positionspapier der arabischen ENP-Länder, vorgelegt am 24. Juni 2015 auf der Ministerkonferenz in Beirut über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik.

    2017/0031 (NLE)

    Gemeinsamer Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    zur Festlegung des von der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkts im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

    auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits wurde am 22. April 2002 unterzeichnet und trat am 1. September 2005 in Kraft 6 .

    (2)Die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik 7 wurde in den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2015 begrüßt. Der Rat bestätigte in seinen Schlussfolgerungen unter anderem seine Absicht, 2016 eine neue Phase des Dialogs mit seinen Partnern einzuleiten, die gegebenenfalls dazu führen könnte, dass neue Partnerschaftsprioritäten festgelegt werden, die sich auf zuvor vereinbarte vorrangige Ziele und Interessen konzentrieren.

    (3)Um ihr gemeinsames Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Raums des Friedens, des Wohlstands und der Stabilität zu erreichen, müssen die EU und Algerien zusammenarbeiten, insbesondere durch gemeinsame Verantwortung und Differenzierung, und die wichtige Rolle Algeriens in der Region überprüfen.

    (4)Die EU und Algerien werden die dringendsten Herausforderungen angehen und gleichzeitig weiter auf die zentralen Ziele ihrer langjährigen Partnerschaft hinarbeiten. Zu diesem Zweck ergreifen sie Maßnahmen zur dauerhaften Stabilisierung sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene sowie zur Förderung des Wirtschaftswachstums durch starke staatliche Institutionen und eine diversifizierte und wettbewerbsfähige algerische Wirtschaft –

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Standpunkt, der von der Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien zu vertreten ist, beruht auf dem Text, der diesem Beschluss beigefügt ist.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am

       Im Namen des Rates

       Der Präsident

    (1) Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik; Pressemitteilung des Rates Nr. 926/15.
    (2) „Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: ein stärkeres Europa. Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“.
    (3) Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits (ABl. L 265 vom 10.10.2005).
    (4) Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik; Pressemitteilung des Rates Nr. 926/15.
    (5) Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 27).
    (6) Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits (ABl. L 265 vom 10.10.2005).
    (7) Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, „Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“ [JOIN(2015) 50 final].
    Top

    Brüssel, den 15.2.2017

    JOIN(2017) 7 final

    ANHANG

    des

    gemeinsamen Vorschlags für einen

    BESCHLUSS DES RATES

    über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien zu vertreten ist


    BESCHLUSS Nr. 01/2017 DES ASSOZIATIONSRATES EU-ALGERIEN vom... 2017

    über die Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien

    DER ASSOZIATIONSRAT EU-ALGERIEN —

    gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)    Das am 22. April 2002 unterzeichnete Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits ist am 1. September 2005 in Kraft getreten.

    (2)    Gemäß Artikel 94 des Europa-Mittelmeer-Abkommens kann der Assoziationsrat zweckdienliche Beschlüsse zur Erreichung der Ziele des Abkommens fassen.

    (3)    Gemäß Artikel 104 des Europa-Mittelmeer-Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.

    (4)    Bei der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2016 wurde eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern vorgeschlagen, die größere Eigenverantwortung auf beiden Seiten ermöglicht.

    (5)    Die EU und Algerien haben beschlossen, zur Konsolidierung ihrer Partnerschaft eine Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2017-2020 anzunehmen, um die Widerstandsfähigkeit und die Stabilität Algeriens zu unterstützen und zu stärken.

    (6)    Die Vertragsparteien des Europa-Mittelmeer-Abkommens haben die Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien angenommen, mit denen die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens unterstützt werden soll, indem der Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit bei gemeinsam festgelegten Interessen gelegt wird, denen Vorrang eingeräumt wird —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien wie im Anhang dargelegt umsetzen.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu... am [Tag/Februar/März 2017].

    Im Namen des Assoziationsrates EU-Algerien

    Der Präsident

    ***

    ANHANG

    Partnerschaftsprioritäten EU-Algerien



    Gemeinsame Partnerschaftsprioritäten der

    Demokratischen Volksrepublik Algerien (Algerien)

    und der Europäischen Union (EU)

    im Rahmen der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik

    Der allgemeine Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Algerien wird durch das 2002 unterzeichnete und 2005 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen (AA) festgelegt, in dem alle Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bestimmt sind. Unbeschadet dieser Bereiche werden im vorliegenden Dokument die Partnerschaftsprioritäten vorgestellt, die gemeinsam von Algerien und der EU im Rahmen der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) für den Zeitraum 2016-2020 festgelegt wurden.

    Im Geiste der Grundsätze der überarbeiteten ENP und mit Blick auf die politischen Prioritäten beider Seiten verpflichten sich Algerien und die Europäische Union, ihrem Dialog eine neue Dynamik zu verleihen und gemeinsam die großen Kapitel ihrer Beziehungen zu bestimmen, ihre Ziele und beiderseitigen Interessen zu klären sowie die vorrangigen Bereiche ihrer Zusammenarbeit festzulegen. Bei den nachstehend detailliert dargelegten Partnerschaftsprioritäten handelt es sich um vorrangige Bereiche für einen verstärkten Dialog und eine möglichst konkrete institutionelle und administrative Zusammenarbeit zwischen der EU und Algerien, auf der Grundlage der jeweiligen Erfahrungen und unter Wahrung der Besonderheiten und Unabhängigkeit beider Seiten.

    Algerien und die EU streben eine umfassende und facettenreiche Partnerschaft an, die den gemeinsamen Herausforderungen in den Bereichen Entwicklung und Sicherheit gestärkt gegenübersteht. Die Vertragsparteien bekunden daher ihren gemeinsamen Willen, diese in großen Kapiteln festgehaltenen vorrangigen Bereiche, in denen die Beziehungen zwischen der EU und Algerien in Zukunft gestärkt werden sollen, umfassend anzugehen. Einige dieser Prioritäten werden durch eine technische und finanzielle Zusammenarbeit im Rahmen des Programmierungszeitraums 2018-2020 umgesetzt.

    I. Politischer Dialog, Governance, Rechtsstaatlichkeit und Förderung der Grundrechte

    Die EU und Algerien kommen überein, der Stärkung des politischen Dialogs in all seinen Formen besondere Bedeutung zu verleihen.

    Mit seiner am 7. Februar 2016 überarbeiteten Verfassung setzt Algerien die Konsolidierung der Grundfreiheiten und Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und Institutionen sowie der demokratischen Grundsätze in den Beziehungen des Staates zu seinen Bürgern fort. Dieser Prozess resultiert aus dem bilateralen Dialog, der in den letzten 15 Jahren zwischen der Europäischen Union und Algerien stattgefunden hat, was zeigt, dass die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien auf gegenseitiger Achtung sowie auf der Anerkennung und Achtung der universellen Werte und internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Grundrechte beruht. 

    Daher sind sich die EU und Algerien einig, der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen eine besondere Bedeutung beizumessen. Die EU wird Algerien bei der Umsetzung dieser Bestimmungen unterstützen, insbesondere in den Bereichen verantwortungsvolle Regierungsführung, partizipative Demokratie, Förderung und Schutz der Grundrechte, einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer, Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft, Dezentralisierung, Stärkung der Justiz, einschließlich des Strafvollzugs, sowie Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft, und zwar unter anderem durch die Nutzung der Programme für technische Hilfe.

    Die Zusammenarbeit umfasst auch die Unterstützung für die Modernisierung und den Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung, die Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle und der Finanzverwaltung sowie die Bekämpfung von Korruption, Kapitalflucht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit den Empfehlungen der „Financial Action Task Force“ (FATF).

    II. Zusammenarbeit, inklusive sozioökonomische Entwicklung, Handel und Zugang zum europäischen Binnenmarkt

    Angesichts der gegenwärtigen Stagnation der Weltwirtschaft und des drastischen Rückgangs der Preise für Kohlenwasserstoffe haben Algerien und die Europäische Union ein gemeinsames und dringendes Interesse daran, Maßnahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung im privaten und öffentlichen Sektor zu treffen, die die Förderung von Privatinitiativen, die Wiederbelebung der Investitionstätigkeit im produktiven Bereich, die Modernisierung der Finanzverwaltung und die Rationalisierung der öffentlichen Ausgaben im öffentlichen Sektor ermöglichen.

    Das Assoziierungsabkommen zwischen den beiden Parteien bietet einen soliden Rahmen für die Ausweitung des Handels und der Investitionstätigkeit, die bestmöglich genutzt werden muss, um die gegenwärtige Konjunkturkrise gemeinsam zu bewältigen. Daher bekräftigen die Europäische Union und Algerien ihr gemeinsames Engagement, eine optimale Nutzung des 2005 in Kraft getretenen Assoziierungsabkommens zu gewährleisten – unter uneingeschränkter Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens und im Streben nach einem Gleichgewicht der jeweiligen Interessen.  Die gemeinsame Bewertung des Abkommens steht im Zeichen dieser Dynamik.

    Angesichts der Instabilität der Kohlenwasserstoffpreise hat die algerische Regierung die Diversifizierung der Wirtschaft zur nationalen Priorität erklärt. Die in diesem Sinne ergriffenen Reformmaßnahmen bieten die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit in Bereichen, die unter Einhaltung der Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zur Diversifizierung und Wettbewerbsfähigkeit der algerischen Wirtschaft beitragen, um insbesondere auch außerhalb des Kohlenwasserstoffbereichs das auf den Europäischen Binnenmarkt exportierbare Angebot zu stärken.

    In dem Bewusstsein der Bedeutung des Geschäftsklimas für die Anziehung neuer Investoren verpflichten sich Algerien und die EU, im nächsten Programmierungszeitraum ihrer bilateralen Zusammenarbeit die privatwirtschaftlichen Tätigkeiten zu fördern, gemeinsam das Geschäftsklima und die Unternehmenspolitik in Algerien im Hinblick auf die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Industrien (KMI) zu verbessern und auf eine industrielle und technologische Partnerschaft des öffentlichen und privaten Sektors, auch über die Grenzen hinweg, hinzuarbeiten; darüber hinaus verpflichten sie sich, eine umfassende Beschäftigungsstrategie Algeriens zu unterstützen und das Programm Algeriens für einen zwei- und dreiseitigen sozialen Dialog zu stärken. Die Vertragsparteien sind sich einig darin, wie wichtig es ist, das algerische Programm zur Stärkung des Bankensystems und seiner Aufsicht zu unterstützen und die Entwicklung der Kapitalmärkte zu fördern, um den Zugang zu Finanzmitteln für alle Unternehmen, insbesondere für KMU/KMI und innovative Unternehmen (Start-ups), zu erleichtern.

    In dem Bewusstsein, dass die Jugend als treibende Kraft beim Aufbau der jeweiligen Einrichtungen im Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Herausforderungen steht, verpflichten sich die EU und Algerien, ihre Bemühungen zur Förderung der Jugend und zur Stärkung ihrer Dynamik zu intensivieren. Die Vertragsparteien kommen überein, ihre Zusammenarbeit im Bereich Beschäftigungsfähigkeit, formale und nicht formale Bildung und berufliche Ausbildung insbesondere durch Programme und Strategien der EU in diesem Bereich zu intensivieren, um die wirtschaftliche Entwicklung und die Forschung/Entwicklung in Algerien sowie die Bildung (von der Vorschule bis zur Hochschulbildung einschließlich der beruflichen Bildung) im Hinblick auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) zu fördern.

    Algerien und die Europäische Union verpflichten sich, eine Kulturpolitik in Algerien zu entwickeln, die zur wirtschaftlichen und industriellen Entwicklung und zur Förderung des Austauschs mit europäischen Kulturträgern (z. B. im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“) beiträgt.

    Die EU und Algerien werden ihren Dialog über den Handel im Rahmen des Assoziierungsabkommens intensivieren, um einen ausgewogenen Austausch mit hohem Mehrwert zu unterstützen und die Beschränkungen des Handels mit Waren und Dienstleistungen schrittweise abzubauen und zu beseitigen.

    In diesem Zusammenhang sehen die Parteien von etwaigen Maßnahmen ab, die ein Handelshemmnis darstellen könnten, es sei denn, sie werden im Einklang mit den Vorschriften und Verfahren des Assoziierungsabkommens angewandt. Die Vertragsparteien werden ihren Dialog auf dem Gebiet der handelspolitischen Schutzmaßnahmen und der industriellen Zusammenarbeit (im Rahmen der industriellen Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer) konsolidieren.

    Die EU und Algerien kommen ferner überein, im Rahmen ihres Assoziierungsabkommens einen Dialog im Bereich Investitionen einzuführen, um ausländische (insbesondere europäische) Investitionen anzuziehen. Die EU bekräftigt ihre Zusage, den Beitritt Algeriens zur WTO insbesondere durch den Abschluss eines bilateralen Abkommens in diesem Rahmen zu unterstützen.

    Begleitend zu den Reformen, die Algerien (insbesondere im Bankensystem oder im Bereich der Rechtsangleichung an die EU) schrittweise umsetzt, erklären sich die Vertragsparteien bereit, eine Intensivierung ihrer Handelsbeziehungen im Rahmen weiterer Verhandlungen über Dienstleistungen oder im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens über den Schutz von Investitionen in Betracht zu ziehen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass zur Begleitung dieses Prozesses Konferenzen und Veranstaltungen organisiert werden könnten, die von der EU unterstützt werden, um potenzielle Investoren in Algerien zu mobilisieren.

    Die EU sagt zu, einen verstärkten Dialog über die Umsetzung des neuen algerischen Konzepts für wirtschaftliches Wachstum zu fördern, das auf der Stärkung der Unternehmen, der Eigeninitiative, des privaten Unternehmertums und der öffentlich-privaten Partnerschaft, auch über die Grenzen hinweg, sowie einer wissensbasierten Wirtschaft abzielt. Mit diesem Konzept soll die Entwicklung einer diversifizierten, wettbewerbsfähigen, inklusiven, endogenen und für ausländische Investitionen attraktiven Wirtschaft gefördert werden.

    Im Hinblick auf die Förderung einer diversifizierten algerischen Wirtschaft haben die EU und Algerien weitere mögliche Bereiche der Zusammenarbeit festgelegt, die über die Förderung und den Austausch von bewährten Verfahren, Informationen und Erfahrungen in folgenden Bereichen stattfinden könnte: Entwicklung des ländlichen Raums und der Landwirtschaft, Fischerei und maritime Angelegenheiten, Tourismus (insbesondere nachhaltiger Tourismus), öffentliches Beschaffungswesens, Statistik, Angleichung der technischen Vorschriften Algeriens an die EU-Normen in folgenden Bereichen: Akkreditierung, Konformitätsbewertung und Marktaufsicht, Annahme und Anwendung der Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln.

    Die EU und Algerien wollen ihre Zusammenarbeit bei der Angleichung der algerischen Vorschriften an die EU-Normen in den von den Vertragsparteien festgelegten vorrangigen Bereichen sowie bei der Modernisierung der Qualitäts-Infrastrukturen im Hinblick auf die Aushandlung eines Abkommens über Konformität und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) verstärken. Dadurch soll die algerische Wirtschaft in die Lage versetzt werden, sich besser in die regionalen und globalen Wertschöpfungsketten zu integrieren.

    Schließlich kommen die Vertragsparteien überein, Wege der Zusammenarbeit zu ermitteln, um die Informations- und Kommunikationstechnologien in Algerien zu entwickeln, die eingesetzt werden sollen, um die Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, des Geschäfts- und Investitionsklimas, der Verwaltungseffizienz sowie der Verwaltung staatlicher Unternehmen und öffentlich-privater Partnerschaften im Hinblick auf die Förderung der KMU und innovativer Maßnahmen zu begleiten.

    Die beiden Vertragsparteien kommen überein, die erforderlichen Mechanismen zu schaffen, um die Kapazitäten der algerischen Zollbehörden, insbesondere hinsichtlich der Aspekte im Zusammenhang mit den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, der Fälschung und des Austauschs von Informationen, einschließlich im Bereich der Zollwertermittlung, zu stärken. 

    Darüber hinaus vertreten die Vertragsparteien die Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik nach wie vor wichtig ist, insbesondere im Hinblick auf die Annäherung der Systeme der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.

    III. Energiepartnerschaft, Umwelt und nachhaltige Entwicklung

    Die EU und Algerien verpflichten sich, eine strategische Partnerschaft für eine beiderseits vorteilhafte Versorgungssicherheit zu entwickeln. In Energiefragen haben Algerien und die Europäische Union ein gemeinsames strategisches Interesse. Algerien ist seit langem einer der größten und zuverlässigsten Erdgaslieferanten der EU und wird dies auch in Zukunft bleiben. Die EU ihrerseits ist nach wie vor der größte Kunde Algeriens.

    In dem Bewusstsein, dass die Energie nach wie vor eine der wichtigsten Triebfedern für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung darstellt, bekräftigen die EU und Algerien ihre gemeinsamen strategischen Interessen und verpflichten sich, ihre bestehende Partnerschaft auf diesem Gebiet im Rahmen des bereits bestehenden Hochrangigen Dialogs zwischen den Parteien in Bezug auf Energiehandel, Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz zu konsolidieren. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsparteien, beim Informationsaustausch über mittel- und langfristige Prognosen für Energienachfrage und Energieangebot, einschließlich erneuerbarer Energien, zusammenzuarbeiten. Die EU ist nach wie vor bereit, die Umsetzung des algerischen Programms zur Entwicklung der erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz bis 2030 verstärkt zu unterstützen, um das erhebliche Potenzial Algeriens in diesem Bereich umfassend auszuschöpfen.

    Algerien und die EU kommen überein zu prüfen, welche Maßnahmen zur Ankurbelung der Investitionen, zur Stärkung und Weiterentwicklung der Stromverbindungsleitungen in Europa und im Mittelmeerraum sowie zur Unterstützung der Ausbildung und des Transfers von Technologie und Innovation, Fachwissen und Kenntnissen zwischen der EU und Algerien möglich sind. 

    In dem Bewusstsein ihrer Pflichten gegenüber den künftigen Generationen haben die EU und Algerien zugesagt, diese Partnerschaft im Energiebereich mit einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel zu verknüpfen, mit dem Ziel, das Pariser Übereinkommen und die national festgelegten Beiträge vollständig umzusetzen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Einbindung des Klimaschutzes in die nationalen Politiken sowie in die Maßnahmen zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung der Emissionen zu unterstützen.

    Im Bereich der Umwelt verpflichten sich die Vertragsparteien, eine nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Ressourcen, vor allem von Wasser, die verantwortungsvolle Regierungsführung, die Aufnahme bewährter Verfahren auf dem Gebiet des Umweltschutzes in alle ihre Tätigkeiten sowie das System der Folgenabschätzung und einen besseren Zugang zu Informationen zu fördern. Die Parteien verpflichten sich, ihre Zusammenarbeit bei der Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers sowie im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeeres, zu intensivieren.

    IV. Strategischer und sicherheitspolitischer Dialog

    Die EU und Algerien kommen überein, einen strategischen und sicherheitspolitischen Dialog angesichts der gemeinsamen Herausforderungen in den Bereichen Entwicklung und Sicherheit zu fördern.

    Seit mehreren Jahren leistet Algerien einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Frieden, Stabilität und Sicherheit in der Region, insbesondere in der Sahelzone, durch die Sicherung seiner Grenzen und durch seine diplomatischen Bemühungen als Nachbarstaat bei den internationalen Vermittlungen in Mali, die in ein Abkommen für Frieden und nationale Aussöhnung mündeten, dessen Umsetzung sichergestellt werden sollte, sowie durch seine Unterstützung der Regierung der nationalen Einheit in Libyen.

    Unter Berücksichtigung ihrer regionalen Rolle kommen Algerien und die EU überein, ihren Dialog im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Partnerschaft für Frieden und Sicherheit, einschließlich im Rahmen internationaler und regionaler Foren wie den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union oder im Rahmen der bestehenden Dialoge zwischen der EU und der Liga der Arabischen Staaten, im Rahmen des Dialogs Europa-Afrika, des 5+5-Dialogs, in der Union für den Mittelmeerraum, der Anna-Lindh-Stiftung und in Diskussionsforen wie dem „Globalen Forum zur Bekämpfung des Terrorismus“, zu intensivieren. Die Parteien verpflichten sich außerdem, Möglichkeiten der dreiseitigen Zusammenarbeit zu prüfen, um gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und des Aufbaus von Kapazitäten der Resilienz und Abwehr von Bedrohungen des Terrorismus und seiner Verbindungen zur grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, einschließlich des illegalen Drogenhandels, zu erarbeiten.

    Die EU und Algerien vereinbaren eine enge Konzertierung über regionale und internationale Fragen von gemeinsamem Interesse, um einen Beitrag zur politischen Beilegung von Krisen und zur Förderung des Friedens und der Sicherheit in der Region zu leisten.

    Im Rahmen ihrer großen gemeinsamen Anstrengungen im Bereich der Prävention und der umfassenden Bekämpfung des Terrorismus und aller Formen der Radikalisierung sowie der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und des Menschenhandels verpflichten sich die Vertragsparteien, ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen des Globalen Forums zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitende Kriminalität zu stärken. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Eindämmung der CBRN-Risiken, die Kontrolle der Verbringung von konventionellen Waffen und die Bekämpfung des illegalen Handels mit Waffen, einschließlich leichter Waffen.

    Die Vertragsparteien kommen überein, den Austausch von Erfahrungen und Fachwissen, insbesondere im Bereich der Cyberkriminalität, sowie den Aufbau der Kapazitäten des AFRIPOL und dessen Verknüpfung mit EUROPOL und CEPOL sowie die Unterstützung des CAERT zu fördern.

    Die EU und Algerien kommen überein, die Verwaltungsvereinbarung, die sie kürzlich zur Prävention, Vorsorge und Abwehr von Naturkatastrophen, von durch Menschenhand verursachten Katastrophen sowie von ökologischen und technologischen Risiken unterzeichnet haben, insbesondere durch die Unterstützung und den Aufbau ihrer Kapazitäten im Bereich der Frühwarnung, der Überwachung, der Prävention, der Vorsorge und der Bewältigung im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen des Katastrophenschutzes vollständig umzusetzen. 

    Die Vertragsparteien kommen überein, zusammenzuarbeiten, um die Kapazitäten der algerischen Zollbehörden und der an der Grenze tätigen Dienste zu stärken.

    V. Menschliche Dimension, Migration und Mobilität

    Die EU und Algerien verpflichten sich, der Stärkung der menschlichen Dimension in den bilateralen Beziehungen die notwendige Bedeutung zu verleihen und stimmen darin überein, dass Migration und Mobilität den Mittelpunkt dieser Dimension bilden. Sie einigen sich auf eine Zusammenarbeit zur Förderung eines kulturellen und interreligiösen Dialogs, der die jeweiligen Eigenheiten und Unterschiede berücksichtigt, sowie zur Bekämpfung des Extremismus.

    Im Bewusstsein, dass die Migrationsströme zwischen der EU und Algerien zugleich eine Chance und eine Bereicherung für die menschliche, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und wissenschaftliche Entwicklung darstellen, aber auch ein Problem, wenn sie nicht ausreichend kontrolliert werden, insbesondere im gegenwärtigen regionalen Kontext, vereinbaren die EU und Algerien auf der Grundlage des auf dem Gipfeltreffen zu Migrationsfragen in Valletta vereinbarten umfassenden, ausgewogenen und konzertierten Ansatzes, für das gesamte Spektrum von Themen im Zusammenhang mit Mobilität, Migration und Asyl einen regelmäßigen Dialog auf der am besten geeigneten Ebene zu führen.

    In diesem Kontext verpflichten sich die EU und Algerien zu prüfen, welche Maßnahmen sie ergreifen könnten, um die Bedingungen für die Freizügigkeit ihrer Bürger sowie für die Rückübernahme derer, die sich in einer irregulären Situation befinden, nach den geltenden Verfahren und unter uneingeschränkter Achtung ihrer Menschenrechte schrittweise zu verbessern.

    Die EU und Algerien wollen auch die Zusammenarbeit bei der Migrationssteuerung und den Rechten von Arbeitsmigranten im Einklang mit den geltenden internationalen Standards angehen sowie gemeinsam Maßnahmen zur Vorbeugung von irregulärer Migration entwickeln, indem sie die Ursachen dieses Phänomens in Gebieten mit hohem Migrationsdruck bekämpfen, vor allem durch die Unterstützung schutzbedürftiger Personen.

    Die EU wird Algerien in seinen Bemühungen zur Steuerung der Migrationsströme unterstützen. Außerdem verpflichten sich beide Seiten zur Zusammenarbeit im Hinblick auf: 1) eine bessere Steuerung der regulären Migration und der Mobilität von Personen, und zwar durch einen intensiveren Dialog und eine verstärkte Zusammenarbeit im konsularischen Bereich, durch die Erleichterung der Verfahren für die Visaerteilung, durch Grenzschutz, durch die Bekämpfung von Dokumentenbetrug und der Schleusung von Migranten sowie durch die Unterstützung der Rückkehr/Rückführung irregulärer Migranten mit dem Ziel ihrer dauerhaften Reintegration, sowie 2) die Verbesserung des völkerrechtlichen Schutzes und des Asyls.

    Die Vertragsparteien kommen überein, sich auf geeigneter Ebene über Fragen der Rückübernahme auszutauschen; parallel dazu soll ein Austausch über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa stattfinden, und zwar unter Berücksichtigung der bilateralen Abkommen mit einigen Mitgliedstaaten der EU in diesen Bereichen.

    Die EU wird sich auch weiterhin für die Gewährleistung des vollen Schutzes der Rechte von in der EU niedergelassenen algerischen Staatsangehörigen einsetzen und prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um ihren Beitrag zur Entwicklung Algeriens zu unterstützen.    

    Die Vertragsparteien kommen überein, ihre Zusammenarbeit in allen Fragen im Zusammenhang mit Migration und Mobilität, die die EU und Algerien angehen wollen, im Rahmen des Dialogs EU-Afrika – einschließlich des dreiseitigen Dialogs – zu intensivieren.                

    Vor dem Hintergrund des Migrationsgipfels in Valletta sind die Einrichtung eines Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika, der auch eine Komponente für Nordafrika umfasst, sowie sonstige Initiativen wie der Europäische Plan für Auslandsinvestitionen (EIP) geeignet, einen Beitrag zur Verwirklichung der von den Vertragsparteien vereinbarten Projekte im Bereich Migration und Mobilität zu leisten.

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