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Document 52017IR0019

    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Unternehmertum auf Inseln: ein Beitrag zum territorialen Zusammenhalt“

    ABl. C 306 vom 15.9.2017, p. 51–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 306/51


    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Unternehmertum auf Inseln: ein Beitrag zum territorialen Zusammenhalt“

    (2017/C 306/10)

    Berichterstatterin:

    Marie-Antoinette Maupertuis (FR/EA), Mitglied des Exekutivrats der Gebietskörperschaft Korsika

    POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR)

    Einleitung: Besondere Herausforderungen für Inselgebiete

    1.

    begrüßt das Ersuchen des maltesischen Ratsvorsitzes um einen Beitrag des AdR zur Bestimmung möglicher Lösungen mit dem Ziel, den Unternehmergeist zu fördern und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung von Inseln voranzubringen;

    2.

    verweist auf die in Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingegangene Verpflichtung der Europäischen Union, sich für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt einzusetzen;

    3.

    erinnert daran, dass den Inselregionen nach Artikel 174 AEUV die besondere Aufmerksamkeit der EU gelten muss, die dafür zu sorgen hat, dass die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen in den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten abgebaut werden;

    4.

    verweist darauf, dass es in der EU 362 Inseln mit mehr als 50 Einwohnern gibt, dass insgesamt 17,7 Millionen Menschen auf Inseln leben (davon 3,7 Millionen in den Regionen in äußerster Randlage), dass sich ihr BIP im Jahr 2010 pro Kopf auf etwa 79,2 % des EU-Durchschnitts belief und dass ein erheblicher Teil nach wie vor zu den weniger entwickelten Regionen zählt;

    5.

    stellt fest, dass die große Mehrheit der Inselgebiete im ersten Jahrzehnt unseres Jahrtausends der Studie EUROISLANDS (ESPON, 2013) zufolge keine wirtschaftliche Konvergenz aufzuweisen hatte und dass sich die Lage für viele Inseln infolge der Finanzkrise, der Migrationskrise, der Schwankungen bei den Touristenzahlen und des Mangels an Innovation seitdem sogar verschlechtert hat;

    6.

    betont, dass Inselgebiete gemeinsame geografische, wirtschaftliche, demografische und soziale Merkmale aufweisen, die sich von denen der Festlandsgebiete unterscheiden und die ganz besondere Herausforderungen mit sich bringen, die bei der Umsetzung europäischer Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Solche Merkmale sind:

    geringe Größe (in Bezug auf Oberfläche, Bevölkerung, Wirtschaft),

    Entfernung vom Festland bzw. Randlage (Entfernung in Kilometern bzw. Wegzeiten zu den Märkten, insbesondere vom Binnenmarkt, und von den Bevölkerungs-, Industrie-, Finanz- und Politikzentren),

    besondere Anfälligkeit (für Gefahren auf wirtschaftlichem, ökologischem und sozialem Gebiet);

    7.

    betont, dass diese drei Faktoren territoriale, wirtschaftliche und soziale Nachteile gemäß Artikel 174 AEUV darstellen, die die gleichberechtigte Integration der Inseln in den Gemeinsamen Markt sowie die umfassende territoriale Integration der Inselbewohner beeinträchtigen; weist darauf hin, dass diese Bedingungen folgendes bewirken können:

    einen lokal begrenzten Markt, der im Fall von Inselgruppen zersplittert und abgelegen ist,

    hohe Transportkosten für Logistik, Waren und Versicherungen auf Grund der Entfernung sowie des unzureichenden Wettbewerbs (Oligopole bzw. Monopole),

    keine Möglichkeit größenbedingter Kostenvorteile infolge der geringen Marktgröße, die zu hohen Kosten je Produkt- bzw. Leistungseinheit führt, und dies sowohl bei Unternehmen als auch bei öffentlichen Dienstleistungen,

    eine geringe Marktverflechtung infolge der tendenziell starken Spezialisierung auf die Nutzung einer einzigen Ressource, die Herstellung einer einzigen Art von Waren bzw. die Erbringung einer einzigen Art von Dienstleistung,

    einen Mangel an qualifiziertem Personal bzw. die zunehmende Abwanderung qualifizierter Arbeitnehmer von Inseln mit dem Ziel, anderswo eine adäquate Beschäftigung zu finden,

    fehlendes unternehmerisches Know-how, weil Unternehmer oft ihre Insel verlassen, um in rentableren Märkten zu investieren,

    Defizite in Bezug auf eine den Festlandsgebieten vergleichbare Infrastruktur und ein entsprechendes Dienstleistungsangebot für Unternehmen, etwa bei der Telekommunikation, der Bildung oder dem Risikokapital;

    8.

    begrüßt die Arbeit der interfraktionellen Arbeitsgruppe des EP zum Thema Meere, Flüsse, Inseln und Küstengebiete sowie des Inselausschusses der Konferenz der peripheren Küstenregionen der Gemeinschaft;

    Ein integratives Wachstum — Der Beitrag der auf Inseln ansässigen Unternehmer

    9.

    stellt fest, dass die Unternehmer und der Unternehmergeist eine wesentliche Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Belebung der Wirtschaft in der Europäischen Union spielen; ist der Auffassung, dass das Unternehmertum auf den Inseln allerdings vor besonderen strukturellen Problemen steht;

    10.

    erinnert daran, dass die Wirtschaft auf mehreren Inseln Wachstumsstrategien umgesetzt hat, die auf der Nutzung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und natürlichen Vorteile beruhen, etwa

    einer Subsistenzwirtschaft, die ein bestimmtes Maß an Wohlstand für die Bevölkerung ermöglicht, insbesondere in Krisenzeiten,

    der Ausfuhr von Nischenprodukten, die die Präsenz von Inseln auf Märkten mit hohem Mehrwert sichern,

    dem Fremdenverkehr in unterschiedlicher Form über den reinen Massentourismus hinaus,

    Initiativen im Bereich der umweltfreundlichen Energie, die zeigen, dass kleine Inselgemeinschaften den Energiewandel bewerkstelligen können,

    der Nutzung geostrategischer Vorteile, die nicht durch geringe Größe oder weite Entfernung beeinträchtigt werden (wissenschaftliche Observatorien usw.);

    der Entwicklung neuer Branchen der „grünen“ und „blauen“ Wirtschaft, flankiert durch neue Lehrinhalte, die den Erwerb der in diesen Branchen benötigten Kompetenzen ermöglichen;

    11.

    betont, dass diese Strategien, durch die das einzigartige wirtschaftliche Potenzial bestimmt und genutzt wird, oft das Ergebnis der Kreativität, der Risikobereitschaft und der Hartnäckigkeit der Unternehmer auf den Inseln sind, und fordert dazu auf, die Flexibilität an den Tag zu legen, die für die Gestaltung der Politik im Interesse des Unternehmertums auf den Inseln geboten ist;

    12.

    stellt fest, dass die Wirtschaft auf den Inseln durch eine wenig diversifizierte Wirtschaftsstruktur gekennzeichnet ist, mit einem hohen Anteil an KMU bzw. Kleinstunternehmen und vielen Unternehmern, die in mehreren Bereichen tätig sind, und dass daneben in spezialisierten Branchen (z. B. Tourismus, Verkehr, Bergbau, Fischerei) einige große Unternehmen mit Monopolstellung existieren;

    13.

    ist der Auffassung, dass die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten ihre Aufmerksamkeit stärker auf die Bewahrung eines freien Marktes in den einzelnen Branchen in Inselgebieten richten und dabei dort Abhilfe schaffen sollten, wo ein Marktversagen vorliegt;

    14.

    verweist darauf, dass die Produkte der Inseln, einschließlich der Rohstoffe, teilweise für Nischenmärkte bestimmt sind, sich an eine ganz bestimmte Kundschaft wenden und zu einem hohen Preis verkauft werden; stellt fest, dass es die Differenzierung der Produkte gestattet, recht hohe Gewinnspannen zu erzielen, um die wirtschaftliche Aktivität auf einer Insel bewahren zu können. Der Wert der Erzeugnisse resultiert vor allem aus anerkannten Gütezeichen und kulturellen Referenzen im Rahmen des weltweiten Güter- und Dienstleistungsangebots;

    15.

    weist jedoch nachdrücklich auf die verschiedenen Mehrkosten hin, die Unternehmern auf Inseln eben wegen der Insellage erwachsen (z. B. Rohstoffe, Erbringung von Dienstleistungen, Logistik), die letztlich die Wettbewerbsfähigkeit eines Produkts oder einer Dienstleistung belasten;

    16.

    betont, dass die Unternehmer selbst bei wettbewerbsfähigen und hochwertigen Produkten mit folgenden Problemen konfrontiert sind: fehlende Kapazitäten in FuE; keine Technologien, die an Bedingungen auf den Inseln angepasst sind; Mangel an geeigneten Instrumenten für die Finanzierung ihrer Aktivitäten und auf Grund der starken Emigration auch Mangel an qualifiziertem Personal, vor allem bei dünn besiedelten Inseln;

    17.

    begrüßt deshalb die auf EU-Ebene in diesen Bereichen ergriffenen Maßnahmen, fordert jedoch unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der grundlegenden Bedingungen, die es den Inseln ermöglichen, zu einem integrativen Wachstum in der EU beizutragen; weist darauf hin, dass die Maßnahmen der EU, die auf die Förderung des Unternehmertums abzielen, deshalb nur dann ausgewogen und wirkungsvoll sind, wenn sie die spezifischen Merkmale und Herausforderungen der Inseln berücksichtigen;

    Politische Empfehlungen zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts in der Europäischen Union

    18.

    würdigt die grundlegende Bedeutung der Kohäsionspolitik für die Umsetzung einer regional ausgewogenen Entwicklung in der Europäischen Union: Sie ist die am besten geeignete Politik, um Entwicklungsunterschieden zwischen den Inseln und den anderen europäischen Regionen entgegenzuwirken; betont jedoch, dass Inselgebiete im Rahmen der gegenwärtig definierten Kohäsionspolitik keinen besonderen Status genießen;

    19.

    verweist ebenso auf die Besonderheiten der Regionen in äußerster Randlage (acht davon sind Inseln), die wegen ihrer besonderen Gegebenheiten, die im Primärrecht anerkannt werden und die ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung schwer beeinträchtigen, größere Probleme bewältigen müssen, was es zu berücksichtigen gilt;

    20.

    empfiehlt daher, dass in der Kohäsionspolitik nach 2020 in Anwendung der Artikel 174 und 175 AEUV besonderes Augenmerk auf die Inseln gelegt wird. Eine erste Etappe zur Umsetzung dieses Ziels wäre die Aufnahme der Inseln als zusätzliche Kategorie in den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 in Bezug auf die territorialen Typologien (Tercet);

    21.

    empfiehlt die Einrichtung einer einheitlichen Anlaufstelle für Inseln (Island Desk) bei der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission, wie vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 4. Februar 2016 vorgeschlagen, da die Akteure auf den Inseln, also Unternehmen und Gebietskörperschaften, die Instrumente und Finanzierungsmöglichkeiten der EU, die bei mehreren Generaldirektionen angesiedelt sind und unterschiedlichsten Regelungen unterliegen, gegenwärtig nur in begrenztem Maße wahrnehmen;

    22.

    begrüßt die Initiative „Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung“ und schlägt vor, nach diesem Vorbild ein Internetportal und europäische Initiativen zur Vernetzung der Inseln in der EU einzurichten, um so den Austausch von Erfahrungen und Kompetenzen in Verwaltung und Innovationsförderung zu ermöglichen;

    23.

    betont, dass die Synergien zwischen dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und den anderen Instrumenten der Union (insbesondere den ESI-Fonds) weitestgehend genutzt werden müssen, um die wirtschaftlichen Folgen der für die Inseln geltenden natürlichen Nachteile zu kompensieren;

    24.

    stellt jedoch fest, dass Kleinstunternehmen und lokale Gebietskörperschaften auf Inseln wegen der geringen Größe vieler Projekte in Trägerschaft der Inseln praktisch keinen Zugriff auf die Finanzierung durch den EFSI und auf Darlehen der EIB haben; empfiehlt deshalb die Einrichtung technischer Hilfsprogramme speziell für Inseln, um den Zugang zu Finanzierungsinstrumenten der EU bekannt zu machen und zu fördern;

    25.

    fordert die Europäische Kommission und die EIB auf zu prüfen, ob die technische Hilfe durch die JASPERS-Initiative auf Inseln ausgedehnt und auch auf kleinere Projekte zugeschnitten werden könnte;

    26.

    betont, wie nützlich und vorteilhaft die EVTZ-Verordnung (1302/2013) für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und für die Inseln Europas ist, da sie es den Inseln unterschiedlicher Mitgliedstaaten und Drittstaaten gestattet, eine gemeinsame juristische Person zu schaffen, mit der sie gemeinsame Ziele verfolgen und Zugang zu Finanzmitteln der EU erhalten können, wobei der Verwaltungsaufwand, den eine solche Zusammenarbeit normalerweise bedeutet, minimiert wird;

    27.

    schlägt vor, ein System von Betriebsbeihilfen für Inselunternehmen zu schaffen, um Mehrkosten für den Transport auszugleichen; ist der Auffassung, dass für diese Beihilfen im Rahmen der Leitlinien für Regionalbeihilfen und der AGVO dieselbe Art der Genehmigung und dieselben Ausnahmeregelungen gelten sollten wie für Regionen in äußerster Randlage und dünnbesiedelte Gebiete;

    28.

    schlägt vor, die Möglichkeiten der Sharing Economy aktiver zu nutzen, auch zur Lösung von Problemen, die sich aus der räumlichen Entfernung von Inselgebieten ergeben;

    29.

    betont, dass das öffentliche Engagement bei Projekten im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen verstärkt und privates Engagement attraktiver gemacht werden sollte, wenn diese Projekte Arbeitsplätze und Wohlstand auf der Insel schaffen und zugleich ökologisch nachhaltig sind;

    30.

    unterstreicht, dass zahlreiche spezifische Hindernisse für die Entwicklung von Inseln nicht erfasst werden, wenn allein das Pro-Kopf-BIP als Indikator dient; schlägt deshalb vor, das Spektrum der zusätzlichen kohäsionspolitischen Indikatoren zu erweitern, damit die soziale und wirtschaftliche Lage der Inseln sowie ihre Attraktivität besser ermittelt werden können;

    31.

    schlägt vor, möglicherweise auch die regionale Wettbewerbsfähigkeit sowie die Verkehrsanbindung als Indikatoren in Betracht zu ziehen, empfiehlt jedoch, an der Ermittlung weiterer Indikatoren zu arbeiten, mit deren Hilfe die Mehrkosten der Insellage umfassend dargestellt werden können; schlägt vor, dass die Kommission komparative Studien zur Leistung der Inselunternehmen im Vergleich zu entsprechenden Unternehmen auf dem Festland durchführt, auch wenn das Festland nur aus einem Inselmitgliedstaat besteht;

    32.

    spricht sich dafür aus, bei der Bewertung der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Einwohner der Inseln und der wirtschaftlichen Attraktivität dieser Gebiete den über das Finanzielle hinausgehenden und schwer messbaren Aspekten Aufmerksamkeit zu schenken, etwa der natürlichen Umwelt (ihrer Qualität und Zugänglichkeit);

    33.

    weist auf den Nutzen des Jahresberichts über die KMU in Europa hin, den die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU erstellt; regt jedoch an, dass die Berichte künftig auch territoriale Daten umfassen, damit die Herausforderungen, vor denen KMU auf Inseln stehen, besser deutlich gemacht werden können, und dass der Anteil erfolgreicher/nicht erfolgreicher Unternehmen im Verhältnis zu entsprechenden Unternehmen auf dem Festland erwähnt wird;

    34.

    weist auf den Nutzen von Instrumenten wie der Abschätzung der Folgen für die Gebietskörperschaften bei der Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen der EU auf Inselgebiete hin und schlägt vor, beim Verfahren der Bewertung der Auswirkungen durch die Europäische Kommission auch den Aspekt der Insellage zu berücksichtigen, um potenziell erhebliche Folgen der Maßnahmen für die Inseln im Vorfeld zu erkennen;

    35.

    stellt fest, dass die Nutzung von Strategien der intelligenten Spezialisierung als Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln aus den europäischen Strukturfonds zwar dazu beitragen kann, Strategien auf nationaler und regionaler Ebene zu entwickeln, dass die Besonderheiten der Wirtschaft auf Inseln jedoch maßgeschneiderte Lösungen erfordern; weist darauf hin, dass die übermäßige Abhängigkeit von einer bestimmten Branche oder einer einzigen Aktivität deshalb dazu führen kann, dass Inseln in hohem Maße der Gefahr einer wirtschaftlichen Monokultur und ihren nachteiligen wirtschaftlichen Folgen ausgesetzt sind (Holländische Krankheit);

    36.

    ist der Auffassung, dass intelligente Initiativen zur Diversifizierung bzw. Umstellung, etwa vom Massentourismus auf einen nachhaltigen Tourismus, zur Entwicklung der Kreativbranche, zur Integration der Informations- und Kommunikationstechnologien in traditionelle Aktivitäten und zum gezielten Marketing unter Nutzung der auf den Inseln vorhandenen Ressourcen die besondere Aufmerksamkeit der Kommission verdienen;

    37.

    spricht sich dafür aus, die Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bürger der Mitgliedstaaten für die touristischen Möglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaft zu stärken, und regt an, ein dichteres Netz von Verbindungen zwischen den Gebieten der EU zu schaffen, das es Menschen aus den Ballungsgebieten der EU ermöglicht, ihren Urlaub in Inselgebieten mit interessanter Natur zu verbringen;

    38.

    betont die Bedeutung des Partnerschaftsprinzips gemäß Artikel 5 der Dachverordnung, mit dessen Hilfe der Bedarf in den Gebietskörperschaften zwecks strategischer Planung der Kohäsionspolitik festgestellt wird (von unten nach oben gerichteter Ansatz); fordert die Europäische Kommission deshalb auf, die wirksame Umsetzung des europäischen Verhaltenskodexes für Partnerschaften als Voraussetzung in ihren Legislativvorschlag für die Kohäsionspolitik nach 2020 aufzunehmen;

    39.

    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für die umfassende Anwendung des Partnerschaftsprinzips zu sorgen, damit der konkrete Bedarf der Inselgebiete in den Partnerschaftsvereinbarungen und den operationellen Programmen Berücksichtigung findet;

    40.

    betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am Verfahren der Festlegung der sie betreffenden nationalen und europäischen Maßnahmen beteiligt werden müssen, damit die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die Maßnahmen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang mit dem konkreten Bedarf in den Inselgebieten stehen;

    41.

    begrüßt die Finanzierungsmöglichkeiten durch die Fazilität „Connecting Europe“, soweit sie den Inseln zugutekommen können; stellt jedoch fest, dass der Finanzrahmen für Meeresautobahnen vor allem für die zentralen und globalen Netze bestimmt ist und möglicherweise Verbindungen zwischen den Inseln und den regionalen Zentren bzw. zwischen den Inseln selbst vernachlässigt; schlägt deshalb vor, im Rahmen des Gesamtbudgets für Meeresautobahnen spezielle Mittel für Inseln vorzusehen;

    42.

    würdigt die Anstrengungen der Kommission zur Unterstützung der Unternehmer mit Programmen wie COSME oder InnovFin im Rahmen des Aktionsplans Unternehmertum 2020 oder Horizont 2020 im Bereich der Innovation und der Arbeiten zur Kapitalmarktunion; ist jedoch der Auffassung, dass die territoriale Dimension (und insbesondere die Insellage) in diesen Programmen und Plänen berücksichtigt werden muss, um

    die Unternehmer auf den Inseln erfolgreich einzubeziehen,

    die berufliche Bildung und den Ausbau von Qualifikationen in den Inselunternehmen zu fördern,

    den Unternehmern einen besseren Zugang zu Kapital zu ermöglichen, darunter auch zu Hochrisikokapital,

    es den Inseln zu gestatten, an den europäischen und internationalen Netzen im Bereich der Schöpfung und Verbreitung von wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen teilzuhaben und daraus einen Nutzen für die Herstellung von Gütern und den sozialen Wohlstand zu ziehen;

    43.

    fordert die Kommission auf, ein Programm einzurichten, mit dem folgende Punkte gefördert werden: die Innovation in der Wirtschaft der Inseln, die Nutzung lokaler Ressourcen, die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger, die Abfallbehandlung, die Wasserwirtschaft, die Förderung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie die Einführung einer Kreislaufwirtschaft, wobei der Begriff Innovation hier sowohl technische als auch organisatorische, soziale und umweltbezogene Innovation umfasst;

    44.

    weist auf die Bedeutung staatlicher Beihilfen für die Bewältigung der Herausforderungen hin, die sich infolge geringer Größe, abgelegener Lage und Isoliertheit der Inselgebiete der Europäischen Union stellen; ist der Auffassung, dass sich diese natürlichen und dauerhaften Gegebenheiten nachteilig auf die Effizienz und Organisation verschiedener für die Inseln strategischer Sektoren auswirken, etwa Verkehr, Energie und digitale Anbindung;

    45.

    verweist darauf, dass zuverlässige und in Sachen Kosten mit denen des Festlands vergleichbare Infrastrukturen und Formen der Organisation des internen und externen Verkehrs wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit von Inseln sind;

    46.

    schlägt vor, die Förderkriterien für Beihilfen für Infrastruktur und Verkehrsnetze (Bau, Modernisierung, Ausrüstung) im Interesse der Inseln flexibler zu gestalten, um eine möglichst wirksame Anbindung an die Verkehrssysteme auf dem Festland und eine optimale Integration in den europäischen Raum und den europäischen Markt zu ermöglichen;

    47.

    fordert, dass mit diesen Beihilfen auch die Verbindung der Inseln untereinander im Fall von Inselgruppen bzw. Verbindungen auf Inseln im Fall von gebirgigen Inseln gefördert und Investitionen in Verkehrsmittel mit geringem CO2-Ausstoß mobilisiert werden (z. B. LNG-Schiffe, Ladestationen für Elektroautos);

    48.

    betont, dass die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch Unternehmen vom Festland auf Grund der oftmals geringen Größe und abgelegenen Lage der Inselmärkte wenig attraktiv ist, so dass die Verbraucher und Unternehmen von den Wettbewerbsvorteilen des Binnenmarkts nur in geringerem Maße profitieren können. Dies trifft insbesondere auf Verkehrsverbindungen und die Bereitstellung von Energie zu, die wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit der Inselunternehmen sind; empfiehlt deshalb, dass für diese Sektoren im Fall von Inseln Ausnahmen von den Bestimmungen über staatliche Beihilfen gelten;

    49.

    schlägt gleichfalls vor, die De-minimis-Regelung mit Blick auf Inseln flexibler zu gestalten und auch die Bestimmungen über öffentliche Aufträge auf den Inseln zu lockern, da bei Ausschreibungen in vielen Fällen nicht mehr als ein Angebot eingehen kann;

    50.

    billigt die gegenwärtig angewandte Flexibilität bei Regelungen, mit denen Inseln von besonderen steuerlichen Anreizen oder von der Ermäßigung der Einkommenssteuer für Unternehmen profitieren können, um so die Mehrkosten einer Insellage zu kompensieren, und hofft, dass diese Flexibilität auch künftig gelten wird; fordert ein System mit Innovations- und Investitionsanreizen, das es gestattet, die Produktion und die Ausfuhren über den lokalen Verbrauch hinaus zu fördern;

    51.

    begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, in den nächsten Kohäsionsbericht ein Kapitel über Inseln aufzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in diesem Kapitel anzugeben, wie die in dieser Stellungnahme formulierten Empfehlungen umgesetzt werden;

    52.

    fordert den maltesischen Ratsvorsitz auf, diesen politischen Empfehlungen nachzukommen und bei ihrer Umsetzung eng mit dem Ausschuss der Regionen zusammenzuarbeiten.

    Brüssel, den 12. Mai 2017

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Markku MARKKULA


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