EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.4.2017
COM(2017) 183 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Initiative für die nachhaltige Entwicklung der Blauen Wirtschaft im westlichen Mittelmeerraum
{SWD(2017) 130 final}
1. Einführung
Die maritime Wirtschaft des westlichen Mittelmeerraums birgt ein enormes Potenzial für die Entwicklung in allen damit zusammenhängenden Bereichen. Die Region verfügt über 200 Häfen und Terminals und fast 40 % aller Waren (gemessen am Wert) werden durch das Mittelmeer befördert.
Die Region des westlichen Mittelmeers zieht, zum Teil wegen ihrer Kunstschätze und ihres kulturellen Reichtums, die größte Zahl von Touristen im gesamten Mittelmeerraum an. Sie verfügt mit 481 geschützten Meeresgebieten, einschließlich der Natura-2000-Gebiete, über eine große biologische Vielfalt. Zudem besitzt die Region reiche Fanggründe, auf die mehr als 30 % des Gesamtwerts der Anlandungen beim Erstverkauf im Mittelmeerraum entfallen, und sie schafft mehr als 36 000 direkte Arbeitsplätze an Bord von Fischereifahrzeugen.
Trotz dieser positiven Faktoren steht die gesamte Region, zusätzlich zu ihrer allgemeinen geopolitischen Instabilität, vor einer Reihe von Herausforderungen: anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise mit hoher Jugendarbeitslosigkeit in mehreren Ländern, zunehmende Verstädterung der Küsten, Überfischung der Bestände, Meeresverschmutzung und nicht zuletzt die Flüchtlingskrise.
Der Klimawandel wirkt sich stark auf die Region aus und der Anstieg des Meeresspiegels stellt eine große Bedrohung für die Ökosysteme der Küsten und die Volkswirtschaften dar. Dieser Druck wird durch andere Faktoren wie das Bevölkerungswachstum und die Alterung der Bevölkerung, Migration und die zunehmende Globalisierung weiter verstärkt.
Es besteht daher eindeutig Bedarf an einer gemeinsamen Initiative der EU und der Nachbarländer für eine grenzübergreifende Zusammenarbeit, um Folgendes zu erreichen:
Erhöhung von Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr;
Förderung eines nachhaltigen Blauen Wachstums und Schaffung von Arbeitsplätzen und
Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt im westlichen Mittelmeerraum.
In der Meeresbewirtschaftung wird die Zusammenarbeit es den Ländern auch ermöglichen, Maßnahmen zu koordinieren, Instrumente wirksamer zu nutzen und die Nutzung der Finanzmittel und Finanzierungsinstrumente zu maximieren (wobei gemeinsam möglicherweise mehr private Investitionen mobilisiert werden können als von einzelnen Ländern), indem unter anderem das Potenzial der unlängst gestarteten Nachbarschaftsinvestitionsplattform der EU genutzt wird.
Daher wurden 2015 in der Ministererklärung der Union für den Mittelmeerraum zur Blauen Wirtschaft die teilnehmenden Länder aufgefordert, den Mehrwert und die Durchführbarkeit geeigneter maritimer Strategien, auch auf subregionaler Ebene, zu prüfen und sich auf die Erfahrungen im Rahmen des 5+5-Dialogs zu stützen. Im Oktober 2016 regten die Außenminister von Algerien, Frankreich, Italien, Libyen, Malta, Marokko, Mauretanien, Portugal, Spanien und Tunesien gemeinsame Beratungen über eine Initiative für die nachhaltige Entwicklung der Blauen Wirtschaft mit dem Sekretariat der Union für den Mittelmeerraum an.
Die aktuelle Initiative geht auf diese Aufforderung zurück und umfasst die vorliegende Mitteilung und den zugehörigen Aktionsrahmen. Beide wurden in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Ländern und dem Sekretariat der Union für den Mittelmeerraum ausgearbeitet. In der Mitteilung werden die wesentlichen Herausforderungen, die zu behebenden Mängel und mögliche Lösungen skizziert. Im Aktionsrahmen werden die vorgeschlagenen Prioritäten und ihr Mehrwert, Maßnahmen und Projekte im Einzelnen dargelegt sowie quantitative Ziele und Fristen im Hinblick auf die Überwachung der Fortschritte genannt.
Die Initiative stützt sich auf die langjährige Erfahrung der Kommission mit Strategien für Meeresbecken und Makroregionen (z. B. die Atlantikstrategie, die EU-Strategie für den Ostseeraum und die EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer). Sie beruht ferner auf zwei Jahrzehnten Arbeit im Rahmen des 5+5-Dialogs, durch die enge Verbindungen zwischen den teilnehmenden Ländern entstanden sind. Außerdem stützt sie sich auf andere mit der Region verbundene EU-Maßnahmen, etwa die Prioritäten der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und die jüngste Mitteilung der Kommission zur internationalen Meerespolitik. Die Initiative kann aufbauen auf:
-dem regionalen Dialog zur Meerespolitik und zur Blauen Wirtschaft unter der Schirmherrschaft der Union für den Mittelmeerraum;
-der Zusammenarbeit bei der Bestandsbewirtschaftung, die in jüngster Zeit durch den 2016 eingeleiteten Catania-Prozess gestärkt wurde, und der Zusammenarbeit im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur, beides im Rahmen der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer und
-der Zusammenarbeit im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Anstrengungen im Rahmen der Umsetzung der Mittelmeerstrategie für nachhaltige Entwicklung.
Obwohl die Initiative sich auf den westlichen Mittelmeerraum und die vorstehend genannten zehn Länder konzentriert, könnten ihr Aktionsradius – und ihre potenziellen Vorteile – durchaus über dieses Teilgebiet hinausreichen. Daher können, je nachdem, welcher Bedarf besteht, an den Maßnahmen Partner aus dem zentralen Mittelmeerraum und dem Nordostatlantik beteiligt sein, wobei die Beteiligung weiterer Partner nicht ausgeschlossen ist.
Da die Initiative sowohl die EU als auch die Partnerländer betrifft, muss sie zunächst von der EU und dann von allen zehn betroffenen Ländern der Union für den Mittelmeerraum politisch gebilligt werden.
2. Herausforderungen und Lücken
Aus umfangreichen Konsultationen zwischen Interessenträgern und nationalen Behörden haben sich eine Reihe von Herausforderungen und Lücken herauskristallisiert, die drei Hauptbereiche betreffen:
2.1 Sicherheit und Gefahrenabwehr
Im westlichen Mittelmeerraum ereignen sich pro Jahr im Durchschnitt rund 60 Unfälle im Seeverkehr, wobei in 15 Fällen Tanker beteiligt sind, die Öl oder Chemikalien befördern. Fast die Hälfte der Unfälle, die große Verschmutzungen (100 Tonnen oder mehr) auslösten, ereignete sich in den letzten zehn Jahren im westlichen Mittelmeer. Die Region steht im Vergleich zu den übrigen Teilgebieten immer noch recht gut da, aber durch neue wirtschaftliche Entwicklungen könnte sie verstärkt Risiken ausgesetzt sein, insbesondere in Gebieten, in denen das Seeverkehrsnetz überlastet ist (beispielsweise die Straße von Gibraltar, die Straße von Bonifacio oder die Straße von Sizilien), sowie in Häfen und Terminals. Durch die Verbreiterung des Suez-Kanals könnte die Verkehrsüberlastung sich noch verschlimmern. Die Konzentration von Schiffen erhöht die Gefahr von Kollisionen, Umweltverschmutzung, Lärmbelastung und Unfällen.
Diese Region ist auch unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr besonders sensibel. In den Jahren 2013 bis 2015 überquerten im Durchschnitt jeden Monat 11 000 illegale Migranten das Mittelmeer, was zu wachsender Besorgnis sowohl in Bezug auf die Gefährdung von Menschenleben als auch der Wirtschaftstätigkeit führte. Aufgrund der aktuellen demografischen Entwicklung und des Klimawandels dürfte der Wettbewerb um Ressourcen zunehmen und die geopolitische Instabilität in der Region weiter anheizen.
Die Gewährleistung der Sicherheit und Gefahrenabwehr im Bereich der maritimen Tätigkeiten ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den verschiedenen Sektoren der Blauen Wirtschaft sowie von Wohlstand und Stabilität in der Region. Folgende Anstrengungen zur Bewältigung dieser Risiken und Bedrohungen werden unternommen:
-der regionale Verkehrsaktionsplan für den Mittelmeerraum
und Projekte im Rahmen von EMSA und SAFEMED;
-die EU-Strategie für maritime Sicherheit und der zugehörige Aktionsplan;
-Afrikas Integrierte Meeresstrategie 2050 und die Erklärung von Lomé zur Sicherheit im Seeverkehr;
-das europäische Grenz- und Küstenschutzpaket
und ein zugehöriges im Jahr 2016 gestartetes Pilotprojekt zur Verbesserung der operativen Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache zwischen drei EU-Agenturen (Frontex, EMSA und EFCA) im westlichen Mittelmeer.
Da die Flüchtlingskrise und die Migrationssteuerung 2015 zu einer Priorität wurden, sind im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda zahlreiche Maßnahmen mit Schwerpunkt auf der Migration entwickelt worden. Auch das „Seahorse-Netz Mittelmeer“, das Forum für Europäische Küstenwachdienste und das Forum für Küstenwachdienste im Mittelmeerraum haben dazu beigetragen, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ländern zu verbessern.
Allerdings sind die Initiativen und Projekte noch relativ über die Region verstreut und die Strafverfolgungskapazitäten sowie Datenverfügbarkeit, -zugänglichkeit, -verarbeitung und -verständnis zu beiden Seiten des Mittelmeers sind nach wie vor unterschiedlich und fragmentiert. Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Ländern der südlichen Partnerschaft muss daher verstärkt werden, um diese Lücken zu schließen, indem Interoperabilität und Datenaustausch erleichtert, Kapazitäten aufgebaut und die Reaktion auf Notsituationen in Echtzeit verbessert werden.
2.2 Hohe Jugendarbeitslosigkeit und Alterung der Arbeitskräfte in der maritimen Wirtschaft
In der Region des westlichen Mittelmeers ist ein Beschäftigungsparadoxon zu beobachten, da einerseits eine extrem hohe Jugendarbeitslosigkeit – zwischen 14 % und 58 % – zu verzeichnen ist, andererseits jedoch Unternehmen in neu entstehenden und in traditionellen Sektoren Probleme haben, Personal mit den erforderlichen Qualifikationen und Profilen zu finden. Dieses Missverhältnis zwischen Nachfrage und Angebot ist hauptsächlich auf einen Mangel an Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Industrie und den verschiedenen Bildungseinrichtungen zurückzuführen.
Im Bereich FuE besteht gleich eine doppelte Herausforderung. Einerseits stehen Tätigkeiten wie Tourismus, Verkehr und Fischerei traditionell im Vordergrund der Blauen Wirtschaft und erfordern mehr Innovation und Diversifizierung, um langfristig nachhaltig, wettbewerbsfähig und rentabel zu bleiben und qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen. Andererseits erfordern mehrere neu entstehende Tätigkeiten und Wertschöpfungsketten (z. B. Blaue Biotechnologie, erneuerbare Energiequellen der Meere, lebende Ressourcen und mineralische Rohstoffe) gezielte Unterstützung, um ihr volles Potenzial ausschöpfen zu können, eine ausreichende kritische Masse zu erreichen und maßgeschneiderte FuE und Investitionen anzuziehen.
Eine Reihe strategischer Initiativen und Programme wird derzeit im westlichen Mittelmeerraum gefördert, um die Wirtschaftstätigkeit, Forschung und Innovation anzukurbeln. Dazu gehören:
-die EU Strategie für Blaues Wachstum und die Meerespolitik;
-die Europäische Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung im Küsten- und Meerestourismus;
-die BlueMed-Initiative;
-die FAO-Initiative für Blaues Wachstum.
Diese Initiativen sind entweder auf die EU oder die Nachbarschaftsländer ausgerichtet, aber nicht auf beide. Im Rahmen von Aufforderungen der EU zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführte Initiativen entsprechen nicht immer dem spezifischen Bedarf der Begünstigten im westlichen Mittelmeerraum und die Unterstützung sektorübergreifender Tätigkeiten der Akteure im südlichen und nördlichen Mittelmeerraum ist in der Regel begrenzt. Maßnahmen sind erforderlich, um Ungleichgewichte im Hinblick auf ihren geografischen Geltungsbereich zu beseitigen, die Finanzierungsinstrumente anzugleichen, die kritische Masse für wirtschaftliche Tätigkeiten zu erreichen, die derzeit für private Investoren nicht attraktiv sind, die derzeitige Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage in Bezug auf „blaue“ Qualifikationen zu beseitigen, die Kapazitäten der Interessenträger für Partnerschaften zwischen den Mittelmeeranrainerstaaten zu erhöhen und schließlich Investitionen anzukurbeln und Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.
Andere Initiativen hingegen gelten sowohl für die nördliche als auch die südliche Küste des westlichen Mittelmeerraums, beispielsweise der Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und der Regionale Verkehrsaktionsplan für den Mittelmeerraum. Sie bieten Chancen und würden von mehr Synergien und Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern und einer stärkeren Beteiligung des Privatsektors an ihrer Umsetzung auf Ebene des westlichen Mittelmeerraums profitieren.
2.3 Unterschiedliche und konkurrierende Interessen auf See
Der westliche Mittelmeerraum verfügt über die größte biologische Vielfalt und die höchste Zahl an endemischen Arten im gesamten Meeresbecken. Allerdings sind, ähnlich wie im restlichen Meeresbecken, mehrere Bestände bereits seit Langem überfischt. Rund 3,5 % seiner Gewässer sind als nationale Meeresschutzgebiete oder Natura-2000-Gebiete ausgewiesen, womit das Ziel der Erhaltung von 10 % der Küsten- und Meeresgebiete noch längst nicht erreicht ist.
Dank der wichtigsten maritimen Branchen Tourismus, Aquakultur, Fischerei und Verkehr werden in der Region 48 % der Bruttowertschöpfung und 45 % der Arbeitsplätze im gesamten Mittelmeerraum generiert. Hier konzentrieren sich wirtschaftliche, demografische und ökologische Belastungen und nicht weniger als 7 der 13 Gebiete des Mittelmeerraums, in denen intensive Wirtschaftstätigkeit und Umweltschutzbelange hart aufeinanderprallen.
Potenziell miteinander konkurrierende maritime Wirtschaftstätigkeiten in denselben Gewässern können Investitionen umlenken oder verhindern. Diese Tätigkeiten können auch zu höherem Abfallaufkommen sowie Energie- und Wasserverbrauch, einer übermäßigen Nutzung biologischer und anderer Ressourcen und letztlich zu mehr Umweltverschmutzung und einer erheblichen Verschlechterung der Meeres- und Küstenökosysteme führen.
Daher wurden in der Region Anstrengungen zur Umsetzung eines breiten Spektrums von Initiativen und Vereinbarungen unternommen, zu denen unter anderem die EU-Richtlinie über die maritime Raumplanung und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, die FAO-Initiative für Blaues Wachstum, der Mittelmeeraktionsplan des UNEP, das Übereinkommen von Barcelona und sein regionaler Aktionsplan gegen Abfälle im Meer sowie das Protokoll über integriertes Küstenzonenmanagement zählen. Die jüngste mittelfristige Strategie (2017-2020) der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Fischerei im Mittelmeer und im Schwarzen Meer und MEDFISH4EVER bieten eine gute Grundlage für die Bewältigung der aktuellen Überfischung der Bestände.
Zwar besteht der echte politische Wille zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Umweltschutz und Fischerei, doch mangelt es der Region noch immer an angemessener Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen und faktengestützter, sektorübergreifender Politikgestaltung. Außerdem sind nach wie vor zahlreiche Mängel bei der Um- und Durchsetzung, insbesondere auf nationaler und lokaler Ebene, zu verzeichnen.
Darüber hinaus deuten Stresstests zu Meeresdaten auf erhebliche Wissenslücken in Bezug auf die geologischen und ökologischen Merkmale der südlichen Gewässer sowie rückläufige öffentliche Investitionen in Überwachungsprogrammen im Norden hin. Aufgrund der Informationslücken in Bezug auf die Fänge und den Fischereiaufwand der handwerklichen Fischerei gestaltet sich die Unterstützung des Fischereisektors recht schwierig.
3. Die Lösung: Massnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen und zum Schliessen der Lücken
In einem fortlaufenden Handlungsrahmen (siehe beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen) werden die zu schließenden Lücken und der potenzielle Mehrwert der vorgeschlagenen Prioritäten und Maßnahmen ermittelt. Die Initiative wird durch bestehende internationale, EU-, nationale und regionale Fonds und Finanzinstrumente finanziert, die koordiniert werden und sich ergänzen. Dadurch dürften eine Hebelwirkung erzielt und weitere Mittel vonseiten anderer öffentlicher und privater Investoren mobilisiert werden. Die Angabe möglicher Finanzierungsquellen ist vorläufig und erfolgt unbeschadet der Prüfung der Verfahren und Kriterien für die Bewertung der betreffenden Fonds, Programme und Projekte.
Mit der Förderung von Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zehn Ländern zielt diese Initiative auf Folgendes ab:
Erhöhung von Sicherheit und Gefahrenabwehr;
Förderung eines nachhaltigen Blauen Wachstums und Schaffung von Arbeitsplätzen und
Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt im westlichen Mittelmeerraum.
Im Anschluss an umfassende Konsultationen mit den nationalen Behörden und Interessenträgern wird sich die Initiative auf drei Hauptziele konzentrieren, die sich mit den drei wichtigsten Herausforderungen befassen.
3.1. Ziel 1 – Mehr Sicherheit und Gefahrenabwehr im Meeresraum
Die Gewährleistung der Sicherheit und Gefahrenabwehr im Rahmen der Tätigkeiten auf See ist von entscheidender Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der maritimen Wirtschaft, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und die ordnungsgemäße Verwaltung der Meere und Küsten.
Prioritäten:
1.1
Zusammenarbeit zwischen den Küstenwachen
Derzeit gibt es mehrere Initiativen zur Weiterentwicklung der Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, aber die Einsatzmittel werden auf verschiedenen Ebenen oder von verschiedenen Partnern im westlichen Mittelmeerraum eingesetzt. Fortschritte wurden bei der Erleichterung des freiwilligen Datenaustauschs erzielt, die Zusammenarbeit zwischen den Küstenwachen zu beiden Seiten des Mittelmeers ist jedoch nach wie vor begrenzt und die Reaktion auf Notsituationen auf See in Echtzeit muss noch weiter verbessert werden.
Maßnahmen:
Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Küstenwachen zu beiden Seiten des westlichen Mittelmeerraums, beispielsweise durch Netze von Ausbildungszentren, gemeinsame Schulungen und Austausch von Mitarbeitern.
Unterstützung des Kapazitätsaufbaus, z. B. in den Bereichen illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei, Schiffsverkehrsdienst, Such- und Rettungsdienste auf See, Bekämpfung der Schleusung von Migranten und anderen illegalen Handels auf See (auch durch die Weiterentwicklung des „Seahorse-Netzes Mittelmeer“).
Mögliche Finanzierungsquellen: Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF), Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI)
1.2
Sicherheit im Seeverkehr und Bekämpfung der Meeresverschmutzung
Die gemeinsame Nutzung von Meeresdaten zu beiden Seiten des westlichen Mittelmeerraums muss optimiert werden, um die Lageerkennung zu verbessern, sicherzustellen, dass die nationalen Mittel wirksam eingesetzt werden, und die Zusammenarbeit bei grenzübergreifenden Maßnahmen zu verbessern. Einige Partnerländer tauschen Umweltdaten über EMSA/SAFEMED aus, während Engpässe ihren Zugang zu SafeSeaNet verhindern.
Maßnahmen:
Förderung des Austauschs von Seeverkehrsdaten, indem die südlichen Länder bei der Verbesserung ihrer Infrastruktur (Automatisches Schiffsidentifizierungssystem/Überwachungs- und Informationssystem für den Schiffsverkehr) unterstützt werden und ihnen der Zugang zu bestehenden Plattformen (SafeSeaNet und Gemeinsames Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle im Bereich der Meeresverschmutzung) erleichtert wird.
Ausbau der Kapazitäten (Planung, Bereitschaft und Instrumente) zur Bewältigung und Bekämpfung der unfallbedingten Meeresverschmutzung.
Mögliche Finanzierungsquellen: ENI, EFRE, Horizont 2020, nationale Fonds
Zielvorgaben für Ziel 1
Vollständige Erfassung durch das automatische Schiffsidentifizierungssystem bis 2018 mit dem Ziel, mehr Seeverkehrsüberwachungsdaten auf regionaler Ebene auszutauschen;
Verstärkte Grenzüberwachung durch die Einbeziehung der Nachbarschaftsländer in das „Seahorse-Netz Mittelmeer“ bis 2018.
3.2. Ziel 2 – Eine intelligente und krisenfeste Blaue Wirtschaft
Innovation und Wissensaustausch sind von entscheidender Bedeutung wenn es darum geht, den Generationswechsel am Arbeitsmarkt zu bewältigen und die Region nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und gegenüber konjunkturellen Krisen und Erschütterungen resilienter zu machen. Im Rahmen dieses Ziels wird weitgehend auf bestehenden Initiativen wie BlueMed und der dazugehörigen Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda aufgebaut und die stärkere Beteiligung der Partnerländer gefördert.
Prioritäten:
2.1
Strategische Forschung und Innovation
Maßnahmen:
Förderung innovativer biobasierter Industrien und Dienstleistungen, darunter Lebensmittelzutaten, Arzneimittel, Kosmetika, Chemikalien, Rohstoffe und Energie.
Entwicklung neuer Technologien für die Beobachtung und Überwachung der Meere, einschließlich der biologischen und anderen Ressourcen der Tiefsee und der Meeresböden.
Entwicklung neuer Konzepte und Protokolle durch private Unternehmen und Betreiber im maritimen Sektor im Hinblick auf die optimale Nutzung von Infrastruktur, Schiffen und Plattformen für die Zwecke von Wissenschaft, Umwelt, Sicherheit und Gefahrenabwehr.
Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen und neuer Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen der Meere und Abmilderung der Auswirkungen sowie Anpassung an den Klimawandel.
Ausbau der Kapazitäten für den Wissens- und Technologietransfer.
Partner und Interessenträger aus den südlichen Anrainerstaaten des westlichen Mittelmeers werden zur Teilnahme an der BlueMed-Initiative eingeladen, die der Schaffung von Skaleneffekten und der Förderung von Partnerschaften zwischen Forschungseinrichtungen und der Industrie zu beiden Seiten des Mittelmeers dient.
Mögliche Finanzierungsquellen: Horizont 2020, nationale Fonds, EMFF, EFRE, ENI, LIFE, Klimaschutzfonds
2.2
Entwicklung maritimer Cluster
Maßnahmen:
Unterstützung der Entwicklung von mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen der Blauen Wirtschaft (durch nationale maritime Cluster, Gründerzentren, Impulsgeber, Business Angels und maßgeschneiderte Finanzinstrumente).
Förderung eines effektiven Netzes maritimer Cluster in der gesamten Region.
Aufbau regionaler Cluster für erneuerbare Energien, Wohlergehen und aktives Altern auf der Grundlage mariner und maritimer Ressourcen und Technologien.
Maritime Cluster leisten eindeutig einen Beitrag zu Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum. Sie spielen eine Schlüsselrolle beim Aufbau der kritischen Masse für wirtschaftliche Tätigkeiten, die derzeit für private Investoren nicht attraktiv sind.
Mögliche Finanzierungsquellen: EMFF, COSME, ENI, EFRE, nationale Fonds, Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI), Europäischer Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD)
2.3
Aufbau und Verbreitung von Qualifikationen
Maßnahmen:
Förderung des Aufbaus innovativer maritimer Qualifikationen durch eine Reihe strategischer Maßnahmen zur Abstimmung von Nachfrage und Angebot.
Förderung der Vernetzung und des Austauschs zwischen den Seeverkehrs-, Hafen- und Logistikeinrichtungen und -akademien.
Sensibilisierung für maritime Berufe und Steigerung ihrer Attraktivität für junge Menschen.
Abstimmung von Angebot und Nachfrage nach Arbeitsplätzen im multimodalen Güterverkehr, in Lieferketten und Infrastrukturen.
Harmonisierung der bestehenden Qualifikationen und Funktionen für Migrationsfragen in der gesamten Region und wirksamere Förderung der zirkulären Migration.
Die Einrichtungen für die Aus- und Weiterbildung im maritimen Bereich haben eine Reihe von Möglichkeiten ermittelt, wie das derzeitige Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage von Qualifikationen behoben und die Zusammenarbeit ausgeweitet werden kann.
Mögliche Finanzierungsquellen: EMFF, FAO-Initiative für Blaues Wachstum, Europäischer Sozialfonds (ESF), ENI, ERASMUS+, Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), nationale Fonds
2.4
Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch (Seeverkehr, Häfen, Meeres- und Küstentourismus, marine Aquakultur)
Tätigkeiten auf See und an Land und die fortschreitende Verstädterung der Küsten belasten die Meeres- und Küstenökosysteme des Teilgebiets und können die langfristige Nachhaltigkeit von Branchen wie der marinen Aquakultur und des Meeres- und Küstentourismus beeinträchtigen. Im Rahmen dieser Priorität werden die Umsetzung des Aktionsplans für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch in der Region und eine Verlagerung hin zu intelligenterer und umweltfreundlicherer Mobilität, nachhaltigem Tourismus und nachhaltigen Aquakulturverfahren gefördert.
Maßnahmen:
Umsetzung nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmodelle und -verfahren; Förderung der Nutzung sauberer Energiequellen für die Meerwasserentsalzung; Förderung der Energieeffizienz und Anpassung an den Klimawandel in Küstenstädten.
Förderung umweltfreundlicher Schifffahrtstechnologien und Hafeninfrastrukturen für alternative Kraftstoffe; Optimierung von Hafeninfrastrukturen, Schnittstellen und Verfahren/Maßnahmen; Weiterentwicklung des transeuropäischen Netzes für Verkehr, der Meeresautobahnen und damit verbundener Hafenanbindungen.
Entwicklung neuer themenbasierter Tourismusprodukte und -dienstleistungen, darunter:
-An Natur und Kultur orientierte oder historische Reisewege, Boots- und Kreuzfahrttourismus, nachhaltige Jachthäfen, Fischereitourismus und Freizeitfischerei;
-Schaffung umweltfreundlicher künstlicher Riffe;
-Verbindungen zwischen attraktiven Reisezielen an der Küste und im Binnenland (in Zusammenhang mit Essen, Kultur, Sport usw.).
Länderübergreifende Entwicklung gemeinsamer technischer Normen für nachhaltige marine Aquakultur, Diversifizierung des Sektors und Kapazitätsaufbau.
Mögliche Finanzierungsquellen: EMFF, COSME, CEF, LIFE, ENI, EFRE, Horizont 2020, nationale Fonds, FAO-Initiative für Blaues Wachstum, Europäisches Investitionsvorhabenportal, EFSI, EFSD
Zielvorgaben für Ziel 2
-Einbeziehung der Länder des westlichen Mittelmeerraums in die BlueMed-Initiative und in ihre strategische Forschungsagenda bis 2017;
-Erhöhung der Zahl ökozertifizierter Häfen und Jachthäfen um 25 % bis 2022;
-Erhöhung der nachhaltigen Wertschöpfung in der Aquakultur um 20 % bis 2022;
-Erhöhung der Zahl der Touristen in der Nebensaison um 20 % bis 2022.
3.3 Ziel 3 – Bessere Verwaltung der Meere
Die Verwirklichung gesunder Meeres- und Küstenökosysteme bei gleichzeitiger Förderung der sozioökonomischen Entwicklung erfordert einen soliden institutionellen, rechtlichen und technischen Rahmen, der auch für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen konkurrierender Nachfrage nach knappen natürlichen Ressourcen und Flächen sorgen kann.
Prioritäten:
3.1 Raumplanung und Küstenzonenmanagement
Maßnahmen:
Verbesserung des Managements von Meeres- und Küstengebieten durch lokale Akteure und Gewährleistung einer angemessenen und koordinierten Umsetzung der Richtlinie über die maritime Raumplanung und des IKZM-Protokolls, einschließlich eines ökosystembasierten Ansatzes.
Verbesserung der Kenntnisse über die Wechselwirkungen zwischen land- und seegestützten Tätigkeiten und Entwicklung umweltverträglicher technischer Lösungen im Hinblick auf den guten ökologischen Zustand der Meere und Küsten.
Entwicklung von Instrumenten zur Auswahl geeigneter Standorte für Offshore-Anlagen und zur Erfüllung der Energie- und Umweltauflagen in der Region.
Angestrebt wird die kohärente Umsetzung der Richtlinie über die maritime Raumplanung, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und des Protokolls über das integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM).
Mögliche Finanzierungsquellen: EMFF, EFRE, ENI, Horizont 2020, nationale Fonds
3.2 Marines und maritimes Fachwissen
Eine faktengestützte Politik erfordert harmonisierte und aktuelle Meeresdaten zu Bereichen wie Investitionen, Bruttowertschöpfung, Beschäftigung, Abfallerzeugung und -entsorgung, Bathymetrie, Wasserqualität und Umweltüberwachung. Die erforderlichen Daten sind oft entweder nicht oder nur für einige Länder verfügbar.
Mögliche Finanzierungsquellen: EMFF, ENI, EFRE, LIFE, Horizont 2020, nationale Fonds, Klimaschutzfonds
Maßnahmen:
Förderung der Erhebung, Pflege und Speicherung von Daten durch die bestehenden Instrumente, Datenbanken und Projekte (insbesondere das Europäische Meeresbeobachtungs- und Meeresdatennetz (EMODNET), das vom Sekretariat der Union für den Mittelmeerraum verwaltete virtuelle Kompetenzzentrum und Horizont-2020-Projekte) und Ausweitung ihres geografischen und thematischen Geltungsbereichs auf die gesamte Region.
Pflege und Aktualisierung von Informationen über Erosion und Risiken in Küstengebieten; Harmonisierung und Ausbau der Küstenüberwachungssysteme auf Ebene des Teilgebiets und Entwicklung gemeinsamer Instrumente zur Bewertung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten.
Entwicklung unbemannter autonomer Fahrzeuge und damit verbundener Infrastruktur unter Wasser.
Aufbau von Kapazitäten im Bereich der maritimen Angelegenheiten.
3.3 Biodiversität und Erhaltung mariner Lebensräume
Maßnahmen:
Bewertung der Belastungen von Atmosphäre, Land und Meer und der Risiken sowohl für die Ökosysteme als auch die menschliche Gesundheit.
Unterstützung bei der Schaffung und Verwaltung geschützter Meeresgebiete, Verringerung der Abfälle im Meer, Bewirtschaftung von Ballastwasser und Überwachung der Lärmbelastung.
Stärkung der örtlichen Fähigkeit zur Erkennung invasiver gebietsfremder Arten und Invasionsrouten sowie der Struktur und des Funktionierens mariner Ökosysteme.
Unterstützung von Sensibilisierungskampagnen zur Meeresumwelt, biologischen Vielfalt und Freiwilligentätigkeit im Umweltschutz in der gesamten Region.
Die biologische Vielfalt des Gebiets ist durch Verschmutzung, Eutrophierung, Zerstörung der Meeres- und Küstenlebensräume, Störung der Migrationsrouten von Wildtieren, Veränderungen der Küstendynamik, Abfälle im Meer und Lärmbelastung gefährdet. Die Länder werden bei ihren Anstrengungen unterstützt, den vereinbarten internationalen Verpflichtungen, beispielsweise im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona, einschließlich seines regionalen Aktionsplans gegen Abfälle im Meer im Mittelmeerraum, und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, nachzukommen.
Mögliche Finanzierungsquellen: LIFE, EFRE, ENI, EMFF, Horizont 2020, nationale Fonds
3.4 Nachhaltige Entwicklung der Fischerei und der Küstengemeinden
Maßnahmen:
Förderung der nachhaltigen Entwicklung der handwerklichen Fischerei und der Küstengemeinden, indem die Fähigkeit der Region zur Bewirtschaftung der Fischbestände durch Mehrjahres-Fischereipläne, technische Maßnahmen, Schongebiete und andere spezifische Erhaltungsmaßnahmen gestärkt wird.
Steigerung der Fähigkeiten in der Region, eine ordnungsgemäße Datenerhebung, regelmäßige wissenschaftliche Bewertungen und einen angemessenen Rechtsrahmen für Kontrolle und Inspektion zu gewährleisten.
Einrichtung lokaler Fachgruppen zur Analyse der spezifischen Chancen und Gefahren und Festlegung von gemeinsamen Maßnahmen und Interventionsmaßnahmen.
Verbreitung bewährter Verfahren bei der Vermarktung von Fischereierzeugnissen, Steigerung ihrer Wertschöpfung und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten in Küstengemeinden (auch durch „Bottom-up“-Ansätze wie die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung).
Die Maßnahmen zu beiden Seiten des Mittelmeers sind derzeit fragmentiert, sodass eine stärkere Koordinierung und Zusammenarbeit auf regionaler Ebene durch die Umsetzung der mittelfristigen Strategie (2017-2020) der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Fischerei im Mittelmeer und im Schwarzen Meer angestrebt wird. Dadurch wird auch gewährleistet, dass die gemeinsame Fischereipolitik auf der Ebene des Teilgebiets konsequenter umgesetzt wird.
Mögliche Finanzierungsquellen: EMFF, ENI, FAO-Initiative für Blaues Wachstum, GFCM
Zielvorgaben für Ziel 3
-Abdeckung der Gewässer unter nationaler Gerichtsbarkeit und der Küsten durch die maritime Raumplanung, das integrierte Küstenzonenmanagement und ihre Durchführungsmechanismen zu 100 % bis 2021;
-Ausweisung geschützter Meeresgebiete und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen in mindestens 10 % der Küsten- und Meeresgebiete bis 2020;
-Verringerung der Abfälle an Stränden um 20 % bis 2024;
-Einbeziehung der Länder des südlichen Mittelmeerraums in EMODNET bis 2020;
-Schaffung eines angemessenen Rechtsrahmens und ausreichender personeller und technischer Kapazitäten, damit alle Staaten in Bezug auf die Fischereikontrolle ihrer Verantwortung als Flaggen-, Küsten- und Hafenstaaten bis 2020 nachkommen können;
-für 100 % der wichtigsten Bestände im Mittelmeer
angemessene Datenerhebung, regelmäßige wissenschaftliche Bewertung und Bewirtschaftung im Rahmen eines Mehrjahres-Fischereiplans bis 2020.
4. Governance und Durchführung
4.1 Koordinierung
Die politische Koordinierung erfolgt im Rahmen der bestehenden Mechanismen und Verfahren der Union für den Mittelmeerraum, einschließlich Treffen auf der Ebene leitender Beamter und auf Ministerebene. Die operative Koordinierung wird durch eine mit der Arbeitsgruppe „Blaue Wirtschaft“ der Union für den Mittelmeerraum verbundene WestMED-Task-Force gewährleistet, u. a. durch nationale Kontaktstellen der zuständigen Ministerien, der Europäischen Kommission und des Sekretariats der Union für den Mittelmeerraum. Auch Vertreter der bestehenden regionalen Organisationen im Mittelmeerraum könnten gebeten werden, sich an der Task-Force zu beteiligen.
4.2 Durchführung und Berichterstattung
Damit die Initiative funktioniert, müssen einige grundlegende Bedingungen erfüllt sein:
-Ministeriell gebilligte Bestätigung, dass die Initiative alle Politikbereiche, Ministerien und Regierungsebenen erfasst. Die Länder setzen die Prioritäten, übernehmen die Verantwortung, passen Maßnahmen und Finanzierung auf nationaler Ebene an und statten die Entscheidungsträger und die für die Durchführung der Politik Zuständigen mit angemessenen Befugnissen und Ressourcen auf allen Verwaltungsebenen aus;
-die Kommission gewährleistet ein strategisches Konzept auf EU-Ebene, einschließlich der Koordinierung mit bestehenden EU-Initiativen;
-die Regierungen überwachen, erstatten der Task-Force Bericht, bewerten die nationalen Fortschritte und geben Orientierungshilfe für die Durchführung;
-die Koordinierung mit der Arbeit der bestehenden regionalen Organisationen wird durch das Sekretariat der Union für den Mittelmeerraum sichergestellt;
-Beteiligung der wichtigsten Akteure: nationale, regionale und lokale Behörden, einschließlich Verwaltungsbehörden, wirtschaftliche und soziale Akteure, Bürger, Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen. Diese Beteiligung wird auch durch öffentliche Veranstaltungen gefördert, z. B. jährliche Foren, Meetings für Unternehmen („business to business“) sowie Veranstaltungen zur Überzeugung von Investoren („Investors Pitch“) bzw. zum Speed Funding);
-spezieller Mechanismus zur Unterstützung der Länder und der Task-Force im Vorfeld; die Unterstützung sollte auch die Einbeziehung der Interessenträger sowie Partnerschaften zwischen ihnen und die Erhebung der zur Festlegung der Basisanforderungen, Überwachung und Fortschrittsberichterstattung erforderlichen Daten umfassen.
5. Verbindung zur EU-Politik
Statt neue Rechtsvorschriften auszuarbeiten, zielt diese Initiative darauf ab, die Ziele der Union (die Prioritäten „Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen“, „Energieunion und Klimaschutz“, „Migration“ und „Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne“) zu erreichen, indem die für die Region relevanten Maßnahmen verstärkt werden und die Einhaltung des EU-Rechts gefördert wird.
Der Schwerpunkt liegt auf einer besseren Koordinierung zwischen den Finanzierungsinstrumenten und auf einem wirklich integrierten Ansatz, der verschiedene Politikfelder zusammenführt und Strategien und Initiativen der EU, beispielsweise Meerespolitik, Gemeinsame Fischereipolitik, Kohäsionspolitik, Umwelt-, Meeres- und Küstenschutzpolitik, die globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU, das Grenz- und Küstenschutzpaket, die Strategien für Blaues Wachstum, Maritime Sicherheit, MEDFISH4EVER und Biodiversität, die Anpassung an den Klimawandel, das 7. Umweltaktionsprogramm, die FuE-Rahmenprogramme und die Mitteilungen „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ und „Internationale Meerespolitik“ eng miteinander verknüpft.
6. Weitergehende Verbindungen
Die Koordinierung mit den Programmen und Initiativen für das gesamte Mittelmeer und mit dem Aktionsplan für den Atlantik und der EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer sowie mit den Initiativen BlueMed und PRIMA ist erforderlich. Das Programm INTERACT kann auf diesem Gebiet innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit Unterstützung bieten.
Die Initiative muss ferner mit den geltenden Rechtsvorschriften in Einklang stehen. Synergien mit dem Prozess der Union für den Mittelmeerraum, dem 5+5-Dialog, dem Regionalen Verkehrsaktionsplan für den Mittelmeerraum, dem Verkehrsnetz im Mittelmeerraum und umfassenderen Rahmen, beispielsweise dem Übereinkommen von Barcelona und der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer, sind anzustreben.
Durch die Präsentation nachhaltiger Ideen und die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum könnten die im Rahmen der Initiative unterstützten Projekte auf andere Teile des Mittelmeerraums ausgeweitet werden, sodass die Initiative diesem Gebiet den Zugang zu nachhaltigem Wachstum eröffnen würde.
7. Schlussfolgerungen
Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, diese Mitteilung zu billigen. Die Kommission ersucht ferner den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, zu dieser Initiative Stellung zu nehmen.
Die Kommission wird dem Europäischem Parlament und dem Rat auf der Grundlage der Berichte der Länder bis 2022 über die Durchführung dieser Initiative Bericht erstatten.