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Document 52017DC0096

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2015

COM/2017/096 final

Brüssel, den 27.2.2017

COM(2017) 96 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2015


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Anwendung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates (über den Bereitschaftsdienst), der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates (über besonders beschwerliche Arbeit) und der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates (über den Schichtdienst), durch die Organe im Jahr 2015

1.Einleitung

Gemäß den Verordnungen des Rates über den Bereitschaftsdienst (Nr. 495/77) und über besonders beschwerliche Arbeit (Nr. 858/2004) unterbreitet die Kommission dem Rat jedes Jahr einen Bericht über die Anzahl der Beamten und sonstigen Bediensteten, nach Laufbahngruppen, die die in diesen Verordnungen genannten Vergütungen erhalten, sowie über die Höhe der entsprechenden Gesamtausgaben.

Der vorliegende Bericht betrifft das Jahr 2015. Er stützt sich auf die zur Zeit seiner Erstellung vorliegenden vollständigen Jahresangaben. Er bezieht sich auf alle Organe und Einrichtungen und enthält aus Gründen der Vollständigkeit auch die Angaben zur Schichtarbeit (Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates).

2.Vergütung für Bereitschaftsdienst

Rechtsgrundlage für diese Vergütung sind Artikel 55 und 56b des Statuts und die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates vom 8. März 1977, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1945/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

in einem Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) oder

im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen,

bei einem Sicherheitsdienst,

bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet oder

bei Regelungen zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten im Rahmen der Koordinierung in Krisen oder Notfällen rund um die Uhr („MS 24/7“) oder bei Diensten mit einem bestätigten Bedarf an regelmäßigen Bereitschaftsdiensten für die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen einer Regelung zur Bereitstellung von Hilfsdiensten für die Mitgliedstaaten dienstlich verwendet werden.

Die Vergütung für Bereitschaftsdienste wird in Punkten ausgedrückt. Die Zahl der Punkte für jede tatsächlich geleistete Stunde Bereitschaftsdienst wird wie folgt festgelegt:

Bereitschaftsdienst zu Hause an Werktagen: 2,15 Punkte;

Bereitschaftsdienst zu Hause am Wochenende und an Feiertagen: 4,3 Punkte;

Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz an Werktagen: 11 Punkte;

Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz am Wochenende und an Feiertagen: 22 Punkte.

Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,88 EUR im Jahr 2015).

2.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete) 1 :

Organ/Einrichtung

AD

AST/SC

AC

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

93,33

234,33

42,33

4

9

2

385

- davon JRC

47

119

19

1

2

0

188

Rat

3

42

2

0

0

0

47

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

7

10

1

0

0

0

18

Rechnungshof

0

0

8

0

0

0

8

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

10

10

0

0

0

0

20

Insgesamt

113,33

296,33

53,33

4

9

2

478

2.2.Anzahl der Begünstigten je nach Art des Bereitschaftsdienstes

Organ/Einrichtung

Zu Hause

Zu Hause und am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz

Insgesamt

Kommission

347

0

38

385

- davon JRC

151

0

37

188

Rat

47

0

0

47

Parlament

0

0

0

0

Gerichtshof

18

0

0

18

Rechnungshof

8

0

0

8

EWSA

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

EAD

20

0

0

20

Insgesamt

440

0

38

478

2.3.Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit

Organ/Einrichtung

JRC

Indirekte Maßnahmen

Technische Anlagen

Sicherheit

IKT

GASP/ESVP

MS 24/7

Insgesamt

Kommission

188

0

58

36

70

0

33

385

- davon JRC

188

0

0

0

0

0

0

188

Rat

0

0

0

15

25

7

0

47

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

0

0

13

5

0

0

0

18

Rechnungshof

0

0

0

8

0

0

0

8

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

0

4

10

6

0

20

Insgesamt

188

0

71

68

105

13

33

478

3.Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Rechtsgrundlage für die Entschädigung sind Artikel 56c des Statuts und die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 858/2004 des Rates vom 29. April 2004, mit der die Verordnung (Euratom) Nr. 1799/72 des Rates ersetzt wurde.    

Die Entschädigungen für besonders beschwerliche Arbeit werden in Punkten für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde ausgedrückt, wobei zu unterscheiden ist zwischen besonderen Arbeitsbedingungen aufgrund des „Personenschutzes“, des „Arbeitsplatzes“ und der „Art der Arbeit". Die Zahl der Punkte variiert zwischen 2, z. B. für einen durchschnittlichen Lärmpegel von über 85 Dezibel, und 50 für das Tragen eines autonomen Feuerschutzanzuges. Jeder Punkt entspricht 0,032 % des Grundgehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe 1, Dienstaltersstufe 1 (= 0,88 EUR im Jahr 2015).

3.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete)

Organ/Einrichtung

AD

AST/SC

Vertragsbedienstete (AC)

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

37

161

29

0

0

6

233

- davon JRC

37

156

19

0

0

6

218

Rat

0

0

0

0

0

0

0

Parlament

0

0

0

0

0

0

0

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

0

0

0

0

0

0

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

0

0

0

0

0

Insgesamt

37

161

29

0

0

6

233

4.Vergütung für Schichtarbeit

Rechtsgrundlage für die Vergütung sind Artikel 56a des Statuts und die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006.

Die Vergütung wird ausschließlich an Beamte und sonstige Bedienstete gezahlt, die aus Forschungsmitteln besoldet werden und

in einem Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) oder

im Rahmen indirekter Maßnahmen dienstlich verwendet werden oder

aus Verwaltungsmitteln besoldet werden und

bei einer Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

bei einem Sicherheitsdienst,

in einer Telefonzentrale oder einem Informationsdienst, einer Rezeption,

in einer Abteilung, die Unterstützung für Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) oder für Regelungen zur Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet,

bei einem Dienst, der Unterstützung im Rahmen der Koordinierung in Krisen und Notfällen leistet, oder

zur Bedienung oder Überwachung technischer Anlagen dienstlich verwendet werden.

Die folgende Aufstellung enthält die Anzahl der gewährten Vergütungen pro Organ/Einrichtung für das Jahr 2015.

4.1.Anzahl der Begünstigten (Beamte/Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete)

Organ/Einrichtung

AD

AST/SC

AC

Insgesamt

FG I

FG II

FG III

FG IV

Kommission

11

80

18

14

3

0

126

- davon JRC

9

33

6

0

0

0

48

Rat

0

60

0

1

0

0

61

Parlament

0

41

443

13

6

0

503

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

0

11

0

0

0

11

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

36

0

1

0

0

36

Insgesamt

11

217

472

29

9

0

738


Für die monatliche Vergütung sind vier Sätze vorgesehen (Zahlen von 2015):

Satz 1: Zweischichten-Dienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 394,48 EUR;

Satz 2: Zweischichten-Dienst, einschließlich Nachtdienst, Wochenenden und Feiertage: 595,40 EUR;

Satz 3: 24-stündiger Schichtdienst, mit Ausnahme der Wochenenden und der Feiertage: 651,00 EUR;

Satz 4: 24-stündiger Schichtdienst, 7 Tage pro Woche: 887,52 EUR.

4.2.Anzahl der Begünstigten nach Sätzen

Organ/Einrichtung

Satz 1

Satz 2

Satz 3

Satz 4

Insgesamt

394,48 EUR 

595,40 EUR

651,00 EUR 

887,52 EUR 

Kommission

22

20

8

76

126

- davon JRC

0

20

8

20

48

Rat

36

0

0

25

61

Parlament

275

158

0

70

503

Gerichtshof

0

0

0

0

0

Rechnungshof

2

0

0

9

11

EWSA

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

EAD

28

0

0

9

37

Insgesamt

363

178

6

189

738

4.3.Anzahl der Begünstigten nach Tätigkeit

Organ/Einrichtung

JRC

Koord.

Krise/
Notfall

IKT

Sicherheit

Tel. u. Info/
Rezeption

GASP/
ESVP

Techn. Anlagen

Indirekte Maßnahmen

Insgesamt

Kommission

48

7

19

49

0

0

3

0

126

- davon JRC

48

0

0

0

0

0

0

0

48

Rat

0

0

0

61

0

0

0

0

61

Parlament

0

0

0

483

20

0

0

0

503

Gerichtshof

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Rechnungshof

0

0

0

9

2

0

0

0

11

EWSA

0

0

0

0

0

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

0

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

0

0

0

0

0

EAD

0

0

14

14

0

9

0

0

37

Insgesamt

48

7

33

616

22

9

3

0

738

5.Betroffene Dienststellen und Begründung

Der Rat, die Kommission, der EAD (der einen großen Teil der ehemaligen GD RELEX übernommen hat) und der Rechnungshof greifen auf den Bereitschaftsdienst und die Schichtarbeit zurück und vergüten diese gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Europäische Parlament keinen Bereitschaftsdienst unterhält und lediglich Vergütungen für Schichtdienst zahlt.

Nur die Kommission wendet die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit innerhalb der JRC und des Amtes für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) an.

5.1.Begründung für den Bereitschaftsdienst

Kommission:    
Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)    
Im Jahr 2015 gewährte die Kommission 385 Bediensteten Vergütungen für Bereitschaftsdienste. Etwa 49 % (188) sind in einem der Forschungszentren beschäftigt, was einen leichten Rückgang im Vergleich zu 2014 darstellt. Dieser Rückgang ist auf eine Umstrukturierung des Notrufdienstes des Forschungszentrums in Geel zurückzuführen. Der Bereitschaftsdienst war wie in den Vorjahren im Allgemeinen sicherheitsbedingt (Brandbekämpfung, Strahlenschutz, Strahlenüberwachung usw.). Meistens wird der Bereitschaftsdienst für die Gemeinsame Forschungsstelle zu Hause geleistet. Eine Ausnahme bilden Ispra und Karlsruhe, wo der Bereitschaftsdienst aufgrund der spezifischen Aufgaben am Arbeitsplatz oder zu Hause und am Arbeitsplatz geleistet wird.

Sonstiges    
In den anderen Generaldirektionen der Kommission ist die Situation gegenüber 2014 nahezu unverändert. Der Bereitschaftsdienst fällt vor allem in den Bereichen Sicherheit, technische Anlagen, IT-Dienstleistungen sowie Unterstützung der Mitgliedstaaten an.
   

Rat: 2015 zahlte der Rat Vergütungen für Bereitschaftsdienst an 47 Beamte und Bedienstete. Diese Mitarbeiter waren mit IKT-Dienstleistungen, Sicherheitsdiensten und der Unterstützung der GASP/ESVP betraut. Der Bereitschaftsdienst wurde im Jahr 2015 ausschließlich zu Hause geleistet.

Rechnungshof: 2015 erhielten 8 Bedienstete Vergütungen für Bereitschaftsdienste zu Hause.

EAD: 2015 erhielten 20 Mitarbeiter Vergütungen für Bereitschaftsdienste zu Hause. Betroffen waren drei Arbeitsbereiche: Sicherheitsdienste, Unterstützung für GASP/ESVP sowie Dienststelle für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Gerichtshof: 2015 erhielten 18 Bedienstete Vergütungen für Bereitschaftsdienst zu Hause. Dieser Dienst wurde im November 2014 in der Generaldirektion Infrastrukturen für die Überwachung der technischen Anlagen und die Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit eingerichtet.

5.2.Begründung für die Entschädigung für besonders beschwerliche Arbeit

Kommission: Die Kommission ist das einzige Organ, das diese Art der Vergütung 2015 in Anspruch genommen hat. Das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) hat diese Möglichkeit 2008 in einer seiner Dienststellen (dem Vervielfältigungsdienst) eingeführt – in der Gemeinsamen Forschungsstelle wurde sie bereits vorher angewendet.

2015 verteilte sich die Gesamtzahl der unter beschwerlichen Bedingungen geleisteten Arbeitsstunden wie folgt:

70 686,21 Stunden im Zusammenhang mit Personenschutz (z. B. Tragen unbequemer Schutzkleidung),

119 093,01 Stunden im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz (z. B. hoher Lärmpegel, gefährliche Bereiche) und

13 402,23 Stunden im Zusammenhang mit der Art der Arbeit (z. B. Handhabung gefährlicher Stoffe).

5.3.Begründung für die Schichtarbeit

Kommission: Innerhalb der Kommission haben die Gemeinsame Forschungsstelle (aufgabenbedingt) und die GD HR (Sicherheitsdienst und Prävention) den größten Bedarf an dieser Art von Arbeitsorganisation (48 bzw. 41 Personen im Jahr 2015).

In den übrigen Generaldirektionen (Verwaltungsmittel) wurde 2015 von 37 Personen Schichtdienst in folgenden Bereichen geleistet:

Sicherheit und Prävention: 8

Technische Anlagen: 3

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): 19

Unterstützung der Mitgliedstaaten: 7

Insbesondere hat die GD COMM im Jahr 2015 einen 18 Personen umfassenden Schichtdienst eingerichtet, um den Pressespiegel für den Präsidenten, das Kollegium und den Dienst des Sprechers sicherzustellen.

In der Kommission kommen die vier Vergütungssätze zur Anwendung, wobei der Satz 4 (Schichtdienst) vor allem bei den Sicherheitsdiensten anfällt.

Rat: Im Jahr 2015 erhielten 61 Personen Vergütungen für Schichtdienst. Die Vergütung kommt ausschließlich in den Bereichen Sicherheit und Prävention (61 Bedienstete) zur Anwendung. Es gibt den Zweischichten-Dienst (Satz 1) und den durchlaufenden Schichtbetrieb (Satz 4).

Europäisches Parlament: Um den Schutz von Personen, Informationen und Infrastruktur sowie von Veranstaltungen, die an Feiertagen, Wochenenden und am Abend stattfinden, zu gewährleisten, in den Gebäuden die ständige Anwesenheit von Sicherheitspersonal sicherzustellen und gleichzeitig Überstunden zu vermeiden, die eine Aufstockung der Mittel des Europäischen Parlaments zur Folge hätten, wurde beschlossen, die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 des Rates vom 9. Februar 1976, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1873/2006 des Rates vom 11. Dezember 2006, anzuwenden und anstelle von Überstunden spezifische Arbeitszeiten einzuführen. Das im Bereich Sicherheit und Prävention tätige Personal erhält daher eine Vergütung für Schichtarbeit.

Im Jahr 2015 hat sich die Zahl der Vergütungen für Schichtdienst im Parlament gegenüber 2014 deutlich erhöht und ist auf 503 gestiegen. Diese Vergütung kommt vor allem im Bereich Sicherheit und kaum mehr im Bereich Telefon/Rezeption zur Anwendung. Der starke Anstieg erfolgte im Bereich der Sicherheitsdienste.
Es gibt den Zweischichten-Dienst (Satz 1), den Zweischichten-Dienst, einschließlich nachts, am Wochenende und an Feiertagen (Satz 2) sowie den durchlaufenden Schichtbetrieb (Satz 4).

Rechnungshof: Seit 2011 gibt es beim Rechnungshof Schichtdienst in den Bereichen Sicherheit und Telefon/Empfang. Es gibt den Zweischichten-Dienst (Satz 1) und den durchlaufenden Schichtbetrieb (Satz 4). Im Jahr 2015 erhielten 11 Personen Vergütungen für Schichtdienst.

EAD: Im Jahr 2015 wurden vom EAD in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Sicherheit und GASP/ESVP insgesamt 37 Vergütungen für Schichtdienst gezahlt.

6.Haushaltsausgaben, aufgeschlüsselt nach Organ/Einrichtung und Vergütung/Entschädigung (in EUR)

Organ/Einrichtung

Schichtarbeit

Bereitschaftsdienst

Besonders beschwerliche Arbeit

Insgesamt

Kommission

829 677,01

1 323 459,23

581 696,58

2 734 832,82

- davon JRC

273 698,59

545 662,52

557 836,14

1 377 197,25

Rat

391 455,84

156 580,15

0

548 035,99

Parlament

2 697 070,72

0

0

2 697 070,72

Gerichtshof 2

0

18 021,13

0

18 021,13

Rechnungshof

104 085,48

15 198,89

0

119 284,37

EWSA

0

0

0

0

AdR

0

0

0

0

EDSB

0

0

0

0

Bürgerbeauftragter

0

0

0

0

EAD

214 409,82

62 634,26

0

277 044,08

Insgesamt

4 236 698,87

1 575 893,66

581 696,58

6 394 289,11

Die Ausgaben für diese drei Arten von Vergütungen/Entschädigungen beliefen sich 2015 für alle Organe/Einrichtungen der EU auf 6 394 289,11 EUR (5 594 969,65 EUR im Jahr 2014).

(1)

Beim OLAF stellt der Sicherheitsdienst (0,33 AD/0,33 AST/SC/0,33 FG I = insgesamt 1 Begünstigter) den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr sicher.

(2)

Neue Haushaltsausgaben infolge der Einführung eines Bereitschaftsdiensts beim Gerichtshof im November 2014.

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