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Document 52016TA1201(36)
Report on the annual accounts of the European Union’s Judicial Cooperation Unit for the financial year 2015, together with Eurojust’s reply
Bericht über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit, zusammen mit der Antwort von Eurojust
Bericht über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit, zusammen mit der Antwort von Eurojust
ABl. C 449 vom 1.12.2016, p. 193–197
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
1.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 449/193 |
BERICHT
über die Jahresrechnung 2015 der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit, zusammen mit der Antwort von Eurojust
(2016/C 449/36)
EINLEITUNG
1. |
Mit Beschluss 2002/187/JI des Rates (1) wurde die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (nachstehend „Eurojust“) mit Sitz in Den Haag zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität errichtet. Eurojust verfolgt das Ziel einer verbesserten Koordinierung grenzübergreifender Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern. |
2. |
Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zu Eurojust (2). Tabelle Wichtigste Zahlenangaben zu Eurojust
|
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme von Eurojust. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge
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11. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
12. |
Mit 1,6 Mio. EUR bzw. 21 % (2014: 1,5 Mio. EUR bzw. 20 %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Diese Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Einzelverträge für Sicherheits- und Bewirtungsleistungen (0,3 Mio. EUR) und für IKT-Projekte, Hardware und Wartung (0,6 Mio. EUR) sowie Beratungsleistungen und Projektkosten für die neuen Räumlichkeiten (0,3 Mio. EUR), wobei 0,5 Mio. EUR spät im Jahr gebunden wurden, größtenteils für Leistungen, die im Jahr 2016 erbracht werden sollen. |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
13. |
Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 13. September 2016 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.
(2) Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten von Eurojust sind unter www.eurojust.europa.eu verfügbar.
(1) Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.
Quelle: Daten von Eurojust bereitgestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Berichte über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 107 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.
(8) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
ANHANG
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
In seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2010 stellte der Hof fest, dass eine Neudefinition der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen dem Verwaltungsdirektor und dem Kollegium von Eurojust in Betracht gezogen werden sollte, um die Überschneidung von Zuständigkeiten zu vermeiden, die sich derzeit aus der Gründungsverordnung ergibt. Im Jahr 2011 wurden diesbezüglich keine Korrekturmaßnahmen getroffen (1). |
Im Gange |
2014 |
Die finanziellen Auswirkungen der Gehaltsanpassungen und der Erhöhung des Berichtigungskoeffizienten des vorangegangenen und des laufenden Jahres — beides wurde von der Haushaltsbehörde im April 2014 beschlossen — waren im ursprünglichen Haushalt für das Jahr 2014 nicht berücksichtigt. Aufgrund des die Mittel für Gehälter betreffenden Defizits in Höhe von rund 1,8 Mio. EUR (2) waren vorübergehende Kürzungen bei den operativen Ausgaben erforderlich, hauptsächlich im Bereich von Datenverarbeitungs- und Informationsverwaltungsprojekten, sowie erhebliche Mittelübertragungen aus Haushaltslinien für Verwaltungs- und operative Ausgaben zu Jahresende. Ende November 2014 wurde das Defizit teilweise durch einen Berichtigungshaushaltsplan ausgeglichen, über den Eurojust zusätzliche (3) bereitgestellt wurden, und es wurden Mittelbindungen vorgenommen, um den Rückstand bei der Umsetzung der Projekte aufzuholen. |
Im Gange |
2014 |
Die Mittelbindungsrate war mit insgesamt 99 % hoch. Allerdings war auch die Rate der auf das Jahr 2015 übertragenen Mittelbindungen bei Titel III (operative Ausgaben) mit 2,6 Mio. EUR bzw. 35 % hoch (2013: 2,3 Mio. EUR bzw. 32 %). Dies war hauptsächlich auf das vorübergehende Defizit im Haushalt dieses Jahres zurückzuführen, das dazu führte, dass Mittel erst spät im Jahr gebunden werden konnten (siehe Ziffer 11), sowie auf die Bezuschussung von Projekten für „gemeinsame Ermittlungsteams“, die in den letzten Monaten des Jahres 2014 eingeleitet wurden und für die die Zahlungen erst 2015 fällig waren. |
n. z. |
(1) Die neue Eurojust-Verordnung wird noch vom Gesetzgeber geprüft.
(2) 2015: 1,7 Mio. EUR.
(3) September 2015: 0,8 Mio. EUR.
EUROJUSTS ANTWORT
13. |
Eurojust aktzeptiert die Tatsache, dass Übertragungen zu 2016 für Titel II recht hoch sind, verweist jedoch dabei auf die Erklärung des Gerichts. Eurojust bleibt bestrebt und wachsam, um ungerechtfertigte Übertragungen zu vermeiden, welche nicht das direkte Ergebnis von bestehenden Sicherheitsvorkehrungen und laufenden Ausgaben sind. |