EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 29.11.2016
COM(2016) 742 final
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen
Antrag aus den Niederlanden – EGF/2016/005 NL/Drenthe Overijssel Einzelhandel
BEGRÜNDUNG
KONTEXT DES VORSCHLAGS
1.Die Regeln für die Finanzbeiträge aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 (im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt.
2.Am 12. Juli 2016 reichten die Niederlande den Antrag EGF/2016/005 %NL/Drenthe Overijssel Einzelhandel auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen in der NACE-Rev.-2-Abteilung 47 („Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)“) in den niederländischen NUTS-2-Regionen NL13 Drenthe und NL21 Overijssel ein.
3.Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.
ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS
EGF-Antrag
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EGF/2016/005 NL/Drenthe Overijssel Einzelhandel
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Mitgliedstaat
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Niederlande
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Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene)
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NL13 Drenthe
NL21 Overijssel
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Datum der Einreichung des Antrags
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12. Juli 2016
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Datum der Bestätigung des Antragseingangs
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12. Juli 2016
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Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen
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15. Juli 2016
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Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen
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6. September 2016
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Frist für den Abschluss der Bewertung
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29. November 2016
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Interventionskriterium
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Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung
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Anzahl der betroffenen Unternehmen
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6
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Wirtschaftszweig(e)
(NACE-Rev.-2-Abteilung)
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Abteilung 47 – Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
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Bezugszeitraum (neun Monate)
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1. August 2015 bis 1. Mai 2016
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Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum (a)
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1096
|
Zahl der Entlassungen vor oder nach dem Bezugszeitraum (b)
|
0
|
Gesamtzahl der Entlassungen
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1096
|
Gesamtzahl der förderfähigen Personen
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1096
|
Gesamtzahl der Begünstigten
|
800
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Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs)
|
0
|
Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR)
|
2 910 000
|
Mittel für die Durchführung des EGF (EUR)
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121 250
|
Gesamtmittelausstattung (EUR)
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3 031 250
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EGF-Beitrag in EUR (60 %)
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1 818 750
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BEWERTUNG DES ANTRAGS
Verfahren
4.Die Niederlande haben den Antrag EGF/2016/005 NL/Drenthe Overijsel Einzelhandel am 12. Juli 2016 gestellt, also innerhalb von zwölf Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß Artikel 4 der EGF-Verordnung erfüllt waren. Die Kommission bestätigte den Erhalt des Antrags noch am selben Tag und ersuchte am 15. Juli 2016 die niederländischen Behörden um zusätzliche Informationen. Diese zusätzlichen Informationen wurden innerhalb von sechs Wochen nach dem Ersuchen vorgelegt. Die Frist von zwölf Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 29. November 2016 ab.
Förderfähigkeit des Antrags
Betroffene Unternehmen und Begünstigte
5.Gegenstand des Antrags sind 1096 Entlassungen im Wirtschaftszweig der NACE-Rev.-2-Abteilung 47 – Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen). Die Entlassungen erfolgen in den NUTS-2-Regionen NL13 Drenthe und NL21 Overijssel.
Unternehmen und Anzahl der Entlassungen im Bezugszeitraum
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Aktiesport (Drente)
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41
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Perry Sport (Drente)
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19
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Aktiesport (Overijssel)
|
84
|
Perry Sport (Overijssel)
|
36
|
Dolcis (Drente)
|
19
|
Scapino (Drente)
|
209
|
Dolcis (Overijssel)
|
44
|
Scapino (Overijssel)
|
213
|
Manfield (Drente)
|
11
|
V&D (Drente)
|
125
|
Manfield (Overijsse)
|
27
|
V&D (Overijssel)
|
268
|
Unternehmen insgesamt: 6
|
Entlassungen insgesamt:
|
1096
|
Gesamtzahl der Selbstständigen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben:
|
0
|
Gesamtzahl der förderfähigen Arbeitskräfte und Selbstständigen:
|
1096
|
Interventionskriterien
6.Die niederländischen Behörden beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von neun Monaten in Unternehmen derselben NACE-Rev.2-Abteilung in zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS-2-Niveau in einem Mitgliedstaat in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss. In den NUTS-2-Regionen NL13 Drenthe und NL21 Overijssel erfolgten insgesamt 1096 Entlassungen. Der Bezugszeitraum von neun Monaten für den Antrag erstreckt sich vom 1. August 2015 bis zum 1. Mai 2016.
Berechnung der Entlassungen und der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit
7.Alle 1096 Entlassungen während des Bezugszeitraums wurden ab dem Datum der Mitteilung über die Massenentlassung gerechnet, also dem Tag, an dem der Arbeitgeber im Einklang mit Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates der zuständigen Behörde die beabsichtigten Massenentlassungen schriftlich angezeigt hat. Die Niederlande bestätigten vor dem Stichtag für den Abschluss der Bewertung durch die Kommission, dass diese 1096 Entlassungen tatsächlich erfolgt sind.
Förderfähige Personen
8.Für eine Unterstützung kommen 1096 Begünstigte in Frage.
Zusammenhang zwischen den Entlassungen und der in der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 angesprochenen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise
9.Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der in der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 angesprochenen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise führen die Niederlande an, dass der Einzelhandel als Wirtschaftszweig in der Krise steckt. Es gab grundlegende Änderungen, mit denen der Einzelhandel immer noch zu kämpfen hat. Die Probleme wirkten sich sehr nachteilig auf die Beschäftigung in diesem Wirtschaftszweig aus.
10.In den letzten Jahren änderte sich das Verbraucherverhalten deutlich; z. B. gingen die Verkaufszahlen im mittleren Preissegment zurück und Onlineshopping wird immer beliebter. Die Entwicklung neuer Einkaufsareale in vielen niederländischen Städten abseits der Stadtzentren und das schwindende Vertrauen der Verbraucher in die Wirtschaft haben sich ebenfalls negativ auf die Stellung des konventionellen Einzelhandels ausgewirkt.
11.Die Niederlande führten an, dass der niederländische Finanzsektor als Global Player an internationale Regeln, auch solche für Finanzreserven, gebunden ist, um die neuen internationalen Standards einzuhalten. Als Folge hiervon verfügen die Banken über geringere Mittel für die Finanzierung der Wirtschaft als zuvor.
12.Die Niederlande brachten vor, dass die Banken bei der Kreditvergabe an Unternehmen kritischer geworden sind. Bei keinem Insolvenzfall im Einzelhandel waren weitere Kredite oder Kreditumstrukturierungen möglich. Grund hierfür waren strengere Vorschriften für die Banken infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise. Eine vor Kurzem erstellte Analyse zeigt den Abwärtstrend bei der Kreditvergabe durch die wichtigsten niederländischen Banken.
13.Die schwache Finanzlage der größeren Kaufhäuser machte Investitionen in andere Geschäftsmodelle, die notwendige Änderungen umsetzen und die Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen sollten, unmöglich.
14.Bislang war die NACE-Abteilung 47 Gegenstand von sechs EGF-Anträgen, allesamt auf der Grundlage der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise.
Ereignisse, die die Entlassungen und die Aufgabe der Tätigkeit ausgelöst haben
15.Der niederländische Arbeitsmarkt erholt sich zwar langsam von der Krise, jedoch sind in bestimmten Branchen die Auswirkungen immer noch spürbar. Manche Wirtschaftszweige wie der Einzelhandel leiden erst seit Kurzem wirklich unter den Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise.
16.Hauptgrund für diese negative Entwicklung im Einzelhandel ist die negative Einkommensentwicklung bei den Verbrauchern infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise in Kombination mit der Verschuldung der Haushalte. Das Vertrauen der Verbraucher nimmt ebenfalls ab, ebenso wie ihre Kaufkraft. Zunächst war die Finanz- und Wirtschaftskrise nur bei den kleineren Kaufhäusern spürbar, seit Kurzem sind jedoch auch die größeren Kaufhäuser betroffen.
17.Im niederländischen Einzelhandel kam es in den vergangenen Monaten zu zahlreichen Entlassungen. Die größten Kaufhäuser des Wirtschaftszweiges haben mit Insolvenzen zu kämpfen, die im Zeitraum 2011 bis 2015 zu insgesamt 27 052 Entlassungen führten.
18.Während der Finanz- und Wirtschaftskrise verschlechterten sich die Indikatoren für das Verbrauchervertrauen im Zeitraum 2011 bis 2013. Im Jahr 2014 erholte sich das Vertrauen etwas, war jedoch immer noch negativ. Damit erholten sich die Verkaufszahlen bei Verbrauchsgütern im Einzelhandel im Jahr 2014 etwas und lagen bei +1 %.
19.Im Jahr 2016 nahm das Vertrauen der Verbraucher erneut ab. Das Volumen der im Einzelhandel verkauften Waren folgte mit 2 % im Jahr 2011 gegenüber 4 % im Jahr 2013 diesem Trend. Im Jahr 2014 trug das Onlineshopping zu einer kleinen Erholung bei. Allerdings liegen die Verkaufszahlen immer noch 2,7 % unter dem Niveau von 2008, dem Jahr, in dem die Finanz- und Wirtschaftskrise ihren Anfang nahm.
20.Der Konsum von Einzelhandelswaren – vor allem aus dem mittleren Preissegment – leidet noch immer unter der Krise. Dies liegt vor allem an der sich verschlechternden Einkommenssituation und dem abnehmenden Potenzial der Verbraucher, Verbrauchsgüter zu erwerben. Wie dargestellt hat sich die dynamische Kaufkraftentwicklung noch nicht von der negativen Einkommensentwicklung der Jahre 2008 bis 2013 erholt.
21.Dieser negative Effekt der abnehmenden Kaufkraft wird durch die hohe Verschuldung des niederländischen Durchschnittshaushalts noch weiter verstärkt. Die Verschuldung entsteht vor allem durch Hypotheken. Die Verschuldung und abnehmende Kreditwürdigkeit der Haushalte hatte deutliche negative Auswirkungen auf den Einzelhandel.
22.Seit Beginn der Krise meldeten 5200 Einzelhandelsgeschäfte Insolvenz an, die größten Kaufhäuser sind davon erst seit Kurzem betroffen.
23.Einige der größten Einzelhandelsgeschäfte gingen bis Ende 2015 Bankrott. Eine Analyse veranschaulicht die zehn größten Insolvenzfälle im Einzelhandel im Laufe der Jahre sowie die Anzahl der geschlossenen Filialen/Geschäfte und der abgebauten Arbeitsplätze. Zu Insolvenzen kam es bereits inmitten der Krise (2011 bis 2013); sie betrafen zunächst kleinere Einzelhandelsketten und inzwischen auch (2015 bis 2016) die größeren.
Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage
24.In beiden Provinzen zählt der Einzelhandel zu den größten Wirtschaftszweigen in der regionalen Wirtschaft. Die Zahlen zeigen den Handel (einschließlich Einzelhandel) als zweitgrößten Wirtschaftszweig in Drente (2015: 7800 Geschäfte, 37 410 Arbeitsplätze) und als größten in Overijssel (19 400 Läden, 104 000 Arbeitsplätze). Seit 2013 nimmt die Zahl der Geschäfte in Drente ab.
25.Vor allem Insolvenzen im Einzelhandel treffen Drente wie auch Overijssel hart. In diesem Wirtschaftszweig sind in beiden Provinzen viele Arbeitsplätze angesiedelt; Arbeitsplatzverluste beeinträchtigen daher die Wirtschaft beider Regionen stark. Insbesondere die Schließung von Geschäften in den Innenstädten hat einen deutlich negativen Einfluss auf die regionale Wirtschaft.
26.In der Provinz Overijssel legen Geschäfte und Arbeitsplätze zahlenmäßig wieder leicht zu. Allerdings sind dafür vor allem die Lebensmittelsparte, Supermärkte und der Onlinehandel verantwortlich. Die Entlassungen erfolgen in anderen Sparten des Einzelhandels, z. B. Non-Food, Kultur- und Freizeitgüter, Informations- und Kommunikationstechnik oder Haushaltsgeräte.
27.Die Zahl der Arbeitsplätze in Drente ist insgesamt noch immer rückläufig; in Overijssel dagegen ist 2015 im Vergleich zu 2013 – dem Jahr mit den größten Arbeitsplatzverlusten – eine leichte Erholung zu verzeichnen.
28.Die Zahl der Insolvenzfälle im Einzelhandel wirkt sich erheblich auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt der beiden Provinzen aus. In Drente und Overijssel entfallen auf den Einzelhandel zwischen 17 und 19 % der Gesamtbeschäftigung. Die Arbeitsplatzentwicklung (2015 bis 2016) im Bereich Verbraucherdienstleistungen, wozu der Einzelhandel gehört, liegt dort um 1 % unter dem Durchschnitt in den Niederlanden.
29.Sowohl in Drente als auch in Overijssel ist die Anzahl der Arbeitsplätze insgesamt rückläufig. Die Entlassungen im Einzelhandel trugen zu dieser Entwicklung bei.
30.In Bezug auf den Einzelhandel war 2015 ein Gesamtanstieg bei den Arbeitslosenleistungen von 410 Empfängern (Drente) bzw. 905 Empfängern (Overijssel) zu verzeichnen. Im Jahr 2016 lag dieser Anstieg bis März bei 711 (Drente) bzw. 1435 (Overijssel). Bis Ende 2015 oder Anfang 2016 meldeten mehrere Kaufhäuser Insolvenz an. In den ersten drei Monaten 2016 kam es im Vergleich zum gesamten Jahr 2015 zu einem steilen Anstieg in Bezug auf die Arbeitslosenleistungen. Alles in allem mussten innerhalb eines Zeitraums von 15 Monaten 1121 Arbeitslose in Drente und 2340 Arbeitslose in Overijssel Arbeitslosenleistungen beantragen. Für den Handel – einschließlich Einzelhandel – sind die Zahlen noch besorgniserregender.
31.Die Gesamtzahl der Personen, die letztes Jahr arbeitslos wurden, stieg in Overijssel deutlicher als in Drente. Im Einzelhandel waren die Entlassungen unvorhergesehen. Einige der größeren Kaufhäuser litten bereits früher unter den negativen Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise, ihre Insolvenz war jedoch absolut nicht vorherzusehen, schon gar nicht so kurzfristig und mit so vielen Entlassungen.
Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen
Begünstigte
32.Voraussichtlich nehmen 800 entlassene Arbeitskräfte an den Maßnahmen teil. Nachstehend die Aufschlüsselung der vorgesehenen Arbeitskräfte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe:
Kategorie
|
Zahl der
Begünstigten*
|
Geschlecht:
|
Männer:
|
570
|
(71,2 %)
|
|
Frauen:
|
230
|
(28,8 %)
|
Staatsangehörigkeit:
|
EU-Staatsangehörige:
|
800
|
(100 %)
|
|
Nicht-EU-Staatsangehörige:
|
0
|
(0 %)
|
|
|
|
|
Altersgruppe:
|
15- bis 24-Jährige:
|
492
|
(61,5 %)
|
|
25- bis 29-Jährige:
|
45
|
(5,6 %)
|
|
30- bis 54-Jährige:
|
198
|
(24,8 %)
|
|
55- bis 64-Jährige:
|
64
|
(8,0 %)
|
|
über 64-Jährige:
|
1
|
(0,1 %)
|
*: Prozentzahl gerundet
Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
33.Die hier beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.
34.Bei den personalisierten Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen:
–Aufnahme: Bei dieser Maßnahme werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihren Fähigkeiten, ihrem Potenzial und ihren Aussichten auf einen Arbeitsplatz erfasst. Nach der Aufnahme wird für jeden Teilnehmer eine Empfehlung ausgesprochen.
–Unterstützung bei Arbeitsuche und Fallmanagement: Diese Maßnahme beginnt mit einem Angebot für ein maßgeschneidertes Programm. Sie umfasst unter anderem die Vorbereitung von Transferunterlagen, intensives Bewerbungstraining, die Organisation von Jobmärkten und intensive Kontaktaufnahmen mit Arbeitgebern.
– Mobilitätsbörse: Geschaffen wird eine flexible Börse für Arbeitsuchende und Arbeitgeber, die befristete Stellen anbieten. Diese Maßnahme kann auch für flexiblen Einsatz herangezogen werden. Sie verhilft den (umgeschulten) Arbeitskräften zu Arbeitserfahrung und unterstützt sie dabei, sich neuen Arbeitgebern vorzustellen.
–Unterstützung für Outplacement: Diese Maßnahme bietet Berufsorientierung, Berufsberatung und Kompetenztraining.
–Schulung und Umschulung: Diese Maßnahme bietet Schulungen, Umschulungen und andere Bildungsmöglichkeiten sowohl im Einzelhandel als auch in neuen Berufsfeldern, wie Verkehr, IT-Dienste oder technische Berufe.
–Förderung der Unternehmerschaft: Schulung und Beratung: Manche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre kaufmännischen Kenntnisse und Erfahrungen nutzen, um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Diese Maßnahme bietet ihnen Schulung und Beratung; dabei werden ihre Fähigkeiten weiterentwickelt, ein nachhaltiger Geschäftsplan ausgearbeitet und Hilfestellung bei rechtlichen Verfahren geleistet.
–Zuschuss für die Förderung des Unternehmertums: Im Rahmen dieser Maßnahme werden Investitionskosten bezuschusst, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die notwendigen Fähigkeiten erlangt und einen nachhaltigen Geschäftsplan vorlegt.
35.Das oben dargelegte Maßnahmenpaket ergänzt die regulär für entlassene Personen angebotenen Dienstleistungen. Die Maßnahmen sind personalisiert und richten sich direkt an die entlassenen Arbeitskräfte.
Veranschlagte Haushaltsmittel
36.Die Gesamtkosten werden auf insgesamt 3 031 250 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 2 910 000 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 121 250 EUR veranschlagt werden.
37.Insgesamt wird ein Finanzbeitrag aus dem EGF in Höhe von 1 818 750 EUR (60 % der Gesamtkosten) beantragt.
Maßnahmen
|
Geschätzte Teilnehmerzahl
|
Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/-in
(in EUR)
|
Geschätzte Gesamtkosten
(in EUR)
|
Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung)
|
Aufnahme (Intake)
|
800
|
356
|
285 000
|
Unterstützung bei Arbeitsuche und Fallmanagement (Trajectbegeleiding reintegratie):
|
800
|
1 006
|
805 000
|
Mobilitätsbörse (Mobiliteitspool)
|
200
|
3 310
|
662 000
|
Unterstützung für Outplacement (Outplacement begeleiding)
|
50
|
1 600
|
80 000
|
Schulung und Umschulung (Scholing en cursussen)
|
180
|
3 611
|
650 000
|
Förderung der Unternehmerschaft: Schulung und Beratung (Promotie, cursussen en begeleiding ondernemerschap)
|
25
|
2 120
|
53 000
|
Zuschuss für die Förderung des Unternehmertums (Toelage ondernemerschap)
|
25
|
15 000
|
375 000
|
Zwischensumme (a):
Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen
|
–
|
2 910 000
|
|
|
(100 %)
|
Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung)
|
|
0
|
0
|
0
|
Zwischensumme (b):
Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen
|
–
|
0
|
|
|
(0 %)
|
Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung
|
1. Vorbereitungsmaßnahmen
|
–
|
0
|
2. Verwaltung
|
–
|
30 312
|
3. Information und Werbung
|
–
|
60 625
|
4. Kontrolle und Berichterstattung
|
–
|
30 313
|
Zwischensumme (c):
Prozentsatz der Gesamtkosten:
|
–
|
121 250
|
|
|
(4 %)
|
Gesamtkosten (a + b + c):
|
–
|
3 031 250
|
EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten)
|
–
|
1 818 750
|
*: Zahlen gerundet
38.Die niederländischen Behörden bestätigten, dass weder Beihilfen und noch Lohnsubventionen vorgesehen sind.
39.Die niederländischen Behörden bestätigten, dass die Kosten von Investitionen in die Selbständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigtem nicht übersteigen.
Zeitraum, in dem Ausgaben für einen Finanzbeitrag in Frage kommen
40.Die niederländischen Behörden leiteten am 22. August 2016 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der Begünstigten ein. Die Ausgaben für Maßnahmen kommen daher im Zeitraum vom 22. August 2016 bis zum 12. Juli 2018 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.
41.Den niederländischen Behörden entstanden ab dem 22. August 2016 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie zur Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum vom 22. August 2016 bis zum 12. Januar 2019 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.
Komplementarität mit aus nationalen Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen
42.Die Mittel für die nationale Kofinanzierung werden durch die lokalen Regierungen der beiden betroffenen Provinzen und die Vertreter des Wirtschaftszweigs bereitgestellt. Diese werden 40 % der Kosten kofinanzieren.
43.Die niederländischen Behörden haben bestätigt, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus dem EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der Union unterstützt werden.
Verfahren für die Anhörung der Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften
44.Die niederländischen Behörden haben angegeben, dass der Antrag, insbesondere das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen, nach Anhörung der Interessenvertreter, Sozialpartner sowie Vertreter des Einzelhandels und der Regionen ausgearbeitet wurde.
45.Die Angestelltenversicherungsagentur (UWV), zuständig für die Registrierung der Entlassenen, konsultierte die entlassenen Arbeitskräfte. Gemeinsam mit der UWV wurden Art und Ausmaß des Problems festgehalten.
46.Es fanden mehrere Treffen mit Vertretern des Wirtschaftszweigs und der Regionen (Provinzen) statt. Darüber hinaus wurde ein Plan erstellt, wie die Chancen auf Wiedereinstellung der entlassenen Arbeitskräfte erhöht werden können.
Verwaltungs- und Kontrollsysteme
47.Der Antrag enthält eine Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten der involvierten Stellen dargelegt sind. Die Struktur ist dieselbe wie für den ESF. Die Kosten für diese Tätigkeiten sind in den Projektgesamtkosten enthalten. Die niederländischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass die Agentur des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung (Agentschap SZW) die Verwaltung übernehmen wird.
48.Die Finanzkontrolle wird dem Generaldirektor der niederländischen Unternehmensagentur (RVO, Rijksdienst voor Ondernemend Nederland) als Bescheinigungsbehörde obliegen. Als unabhängige Prüfbehörde wird der Direktor der Auditagentur im Finanzministerium fungieren.
49.Das Ministerium für Soziales und Beschäftigung stellt keine separaten Mittel für den politischen Teil des Projekts bereit. Es sieht ihn als Teil seiner Arbeit an. Für den EGF allgemein ist die Abteilung für Arbeitnehmerregulierung zuständig.
Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats
50.Die niederländischen Behörden haben – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben:
–Die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet.
–Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten.
–Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen.
–Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden.
–Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.
AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Haushaltsvorschlag
51.Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.
52.Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der Begünstigten, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 1 818 750 EUR (60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann.
53.Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung vom Europäischen Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen.
Verwandte Rechtsakte
54.Zeitgleich mit ihrem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag zur Übertragung von 1 818 750 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie vor.
55.Zum selben Zeitpunkt, zu dem die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF erlassen.
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen
Antrag aus den Niederlanden – EGF/2016/005 NL/Drenthe Overijssel Einzelhandel
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ––
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere auf Nummer 13,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) hat zum Ziel, Arbeitnehmer/innen und Selbstständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise oder infolge einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden bzw. ihre Tätigkeit einstellen mussten, zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.
(2)Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.
(3)Am 12. Juli 2016 stellten die Niederlande einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen im in der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (im Folgenden „NACE“) in Revision 2 Abteilung 47 („Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)“) eingestuften Wirtschaftszweig in den Ebene-2-Regionen der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (im Folgenden „NUTS“) NL13 Drenthe und NL21 Overijssel in den Niederlanden. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.
(4)Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 818 750 EUR für den Antrag der Niederlande bereitgestellt werden kann.
(5)Damit bis zur Inanspruchnahme des EGF möglichst wenig Zeit vergeht, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seines Erlasses gelten —
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 818 750 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [Datum der Annahme].
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Im Namen des Rates
Der Präsident
Der Präsident