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Document 52016PC0742

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen Antrag aus den Niederlanden – EGF/2016/005 NL/Drenthe Overijssel Einzelhandel

COM/2016/0742 final

Brüssel, den 29.11.2016

COM(2016) 742 final

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen
Antrag aus den Niederlanden – EGF/2016/005 NL/Drenthe Overijssel Einzelhandel


BEGRÜNDUNG

KONTEXT DES VORSCHLAGS

1.Die Regeln für die Finanzbeiträge aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 1 (im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt.

2.Am 12. Juli 2016 reichten die Niederlande den Antrag EGF/2016/005 %NL/Drenthe Overijssel Einzelhandel auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen 2 in der NACE-Rev.-2-Abteilung 47 („Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)“) in den niederländischen NUTS-2-Regionen NL13 Drenthe und NL21 Overijssel ein.

3.Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS

EGF-Antrag

EGF/2016/005 NL/Drenthe Overijssel Einzelhandel

Mitgliedstaat

Niederlande

Betroffene Region(en) (NUTS 3 -2-Ebene)

NL13 Drenthe

NL21 Overijssel

Datum der Einreichung des Antrags

12. Juli 2016

Datum der Bestätigung des Antragseingangs

12. Juli 2016

Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen

15. Juli 2016

Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen

6. September 2016

Frist für den Abschluss der Bewertung

29. November 2016

Interventionskriterium

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung


Anzahl der betroffenen Unternehmen

6

Wirtschaftszweig(e)

(NACE-Rev.-2-Abteilung) 4

Abteilung 47 – Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

Bezugszeitraum (neun Monate)

1. August 2015 bis 1. Mai 2016

Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum (a)

1096

Zahl der Entlassungen vor oder nach dem Bezugszeitraum (b)

0

Gesamtzahl der Entlassungen

1096

Gesamtzahl der förderfähigen Personen

1096

Gesamtzahl der Begünstigten

800

Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs)

0

Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR)

2 910 000

Mittel für die Durchführung des EGF 5 (EUR)

121 250

Gesamtmittelausstattung (EUR)

3 031 250

EGF-Beitrag in EUR (60 %)

1 818 750

BEWERTUNG DES ANTRAGS

Verfahren

4.Die Niederlande haben den Antrag EGF/2016/005 NL/Drenthe Overijsel Einzelhandel am 12. Juli 2016 gestellt, also innerhalb von zwölf Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß Artikel 4 der EGF-Verordnung erfüllt waren. Die Kommission bestätigte den Erhalt des Antrags noch am selben Tag und ersuchte am 15. Juli 2016 die niederländischen Behörden um zusätzliche Informationen. Diese zusätzlichen Informationen wurden innerhalb von sechs Wochen nach dem Ersuchen vorgelegt. Die Frist von zwölf Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 29. November 2016 ab.

Förderfähigkeit des Antrags

Betroffene Unternehmen und Begünstigte

5.Gegenstand des Antrags sind 1096 Entlassungen im Wirtschaftszweig der NACE-Rev.-2-Abteilung 47 – Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen). Die Entlassungen erfolgen in den NUTS-2-Regionen NL13 Drenthe und NL21 Overijssel.

Unternehmen und Anzahl der Entlassungen im Bezugszeitraum

Aktiesport (Drente)

41

Perry Sport (Drente)

19

Aktiesport (Overijssel)

84

Perry Sport (Overijssel)

36

Dolcis (Drente)

19

Scapino (Drente)

209

Dolcis (Overijssel)

44

Scapino (Overijssel)

213

Manfield (Drente)

11

V&D (Drente)

125

Manfield (Overijsse)

27

V&D (Overijssel)

268



Unternehmen insgesamt: 6

Entlassungen insgesamt: 

1096

Gesamtzahl der Selbstständigen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben: 

0

Gesamtzahl der förderfähigen Arbeitskräfte und Selbstständigen:

1096

Interventionskriterien

6.Die niederländischen Behörden beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von neun Monaten in Unternehmen derselben NACE-Rev.2-Abteilung in zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS-2-Niveau in einem Mitgliedstaat in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss. In den NUTS-2-Regionen NL13 Drenthe und NL21 Overijssel erfolgten insgesamt 1096 Entlassungen. Der Bezugszeitraum von neun Monaten für den Antrag erstreckt sich vom 1. August 2015 bis zum 1. Mai 2016.

Berechnung der Entlassungen und der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit

7.Alle 1096 Entlassungen während des Bezugszeitraums wurden ab dem Datum der Mitteilung über die Massenentlassung gerechnet, also dem Tag, an dem der Arbeitgeber im Einklang mit Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates 6 der zuständigen Behörde die beabsichtigten Massenentlassungen schriftlich angezeigt hat. Die Niederlande bestätigten vor dem Stichtag für den Abschluss der Bewertung durch die Kommission, dass diese 1096 Entlassungen tatsächlich erfolgt sind.

Förderfähige Personen

8.Für eine Unterstützung kommen 1096 Begünstigte in Frage.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und der in der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 angesprochenen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise

9.Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der in der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 angesprochenen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise führen die Niederlande an, dass der Einzelhandel als Wirtschaftszweig in der Krise steckt. Es gab grundlegende Änderungen, mit denen der Einzelhandel immer noch zu kämpfen hat. Die Probleme wirkten sich sehr nachteilig auf die Beschäftigung in diesem Wirtschaftszweig aus.

10.In den letzten Jahren änderte sich das Verbraucherverhalten deutlich; z. B. gingen die Verkaufszahlen im mittleren Preissegment zurück und Onlineshopping wird immer beliebter. Die Entwicklung neuer Einkaufsareale in vielen niederländischen Städten abseits der Stadtzentren und das schwindende Vertrauen der Verbraucher 7 in die Wirtschaft haben sich ebenfalls negativ auf die Stellung des konventionellen Einzelhandels ausgewirkt.

11.Die Niederlande führten an, dass der niederländische Finanzsektor als Global Player an internationale Regeln, auch solche für Finanzreserven, gebunden ist, um die neuen internationalen Standards einzuhalten. Als Folge hiervon verfügen die Banken über geringere Mittel für die Finanzierung der Wirtschaft als zuvor.

12.Die Niederlande brachten vor, dass die Banken bei der Kreditvergabe an Unternehmen kritischer geworden sind 8 . Bei keinem Insolvenzfall im Einzelhandel waren weitere Kredite oder Kreditumstrukturierungen möglich. Grund hierfür waren strengere Vorschriften für die Banken infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise. Eine vor Kurzem erstellte Analyse zeigt den Abwärtstrend bei der Kreditvergabe durch die wichtigsten niederländischen Banken 9 .

13.Die schwache Finanzlage der größeren Kaufhäuser machte Investitionen in andere Geschäftsmodelle, die notwendige Änderungen umsetzen und die Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen sollten, unmöglich.

14.Bislang war die NACE-Abteilung 47 Gegenstand von sechs EGF-Anträgen, allesamt auf der Grundlage der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 10 .

Ereignisse, die die Entlassungen und die Aufgabe der Tätigkeit ausgelöst haben

15.Der niederländische Arbeitsmarkt erholt sich zwar langsam von der Krise, jedoch sind in bestimmten Branchen die Auswirkungen immer noch spürbar. Manche Wirtschaftszweige wie der Einzelhandel leiden erst seit Kurzem wirklich unter den Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise.

16.Hauptgrund für diese negative Entwicklung im Einzelhandel ist die negative Einkommensentwicklung bei den Verbrauchern infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise in Kombination mit der Verschuldung der Haushalte 11 . Das Vertrauen der Verbraucher nimmt ebenfalls ab, ebenso wie ihre Kaufkraft 12 . Zunächst war die Finanz- und Wirtschaftskrise nur bei den kleineren Kaufhäusern spürbar, seit Kurzem sind jedoch auch die größeren Kaufhäuser betroffen. 13  

17.Im niederländischen Einzelhandel kam es in den vergangenen Monaten zu zahlreichen Entlassungen. Die größten Kaufhäuser des Wirtschaftszweiges haben mit Insolvenzen zu kämpfen, die im Zeitraum 2011 bis 2015 zu insgesamt 27 052 Entlassungen 14 führten.

18.Während der Finanz- und Wirtschaftskrise verschlechterten sich die Indikatoren für das Verbrauchervertrauen im Zeitraum 2011 bis 2013. Im Jahr 2014 erholte sich das Vertrauen etwas, war jedoch immer noch negativ. Damit erholten sich die Verkaufszahlen bei Verbrauchsgütern im Einzelhandel im Jahr 2014 etwas und lagen bei +1 %. 15

19.Im Jahr 2016 nahm das Vertrauen der Verbraucher erneut ab. 16 Das Volumen der im Einzelhandel verkauften Waren folgte mit 2 % im Jahr 2011 gegenüber 4 % im Jahr 2013 diesem Trend. Im Jahr 2014 trug das Onlineshopping zu einer kleinen Erholung bei. Allerdings liegen die Verkaufszahlen immer noch 2,7 % unter dem Niveau von 2008, dem Jahr, in dem die Finanz- und Wirtschaftskrise ihren Anfang nahm 17 .

20.Der Konsum von Einzelhandelswaren – vor allem aus dem mittleren Preissegment – leidet noch immer unter der Krise. 18 Dies liegt vor allem an der sich verschlechternden Einkommenssituation und dem abnehmenden Potenzial der Verbraucher, Verbrauchsgüter zu erwerben 19 . Wie dargestellt hat sich die dynamische Kaufkraftentwicklung noch nicht von der negativen Einkommensentwicklung der Jahre 2008 bis 2013 erholt.

21.Dieser negative Effekt der abnehmenden Kaufkraft wird durch die hohe Verschuldung des niederländischen Durchschnittshaushalts noch weiter verstärkt. Die Verschuldung entsteht vor allem durch Hypotheken 20 . Die Verschuldung und abnehmende Kreditwürdigkeit der Haushalte hatte deutliche negative Auswirkungen auf den Einzelhandel.

22.Seit Beginn der Krise meldeten 5200 Einzelhandelsgeschäfte 21 Insolvenz an, die größten Kaufhäuser sind davon erst seit Kurzem betroffen.

23.Einige der größten Einzelhandelsgeschäfte gingen bis Ende 2015 Bankrott. Eine Analyse veranschaulicht die zehn größten Insolvenzfälle im Einzelhandel im Laufe der Jahre sowie die Anzahl der geschlossenen Filialen/Geschäfte und der abgebauten Arbeitsplätze. 22 Zu Insolvenzen kam es bereits inmitten der Krise (2011 bis 2013); sie betrafen zunächst kleinere Einzelhandelsketten und inzwischen auch (2015 bis 2016) die größeren. 23  

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage

24.In beiden Provinzen zählt der Einzelhandel zu den größten Wirtschaftszweigen in der regionalen Wirtschaft. 24 Die Zahlen zeigen den Handel (einschließlich Einzelhandel) als zweitgrößten Wirtschaftszweig in Drente (2015: 7800 Geschäfte, 37 410  Arbeitsplätze) und als größten in Overijssel (19 400 Läden, 104 000 Arbeitsplätze). Seit 2013 nimmt die Zahl der Geschäfte in Drente ab.

25.Vor allem Insolvenzen im Einzelhandel treffen Drente wie auch Overijssel hart. In diesem Wirtschaftszweig sind in beiden Provinzen viele Arbeitsplätze angesiedelt; Arbeitsplatzverluste beeinträchtigen daher die Wirtschaft beider Regionen stark. Insbesondere die Schließung von Geschäften in den Innenstädten 25 hat einen deutlich negativen Einfluss auf die regionale Wirtschaft.

26.In der Provinz Overijssel legen Geschäfte und Arbeitsplätze zahlenmäßig wieder leicht zu. Allerdings sind dafür vor allem die Lebensmittelsparte, Supermärkte und der Onlinehandel verantwortlich. Die Entlassungen erfolgen in anderen Sparten des Einzelhandels, z. B. Non-Food, Kultur- und Freizeitgüter, Informations- und Kommunikationstechnik oder Haushaltsgeräte. 26

27.Die Zahl der Arbeitsplätze in Drente ist insgesamt noch immer rückläufig; in Overijssel dagegen ist 2015 im Vergleich zu 2013 – dem Jahr mit den größten Arbeitsplatzverlusten – eine leichte Erholung zu verzeichnen.

28.Die Zahl der Insolvenzfälle im Einzelhandel wirkt sich erheblich auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt der beiden Provinzen aus. In Drente und Overijssel entfallen auf den Einzelhandel zwischen 17 und 19 % der Gesamtbeschäftigung. 27 Die Arbeitsplatzentwicklung (2015 bis 2016) im Bereich Verbraucherdienstleistungen, wozu der Einzelhandel gehört, liegt dort um 1 % unter dem Durchschnitt in den Niederlanden. 28

29.Sowohl in Drente als auch in Overijssel ist die Anzahl der Arbeitsplätze insgesamt rückläufig. Die Entlassungen im Einzelhandel trugen zu dieser Entwicklung bei. 29  

30.In Bezug auf den Einzelhandel war 2015 ein Gesamtanstieg bei den Arbeitslosenleistungen von 410 Empfängern (Drente) bzw. 905 Empfängern (Overijssel) zu verzeichnen. Im Jahr 2016 lag dieser Anstieg bis März bei 711 (Drente) bzw. 1435 (Overijssel). 30 Bis Ende 2015 oder Anfang 2016 meldeten mehrere Kaufhäuser Insolvenz an. In den ersten drei Monaten 2016 kam es im Vergleich zum gesamten Jahr 2015 zu einem steilen Anstieg in Bezug auf die Arbeitslosenleistungen. Alles in allem mussten innerhalb eines Zeitraums von 15 Monaten 1121 Arbeitslose in Drente und 2340 Arbeitslose in Overijssel Arbeitslosenleistungen beantragen. Für den Handel – einschließlich Einzelhandel – sind die Zahlen noch besorgniserregender.

31.Die Gesamtzahl der Personen, die letztes Jahr arbeitslos wurden, stieg in Overijssel deutlicher als in Drente. 31 Im Einzelhandel waren die Entlassungen unvorhergesehen. Einige der größeren Kaufhäuser litten bereits früher unter den negativen Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise, ihre Insolvenz war jedoch absolut nicht vorherzusehen, schon gar nicht so kurzfristig und mit so vielen Entlassungen.

Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen

Begünstigte

32.Voraussichtlich nehmen 800 entlassene Arbeitskräfte an den Maßnahmen teil. Nachstehend die Aufschlüsselung der vorgesehenen Arbeitskräfte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe:



Kategorie

Zahl der
Begünstigten*

Geschlecht:

Männer:

570

(71,2 %)

Frauen:

230

(28,8 %)

Staatsangehörigkeit:

EU-Staatsangehörige:

800

(100 %)

Nicht-EU-Staatsangehörige:

0

(0 %)

Altersgruppe:

15- bis 24-Jährige:

492

(61,5 %)

25- bis 29-Jährige:

45

(5,6 %)

30- bis 54-Jährige:

198

(24,8 %)

55- bis 64-Jährige:

64

(8,0 %)

über 64-Jährige:

1

(0,1 %)

*: Prozentzahl gerundet

Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen

33.Die hier beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.

34.Bei den personalisierten Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen:

Aufnahme: Bei dieser Maßnahme werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihren Fähigkeiten, ihrem Potenzial und ihren Aussichten auf einen Arbeitsplatz erfasst. Nach der Aufnahme wird für jeden Teilnehmer eine Empfehlung ausgesprochen.

Unterstützung bei Arbeitsuche und Fallmanagement: Diese Maßnahme beginnt mit einem Angebot für ein maßgeschneidertes Programm. Sie umfasst unter anderem die Vorbereitung von Transferunterlagen, intensives Bewerbungstraining, die Organisation von Jobmärkten und intensive Kontaktaufnahmen mit Arbeitgebern.

Mobilitätsbörse: Geschaffen wird eine flexible Börse für Arbeitsuchende und Arbeitgeber, die befristete Stellen anbieten. Diese Maßnahme kann auch für flexiblen Einsatz herangezogen werden. Sie verhilft den (umgeschulten) Arbeitskräften zu Arbeitserfahrung und unterstützt sie dabei, sich neuen Arbeitgebern vorzustellen.

Unterstützung für Outplacement: Diese Maßnahme bietet Berufsorientierung, Berufsberatung und Kompetenztraining.

Schulung und Umschulung: Diese Maßnahme bietet Schulungen, Umschulungen und andere Bildungsmöglichkeiten sowohl im Einzelhandel als auch in neuen Berufsfeldern, wie Verkehr, IT-Dienste oder technische Berufe.

Förderung der Unternehmerschaft: Schulung und Beratung: Manche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre kaufmännischen Kenntnisse und Erfahrungen nutzen, um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Diese Maßnahme bietet ihnen Schulung und Beratung; dabei werden ihre Fähigkeiten weiterentwickelt, ein nachhaltiger Geschäftsplan ausgearbeitet und Hilfestellung bei rechtlichen Verfahren geleistet.

Zuschuss für die Förderung des Unternehmertums: Im Rahmen dieser Maßnahme werden Investitionskosten bezuschusst, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die notwendigen Fähigkeiten erlangt und einen nachhaltigen Geschäftsplan vorlegt.

35.Das oben dargelegte Maßnahmenpaket ergänzt die regulär für entlassene Personen angebotenen Dienstleistungen. Die Maßnahmen sind personalisiert und richten sich direkt an die entlassenen Arbeitskräfte.

Veranschlagte Haushaltsmittel

36.Die Gesamtkosten werden auf insgesamt 3 031 250 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 2 910 000 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 121 250 EUR veranschlagt werden.

37.Insgesamt wird ein Finanzbeitrag aus dem EGF in Höhe von 1 818 750 EUR (60 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen

Geschätzte Teilnehmerzahl

Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/-in
(in EUR)

Geschätzte Gesamtkosten

(in EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung)

Aufnahme (Intake)

800

356

285 000

Unterstützung bei Arbeitsuche und Fallmanagement (Trajectbegeleiding reintegratie):

800

1 006

805 000

Mobilitätsbörse (Mobiliteitspool)

200

3 310

662 000

Unterstützung für Outplacement (Outplacement begeleiding)

50

1 600

80 000

Schulung und Umschulung (Scholing en cursussen)

180

3 611

650 000

Förderung der Unternehmerschaft: Schulung und Beratung (Promotie, cursussen en begeleiding ondernemerschap)

25

2 120

53 000

Zuschuss für die Förderung des Unternehmertums (Toelage ondernemerschap)

25

15 000

375 000

Zwischensumme (a):

Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen

2 910 000

(100 %)

Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung)

0

0

0

Zwischensumme (b):

Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen

0

(%)

Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung

1. Vorbereitungsmaßnahmen

0

2. Verwaltung

30 312

3. Information und Werbung

60 625

4. Kontrolle und Berichterstattung

30 313

Zwischensumme (c):

Prozentsatz der Gesamtkosten:

121 250

(%)

Gesamtkosten (a + b + c):

3 031 250

EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten)

1 818 750

*: Zahlen gerundet

38.Die niederländischen Behörden bestätigten, dass weder Beihilfen und noch Lohnsubventionen vorgesehen sind.

39.Die niederländischen Behörden bestätigten, dass die Kosten von Investitionen in die Selbständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigtem nicht übersteigen.

Zeitraum, in dem Ausgaben für einen Finanzbeitrag in Frage kommen

40.Die niederländischen Behörden leiteten am 22. August 2016 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der Begünstigten ein. Die Ausgaben für Maßnahmen kommen daher im Zeitraum vom 22. August 2016 bis zum 12. Juli 2018 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.

41.Den niederländischen Behörden entstanden ab dem 22. August 2016 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie zur Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum vom 22. August 2016 bis zum 12. Januar 2019 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.

Komplementarität mit aus nationalen Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen

42.Die Mittel für die nationale Kofinanzierung werden durch die lokalen Regierungen der beiden betroffenen Provinzen und die Vertreter des Wirtschaftszweigs bereitgestellt. Diese werden 40 % der Kosten kofinanzieren.

43.Die niederländischen Behörden haben bestätigt, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus dem EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der Union unterstützt werden.

Verfahren für die Anhörung der Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften

44.Die niederländischen Behörden haben angegeben, dass der Antrag, insbesondere das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen, nach Anhörung der Interessenvertreter, Sozialpartner sowie Vertreter des Einzelhandels und der Regionen ausgearbeitet wurde. 32  

45.Die Angestelltenversicherungsagentur (UWV), zuständig für die Registrierung der Entlassenen, konsultierte die entlassenen Arbeitskräfte. Gemeinsam mit der UWV wurden Art und Ausmaß des Problems festgehalten.

46.Es fanden mehrere Treffen mit Vertretern des Wirtschaftszweigs und der Regionen (Provinzen) statt. Darüber hinaus wurde ein Plan erstellt, wie die Chancen auf Wiedereinstellung der entlassenen Arbeitskräfte erhöht werden können.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

47.Der Antrag enthält eine Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten der involvierten Stellen dargelegt sind. Die Struktur ist dieselbe wie für den ESF. Die Kosten für diese Tätigkeiten sind in den Projektgesamtkosten enthalten. Die niederländischen Behörden haben der Kommission mitgeteilt, dass die Agentur des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung (Agentschap SZW) die Verwaltung übernehmen wird.

48.Die Finanzkontrolle wird dem Generaldirektor der niederländischen Unternehmensagentur (RVO, Rijksdienst voor Ondernemend Nederland) als Bescheinigungsbehörde obliegen. Als unabhängige Prüfbehörde wird der Direktor der Auditagentur im Finanzministerium fungieren.

49.Das Ministerium für Soziales und Beschäftigung stellt keine separaten Mittel für den politischen Teil des Projekts bereit. Es sieht ihn als Teil seiner Arbeit an. Für den EGF allgemein ist die Abteilung für Arbeitnehmerregulierung zuständig.

Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats

50.Die niederländischen Behörden haben – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben:

Die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet.

Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden.

Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.

AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Haushaltsvorschlag

51.Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 33 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

52.Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der Begünstigten, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 1 818 750 EUR (60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann.

53.Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 34 vom Europäischen Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen.

Verwandte Rechtsakte

54.Zeitgleich mit ihrem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag zur Übertragung von 1 818 750 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie vor.

55.Zum selben Zeitpunkt, zu dem die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF erlassen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen
Antrag aus den Niederlanden – EGF/2016/005 NL/Drenthe Overijssel Einzelhandel

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ––

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 35 , insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 36 , insbesondere auf Nummer 13,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) hat zum Ziel, Arbeitnehmer/innen und Selbstständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise oder infolge einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden bzw. ihre Tätigkeit einstellen mussten, zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.

(2)Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates 37 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

(3)Am 12. Juli 2016 stellten die Niederlande einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen im in der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (im Folgenden „NACE“) in Revision 2 Abteilung 47 („Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)“) eingestuften Wirtschaftszweig in den Ebene-2-Regionen der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (im Folgenden „NUTS“) 38 NL13 Drenthe und NL21 Overijssel in den Niederlanden. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.

(4)Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 818 750 EUR für den Antrag der Niederlande bereitgestellt werden kann.

(5)Damit bis zur Inanspruchnahme des EGF möglichst wenig Zeit vergeht, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seines Erlasses gelten —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 818 750 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [Datum der Annahme] 39*.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments    Im Namen des Rates

Der Präsident    Der Präsident

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(2) Im Sinne des Artikels 3 der EGF-Verordnung.
(3) Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung (ABl. L 310 vom 9.11.2012, S. 34).
(4) ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1.
(5) Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013.
(6) Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225 vom 12.8.1998, S. 16).
(7)

    https://www.cbs.nl/nl-nl/nieuws/2016/11/consumentenvertrouwen-daalt-opnieuw

(8) Niederländische Nationalbank (DNB). http://www.dnb.nl/nieuws/nieuwsoverzicht-en-archief/statistisch-nieuws-2015/dnb333575.jsp#
(9) Zahlen der Niederländischen Nationalbank (DNB). http://www.dnb.nl/nieuws/nieuwsoverzicht-en-archief/statistisch-nieuws-2015/dnb333575.jsp#
(10) EGF/2010/010 CZ/Unilever, EGF/2010/016 ES/Aragón Einzelhandel, EGF/2011/004 EL/ALDI Hellas, EGF/2014/009 EL/Sprider Stores. EGF/2014/013 EL/Odyssefs Fokas, EGF/2015/011 GR/Supermarket Larissa
(11) CBS-Pressemitteilung vom 8. Juli 2015 zur Verschuldung der niederländischen Haushalte. http://www.cbs.nl/nl-NL/menu/themas/macro-economie/publicaties/artikelen/archief/2015/4505-schulden-huishoudens-nemen-weer-iets-toe.htm
(12) Prognosen für den Einzelhandel, Wirtschaftsagentur ABN-AMRO Sonny Duijn. 22. Januar 2016.
(13) Prognosen für den Einzelhandel, Wirtschaftsagentur ABN-AMRO Sonny Duijn. 22. Januar 2016.
(14) http://www.consultancy.nl/nieuws/11992/de-25-grootste-faillissementen-van-retailketens-en-winkels
(15) CBS-Zahlen zur „koopkrachtontwikkeling“ (Kaufkraftentwicklung) März 2016: http://statline.cbs.nl/Statweb/publication/?DM=SLNL&PA=71015NED&D1=0&D2=0,72,76-77&D3=a&HDR=T&STB=G1,G2&VW=G
(16)

    https://www.cbs.nl/nl-nl/nieuws/2016/11/consumentenvertrouwen-daalt-opnieuw

(17) Verbrauch im Fokus, Wirtschaftsagentur ABN-AMRO Mathijs Deguelle und Nico Klene. Volumenentwicklung Einzelhandel. 24. Januar 2014. Prognosen für den Einzelhandel, Wirtschaftsagentur ABN-AMRO Sonny Duijn Absatz 1. 22. Januar 2016.
(18) CBS-Zahlen zur „koopkrachtontwikkeling“ (Kaufkraftentwicklung) März 2016. http://statline.cbs.nl/Statweb/publication/?DM=SLNL&PA=71015NED&D1=0&D2=0,72,76-77&D3=a&HDR=T&STB=G1,G2&VW=G
(19) CBS-Pressemitteilung vom 8. Juli 2015 zur Verschuldung der niederländischen Haushalte: http://www.cbs.nl/nl-NL/menu/themas/macro-economie/publicaties/artikelen/archief/2015/4505-schulden-huishoudens-nemen-weer-iets-toe.htm
(20) https://www.cbs.nl/nl-nl/nieuws/2015/28/schulden-huishoudens-nemen-weer-iets-toe https://www.cbs.nl/en-gb/news/2015/28/overall-household-debt-marginally-up
(21) http://www.consultancy.nl/nieuws/11992/de-25-grootste-faillissementen-van-retailketens-en-winkels
(22) http://www.consultancy.nl/nieuws/11992/de-25-grootste-faillissementen-van-retailketens-en-winkels
(23) http://overijssel.databank.nl/jive/jivereportcontents.ashx?report=home Thema Wirtschaft.
(24) http://www.lisa.nl/data/gratis-data/overzicht-lisa-data-per-provincie
(25) Verbrauch im Fokus, Wirtschaftsagentur ABN-AMRO Mathijs Deguelle und Nico Klene. Volumenentwicklung Einzelhandel. 24. Januar 2014.
(26) http://statline.cbs.nl/Statweb/publication/?DM=SLNL&PA=81804NED&D1=a&D2=0-2,5,29&D3=172-188&VW=T
(27) http://www.lisa.nl/include/nl/bibliotheek/4._LISA_Groot-_en_detailhandel_2014.pdf
(28) Arbeitsmarktprognosen UWV 2015-2016, S. 52.
(29) Zahlen UWV, April 2016.
(30) Zahlen UWV, April 2016.
(31) Zahlen UWV, April 2016.
(32) Konsultierte Organisationen: niederländischer Arbeitgeber-/Unternehmerverband, Angestelltenversicherungsagentur, Branchenorganisation des Einzelhandels, niederländischer Gewerkschaftsverband/Abteilung Drente, nationaler Verband christlicher Gewerkschaften, regionale Behörden.
(33) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(34) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(35) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(36) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(37) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).
(38) Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung (ABl. L 310 vom 9.11.2012, S. 34).
(39) *Datum vom Parlament vor Veröffentlichung im ABl. einzusetzen.
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