EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 29.7.2016
COM(2016) 490 final
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
im Anschluss an einen Antrag Finnlands – EGF/2016/001 FI/Microsoft
BEGRÜNDUNG
KONTEXT DES VORSCHLAGS
1.Die Regeln für die Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 (im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt.
2.Finnland stellte am 11. März 2016 den Antrag EGF/2016/001 FI/Microsoft auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Microsoft (Microsoft Mobile Oy) und bei acht Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern in Finnland.
3.Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.
ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS
EGF-Antrag
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EGF/2016/001 FI/Microsoft
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Mitgliedstaat
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Finnland
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Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene)
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Helsinki-Uusimaa FI1B1
Etelä-Suomi FI1C
Länsi-Suomi FI197
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Datum der Einreichung des Antrags
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11. März 2016
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Datum der Bestätigung des Antragseingangs
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11. März 2016
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Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen
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25. März 2016
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Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen
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6. Mai 2016
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Frist für den Abschluss der Bewertung
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29. Juli 2016
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Interventionskriterium
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Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung
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Hauptunternehmen
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Microsoft Mobile Oy
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Zahl der betroffenen Unternehmen
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9
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Wirtschaftszweig(e)
(NACE-Rev.-2-Abteilung)
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NACE Rev. 2, Abteilung 62 (Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie)
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Zahl der Tochterunternehmen, Zulieferer und nachgeschalteten Hersteller
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8
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Bezugszeitraum (vier Monate):
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11. September 2015 – 11. Januar 2016
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Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum (a)
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2035
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Zahl der Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum (b)
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126
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Gesamtzahl der Entlassungen (a + b)
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2161
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Gesamtzahl der für eine Unterstützung in Frage kommenden Personen
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2161
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Gesamtzahl der vorgesehenen Begünstigten
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1441
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Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs)
|
0
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Mittel für personalisierte Dienstleistungen (in EUR)
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8 480 000
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Mittel für die Durchführung des EGF (in EUR)
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460 000
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Gesamtkosten (in EUR)
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8 940 000
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EGF-Beitrag in EUR (60 %)
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5 364 000
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BEWERTUNG DES ANTRAGS
Verfahren
4.Finnland stellte den Antrag EGF/2016/001 FI/Microsoft am 11. März 2016, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß Artikel 4 der EGF-Verordnung erfüllt waren. Am 11. März 2016, also innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Einreichung des Antrags, bestätigte die Kommission den Eingang des Antrags und ersuchte die finnischen Behörden, vor dem 25. März 2016 zusätzliche Informationen vorzulegen. Diese zusätzlichen Informationen wurden fristgerecht innerhalb von sechs Wochen vorgelegt. Die Frist von 12 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 29. Juli 2016 ab.
Förderfähigkeit des Antrags
Betroffene Unternehmen und Begünstigte
5.Der Antrag betrifft 2035 Entlassungen bei Microsoft (Microsoft Mobile Oy) und bei acht Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern. Das Hauptunternehmen ist im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2, Abteilung 62 (Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie) tätig. Die Entlassungen bei Microsoft erfolgten hauptsächlich in den NUTS-2-Regionen Helsinki-Uusimaa, Etelä-Suomi und Länsi-Suomi.
Unternehmen und Anzahl der Entlassungen im Bezugszeitraum
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Microsoft
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1889
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ISS Palvelut
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36
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Accenture
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27
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ManpowerGroup
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15
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EKS Group
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4
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Suomen Terveystalo
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1
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Eilakaisla
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1
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Symbio Finland
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16
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HCL Technologies Ltd
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46
|
|
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|
|
|
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Unternehmen insgesamt: 9
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Entlassungen insgesamt:
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2035
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Gesamtzahl der Selbstständigen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben:
|
0
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Gesamtzahl der förderfähigen Arbeitskräfte und Selbstständigen:
|
2035
|
Interventionskriterien
6.Finnland beantragte eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung, wonach es in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss, wobei auch bei Zulieferern entlassene Arbeitskräfte mitzählen.
7.Der für den Antrag geltende Bezugszeitraum von vier Monaten erstreckt sich vom 11. September 2015 bis zum 11. Januar 2016. In diesem Bezugszeitraum wurden 2035 Arbeitskräfte entlassen.
8.Entlassungen während des Bezugszeitraums:
–1889 Entlassungen bei Microsoft
–146 Entlassungen bei acht Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern
Berechnung der Entlassungen und der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit
9.Die Entlassungen während des Bezugszeitraums wurden wie folgt berechnet:
–62 ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates der zuständigen Behörde die beabsichtigten Massenentlassungen schriftlich anzeigte. Finnland bestätigte vor dem Datum des Abschlusses der Bewertung durch die Kommission, dass die 62 Entlassungen tatsächlich stattgefunden haben;
–1931 ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Mitteilung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Freisetzung der Arbeitskraft durch den Arbeitgeber;
–42 ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsvertrags oder dessen vertragsmäßigem Ende.
Für eine Unterstützung in Frage kommende Personen
10.Zusätzlich zu den bereits genannten 2035 Arbeitskräften kommen noch 126 Arbeitskräfte für eine Unterstützung in Frage, die vor oder nach dem Bezugszeitraum von vier Monaten entlassen wurden. Alle diese Arbeitskräfte wurden nach der allgemeinen Ankündigung der geplanten Entlassungen am 8. Juli 2015 entlassen. Es kann ein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang mit dem Ereignis hergestellt werden, das die Entlassungen während des Bezugszeitraums bewirkt hat.
11.Für eine Unterstützung kommen somit 2161 Personen in Frage.
Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung
12.Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung macht Finnland geltend, dass sich in den letzten Jahren die Verteilung der Beschäftigung im IKT-Sektor in der EU und in Ländern außerhalb der EU zum Nachteil der EU entwickelt habe. Diese Auswirkungen machten sich besonders in Finnland bemerkbar, wo der IKT-Sektor eine wichtige wirtschaftliche Rolle spielt. Die Softwarebranche ist ein in hohem Maße international ausgerichteter Wirtschaftszweig, in dem ein weltweiter Wettbewerb herrscht. Alle Marktteilnehmer können um dieselben Kunden konkurrieren; Standort und kultureller Hintergrund der Mitarbeiter haben beschränkte Bedeutung.
13.Im Jahr 2014 ging die Zahl der Beschäftigten von Technologieunternehmen in Finnland um 2 % zurück, was über 5000 Mitarbeitern entspricht. Während im Jahr 2008 in der Branche noch 326 000 Personen beschäftigt waren, waren es im Jahr 2014 nur noch 285 000. Im selben Zeitraum stieg der Anteil Chinas und der Vereinigten Staaten an Personal in der IKT-Branche der entwickelten Länder, während der Anteil Europas zurückging.
14.Die Mobiltelefonmärkte haben sich vor dem Hintergrund eines ständigen Konkurrenzkampfs unterschiedlicher Betriebssysteme entwickelt. In den ersten zehn Jahren der 2000er Jahre dominierte Nokia die Märkte. Seitdem hat das Betriebssystem Android schnell eine starke Marktstellung erobert, während es Microsoft nicht gelang, sich einen bedeutenden Marktanteil zu sichern. Dies hat dazu geführt, dass die Einfuhren in die Union zunahmen.
15.Der Hauptgrund für den Personalabbau bei Microsoft ist somit der schrumpfende Marktanteil seiner Mobiltelefone (Lumia) mit dem Microsoft-Betriebssystem Windows. Android und iOS, die beiden US-Betriebssysteme, die von verschiedenen Herstellern mit Sitz in Asien genutzt werden, sind in den vergangenen Jahren marktbeherrschend geworden. Von 2012 bis 2015 betrug der Marktanteil von Windows-Mobiltelefonen weniger als 4 % pro Jahr. Es sei darauf hingewiesen, dass das Betriebssystem Microsoft Windows Phone im Jahr 2009 noch einen Marktanteil von über 50 % verzeichnete.
16.Der vorliegende Antrag schließt an eine Reihe früherer Anträge Finnlands an, die alle mit der rückläufigen Entwicklung von Nokia im Ursprungsland in Zusammenhang standen. Der erste Antrag betraf Perlos (EGF/2007/003 FI/Perlos) im Jahr 2007, es folgten zwei Anträge betreffend Nokia in Finnland (EGF/2012/006 FI/Nokia Salo und EGF/2013/001 FI/Nokia) sowie der Antrag EGF/2015/001 FI/Broadcom und der Antrag EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung. Nokia verlegte zunächst Produktionslinien in den Fernen Osten, legte anschließend die stärker spezialisierten Produktionsbereiche still, behielt jedoch die Bereiche Forschung, Entwicklung und Programmierung, verkaufte die Handy-Sparte an Microsoft, und jetzt wird selbst diese aufgelöst. Es ist bereits absehbar, dass demnächst zwei weitere zusammenhängende Anträge für entlassene Arbeitskräfte der IKT-Branche in Finnland gestellt werden.
17.Bislang wurden für die NACE-Abteilung 62 zwei EGF-Anträge gestellt, die beide mit der Globalisierung des Handels begründet wurden (EGF/2013/001 FI/Nokia und EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung).
Ereignisse, die die Entlassungen bzw. die Einstellung der Tätigkeit ausgelöst haben
18.Nachstehend ein Überblick über die Ereignisse, die zu den Entlassungen geführt haben: Im September 2013 erwarb Microsoft die Geräte- und Dienstleistungssparte von Nokia. Im Anschluss an diesen Kauf wurde im April 2014 Microsoft Mobile gegründet. Etwa 25 000 Mitarbeiter/-innen von Nokia wurden von Microsoft übernommen, darunter 4700 Beschäftigte in Finnland.
Im Jahr 2014 kündigte Microsoft seine Absicht an, die Gesamtbelegschaft um bis zu 18 000 Arbeitskräfte im folgenden Jahr zu reduzieren. 1100 dieser Stellen waren in Finnland angesiedelt. Gleichzeitig beschloss Microsoft, den Standort Oulu zu schließen und die Forschung und Produktentwicklung in Salo, Tampere und Espoo zu konzentrieren.
Im Juli 2015 kündigte Microsoft Pläne zur Umstrukturierung des Handy-Geschäfts des Unternehmens an, um die Ressourcen besser zu bündeln und aufeinander abzustimmen. Es wurde mit dem Abbau von höchstens 2300 Arbeitsplätzen in Finnland gerechnet. Der Standort Salo wurde geschlossen, und die Geschäftstätigkeit wurde auf die Standorte in Tampere und Espoo verlagert.
Die meisten der unter den vorliegenden Antrag fallenden entlassenen Arbeitskräfte sind ehemalige Nokia-Arbeitskräfte, die Microsoft im Jahr 2013 übernommen hatte. Von den Entlassungen sind vornehmlich Programmierungsfachkräfte betroffen.
Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage
19.Bei den betroffenen NUTS-2-Regionen handelt es sich um Helsinki-Uusimaa (FI1B), Etelä-Suomi (FI1C) und Länsi-Suomi (FI197). 88 % der entlassenen Arbeitskräfte sind zwischen 30 und 54 Jahre alt. Die Beschäftigungsaussichten für ältere Arbeitskräfte sind besonders problematisch.
20.Die entlassenen Arbeitskräfte könnten eine wichtige Rolle bei der Wiederbelebung der Industrie spielen, wenn ihre weitere allgemeine und berufliche Bildung, Pläne für Existenzgründungen und ihre Beschäftigungsaussichten in ausreichendem Maße unterstützt werden können.
Helsinki-Uusimaa
21.Microsoft ist das zweitgrößte IKT-Unternehmen in Espoo, der zweitgrößten Stadt Finnlands. Die Branche ist ein wichtiger Arbeitgeber in Espoo. Im Jahr 2013 waren etwa 29 400 Arbeitskräfte (35 % der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft) in dieser Branche beschäftigt. Im Jahr 2014 waren insgesamt 219 IKT-Unternehmen in Espoo niedergelassen und 313 wurden im selben Zeitraum geschlossen.
Der IKT-Cluster um Microsoft ist in Espoo konzentriert. Dies bedeutet, dass Espoo von den Entlassungen stark betroffen ist: hier werden in dieser Entlassungsrunde etwa 700 Microsoft-Arbeitskräfte ihre Arbeit verlieren.
Ende August 2015 war die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 42 % höher als im Vorjahr. Gleichzeitig liegt die Arbeitslosigkeit von Personen mit hohem Bildungsstand in Uusimaa ständig über 15 %. Ende August 2015 waren in Uusimaa 95 967 arbeitslose Personen auf Arbeitsuche, das waren 13,3 % mehr als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote betrug 11,6 %.
Etelä-Suomi
22.Von 2007 bis 2013 wurden in der Region insgesamt 6500 Arbeitsplätze abgebaut, das entspricht einem Rückgang von 25 %. Infolge der Entlassungen bei Nokia hat sich die Arbeitslosenquote von 2008 bis 2015 mehr als verdoppelt, von 7,0 auf 17,5 %. Der Anteil von Personen mit hohem Bildungsstand an den Arbeitslosen hat ebenfalls zugenommen.
Durch die von Microsoft angekündigte Schließung des Standorts in Salo werden dort ca. 1000 Personen ihren Arbeitsplatz verlieren. In den Unternehmen, die für dieses Werk Dienstleistungen erbringen, wird die Schließung etwa 150 weitere Entlassungen nach sich ziehen. Das heißt, dass insgesamt etwa 1150 Arbeitsplätze in Salo abgebaut werden. Rund 200 Mitarbeitern des Werks in Salo wurde ein Arbeitsplatz in Espoo und anderen Microsoft-Werken angeboten, sodass die Gesamtzahl der Entlassungen im Gebiet Salo bei etwa 950 liegt.
Die meisten Personen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, sind in ihrem Tätigkeitsbereich hoch qualifiziert und erfahren. Es ist möglich, dass einige von ihnen dank ihrer einschlägigen Kompetenzen schnell wieder eine Beschäftigung finden können.
Länsi-Suomi
23.Insgesamt wurden in den vergangenen zwölf Monaten etwa 1000 Arbeitsplätze in der Technologieindustrie in Tampere abgebaut. Die Tatsache, dass die Entwicklung und Herstellung von Software und Netzsystemen für Handys von Nokia von der Subregion Tampere in andere Gebiete verlagert wurden, hat zu einer erheblichen Arbeitskräftereserve geführt.
Der jüngste Arbeitsplatzabbau bei Microsoft betrifft etwa 500 Arbeitskräfte im Gebiet Pirkanmaa. Für die Beschäftigungsaussichten der einzelnen Arbeitsuchenden ist es wichtig, die Qualifikationen auf dem neuesten Stand zu halten und den Schwerpunkt auf breit gefächerte Fachkenntnisse zu legen. Die meisten großen Wirtschaftsakteure im Gebiet von Tampere hingen bei ihren Geschäften von der Nokia-/Microsoft-Achse ab. Insofern sind die Unterauftragnehmer von den Ereignissen betroffen, die bei ihnen zu weiteren Entlassungen geführt haben.
Vorgesehene Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen
Vorgesehene Begünstigte
24.Voraussichtlich nehmen 1441 entlassene Arbeitskräfte an den Maßnahmen teil. Nachstehend die Aufschlüsselung dieser Arbeitskräfte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe:
Kategorie
|
Zahl der
zu unterstützenden Personen
|
Geschlecht:
|
Männer:
|
864
|
(60,0 %)
|
|
Frauen:
|
577
|
(40,0 %)
|
Staatsangehörigkeit:
|
EU-Bürger/-innen:
|
1 297
|
(90,0 %)
|
|
Nicht-EU-Bürger/innen:
|
144
|
(10,0 %)
|
Altersgruppe:
|
15-24 Jahre:
|
0
|
(0,0 %)
|
|
25-29 Jahre:
|
17
|
(1 %)
|
|
30-54 Jahre:
|
1 279
|
(89 %)
|
|
55-64 Jahre:
|
144
|
(10,0 %)
|
|
über 64 Jahre:
|
1
|
(0,0 %)
|
Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
25.Bei den personalisierten Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen:
–Coachingmaßnahmen und sonstige vorbereitende Maßnahmen
Ziel der Schulung zur Stellensuche ist es, die Teilnehmer/-innen besser über den Arbeitsmarkt zu informieren, sie bei der Auslotung ihrer Möglichkeiten zu unterstützen und ihre Fertigkeiten für die Stellensuche zu verbessern und auf den neuesten Stand zu bringen.
Zweck des Karrierecoachings ist es, private Kund(inn)en bei der Suche eines Arbeitsplatzes und bei einer innerbetrieblichen Schulung zu unterstützen und anzuleiten.
Karrierecoaching wird entlassenen Personen angeboten, die – gemäß einer Bewertung durch ein Büro für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung (TE-Büro) – spezifische, intensive und längerfristige Unterstützung bei ihrer Karriereplanung benötigen. Der Schwerpunkt beim Coaching liegt auf der Interaktion und Übungen in Gruppen.
Die Arbeitskräfte bei Microsoft verfügen über sehr unterschiedliche Kompetenzen. Um die Situation der Arbeitsuchenden zu bewerten und um zu ermitteln, welchen Bedarf an Dienstleistungen sie haben, kann das TE-Büro verschiedene Expertenbewertungen organisieren.
–Beschäftigungs- und Unternehmensdienstleistungen
Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, werden bei der Planung ihrer Wiedereinstellung Informations-, Beratungs- und Expertendienste angeboten. Bei früheren EGF-Fällen haben sich persönliche Dienstleistungen als äußerst nützlich erwiesen.
–Schulungen
Die berufliche Arbeitsmarktschulung umfasst Schulungen in Unternehmensentwicklung und Schulungen zur Förderung des Unternehmertums. Angestrebt wird der Erwerb einer Berufsqualifikation oder eine Weiterqualifizierung. Es werden ebenfalls Lehrgänge zur Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte angeboten.
–Gehaltsbeihilfe
Für entlassene Arbeitskräfte werden Gehaltsbeihilfen gezahlt, um deren Beschäftigung an einem neuen Arbeitsplatz oder einer Lehrstelle durch eine Reduzierung der Gehaltskosten des neuen Arbeitgebers für einen begrenzten Zeitraum zu unterstützen. Die Gehaltsbeihilfe beträgt zwischen 30 und 50 % der Gehaltskosten und wird für einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten gewährt.
–Zuschuss zur Unternehmensgründung
Durch solche Zuschüsse soll die Gründung von Unternehmen und die Beschäftigung einzelner Personen gefördert werden. Der Zuschuss zur Unternehmensgründung stellt das Einkommen für eine(n) angehende(n) Unternehmer(in) während des Zeitraums sicher, der zur Gründung und Etablierung eines Unternehmens als Haupterwerb erforderlich ist.
–Beihilfen zu Reise-, Übernachtungs- und Umzugskosten
Arbeitsuchende können eine Beihilfe zu Reise- und Unterbringungskosten erhalten, die durch die Stellensuche oder die Teilnahme an Schulungen entstanden sind, sowie eine Umzugskostenentschädigung, wenn sie eine Stelle außerhalb ihres Pendlereinzugsgebiets annehmen.
26.Die hier beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.
27.Die finnischen Behörden haben die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vorgelegt, die für das betreffende Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie haben bestätigt, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.
Veranschlagte Haushaltsmittel
28.Die Gesamtkosten werden auf 8 940 000 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 8 480 000 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 460 000 EUR veranschlagt werden.
29.Insgesamt wird ein Finanzbeitrag aus dem EGF in Höhe von 5 364 000 EUR (60 % der Gesamtkosten) beantragt.
Maßnahmen
|
Geschätzte Teilnehmerzahl
|
Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/-in
(in EUR)
(*)
|
Geschätzte Gesamtkosten
(in EUR)
|
Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung)
|
Coachingmaßnahmen und sonstige vorbereitende Maßnahmen (Valmennukset ja muut valmentavat toimenpiteet)
|
785
|
600,00
|
471 000
|
Beschäftigungs- und Unternehmensdienstleistungen (Työllisyys- ja yrityspalvelut)
|
1 287
|
543,90
|
700 000
|
Schulungen (Koulutus)
|
940
|
6 000,00
|
5 640 000
|
Zuschuss zur Unternehmensgründung (Starttiraha)
|
43
|
6 000,00
|
258 000
|
Zwischensumme a:
Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen
|
–
|
7 069 000
|
|
|
(83,36 %)
|
Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung)
|
Gehaltsbeihilfe (Palkkatuki)
|
173
|
8 000,00
|
1 384 000
|
Beihilfen zu Reise-, Übernachtungs- und Umzugskosten (Liikkuvuusavustus)
|
180
|
150,00
|
27 000
|
Zwischensumme b:
Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen
|
–
|
1 411 000
|
|
|
(16,64 %)
|
Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung
|
1. Vorbereitungsmaßnahmen
|
–
|
4 000
|
2. Verwaltung
|
–
|
364 000
|
3. Information und Werbung
|
–
|
77 000
|
4. Kontrolle und Berichterstattung
|
–
|
15 000
|
Zwischensumme c:
Prozentsatz der Gesamtkosten:
|
–
|
460 000
|
|
|
(5,1 %)
|
Gesamtkosten (a + b + c):
|
–
|
8 940 000
|
EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten)
|
–
|
5 364 000
|
(*) Um zu viele Dezimalstellen zu vermeiden, wurden die veranschlagten Kosten je Arbeitskraft gerundet. Die Rundung hat jedoch keine Auswirkung auf die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen.
30.Die Kosten der in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen, die als Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung ausgewiesen werden, übersteigen 35 % der Gesamtkosten des koordinierten Pakets der personalisierten Dienstleistungen nicht. Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die aktive Teilnahme der zu unterstützenden Personen an den Aktivitäten zur Arbeitsuche bzw. Weiterbildung Vorbedingung für die Durchführung der Maßnahmen ist.
31.Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die Kosten von Investitionen in die Selbstständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigten nicht übersteigen.
Zeitraum, in dem Ausgaben für einen Finanzbeitrag in Frage kommen
32.Die finnischen Behörden leiteten am 11. September 2015 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der zu unterstützenden Personen ein. Die Ausgaben für diese Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 11. September 2015 bis zum 11. März 2018 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.
33.Den finnischen Behörden entstanden ab dem 11. September 2015 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum vom 11. September 2015 bis zum 11. September 2018 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.
Komplementarität mit aus nationalen Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen
34.Die nationalen Vorfinanzierungs- oder Kofinanzierungsmittel werden vor allem aus dem Bereich öffentliche Arbeitsverwaltungen, einem Verwaltungsbereich des Ministeriums für Beschäftigung und Wirtschaft, bereitgestellt. Einige Dienstleistungen werden auch durch die operationellen Ausgaben der Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt (ELY-Zentren) sowie der TE-Büros finanziert.
35.Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus dem EGF bereitgestellt wird, nicht aus anderen Finanzinstrumenten der Union unterstützt werden.
36.Finnland nimmt derzeit auch EGF-Beiträge für die entlassenen Arbeitnehmer/-innen von Broadcom und in der Branche der Computerprogrammierung in Anspruch. Im Fall Microsoft erfolgt auch eine Zusammenarbeit mit einem nationalen EURES-Entwicklungsprojekt (Labour Mobility in Europe 2014–2020). In Zusammenarbeit mit EGF- und EURES-Stellen werden auf regionaler Ebene internationale Anwerbungsveranstaltungen organisiert.
37.Ein nationales Maßnahmenpaket zu Modellen zwischen dem einstellenden und dem entlassenden Unternehmen ist im Rahmen des ESF in die Wege geleitet worden. Dieses Maßnahmenpaket wird zu Ergebnissen führen, die für die Durchführung von Projekten im Rahmen dieses EGF-Antrags von Nutzen sein können.
Verfahren für die Anhörung der vorgesehenen Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften
38.Die finnischen Behörden gaben an, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in Absprache mit einer vom Ministerium für Beschäftigung und Wirtschaft eingesetzten Gruppe geschnürt wurde, die sich mit den Entlassungen bei Microsoft befasst und an der Ausarbeitung des EGF-Antrags beteiligt hat. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt sowie der Büros für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung für Uusimaa, Südwest-Finnland und Pirkanmaa an, des Weiteren Vertreter von Microsoft, des finnischen Technologieverbands, der Gewerkschaft der finnischen Ingenieure, der Akademischen Ingenieure und Architekten in Finnland/des Verbands der Fach- und Führungskräfte YTN und der Agentur für wirtschaftliche Entwicklung der Region Tampere, Tredea.
Verwaltungs- und Kontrollsysteme
39.Der Antrag enthält eine Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen dargelegt sind. Finnland hat die Kommission darüber informiert, dass der Finanzbeitrag vom Ministerium für Beschäftigung und Wirtschaft verwaltet wird, das auch die ESF-Mittel verwaltet. Dieses Ministerium fungiert auch als Bescheinigungsbehörde. Zwischen den Abteilungen, die diese beiden Funktionen wahrnehmen, sind die Aufgaben und Berichtsketten strikt getrennt. Die Verwaltungsaufgaben für den EGF wurden der Abteilung Beschäftigung und Unternehmertum übertragen, diejenigen für den ESF der Regionalabteilung. Die Bescheinigungsfunktionen für beide Fonds obliegen dem Referat Humanressourcen und Verwaltung. Das Ministerium hat ein Handbuch mit einer detaillierten Erläuterung der vorgeschriebenen Verfahren erstellt.
40.Die Prüfbehörde ist das unabhängige Referat Internes Audit, das dem Ständigen Sekretär desselben Ministeriums unterstellt ist.
Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats
41.Finnland hat – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben:
–Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet.
–Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten.
–Microsoft Mobile Oy, das entlassende Unternehmen, das nach den Entlassungen seine Tätigkeit fortgesetzt hat, ist seinen rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Entlassungen nachgekommen und hat für seine Arbeitskräfte entsprechende Vorkehrungen getroffen.
–Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen.
–Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden.
–Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.
AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Haushaltsvorschlag
42.Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.
43.Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der vorgesehenen Begünstigten, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 5 364 000 EUR (60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann.
44.Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung vom Europäischen Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen.
Verwandte Rechtsakte
45.Zeitgleich mit ihrem Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des Betrags von 5 364 000 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie vor.
46.Zum selben Zeitpunkt, zu dem die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF erlassen.
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
im Anschluss an einen Antrag Finnlands – EGF/2016/001 FI/Microsoft
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere auf Nummer 13,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) stellt darauf ab, Arbeitskräfte und Selbstständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise oder infolge einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise arbeitslos geworden sind bzw. ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Hilfestellung zu leisten.
(2)Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.
(3)Finnland stellte am 11. März 2016 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Microsoft (Microsoft Mobile Oy) und acht Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Er erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.
(4)Der Antrag Finnlands wird gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 als zulässig betrachtet, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale, regionale und nationale Wirtschaft haben.
(5)Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 5 364 000,00 EUR für den Antrag Finnlands bereitzustellen.
(6)Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2016 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, um den Betrag von 5 364 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitzustellen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [the date of its adoption]
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Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Im Namen des Rates
Der Präsident
Der Präsident