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Document 52016IR2430

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Auf dem Weg zu einer neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel: ein integrierter Ansatz

ABl. C 207 vom 30.6.2017, p. 51–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 207/51


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Auf dem Weg zu einer neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel: ein integrierter Ansatz

(2017/C 207/10)

Berichterstatterin:

Sirpa Hertell (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Espoo

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

unterstreicht, dass viele seiner ursprünglichen Empfehlungen zur EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (CdR 3752/2013) nach wie vor Gültigkeit haben und in Verbindung mit der vorliegenden Stellungnahme gesehen werden sollten; weist insbesondere auf die Vorschläge hin, die Anpassungsstrategie unmittelbarer mit dem Konzept der Klimaresilienz zu verknüpfen und das Konzept bzw. die Bewertungen der Vulnerabilität verschiedener Regionen weiterzuentwickeln, auf den Vorschlag, mehr Gewicht auf Anpassungslösungen zu legen, die sich auf grüne Infrastrukturen und Erwägungen in Bezug auf die Biodiversität und die Ökosysteme stützen, sowie auf die Warnung, dass eventuell auch Szenarien für die Anpassung an einen nicht auf 2 oC begrenzten Temperaturanstieg entwickelt werden müssen, wenn die weltweiten Bemühungen im Zusammenhang mit dem Übereinkommen von Paris nicht zum Erfolg führen sollten;

2.

erkennt an, dass bei allen acht Aktionen der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel sichtbare Fortschritte zu verzeichnen sind (bspw. haben drei Viertel der EU-Mitgliedstaaten eine nationale Anpassungsstrategie angenommen, und es wurde die im Rahmen des Konvents der Bürgermeister angesiedelte Initiative Mayors Adapt ins Leben gerufen), und sieht daher mit Interesse der Bewertung und Überarbeitung der EU-Strategie durch die Europäische Kommission entgegen. Der AdR betont, dass es sich hierbei um einen laufenden Prozess handelt, in dessen Verlauf die Mitgliedstaaten auch ihre eigenen Strategien kontinuierlich aktualisieren sollten, um mit der sich ständig weiterentwickelnden Wissensbasis und den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen und internationalen Übereinkommen Schritt zu halten;

A.    GOVERNANCE

Stärkung des Multi-Level-Governance-Systems

3.

stellt fest, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten vor allem dafür zuständig sind, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen festzulegen, während es maßgebliche Aufgabe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist, die Gefährdung ihrer Gebiete aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels durch geeignete Anpassungsmaßnahmen zu senken, und dass deshalb ein funktionierendes Multi-Level-Governance-System von entscheidender Bedeutung ist;

4.

fordert die Europäische Kommission auf, eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regierungsebenen (EU, Mitgliedstaaten, regionale und lokale Gebietskörperschaften) zu fördern, um die Prioritäten aufeinander abzustimmen, widersprüchliche oder voneinander abgekoppelte Prozesse zu vermeiden, so weit wie möglich Synergien zwischen den auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten und den auf regionaler und lokaler Ebene entwickelten Strategien und Plänen zu nutzen und so eine bessere Kohärenz wie auch Koordination und gegenseitige Ergänzung der Maßnahmen zu gewährleisten;

5.

unterstützt EU-Initiativen wie den Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie und die Partnerschaften im Rahmen der neuen EU-Städteagenda, über die die Entwicklung aufeinander abgestimmter Multi-Level-Governance-Systeme und Kooperationsplattformen gefördert wird. Im Rahmen dieser Initiativen werden Überlegungen zu den Bedürfnissen der Städte und Regionen angestellt und die Zusammenarbeit verbessert. Der AdR sieht mit Interesse der rechtzeitigen Schaffung einer Partnerschaft zur thematischen Priorität der Anpassung an den Klimawandel, einschließlich ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension, im Rahmen der Städteagenda entgegen;

6.

betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer engeren Einbeziehung der Städte und Regionen in die Erstellung und Durchführung der nationalen Anpassungsstrategien und -pläne. Er ruft daher die EU-Mitgliedstaaten auf, angemessene institutionelle Strukturen oder Plattformen zur Förderung einer kontinuierlichen Konsultation und einer engeren Zusammenarbeit (bspw. durch Arbeitsgruppen) zu schaffen, wobei den spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen ist, und fordert die Europäische Kommission auf, diese Entwicklung zu unterstützen und zu fördern;

7.

hält es für erforderlich, dass die wichtige Rolle der Regionen bei der Überarbeitung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel besser zur Geltung gebracht wird (bspw. in einem spezifischen Kapitel) und ihre Anstrengungen stärker unterstützt werden. Schließlich nehmen die Regionen im Anpassungsprozess eine Koordinierungs- oder Mittlerrolle wahr und gewährleisten, dass die von den Mitgliedstaaten festgelegten Prioritäten den Erfordernissen und Erwartungen an der Basis entsprechen und umgekehrt. Sie können auch — wie z. B. die Regionen, die im Bürgermeisterkonvent die Aufgabe von Koordinatoren übernehmen — eine Katalysatorfunktion ausüben und die Anstrengungen der lokalen Gebietskörperschaften zur Stärkung ihrer Resilienz gegenüber Klima- und Katastrophenrisiken und durch Kapazitätsaufbau und Bereitstellung von Finanzierung unterstützen. Der AdR fordert die Europäische Kommission auf, die von den lokalen wie auch regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen des Bürgermeisterkonvents eingegangenen Verpflichtungen und durchgeführten Maßnahmen (die der RegionsAdapt-Initiative vergleichbar sind) tunlichst anzuerkennen;

8.

weist darauf hin, dass es aufgrund des Fehlens verbindlicher Rechtsvorschriften für lokale und regionale Gebietskörperschaften in einigen Mitgliedstaaten schwierig ist, Maßnahmen durchzuführen, und sie deshalb ein klareres Mandat seitens der EU und der nationalen Regierungen für die Durchführung von Anpassungsmaßnahmen begrüßen würden. Auf nationaler Ebene befürwortet der AdR die in jüngerer Zeit unternommenen Anstrengungen einiger Mitgliedstaaten, für die Anpassung an den Klimawandel relevante Überlegungen in spezifische Rechtsvorschriften zu integrieren (bspw. im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie);

9.

fordert die Europäische Kommission auf, zu untersuchen, wie viele lokale und regionale Gebietskörperschaften EU-weit und pro Mitgliedstaat eine Anpassungsstrategie bzw. einen Anpassungsplan aufgestellt haben. Auf dieser Grundlage könnte die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften EU-weite und nationale Ziele vorschlagen, um die Weiterentwicklung der lokalen und regionalen Anpassungsstrategien bzw. -pläne durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu fördern;

B.    EINBINDUNG und MANAGEMENT

Verstärkte Einbeziehung der verschiedenen Interessenträger und Aufbrechen des Silodenkens

10.

betont, dass im Rahmen der Überarbeitung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel neben einem gut funktionierenden Multi-Level-Governance-System auch die notwendige Einbindung aller Interessenträger und ein horizontaler (und nicht silohafter) Ansatz im Hinblick auf wirksamere integrierte Anpassungsmaßnahmen auf lokaler Ebene erforderlich sind. Bei der Überarbeitung könnte anhand einiger konkreter Beispiele veranschaulicht werden, dass Zusammenarbeit vorteilhafter ist als Alleingänge und zur gemeinsamen Entwicklung von Lösungen auf regionaler oder lokaler Ebene führt. Derartige partizipative Ansätze sollten nachdrücklich ermutigt und unterstützt werden, u. a. durch EU-finanzierte Projekte (bspw. im Rahmen künftiger Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von LIFE oder Horizont 2020);

11.

unterstreicht, dass die Erfolgsfaktoren und Hemmnisse bei den unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern, Akteuren aus der Praxis und Entscheidungsträgern auf lokaler/regionaler Ebene gründlich untersucht werden sollten. Diese Informationen sollten in praktische Empfehlungen auf der Grundlage konkreter Beispiele für (Multi-Stakeholder-/öffentlich-private) Partnerschaften münden, die weit verbreitet werden sollten, bspw. durch die europäische Internet-Plattform für Klimaanpassung (Climate-ADAPT);

12.

weist erneut auf die Notwendigkeit hin, über alle verfügbaren Kommunikationskanäle das Bewusstsein dafür zu fördern, dass integrierte Anpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen erforderlich sind, um größtmögliche Synergien zwischen den beiden Bereichen der Strategien zu schaffen und Fehlanpassungen zu vermeiden. In diesem Sinne fordert der AdR die Europäische Kommission auf, bei der Überarbeitung innovative Verfahren zur stärkeren Sensibilisierung, zur Steigerung der Akzeptanz der lokalen und regionalen Akteure (u. a. Bürger und Unternehmen) und zur Förderung von Verhaltensänderungen anzuregen;

Investitionen in Kapazitätsaufbau und Wissensaustausch

13.

stellt die Bedeutung des Ausbaus der Kapazitäten und der Beseitigung von Wissenslücken in den Städten und Regionen Europas heraus; eine gute Grundlage dafür bietet das Climate-ADAPT-Portal mit seinem Hilfestellungsangebot in Form des „Urban Adaptation Support Tool“. Dieses Portal muss jedoch weiter gefestigt, ausgebaut und gefördert, enger mit der Plattform des Bürgermeisterkonvents verknüpft und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Der AdR fordert die Europäische Kommission auf, gemeinsam mit den Städten und Regionen auszuloten, wie das Climate-ADAPT-Portal am besten auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden kann und ob es in den Internetauftritt des Bürgermeisterkonvents integriert werden sollte;

14.

unterstreicht das Erfordernis, weiterhin in der Praxis bewährte Beispiele zusammenzutragen. Die in Städten und Regionen ermittelten bewährten Verfahrensweisen müssen in einer einzigen, öffentlich zugänglichen und leicht zu durchsuchenden Datenbank gespeichert werden (bspw. im Climate-ADAPT-Portal und/oder im Register der Benchmarks für Exzellenz des Bürgermeisterkonvents), um den Erfahrungsaustausch zwischen Städten und Regionen zu ermöglichen. Insbesondere sollte eine solche Datenbank über geeignete Funktionen verfügen, um mit Blick auf die Entwicklung von Anpassungstypologien die Ermittlung von Beispielen zu ermöglichen, die auf vergleichbaren Gegebenheiten (wie Klimarisiken, Bevölkerungsdichte) oder geografischen Voraussetzungen (wie Berggebiete, Flussniederungen, Küstengebiete) basieren. Der AdR ist bereit, zur Ermittlung erfolgreicher regionaler Verfahren und zur Mobilisierung von Pionierregionen beizutragen, und dazu zunächst bei den Arbeiten seiner Fachkommission ENVE und der Gruppe der AdR-Botschafter des Bürgermeisterkonvents anzusetzen, die indes weiter ausgebaut und gefördert werden sollten;

15.

betont, dass Wissenstransfer auch durch die Zusammenarbeit zwischen Städten gefördert werden muss. Die Europäische Kommission wird geeignete kollaborative und Mentoring-Tätigkeiten ausloten, fördern angemessen finanziell unterstützen. Die vom Konvent der Bürgermeister bereits vorgeschlagenen Partnerschaftsprogramme haben sich als erfolgreich und wertvoll erwiesen und sollten daher in Zukunft wieder aufgelegt und ausgeweitet werden (bspw. über jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen);

16.

drängt die Europäische Kommission, die Anstrengungen zur Errichtung eines Förderrahmens für den Kapazitätsausbau in den Städten und Regionen zu bündeln. Die bereits vorhandenen unzähligen EU-Initiativen, -Instrumente und -Programme, die den Städten und Regionen verschiedene Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau bieten (bspw. Workshops, Webinare, Leitfäden), stiften Verwirrung unter den Betroffenen;

17.

erkennt die bisher unternommenen Anstrengungen an, insbesondere die kürzliche Einrichtung des neuen „One-stop-shop“-Online-Portals im Rahmen der EU-Städteagenda, ist indes der Ansicht, dass die Europäische Kommission klarstellen sollte, inwiefern sich die verschiedenen anpassungsrelevanten Dienstangebote für Städte und Regionen voneinander unterscheiden und gegenseitig ergänzen, und im Rahmen einer entsprechenden Zusammenstellung dann auch Wissenslücken schließen sollte. Dabei sollte die Kommission

a)

so weit wie möglich auf die wichtigste EU-Initiative für Klimaanpassungsmaßnahmen der Städte und Regionen, namentlich den Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie, zurückgreifen und als Dachinitiative für lokale Klimaschutzmaßnahmen aufstellen;

b)

weiterhin für die Anpassung an den Klimawandel relevante Überlegungen in bestehende EU-Initiativen mit einer städtischen, regionalen oder ländlichen Dimension integrieren;

c)

Synergien mit anderen Partnerinitiativen (bspw. RegionsAdapt, dem Klimaschutzbündnis der Regionen Under2MoU, der „Making Cities Resilient“-Kampagne) verstärken, um Erfahrungen und Know-how zu bündeln, für mehr Kohärenz zu sorgen und gemeinsame Maßnahmen zum Vorteil der Städte und Regionen anzuregen;

d)

Verknüpfungen mit nationalen, regionalen und lokalen Initiativen fördern, die, egal, ob sie einer der o. g. Initiativen angehören, ehrgeizige Ziele verfolgen, und Gelegenheiten zur Vernetzung und zum Aufbau von Partnerschaften bieten;

Verbreiterung der Wissensgrundlagen zu Klimarisiken und Vulnerabilität

18.

ist sich bewusst, dass auf allen Regierungsebenen, auch auf Ebene der Städte und Regionen, fundierte Kenntnisse der jeweiligen relevanten Klimarisiken und Vulnerabilitäten Voraussetzung für eine sachkundige Beschlussfassung und Politikgestaltung sind. Er fordert in diesem Zusammenhang die Europäische Kommission auf, Risiko- und Vulnerabilitätsbewertungssysteme auf regionaler und lokaler Ebene als faktenorientierte Handlungsgrundlage einer jeglichen Anpassungsstrategie zu unterstützen;

19.

unterstreicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften regelmäßig erstens den Mangel an bzw. den fehlenden Zugang zu sinnvollen verständlichen Klimainformationen beklagen und darauf hinweisen, dass sie zweitens nicht über das notwendige Fach- und Sachwissen verfügen, um die Informationen auszuwerten und geeignete Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen. Sie benötigen daher weitere Unterstützung in Form von Dokumentation und Austausch bewährter Verfahren, um sie zunächst an die bereits vorhandenen Informationen heranzuführen und ihnen dann bei der Interpretation und der Übertragung der Auswirkungen auf den städtischen bzw. regionalen Maßstab zu helfen;

20.

fordert die Europäische Kommission auf, die Bemühungen der Städte und Regionen im Bereich Klimaprojektion und Risikobewertung zu unterstützen, indem sie ihre (Forschungs-)Tätigkeiten zur Ermittlung geeigneter Instrumente und Verfahren (zur Risikomodellierung), zur Entwicklung (makro-)regionaler Klimafolgenszenarien und zur Errichtung von Klimaservice-Netzwerken (im Rahmen von Horizont 2020) auf internationaler, europäischer, nationaler und nachgeordneter Ebene verstärkt. Bei solchen Netzen zur Bereitstellung von Klimadienstleistungen arbeiten einschlägige Experten und Datenanbieter (bspw. die Forschungsgemeinschaft) zusammen, um Informationen und Wissen für lokale und regionale Entscheidungsträger aufzubereiten und zugänglich zu machen;

21.

hebt hervor, dass die Offenlegung von Klimarisiken gefördert werden sollte, um Anpassungsmaßnahmen und Investitionen anzuregen. Mehrere neue freiwillige und/oder private Initiativen zur Offenlegung von Klimarisiken sind im Werden begriffen und könnten von der Europäischen Kommission unterstützt werden;

22.

begrüßt diesbezüglich die Initiative der Europäischen Kommission, Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit dem Versicherungssektor als wichtigem Anbieter von Daten und potenziellen Investitionen auszuloten, und fordert die Kommission auf, Versicherungsmechanismen zu prüfen, die Risikovermeidung und Schadensbekämpfung begünstigen könnten, und mit Versicherungsgesellschaften zusammenzuarbeiten, um dafür zu sorgen, dass sie ihr Fach- und Sachwissen im Bereich Risikomodellierung und Katastrophenschutz mit dem öffentlichen Sektor teilen. Bei der Überarbeitung sollten bestehende erfolgreiche Partnerschaften als Vorbild gefördert werden. Er hebt in diesem Zusammenhang außerdem hervor, dass umgekehrt auch von Versicherungsunternehmen als „hohes Risiko“ eingestufte Städte oder Regionen mit besonderen Investitions- und Entwicklungshemmnissen konfrontiert sein können, und fordert die Europäische Kommission auf, bei der Überarbeitung zu untersuchen, wie derartige Probleme angegangen werden könnten;

Ergründung der wirtschaftlichen und sozialen Vorteile

23.

ist der Ansicht, dass im Rahmen der Überarbeitung für eine wirtschaftliche und soziale Folgenabschätzung der Anpassungsmaßnahmen eingetreten werden sollte. Eine solche wirtschaftliche und soziale Analyse kann den Entscheidungsträgern als Orientierung dienen, ihnen einen klareren Überblick über die potenziellen Kosten und Vorteile von Anpassungsmaßnahmen im Vergleich zu Nichtstun geben und so zu Bewusstseinsförderung, zur Erkennung von Kapazitätsengpässen und zur Ermittlung der wirtschaftlich tragfähigsten Maßnahmenoptionen beitragen;

24.

hebt hervor, dass die Städte und Regionen weitere Informationen über die verschiedenen Folgenabschätzungsverfahrensweisen (bspw. Kosten-Nutzen-Analysen, Mehrkriterienanalysen, Übereinkunft der Interessenträger, Versuchsbeobachtung) und ihre kontextabhängige Eignung benötigen, und schlägt vor, dass die Europäische Kommission im Rahmen ihrer einschlägigen Plattformen, Climate-ADAPT und Bürgermeisterkonvent, eine angemessene Unterstützung bietet;

Überwachung, Berichterstattung und Bewertung der Maßnahmen

25.

unterstreicht die Notwendigkeit, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die erforderlichen Instrumente und Indikatoren für die Überwachung, Berichterstattung und Bewertung an die Hand zu geben, um die sachkundige Planung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf lokaler Ebene zu unterstützen. Auch hier könnten die einschlägigen Klimaschutzplattformen (Climate-ADAPT und Bürgermeisterkonvent) zum Zuge kommen;

26.

erachtet es als wichtig, dafür zu sorgen, dass die internationalen, europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Bewertung miteinander vereinbar sind und sich gegenseitig ergänzen — dadurch wird Kohärenz sichergestellt und die Belastung der Städte und Regionen gesenkt;

27.

würdigt die in diesem Bereich seit der Veröffentlichung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel erzielten Fortschritte in Form der Entwicklung des „Anzeigers für Anpassungsvorsorge“ zur Messung des Bereitschaftsgrads der EU-Mitgliedstaaten und des Sustainable Energy and Climate Action Plan Template, des Musterformulars für Monitoring und Berichterstattung für die Unterzeichner des Bürgermeisterkonvents, und begrüßt deren enge Vernetzung, hält jedoch weitere Informationen und Anleitungen zu ihrer Nutzung für erforderlich (bspw. auf der Website des Bürgermeisterkonvents);

28.

unterstreicht, dass auch Synergien mit anderen parallelen Partnerinitiativen auf internationaler oder europäischer Ebene (bspw. RegionsAdapt, CRAFT — Climate Risk and Adaptation Framework and Taxonomy, „Making Cities Resilient“-Kampagne), die über eigene Verfahren für Überwachung, Berichterstattung und Bewertung verfügen, ausgelotet werden sollten, weist jedoch darauf hin, dass weitere Bemühungen um Harmonisierung oder Zusammenarbeit nicht den Erfordernissen und Anliegen der Städte und Regionen zuwiderlaufen dürfen;

C.    FINANZIERUNG

Unterstützung des Zugangs zu öffentlichen Fördermitteln

29.

begrüßt, dass es bereits Finanzierungsinstrumente zur Förderung lokaler und regionaler Klimaschutzmaßnahmen (u. a. die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020, LIFE, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union, die Finanzierungsfazilität für Naturkapital) gibt, betont jedoch, dass das größte Problem der Städte und Regionen der Zugang zu diesen Finanzmitteln ist. Er fordert die Europäische Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas erstens leicht zugängliche und verständliche Informationen über die Finanzmittel und Finanzinstrumente, die für die Entwicklung und Durchführung ihrer Aktionspläne zur Verfügung stehen, erhalten und zweitens Beratung und Unterstützung für den Zugang und die Anwendung sowie mögliche Kombination der vorhandenen Instrumente bekommen (bspw. im Wege bedarfsorientierter Schulungsmaßnahmen);

30.

bekräftigt seinen Vorschlag, einen Lebenszyklusansatz bei der Kosten-Nutzen-Analyse von Kapital zur Gewährleistung einer langfristigen Amortisierung von Investitionen in die Klimaresilienz anzuwenden. Es sollte zur Auflage gemacht werden, dass bei Bilanzen und Risikoregistern die wirtschaftlichen, umweltspezifischen und sozialen Auswirkungen derjenigen Maßnahmen und Kapitalinvestitionen berücksichtigt werden, die den Klimawandel außen vor lassen, bzw. dass die entsprechenden Auswirkungen eines Nichttätigwerdens berücksichtigt werden;

31.

hofft, dass im Rahmen der Überarbeitung die mögliche Rolle der Regionen bei der Vereinfachung des Zugangs zu bestimmten Finanzierungsinstrumenten stärker zur Geltung gebracht werden wird. Einige Regionen sind bereits bei der Verwaltung und Umverteilung von EU-Strukturfondsmitteln behilflich, indem sie kleinere Projekte ihrer Kommunen bündeln und zusammenfassen, oder sie bieten eine direkte Finanzierung an. Der AdR betont jedoch, dass durch weitere Beratung sichergestellt werden muss, dass diese Verwaltungsbehörden das Potenzial der verfügbaren europäischen Fördermittel und innovativen Finanzierungsinstrumente auch wirklich ausschöpfen;

32.

fordert die Europäische Kommission auf, die Idee zu prüfen, konkreten lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einen Schnellzugang zu Finanzierungsinstrumenten zu gewähren, etwa solchen Gebietskörperschaften, die bereits öffentlich ihr umfassendes Klimaschutzengagement bekundet haben (indem sie z. B. dem Bürgermeisterkonvent beigetreten sind, eine umfassende Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt haben oder einen Aktionsplan für Klimaanpassung aufgestellt haben). Eine Überarbeitung der Voraussetzungen für den Zugang zu bestimmten Fördermitteln oder der Auswahl- und Vergabekriterien für Zuschüsse im Rahmen der verschiedenen Programme (wie Horizont 2020 und LIFE) seitens der Europäischen Kommission könnte einen solchen Schnellzugang ermöglichen. Diese Möglichkeit sollte gründlicher ausgelotet werden, auch im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, wobei allen Verwaltungsbehörden empfohlen werden sollte, von der bereits in einigen regionalen operationellen Programmen enthaltenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, denjenigen Maßnahmen Vorrang zu geben, die in den von den Unterzeichnergemeinden des Bürgermeisterkonvents angenommenen Aktionsplänen für nachhaltige Energie (SEAP) und Aktionsplänen für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel (SECAP) enthalten sind;

Feinabstimmung der bestehenden Finanzierungsinstrumente

33.

begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, im Rahmen der Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens eine Bilanz der Fortschritte bei der Umsetzung der verschiedenen EU-Fonds sowie bei der Verwendung von Zuschüssen und anderen Finanzierungsinstrumenten zu ziehen (z. B. Lehren aus dem Programm LIFE und der durchgehenden Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen bei den ESI-Fonds). Dies dürfte dazu beitragen, erstens eine sinnvolle Mischung aus allgemeinen und eher anpassungsspezifischen Finanzierungsinstrumenten vorzuschlagen, ohne die notwendigen Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels zu kürzen, und zweitens Empfehlungen für die bevorstehenden Aufforderungen zur Einreichung von Projekten zu erstellen (z. B. im Rahmen der Programme LIFE und Horizont 2020), damit die noch bestehenden Lücken bei der Finanzierung lokaler Klimaschutzmaßnahmen gefüllt werden können;

34.

betont, dass die Städte und Regionen das Programm LIFE, und konkret die integrierten Projekte des LIFE-Programmbereichs Klimapolitik, als wesentliches Finanzierungsinstrument sehen, um mithilfe eines bereichsübergreifenden Ansatzes und im großen räumlichen Maßstab (regional, multiregional, national bzw. transnational) Anpassungsmaßnahmen zu testen, auszuprobieren und zu demonstrieren, und bestärkt die Europäische Kommission deshalb nachdrücklich darin, das Programm auszuweiten und weiter zu fördern;

Förderung von Investitionen

35.

gibt zu bedenken, dass es in vielen europäischen Städten und Regionen ein großes ungenutztes Potenzial gibt, das verstärkt Investitionen anziehen könnte, und dass vielerorts schon die Bereitstellung der eigenen Investitionen auf zahlreiche Hindernisse stößt;

36.

ist der Ansicht, dass die Europäische Kommission deshalb innovative Lösungen ausloten sollte, damit Investitionen in Klimaanpassungsmaßnahmen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zugutekommen, und fordert die Europäische Kommission auf, ihnen bei der Planung sinnvoller Investitionen und der Sicherstellung der Finanzierung eine geeignete fachliche Beratung, Anleitung und Unterstützung zu bieten (bspw. durch die Europäische Plattform für Investitionsberatung oder andere gezielte Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau). Im Zuge der Überarbeitung könnten Beispiele für Mechanismen zum Umgang mit privaten Investoren und zur Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften bereitgestellt werden, und die Europäische Kommission sollte einschlägige Pilotinitiativen unterstützen;

Kombination öffentlicher und privater Mittel

37.

betont, dass die Städte und Regionen dabei unterstützt werden sollten, zu der Kombination öffentlicher und privater Mittel (aus internationalen, europäischen, nationalen und lokalen Quellen) zu gelangen, die unter den jeweils herrschenden lokalen Bedingungen für die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen am besten geeignet ist. Wie in der Halbzeitüberprüfung des MFR 2014-2020 betont, sollte die Europäische Kommission weiter prüfen, wie der noch bestehende Investitionsbedarf durch Bündelung europäischer, nationaler und privater Finanzierungsmöglichkeiten gedeckt werden kann;

D.    SCHRITTE auf die internationale Bühne

Eine internationale Antwort auf eine internationale Herausforderung

38.

würdigt die Tatsache, dass sich der internationale Dialog zu Klimafragen in den letzten Jahren verstärkt hat und zu neuen internationalen Abkommen geführt hat, etwa dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und dem Klimaschutzübereinkommen von Paris, und fordert die Europäische Kommission deshalb auf, ihre Maßnahmen zunehmend in diesen globalen Rahmen zu stellen, verstärkt mit gutem Beispiel voranzugehen und einschlägige Synergien zu fördern;

39.

betont, dass bei der Überarbeitung stärker auf den grenzübergreifenden Aspekt des Klima-Risikomanagements eingegangen werden sollte. In diesem Zusammenhang könnte die makroregionale Zusammenarbeit ein wichtiger Ansatz sein, um die Anpassung an den Klimawandel in der EU voranzubringen, indem der Informationsaustausch und die Bündelung der Anstrengungen über administrative Grenzen hinweg gefördert werden. Die Europäische Kommission sollte deshalb prüfen, ob ihre transnationalen Pilotinitiativen, etwa im Donaugebiet, im Ostseeraum, in den Alpen oder in der Region Adria-Ionisches Meer, auf andere Makroregionen in Europa und darüber hinaus ausgedehnt und weiter unterstützt werden könnten;

40.

fordert die Europäische Kommission auf, mehr Gewicht auf die Vorteile der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Regionen (und Städten) zu legen. In diesem Zusammenhang bietet der neue globale Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie anderen Weltregionen neue Chancen, von europäischen Erfahrungen und Beispielen zu lernen, und zugleich den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas die Möglichkeit, ihrerseits von ihren Partnern auf anderen Kontinenten zu lernen;

41.

weist mit Blick auf die jüngsten Prognosen der Klimarahmenkonvention zu den künftigen Migrationsströmen darauf hin, dass bei der Überarbeitung der Zusammenhang zwischen Anpassung an den Klimawandel und Migration herausgearbeitet und deshalb ein neues Kapitel über die Herausforderungen und Chancen, die mit einer klimabedingten Migration einhergehen, aufgenommen werden sollte. Die Europäische Kommission sollte diesbezüglich prüfen, wie die Städte und Regionen weiter bei der Bewältigung der Mobilität und gegebenenfalls der Integration von Migranten und Flüchtlingen unterstützt werden können;

42.

möchte abschließend sein Interesse bekunden, an der für Anfang 2017 geplanten Konsultation der Interessenträger zur Überarbeitung der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel seitens der Europäischen Kommission teilzunehmen, und betrachtet die in der vorliegenden wie auch in anderen einschlägigen Stellungnahmen (1) ausgesprochenen Empfehlungen als eine gute Grundlage für die anstehende Debatte.

Brüssel, den 9. Februar 2017

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  „Effiziente Bewirtschaftung der Wasserressourcen: ein Konzept für innovative Lösungen“, Berichterstatter: Cees Loggen

„Halbzeitbewertung des LIFE-Programms“, Berichterstatter: Witold Stępień.

„Aktionsplan zum Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 — Konzept zur Berücksichtigung des Katastrophenrisikos in allen EU-Politikfeldern“, Berichterstatter: Adam Banaszak

„Umsetzung des Weltklimaübereinkommens von Paris — ein territorialer Ansatz für die COP 22 in Marrakesch“, Berichterstatter: Francesco Pigliaru.


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