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Document 52016IP0293

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2016 zu dem Umsetzungsbericht zur Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) (2015/2232(INI))

ABl. C 91 vom 9.3.2018, p. 28–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 91/28


P8_TA(2016)0293

Bericht über die Umsetzung der Richtlinie zur Energieeffizienz

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2016 zu dem Umsetzungsbericht zur Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) (2015/2232(INI))

(2018/C 091/04)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 114 und 194,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2015 mit dem Titel „Paket zur Energieunion — Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ (COM(2015)0080),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (1),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23./24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030,

unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris vom Dezember 2015, das auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des UNFCCC geschlossen wurde,

unter Hinweis auf das dritte Energiepaket,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2015 zum Thema „Auf dem Weg zu einer Europäischen Energieunion“ (3),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 18. November 2015 mit dem Titel „Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten beim Erreichen der nationalen Energieeffizienzziele für 2020 und bei der Umsetzung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz“(COM(2015)0574),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“(COM(2011)0112),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2011 mit dem Titel „Energiefahrplan 2050“(COM(2011)0885),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2014 zu dem Thema „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 zu dem Thema „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft“ (5),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Februar 2016 mit dem Titel „Eine EU-Strategie für die Wärme-und Kälteerzeugung“(COM(2016)0051),

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0199/2016),

A.

in der Erwägung, dass die Effizienzsteigerung und das Energiesparen wichtige Faktoren für den Umwelt- und Klimaschutz, die Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Sicherheit der Energieversorgung und die Bekämpfung der Energiearmut sind und dass sie für die EU eine geopolitische und demokratische Dimension haben; in der Erwägung, dass die Energieeffizienzrichtlinie hierfür eine wichtige Grundlage darstellt; in der Erwägung, dass im Vorschlag der Kommission zur Schaffung einer Energieunion die Energieeffizienz als eigenständige Energiequelle betrachtet wird;

B.

in der Erwägung, dass die EU laut Prognosen, die von einer vollständigen Umsetzung aller einschlägigen Rechtsvorschriften bis 2020 ausgehen, insgesamt gute Fortschritte in Bezug auf ihre Klima- und Energieziele für 2020 (Verringerung der CO2-Emissionen, Steigerung des Anteils erneuerbarer Energiequellen, Verbesserung der Energieeffizienz) erzielt hat und ihre globale Vorreiterfunktion beibehalten sollte;

C.

in der Erwägung, dass die größten Einsparungen bei bereichsübergreifenden Maßnahmen (44 %), gefolgt von den Bereichen Gebäude (42 %), Industrie (8 %) und Verkehr (6 %), erwartet werden;

D.

in der Erwägung, dass bezüglich der Verlässlichkeit der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Schätzungen der Energieeinsparungen beträchtliche Unsicherheit herrscht;

E.

in der Erwägung, dass 40 % des Endenergieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen auf Gebäude entfallen und dass darüber hinaus 50 % des Endenergieverbrauchs für die Wärme- und Kälteerzeugung aufgewendet werden, davon 80 % in Gebäuden, wobei ein großer Teil verloren geht; in der Erwägung, dass auf einzelstaatlicher Ebene ein Indikator für den Wärme- und Kältebedarf in Gebäuden entwickelt werden muss; in der Erwägung, dass 50 % der Emissionsreduktion, die für die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf unter 2 Grad Celsius erforderlich ist, mittels Energieeffizienz erreicht werden muss; in der Erwägung, dass die Senkung des Energiebedarfs von Gebäuden ebenfalls der kosteneffizienteste Weg zur Verbesserung der Energiesicherheit und zur Reduzierung der CO2-Emissionen ist, während gleichzeitig ein Beitrag zum EU-Ziel der Reindustrialisierung geleistet wird;

F.

in der Erwägung, dass die Energieeffizienz als eigenständige Energiequelle betrachtet werden muss, die für die eingesparte Energie in Nw (Negawatt) steht, wie die aktuellen globalen und europäischen Entwicklungen zweifelsfrei belegen;

G.

in der Erwägung, dass 61 % der Gaseinfuhren für Gebäude (wovon 75 % Wohngebäude sind) bestimmt sind; in der Erwägung, dass Untersuchungen gezeigt haben, dass die Importe (für den Gebäudebereich) mit ehrgeizigen EU-weiten Maßnahmen zur Gebäuderenovierung kurzfristig in nur 15 Jahren kosteneffizient um 60 % reduziert und langfristig vollständig entfallen könnten (der europäische Gebäudebestand würde im Jahr 2040 das Äquivalent der europäischen Gasproduktion im Jahr 2011 verbrauchen);

H.

in der Erwägung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass die EU und die Mitgliedstaaten anerkennen, wie wichtig die Einbindung von bürgerbasierten Initiativen wie Kooperativen und kommunalen Energieeffizienzprojekten ist; in der Erwägung, dass wirtschaftliche, regulatorische und administrative Hürden abgebaut werden müssen, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, aktiv am Energiesystem teilzuhaben;

I.

in der Erwägung, dass die Energieeffizienzrichtlinie insofern von zentraler Bedeutung ist, als darin der Stellenwert des Energiesparens als Schlüssel zur Erreichung der im Anschluss an die COP 21 festgelegten Ziele bei gleichzeitiger Erzielung umfassender Vorteile anerkannt wird; in der Erwägung, dass durch Investitionen in die Gebäuderenovierung und andere Energieeffizienzmaßnahmen Arbeitsplätze entstehen, durch eine Verringerung der Energiearmut Fortschritte beim Lebensstandard erzielt werden, die Beschäftigungschancen im KMU-Sektor steigen, höhere Immobilienwerte erzielt werden, die Produktivität gesteigert wird, Gesundheit und Sicherheit verbessert und eine Verbesserung der Luftqualität, eine verbesserte Steuerbemessungsgrundlage und ein höheres BIP erzielt werden;

J.

in der Erwägung, dass eine höhere Energieeffizienz, insbesondere im Gebäudesektor, zusätzliche Vorteile durch angebotsseitige Flexibilität und eine Senkung der Grundlast insgesamt und der Spitzenlast im System mit sich bringt;

Die Energieeffizienzrichtlinie: zwar unzureichend umgesetzt, aber ein Rahmen zur Erreichung von Energieeinsparungen

1.

hebt hervor, dass die Energieeffizienz eine entscheidende Rolle spielt, wenn es darum geht, die Klima- und Energieziele im Einklang mit den auf der COP 21 vereinbarten und im Abkommen von Paris bekräftigten Zielsetzungen zu verwirklichen; betont, dass der Energieeffizienz eine herausragende Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, unsere Abhängigkeit von Energieeinfuhren zu verringern, Arbeitsplätze zu schaffen, mehr Komfort und Gesundheit zu erreichen und die Wirtschaft anzukurbeln; betont, dass durch die Energieeffizienzrichtlinie viele positive Entwicklungen angestoßen wurden, dass aber durch ihre ungenügende Umsetzung verhindert wird, dass sie ihr volles Potenzial entfalten kann;

2.

betont, wie wichtig es ist, so bald wie möglich den Übergang zu einem nachhaltigeren Energiesystem einzuleiten, das mehr auf erneuerbaren Energiequellen und weniger auf fossilen Energiequellen beruht; ist darüber besorgt, dass sinkende Preise für fossile Brennstoffe das politische Ziel einer Reduzierung der CO2-Emissionen und die Energieeffizienzpolitik konterkarieren könnten;

3.

fordert die Ausarbeitung von Plänen zum schrittweisen Abbau der Subventionen für fossile Brennstoffe und die Umlenkung finanzieller Mittel auf Projekte im Bereich der Energieeffizienz, damit das Ziel der EU hinsichtlich der Senkung der CO2-Emissionen im Energiesektor für 2050 erreicht wird;

4.

stellt fest, dass bislang weder die Energieeffizienzrichtlinie von 2012 noch die Gebäuderichtlinie von 2010 von den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt wurden; weist darauf hin, dass die Frist für die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie bereits am 5. Juni 2014 ablief; ist der Auffassung, dass eine Senkung der Kosten und eine Verringerung des Energieverbrauchs im Interesse der Bürger und Unternehmen liegen; unterstreicht die Bedeutung eines soliden Regulierungsrahmens, der Ziele und Maßnahmen umfasst, die zu Investitionen in Energieeffizienz und eine Verringerung des Energieverbrauchs und der Kosten anregen und diese ermöglichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit unterstützen; fügt hinzu, dass einzelne Mitgliedstaaten die EU-Fördermittel zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden nicht hinreichend in Anspruch nehmen; weist angesichts der Tatsache, dass etwa 900 000 Arbeitsplätze im Baugewerbe mit der Bereitstellung energieeffizienter Waren und Dienstleistungen zusammenhängen (Daten für 2010), darauf hin, dass die vollständige Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen ein beträchtliches Potenzial für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze bietet;

5.

weist erneut darauf hin, dass die Energieeffizienz als das nachhaltigste Element unserer Verpflichtung zur Senkung des Energieverbrauchs betrachtet werden muss, und nicht als Vorwand für eine Steigerung des Verbrauchs;

6.

ist wie die Kommission der Ansicht, dass das 20-Prozent-Ziel durch die gesunkenen Brennstoffpreise und die Wachstumsaussichten der Wirtschaft zusätzlich gefährdet werden könnte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Überwachungs-, Überprüfungs-, Kontroll- und Konformitätsregelungen mit dem gebotenen Maß an Ehrgeiz auszubauen;

7.

weist darauf hin, dass von den Mitgliedstaaten lediglich erwartet wird, bis 2020 Primärenergieeinsparungen von 17,6 % zu erreichen, und dass das 20-Prozent-Ziel gefährdet ist, wenn die bestehenden EU-Rechtsvorschriften nicht vollständig umgesetzt, die Bemühungen nicht intensiviert und Investitionshindernisse nicht beseitigt werden; stellt jedoch fest, dass Bewertungen der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu diesem Zeitpunkt nur einen beschränkten Einblick geben können, da die Richtlinie erst vor relativ kurzer Zeit in Kraft getreten ist und die Frist für ihre Umsetzung erst vor Kurzem abgelaufen ist; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Richtlinie umfassend und zügig umzusetzen; fordert die Kommission auf, rasch tätig zu werden und gegebenenfalls eine Anpassung der nationalen Pläne an die Ziele der Richtlinie zu verlangen und mit allen rechtlichen Mitteln dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten aktuelle und genaue Informationen zur Verfügung stellen;

8.

erinnert an seine oben genannte Entschließung vom 5. Februar 2014 und seine Entschließung vom 26. November 2014 (6) und vom 14. Oktober 2015 (7), in dem es unter anderem ein 40-Prozent-Ziel in Bezug auf die Energieeffizienz verlangt hat; ist der Auffassung, dass ein verbindliches Gesamtziel zusammen mit individuellen nationalen Zielen für 2030 die Unabhängigkeit der EU von Energieeinfuhren erhöhen, Innovationen fördern und einen Beitrag zur Sicherstellung der technologischen Führungsrolle Europas auf dem Gebiet der Energieeffizienz leisten wird; ist ferner der Auffassung, dass verbindliche Vorgaben von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, ein Höchstmaß an Ehrgeiz und Anstrengung von Seiten der Mitgliedstaaten zu erreichen und ausreichend Flexibilität für die Zusammenstellung von Maßnahmen und Instrumenten zu ermöglichen, die auf einzelstaatlicher Ebene maßgeschneidert zu entwickeln sind;

9.

weist darauf hin, dass die lokalen Behörden eine grundlegende Rolle dabei spielen, die Umsetzung der Richtlinie zu ermöglichen, indem ehrgeizige Energiesparmaßnahmen durch lokale Aktionspläne, etwa im Rahmen des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie, auf den Weg gebracht werden; vertritt die Auffassung, dass die Daten aus den lokalen Aktionsplänen wie den Energieeffizienzmaßnahmen in über 5000 Aktionsplänen für nachhaltige Energie im Rahmen des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie effektiv zur Mitgestaltung und Anhebung der nationalen Energieeffizienzziele beitragen können;

10.

vertritt die Ansicht, dass das Potenzial lokaler Energieeinsparungen viel stärker ausgenutzt werden sollte, da die lokalen und regionalen Behörden bei der Förderung der Energieeffizienz und der Energiewende im Allgemeinen eine zentrale Rolle spielen; fordert die Kommission auf, städtische Netzwerke zu stärken, wie den Konvent der Bürgermeister, „Intelligente Städte und Gemeinschaften“ oder die „100 % RES Communities“, die den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen Städten, lokalen Gebietskörperschaften, Regionen und Mitgliedstaaten in den Bereichen Bottom-up-Planung der Energiewende, Konzeption und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, Eigenerzeugung sowie Zugang zu finanzieller Unterstützung ermöglichen;

11.

bedauert, dass das vom Europäischen Rat im Jahr 2014 beschlossene Ziel (Verbesserung der Energieeffizienz um 27 % bis 2030), das sich in erster Linie auf eine extrem unrealistische Minderungsquote in einer früheren Folgenabschätzung zurückführen lässt, alles andere als ehrgeizig ist; weist darauf hin, dass die Minderungsquote von 17,5 % übermäßig hoch ist; fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der vielfachen Vorteile der Energieeffizienz und im Einklang mit den von ihr aufgestellten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung zu umfassenden Kosten-Nutzen-Analysen und einer sozialen Minderungsquote überzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Energieeffizienzziel von 27 % bis zum Jahr 2030 im Lichte des Pariser Klimaschutzabkommens zu überarbeiten, um das Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 oC zu erreichen, und weiter die Bemühungen fortzusetzen, den Anstieg im Einklang mit den vom Parlament verabschiedeten Energieeffizienzziel auf 1,5 oC zu beschränken; fordert die Kommission auf, ein verbindliches Energieeffizienzziel von 40 % bis 2030 festzulegen, das dem Potenzial im Bereich kosteneffizienter Energieeffizienz Rechnung trägt;

12.

betont, dass eine langfristige Strategie zur Verringerung der Energienachfrage in der EU weiter gefördert werden sollte;

13.

betont, dass in einigen Fällen die Flexibilität der Richtlinie vielen Mitgliedstaaten den Einstieg in Energieeffizienzmaßnahmen ermöglichte, und vertritt die Auffassung, dass diese Flexibilität in Bezug auf alternative Maßnahmen entscheidend dazu beiträgt, dass die Mitgliedstaaten künftig in der Lage sind, Programme und Projekte im Bereich der Energieeffizienz umzusetzen; fordert, dass die Schlupflöcher in der geltenden Richtlinie, die für den ungenügenden Erfolg der Richtlinie verantwortlich sind, insbesondere was Artikel 7 betrifft, beseitigt werden und gleichzeitig ein hinreichendes Maß an Flexibilität der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Auswahl von Maßnahmen gewahrt wird; weist darauf hin, dass eine vom Wissenschaftlichen Dienst des EP erstellte Studie zur Umsetzung von Artikel 7 (8), der von den Mitgliedstaaten übermittelte Daten zugrunde lagen, zu dem Schluss gelangte, dass dadurch, dass den Mitgliedstaaten gestattet wurde, das Ziel schrittweise einzuführen, frühzeitige Maßnahmen zu berücksichtigen oder den Verkehrssektor und den EHS-Sektor aus der Berechnung ihres Ziels herauszunehmen, in fast allen Fällen zu einem jährlichen Gesamtenergieeinsparungsziel geführt haben, das lediglich bei der Hälfte liegt (0,75 %); nimmt zur Kenntnis, dass die Verfasser der Studie erklärten, dass die Studie nur so gut sein kann, wie die übermittelten Daten; fordert mit Nachdruck, dass die in Artikel 7 Absatz 9 genannten Alternativen besser definiert werden und leicht quantifizierbar sein sollten;

14.

weist darauf hin, dass die schrittweise Einführung und frühzeitige Maßnahmen nach Artikel 7 Absatz 2 nicht mehr möglich sind; weist darauf hin, dass davon ausgegangen wird, dass aufgrund von Artikel 7 mehr als die Hälfte des in der Richtlinie festgelegten 20 %-Ziels erreicht wird;

15.

hebt hervor, dass der wichtigste Schwachpunkt der geltenden Richtlinie darin liegt, dass die meisten Maßnahmen 2020 auslaufen, sofern die Richtlinie nicht in geeigneter Weise geändert wird, was unter anderem bedeutet, dass ihre zentralen Bestimmungen, insbesondere Artikel 7, nicht nur bis 2030, sondern über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert werden sollten; weist darauf hin, dass die aktuelle Richtlinie in diesem Zusammenhang bewertet werden muss und dass Zielvorgaben anhand der weiteren Entwicklung (Erfolge, technologische und markttechnische Neuerungen usw.) festgelegt werden sollten; erwartet, dass dabei langfristigen Maßnahmen der Vorzug gegeben wird; verweist darauf, dass eine Zwischenbewertung vorgesehen werden muss, damit das Erreichen der Ziele bis 2030 sichergestellt ist;

16.

betont, dass eine weitergehende Harmonisierung der Methoden zur Berechnung des Mehrwerts (Fähigkeit, Technologien mit über dem Marktdurchschnitt liegender Leistung zu fördern) und der Wesentlichkeit (Fähigkeit, Maßnahmen zu fördern, die nicht ohnehin getroffen würden) wie auch der Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Energieeinsparungen eine bessere Umsetzung des Inhalts von Artikel 7 begünstigen könnte;

17.

schlägt vor, die Überschrift von Artikel 7 in „Systeme zur Förderung des Energiesparens“ umzubenennen, damit eindeutig hervorgeht, dass die Mitgliedstaaten die Verbraucher, einschließlich KMU, beim Energiesparen und bei der Senkung ihrer Energiekosten unterstützen und Maßnahmen ergreifen müssen, die die Erzielung solcher Einsparungen mithilfe von Energieverpflichtungssystemen und sonstigen Maßnahmen ermöglichen;

18.

schlägt vor, dass Artikel 7 und insbesondere das Energieeffizienzverpflichtungssystem (EEVS) den Maßnahmen im Gebäudesektor den Vorrang geben sollte, und zwar indem die Umsetzung der in Artikel 4 vorgesehenen einzelstaatlichen langfristigen Strategien gefördert wird, die das ganze Potenzial für Investitionen in die energetische Renovierung von Gebäuden freisetzen sollten;

19.

betont, dass unter den erheblichen Herausforderungen und Hindernissen bezüglich der Durchführung von Artikel 7 der Mangel an Kenntnissen und Kapazitäten bei den Beteiligten besonderes Gewicht hat, ebenso die geringe Bekanntheit der Energieeffizienzverpflichtungssysteme bzw. der alternativen Maßnahmen bei den Endverbrauchern sowie die Kürze des Zeitraums, in dem das Ganze stattfinden soll (2014–2020); fordert deswegen die Union auf, mehr zu investieren, um den einzelnen Mitgliedstaaten die Durchführung der Aufklärungs- und Begleitmaßnahmen zu erleichtern;

20.

betont, dass das Fehlen von Indikatoren für die Energieeffizienz, wie der Energieverbrauch je BIP-Einheit, in einigen Mitgliedstaaten der Mobilisierung von Bürgern und Unternehmen für die Umsetzung des politischen Ziels der Klima- und Energieeffizienz im Weg steht;

21.

betont, dass die Bestimmung in Artikel 7, wonach die Mitgliedstaaten verlangen können, dass ein Teil der Energieeffizienzmaßnahmen vorrangig in von Energiearmut betroffenen Haushalten oder in Sozialwohnungen umgesetzt wird, bislang nur von zwei Mitgliedstaaten angewendet wurde; fordert, dass diese Bestimmung gestärkt wird;

22.

ist der Meinung, dass Energieeffizienzmaßnahmen für schutzbedürftige und energiearme Haushalte vorrangig umgesetzt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Energiekosten besonders für diese Haushalte dauerhaft reduziert werden;

23.

empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten in den nationalen Aktionsplänen für Energieeffizienz, wie in Artikel 24 der derzeitigen Richtlinie gefordert, verpflichtet werden könnten, Ziele festzulegen, um die Energieeffizienzmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos von Energiearmut zu nutzen und darüber zu berichten, wie sie diese Ziele erreichen;

24.

ist der Ansicht, dass die Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands vorrangig auf Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz ausgerichtet sein müssen; fordert die Kommission auf, im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie zur Energieeffizienz eine Zielvorgabe für die Verbesserung der Energieeffizienz des Wohngebäudebestands sowie — begleitend — künftige Effizienzmindeststandards für gemieteten Wohnraum vorzuschlagen;

25.

weist darauf hin, dass sich 16 Mitgliedstaaten für die Einführung eines Energieeffizienzverpflichtungssystems (Artikel 7 Absatz 1) entschieden, 14 Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße von der Möglichkeit alternativer Maßnahmen Gebrauch machten und18 Mitgliedstaaten alternative Maßnahmen zur Sanierungsquote bevorzugten (Artikel 5); kritisiert, dass sieben Mitgliedstaaten noch keine Energieaudits (Artikel 8) eingeführt haben;

26.

betont, dass einige Kernelemente der Energieeffizienzrichtlinie (intelligente Verbrauchserfassung, KWK-Technik, Sanierungspläne) mehr Zeit brauchen, und dass es eines stabilen Rahmens für die Zeit nach 2020 bedarf, um Investoren, Behörden und Unternehmen die erforderliche Sicherheit und stabile Rahmenbedingungen zu verschaffen, damit sie Projekte und Innovationen auf den Weg bringen können, da diese ein großes Potenzial besitzen, den Energieverbrauch und somit die Kosten für die Verbraucher zu senken; weist darauf hin, dass die öffentliche Nachfrage und der Markt wichtige Motoren für solche Projekte sind;

27.

weist darauf hin, dass die Nachfragesteuerung vor allem daran scheitert, dass nicht genügend preisliche Signale ausgesendet werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Missstand zu beseitigen sowie intelligente Verbrauchserfassung und transparente Abrechnungsmethoden zu fördern, weil damit das Verhalten der Verbraucher im Hinblick auf Energieverbrauch und Investitionen in Energieeffizienz stärker in die richtige Richtung gelenkt werden kann;

28.

begrüßt neue innovative und intelligente Lösungen, mit denen Angebot und Nachfrage nach Energie in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht, erneuerbare Energiequellen besser nutzbar gemacht und Energieverbrauchsspitzen abgebaut werden können; fordert, dass insbesondere für KMU Mittel für die Erforschung und Entwicklung entsprechender neuer Lösungen bereitgestellt werden;

29.

unterstreicht die grundlegende Rolle der Verbraucher, Bürger und Verteilernetzbetreiber in der immer dezentraleren Energielandschaft und die Bedeutung ihrer Einbindung zur Erreichung der Energieeffizienzziele; betont daher, dass mehr getan werden muss, um ihre Rolle unter anderem durch die Erleichterung der Nachfragesteuerung, durch kleine Speicher, Gebäudemodernisierungen und Fernwärme- und Fernkälteversorgung sowohl auf individueller als auch auf genossenschaftlicher Grundlage auszubauen;

30.

unterstreicht, dass die Energieeffizienzrichtlinie nicht nur die Energieeffizienz unterstützt, sondern mit der in Artikel 7 vorgesehenen jährlichen Einsparverpflichtung auch Elemente des Energiesparens umfasst; betont, wie wichtig es ist, dass das Energieeffizienzziel für 2030 mit den auf der COP 21 vereinbarten Klimazielen in Einklang gebracht wird, damit wir unsere Klimaziele erreichen und unsere Abhängigkeit von Drittländern verringern können; weist darauf hin, dass 40 % des Energieverbrauchs in der EU auf Gebäude entfallen und dass davon 50 % für Heiz- und Kühlzwecke verwendet werden; hebt hervor, dass eine verbesserte Energieeffizienz von Gebäuden für die Senkung der CO2-Emissionen, die Verbesserung der Versorgungssicherheit, die Bekämpfung der Energiearmut und die Ankurbelung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, mithilfe von EU-Mitteln umfangreiche Investitionen in die Wege zu leiten, um die Energieeffizienz zu steigern, da dies nicht nur zur Senkung der Energierechnungen führen würde, sondern auch zahlreiche Arbeitsplätze schaffen und zur Verwirklichung der Reindustrialisierungsziele beitragen würde;

31.

unterstreicht, dass 85 % des Energieverbrauchs in Gebäuden auf Heizung und Warmwasserbereitung entfällt und dass es daher erforderlich ist, die Modernisierung alter und ineffizienter Heizanlagen in Europa zu beschleunigen, um mit bestehenden Technologien, zu denen auch regenerative Heizsysteme gehören, Energieeffizienzgewinne von mindestens 2 0 % zu erzielen;

Konkurrierende Rechtsvorschriften bremsen ökologische Erfolge, schaffen Bürokratie und treiben die Energiekosten in die Höhe

32.

stellt fest, dass die Berichtspflichten im Energiebereich als Teil eines Rahmens für die Bewertung des Fortschritts im Hinblick auf die Umsetzung der existierenden EU-Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz von grundlegender Bedeutung sind; bedauert jedoch, dass den Unternehmen, Verbrauchern und Behörden übermäßige Berichtspflichten auferlegt werden, auch durch zusätzliche Anforderungen der Mitgliedstaaten, wodurch das Potenzial für Wachstum und Innovation begrenzt wird; betont, dass die Berichtspflichten möglichst vereinfacht werden sollten, um den bürokratischen Aufwand und die Kosten zu verringern; kritisiert, dass die im Rahmen der Berichterstattung übermittelten Daten aufgrund verschiedener nationaler Aufschlüsselungen, Methoden und Standards in der EU oft nicht vergleichbar sind; fordert die Kommission auf, den bürokratischen Aufwand im Zusammenhang mit den Berichtspflichten beispielsweise durch digitale Lösungen zu verringern und weitere Leitlinien zur Vergleichbarkeit und besseren Auswertung von Daten festzulegen; fordert, dass die Prognosen zur Energienachfrage mit einem kosteneffektiven Einsparpotenzial in wichtigen Sektoren in Einklang gebracht werden, und ist der Auffassung, dass die Verringerung des bürokratischen Aufwands die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen beschleunigen wird; weist darauf hin, dass die Anwendung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ die Überarbeitung der Energieplanung und Berichterstattung und die Verbesserung der Politikkohärenz erfordert, um sicherzustellen, dass sie sich gegenseitig stärken, unter Anerkennung dessen, dass Energiesparen die erste und sicherste Energiequelle Europas ist; weist darauf hin, dass die Energieeffizienz die beste Investition in eine „Energiequelle“ darstellt, die die Bezahlbarkeit der Energie verbessert, die Notwendigkeit zusätzlicher und kostenintensiver angebotsseitiger Infrastruktur senkt und den Klimawandel bekämpft;

33.

betont, dass die Regeln für die Berechnung der Energieeinsparungen und Auslegungen für die anrechenbaren Maßnahmen, wie sie in den Anhängen der Richtlinie festgelegt sind, zu kompliziert sind und daher nicht genau befolgt werden können; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie die Methode für die Berechnung der Energieeffizienz deutlich vereinfacht wird, und in Erwägung zu ziehen, neue delegierte Rechtsakte vorzuschlagen, um die Berechnungsmethoden der aktuellen Richtlinie zu vereinfachen;

34.

fordert die Kommission auf, den Umwandlungsfaktor für Strom in Anhang IV der Richtlinie zu überprüfen, damit er dem derzeitigen Wandel bei der Stromerzeugung besser gerecht wird;

35.

weist darauf hin, dass nicht alle Risiken im Zusammenhang mit Investitionen im Bereich der Energieeinsparung im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) behandelt werden können, da es nur 45 % der Treibhausgasemissionen in der EU abdeckt; hebt hervor, dass die Energieeffizienzrichtlinie mit anderen EU-Rechtsakten im Bereich Energie zusammenhängt und eine gewisse Auswirkung auf die CO2-Bilanz und das EHS-System hat (Zertifikatepreise); fordert die Kommission auf, die Wechselwirkungen zu bewerten und die Komplementarität sicherzustellen; stellt fest, dass daraus folgende niedrige EHS-Zertifikatepreise einer von vielen Faktoren sind, durch die die Anreize für Investitionen der Industrie im Bereich der Energieeinsparung verringert werden;

36.

betont, wie wichtig die Umsetzung einer angemessenen Marktstabilitätsreserve ist, die dazu beitragen könnte, die Energieeffizienz durch die Stärkung der Kohärenz zwischen dem EU-ETS und einer kohlenstoffarmen Energiepolitik zu verbessern;

37.

begrüßt den zukünftigen Modernisierungsfonds, mit dem die Energiesysteme modernisiert und die Energieeffizienz in Mitgliedstaaten mit niedrigeren Einkommen verbessert werden sollen, und fordert die Kommission auf, eine angemessene Governance-Struktur vorzuschlagen, einschließlich Details in Bezug auf die Rollen der Empfängermitgliedstaaten, der EIB und anderer Institutionen;

38.

betont, dass durch eine ungenügende Abstimmung von verschiedenen Elementen der nationalen Gesetzgebung wirksame Energieeffizienzlösungen behindert werden können, die bestmögliche Ergebnisse im Hinblick auf die Kosteneffizienz ermöglichen, und die durch die Energieeinsparung erzielten Preisvorteile zunichte gemacht werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Koordinierungsmaßnahmen für die vollständige Ausschöpfung des Energieeffizienzpotenzials auszuarbeiten, die zu mehr Kohärenz zwischen den Mitgliedstaaten führen würden, ohne dass letztere in ihrer Fähigkeit eingeschränkt werden, politische Maßnahmen zu ergreifen, die auf ihre lokalen Energiemärkte und Energiepreise, die verfügbaren Technologien und Lösungen und den nationalen Energiemix zugeschnitten sind; fordert, dass das ETS den nationalen Maßnahmen, die die Anzahl an Zertifikaten und ihren Preis beeinflussen, besser Rechnung trägt;

39.

hebt hervor, dass die Energieeffizienz der öffentlichen Hand verbessert werden muss, und fordert, dass Initiativen für Energieeinsparungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker berücksichtigt werden;

40.

weist darauf hin, dass nicht alle Vergabestellen genau verstehen, wozu Energieeffizienzauflagen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dienen; fordert die Kommission auf, im Interesse der Einhaltung von Artikel 6 der Richtlinie und der besseren Einbindung der Bestimmung in das EU-Vergaberecht eindeutigere Leitlinien bereitzustellen;

41.

fordert die Kommission auf, die lokalen und regionalen Institutionen in die Förderung der Energieeffizienz auf regionaler und lokaler Ebene und bei jedem einzelnen Bürger einzubinden;

42.

stellt fest, dass, zwar die Endkundenstrompreise in Europa für kleine und mittlere industrielle und gewerbliche Kunden und private Verbraucher in vielen Mitgliedstaaten relativ hoch sind, Investitionen in die Energieeffizienz die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen allerdings fördern und die Energiekosten für private Verbraucher senken können; hebt jedoch hervor, dass sich die Stromrechnung in der EU im Schnitt zu einem Drittel aus indirekten, staatlich induzierten Steuern und Abgaben für private Haushalte zusammensetzt, die — sofern es sich um feste Rechnungsbestandteile handelt — den Verbrauchern Schwierigkeiten bereiten können, sich die Vorteile des Energiesparens zu Nutzen zu machen, und zudem zur Energiearmut beitragen; weist darauf hin, dass Abgaben zur Finanzierung der europäischen Klima- und Energiepolitik den geringsten Teil der Rechnungen ausmachen; unterstreicht ferner, dass hohe Energiepreise in der EU zu Unterschieden bei den Energiepreisen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und ihren wichtigsten Wettbewerbern in weiten Teilen der Welt führen, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen in Europa beeinträchtigt wird; weist darauf hin, dass Innovation auch mit höheren Investitionen in die Energieeffizienz steigt, wodurch die EU-Industrie eine führende Rolle in der Welt einnehmen wird;

43.

weist darauf hin, dass die Energieeffizienz die beste Investition in eine „Energiequelle“ darstellt, die die Bezahlbarkeit der Energie verbessert, die Notwendigkeit zusätzlicher und kostenintensiver Infrastruktur senkt und den Klimawandel bekämpft;

44.

weist darauf hin, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ eine kosteneffektive Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energiequellen am Energiemix ermöglicht; hebt hervor, dass Einsparverpflichtungen mit dem Ausbau nachhaltiger erneuerbarer Energiequellen vereinbar sein sollten und dass für einen effizienten Übergang zu einem widerstandskräftigen und intelligenten Energiesystem mit niedrigen CO2-Emissionen Synergien ausgebaut werden sollten; vertritt die Auffassung, dass verbesserte überregionale Verteilungs- und Speichersysteme sowie die Nachfragesteuerung gute Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau optimaler Standorte für die Energieerzeugung aus Wind-, Wasser- und Solarkraft schaffen, von denen aus ganz Europa mit Strom versorgt werden kann; ist überzeugt, dass sich dies dämpfend auf die Energiepreise auswirken wird;

45.

unterstreicht, dass die Energieeffizienz die kosteneffektivste Maßnahme zur Erfüllung der CO2-Emissionsreduktionsverpflichtungen der EU ist;

Die Rechtsvorschriften im Energiebereich müssen kohärenter werden

46.

fordert die Kommission auf, den Grundsatz der „besseren Rechtsetzung“ zu befolgen, bessere Instrumente zur Koordinierung der Vorschriften in den Bereichen Energie und Klimawandel zu prüfen, um die Effizienz und Wirksamkeit der Vorschriften zu verbessern, und Maßnahmen zur Verbesserung der geltenden Vorschriften vorzuschlagen; fordert die Kommission ferner auf, weiterhin die Methoden für eine umfassende, langfristige Bewertung von Energieeffizienzinitiativen zu verbessern, darunter aller wichtigen Externalitäten; fordert, dass bei der Bewertung der Gesamtkosten und Vorteile der Energieeffizienzziele auf den verschiedenen Ebenen eine gesellschaftliche Perspektive eingenommen wird und dass die Energieeffizienz als eigenständige Energiequelle betrachtet wird;

47.

fordert die Kommission auf, die Energieeffizienz als Infrastrukturpriorität zu behandeln und anzuerkennen, dass sie die vom IWF und von anderen Wirtschaftsinstitutionen verwendete Definition (9) erfüllt, und sie zu einem grundlegenden Element und einer vorrangigen Erwägung in zukünftigen Investitionsentscheidungen in der europäischen Energieinfrastruktur zu machen;

48.

weist darauf hin, dass die Energieeffizienz dazu beitragen kann, die Widerstandsfähigkeit des Energiesystems zu erhöhen und damit zum Übergang in Richtung einer nachhaltigen und sicheren Situation beizutragen;

49.

betont, dass durch einen funktionierenden Energiebinnenmarkt, auch für Dienstleistungen im Bereich der Energieeffizienz, die Kosten der Energiesysteme optimiert werden und somit alle Verbraucher einen Nutzen haben und die Energieeffizienz und Wettbewerbsfähigkeit europaweit deutlich verbessert werden; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, das dritte Energiepaket vollständig umzusetzen, um voll funktionstüchtige, wettbewerbsfähige und miteinander verbundene Energiemärkte sicherzustellen;

50.

weist darauf hin, dass die energieintensiven Wirtschaftszweige auch einen Beitrag leisten müssen und dass gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Union von erheblicher Bedeutung hierfür sind;

51.

betont, dass die Energieeffizienz eines der grundlegenden Ziele der EU ist und dass die europäischen Länder daher Anreize zur Eindämmung von Verschwendung beim Verbrauch in den Bereichen Industrie, Verkehr und Bau, die den höchsten Anteil am Verbrauch ausmachen, erhalten müssen;

52.

begrüßt die positive Wirkung der Zertifizierungssysteme oder Einsparverpflichtungen (Artikel 7) in vielen Mitgliedstaaten; ist der Auffassung, dass die Option, sich für alternative Maßnahmen mit gleicher Wirkung zu entscheiden, wesentlich dazu beiträgt, ihre Akzeptanz zu garantieren; weist darauf hin, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass die nachgewiesenen Einsparungen den tatsächlichen Einsparungen entsprechen und nicht bloß Einsparungen auf dem Papier sind; unterstreicht die Rolle der Energieversorgungsunternehmen bei der aktiven Entwicklung von Energieeffizienzmaßnahmen; fordert, dass die Anrechnung von Zertifizierungssystemen und Energiesparmaßnahmen nicht erschwert wird; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob Primärenergieeinsparungen berücksichtigt werden können, die durch integrierte Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzielt werden;

53.

verweist auf den vom EPRS für das Parlament erstellten Bericht, demzufolge die meisten eingeführten Einsparverpflichtungssysteme nachweislich Bedeutung bei der Erreichung von Verbesserungen der Energieeffizienz auf nationaler Ebene hatten und kosteneffektive Einsparungen für eine große Anzahl von Haushalten und Organisationen erzielt haben; unterstreicht ferner, dass der Bericht zu dem Schluss gelangt, dass die Einsparverpflichtungssysteme sehr kosteneffektiv sind und, dass umgesetzte Einsparverpflichtungssysteme mit gutem Konzept bis zu 100 % der Einsparungen nach Artikel 7 eines Landes erzielen können; empfiehlt daher, dass die Kommission eine Liste von bewährten und schlechten Verfahren zusammenstellen sollte und eine Reihe von Kriterien entwickeln sollte, um gut konzeptionierte und wirksame Einsparverpflichtungssysteme sicherzustellen;

54.

fordert, dass für plausible Einspar- und Effizienzberechnungen ohne unnötige Bürokratie gesorgt wird; hält es für möglich, dass die Energieeffizienzrichtlinie dafür auch als Rahmenrechtsakt dient; ist der Ansicht, dass konkrete Maßnahmen und Effizienzkriterien in bestehende Richtlinien (z. B. die Gebäuderichtlinie) oder auch in einer zusammengefassten Kennzeichnungspflicht (Energieeffizienzkennzeichnung, Ökodesign, Kreislaufwirtschaft, CE-Kennzeichnung) integriert werden könnten;

55.

ist der Ansicht, dass die Klimaschutz- und Effizienzziele der EU wechselseitig stützend sein müssen und dass verbindliche Anforderungen für die Energieeffizienz grundlegend bei der Erreichung des maximalen Grades an Ehrgeiz und Anstrengung in den Mitgliedstaaten sind und zudem für hinreichend Flexibilität bei der Zusammenstellung von maßgeschneiderten Instrumenten auf einzelstaatlicher Ebene gesorgt werden muss;

56.

fordert, dass die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie mit den EU-Klimaschutzzielen und den Vorgaben des COP 21-Abkommens in Einklang steht; hebt hervor, dass die Fortsetzung und eine Verbesserung der bestehenden Maßnahmen und die Beseitigung von Widersprüchen und Lücken ein Teil der Überarbeitung der Richtlinie sein müssen, um die regulatorische Vorhersehbarkeit zu gewährleisten und langfristig das Vertrauen der Investoren zu ermöglichen;

Mehr Energieeffizienz — mehr Arbeitsplätze und Wachstum

57.

bedauert die im Bericht des Rechnungshofs kritisierte geringe Wirksamkeit der mit Mitteln der EU-Strukturfonds (2007 bis 2013) geförderten Projekte im Bereich der Energieeffizienz; fordert die Kommission auf, zügig entsprechende Verbesserungen vorzunehmen und dabei den Schwerpunkt auf die Begründung, die Überwachung und die Verkürzung des Rückzahlungszeitraums der geförderten Projekte zu legen; fordert verbesserte Leitlinien und eine stärkere Überwachung durch die Kommission im Hinblick auf eine bessere Inanspruchnahme der Strukturfonds und des EFSI in Kombination mit privaten Investitionen in tragfähige Energieeffizienzprojekte, insbesondere im Zusammenhang mit Gebäuden; vertritt die Ansicht, dass die Finanzierung von Energieeffizienzprojekten aus den Strukturfonds und aus dem EFSI auf Verbraucher abzielen sollte, für die Energiekosten eine größere Rolle spielen, wie etwa Branchen, in denen die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, KMU und Haushalte, die dem Risiko der Energiearmut ausgesetzt sind; betrachtet es als absolut vorrangig, Finanzierungsinstrumente und innovative Modelle zur Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzmittel auf lokaler, nationaler, regionaler und europäischer Ebene zu entwickeln, um Investitionen in Schlüsselbranchen für die Energieeffizienz zu fördern, wie Gebäuderenovierung, unter besonderer Berücksichtigung gefährdeter Gruppen, wobei es die Besonderheiten langfristiger Investitionen gebührend zu beachten gilt;

58.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Investitionen im Bausektor zu fördern, etwa durch verstärkte Bemühungen zur Schaffung von Anreizen für die gründliche Sanierung schlecht isolierter Gebäude in der EU;

59.

betont, dass bei der Einführung eines beitragsfinanzierten Energieeffizienzsystems durch die Mitgliedstaaten eine Mindestgrenze für von Energiearmut betroffene Haushalte angestrebt werden sollte; betont, dass die Mitgliedstaaten nachweisen sollten, wie ein solches beitragsfinanziertes Energieeffizienzsystem zur Verbesserung des nationalen Gebäudebestands in besonders schlechtem Zustand beiträgt;

60.

hebt hervor, dass europäische Finanzierungsinstrumente in Gestalt von Darlehen, Garantien und Kapital zur Unterstützung privater Investitionen in Energieeffizienzvorhaben eine wichtige Rolle spielen; weist jedoch darauf hin, dass Vorhaben im sozialen Bereich mit entsprechenden Zuschüssen finanziert werden müssen;

61.

betont, dass die EU sich ein ehrgeiziges Energieeinsparungsziel setzen und Innovation im Bereich der Investitionen in die Energieeffizienz fördern muss, da diese rentabel sind und sich relativ schnell amortisieren;

62.

fordert die Mitgliedstaaten auf, in Energieeffizienzverpflichtungssystemen für Verbraucher mit geringem Einkommen einen signifikanten Mindestprozentwert vorzusehen;

63.

weist darauf hin, dass Vorhaben im Bereich Energieeffizienz oft keine Großprojekte sind und deshalb zu größeren Portfolios gebündelt werden müssen; fordert die Kommission, die EIB und die Mitgliedstaaten aus diesem Grund mit Blick auf die Förderung von Investitionen auf, mehr technische Hilfe und Unterstützung bei der Projektentwicklung zu leisten;

64.

vertritt die Auffassung, dass eine langfristige Strategie für die Energieeffizienz in Gebäuden und eine weitere Stimulation der energieeffizienten Modernisierung von Gebäuden erforderlich sind, um über einfache und günstigen Maßnahmen im Gebäudesektor hinauszukommen;

65.

fordert eine bessere Koordinierung und einen Austausch von Ideen und bewährten Verfahren unter den Mitgliedstaaten in Bezug auf Einsparverpflichtungen und Gebäude- und Sanierungspläne (Artikel 4, 5, 6 und 7), damit bestehende und neue Instrumente (steuerliche Erleichterungen, Förderprogramme, Musterverträge und Investitionen in den sozialen Wohnungsbau) schneller angewendet werden; ist der Auffassung, dass der Anwendungsbereich von Artikel 5 möglichst auf alle öffentlichen Einrichtungen ausgedehnt werden sollte; fordert Leitlinien der Kommission für künftige nationale Pläne, um für Transparenz und Vergleichbarkeit zu sorgen; begrüßt die technische Unterstützung der Kommission bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie; fordert verbindliche Mustervorlagen für künftige nationale Pläne, um für Transparenz und Vergleichbarkeit zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, innovative marktbasierte Fördersysteme in Erwägung zu ziehen;

66.

weist darauf hin, dass die geringsten Fortschritte bei Wohngebäuden zu verzeichnen sind, und fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, durch Verträge mit Energiedienstleistungsunternehmen und Energieleistungsverträge, durch Einführung von Steuerregelungen und Darlehensprogramme darauf hinzuwirken, dass die niedrige Sanierungsquote beim Gebäudebestand in Europa steigt, und Energieeffizienzmaßnahmen wie den Einbau energieeffizienter Heizungs- und Kühlanlagen zu belohnen;

67.

fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, Steuerungs-, Mess- und Managementlösungen für die Energieeffizienz in Gebäuden zu beschließen und zu verbessern, um deutliche Gewinne bei der Energieeffizienz des Gebäudebestandes in der EU zu erzielen;

68.

fordert, dass die Mitgliedstaaten in ihren Fahrplänen für die Gebäuderenovierung nach Artikel 4 darlegen, wie sie in der nächsten Phase der Fahrpläne (im April 2017) die energetische Modernisierung ihres Gebäudebestands erreichen und letztlich die EU-weite Vision verwirklichen, bis 2050 einen Gebäudebestand mit einem Energieverbrauch von nahezu Null zu erreichen;

69.

ist der Auffassung, dass die Ausdehnung der Vorbildrolle öffentlicher Gebäude über die zentrale Verwaltungsebene hinaus auf alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung dazu beitragen wird, das kostensparende Potenzial von Gebäuden zu erschließen, da in diesem Sektor nachweislich das höchste Potenzial besteht, nicht nur für Energieeinsparungen, sondern auch für die Erzielung weiterer Vorteile, einschließlich eines höheren Komforts und Wohlbefindens; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollten, einen internen Mechanismus festzulegen, um das Renovierungsziel von 3 Prozent durch gemeinsame Anstrengungen der verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zu erreichen, und dass die Flexibilität in Bezug auf andere Optionen als Alternative zu dem in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Ansatz beibehalten und ihre Auswirkung quantifiziert werden sollte;

70.

fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten vermehrt dazu zu bewegen, Nichtwohngebäude zu renovieren, da diese ein hohes kurzfristiges Rentabilitätspotenzial aufweisen;

71.

schlägt vor, dass Artikel 4 der Richtlinie folgende Überschrift erhalten sollte: „Langfristige Strategien zur grundlegenden Renovierung des nationalen Gebäudebestandes, einschließlich Investitionsförderung“;

72.

fordert, dass die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, um Installateure so auszubilden, dass sie qualitativ einwandfreie Renovierungen durchführen können;

73.

fordert einen strategischen Ansatz der Kommission, um die neuen technischen Entwicklungen (u. a. bei Kühlmitteln, Beleuchtung, Dämmung, Thermostaten, Messungen, Verglasung u. v. m.) bekannter zu machen;

74.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Artikel 4 der Richtlinie, was die Erarbeitung der 2017 fälligen zweiten Fassung der Strategien betrifft, vorrangig zu behandeln und dafür zu sorgen, dass die Akteure bei der Erarbeitung angemessen einbezogen werden und die Planungsvorgaben befolgt werden, einschließlich der auf Zeiträume von jeweils fünf Jahren ausgelegten Zwischenziele und der Umsetzungspläne, damit der für 2050 angestrebte Bestand an Niedrigstenergiegebäuden — eine Voraussetzung für die Erfüllung der im COP 21-Übereinkommen von Paris verankerten Zielsetzungen — erreicht wird;

75.

hält betriebliche Energieaudits für ein bewährtes Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz und unterstreicht deren Vorteile für die Wettbewerbsfähigkeit; fordert eine einheitliche Definition und Durchsetzung der in der Richtlinie festgelegten Kriterien (Definition von KMU, Audits, keine Doppelzertifizierung bei grenzübergreifenden Unternehmensstrukturen) und die Sicherstellung eines einheitlichen Ansatzes in Bezug auf den in Artikel 8 Absatz 4 erwähnten De-minimis-Schwellenwert; fordert, dass der Anwendungsbereich von Artikel 8 auf alle Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ausgedehnt wird; fordert eine Evaluierung mit dem Ziel, die Wirksamkeit von Energieauditsystemen zu verbessern; fordert, dass in Verbindung mit geplanten Wartungstätigkeiten und im Einklang mit den Zielen der Unternehmen die Umsetzung der Empfehlungen zu Audits bezüglich kosteneffizienter Energie vorgeschrieben wird;

76.

ist der Ansicht, dass die in der Richtlinie (Artikel 2 Nummer 26) enthaltene Definition des Begriffs KMU dahingehend überarbeitet werden sollte, dass sie sich nur auf die Zahl der Beschäftigten und den Jahresumsatz bezieht, damit Unternehmen, an denen eine öffentliche Einrichtung mit 25 % oder mehr beteiligt ist, noch als KMU betrachtet werden können;

77.

begrüßt, dass die Kommission an Leitlinien zur Umsetzung der Artikel 9 bis 11 der Energieeffizienzrichtlinie arbeitet, um die Verbraucher dabei zu unterstützen, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren; hält technische Machbarkeit und die Einführung von intelligenten Messgeräten — unter Berücksichtigung von Kosteneffizienz und Kostentransparenz — für wichtige Faktoren für das Energiesparen; ist der Ansicht, dass aus Gründen der Konsistenz alle geltenden Vorschriften über Verbrauchserfassung und Fakturierung in einem Dokument zusammengefasst werden sollten;

78.

weist darauf hin, dass die Energierechnungen der Verbraucher noch immer unklar und unpräzise sind; empfiehlt, dass die Transparenz und die Klarheit von Rechnungen verbessert werden muss, indem anspruchsvolle Grundsätze für Rechnungen auf EU-Ebene festgelegt werden, damit den Verbrauchern Schlüsselinformationen in vergleichbarem Format zur Verfügung stehen und ihnen dabei geholfen wird, ihr Verbrauchsverhalten anzupassen; betont, dass die Verbraucher sehr unterschiedliche Präferenzen und verfügbare Instrumente haben, weshalb das Informationskonzept auf nationaler Ebene durch Konsumforschung entwickelt werden sollte;

79.

vertritt die Auffassung, dass der Zugang zu unabhängigen und verlässlichen Informationen und Beratung zu angemessenen Energieeffizienzmaßnahmen und Finanzregelungen grundlegend sind, insbesondere für Haushalte, aber auch für regionale und lokale Behörden, um es ihnen zu ermöglichen, sachkundige energiebewusste Entscheidungen zu treffen und ihren Energieverbrauch besser zu verwalten, auch durch intelligente Messgeräte und individuelle Messung des Wärme- und Kälteverbrauchs;

80.

fordert strenge Qualitätssicherungsstandards, nationale Schulungsprogramme und einzelne, vereinfachte nationale Zertifizierungssysteme für Energieeffizienzanbieter, unterstützt von vernetzten und leicht zugänglichen Beratungs- und Rechtsbehelfsrahmen; unterstreicht, dass dies vorgeschlagen wird, um einige der nicht finanziellen Hindernisse für die Akzeptanz energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen durch die Verbraucher zu beseitigen, zum Beispiel indem es ihnen ermöglicht wird, vertrauenswürdige Händler zu identifizieren;

81.

erwartet, dass die Einhaltung der in Artikel 14 enthaltenen Vorgaben für eine hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung dazu führt, dass weitere Investitionen im Bereich der Energieeinsparung getätigt werden;

82.

betont, dass im Falle der Einführung eines beitragsfinanzierten Energieeffizienzsystems durch die Mitgliedstaaten (Artikel 20) den von Energiearmut betroffenen Haushalten Vorrang eingeräumt werden sollte; bekräftigt, dass die überarbeitete Energierichtlinie den Mitgliedstaaten ein langfristiges stabiles Politikumfeld bieten sollte, um eine nachhaltige Steigerung der Energieeffizienzinvestitionen, insbesondere auf lokaler Ebene, bereitzustellen; fordert, dass die EU und die EIB ihren Kapazitätenaufbau und die Bemühungen der technischen Unterstützungen steigern sollten, um bankfähige Energieeffizienzprojekte zu entwickeln, die private Investitionen vom Markt anziehen; fordert, dass die EU-Förderprogramme (z. B. Strukturfonds, Juncker-Plan, ELENA-EIB) den Mittelanteil für Kapazitätenaufbau und technische Unterstützung im Bereich Energieeffizienz steigern;

83.

bedauert die geringen öffentlichen und privaten Investitionen in intelligente Stromnetze; fordert die Kommission auf, sich stärker für die Umsetzung von Artikel 15 der Richtlinie einzusetzen, damit die Entwicklung solcher Netze gefördert wird;

84.

fordert eine Verpflichtung, nationale Kosten-Nutzen-Analysen von Energieeffizienzprogrammen durchzuführen, die durch oder in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden entwickelt wurden, und dass dieser Ansatz verfolgt wird, soweit dieser Energieeffizienz und Kosteneinsparungen für die Verbraucher erzielt;

85.

erklärt sich besorgt über die wachsende Umweltbelastung durch bestimmte mit fester Biomasse betriebene Gebäudebeheizungsanlagen, die große Mengen an Feinstaub, Stickoxiden, Kohlenmonoxid und Dioxinen verursachen, welche die Luftqualität extrem schädigen und damit die menschliche Gesundheit beeinträchtigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, effiziente und umweltverträgliche Alternativlösungen zu schaffen;

86.

hebt hervor, dass zur Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Verkehrssystems dringend ein umfassender gestalteter Ansatz benötigt wird, der sich nicht ausschließlich darauf stützen darf, dass für Fahrzeuge oder Antriebssysteme neue technische Lösungen entwickelt werden; fordert stattdessen die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, neue ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrsverlagerung auf besonders energieeffiziente Verkehrsmittel voranzutreiben und intelligente Verkehrssysteme (IVS) vollständig bereitzustellen, damit die Effizienz und die Auslastung der vorhandenen Kapazitäten — sowohl von Fahrzeugen als auch der Infrastruktur einschließlich Logistik, Flug- und Seeverkehr — weiter verbessert werden kann;

87.

erinnert daran, dass Energieeffizienz auch erreicht werden kann, indem CO2-Standards festgelegt und die Verbraucher über den Kraftstoffverbrauch ihrer Fahrzeuge informiert werden; fordert die Kommission auf, Vorschläge dazu vorzulegen, wie Verbraucher über den Kraftstoffverbrauch neuer LKW, Busse und Reisebusse informiert werden sollen, und für die CO2-Emissionen Obergrenzen festzulegen;

88.

bedauert, dass der Beitrag des Verkehrssektors zu den Energieeinsparungen — der Gesamtübersicht über die Beiträge aller Wirtschaftsbereiche zufolge — mit einem Anteil von nur 3 % gering ausfällt, obwohl im Zeitraum 2005–2013 infolge der Wirtschaftskrise der Personenverkehr auf demselben Niveau geblieben ist und der Güterverkehr rückläufig war; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zahl der auf den Verkehrssektor ausgerichteten Maßnahmen zu erhöhen;

o

o o

89.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13.

(2)  ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1.

(3)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0444.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0094.

(5)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0266.

(6)  Angenommene Texte, P8_TA(2014)0063.

(7)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0359.

(8)  Vgl.: Tina Fawcett und Jan Rosenow: „Die Pläne und Ergebnisse der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsetzung von Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie“, Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des EP.

(9)  „Energy efficiency as infrastructure: leaping the investment gap“ — Bericht von E3G, veröffentlicht am 3. März 2016.


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