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Document 52016IP0108

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zu den Aufgaben der EU im Rahmen der internationalen Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und -gremien (2015/2060(INI))

ABl. C 58 vom 15.2.2018, p. 76–81 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 58/76


P8_TA(2016)0108

Aufgaben der EU im Rahmen der internationalen Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und -einrichtungen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 zu den Aufgaben der EU im Rahmen der internationalen Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und -gremien (2015/2060(INI))

(2018/C 058/08)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, der in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankert ist,

gestützt auf die Artikel 121 und 138 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 14 zum AEUV betreffend die Euro-Gruppe,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 mit Empfehlungen an die Kommission zur Verbesserung der Economic Governance und des Stabilitätsrahmens in der Union, vor allem im Euroraum (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Mai 2011 zu dem Thema „Die EU als globaler Akteur: ihre Rolle in multilateralen Organisationen“ (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu der globalen wirtschaftlichen Ordnungspolitik (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Juni 2015 zur Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung: Bestandsaufnahme und Herausforderungen (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2015 zu der Schaffung einer Kapitalmarktunion (5),

unter Hinweis auf den Bericht der Hochrangigen Expertengruppe zur Finanzaufsicht in der Europäischen Union (den Bericht de Larosière) vom 25. Februar 2009,

unter Hinweis auf den Bericht der fünf Präsidenten vom Juni 2015, in dem eine Zusammenlegung der Außenvertretung des Euro-Währungsgebiets gefordert wird,

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A8-0027/2016),

A.

in der Erwägung, dass die Stabilität des Finanzsystems — eine Voraussetzung für eine angemessene Ressourcenzuweisung im Interesse von Wachstum und Beschäftigung — ein weltweites Kollektivgut ist;

B.

in der Erwägung, dass es aufgrund der zunehmenden wechselseitigen Abhängigkeit der Volkswirtschaften der Welt erforderlich ist, verstärkt auf Formen der wirtschaftspolitischen Steuerung zurückzugreifen, die in immer größerem Maße weltweit konzipiert sind;

C.

in der Erwägung, dass alle Vertreter der EU sich zumindest untereinander abstimmen sollten, wenn es gilt, die weltweite wirtschaftspolitische Steuerung nach Maßgabe der in den EU-Verträgen verankerten Ziele und Werte auszugestalten, wenn die EU schon nicht in der Lage ist, in internationalen Institutionen und Gremien geschlossen aufzutreten;

D.

in der Erwägung, dass die EU dazu beitragen sollte, einen demokratischen Rahmen zu schaffen, in dem sich die weltweiten Herausforderungen bewältigen lassen;

E.

in der Erwägung, dass die weltweite Zusammenarbeit dazu führen kann, dass auf Kosten der Demokratie Verantwortlichkeiten verwässert werden und die Rechenschaftspflicht nicht erfüllt wird; in der Erwägung, dass die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament nicht zu reinen Ratifizierungsorganen gemacht werden dürfen, sondern aktiv und vollumfänglich in den gesamten Entscheidungsprozess eingebunden werden müssen;

F.

in der Erwägung, dass die vorhandenen internationalen Institutionen und Gremien mit ihren unterschiedlichen Lenkungsstrukturen und Tätigkeitsbereichen historisch gesehen als Reaktion auf eine jeweils konkrete Situation gegründet wurden; in der Erwägung, dass auf diese Weise ein komplexes System entstanden ist, in dem bestimmte Aufgaben zuweilen doppelt angegangen werden, das möglicherweise undurchsichtig ist und in dem es generell an Koordinierung fehlt;

G.

in der Erwägung, dass Artikel 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (6), in denen geregelt ist, dass Unionsbürger ein Recht auf Zugang zu Dokumenten haben, auch für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union gelten sollten, die in internationalen Institutionen und Gremien mitwirken;

H.

in der Erwägung, dass gemäß den Verträgen die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat das Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union haben, und zwar unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger (Artikel 42 der Charta der Grundrechte); in der Erwägung, dass dasselbe Maß an Transparenz auch für die Mitwirkung von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union in internationalen Organisationen oder Foren gelten sollte, insbesondere bei der Festlegung von Vorschriften, die sich auf die EU-Bürger auswirken;

I.

in der Erwägung, dass eine generelle Überwachung aufgrund der Vielfalt der rechtlichen Strukturen und der finanziellen und betrieblichen Verfahren in den im Bereich Wirtschaft tätigen internationalen Institutionen und Gremien (7) schwierig ist, obwohl Kohärenz bei finanziellen und betrieblichen Verfahren von grundlegender Bedeutung ist, wenn es um die Wahrung weltweit gleicher Wettbewerbsbedingungen geht; in der Erwägung, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wirklich internationale Organisationen sind, die im Wege von Übereinkommen gegründet wurden und deren Aufgabenbereich und Zusammensetzung breit angelegt sind, während die G20, der Finanzstabilitätsrat und der Basler Ausschuss informelle öffentliche Gremien sind, in denen nur wenige Staaten vertreten sind und von denen einige infolge der Krise an Bedeutung gewonnen haben, und dass die Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO), die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS), die Internationale Vereinigung der Pensionsfondsaufseher (IOPS) und das International Accounting Standards Board (IASB) privatrechtliche Fach- und Branchenverbände darstellen, in denen die betroffenen Branchen in mehr oder minder großem Umfang vertreten sind;

J.

in der Erwägung, dass zwischen dem Europäischen Parlament und manchen dieser Organisationen und Gremien zwar bereits ein informeller Austausch stattfindet, aber nicht systematisch betrieben wird;

K.

in der Erwägung, dass Transparenz für die Demokratie wichtig ist, wobei gleichzeitig dem Schutz marktsensibler Daten ordnungsgemäß Rechnung zu tragen ist;

L.

in der Erwägung, dass sich die G20 durch die Krise dazu veranlasst sah, eine globale Agenda vorzugeben, in der es hauptsächlich um eine konkrete Reihe spezifischer Reformen ging, ihre Legitimität langfristig aber nur in einem echten multilateralen und demokratischen Rahmen gewahrt bleiben kann;

M.

in der Erwägung, dass die Banken und Märkte bei der Finanzierung der Wirtschaft von Land zu Land eine andere Rolle spielen;

N.

in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise, die 2008 ihren Anfang nahm, mehr als deutlich gezeigt hat, dass es an einer wirtschafts- und finanzpolitischen Steuerung auf internationaler Ebene mangelt; in der Erwägung, dass in der Makroökonomie viele Bereiche einer stärkeren Koordinierung bedürfen, insbesondere der Bereich Steuern: in der Erwägung, dass es daher das gemeinsame Ziel aller Interessenträger sein sollte, einen umfassenden Rahmen für Finanzstabilität zu konzipieren und für Kohärenz zwischen der globalen und der lokalen Ebene zu sorgen;

O.

in der Erwägung, dass die Einrichtung neuer EU-Aufsichtsgremien nicht automatisch eine Aufstockung der Zahl der Vertreter der EU nach sich ziehen sollte, da eine solche Aufstockung mit undemokratischen Auswirkungen einhergehen könnte, beispielsweise einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass Sperrminoritäten zustande kommen, was bei den Partnern der EU für Unbehagen sorgen könnte;

P.

in der Erwägung, dass der IWF beschlossen hat, den Renminbi in den Währungskorb für die IWF-Sonderziehungsrechte aufzunehmen; in der Erwägung, dass infolgedessen EUR und GBP schwächer gewichtet werden, aber die Gewichtung des USD sich nicht ändert; in der Erwägung, dass auch daran nochmals sehr deutlich wird, dass die EU geschlossener auftreten sollte;

1.

bekräftigt, dass es einer besseren weltweiten Zusammenarbeit in Regulierungsangelegenheiten und der intensiven Mitwirkung des Europäischen Parlaments bedarf;

2.

ist besorgt darüber, dass es an Kohärenz mangelt, da die zahlreichen Organisationen und Gremien zersplittert und sehr unterschiedlich sind, und darüber, dass sich die Umsetzung der auf internationaler Ebene vereinbarten Regeln und Leitlinien verzögert;

3.

fordert Klarstellungen dazu, wofür die einzelnen Organisationen und Gremien zuständig sind, wie sie arbeiten und wie sie — auch im Hinblick auf freiwillige Beiträge, Schenkungen und Spenden — finanziert werden, damit es nicht zu Interessenkonflikten kommt und ihre Beschlüsse rechtmäßig sind;

4.

fordert, dass die Politik in den globalen Institutionen kohärenter gestaltet und besser koordiniert wird, indem umfassende Standards in den Bereichen demokratische Legitimität, Transparenz, Erfüllung der Rechenschaftspflicht und Integrität eingeführt werden; ist der Ansicht, dass sich diese Standards unter anderem auf folgende Sachverhalte beziehen sollten:

die Beziehungen zur Öffentlichkeit (beispielsweise den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, einen offenen Dialog mit unterschiedlichen Interessenträgern, die Einführung verbindlicher Transparenzregister und Regeln über die Transparenz von Treffen mit Lobbyisten);

interne Regelungen (beispielsweise über die Auswahl von Personal aufgrund der Qualifikationen, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die Verhütung von Interessenkonflikten);

5.

ist der Ansicht, dass durch die unterproportionale Vertretung der am wenigsten entwickelten Länder in den meisten internationalen Finanz-, Währungs- und Regulierungsinstitutionen und -gremien ein Ungleichgewicht entsteht und folglich Probleme im Zusammenhang mit Ungleichheiten oder der Finanzierung der ärmsten Länder nicht vernünftig angegangen werden;

6.

vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf die Vertretung nicht nur ein geografisches Ungleichgewicht besteht, sondern im Rahmen der internationalen Diskussionen über Finanz-, Währungs- und Regulierungsgremien auch bestimmte Gruppen — vor allem die Zivilgesellschaft, KMU, Verbraucher- und Arbeitnehmervertreter — besser in die Konsultationen eingebunden werden könnten; hält es für die Pflicht und Schuldigkeit der beteiligten Gremien und Gruppen, hier Abhilfe zu schaffen;

7.

ist der Ansicht, dass die EU ihre Vertretung in allen multilateralen Organisationen und Gremien optimieren und entsprechende Bestimmungen festlegen sollte, damit sich Transparenz, Integrität und Erfüllung der Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Beteiligung der Union in diesen Organisationen und Gremien verbessern, ihr Einfluss steigt und ihre demokratisch herbeigeführten legislativen Beschlüsse stärker beachtet werden; vertritt überdies die Auffassung, dass die EU als globaler Akteur vorausschauender handeln sollte, indem sie dafür sorgt, dass die künftigen Aufgaben der G20 auf die Tagesordnung der jeweils zuständigen globalen Institution gesetzt werden, beispielsweise die Umgestaltung des Schattenbankwesens, die Umsetzung der Reformen des außerbörslichen Derivatemarkts, die Bewältigung von Systemrisiken und Risiken, die sich in Bezug auf die Weltwirtschaft abzeichnen;

8.

fordert die EU-Akteure auf, sich bei der Politikgestaltung auf europäischer und internationaler Ebene in stärkerem Maße auch der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der EU-Finanzwirtschaft zu widmen;

9.

weist darauf hin, dass die EU die Vollmitgliedschaft in den internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen anstreben sollte, in denen ihr eine derartige Mitgliedschaft noch nicht gewährt wurde, aber zweckmäßig ist (etwa im Fall der OECD und des IWF); fordert, dass die einschlägigen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen an ihren Satzungen alle Änderungen vornehmen, die notwendig sind, damit der EU die Vollmitgliedschaft gewährt werden kann;

10.

ist der Ansicht, dass es der Union zum Nachteil gereicht, wenn ein Vertreter eines Mitgliedstaats oder einer nationalen Behörde in einer internationalen Organisation oder einem internationalen Gremium Standpunkte vertritt, die im Widerspruch zu legislativen oder regulatorischen Beschlüssen der EU stehen, die demokratisch nach dem Mehrheitsprinzip gefasst wurden; fordert dementsprechend, dass sich diese Vertreter besser und effizienter abstimmen, beispielsweise durch Mechanismen mit stärker bindender Wirkung;

11.

betont, dass die Kommission den Bürgern gegenüber direkter rechenschaftspflichtig sein sollte, wenn sie die gesamte Union in einem internationalen Gremium oder einer internationalen Organisation vertritt oder ein privatrechtliches Sachverständigengremium beaufsichtigt; betont, dass das Europäische Parlament dabei eine sehr wichtige Aufgabe hat;

12.

vertritt die Auffassung, dass geklärt und förmlich niedergelegt werden muss, welche Prioritäten die Organisationen und ihre einschlägigen Arbeitsgruppen verfolgen; ist der Ansicht, dass der systematische Rückgriff auf das Konsensprinzip das Risiko birgt, dass sich die Beratungen verlangsamen und die Empfehlungen inhaltlich an Wirkung verlieren, und dass in der Zusammensetzung der Organisationen auch die vielfältige Art und Weise zum Ausdruck kommen muss, in der die einzelnen Volkswirtschaften finanziert werden und die Aufsicht ausgeübt wird;

13.

betont, dass Ex-ante-Bewertungen durchgeführt werden müssen, wenn auf globaler Ebene regulatorische, aufsichtliche und andere Maßnahmen, die die Finanzbranche betreffen, ausgearbeitet werden; ist der Ansicht, dass derartige Bewertungen die politischen Vorrechte der Mitgesetzgeber unberührt lassen;

14.

ist der Ansicht, dass die einzelnen beteiligten Länder die Empfehlungen noch nicht in dem Maße umsetzen, das notwendig wäre, um zur Schaffung weltweit gleicher Wettbewerbsbedingungen beizutragen;

15.

nimmt zur Kenntnis, dass der Finanzstabilitätsrat inzwischen Standards für die Versicherungswirtschaft ausarbeitet; stellt fest, dass die IAIS in der weltweiten Versicherungspolitik eine wichtige Rolle spielt, betont aber, dass eine Einbeziehung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) den Vorteil böte, den versicherungsspezifischen europäischen Sachverstand stärker zur Geltung zu bringen, und dass damit dafür gesorgt würde, dass auf globaler Ebene ausgearbeitete Standards nicht im Widerspruch zu der zuvor erstmals in der EU ausgearbeiteten Logik stehen;

16.

begrüßt die Arbeit der OECD in Steuerangelegenheiten, insbesondere das Projekt der OECD und der G20 betreffend die Erosion der Besteuerungsgrundlagen und Verlagerung von Gewinnen (BEPS); vertritt die Auffassung, dass die Überwachung der Umsetzung eine neue Herausforderung ist, die es zu bewältigen gilt; betont, dass die Abstimmung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) sind, verbessert werden sollte, damit die Standpunkte der EU Gehör finden;

17.

begrüßt, dass der Präsident der EZB willens ist, auch künftig mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, was die Aufgaben der EZB in Bankfragen angeht, insbesondere in Gremien, die globale Standards festlegen, etwa im Finanzstabilitätsrat;

18.

begrüßt, dass sich die Länder des Euro-Währungsgebiets, die Mitglied der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank sind, organisatorisch darauf verständigt haben, im Gouverneursrat dieser Bank einen einzigen Sitz einzunehmen und sich so dort gemeinsam vertreten zu lassen;

19.

unterbreitet daher folgende Vorschläge:

fordert die Kommission auf, nach dem Vorbild der bewährten Verfahren auf europäischer und nationaler Ebene einen EU-Verhaltenskodex über Transparenz, Integrität und die Erfüllung der Rechenschaftspflicht auszuarbeiten, von dem sich die EU-Vertreter in internationalen Organisationen leiten lassen sollen; fordert, dass das Europäische Parlament eng in die Ausarbeitung dieses Kodex eingebunden wird;

betont insbesondere, dass es im Hinblick auf die Satzung, die Finanzierung und die Arbeitsweise dieser Organisationen und Gremien, ihre Interaktion mit staatlichen Stellen, Interessenträgern und der Öffentlichkeit, ihre Kommunikation sowie den Zugang zu ihren Dokumenten Bedenken hegt; hält es für dringend geboten, für einen fairen Interessenausgleich Sorge zu tragen, auch in Bezug auf nichtstaatliche Organisationen mit geeignetem Fachwissen und Finanzmittel, damit der Zivilgesellschaft mehr Gehör verschafft wird;

fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und auch die Mitgliedstaaten auf, die Rechenschaftspflicht jedes einzelnen EU-Vertreters gegenüber demokratisch gewählten Gremien einzufordern;

fordert die Annahme einer interinstitutionellen Vereinbarung, die darauf abzielt, einen förmlichen „Finanzdialog“ einzuführen, der unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments veranstaltet wird und dazu dient, im Vorfeld wichtiger internationaler Verhandlungen Leitlinien für die Annahme und Stimmigkeit der Standpunkte der EU festzulegen, wobei sicherzustellen ist, dass diese Standpunkte erörtert werden und vorab bekannt sind und auch für eine entsprechende Weiterverfolgung gesorgt wird, indem die Kommission regelmäßig darüber Bericht erstattet, wie diese Leitlinien in der Praxis angewandt wurden und wie ihre Anwendung überwacht wurde; regt an, dass zu diesem Dialog die Institutionen der EU, die Mitgliedstaaten und, falls angezeigt, die Leiter der einschlägigen internationalen Organisationen eingeladen werden; vertritt die Auffassung, dass die Häufigkeit und das Format dieses Dialogs (in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung) dem konkreten Bedarf entsprechen sollten; hält es außerdem für notwendig, dass die nationalen Parlamente auf ihren jeweils zuständigen Ebenen aktiv eingebunden werden und die Kontrolle über die Standpunkte der Vertreter des jeweiligen Mitgliedstaats ausüben;

ist der Ansicht, dass diese detaillierteren Leitlinien um Entschließungen auf der Grundlage eines Initiativberichts mit Empfehlungscharakter ergänzt werden könnten, die vom Parlament regelmäßig und in angemessenem zeitlichem Abstand angenommen werden und in denen es seine Ansichten zur allgemeinen Ausrichtung der Politik darlegt;

stellt fest, dass dieser Dialog in Angelegenheiten, in denen das Europäische Parlament und der Rat Mitgesetzgeber sind, dazu dienen könnte, ein Verhandlungsmandat festzulegen, in dem die EU-Standpunkte nach Maßgabe der mit Mehrheit gefassten legislativen Beschlüsse zusammengeführt werden und Unstimmigkeiten in Bezug auf Rechtsvorschriften, deren Erlass ansteht, ausgeräumt werden;

fordert die EU-Vertreter auf, in internationalen Verhandlungen besonders darauf zu achten, dass die internationalen Anforderungen und Standards und verbindliche, bereits erlassene EU-Rechtsvorschriften stimmig und miteinander vereinbar sind und dass diese Bestimmungen auch eingehalten werden, damit wirklich weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden;

fordert eine Ausweitung der Rechenschaftspflicht der Kommission gegenüber dem Europäischen Parlament, indem das Verfahren optimiert wird, nach dem die Standpunkte der EU in G20-Sitzungen in Politikbereichen im Zusammenhang mit Beschäftigung, Energie, Handel, Entwicklung und Korruptionsbekämpfung festgelegt werden;

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Bestimmungen über die loyale Zusammenarbeit umgehend einzuhalten;

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vertretung der Bankenunion im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht durch den einheitlichen Aufsichtsmechanismus zu akzeptieren;

fordert die Kommission auf, die externe Dimension der Wirtschafts- und Finanzvorschriften in ihr Arbeitsprogramm aufzunehmen, also auf die Arbeit einzugehen, die voraussichtlich in den internationalen Finanzinstitutionen zu leisten ist, und im Interesse größerer innenpolitischer Kohärenz eine Arbeitsgruppe für die globale wirtschaftspolitische Steuerung und die Finanzinstitutionen einzurichten;

nimmt die Initiative der Kommission zur Kenntnis, die einheitliche Vertretung des Euro-Währungsgebiets beim IWF voranzubringen; vertritt die Auffassung, dass diese Initiative unbeschadet des langfristigen Ziels der Zusammenlegung der Stimmrechte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt werden sollte;

weist darauf hin, dass gemäß dem Protokoll Nr. 14 zum AEUV die verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der Euro-Gruppe obliegt, die ein provisorisches und informelles Gremium bleibt, bis der Euro die Währung aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden ist; ist der Ansicht, dass die Transparenz und die Erfüllung der Rechenschaftspflicht der Euro-Gruppe verbessert werden könnten; spricht sich dafür aus, dass im Sinne der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 (8), in dem Empfehlungen für die nächsten Schritte zur Verwirklichung der Bankenunion, der Wirtschaftsunion, der Fiskalunion und der politischen Union formuliert werden, eine formellere und stärker auf Dauer angelegte Lösung gefunden werden sollte; weist erneut darauf hin, dass die Unabhängigkeit des Kommissionsmitglieds mit Zuständigkeit für Wirtschaft und Währung gestärkt werden muss, wobei zugleich starke Mechanismen zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament und dem Rat zu schaffen sind;

vertritt die Auffassung, dass über den Einzelfall IWF hinaus in den nächsten Jahren die Vertretung der EU schrittweise optimiert werden sollte, zunächst durch bessere Koordinierung und dann — im Anschluss an eine Bewertung — durch die Zusammenlegung der Stimmrechte; ist der Ansicht, dass die Mitgliedschaft in diesen Organisationen und Gremien gemäß den jeweiligen Zuständigkeiten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und der jeweiligen europäischen Aufsichtsbehörde sowie des Rates, der Euro-Gruppe und der nationalen Stellen vergeben werden sollte; vertritt die Auffassung, dass die EU parallel dazu auf eine Änderung der Arbeitsweise dieser Organisationen und Gremien hinwirken sollte, sodass vom Konsensprinzip auf ein System der gewichteten Mehrheit umgestellt wird;

betont, dass es Aufgabe der Kommission, des Rates oder, wo nötig, der Euro-Gruppe ist, die Koordinierung durch Vorbereitungstreffen zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass bei Bedarf neue Ad-hoc-Arbeitsgruppen des Rates gebildet werden sollten, etwa wie der Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA), die Arbeitsgruppe für IWF-Angelegenheiten, die Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ und der Ausschuss für Wirtschaftspolitik;

fordert, dass der Sachverhalt, dass der Vorsitz des Europäischen Rates und die Kommissionspräsidentschaft auf G20-Tagungen derzeit zwei getrennte Sitze einnehmen, sorgfältig geprüft wird, um so zu ermitteln, in welchem Maße die außenpolitische Glaubwürdigkeit der EU durch diese Struktur geschwächt wird, zumal es den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen bereits gibt; hält zahlreiche Verbesserungen für denkbar, um ein einheitliches Handeln der einzeln vertretenen Mitgliedstaaten zu fördern, und ist der Ansicht, dass diese Verbesserungen dazu beitragen sollten, eine effiziente Koordinierung im Vorfeld von Sitzungen zu erreichen und in den Sitzungen wirklich geschlossen als EU aufzutreten;

fordert die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und die Mitgliedstaaten auf, einen Fahrplan voranzubringen, nach dem gemäß den Vorschlägen im Bericht de Larosière auf der Grundlage eines Vertrags eine Weltfinanzorganisation mit einem weit gefassten Aufgabengebiet geschaffen wird, die befugt wäre, Empfehlungen auszusprechen, verbindliche Mindeststandards auszuhandeln, auf multilaterale Streitbeilegungsmechanismen zurückzugreifen und, falls notwendig, Sanktionen zu verhängen; ist der Ansicht, dass bei der Einrichtung dieser multilateralen Streitbeilegungsmechanismen vor allem auf die Erfahrungen der WTO im Bereich Handel zurückgegriffen werden könnte; betont, dass die vorgeschlagene Organisation den höchsten Vorgaben in den Bereichen Transparenz und Rechenschaftspflicht unterliegen sollte;

ist der Ansicht, dass die Kommission mit einem ausdrücklichen Mandat ausgestattet werden sollte, der Förderung des Multilateralismus in der internationalen Zusammenarbeit in Finanz-, Währungs- und Regulierungsangelegenheiten neuen Schwung zu verleihen;

fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass EU-Legislativvorschläge für Finanzvorschriften und entsprechende Maßnahmen auf Weltebene einander ergänzen;

20.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 70 E vom 8.3.2012, S. 41.

(2)  ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 66.

(3)  ABl. C 131 E vom 8.5.2013, S. 51.

(4)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0238.

(5)  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0268.

(6)  Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43).

(7)  Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (FATF) und die Welthandelsorganisation (WTO) können auch Vorschriften erlassen; die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) spielt eine gewichtige Rolle bei der weltweiten wirtschaftspolitischen Steuerung; die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB), die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB), die Karibische Entwicklungsbank (CDB), die Westafrikanische Entwicklungsbank (BOAD), die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB), die Interamerikanische Investment-Gesellschaft (IIC), die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), der Rat der Entwicklungsbank des Europarates (CEB), die Weltbank-Gruppe, die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), die Internationale Finanz-Corporation (IFC) und die Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur (MIGA) unterstützen die Finanzierung in der Entwicklungszusammenarbeit.

(8)  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zum Bericht der Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Euro-Gruppe „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ (ABl. C 419 vom 16.12.2015, S. 48).


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