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Document 52016DC0754

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bericht 2009-2015 über die finanzielle Lage der Arbeitslosenversicherung für ehemalige Bedienstete auf Zeit oder Vertragsbedienstete sowie akkreditierte parlamentarische Assistenten, die seit Ende ihrer Tätigkeit bei einem Organ der Europäischen Union arbeitslos sind

COM/2016/0754 final

Brüssel, den 5.12.2016

COM(2016) 754 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Bericht 2009-2015 über die finanzielle Lage der Arbeitslosenversicherung für ehemalige Bedienstete auf Zeit oder Vertragsbedienstete sowie akkreditierte parlamentarische Assistenten, die seit Ende ihrer Tätigkeit bei einem Organ der Europäischen Union arbeitslos sind


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Bericht 2009-2015 über die finanzielle Lage der Arbeitslosenversicherung für ehemalige Bedienstete auf Zeit oder Vertragsbedienstete sowie akkreditierte parlamentarische Assistenten, die seit Ende ihrer Tätigkeit bei einem Organ der Europäischen Union arbeitslos sind

ZUSAMMENFASSUNG

Gemäß den Bestimmungen über die Beschäftigungsbedingungen für sonstige Bedienstete ist das gemeinschaftliche Arbeitslosengeld für ehemalige Vertragsbedienstete (AC), parlamentarische Assistenten (APA) oder auch Bedienstete auf Zeit (AT) bestimmt, die ohne eigenes Zutun arbeitslos sind (dies schließt beispielsweise solche Bedienstete aus, die ihr Beschäftigungsverhältnis gekündigt haben). Es ergänzt ein ggf. mitgliedstaatlich gezahltes Arbeitslosengeld.

Diese Zahlungen werden aus dem Arbeitslosensonderfonds geleistet. Dieser Fonds finanziert sich einesteils aus Beiträgen potentiell anspruchsberechtigter Beschäftigter und andernteils aus solchen des Arbeitgebers.

Die Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung sowie die Kategorien der Leistungsempfänger und die Beitragssätze haben erhebliche Änderungen erfahren, die das ursprünglich eingerichtete System und insbesondere die Finanzgrundlage des Fonds ins Wanken gebracht haben.

Reform 2004:

Mit der am 1. Mai 2004 in Kraft getretenen Reform des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BBSB) der Europäischen Union wurde in den BBSB eine neue Kategorie von auf Vertragsgrundlage beschäftigten Bediensteten (d. h. Vertragsbediensteten – AC) sowie neue Regelungen hinsichtlich der Einzahlung von Beiträgen in den Arbeitslosenfonds (insbesondere eine Beitragserhöhung beim Eigenanteil von 0,4 % auf 0,81 %) geschaffen.

Zeitraum 2009-2015:

In Anwendung der Verordnung Nr. 160/2009 des Rates vom 23.2.2009 (ABl. L 55 vom 27.2.2009) sind künftig auch die akkreditierten parlamentarischen Assistenten (APA) über den Arbeitslosenfonds abgesichert. Hierbei haben die Modalitäten des Arbeitslosenfonds, so auch die Höhe des Beitrags, keine Änderung erfahren.

2009 wies der Arbeitslosenfonds ein Defizit von 4,3 Millionen Euro auf, das sich 2010 auf 2,6 Millionen Euro verringerte. Zwischen 2011 und 2013 hatte sich das Defizit deutlich auf zuletzt 1 Million Euro verringert. Im gleichen Zeitraum sind die kumulierten Rücklagen des Arbeitslosenfonds von 16,1 Millionen Euro Anfang 2009 auf 2 Millionen Euro Ende 2015 gesunken. Zu den vielfältigen Ursachen hierfür gehören:

die wachsende Zahl an Versicherten (+42 %)

die wachsende Zahl an Beziehern eines monatlichen Arbeitslosengeldes (+9 %)

die wachsende Zahl an Leistungsempfängern unter den Bediensteten auf Zeit (AT) gegenüber der Zahl an im aktiven Dienst befindlichen AT (von 2,56 % 2009 auf 2,90 % im Jahr 2015)

Sinkende Zahl an Leistungsempfängern unter den Vertragsbediensteten (AC) gegenüber der Zahl an im aktiven Dienst befindlichen AC (von 5,86 % 2009 auf 1,83 % im Jahr 2015)

Einführung der Kategorie der APA (Anteil der Leistungsempfänger unter den APA 2015: 8,4 %)

Anstieg des durchschnittlichen monatlichen Arbeitslosengeldes von 1 980 Euro im Jahre 2009 auf 2 063 Euro im Jahre 2010. Der Trend zur Zunahme kehrte sich 2011 und 2012 um, und der durchschnittliche Betrag sank zwischenzeitlich bis auf 1 908 Euro ab. 2013 wendete sich der Trend erneut, und die durchschnittlichen Leistungen stiegen 2015 auf 2 551 Euro an, wobei 2014 ein Spitzenwert von 2 582 Euro erreicht wurde. Es lässt sich feststellen, dass die an die APA zwischen 2011 und 2015 durchschnittlich geleisteten Arbeitslosengeldzahlungen deutlich gestiegen sind. So stiegen diese von 2 096 Euro auf 2 898 Euro im Jahr 2014 an, um im Jahr 2015 wieder auf 2 525 Euro zu sinken.

Erhöhung der durchschnittlichen Bezugsdauer von 6,9 Monaten im Jahr 2009 auf 10 Monate im Jahr 2015, was einer Erhöhung der Dauer des Leistungsbezugs um 45 % entspricht

Deutliche Verringerung des Defizits 2012 infolge unerwarteter Mehreinnahmen von Seiten der Agentur EUIPO, die nach der Wiedereinstellung von etwa 20 Bediensteten in Befolgung einer gerichtlichen Entscheidung einen Betrag von 1,2 Millionen Euro erstattet hat.

Reform 2014 und Perspektiven:

Mit der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Reform des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BBSB) der Europäischen Union wurde die maximale Befristung der Dienstverträge von Vertragsbediensteten 3b von drei auf sechs Jahre verlängert.

Diese Änderung der Höchstlaufzeit der Verträge hat von 2014 an zu einem Rückgang der Zahl an Beziehern von Leistungen aus dem Arbeitslosenfonds geführt. Ihre kostendämpfende Wirkung dürfte allerdings von 2017 an verpuffen.

Diese positive Auswirkung hat indes nicht die erhebliche Zunahme der Zahl an Leistungsempfängern zu kompensieren vermocht, die aus dem Europäischen Parlament seit dessen Neuwahl 2014 dazugestoßen sind. So haben sich im Juli 2014 mehr als 600 parlamentarische Assistenten (APA) und 200 Bedienstete auf Zeit zur Gruppe der Bezieher von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gesellt.

_____________________________

Artikel 28a Absatz 11 und Artikel 96 Absatz 11 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BBSB) der Europäischen Union in der 2013 abgeänderten Fassung sehen die zweijährliche Vorlage eines Berichts der Kommission zur finanziellen Lage des Arbeitslosenversicherungssystems vor. Unabhängig vom vorliegenden Bericht kann die Kommission überdies die in Artikel 28a Absatz 7 und Artikel 96 Absatz 7 der BBSB vorgesehenen Beiträge im Wege delegierter Rechtsakte nach den Artikeln 111 und 112 des Statuts anpassen, wenn dies für den Ausgleich des Systems erforderlich ist.

1Der Rechtsrahmen 

1.1Beschreibung des Systems

Mit der am 1. Mai 2004 in Kraft getretenen Reform des Beamtenstatuts und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BBSB) der Europäischen Union haben sich die Rechtsgrundlage für die Anspruchsberechtigung auf Leistungen aus dem Arbeitslosenfonds sowie die Bestimmungen über die Einzahlung von Beiträgen in selbigen mit Wirkung von 1985 geändert. Die Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Bis Mai 2004

Ab Mai 2004

Absicherung gegen Arbeitslosigkeit bei Ausscheiden aus dem Dienst nur für Bedienstete auf Zeit (AT).

Eine neue Kategorie von auf Vertragsgrundlage beschäftigten Bediensteten (d. h. Vertragsbedienstete – AC), die in den Genuss der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit kommen.

Ein Beitragssatz von 0,4 % bzgl. des Arbeitnehmeranteils und von 0,8 % bzgl. des Arbeitgeberanteils.

Neue Regelungen für die Einzahlung von Beiträgen in den Arbeitslosenfonds (d. h. Festlegung des Beitragssatzes auf 0,81 % bzgl. des Arbeitnehmeranteils und auf 1,62 % bzgl. des Arbeitgeberanteils sowie Zahlung eines Pauschalabschlags von 919,02 Euro durch Vertragsbedienstete auf Zeit und von 1 254,77 Euro durch Bedienstete auf Zeit).

Befristung der Leistung von Arbeitslosengeld auf höchstens 24 Monate.

Die Zahlung von Arbeitslosengeld beschränkt sich auf ein Drittel der tatsächlich als Bedienstete auf Zeit (AT), Vertragsbedienstete (AC) oder parlamentarische Assistenten (APA) absolvierten Beschäftigungszeit und erfolgt über maximal 36 Monate. Die Auszahlung kann ab dem 7. Monat der Arbeitslosigkeit eine Obergrenze nicht überschreiten, und die Mindestleistung (der Grundbetrag) wurde angepasst.

Aus der nachfolgenden Tabelle gehen die Obergrenzen und die Grundbeträge für die verschiedenen Gruppen von Leistungsempfängern hervor:

Beträge in Euro zum 1. Januar 2016

AT

AC

APA

Obergrenze (ab dem 7. Monat)

2 760,49

2 070,35

2 142,90

Grundbetrag

1 380,24

1 035,18

910,74

Die Höhe der Abschläge, der Obergrenzen und der Grundbeträge werden in gleicher Weise angepasst wie die Dienstbezüge.

Das Arbeitslosengeld erhöht sich ggf. um eine Familienzulage. Die Beiträge zum Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem (RCAM) der Europäischen Union (5,1 % der Bezugs-Grundbezüge des Leistungsempfängers) werden vom Arbeitslosenfonds getragen.

1.2Rechtsgrundlagen

-Artikel 28a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BBSB) der Europäischen Union in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 geänderten Fassung.

-Artikel 96 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BBSB) der Europäischen Union und Artikel 5 des Anhangs zu den BBSB, jeweils in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 geänderten Fassung.

-Die Artikel 135 und 136 der BBSB in der durch die Verordnung Nr. 1239/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2010 geänderten Fassung (ABl. L 338 vom 22.12.2010).

-Artikel 65 Absatz 1 des Statuts über die Anpassung der Vergütungen und gewisser Beträge.

-Verordnung Nr. 91/88 der Kommission vom 13. Januar 1988 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (ABl. L 11 vom 15.1.1989).

-Regelung zur Festlegung der Durchführungsmodalitäten zu den Bestimmungen über die Gewährung von Arbeitslosengeld an Bedienstete auf Zeit in Umsetzung von Artikel 28a Absatz 10 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union – Regelung der Kommission vom 14. Juli 1988, nachdem der Präsident des Europäischen Gerichtshofs das gegenseitige Einvernehmen am 4. Juli 1989 festgestellt hat.

2Der Kassenstand des Arbeitslosenfonds in den Haushaltsjahren 2009-2015

Die beiden nachfolgenden Abschnitte sind den Entwicklungen des Arbeitslosenfonds und insbesondere den Ausgaben und Einnahmen gewidmet.

Zu den unter dem Begriff „Arbeitslosengeld“ ausgewiesenen Beträgen gehören grundsätzlich der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes, alle Familienzulagen und die Auswirkungen des Berichtigungskoeffizienten (nur hinsichtlich der bisherigen Regelung), abzüglich aller Sozialleistungen, die der/die Betreffende im Mitgliedstaat erhält (Arbeitslosen-, Kinder-, Kranken-, Mutterschaftsgeld usw.). Da der unter Punkt „1.1  Beschreibung des Systems “ angegebene Beitrag zum RCAM nicht vom Bezieher des Arbeitslosengelds zu tragen ist, wird dieser aus dem Arbeitslosenfonds finanziert (5,1 % der Bezugs-Grundbezüge des Leistungsempfängers).

Der Arbeitslosenfonds verwendet zwei Instrumente zur Verwaltung seiner Ausgaben und Einnahmen:

ein Kontokorrentkonto für den Eingang der Einnahmen und die Zahlung des Arbeitslosengelds;

Terminkonten zur Anlage von auf dem Kontokorrentkonto aufgelaufenen Überschüssen.

2.1Kassenstand: Jahresergebnisse und kumulierte Salden 2009-2015

Unter dem Gesichtspunkt der kassenbasierten Rechnungsführung werden Einnahmen und Ausgaben zu dem Zeitpunkt verzeichnet, zu dem diese eingehen bzw. getätigt werden.

Tabelle 1 liefert einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben, wie sie in die Buchhaltung aufgenommen wurden, sowie über den sich daraus ergebenden Leistungsbilanzsaldo. Zu 2014 ist anzumerken, dass in jenem Jahr die für den Zeitraum 2009-2013 geschuldeten Beiträge zum RCAM beglichen wurden.

Aus Tabelle 2 geht die Entwicklung des Finanzvermögens des Arbeitslosenfonds sowohl auf dem in das Rechnungsführungssystem der Europäischen Kommission integrierten Kontokorrentkonto (Teil I) als auch auf den von der GD Wirtschaft und Finanzen geführten Anlagekonten (Teil II) hervor. Im dritten Teil sind die konsolidierten kumulierten Überschüsse auf diesen beiden Konten ausgewiesen (Teil III).

Der alljährliche Rückgang des kumulierten Überschusses seit dem Bezugsjahr (2009) ist nicht zu übersehen. Die 2012 verzeichnete relative Stabilität des Fonds rührt her aus einer Erstattung von Arbeitslosengeld durch die EUIPO, das von wiedereingestellten Bediensteten bezogen worden war.

Von 2009 bis 2015 hat sich der kumulierte Überschuss um 87 % vermindert.

Tabelle 3 liefert eine Übersicht über den kumulierten Saldo im Zeitraum 2008 bis 2015.

2.2Kassenstand nach Haushaltsjahr: Laufende Ergebnisse 2009-2015

Unter dem Gesichtspunkt der periodengerechten Rechnungsführung werden Transaktionen in dem Jahr verzeichnet, in dem sie durchgeführt werden. So handelt es sich bei einigen eingegangenen und zu Beginn des Jahres N verbuchten Einnahmen um Ende des Jahres N-1 von den Bezügen einbehaltene Beträge; einige zu Beginn des Jahres N vorgenommene und verbuchte Zahlungen von Arbeitslosengeld beziehen sich auf Zeiten der Arbeitslosigkeit am Ende des Jahres N-1. Innerhalb der Rechnungsführung werden diese Transaktionen dem Haushaltsjahr N-1 zugerechnet.

Aus Tabelle 4 gehen die Einnahmen und Ausgaben nach dieser Logik und somit der haushaltsjahresbezogene Stand der Einnahmen und Ausgaben des Arbeitslosenfonds hervor.

Einnahmen und Ausgaben sind seit 2009 in erheblichem Umfang gestiegen. Diese Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben erklärt sich in erster Linie durch:

die Einrichtung neuer Agenturen und die Gesamtsteigerung des Personalbestands der Agenturen;

die Einführung einer neuen Personalkategorie im Jahr 2004 (d. h. Vertragsbediensteter – AC);

die 2009 erfolgte Aufnahme parlamentarischer Assistenten.

Signifikante Auswirkungen auf die Ausgaben sind erst ab dem Jahr 2007 zu verzeichnen, in welchem die ersten Verträge von Vertragsbediensteten ausliefen und Letztere somit auch erstmals Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld hatten. Diese Ausgaben steigen bis 2014 weiter, um 2015 wieder leicht abzusinken.

Das Defizit des Fonds erreichte 2009 4,3 Millionen Euro und ging in den Folgejahren nach und nach zurück: auf 2,6 Millionen Euro im Jahre 2010, auf 1,5 Millionen Euro 2011, auf 1,2 Millionen Euro 2012 und auf 1 Million Euro 2013. 2014 verschärft sich das Defizit auf 4,8 Millionen Euro. Dieser Umstand erklärt sich aus der Zunahme der Zahl an APA, die Leistungen aus dem Arbeitslosenfonds beziehen. Der vorgenannte Effekt lässt 2015 nach, und das Defizit verringert sich auf 3 Millionen Euro.

Im nachfolgenden Diagramm ist die vorstehend beschriebene Entwicklung des Kassenstands veranschaulicht.

2.3Kassenstand nach Haushaltsjahr: Aufschlüsselung der Ausgaben und Einnahmen nach Organen und Einrichtungen sowie bezüglich aller Agenturen (2009-2015)

In Tabelle 5 ist die Aufschlüsselung der Ausgaben und Einnahmen nach Organen und Einrichtungen sowie bezüglich sämtlicher Agenturen und Ämter veranschaulicht. Im ersten Teil der Tabelle sind die Absolutbeträge und im zweiten Teil die prozentualen Anteile am jeweiligen Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben dargestellt. Der Effekt des Endes der Legislaturperiode des EP tritt darin mit einem sprunghaften Anstieg der unter dem Posten EP verzeichneten Ausgaben um mehr als 8 Millionen Euro zwischen 2013 und 2014 besonders deutlich zutage. 2015 verharren die Ausgaben auf einem hohen Stand, ohne indes den von 2014 zu erreichen.

Lässt man den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) außer Acht, bezüglich dessen sich mangels Rücklaufs bislang kaum eine detaillierte Analyse vornehmen lässt, weisen bis dato lediglich die Agenturen ein Beitragsniveau auf, das jenes der Ausgaben übersteigt. Dies hat seine Ursache in erster Linie darin, dass die Mehrzahl der dort Bediensteten über einen unbefristeten Beschäftigungsvertrag verfügt. Gleichwohl lässt sich feststellen, dass die Personalausgaben der Agenturen im Zeitraum 2013-2015 deutlich gestiegen sind.

3Analyse der Versicherten, der Leistungsempfänger und der gewährten Leistungen

3.1Zahl der Versicherten und durchschnittlicher Beitrag

Aus Tabelle 6 geht die Zahl der Beitragszahler in den Arbeitslosenfonds unter den AT und AC hervor, die zum 31. Dezember jedes Jahres in einem Dienstverhältnis standen.

Die Zahl an AC und AT ist zwischen 2009 und 2015 um 40 % bzw. 23 %. angewachsen. Die ersten Leistungsempfänger unter den APA treten 2011 in Erscheinung.

Über alle Kategorien hinweg ist die Zahl der Versicherten zwischen 2009 und 2015 um 43 % gestiegen.



3.2Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld in absoluten Zahlen und bezogen auf die Zahl an Versicherten: Arbeitslosenquote zum 31. Dezember des Jahres

Tabelle 7 liefert eine Übersicht über die Zahl an Arbeitslosen, die im Monat Dezember des jeweiligen Jahres Arbeitslosengeld entweder vollständig oder ergänzend zu einem einzelstaatlichen Versicherungssystem bezogen haben.

Anhand eines Vergleichs der in Tabelle 6 aufgeführten Daten zu den AT und AC, die zum 31. Dezember in einem Dienstverhältnis standen, mit den in Tabelle 7 enthaltenen Angaben zur Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld lässt sich das Verhältnis zwischen der Zahl an Empfängern von Leistungen aus dem Arbeitslosenfonds und der Zahl an Beitragszahlern in denselben Fonds ermitteln. Das Ergebnis ist in Tabelle 8 dargestellt.

Die Zahl der Bediensteten auf Zeit hat leicht zugenommen, bei allerdings einem deutlichen Rückgang im Bereich der Kommission. Die Wirkung dieses Rückgangs wird durch einen starken Anstieg ihrer Zahl in den Agenturen neutralisiert. Das prozentuale Verhältnis zwischen Leistungsempfängern und Beitragszahlern bleibt konstant.

Die Zahl der Vertragsbediensteten nimmt insbesondere in den Agenturen und im Europäischen Parlament ständig zu. Das prozentuale Verhältnis zwischen Leistungsempfängern und Beitragszahlern nimmt stark ab. Dieser Rückgang steht in einem Zusammenhang mit der möglichen Verlängerung der Befristung von zwischen 2010 und 2013 geschlossenen Dienstverträgen von drei auf sechs Jahre.

2014 lässt sich auch eine erhöhte Zahl an früheren APA unter den Leistungsempfängern feststellen, da 2014 eine Legislaturperiode des Parlaments endete.

Zahl an Beziehern eines monatlichen Arbeitslosengeldes, durchschnittliche Höhe, Leistungsempfänger und deren Wohnsitzland

Die Zahlung von Arbeitslosengeld kann über mehrere Monate erfolgen. Aus Tabelle 9 geht die Zahl an Empfängern eines monatlich gezahlten Arbeitslosengelds nach Jahr hervor.

Die durchschnittliche Höhe des Arbeitslosengelds nach Kategorie von Leistungsempfängern errechnet sich als Quotient aus den jährlichen Gesamtausgaben pro Leistungsempfängerkategorie (AT des ehemaligen Systems, AT des neuen Systems und AC) und der Zahl an monatlich geleisteten Zahlungen. Das Ergebnis ist in Tabelle 10 wiedergegeben. Dabei ist anzumerken, dass eine in einem bestimmten Monat geleistete Zahlung diesen entweder vollständig oder lediglich einen Bruchteil davon entsprechend der Zahl an Tagen erfassen kann, über die die betreffende Person arbeitslos gewesen ist.

Die durchschnittliche monatliche Höhe des Arbeitslosengeldes ist zwischen 2009 und 2010 von 1 980 Euro auf 2 063 Euro gestiegen. Der Trend zur Zunahme kehrte sich in den Jahren 2011 und 2012 um; der durchschnittliche Betrag sank zwischenzeitlich bis auf 1 908 Euro ab. 2013 wendete sich der Trend erneut, und die durchschnittlichen Leistungen stiegen 2015 auf 2 551 Euro an, wobei 2014 ein Spitzenwert von 2 582 Euro erreicht wurde. Betrachtet man lediglich die AC und AT, so beläuft sich der monatliche Durchschnitt 2015 auf 2 562,30 Euro.

Es lässt sich feststellen, dass die durchschnittlich für APA aufgewendeten Beträge 2014 mit einem Wert von 2 897,99 Euro gegenüber 2013 ebenfalls stark – um fast 50 % – angestiegen sind. Die durchschnittliche monatliche Höhe des Arbeitslosengelds verringert sich 2015 deutlich auf 2 550,67 Euro.

Bei den vier wichtigsten Elementen dieser Tabelle handelt es sich um:

die Steigerung der an die AT und AC geleisteten Arbeitslosengeldzahlungen zwischen 2013 und 2015: + 31 %;

die Steigerung der an die APA geleisteten Arbeitslosengeldzahlungen zwischen 2013 und 2015: + 28 %;

die Steigerung der an die APA geleisteten monatlichen Zahlungen zwischen 2013 und 2015: + 385 %;

der zunehmende Anteil der Ausgaben für die APA an den Gesamtausgaben zwischen 2013 und 2015: von 6 % auf 31 %.

In Tabelle 11 ist die durchschnittliche Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld in Monaten dargestellt. Diese Dauer errechnet sich als Quotient aus der Gesamtzahl der bis zum 31. Dezember des angegebenen Jahres bezahlten Tage und der Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld in Monaten wird dieser Wert anschließend durch 30 geteilt.

Dabei lässt sich feststellen, dass die durchschnittliche Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld von 6,9 Monaten 2009 auf 10 Monate im Jahr 2015 gestiegen ist. Dies entspricht einer Steigerung der Leistungsdauer um 45 %. Diese Steigerung ist in erster Linie auf die Auswirkung der APA zurückzuführen.

Allerdings ist die Zahl der Leistungsempfänger, die über einen Zeitraum von mindestens einem Monat im betreffenden Jahr eine Arbeitslosengeldzahlung erhalten haben, zwischen 2009 und 2015 leicht – um 7,6 % (von 701 auf 648, vgl. Tabelle 7) – gesunken.


In den folgenden Tabellen ist die Dauer des Vergütungszeitraums nach Beschäftigungsgruppe (AC/AT und APA) dargestellt.

AC/AT:

APA:

Es lässt sich feststellen, dass der höhere Anteil der Ausgaben für die APA an den Gesamtausgaben 2015 (31 %) sowohl auf einen Zahleneffekt als auch auf das hohe Niveau des durchschnittlich an diese Beschäftigungsgruppe gezahlten monatlichen Arbeitslosengeldes zurückzuführen ist. Die durchschnittliche Dauer des Vergütungszeitraums bzgl. der APA nimmt 2015 erheblich zu und übersteigt den durchschnittlichen Zeitraum der Zahlung von Leistungen an AC/AT. Dies ist die unmittelbare Folge des substantiellen Anstiegs der Zahl an Beziehern von Arbeitslosengeld unter den APA, der wiederum auf die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments im zweiten Halbjahr 2014 zurückgeht.


Mit Rücksicht auf das Prinzip der Komplementarität des Arbeitslosenversicherungssystems ist das Wohnsitzland der Person, die Arbeitslosengeld bezieht, von Bedeutung insbesondere in Anbetracht der Kriterien für die Inanspruchnahme einer einzelstaatlichen Unterstützungsleistung, die sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark unterscheiden können.

Aus Tabelle 12 geht die Zahl der Leistungsempfänger nach Wohnsitzland hervor, die im betreffenden Jahr über mindestens einen Monat Arbeitslosengeld bezogen haben.

Aus dieser Tabelle zum jeweiligen Wohnsitz der Leistungsempfänger lässt sich ersehen, dass in 2015 mehr als 44 % derselben als Arbeitssuchende in Belgien registriert waren.

4SCHLUSSFOLGERUNGEN

4.1Zeitraum 2009-2015

Im Bericht wird aufgezeigt, dass der Arbeitslosenfonds seit 2008 ein anhaltendes jährliches Defizit aufweist. Dieses war bereits 2009 mit 4,2 Millionen Euro besonders ausgeprägt. Das Defizit hat sich in der Folge nach und nach bis auf 1 Million Euro im Jahr 2013 verringert.

2014 hat sich mit einem Fehlbetrag von über 4,8 Millionen Euro die Kassenlage des Arbeitslosenfonds deutlich verschlechtert. Dieser Fehlbetrag hat sich 2015 auf 3 Millionen Euro etwas verringert.

Nach dieser Folge von Defiziten über die Jahre 2009 bis 2015 belief sich der kumulierte Überschuss (die Summe aus Rücklagen und Jahresergebnis) zum 31. Dezember 2015 nur mehr auf 2 Millionen Euro, nachdem er zum 1. Januar 2009 noch 16,15 Millionen Euro betragen hatte.

4.2Entwicklung des Arbeitslosenfonds auf kurze und mittlere Sicht:

Das hohe Niveau der Ausgaben im Jahr 2015 hat zur Erschöpfung der Rücklagen beigetragen.

Allerdings wird erwartet, dass sich 2016 (ebenso 2017 und 2018) infolge einer starken Verringerung der Zahl an Leistungsempfängern innerhalb der Kategorie der APA als Überschussjahr erweisen wird und der anhaltend mäßigende Effekt der Verlängerung der Befristung der Dienstverträge von AC auf 6 Jahre nach Artikel 3b der BBSB zum Tragen kommen wird. Dies könnte die erneute Bildung größerer Rücklagen zulassen.

Dennoch ist die mittelfristige Lage in Anbetracht der folgenden Risikofaktoren überaus ungewiss, um nicht zu sagen besorgniserregend:

1.Der ausgesprochen starke Anstieg der 2015 ausgezahlten durchschnittlichen monatlichen Arbeitslosengeldzahlungen um mehr als 30 % gegenüber 2013;

2.Der von 2017 an erwartete substantielle Anstieg der Zahl an Leistungsempfängern aus dem Kreis der AC, die an das Ende der ihres nunmehr auf sechs Jahre befristeten Beschäftigungsverhältnisses gelangen;

3.Die eventuelle Fortsetzung der seit 2013 beobachteten nachhaltigen Steigerung der Zahl an Leistungsempfängern aus dem Kreis der AT von Agenturen;

4.Ein neuer Spitzenwert bei den Ausgaben ist 2019-2020 zu erwarten, wenn die Legislaturperiode 2014-2019 des Europäischen Parlaments enden wird;

5.Des Weiteren ist hervorzuheben, dass die Aufnahme der 2009 akkreditierten parlamentarischen Assistenten nicht mit einer Erhöhung des Beitrags einherging, wie sie 2004 bei der Aufnahme der Vertragsbediensteten erfolgte. Über den Zeitraum 2011-2015 ist zwischen den Beiträgen und den an die Kategorie der APA ausgezahlten Leistungen ein negativer Nettosaldo von ca. 11,4 Millionen Euro aufgelaufen.

Die vorstehend angesprochenen Punkte veranlassen die Kommission dazu, in einem ersten Schritt eine begrenzte Anhebung (um ca. 0,1 % der Grundbezüge, unter Berücksichtigung insbesondere des kumulierten Saldos der Rechnungsjahre des Fonds über den im vorliegenden Bericht betrachteten Zeitraum) der Beiträge zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung auf dem Wege eines delegierten Rechtsakts gemäß Artikel 28a Absatz 11 und Artikel 96 Absatz 11 der BBSB vorzusehen, um deren finanzielles Gleichgewicht sicherzustellen.

Sodann wird die Kommission eine Arbeitsgruppe einsetzen, deren Aufgabe darin bestehen wird, die weitere Entwicklung der Finanzlage des Versicherungssystems kontinuierlich zu beobachten.

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