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Document 52016DC0738

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER MIT IONISIERENDEN STRAHLEN BEHANDELTE LEBENSMITTEL UND LEBENSMITTELBESTANDTEILE FÜR DAS JAHR 2015

    COM/2016/0738 final

    Brüssel, den 25.11.2016

    COM(2016) 738 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    ÜBER MIT IONISIERENDEN STRAHLEN BEHANDELTE LEBENSMITTEL UND LEBENSMITTELBESTANDTEILE FÜR DAS JAHR 2015


    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    ÜBER MIT IONISIERENDEN STRAHLEN BEHANDELTE LEBENSMITTEL UND LEBENSMITTELBESTANDTEILE FÜR DAS JAHR 2015



    INHALTSVERZEICHNIS

    1.Zusammenfassung

    2.Hintergrund

    3.Zugelassene Bestrahlungsanlagen

    4.Ergebnisse der Kontrollen in den Bestrahlungsanlagen6

    5.Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens8

    6.Schlussfolgerung10



    1.Zusammenfassung

    Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 1999/2/EG teilen die Mitgliedstaaten der Kommission alljährlich die Ergebnisse der Kontrollen, die in den Bestrahlungsanlagen durchgeführt werden, und dabei insbesondere die Gruppen und Mengen der mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmittel und die verabreichten Dosen sowie die Ergebnisse der Kontrollen, die auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt werden, mit.

    Die im Jahr 2015 in den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen zeigen, dass fast alle kontrollierten Produkte den EU-Rechtsvorschriften entsprechen.

    Zeitraum:                    1.1.2015 – 31.12.2015

    Betroffene Länder:                EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Länder

    Quelle:                    Alle 28 Mitgliedstaaten und Norwegen

    Bestrahlungsanlagen:

    Anzahl der Ländermit Bestrahlungsanlagen:                                        14 Mitgliedstaaten und Norwegen

    Anzahl der zugelassenen Anlagen:    26

    Anzahl der neuen Anlagen:                                                eine in Kroatien und eine in Norwegen

    Anzahl der stillgelegten Anlagen:    keine

    Anzahl der Länder, die Bestrahlungen durchführen:                                    10 Mitgliedstaaten und Norwegen

    Daten zur Bestrahlung:

    Menge der bestrahlten Produkte:                                        5686 Tonnen (+9,7 % im Vergleich zu 2014)

    Am häufigsten bestrahlte Lebensmittelgruppen:                                Froschschenkel (54,8 %) sowie getrocknete                    aromatische Kräuter, Gewürze und                        Gemüsewürzmittel (16,1 %)

    Länder, in denen Bestrahlungen am häufigsten eingesetzt wurden:                        Belgien (68,9 %) und die Niederlande (11,1 %)

    Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens:

    Anzahl analysierter Proben:            5973

    Anzahl nicht konformer Proben:        104 (1,7 %)

    Hauptsächlich untersuchte Lebensmittelgruppen:                                        Kräuter und Gewürze (45,6 %)
                           Getreide, Samen, Gemüse, Obst und                        deren Erzeugnisse (21 %)



    2.Hintergrund

    Bei der Behandlung von Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen mit ionisierenden Strahlen handelt es sich um eine physikalische Methode für verschiedene Zwecke wie etwa die Verringerung der Inzidenz lebensmittelbedingter Erkrankungen durch die Verringerung der Krankheitserreger, die Verringerung der Verluste von Lebensmitteln durch vorzeitiges Reifen, Sprossung oder Keimung und die Befreiung der Lebensmittel vom Befall durch Schadorganismen der Pflanzen und Folgeerzeugnisse. Auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission 1 stehen Informationen über allgemeine Aspekte der Lebensmittelbestrahlung zur Verfügung.

    In der Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile 2 werden spezifische Bestimmungen zur Herstellung, zum Inverkehrbringen und zur Einfuhr von behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen festgelegt. Mit der Richtlinie wurde, ausgehend von geltenden einzelstaatlichen Genehmigungen, ein schrittweise harmonisiertes Verzeichnis von Lebensmittel, die bestrahlt werden dürfen, eingeführt.

    Mit der Richtlinie 1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen 3 wurde eine Lebensmittelgruppe auf EU-Ebene zugelassen, nämlich getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel. Andere Lebensmittelgruppen, die vor 1999 auf nationaler Ebene zugelassen waren, werden gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 1999/2/EG in sieben Mitgliedstaaten beibehalten, ihre Zulassung kann aber nicht mehr verlängert werden. Das Verzeichnis der einzelstaatlichen Genehmigungen wurde von der Kommission veröffentlicht. 4

    Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile dürfen nur in zugelassenen Bestrahlungsanlagen bestrahlt werden. In der EU angesiedelte Anlagen werden von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats zugelassen. Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 1999/2/EG teilen die Mitgliedstaaten der Kommission mit, welche Bestrahlungsanlagen sie zugelassen haben. Die Kommission hat das Verzeichnis der in den Mitgliedstaaten zugelassenen Bestrahlungsanlagen veröffentlicht. 5

    Jedes bestrahlte Lebensmittel, das einen oder mehrere bestrahlte Lebensmittelbestandteile enthält, ist mit den Worten „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ zu kennzeichnen. Wird ein bestrahltes Erzeugnis als Bestandteil eines zusammengesetzten Lebensmittels verwendet, muss derselbe Hinweis in dem Verzeichnis der Bestandteile neben der Bezeichnung stehen. Bei lose verkauften Erzeugnissen steht der Hinweis zusammen mit der Bezeichnung des Erzeugnisses auf einem Anschlag oder einem Schild über oder neben dem Behältnis, in dem sich das betreffende Erzeugnis befindet. Zur Durchsetzung der ordnungsgemäßen Etikettierung bzw. zur Feststellung nicht zugelassener Erzeugnisse hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) im Auftrag der Kommission mehrere Analyseverfahren standardisiert.

    Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 1999/2/EG teilen die Mitgliedstaaten der Kommission alljährlich Folgendes mit:

    die Ergebnisse ihrer Kontrollen, die in Bestrahlungsanlagen durchgeführt werden, insbesondere in Bezug auf die Gruppen und Mengen der behandelten Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile und die verabreichten Dosen,

    und

    die Ergebnisse der Kontrollen, die auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt werden, sowie die zum Nachweis der Behandlung mit ionisierenden Strahlen angewandten Methoden.

    Gemäß Artikel 7 Absatz 4 jener Richtlinie veröffentlicht die Kommission anschließend jährlich im Amtsblatt der Europäischen Union:

    detaillierte Angaben über die zugelassenen Bestrahlungsanlagen in den Mitgliedstaaten sowie jegliche Änderung ihres Status;

    einen Bericht, der sich auf die jedes Jahr von den einzelstaatlichen Kontrollbehörden gemachten Angaben stützt.

    Der entsprechend angefertigte und hiermit vorliegende Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 ab und umfasst die Informationen, welche die Europäische Kommission von den 28 Mitgliedstaaten und einem EFTA-Land (Norwegen) erhalten hat.

    3.Zugelassene Bestrahlungsanlagen

    In der Europäischen Union sind 26 Bestrahlungsanlagen in 14 Mitgliedstaaten zugelassen: fünf in Frankreich, vier in Deutschland, drei in Spanien, je zwei in Bulgarien, den Niederlanden und Polen, eine in Belgien, der Tschechischen Republik, Estland, Kroatien (eine neue Anlage), Italien, Ungarn, Rumänien und im Vereinigten Königreich. In den anderen Mitgliedstaaten gibt es keine zugelassenen Anlagen. Es wurden keine zugelassenen Bestrahlungsanlagen stillgelegt.

    Wie in Abbildung 1 dargestellt, haben zehn der 14 Mitgliedstaaten mit Bestrahlungsanlagen sowie ein EFTA-Land (Norwegen) 2015 Lebensmittel bestrahlt.

    Abbildung 1 – Prozentsatz bestrahlter Lebensmittel in jedem Mitgliedstaat und in Norwegen (2015)

    Grün: Länder mit zugelassenen Bestrahlungsanlagen, die Bestrahlungen von Lebensmitteln durchführen

    Gelb: Länder mit zugelassenen Bestrahlungsanlagen, die keine Bestrahlungen von Lebensmitteln durchführen

    Grau: Länder ohne zugelassene Bestrahlungsanlagen

    4.Ergebnisse der Kontrollen in den Bestrahlungsanlagen

    Bei den amtlichen Kontrollen durch die zuständigen Behörden wurde bestätigt, dass die zugelassenen Bestrahlungsanlagen den Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG entsprechen, die auf den empfohlenen internationalen Verfahrensleitsätzen der Gemeinsamen FAO/WHO-Codex-Alimentarius-Kommission für das Betreiben von Bestrahlungseinrichtungen für die Behandlung von Lebensmitteln 6 basieren.

    Die durchschnittlich absorbierte Dosis, die bei den bestrahlten Lebensmitteln in der EU 2015 festgestellt wurde, beläuft sich auf 1 bis 10 kGy. Die bestrahlten Lebensmittelgruppen und die verabreichten Dosen sind für jeden Mitgliedstaaten im Anhang aufgeführt.

    Insgesamt wurden in den EU-Mitgliedstaaten 5685,9 Tonnen Erzeugnisse mit ionisierender Strahlung behandelt, davon 80 % hauptsächlich in zwei Mitgliedstaaten: in Belgien (68,9 %) und in den Niederlanden (11,1 %).

    In Abbildung 2 werden die Lebensmittelgruppen zusammengefasst, die bestrahlt werden. Die zwei am häufigsten bestrahlten Lebensmittelgruppen in der EU sind Froschschenkel (54,75 %) sowie getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel (16,10 %).

    Abbildung 2 – Aufschlüsselung nach Gruppen von bestrahlten Lebensmitteln in der EU (2015)

    Seitdem die Richtlinien 1999/2/EG und 1999/3/EG in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden, werden weniger Lebensmittel bestrahlt, jedoch war 2015 ein leichter Anstieg von 9,7 % gegenüber 2014 festzustellen.

    Abbildung 3 zeigt die Verteilung der bestrahlten Lebensmittel (in Tonnen) nach Mitgliedstaaten für 2015.



    Abbildung 3 – Menge und Gruppen der in zugelassenen Anlagen in den einzelnen Mitgliedstaaten bestrahlten Lebensmittel (2015)

    5.Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens

    2015 wurden 5973 Proben von 24 Mitgliedstaaten analysiert, d. h. insgesamt 3,4 % mehr als 2014.

    Wie aus Abbildung 4 hervorgeht, stammten 75,6 % der Proben aus vier Mitgliedstaaten (Deutschland 56 %, Italien 9 %, Polen 5,3 % und Rumänien 5,3 %). Fünf Länder (vier Mitgliedstaaten und Norwegen) haben 2015 auf der Stufe des Inverkehrbringens keine Analysen durchgeführt. Gründe hierfür waren beschränkte Haushaltsmittel in Dänemark sowie fehlende Laborkapazitäten für solche Analysen in Estland, Kroatien, Zypern und Norwegen.

    Abbildung 4 – Anteile an den Kontrollen und Gesamtmenge der Proben, die 2015 in den einzelnen Mitgliedstaaten auf der Stufe des Inverkehrbringens analysiert wurden

    Die beiden wichtigsten Gruppen bei den 2015 in der Europäischen Union untersuchten Erzeugnissen sind „Kräuter und Gewürze“ (45,54 %) sowie „Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse“ (21,01 %). Details sind in den Tabellen mit den Ergebnissen der in jedem Mitgliedstaat durchgeführten Untersuchungen angegeben (siehe Anhang). Die Gruppe „Sonstiges“ umfasst insbesondere Nahrungsergänzungsmittel (45,92 %) sowie Suppen und Soßen (30,89 %).

    Abbildung 5 – In der Europäischen Union auf der Stufe des Inverkehrbringens untersuchte Lebensmittelgruppen (2015)

    Im Jahr 2015 entsprachen 5802 Proben (97,1 %) den EU-Anforderungen, während 104 Proben (1,7 %) diesen nicht entsprachen und 67 Proben (1,1 %) nicht eindeutige Ergebnisse lieferten. Die Hauptgründe für Verstöße bei den untersuchten Proben waren, ähnlich wie in den Vorjahren, falsche Kennzeichnung und verbotene Bestrahlung sowie Bestrahlung in Anlagen ohne EU-Zulassung. Detaillierte Angaben für die einzelnen Mitgliedstaaten sind im Anhang aufgeführt.

    Abbildung 6 – Prozentsatz der konformen, nicht konformen und nicht eindeutigen Ergebnisse der 2015 in der EU auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführten Kontrollen

    6.Schlussfolgerung

    Aus den von den 28 EU-Mitgliedstaaten übermittelten Daten für 2015 geht im Vergleich zu 2014 ein Anstieg von 9,7 % von bestrahlten Lebensmitteln in der EU sowie ein damit einhergehender Anstieg (3,4 %) von auf der Stufe des Inverkehrbringens durch die zuständigen Behörden durchgeführten Kontrollen hervor. Die Kontrollen ergaben eine fast vollständige Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften, da weniger als 2 % der Erzeugnisse nicht den Anforderungen entsprachen.

    Die in Europa am häufigsten bestrahlten Erzeugnisse sind Froschschenkel sowie, wenn auch deutlich seltener, getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel. Die meisten Erzeugnisse in der EU, nämlich ungefähr 70 %, werden nach wie vor in Belgien bestrahlt.

    Bei den Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens wurden in der EU hauptsächlich Kräuter und Gewürze (45,6 %) sowie Getreide, Samen, Gemüse und Obst (21 %) kontrolliert, wobei Deutschland führend ist und allein mehr Kontrollen durchgeführt hat, als alle anderen Mitgliedstaaten zusammen.

    Abschließend kann festgestellt werden, dass dieses Dekontaminationsverfahren in Europa im Vergleich zu andern Regionen der Welt kaum angewendet wird, während der Einsatz ionisierender Strahlen zu Dekontaminationszwecken vor allem in Amerika und Asien stetig zunimmt.



    Anhang – Datenerhebung zur Lebensmittelbestrahlung (2015)

    Menge von Lebensmitteln (in Tonnen), die in zugelassenen Bestrahlungsanlagen mit ionisierenden Strahlen behandelt wurde (EU und EFTA)

    Land

    Anzahl der zugelassenen Einrichtungen

    Behandelte Menge (in Tonnen)

    Belgien

    1

    3916,9

    Bulgarien

    2

    Keine Lebensmittel bestrahlt

    Kroatien

    1

    12,0

    Tschechische Republik

    1

    28,3

    Estland

    1

    36,9

    Frankreich

    5

    376,6

    Deutschland

    4

    211,1

    Ungarn

    1

    103,0

    Italien

    1

    Keine Lebensmittel bestrahlt

    Niederlande

    2

    629,2

    Polen

    2

    45,9

    Rumänien

    1

    Keine Lebensmittel bestrahlt

    Spanien

    3

    326,0

    Vereinigtes Königreich

    1

    Keine Lebensmittel bestrahlt

    EU insgesamt

    26

    5685,9

    Norwegen

    1

    4,2

    EU und EFTA insgesamt

    27

    5690,1

    Gruppen von bestrahlten Erzeugnissen und jeweils verabreichte Dosen, nach Land

    Land

    Lebensmittel

    Absorbierte Dosis (kGy)

    Belgien

    Dehydriertes Blut, Plasma und Koagulate

    5,0 – 6,7

    Eiklar

    4,3 – 5,0

    Froschschenkel, gefroren

    4,4 – 5,7

    Geschälte oder geköpfte Garnelen, tiefgefroren

    4,0 – 4,3

    Geflügel

    3,7 – 4,3

    Kroatien

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    10

    Tschechische Republik

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    6,3

    Estland

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    10

    Frankreich

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    5 – 10

    Getrocknetes Obst und Gemüse

    1 – 10

    Froschschenkel, gefroren

    1 – 10

    Deutschland

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    10

    Ungarn

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    2 – 10

    Niederlande

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    6

    Getrocknetes Obst und Gemüse

    6

    Polen

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    5

    Spanien

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    8,6 – 9,5

    Norwegen

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    10



    Analysierte Proben und in der Europäischen Union erzielte Ergebnisse

    Land

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    Gesamtprobenzahl

    % der EU-Proben insgesamt

    Österreich

    83

    0

    2

    85

    1,4 %

    Belgien

    110

    8

    3

    121

    2,0 %

    Bulgarien

    3

    0

    0

    3

    0,1 %

    Kroatien

    KKD

    KKD

    KKD

    KKD

    KKD

    Zypern

    KKD

    KKD

    KKD

    KKD

    KKD

    Tschechische Republik

    25

    4

    1

    30

    0,5 %

    Dänemark

    KKD

    KKD

    KKD

    KKD

    KKD

    Estland

    KKD

    KKD

    KKD

    KKD

    KKD

    Frankreich

    160

    3

    11

    174

    2,9 %

    Finnland

    213

    9

    8

    230

    3,9 %

    Deutschland

    3281

    24

    39

    3344

    56,0 %

    Griechenland

    10

    0

    0

    10

    0,2 %

    Ungarn

    75

    0

    1

    76

    1,3 %

    Irland

    86

    1

    0

    87

    1,5 %

    Italien

    532

    0

    7

    539

    9,0 %

    Lettland

    11

    0

    1

    12

    0,2 %

    Litauen

    75

    0

    0

    75

    1,3 %

    Luxemburg

    18

    1

    0

    19

    0,3 %

    Malta

    69

    3

    5

    77

    1,3 %

    Niederlande

    54

    0

    0

    54

    0,9 %

    Polen

    315

    0

    2

    317

    5,3 %

    Portugal

    9

    0

    0

    9

    0,2 %

    Rumänien

    297

    7

    10

    314

    5,3 %

    Slowakei

    26

    0

    0

    26

    0,4 %

    Slowenien

    17

    0

    0

    17

    0,3 %

    Spanien

    235

    2

    0

    237

    4,0 %

    Schweden

    5

    0

    0

    5

    0,1 %

    Vereinigtes Königreich

    93

    5

    14

    112

    1,9 %

    EU insgesamt

    5802

    67

    104

    5973

    100 %

    97,1 %

    1,1 %

    1,8 %

    100,0 %

    Norwegen

    KKD

    KKD

    KKD

    KKD

    KKD

    KKD: Keine Kontrolle durchgeführt



    Ergebnisse der in Europa auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführten Kontrollen
    und zum Nachweis der Behandlung mit ionisierenden Strahlen verwendete Methoden

    Österreich

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Beeren

    29

    0

    0

    EN 1787

    Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

    Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

    25

    0

    0

    EN 1786

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    29

    0

    2*

    EN 1788

    Insgesamt (85)

    83

    0

    2

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    97,6 %

    0 %

    2,4 %

    *falsch gekennzeichnet

    Belgien

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Getreide, Samen, Gemüse und Obst

    8

    0

    0

    EN 1788

    Trockenfrüchte

    10

    0

    0

    EN 1788

    Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

    Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

    33

    2

    1*

    EN 1788

    Kräuter und Gewürze

    Tiefgefrorene Kräuter und Gewürze

    13

    2

    0

    EN 1788

    Tee

    22

    0

    0

    EN 1788

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Froschschenkel

    7

    2

    2*

    EN 1788

    Sonstiges

    Nahrungsergänzungsmittel

    17

    2

    0

    EN 1788

    Insgesamt (121)

    110

    8

    3

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    90,9 %

    6,6 %

    2,5 %

    *falsch gekennzeichnet

    Bulgarien

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    2

    0

    0

    EN 13751

    Tee

    1

    0

    0

    EN 13751

    Insgesamt (3)

    3

    0

    0

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    100 %

    0 %

    0 %

    Kroatien 
    Wegen des Mangels an Laboratorien, die Analysen auf ionisierende
    Strahlung durchführen, wurden in Kroatien 2015 keine Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt.

    Zypern
    Wegen des Mangels an Laboratorien, die Analysen auf ionisierende Strahlung durchführen, wurden in Zypern 2015 keine Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt.

    Tschechische Republik

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

    2

    0

    0

    EN 1788

    Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

    1

    0

    0

    EN 1788

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    7

    0

    0

    EN 1788

    Kräutertees

    1

    0

    0

    EN 1788

    Sonstiges

    Nahrungsergänzungsmittel

    5

    2

    1*

    EN 1788

    Suppe

    9

    2

    0

    EN 1788

    Insgesamt (30)

    25

    4

    1

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    83,4 %

    13,3 %

    3,3 %

    *Bestrahlung nicht zulässig

    Dänemark 
    Aufgrund der beschränkten Haushaltsmittel wurden 2015 in Dänemark auf der Stufe des Inverkehrbringens keine Kontrollen durchgeführt.

    Estland 
    Wegen des Mangels an Laboratorien, die Analysen auf ionisierende Strahlung durchführen, wurden in Estland 2015 keine Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt.

    Frankreich

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Getreide, Samen, Gemüse und Obst

    59

    0

    1*

    EN 1787

    Nahrungsergänzungsmittel

    7

    1

    0

    EN 1788

    Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

    Krustentiere oder Weichtiere, tiefgekühlt

    21

    0

    3**

    EN 1786

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    36

    0

    5*

    EN 1788

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Froschschenkel

    11

    0

    1*

    EN 1786

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    26

    2

    1*

    EN 1784

    Insgesamt (174)

    160

    3

    11

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    92,0 %

    1,7 %

    6,3 %

    *falsch gekennzeichnet

    **falsch gekennzeichnet und/oder Bestrahlung nicht zulässig

    Finnland

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Beeren

    3

    1

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Getreideerzeugnisse

    3

    0

    0

    EN 13751

    Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

    4

    0

    0

    EN 13751

    Zwiebeln

    3

    0

    0

    EN 13751

    Getrocknete Algen

    3

    0

    0

    EN 13751

    Teigwaren

    2

    0

    0

    EN 13751

    Reismehl

    1

    0

    0

    EN 13751

    Samen

    4

    0

    0

    EN 13751

    Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

    25

    2

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    99

    4

    4*

    EN 1788;

    EN 13751

    Kräutertees

    6

    2

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Tee

    13

    0

    0

    EN 13751

    Sonstiges

    Kakao

    1

    0

    0

    EN 13751

    Kaffee

    1

    0

    0

    EN 13751

    Nahrungsergänzungsmittel

    28

    0

    3**

    EN 1788;

    EN 13751

    Fertiggerichte

    3

    0

    0

    EN 13751

    Sonstiges

    1

    0

    0

    EN 13751

    Trockensoßen und -suppen

    13

    0

    1**

    EN 1788;

    EN 13751

    Insgesamt (230)

    213

    9

    8

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    92,6 %

    3,9 %

    3,5 %

    *falsch gekennzeichnet und/oder Bestrahlung in Anlagen ohne EU-Zulassung

    **Bestrahlung nicht zulässig

    Deutschland

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Getreideerzeugnisse

    3

    0

    0

    EN 1788;

    EN 1787

    Trockenfrüchte

    133

    0

    9***

    EN 13708;

    EN 1788;

    EN 1787;

    EN 13751

    Frisches Obst

    81

    0

    0

    EN 13708;

    EN 1788;

    EN 1787;

    EN 13751

    Frische Pilze

    2

    0

    0

    EN 1788;

    Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

    140

    0

    0

    EN 1788;

    EN 1787;

    EN 13751

    Kartoffeln/Erdäpfel

    9

    0

    0

    EN 1788

    Hülsenfrüchte

    110

    0

    0

    EN 1784;

    EN 1788;

    EN 1787;

    EN 13751

    Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

    44

    0

    0

    EN 1788;

    EN 1786;

    EN 1787;

    EN 13751

    Frisches Gemüse

    21

    0

    0

    EN 1787;

    EN 1788;

    EN 13751

    Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

    Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

    273

    0

    5**

    EN 13708;

    EN 1786;

    EN 1788;

    EN 1787;

    EN 13751

    Fisch und Fischerzeugnisse

    58

    0

    8***

    EN 1786;

    EN 1788

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    1.254

    10

    2*

    EN 1788;

    EN 1787;

    EN 13751

    Würzmittel

    303

    2

    0

    EN 13708;

    EN 1788;

    EN 1785;

    EN 1787;

    EN 13751

    Tee

    195

    0

    1***

    EN 13708;

    EN 1788;

    EN 1785;

    EN 1787;

    EN 13751

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Fleisch (außer Geflügel und Wild)

    14

    0

    0

    EN 1784;

    EN 1786

    Fleisch (von verschiedenen Vögeln, Känguru, Hasen)

    2

    0

    0

    EN 1786

    Fleischerzeugnisse (außer Wurstwaren)

    32

    0

    0

    EN 1784;

    EN 1786

    Geflügelfleisch

    142

    0

    0

    EN 1784;

    EN 1786

    Wurstwaren

    27

    0

    0

    EN 1786

    Milch und Milcherzeugnisse

    Käse (mit Gewürzen/Kräutern)

    33

    0

    0

    EN 1784;

    EN 1788;

    EN 1787;

    EN 13751

    Sonstiges

    Nahrungsergänzungsmittel

    168

    0

    3***

    EN 1788;

    EN 13751

    Fertiggerichte

    29

    2

    0

    EN 1788;

    EN 1786

    Eier und Eiprodukte

    14

    0

    0

    EN 1784

    Diverse Nahrungsmittel

    35

    0

    0

    EN 13708;

    EN 1788;

    EN 13751

    Trockensoßen und -suppen

    159

    10

    11**

    EN 1784; EN 1788; EN 1785; EN 13751

    Insgesamt (3344)

    3.281

    24

    39

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    98,1 %

    0,7 %

    1,2 %

    *falsch gekennzeichnet

    **falsch gekennzeichnet und/oder Bestrahlung nicht zulässig

    ***Bestrahlung nicht zulässig

    Griechenland

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    10

    0

    0

    EN 13751

    Insgesamt (10)

    10

    0

    0

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    100 %

    0 %

    0 %

    Ungarn

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    75

    0

    1*

    EN 1788

    Insgesamt (76)

    75

    0

    1

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    98,7 %

    0 %

    1,3 %

    *falsch gekennzeichnet

    Irland

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Beeren

    4

    0

    0

    EN 13751

    Erdnussriegel

    1

    0

    0

    EN 13751

    Kräuter und Gewürze

    Kräutertees

    1

    0

    0

    EN 13751

    Frische Kräuter und Gewürze

    1

    0

    0

    EN 13751

    Sonstiges: Basilikum (3), Lorbeerblätter (1), Oregano (1), Gewürzmischung für Gewürzgurken (1), geräucherte Paprika (1), Garam Masala (1), Bio-Paprika, scharf (1), gemahlener Zimt (1), gemahlene Muskatblüte (1), Kräuter und Gewürze (1)

    12

    0

    0

    EN 13751

    Sonstiges

    Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke

    35

    0

    0

    EN 13751

    Nahrungsergänzungsmittel

    31

    1

    0

    EN 13751

    Sojasoßen

    1

    0

    0

    EN 13751

    Insgesamt (87)

    86

    1

    0

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    98,9 %

    1,1 %

    0 %

    Italien

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    82

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13784;

    EN 1787;

    EN 13751

    Kräutertees

    5

    0

    0

    EN 1787;

    EN 13751

    Tee

    8

    0

    0

    EN 1788;

    EN 1787;

    EN 13751

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Froschschenkel

    21

    0

    0

    EN 1786

    Fleisch (außer Geflügel und Wild)

    16

    0

    0

    EN 1786;

    EN 13784

    Geflügelfleisch

    37

    0

    0

    EN 13784;

    EN 1786;

    EN 1785

    Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

    Krustentiere oder Weichtiere, tiefgekühlt

    109

    0

    0

    EN 1788;

    EN 1786;

    EN 13751

    Fisch und Fischerzeugnisse

    44

    0

    1*

    EN 13784;

    EN 1786;

    EN 1785

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Getreide

    18

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Trockenfrüchte

    18

    0

    0

    EN 13708;

    EN 1788;

    EN 1787

    Frisches Obst

    11

    0

    0

    EN 13708;

    EN 1788;

    EN 13784;

    EN 1787

    Knoblauch

    14

    0

    0

    EN 13784;

    EN 1788;

    EN 13751

    Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

    22

    0

    0

    EN 1788;

    EN 1787;

    EN 13751

    Nüsse

    32

    0

    0

    EN 13784;
    EN 1788;

    EN 1787

    Ölsaaten

    3

    0

    0

    EN 13751

    Zwiebeln

    16

    0

    0

    EN 13784;

    EN 1788;

    EN 13751

    Tomaten/Paradeiser und Karotten

    2

    0

    0

    EN 13751

    Kartoffeln/Erdäpfel

    18

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Hülsenfrüchte

    14

    0

    0

    EN 13784;

    EN 1788;

    EN 13751

    Sonstiges

    Nahrungsergänzungsmittel

    2

    0

    1**

    EN 1788;

    EN 1787

    Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, zur Verwendung als Zutat in pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln

    34

    0

    5**

    EN 1788;

    EN 1787;

    EN 13751

    Trockensoßen und -suppen

    6

    0

    0

    EN 1787;

    EN 13751

    Insgesamt (539)

    532

    0

    7

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    98,7 %

    0,7 %

    1,3 %

    *falsch gekennzeichnet

    **falsch gekennzeichnet und/oder Bestrahlung nicht zulässig

    Lettland

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    4

    0

    0

    EN 1788

    Sonstiges

    Nahrungsergänzungsmittel

    7

    0

    1*

    EN 1788

    Insgesamt (12)

    11

    0

    1

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    91,7 %

    0 %

    8,3 %

    *Bestrahlung nicht zulässig

    Litauen

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    6

    0

    0

    EN 13783

    Kräutertees

    5

    0

    0

    EN 13783

    Sonstiges

    Nahrungsergänzungsmittel

    62

    0

    0

    EN 13783

    Gemüse, Gemüseerzeugnisse und Pilze, getrocknete Algen (Rohstoff für die Lebensmittelherstellung)

    2

    0

    0

    EN 13783

    Insgesamt (75)

    75

    0

    0

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    100 %

    0 %

    0 %

    Luxemburg

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

    Krustentiere oder Weichtiere, tiefgekühlt

    3

    0

    0

    EN 1788

    Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

    6

    0

    0

    EN 1788

    Sonstiges

    Trockensoßen und -suppen

    9

    1

    0

    EN 1788

    Insgesamt (19)

    18

    1

    0

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    94,7 %

    5,3 %

    0 %

    Malta

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Getreide, Samen, Gemüse und Obst

    4

    0

    0

    EN 13751

    Trockenfrüchte

    12

    0

    0

    EN 13751

    Instant-Nudeln

    8

    2

    0

    EN 13751

    Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

    1

    0

    0

    EN 13751

    Zwiebeln

    1

    0

    0

    EN 13751

    Getrocknete Algen

    3

    0

    0

    EN 13751

    Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

    Fisch und Meeresfrüchte, getrocknet

    1

    0

    3*

    EN 1788;

    EN 13751

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    11

    0

    0

    EN 13751

    Kräutertees

    17

    0

    1**

    EN 1788;

    EN 13751

    Tee

    3

    0

    0

    EN 13751

    Sonstiges

    Suppe

    8

    1

    1**

    EN 1788;

    EN 13751

    Insgesamt (77)

    69

    3

    5

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    89,6 %

    3,9 %

    6,5 %

    *Bestrahlung nicht zulässig

    **falsch gekennzeichnet

    Niederlande

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Getreideerzeugnisse

    6

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Getreide, Samen, Gemüse und Obst

    4

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

    2

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Nüsse

    6

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

    4

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

    Garnelen

    5

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    8

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Geflügelfleisch

    6

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Sonstiges

    Chips

    6

    0

    0

    EN 1788;
    EN 13751

    Suppe

    7

    0

    0

    EN 1788;
    EN 13751

    Insgesamt (54)

    54

    0

    0

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    100 %

    0 %

    0 %

    Polen

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Trockenfrüchte

    8

    0

    0

    EN 13708

    Frisches Obst

    7

    0

    0

    EN 1788;

    EN 1787

    Tropische Früchte

    1

    0

    0

    EN 1788

    Knoblauch

    6

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13708

    Instant-Nudeln

    6

    0

    0

    EN 13751

    Frische Pilze

    4

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

    12

    0

    0

    EN 1788

    Nüsse

    10

    0

    0

    EN 1787

    Zwiebeln

    1

    0

    0

    EN 1788

    Nudeln mit Spinat

    1

    0

    0

    EN 13751

    Teigwaren

    9

    0

    0

    EN 13751

    Kartoffeln/Erdäpfel

    1

    0

    0

    EN 1788

    Hülsenfrüchte

    1

    0

    0

    EN 1788

    Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

    6

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Frisches Gemüse

    1

    0

    0

    EN 1788

    Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

    Krustentiere oder Weichtiere, tiefgekühlt

    1

    0

    0

    EN 1786

    Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

    6

    0

    0

    EN 1786;

    EN 1788

    Fisch und Fischerzeugnisse

    14

    0

    0

    EN 1786

    Garnelenbrühe

    0

    0

    1*

    EN 1788

    Garnelen

    3

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    48

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Tee

    12

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Milch und Milcherzeugnisse

    Käse (mit Gewürzen/Kräutern)

    27

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Hüttenkäse

    5

    0

    0

    EN 1788

    Gereifter Käse

    2

    0

    0

    EN 1788

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Hühnerbrühe

    3

    0

    0

    EN 1788

    Froschschenkel

    2

    0

    0

    EN 1786

    Fleisch

    20

    0

    0

    EN 1786

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    2

    0

    0

    EN 1786

    Fleisch (außer Geflügel und Wild)

    3

    0

    0

    EN 1784;

    EN 1786

    Fleisch (von verschiedenen Vögeln, Känguru, Hasen)

    12

    0

    0

    EN 1784;

    EN 1786

    Fleisch, Innereien und Fleischerzeugnisse

    3

    0

    0

    EN 1784;

    EN 1786

    Geflügelfleisch

    14

    0

    0

    EN 1784;

    EN 1786

    Sonstiges

    Kakao

    1

    0

    0

    EN 1788

    Kaffee

    3

    0

    0

    EN 1788

    Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke

    16

    0

    1*

    EN 1788;

    EN 13751

    Nahrungsergänzungsmittel

    16

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Sonstiges: Barbecuesauce (1), Gemüsebrühe (1), Korianderpaste (1), Würzmittel für Hühnersuppe (1), Instant-Nudelgericht (1), Gemüsebrühwürfel (1), Fix für orientalisches Huhn-Gericht (1), Curry-Huhn-Instantsuppe mit Nudeln (1)

    8

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Trockensoßen und -suppen

    20

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Insgesamt (317)

    315

    0

    2

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    99,4 %

    0 %

    0,6 %

    *falsch gekennzeichnet

    Portugal

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    1

    0

    0

    EN 13751

    Pflanzenteile (Sennesschoten, Kamillenblüten und Moringa)

    3

    0

    0

    EN 13751

    Sonstiges

    Enzyme

    1

    0

    0

    EN 13751

    Nahrungsergänzungsmittel

    3

    0

    0

    EN 13751

    Ginsengextrakt

    1

    0

    0

    EN 13751

    Insgesamt (9)

    9

    0

    0

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    100 %

    0 %

    0 %

    Rumänien

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Trockenfrüchte

    2

    0

    0

    EN 13751

    Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

    3

    0

    0

    EN 13751

    Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

    86

    0

    2*

    EN 13751

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    143

    1

    8*

    EN 13751

    Kräutertees

    32

    0

    0

    EN 13751

    Tee

    9

    0

    0

    EN 13751

    Sonstiges

    Nahrungsergänzungsmittel

    22

    6

    0

    EN 13751

    Insgesamt (314)

    297

    7

    10

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    94,6 %

    2,2 %

    3,2 %

    *Bestrahlung in Anlagen ohne EU-Zulassung

    Slowakei

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Nüsse

    17

    0

    0

    EN 1784

    Ölsaaten

    1

    0

    0

    EN 1784

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    5

    0

    0

    EN 1788

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Lachsfilets

    2

    0

    0

    EN 1784

    Milch und Milcherzeugnisse

    Gereifter Käse

    1

    0

    0

    EN 1784

    Insgesamt (314)

    26

    0

    0

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    100 %

    0 %

    0 %

    Slowenien

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Knoblauch

    5

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    4

    0

    0

    EN 13751

    Tee

    4

    0

    0

    EN 13751

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Geflügelfleisch

    2

    0

    0

    EN 1786

    Sonstiges

    Trockensoßen und -suppen

    2

    0

    0

    EN 1788; EN 13751

    Insgesamt (17)

    17

    0

    0

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    100 %

    0 %

    0 %

    Spanien

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Trockenfrüchte

    16

    0

    0

    EN 13708

    Getrocknete Pilze oder Pilzerzeugnisse

    8

    0

    0

    EN 13751

    Nüsse

    16

    0

    0

    EN 1787

    Ölsaaten

    14

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Getrocknete Gemüse und Gemüseerzeugnisse

    32

    0

    0

    EN 1788;

    EN 1787;

    EN 13751

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    91

    2

    0

    EN 1787;

    EN 13751

    Kräutertees

    32

    0

    0

    EN 13751

    Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

    Krustentiere, Schalentiere, Muscheln und andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

    16

    0

    0

    EN 1786

    Fisch und Fischerzeugnisse

    5

    0

    0

    EN 1786

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Geflügelfleisch

    5

    0

    0

    EN 1786

    Insgesamt (237)

    235

    2

    0

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    99,2 %

    0,8 %

    0 %

    Schweden

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Fleisch und Fleischerzeugnisse

    Fleisch

    5

    0

    0

    EN 1784

    Insgesamt (5)

    5

    0

    0

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    100 %

    0 %

    0 %

    Vereinigtes Königreich

    Lebensmittelgruppe

    Lebensmittel

    Konform

    Nicht eindeutig

    Nicht konform

    CEN-Methode

    Getreide, Samen, Gemüse, Obst und deren Erzeugnisse

    Tropische Früchte

    1

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Instant-Nudeln

    20

    3

    6*

    EN 1788;

    EN 13751

    Fische, Krebstiere, Muscheln und ihre Erzeugnisse

    Krustentiere oder Weichtiere, tiefgekühlt

    1

    0

    0

    EN 1788;

    EN 13751

    Fisch und Fischerzeugnisse

    1

    0

    1**

    EN 1788;

    EN 13751

    Kräuter und Gewürze

    Getrocknete aromatische Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

    56

    1

    4*

    EN 1788;

    EN 13751

    Tee

    0

    0

    1**

    EN 1788;

    EN 13751

    Sonstiges

    Nahrungsergänzungsmittel

    11

    1

    1**

    EN 1788; EN 13751

    Trockensoßen und -suppen

    1

    0

    0

    EN 1788; EN 13751

    Suppe

    2

    0

    1**

    EN 1788; EN 13751

    Insgesamt (112)

    93

    5

    14

    Untersuchte Proben insgesamt (%)

    83,0 %

    4,5 %

    12,5 %

    *falsch gekennzeichnet und/oder Bestrahlung in Anlagen ohne EU-Zulassung

    **Bestrahlung nicht zulässig

    Norwegen 
    Wegen des Mangels an Laboratorien, die Analysen auf ionisierende Strahlung durchführen, wurden in Norwegen 2015 keine Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt.

    (1) http://ec.europa.eu/food/safety/biosafety/irradiation/index_en.htm
    (2)  Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile (ABl. L 66 vom 13.3.1999, S. 16).
    (3)  Richtlinie 1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen (ABl. L 66 vom 13.3.1999, S. 24).
    (4) ABl. C 283 vom 24.11.2009, S. 5.
    (5) ABl. C 51 vom 13.2.2015, S. 59.
    (6)  Ref. FAO/WHO/CAC, Vol. XV, Ausgabe 1.
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