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Document 52016DC0710

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Arbeitsprogramm der Kommission 2017 Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt

COM/2016/0710 final

Straßburg, den 25.10.2016

COM(2016) 710 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission 2017

Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt

{SWD(2016) 400 final}


I.    Europa ist an einem kritischen Punkt angelangt

Die Europäerinnen und Europäer sind täglich mit den Konsequenzen der Herausforderungen konfrontiert, die wir bewältigen müssen. Eine immer noch im Anfangsstadium befindliche wirtschaftliche Erholung, die noch nicht bei allen in unserer Gesellschaft angekommen ist. Insbesondere sind zu viele Jugendliche weiterhin auf der Suche nach einem Arbeitsplatz, und Chancengleichheit ist nicht durchgängig gegeben. Eine Massenmigration, die unsere Außengrenzen und die Fähigkeit der Union zur Solidarität auf die Probe stellt. Eine verstärkte Bedrohung durch den Terrorismus. Anhaltende Instabilität in unseren östlichen und südlichen Nachbarregionen. Dazu die Unsicherheit, die aus dem Ergebnis der Volksabstimmung im Vereinigten Königreich erwächst.

Wir haben den Europäerinnen und Europäern zugehört und verstanden, dass sie eine Antwort auf diese Herausforderungen und Schutz vor diesen Bedrohungen erwarten. Sie suchen nach Mitteln und Wegen, um für sich und ihre Familien die Zukunft zu sichern. Und sie wollen eine Perspektive haben: die Sicherheit, dass die öffentliche Hand auf kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene gemeinsam den Erwartungen der heutigen und künftigen Generationen gerecht werden wird.

Eine Kommission, die sich auf die wichtigen Dinge konzentriert ...

Von Anbeginn an war es das oberste Ziel dieser Kommission, sich bei der Festlegung ihrer Prioritäten auf die wirklich wichtigen Dinge zu konzentrieren, bei denen ein Tätigwerden der EU für die Bewältigung der Herausforderungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Mitgliedstaaten und die Union als Ganzes tatsächlich einen Unterschied ausmachen kann. Im vergangenen Jahr haben wir solide Fortschritte bei der Umsetzung unserer Strategien erzielt: der Investitionsoffensive für Europa, dem digitalen Binnenmarkt, der Energieunion, der europäischen Sicherheitsagenda, der europäischen Migrationsagenda, der Kapitalmarktunion, dem Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung, der neuen Handelsstrategie, unseren jüngsten Vorschlägen zur Vertiefung und Stärkung unserer Wirtschafts- und Währungsunion, der Binnenmarktstrategie und dem Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft.

Durch die Konzentration auf das Wesentliche und die Verständigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat auf gemeinsame Prioritäten haben wir in wichtigen Bereichen rasche, greifbare Fortschritte erzielt. In nur einem Jahr wurde der Europäische Fonds für strategische Investitionen bereits in 27 Mitgliedstaaten eingesetzt und hat Investitionen in Höhe von 138 Mrd. EUR mobilisiert. Unter anderem hat er neue Finanzierungsquellen für fast 300 000 kleine und mittlere Unternehmen erschlossen. Wir haben substanzielle Fortschritte bei der Wiedererlangung der Kontrolle über irreguläre Migrationsströme erzielt und Menschenleben in der Ägäis und im Mittelmeer bewahrt. Die Europäische Grenz- und Küstenwache ist bereits jetzt, nur zehn Monate nach dem entprechenden Vorschlag der Kommission, an unseren Außengrenzen im Einsatz. Gleichzeitig hat Europa seine Solidarität mit einer Million Syrern unter Beweis gestellt, die hier Schutz und Obdach gefunden haben. Außerdem haben wir in den vergangenen zwölf Monaten über 15 000 weitere Flüchtlinge umverteilt und umgesiedelt. In den vergangenen drei Monaten konnten jeweils durchschnittlich etwa 1 000 Umverteilungen vorgenommen werden. Im September nahm ihre Zahl auf 1 200 zu. Die Lücke zwischen dem aktuellen Umverteilungsbedarf und den tatsächlichen Umsiedlungen aus Griechenland wird kleiner, aber diese Anstrengungen müssen in den kommenden Monaten fortgesetzt werden, und die Umverteilung von Flüchtlingen aus Italien müsste erheblich intensiviert werden.

Dieses Arbeitsprogramm beschreibt die wichtigsten Initiativen 1 , die die Kommission bis Ende 2017 vorlegen wird. Diese konkreten Vorschläge sind der sichtbarste Ausdruck unserer Erneuerungsbestrebungen im Vorfeld des 60. Jahrestags der Römischen Verträge im März 2017. Wir werden mit dem Europäischen Parlament und dem Rat gemeinsam darauf hinarbeiten, dass diese und die anderen wichtigen, von uns in den vergangenen Jahren vorgelegten Vorschläge rasch verabschiedet werden, damit sie ihre Wirkung vor Ort entfalten können.

... und eine Kommission, die sich darauf konzentriert, die Dinge besser zu machen

Aber die gemeinsame Prioritätensetzung ist nur ein Weg, um mittels einer besseren Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu zeigen, dass unsere Regierungsstrukturen tatsächlich im Dienst der Europäerinnen und Europäer stehen. Denn Verbesserungen in der Herangehensweise wirken genauso vertrauensbildend wie bessere Resultate.

Deshalb werden wir in den kommenden Monaten große Aufmerksamkeit auf die operative Seite unserer Arbeit richten: wir werden gewährleisten, dass bestehende europäische Rechtsvorschriften ordnungsgemäß angewendet und durchgesetzt und ihrem Zweck gerecht werden; wir werden strukturelle Unterstützung leisten, beispielsweise in Griechenland; wir werden die Arbeit des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen beschleunigen und Investitionshemmnisse angehen; und wir werden mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft zusammen auf förderliche Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der politischen Ziele der Union hinarbeiten, unter anderem durch einen wirkungsvollen Einsatz der uns zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Wir werden in diesem Jahr insbesondere noch größere Anstrengungen unternehmen, um die Durchsetzung des EU-Rechts zu verbessern, denn auch das beste Gesetz nützt nichts, wenn es vor Ort folgenlos bleibt.

Wir werden die Grundsätze der besseren Rechtsetzung weiter in allen Arbeitsbereichen anwenden, um sicherzugehen, dass alle unsere Unternehmungen in einem angemessenen Verhältnis zu unseren ambitionierten Politikzielen stehen und wirkungsvoll zu ihrer Verwirklichung beitragen. Viele der Schlüsselinitiativen, die wir für das nächste Jahr geplant haben, gehen auf Überprüfungen der Eignung und Leistungsfähigkeit von Vorschriften (REFIT) zurück und sollen bestehende Rechtsvorschriften aktualisieren, damit sie weiterhin wirksam und ohne übermäßigen Aufwand ihre Ziele erreichen.

Neben diesen Schlüsselinitiativen werden wir eine Reihe weiterer REFIT-Überarbeitungen geltender Rechtsvorschriften vorschlagen 2 , und künftig wollen wir bei jeder zur Überprüfung anstehenden Rechtsvorschrift REFIT-Ziele anstreben. Bei der Festlegung unserer Prioritäten für die kommenden Monate haben wir insbesondere die 22 Stellungnahmen der REFIT-Plattform berücksichtigt. Arbeiten in allen von diesen Stellungnahmen abgedeckten Bereichen sind bereits in Gange oder geplant. 3 Parallel zu diesem Arbeitsprogramm veröffentlichen wir einen Anzeiger, in dem ausführlich beschrieben wird, welche Maßnahmen im Anschluss an die Stellungnahmen der REFIT-Plattform ergriffen wurden und welche geltenden Rechtsvorschriften einer Evaluierung und Überprüfung unterzogen werden sollen. Ferner schlagen wir die Aufhebung einer Reihe von inzwischen überholten Rechtsakten vor 4 . Schließlich gedenken wir einige anhängige Vorschläge zurückzuziehen, die technisch überholt sind oder nicht länger ihren Zweck erfüllen, damit die gesetzgebenden Organe sich auf die wirklich wichtigen Vorschläge konzentrieren können. 5

Wie werden weiter darauf hinwirken, dass sich die von uns eingeführten Änderungen in unserer Arbeitsweise verfestigen. In den letzten beiden Jahren ist die Kommission für die Bürgerinnen und Bürger viel offener und transparenter geworden 6 , und die Qualität unserer Arbeit und unserer Vorschläge hat zugenommen. Wir sondieren jetzt grundsätzlich die Meinung der Öffentlichkeit, auch zu Entwürfen von delegierten oder Durchführungsrechtsakten. Wir legen offen, welche Interessenvertreter unsere politischen Entscheidungen beeinflussen wollen, und fordern das Europäische Parlament und den Rat als die gesetzgebenden Organe auf, mit uns eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister 7 zu schließen, damit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über die Lobbytätigkeit während des gesamten europäischen Gesetzgebungsprozesses abgelegt werden kann.

II.    Die 10 Prioritäten umsetzen

Im kommenden Jahr wird die Kommission zur Umsetzung der zehn in den zu Beginn der Amtszeit dieser Kommission nach einer Debatte mit dem Europäischen Parlament verfassten, aus der „strategischen Agenda“ des Europäischen Rates „für die Union in Zeiten des Wandels“ schöpfenden politischen Leitlinien 8 festgelegten Prioritäten weitere konkrete Maßnahmen ergreifen, die die Bürgerinnen und Bürger schützen, fördern und verteidigen sollen. 9

1.    Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

Ein Europa, das unsere Lebensweise bewahrt und unsere Jugend fördert. In den vergangenen drei Jahren wurden rund acht Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, aber die Arbeits- und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit ist in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor auf einem inakzeptabel hohen Stand. Unsere vorrangige Aufgabe muss es sein, die Mitgliedstaaten bei den erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen für Jungendliche und bei ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu unterstützen.

Mit unserer neuen Jugendinitiative haben wir uns zum Ziel gesetzt, dass jeder Jugendliche echte Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungschancen bekommt. Wir werden bei der Umsetzung der Initiative für neue Kompetenzen für Europa vor allem die Jugend in den Blick nehmen. Wir planen Vorschläge zur Modernisierung der Bildung, zur qualitativen Verbesserung der Lehre und zur weiteren Förderung der Mobilität von Auszubildenden, und zur Nachverfolgung des Arbeitsmarkterfolgs von Jugendlichen, die ihre allgemeine oder berufliche Bildung abgeschlossen haben. Wir stärken die Jugendgarantie 10 und die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche 11 als Instrumente zur Investition in junge Menschen, ihre Fähigkeiten und ihre ersten Schritte ins Erwerbsleben. Die einschlägigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten sollen vor allem mit Blick auf die bedürftigsten Regionen und Jugendlichen unterstützt werden.

Ende 2016 werden wir das Europäische Solidaritätskorps ins Leben rufen. Es soll jungen Menschen unter 30 Gelegenheit bieten, sich aktiv im Geiste der Solidarität in die Gesellschaft einzubringen und sich dabei neue Fähigkeiten und Erfahrungen, unter anderem Sprachkenntnisse, anzueignen.

Arbeitsplätze werden von Unternehmen durch Innovation und die richtigen wirtschaftlichen Investitionen geschaffen. Aufbauend auf den ersten Erfolgen der Investitionsoffensive für Europa 12 möchte die Kommission sowohl die Laufzeit als auch die finanzielle Ausstattung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) verdoppeln. Der ursprüngliche Fonds war vom europäischen Gesetzgeber in der Rekordzeit von viereinhalb Monaten genehmigt worden. Die Kommission vertraut darauf, dass das Europäische Parlament und der Rat im Interesse der Nachhaltigkeit unserer Investitionspolitik auch eine rasche Einigung über seine Verlängerung und Aufstockung erzielen werden. Inspiriert vom Erfolg des EFSI hat die Kommission auch eine auf Arfika und unsere Anrainerstaaten zielende Investitionsoffensive für Drittländer vorgeschlagen, mit der einige Migrationsursachen angegangen und Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum in diesen Regionen gefördert werden sollen. 13

Wir werden weiter daran arbeiten, dass in Europa das richtige Investitionsklima geschaffen wird, damit neue Branchen und Arbeitsplätze entstehen, gesellschaftliche und umweltpolitische Herausforderungen bewältigt und die Lebensbedingungen der Menschen verbessert werden. Durch die Einbindung des Innovationsaspekts in alle politischen Aufgabenfelder der Union und die wirkungsvolle Ausrichtung unsere Forschungs- und Entwicklungs- sowie unserer Struktur- und Investitionsfonds wollen wir Europa bei neuen Technologien und Geschäftsmethoden einschließlich intelligenter Spezialisierung zum Marktführer machen.

Die Kommission wird weiter an der Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung arbeiten. Die Kreislaufwirtschaft bietet ein großes Innovations-, Wachstums- und Arbeitsplätzepotential. Die Kommission wird den Aktionsplan Kreislaufwirtschaft voranbringen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Qualität und die Verbreitung der Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von Kunststoffen in der EU fördern und so die Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle verringern helfen. Geplant ist ferner ein Gesetzgebungsvorschlag zu qualitativen Mindestanforderungen für wiederverwendetes Wasser und eine Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie im Nachgang zur REFIT-Evaluierung und zur europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“. Wir werden die Voraussetzungen für eine systematische Erfolgskontrolle unseres Kreislaufwirtschafts-Aktionsplans im Hinblick auf seinen Beitrag zu einer saubereren Umwelt und zum Wirtschaftswachstum entwickeln.

Im Europäischen Semester 2017 wird der Schwerpunkt weiterhin auf den erforderlichen Maßnahmen liegen, die die Mitgliedstaaten ergreifen sollten, um auf den drei Feldern Investitionen, gesunde Staatsfinanzen und Strukturreformen voranzukommen. In ihrer anstehenden Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets wird die Kommission in Unterstützung der Geldpolitik der Europpäischen Zentralbank für einen positiven hauhaltspolitischen Kurs plädieren. Auf der Grundlage der im Februar anstehenden Länderberichte wird die Kommission für die Ratstagung im Mai eine weitere Serie länderspezifischer Empfehlungen ausarbeiten.

Wir werden mit dem Europäischen Parlament und dem Rat unseren Vorschlag zur Überprüfung des Mehrjahres-Finanzrahmens (2014-2020) 14 erörtern. Wir streben einen überarbeiteten, stärker auf die Prioritäten der Union ausgerichteten Haushalt an, mit dem wir rascher auf unvorhergesehene Umstände reagieren können, der einfachere Regeln für Finanzhilfeempfänger bereithält und stärker ergebnisorientiert funktioniert. Ein umfassender Vorschlag für die Zeit nach 2020 auch in Bezug auf die Eigenmittel wird folgen. Diesem Vorschlag werden die Leitgedanken der Initiative für einen „ergebnisorientierten EU-Haushalt“ und eine Abwägung der künftigen Herausforderungen und Bedürfnisse der Union nach 2020 im Lichte der Erfahrungen mit der bisherigen Ausgabenpolitik und ihren Instrumenten zugrunde liegen.

Die Kommission wird weiter an einer Vereinfachung und Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) arbeiten und eine breit angelegte Konsultation durchführen, um zu gewährleisten, dass die GAP bestmöglichst zu den zehn Prioritäten der Kommission und zu den nachhaltigen Entwicklungszielen beiträgt. Sie wird dabei insbesondere die spezifischen künftigen politischen Prioritäten und die Stellungnahme der REFIT-Plattform berücksichtigigen; davon unbeschadet bleibt ihr Vorschlag über einen überarbeiteten Mehrjahres-Finanzrahmen. In Bezug auf die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette wird die Kommission im Lichte der Ergebnisse der laufenden Arbeiten der Arbeitsgruppe Agrarmärkte und des Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette prüfen, inwiefern weitere Maßnahmen erforderlich sind.

2.    Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Ein Europa, das seine Bürger und Unternehmen fördert. Digitale Technik und digitale Kommunikation durchdringen den ganzen Alltag und schaffen neue Chancen für Kreativität, Unternehmen und Beschäftigung. Gleichzeitig wird immer deutlicher, wie sehr die Digitalisierung auf Vertrauen und Cybersicherheit angewiesen ist. Die Freisetzung des vollen mit einem vernetzten digitalen Binnenmarkt verbundenen zusätzlichen Wachstumspotentials durch die vollständige Umsetzung der Strategie wird auch 2017 einen vorderen Platz auf der Tagesordnung einnehmen. Wie im Arbeitsprogramm des vergangenen Jahres angekündigt werden wir in den kommenden Monaten die noch ausstehenden Vorschläge wie das REFIT-Mehrwertsteuer-Paket mit Vorschlägen zum elektronischen Geschäftsverkehr, zu elektronischen Veröffentlichungen, elektronischen Büchern und Initiativen zur Förderung der Datenwirtschaft durch Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse für den freien Datenverkehr vorlegen.

Wir werden eng mit den gesetzgebenden Organen zusammenarbeiten, um bei den bereits vorliegenden Initiativen rasche Fortschritte zu erzielen. Das betrifft unsere Vorschläge zum digitalen Vertragsrecht 15 , zum Urheberrecht 16 , zum Geoblocking 17 , zur Portabilität 18 , zu den Paketzustelldiensten 19 , zu den audiovisuellen Mediendienstleistungen 20 , zur Telekommunikation 21 , zur Nutzung des Frequenzbands 700 MHz für Mobilfunkdienstleistungen 22 und – zuletzt – zu „Wifi4EU“ 23 . Auf Konnektivität kommt es entscheidend an, und die Kommission wird ihr Versprechen wahr machen, bis Mitte 2017 die Roaming-Gebühren abzuschaffen. Wir werden die Fortschritte auf dem Weg zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes überprüfen und ermitteln, auf welchen Feldern der EU-Gesetzteber weiter tätig werden muss; entsprechende Vorschläge werden dann folgen.

3.    Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik

Ein Europa, das zu seinen Versprechen steht. Die schnelle Ratifizierung des Pariser Übereinkommens hat gezeigt, dass die Mitgliedstaaten sich auf eine gemeinsame Haltung verständigen können, wenn offenkundig ist, dass bei gemeinsamem Handeln die Wirkung der Union größer ist als die der Summe ihrer einzelnen Mitglieder. Zudem hat sie die Vorreiterrolle der EU bei der Bewältigung des Klimawandels bestätigt. Jetzt ist es notwendig, unsere Zusagen einzuhalten und die Modernisierung unserer Wirtschaft zu verwirklichen, den Übergang aber sozial ausgewogen zu gestalten. Eine vorrangige Aufgabe ist in diesem Zusammenhang die Umsetzung des Pariser Übereinkommens sowie des internationalen Übereinkommens zur Absenkung der Luftverkehrs-Emissionen (im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation).

Wie bereits angekündigt werden wir unsere Strategie für eine Energieunion weiter umsetzen und gegen Jahresende ein umfassendes Paket zur Steuerung der Modernisierung unserer Wirtschaft vorlegen, bei dem die Energieeffizienz obenan steht, mit dem eine weltweite Führungsrolle bei erneuerbaren Energien angestrebt wird und das die Verbraucher fair behandeln soll. Das Paket wird gesetzgeberische Maßnahmen zur Energieeffizienz, zu den erneuerbaren Energien (einschl. Nachhaltigkeit der Bioenergie), zur Gestaltung des Strommarkts und zur Steuerung der Energieunion enthalten. Eine Initiative zur Beschleunigung der Innovationstätigkeit im Bereich umweltfreundlicher Energieträger wird die Erforschung und den Markterfolg der technischen Innovationen auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien fördern, die zur Erreichung der im Pariser Übereinkommen verankerten Emissionsabbauziele und unsere Ziele für 2030 notwendig sind. Alle von der Kommission in den Jahren 2015/16 vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zur Energieunion müssen von Parlament und Rat mit Vorrang behandelt werden. Dazu zählen das oben erwähnte Paket sowie das Gasversorgungs-Paket 24 , das Emissionshandelssystem der EU 25 und die zugehörigen Lastenteilungs-Regeln 26 und zum Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung und Forstwirtschaft 27 .

Ferner geplant sind Folgemaßnahmen zu unserer Strategie für emissionsarme Mobilität, die wir im Juli vorgelegt haben. Mit diesen wollen wir eine Effizienzsteigerung im Verkehrswesen bewirken, indem wir auf den Mobilitätsbedarf von Menschen und Waren eingehen und dabei niedrigere Emissionen und dabei auch eine schrittweise Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge fördern. Das wird auch der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie zugute kommen. Zu diesem Zweck werden wir in einem ersten Schritt REFIT-Überarbeitungen der Verordnungen über Kraftfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge sowie Strategien zur Einführung von Normen vorlegen, mit denen Emissionswerte von null oder auf sehr niedrigem Niveau vorgeschrieben werden. Vorgesehen ist auch eine Änderung der Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge, um entsprechende Anreize in die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge aufzunehmen. Mit der Anwendung des Verursacherprinzips wollen wir Verbesserungen für jene Mitgliedstaaten vorschlagen, die Straßennutzungsgebühren erheben wollen, einschließlich gemeinsamer Normen für streckenbezogene Entgelte.

4.    Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Ein Europa, das spürbar zu Arbeitsplätzen und Wachstum beiträgt und für seine Wirtschaft einsteht. Der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ist die Grundlage der wirtschaftlichen Stärke Europas. Wir verfügen über den größten Binnenmarkt der Welt, und die in unserer Binnenmarktstrategie vorgesehenen Reformen sollen sein volles Potenzial freisetzen. In Verbindung mit unseren anderen Strategien wird dies die richtigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie schaffen und Innovation, Digitalisierung und den industriellen Wandel fördern.

Zu den bereits angekündigten Vorhaben zählen Maßnahmen zur Unterstützung der Expansionsbestrebungen von KMU und neu gegründeten Unternehmen, ein Paket zu den Rechten am geistigen Eigentum und ein Paket zur Beseitigung von Hemmnissen für grenzübergreifende Dienstleistungen. Wir werden eine Initiative zum Unternehmensrecht vorlegen, die den Einsatz digitaler Technologien während des Lebenszyklus eines Unternehmens sowie bei grenzüberschreitenden Unternehmensverschmelzungen und -spaltungen fördern soll.

Im kommenden Jahr wird die Kommission den Waren-Binnenmarkt angehen; unter anderem sollen die gegenseitige Anerkennung erleichtert und das Problem der wachsenden Menge nichtkonformer Erzeugnisse auf dem EU-Markt durch REFIT-Überarbeitungen der einschlägigen Rechtsakte bewältigt werden. Dadurch werden Unternehmer ihre Produkte leichter grenzüberschreitend anbieten können. Gleichzeitig werden Anreize für eine bessere Einhaltung der Vorschriften geboten und einheitliche Wettbewerbsvoraussetzungen wiederhergestellt, was sowohl den Unternehmen als auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen wird. Geplant ist auch eine Initiative für koordinierte Technologiefolgenabschätzungen im Gesundheitswesen.

Aufbauend auf der europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität wird die Kommission die Bereiche Mobilität, Konnektivität und Zukunft der europäischen Automobilindustrie (die strukturellen Herausforderungen bewältigen und das Vertrauen in ihren Willen und ihre Fähigkeit zur Lösung des Emissionsproblems wiederherstellen muss) als Querschnittsaufgabe angehen. Wir werden insbesondere weiter an den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Aufbau von Ökosystemen, der effizienten Ressourcennutzung und der Normung arbeiten, um die Markteinführung immer effizienterer autonomer und vernetzter Fahrzeuge voranzubringen.

Als Folgemaßnahme zum Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich und zur Weltraumstrategie für Europa wird die Kommission 2017 eine Initiative für zuverlässige, sichere und kostengünstige Satellitenkommunikation für Behörden (GOVSATCOM ) und Maßnahmen zur Förderung der Marktreife von Weltraumdiensten und -daten vorlegen.

Die Durchsetzung der Binnenmarktregeln ist eine wesentliche Voraussetzung für ihre Wirksamkeit im Alltag. 2017 wird die Kommission im Rahmen einer umfassenderen Durchsetzungspolitik Vorschläge zur Ausgestaltung und Bündelung von Problemlösungs-Instrumenten wie dem SOLVIT-Netz und zur Information von Bürgern und Unternehmen über ihre Binnenmarktrechte unterbreiten. Dazu zählen das Binnenmarktinformationsinstrument und das zentrale digitale Zugangstor; hier sollen Unternehmen insbesondere dann unterstützt werden, wenn sie grenzübergreifend bzw. binnenmarktweit tätig werden wollen; die Stellungnahme der REFIT-Plattform wird hierbei berücksichtigt. Ferner sollen die nationalen Wettbewerbsbehörden mehr Befugnisse erhalten, um die für wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen sorgenden Regeln wirksamer durchsetzen zu können.

Im Einklang mit der Forderung des Europäischen Rates nach raschen Fortschritten beider Erleichterung des Finanzzugangs von Unternehmen und von Investitionen in die Realwirtschaft wird die Kommission eine Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion vorlegen, in dem die verbliebenen Hindernisse und die etwaigen erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen aufgelistet werden. Wir werden ein einfaches, effizientes und wettbewerbsfähiges gesamteuropäisches privates Altersvorsorgeprodukt (mit dem Hindernisse für grenzübergreifende Altersvorsorge-Dienstleistungen gesenkt und der Anbieterwettbewerb intensiviert werden sollen), eine REFIT-Überarbeitung der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR), eine Strategie für nachhaltige Finanzen, Finanzierungserleichterungen für Infrastrukturunternehmen und einen Aktionsplan für Finanzdienstleistungen für Privatkunden vorschlagen, und die nationalen Barrieren zu beseitigen, die Verbraucher daran hindern, bei Leistung, Auswahl und Preis die besten Konditionen zu erhalten und von den neuen Finanztechnologien zu profitieren. Die Kommission wird auch dafür sorgen, dass der Sondierung zur Gesamtwirkung der Finanzmarktgesetzgebung gegebenenfalls Folgemaßnahmen folgen, wobei sie auch die Stellungnahme der REFIT-Plattform zu den Berichtspflichten berücksichtigen wird. Außerdem werden wir die verbleibenden bereits angekündigten Vorschläge auf den Tisch legen, darunter Gesetzgebungsvorschläge zur Unternehmensumstrukturierung und zur sogenannten zweiten Chance, um eine faire und effiziente Abwicklung von Konkursunternehmen zu gewährleisten und den Unternehmern einen Neuanfang zu ermöglichen.

Ein solider steuerrechtlicher Rahmen muss für grenzüberschreitend tätige Unternehmen einfach und effizient sein, aber auch gewährleisten, dass diese Unternehmen einen fairen, tatsächlichen Steuerbeitrag dort zahlen, wo sie ihre Gewinne tatsächlich erwirtschaften. Parallel zu diesem Arbeitsprogramm nimmt die Kommission ihren Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer–Bemessungsgrundlage wieder auf, wobei in einem ersten Schritt eine obligatorische einheitliche Steuerbemessungsgrundlage eingeführt werden soll. 28 Die Kommission legt auch weitere Maßnahmen gegen Steuerbetrug und -vermeidung (auch über Drittländer) vor. 29 Unter Berücksichtigung laufender Konsultationen könnten weitere Maßnahmen des kommenden Jahres auf dem Gebiet der Steuertransparenz einen Vorschlag über eine intensivere Beaufsichtigung derjenigen umfassen, die aggressive Steuerplanungsmodelle unterstützen und ermöglichen. Die Kommission wird weiter mit den Mitgliedstaaten an der Fertigstellung einer EU-Liste jener Länder und Gebiete außerhalb der EU arbeiten, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich und die einschlägigen internationalen Abkommen gegen unlautere Gewinnverlagerungen und die Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen nicht einhalten, da sie wichtiger Bestandteil der externen Strategie für effektive Besteuerung ist.

Der grenzüberschreitende Mehrwertsteuer-Betrug kostet den europäischen Steuerzahler alljährlich rund 50 Milliarden Euro. Gleichzeitig sind die Verwaltungslasten für eine Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für kleine Unternehmen hoch, und technische Innovationen stellen die effektive Steuererhebung vor neue Probleme. Die Kommission wird deshalb Maßnahmen zur Umsetzung des Mehrwertsteuer-Aktionsplans, zur Vereinfachung des Mehrwertsteuerrechts für kleinere Unternehmen und für ein effizienteres, unternehmensfreundliches betrugssicheres europaweites Mehrwertsteuersystem vorschlagen, wobei sie die Stellungnahmen der REFIT-Plattform berücksichtigen wird. Ein wirksamerer und verhältnismäßigerer Ansatz im Hinblick auf die Mehrwertsteuersätze ist zentrales Element dieser Reform.

5.    Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Ein Europa, dass unsere Wirtschaft schützt und Arbeitnehmern und Unternehmern einheitliche Voraussetzungen bietet. Als eine etablierte Weltwährung bringt der Euro große, oft unsichtbare wirtschaftliche Vorteile mit sich. Die Mitgliedsländer des Euro-Währungsgebiets haben dieses Jahr 50 Mrd. EUR an Zinsen gespart, dank der niedrigen Zinssätze und der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Die Kommission steht zu den Ambitionen und Fahrplänen des Berichts der fünf Präsidenten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).

Im Weißbuch über die Zukunft Europas werden die Schritte für eine Reform einer EU der 27 Mitgliedstaaten 60 Jahre nach den römischen Verträgen dargelegt; zur Zukunft der WWU wird dort eine zweiten Stufe zu ihrer Vertiefung im neuen politischen und demokratischen Kontext anvisiert, mit einer stabilitätsorientierten Überprüfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und Folgemaßnahmen zu Artikel 16 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (mit denen die Substanz dieses Vertrags in den Rechtsrahmen der Europäischen Union übernommen werden sollen). Wir werden auch das europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) überarbeiten, um die Aufsicht auf der Makro- wie auf der Mikroebene wirkungsvoller und effizienter zu gestalten. Die Annahme des Vorschlags für eine einheitliche Vertretung des Euro im Internationalen Währungsfonds 30 sollte beschleunigt werden.

Die Vollendung der Bankenunion und in diesem Zusammenhang die Einigung über den Vorschlag für eine gemeinsame europäische Einlagensicherung 31 bleiben vorrangige Anliegen. Die Kommission wird auch eingedenk der jüngsten internationalen Überlegungen die Bankengesetzgebung in Teilen überprüfen und gezielte Änderungen der Eigenkapitalverordnung und -richtlinie sowie der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten vorschlagen, um die Widerstandsfähigkeit der Banken weiter zu stärken und die Regeln für mit einem weniger komplexen Geschäftsmodell arbeitenden Geldinstitute zu vereinfachen. Gleichzeitig sollen dabei Investitionen insbesondere in KMU gefördert und bestehende Risikominderungsmaßnahmen insbesondere durch die Umsetzung weltweiter Normen für die Gesamt-Verlustabsorptionsfähigkeit für systemrelevante Banken konsolidiert werden. Die beschleunigte Verwirklichung der Kapitalmarktunion wird entscheidend zu einer breiteren Risikoverteilung im Privatsektor in der WWU beitragen. Die Annahme der anhängigen Vorschläge über Verbriefungen 32 und Prospekte 33 muss beschleunigt werden.

Die Kommission ist der sozialen Aufwärtskonvergenz und der Stärkung der sozialen Dimension der europäischen Integration verpflichtet. Aufbauend auf den Ergebnissen der diesjährigen öffentlichen Konsultation werden wir eine europäische Säule sozialer Rechte vorschlagen, die die Grundlagen für eine auf sozialer Gerechtigkeit aufbauenden Union enthalten soll. Diese Säule wird Grundsätze enthalten, die eine europäische soziale Marktwirtschaft mit einheitlichen Wettbewerbsvoraussetzungen schaffen sollen. Sie wird ein politischer Kompass für faire und dynamische Arbeitsmärkte, in denen Jeder seine Fähigkeiten nutzen kann, sowie für funktionierende und nachhaltige Wohlfahrtssysteme sein, die den in raschem Wandel begriffenen Realitäten von heute gerecht werden. Begleitend sind weitere Initiativen beispielsweise zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geplant.

6.    Handel: Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Ein offenes Europa, das mit unseren Partnern Handel treibt und seine handelspolitischen Schutzinstrumente ausbaut. In der heutigen globalen Wirtschaft ist Handel für Wachstum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich. Handel bedeutet Arbeitsplätze – mit jeder im Export eingenommenen Milliarde Euro entstehen 14 000 neue Jobs in der EU. Mehr als 30 Millionen Arbeitsplätze, das heißt jeder siebte Arbeitsplatz in der EU, hängt inzwischen von Exporten in Drittländer ab. Deshalb bleibt die EU eine Befürworterin eines offenen, auf Regeln gestützten Handelssystems.

Aufbauend auf dem erfolgreichen Netz von EU-Freihandelsabkommen wird die Kommission die Verhandlungen mit den USA, Japan, den Mercosur-Ländern, Mexiko, Tunesien und den ASEAN-Ländern fortsetzen. Wir werden neue Mandate anstreben, um mit der Türkei, Australien, Neuseeland und Chile in Verhandlungen eintreten zu können. Wir werden in der WTU unsere Arbeit auch an mehrseitigen Übereinkommen fortsetzen und die rasche Ratifizierung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) mit Kanada anstreben.

Wir sind ferner entschlossen zu gewährleisten, dass Handel fair bleibt. Wir gedenken die handelspolitischen Schutzinstrumente Europas zu aktualisieren und zu modernisieren, damit sie angesichts neuer wirtschaftlicher Herausforderungen wie Überkapazitäten und sich wandelnder rechtlicher Rahmenbedingungen wie des Auslaufens bestimmter Bestimmungen des Protokolls zum WTO-Beitritt voll funktionsfähig bleiben. Der Rat muss jetzt dringend den Stillstand bei unserem aus dem Jahr 2013 stammenden Vorschlag zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente einschließlich einer Reform der Regel des niedrigeren Zolls 34 überwinden. Der Europäische Rat hat am 21. Oktober 2016 dringend eine ausgewogene Einigung über den Standpunkt des Rates zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente bis Ende 2016 angemahnt.

Angesichts der gemeinsamen Werte der EU und der Vereinigten Staaten und der strategischen, politischen und wirtschaftlichen Bedeutung der transatlantischen Beziehungen ist die Kommission bereit, eine ehrgeizige, ausgewogene und mit hohen Standars versehene Handels- und Investitionspartnerschaft zu vereinbaren. Wegen der anstehenden US-Wahlen und der unvermeidlichen Verlangsamung der Verhandlungen werden sich beide Seiten um eine Konsolidierung der bislang erzielten Fortschritte bemühen. Die Kommission ist bereit, die Gespräche mit der neuen US-Regierung so bald wie möglich wiederaufzunehmen; Grundlage dafür wäre das der Kommission erteilte und vom Europäischen Rat am 21. Oktober 2016 bestätigte 35 Verhandlungsmandat.

Die Kommission wird auch im von den G20 eingerichteten Weltforum zu Stahlüberkapazitäten eine Vorreiterrolle übernehmen.

7.    Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Ein Europa, dass unsere Werte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verteidigt und wahrt. Sicherheit an und in unseren Grenzen ist angesichts der gegenwärtigen Bedrohungslage ein wichtiges, gemeinsames Anliegen. Die Terrorgefahr war in Europa noch nie so umfassend präsent wie heute. Wir werden der EU-Sicherheitsagenda Maßnahmen zur Schaffung einer Sicherheitsunion und zum Ausbau unserer Grenzkontrollen folgen lassen. Konkret vorgesehen ist u. a. ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem (ETIAS), damit von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige bei der Einreise in den Schengen-Raum automatisch überprüft werden. Dieses System soll das von der Kommission bereits vorgeschlagene Einreise-/Ausreisesystem für Drittstaatsangehörige 36 ergänzen, das ebenso wie unser Vorschlag zur systematischen Kontrolle der EU-Bürger, die eine Außengrenze überqueren 37 , einer raschen Einigung im Rat bedarf. Wir werden ferner Verbesserungen des Schengener Informationssystems vorlegen und unsere bestehenden und künftigen Strafvervolgungs- und Grenzverwaltungssysteme besser miteinander vernetzen und dabei auf den Arbeiten der hochrangigen Gruppe Informationssysteme und Interoperabilität aufbauen. Darüber hinaus werden wir eine Initiative über den Zugang zu elektronischem Beweismaterial vorlegen, das für eine wirksame Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit gegen Schwerkriminalität und Terrorismus immer wichtiger wird.

In den nächsten Monaten wird die Kommission den EU-Aktionsplan gegen Terrorismusfinanzierung weiter umsetzen und hierzu Vorschläge über einheitliche, abschreckende Sanktionen gegen Geldwäsche, illegale Bargeldtransfers und illegalen Handel mit Kulturgütern und zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten vorlegen. Wir arbeiten daran, die Schlagkraft von Europol und insbesondere die Ausstattung des Europäischen Zentrums für die Terrorismusbekämpfung zu verbessern. Über die Fortschritte auf dem Weg zu einer Sicherheitsunion werden wir monatlich berichten 38 , und wir werden zusammen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat auf eine frühzeitige Einigung über die Maßnahmen gegen Feuerwaffenmissbrauch und zur strafrechtlichen Verfolgung terroristischer Verhaltensweisen einschließlich der Reisen ausländischer Kämpfer hinarbeiten.

Das Recht auf Sicherheit kann nie den Schutz anderer Grundrechte wie des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten beeinträchtigen. Ab 2018 gilt die europäische Datenschutzverordnung 39 . Die Kommission wird gewährleisten, dass alle Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union das gleiche hohe Datenschutzniveau praktizieren. In dem gleichen Geist wird die Kommission auch neue Angemessenheitsbeschlüsse in Bezug auf den Datenverkehr mit Drittländern prüfen, um ein hohes Schutzniveau im Datenaustausch mit Drittländern zu gewährleisten. Wir werden eine REFIT-Überprüfung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation vorlegen, mit der letztere an die neuesten technologischen Entwicklungen angepasst werden soll, und dabei die Stellungnahme der REFIT-Plattform berücksichtigen. Ferner werden wir den Spielraum für weitere horizontale und sektorale Maßnahmen auf der EU-Ebene zum Schutz von Personen prüfen, die Hinweise auf rechtswidriges Verhalten geben.

Auch wird die Kommission weiter die für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention erforderlichen Arbeiten fortführen und dabei dem Gutachten des Gerichtshofs in vollem Umfang Rechnung tragen. Da eine unabhängige, funktionierende Justiz dem Wirtschaftswachstum und der Wahrung der Grundrechte dient, werden wir wie bisher gemeinsam mit Parlament und Rat die Rechtsstaatlichkeit fördern und verteidigen.

8.    Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik

Ein Europa, das unsere Grenzen schützt und eine verantwortungsvolle Migrationspolitik betreibt. Die Steuerung der Migrationsströme bei gleichzeitiger Gewährleistung des erforderlichen Schutzes der Schutzsuchenden bleibt eine tägliche Herausforderung. Im letzten Jahr hat die Kommission zusammen mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und den Mitgliedstaaten die Arbeiten im Zuge der europäischen Migrationsagenda beschleunigt, um rasch auf die Flüchtlingskrise reagieren zu können und einen langfristigen Rahmen zu schaffen, der auf Solidarität und Verantwortung gründet.

Die Entschlossenheit, mit der die EU die Folgen der Krise anpackt, hat zu einem beispiellosen täglichen Engagement vor Ort geführt. Die Kommission, die EU-Agenturen und die Mitgliedstaaten haben bei der Rettung von Menschenleben auf See und bei der Unterstützung der Außengrenzen-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet. Mehr als 15 Mrd. EUR wurden aus dem EU-Haushalt für EU-Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bereitgestellt. Die EU-Türkei-Erklärung hat entscheidend beigetragen, das Schleusen von Migranten zu unterbinden, die Migration in geordnete Bahnen zu lenken und den Verlust von Menschenleben zu verhindern. 2017 wird die Kommission mit der gleichen Intensität weiterarbeiten, um Flüchtlinge und ihre Integration in die Aufnahmegemeinschaften in Europa und in Drittländern zu unterstützen, die Migrationssteuerung in den am stärksten betroffenen Grenzgebieten zu verbessern, Schleuseraktivitäten und Menschenhandel insbesondere mit unbegleiteten Minderjährigen zu bekämpfen und die Rückkehr irregulärer Migranten zu gewährleisten.

In einem Raum, in dem der freie Personenverkehr gilt, sind wir mehr denn je gemeinsam für unsere Außengrenzen verantwortlich. Es wurden Schritte unternommen, um im Hinblick auf die Freizügigkeit im Schengen-Gebiet wieder zur Normalität zurückzukehren. In weniger als einem Jahr hat die EU mit dem Aufbau einer einsatzfähigen europäischen Grenz- und Küstenwache ein dauerhaftes System zum Schutz der Grenzen und zur Vermeidung und Behebung von Schwachstellen bei der Einreisekontrolle von Personen geschaffen.

Für eine dauerhafte Kapazität zur glaubwürdigen und nachhaltigen Migrationssteuerung muss ein vollständiges Migrationssteuerungsinstrumentarium zur Verfügung stehen. Alle notwendigen Bausteine liegen nun für Parlament und Rat auf dem Tisch. Die rasche Verabschiedung zentraler Vorschläge wie die Reform der Dublin-Regeln für das Gemeinsame Europäische Asylsystem 40 , die Umwandlung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu einer eigenständigen EU-Asylagentur 41 , der Ausbau von Eurodac 42 , der neue Neuansiedlungsrahmen 43 und die Maßnahmen zur legalen Migration 44 ist unerlässlich, damit die Europäische Union die Migrationsherausforderung umfassend und kohärent angehen kann.

Aufbauend auf den ersten Ergebnissen des neuen Partnerschaftsrahmens mit Drittstaaten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda 45 müssen die EU-Organe und die Mitgliedstaaten weiter darauf hinwirken, dass Migrationsfragen in unseren Beziehungen zu allen wichtigen Herkunfts- und Transitländern zu einem zentralen Anliegen und einer Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Beziehung gemacht werden. Die Herkunfts- und Transitländer haben inzwischen begonnen, enger mit uns bei der Eindämmung irregulärer Migration und der Rückkehr von Migranten zusammenzuarbeiten. Wir werden ferner funktionierende legale Zuwanderung ermöglichen müssen, sei es durch legale Migration oder durch Neuansiedlungen.

Nächstes Jahr werden wir die verschiedenen Arbeitsbereiche dieser Strategie einer Bestandsaufnahme unterziehen und die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksameren, nachhaltigen Migrationssteuerung bewerten und prüfen, in welchen Bereichen weitere Anstrengungen vonnöten sind.

9.     Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

Ein Europa, das seine Interessen auch über seine Grenzen hinweg schützt und verteidigt. Europa ist auf nichtmilitärischem Gebiet eine Weltmacht. Mit der globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik und der neugestalteten europäischen Nachbarschaftspolitik wird die EU weiter sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um ihre Partner bei der wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung, bei Reformen und bei der Entwicklung von Widerstandsfähigkeit unterstützen. Die Kommission wird ihre Erweiterungspolitik weiterhin nutzen, um mit beitrittswilligen Ländern gemeinsam Stabilität und Wohlstand zu mehren.

In einer zunehmend konfliktgeladenen Welt reichen diese „weichen“ Machtfaktoren jedoch nicht aus. Deswegen wird die Kommission im Jahresverlauf einen europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich vorlegen, in dem die Möglichkeiten einer Nutzung von EU-Kompetenzen und -Instrumenten für die Heranbildung der industriellen und wissensmäßigen Grundlagen für den Aufbau der Verteidigungsfähigkeiten beschrieben werden, die mit Blick auf gegenwärtige und künftige Sicherheitsbedrohungen als erforderlich betrachtet werden. Dann wird sie die Schaffung eines europäischen Verteidigungsfonds vorschlagen, um die einschlägige Forschungs- und Innovationstätigkeit zu unterstützen und zu einer Stärkung der technologischen und industriellen Grundlage beizutragen und der Entwicklung wichtiger Verteidigungsfähigkeiten Auftrieb zu verleihen. Außerdem werden weitere Maßnahmen auf dem Gebiet öffentlicher Rüstungsaufträge vorgeschlagen.

Der anhängige Kommissionsvorschlag zur Änderung des Stabilitäts- und Friedensinstruments soll Defizite bei den Möglichkeiten Europas zur Unterstützung von Partnerstaaten bei einer eigenständigen Krisenvorbeugung und -bewältigung beseitigen, insbesondere was den Aufbau von Sicherheits- und Entwicklungskapazitäten anbelangt. Angesichts der unmittelbaren Bedrohungen für Stabilität und Frieden und der Entwicklungen in einigen wichtigen Partnerstaaten ist eine rasche Verabschiedung dieses Vorschlags durch Parlament und Rat von großer Bedeutung.

Die Europäische Union wird ihre Bemühungen um eine Lösung aktueller Konflikte und Krisen in ihrer Nachbarschaft und darüber hinaus fortsetzen und die einschlägigen anstrengungen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Akteure unterstützen. Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden eine EU-Strategie für Syrien beschließen, in der dargelegt wird, wie Europa weiter humanitäre Unterstützung leisten und zu politischem Übergang, Stabilisierung und Wiederaufbau einer friedlichen syrischen Nation mit einer pluralistischen, toleranten Zivilgesellschaft beitragen kann.

Afrika bleibt ein wichtiger strategischer Partner der EU, und die jüngste Flüchtlingskrise hat einmal mehr veranschaulicht, wie wichtig Investitionen in dauerhafte und solide, vom Geist der gemeinsamen Verantwortung geprägte Beziehungen zu den afrikanischen Ländern sind. Der Partnerschaftsrahmen, die spezifischen Mittel des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika und die neue europäische Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) 46  sind Ausdruck unseres Willens, mit unseren afrikanischen Partnern Hand in Hand zu arbeiten und die weltweiten Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Im Vorfeld des Ende 2017 anstehenden fünften EU-Afrika-Gipfels werden wir ein neues Konzept vorlegen, das die strategischen Ziele der EU und die Prioritäten in den Beziehungen zu Afrika beschreibt. Dieses Konzept wird auch zur afrikanischen Komponente des Rahmens für die Zeit nach Cotonou beitragen, den die Kommission in Kürze vorlegen wird, und die erhebliche Bedeutung unserer Handelsbeziehungen mit unseren afrikanischen Partnern verdeutlichen.

Wie bereits angekündigt wird die Kommission zudem einen überarbeiteten europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik vorlegen, unsere Entwicklungspolitik auf die Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung für den Zeitraum bis 2030 abstimmen und gewährleisten, dass ihr bei der Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung die ihr gebührende Rolle zukommt.

10. Eine Union des demokratischen Wandels

Ein Europa, das Verantwortung übernimmt, zuhört und liefert. Der demokratische Wandel der Union – die unter den 10 Prioritäten, die sich diese Kommission gesetzt hat, am deutlichsten einen übergeordneten Stellenwert hat – ist dringender denn je. Zu diesem kritischen Zeitpunkt hängt die Zukunft der Union davon ab, dass die Europäerinnen und Europäern auf ihre Fähigkeit vertrauen, sie zu schützen, zu fördern und zu verteidigen und ihnen eine nachhaltig positive Zukunftsperspektive zu geben.

Eine bessere Rechtsetzung, Rechenschaft und Transparenz bleiben das Markenzeichen dieser Kommission. Alle EU-Organe müssen diese Grundsätze kohärent und entschlossen anwenden, wenn wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen wollen. Die Kommission wird eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass die Interinstitutionelle Vereinbarung über eine bessere Rechtsetzung vollständig umgesetzt und angewandt wird. Sie wird mit beiden Organen in konstruktive Verhandlungen über unseren jüngsten Vorschlag eines verbindlichen Transparenzregisters eintreten, der für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission gelten soll. Die Kommission wird auch Änderungen zum Rahmenabkommen mit dem Europäischen Parlament vorlegen, die ermöglichen sollen, dass sich Mitglieder der Kommission für das Europäische Parlament zur Wahl stellen können.

Die Kommission wird ferner Rechtsvorschriften vorschlagen, mit denen bestehende Rechtsakte mit den Vertragsvorschriften über delegierte und Durchführungsrechtsakte in Einklang gebracht werden sollen, womit das Regelungsverfahren mit Kontrolle auslaufen dürfte. Wir werden des weiteren die demokratische Legitimität der bestehenden Verfahren zur Annahme von delegierten und Durchführungsrechtsakten bewerten und Optionen zur Änderung der Annahmeverfahren für bestimmte abgeleitete Rechtsakte prüfen.

Um die angestrebte Wirkung der EU-Gesetzgebung zu gewährleisten, wird die Kommission ihre Arbeit im Bereich der Anwendung, Durchführung und Durchsetzung des EU-Rechts intensivieren. Dazu zählt das Maßnahmenpaket zur besseren Durchsetzung der Binnenmarktregeln und – im Umweltbereich – ein REFIT-Vorschlag zur Vereinfachung der Umwelt-Berichtspflichten als Folgemaßnahmen der betreffenden Eignungsprüfung sowie Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Justiz und zur Unterstützung der Einhaltung der Umweltvorschriften in den Mitgliedstaaten.

III.    Beschleunigung der Umsetzung der 10 Prioritäten durch die drei Organe

Unser Fahrplan, für den Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union am 14. September 2016 47 den Startschuss gab, spiegelt nicht nur die Erwartungen wider, die die Menschen unserem Vernehmen nach an die EU richten, sondern auch unsere Gespräche mit den direkt gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments 48 und dem Rat, in dem alle nationalen Regierungen vertreten sind 49 , sowie die Anregungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 50 und des Ausschusses der Regionen 51 . Schließlich ist er auf die von 27 Staats- und Regierungschefs in Pressburg identifizierten Prioritäten 52 abgestimmt.

Die Kommission möchte das kommende Jahr darauf verwenden, Ergebnisse vorzuweisen. Sie kann dies aber nicht im Alleingang schaffen. Unser konstruktiver Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat im Vorfeld dieses Arbeitsprogramms hat zu einem gemeinsamen Bild von den vor uns liegenden Prioritäten geführt, im Einklang mit der neuen interinstitutionellen Vereinbarung über eine bessere Rechtsetzung 53 . Die Kommission betrachtet diese Vereinbarung als gemeinsame Verpflichtung zur Konzentration auf die wichtigen und dringlichen Angelegenheiten und zum Bemühen um einfache, faktengestützte, berechenbare und verhältnismäßige Rechtsvorschriften mit optimalem Nutzen für Bürger und Unternehmen.

Wir sehen der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat in den kommenden Wochen im Hinblick auf eine gemeinsame Erklärung der drei Präsidenten über die großen Ziele und Prioritäten für das Jahr 2017 und die Vorschläge, die im Gesetzgebungsprozess vorrangig behandelt werden sollen, mit Zuversicht entgegen. Hierzu haben wir uns in der neuen interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsam verpflichtet 54 . Dieses Arbeitsprogramm bildet die Grundlage für diese gemeinsamen Überlegungen und stellt jene anhängigen Vorschläge 55 heraus, bei denen die Kommission Fortschritte für am dringlichsten geboten hält, damit die Union Vorschläge in Taten münden lässt und dort Ergebnisse erzielt, wo sie am dringendsten benötigt werden.

(1)

Anhang I.

(2)

Anhang II.

(3)

 Mit Ausnahme der Standard-Mehrwertsteuererklärung, wo ein früherer Kommissionsvorschlag dieses Jahr wegen mangelnder Unterstützung im Rat während des Gesetzgebungsverfahrens zurückgezogen werden musste. Zu den Folgemaßnahmen im diesjährigen Arbeitsprogramm zählen beispielsweise: die Vorschläge zur Änderung der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung (siehe Anhang I) und den Vorschlag über einen Durchführungsrechtsakt auf der Grundlage der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (siehe Anhang II).

(4)

Anhang V.

(5)

 Anhang IV.

(6)

Beschlüsse der Kommission vom 25.11.2014 über die Veröffentlichung von Informationen über Treffen zwischen Kommissionsmitgliedern und Organisationen oder selbstständigen Einzelpersonen, C(2014) 9051 final, und zwischen Generaldirektoren der Kommission und Organisationen oder selbstständigen Einzelpersonen, C(2014) 9048 final.

(7)

COM(2016) 627 final.

(8)

http://ec.europa.eu/priorities/docs/pg_de.pdf

(9)

In diesem Kontext wird die Kommission ihre Kommunikationsaktivitäten im Jahr 2017 auf der Grundlage der im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vorgesehenen Maßnahme für institutionelle Kommunikation 2017/18 (C(2016) 6838 vom 25.10.2016) an den von der Kommission definierten Prioritäten ausrichten.

(10)

COM(2016) 646 final.

(11)

Im Interesse einer stärkeren Wirkung vor Ort haben wir vor kurzem vorgeschlagen, die Finanzmittel für die Beschäftigungsinitiative um weitere 2 Mrd. EUR für 2017-2020 aufzustocken.

(12)

Wie oben erwähnt wurde der Europäische Fonds für strategische Investitionen in nur einem Jahr bereits in 27 Mitgliedstaaten eingesetzt und hat Investitionen in Höhe von 138 Mrd. EUR mobilisiert. Unter anderem hat er neue Finanzierungsquellen für fast 300 000 kleine und mittlere Unternehmen erschlossen.

(13)

COM(2016) 581 final.

(14)

COM(2016) 603 final.

(15)

COM(2015) 634 final, COM(2015) 635/2 final.

(16)

COM(2016)593 final, COM(2016)594 final, COM(2016)595 final, COM(2016)596 final.

(17)

COM(2016) 289 final.

(18)

COM(2015) 627 final.

(19)

COM(2016) 285 final.

(20)

COM(2016) 287 final.

(21)

COM(2016)590 final, COM(2016)591final.

(22)

COM(2016) 43 final.

(23)

COM(2016) 589 final.

(24)

COM(2016) 52 final und COM(2016) 53 final/2.

(25)

COM(2015) 337 final/2.

(26)

COM(2016) 482 final/2.

(27)

COM(2016) 479 final.

(28)

COM(2016) 683 und COM(2016) 685.

(29)

COM(2016) 686 und COM(2016) 687.

(30)

COM(2015) 603 final.

(31)

COM(2015) 586 final/2.

(32)

COM(2015) 472 final/2.

(33)

COM(2015) 583 final.

(34)

COM(2013) 192 final.

(35)

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates – Brüssels 20./21.10.2016, Ziffer 14: „Er ersucht die Kommission ferner, die Verhandlungen mit der Regierung der Vereinigten Staaten fortzusetzen, um ein ehrgeiziges, ausgewogenes und umfassendes Freihandelsabkommen vorlegen zu können.“

(36)

COM(2016) 194 final und COM(2016) 196 final.

(37)

COM(2015) 670 final.

(38)

Der erste Fortschrittsbericht der Kommission wurde am 12. Oktober 2016 angenommen: COM(2016)670 final.

(39)

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016).

(40)

COM(2016) 270 final/2.

(41)

COM(2016) 271 final.

(42)

COM(2016) 272 final/2.

(43)

COM(2016) 468 final.

(44)

COM(2016) 378 final.

(45)

COM(2016) 385 final.

(46)

 COM(2016) 581 final.

(47)

  http://ec.europa.eu/priorities/state-union-2016_de . Siehe auch die vom Präsidenten und vom Ersten Vizepräsidenten unterzeichnete Absichtserklärung, die dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten des Rates übermittelt wurde. Auf dieser Grundlage fanden mehrere Treffen statt. Auf dieser Grundlage fanden mehrere Treffen statt: am 20. September zwischen dem Ersten Vizepräsidenten und dem Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, und am 3. und 4. Oktober zwischen der Kommission und der Konferenz der Ausschussvorsitze.

(48)

  http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2016-0312+0+DOC+XML+V0//DE

(49)

Schreiben des Vorsitzenden des Rats Allgemeine Angelegenheiten an den Präsidenten und den Ersten Vizepräsidenten der Kommission vom 4. Oktober.

(50)

  http://www.eesc.europa.eu/resources/docs/eesc_contribution-to-ec--2017-workprogramme_de.pdf

(51)

  https://toad.cor.europa.eu/corwipdetail.aspx?folderpath=RESOL-VI%2f010&id=24254  

(52)

  http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/09/16-bratislava-declaration-and-roadmap/

(53)

  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2016:123:FULL&from=De

(54)

Punkt 7 der Interinstitutionellen Vereinbarung - „Bessere Rechtsetzung“.

(55)

 Anhang III.

Top

Straßburg, den 25.10.2016

COM(2016) 710 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission2017

Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt

{SWD(2016) 400 final}


Anhang I: neue Initiativen

Nr.

Bezeichnung

Beschreibung 1  

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

1.

Initiative im Jugendbereich

Diese Initiative umfasst einen Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Solidaritätskorps (legislativ/nicht legislativ) sowie vorrangige Maßnahmen zur Umsetzung der jugendspezifischen Aspekte der Europäischen Agenda für neue Kompetenzen, darunter einen Qualitätsrahmen für Berufsausbildungen, und einen Vorschlag zur Verbesserung der Mobilität von Auszubildenden (legislativ), der auf die Modernisierung der Schul- und der Hochschulausbildung abstellt (nicht legislativ, Q2/2017), sowie einen Vorschlag für eine verbesserte Nachverfolgung der Ergebnisse von Absolventen und von jungen Menschen, die eine berufliche Aus- und Weiterbildung absolviert haben (nicht legislativ, Q2/2017).

2.

Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft

Diese Initiative umfasst eine Strategie für die Verwendung, das Recycling und die Wiederverwendung von Kunststoffen (nicht legislativ, Q4/2017), Maßnahmen in Bezug auf Wasser: Vorschlag für eine Verordnung über die Mindestqualitätsanforderungen an wiederverwendetes Wasser (einschließlich Folgenabschätzung, Art. 192 AEUV, Q2/2017), eine auf der Grundlage von REFIT erfolgende Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie (einschließlich Folgenabschätzung, Art. 192 Absatz 1 AEUV, Q4/2017), eine Initiative zur Beseitigung rechtlicher, technischer oder praktischer Engpässe an der Schnittstelle zu chemischen, produktspezifischen und abfallspezifischen Rechtsvorschriften (nicht legislativ, Q4/2017) und einen Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft (nicht legislativ, Q3/2017).

3.

Finanzrahmen für die Zeit nach 2020

umfassender Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen einschließlich der Eigenmittel (legislativ/ nicht legislativ, Art. 312 AEUV)

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

4.

Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt

Halbzeitüberprüfung der Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik

5.

Umsetzung der Strategie für die Energieunion: emissionsarme Reisen und Mobilität

auf der Grundlage von REFIT erfolgende Überarbeitungen mehrerer zentraler, im Aktionsplan für emissionsarme Mobilität hervorgehobener Rechtsvorschriften: Strategien für den Zeitraum nach 2020 für Pkw/Kleintransporter sowie für Lkw, Busse und Reisebusse (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Q2/2017), Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge (einschließlich Folgenabschätzung, Art. 192 AEUV, Q2/2017) sowie Wegekostenrichtlinie und Richtlinie über den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) (einschließlich Folgenabschätzung, Art. 91 AEUV, Q2/2017). Diese Initiative umfasst die Umsetzung des internationalen Übereinkommens über die Emissionen von Flugzeugen (ICAO) (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 192 AEUV, Q1/2017).

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

6.

Umsetzung der Binnenmarktstrategie

Vorgesehen sind eine auf der Grundlage von REFIT erfolgende Überarbeitung der Rechtsvorschriften für den Warenverkehr (legislativ/nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 43, 114 und 207 AEUV, Q2/2017), eine unternehmensrechtsspezifische Initiative zur Förderung des Einsatzes digitaler Technologien während des Lebenszyklus eines Unternehmens und Erleichterung von grenzüberschreitenden Unternehmensverschmelzungen und -spaltungen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Q3-4/2017), eine Initiative zu koordinierten Gesundheitstechnologiebewertungen (legislativ/nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Q4/2017) sowie Maßnahmen für eine bessere Durchsetzung der Binnenmarktregeln im Rahmen eines breiten Durchsetzungspakets mit Vorschlägen für ein zentrales digitales Zugangstor (legislativ/nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q1/2017) und für ein Marktinformationsinstrument für den Binnenmarkt (legislativ/nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Q1/2017), der Ausbau von SOLVIT (nicht legislativ, Q1/2017) und die Stärkung der Durchsetzungsbefugnisse der einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden (legislativ/nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Q2/2017).

7.

Fairere Besteuerung von Unternehmen

Diese Initiative umfasst die Umsetzung des MwSt.-Aktionsplans durch auf der Grundlage von REFIT erfolgende Vorschläge für ein endgültiges MwSt.-System und MwSt.-Sätze (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 113 AEUV, Q3/2017), ein Paket zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und zur Erleichterung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und Steuerverwaltungen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 113 AEUV, Q4/2017), einen Vorschlag zur Erstellung einer EU-Liste der Steuergebiete in Drittländern, die die Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht einhalten (nicht legislativ, Q3/2017), sowie die Umsetzung des internationalen Übereinkommens über Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) in EU-Recht (legislativ/nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Q2/2017).

8.

Umsetzung der Weltraumstrategie für Europa

Legislativvorschläge zu staatlichen Satellitenkommunikationsdiensten (einschließlich Folgenabschätzung, Art. 189 AEUV, Q4/2017) und Maßnahmen zur Erleichterung der Umsetzung von Weltraumdiensten und -daten in marktfähige Produkte (legislativ/nicht legislativ)

9.

Umsetzung des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion

Im Zuge einer Halbzeitüberprüfung (nicht legislativ, Q2/2017) werden die Fortschritte bei der Verwirklichung der Kapitalmarktunion und etwaige erforderliche zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung der Wirtschaft ermittelt werden. Die neuen Maßnahmen werden einen EU-Rahmen für ein privates Altersvorsorgeprodukt (legislativ/nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q2/2017), eine auf der Grundlage von REFIT erfolgende Überarbeitung der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) (einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114 AEUV, Q1/2017), einen Aktionsplan zu Finanzdienstleistungen für Privatkunden (nicht legislativ, Q1/2017) sowie zusätzliche delegierte Rechtsakte zur Erleichterung der Finanzierung von Infrastrukturunternehmen durch institutionelle Anleger (einschließlich Folgenabschätzung, Q4/2016) umfassen.

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

10.

Eine starke Union auf Basis einer soliden WWU

Das Weißbuch über die Zukunft Europas (nicht legislativ, Q1/2017), in dem Maßnahmen zur Reform der EU mit 27 Mitgliedstaaten 60 Jahre nach den Römischen Verträgen vorgeschlagen werden, wird sich auch mit der Zukunft der WWU und der Vorbereitung von Phase 2 der Vertiefung der WWU in den neuen politischen und demografischen Rahmenbedingungen befassen (und eine auf das Thema Stabilität fokussierte Überprüfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie Folgemaßnahmen zu Artikel 16 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der WWU, mit dem wesentliche Bestandteile dieses Vertrags in den Rechtsrahmen der EU eingebunden werden, einschließen). Diese Initiative wird auch die Überprüfung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) zwecks Erhöhung der Wirksamkeit und Effizienz der Aufsicht auf makro- und mikroökonomischer aufsichtsrechtlicher Ebene einschließen.

11.

Europäische Säule sozialer Rechte

Im Anschluss an die öffentliche Anhörung wird diese Initiative auf die Vorlage eines Vorschlags zur Schaffung einer Säule sozialer Rechte (Q1/2017) abstellen und Initiativen in damit verbundenen Bereichen einschließen, beispielsweise zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Erwerbstätige mit Familie (legislativ/nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 153/157 AEUV), zum Zugang zum Sozialschutz (legislativ/nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 153/292) und zur Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie (nicht legislativ), sowie eine auf der Grundlage von REFIT erfolgende Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen, durch die die Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, die Beschäftigten über die geltenden Bedingungen des Vertrags oder Arbeitsverhältnisses zu informieren (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art 153 Abs. 1 Buchst. b/Art. 154 AEUV).

Handel: ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

12.

Umsetzung der Strategie „Handel für alle“

Parallel zur Fortsetzung und zum Abschluss der bilateralen Verhandlungen (z.B. mit Japan) und zur Aufnahme neuer Verhandlungen mit Australien (einschließlich Folgenabschätzung, Q1/2017), Chile (einschließlich Folgenabschätzung, Q2/2017) und Neuseeland (einschließlich Folgenabschätzung, Q1/2017) über den Abschluss von Freihandelsabkommen umfasst diese Initiative eine weitere Stärkung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU durch einen Vorschlag zur Änderung der Antidumpingvorschriften der EU (einschließlich Folgenabschätzung, Q4/2016) im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 18. Oktober 2016.

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

13.

Datenschutz-Paket

Dieses Paket (Q1/2017) wird eine Angleichung der Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch EU-Organe an die neuen allgemeinen Datenschutzvorschriften (legislativ, Art. 16 AEUV), eine auf der Grundlage von REFIT erfolgende Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (einschließlich Folgenabschätzung, Art. 114/16 AEUV) sowie einen Rahmen für Angemessenheitsbeschlüsse über den Austausch personenbezogener Daten mit Drittstaaten umfassen.

14.

Fortschritte bei der Verwirklichung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion

Umsetzung der Agenda für die Verwirklichung der Sicherheitsunion und des Aktionsplans gegen die Terrorismusfinanzierung nebst Vorschlägen zur Angleichung der Geldwäschestraftatbestände und der betreffenden Sanktionen (legislativ, Art. 83 AEUV, Q4/2016), zur Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 82 AEUV, Q4/2016), zur Unterbindung illegaler Bargeldtransfers (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 33/114 AEUV, Q4/2016) und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Art. 207 AEUV, Q4/2016). Diese Initiative umfasst zudem einen Vorschlag für ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem (ETIAS) (legislativ, Art. 77 Abs. 2 Buchstaben b und d AEUV, Q4/2016) sowie Folgemaßnahmen zu den Arbeiten der hochrangigen Gruppe „Informationssysteme und Interoperabilität“. 

Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik

15.

Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda

Halbzeitbewertung der Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda einschließlich Konsolidierung und horizontaler Bestandsaufnahme unterschiedlicher Arbeitsbereiche nebst Umsetzung des neuen Migrationspartnerschaftsrahmens mit Drittländern

Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

16.

Umsetzung des Europäischen Aktionsplans im Verteidigungsbereich

einschließlich Vorlage eines Vorschlags zur Schaffung eines Europäischen Verteidigungsfonds und Maßnahmen zur Verbesserung der Anwendung und der Wirksamkeit der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (legislativ/nicht legislativ)

17.

Umsetzung der globalen EU-Strategie

insbesondere einschließlich Anstrengungen zur Steigerung der staatlichen, wirtschaftlichen, umwelt- und klimaschutzspezifischen und sozialen Widerstandsfähigkeit in Drittstaaten, vor allem in den Nachbarländern der EU und in den umliegenden Regionen (nicht legislativ) 

18.

EU-Strategie für Syrien

Diese Strategie wird bestimmen, wie die EU zum Wiederaufbau einer friedlichen und stabilen Nation in Syrien und einer pluralistischen, toleranten Zivilgesellschaft in Syrien beitragen kann (nicht legislativ, Q1/2017).

19.

Partnerschaft EU-Afrika: neue Impulse

Diese Initiative wird auf die Festlegung der strategischen Ziele der EU und ihrer vorrangigen Ziele in Bezug auf ihre Beziehungen zu Afrika abstellen (nicht legislativ, Q2/2017).

Eine Union des demokratischen Wandels

20.

Modernisierung der Ausschussverfahren

Vorschläge zur Angleichung der sekundärrechtlichen Vorschriften an die aktualisierten Bestimmungen des Vertrags (legislativ, Q1/2017) und Bewertung der demokratischen Legitimität der bestehenden Verfahren für die Annahme von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten (nicht legislativ, Q1/2017)

21.

Ein strategischeres Konzept für die Durchsetzung des EU-Rechts

Maßnahmen zur Verstärkung der Maßnahmen für eine bessere Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts (nicht legislativ, Q4/2016) entsprechend den Prioritäten der Kommission, konkrete Vorschläge für eine bessere Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften (siehe Nr. 6) sowie auf der Grundlage von REFIT erfolgende Initiativen für eine ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung der Umweltvorschriften einschließlich Gewährleistung der EU-weiten Einhaltung der Umweltvorschriften (nicht legislativ, Q3/2017), Zugang zur Justiz (nicht legislativ, Q1/2017) sowie Überwachung, Transparenz und Berichterstattung (legislativ/nicht legislativ, Q2/2017)

(1)

Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung liefert die Kommission in diesem Anhang nähere Informationen (soweit verfügbar) über die in ihrem Arbeitsprogramm enthaltenen Initiativen. Die in den Feldern unter der Beschreibung der einzelnen Initiativen gemachten Angaben sind vorläufig und können abhängig von den Ergebnissen der Folgenabschätzung während ihrer Ausarbeitung noch Änderungen unterzogen werden.

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Straßburg, den 25.10.2016

COM(2016) 710 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission 2017

Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt

{SWD(2016) 400 final}


Anhang II: REFIT-Initiativen 1

Nr.

Titel

Beschreibung 2

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen 

1.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Durchführungsrechtsakt über ein Standardformat und die Häufigkeit der Berichterstattung (Richtlinie 2012/19/EU, Artikel 16 Absatz 3, 4. Quartal 2017). Folgemaßnahmen zu einer Stellungnahme der REFIT-Plattform.

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

2.

ENISA (Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit)

Überarbeitung der Verordnung Nr. 526/2013 bezüglich des Mandates, der Ziele und der Aufgaben der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit („ENISA-Verordnung“) (einschl. Folgenabschätzung, 4. Quartal 2017).

3.

Domänennamen-Verordnung

Überarbeitung der Verordnung EG Nr. 733/2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe (TLD) „.eu“ sowie der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe „.eu“ (einschl. Folgenabschätzung, Artikel 173 AEUV, 3. Quartal 2017). Im Laufe des vergangenen Jahrzehnts hat der TLD-Markt bedeutende Veränderungen durchlaufen, die die Domäne oberster Stufe „eu“ vor strategische Herausforderungen stellt, aber auch Chancen öffnet.

Eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie 

4.

Kombinierter Verkehr

Überarbeitung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten zum Zwecke der Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit und der Gewährleistung der weiteren Förderung des intermodalen Verkehrs in der EU (einschl. Folgenabschätzung, 4. Quartal 2017). Die Überarbeitung ist eine Folgemaßnahme zu einer im Jahr 2016 abgeschlossenen Bewertung.

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

5.

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) 2015

Überarbeitung der Verordnung 651/2014 der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags zum Zwecke der Aufnahme von Freistellungsregelungen für Häfen und Flughäfen in die Verordnung der Kommission (Verordnung 2015/1589 des Rates, 1. Quartal 2017). 

6.

Allgemeines Verbrauchsteuersystem

Überarbeitung der Richtlinie 2008/118/EG zum Zwecke der Angleichung und Sicherstellung der Kohärenz zwischen Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften, der Verbesserung der Rechtssicherheit und der Gewährleistung der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts (einschl. Folgenabschätzung, Artikel 113 AEUV, 4. Quartal 2017).

7.

Überarbeitung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke

Überarbeitung der Richtlinie 92/83/EWG des Rates zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (einschl. Folgenabschätzung, Artikel 113 AEUV, 4. Quartal 2017).

8.

Ausbildung, Qualifikation und Lizenzen im Straßenverkehr

Überarbeitung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (einschl. Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, 4. Quartal 2016). Die Überarbeitung ist eine Folgemaßnahme zu einer im Juli 2016 abgeschlossenen Bewertung.

9.

Besseres Funktionieren des Marktes für den Kraftomnibusverkehr

Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zum Zwecke der Steigerung des Wettbewerbs auf den inländischen Reisebusverkehrsmärkten sowie der Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Busbahnhöfen und anderen Infrastrukturen (einschl. Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, 4. Quartal 2017). Die Überarbeitung ist eine Folgemaßnahme zu einer im Jahr 2016 abgeschlossenen Bewertung.

10.

Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt der EU

Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zu Vereinfachungszwecken sowie für eine erleichterte Umsetzung und gerechtere Wettbewerbsbedingungen (einschl. Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, 2. Quartal 2017). Die Überarbeitung ist eine Folgemaßnahme zu einer im Jahr 2016 abgeschlossenen Bewertung.

11.

Verbesserung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Richtlinie 2002/15/EG und der Richtlinie 2006/22/EG zum Zwecke der Gewährleistung wirklich gleicher Bedingungen für die Straßenverkehrsindustrie sowie angemessener Arbeitsbedingungen (einschl. Folgenabschätzung, 2. Quartal 2017). Die Überarbeitung ist eine Folgemaßnahme zu einer im Jahr 2016 abgeschlossenen Bewertung.

12.

Kodex für kleine Handwerksbetriebe

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Erleichterung und Vereinfachung des Baus von kleinen Fahrgastschiffen, des grenzüberschreitenden Handels mit solchen Schiffen und deren Registrierung (Artikel 100 Absatz 2 AEUV, 4. Quartal 2017); Folgemaßnahme zur REFIT-Eignungsprüfung der EU-Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe.

13.

Leasing von Fahrzeugen

Überarbeitung der Richtlinie 2006/1/EG über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr zum Zwecke einer optimalen Zuweisung von Ressourcen, der Erhöhung der Flexibilität bei der Organisation der Güterverkehrsdienste und somit der Produktivität der Unternehmen (einschl. Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, 2. Quartal 2017). Die Überarbeitung ist eine Folgemaßnahme zu einer im Jahr 2016 abgeschlossenen Bewertung.

14.

Sicherheit des Straßenverkehrs und von Tunneln

Überarbeitung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur und der Richtlinie 2004/54/EG über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz zum Zwecke der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und des Sicherheitsmanagements bei Tunneln im TEN-V-Straßennetz, der Schaffung gerechterer Wettbewerbsbedingungen im Sicherheitsmanagement und der Verringerung des Verwaltungsaufwandes. Die Überarbeitung ist eine Folgemaßnahme zu zwei im Jahr 2015 abgeschlossenen Bewertungen (einschl. Folgenabschätzung, Artikel 91 AEUV, 4. Quartal 2017).

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

15.

Grenzüberschreitende Zahlungen

Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen zum Zwecke der Ausweitung ihres Geltungsbereichs auf alle Fremdwährungen, der Verbesserung der Offenlegung und der Senkung der bei grenzüberschreitenden Transaktionen anfallenden Gebühren, insbesondere Transaktionen von und in Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören (Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2017). 

Ein auf gegenseitigem Vertrauen basierender Raum des Rechts und der Grundrechte 

16.

Schengener Informationssystem

Überarbeitung der Verordnung 1987/2006 sowie des Beschlusses 2007/533/JI des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und d sowie Artikel 82 und 87 AEUV, 4. Quartal 2016). Die Initiative ist eine Folgemaßnahme zu der Bewertung der Umsetzung des SIS II gemäß den Rechtsgrundlagen (Verordnung (EG) Nr. 1987/2006, Beschluss 2007/533/JI des Rates); Folgemaßnahme zu einer Bewertung von 2016.

17.

Verbraucherrecht

Überarbeitung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse, der Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter, der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt, der Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung, der Richtlinie 2009/22/EG über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen und der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher (einschl. Folgenabschätzung, 4. Quartal 2017). Die Überarbeitung ist eine Folgemaßnahme zu einer Eignungsprüfung und einer Bewertung.

Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik

18.

Visa-Informationssystem

Vorschlag zur Änderung der Verordnung 767/2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt sowie der Verordnung 810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (einschl. Folgenabschätzung, Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben a und b sowie Artikel 87 AEUV); Folgemaßnahme zu einer Bewertung von 2016.

(1)

Ergänzend zu Anhang I mit einer Auflistung der neuen Initiativen sind in diesem Anhang Rechtsetzungsinitiativen aufgeführt, die 2017 im Rahmen des REFIT-Programms angenommen werden sollen.

(2)

Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung stellt die Kommission in diesem Anhang – soweit verfügbar – weitere Informationen zu den in ihrem Arbeitsprogramm enthaltenen Initiativen bereit. Bei den in der Beschreibung der einzelnen Initiative in Klammern aufgeführten Angaben handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich im Laufe des Vorbereitungsprozesses und insbesondere infolge der Ergebnisse einer Folgenabschätzung noch ändern können.

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Straßburg, den 25.10.2016

COM(2016) 710 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission 2017

Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt

{SWD(2016) 400 final}


Anhang III: Vorrangige anhängige Vorschläge

Nr.

Initiative

Bezeichnung

Referenz

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

1.

EFSI 2.0

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung

COM/2016/0597 final –

2016/0276 (COD)

14.9.2016

2.

Paket zur Kreislaufwirtschaft

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

COM/2015/0593 final – 2015/0272 (COD)

3.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien

COM/2015/0594 final – 2015/0274 (COD)

4.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

COM/2015/0595 final – 2015/0275 (COD)

5.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

COM/2015/0596 final – 2015/0276 (COD)

6.

MFR-Halbzeitüberprüfung

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020

COM/2016/0604 final –

2016/0283 (APP)

14.9.2016

7.

Haushaltsordnung/Omnibus

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 2012/2002, (EU) Nr. 1296/2013, (EU) 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014,(EU) Nr. 283/2014, (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

COM/2016/605 final –
2016/0282 (COD)

14.9.2016

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

8.

Grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt

COM/2015/0627 final –

2015/0284 (COD)

9.12.2015

9.

Digitale Verträge

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte

COM/2015/0634 final –

2015/0287 (COD)

9.12.2015

10.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren

COM/2015/0635 final/2 –

2015/0288 (COD)

20.6.2016

11.

Telekommunikationsreform

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung)

COM/2016/0590 final –

2016/0288 (COD)

14.9.2016

12.

Vorschlag für eine VERODNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation

COM/2016/0591 final –

2016/0286 (COD)

14.9.2016

13.

Urheberrechtsreform

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

COM/2016/0593 final –

2016/0280 (COD)

14.9.2016

14.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen

COM/2016/0594 final –

2016/0284 (COD)

14.9.2016

15.

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über bestimmte zulässige Formen der Nutzung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft

COM/2016/0596 final –

2016/0278 (COD)

14.9.2016

16.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den grenzüberschreitenden Austausch von Kopien bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem zugänglichen Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen

COM/2016/0595 final –

2016/0279 (COD)

14.9.2016

17.

WiFi4EU-Gutscheinsystem für lokale Behörden

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 im Hinblick auf die Förderung der Internetanbindung in Kommunen

COM/2016/0589 final –

2016/0287 (COD)

14.9.2016

18.

Audiovisuelle Mediendienste

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten

COM/2016/0287 final –

2016/0151 (COD)

25.5.2016

19.

Vorschlag zur Vorbeugung ungerechtfertigten Geoblockings

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG

COM/2016/0289 final –

2016/0152 (COD)

25.5.2016

20.

Nutzung des Frequenzbands 470–790 MHz in der Union

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470–790 MHz in der Union

COM/2016/043 final –

2016/027 (COD)

2.2.2016

Eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie

21.

Emissionshandelssystem der EU

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2-effiziente Technologien

COM/2015/0337 final/2 – 2015/0148 (COD)

3.9.2015

22.

Lastenteilungsentscheidung

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021-2030 zur Verwirklichung einer robusten Energieunion und zur Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen

COM/2016/0482 final/2 –

2016/0231 (COD)

20.7.2016

23.

Paket zur Gasversorgungssicherheit

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010

COM/2016/052 final –

2016/030 (COD)

16.2.2016

24.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU

COM/2016/053 final/2 –

2016/031 (COD)

2.6.2016

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

25.

Kapitalmarktunion – Verbriefung

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Verbriefung, zur Schaffung eines europäischen Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EC, 2009/138/EC, 2011/61/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012

COM/2015/0472 final/2 –

2015/0226 (COD)

15.2.2016

26.

KMU – Prospekt

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist

COM/2015/0583 final –

2015/0268 (COD)

30.11.2015

27.

Entsendung von Arbeitnehmern

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

COM/2016/0128 final –

2016/070 (COD)

8.3.2016

28.

Fahrzeuggenehmigung und Marktüberwachung

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge

COM/2016/031 final –

2016/014 (COD)

27.1.2016

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

29.

Europäisches Einlagenversicherungssystem

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems

COM/2015/0586 final/2 –

2015/0270 (COD)

8.6.2016

30.

Programm zur Unterstützung von Strukturreformen

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1305/2013

COM/2015/0701 final – 2015/0263 (COD)

Handel: Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

31.

Zügige Ratifizierung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits

COM/2016/0443 final –

2016/0205 (NLE)

5.7.2016

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits

COM/2016/0444 final –

2016/0206 (NLE)

5.7.2016

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits

COM/2016/0470 final –

2016/0220 (NLE)

5.7.2016

32.

Handelspolitische Schutzinstrumente

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern und der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern

COM(2013)0192 –

2013/0103 (COD)

10.4.2013

Ein auf gegenseitigem Vertrauen basierender Raum des Rechts und der Grundrechte

33.

Europäischer Staatsanwalt

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

COM/2013/0534 final –

2013/0255 (NLE)

17.7.2013

34.

Richtlinie über Feuerwaffen

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

COM/2015/0750 final – 2015/0269 (COD)

18.11.2015

35.

Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates zur Terrorismusbekämpfung

COM/2015/0625 final – 2015/0281 (COD)

2.12.2015

36.

Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates im Hinblick auf den Austausch von Informationen über Drittstaatsangehörige und das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) und zur Ersetzung des Beschlusses 2009/316/JI des Rates

COM/2016/07 final –

2016/02 (COD)

19.1.2016

37.

Einreise-/Ausreisesystem (intelligente Grenzen)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Strafverfolgungszwecken und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

COM/2016/0194 final –

2016/0106 (COD)

6.4.2016

38.

Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems

COM/2016/0196 final –

2016/0105 (COD)

6.4.2016

Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik

39.

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung)

COM/2016/0270 final/2 –

2016/0133 (COD)

4.5.2016

40.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

COM/2016/0271 final –

2016/0131 (COD)

4.5.2016

41.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der [Verordnung (EU) Nr. 604/2013] zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, für die Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten (Neufassung)

COM/2016/0272 final/2 –

2016/0132 (COD)

4.5.2016

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung)

COM/2016/0465 final/2 –

2016/0222 (COD)

15.9.2015

42.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Normen für die Anerkennung des Anspruchs von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes und zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

COM/2016/0466 final –

2016/0223 (COD)

13.7.2016

43.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU

COM/2016/0467 final –

2016/0224 (COD)

13.7.2016

44.

Neuansiedlungsrahmen der Union

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

COM/2016/0468 final –

2016/0225 (COD)

13.7.2016

45.

Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung eines Krisenmechanismus im Zusammenhang mit Umsiedlung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist

COM/2015/0450 final –

2015/0208 (COD)

9.9.2015

46.

Liste sicherer Herkunftsstaaten

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und zur Änderung der Richtlinie 2013/32/EU

COM/2015/0452 final –

2015/0211 (COD)

9.9.2015

47.

Schengener Grenzkodex/

Kontrollen an den Außengrenzen

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung Nr. 562/2006 (EG) hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen

COM/2015/0670 final –

2015/0307 (COD)

15.12.2015

Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

48.

Kapazitätsaufbau zur Förderung

von Sicherheit und Entwicklung (CBSD) in Drittstaaten

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt

COM/2016/0447 final/2 – 2016/0207 (COD)

5.7.2016

49.

Investitionsoffensive für

Drittländer

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und zur Einrichtung der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds

COM/2016/0586 final – 2016/0281 (COD)

14.9.2016

50.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union

COM/2016/0583 final –

2016/0275 (COD)

14.9.2016

51.

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen

COM/2016/0582 final – 2016/0274 (COD)

14.9.2016

Top

Straßburg, den 25.10.2016

COM(2016) 710 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission 2017

Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt

{SWD(2016) 400 final}


Anhang IV: Rücknahmen 1

Nr.

KOM/COM/ Interinstitutionelle Referenz

Titel

Begründung der Rücknahme

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

1.

COM/2016/0159

2016/0086/COD

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festsetzung des Anpassungssatzes für die Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für Direktzahlungen für das Kalenderjahr 2016

Veraltet: Dieses Thema wurde im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1153 der Kommission vom 14. Juli 2016 behandelt.

Klimapolitik und Energie

2.

COM/2014/0566

2014/0262/NLE

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Richtlinien für die Kommission zur Aushandlung von Änderungen am Übereinkommen über nukleare Sicherheit (CNS) im Rahmen einer Diplomatischen Konferenz

Veraltet: Veralteter Vorschlag, da die Änderungen im Übereinkommen über nukleare Sicherheit von Wien behandelt wurden.

Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zollunion

3.

COM/2011/0121

2011/0058/CNS

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Infolge des Aktionsplans zur Unternehmensbesteuerung vom Juni 2015 lanciert die Kommission derzeit die konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) mit einem neuen schrittweisen Ansatz neu. Ein Gesetzgebungsvorschlag für eine verbindliche gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage wurde am 25. Oktober 2016 angenommen. Entsprechend der bereits im Arbeitsprogramm der Kommission 2016 vorgenommenen Ankündigung wurde der vorliegende Vorschlag parallel zurückgenommen.

Außen- und Sicherheitspolitik

4.

COM/2005/0397

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Gemeinschaft im Gemischten Ausschuss zur Durchführung des Artikels 66 des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits

Veraltet: Das letzte relevante Dokument zu diesem Thema ist der Beschluss Nr. 1/2012 des Gemischten Ausschusses EU-PLO vom 17. Februar 2012 zur Einsetzung von sechs Unterausschüssen und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1/2008 des Gemischten Ausschusses EG-PLO (ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 64).

5.

JOIN/2015/0035

2015/0303/NLE

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Kooperationsabkommens über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Afghanistan

Dieser Vorschlag wurde durch einen Vorschlag für ein gemeinsames Abkommen, einschließlich einer vorläufigen Anwendung, ersetzt (JOIN (2016) 45).

Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

6.

COM/2014/0004

2014/0033/COD

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinien 89/608/EWG, 90/425/EWG und 91/496/EWG hinsichtlich der Bezugnahmen auf tierzuchtrechtliche Vorschriften

Veraltet: Der Inhalt der vorgeschlagenen Richtlinie wurde in die unlängst angenommene Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 66) übernommen.

7.

COM/2007/0872

2008/0002/COD

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über neuartige Lebensmittel und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. XXX/XXXX [gemeinsames Verfahren]

Veraltet: Das Vermittlungsverfahren scheiterte 2011.

Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU

8.

SEC(2010) 312

Empfehlung der Europäischen Kommission an den Rat hinsichtlich der Ermächtigung der Europäischen Kommission, Verhandlungen mit Nicht-EU-Staaten im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über die Errichtung von Galileo-Bodenstationen aufzunehmen.

Diese Empfehlung von 2010 wurde vom Rat aufgrund einer Alternative nicht angenommen: Anstatt die Errichtung von Galileo-Bodenstationen in Drittländern auszuhandeln (das eigentliche Ziel des Vorschlags) zogen die EU-Mitgliedstaaten es vor, sie auf eigenem Hoheitsgebiet zu errichten.

Justiz, Verbraucher und Gleichstellung

9.

COM/2011/0126

2011/0059/CNS

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts

Veraltet: Dieser Vorschlag wurde durch einen Vorschlag im Rahmen des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit ersetzt (COM(2016) 108).

10.

COM/2011/0127

2011/0060/CNS

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften

Veraltet: Dieser Vorschlag wurde durch einen Vorschlag im Rahmen des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit ersetzt (COM(2016) 107/108)

Migration, Inneres und Bürgerschaft

11.

COM/2013/0097

2013/0059/COD

Vorschlag für VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Registrierungsprogramm für Reisende

Dieser Vorschlag stand bereits auf der Liste der Rücknahmen oder Änderungen anhängiger Vorschläge im Arbeitsprogramm der Kommission 2016. Wie im Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten (COM(2016) 194 final) dargelegt, zog die Kommission bei der Annahme des EES-Vorschlags den Vorschlag über ein Registrierungsprogramm für Reisende zurück (siehe PV(2016) 2172 final).

12.

COM/2013/0619

2013/0305/COD

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über neue psychoaktive Substanzen

Veraltet: Einige Bestandteile dieses Vorschlags flossen in den neuen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 in Bezug auf den Informationsaustausch, das Frühwarnsystem und das Risikobewertungsverfahren für neue psychoaktive Substanzen (COM(2016) 547) ein; andere Bestandteile wurden von dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels hinsichtlich der Drogendefinition (COM(2013) 618) abgedeckt.

13.

COM/2009/0703

2009/0190/NLE

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus

Veraltet: Der Beschluss des Rates vom 13. Juli 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus wurde auf der Grundlage eines anderen Vorschlags (COM(2010) 316) angenommen. Dieser vorherige Vorschlag kann folglich zurückgenommen werden.

Handel

14.

COM/2015/0390

2015/0170/NLE

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ vertreten werden soll

Veraltet: Dieser Vorschlag wurde durch den Vorschlag COM (2016) 649 ersetzt.

Verkehr

15.

COM/2010/0263

2010/0141/NLE

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

Veraltet: Infolge der Aushandlung des Abkommens wurde dieser Vorschlag durch den Vorschlag COM (2013) 423 ersetzt.

16.

COM/2010/0264

2010/0142/NLE

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

Veraltet: Infolge einer Neuaushandlung des Abkommens wurde dieser Vorschlag durch den Vorschlag COM(2013) 424 ersetzt.

17.

COM/2010/0803

2010/0388/NLE

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Saudi-Arabien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

Veraltet: Am 15. Juni 2014 unterrichtete das Königreich Saudi-Arabien die Kommission über seine Absicht, das Abkommen nicht zu unterzeichnen. Der Vorschlag kann folglich zurückgenommen werden.

Kodifizierungen

18.

COM/2011/0120

2011/0053/COD

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (Kodifizierung)

Veraltet: Aufgrund eines Verweises auf eine veraltete Komitologie-Bestimmung.

19.

COM/2015/0157

2015/0082/COD

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kasachstan (Kodifizierung)

Veraltet: Der Rechtsakt, dessen Kodifizierung vorgeschlagen wurde, lief aus (Bekanntmachung über das Außerkrafttreten - ABl. C 425 vom 18.12.2015)

(1)

     Diese Liste enthält anhängige Gesetzgebungsvorschläge, die die Kommission innerhalb der nächsten sechs Monate (bis April 2017) zurückzunehmen gedenkt. Dazu gehören auch zwei bereits zurückgezogene Vorschläge (siehe Nr. 3 und 11), die bereits Gegenstand des Arbeitsprogramms der Kommission 2016 waren und hier aus Transparenzgründen genannt werden.

Top

Straßburg, den 25.10.2016

COM(2016) 710 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission 2017

Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt

{SWD(2016) 400 final}


Anhang V: Aufhebungen

Nr.

Politikbereich

Titel

Begründung

1.

Landwirtschaft

Horizontale Maßnahme zum Ersatz einiger veralteter Rechtsvorschriften der Kommission aus dem Bereich Agrarmärkte

Ziel der Maßnahme ist zum einen die Anpassung der vor dem Vertrag von Lissabon erlassenen Rechtsvorschriften der Kommission an die in der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 enthaltenen Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zum anderen eine möglichst umfassende Vereinfachung der bestehenden Vorschriften. Daher werden mehrere Rechtsvorschriften der Kommission aus dem Bereich Agrarmärkte aufgehoben und durch neue delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte ersetzt.

2.

Beschäftigung

Durchführungsbeschluss (EU) Nr. 2012/733 der Kommission vom 26. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Zusammenführung und den Ausgleich von Stellenangeboten und Arbeitsgesuchen sowie die Neugestaltung von EURES

Ersetzt durch Verordnung (EU) Nr. 2016/589, wie in Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 dargelegt.

3.

Energie

Verordnung (EU) Nr. 256/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission, zur Ersetzung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates

Wie die Eignungsprüfung der Berichts-, Planungs- und Monitoringpflichten im EU-Besitzstand im Energiebereich zeigte, bietet die Verordnung keinen zusätzlichen Nutzen und überschneidet sich stark mit anderen Rechtsakten. Zudem wurde im REFIT-Anzeiger 2015 bereits darauf hingewiesen, dass sie für eine Aufhebung in Betracht kommt.

4.

Lebensmittel-sicherheit

Entscheidung (EWG) Nr. 92/176 der Kommission vom 2. März 1992 über Landkarten, die für das Netz „ANIMO“ vorzusehen sind

Die Entscheidung wurde inzwischen ersetzt; nun deckt das integrierte EDV-System für das Veterinärwesen (Trade Control and Expert System – TRACES) alle gesundheitlichen Anforderungen für den Handel zwischen Mitgliedstaaten und die Einfuhr von Tieren, Samen und Embryonen, Lebens- und Futtermittel sowie Pflanzen ab.

5.

Lebensmittel-sicherheit

Entscheidung der Kommission (EG) Nr. 2002/623 vom 24. Juli 2002 über Leitlinien zur Ergänzung des Anhangs II der Richtlinie (EG) Nr. 2001/18 des Europäischen Parlaments und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie (EWG) Nr. 90/220 des Rates

Die Entscheidung der Kommission (EG) Nr. 2002/623 enthält Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bezüglich genetisch veränderter Organismen, auf die in Anhang II der Richtlinie (EG) Nr. 2001/18 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt Bezug genommen wird. 2017 wird die Kommission eine neue Richtlinie annehmen, durch die nach Maßgabe der Richtlinie (EU) Nr. 2015/412 zentrale Aspekte der umfassenden EFSA-Leitlinien von 2010 für die UVP in den Anhang II der Richtlinie (EG) Nr. 2001/18 aufgenommen werden sollen. Dann wird die Entscheidung (EG) Nr. 2002/623 veraltet sein. Mit Blick auf eine Vereinfachung für die Wirtschaftsbeteiligten und nationalen Behörden ist es angezeigt, die Entscheidung (EG) Nr. 2002/623 parallel zur Annahme der neuen Richtlinie aufzuheben.

6.

Lebensmittel-sicherheit

Beschluss Nr. 2005/463/EG der Kommission vom 21. Juni 2005 zur Einsetzung einer Netzwerkgruppe für den Austausch und die Koordinierung von Informationen über die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen

Angesichts der überarbeiteten horizontalen Bestimmungen für die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission vom Mai 2016 und der Untätigkeit dieser Expertengruppe in den letzten fünf Jahren wird vorgeschlagen, diese Gruppe aufzulösen.

7.

Binnenmarkt

Richtlinie EWG Nr. 73/361 des Rates vom 19. November 1973 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bescheinigungen und Kennzeichnungen für Drahtseile, Ketten und Lasthaken

Dieser Rechtsakt enthält keine heute noch geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen mehr, da einige Bestimmungen dieser Richtlinie durch die Richtlinie 91/368/EWG des Rates zur Änderung der vorhergehenden Maschinenrichtlinie 89/392/EWG aufgehoben wurden und andere durch Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates aufgehoben oder ersetzt wurden. Die übrigen Bestimmungen sind veraltet. Die relevanten Sicherheitsbestimmungen wurden in die Aufzugrichtlinie (EU) Nr. 2014/33 aufgenommen.

8.

Binnenmarkt

Entscheidung (EG) Nr. 2009/767 der Kommission vom 16. Oktober 2009 über Maßnahmen zur Erleichterung der Nutzung elektronischer Verfahren über einheitliche Ansprechpartner gemäß der Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Die in der Entscheidung (EG) Nr. 2009/767 enthaltenen Verpflichtungen und technischen Spezifikationen werden nun von der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG sowie von den Durchführungsbeschlüssen (EU) Nr. 2015/1505 und (EU) Nr. 2015/1506 abgedeckt. Daher ist die Entscheidung (EG) Nr. 2009/767 nun überholt.

9.

Binnenmarkt

Beschluss (EU) Nr. 2011/130 der Kommission vom 25. Februar 2011 über Mindestanforderungen für die grenzüberschreitende Verarbeitung von Dokumenten, die gemäß der Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt von zuständigen Behörden elektronisch signiert worden sind

Die im Beschluss (EU) Nr. 2011/130 enthaltenen Verpflichtungen und technischen Spezifikationen werden nun von der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG sowie von den Durchführungsbeschlüssen (EU) Nr. 2015/1505 und (EU) Nr. 2015/1506 abgedeckt. Daher ist der Beschluss (EU) Nr. 2011/130 nun überholt.

10.

Steuern und Zoll

Verordnung (EWG) Nr. 3510/80 der Kommission vom 23. Dezember 1980 über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei der Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen

Nach mehreren aufeinanderfolgenden Reformen der Präferenzursprungsregeln ist die Verordnung der Kommission nun überholt. Die letzten und aktuellen Präferenzursprungsregeln sind nun in der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Zollkodex der Union), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 enthalten (die beiden letztgenannten Verordnungen ersetzen die Durchführungsbestimmungen des früheren Zollkodex von 1992).

11.

Steuern und Zoll

Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren, die mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen eingeführt werden

Die Aufhebung dieser Verordnung des Rates wird mit dem neuen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren, die mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen eingeführt werden, vorgeschlagen.

12.

Steuern und Zoll

Verordnung (EG) Nr. 209/2005 der Kommission vom 7. Februar 2005 zur Festlegung der Liste der Textilwaren, bei deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft kein Ursprungsnachweis verlangt wird

Bei dieser Kommissionsverordnung handelt es sich um einen Durchführungsrechtsakt zur Ratsverordnung (EG) Nr. 1541/98 vom 13. Juli 1998, die ihrerseits 2011 aufgehoben wurde.

13.

Steuern und Zoll

Entscheidung (EG) Nr. 70/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel

Die E-Zoll-Entscheidung von 2008 wurde angesichts der Entwicklung des Zollrechts sowie der sehr detaillierten und stark harmonisierten rechtlichen Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Systeme überflüssig. Die Kernbestimmungen der Entscheidung sind nun mit Ausnahme der Single-Window-Bestimmungen des Artikels 4 Absätze 4 bis 7 außer Kraft. Die Vorbereitungen für eine neue Rechtsgrundlage für das Single Window sind angelaufen. Ein diesbezüglicher Vorschlag wird gleichzeitig mit dem Vorschlag für die Aufhebung der Entscheidung (EG) Nr. 70/2008 vorgelegt werden.

14.

Steuern und Zoll

Durchführungsbeschluss (EU) Nr. 2011/544 der Kommission vom 16. September 2011 zur Bestimmung eines gemeinsamen Stoffes zur steuerlichen Kennzeichnung von Gasölen und Kerosin

Der Durchführungsbeschluss wird ab 2017 durch einen neuen Beschluss ersetzt und dann aufgehoben.

15.

Verkehr

Richtlinie 89/629/EWG des Rates vom 4. Dezember 1989 zur Begrenzung der Schallemission von zivilen Unterschallstrahlflugzeugen

Die Richtlinie ist seit der Annahme und Umsetzung der Richtlinie (EG) NR. 2006/93, die eine umfassenderes und strengeres Konzept enthält, überflüssig. Nach der Richtlinie 89/629/EWG konnten laute Flugzeuge weiter eingesetzt werden, wenn sie bereits in Luftfahrzeugrollen der Mitgliedstaaten eingetragen waren. Es war jedoch nicht mehr zulässig, laute Flugzeuge in die Luftfahrzeugrollen aufzunehmen (Eintragungsverbot). Ältere laute Flugzeuge durften deshalb weiterhin eingesetzt werden. Die Richtlinie (EG) Nr. 2006/93 sah die vollständige Einstellung des Betriebs aller lauten Flugzeuge einschließlich der unter die Richtlinie 89/629/EWG fallenden Flugzeuge vor, unabhängig davon, ob sie bereits in Luftfahrzeugrollen eingetragen waren oder nicht. Somit durften Flugzeuge, die lauter als nach den einschlägigen Normen zulässig waren, nicht länger im Luftraum der EU eingesetzt werden und mussten aus den Luftfahrzeugrollen der Mitgliedstaaten gestrichen werden.

16.

Verkehr

Verordnung (EWG) Nr. 3572/90 des Rates vom 4. Dezember 1990 zur Änderung bestimmter Richtlinien, Entscheidungen und Verordnungen auf dem Gebiet des Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehrs aufgrund der Herstellung der deutschen Einheit

Die durch die Verordnung geänderten Rechtsakte wurden oder werden derzeit aufgehoben. Sobald die Verordnung deshalb überholt ist, sollte sie aufgehoben werden.

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