EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 25.10.2016
COM(2016) 710 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Arbeitsprogramm der Kommission 2017
Für ein Europa, das schützt, stärkt und verteidigt
{SWD(2016) 400 final}
I.
Europa ist an einem kritischen Punkt angelangt
Die Europäerinnen und Europäer sind täglich mit den Konsequenzen der Herausforderungen konfrontiert, die wir bewältigen müssen. Eine immer noch im Anfangsstadium befindliche wirtschaftliche Erholung, die noch nicht bei allen in unserer Gesellschaft angekommen ist. Insbesondere sind zu viele Jugendliche weiterhin auf der Suche nach einem Arbeitsplatz, und Chancengleichheit ist nicht durchgängig gegeben. Eine Massenmigration, die unsere Außengrenzen und die Fähigkeit der Union zur Solidarität auf die Probe stellt. Eine verstärkte Bedrohung durch den Terrorismus. Anhaltende Instabilität in unseren östlichen und südlichen Nachbarregionen. Dazu die Unsicherheit, die aus dem Ergebnis der Volksabstimmung im Vereinigten Königreich erwächst.
Wir haben den Europäerinnen und Europäern zugehört und verstanden, dass sie eine Antwort auf diese Herausforderungen und Schutz vor diesen Bedrohungen erwarten. Sie suchen nach Mitteln und Wegen, um für sich und ihre Familien die Zukunft zu sichern. Und sie wollen eine Perspektive haben: die Sicherheit, dass die öffentliche Hand auf kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene gemeinsam den Erwartungen der heutigen und künftigen Generationen gerecht werden wird.
Eine Kommission, die sich auf die wichtigen Dinge konzentriert ...
Von Anbeginn an war es das oberste Ziel dieser Kommission, sich bei der Festlegung ihrer Prioritäten auf die wirklich wichtigen Dinge zu konzentrieren, bei denen ein Tätigwerden der EU für die Bewältigung der Herausforderungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Mitgliedstaaten und die Union als Ganzes tatsächlich einen Unterschied ausmachen kann. Im vergangenen Jahr haben wir solide Fortschritte bei der Umsetzung unserer Strategien erzielt: der Investitionsoffensive für Europa, dem digitalen Binnenmarkt, der Energieunion, der europäischen Sicherheitsagenda, der europäischen Migrationsagenda, der Kapitalmarktunion, dem Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung, der neuen Handelsstrategie, unseren jüngsten Vorschlägen zur Vertiefung und Stärkung unserer Wirtschafts- und Währungsunion, der Binnenmarktstrategie und dem Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft.
Durch die Konzentration auf das Wesentliche und die Verständigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat auf gemeinsame Prioritäten haben wir in wichtigen Bereichen rasche, greifbare Fortschritte erzielt. In nur einem Jahr wurde der Europäische Fonds für strategische Investitionen bereits in 27 Mitgliedstaaten eingesetzt und hat Investitionen in Höhe von 138 Mrd. EUR mobilisiert. Unter anderem hat er neue Finanzierungsquellen für fast 300 000 kleine und mittlere Unternehmen erschlossen. Wir haben substanzielle Fortschritte bei der Wiedererlangung der Kontrolle über irreguläre Migrationsströme erzielt und Menschenleben in der Ägäis und im Mittelmeer bewahrt. Die Europäische Grenz- und Küstenwache ist bereits jetzt, nur zehn Monate nach dem entprechenden Vorschlag der Kommission, an unseren Außengrenzen im Einsatz. Gleichzeitig hat Europa seine Solidarität mit einer Million Syrern unter Beweis gestellt, die hier Schutz und Obdach gefunden haben. Außerdem haben wir in den vergangenen zwölf Monaten über 15 000 weitere Flüchtlinge umverteilt und umgesiedelt. In den vergangenen drei Monaten konnten jeweils durchschnittlich etwa 1 000 Umverteilungen vorgenommen werden. Im September nahm ihre Zahl auf 1 200 zu. Die Lücke zwischen dem aktuellen Umverteilungsbedarf und den tatsächlichen Umsiedlungen aus Griechenland wird kleiner, aber diese Anstrengungen müssen in den kommenden Monaten fortgesetzt werden, und die Umverteilung von Flüchtlingen aus Italien müsste erheblich intensiviert werden.
Dieses Arbeitsprogramm beschreibt die wichtigsten Initiativen, die die Kommission bis Ende 2017 vorlegen wird. Diese konkreten Vorschläge sind der sichtbarste Ausdruck unserer Erneuerungsbestrebungen im Vorfeld des 60. Jahrestags der Römischen Verträge im März 2017. Wir werden mit dem Europäischen Parlament und dem Rat gemeinsam darauf hinarbeiten, dass diese und die anderen wichtigen, von uns in den vergangenen Jahren vorgelegten Vorschläge rasch verabschiedet werden, damit sie ihre Wirkung vor Ort entfalten können.
... und eine Kommission, die sich darauf konzentriert, die Dinge besser zu machen
Aber die gemeinsame Prioritätensetzung ist nur ein Weg, um mittels einer besseren Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu zeigen, dass unsere Regierungsstrukturen tatsächlich im Dienst der Europäerinnen und Europäer stehen. Denn Verbesserungen in der Herangehensweise wirken genauso vertrauensbildend wie bessere Resultate.
Deshalb werden wir in den kommenden Monaten große Aufmerksamkeit auf die operative Seite unserer Arbeit richten: wir werden gewährleisten, dass bestehende europäische Rechtsvorschriften ordnungsgemäß angewendet und durchgesetzt und ihrem Zweck gerecht werden; wir werden strukturelle Unterstützung leisten, beispielsweise in Griechenland; wir werden die Arbeit des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen beschleunigen und Investitionshemmnisse angehen; und wir werden mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft zusammen auf förderliche Rahmenbedingungen für die Verwirklichung der politischen Ziele der Union hinarbeiten, unter anderem durch einen wirkungsvollen Einsatz der uns zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Wir werden in diesem Jahr insbesondere noch größere Anstrengungen unternehmen, um die Durchsetzung des EU-Rechts zu verbessern, denn auch das beste Gesetz nützt nichts, wenn es vor Ort folgenlos bleibt.
Wir werden die Grundsätze der besseren Rechtsetzung weiter in allen Arbeitsbereichen anwenden, um sicherzugehen, dass alle unsere Unternehmungen in einem angemessenen Verhältnis zu unseren ambitionierten Politikzielen stehen und wirkungsvoll zu ihrer Verwirklichung beitragen. Viele der Schlüsselinitiativen, die wir für das nächste Jahr geplant haben, gehen auf Überprüfungen der Eignung und Leistungsfähigkeit von Vorschriften (REFIT) zurück und sollen bestehende Rechtsvorschriften aktualisieren, damit sie weiterhin wirksam und ohne übermäßigen Aufwand ihre Ziele erreichen.
Neben diesen Schlüsselinitiativen werden wir eine Reihe weiterer REFIT-Überarbeitungen geltender Rechtsvorschriften vorschlagen, und künftig wollen wir bei jeder zur Überprüfung anstehenden Rechtsvorschrift REFIT-Ziele anstreben. Bei der Festlegung unserer Prioritäten für die kommenden Monate haben wir insbesondere die 22 Stellungnahmen der REFIT-Plattform berücksichtigt. Arbeiten in allen von diesen Stellungnahmen abgedeckten Bereichen sind bereits in Gange oder geplant. Parallel zu diesem Arbeitsprogramm veröffentlichen wir einen Anzeiger, in dem ausführlich beschrieben wird, welche Maßnahmen im Anschluss an die Stellungnahmen der REFIT-Plattform ergriffen wurden und welche geltenden Rechtsvorschriften einer Evaluierung und Überprüfung unterzogen werden sollen. Ferner schlagen wir die Aufhebung einer Reihe von inzwischen überholten Rechtsakten vor. Schließlich gedenken wir einige anhängige Vorschläge zurückzuziehen, die technisch überholt sind oder nicht länger ihren Zweck erfüllen, damit die gesetzgebenden Organe sich auf die wirklich wichtigen Vorschläge konzentrieren können.
Wie werden weiter darauf hinwirken, dass sich die von uns eingeführten Änderungen in unserer Arbeitsweise verfestigen. In den letzten beiden Jahren ist die Kommission für die Bürgerinnen und Bürger viel offener und transparenter geworden, und die Qualität unserer Arbeit und unserer Vorschläge hat zugenommen. Wir sondieren jetzt grundsätzlich die Meinung der Öffentlichkeit, auch zu Entwürfen von delegierten oder Durchführungsrechtsakten. Wir legen offen, welche Interessenvertreter unsere politischen Entscheidungen beeinflussen wollen, und fordern das Europäische Parlament und den Rat als die gesetzgebenden Organe auf, mit uns eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister zu schließen, damit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft über die Lobbytätigkeit während des gesamten europäischen Gesetzgebungsprozesses abgelegt werden kann.
II.
Die 10 Prioritäten umsetzen
Im kommenden Jahr wird die Kommission zur Umsetzung der zehn in den zu Beginn der Amtszeit dieser Kommission nach einer Debatte mit dem Europäischen Parlament verfassten, aus der „strategischen Agenda“ des Europäischen Rates „für die Union in Zeiten des Wandels“ schöpfenden politischen Leitlinien festgelegten Prioritäten weitere konkrete Maßnahmen ergreifen, die die Bürgerinnen und Bürger schützen, fördern und verteidigen sollen.
1.
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen
Ein Europa, das unsere Lebensweise bewahrt und unsere Jugend fördert. In den vergangenen drei Jahren wurden rund acht Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, aber die Arbeits- und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit ist in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor auf einem inakzeptabel hohen Stand. Unsere vorrangige Aufgabe muss es sein, die Mitgliedstaaten bei den erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen für Jungendliche und bei ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu unterstützen.
Mit unserer neuen Jugendinitiative haben wir uns zum Ziel gesetzt, dass jeder Jugendliche echte Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungschancen bekommt. Wir werden bei der Umsetzung der Initiative für neue Kompetenzen für Europa vor allem die Jugend in den Blick nehmen. Wir planen Vorschläge zur Modernisierung der Bildung, zur qualitativen Verbesserung der Lehre und zur weiteren Förderung der Mobilität von Auszubildenden, und zur Nachverfolgung des Arbeitsmarkterfolgs von Jugendlichen, die ihre allgemeine oder berufliche Bildung abgeschlossen haben. Wir stärken die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche als Instrumente zur Investition in junge Menschen, ihre Fähigkeiten und ihre ersten Schritte ins Erwerbsleben. Die einschlägigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten sollen vor allem mit Blick auf die bedürftigsten Regionen und Jugendlichen unterstützt werden.
Ende 2016 werden wir das Europäische Solidaritätskorps ins Leben rufen. Es soll jungen Menschen unter 30 Gelegenheit bieten, sich aktiv im Geiste der Solidarität in die Gesellschaft einzubringen und sich dabei neue Fähigkeiten und Erfahrungen, unter anderem Sprachkenntnisse, anzueignen.
Arbeitsplätze werden von Unternehmen durch Innovation und die richtigen wirtschaftlichen Investitionen geschaffen. Aufbauend auf den ersten Erfolgen der Investitionsoffensive für Europa möchte die Kommission sowohl die Laufzeit als auch die finanzielle Ausstattung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) verdoppeln. Der ursprüngliche Fonds war vom europäischen Gesetzgeber in der Rekordzeit von viereinhalb Monaten genehmigt worden. Die Kommission vertraut darauf, dass das Europäische Parlament und der Rat im Interesse der Nachhaltigkeit unserer Investitionspolitik auch eine rasche Einigung über seine Verlängerung und Aufstockung erzielen werden. Inspiriert vom Erfolg des EFSI hat die Kommission auch eine auf Arfika und unsere Anrainerstaaten zielende Investitionsoffensive für Drittländer vorgeschlagen, mit der einige Migrationsursachen angegangen und Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum in diesen Regionen gefördert werden sollen.
Wir werden weiter daran arbeiten, dass in Europa das richtige Investitionsklima geschaffen wird, damit neue Branchen und Arbeitsplätze entstehen, gesellschaftliche und umweltpolitische Herausforderungen bewältigt und die Lebensbedingungen der Menschen verbessert werden. Durch die Einbindung des Innovationsaspekts in alle politischen Aufgabenfelder der Union und die wirkungsvolle Ausrichtung unsere Forschungs- und Entwicklungs- sowie unserer Struktur- und Investitionsfonds wollen wir Europa bei neuen Technologien und Geschäftsmethoden einschließlich intelligenter Spezialisierung zum Marktführer machen.
Die Kommission wird weiter an der Umsetzung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung arbeiten. Die Kreislaufwirtschaft bietet ein großes Innovations-, Wachstums- und Arbeitsplätzepotential. Die Kommission wird den Aktionsplan Kreislaufwirtschaft voranbringen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Qualität und die Verbreitung der Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von Kunststoffen in der EU fördern und so die Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle verringern helfen. Geplant ist ferner ein Gesetzgebungsvorschlag zu qualitativen Mindestanforderungen für wiederverwendetes Wasser und eine Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie im Nachgang zur REFIT-Evaluierung und zur europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“. Wir werden die Voraussetzungen für eine systematische Erfolgskontrolle unseres Kreislaufwirtschafts-Aktionsplans im Hinblick auf seinen Beitrag zu einer saubereren Umwelt und zum Wirtschaftswachstum entwickeln.
Im Europäischen Semester 2017 wird der Schwerpunkt weiterhin auf den erforderlichen Maßnahmen liegen, die die Mitgliedstaaten ergreifen sollten, um auf den drei Feldern Investitionen, gesunde Staatsfinanzen und Strukturreformen voranzukommen. In ihrer anstehenden Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets wird die Kommission in Unterstützung der Geldpolitik der Europpäischen Zentralbank für einen positiven hauhaltspolitischen Kurs plädieren. Auf der Grundlage der im Februar anstehenden Länderberichte wird die Kommission für die Ratstagung im Mai eine weitere Serie länderspezifischer Empfehlungen ausarbeiten.
Wir werden mit dem Europäischen Parlament und dem Rat unseren Vorschlag zur Überprüfung des Mehrjahres-Finanzrahmens (2014-2020) erörtern. Wir streben einen überarbeiteten, stärker auf die Prioritäten der Union ausgerichteten Haushalt an, mit dem wir rascher auf unvorhergesehene Umstände reagieren können, der einfachere Regeln für Finanzhilfeempfänger bereithält und stärker ergebnisorientiert funktioniert. Ein umfassender Vorschlag für die Zeit nach 2020 auch in Bezug auf die Eigenmittel wird folgen. Diesem Vorschlag werden die Leitgedanken der Initiative für einen „ergebnisorientierten EU-Haushalt“ und eine Abwägung der künftigen Herausforderungen und Bedürfnisse der Union nach 2020 im Lichte der Erfahrungen mit der bisherigen Ausgabenpolitik und ihren Instrumenten zugrunde liegen.
Die Kommission wird weiter an einer Vereinfachung und Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) arbeiten und eine breit angelegte Konsultation durchführen, um zu gewährleisten, dass die GAP bestmöglichst zu den zehn Prioritäten der Kommission und zu den nachhaltigen Entwicklungszielen beiträgt. Sie wird dabei insbesondere die spezifischen künftigen politischen Prioritäten und die Stellungnahme der REFIT-Plattform berücksichtigigen; davon unbeschadet bleibt ihr Vorschlag über einen überarbeiteten Mehrjahres-Finanzrahmen. In Bezug auf die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette wird die Kommission im Lichte der Ergebnisse der laufenden Arbeiten der Arbeitsgruppe Agrarmärkte und des Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette prüfen, inwiefern weitere Maßnahmen erforderlich sind.
2.
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Ein Europa, das seine Bürger und Unternehmen fördert. Digitale Technik und digitale Kommunikation durchdringen den ganzen Alltag und schaffen neue Chancen für Kreativität, Unternehmen und Beschäftigung. Gleichzeitig wird immer deutlicher, wie sehr die Digitalisierung auf Vertrauen und Cybersicherheit angewiesen ist. Die Freisetzung des vollen mit einem vernetzten digitalen Binnenmarkt verbundenen zusätzlichen Wachstumspotentials durch die vollständige Umsetzung der Strategie wird auch 2017 einen vorderen Platz auf der Tagesordnung einnehmen. Wie im Arbeitsprogramm des vergangenen Jahres angekündigt werden wir in den kommenden Monaten die noch ausstehenden Vorschläge wie das REFIT-Mehrwertsteuer-Paket mit Vorschlägen zum elektronischen Geschäftsverkehr, zu elektronischen Veröffentlichungen, elektronischen Büchern und Initiativen zur Förderung der Datenwirtschaft durch Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse für den freien Datenverkehr vorlegen.
Wir werden eng mit den gesetzgebenden Organen zusammenarbeiten, um bei den bereits vorliegenden Initiativen rasche Fortschritte zu erzielen. Das betrifft unsere Vorschläge zum digitalen Vertragsrecht, zum Urheberrecht, zum Geoblocking, zur Portabilität, zu den Paketzustelldiensten, zu den audiovisuellen Mediendienstleistungen, zur Telekommunikation, zur Nutzung des Frequenzbands 700 MHz für Mobilfunkdienstleistungen und – zuletzt – zu „Wifi4EU“. Auf Konnektivität kommt es entscheidend an, und die Kommission wird ihr Versprechen wahr machen, bis Mitte 2017 die Roaming-Gebühren abzuschaffen. Wir werden die Fortschritte auf dem Weg zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes überprüfen und ermitteln, auf welchen Feldern der EU-Gesetzteber weiter tätig werden muss; entsprechende Vorschläge werden dann folgen.
3.
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik
Ein Europa, das zu seinen Versprechen steht. Die schnelle Ratifizierung des Pariser Übereinkommens hat gezeigt, dass die Mitgliedstaaten sich auf eine gemeinsame Haltung verständigen können, wenn offenkundig ist, dass bei gemeinsamem Handeln die Wirkung der Union größer ist als die der Summe ihrer einzelnen Mitglieder. Zudem hat sie die Vorreiterrolle der EU bei der Bewältigung des Klimawandels bestätigt. Jetzt ist es notwendig, unsere Zusagen einzuhalten und die Modernisierung unserer Wirtschaft zu verwirklichen, den Übergang aber sozial ausgewogen zu gestalten. Eine vorrangige Aufgabe ist in diesem Zusammenhang die Umsetzung des Pariser Übereinkommens sowie des internationalen Übereinkommens zur Absenkung der Luftverkehrs-Emissionen (im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation).
Wie bereits angekündigt werden wir unsere Strategie für eine Energieunion weiter umsetzen und gegen Jahresende ein umfassendes Paket zur Steuerung der Modernisierung unserer Wirtschaft vorlegen, bei dem die Energieeffizienz obenan steht, mit dem eine weltweite Führungsrolle bei erneuerbaren Energien angestrebt wird und das die Verbraucher fair behandeln soll. Das Paket wird gesetzgeberische Maßnahmen zur Energieeffizienz, zu den erneuerbaren Energien (einschl. Nachhaltigkeit der Bioenergie), zur Gestaltung des Strommarkts und zur Steuerung der Energieunion enthalten. Eine Initiative zur Beschleunigung der Innovationstätigkeit im Bereich umweltfreundlicher Energieträger wird die Erforschung und den Markterfolg der technischen Innovationen auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien fördern, die zur Erreichung der im Pariser Übereinkommen verankerten Emissionsabbauziele und unsere Ziele für 2030 notwendig sind. Alle von der Kommission in den Jahren 2015/16 vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zur Energieunion müssen von Parlament und Rat mit Vorrang behandelt werden. Dazu zählen das oben erwähnte Paket sowie das Gasversorgungs-Paket, das Emissionshandelssystem der EU und die zugehörigen Lastenteilungs-Regeln und zum Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung und Forstwirtschaft.
Ferner geplant sind Folgemaßnahmen zu unserer Strategie für emissionsarme Mobilität, die wir im Juli vorgelegt haben. Mit diesen wollen wir eine Effizienzsteigerung im Verkehrswesen bewirken, indem wir auf den Mobilitätsbedarf von Menschen und Waren eingehen und dabei niedrigere Emissionen und dabei auch eine schrittweise Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge fördern. Das wird auch der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie zugute kommen. Zu diesem Zweck werden wir in einem ersten Schritt REFIT-Überarbeitungen der Verordnungen über Kraftfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge sowie Strategien zur Einführung von Normen vorlegen, mit denen Emissionswerte von null oder auf sehr niedrigem Niveau vorgeschrieben werden. Vorgesehen ist auch eine Änderung der Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge, um entsprechende Anreize in die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge aufzunehmen. Mit der Anwendung des Verursacherprinzips wollen wir Verbesserungen für jene Mitgliedstaaten vorschlagen, die Straßennutzungsgebühren erheben wollen, einschließlich gemeinsamer Normen für streckenbezogene Entgelte.
4.
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Ein Europa, das spürbar zu Arbeitsplätzen und Wachstum beiträgt und für seine Wirtschaft einsteht. Der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ist die Grundlage der wirtschaftlichen Stärke Europas. Wir verfügen über den größten Binnenmarkt der Welt, und die in unserer Binnenmarktstrategie vorgesehenen Reformen sollen sein volles Potenzial freisetzen. In Verbindung mit unseren anderen Strategien wird dies die richtigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie schaffen und Innovation, Digitalisierung und den industriellen Wandel fördern.
Zu den bereits angekündigten Vorhaben zählen Maßnahmen zur Unterstützung der Expansionsbestrebungen von KMU und neu gegründeten Unternehmen, ein Paket zu den Rechten am geistigen Eigentum und ein Paket zur Beseitigung von Hemmnissen für grenzübergreifende Dienstleistungen. Wir werden eine Initiative zum Unternehmensrecht vorlegen, die den Einsatz digitaler Technologien während des Lebenszyklus eines Unternehmens sowie bei grenzüberschreitenden Unternehmensverschmelzungen und -spaltungen fördern soll.
Im kommenden Jahr wird die Kommission den Waren-Binnenmarkt angehen; unter anderem sollen die gegenseitige Anerkennung erleichtert und das Problem der wachsenden Menge nichtkonformer Erzeugnisse auf dem EU-Markt durch REFIT-Überarbeitungen der einschlägigen Rechtsakte bewältigt werden. Dadurch werden Unternehmer ihre Produkte leichter grenzüberschreitend anbieten können. Gleichzeitig werden Anreize für eine bessere Einhaltung der Vorschriften geboten und einheitliche Wettbewerbsvoraussetzungen wiederhergestellt, was sowohl den Unternehmen als auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen wird. Geplant ist auch eine Initiative für koordinierte Technologiefolgenabschätzungen im Gesundheitswesen.
Aufbauend auf der europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität wird die Kommission die Bereiche Mobilität, Konnektivität und Zukunft der europäischen Automobilindustrie (die strukturellen Herausforderungen bewältigen und das Vertrauen in ihren Willen und ihre Fähigkeit zur Lösung des Emissionsproblems wiederherstellen muss) als Querschnittsaufgabe angehen. Wir werden insbesondere weiter an den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Aufbau von Ökosystemen, der effizienten Ressourcennutzung und der Normung arbeiten, um die Markteinführung immer effizienterer autonomer und vernetzter Fahrzeuge voranzubringen.
Als Folgemaßnahme zum Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich und zur Weltraumstrategie für Europa wird die Kommission 2017 eine Initiative für zuverlässige, sichere und kostengünstige Satellitenkommunikation für Behörden (GOVSATCOM ) und Maßnahmen zur Förderung der Marktreife von Weltraumdiensten und -daten vorlegen.
Die Durchsetzung der Binnenmarktregeln ist eine wesentliche Voraussetzung für ihre Wirksamkeit im Alltag. 2017 wird die Kommission im Rahmen einer umfassenderen Durchsetzungspolitik Vorschläge zur Ausgestaltung und Bündelung von Problemlösungs-Instrumenten wie dem SOLVIT-Netz und zur Information von Bürgern und Unternehmen über ihre Binnenmarktrechte unterbreiten. Dazu zählen das Binnenmarktinformationsinstrument und das zentrale digitale Zugangstor; hier sollen Unternehmen insbesondere dann unterstützt werden, wenn sie grenzübergreifend bzw. binnenmarktweit tätig werden wollen; die Stellungnahme der REFIT-Plattform wird hierbei berücksichtigt. Ferner sollen die nationalen Wettbewerbsbehörden mehr Befugnisse erhalten, um die für wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen sorgenden Regeln wirksamer durchsetzen zu können.
Im Einklang mit der Forderung des Europäischen Rates nach raschen Fortschritten beider Erleichterung des Finanzzugangs von Unternehmen und von Investitionen in die Realwirtschaft wird die Kommission eine Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion vorlegen, in dem die verbliebenen Hindernisse und die etwaigen erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen aufgelistet werden. Wir werden ein einfaches, effizientes und wettbewerbsfähiges gesamteuropäisches privates Altersvorsorgeprodukt (mit dem Hindernisse für grenzübergreifende Altersvorsorge-Dienstleistungen gesenkt und der Anbieterwettbewerb intensiviert werden sollen), eine REFIT-Überarbeitung der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR), eine Strategie für nachhaltige Finanzen, Finanzierungserleichterungen für Infrastrukturunternehmen und einen Aktionsplan für Finanzdienstleistungen für Privatkunden vorschlagen, und die nationalen Barrieren zu beseitigen, die Verbraucher daran hindern, bei Leistung, Auswahl und Preis die besten Konditionen zu erhalten und von den neuen Finanztechnologien zu profitieren. Die Kommission wird auch dafür sorgen, dass der Sondierung zur Gesamtwirkung der Finanzmarktgesetzgebung gegebenenfalls Folgemaßnahmen folgen, wobei sie auch die Stellungnahme der REFIT-Plattform zu den Berichtspflichten berücksichtigen wird. Außerdem werden wir die verbleibenden bereits angekündigten Vorschläge auf den Tisch legen, darunter Gesetzgebungsvorschläge zur Unternehmensumstrukturierung und zur sogenannten zweiten Chance, um eine faire und effiziente Abwicklung von Konkursunternehmen zu gewährleisten und den Unternehmern einen Neuanfang zu ermöglichen.
Ein solider steuerrechtlicher Rahmen muss für grenzüberschreitend tätige Unternehmen einfach und effizient sein, aber auch gewährleisten, dass diese Unternehmen einen fairen, tatsächlichen Steuerbeitrag dort zahlen, wo sie ihre Gewinne tatsächlich erwirtschaften. Parallel zu diesem Arbeitsprogramm nimmt die Kommission ihren Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer–Bemessungsgrundlage wieder auf, wobei in einem ersten Schritt eine obligatorische einheitliche Steuerbemessungsgrundlage eingeführt werden soll. Die Kommission legt auch weitere Maßnahmen gegen Steuerbetrug und -vermeidung (auch über Drittländer) vor. Unter Berücksichtigung laufender Konsultationen könnten weitere Maßnahmen des kommenden Jahres auf dem Gebiet der Steuertransparenz einen Vorschlag über eine intensivere Beaufsichtigung derjenigen umfassen, die aggressive Steuerplanungsmodelle unterstützen und ermöglichen. Die Kommission wird weiter mit den Mitgliedstaaten an der Fertigstellung einer EU-Liste jener Länder und Gebiete außerhalb der EU arbeiten, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich und die einschlägigen internationalen Abkommen gegen unlautere Gewinnverlagerungen und die Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen nicht einhalten, da sie wichtiger Bestandteil der externen Strategie für effektive Besteuerung ist.
Der grenzüberschreitende Mehrwertsteuer-Betrug kostet den europäischen Steuerzahler alljährlich rund 50 Milliarden Euro. Gleichzeitig sind die Verwaltungslasten für eine Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für kleine Unternehmen hoch, und technische Innovationen stellen die effektive Steuererhebung vor neue Probleme. Die Kommission wird deshalb Maßnahmen zur Umsetzung des Mehrwertsteuer-Aktionsplans, zur Vereinfachung des Mehrwertsteuerrechts für kleinere Unternehmen und für ein effizienteres, unternehmensfreundliches betrugssicheres europaweites Mehrwertsteuersystem vorschlagen, wobei sie die Stellungnahmen der REFIT-Plattform berücksichtigen wird. Ein wirksamerer und verhältnismäßigerer Ansatz im Hinblick auf die Mehrwertsteuersätze ist zentrales Element dieser Reform.
5.
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein Europa, dass unsere Wirtschaft schützt und Arbeitnehmern und Unternehmern einheitliche Voraussetzungen bietet. Als eine etablierte Weltwährung bringt der Euro große, oft unsichtbare wirtschaftliche Vorteile mit sich. Die Mitgliedsländer des Euro-Währungsgebiets haben dieses Jahr 50 Mrd. EUR an Zinsen gespart, dank der niedrigen Zinssätze und der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. Die Kommission steht zu den Ambitionen und Fahrplänen des Berichts der fünf Präsidenten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).
Im Weißbuch über die Zukunft Europas werden die Schritte für eine Reform einer EU der 27 Mitgliedstaaten 60 Jahre nach den römischen Verträgen dargelegt; zur Zukunft der WWU wird dort eine zweiten Stufe zu ihrer Vertiefung im neuen politischen und demokratischen Kontext anvisiert, mit einer stabilitätsorientierten Überprüfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und Folgemaßnahmen zu Artikel 16 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (mit denen die Substanz dieses Vertrags in den Rechtsrahmen der Europäischen Union übernommen werden sollen). Wir werden auch das europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) überarbeiten, um die Aufsicht auf der Makro- wie auf der Mikroebene wirkungsvoller und effizienter zu gestalten. Die Annahme des Vorschlags für eine einheitliche Vertretung des Euro im Internationalen Währungsfonds sollte beschleunigt werden.
Die Vollendung der Bankenunion und in diesem Zusammenhang die Einigung über den Vorschlag für eine gemeinsame europäische Einlagensicherung bleiben vorrangige Anliegen. Die Kommission wird auch eingedenk der jüngsten internationalen Überlegungen die Bankengesetzgebung in Teilen überprüfen und gezielte Änderungen der Eigenkapitalverordnung und -richtlinie sowie der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten vorschlagen, um die Widerstandsfähigkeit der Banken weiter zu stärken und die Regeln für mit einem weniger komplexen Geschäftsmodell arbeitenden Geldinstitute zu vereinfachen. Gleichzeitig sollen dabei Investitionen insbesondere in KMU gefördert und bestehende Risikominderungsmaßnahmen insbesondere durch die Umsetzung weltweiter Normen für die Gesamt-Verlustabsorptionsfähigkeit für systemrelevante Banken konsolidiert werden. Die beschleunigte Verwirklichung der Kapitalmarktunion wird entscheidend zu einer breiteren Risikoverteilung im Privatsektor in der WWU beitragen. Die Annahme der anhängigen Vorschläge über Verbriefungen und Prospekte muss beschleunigt werden.
Die Kommission ist der sozialen Aufwärtskonvergenz und der Stärkung der sozialen Dimension der europäischen Integration verpflichtet. Aufbauend auf den Ergebnissen der diesjährigen öffentlichen Konsultation werden wir eine europäische Säule sozialer Rechte vorschlagen, die die Grundlagen für eine auf sozialer Gerechtigkeit aufbauenden Union enthalten soll. Diese Säule wird Grundsätze enthalten, die eine europäische soziale Marktwirtschaft mit einheitlichen Wettbewerbsvoraussetzungen schaffen sollen. Sie wird ein politischer Kompass für faire und dynamische Arbeitsmärkte, in denen Jeder seine Fähigkeiten nutzen kann, sowie für funktionierende und nachhaltige Wohlfahrtssysteme sein, die den in raschem Wandel begriffenen Realitäten von heute gerecht werden. Begleitend sind weitere Initiativen beispielsweise zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geplant.
6.
Handel: Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Ein offenes Europa, das mit unseren Partnern Handel treibt und seine handelspolitischen Schutzinstrumente ausbaut. In der heutigen globalen Wirtschaft ist Handel für Wachstum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich. Handel bedeutet Arbeitsplätze – mit jeder im Export eingenommenen Milliarde Euro entstehen 14 000 neue Jobs in der EU. Mehr als 30 Millionen Arbeitsplätze, das heißt jeder siebte Arbeitsplatz in der EU, hängt inzwischen von Exporten in Drittländer ab. Deshalb bleibt die EU eine Befürworterin eines offenen, auf Regeln gestützten Handelssystems.
Aufbauend auf dem erfolgreichen Netz von EU-Freihandelsabkommen wird die Kommission die Verhandlungen mit den USA, Japan, den Mercosur-Ländern, Mexiko, Tunesien und den ASEAN-Ländern fortsetzen. Wir werden neue Mandate anstreben, um mit der Türkei, Australien, Neuseeland und Chile in Verhandlungen eintreten zu können. Wir werden in der WTU unsere Arbeit auch an mehrseitigen Übereinkommen fortsetzen und die rasche Ratifizierung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) mit Kanada anstreben.
Wir sind ferner entschlossen zu gewährleisten, dass Handel fair bleibt. Wir gedenken die handelspolitischen Schutzinstrumente Europas zu aktualisieren und zu modernisieren, damit sie angesichts neuer wirtschaftlicher Herausforderungen wie Überkapazitäten und sich wandelnder rechtlicher Rahmenbedingungen wie des Auslaufens bestimmter Bestimmungen des Protokolls zum WTO-Beitritt voll funktionsfähig bleiben. Der Rat muss jetzt dringend den Stillstand bei unserem aus dem Jahr 2013 stammenden Vorschlag zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente einschließlich einer Reform der Regel des niedrigeren Zolls überwinden. Der Europäische Rat hat am 21. Oktober 2016 dringend eine ausgewogene Einigung über den Standpunkt des Rates zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente bis Ende 2016 angemahnt.
Angesichts der gemeinsamen Werte der EU und der Vereinigten Staaten und der strategischen, politischen und wirtschaftlichen Bedeutung der transatlantischen Beziehungen ist die Kommission bereit, eine ehrgeizige, ausgewogene und mit hohen Standars versehene Handels- und Investitionspartnerschaft zu vereinbaren. Wegen der anstehenden US-Wahlen und der unvermeidlichen Verlangsamung der Verhandlungen werden sich beide Seiten um eine Konsolidierung der bislang erzielten Fortschritte bemühen. Die Kommission ist bereit, die Gespräche mit der neuen US-Regierung so bald wie möglich wiederaufzunehmen; Grundlage dafür wäre das der Kommission erteilte und vom Europäischen Rat am 21. Oktober 2016 bestätigte Verhandlungsmandat.
Die Kommission wird auch im von den G20 eingerichteten Weltforum zu Stahlüberkapazitäten eine Vorreiterrolle übernehmen.
7.
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Ein Europa, dass unsere Werte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verteidigt und wahrt. Sicherheit an und in unseren Grenzen ist angesichts der gegenwärtigen Bedrohungslage ein wichtiges, gemeinsames Anliegen. Die Terrorgefahr war in Europa noch nie so umfassend präsent wie heute. Wir werden der EU-Sicherheitsagenda Maßnahmen zur Schaffung einer Sicherheitsunion und zum Ausbau unserer Grenzkontrollen folgen lassen. Konkret vorgesehen ist u. a. ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem (ETIAS), damit von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige bei der Einreise in den Schengen-Raum automatisch überprüft werden. Dieses System soll das von der Kommission bereits vorgeschlagene Einreise-/Ausreisesystem für Drittstaatsangehörige ergänzen, das ebenso wie unser Vorschlag zur systematischen Kontrolle der EU-Bürger, die eine Außengrenze überqueren, einer raschen Einigung im Rat bedarf. Wir werden ferner Verbesserungen des Schengener Informationssystems vorlegen und unsere bestehenden und künftigen Strafvervolgungs- und Grenzverwaltungssysteme besser miteinander vernetzen und dabei auf den Arbeiten der hochrangigen Gruppe Informationssysteme und Interoperabilität aufbauen. Darüber hinaus werden wir eine Initiative über den Zugang zu elektronischem Beweismaterial vorlegen, das für eine wirksame Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit gegen Schwerkriminalität und Terrorismus immer wichtiger wird.
In den nächsten Monaten wird die Kommission den EU-Aktionsplan gegen Terrorismusfinanzierung weiter umsetzen und hierzu Vorschläge über einheitliche, abschreckende Sanktionen gegen Geldwäsche, illegale Bargeldtransfers und illegalen Handel mit Kulturgütern und zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten vorlegen. Wir arbeiten daran, die Schlagkraft von Europol und insbesondere die Ausstattung des Europäischen Zentrums für die Terrorismusbekämpfung zu verbessern. Über die Fortschritte auf dem Weg zu einer Sicherheitsunion werden wir monatlich berichten, und wir werden zusammen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat auf eine frühzeitige Einigung über die Maßnahmen gegen Feuerwaffenmissbrauch und zur strafrechtlichen Verfolgung terroristischer Verhaltensweisen einschließlich der Reisen ausländischer Kämpfer hinarbeiten.
Das Recht auf Sicherheit kann nie den Schutz anderer Grundrechte wie des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten beeinträchtigen. Ab 2018 gilt die europäische Datenschutzverordnung. Die Kommission wird gewährleisten, dass alle Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union das gleiche hohe Datenschutzniveau praktizieren. In dem gleichen Geist wird die Kommission auch neue Angemessenheitsbeschlüsse in Bezug auf den Datenverkehr mit Drittländern prüfen, um ein hohes Schutzniveau im Datenaustausch mit Drittländern zu gewährleisten. Wir werden eine REFIT-Überprüfung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation vorlegen, mit der letztere an die neuesten technologischen Entwicklungen angepasst werden soll, und dabei die Stellungnahme der REFIT-Plattform berücksichtigen. Ferner werden wir den Spielraum für weitere horizontale und sektorale Maßnahmen auf der EU-Ebene zum Schutz von Personen prüfen, die Hinweise auf rechtswidriges Verhalten geben.
Auch wird die Kommission weiter die für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention erforderlichen Arbeiten fortführen und dabei dem Gutachten des Gerichtshofs in vollem Umfang Rechnung tragen. Da eine unabhängige, funktionierende Justiz dem Wirtschaftswachstum und der Wahrung der Grundrechte dient, werden wir wie bisher gemeinsam mit Parlament und Rat die Rechtsstaatlichkeit fördern und verteidigen.
8.
Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik
Ein Europa, das unsere Grenzen schützt und eine verantwortungsvolle Migrationspolitik betreibt. Die Steuerung der Migrationsströme bei gleichzeitiger Gewährleistung des erforderlichen Schutzes der Schutzsuchenden bleibt eine tägliche Herausforderung. Im letzten Jahr hat die Kommission zusammen mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und den Mitgliedstaaten die Arbeiten im Zuge der europäischen Migrationsagenda beschleunigt, um rasch auf die Flüchtlingskrise reagieren zu können und einen langfristigen Rahmen zu schaffen, der auf Solidarität und Verantwortung gründet.
Die Entschlossenheit, mit der die EU die Folgen der Krise anpackt, hat zu einem beispiellosen täglichen Engagement vor Ort geführt. Die Kommission, die EU-Agenturen und die Mitgliedstaaten haben bei der Rettung von Menschenleben auf See und bei der Unterstützung der Außengrenzen-Mitgliedstaaten zusammengearbeitet. Mehr als 15 Mrd. EUR wurden aus dem EU-Haushalt für EU-Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bereitgestellt. Die EU-Türkei-Erklärung hat entscheidend beigetragen, das Schleusen von Migranten zu unterbinden, die Migration in geordnete Bahnen zu lenken und den Verlust von Menschenleben zu verhindern. 2017 wird die Kommission mit der gleichen Intensität weiterarbeiten, um Flüchtlinge und ihre Integration in die Aufnahmegemeinschaften in Europa und in Drittländern zu unterstützen, die Migrationssteuerung in den am stärksten betroffenen Grenzgebieten zu verbessern, Schleuseraktivitäten und Menschenhandel insbesondere mit unbegleiteten Minderjährigen zu bekämpfen und die Rückkehr irregulärer Migranten zu gewährleisten.
In einem Raum, in dem der freie Personenverkehr gilt, sind wir mehr denn je gemeinsam für unsere Außengrenzen verantwortlich. Es wurden Schritte unternommen, um im Hinblick auf die Freizügigkeit im Schengen-Gebiet wieder zur Normalität zurückzukehren. In weniger als einem Jahr hat die EU mit dem Aufbau einer einsatzfähigen europäischen Grenz- und Küstenwache ein dauerhaftes System zum Schutz der Grenzen und zur Vermeidung und Behebung von Schwachstellen bei der Einreisekontrolle von Personen geschaffen.
Für eine dauerhafte Kapazität zur glaubwürdigen und nachhaltigen Migrationssteuerung muss ein vollständiges Migrationssteuerungsinstrumentarium zur Verfügung stehen. Alle notwendigen Bausteine liegen nun für Parlament und Rat auf dem Tisch. Die rasche Verabschiedung zentraler Vorschläge wie die Reform der Dublin-Regeln für das Gemeinsame Europäische Asylsystem, die Umwandlung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu einer eigenständigen EU-Asylagentur, der Ausbau von Eurodac, der neue Neuansiedlungsrahmen und die Maßnahmen zur legalen Migration ist unerlässlich, damit die Europäische Union die Migrationsherausforderung umfassend und kohärent angehen kann.
Aufbauend auf den ersten Ergebnissen des neuen Partnerschaftsrahmens mit Drittstaaten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda müssen die EU-Organe und die Mitgliedstaaten weiter darauf hinwirken, dass Migrationsfragen in unseren Beziehungen zu allen wichtigen Herkunfts- und Transitländern zu einem zentralen Anliegen und einer Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Beziehung gemacht werden. Die Herkunfts- und Transitländer haben inzwischen begonnen, enger mit uns bei der Eindämmung irregulärer Migration und der Rückkehr von Migranten zusammenzuarbeiten. Wir werden ferner funktionierende legale Zuwanderung ermöglichen müssen, sei es durch legale Migration oder durch Neuansiedlungen.
Nächstes Jahr werden wir die verschiedenen Arbeitsbereiche dieser Strategie einer Bestandsaufnahme unterziehen und die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksameren, nachhaltigen Migrationssteuerung bewerten und prüfen, in welchen Bereichen weitere Anstrengungen vonnöten sind.
9.
Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne
Ein Europa, das seine Interessen auch über seine Grenzen hinweg schützt und verteidigt. Europa ist auf nichtmilitärischem Gebiet eine Weltmacht. Mit der globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik und der neugestalteten europäischen Nachbarschaftspolitik wird die EU weiter sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um ihre Partner bei der wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung, bei Reformen und bei der Entwicklung von Widerstandsfähigkeit unterstützen. Die Kommission wird ihre Erweiterungspolitik weiterhin nutzen, um mit beitrittswilligen Ländern gemeinsam Stabilität und Wohlstand zu mehren.
In einer zunehmend konfliktgeladenen Welt reichen diese „weichen“ Machtfaktoren jedoch nicht aus. Deswegen wird die Kommission im Jahresverlauf einen europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich vorlegen, in dem die Möglichkeiten einer Nutzung von EU-Kompetenzen und -Instrumenten für die Heranbildung der industriellen und wissensmäßigen Grundlagen für den Aufbau der Verteidigungsfähigkeiten beschrieben werden, die mit Blick auf gegenwärtige und künftige Sicherheitsbedrohungen als erforderlich betrachtet werden. Dann wird sie die Schaffung eines europäischen Verteidigungsfonds vorschlagen, um die einschlägige Forschungs- und Innovationstätigkeit zu unterstützen und zu einer Stärkung der technologischen und industriellen Grundlage beizutragen und der Entwicklung wichtiger Verteidigungsfähigkeiten Auftrieb zu verleihen. Außerdem werden weitere Maßnahmen auf dem Gebiet öffentlicher Rüstungsaufträge vorgeschlagen.
Der anhängige Kommissionsvorschlag zur Änderung des Stabilitäts- und Friedensinstruments soll Defizite bei den Möglichkeiten Europas zur Unterstützung von Partnerstaaten bei einer eigenständigen Krisenvorbeugung und -bewältigung beseitigen, insbesondere was den Aufbau von Sicherheits- und Entwicklungskapazitäten anbelangt. Angesichts der unmittelbaren Bedrohungen für Stabilität und Frieden und der Entwicklungen in einigen wichtigen Partnerstaaten ist eine rasche Verabschiedung dieses Vorschlags durch Parlament und Rat von großer Bedeutung.
Die Europäische Union wird ihre Bemühungen um eine Lösung aktueller Konflikte und Krisen in ihrer Nachbarschaft und darüber hinaus fortsetzen und die einschlägigen anstrengungen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Akteure unterstützen. Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden eine EU-Strategie für Syrien beschließen, in der dargelegt wird, wie Europa weiter humanitäre Unterstützung leisten und zu politischem Übergang, Stabilisierung und Wiederaufbau einer friedlichen syrischen Nation mit einer pluralistischen, toleranten Zivilgesellschaft beitragen kann.
Afrika bleibt ein wichtiger strategischer Partner der EU, und die jüngste Flüchtlingskrise hat einmal mehr veranschaulicht, wie wichtig Investitionen in dauerhafte und solide, vom Geist der gemeinsamen Verantwortung geprägte Beziehungen zu den afrikanischen Ländern sind. Der Partnerschaftsrahmen, die spezifischen Mittel des Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika und die neue europäische Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) sind Ausdruck unseres Willens, mit unseren afrikanischen Partnern Hand in Hand zu arbeiten und die weltweiten Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Im Vorfeld des Ende 2017 anstehenden fünften EU-Afrika-Gipfels werden wir ein neues Konzept vorlegen, das die strategischen Ziele der EU und die Prioritäten in den Beziehungen zu Afrika beschreibt. Dieses Konzept wird auch zur afrikanischen Komponente des Rahmens für die Zeit nach Cotonou beitragen, den die Kommission in Kürze vorlegen wird, und die erhebliche Bedeutung unserer Handelsbeziehungen mit unseren afrikanischen Partnern verdeutlichen.
Wie bereits angekündigt wird die Kommission zudem einen überarbeiteten europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik vorlegen, unsere Entwicklungspolitik auf die Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung für den Zeitraum bis 2030 abstimmen und gewährleisten, dass ihr bei der Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung die ihr gebührende Rolle zukommt.
10. Eine Union des demokratischen Wandels
Ein Europa, das Verantwortung übernimmt, zuhört und liefert. Der demokratische Wandel der Union – die unter den 10 Prioritäten, die sich diese Kommission gesetzt hat, am deutlichsten einen übergeordneten Stellenwert hat – ist dringender denn je. Zu diesem kritischen Zeitpunkt hängt die Zukunft der Union davon ab, dass die Europäerinnen und Europäern auf ihre Fähigkeit vertrauen, sie zu schützen, zu fördern und zu verteidigen und ihnen eine nachhaltig positive Zukunftsperspektive zu geben.
Eine bessere Rechtsetzung, Rechenschaft und Transparenz bleiben das Markenzeichen dieser Kommission. Alle EU-Organe müssen diese Grundsätze kohärent und entschlossen anwenden, wenn wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen wollen. Die Kommission wird eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass die Interinstitutionelle Vereinbarung über eine bessere Rechtsetzung vollständig umgesetzt und angewandt wird. Sie wird mit beiden Organen in konstruktive Verhandlungen über unseren jüngsten Vorschlag eines verbindlichen Transparenzregisters eintreten, der für das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission gelten soll. Die Kommission wird auch Änderungen zum Rahmenabkommen mit dem Europäischen Parlament vorlegen, die ermöglichen sollen, dass sich Mitglieder der Kommission für das Europäische Parlament zur Wahl stellen können.
Die Kommission wird ferner Rechtsvorschriften vorschlagen, mit denen bestehende Rechtsakte mit den Vertragsvorschriften über delegierte und Durchführungsrechtsakte in Einklang gebracht werden sollen, womit das Regelungsverfahren mit Kontrolle auslaufen dürfte. Wir werden des weiteren die demokratische Legitimität der bestehenden Verfahren zur Annahme von delegierten und Durchführungsrechtsakten bewerten und Optionen zur Änderung der Annahmeverfahren für bestimmte abgeleitete Rechtsakte prüfen.
Um die angestrebte Wirkung der EU-Gesetzgebung zu gewährleisten, wird die Kommission ihre Arbeit im Bereich der Anwendung, Durchführung und Durchsetzung des EU-Rechts intensivieren. Dazu zählt das Maßnahmenpaket zur besseren Durchsetzung der Binnenmarktregeln und – im Umweltbereich – ein REFIT-Vorschlag zur Vereinfachung der Umwelt-Berichtspflichten als Folgemaßnahmen der betreffenden Eignungsprüfung sowie Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Justiz und zur Unterstützung der Einhaltung der Umweltvorschriften in den Mitgliedstaaten.
III.
Beschleunigung der Umsetzung der 10 Prioritäten durch die drei Organe
Unser Fahrplan, für den Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union am 14. September 2016 den Startschuss gab, spiegelt nicht nur die Erwartungen wider, die die Menschen unserem Vernehmen nach an die EU richten, sondern auch unsere Gespräche mit den direkt gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments und dem Rat, in dem alle nationalen Regierungen vertreten sind, sowie die Anregungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen. Schließlich ist er auf die von 27 Staats- und Regierungschefs in Pressburg identifizierten Prioritäten abgestimmt.
Die Kommission möchte das kommende Jahr darauf verwenden, Ergebnisse vorzuweisen. Sie kann dies aber nicht im Alleingang schaffen. Unser konstruktiver Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat im Vorfeld dieses Arbeitsprogramms hat zu einem gemeinsamen Bild von den vor uns liegenden Prioritäten geführt, im Einklang mit der neuen interinstitutionellen Vereinbarung über eine bessere Rechtsetzung. Die Kommission betrachtet diese Vereinbarung als gemeinsame Verpflichtung zur Konzentration auf die wichtigen und dringlichen Angelegenheiten und zum Bemühen um einfache, faktengestützte, berechenbare und verhältnismäßige Rechtsvorschriften mit optimalem Nutzen für Bürger und Unternehmen.
Wir sehen der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat in den kommenden Wochen im Hinblick auf eine gemeinsame Erklärung der drei Präsidenten über die großen Ziele und Prioritäten für das Jahr 2017 und die Vorschläge, die im Gesetzgebungsprozess vorrangig behandelt werden sollen, mit Zuversicht entgegen. Hierzu haben wir uns in der neuen interinstitutionellen Vereinbarung gemeinsam verpflichtet. Dieses Arbeitsprogramm bildet die Grundlage für diese gemeinsamen Überlegungen und stellt jene anhängigen Vorschläge heraus, bei denen die Kommission Fortschritte für am dringlichsten geboten hält, damit die Union Vorschläge in Taten münden lässt und dort Ergebnisse erzielt, wo sie am dringendsten benötigt werden.