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Tämä asiakirja on ote EUR-Lex-verkkosivustolta

Asiakirja 52016DC0439

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DIE SITUATION UND DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS IM HAUSHALTSJAHR 2015

    COM/2016/0439 final

    Brüssel, den 5.7.2016

    COM(2016) 439 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    ÜBER DIE SITUATION UND DIE VERWALTUNG DES GARANTIEFONDS IM HAUSHALTSJAHR 2015

    {SWD(2016) 220 final}


    Inhaltsverzeichnis

    1.Einleitung

    2.Finanzlage des Fonds zum 31. Dezember 2015

    2.1.Finanzströme des Fonds

    2.2.Bedeutende Transaktionen

    2.3.Bedeutende Transaktionen nach dem Berichtsdatum

    2.4.Rechnungslegung

    2.4.1.Grundlagen für die Erstellung des Abschlusses

    2.4.2.Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds zum 31. Dezember 2015

    3.Übertragungen aus dem und in den Fonds

    3.1.Rechtsgrundlage für Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan in den Fonds

    3.2.Im Laufe des Haushaltsjahres erfolgte Übertragungen aus dem bzw. in den Gesamthaushaltsplan

    3.2.1.Dotierung des Fonds

    3.2.2.Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel

    3.2.3.Erträge aus Finanzgeschäften

    3.2.4.Betriebliche Einnahmen und Aufwendungen

    4.Verbindlichkeiten des Fonds

    4.1.Zahlungen bei Schuldnerausfall

    4.2.Vergütung der EIB

    1.Einleitung

    Durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 (kodifizierte Fassung) (im Folgenden „Verordnung“ 1 ) wurde ein Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (im Folgenden „Fonds“) eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von der Europäischen Union gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Union geleistet werden sollen. Gemäß Artikel 7 dieser Verordnung hat die Kommission durch eine Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der EIB vom 25. November 1994 (im Folgenden „Vereinbarung“), die am 23. September 1996, 8. Mai 2002, 25. Februar 2008 und 9. November 2010 geändert wurde, der Europäischen Investitionsbank (EIB) die Finanzverwaltung des Fonds übertragen.

    Nach Artikel 8 der Verordnung muss die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof für jedes Haushaltsjahr bis zum 31. Mai des Folgejahres einen Bericht über die Situation und Verwaltung des Garantiefonds zuleiten.

    Diese Angaben sind im vorliegenden Bericht sowie in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthalten. Der Vereinbarung entsprechend stützt sich dieser Bericht auf die von der EIB bereitgestellten Daten.

    2.Finanzlage des Fonds zum 31. Dezember 2015

    Die Finanzlage des Fonds ergibt sich aus der Summe aller Finanzströme seit seiner Errichtung im Jahr 1994.

    2.1.Finanzströme des Fonds

    Die Gesamtmittel des Fonds beliefen sich auf 2 343 091 110,14 EUR (siehe Anhang der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Abschluss des Garantiefonds zum 31. Dezember 2015, bereitgestellt von der EIB). Hierbei handelt es sich um die Summe der Finanzströme seit Errichtung des Fonds:

    Garantiefonds

    Betrag zum 31.12.2015

    Betrag zum 31.12.2014

    Veränderung 2014-2015

    Einzahlungen aus dem Haushalt in den Fonds

    4 000 358 104,00

    3 743 236 312,00

    257 121 792,00

    Nettoergebnisse der aufeinanderfolgenden Haushaltsjahre

    940 394 573,31

    908 051 618,54

    32 342 954,77

    Rückzahlungen für bereits erbrachte Garantieleistungen des Fonds

    578 854 353,78

    578 854 353,78

    -

    Veränderung bei den sonstigen Abrechnungsverbindlichkeiten

    23 101 194,04

    23 084 839,03

    16 355,01

    Für verspätete Rückzahlungen erhaltene Entgelte (2002)

    5 090 662,91

    5 090 662,91

    -

    Abgerufene und gezahlte Garantieleistungen

    -705 104 452,97

    -644 939 881,42

    -60 164 571,55

    Sukzessive Rückzahlungen an den Haushalt (einschl. außergewöhnlicher Rückzahlungen infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten)

    -2 531 726 712,72

    -2 531 726 712,72

    -

    Anpassung infolge der Bewertung des Fondsbestands nach IFRS

    32 123 387,79

    56 101 855,45

    -23 978 467,66

    Buchwert des Fonds (Gesamtvermögen)

    2 343 091 110,14

    2 137 753 047,57

    205 338 062,57

    Der Buchwert des Fonds hat sich 2015 um rund 205 Mio. EUR erhöht. Zurückzuführen ist dies auf folgende Faktoren:

    Buchwerterhöhende Faktoren

    Einzahlung aus dem Haushalt (Dotierung) in Höhe von 257 Mio. EUR zur Anpassung der Fondsausstattung an den Zielbetrag von 9 %

    Nettoerträge aus Finanztransaktionen in Höhe von 32 Mio. EUR

    Buchwertsenkende Faktoren

    Intervention des Fonds zur Deckung von Zahlungsausfällen Syriens in Höhe von insgesamt 60 Mio. EUR.

    Aufgrund einer Neubewertung zum Marktpreis vorgenommene Wertberichtigung des Fondsbestands um 24 Mio. EUR.

    2.2.Bedeutende Transaktionen

    (1)Seit November 2011 verzeichnet die EIB Zahlungsrückstände bei Darlehen an Syrien. Bis zum 31. Dezember 2015 hat die EIB den Garantiefonds der EU deshalb gemäß der Garantievereinbarung zwischen EU und EIB 29 Mal im Umfang von insgesamt 225,1 Mio. EUR in Anspruch genommen (siehe Abschnitt 4.1 „Zahlungen bei Schuldnerausfall“).

    (2)Im Februar 2015 wurden die Einzahlungen aus dem Haushalt in den Fonds nach den Artikeln 3 und 5 der Verordnung ermittelt:

    In Artikel 3 der Verordnung 2 wird für den Fonds ein Zielbetrag von 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten aus allen Transaktionen, zuzüglich noch nicht gezahlter fälliger Zinsen festgelegt.

    Nach Artikel 5 der Verordnung wird ausgehend von der zum Ende des Jahres n–1 bestehenden Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Wert des Nettovermögens des Fonds, berechnet zu Beginn des Jahres n, der erforderliche Dotierungsbetrag in einer einzigen Transaktion im Jahr n+1 aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union in den Fonds eingezahlt.

    Um den Zielbetrag von 9 % der insgesamt ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten zu erreichen, wurden in den Haushalt 2016 257,1 Mio. EUR für die Dotierung des Fonds eingestellt. Am 31.12.2014 entsprachen 9 % der ausstehenden Darlehensgarantien (26 353,2 Mio. EUR) einer Summe von 2 371,8 Mio. EUR. Die Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Nettovermögen des Fonds (2 114,7 Mio. EUR am 31.12.2014) betrug 257,1 Mio. EUR.

    Dieser Betrag wurde für die Dotierung des Fonds im Jahr 2016 beantragt und im November 2015 vom Rat und dem Europäischen Parlament bei Verabschiedung des Haushaltsplans 2016 genehmigt. Er wurde anschließend als Forderung des Fonds gegenüber dem Haushalt erfasst.

    (3)Im Februar 2015 wurden 144,4 Mio. EUR aus dem Haushalt auf den Fonds übertragen, was der Dotierung für 2015 entspricht (Einzelheiten siehe Abschnitt 3.2.1 „Dotierung des Fonds“).

    2.3.Bedeutende Transaktionen nach dem Berichtsdatum

    Im Februar 2016 wurden 257,1 Mio. EUR aus dem Haushalt auf den Fonds übertragen, was der Dotierung für 2016 entspricht.

    2.4.Rechnungslegung

    2.4.1.Grundlagen für die Erstellung des Abschlusses

    Der Abschluss (wie auch der vorkonsolidierte Abschluss) des Fonds wurden im Einklang mit den vom Rechnungsführer der Europäischen Kommission angenommenen Rechnungslegungsgrundsätzen, insbesondere mit „Rechnungslegungsgrundsatz 11 – Finanzinstrumente“ erstellt (siehe Erläuterungen in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen).

    2.4.2.Vorkonsolidierter Abschluss des Fonds zum 31. Dezember 2015

    Der vorkonsolidierte Abschluss des Fonds wird erstellt, um auch solche Buchungsvorgänge zu erfassen, die in dem von der EIB erstellten Abschluss des Fonds nicht berücksichtigt werden (siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen), so dass sich das Gesamtvermögen des Fonds in dem von der EIB erstellten Abschluss (2 343 091 110,14 EUR) nicht mit dem im vorkonsolidierten Abschluss ausgewiesenen Gesamtvermögen (2 107 985 583 EUR) deckt. Im vorkonsolidierten Abschluss werden alle etwaigen Zahlungsrückstände zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen (bei vollständiger Wertberichtigung zum 31.12.2015) und sonstiger Rechnungsabgrenzungsposten 3 bis zur vollständigen Begleichung der dem Fonds geschuldeten Beträge erfasst. Auf diese Weise wird für den Fonds ein vollständiger Abschluss erstellt, der zum Jahresende in den konsolidierten Abschluss der EU einbezogen werden kann. Das Umlaufvermögen im vorkonsolidierten Abschluss umfasst eine vorübergehende Forderung gegenüber der EIB in Höhe von 22 016 265 EUR für abgerufene, noch nicht gezahlte Garantien zuzüglich damit zusammenhängender Beträge, bei denen die EIB bis zur Auszahlung der Garantie der Gläubiger Syriens bleibt. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen eine Verbindlichkeit gegenüber der EIB in Höhe von 22 763 789 EUR für abgerufene, noch nicht gezahlte Garantien zuzüglich damit zusammenhängender Beträge.

    Garantiefonds: Vorkonsolidierte Vermögensübersicht

    Die vorkonsolidierte Vermögensübersicht wird zur Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss der EU erstellt. Die wichtigsten Posten werden in den Erläuterungen zur Vermögensübersicht erklärt.



    Vermögensübersicht – Vermögenswerte

    31. Dezember 2015

    31. Dezember 2014

    ANLAGEVERMÖGEN

    1 614 233 483

    1 499 128 901

    Finanzanlagen

    1 614 233 483

    1 499 128 901

    UMLAUFVERMÖGEN

    493 752 100

    517 361 813

    Finanzanlagen

    387 792 573

    346 281 423

    Forderungen

    22 016 264

    23 147 185

    Barmittel und Barmitteläquivalente

    83 943 262

    147 933 205

    SUMME VERMÖGENSWERTE

    2 107 985 583

    2 016 490 714

    Vermögensübersicht – Verbindlichkeiten

    31. Dezember 2015

    31. Dezember 2014

    EIGENMITTEL

    2 082 760 780

    1 991 699 974

    Beitrag der Europäischen Kommission

    1 211 509 598

    1 067 100 081

    Neubewertungsreserve

    32 123 388

    56 101 855

    Einbehaltene Gewinne

    839 127 794

    868 498 038

    LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

    -

    -

    KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

    25 224 803

    24 790 740

    Abrechnungsverbindlichkeiten

    25 224 803

    24 790 740

    SUMME EIGENMITTEL + VERBINDLICHKEITEN

    2 107 985 583

    2 016 490 714


    Erläuterungen zur Vermögensübersicht:

    Der Posten „kurzfristige Forderungen“ umfasst auch Darlehensbeträge, die zwar abgerufen, aber noch nicht ausgezahlt wurden (Auszahlung im Zeitraum Januar bis März 2016), zuzüglich damit zusammenhängender Beträge.

    Die Differenz zwischen den unter der Rubrik Eigenkapital ausgewiesenen „einbehaltenen Gewinnen“ und der Finanzlage des Fonds gemäß der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen ist auf die sukzessive Rückzahlung abgerufener Garantieleistungen und Geldbußen an den Fonds zurückzuführen.

    Der Posten „kurzfristige Verbindlichkeiten“ umfasst abgerufene Garantieleistungen, die zum Stichtag noch nicht erbracht wurden, zuzüglich damit zusammenhängender Beträge, die der EIB zustehenden aufgelaufenen Einziehungsgebühren, die EIB-Verwaltungsgebühren und Prüfungshonorare.

    Garantiefonds: Vorkonsolidierte Ergebnisrechnung

    Wie die Vermögensübersicht wird auch die vorkonsolidierte Ergebnisrechnung zur Einbeziehung in die konsolidierten Abschlüsse der EU erstellt.

    2015

    2014

    Betrieblicher Ertrag

    477 789

    263 355

    Betriebliche Aufwendungen

    (1 591 683)

    (1 516 968)

    BETRIEBSERGEBNIS

    (1 113 894)

    (1 253 614)

    Finanzerträge

    40 109 123

    35 209 330

    Finanzkosten

    (68 365 473)

    (149 238 663)

    FINANZERGEBNIS

    (28 256 350)

    (114 029 333)

    JAHRESERGEBNIS

    (29 370 244)

    (115 282 947)

    Erläuterung zur Ergebnisrechnung:

    Die „Finanzkosten“ umfassen Wertminderungsaufwendungen für Darlehen mit Forderungsübergang im Zusammenhang mit Zahlungsausfällen (siehe Abschnitt 4.1).

    3.Übertragungen aus dem und in den Fonds

    In diesem Abschnitt werden die ein- und ausgehenden Finanzströme des Fonds erläutert.

    3.1.Rechtsgrundlage für Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan in den Fonds

    Die Verordnung gewährleistet einen effizienten Einsatz der Haushaltsmittel, indem die Dotierung des Fonds an die tatsächlich ausstehenden Darlehensgarantien angepasst wird. In dem Maße, wie die ausstehenden Verbindlichkeiten zunehmen, wird sich auch die zur Gewährleistung des Zielbetrags erforderliche Einzahlung aus dem EU-Haushalt erhöhen.

    Der Zielbetrag liegt bei 9 % der gesamten ausstehenden Kapitalverbindlichkeiten der Gemeinschaften aus allen Transaktionen, zuzüglich der nicht gezahlten fälligen Zinsen, worunter alle abgedeckten Transaktionen außerhalb der EU (EIB, Makrofinanzhilfen, Euratom-Darlehen) fallen. Die Differenz zwischen dem Zielbetrag und dem Wert des Nettovermögens des Fonds wird entweder aus der Haushaltslinie 01.03.06 „Mittel für den Garantiefonds“ auf den Fonds oder im Falle eines Überschusses vom Fonds auf den Haushalt übertragen.

    3.2.Im Laufe des Haushaltsjahres erfolgte Übertragungen aus dem bzw. in den Gesamthaushaltsplan

    3.2.1.Dotierung des Fonds

    Ausgehend von den zum 31.12.2013 ausstehenden Garantien in Höhe von 23 609,2 Mio. EUR wurde in den Ausgabenplan des Gesamthaushaltsplans (Haushaltslinie 01.03.06 „Mittel für den Garantiefonds“ der Europäischen Union) für 2015 ein Betrag von 144,4 Mio. EUR eingestellt. Dieser Betrag wurde im Februar 2015 in einer einzigen Transaktion aus dem Haushalt in den Fonds eingezahlt.

    3.2.2.Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel

    Anlagepolitik

    Die Anlage der verfügbaren Fondsmittel erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsgrundsätze, die im Anhang der geänderten Vereinbarung 4 zu diesem Zweck niedergelegt wurden. Demnach sind 20 % der Fondsmittel in kurzfristigen Instrumenten (mit maximal einjähriger Laufzeit) anzulegen. Diese Anlagen umfassen variabel verzinsliche Papiere unterschiedlichster Laufzeit sowie festverzinsliche Papiere unterschiedlichster Ursprungslaufzeit mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr. Damit die verschiedenen Instrumente, mit denen die erforderliche Liquidität bereitgestellt wird, in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, werden mindestens 100 Mio. EUR am Geldmarkt angelegt, vor allem in Form von Bankeinlagen.

    Bis zu 80 % der Fondsmittel können in Anleihen investiert werden, deren Restlaufzeit ab dem Zahlungstermin maximal zehn Jahre und sechs Monate beträgt. Die durchschnittliche Laufzeit aller Anlagen des Fonds darf nicht über fünf Jahre hinausgehen. Bei Investments in Anleihen sollten bestimmte Kriterien erfüllt sein, wie Liquidität, Bonität, Zulässigkeit der Gegenparteien und Konzentrationsobergrenzen. Im Interesse einer ausgewogenen Risikostreuung darf der in Anleihen ein und desselben Emittenten angelegte Gesamtbetrag 10 % des Gesamtnennwerts des Portfolios nicht überschreiten.

    Wertentwicklung

    Während des Jahres 2015 führten die makroökonomischen Bedingungen sowie die ausgesprochen akkommodierende Geldpolitik zu rückläufigen und oftmals negativen Zinssätzen.

    2015 betrug die absolute Rendite des Fonds + +0,47 %, womit er seine Benchmark um 0,9 Basispunkte übertraf. Die Benchmark setzt sich in erster Linie aus iBoxx-Indizes (hauptsächlich auf Euro lautende Staatsanleihen von Euroländern und Indizes für auf Euro lautende besicherte gedeckte Schuldverschreibungen) und dem Euribid (für kurzfristige Engagements) zusammen. 

    Die positive Entwicklung des Fonds im Jahr 2015 war in erster Linie auf rückläufige Werte am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve zurückzuführen (weitere Einzelheiten zu den Entwicklungen 2015 sind Abschnitt 1.4.2 „Wertentwicklung“ des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen zu entnehmen).

    3.2.3.Erträge aus Finanzgeschäften

    Die Zinserträge aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten, aus Wertpapieranlagen und aus Darlehen mit Forderungsübergang beliefen sich 2015 auf insgesamt 40 109 123 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:

    Beschreibung:

    2015

    2014

    Zinserträge aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten

    17 621

    267 136

    Zinserträge aus kurzfristigen Einlagen

    6 496

    263 229

    Zinserträge aus Girokonten

    11 125

    3907

    Zinserträge aus AFS-Anlagen

    24 226 548

    29 274 967

    Zinserträge aus dem zur Veräußerung verfügbaren Portfolio

    29 814 016

    30 590 691

    Agio/Disagio

    (5 587 468)

    (1 315 724)

    Erträge aus Wertpapierleihgeschäften

    115 810

    99 651

    Beim Verkauf von Finanzanlagen realisierte Gewinne

    9 176 574

    1 162 567

    Bei Darlehen mit Forderungsübergang aufgelaufene Zinsen

    6 572 571

    4 405 009

    Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel

    40 109 123

    35 209 330



    3.2.4.Betriebliche Einnahmen und Aufwendungen

    Das Betriebsergebnis belief sich auf -1 113 894 EUR, wovon 861 228 EUR auf EIB-Verwaltungsgebühren, 190 955 EUR auf sonstige betriebliche Aufwendungen (v. a. Depotgebühren), 39 500 EUR auf Honorare für externe Prüfungen, 477 789 EUR auf nicht realisierte Wechselkursverluste bei Darlehen mit Forderungsübergang und 500 000 EUR (vereinbarter Höchstbetrag) auf der EIB zustehende aufgelaufene Einziehungsgebühren entfallen.

    4.Verbindlichkeiten des Fonds

    Die Verbindlichkeiten des Fonds entsprechen der Summe seiner finanziellen Verpflichtungen.

    4.1.Zahlungen bei Schuldnerausfall

    Inanspruchnahme des Garantiefonds infolge von Schuldnerausfall

    Angesichts der Verschlechterung der Lage in Syrien hatten der Rat (Auswärtige Angelegenheiten), das Europäische Parlament und der Rat im Jahr 2011 eine Reihe von Beschlüssen bezüglich des Landes gefasst. Insbesondere untersagten sie jedwede Auszahlung durch die EIB in Verbindung mit laufenden Darlehensvereinbarungen und setzten die Verträge über die Leistung technischer Hilfe für staatliche Projekte in Syrien durch die EIB aus. Die restriktiven Maßnahmen wurden anschließend in der geänderten Fassung der Verordnung des Rates (EU) Nr. 36/2012 vom 18. Januar 2012 festgeschrieben.

    Infolgedessen wurden seit Mai 2011 von der EIB keine neuen Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt und sind alle laufenden Auszahlungen und alle technischen Hilfsleistungen zugunsten der Arabischen Republik Syrien seit November 2011 bis auf Weiteres ausgesetzt.

    Während Syrien seine Darlehen in den zurückliegenden Jahren vollständig und fristgerecht zurückgezahlt hat, sieht sich die EIB seit November 2011 mit Zahlungsrückständen bei an Syrien vergebenen Darlehen konfrontiert. Bis zum 31. Dezember 2015 hat die EIB den Garantiefonds der EU deshalb gemäß der Garantievereinbarung zwischen EU und EIB 29 Mal im Umfang von insgesamt 225,1 Mio. EUR in Anspruch genommen. Die Zahlungen für die letzten drei Inanspruchnahmen des Garantiefonds (22,1 Mio. EUR) sind im ersten Quartal 2016 fällig.

    Ereignisse nach dem Berichtsstichtag

    Bis Februar 2016 wurde der Garantiefonds wegen Zahlungsausfällen in Syrien ein weiteres Mal im Umfang von insgesamt 7,8 Mio. EUR in Anspruch genommen.

    4.2.Vergütung der EIB

    Die Vergütung der EIB setzt sich aus Verwaltungsgebühren und Einziehungsgebühren zusammen. Die Verwaltungsgebühren decken die Verwaltung des Fonds. Die Einziehungsgebühren decken die Bemühungen der EIB um Forderungseinzug nach Zahlungsausfällen, die durch die EU-Garantie für Finanzierungen der EIB außerhalb der Union gedeckt sind.

    Nach dem zweiten Zusatz zur Vereinbarung vom 8. Mai 2002 wird zur Berechnung der Vergütung der Bank auf die verschiedenen Tranchen des Fondsvermögens jeweils der zugehörige degressive jährliche Provisionssatz angewandt. Die entsprechende Vergütung wird anhand des Durchschnittsguthabens des Fonds kalkuliert.

    Die Vergütung der Bank für 2015 wurde auf 861 228 EUR festgesetzt und in der Ergebnisrechnung sowie der Vermögensübersicht (auf der Passivseite) als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

    Die an die EIB zu zahlenden Einziehungsgebühren werden anhand der Vereinbarung über die Beitreibung von Rückforderungen errechnet, die im Juli 2014 zwischen der Kommission und der Bank geschlossen wurde. Ende 2015 beliefen sich die aufgelaufenen Einziehungsgebühren auf 1 560 285 EUR.

    (1) ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 10. Mit dieser Verordnung wurde die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen kodifiziert und ersetzt.
    (2) Der Verordnung zufolge fallen fondsgedeckte Transaktionen zugunsten von Beitrittsländern auch nach dem Beitritt weiterhin unter die EU-Garantie. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich allerdings nicht mehr um Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen der EU, so dass sie nicht mehr durch den Fonds, sondern direkt durch den Gesamthaushalt der EU abgedeckt sind.
    (3) Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten sind z. B. Wechselkursdifferenzen oder der EIB geschuldete Einziehungsgebühren.
    (4) Geändert durch Zusatz Nr. 1 vom 23. September 1996, Zusatz Nr. 2 vom 8. Mai 2002, Zusatz Nr. 3 vom 25. Februar 2008 und Zusatz Nr. 4 vom 9. November 2010.
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