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Document 52016BP0366

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2016 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/001 FI/Microsoft) (COM(2016)0490 — C8-0348/2016 — 2016/2211(BUD))

    ABl. C 215 vom 19.6.2018, p. 252–255 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.6.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 215/252


    P8_TA(2016)0366

    Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung — EGF/2016/001 FI/Microsoft

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Oktober 2016 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/001 FI/Microsoft) (COM(2016)0490 — C8-0348/2016 — 2016/2211(BUD))

    (2018/C 215/41)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0490 — C8-0348/2016),

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 (1) („EGF-Verordnung“),

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (2), insbesondere auf Artikel 12,

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3) (IIV vom 2. Dezember 2013), insbesondere auf Nummer 13,

    unter Hinweis auf das in Nummer 13 der IIV vom 2. Dezember 2013 vorgesehene Trilogverfahren,

    unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

    unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0273/2016),

    A.

    in der Erwägung, dass die Globalisierung zwar im Allgemeinen wirtschaftliches Wachstum schafft, dass dieses Wachstum aber auch dazu genutzt werden sollte, die Lage der Menschen zu verbessern, für die die Globalisierung mit negativen Auswirkungen verbunden ist;

    B.

    in der Erwägung, dass die Union Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge oder den Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein;

    C.

    in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte;

    D.

    in der Erwägung, dass Finnland den Antrag EGF/2016/001 FI/Microsoft auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF nach den Interventionskriterien von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung wegen 2 161 Entlassungen bei Microsoft Mobile Oy und acht Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern in Finnland, Unternehmen der NACE-Revision-2-Abteilung 62 (Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie), gestellt hat;

    E.

    in der Erwägung, dass der Antrag die in der EGF-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt;

    F.

    in der Erwägung, dass die Finanzkontrolle der durch den EGF unterstützten Tätigkeiten gemäß Artikel 21 Absatz 1 der EGF-Verordnung in die Verantwortung des betreffenden Mitgliedstaats fällt;

    1.

    teilt die Auffassung der Kommission, dass die Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung erfüllt sind und dass Finnland daher Anspruch auf einen Finanzbeitrag gemäß dieser Verordnung in Höhe von 5 364 000 EUR hat, was 60 % der sich auf 8 940 000 EUR belaufenden Gesamtkosten entspricht;

    2.

    stellt fest, dass Finnland den Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF am 11. März 2016 gestellt hat und dass die Bewertung des Antrags nach Vorlage zusätzlicher Informationen durch Finnland von der Kommission am 29. Juli 2016 abgeschlossen wurde, womit die Frist von 12 Wochen nach Eingang des vervollständigten Antrags eingehalten wurde, und dass die Kommission zu dem Schluss gelangt ist, dass die Bedingungen für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem EGF erfüllt sind;

    3.

    stellt fest, dass der Hauptgrund für die Entlassungen bei Microsoft der schrumpfende Marktanteil seiner Mobiltelefone mit dem Microsoft-Betriebssystem Windows ist, der von über 50 % im Jahr 2009 auf 0,6 % im zweiten Quartal 2016 zurückging;

    4.

    weist darauf hin, dass der Anteil der Union an der Gesamtbeschäftigung im IKT-Sektor in den letzten Jahren zurückgegangen ist und dass der IKT-Sektor in Finnland — auf ihn entfielen 2014 6,7 % der Arbeitnehmer, mehr als in allen anderen Mitgliedstaaten — eine wichtige wirtschaftliche Rolle spielt; ist der Ansicht, dass die Entlassungen bei Microsoft mit einer Entwicklung in Zusammenhang stehen, die beginnend mit dem Niedergang Nokias in seinem Ursprungsland die ganze finnische Elektronikindustrie erfasst hat und in der Vergangenheit bereits zur Vorlage von vier Anträgen geführt hat; kommt zu dem Ergebnis, dass diese Ereignisse direkt mit Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung zusammenhängen;

    5.

    weist darauf hin, dass die Softwarebranche ein in hohem Maße international ausgerichteter Wirtschaftszweig ist, in dem ein weltweiter Wettbewerb herrscht, was bedeutet, dass alle Marktteilnehmer um dieselben Kunden konkurrieren können und Standort und kultureller Hintergrund der Mitarbeiter beschränkte Bedeutung haben;

    6.

    stellt fest, dass sich dieser Antrag an eine Reihe von Anträgen anschließt, die mit dem Niedergang von Nokia in Finnland in Zusammenhang standen und dass voraussichtlich zwei weitere damit verbundene Anträge für entlassene Arbeitnehmer im IKT-Sektor folgen werden;

    7.

    stellt fest, dass sich die Entlassungen auf die NUTS-2-Regionen Helsinki-Uusimaa (FI1B), Etelä-Suomi (FI1C) und Länsi-Suomi (FI197) konzentrieren und Arbeitnehmer mit sehr unterschiedlichen Kompetenzen betreffen, wobei 89 % von ihnen zwischen 30 und 54 Jahre alt sind; ist besorgt über die bereits schwierige Beschäftigungssituation hochqualifizierter und gut ausgebildeter Personen, deren Beschäftigungsaussichten sonst traditionell gut wären, insbesondere von Frauen, für die die Arbeitsuche eine größere Herausforderung darstellt und die fast die Hälfte der zu unterstützenden Begünstigten ausmachen;

    8.

    stellt fest, dass der Wirtschaftszweig „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“ bisher Gegenstand von zwei EGF-Anträgen war, die sich beide auf das Globalisierungskriterium stützten (EGF/2013/001 FI/Nokia und EGF/2015/005 FI/Computgerprogrammierung);

    9.

    unterstreicht, dass der IKT-Sektor für die Beschäftigung in den Regionen Helsinki-Uusimaa, Etelä-Suomi und Länsi-Suomi eine wichtige Rolle spielt und dass die entlassenen Arbeitnehmer zur Wiederbelebung der Industrie beitragen können, wenn sie ausreichende Unterstützung durch Förderung ihrer allgemeinen und beruflichen Bildung und von Plänen für Existenzgründungen erhalten;

    10.

    begrüßt, dass die finnischen Behörden am 11. September 2015, also lange vor der Stellung des Antrags auf Gewährung einer EGF-Unterstützung für das vorgeschlagene koordinierte Paket, mit den personalisierten Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitnehmer begonnen haben, da derartige Maßnahmen für eine Kofinanzierung aus dem EGF in Betracht kommen;

    11.

    begrüßt, dass ein hoher Prozentsatz (nahezu 80 %) des Gesamtpakets für personalisierte Dienstleistungen verwendet wird;

    12.

    stellt fest, dass Finnland sechs Arten von Maßnahmen für die unter den vorliegenden Antrag fallenden entlassenen Arbeitnehmer plant: (i) Coachingmaßnahmen und sonstige vorbereitende Maßnahmen, (ii) Beschäftigungs- und Unternehmensdienstleistungen, (iii) berufliche Arbeitsmarktschulungen, (iv) Gehaltsbeihilfen, (v) Zuschüsse zur Unternehmensgründung und (vi) Beihilfen zu Reise-, Übernachtungs- und Umzugskosten; stellt fest, dass genügend Mittel für Kontrolle und Berichterstattung bereitgestellt wurden;

    13.

    nimmt zur Kenntnis, dass die in Ziffer 12 genannten Gehaltsbeihilfen zwischen 30 und 50 % der Gehaltskosten betragen werden und für einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten gewährt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Gewährung von Gehaltsbeihilfen streng darauf zu achten, dass entlassene Arbeitnehmer, die unter Inanspruchnahme einer Beihilfe eingestellt werden, nicht ganz oder teilweise Positionen ersetzen, die bei dem betreffenden Unternehmen zuvor von anderen Arbeitnehmern bekleidet wurden; begrüßt, dass die finnischen Behörden entsprechende Zusicherungen gegeben haben;

    14.

    nimmt zur Kenntnis, dass die einkommensstützenden Maßnahmen 16,64 % des Gesamt-pakets personalisierter Maßnahmen ausmachen und damit deutlich unter dem in der EGF-Verordnung festgelegten Höchstwert von 35 % liegen und dass die aktive Teilnahme der zu unterstützenden Begünstigten an den Aktivitäten zur Arbeitsuche bzw. Weiterbildung Vorbedingung für die Durchführung der Maßnahmen ist;

    15.

    fordert die Kommission auf zu bewerten, wie sich diese einkommensstützenden Maßnahmen über einen Zeitraum von mehreren Jahren auswirken, und Informationen hierüber bereitzustellen, um sicherzustellen, dass damit hochwertige Arbeitsplätze unterstützt und nicht kurzfristige Verträge und Niedriglohnverträge subventioniert werden;

    16.

    nimmt zur Kenntnis, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in Absprache mit den Vertretern der zu unterstützenden Begünstigten, den Sozialpartnern und den nationalen und regionalen Partnern ausgearbeitet wurde;

    17.

    weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Beschäftigungsfähigkeit aller Arbeitnehmer zu erhalten; erwartet, dass die angebotenen Fortbildungsmaßnahmen auf den Bedarf und die Fertigkeiten und Kompetenzen der entlassenen Arbeitnehmer und auf das tatsächliche Unternehmensumfeld abgestimmt werden;

    18.

    stellt fest, dass im Fall Microsoft auch eine Zusammenarbeit mit einem nationalen EURES-Entwicklungsprojekt (Arbeitskräftemobilität in Europa 2014–2020) erfolgt; nimmt zur Kenntnis, dass in Zusammenarbeit mit EGF- und EURES-Stellen auf regionaler Ebene internationale Anwerbungsveranstaltungen organisiert werden; begrüßt derartige Maßnahmen und den Umstand, dass die finnischen Behörden die entlassenen Arbeitnehmer ermutigen, ihr Recht auf Freizügigkeit in vollem Umfang zu nutzen;

    19.

    stellt fest, dass ein nationales Maßnahmenpaket mit dem Titel „Modelle zwischen dem einstellenden und dem entlassenden Unternehmen“ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds in die Wege geleitet wurde; nimmt zur Kenntnis, dass dieses Maßnahmenpaket zu Ergebnissen führen wird, die für die Durchführung von Projekten im Rahmen dieses EGF-Antrags von Nutzen sein können; begrüßt die Bemühungen der finnischen Behörden um die Suche nach Synergien mit anderen aus nationalen oder Unionsmitteln finanzierten Maßnahmen;

    20.

    weist darauf hin, dass im Einklang mit Artikel 7 der EGF-Verordnung bei der Ausarbeitung des koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen sowohl den künftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt als auch den in Zukunft nachgefragten Kompetenzen Rechnung getragen werden sollte und dass dieses Paket mit dem Umstieg auf eine ressourcenschonende und nachhaltige Wirtschaft vereinbar sein sollte;

    21.

    stellt fest, dass sich bei früheren EGF-Fällen persönliche Dienstleistungen für die entlassenen Arbeitnehmer als äußerst nützlich erwiesen haben;

    22.

    stellt fest, dass die finnischen Behörden bestätigt haben, dass für die vorgeschlagenen Maßnahmen keine finanzielle Unterstützung aus anderen Fonds oder Finanzinstrumenten der Union in Anspruch genommen wird, dass Maßnahmen getroffen werden, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen, und dass die vorgeschlagenen Maßnahmen komplementär zu Maßnahmen sind, die aus den Strukturfonds finanziert werden; fordert die Kommission erneut auf, eine jährliche vergleichende Bewertung dieser Daten vorzulegen, um sicherzustellen, dass die geltenden Rechtsvorschriften voll und ganz eingehalten und keine Dienstleistungen von der Union doppelt finanziert werden;

    23.

    begrüßt die Zusicherung Finnlands, dass ein Finanzbeitrag aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen treten wird, zu denen das betreffende Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifvereinbarungen verpflichtet ist;

    24.

    begrüßt das verbesserte Verfahren, das die Kommission im Anschluss an die Forderung des Parlaments nach schnellerer Freigabe der Finanzhilfen eingeführt hat; nimmt Kenntnis von dem Zeitdruck, den der neue Zeitplan mit sich bringt, und von den möglichen Auswirkungen auf die Effizienz der Fallprüfung;

    25.

    billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

    26.

    beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

    27.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

    (1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.

    (2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

    (3)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.


    ANLAGE

    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/001 FI/Microsoft)

    (Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2016/1857.)


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