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Document 52015XR5929

    Entschließung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2016

    ABl. C 51 vom 10.2.2016, p. 1–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.2.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 51/1


    Entschließung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2016

    (2016/C 051/01)

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Europäischen Kommission zu ihrem „Arbeitsprogramm 2016: Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual“ und das Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen dem AdR und der Europäischen Kommission,

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 9. Juli 2015 zu den Prioritäten für das Arbeitsprogramm 2016 der Europäischen Kommission und vom 4. Juni 2015 zu seinen Prioritäten für die VI. Mandatsperiode (2015-2020),

    unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,

    Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Kohäsionspolitik

    1.

    begrüßt die Vorschläge der Kommission auf der Grundlage der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 und der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDG), ein neues Konzept zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips aus Artikel 3 Absatz 3 des EU-Vertrags vorzulegen. Zwei mögliche Alternativen für dieses neue Konzept könnten die Integration der SDG in eine neu ausgerichtete Europa-2030-Strategie oder in eine neue Nachhaltigkeitsstrategie sein;

    2.

    unterstreicht, dass dies eine starke territoriale Dimension erfordert, an deren Konzipierung und Umsetzung die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (LRG) über das Europäische Semester beteiligt werden müssen, um die Wirksamkeit sowie die demokratische Legitimation und Rechenschaft zu gewährleisten; dies steht in Einklang mit der Forderung des AdR nach einem Weißbuch zum territorialen Zusammenhalt, das sich auf die Arbeiten des luxemburgischen Ratsvorsitzes zur Analyse des Zusammenspiels zwischen der Territorialen Agenda 2020 und der Strategie Europa 2020 stützt; regt in diesem Zusammenhang ferner an, territoriale Folgenabschätzungen als verbindliches Element in die Durchführung von Folgenabschätzungen der Europäischen Kommission aufzunehmen;

    3.

    fordert die Europäische Investitionsbank und die Kommission auf, Projekten Vorrang zu geben, an denen lokale und regionale Gebietskörperschaften beteiligt sind, einschließlich kleiner und mittelgroßer Projektcluster, und verpflichtet sich, den EFSI auf der lokalen und regionalen Ebene zu fördern und zu überwachen; macht darauf aufmerksam, dass die EFSI-Darlehen nicht für alle Mitgliedstaaten relevant sind, da der EFSI den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften keine besseren Kreditmöglichkeiten als die in einigen Mitgliedstaaten bereits vorhandenen bietet;

    4.

    begrüßt die Bereitschaft der Kommission, die Umsetzung der Kohäsionspolitik zu vereinfachen, und vertritt die Auffassung, dass bei dieser Vereinfachung ein umfassender Ansatz sowohl in Bezug auf die Begünstigten als auch auf die Verwaltungsbehörden verfolgt werden muss; der AdR wird die Arbeit der hochrangigen Expertengruppe für Vereinfachung intensiv verfolgen und seinen Beitrag hierzu leisten;

    5.

    fordert die Kommission dringend auf, in Bezug auf die territorialen Aspekte der Überprüfung des MFR frühzeitig den Dialog mit dem AdR zu suchen, um sicherzustellen, dass alle EU-Politiken zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU beitragen;

    6.

    gibt zu bedenken, dass eine ergebnisorientierte Ausrichtung des EU-Haushalts auch ein konsequentes Aufgreifen der bald zu erwartenden Schlussfolgerungen der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ erforderlich macht. Da der EU-Haushalt seine größten Auswirkungen auf der lokalen und regionalen Ebene zeigt, müssen die LRG auch — insbesondere durch den AdR — eine herausragende Rolle bei der Ausarbeitung substanzieller, umfassender Vorschläge für eine Überarbeitung des EU-Haushaltssystems spielen, deren Vorlage durch die Kommission der AdR für 2016 erwartet;

    7.

    wiederholt seinen Aufruf an die Kommission, die Debatte über die Frage „Über das BIP hinaus“ erneut anzustoßen und die Notwendigkeit bzw. Machbarkeit der Entwicklung ergänzender Indikatoren für Wohlstand und nachhaltige Entwicklung zu prüfen;

    8.

    bedauert, dass das Arbeitsprogramm der Kommission 2016 keinen Verweis auf die EU-Städteagenda enthält, trotz der dringenden Notwendigkeit eines stärker integrierten Ansatzes der Politik und der Rechtsvorschriften der EU in diesem Bereich; wiederholt diesbezüglich seine Forderung nach einem Weißbuch zu einer EU-Städteagenda;

    9.

    fordert die Kommission auf, den Vorschlag des luxemburgischen Ratsvorsitzes für ein „Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit speziellen Bestimmungen für Grenzregionen“ zu prüfen, und ersucht darum, aktiv in die Überprüfung grenzüberschreitender Hindernisse eingebunden zu werden, die derzeit von der Kommission vorbereitet wird;

    10.

    bekräftigt seine Forderung an die Kommission, ein Grünbuch zur Mobilität in geografisch und demografisch benachteiligten Regionen zu erarbeiten;

    11.

    fordert die Kommission auf, ein Weißbuch zu den ländlichen Gebieten vorzulegen, um das große Beschäftigungs- und Wachstumspotenzial ländlicher Gebiete auch in einem Stadt-Land-Zusammenhang zu entwickeln; weist erneut auf die Notwendigkeit einer Vereinfachung der GAP hin; erwartet ferner gespannt den Bericht über die Funktionsweise des Milchmarkts, zu dem der AdR bereits sehr konkrete Empfehlungen vorgelegt hat;

    12.

    fordert die Kommission auf, einen konkreten Aktionsplan für „Blaues Wachstum“ vorzulegen; fordert die Einrichtung einer spezifischen Wissens- und Innovationsgemeinschaft für die blaue Wirtschaft als weitere Maßnahmen für die Entwicklung von Kompetenzen und den Transfer von Ideen von der Meeresforschung hin zur Privatwirtschaft;

    13.

    unterstützt die Bemühungen der Kommission, die Anwendung innovativer Finanzierungsinstrumente zu erleichtern; unterstreicht, dass diese Instrumente weiter vereinfacht werden müssen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, in engem Dialog mit Vertretern der Städte, Regionen, der EIB und der Sozialpartner über alle erforderlichen rechtlichen Lösungen zu beschließen, um eine Wiederholung der Fehler zu vermeiden, die zu Beginn des Programmplanungszeitraums 2007-2013 gemacht wurden;

    Nachhaltige Entwicklung

    14.

    wird das neue Paket zur Kreislaufwirtschaft, einschließlich des dazugehörigen Aktionsplans und des neuen Legislativvorschlags zur Änderung der EU-Abfallvorschriften sowie dessen Auswirkungen auf die LRG sorgfältig prüfen;

    15.

    ruft die Kommission auf, eine stärkere europäische Zusammenarbeit im Energiebereich zu fördern und die Rolle und den Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei den Strategien der Energieunion ausdrücklich anzuerkennen, insbesondere in Bezug auf erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz, Kleinsterzeugung von Energie, die Vollendung des Energiebinnenmarktes, Energieinfrastrukturen und Diversifizierungsmaßnahmen sowie innovative Energietechnologie; bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, aktiv in das Energieinfrastruktur-Forum einbezogen zu werden und mit den europäischen Energieregulierungsbehörden zusammenzuarbeiten;

    16.

    fordert die Kommission auf, bei der Umgestaltung des Energiemarktes die Standpunkte und Erwartungen der Verbraucher ebenso wie die Erfahrungen und bewährten Verfahrensweisen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu berücksichtigen; ist bereit, aktiv an der Arbeit des Bürgerforums Energie mitzuwirken;

    17.

    begrüßt die — wenngleich nichtlegislative — Initiative der Kommission zu einer Weltraumstrategie für Europa und hofft, dass diese den Markt für die Anwendungen der Raumfahrttechnik unterstützt, um die Entstehung von KMU in dieser Branche zu fördern; fordert diesbezüglich eine stärkere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Planungs- und Umsetzungsphase der Weltraumstrategie für Europa;

    18.

    ersucht die Kommission, lokale und regionale Initiativen zu der Kampagne „Making cities resilient“ der Vereinten Nationen im Rahmen des Sendai-Prozesses zu unterstützen, und ruft die Kommission erneut dazu auf, die Stärkung der Widerstandsfähigkeit in ihrer Entwicklungspolitik fest zu verankern; jetzt zu handeln wäre weitaus kosteneffizienter als zu versuchen, Widerstandsfähigkeit in bereits bestehenden Infrastrukturen zu schaffen;

    19.

    begrüßt die Entscheidung der Kommission, die Verwaltung des Bürgermeisterkonvents und der Initiative „Mayors ADAPT“ zusammenzulegen, und erklärt seine Bereitschaft, aktiv zum Ausbau und zur Förderung des neuen integrierten Bürgermeisterkonvents für Klima und Energie weltweit beizutragen; bringt erneut zum Ausdruck, dass andere lokale und regionale Formen der klima- und energiepolitischen Zusammenarbeit nicht vernachlässigt werden dürfen;

    20.

    bedauert, dass das Arbeitsprogramm keinen klaren Verweis auf das allgemeine Umweltaktionsprogramm der Union bis 2020 enthält, wie es vom Europäischen Parlament und vom Rat (1) verabschiedet wurde; ruft die Kommission insbesondere dazu auf, ihr prioritäres Ziel 4 zur Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der Union durch verbesserte Umsetzung zu verwirklichen; begrüßt die geplante REFIT-Initiative zur Umweltberichterstattung, bekräftigt aber seine Forderung nach einer neuen Richtlinie über den Zugang zu Rechtsmitteln in Umweltfragen und nach einem Vorschlag zu Umweltprüfungen und zur Durchsetzung von Umweltvorschriften (2);

    21.

    stellt mit Besorgnis fest, dass der demografische Wandel, die sozioökonomische Krise und die geografisch konzentrierten Migrationsströme die bereits bestehende gesundheitliche Ungleichheit zwischen den europäischen Regionen vergrößern und wirksamen, zugänglichen und belastbaren Gesundheitssystemen entgegenwirken könnten; fordert die Kommission auf, eine Studie über diese einander verstärkenden Faktoren in Auftrag zu geben und nach Wegen zu suchen, wie die europäischen Regionen dieser Herausforderung positiv begegnen können;

    22.

    ruft die Kommission auf, im Bereich der Lebensmittelverschwendung tätig zu werden und einen Zielwert von mindestens 30 % weniger Lebensmittelverschwendung bis 2025 vorzuschlagen, zumal zahlreiche lokale und regionale Gebietskörperschaften in Europa bei der Umsetzung der Maßnahmen und Initiativen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen Anhaltspunkte und Rechtssicherheit brauchen;

    23.

    bekräftigt seine Forderung, dass Maßnahmen, Finanzierungsmöglichkeiten und Prioritäten der EU der kumulativen Wirkung von Klein- und Mittelstädten Rechnung tragen müssen, da der Anteil kleiner bis mittelgroßer Städte mit 5 000 bis 100 000 Einwohnern rund 56 % beträgt;

    Der Binnenmarkt

    24.

    fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre vorgeschlagenen Initiativen zur Binnenmarktstrategie rasch vorzulegen; betont, dass die territorialen Auswirkungen diesbezüglicher Maßnahmen umfassend geprüft werden sollten;

    25.

    hebt hervor, dass die Umsetzung des digitalen Binnenmarktes für lokale und regionale Gebietskörperschaften von zentraler Bedeutung ist; ruft die Europäische Kommission dazu auf, regelmäßig über die Fortschritte zur Überwindung der digitalen Kluft insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene zu berichten;

    26.

    begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) zu überarbeiten, und bittet um Berücksichtigung der regionalen Dimension und regionaler Spezifikationen;

    27.

    betont die Notwendigkeit einer Strategie zur Unterstützung der Entwicklung von IKT-Infrastruktur, insbesondere in ländlichen, abgelegenen Gebieten und im Allgemeinen in Gebieten mit Entwicklungsrückständen — in dem Bewusstsein, dass Breitbanddienste und ultraschnelle Breitbanddienste ein wichtiger Wachstumshebel sein können;

    28.

    begrüßt, dass die Kommission einen Schwerpunkt auf die Entfaltung des Potenzials der Wirtschaft des Teilens legt, und erwartet von ihr baldige Vorschläge für einen koordinierten Ansatz bei der Ausarbeitung der diesbezüglichen Vorschriften unter Berücksichtigung der wichtigen Rolle der LRG und der notwendigen Gewährleistung der Verbraucherrechte;

    29.

    unterstützt die Bemühungen der Kommission um Beseitigung der Regulierungshürden für KMU und Start-ups und begrüßt ihre Absicht, eine Initiative vorzuschlagen, mit der Unternehmer nach einem Konkurs eine zweite Chance bekommen sollen; betont den wichtigen Beitrag, den die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zum Entstehen eines starken unternehmerischen Ökosystems leisten, und betont folglich die Notwendigkeit, diese in die Verwaltung der KMU-Politik und insbesondere in das Netz der KMU-Beauftragten einzubeziehen;

    30.

    fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um Schaffung einer Kapitalmarktunion fortzusetzen, und betont erneut die Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand im Zuge künftiger regulatorischer Maßnahmen zu senken und übermäßige Risikobereitschaft und Instabilität auf den Finanzmärkten zu vermeiden;

    31.

    begrüßt die Absicht der Kommission, einen MwSt.-Aktionsplan vorzulegen, die internationalen Standards für Gewinnkürzung und -verlagerung umzusetzen und im Rahmen der für 2016 angesetzten Überarbeitung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie klarzustellen, unter welchen Bedingungen eine Nichtbesteuerung vergaberechtsfreier öffentlich-rechtlich ausgestalteter interkommunaler Kooperationen als unionsrechtskonform angesehen werden kann;

    32.

    nimmt die Ankündigung der Kommission zur Kenntnis, ihren Vorschlag über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zurückzuziehen, die der AdR begrüßt hatte, fragt sich jedoch, inwieweit die Absicht der Kommission, sie durch Vorschläge für einen schrittweisen Ansatz in Richtung auf eine obligatorische Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu ersetzen, dem Ergebnis der laufenden öffentlichen Konsultation zu diesem Thema vorgreift;

    33.

    bedauert zutiefst das Ausbleiben einer Erklärung für die Entscheidung der Kommission, die Annahme des Pakets zur Arbeitskräftemobilität zu verschieben, das als Leitinitiative der Kommission zur Bekämpfung von Sozialdumping und Sozialtourismus sowie zur Stärkung der sozialen Rechte in Europa gedacht ist und nach Auffassung des AdR eine Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern enthalten sollte;

    34.

    erwartet den Kommissionsvorschlag für eine bessere Bewältigung der Herausforderungen im Zuge der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere hinsichtlich der Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt, indem namentlich die Richtlinie über den Elternurlaub aus dem Jahr 2010 überarbeitet, eine Lösung für die institutionelle Blockade der Mutterschutzrichtlinie gefunden und eine konkrete Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU ausgearbeitet wird;

    35.

    ersucht die Kommission, einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit und eine Richtlinie über arbeitsbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparats vorzulegen;

    36.

    unterstreicht, dass ein Schwerpunkt der europäischen Agenda für neue Kompetenzen auf erneuten Anstrengungen um Modernisierung der europäischen Hochschulsysteme und auf Vorschlägen liegen sollte, mit denen gewährleistet wird, dass alle Menschen in der EU das Recht und die Möglichkeit haben, ein Mindestmaß an Bildung und Fähigkeiten zu erlangen, damit Spitzenleistungen erreicht und Innovationen in Bildung und Aus- und Weiterbildung stimuliert werden, wodurch der Erwerb digitaler Kompetenzen gefördert und die Bedeutung der Bildung als Maßnahme gegen die Radikalisierung stärker in den Vordergrund gerückt wird;

    Wirtschafts- und Währungsunion

    37.

    begrüßt das Bestreben der Kommission, die demokratische Rechenschaftspflicht im System der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU zu verbessern, was ohne die Einbeziehung der subnationalen Ebene nicht vollständig zu gewährleisten ist;

    38.

    ruft die Kommission dazu auf, die Auswirkungen der neuen Bestimmungen zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 2010) auf die Investitionskapazität der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu prüfen;

    39.

    nimmt die Initiativen der Kommission bezüglich des Übergangs von Stufe 1 zu Stufe 2 der Vollendung der WWU zur Kenntnis, einschließlich des für Frühjahr 2017 geplanten Weißbuchs; betont, dass über jeden Umsetzungsschritt gesondert zu entscheiden ist;

    40.

    betont, dass es für die Stärkung der sozialen Dimension der WWU von zentraler Bedeutung ist, die regionalen Unterschiede zu beseitigen; weist darauf hin, dass Indikatoren für regionale Unterschiede zum Scoreboard sozialpolitischer Indikatoren der WWU hinzugefügt werden sollten;

    Justiz, Grundrechte und Migration

    41.

    ist der Auffassung, dass das Regieren auf mehreren Ebenen den Schutz der Grundrechte in der Praxis ermöglicht und zum Prozess der Verwirklichung und des Schutzes eines Europa der Bürgerinnen und Bürger beiträgt;

    42.

    ist der Auffassung, dass bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung gegenseitiges Vertrauen von grundlegender Bedeutung ist, da Terrorismus und Radikalisierung, das organisierte Verbrechen und Cyberkriminalität ihrem Wesen nach transnationale Phänomene sind, die eine Reaktion auf EU-Ebene erfordern; begrüßt die Zusage der Kommission, der Entwicklung der operativen Zusammenarbeit und des operativen Instrumentariums, die diesbezüglich erforderlich sind, vermehrt Aufmerksamkeit zu widmen;

    43.

    nimmt den in der Europäischen Migrationsagenda und bei den Maßnahmen zu ihrer Umsetzung auf die Grundsätze der Solidarität und Verantwortung gelegten Schwerpunkt zur Kenntnis; unterstreicht, dass diese Grundsätze und die Wahrung der Menschenrechte sowie die Kapazitäten der lokalen und regionalen Behörden im Zentrum aller Maßnahmen der EU in puncto Migration sowie bei ihrer Annahme und Umsetzung durch die Mitgliedstaaten stehen sollten;

    44.

    stellt fest, dass die EU mehr Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bereitstellt, und fordert, dass die Kommission eine Untersuchung über ihren Mehrwert und Ausschöpfungsgrad — insbesondere für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften — durchführt; betont, dass die Bereitstellung und Zuweisung von Mitteln für die Steuerung von Migration und für die Integration zügiger erfolgen muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die derzeit Flüchtlinge aufnehmen und beherbergen, unverzüglich die für die Deckung des unmittelbaren Bedarfs der Flüchtlinge notwendigen Finanzmittel erhalten;

    45.

    begrüßt die Ankündigung von Initiativen bezüglich der Beseitigung von Schwachstellen der EU-Asylregelungen und der Vorlage eines kohärenten, langfristigen und EU-weiten Systems zur Umverteilung und Neuansiedlung; begrüßt in diesem Zusammenhang die geplante Weiterentwicklung der Dublin-Verordnung mit dem Ziel einer gerechteren Lastenverteilung auf der Grundlage fester und fairer Quoten; betont, dass die geltenden, einvernehmlich verabredeten Vorgaben des Dublin-Verfahrens in Kraft bleiben und dass alle EU-Mitgliedstaaten die EU Aufnahme- und Verfahrensstandards einhalten müssen;

    46.

    betont die dringende Notwendigkeit für einen verbesserten Schutz der EU-Außengrenzen; betont, dass jedwede Maßnahme, die den Grundsatz der Freizügigkeit im Schengen-Raum grundsätzlich bedroht, vermieden werden sollte; erkennt aber auch an, dass in Ausnahmefällen Kontrollen an den Binnengrenzen der EU zur Gewährleistung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts möglich sein können; legt der Kommission auch nahe, erforderliche künftige Initiativen zur Erleichterung der Integration von Flüchtlingen zu erwägen, z. B. mittels Einrichtung von „Migrations- und Integrationspartnerschaften“ zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Herkunfts- und der Zielländer;

    47.

    nimmt den Vorschlag der Kommission bezüglich einer Liste sicherer Herkunftsstaaten zur Kenntnis und erklärt sich bereit, sich für die Konzeption von Maßnahmen und den Austausch bewährter Verfahren auf regionaler und lokaler Ebene im Rahmen seiner Gemischten Beratenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen einzusetzen, an denen alle sieben im Vorschlag der Kommission aufgeführten Länder beteiligt sein sollen;

    48.

    fordert die Kommission auf, eine wirksame Rückkehrpolitik zu konzipieren, die zügig umgesetzt werden muss und die die Menschenwürde und die Grundrechte derjenigen Migranten wahrt, denen kein Asyl gewährt werden kann und die sicher rückgeführt werden können. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Ressourcen auf die wirklich Hilfsbedürftigen konzentriert werden können, und um das Entstehen weiterer sozialer Konflikte, die zu Extremismus führen könnten, zu vermeiden;

    EU-Handelspolitik

    49.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine neue Investitionsgerichtsbarkeit für die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und alle laufenden und künftigen Handelsverhandlungen zu schaffen; begrüßt insbesondere, dass im neuen Vorschlag die Rechtsetzungshoheit der Regierungen verankert wird, fordert nichtsdestoweniger, eingehender zu klären, inwieweit dadurch das geltende Verfahren zur Streitbeilegung zwischen Investor und Staat (ISDS) verbessert wird;

    50.

    ersucht die Kommission, vor der Aufnahme von Handelsverhandlungen eine Folgeabschätzung der potenziellen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Handelsabkommen durchzuführen, bei der auch KMU, Verbraucher, einzelne Wirtschaftsbranchen, die Menschenrechte und Entwicklungsländer berücksichtigt werden; vor allem ist zu klären, ob und wann die TTIP Auswirkungen auf örtliche lokale Dienstleistungen haben kann;

    51.

    bedauert, dass die regionale und lokale Dimension in den Handelsverhandlungen ständig ausgeklammert wird, und fordert die Kommission auf, dies in ihrer neuen Handels- und Investitionsstrategie zu korrigieren; ersucht die Kommission in diesem Zusammenhang, den AdR in die Verhandlungen über ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) einzubeziehen und ihm — ähnlich wie im Falle von TTIP — Zugang zu den Verhandlungsdokumenten zu gewähren;

    Stabilität und Zusammenarbeit außerhalb der Europäischen Union

    52.

    weist darauf hin, dass dringend eine friedliche Lösung für die Konflikte in Libyen, Syrien und der Ukraine gefunden werden muss. Er bietet an, dass sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der zwischenmenschlichen Diplomatie engagieren; bekräftigt erneut seine Bereitschaft, an der Umsetzung der Dezentralisierungsreform in der Ukraine mitzuwirken, und schlägt vor, die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und Libyens mit dem Ziel des Kapazitätsaufbaus und der territorialen Entwicklung zu stärken, auch vor der vollen Umsetzung einer internen Rahmenvereinbarung;

    53.

    begrüßt die Absicht der Kommission, einen gezielteren Rahmen für die Unterstützung der Stabilisierung- und Demokratisierungsprozesse in den Partnerländern innerhalb der neuen europäische Nachbarschaftspolitik zu schaffen; unterstreicht, dass diese neue Politik eine territoriale Dimension haben und auch die Dezentralisierung und ihre strategischen Ziele unterstützen muss; macht es sich zur Aufgabe, zu diesem Ansatz über seine beiden folgenden Kooperationsplattform beizutragen: ARLEM (Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer) und CORLEAP (Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Länder der Europäischen Union und der Östlichen Partnerschaft);

    54.

    begrüßt die Absicht der Kommission, sich weiterhin für die Konkretisierung der Beitrittsperspektive der EU-Kandidatenländer einzusetzen; fordert die Kommission auf, die Situation der lokalen und regionalen Selbstverwaltungen in den Erweiterungsländern im Rahmen der Fortschrittsberichte zur Erweiterung genauer zu beleuchten. Dies könnte dann den Arbeitsschwerpunkt der Gemeinsamen Beratenden Ausschüsse und der Arbeitsgruppen (AG) bilden;

    55.

    begrüßt die vorgeschlagene Politik als Nachfolgeregelung zum Cotonou-Abkommen sowie die Absicht der Kommission, die Kohärenz des auswärtigen Handels zu erhöhen; unterstreicht die Notwendigkeit, in der Entwicklungspolitik der lokalen Demokratie und der Verwaltungskapazität mehr Gewicht zu geben und die regionale Integration bzw. die dezentralisierte Zusammenarbeit mit den Partnerregionen zu verbessern;

    56.

    fordert die Kommission auf, bei der Berücksichtigung der Antworten im Rahmen der öffentlichen Konsultationen die unterschiedliche Herkunft der Beiträge zu berücksichtigen und zwischen Beiträgen zu unterscheiden, die zum einen Partikularinteressen, zum anderen Gemeinwohlinteressen vertreten. Zu den letztgenannten gehören die Beiträge der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; betont, dass diesem Bedeutungsunterschied auch Rechnung getragen werden muss, wenn bewertet wird, ob Folgenabschätzungen für bestimmte Legislativvorschläge erforderlich sind;

    Bürgerschaft und Regierungsführung

    57.

    betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine entscheidende Rolle dabei spielen können, hohen Verwaltungsaufwand verursachende EU-Vorschriften — auch in Bezug auf Umsetzung und Anwendung — ausfindig zu machen; fordert erneut, den Beitrag des AdR im Rechtsetzungsprozess im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung zu würdigen, da dem AdR bezüglich des Subsidiaritätsprinzips und der territorialen Auswirkungen der EU-Rechtsetzung eine bevorzugte institutionelle Rolle zukommt;

    58.

    wiederholt seine Forderung, die demokratisch gewählten Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihre repräsentativen Verbände von den Bestimmungen des EU-Transparenzregisters, das für die Regelung des Zugangs von Lobbygruppen zu den EU-Institutionen gedacht ist, auszunehmen;

    59.

    begrüßt die Absicht der Kommission, den „Bürgerdialog“ auszudehnen, sowie ihren Willen, die Kluft zwischen der EU und ihren Bürgern zu überbrücken; bekräftigt sein Engagement für Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsprozess der EU sowie für die dezentrale Kommunikation über Maßnahmen der EU, die sich auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auswirken, um die Legitimität der EU und ihrer Rechtsvorschriften zu verbessern;

    60.

    verfolgt mit großem Interesse die Überarbeitung der Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative und betont, dass diese umfassend sein muss, damit dieses Instrument die ihm zugedachte Rolle spielen bzw. seine Vorzüge entfalten kann;

    61.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Präsidenten des Europäischen Rates zu übermitteln.

    Brüssel, den 3. Dezember 2015.

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Markku MARKKULA


    (1)  Entscheidung Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013.

    (2)  CdR 1119/2012; CdR 593/2013.


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