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Document 52015PC0047

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik)

/* COM/2015/047 final */

52015PC0047

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik) /* COM/2015/047 final - 2015/ () */


BEGRÜNDUNG

KONTEXT DES VORSCHLAGS

1.           Die Regeln für die Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[1] (im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt.

2.           Wegen Entlassungen bei der Lufthansa Technik Airmotive Ireland Ltd (LTAI) und zwei ihrer Zulieferer in Irland haben die irischen Behörden den Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt.

3.           Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS

EGF-Antrag || EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik

Mitgliedstaat || Irland

Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene) || IE 02 – Southern and Eastern

Datum der Einreichung des Antrags || 19. September 2014

Datum der Bestätigung des Antragseingangs || 24. September 2014

Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen || 3. Oktober 2014

Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen || 14. November 2014

Frist für den Abschluss der Bewertung || 6. Februar 2015

Interventionskriterium || Artikel 4 Absatz 2 der EGF-Verordnung

Hauptunternehmen || Lufthansa Technik Airmotive Ireland Ltd

Wirtschaftszweig(e) (NACE-Rev.-2-Abteilung)[2] || Abteilung 33 (Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen)

Zahl der Tochterunternehmen, Zulieferer und nachgeschalteten Hersteller || 2

Bezugszeitraum (vier Monate) || 1. März 2014 bis 30. Juni 2014

Zahl der Entlassungen oder der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit während des Bezugszeitraums (a) || 149

Zahl der Entlassungen oder der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit vor oder nach dem Bezugszeitraum (b) || 275

Gesamtzahl der Entlassungen (a + b) || 424

Voraussichtliche Gesamtzahl der zu unterstützenden Begünstigten || 250

Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die sich weder in Arbeit noch der Ausbildung befinden (NEET) || 200

Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 3 922 944

Mittel für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 228 320

Gesamtkosten (EUR) || 4 151 264

EGF-Beitrag in EUR (60%) || 2 490 758

BEWERTUNG DES ANTRAGS

Verfahren

4.           Die irischen Behörden haben den Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik am 19. September 2014 gestellt, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß den folgenden Nummern 6 bis 8 erfüllt waren. Am 24. September 2014, also innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung des Antrags, bestätigte die Kommission den Eingang des Antrags und ersuchte die irischen Behörden am 3. Oktober 2014 um zusätzliche Informationen. Diese zusätzlichen Informationen wurden innerhalb von sechs Wochen nach dem Ersuchen vorgelegt. Die Frist von zwölf Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 6. Februar 2015 ab.

Förderfähigkeit des Antrags

Betroffene Unternehmen und Begünstigte

5.           Der Antrag betrifft 424 Arbeitskräfte, die bei der Lufthansa Technik Airmotive Ireland Ltd (Hauptunternehmen) und zwei Zulieferern entlassen wurden. Das Hauptunternehmen ist im Wirtschaftszweig NACE Rev 2 Abteilung 33 („Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen“) tätig. Die Entlassungen bei den betroffenen Unternehmen erfolgen hauptsächlich in der irischen NUTS-2-Region[4] Southern and Eastern (IE 02).

Unternehmen und Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum

Lufthansa Technik Airmotive LTD || 415 || ||

QCafe || 4 || ||

Senaca Group || 5 || ||

Unternehmen insgesamt: 3 || Entlassungen insgesamt: || 424

Gesamtzahl der Selbständigen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben: || 0

Gesamtzahl der Arbeitskräfte und Selbständigen, die für eine Förderung in Frage kommen: || 424

Interventionskriterien

6.           Die irischen Behörden beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 2 der EGF-Verordnung, der von den Kriterien aus Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a abweicht, wonach es in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften oder zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit von Selbständigen gekommen sein muss, wobei auch arbeitslos gewordene Arbeitskräfte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern und/oder Selbständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, mitzählen. Im Antrag wird ein Bezugszeitraum von vier Monaten nachgewiesen (1. März bis 30. Juni 2014); die Anzahl der entlassenen Arbeitnehmer liegt jedoch unter dem für einen Antrag gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a geltenden Schwellenwert von 500 Personen. Irland zufolge liegen im vorliegenden Fall außergewöhnliche Umstände vor, da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale und regionale Wirtschaft haben (siehe Nummern 21 bis 23).

7.           Gegenstand des Antrags:

– 148 Arbeitskräfte, die innerhalb des Bezugszeitraums von vier Monaten bei der Lufthansa Technik Airmotive Ireland Ltd entlassen wurden[5].

– 1 Arbeitskraft, die bei einem Zulieferer des Hauptunternehmens in demselben Bezugszeitraum von vier Monaten entlassen wurde.

Berechnung der Entlassungen und der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit

8.           Die Entlassungen wurden wie folgt berechnet:

– eine Entlassung ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates[6] der zuständigen Behörde die beabsichtigten Massenentlassungen schriftlich anzeigte. Die irischen Behörden bestätigten vor Abschluss der Prüfung durch die Kommission, dass diese Entlassung tatsächlich vorgenommen wurde.

– 148 Entlassungen ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsvertrags oder dessen vertragsmäßigem Ende.

Förderfähige Begünstigte

9.           Zusätzlich zu den bereits genannten Arbeitskräften kommen weitere 275 Arbeitskräfte für eine Unterstützung in Frage, die vor dem Bezugszeitraum von vier Monaten entlassen wurden. Diese Arbeitskräfte wurden alle nach der allgemeinen Ankündigung der beabsichtigten Entlassungen am 15. November 2013 entlassen. Es kann ein eindeutiger Kausalzusammenhang mit dem Ereignis hergestellt werden, das die Entlassungen während des Bezugszeitraums bewirkt hat, d. h. mit der Schließung des entlassenden Unternehmens.

10.         Für eine Unterstützung kommen somit 424 Begünstigte in Frage.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung

11.         Zum Nachweis des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führt Irland an, dass die Schließung von LTAI auf folgende Elemente zurückzuführen ist: auf eine gravierende Verlagerung im Waren- und Dienstleistungsverkehr der Union infolge eines Technologiewandels hin zur Produktion einer neuen Generation von Flugzeugen und Flugzeugbauteilen, auf eine Verlagerung bei der generellen Praxis der Herstellung von Flugzeugbauteilen, die erhebliche Auswirkungen auf die Marktgegebenheiten des Geschäftsmodells der LTAI hat, und auf eine geografische Verlagerung der globalen Flugzeugproduktion.

12.         In den letzten 20 Jahren fand eine Entwicklung der am weitesten verbreiteten Flugzeugtypen statt: von größtenteils Ganzmetall-, Mechanik-, Elektromechanik-, Hydraulik- und Pneumatikdesigns (z. B. B737-200/300/400/500, MD80, B747-100/200/300 und DC10/MD11) hin zu Verbund- bzw. Metall-/Verbundstrukturen, Fly-by-wire- und vollständig computergesteuerten Flugzeugen. Auch die Triebwerkdesigns der 1960er und 1970er Jahre sind hochentwickelten Materialien und aerodynamischen Designs gewichen.

13.         Künftig dürfte die weltweite Flugzeugflotte von Standardrumpfflugzeugen dominiert werden, mit deren typischen Vertretern B737-600/700/800/900 und A32Fam. Es wird davon ausgegangen, dass der Anteil dieses Typs an der weltweiten Flotte von heute 64 % in Zukunft auf über 70 % (über 29 000 Flugzeuge) anwachsen wird. Prognosen zufolge wird die steigende Nachfrage nach Standardrumpfflugzeugen vor allem von Asien und Fernost ausgehen; dort expandiert die Luftfahrtbranche und es besteht auch allgemein ein größerer Bedarf daran, ältere Flugzeugtypen durch Standardrumpftypen zu ersetzen.[7]

14.         Mit der Einführung weiterer Typen der neuen Generation wie der B737 Max und dem A320 Neo gehen die Betreiber dazu über, die älteren, klassischen Flugzeuge – und zum Teil auch ältere Versionen von Typen der neuen Generation – stillzulegen. In den vergangenen fünf Jahren wurde eine erhebliche Zahl klassischer Flugzeugtypen aus dem Verkehr gezogen, die mit Triebwerkstypen aus dem Kernbereich des LTAI-Portfolios betrieben wurden.

15.         Das traditionelle Geschäftsmodell von LTAI basierte auf mehreren Elementen, die infolge der sich ändernden Profile der weltweiten Flugzeugflotte und des daraus resultierenden schnellen Rückgangs der Flugzeugmodelle, die die Grundlage des LTAI-Portfolios bildeten, erheblich unter Druck geraten sind.

16.         LTAI verfügte über einen gut situierten Handel für Triebwerksersatzteile und damit über die Möglichkeit, eigenständig Handel zu treiben und das weltweite Netz an Materiallieferanten und Reparaturstellen zu nutzen, sowie über einen großen Wettbewerbsvorteil beim Angebot von Triebwerksreparaturaufträgen.

17.         Allerdings drängen aufgrund der stetig ansteigenden Entwicklungskosten bei der Triebwerkstechnologie und der Entwicklung einer parallelen Reparaturtechnologie die Erstausrüster (Original Equipment Manufacturer, OEM) – meist Unternehmen aus Drittstaaten wie General Electric, Pratt Whitney, Honeywell und International Aero Engines – stärker als bislang auf den Markt für Wartung, Reparatur und Überholung.

18.         Eine treibende Kraft hinter dem Anstieg der Flugreisen weltweit ist die Industrialisierung von Ländern wie Indien und China. Im asiatisch-pazifischen Raum und im Nahen Osten werden ehrgeizige Pläne für neue internationale Flughäfen und Inlandsflughäfen neue Chancen für Anbieter von Wartung, Reparatur und Überholung von gewerblichen Flugzeugen bieten. Vor diesem Hintergrund und angesichts des Wachstums, das durch die Tendenz westeuropäischer und US-amerikanischer Fluggesellschaften ausgelöst wird, größere Wartungsarbeiten für ihre Großraumflugzeuge in China durchführen zu lassen, haben Wartungs-, Reparatur- und Überholungsunternehmen insbesondere in China, aber auch im asiatisch-pazifischen Raum und im Nahen Osten massiv investiert.[8]

19.         In Anbetracht der neu entstehenden Chancen für den Bereich Reparatur, Wartung und Überholung von Flugzeugen und Flugzeugbauteilen außerhalb der Union hat Lufthansa Technik selbst vor kurzem strategische Allianzen mit Betreibern im asiatisch-pazifischen Raum, darunter China und die Philippinen, angestrebt und geschlossen. Die Muttergesellschaft Lufthansa Technik hat ferner beschlossen, ihre globalen Wartungs-, Reparatur- und Überholungstätigkeiten für den Airbus A330/340 bei ihrer Tochtergesellschaft Lufthansa Technik Philippines (LTP) anzusiedeln; dies entspricht ihrem Plan, umfassende Wartungsfazilitäten für Großraumflugzeuge nach Asien zu verlagern, wo die Lohnkosten niedriger sind. Die Mitarbeiterzahl bei LTP stieg von 1800 auf 2200; die philippinischen Mechaniker wurden in Deutschland geschult.[9]

20.         Auch 2013 und Anfang 2014 schloss bzw. verlängerte die Lufthansa Technik Dienstleistungsverträge mit Air Asia X mit Sitz in Malaysia (für Flugzeuge), mit GoAir, Indien, und Sri Lankan Airlines (für Flugzeugbauteile) und mit Pakistan International Airlines (für Triebwerke). Sie schloss ferner eine langfristige Dienstleistungsvereinbarung über Flugzeugbauteile mit dem US-amerikanischen Unternehmen UTC Aerospace ab, einem Erstausrüster für Triebwerke.

21.         Diese Unternehmen in Drittstaaten sollen eindeutig kostengünstigere Kapazitäten und Dienstleistungen anbieten als die Hauptstandorte der Lufthansa in der Union, und werden zu dem schnellen Wachstum der Luftfahrtbranche außerhalb der Union beitragen.

22.         Bislang war die Branche „Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen“ zweimal Gegenstand von EGF-Anträgen (der vorliegende Fall eingeschlossen); der andere Antrag wurde mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise begründet.[10]

Ereignisse, die die Entlassungen bzw. die Einstellung der Tätigkeit ausgelöst haben

23.         Die Entlassungen bei der Lufthansa Technik Airmotive Ireland Ltd sind Folge der Schließung des Unternehmens und des Abbaus der gesamten Belegschaft.

24.         Das Werk für Wartung, Reparatur und Überholung von Flugzeugen der Airmotive Irland in Rathcoole, Co. Dublin, war 1980 von der Aer Lingus eingerichtet worden. Die Lufthansa Technik Airmotive Ireland Limited (LTAI) übernahm 1997 eine Beteiligung von 60 % und wurde 1999 alleinige Eigentümerin.

25.         Im Oktober 2010 baute Shannon Aerospace, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Lufthansa, 100 Arbeitsplätze im Rahmen eines breiter angelegten Umstrukturierungsprogramms für das Unternehmen in deutscher Hand ab; sie führte dies auf eine nicht nachhaltige Kostenbasis zurück.[11]

26.         Am 15. November 2013 gab das Unternehmen die Absicht bekannt, 409 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in seinem Werk in West-Dublin zu entlassen. Nach Angaben des Unternehmens war dies die Folge einer umfassenden Betriebsprüfung bei der LTAI im Zusammenhang mit sinkenden Einnahmen und geringeren Chancen auf dem internationalen Markt.[12]

27.         Trotz Bemühungen der LTAI und der Industrial Development Authority (IDA), einen Käufer für das Werk zu finden, wurden im Dezember 2013 insgesamt 415 Entlassungen und die Schließung des Standorts 2014 bestätigt. Die Entlassungen begannen im Dezember 2013 und sollten im Juni 2014 abgeschlossen werden.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage

28.         Die 415 Lufthansa-Beschäftigten waren in den Grafschaften Dublin (davon 212 in den Verwaltungsgrafschaften South Dublin, Fingal, Dublin City, Dun Laoghaire-Rathdown), Kildare (140), Meath (15), Wicklow (14) oder den angrenzenden Grafschaften (34) ansässig. Von den in Dublin lebenden Arbeitskräften lebten mehr als 60 in der Nähe von Rathcoole, z. B. in Tallaght und Clondalkin (South Dublin) oder in Blanchardstown (Fingal).

29.         Gemäß der jüngsten Volkszählung aus dem Jahr 2011 waren bei einer Gesamtbevölkerung von 3 608 662 Personen über 15 Jahren in Irland 390 677 (10,83 %) als „arbeitslos/früherer Arbeitsplatz verloren oder aufgegeben“ eingestuft. Zwar lag der Prozentsatz in South Dublin nur leicht darüber (11,61 %); diese Zahlen zeigen jedoch nicht erhebliche lokale Standortnachteile.

30.         Beispielsweise zählten Blanchardstown-Tyrrelstown, Tallaght-Killinarden, Clondalkin-Rowlagh und Tallaght-Fettercairn in Bezug auf die Arbeitslosenzahlen unter den 3409 Wahlbezirken landesweit zu den Top 25 mit Arbeitslosenquoten von 24,64 %[13], 23,83 %[14], 22,34 %[15] bzw. 22,01 %[16]. Andere sozioökonomische Indikatoren dieser Wahlbezirke – niedriges Bildungsniveau, Mangel an beruflichen Qualifikationen und ein hoher Anteil an Sozialwohnungen – deuten auf erhebliche Standortnachteile und Armut hin.

31.         Die Zahl der im Arbeitslosenregister (Live Register) geführten Personen stieg in der Region Dublin zwischen April und Mai 2014 von 94 529 auf 94 940 (+0,43 %); dem steht ein Anstieg von 388 559 auf 388 764 (+0,05 %) für das ganze Land gegenüber[17].

32.         Ende 2012 hatten knapp 59 % der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter von 15 bis 64 Jahren in Irland eine bezahlte Arbeitsstelle. Diese Zahl liegt deutlich unter dem Beschäftigungsziel von 69–71 %, das Irland sich in seinen Europa-2020-Indikatoren gesetzt hat.[18]

Erläuterung der außergewöhnlichen Umstände zur Rechtfertigung der Zulässigkeit des Antrags

33.         Nach Auffassung Irlands sollte dieser Antrag trotz der Tatsache, dass es innerhalb des Bezugszeitraums von vier Monaten zu weniger als 500 Entlassungen gekommen ist, einem Antrag gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung gleichgestellt werden, da außergewöhnliche Umstände vorherrschen und da die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale, regionale oder nationale Wirtschaft haben. Zu diesem Zweck legen die irischen Behörden Informationen zu den Entlassungswellen in Unternehmen dieser Branche vor. Diese begannen 2009 und 2010 mit 1365 Entlassungen im Wartungs-, Reparatur- und Überholungswerk SR Technics am Flughafen Dublin. Im November 2013 wurden Entlassungen bei der Lufthansa Technik Airmotive Technik in South Dublin angekündigt, gefolgt von der Avisierung von 107 Entlassungen bei Pratt and Whitney, einem weiteren Wartungs-, Reparatur- und Überholungsbetrieb in Rathecoole. Darüber hinaus wurden im September 2014 rund 400 Entlassungen bei Bombardier angekündigt, einem Luftfahrtunternehmen in Belfast, bei dem die bei Lufthansa Technik entlassenen Arbeitskräfte potenziell hätten Arbeit finden können, da es nur etwa 120 km von Dublin entfernt liegt.

34.         Da derzeit etwa 1550 Personen in dieser Branche in Irland beschäftigt sind, zeigen die oben angeführten Zahlen einen Rückgang der Gesamtbeschäftigung von ca. 52 % in diesem Bereich.

35.         Die irischen Behörden führen ferner an, dass die Arbeitskräfte aus dieser Branche über einige äußert spezifische Fertigkeiten verfügen, die sie nur schwer in anderen Branchen einbringen können, so dass sie nicht leicht rasch einen neuen Arbeitsplatz finden werden. Dies gilt umso mehr für die Arbeitskräfte, die bereits älter sind (etwa 20 % der Lufthansa-Technik-Belegschaft) oder schon lange bei diesem Arbeitgeber beschäftigt waren.

Vorgesehene Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen

Vorgesehene Begünstigte

36.         Voraussichtlich nehmen 250 Arbeitskräfte an den Maßnahmen teil. Nachstehend die Aufschlüsselung der vorgesehenen Arbeitnehmer nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe:

Kategorie || Zahl der vorgesehenen Begünstigten

Geschlecht: || Männer: || 220 || (88 %)

|| Frauen: || 30 || (12 %)

Staatsangehörigkeit: || EU-Staatsangehörige: || 246 || (98,4 %)

|| Drittstaatsangehörige: || 4 || (1,6 %)

Altersgruppe: || 15- bis 24-Jährige: || 12 || (4,8 %)

|| 25- bis 29-Jährige: || 18 || (7,2 %)

|| 30- bis 54-Jährige: || 149 || (59,6 %)

|| 55- bis 64-Jährige: || 70 || (28,0 %)

|| über 64-Jährige: || 1 || (0,4 %)

37.         Zudem werden die irischen Behörden aus dem EGF kofinanzierte personalisierte Dienstleistungen für bis zu 200 junge Menschen anbieten, die sich weder in Arbeit noch in der Ausbildung befinden (NEET) und die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 25 Jahre alt sind, da alle in Nummer 10 genannten 424 Entlassungen in der NUTS-2-Region Southern and Eastern (IE02) erfolgen, die Anspruch auf Förderung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen hat.

Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen

38.         Bei den personalisierten Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte und die NEET angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen:

– Berufsberatung und und Planung der beruflichen Laufbahn: Diese Maßnahme ist für die entlassenen Arbeitskräfte von entscheidender Bedeutung, die evtl. zu Beginn verunsichert darüber sind, wie sie in den Arbeitsmarkt zurückkommen können. Eine frühzeitige Beratung kann die Entlassenen dabei unterstützen, ihre Situation und ihre Perspektiven klar zu beurteilen. Eine weitere, genauer auf jeder Person zugeschnittene Beratung ist einige Zeit nach der Entlassung hilfreich, um die Arbeitskräfte den Weg in die Erwerbstätigkeit aufzuzeigen. Die Unterstützung umfasst Folgendes: Profilerstellung, Ermittlung der Bedürfnisse, Bewertung des Lernwegs, Erstellen des Lebenslaufs, berufliche Orientierung und Planung, Unterstützung bei der Stellensuche und andere verbundene Unterstützungs- und Beratungsleistungen. Diverse Stellen, wie das Ministerium für Sozialschutz, die Education and Training Boards, die EGF-Koordinierungseinheit der SOLAS und privat finanzierte Beratungsexperten werden gegebenenfalls Dienstleistungen anbieten, um die entlassenen Arbeitskräfte zu unterstützen; dazu zählen auch formelle, von der QQI/FETAC genehmigte Kurse zur Planung des Berufswegs, die als  Ausgangspunkt für weitere formelle beschäftigungsorientierte Schulungs- und Bildungskurse dienen.

– EGF-Fortbildungsbeihilfen: Diese Maßnahmen werden von zugelassenen privaten Anbietern umgesetzt, die von der nationalen EGF-Koordinierungseinheit der SOLAS verwaltet werden. Die Mechanismen für die EGF-Fortbildungsbeihilfen ermöglichen dem EGF-Begünstigten mehr Flexibilität, um zusätzlich zu den von den staatlichen Agenturen angebotenen Schulungen spezifische maßgeschneiderte und anerkannte Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Hochschulprogramme zu finden und auszuwählen (z. B. Luftfahrtkurse der irischen Luftfahrtbehörde IAA).

– Berufliche Aus- und Weiterbildung und Bildungsprogramme: Diese Maßnahmen werden hauptsächlich von staatlichen Agenturen wie den Education and Training Boards angeboten, aber auch von zugelassenen privaten Anbietern in Form von Brancheninitiativen wie Skillnets-Schulungsprogramme (www.skillnets.ie) oder „Fast Track to IT“ (FIT www.fit.ie). Besondere Praktika oder Betriebs- bzw. Berufspraktika, Traineeships und gemeindeorientierte Schulungsprogramme können nach Abstimmung mit dem Ministerium für Sozialschutz und anderen staatlichen Stellen, die über die nationale Zuständigkeit für solche Interventionen verfügen, ebenfalls angeboten werden.

– Bildungsprogramme im tertiären Bereich: Diese Maßnahmen werden Vollzeit- und Teilzeitprogramme für die vorgesehenen Personen umfassen; angeboten werden sie in staatlich finanzierten Institutionen vor allem in der Region Dublin und Umgebung. Das Institute of Technology Tallaght, das Institute of Technology Blanchardstown, das Institute of Technology Carlow, das Dublin Institute of Technology und die Dublin City University sind wichtige Hochschulen in dem Einzugsgebiet, in dem die betroffenen Arbeitskräfte wohnen. Ferner können auch kurze Umschulungskurse für anerkannte Bereiche, in denen Fertigkeiten fehlen, angeboten werden, die im Rahmen von Initiativen wie Springboard (www.springboardcourses.ie) finanziert werden. Die EGF-Fortbildungsbeihilfen (QQI/HETAC) werden den entlassenen Arbeitskräften auch gewährt, um Zugang zu Programmen im Tertiärbereich zu erhalten, die nur von privaten Einrichtungen angeboten werden oder die hochspezialisiert sind. Dabei wird genau geprüft werden, ob die Personen, die ein Studium aufnehmen möchten, über die notwendigen Qualifikationen und die Eignung für die Aufnahme eines bestimmten Studiums verfügen oder ob Vorbereitungskurse oder Alternativen in anderen Unterstützungsbereichen geeigneter wären.

– Unterstützung für die Unternehmensgründung/Selbständigkeit: Die Unterstützung für die Unternehmensgründung oder Selbständigkeit wird hauptsächlich durch die lokalen Arbeitsämter bereitgestellt. Den Arbeitskräften, die die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder die Gründung eines Unternehmens als nachhaltige Beschäftigungsoption in Betracht ziehen, stehen diverse Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören einführende Module, Workshops zum Thema Geschäftsplanung, Mentoring-Programme und Existenzgründungsbeihilfen. Je nach Bedarf können über das Ministerium für Sozialschutz, das Skillsnets-Netzwerk oder in Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen weitere Fortbildungen für Unternehmensgründer angeboten werden.

– Einkommensbeihilfen einschließlich EGF-Beiträgen zu Schulungskosten: Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugang und die Teilnahme an Beratungsangeboten sowie an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu verbessern; die EGF-Beiträge zu Schulungskosten sollen dazu beitragen, die Nebenkosten einer Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilweise zu decken. Diese von der EGF-Koordinierungseinheit verwalteten Beihilfen sollen dazu beitragen, einige der Ausgaben für Transport, Lebenshaltung, Unterrichtsmaterial, Ausstattung usw. zu decken. Andere Beihilfen sind beispielsweise die Ausbildungsbeihilfe des Education and Training Board, die „Back to Education“-Beihilfe des Ministeriums für Sozialschutz, Stipendien des Ministeriums für Bildung und berufliche Qualifizierung oder die „Back to work“-Beihilfe für Unternehmen des Ministeriums für Sozialschutz.

Die personalisierten Dienstleistungen, die den NEET angeboten werden sollen, sind die gleichen wie die für die entlassenen Arbeitskräfte; sie werden jedoch individuell auf jeden NEET zugeschnitten.

39.         Die hier beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.

40.         Die irischen Behörden haben die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vorgelegt, die für das betreffende Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie bestätigten, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.

Veranschlagte Haushaltsmittel

41.         Die Gesamtkosten werden auf insgesamt 4 151 264 EUR geschätzt, wobei die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 3 922 944 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 228 320 EUR veranschlagt werden.

42.         Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 490 758 EUR (60 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Teilnehmerzahl || Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/in (in EUR) (*) || Geschätzte Gesamtkosten (in EUR) (**)

Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung)

Berufsberatung und Unterstützung bei der Planung der beruflichen Laufbahn || 450 || 404 || 181 924

EGF-Fortbildungsbeihilfen || 198 || 2 106 || 416 932

Berufliche Aus- und Weiterbildung und Bildungsprogramme im sekundären Bereich || 218 || 4 123 || 898 910

Bildungsprogramme im tertiären Bereich || 116 || 6 310 || 731 933

Unterstützung für Unternehmensgründung/Selbständigkeit || 50 || 6 404 || 320 214

Zwischensumme (a) Anteil an den Gesamtkosten (a) und (b) (in %) || – || 2 549 913

(65 %)

Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung)

Einkommensbeihilfen einschließlich Beiträgen zu Schulungskosten || 358 || 3 835 || 1 373 031

Zwischensumme (b) Anteil an den Gesamtkosten (a) und (b) (in %) || – || 1 373 031 (35 %)

Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung

1. Vorbereitungsmaßnahmen || – || 3 000

2. Verwaltung || – || 144 229

3. Information und Werbung || – || 41 713

4. Kontrolle und Berichterstattung || – || 39 378

Zwischensumme (c) Anteil an den Gesamtkosten (a + b + c) (in %) || – || 228 320

(5,5 %)

Gesamtkosten (a + b + c): || – || 4 151 264

EGF-Beitrag (60% der Gesamtkosten) || – || 2 490 758

(*) Um Dezimalstellen zu vermeiden, wurden die veranschlagten Kosten je Arbeitskraft gerundet. Das Runden hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf die Gesamtkosten je Maßnahme.

(**) Um Dezimalstellen zu vermeiden, wurden die Gesamtkosten je Maßnahme gerundet.

43.         Die Kosten der in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen, die als Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung ausgewiesen werden, betragen weniger als 35 % der Gesamtkosten des koordinierten Pakets der personalisierten Dienstleistungen. Die irischen Behörden haben bestätigt, dass die aktive Teilnahme der zu unterstützenden Personen an den Aktivitäten zur Arbeitsuche bzw. Weiterbildung Vorbedingung für die Durchführung der Maßnahmen ist.

44.         Die irischen Behörden haben bestätigt, dass die Investitionen in die Selbständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigten nicht übersteigen.

Zeitraum, in dem Ausgaben für einen Finanzbeitrag in Frage kommen

45.         Die irischen Behörden leiteten am 7. Dezember 2013 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der zu unterstützenden Personen ein. Die Ausgaben für die unter Nummer 29 beschriebenen Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 7. Dezember 2013 bis zum 19. September 2016 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage; abweichend hiervon sind Maßnahmen im tertiären Bildungsbereich bis zum 19. März 2017 förderfähig.

46.         Den irischen Behörden entstanden ab dem 15. November 2013 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie zur Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum vom 15. November 2013 bis zum 19. März 2017 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.

Komplementarität mit aus nationalen Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen

47.         Die Quelle der nationalen Vor- bzw. Kofinanzierung ist das irische Finanzministerium, das die Dienstleistungen vorfinanziert und nach Genehmigung des EGF-Beitrags auch das Programm kofinanzieren wird. Die Mittel stammen aus dem nationalen Ausbildungsfonds (National Training Fund) und aus Haushaltslinien des Ministeriums für Bildung und berufliche Qualifizierung und anderer relevanter Regierungsstellen.

Verfahren für die Anhörung der vorgesehenen Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften

48.         Die irischen Behörden haben angegeben, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in Absprache mit den zu unterstützenden Personen, ihren Vertretern sowie den Gewerkschaften ausgearbeitet wurde.

49.         Nachdem das Ministerium für Arbeitsplätze, Unternehmen und Innovation das anstehende Massenentlassungsverfahren im November 2013 mitgeteilt hatte, kontaktierte die EGF-Verwaltungsbehörde gemeinsam mit der Behörde für industrielle Entwicklung die Unternehmensführung und die Gewerkschaften SIPTU (Services Industrial Public and Technical Union), TEEU (Technical Engineering and Electrical Union) und Unite the Union, um die potenziellen Bedürfnisse der entlassenen Arbeitskräfte zu ermitteln und zu erörtern.

50.         Das Ministerium für Sozialschutz führte im Januar 2014 bei den betroffenen Arbeitskräften bereits eine umfassende Befragung durch, um sich ein Bild der Zielgruppe, ihres Bildungs- und Qualifikationsstands und ihres potenziellen Bedarfs an personalisierten Dienstleistungen zu machen und so ihre Aussichten auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern.

51.         Weitere Kontakte der EGF-Behörde führten zu einem Treffen mit Gewerkschafts‑/Arbeitnehmervertretern im August 2014, bei dem es um das EGF-Verfahren, Datenerhebung und die Fortschritte des Antrags ging. Die EGF-Verwaltungsbehörde beauftragte die EGF-Koordinierungseinheit mit einer weiteren schriftlichen Erhebung, die mit der Unterstützung der Arbeitnehmervertreter und in Zusammenarbeit mit ihnen durchgeführt wurde, um zu ermitteln, inwiefern der Fonds den entlassenen Arbeitskräfte zugutekommen könnte.

52.         Wie bei anderen EGF-Programmen in Irland soll ein beratendes Forum oder eine andere Form der Interaktion eingerichtet werden, das bzw. die die laufenden Arbeiten der EGF-Koordinierungseinheit ergänzt und den entlassenen Arbeitskräften und anderen Interessenträgern die Möglichkeit gibt, fortlaufend Input zur EGF-Programmdurchführung zu geben.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

53.         Der Antrag enthält eine Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen dargelegt sind. Irland hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von der EGF-Verwaltungsbehörde verwaltet werden wird, die sich aus hierfür benannten Mitarbeitern des Ministeriums für Bildung und berufliche Qualifizierung zusammensetzt. Die Verwaltungsbehörde prüft die von den zwischengeschalteten Stellen im Namen öffentlicher Empfänger eingereichten Anträge auf Auszahlung von EGF-Mitteln und nimmt die Zahlungen vor.

54.         Die zwischengeschalteten Stellen sind für die Beantragung der EGF-Mittel bei der Verwaltungsbehörde und in der Regel auch für die Auszahlung an die Empfänger zuständig. Des Weiteren obliegt ihnen die Prüfung, ob Zweck, Umfang und Höhe der beantragten Mittel im Rahmen des EGF-Antrags angemessen sind. Außerdem stellen sie sicher, dass die öffentlichen Empfänger für alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem EGF und für die betreffenden Anträge angemessene Überwachungs-, Protokollierungs- und Kontrollverfahren anwenden und ordnungsgemäß dokumentieren.

55.         Der EGF-Prüfbehörde obliegt die Bescheinigung der Ausgabenerklärungen im Zusammenhang mit den durch den EGF kofinanzierten Maßnahmen. Dabei hat sie sich zu vergewissern, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Förderfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben erfüllt sind. Außerdem bescheinigt sie die Erklärung zur Begründung der Ausgaben, die als Teil des Abschlussberichts zu übermitteln ist.

56.         Eine unabhängige Auditstelle legt ihre Stellungnahme zusammen mit dem endgültigen Bericht vor.

Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats

57.         Die irischen Behörden haben – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben:

– Die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet.

– Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten.

– Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen.

– Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden.

– Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.

AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Haushaltsvorschlag

58.         Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[19] darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

59.         Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der zu unterstützenden Begünstigten, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten, schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 2 490 758 EUR (60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann.

60.         Der vorgeschlagene Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF wird nach der Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[20] einvernehmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat gefasst.

Verwandte Rechtsakte

61.         Zeitgleich mit ihrem Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des Betrags von 2 490 758 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie vor.

62.         Zum selben Zeitpunkt, zu dem die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF erlassen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[21], insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[22], insbesondere auf Nummer 13,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte und Selbständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, mit der sich die Verordnung (EG) Nr. 546/2009[23] befasst, oder infolge einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise arbeitslos geworden sind bzw. ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

(2)       Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[24] darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

(3)       Am 19. September 2014 stellte Irland einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen[25] bei der Lufthansa Technik Airmotive Ireland LTD und zwei ihrer Zulieferer. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2 490 758 EUR bereitzustellen.

(4)       Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 hat Irland beschlossen, aus dem EGF kofinanzierte personalisierte Dienstleistungen auch für 200 NEET anzubieten.

(5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Irlands bereitgestellt werden kann —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird der EGF in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2 490 758 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments      Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.

[2]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[3]               Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013.

[4]               Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung (ABl. L 310 vom 9.11.2013, S. 34).

[5]               Im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der EGF-Verordnung.

[6]               Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225 vom 12.8.1998, S. 16).

[7]               Bericht der HR-Abteilung von LTAI an IDA Ireland, 28.3.2014.

[8]               http://www.asianaviation.com/articles/415/China-MRO

[9]               http://www.lite.orientaviation.com/orient-aviation-magazine/ground-handling/lht-continues-to-spread-its-wings-in-asia#.VK_FVxtF2Uk

[10]             EGF/2009/021 IE/SR Technics

[11]             http://eurofound.europa.eu/observatories/emcc/erm/factsheets/shannon-aerospace

[12]             http://www.ltai.ie/press-releases-content/-/asset_publisher/3hGk/content/press-release-ltai-wind-up-media/10165

[13]             http://census.cso.ie/sapmap2011/Results.aspx?Geog_Type=ED&Geog_Code=04015&CTY=04

[14]             http://census.cso.ie/sapmap2011/Results.aspx?Geog_Type=ED&Geog_Code=03033&CTY=03

[15]             http://census.cso.ie/sapmap2011/Results.aspx?Geog_Type=ED&Geog_Code=03009&CTY=03

[16]             http://census.cso.ie/sapmap2011/Results.aspx?Geog_Type=ED&Geog_Code=03030&CTY=03

[17]             http://www.cso.ie/en/releasesandpublications/er/lr/liveregistermay2014/#.VK_L0RtF2Uk

[18]             http://ec.europa.eu/europe2020/europe-2020-in-your-country/ireland/national-reform-programme/index_en.htm

[19]             ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

[20]             ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

[21]             ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.

[22]             ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

[23]             ABl L 167 vom 29.6.2009, S. 26.

[24]             ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

[25]             Im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der EGF-Verordnung.

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