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Document 52015PC0047
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund (application EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik)
/* COM/2015/047 final */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik) /* COM/2015/047 final - 2015/
BEGRÜNDUNG KONTEXT DES VORSCHLAGS 1. Die Regeln für die
Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[1]
(im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt. 2. Wegen Entlassungen bei der
Lufthansa Technik Airmotive Ireland Ltd (LTAI) und zwei ihrer Zulieferer in
Irland haben die irischen Behörden den Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik
auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt. 3. Nach Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung
zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF
erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS EGF-Antrag || EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik Mitgliedstaat || Irland Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene) || IE 02 – Southern and Eastern Datum der Einreichung des Antrags || 19. September 2014 Datum der Bestätigung des Antragseingangs || 24. September 2014 Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen || 3. Oktober 2014 Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen || 14. November 2014 Frist für den Abschluss der Bewertung || 6. Februar 2015 Interventionskriterium || Artikel 4 Absatz 2 der EGF-Verordnung Hauptunternehmen || Lufthansa Technik Airmotive Ireland Ltd Wirtschaftszweig(e) (NACE-Rev.-2-Abteilung)[2] || Abteilung 33 (Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen) Zahl der Tochterunternehmen, Zulieferer und nachgeschalteten Hersteller || 2 Bezugszeitraum (vier Monate) || 1. März 2014 bis 30. Juni 2014 Zahl der Entlassungen oder der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit während des Bezugszeitraums (a) || 149 Zahl der Entlassungen oder der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit vor oder nach dem Bezugszeitraum (b) || 275 Gesamtzahl der Entlassungen (a + b) || 424 Voraussichtliche Gesamtzahl der zu unterstützenden Begünstigten || 250 Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die sich weder in Arbeit noch der Ausbildung befinden (NEET) || 200 Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 3 922 944 Mittel für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 228 320 Gesamtkosten (EUR) || 4 151 264 EGF-Beitrag in EUR (60%) || 2 490 758 BEWERTUNG DES ANTRAGS Verfahren 4. Die irischen Behörden haben
den Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa Technik am 19. September 2014
gestellt, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die
Interventionskriterien gemäß den folgenden Nummern 6 bis 8 erfüllt waren.
Am 24. September 2014, also innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung des
Antrags, bestätigte die Kommission den Eingang des Antrags und ersuchte die
irischen Behörden am 3. Oktober 2014 um zusätzliche Informationen. Diese
zusätzlichen Informationen wurden innerhalb von sechs Wochen nach dem Ersuchen
vorgelegt. Die Frist von zwölf Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags,
innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen
für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 6. Februar
2015 ab. Förderfähigkeit des Antrags Betroffene Unternehmen und Begünstigte 5. Der Antrag betrifft
424 Arbeitskräfte, die bei der Lufthansa Technik Airmotive Ireland Ltd
(Hauptunternehmen) und zwei Zulieferern entlassen wurden. Das Hauptunternehmen
ist im Wirtschaftszweig NACE Rev 2 Abteilung 33 („Reparatur und
Installation von Maschinen und Ausrüstungen“) tätig. Die Entlassungen bei den
betroffenen Unternehmen erfolgen hauptsächlich in der irischen NUTS-2-Region[4] Southern and Eastern
(IE 02). Unternehmen und Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum Lufthansa Technik Airmotive LTD || 415 || || QCafe || 4 || || Senaca Group || 5 || || Unternehmen insgesamt: 3 || Entlassungen insgesamt: || 424 Gesamtzahl der Selbständigen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben: || 0 Gesamtzahl der Arbeitskräfte und Selbständigen, die für eine Förderung in Frage kommen: || 424 Interventionskriterien 6. Die irischen Behörden
beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 2 der
EGF-Verordnung, der von den Kriterien aus Artikel 4 Absatz 1
Buchstabe a abweicht, wonach es in einem Unternehmen in einem
Mitgliedstaat innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in mindestens
500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften oder zur Aufgabe der
Erwerbstätigkeit von Selbständigen gekommen sein muss, wobei auch arbeitslos
gewordene Arbeitskräfte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern
und/oder Selbständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, mitzählen.
Im Antrag wird ein Bezugszeitraum von vier Monaten nachgewiesen (1. März
bis 30. Juni 2014); die Anzahl der entlassenen Arbeitnehmer liegt jedoch
unter dem für einen Antrag gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a
geltenden Schwellenwert von 500 Personen. Irland zufolge liegen im
vorliegenden Fall außergewöhnliche Umstände vor, da die Entlassungen
schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale und regionale
Wirtschaft haben (siehe Nummern 21 bis 23). 7. Gegenstand
des Antrags: –
148 Arbeitskräfte, die innerhalb des
Bezugszeitraums von vier Monaten bei der Lufthansa Technik Airmotive Ireland
Ltd entlassen wurden[5]. –
1 Arbeitskraft, die bei einem Zulieferer des
Hauptunternehmens in demselben Bezugszeitraum von vier Monaten entlassen wurde. Berechnung der Entlassungen und der
Fälle der Aufgabe der Tätigkeit 8. Die Entlassungen wurden wie
folgt berechnet: –
eine Entlassung ab dem Zeitpunkt, zu dem der
Arbeitgeber gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 98/59/EG des
Rates[6]
der zuständigen Behörde die beabsichtigten Massenentlassungen schriftlich
anzeigte. Die irischen Behörden bestätigten vor Abschluss der Prüfung durch die
Kommission, dass diese Entlassung tatsächlich vorgenommen wurde. –
148 Entlassungen ab dem Zeitpunkt der
tatsächlichen Beendigung des Arbeitsvertrags oder dessen vertragsmäßigem Ende. Förderfähige Begünstigte 9. Zusätzlich zu den bereits
genannten Arbeitskräften kommen weitere 275 Arbeitskräfte für eine
Unterstützung in Frage, die vor dem Bezugszeitraum von vier Monaten entlassen
wurden. Diese Arbeitskräfte wurden alle nach der allgemeinen Ankündigung der
beabsichtigten Entlassungen am 15. November 2013 entlassen. Es kann ein
eindeutiger Kausalzusammenhang mit dem Ereignis hergestellt werden, das die
Entlassungen während des Bezugszeitraums bewirkt hat, d. h. mit der
Schließung des entlassenden Unternehmens. 10. Für eine Unterstützung kommen
somit 424 Begünstigte in Frage. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der
Globalisierung 11. Zum Nachweis des Zusammenhangs
zwischen den Entlassungen und weitgehenden strukturellen Veränderungen im
Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führt Irland an, dass die
Schließung von LTAI auf folgende Elemente zurückzuführen ist: auf eine
gravierende Verlagerung im Waren- und Dienstleistungsverkehr der Union infolge
eines Technologiewandels hin zur Produktion einer neuen Generation von
Flugzeugen und Flugzeugbauteilen, auf eine Verlagerung bei der generellen
Praxis der Herstellung von Flugzeugbauteilen, die erhebliche Auswirkungen auf
die Marktgegebenheiten des Geschäftsmodells der LTAI hat, und auf eine
geografische Verlagerung der globalen Flugzeugproduktion. 12. In den letzten 20 Jahren
fand eine Entwicklung der am weitesten verbreiteten Flugzeugtypen statt: von
größtenteils Ganzmetall-, Mechanik-, Elektromechanik-, Hydraulik- und
Pneumatikdesigns (z. B. B737-200/300/400/500, MD80, B747-100/200/300 und
DC10/MD11) hin zu Verbund- bzw. Metall-/Verbundstrukturen, Fly-by-wire- und
vollständig computergesteuerten Flugzeugen. Auch die Triebwerkdesigns der
1960er und 1970er Jahre sind hochentwickelten Materialien und aerodynamischen
Designs gewichen. 13. Künftig dürfte die weltweite
Flugzeugflotte von Standardrumpfflugzeugen dominiert werden, mit deren
typischen Vertretern B737-600/700/800/900 und A32Fam. Es wird davon
ausgegangen, dass der Anteil dieses Typs an der weltweiten Flotte von heute
64 % in Zukunft auf über 70 % (über 29 000 Flugzeuge)
anwachsen wird. Prognosen zufolge wird die steigende Nachfrage nach
Standardrumpfflugzeugen vor allem von Asien und Fernost ausgehen; dort
expandiert die Luftfahrtbranche und es besteht auch allgemein ein größerer
Bedarf daran, ältere Flugzeugtypen durch Standardrumpftypen zu ersetzen.[7] 14. Mit der Einführung weiterer
Typen der neuen Generation wie der B737 Max und dem A320 Neo gehen
die Betreiber dazu über, die älteren, klassischen Flugzeuge – und zum Teil auch
ältere Versionen von Typen der neuen Generation – stillzulegen. In den
vergangenen fünf Jahren wurde eine erhebliche Zahl klassischer Flugzeugtypen
aus dem Verkehr gezogen, die mit Triebwerkstypen aus dem Kernbereich des
LTAI-Portfolios betrieben wurden. 15. Das traditionelle
Geschäftsmodell von LTAI basierte auf mehreren Elementen, die infolge der sich
ändernden Profile der weltweiten Flugzeugflotte und des daraus resultierenden
schnellen Rückgangs der Flugzeugmodelle, die die Grundlage des LTAI-Portfolios
bildeten, erheblich unter Druck geraten sind. 16. LTAI verfügte über einen gut
situierten Handel für Triebwerksersatzteile und damit über die Möglichkeit,
eigenständig Handel zu treiben und das weltweite Netz an Materiallieferanten
und Reparaturstellen zu nutzen, sowie über einen großen Wettbewerbsvorteil beim
Angebot von Triebwerksreparaturaufträgen. 17. Allerdings drängen aufgrund
der stetig ansteigenden Entwicklungskosten bei der Triebwerkstechnologie und
der Entwicklung einer parallelen Reparaturtechnologie die Erstausrüster
(Original Equipment Manufacturer, OEM) – meist Unternehmen aus Drittstaaten wie
General Electric, Pratt Whitney, Honeywell und International Aero Engines –
stärker als bislang auf den Markt für Wartung, Reparatur und Überholung. 18. Eine treibende Kraft hinter
dem Anstieg der Flugreisen weltweit ist die Industrialisierung von Ländern wie
Indien und China. Im asiatisch-pazifischen Raum und im Nahen Osten werden
ehrgeizige Pläne für neue internationale Flughäfen und Inlandsflughäfen neue
Chancen für Anbieter von Wartung, Reparatur und Überholung von gewerblichen
Flugzeugen bieten. Vor diesem Hintergrund und angesichts des Wachstums, das
durch die Tendenz westeuropäischer und US-amerikanischer Fluggesellschaften
ausgelöst wird, größere Wartungsarbeiten für ihre Großraumflugzeuge in China
durchführen zu lassen, haben Wartungs-, Reparatur- und Überholungsunternehmen
insbesondere in China, aber auch im asiatisch-pazifischen Raum und im Nahen
Osten massiv investiert.[8]
19. In Anbetracht der neu
entstehenden Chancen für den Bereich Reparatur, Wartung und Überholung von
Flugzeugen und Flugzeugbauteilen außerhalb der Union hat Lufthansa Technik
selbst vor kurzem strategische Allianzen mit Betreibern im
asiatisch-pazifischen Raum, darunter China und die Philippinen, angestrebt und
geschlossen. Die Muttergesellschaft Lufthansa Technik hat ferner beschlossen,
ihre globalen Wartungs-, Reparatur- und Überholungstätigkeiten für den Airbus
A330/340 bei ihrer Tochtergesellschaft Lufthansa Technik Philippines (LTP)
anzusiedeln; dies entspricht ihrem Plan, umfassende Wartungsfazilitäten für
Großraumflugzeuge nach Asien zu verlagern, wo die Lohnkosten niedriger sind.
Die Mitarbeiterzahl bei LTP stieg von 1800 auf 2200; die philippinischen
Mechaniker wurden in Deutschland geschult.[9]
20. Auch 2013 und Anfang 2014
schloss bzw. verlängerte die Lufthansa Technik Dienstleistungsverträge mit Air
Asia X mit Sitz in Malaysia (für Flugzeuge), mit GoAir, Indien, und Sri
Lankan Airlines (für Flugzeugbauteile) und mit Pakistan International Airlines
(für Triebwerke). Sie schloss ferner eine langfristige
Dienstleistungsvereinbarung über Flugzeugbauteile mit dem US-amerikanischen
Unternehmen UTC Aerospace ab, einem Erstausrüster für Triebwerke. 21. Diese Unternehmen in
Drittstaaten sollen eindeutig kostengünstigere Kapazitäten und Dienstleistungen
anbieten als die Hauptstandorte der Lufthansa in der Union, und werden zu dem
schnellen Wachstum der Luftfahrtbranche außerhalb der Union beitragen. 22. Bislang war die Branche
„Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen“ zweimal Gegenstand
von EGF-Anträgen (der vorliegende Fall eingeschlossen); der andere Antrag wurde
mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise begründet.[10] Ereignisse, die die Entlassungen bzw.
die Einstellung der Tätigkeit ausgelöst haben 23. Die Entlassungen bei der
Lufthansa Technik Airmotive Ireland Ltd sind Folge der Schließung des
Unternehmens und des Abbaus der gesamten Belegschaft. 24. Das Werk für Wartung,
Reparatur und Überholung von Flugzeugen der Airmotive Irland in Rathcoole, Co.
Dublin, war 1980 von der Aer Lingus eingerichtet worden. Die Lufthansa
Technik Airmotive Ireland Limited (LTAI) übernahm 1997 eine Beteiligung von
60 % und wurde 1999 alleinige Eigentümerin. 25. Im Oktober 2010 baute
Shannon Aerospace, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Lufthansa,
100 Arbeitsplätze im Rahmen eines breiter angelegten
Umstrukturierungsprogramms für das Unternehmen in deutscher Hand ab; sie führte
dies auf eine nicht nachhaltige Kostenbasis zurück.[11] 26. Am 15. November 2013
gab das Unternehmen die Absicht bekannt, 409 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in seinem Werk in West-Dublin zu entlassen. Nach Angaben des Unternehmens war
dies die Folge einer umfassenden Betriebsprüfung bei der LTAI im Zusammenhang
mit sinkenden Einnahmen und geringeren Chancen auf dem internationalen Markt.[12] 27. Trotz Bemühungen der LTAI und
der Industrial Development Authority (IDA), einen Käufer für das Werk zu
finden, wurden im Dezember 2013 insgesamt 415 Entlassungen und die
Schließung des Standorts 2014 bestätigt. Die Entlassungen begannen im
Dezember 2013 und sollten im Juni 2014 abgeschlossen werden. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage 28. Die 415
Lufthansa-Beschäftigten waren in den Grafschaften Dublin (davon 212 in den
Verwaltungsgrafschaften South Dublin, Fingal, Dublin City, Dun
Laoghaire-Rathdown), Kildare (140), Meath (15), Wicklow (14) oder den
angrenzenden Grafschaften (34) ansässig. Von den in Dublin lebenden
Arbeitskräften lebten mehr als 60 in der Nähe von Rathcoole, z. B. in
Tallaght und Clondalkin (South Dublin) oder in Blanchardstown (Fingal). 29. Gemäß der jüngsten
Volkszählung aus dem Jahr 2011 waren bei einer Gesamtbevölkerung von
3 608 662 Personen über 15 Jahren in Irland 390 677
(10,83 %) als „arbeitslos/früherer Arbeitsplatz verloren oder aufgegeben“
eingestuft. Zwar lag der Prozentsatz in South Dublin nur leicht darüber
(11,61 %); diese Zahlen zeigen jedoch nicht erhebliche lokale
Standortnachteile. 30. Beispielsweise zählten
Blanchardstown-Tyrrelstown, Tallaght-Killinarden, Clondalkin-Rowlagh und
Tallaght-Fettercairn in Bezug auf die Arbeitslosenzahlen unter den 3409
Wahlbezirken landesweit zu den Top 25 mit Arbeitslosenquoten von
24,64 %[13],
23,83 %[14],
22,34 %[15]
bzw. 22,01 %[16].
Andere sozioökonomische Indikatoren dieser Wahlbezirke – niedriges
Bildungsniveau, Mangel an beruflichen Qualifikationen und ein hoher Anteil an
Sozialwohnungen – deuten auf erhebliche Standortnachteile und Armut hin. 31. Die Zahl der im
Arbeitslosenregister (Live Register) geführten Personen stieg in der Region
Dublin zwischen April und Mai 2014 von 94 529 auf 94 940
(+0,43 %); dem steht ein Anstieg von 388 559 auf 388 764
(+0,05 %) für das ganze Land gegenüber[17]. 32. Ende 2012 hatten knapp 59 % der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter
von 15 bis 64 Jahren in Irland eine bezahlte Arbeitsstelle.
Diese Zahl liegt deutlich unter dem Beschäftigungsziel von 69–71 %,
das Irland sich in seinen Europa-2020-Indikatoren gesetzt hat.[18] Erläuterung der außergewöhnlichen
Umstände zur Rechtfertigung der Zulässigkeit des Antrags 33. Nach Auffassung Irlands sollte
dieser Antrag trotz der Tatsache, dass es innerhalb des Bezugszeitraums von
vier Monaten zu weniger als 500 Entlassungen gekommen ist, einem Antrag
gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung
gleichgestellt werden, da außergewöhnliche Umstände vorherrschen und da die
Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale,
regionale oder nationale Wirtschaft haben. Zu diesem Zweck legen die irischen
Behörden Informationen zu den Entlassungswellen in Unternehmen dieser Branche
vor. Diese begannen 2009 und 2010 mit 1365 Entlassungen im Wartungs-,
Reparatur- und Überholungswerk SR Technics am Flughafen Dublin. Im
November 2013 wurden Entlassungen bei der Lufthansa Technik Airmotive Technik
in South Dublin angekündigt, gefolgt von der Avisierung von
107 Entlassungen bei Pratt and Whitney, einem weiteren Wartungs-,
Reparatur- und Überholungsbetrieb in Rathecoole. Darüber hinaus wurden im
September 2014 rund 400 Entlassungen bei Bombardier angekündigt,
einem Luftfahrtunternehmen in Belfast, bei dem die bei Lufthansa Technik
entlassenen Arbeitskräfte potenziell hätten Arbeit finden können, da es nur
etwa 120 km von Dublin entfernt liegt. 34. Da derzeit etwa
1550 Personen in dieser Branche in Irland beschäftigt sind, zeigen die
oben angeführten Zahlen einen Rückgang der Gesamtbeschäftigung von
ca. 52 % in diesem Bereich. 35. Die irischen Behörden führen
ferner an, dass die Arbeitskräfte aus dieser Branche über einige äußert
spezifische Fertigkeiten verfügen, die sie nur schwer in anderen Branchen
einbringen können, so dass sie nicht leicht rasch einen neuen Arbeitsplatz
finden werden. Dies gilt umso mehr für die Arbeitskräfte, die bereits älter
sind (etwa 20 % der Lufthansa-Technik-Belegschaft) oder schon lange bei
diesem Arbeitgeber beschäftigt waren. Vorgesehene Begünstigte und vorgeschlagene
Maßnahmen Vorgesehene Begünstigte 36. Voraussichtlich nehmen
250 Arbeitskräfte an den Maßnahmen teil. Nachstehend die Aufschlüsselung
der vorgesehenen Arbeitnehmer nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und
Altersgruppe: Kategorie || Zahl der vorgesehenen Begünstigten Geschlecht: || Männer: || 220 || (88 %) || Frauen: || 30 || (12 %) Staatsangehörigkeit: || EU-Staatsangehörige: || 246 || (98,4 %) || Drittstaatsangehörige: || 4 || (1,6 %) Altersgruppe: || 15- bis 24-Jährige: || 12 || (4,8 %) || 25- bis 29-Jährige: || 18 || (7,2 %) || 30- bis 54-Jährige: || 149 || (59,6 %) || 55- bis 64-Jährige: || 70 || (28,0 %) || über 64-Jährige: || 1 || (0,4 %) 37. Zudem werden die irischen
Behörden aus dem EGF kofinanzierte personalisierte Dienstleistungen für bis zu
200 junge Menschen anbieten, die sich weder in Arbeit noch in der Ausbildung
befinden (NEET) und die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als
25 Jahre alt sind, da alle in Nummer 10 genannten 424 Entlassungen in
der NUTS-2-Region Southern and Eastern (IE02) erfolgen, die Anspruch auf
Förderung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen hat. Förderfähigkeit der vorgeschlagenen
Maßnahmen 38. Bei
den personalisierten Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte
und die NEET angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen: –
Berufsberatung und und Planung der beruflichen
Laufbahn: Diese Maßnahme ist für die entlassenen Arbeitskräfte von
entscheidender Bedeutung, die evtl. zu Beginn verunsichert darüber sind, wie
sie in den Arbeitsmarkt zurückkommen können. Eine frühzeitige Beratung kann die
Entlassenen dabei unterstützen, ihre Situation und ihre Perspektiven klar zu
beurteilen. Eine weitere, genauer auf jeder Person zugeschnittene Beratung ist
einige Zeit nach der Entlassung hilfreich, um die Arbeitskräfte den Weg in die
Erwerbstätigkeit aufzuzeigen. Die Unterstützung umfasst Folgendes:
Profilerstellung, Ermittlung der Bedürfnisse, Bewertung des Lernwegs, Erstellen
des Lebenslaufs, berufliche Orientierung und Planung, Unterstützung bei der
Stellensuche und andere verbundene Unterstützungs- und Beratungsleistungen.
Diverse Stellen, wie das Ministerium für Sozialschutz, die Education and
Training Boards, die EGF-Koordinierungseinheit der SOLAS und privat finanzierte
Beratungsexperten werden gegebenenfalls Dienstleistungen anbieten, um die
entlassenen Arbeitskräfte zu unterstützen; dazu zählen auch formelle, von der
QQI/FETAC genehmigte Kurse zur Planung des Berufswegs, die als Ausgangspunkt
für weitere formelle beschäftigungsorientierte Schulungs- und Bildungskurse
dienen. –
EGF-Fortbildungsbeihilfen: Diese Maßnahmen werden von zugelassenen privaten Anbietern umgesetzt,
die von der nationalen EGF-Koordinierungseinheit der SOLAS verwaltet werden.
Die Mechanismen für die EGF-Fortbildungsbeihilfen ermöglichen dem
EGF-Begünstigten mehr Flexibilität, um zusätzlich zu den von den staatlichen
Agenturen angebotenen Schulungen spezifische maßgeschneiderte und anerkannte
Fortbildungs-, Weiterbildungs- und Hochschulprogramme zu finden und auszuwählen
(z. B. Luftfahrtkurse der irischen Luftfahrtbehörde IAA). –
Berufliche Aus- und Weiterbildung und
Bildungsprogramme: Diese Maßnahmen werden
hauptsächlich von staatlichen Agenturen wie den Education and Training Boards
angeboten, aber auch von zugelassenen privaten Anbietern in Form von
Brancheninitiativen wie Skillnets-Schulungsprogramme (www.skillnets.ie) oder
„Fast Track to IT“ (FIT www.fit.ie). Besondere Praktika oder Betriebs- bzw.
Berufspraktika, Traineeships und gemeindeorientierte Schulungsprogramme können
nach Abstimmung mit dem Ministerium für Sozialschutz und anderen staatlichen
Stellen, die über die nationale Zuständigkeit für solche Interventionen
verfügen, ebenfalls angeboten werden. –
Bildungsprogramme im tertiären Bereich:
Diese Maßnahmen werden Vollzeit- und Teilzeitprogramme für die vorgesehenen
Personen umfassen; angeboten werden sie in staatlich finanzierten Institutionen
vor allem in der Region Dublin und Umgebung. Das Institute of Technology
Tallaght, das Institute of Technology Blanchardstown, das Institute of
Technology Carlow, das Dublin Institute of Technology und die Dublin City
University sind wichtige Hochschulen in dem Einzugsgebiet, in dem die
betroffenen Arbeitskräfte wohnen. Ferner können auch kurze Umschulungskurse für
anerkannte Bereiche, in denen Fertigkeiten fehlen, angeboten werden, die im
Rahmen von Initiativen wie Springboard (www.springboardcourses.ie) finanziert
werden. Die EGF-Fortbildungsbeihilfen (QQI/HETAC) werden den entlassenen Arbeitskräften
auch gewährt, um Zugang zu Programmen im Tertiärbereich zu erhalten, die nur
von privaten Einrichtungen angeboten werden oder die hochspezialisiert sind.
Dabei wird genau geprüft werden, ob die Personen, die ein Studium aufnehmen
möchten, über die notwendigen Qualifikationen und die Eignung für die Aufnahme
eines bestimmten Studiums verfügen oder ob Vorbereitungskurse oder Alternativen
in anderen Unterstützungsbereichen geeigneter wären. –
Unterstützung für die
Unternehmensgründung/Selbständigkeit: Die Unterstützung für die
Unternehmensgründung oder Selbständigkeit wird hauptsächlich durch die lokalen
Arbeitsämter bereitgestellt. Den Arbeitskräften, die die Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit oder die Gründung eines Unternehmens als nachhaltige Beschäftigungsoption
in Betracht ziehen, stehen diverse Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Dazu gehören einführende Module, Workshops zum Thema Geschäftsplanung,
Mentoring-Programme und Existenzgründungsbeihilfen. Je nach Bedarf können über
das Ministerium für Sozialschutz, das Skillsnets-Netzwerk oder in
Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen weitere Fortbildungen für
Unternehmensgründer angeboten werden. –
Einkommensbeihilfen einschließlich
EGF-Beiträgen zu Schulungskosten: Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugang
und die Teilnahme an Beratungsangeboten sowie an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
zu verbessern; die EGF-Beiträge zu Schulungskosten sollen dazu beitragen, die
Nebenkosten einer Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilweise zu decken.
Diese von der EGF-Koordinierungseinheit verwalteten Beihilfen sollen dazu
beitragen, einige der Ausgaben für Transport, Lebenshaltung,
Unterrichtsmaterial, Ausstattung usw. zu decken. Andere Beihilfen sind
beispielsweise die Ausbildungsbeihilfe des Education and Training Board, die
„Back to Education“-Beihilfe des Ministeriums für Sozialschutz, Stipendien des
Ministeriums für Bildung und berufliche Qualifizierung oder die „Back to
work“-Beihilfe für Unternehmen des Ministeriums für Sozialschutz. Die personalisierten Dienstleistungen, die den
NEET angeboten werden sollen, sind die gleichen wie die für die entlassenen
Arbeitskräfte; sie werden jedoch individuell auf jeden NEET zugeschnitten. 39. Die
hier beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die
Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen. 40. Die irischen Behörden haben
die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vorgelegt, die für das
betreffende Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von
Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie bestätigten, dass der
Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt. Veranschlagte Haushaltsmittel 41. Die Gesamtkosten werden auf
insgesamt 4 151 264 EUR geschätzt, wobei die Kosten für
personalisierte Dienstleistungen mit 3 922 944 EUR und die
Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle
und Berichterstattung mit 228 320 EUR veranschlagt werden. 42. Insgesamt
wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 490 758 EUR
(60 % der Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Teilnehmerzahl || Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/in (in EUR) (*) || Geschätzte Gesamtkosten (in EUR) (**) Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung) Berufsberatung und Unterstützung bei der Planung der beruflichen Laufbahn || 450 || 404 || 181 924 EGF-Fortbildungsbeihilfen || 198 || 2 106 || 416 932 Berufliche Aus- und Weiterbildung und Bildungsprogramme im sekundären Bereich || 218 || 4 123 || 898 910 Bildungsprogramme im tertiären Bereich || 116 || 6 310 || 731 933 Unterstützung für Unternehmensgründung/Selbständigkeit || 50 || 6 404 || 320 214 Zwischensumme (a) Anteil an den Gesamtkosten (a) und (b) (in %) || – || 2 549 913 (65 %) Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung) Einkommensbeihilfen einschließlich Beiträgen zu Schulungskosten || 358 || 3 835 || 1 373 031 Zwischensumme (b) Anteil an den Gesamtkosten (a) und (b) (in %) || – || 1 373 031 (35 %) Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung 1. Vorbereitungsmaßnahmen || – || 3 000 2. Verwaltung || – || 144 229 3. Information und Werbung || – || 41 713 4. Kontrolle und Berichterstattung || – || 39 378 Zwischensumme (c) Anteil an den Gesamtkosten (a + b + c) (in %) || – || 228 320 (5,5 %) Gesamtkosten (a + b + c): || – || 4 151 264 EGF-Beitrag (60% der Gesamtkosten) || – || 2 490 758 (*) Um Dezimalstellen zu vermeiden, wurden die
veranschlagten Kosten je Arbeitskraft gerundet. Das Runden hat jedoch keinerlei
Auswirkungen auf die Gesamtkosten je Maßnahme. (**) Um Dezimalstellen zu vermeiden, wurden
die Gesamtkosten je Maßnahme gerundet. 43. Die Kosten der in der
vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen, die als Maßnahmen gemäß
Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung ausgewiesen
werden, betragen weniger als 35 % der Gesamtkosten des koordinierten
Pakets der personalisierten Dienstleistungen. Die irischen Behörden haben
bestätigt, dass die aktive Teilnahme der zu unterstützenden Personen an den
Aktivitäten zur Arbeitsuche bzw. Weiterbildung Vorbedingung für die
Durchführung der Maßnahmen ist. 44. Die irischen Behörden haben
bestätigt, dass die Investitionen in die Selbständigkeit, in
Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die
Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigten nicht übersteigen. Zeitraum, in dem Ausgaben für einen
Finanzbeitrag in Frage kommen 45. Die irischen Behörden leiteten
am 7. Dezember 2013 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der zu
unterstützenden Personen ein. Die Ausgaben für die unter Nummer 29
beschriebenen Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 7. Dezember 2013
bis zum 19. September 2016 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage;
abweichend hiervon sind Maßnahmen im tertiären Bildungsbereich bis zum
19. März 2017 förderfähig. 46. Den irischen Behörden
entstanden ab dem 15. November 2013 Verwaltungsausgaben für den Einsatz
des EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung,
Information und Werbung sowie zur Kontrolle und Berichterstattung kommen somit
im Zeitraum vom 15. November 2013 bis zum 19. März 2017 für einen
Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage. Komplementarität mit aus nationalen
Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen 47. Die Quelle der nationalen Vor-
bzw. Kofinanzierung ist das irische Finanzministerium, das die Dienstleistungen
vorfinanziert und nach Genehmigung des EGF-Beitrags auch das Programm
kofinanzieren wird. Die Mittel stammen aus dem nationalen Ausbildungsfonds
(National Training Fund) und aus Haushaltslinien des Ministeriums für Bildung
und berufliche Qualifizierung und anderer relevanter Regierungsstellen. Verfahren für die Anhörung der
vorgesehenen Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie
lokaler und regionaler Gebietskörperschaften 48. Die irischen Behörden haben
angegeben, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in
Absprache mit den zu unterstützenden Personen, ihren Vertretern sowie den
Gewerkschaften ausgearbeitet wurde. 49. Nachdem das Ministerium für
Arbeitsplätze, Unternehmen und Innovation das anstehende
Massenentlassungsverfahren im November 2013 mitgeteilt hatte, kontaktierte die
EGF-Verwaltungsbehörde gemeinsam mit der Behörde für industrielle Entwicklung
die Unternehmensführung und die Gewerkschaften SIPTU (Services Industrial
Public and Technical Union), TEEU (Technical Engineering and Electrical Union)
und Unite the Union, um die potenziellen Bedürfnisse der entlassenen
Arbeitskräfte zu ermitteln und zu erörtern. 50. Das Ministerium für
Sozialschutz führte im Januar 2014 bei den betroffenen Arbeitskräften bereits
eine umfassende Befragung durch, um sich ein Bild der Zielgruppe, ihres
Bildungs- und Qualifikationsstands und ihres potenziellen Bedarfs an
personalisierten Dienstleistungen zu machen und so ihre Aussichten auf
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern. 51. Weitere Kontakte der
EGF-Behörde führten zu einem Treffen mit Gewerkschafts‑/Arbeitnehmervertretern
im August 2014, bei dem es um das EGF-Verfahren, Datenerhebung und die
Fortschritte des Antrags ging. Die EGF-Verwaltungsbehörde beauftragte die
EGF-Koordinierungseinheit mit einer weiteren schriftlichen Erhebung, die mit
der Unterstützung der Arbeitnehmervertreter und in Zusammenarbeit mit ihnen
durchgeführt wurde, um zu ermitteln, inwiefern der Fonds den entlassenen
Arbeitskräfte zugutekommen könnte. 52. Wie bei anderen EGF-Programmen
in Irland soll ein beratendes Forum oder eine andere Form der Interaktion
eingerichtet werden, das bzw. die die laufenden Arbeiten der
EGF-Koordinierungseinheit ergänzt und den entlassenen Arbeitskräften und
anderen Interessenträgern die Möglichkeit gibt, fortlaufend Input zur
EGF-Programmdurchführung zu geben. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 53. Der Antrag enthält eine
Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten
der beteiligten Stellen dargelegt sind. Irland hat der Kommission mitgeteilt,
dass der Finanzbeitrag von der EGF-Verwaltungsbehörde verwaltet werden wird,
die sich aus hierfür benannten Mitarbeitern des Ministeriums für Bildung und
berufliche Qualifizierung zusammensetzt. Die Verwaltungsbehörde prüft die von
den zwischengeschalteten Stellen im Namen öffentlicher Empfänger eingereichten
Anträge auf Auszahlung von EGF-Mitteln und nimmt die Zahlungen vor. 54. Die zwischengeschalteten
Stellen sind für die Beantragung der EGF-Mittel bei der Verwaltungsbehörde und
in der Regel auch für die Auszahlung an die Empfänger zuständig. Des Weiteren
obliegt ihnen die Prüfung, ob Zweck, Umfang und Höhe der beantragten Mittel im
Rahmen des EGF-Antrags angemessen sind. Außerdem stellen sie sicher, dass die
öffentlichen Empfänger für alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem EGF und für
die betreffenden Anträge angemessene Überwachungs-, Protokollierungs- und
Kontrollverfahren anwenden und ordnungsgemäß dokumentieren. 55. Der EGF-Prüfbehörde obliegt
die Bescheinigung der Ausgabenerklärungen im Zusammenhang mit den durch den EGF
kofinanzierten Maßnahmen. Dabei hat sie sich zu vergewissern, dass sämtliche
Anforderungen bezüglich Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Förderfähigkeit und
Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben erfüllt sind. Außerdem bescheinigt sie die
Erklärung zur Begründung der Ausgaben, die als Teil des Abschlussberichts zu
übermitteln ist. 56. Eine unabhängige Auditstelle
legt ihre Stellungnahme zusammen mit dem endgültigen Bericht vor. Verpflichtungszusagen des betreffenden
Mitgliedstaats 57. Die irischen Behörden haben –
wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben: –
Die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter
und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen
Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet. –
Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften
über Massenentlassungen wurden eingehalten. –
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch
andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden
Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen. –
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden. –
Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den
verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über
staatliche Beihilfen. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT Haushaltsvorschlag 58. Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom
2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für
die Jahre 2014–2020[19]
darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von
150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten. 59. Nach Prüfung des Antrags
hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der
EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der zu unterstützenden
Begünstigten, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten, schlägt
die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 2 490 758 EUR
(60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu
nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann. 60. Der vorgeschlagene Beschluss
zur Inanspruchnahme des EGF wird nach der Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[20] einvernehmlich vom
Europäischen Parlament und vom Rat gefasst. Verwandte Rechtsakte 61. Zeitgleich mit ihrem Vorschlag
für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem
Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des
Betrags von 2 490 758 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie
vor. 62. Zum selben Zeitpunkt, zu dem
die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF
annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über
einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische
Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme
des EGF erlassen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/016 IE/Lufthansa
Technik) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (2014–2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006[21],
insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen
Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die
Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[22], insbesondere auf
Nummer 13, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte und
Selbständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im
Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der
globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, mit der sich die Verordnung (EG)
Nr. 546/2009[23]
befasst, oder infolge einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise
arbeitslos geworden sind bzw. ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, bei der
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. (2) Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des
mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[24] darf die
Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von
150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten. (3) Am
19. September 2014 stellte Irland einen Antrag auf einen
Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen[25]
bei der Lufthansa Technik Airmotive Ireland LTD und zwei ihrer Zulieferer. Der
Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU)
Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt
die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF. Die
Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2 490 758 EUR
bereitzustellen. (4) Gemäß Artikel 6
Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 hat Irland beschlossen,
aus dem EGF kofinanzierte personalisierte Dienstleistungen auch für 200 NEET
anzubieten. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Irlands
bereitgestellt werden kann — HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird der EGF in Anspruch
genommen, damit der Betrag von 2 490 758 EUR an Mitteln für Verpflichtungen
und Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser
Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855. [2] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006,
S. 1). [3] Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU)
Nr. 1309/2013. [4] Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November
2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation
der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung
der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung (ABl. L 310 vom 9.11.2013,
S. 34). [5] Im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der
EGF-Verordnung. [6] Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen
(ABl. L 225 vom 12.8.1998, S. 16). [7] Bericht der HR-Abteilung von LTAI an IDA Ireland, 28.3.2014. [8] http://www.asianaviation.com/articles/415/China-MRO [9] http://www.lite.orientaviation.com/orient-aviation-magazine/ground-handling/lht-continues-to-spread-its-wings-in-asia#.VK_FVxtF2Uk [10] EGF/2009/021 IE/SR Technics [11] http://eurofound.europa.eu/observatories/emcc/erm/factsheets/shannon-aerospace [12] http://www.ltai.ie/press-releases-content/-/asset_publisher/3hGk/content/press-release-ltai-wind-up-media/10165 [13] http://census.cso.ie/sapmap2011/Results.aspx?Geog_Type=ED&Geog_Code=04015&CTY=04 [14] http://census.cso.ie/sapmap2011/Results.aspx?Geog_Type=ED&Geog_Code=03033&CTY=03 [15] http://census.cso.ie/sapmap2011/Results.aspx?Geog_Type=ED&Geog_Code=03009&CTY=03 [16] http://census.cso.ie/sapmap2011/Results.aspx?Geog_Type=ED&Geog_Code=03030&CTY=03 [17] http://www.cso.ie/en/releasesandpublications/er/lr/liveregistermay2014/#.VK_L0RtF2Uk [18] http://ec.europa.eu/europe2020/europe-2020-in-your-country/ireland/national-reform-programme/index_en.htm [19] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [20] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [21] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855. [22] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [23] ABl L 167 vom 29.6.2009, S. 26. [24] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [25] Im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der
EGF-Verordnung.