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Document 52015JC0002
JOINT COMMUNICATION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Elements for an EU regional strategy for Syria and Iraq as well as the Da'esh threat
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Elemente einer EU-Rregionalstrategie für Syrien und Irak sowie zur Bewältigung der Befrohung durch he Da'esh
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Elemente einer EU-Rregionalstrategie für Syrien und Irak sowie zur Bewältigung der Befrohung durch he Da'esh
/* JOIN/2015/0002 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Elemente einer EU-Rregionalstrategie für Syrien und Irak sowie zur Bewältigung der Befrohung durch he Da'esh /* JOIN/2015/0002 final */
Elemente einer EU-Regionalstrategie für Syrien und
Irak sowie zur Bewältigung der Bedrohung durch Da’esh Zusammenfassung Am
20. Oktober 2014 machte der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ die
Entschlossenheit der EU deutlich, auf umfassende und koordinierte Weise den
Krisen in Syrien und Irak sowie der Bedrohung durch Da’esh[1] zu
begegnen. Zu diesem Zweck ersuchte er die Hohe Vertreterin der Union für Außen-
und Sicherheitspolitik/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission um die
Entwicklung einer umfassenden EU-Regionalstrategie. In
dieser gemeinsamen Mitteilung werden Maßnahmen umrissen, mit denen die EU und
ihre Mitgliedstaaten einen Beitrag zur Wiederherstellung von Frieden und
Sicherheit in Syrien und Irak leisten wollen. Diese Maßnahmen beruhen auf eingehenden
Analysen der Lage in beiden Ländern sowie der Faktoren, die für die aktuelle
Krisensituation mitverantwortlich sind, wie etwa eine repressive diktatorische
Herrschaft, bewaffnete Konflikte, eine ausgrenzende Politik und korruptes
Regierungshandeln, Menschenrechtsverletzungen, konfessionelle Spaltungen, ein
in Teilen der sunnitischen Bevölkerung verbreitetes Gefühl der Entrechtung
sowie Spannungen zwischen Regionalmächten, die negative Auswirkungen auf die
innenpolitische Lage in Syrien und Irak haben. Das
hier dargelegte EU–Handlungskonzept baut auf vorhandenen Analysen und
Strategien[2]
auf und zielt auf Folgendes ab: -
Identifizierung
der Interessen der EU und Festlegung des Beitrags der EU zu den umfassenden
internationalen Bemühungen, die darauf abzielen, in Syrien, in Irak und in der
Region dauerhaft Frieden und Sicherheit zu schaffen und der Bedrohung durch
Da’esh zu begegnen; -
Gewährleistung
der Komplementarität zwischen den Maßnahmen der EU und denjenigen der
EU-Mitgliedstaaten durch gemeinsame Verantwortung für die Strategie und
Identifizierung gemeinsamer Ziele; -
Berücksichtigung
sowohl der den Krisensituationen in Irak und Syrien gemeinsamen Aspekte,
d. h. vor allem der Bedrohung durch den Terrorismus und der
schwerwiegenden humanitären Auswirkungen, als auch der jeweiligen
Besonderheiten; -
Ermutigung
der Länder in der Region, besondere Verantwortung für die Beendigung der Krise
und den Kampf gegen den gewaltbereiten Extremismus zu übernehmen, der von
Da’esh und anderen terroristischen Gruppen propagiert wird und zuallererst eine
Bedrohung für diese Länder selbst darstellt, und Angebot einer angemessenen EU‑Unterstützung
für diese Bemühungen; -
Anerkennung
der Grenzen, die der Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung dienenden
Interventionen gesetzt sind, auch wenn ein militärisches Eingreifen kurzfristig
notwendig sein mag. Mit dem EU-Handlungskonzept daher anerkannt, dass ein
anhaltendes und umfassendes Engagement notwendig ist, um den ursächlichen
Konfliktdynamiken zu begegnen, in Form von diplomatischem Engagement und
langfristiger Unterstützung von politischen Reformen, der sozioökonomischen
Entwicklung und der Aussöhnung zwischen ethnischen und konfessionellen Gruppen.
Die
in der gemeinsamen Mitteilung vorgestellten Maßnahmen verstärken sich
gegenseitig und müssen daher weitgehend parallel durchgeführt werden. Die
genaue Rangfolge der verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen muss dynamisch im
Zuge der Umsetzung dieser Strategie festgelegt werden, da die EU auf die sich
wandelnden Gegebenheiten vor Ort reagieren und Komplementarität mit den
Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft anstreben muss. Zur Erreichung ihrer Ziele und
zur Gewährleistung der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen muss die EU eine nachhaltige
und vorhersehbare Finanzhilfe sicherstellen, die dem beispiellosen Bedarf in
der Region gerecht wird. Die Kommission schlägt daher vor, aus den EU‑Haushalten
für die Jahre 2015 und 2016 ein Hilfepaket im Wert von 1 Mrd. EUR zu
finanzieren. Die Einzelheiten dieses Vorschlags sind im dieser Mitteilung
beigefügten Finanzbogen aufgeführt. 1
– Kontext Ein umfassendes politisches
Rahmenkonzept der EU für Syrien und Irak Der
Nahe Osten befindet sich derzeit in einer tiefen Krise. Die Konflikte in Syrien
und Irak sind sowohl Ausdruck als auch Antriebskräfte dieser Krise, die
zunehmend auch eine Destabilisierung der Nachbarländer und der Region insgesamt
zur Folge haben könnte. Diese Krisen haben zu einer humanitären Katastrophe
geführt: Mehr als 13,5 Millionen Menschen sahen sich gezwungen, ihre Heimatorte
zu verlassen (3,8 Mio. syrische Flüchtlinge in den Nachbarländern – laut UNHCR
ist bis Ende 2015 mit 4,3 Millionen zu rechnen – und 7,6 Mio. Binnenvertriebene
allein in Syrien ), 17 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe
angewiesen (12,2 Millionen in Syrien und 5,2 Millionen in Irak). Nach
mehr als vier Jahren eines brutal geführten Konflikts in Syrien zieht die
erklärte Absicht von Da’esh, sich als alternative, ideologisch radikale
Staatsform zu etablieren, Extremisten aus der Region und anderen Teilen der
Welt an, insbesondere auch in Gebieten Syriens und Iraks, in denen die
staatlichen Strukturen zusammengebrochen sind und ein Gefühl der politischen
und sozioökonomischen Marginalisierung vorherrscht. Als
wichtiger Akteur in der Region steht die EU in der Pflicht, ihren Einfluss zu
nutzen und ihre zahlreichen Instrumente kohärent und wirksam einzusetzen, um
Menschenleben, Menschenwürde und Menschenrechte zu schützen und in enger
Koordinierung mit regionalen und internationalen Partnern zur Lösung dieser
Krisen beizutragen. Diese Strategie stützt sich auf und ergänzt die Strategie
der EU für die Terrorismusbekämpfung und das Vorgehen gegen ausländische
Kämpfer und die Gemeinsame Mitteilung: Ein umfassendes EU-Konzept für
die Krise in Syrien. Darüber hinaus gibt es für die EU aus Eigeninteresse
zwingende Gründe, ihr Engagement in Syrien, Irak und den Nachbarländern zu
verstärken. Dazu gehören: die Missachtung allgemein anerkannter Werte und
Rechte, die Kernstück der europäischen Außenpolitik sind; die Gefahr des
Zusammenbruchs der staatlichen Strukturen und ein drohendes politisches Chaos
in durch die Flüchtlingsströme überlasteten Aufnahmeländern wie Libanon und
Jordanien, wodurch sich der durch die Vertreibungen ausgelöste Migrationsdruck und
der damit verbundene Menschenhandel weiter verschärfen würden; Da’esh
kontrolliert ein sich über zwei Staaten erstreckendes Gebiet; das Risiko der
Ausbreitung der von Da’esh propagierten Form des Terrorismus auf andere Länder
und der weiteren Destabilisierung der Region; die Gefährdung der Sicherheit in
der EU durch EU-Bürger (und Staatsangehörige anderer Länder), die sich als
ausländische terroristische Kämpfer terroristischen Gruppen angeschlossen
haben; die Opportunitätskosten, die mit einem Verlust Syriens und Iraks als
Partner für die Verwirklichung eines dauerhaften Friedens im Nahen Osten, als
Handelspartner und als Energielieferanten verbunden wären; die Vernichtung
kulturellen Erbes. Hintergrund Syrien erlebte
seit dem Militärputsch im Jahr 1966, der die autokratische Baath-Partei an die
Macht brachte, eine Phase der repressiven Stabilität und der Koexistenz
verschiedener Konfessionen. Bashar al-Assad übernahm nach dem Tod seines Vaters
im Jahr 2000 die Herrschaft mit dem Versprechen, politische Reformen
durchzuführen und die Wirtschaft schrittweise zu reformieren; diese Versprechen
wurden jedoch nur unzureichend erfüllt. Die Öffnung der syrischen Wirtschaft
und das damit verbundene Wachstum der Privatwirtschaft brachten erhebliche
soziale Ungleichgewichte zu Tage. Notwendige Strukturreformen, die die EU durch
das Syrien in Aussicht gestellte Assoziierungsabkommen[3]
fördern wollte, blieben unvollendet. Von dem mit der Liberalisierung der
syrischen Wirtschaft einhergehenden Wirtschaftswachstum profitierten vor allem
die mit dem Regime verbundenen Eliten und dessen Sicherheitsapparat, während
eine nachhaltige und gerechte Entwicklung ausblieb. 2011
kam es in Syrien zu friedlichen Protesten für mehr Demokratie, die von den
Bewegungen des in anderen Ländern eingeleiteten „Arabischen Frühlings“
inspiriert waren und durch ein Gefühl der Unzufriedenheit mit dem keine
Teilhabe bietenden politischen und wirtschaftlichen System genährt wurden. Als
diese Proteste vom Assad-Regime brutal niedergeschlagen wurden, wandte sich ein
Teil der syrischen Bevölkerung dem bewaffneten Aufstand zu. Die brutale
Unterdrückung der Proteste und der Rebellion, massive
Menschenrechtsverletzungen und die systematische Behinderung demokratischer
Reformen durch das Assad-Regime sowie die Fortdauer des Konflikts ohne Aussicht
auf dessen Beendigung ließen allmählich extremistische Gruppen gegenüber der
gemäßigten Opposition an Boden gewinnen. Verschärfend
kam hinzu, dass die Kriegsparteien von externen Mächten Unterstützung
erhielten. Jabhat al-Nusra, der offizielle Ableger von Al-Qaida in
Syrien, und später Da’esh, konnten ihre Attraktivität erhöhen und ihre
Kapazitäten ausbauen. 2014 gelang es
insbesondere Da’esh, andere bewaffnete Gruppen zurückzudrängen und die
Kontrolle über die erdöl- und erdgasreichen Gebiete im Osten Syriens, über den
Westen Iraks und Grenzübergänge an der syrisch-türkischen Grenze zu erlangen. In
Irak breiteten sich seit dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein im
Jahr 2003 Instabilität, religiöse Konflikte und terroristische Gewalt aus. Die
internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, unternahm daher intensive
Bemühungen, um den Übergangsprozess in Irak zu unterstützen. 2012 schloss die
EU ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit Irak. Trotz des
Inkrafttretens einer demokratischen Verfassung, des Anstiegs der Erdölförderung
und der Verbesserung der makroökonomischen Stabilität geriet der irakische
Übergangsprozess ins Stocken. Dies hatte verschiedene Ursachen: anhaltende
Gewalt, politische Instabilität, autoritäres Regierungshandeln, eine
ausgrenzende Politik, grassierende Korruption und fehlende strukturelle
Wirtschaftsreformen. Diese
negativen Tendenzen verstärkten sich nach dem Abzug der amerikanischen Truppen
Ende 2011. Insbesondere zahlreiche Sunniten fühlten
sich der politischen Neuordnung nach 2003 zunehmend entfremdet, was auf
folgende Faktoren zurückzuführen ist: mangelnde Einbindung in die politischen
Entscheidungsprozesse, wirtschaftliche und soziale Unterentwicklung
sunnitischer Gebiete und eine damit verbundene unzureichende Versorgung mit
Basisdienstleistungen, willkürliche Anwendung der Gesetze über die
„Debaathifizierung“, Ausschluss von Armeeangehörigen der Saddam-Ära aus den
irakischen Sicherheitskräften, brutales Vorgehen der Polizei in
sunnitischen Gebieten, wobei nachweislich sunnitische Bürger getötet wurden, eine problematische Menschenrechtslage, grassierende
Korruption und Vetternwirtschaft. Hingegen gewann die schiitische Gemeinschaft
nach Jahren der Unterdrückung durch die Sunniten innerhalb der neuen Ordnung an
Stärke. Allerdings gelang es der schiitisch dominierten Regierung nie,
landesweit uneingeschränkt akzeptiert zu werden. Von Sunniten verübte
Terroranschläge gegen Schiiten verschärften die Kluft zwischen den Glaubensgemeinschaften.
2013 erhoben sich erstmals Teile der sunnitischen Bevölkerung gegen die
föderale Regierung, was den Weg für das Wiedererstarken von Al-Qaida
inspirierter terroristischer Gruppen bereitete. Hierzu zählen insbesondere
Da’esh sowie neo-baathistische Gruppen, die im Juni 2014 weite Gebiete im
Westen und Norden Iraks unter ihre Kontrolle brachten. Da’esh
machte sich somit die unter Teilen der sunnitischen Bevölkerung Syriens und
Iraks herrschende Unzufriedenheit für ihre eigenen Zwecke zunutze. Die von Da’esh ausgehende Bedrohung für
Syrien, Irak und die Nachbarländer Da’esh
und andere terroristische Gruppen stellen für Syrien, Irak, die Region und die
internationale Gemeinschaft insgesamt eine neue Art der Bedrohung dar. ·
Da’esh
ist ein grenzüberschreitendes, zwei souveräne Staaten bedrohendes Phänomen.
Da’esh verfolgt die Absicht, staatliche Herrschaft auszuüben (Kontrolle von
Gebieten, Erzielung von Einnahmen zur Finanzierung eines zentralen Haushalts,
Erhebung von Steuern, Erbringung von Basisdienstleistungen usw.). In
Syrien und Irak führt Da’esh in Verbindung mit schockierenden terroristischen
und kriminellen Handlungen aufstandsartige Militäraktionen durch.
Gleichgesinnte Organisationen in mehreren arabischen, afrikanischen und asiatischen
Ländern haben Da’esh Treue geschworen und Unterstützung zugesichert. ·
Da’esh
nutzt Vorstellungen vom „Goldenen Zeitalter“ der politischen Geschichte des
Islams in zynischer Weise aus. Das Kalifat wird als Verkörperung des Strebens
nach politischer und kultureller Einheit dargestellt. Es gehört zu den
erklärten Zielen von Da’esh, ihr Territorium auf Nachbarländer wie Libanon,
Jordanien und die Golfstaaten auszudehnen. Die territorialen Ambitionen, die
Kapazitäten sowie die Formen der Propaganda und Vernetzung von Da’esh, bei
denen insbesondere der geschickte Einsatz der sozialen Medien eine wichtige
Rolle spielt, stellen eine beispiellose Herausforderung dar. Ihre Aktionen üben
Anziehungskraft auf andere Gruppen in der Region, in Nord- und Subsahara-Afrika
und in Asien aus, von denen einige Da’esh Treue geschworen haben. Die Ausrufung
des so genannten „Kalifats“ und die daraufhin eingeleitete internationale
Militäraktion gegen diese terroristische Bedrohung haben bewirkt, dass die
Gruppe in Syrien und Irak beträchtlichen Zulauf von ausländischen
terroristischen Kämpfern erhält. ·
Als
Teil einer gezielten Taktik zur Machtdurchsetzung in Gebieten, in denen die
staatliche Strukturen zusammengebrochen sind, schreckt Da’esh nicht vor
ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen zurück, die als Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu werten sind, wie Massenmorde an
Zivilisten, Sklaverei, Folter, willkürliche Hinrichtungen, massive sexuelle und
geschlechtsbezogene Gewalt sowie Verfolgung von ethnischen und religiösen
Minderheiten, aber auch von Angehörigen der sunnitischen Gemeinschaft, wenn sie
als Bedrohung empfunden werden. Dies hat in der Region zu umfangreichen
Vertreibungen geführt, die bei den Vertriebenen, insbesondere bei Frauen und Kindern,
schwere Traumata hinterlassen, und zudem einen massivem Zustrom von
Flüchtlingen in die Nachbarländer sowie wachsenden Migrationsdruck in der EU
hervorgerufen. ·
Da’esh
hält zu illegalen Ausgrabungen von archäologischen und kulturellen Objekten an
und missbraucht für das Erbe der Menschheit bedeutende kulturelle Stätten für
militärische Zwecke, darunter auch Weltkulturerbe-Stätten, die so schrittweise
zerstört werden. ·
Möglicherweise
ist Da’esh inzwischen eine sich selbst finanzierende terroristische Organisation,
die über Einkünfte aus verschiedenen Quellen verfügt – wie illegaler Verkauf
von Erdöl und anderen Rohstoffen, Steuererhebung, Menschenhandel, illegaler
Handel mit Kulturgütern, Entführungen zwecks Erpressung von Lösegeld,
Plünderungen (auch Banküberfälle) – und somit nicht mehr von regionalen
Geldgebern abhängig ist. Die Kurdenfrage Die
kurdischen Gemeinschaften haben die Kriegswirren dazu genutzt, die
Selbstverwaltung auszubauen bzw. die Unabhängigkeit anzustreben, was
Implikationen für die Integrität und potenziell auch für die langfristige
Stabilität beider Länder hat. In
Irak sind eine Reihe von Streitpunkten zwischen der Region Kurdistan und der
föderalen Regierung seit Jahren ungelöst. So konnte bislang keine Einigung über
einen dauerhaften Mechanismus für die Einnahmenverteilung
(Kohlenwasserstoffgesetz) und den Status umstrittener Gebiete erzielt werden.
Für die irakische Regierung sind dies zusätzliche Belastungen, die sie jetzt
neben anderen Aufgaben und den Anstrengungen zur Bekämpfung von Da’esh dringend
bewältigen muss. Die
syrischen Regierung hatte seit Anfang 2011 Druck auf die syrischen Kurden
ausgeübt, sich aus dem Aufstand in Syrien herauszuhalten und im Gegenzug den
hauptsächlich von Kurden bewohnten Gebieten im Nordosten Syriens eine
De-facto-Autonomie zugestanden. Seit dem Auftreten von Da’esh stehen die
syrischen Kurden gemeinsam mit Kurden aus den Nachbarländern an vorderster
Front im Kampf gegen Da’esh. Nachdem sie die mehrheitlich von Kurden bewohnten
Gebiete Syriens (2013) und Iraks (Berg Sindschar im Jahr 2014) sowie die
Verbindung zwischen Syrien und dem restlichen Teil der irakischen Region
Kurdistan verteidigt hatten, übernahmen sie auch die Verteidigung der
belagerten Stadt Kobanê und anderer hauptsächlich von Kurden bewohnter
autoproklamierter „autonomer Kantone “. Jegliche
EU-Unterstützung für den kurdischen bewaffneten Widerstand gegen Da’esh muss
mit klaren Zusicherungen gegenüber den Staaten der Region verbunden sein, die
deutlich machen, dass die EU weiterhin ihre territoriale Integrität achtet. Mögliches
Übergreifen der Krise auf Nachbarländer Libanon Der Syrien-Konflikt und die hohe Zahl der
registrierten und unregistrierten Flüchtlinge in Libanon (ca. 1,2 Millionen im
Januar 2015, was mehr als 25 % der libanesischen Bevölkerung entspricht)
verschärfen die Spannungen, die in Libanon auf gesellschaftlicher und
institutioneller Ebene und zwischen Gemeinschaften bestehen, und erhöhen zudem
den Druck auf die knappen natürlichen Ressourcen. Während die libanesische
Regierung im Syrien-Konflikt auf der Grundlage der Erklärung von Baabda vom
Juni 2012 eine Politik der Nichteinmischung („Dissoziierung“) verfolgt, haben
Hisbollah und sunnitische terroristische Gruppen nach und nach verstärkt direkt
in den Konflikt eingegriffen. Zusammenstöße zwischen libanesischen
Sicherheitskräften und syrischen bewaffneten Gruppen in und um die Stadt Arsal
im Osten der Bekaa-Ebene im August 2014 und wiederholte Zusammenstöße in
Tripoli machen deutlich, welche Gefahren insbesondere für den Norden Libanons
bestehen. Jordanien Jordanien
weist, zumindest unter dem Gesichtspunkt der Religionszugehörigkeit, eine
weitaus homogenere Bevölkerungsstruktur als Libanon auf. Die Präsenz von mehr
als 600 000 syrischen Flüchtlingen im Land führt jedoch zu Schwierigkeiten
bei der Bereitstellung von Dienstleistungen und erhöht den Druck auf die
knappen natürlichen Ressourcen, insbesondere die Wasserressourcen. Wie in
Libanon birgt das Problem des unzureichenden Zugangs zu Bildungs- und
Arbeitsmöglichkeiten Risiken für die Zukunft und muss daher angegangen werden. Türkei Mit
mehr als 1,65 Millionen syrischen Flüchtlingen auf türkischem Boden
(Regierungsangaben) beherbergt die Türkei von allen Ländern die meisten
syrischen Flüchtlinge. Sie hat zudem umfangreiche humanitäre Hilfe geleistet
(nach Schätzungen der Regierung seit 2011 im Wert von mehr als
4 Mrd. Dollar). Die Türkei fordert stärkere internationale
Unterstützung bei der Bewältigung der Krisenfolgen. 2- ZIELE Die
allgemeinen Ziele dieser Strategie bestehen darin, der Bedrohung zu begegnen,
die Da’esh und andere terroristische Gruppen für die regionale und
internationale Stabilität darstellen, und gleichzeitig die Voraussetzungen für
einen inklusiven politischen Übergangsprozess in Syrien sowie für dauerhafte
Stabilität in Syrien und Irak und in den Flüchtlingsaufnahmeländern der Region
zu schaffen. Zudem soll das durch die anhaltende Gewalt und die Vertreibungen
ausgelöste menschliche Leid gelindert werden. Die Strategie setzt auf eine Kombination
aus diplomatischem Engagement auf politischer und Arbeitsebene,
Kommunikationsarbeit und praktischen Unterstützungsmaßnahmen. Zur Erreichung
ihrer Ziele und zur Gewährleistung der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen muss die EU
eine nachhaltige und vorhersehbare Finanzhilfe sicherstellen, die dem
beispiellosen Bedarf in der Region gerecht wird. Die Kommission schlägt
daher vor, aus den EU-Haushalten für die Jahre 2015 und 2016 ein Hilfepaket im
Wert von 1 Mrd. EUR zu finanzieren. Die Einzelheiten dieses Vorschlags sind im
dieser Mitteilung beigefügten Finanzbogen aufgeführt. Eine
wichtige Voraussetzung für den Erfolg der EU-Strategie sind Synergien und
Komplementarität zwischen den EU-Maßnahmen und den Maßnahmen der
EU-Mitgliedstaaten sowohl auf politischer als auch auf operativer Ebene. Auf
politischer Ebene soll diese Strategie einen Rahmen für eine bessere Abstimmung
der diplomatischen Bemühungen der EU und der Mitgliedstaaten schaffen. Auf
operativer Ebene soll die Strategie insbesondere den Gesamtrahmen für die
Aufstockung der Finanzmittel und die EU-interne Geberkoordinierung und
gemeinsame Programmierung bieten (unter Einbeziehung des Regionalen
Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise, des so
genannten „Madad-Fonds“). Die Mitgliedstaaten sind nachdrücklich aufgefordert,
weiterhin Unterstützung auf bilateraler Ebene zu leisten und dabei
sicherzustellen, dass ihre kollektive Reaktion mindestens den aus dem
EU-Haushalt finanzierten Anstrengungen entspricht. Die
humanitäre Hilfe für die bedürftigen Bevölkerungsgruppen soll fortgesetzt
werden, nach Maßgabe des Bedarfs und unter uneingeschränkter Achtung der
international anerkannten humanitären Grundsätze der Menschlichkeit,
Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. 2.1
GEMEINSAME ZIELE FÜR SYRIEN, IRAK UND
ANDERE BETROFFENE LÄNDER 2.1.1 Förderung
des regionalen Engagements für Sicherheit und langfristigen Frieden Um
die erforderlichen Veränderungen herbeizuführen, ist ein nachdrückliches
diplomatisches Engagement der EU auf hoher Ebene unabdingbar. Die Länder der
Region, insbesondere die Golfstaaten, Ägypten, die Türkei und Iran, sind in
vielerlei Hinsicht direkt betroffen und können aus Sicht der Öffentlichkeit des
Nahen Ostens einen wirkungsvolleren Beitrag zum Kampf gegen Da’esh leisten als
die restlichen Mitglieder der internationalen Gemeinschaft. Dies liegt zudem in
ihrem ureigenen Interesse, da ein Übergreifen der Syrien- und der Irak-Krise
sie selbst an erster Stelle gefährden würde. Hinzu kommt, dass die Rivalitäten zwischen
den wichtigsten regionalen Akteuren Gewalt und religiös motivierte Spannungen
in Syrien, Irak und anderen betroffenen Ländern schüren, wovon Da’esh
profitiert. Aus all diesen Gründen müssen die regionalen Akteure von der EU
aktiv dazu angehalten werden, besondere Verantwortung für die Bewältigung der
Bedrohung durch Da’esh und die Förderung des Friedens in der Region zu
übernehmen und sich dabei auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen sich ihre
Interessen decken. Darüber hinaus muss die EU die gemäßigten Stimmen in der
Region unterstützen und stärken und Alternativen zu den Zielen der
terroristischen Gruppen fördern. Formen
des EU-Engagements: Gezielte
politische und diplomatische Kontakte mit den Ländern der Region – sowohl auf
bilateraler Ebene als auch gemeinsam mit der Arabischen Liga, dem
Golf-Kooperationsrat, der Organisation für Islamische Zusammenarbeit sowie mit
anderen unterstützungsbereiten Ländern und Organisationen. Über eine klare
Verurteilung von Da’esh hinaus sollte dies Folgendes einschließen: einen Dialog
über kulturelle Vielfalt, Religion und Weltanschauung, der auf die Eindämmung
des gewaltbereiten Extremismus abzielt, eine Unterstützung der
Wissenschaftsdiplomatie und anderer Formen direkter persönlicher Kontakte sowie
Bemühungen um den Abbau falscher Vorstellungen innerhalb der EU über die
Entwicklungen in der Region. 2.1.2 Isolation
und Bekämpfung von Da’esh als Kampftruppe und terroristische Organisation und
Eindämmung ihres ideologischen Einflusses o Unterstützung
und Stärkung der Anti- Da’esh-Kräfte Die militärische
Antwort der internationale Allianz gegen Da’esh[4]
sieht Luftangriffe gegen die Da’esh-Kräfte sowie die Lieferung von letaler und
nichtletaler Ausrüstung, Schulungen und nachrichtendienstliche Unterstützung
für die irakischen Sicherheitskräfte (ISF), die kurdischen Peschmerga und,
soweit dies möglich ist, für die gemäßigte Opposition in Syrien vor. Der Rat
hat keinen Beschluss gefasst, der seitens der EU eine Beteiligung an
diesbezüglichen militärischen Operationen vorsehen würde. Auch wurde die EU
nicht damit beauftragt, die Lieferung von Waffen und andere militärischer
Unterstützung zu koordinieren oder hierbei die Rolle einer
Informationsschnittstelle zu übernehmen, doch könnte dies ins Auge gefasst
werden. Außerdem muss die EU sicherstellen, dass die Vorgaben für ihre eigenen
Anstrengungen hinreichend flexibel bleiben und dem Verlauf der militärischen
Operationen angepasst werden können. o Eindämmung
des Zustroms an ausländischen terroristischen Kämpfern sowie der Beschaffung
von Finanzmitteln und Waffen für Da’esh Gemäß der Strategie
der EU für die Terrorismusbekämpfung und das Vorgehen gegen ausländische
Kämpfer, die Bestandteil der vorliegenden umfassenden Regionalstrategie
ist, wird die EU sich im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und unter uneingeschränkter Achtung der
EU– und der internationalen Menschenrechtsnormen verstärkt darum bemühen,
Da’esh zu isolieren und zu verhindern, dass die Gruppe an die für ihre
Operationen nötigen Mittel gelangt. Dies erfordert einen verstärkten und
offenen politischen Dialog mit der Türkei und den Golfstaaten, der mit anderen
Partnern (u. a. den USA) koordiniert werden muss. Ein solcher Dialog
müsste mit praktischer Unterstützung für den Kapazitätsaufbau verbunden werden,
damit die Länder der Region durch verstärkte Grenzkontrollen der von
ausländischen Kämpfern ausgehenden Gefahr wirksam begegnen können und die
Sanktionen und sonstigen Maßnahmen gegen Da’esh effektiv durchgesetzt werden.
Ein weiteres Ziel dieser Maßnahmen besteht darin, Personen aufzuspüren, die an
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen beteiligt sind,
Korruptions- und Schmuggelaktivitäten, von denen Da’esh profitiert, zu
bekämpfen und die daran Beteiligten strafrechtlich zu verfolgen. Außerdem
müssen über Finanzinstitute abgewickelte Finanzströme sowie traditionelle
Finanznetze stärker kontrolliert werden. Darüber hinaus
strebt die EU an, dem gewaltbereiten Extremismus in den Ländern der Region
vorzubeugen und Deradikalisierungs– bzw. Präventionsprogramme zu unterstützen.
Eine vorrangige Aufgabe ist die EU-Unterstützung für den Kapazitätsaufbau im
Bereich Terrorismusbekämpfung/Vorgehen gegen ausländische Kämpfer, wobei
berücksichtigt werden muss, ob die Partnerländer in der Lage sind, Vorgaben in
den Bereichen Menschenrechte und bürgerliche und politische Freiheiten zu
erfüllen. Zu den Schlüsselbereichen, die die EU unterstützen sollte, gehört die
Reform der Antiterrorgesetzgebung in den Ländern der Region. Für die
Glaubwürdigkeit des Kampfes gegen den Terrorismus ist es äußerst wichtig, dass
zwischen Da’esh und anderen terroristischen Organisationen und Gruppen
einerseits und Gruppen, die gewaltlose Formen des politischen Islam vertreten,
andererseits unterschieden wird. Die EU muss im Rahmen ihrer diplomatischen
Anstrengungen deutlich machen, dass die Unterdrückung letztgenannter Gruppen
deren Radikalisierung nach sich ziehen könnte. Es muss sichergestellt werden,
dass die Strafverfolgungsmaßnahmen der Partnerländer notwendig und
verhältnismäßig sind und nicht gegen die Mindeststandards für den Schutz der
Menschenrechte verstoßen. Formen des
EU-Engagements: Das
EU-Engagement auf diesem Gebiet wird Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU
umfassen, über die auf Grundlage der Beurteilung ihrer Durchführbarkeit und der
sich weiterentwickelnden Prioritäten entschieden wird. Dazu gehört insbesondere
Folgendes: eine Zusammenarbeit auf politischer und auf Expertenebene mit den
einschlägigen Institutionen der Länder der Region, Beiträge der
EU-Mitgliedstaaten, Finanzmittel im Rahmen des Instruments, das zu
Stabilität und Frieden beiträgt (Stabilitäts- und Friedensinstrument), des Europäischen
Nachbarschaftsinstruments (ENI) und gegebenenfalls im Rahmen der GASP.
Bei der Umsetzung der EU-Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union eingehalten wird. Ausländische
Kämpfer -
Maßnahmen
zur Eindämmung des Zustroms ausländischer Kämpfer nach Syrien und Irak und für
den Umgang mit Rückkehrern (diese Maßnahmen müssen Anfang 2015 im Einklang mit
den Zielen der Strategie der EU für die Terrorismusbekämpfung und das
Vorgehen gegen ausländische Kämpfer im Einzelnen festgelegt werden). -
Unterstützung
der Türkei, Libanons und Jordaniens bei der Verbesserung der Grenzsicherheit. -
Stärkung
der Kapazitäten in der Region zur Umsetzung der Resolution 2178 des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie im Bereich des Grenzmanagements
und der Grenzsicherheit, einschließlich Sprengstoffspurendetektoren und
Fachwissen über Flughafeninfrastrukturen und –aufbau. -
Verstärkung
der internationalen Zusammenarbeit von Polizei und Justiz: Unterstützung der
Ermittlungen gegen ausländische Kämpfer und deren Strafverfolgung; Verfolgung
und Erfassung der Reisebewegungen ausländischer Kämpfer, einschließlich durch
Annahme von EU-Rechtsvorschriften über den Austausch von Fluggastdatensätzen
mit den wichtigsten Partnern der EU unter Beachtung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Einschränkungen des Rechts auf Schutz
personenbezogener Daten; Aufdeckung krimineller Finanzierungsquellen wie etwa
Menschenhandel; Unterbindung illegaler Kanäle für Waffen- und
Munitionslieferungen und Verhinderung der Nutzung des Internets für kriminelle
Zwecke, wie die Rekrutierung von Terroristen und die Verbreitung
terroristischer Praktiken. -
Entwicklung
eines gemeinsamen Ansatzes für die interne und externe Sicherheit und
diesbezüglicher Expertennetzwerke, um gegen die sich weiterentwickelnden
Kommunikations- und Propagandamethoden von Da’esh vorzugehen. -
Zusammenarbeit
mit dem Internationalen Strafgerichtshof, einschließlich Sammlung von Beweisen,
Identifizierung von Straftätern und Erfassung von Zeugenaussagen. Argumentationslinien
gegen dschihadistische Ideologien und Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus
(CVE) -
Unterstützung
von Informationskampagnen der einschlägigen Akteure in Syrien, Irak und in der
Region (sowie in den Herkunftsländern der ausländischen Kämpfer), um die
Ideologie von Da’esh zu entlarven, die Menschenrechtrechtsverletzungen dieser
Gruppe anzuprangern und gegen den gewaltbereiten Extremismus und die Hassreden
anderer Gruppen in der Region vorzugehen. -
Unterstützung
von Projekten zur Bekämpfung des gewaltbereiten Extremismus in Libanon und
Jordanien und eventuell auch in anderen Ländern der Region, unter besonderer
Berücksichtigung der anfälligsten Teile der Bevölkerung, wie vor allem der
Jugend. -
Verhinderung
von Radikalisierung in Haftanstalten durch ein integriertes
Wiedereingliederungsprogramm bzw. „Aussteigerprogramm“ für inhaftierte bzw.
zurückkehrende Mitglieder terroristischer Gruppen, sowohl in der Region als
auch in der EU. -
Appelle
an die Regierungen und die einschlägigen gesellschaftlichen Akteure in der
Region, mit gezielten Präventionsmaßnahmen gegen die Radikalisierung und
Aufstachelung der Öffentlichkeit vorzugehen (einschließlich an Universitäten). Terrorismusfinanzierung/Sanktionen -
Unterstützung
der VN-Sanktionen, einschließlich durch Benennungen für Sanktionslisten und durch
Maßnahmen, die sich gegen die Finanzmittel von Da’esh richten. Ordnungsgemäße
Umsetzung und Überwachung (durch internationale Konsultationen). -
Unterstützung
des Kapazitätsaufbaus in den Nachbarländern, um die Terrorismusfinanzierung und
die damit verbundene Korruption zu unterbinden. -
Unterstützung
von Anträgen auf Aufnahme in die Liste des Al‑Qaida‑Sanktionsausschusses
der Vereinten Nationen, damit dieser im Einklang mit der Resolution 2170 des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auch die Benennung von Personen und
Organisationen prüft, die Da’esh unterstützen, wie z. B. von
Zwischenhändlern auf dem Erdöl-Schwarzmarkt in Syrien und Irak. -
Falls
erforderlich, könnte die EU eine eigenständige Sanktionsregelung schaffen, die
die VN-Sanktionen gegen Al-Qaida ergänzt. Eine solche Sanktionsregelung muss
mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Rechtsprechung
des Gerichtshofs der Europäischen Union im Fall Kadi im Einklang stehen[5]. -
Förderung
strafrechtlicher Ermittlungen und der justiziellen Zusammenarbeit zwecks
Strafverfolgung von ausländischen Kämpfern und der Rekrutierungsorganisationen
von Terroristen sowie Beschlagnahmung ihrer Erträge aus Straftaten und ihrer
Instrumente. Fortsetzung
der EU-Unterstützung für die von den Konflikten betroffene Bevölkerung und die
Flüchtlinge und Vertriebenen (insbesondere in den Bereichen Existenzsicherung
und Bildung) und der Bemühungen um die Stärkung der Resilienz von
Gemeinschaften, da die Deckung des Grundbedarfs ebenfalls ein wirksames Mittel
sein kann, um die Attraktivität terroristischer Gruppen zu verringern. 2.1.3 Verhinderung
der Ausweitung der Konflikte auf die Region und Stärkung der Grenzsicherheit Es
ist äußerst wichtig, eine verdeckte oder offene Präsenz von Da’esh in den
Nachbarländern zu verhindern. Insbesondere Libanon hatte unter Terroranschlägen
zu leiden, die von Da’esh-Verbündeten ausgeführt wurden. Jordanien ist es
gelungen, jegliche Gewaltakte zu verhindern, auch wenn es lokal zu kleineren
Sympathiekundgebungen für Da’esh gekommen ist. Der Türkei, die sich in einem
heiklen Friedensprozess mit der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) befindet, wurde
vorgeworfen, der Bekämpfung von Da’esh keine ausreichende Priorität
beizumessen. Zudem sieht sich die Türkei mit der Gefahr konfrontiert, dass
Terroristen in das Land einsickern könnten. Um die Ausweitung der Syrien- und
der Irak-Krise auf die Region zu verhindern, müssen die Nachbarländer erheblich
mehr Hilfe zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms erhalten (siehe 2.1.5). Libanon
und Jordanien benötigen Unterstützung auf dem Gebiet Sicherheit und
Grenzmanagement. Im Dezember 2014 wurde mit Libanon ein Dialog über Migration,
Mobilität und Sicherheit aufgenommen, während mit Jordanien im Oktober 2014
eine Mobilitätspartnerschaft unterzeichnet wurde. Darüber hinaus sollte
Folgendes ins Auge gefasst werden: -
Weitere
Unterstützung der EU und der Mitgliedstaaten für die Reform des
Sicherheitssektors in Libanon und die Umsetzung der EU-Hilfe für die
libanesischen Streitkräfte in Bereichen wie zivil-militärische Zusammenarbeit,
Sicherheit des Seeverkehrs, Grenzschutz, Bekämpfung von Terrorismus und
militärische Aus- und Fortbildung; -
gegebenenfalls
weitere Unterstützung mit folgenden Zielen: i) Stärkung der Kapazitäten für die
Planung und Durchführungen von Operationen; ii) Ausbau des Logistiksystems der
libanesischen Streitkräfte; iii) Entwicklung eines Ausbildungszyklus für die
libanesischen Streitkräfte; iv) Unterstützung der libanesischen Streitkräfte in
den Bereichen Grenzmanagement und Grenzschutz; v) Entwicklung eines
zukunftsorientierten Sicherheitskonzepts für die Grenzschutzkräfte der
libanesischen Streitkräfte; vi) Stärkung der Rolle der libanesischen
Streitkräfte bei der Terrorismusbekämpfung mit Schwerpunkt auf den
legislativen, strategischen und institutionellen Aspekten und (vii) Überprüfung
des Aus- und Fortbildungssystems der libanesischen Streitkräfte sowie -
Aufnahme
eines sicherheitspolitischen Dialogs mit Jordanien, um die Sicherheitslage in
der Region zu prüfen und den Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit in
Sicherheitsfragen und bei der Terrorismusbekämpfung zu ebnen. Bewertung des
Bedarfs der jordanischen Sicherheitskräfte (einschließlich der für die
Landgrenzen zuständigen Einheiten) in diesem Kontext und Prüfung von Optionen, wie
die Unterstützung, die Jordanien im Rahmen der Nato-Initiative zum Aufbau von
Verteidigungskapazitäten erhält, ergänzt werden könnte. Was
die Türkei betrifft, ist Folgendes vorgesehen: -
weitere
Unterstützung der Türkei bei der Umsetzung des nationalen Aktionsplans für
integriertes Grenzmanagement, einschließlich der Reform und Modernisierung von
Überwachungstechniken an den Landgrenzen und der Kontrollen an den
Grenzübergangsstellen und -
Nutzung
des bestehenden Dialogs zwischen der EU und der Türkei über Fragen der
Terrorismusbekämpfung zur Ermittlung von Bereichen, in denen die EU den
türkischen Behörden spezifische Unterstützung anbieten könnte, mit dem Ziel,
deren Kapazitäten zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Personen- und
Güterverkehrs zu stärken, damit Personen, die eng überwacht werden müssen,
identifiziert und Waffen, Sprengstoffe und andere gefährliche Stoffe aufgespürt
werden können. Formen
des EU-Engagements: Stabilitäts- und Friedensinstrument,
ENI, IPA und Beiträge der Mitgliedstaaten. 2.1.4 Bereitstellung
von lebensrettender humanitärer Hilfe und internationalem Schutz Als
größter internationaler Geber im Rahmen der Syrien-Krise hat die EU über
3,3 Mrd. EUR für die betroffenen Bevölkerungsgruppen in Syrien, Irak
und den Nachbarländern (vor allem Jordanien, Libanon, Türkei und Ägypten)
bereitgestellt, davon mehr als 2 Mrd. EUR für humanitäre Hilfe.
Angesichts des weiter steigenden Bedarfs sollten die EU und ihre
Mitgliedstaaten den betroffenen Menschen in Syrien und Irak, einschließlich der
Flüchtlinge und Vertriebenen, über einen längeren Zeitraum hinweg weiterhin
humanitäre Hilfe leisten und internationalen Schutz gewähren, und zwar sowohl
in Syrien und Irak als auch in den Nachbarländern und den EU-Mitgliedstaaten.
Dabei ist es auch wichtig, die humanitäre Hilfe besser mit der mittel- bis
langfristigen Hilfe für Vertriebene zu verknüpfen, insbesondere was Kinder und
Jugendliche anbelangt, um auf diese Weise die Resilienz, die Erholung sowie
nach Beendigung des Konflikts die Wiedereingliederung und Entwicklung zu
fördern und so einer möglichen Radikalisierung von Flüchtlingen vorzubeugen. Da
der EU-Haushalt starken Sparzwängen unterworfen ist, müssen gemeinsam mit den
EU-Mitgliedstaaten zusätzliche innovative Finanzierungsmöglichkeiten geprüft
werden. Formen
des EU-Engagements: Koordinierung: Weitere
Unterstützung des Koordinierungssystems unter Führung der Vereinten Nationen,
im Einklang mit dem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe und dem
humanitären Völkerrecht. Zugang: -
Nutzung
sämtlicher möglicher Formen der Hilfebereitstellung (einschließlich
konfliktlinienübergreifender und grenzüberschreitender Hilfe), damit der Zugang
zu allen Notleidenden, einschließlich der Konfliktopfer in schwer zugänglichen
Gebieten, sichergestellt ist (4,8 Millionen Menschen in Syrien, 3,6 Millionen
in Irak, Stand Mitte Januar 2015). -
Proaktive
Zusammenarbeit mit allen Konfliktparteien, um den für die humanitäre Hilfe
nötigen Freiraum in Syrien und Irak zu vergrößern und den Zugang zu allen
Notleidenden sicherzustellen. -
Stärkung
der Fähigkeiten der VN, Verhandlungen über die Zugangsbedingungen zu führen,
insbesondere in Syrien und Irak über OCHA, und Gewährleistung einer besseren
Koordinierung insbesondere zwischen grenzüberschreitenden und konfliktlinienübergreifenden
Maßnahmen. -
Stärkung
der Hilfeabwicklungskapazitäten von lokalen Nichtregierungsorganisationen
(NRO). Schutz: -
Gewährleistung
des Schutzes der betroffenen Bevölkerungsgruppen; Förderung der Einhaltung des
Völkerrechts, des Flüchtlingsrechts und des humanitären Völkerrechts. -
Appelle
an die Behörden der betroffenen Länder, die Vereinbarkeit der
Regierungsmaßnahmen mit dem humanitären Völkerrecht sicherzustellen, damit
Flüchtlinge nicht zurückgewiesen werden und keine informellen Lager in No-Man's-Land-Zonen
entstehen, Schaffung ordnungsgemäßer Registrierungs- und
Dokumentationsmechanismen für Flüchtlinge und Vertriebene und Zugang zu
Rechtsbeistand und angemessenem Schutz für besonders gefährdete Vertriebene und
Flüchtlinge, insbesondere für Frauen und Kinder. Darüber hinaus Unterstützung
der Bemühungen des UNHCR und anderer Akteure, die gewährleisten sollen, dass
die Maßnahmen der Regierungen diese Anforderungen erfüllt. -
Weiterer
Einsatz für die Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes humanitärer
Helfer und der Unverletzlichkeit von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. Beziehungen
zwischen der zivilen und der militärischen Ebene -
Stärkung
der Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen der zivilen und militärischen
Ebene unter Federführung der Vereinten Nationen, um die Einhaltung des
humanitären Völkerrechts und die Achtung der humanitären Grundsätze zu
gewährleisten und gleichzeitig die Risiken für die Sicherheit der humanitären
Helfer zu verringern und den Zugang zu bedürftigen Bevölkerungsgruppen zu
verbessern. Länderspezifische
Ansätze -
Ermutigung
der Vereinten Nationen, nicht diskriminierende, alle Seiten einbeziehende
länderspezifische Ansätze zu verfolgen („für ganz Syrien“ und „für ganz Irak“).
-
Weitere
Befürwortung integrierter Aufrufe zur Bereitstellung von prioritär er
humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe und gemeinsamer Bedarfsanalysen sowie
Umsetzung des VN-Hilfeplans „Regional Refugee and Resilience Plan“ (3RP) durch
nationale Reaktionspläne in den Nachbarländern. Krisenreaktionsfähigkeit
und Monitoring -
Stärkung
eines länderbezogenen und multisektoralen Frühwarnsystems. -
Ausbau
der Kapazitäten für Notfallbereitschaft und Krisenreaktion durch flexiblere
Handhabung bestehender Vereinbarungen mit Partnern, um besser auf neu
auftretenden Bedarf reagieren zu können, Festlegung von Regelungen für
Notfallreserven und mögliche Beiträge zu bestehenden Nothilfefonds. Public
Diplomacy und Sichtbarkeit der Hilfe -
Bessere Kommunikation über die von der
EU geleistete humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe sowohl in der Region als
auch in der EU, gegebenenfalls auf der Grundlage überarbeiteter Leitlinien für
die Kommunikation und Sichtbarkeit. Deckung
des langfristigen Entwicklungsbedarfs der Vertriebenen -
Ausrichtung
eines Teils der EU-Entwicklungshilfe für Syrien und Irak sowie für die
Nachbarländer auf den Bedarf der Vertriebenen, insbesondere den Bildungsbedarf
von Kindern und die berufliche Ausbildung oder Umschulung von Erwachsenen, mit
Schwerpunkt auf der in einem Post-Konflikt-Umfeld benötigten Schaffung von
Arbeitsplätzen. Die berufliche Bildung sollte auch Schulungen für Frauen
umfassen, um ihre wirtschaftliche und soziale Rolle beim Wiederaufbau in der
Post-Konflikt-Phase zu stärken. Neuansiedlung
und Asyl -
Weitere
Unterstützung zur Stärkung der langfristigen Fähigkeiten der Aufnahmeländer,
den Flüchtlingszustrom zu bewältigen, insbesondere durch die regionalen
Entwicklungs- und Schutzprogramme (RDPP) in Jordanien, Libanon und Irak, sowie
durch Unterstützung der Türkei bei der Bereitstellung von humanitärer Hilfe für
syrische Flüchtlinge und Unterstützung bei der Verwirklichung eines modernen
und tragfähigen Asylsystems. -
Aufrechterhaltung
der syrischen (und gegebenenfalls auch irakischen) Flüchtlingen gebotenen
Perspektive auf eine Neuansiedlung in der EU. Das UNHCR hatte die
internationale Gemeinschaft aufgefordert, mindestens 130 000 Syrern,
insbesondere den schutzbedürftigsten Personen, eine Neuansiedlung/ein
Bleiberecht aus humanitären Gründen zu gewähren. Die EU-Mitgliedstaaten haben
die Aufnahme von rund 36 000 Personen zugesagt, eine Zahl, die alle
bisherigen Neuansiedlungsbemühungen der EU übertrifft. Die Kommission
unterstützt die Neuansiedlungsmaßnahmen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds. 2.1.5
Stärkung der Resilienz auf lokaler Ebene in Syrien, Irak und betroffenen
Nachbarländern Um
die weitere Rekrutierung von Da’esh-Kämpfern und mögliche gewaltsame
Auseinandersetzungen zwischen Vertriebenen und Aufnahmegemeinschaften zu
verhindern, ist es von entscheidender Bedeutung, dass diesen
Bevölkerungsgruppen Hilfe und bessere Zukunftsperspektiven geboten werden. Die
humanitäre Hilfe muss mit dem längerfristigen Entwicklungsbedarf der
Betroffenen verknüpft werden, um die Wiedereingliederung nach Beendigung des
Konflikts zu fördern und potenziellen extremistischen Tendenzen unter den
Flüchtlingen bzw. innerhalb der Aufnahmegemeinschaften entgegenzuwirken. In den
Gebieten Syriens und Iraks, in denen Da’esh besiegt wurde, sollten die
Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit, die Basisdienstleistungen und die
Wirtschaftstätigkeit so rasch wie möglich wiederhergestellt werden, um zu
verhindern, dass Da’esh erneut Zulauf erhält. Zudem sollten die
Mindestvoraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Vertriebene und Flüchtlinge
auf freiwilliger Basis in Sicherheit und Würde zurückkehren können. Diese
Maßnahmen sollten darauf ausgerichtet sein, die Resilienz von Menschen,
Gemeinschaften und Institutionen so zu stärken, dass sie die Auswirkungen der
Krise bewältigen können. Parallel
zu dieser Hilfe muss mit den Ländern, die syrische Flüchtlinge aufgenommen
haben, als Gruppe wie auch bilateral ein politischer Dialog auf hoher Ebene
geführt werden, um zu gewährleisten, dass den Flüchtlingen Schutz und
Perspektiven geboten werden (insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu
Bildung, zum Arbeitsmarkt, usw.). Formen
des EU-Engagements: Förderung
der Resilienz/Erholung und Unterstützung von lokalen Gemeinschaften und
gesellschaftlichen Akteuren in Syrien, Irak und den Nachbarländern im Rahmen
des so genannten „Madad-Fonds“, des Stabilitäts- und Friedensinstruments und
durch direkte Beiträge der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung folgender
Aspekte: -
Nutzung
der bestehenden gemeinsamen Strukturen für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe
und gemeinsame Programmierung für Syrien, Irak, Jordanien, Libanon und die
Türkei. -
Bereitstellung
von Mitteln aus dem „Madad-Fonds“ für die Förderung der Stabilisierung und der
Resilienz von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften in Jordanien, Irak,
Libanon, in der Türkei und in Ägypten. Dabei muss ein Gesamtkonzept verfolgt
werden, das auf die bestehenden Finanzierungsmechanismen, die Planungen der
jeweiligen Regierungen und das 3RP-Konzept der Vereinten Nationen abgestimmt
ist. -
Unterstützung
der Regierungen in der Region bei der weiteren Umsetzung von politischen
Strategien, die die wirtschaftliche Resilienz der Flüchtlinge und der
Aufnahmegemeinschaften fördern, Perspektiven für junge Menschen schaffen und
der Gleichstellung der Geschlechter dienen und -
Umsetzung
des zusätzlichen Hilfeprogramms für die Türkei, das infolge der Kobanê-Krise
angekündigt wurde und die türkischen Behörden bei ihren Anstrengungen
unterstützen soll, längerfristig syrische Flüchtlinge in der Türkei aufzunehmen
und zu unterstützen. Generell sollte auch eine Zusammenarbeit
mit einschlägigen Diaspora-Organisationen in Europa ins Auge gefasst werden, um
die Wirkungsmöglichkeiten der EU zu verbessern und die Wirksamkeit ihrer
Maßnahmen zu erhöhen. 2.2 LÄNDERSPEZIFISCHE
ZIELE - SYRIEN 2.2.1 Förderung
eines politischen Übergangs Im
Einklang mit den Zielen und Aktionen, die in der gemeinsamen Mitteilung „Ein
umfassendes EU-Konzept für die Krise in Syrien“ dargelegt sind, wird die EU
weiterhin alle Mittel und Wege prüfen, um in Abstimmung mit den regionalen und
internationalen Partnern den politischen Prozess wieder in Gang zu bringen und
einen von Syrien selbst angeführten Übergang herbeizuführen. Insbesondere
sollte die EU: -
den
Sondergesandten der Vereinten Nationen, Staffan de Mistura, uneingeschränkt bei
seinen Bemühungen unterstützen, eine strategische Deeskalation der Gewalt zu
erreichen und somit die Grundlage für einen umfassenden, tragfähigen
politischen Prozess zu schaffen; konkret die Weiterentwicklung seiner Vorschläge
unterstützen, insbesondere was den Vorschlag anbelangt, im Einklang mit dem
humanitären Völkerrecht über lokale Waffenruhen Fortschritte zu erzielen. Im
Rahmen dieses Ansatzes sollten grundsatzorientierte humanitäre Maßnahmen und
Maßnahmen zur Förderung der Resilienz klar von den politischen und
sicherheitspolitischen Verhandlungen getrennt werden; -
lokale
und internationale Vermittlungs- und Dialogbemühungen unterstützen,
einschließlich lokaler Vereinbarungen und anderer lokaler Initiativen zur
Friedenskonsolidierung, was auch eine konfliktlinienübergreifende
Zusammenarbeit unter gebührender Beteiligung von Frauen einschließen kann; -
Bemühungen
um einen internationalen Konsens auf Ebene des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen und um einen regionalen Konsens (zu den gemeinsamen Interessen gehört
die Entschlossenheit der EU, die Einheit, territoriale Integrität und
Souveränität Syriens zu schützen und den Terrorismus zu bekämpfen) und um
regionale Unterstützung für einen von Syrien selbst angeführten politischen
Prozess, der einen Übergang herbeiführt, im Einklang mit den einschlägigen
Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Genfer
Kommuniqué vom 30. Juni 2012; und -
Förderung
der Einrichtung einer Unterstützungsgruppe für die Bestrebungen des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen bzw. des Syrien‑Sondergesandten,
einen breiten Konsens zugunsten eines in diesem Sinne ausgerichteten nationalen
politischen Prozesses zu schaffen. Formen
des EU-Engagements: Politische und
diplomatische Zusammenarbeit mit den Ländern der Region und internationalen
Partnern mit dem Ziel, eine Deeskalation sowohl der Spannungen in der Region
als auch der kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und
der bewaffneten Opposition zu erreichen; gleichzeitig sollten Anreize dafür
geboten werden, in Syrien einen Übergang auf breiter Basis auf der Grundlage
des Genfer Kommuniqués zu vollziehen. Erhöhung des Drucks auf das Assad-Regime,
insbesondere durch weitere gezielte Sanktionen und andere geeignete restriktive
Maßnahmen mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung.
Durchsetzung robuster EU-Ölsanktionen gegen Syrien und Lobbyarbeit gegenüber
Drittländern, damit sie sich ihnen anschließen. Ausbau des Dialogs mit den
Partnern, insbesondere in der Region. Aufstockung
des mit politischen Fragen befassten Personals der EU-Delegation für Syrien
(die weiterhin in der EU-Delegation in Beirut untergebracht wird). Solange die
Bedingungen für die Wiedereröffnung der EU-Delegation in Damaskus nicht erfüllt
sind, sind weiterhin regelmäßige Besuche in Syrien vorgesehen. 2.2.2 Stärkung
der gemäßigten Opposition und der Akteure der Zivilgesellschaft -
Weitere
Unterstützung der gemäßigten Opposition, einschließlich der Nationalen
Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition (SOC), um für mehr
Inklusivität (auch in Bezug auf religiöse und ethnische Minderheiten),
Effizienz und Chancengleichheit zu sorgen, ohne dabei die Einbeziehung anderer
konstruktiver Kräfte der einheimischen Zivilgesellschaft bzw. politischer
Kräfte auszuschließen. Ein dauerhafter Frieden in Syrien wird nur dann möglich
sein, wenn den spezifischen Anliegen aller ethnischen und religiösen Gruppen
gleichermaßen Rechnung getragen wird und der multiethnische und multireligiöse
Charakter des Landes gewahrt bleibt. -
Weitere
Prüfung und gegebenenfalls Unterstützung geeigneter Track-2- und
Track-3-Initiativen, die zur Gestaltung eines Modells für den Übergang
beitragen könnten, das auf der Einbeziehung glaubwürdiger Vertreter der
Opposition in eine neue Übergangsregierung basiert und einen
Stabilisierungsprozess auf lokaler und nationaler Ebene fördert. Dabei ist
besonders darauf zu achten, dass Frauen an diesen Initiativen beteiligt werden.
-
Weitere
Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für Organisationen der syrischen
Zivilgesellschaft. Formen
des EU-Engagements: weitere
Unterstützung der Friedenskonsolidierung und der Vermittlungsbemühungen mit
Schwerpunkt auf dem Aufbau von Kapazitäten interner zivilgesellschaftlicher
Akteure und Maßnahmen zur Förderung der Resilienz im Rahmen des Stabilitäts-
und Friedensinstruments und des ENI. 2.2.3 Bereitstellung
von grundlegenden Dienstleistungen und Hilfe beim Wiederaufbau der Verwaltung
in befriedeten Gebieten -
Verbesserung
der grenzüberschreitenden und konfliktlinienübergreifenden Erbringung von
nichthumanitärer Hilfe in Syrien. -
Unterstützung
der Bemühungen der gemäßigten Opposition und der Zivilgesellschaft, in
befriedeten Gebieten, in zuvor von Da’esh besetzten Gebieten und in den überwiegend
von syrischen Kurden besiedelten Teilen Nordsyriens die Verwaltung und
öffentliche Dienstleistungen (u.a. in den Bereichen Zivilschutz, Gesundheit,
Bildung) wieder aufzubauen sowie generell die Wirtschaftstätigkeit wieder in
Gang zu bringen. -
Unterstützung
der Versorgung mit grundlegenden Dienstleistungen in wichtigen Bereichen auf
der Grundlage der Grundsätze Inklusivität, verantwortungsvolle
Regierungsführung und Mitspracherecht der Gemeinschaften sowie von Maßnahmen
zur Förderung der Resilienz, unter Berücksichtigung der nachhaltigen
Bewirtschaftung und des Schutzes der natürlichen Ressourcen. Formen
des EU-Engagements: Ausbau
der Förderung der Resilienz/Erholung, u.a. durch gezielte Finanzierung von
Hilfsmaßnahmen der EU oder der Mitgliedstaaten für lokale Gemeinschaften und
soziale Akteure (einschließlich Maßnahmen, die unter Beteiligung mehrerer
Mitgliedstaaten von Gaziantep aus geleitet werden ), aus Mitteln des
„Madad-Fonds, des Stabilitäts- und Friedensinstruments oder des ENI. Mit den EU-Projekten zur Förderung der
Zivilgesellschaft, die aus dem ENI (17 Mio. EUR) und dem Stabilitäts- und
Friedensinstruments (12 Mio. EUR) finanziert werden, werden kurzfristig
folgende Ziele verfolgt: Kapazitätsaufbau auf Ebene der Organisationen der
syrischen Zivilgesellschaft, Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen,
Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und Schaffung
inklusiver, partizipativer politischer Rahmenbedingungen auf lokaler Ebene.
Zudem könnten gezielte Programme für Minderheiten in Betracht gezogen werden,
um auf diese Weise die Sicherheit aller ethnischen und religiösen
Gemeinschaften und einen inklusiven Übergang zu gewährleisten, dem besonderen
Bedarf dieser Gemeinschaften Rechnung zu tragen und ihre gesellschaftliche
Wiedereingliederung zu unterstützen. 2.2.4 Stärkung
der Menschenrechte sowie des humanitären Völkerrechts und Gewährleistung der
Rechenschaftspflicht -
Weitere
Untersuchung und Dokumentation von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, vor allem im Hinblick auf eine mögliche künftige
strafrechtliche Verfolgung. -
Zusammenarbeit
mit Partnern zur Unterstützung des Untersuchungsausschusses der Vereinten
Nationen und anderer Rechenschaftsinitiativen, um einen Prozess der
Rechenschaftslegung vorzubereiten und die Kultur der Straflosigkeit zu
bekämpfen. -
Weitere
Unterstützung der Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen
(OPCW), insbesondere was deren Verifikationsmission und die Vernichtung der
syrischen Chemie-Waffen und Chemie-Waffen-Produktionsanlagen anbelangt. -
Weitere
Suche nach Möglichkeiten, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit der
Lage in Syrien zu befassen und Unterstützung ergänzender Mechanismen der
Rechenschaftslegung, auch auf nationaler Ebene. Formen
des EU-Engagements: Diplomatisches
Engagement, auch auf Ebene des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, und
praktische Hilfe für Menschenrechtsverteidiger im Rahmen des Stabilitäts- und
Friedensinstruments und des Europäischen Instruments für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR), justizielle Zusammenarbeit. 2.2.5 Vorbereitungen
für die Zeit nach der Krise -
Weitere
Planungen für die langfristige Erholung und den Wiederaufbau Syriens und
Schaffung der Voraussetzungen für die Rückkehr und Wiedereingliederung von
Flüchtlingen und Vertriebenen, insbesondere durch regelmäßige Schadens- und
Bedarfsbewertungen in Syrien. -
Weitere
Stärkung der Kapazitäten der syrischen Bevölkerung und der syrischen
Zivilgesellschaft, einschließlich von Organisationen, die die Gleichstellung
der Geschlechter fördern und die Rolle der Frauen stärken wollen, damit die
syrischen Bürger eine aktive Rolle beim Wiederaufbau des Landes übernehmen
können. -
Sondierung
weiterer Möglichkeiten, wie syrische Studenten und Wissenschaftler durch
Stipendien in Europa und Berufsbildungsangebote in der Region unterstützt
werden könnten. -
Weitere
Ermittlung von Möglichkeiten für den Aufbau von Kapazitäten und Fähigkeiten auf
Ebene der syrischen Bevölkerung, damit die Bürger Verantwortung für den Übergangsprozess
übernehmen können (in Bereichen wie Medienregulierung, Dezentralisierung,
Gemeindeverwaltung, Ausarbeitung einer Verfassung usw.), unter gebührender
Berücksichtigung der Bedürfnisse und der Rolle von Frauen. -
Weitere
eingehende Planungen im Hinblick auf Entwaffnung, Demobilisierung und
Wiedereingliederung als Teil der Reform des Sicherheitssektors. -
Weitere
regelmäßige Überprüfung der Frage, ob die aktuellen Bedingungen die
Vorbereitung von Maßnahmen der Übergangsjustiz und die Durchführung solcher
Maßnahmen erlauben, deren Ziel darin bestehen muss, die Aussöhnung, die
Vertrauensbildung und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern. -
Sorgfältige
Vorarbeiten für eine Verfassungs‑ und
Wahlrechtsreform, auch im Hinblick auf das Parteiengesetz. -
Überlegungen,
wie das noch vorhandene kulturelle Erbe geschützt und die kulturelle Vielfalt
gefördert werden könnten, insbesondere im Rahmen von Bildungs- und
Sensibilisierungsmaßnahmen. -
Sicherung
einer weiterhin führenden Rolle der EU bei der Geberkoordinierung, um die
Kohärenz, Koordinierung und Vorhersehbarkeit der internationalen
Wiederaufbauhilfe für Syrien zu stärken. -
Ausschöpfung
der Möglichkeiten des Programms „Erasmus+“ zur Finanzierung von
Mobilitätsstipendien für syrische Studenten sowie von Kooperationsprojekten mit
syrischen Hochschuleinrichtungen mit dem Ziel ihrer Modernisierung. Sondierung
weiterer Möglichkeiten, die Nachbarländer und dortige Universitäten bei
Hochschulbildungsangeboten für syrische Studenten zu unterstützen. Die
EU wird diese Anstrengungen fortzusetzen und dabei berücksichtigen, dass ein
Zusammenbruch der staatlichen Institutionen Syriens vermieden werden muss. Formen
des EU-Engagements: ENI,
„Madad-Fonds, Stabilitäts- und Friedensinstrument (Programm „Tahdir“:
Vorbereitung des Übergangs in Syrien), trilaterale Vereinbarung zwischen den
Vereinten Nationen, der Weltbank und der EU über
Post-Konflikt-Bedarfsbewertungen, Erasmus+. 2.3 LÄNDERSPEZIFISCHE ZIELE – IRAK 2.3.1 Unterstützung
der irakischen Regierung bei der Verwirklichung von Inklusivität Hauptziel
der EU in Irak muss es sein, eine Regierung, die alle Seiten einbezieht, dabei
zu unterstützen, den berechtigten Anliegen der Bürger Rechnung zu tragen und
einen langfristigen Prozess des Staatsaufbaus und der nationalen Aussöhnung
auf der Grundlage der irakischen Verfassung zu fördern. Das Programm der
Regierung (2014-2018) und der Nationalen Entwicklungsplan (2014-2017) Iraks
bieten dafür eine gute Grundlage. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
EU-Irak, das zum Teil bereits vorläufig angewandt wird, bildet den Rahmen für
die Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Bereichen. Dabei müssen die
Belange der Sunniten berücksichtigt, gleichzeitig aber Sektierertum und
Radikalisierung, die sich in den meisten irakischen Gemeinschaften immer weiter
ausbreiten, umfassend und landesweit eingedämmt werden. Die EU wird sich um
eine möglichst enge Zusammenarbeit mit der UNAMI und den in Irak tätigen
VN-Agenturen bemühen. o
Beziehungen
zu gemäßigten, bislang marginalisierten sunnitischen Gruppen Die irakische
Regierung sollte darin bestärkt werden, auf alle Teile der irakischen
Gesellschaft, insbesondere moderate religiöse und politische Gruppen, zuzugehen
und sie in die Gestaltung von Iraks Zukunft einzubeziehen. Besondere Bedeutung
ist dabei der sunnitischen Gemeinschaft beizumessen, um irakische Sunniten
davon abzuhalten, sich mit Da’esh zu verbünden. Etwaige Aufforderungen zum
bewaffneten Widerstand gegen Da’esh, die sich an diese Gruppen richten, sollten
daher mit einem solchen Mitspracheangebot einhergehen. Im Rahmen der
Zusammenarbeit mit der sunnitischen Gemeinschaft sollte herausgestellt werden,
welche Maßnahmen zur Behebung der beanstandeten Missstände und zur Förderung
der nationalen Aussöhnung vorgesehen sind, um die Sicherheit der Bevölkerung
(insbesondere der Gruppen, die sich dem Kampf gegen Da’esh anschließen) zu
gewährleisten und Garantien für ein künftiges Mitspracherechte bei der
Politikgestaltung zu bieten. Gleichzeitig sollten moderate Schiiten und
Gruppen der Zivilgesellschaft unterstützt werden, um einer Stigmatisierung und
Repression der sunnitischen Bevölkerung entgegenzuwirken. o
Beziehungen
zur Region Kurdistan-Irak Die Beilegung
der Streitigkeiten zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Region
Kurdistan, einschließlich der endgültigen, dauerhaften Einigung im Streit um
die Verteilung der Öleinahmen und um Gebietsansprüche hat hohe Priorität und
würde zu einer maßgeblichen Verbesserung des politischen Klimas in Irak
beitragen. Die EU sollte die Bundesregierung und die Regierung der Region
Kurdistan darin bestärken, einen genauen Fahrplan mit zeitlichen Vorgaben für
eine Lösung der Streitigkeiten auf der Grundlage verfassungsrechtlicher
Bestimmungen zu vereinbaren. o Konsolidierung
demokratisch verwalteter staatlicher Institutionen und Unterstützung von
politischen und legislativen Reformen Die EU und ihre
Mitgliedstaaten sollten die irakische Regierung bei der Einleitung eines
Programms für eine tiefgreifende Verwaltungsreform unterstützen, um die
Kapazitäten Zivilverwaltung gemäß modernen Grundsätzen der öffentlichen
Verwaltung und Finanzverwaltung zu stärken. Einer solchen Reform sollten
folgende Prinzipien zugrunde liegen: die Trennung von politischen und
administrativen Posten, die Schaffung eines unabhängigen öffentlichen Dienstes
und eine auf Chancengleichheit beruhende Einstellungspolitik, die sich
unabhängig von der religiösen Zugehörigkeit an Qualifikationen und Kompetenzen
orientiert. Auch die
Unterstützung von Initiativen für politische und legislative Reformen, die von
der Regierung, der Zivilgesellschaft oder anderen Seiten im Rahmen der
irakischen Verfassung vorgeschlagen werden, sollte in Betracht gezogen werden,
sofern sie die nationale Aussöhnung und Entwicklung voranbringen. o Umstrukturierung
des Sicherheitssektors Die Reform des
Sicherheitssektors umfasst ein breites Maßnahmenspektrum, das von der
Unterstützung der Streitkräfte bis zu Reformen des Rechtsrahmens reicht.
Entsprechend müssen künftige Aktivitäten der EU in diesem Bereich den Maßnahmen,
mit denen die Internationale Allianz der Bedrohung durch Da’esh begegnen will,
sowie den bilateralen Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten Rechnung tragen und
sie ergänzen. Die EU Mitgliedstaaten setzen sich derzeit für die
Umstrukturierung und Ausbildung der irakischen Sicherheitskräfte ein. Deren
Schwäche hat zu einem Wiedererstarken irregulärer Milizen geführt, die zwar die
Anstrengungen der Sicherheitskräfte unterstützen, aber auch für zahlreiche
Gräueltaten und Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Die
schrittweise Demobilisierung schiitischer Milizen und anderer bewaffneter
Gruppen, an deren Stelle gut ausgebildete, irakische Sicherheitskräfte, die
unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften angehören, treten, ist für die
nationale Aussöhnung von maßgeblicher Bedeutung. Die irakische Regierung muss
dafür Sorge tragen, dass nur ihren Truppen der Waffenbesitz gestattet ist und
im Einklang mit der Verfassung bewaffnete Formierungen außerhalb des
staatlichen Rahmens verboten werden. Gleichzeitig müssen Präsenz und Kompetenz
ziviler Polizeikräfte verstärkt werden. o Justizreformen
und konsequente Achtung der Menschenrechte Die Missachtung
rechtsstaatlicher Grundsätze ist eine der Hauptursachen für die Krise in Irak.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten prüfen, ob sie die irakische Regierung
umfassender bei der Einführung von Maßnahmen unterstützen können, die auf eine
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte in allen
Bereichen des öffentlichen Lebens im Irak abzielen. Dies muss auch die Reform
strittiger Rechtsvorschriften und die Frage ihrer Anwendung einschließen, die
für die die Radikalisierung und den Widerstand gegen die irakische Regierung
mitverantwortlich sind. Es bedarf entschiedener Anstrengungen, um die Unabhängigkeit
der Institutionen, insbesondere der Justiz, zu stärken. Schulungsmaßnahmen auf
dem Gebiet der Menschenrechte müssen systematisch in die Ausbildungsgänge für
alle zivilen und militärischen Sicherheitskräfte einbezogen werden und die
Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte mit Rechtsinstitutionen sowie
Polizeiaufsichtsbehörden sollte verbessert werden. Status und Kapazitäten der
Menschenrechtskommission sollten gestärkt werden. Die größere Achtung der
Menschenrechte im Rahmen des Strafvollzugs wird auch die Gefahr der
Radikalisierung eindämmen. Die zur Bekämpfung
von Terrororganisationen eingesetzten justiziellen Kapazitäten sollten gestärkt
werden. Die EU sollte sich außerdem dafür
einsetzen, dass Irak dem Römischen Statut beitritt, um Strafverfolgungen auf
internationaler Ebene zu ermöglichen. In all diese Maßnahmen müssen die
Erfahrungen einfließen, die mit der bisherigen EU-Unterstützung der Justizform
im Rahmen der EUJUSTLEX-Mission gewonnen wurden. Langfristig sollte Irak dazu
angehalten werden, ein Konzept für die schrittweise Abschaffung der Todesstrafe
zu entwerfen, die sich als ineffektiv erwiesen hat und möglicherweise zur
Radikalisierung beiträgt. o Stärkung
der lokalen und regionalen Verwaltung In der
irakischen Verfassung ist eine größere Autonomie der regionalen und lokalen
Gebietskörperschaften vorgesehen und die irakische Regierung hat in ihrem
eigenen Programm eine solche Dezentralisierung als mögliche Option aufgeführt.
Größere politische und finanzielle Unabhängigkeit bei der Verwaltung der
Provinzen und Kommunen, einschließlich der lokalen Kontrolle des lokalen
Sicherheitsapparates, sowie die größere Nähe zu den Entscheidungsprozessen
können die Behebung von Missständen auf lokaler Ebene erleichtern. Damit muss
jedoch ein System einhergehen, das eine gerechte Ressourcenverteilung zwischen
den Gemeinschaften und alle religionsübergreifende, vertrauensbildende
Maßnahmen zwischen den Gebietseinheiten unterstützt, zum Beispiel durch
regionale Infrastruktur- und andere Kooperationsprojekte. Formen
des EU-Engagements : Institutionelle
Fragen -
Politische
Kontakte und Kontakte auf Arbeitsebene, vor allem im Rahmen des Partnerschafts-
und Kooperationsabkommens. In diesem Kontext wäre eine zügige Ratifizierung des
Abkommens durch die EU-Mitgliedstaaten ein deutliches Zeichen für das
Engagement der EU. -
In
Anbetracht der zentralen Rolle, die der Region Kurdistan im Kampf gegen Da’esh
und bei der Lösung der politischen Krise in Irak zukommt, wird sich die EU
unter uneingeschränkter Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung Iraks um eine
Stärkung ihrer Präsenz in Erbil bemühen. Vorbehaltlich der Zustimmung der
Zentralregierung und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wird die EU‑Delegation
in Irak eine Antenne in Erbil einrichten. Die EU wird sich für einen reibungslosen
Informationsfluss zwischen Bagdad und Erbil einsetzen. Gegebenenfalls wird sie
auch die Beteiligung der Regierung der Region Kurdistan an der Umsetzung des
Partnerschafts- und Kooperationsabkommens EU-Irak unterstützen. -
Darüber
hinaus sollte geprüft werden, ob eine diplomatische Einflussnahme Iraks auf
Länder in der Region und auf sonstiger Ebene, gefördert werden sollte, wobei
auf die im Rahmen der internationalen Wiederaufbauanstrengungen in den Jahren
zwischen 2003 und 2010 gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse, zurückgegriffen
werden könnte. -
Die
EU-Delegation in Irak sollte verstärkt werden, u.a. durch Sicherheitsexperten
aus den Mitgliedstaaten. Technische
Hilfe -
Die
EU kann in den Mitgliedstaaten vorhandenes Fachwissen mobilisieren, um u.a. in
folgenden Bereichen Ausbildungsmaßnahmen und Beratung für die irakischen
staatlichen Institutionen bereitzustellen: Reform der öffentlichen Verwaltung
und des Sicherheitssektors, Bekämpfung des Terrorismus unter Achtung der
Menschenrechte, Sicherheit der Grenzen und integriertes Grenzmanagement (IBM)
auf der Grundlage des Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Irak,
insbesondere der Bestimmungen über die Zusammenarbeit nach Titel III, die
vorläufig anwendbar sind. -
Im
Sicherheitssektor könnte die EU Irak beim Aufbau von Kapazitäten für die
Eindämmung die Bedrohung durch Da’esh unterstützen. Der Einsatz von
EU-Instrumenten wird entsprechend geprüft werden. Zur Vermeidung von
Doppelarbeit ist es jedoch wichtig, die derzeitige militärische Unterstützung
für Irak zu berücksichtigen, die von den Mitgliedstaaten vorrangig im Rahmen
der Internationalen Allianz gegen Da’esh und ihren Arbeitsgruppen, sowie von
der NATO, die eine Unterstützung der irakischen Sicherheitskräfte im Rahmen der
Initiative zum Aufbau von Verteidigungskapazitäten (Defence Capacity Building
Initiative) in Betracht zieht, geleistet wird. Um die Rückkehr der Vertriebenen
in Gebiete, aus denen Da’esh zurückgedrängt wurde, zu erleichtern, könnte
technische Unterstützung für Minenräumaktionen und für die Entschärfung der
dort von Da’esh gelegten Sprengfallen bereitgestellt werden. -
Im
Einklang mit den Bemühungen der Internationalen Allianz gegen Da’esh und ihrer
Arbeitsgruppen wird Unterstützung beim Ausbau der Kapazitäten für die
Terrorismusbekämpfung (zivile Aspekte) geleistet, um die irakische Regierung
dazu zu bewegen, bei der Terrorismusbekämpfung einen neuen, umfassenden Ansatz
gestützt auf die Achtung der Menschenrechte und mit dem Schwerpunkt auf
Prävention zugrunde zu legen. So könnte u. a. in folgenden Bereichen
Unterstützung geleistet werden: Kapazitätsaufbau; nachrichtendienstliche
Sammlung von Erkenntnissen, Auswertung, Austausch und Schutz sowie Bekämpfung
der Terrorismusfinanzierung -
Die
Bemühungen der EU um die Stärkung der institutionellen und rechtlichen Reformen
und die konsequente Achtung der Menschenrechte können sich auf das laufende
EU-Projekt zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des DCI, sowie auf
künftige Unterstützungsmaßnahmen, die im Rahmen der Indikativen Mehrjahresprogrammierung
des DCI für den Zeitraum 2014-2017 vorgesehen sind, und die im Rahmen der
EU-JUSTLEX-Mission gewonnenen Erfahrungen stützen. -
Auf
Ersuchen der irakischen Regierung und die Finanzierung durch die
Mitgliedstaaten vorausgesetzt, kann die EU auf eine Vielzahl von in der EU
vorhandenen Modellen und Sachverständigen sowohl auf nationaler Ebene als auch
auf Ebene der EU (Ausschuss der Regionen) zurückgreifen, um die irakische
Regierung dabei zu unterstützen, die Dezentralisierung bestmöglich in die
Praxis umzusetzen. -
Dabei
ist es wichtig, den Repräsentantenrat Iraks einzubinden. Das Europäische
Parlament und die nationalen Parlamente sind aufgefordert, in diesem
Zusammenhang eine maßgebliche Rolle zu übernehmen. -
Die
EU wird Krisenpläne erstellen, um die irakische Regierung rasch bei ihren
Anstrengungen zur Wiederaufnahme und Verbesserung der Grundversorgung in den
von Da’esh befreiten Gebieten unterstützen zu können und so bald wie möglich
eine freiwillige, sichere und würdevolle Rückkehr der Binnenvertriebenen in
ihre Häuser zu ermöglichen, sofern Garantien für ein Mindestmaß an Schutz
gegeben sind. 2.3.2 Unterstützung
der Grundversorgung, der wirtschaftlichen Entwicklung und der Bekämpfung der
Korruption Eine
nachhaltige Stabilität kann in Irak nur erreicht werden, wenn das enorme
Potenzial des Landes zum Nutzen aller Bürger eingesetzt wird. Die generell
unzulängliche Verwaltung der öffentlichen Finanzen und weit verbreitete
Korruption hatten eine ineffiziente Haushaltsausführung und Dienstleistungserbringung
sowie in einigen Gebieten die Zerstörung der Umwelt und der natürlichen
Ressourcen zur Folge. Aufgrund der Sicherheitskrise schrumpft die Wirtschaft
und die fallenden Ölpreise führen zu einem Rückgang der öffentlichen Einnahmen
und der Währungsreserven. Nun muss durch wohl überlegte wirtschaftliche und
finanzpolitische Reformen die langfristige Tragfähigkeit des Staatshaushalts
gewährleistet werden, die zur Deckung der gestiegenen Kosten in den Bereichen
und Sicherheit unabdingbar ist. Was
die Rahmenbedingungen für die Unternehmenstätigkeit anbetrifft, so liegt Irak
seit mehr als einem Jahrzehnt weit unter dem Durchschnitt der Region, wobei der
Zugang zu Krediten das größte Hindernis für die Entwicklung des Privatsektors
darstellt. Hier sind nun ein entschlossenes Vorgehen gegen die Korruption und
die Stärkung der Verwaltungskapazitäten Iraks erforderlich. Außerdem sind
Verbesserungen der sozialen Diensten (Bildung, Gesundheitsversorgung) und der
Infrastrukturen (Strom, Verkehr) dringend notwendig. Des Weiteren muss die
Privatwirtschaft gefördert und ein investitionsfreundliches Klima geschaffen
werden, um die Nachhaltigkeit des wirtschaftlichen Fortschritts
sicherzustellen. Eine
große Herausforderung für Irak ist die Verknüpfung der humanitären Hilfe mit
der nachhaltigen Entwicklung und die Mobilisierung der erforderlichen
Ressourcen für die Grundversorgung und für die Erleichterung der Rückkehr und
Wiedereingliederung von Vertriebenen. Dazu gehören u. a. die
Grundversorgung mit Wasser, Energie, Wohnraum, Schulbildung und
Hochschulbildung (Erasmus+ ermöglicht seit Kurzem auch Maßnahmen für den
Kapazitätsausbau in Irak), Sicherheit und Zugang zu Finanzmitteln (z. B.
Finanzierung von KMU und Mikrofinanzierungen) unter Berücksichtigung der Stärkung
der Rolle der Frau und des Schutzes der natürlichen Ressourcen. Formen
des EU-Engagements : Hauptziele
der Zusammenarbeit zwischen der EU und Irak Rahmen des Partnerschafts- und
Kooperationsabkommens sind makroökonomische Stabilität, Tragfähigkeit der
Schuldenlast und Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben. Um dies zu erreichen
könnte die Zusammenarbeit die Begleitung der Reformen zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Unternehmen vorsehen, insbesondere im
Rahmen der Unterausschüsse für Handel und Wirtschaft sowie Energie und Verkehr.
Die Vertragsparteien könnten Folgendes prüfen: a) makroökonomische
Entwicklungen, b) die allgemeine Wirtschafts- und Finanzpolitik (Verwaltung der
Einnahmen aus natürlichen Ressourcen, Verringerung der Subventionen und der
Unterstützung für staatseigene Unternehmen, Investitionen in die Stromnetze,
Förderung der Entwicklung erneuerbarer Energien und Energieeffizienzmaßnahmen,
Erhöhung der Erdölausfuhren und Erleichterung künftiger Gasexporte (das EU-Irak
Energiezentrum und damit einhergehende Unterstützungsmaßnahmen der EU und der
irakischen Regierung sollen zu diesem Ziel beitragen), c) Entwicklung des
Finanzsektors (Vertiefung der Finanzmärkte, Erleichterung des Zugangs zu
privatem Kapital und stärkere finanzielle Inklusion) und d) Bereitstellung von
Informationen und technischem Fachwissen zur Verbesserung der
landwirtschaftlichen Produktion. Ebenfalls in Betracht gezogen wird eine
Zusammenarbeit, um die langfristigen, für Umwelt und Klimawandel relevanten
Auswirkungen des Energiesektors möglichst gering zu halten. Technische
Hilfe kann im Rahmen des DCI und anderer Instrumente (durch konzertierte
Maßnahmen von IWF, Weltbank und EU) bei der Verbesserung der Verwaltung der
öffentlichen Finanzen und durch Beratung bei den wirtschaftlichen Reformen
geleistet werden. Aus
dem „Madad-Fonds“ und dem Stabilitäts- und Friedensinstrument könnte
Startkapital für Maßnahmen zur Verknüpfung von Entwicklungshilfe und
humanitärer Hilfe bereitgestellt werden. Dabei sollte die bisherige
Unterstützung zugrunde gelegt und möglichst rasch erweitert werden, um die
Lebensbedingungen der langfristig Vertriebenen und der Binnenvertriebenen, die
sich auf eine Heimkehr vorbereiten, zu verbessern und die Grundlagen für
Stabilität und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu schaffen. Sobald
das Rahmenabkommen in Kraft ist, kann die Bank der EU - die EIB - die
Einleitung von Maßnahmen in Irak erwägen, deren Schwerpunkt auf der Entwicklung
der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur liegt. Die EIB könnte ihr
technisches Fachwissen zur Verfügung stellen und vorgelagerte Beratungshilfe
bei der Identifizierung und Vorbereitung wichtiger Projekte leisten. Sie könnte
solche Projekte auch finanziell unterstützen, entweder mit Risikokapital oder mit
Darlehen in Kombination mit Mitteln aus anderen Finanzierungsquellen. Die EIB
könnte auch ihre in ehemaligen Konfliktgebieten gewonnenen Erfahrungen nutzen
und die Möglichkeit der Einrichtung und Verwaltung spezieller Treuhandfonds
prüfen. 2.3.3 Unterstützung
der Friedenskonsolidierung, der nationalen Aussöhnung und der Übergangsjustiz Irak
sollte ermutigt werden, über politische Reformen hinaus auf dem Weg der
nationalen Aussöhnung voranzuschreiten und einen alle Glaubensgruppen
einschließenden Dialog zu führen, mit dem Ziel, ein Gefühl der staatlichen
Zugehörigkeit unabhängig von religiöser oder ethnischer Identität zu fördern
und die kulturelle Vielfalt Iraks zu stärken. Eine Schlüsselrolle bei der
Friedenkonsolidierung kommt den Gruppen der irakischen Zivilgesellschaft zu,
insbesondere was die Förderung einer nationalen Identität, Gegendiskurse zu
religiöser Propaganda, den Schutz von kulturellem Erbe und kultureller Vielfalt
sowie die Vertretung dieser Anliegen gegenüber der Regierung anbetrifft. Die
Frage der Gerechtigkeit und der Wiedergutmachung wird die irakische Regierung
vor schwierige Entscheidungen stellen, z. B. für einen nationalen
„Wahrheits- und Aussöhnungsprozess“, der über alle Glaubensgruppen hinweg
geführt werden und sich nicht nur mit von Da’esh und Mitgliedern der
sunnitischen Gemeinschaft begangenen Verbrechen, sondern auch mit Verbrechen
schiitischer Milizen und irakischer Sicherheitskräfte befassen muss. Ein
solcher Prozess kann entscheidend dazu beitragen, das irakische Nationalgefühl
zu stärken. Möglicherweise
ist es erforderlich, internationale Unterstützung für
Polizei-/Friedenssicherungseinsätze in Gebieten zu leisten, in denen weiterhin
Konflikte zwischen den dort lebenden Gemeinschaften bestehen. Formen
des EU-Engagements: Im Rahmen des EIDHR und des Madad-Fonds
sollte die Unterstützung von Justiz- und parlamentarischen Organen sowie
zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Friedenskonsolidierung
und die Übergangsjustiz einsetzen, in Betracht gezogen werden. Für
die Aussöhnung ist die Untersuchung der schweren Kriegsverbrechen und
Menschenrechtsverletzungen von entscheidender Bedeutung. Die EU sollte daher in
diesem Zusammenhang entsprechende Anstrengungen öffentlicher Stellen, der NRO
und des IStGH unterstützen. 3
- ANNAHMEN; ZEITRAHMEN UND ÜBERPFÜFUNG Ob
die EU in der Lage ist, die vorstehend genannten Ziele und Maßnahmen zu
realisieren, wird hauptsächlich davon abhängen, wie sich die Lage vor Ort
entwickelt, auch im Kampf gegen Da’esh, und wieweit die nationalen und
regionalen Akteure bereit sind, gemäß den genannten Zielen zu handeln. Im
Idealfall könnten Da’esh und andere Terrorgruppen in Irak und Syrien besiegt
und gleichzeitig die politischen Probleme dieser Länder gelöst werden. Sollten
diese Ziele allerdings nur in einem der beiden Länder erreicht und keine
entsprechenden Fortschritte in dem anderen Land verzeichnet werden, könnte dies
die dauerhafte Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung in der Region
gefährden. Die
Strategie erstreckt sich auf einen Zeitrahmen von mehreren Jahren. Sie
erfordert ein hohes Maß an Flexibilität, um den Entwicklungen vor Ort gerecht
werden zu können und ihre Relevanz zu behalten. Es wird vorgeschlagen die
Auswirkungen der EU-Maßnahmen im Rahmen einer jährlichen Überprüfung zu
beurteilen. Dies sollte auch eine Prüfung der Wahrnehmung der EU-Maßnahmen
durch die konkreten Nutznießer in Syrien, Irak und in der gesamten Region
einschließen, um die erforderliche kontinuierliche Einbindung der lokalen
Bevölkerung in diese Maßnahmen zu gewährleisten. Die
EU muss sicherstellen, dass ihr strategisches Engagements möglichst effizient
vermittelt wird, zum Einen den Bürgerinnen und Bürgern der EU, was die
Auswirkungen der Krisen in Syrien und Irak und die finanziellen Zusagen anbetrifft,
und zum Anderen der Bevölkerung in diesen Ländern und in der gesamten Region. Anhang
FINANZBOGEN
1.
RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
1.1.
Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative
Gemeinsame
Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin für Außen- und
Sicherheitspolitik: Elemente einer EU-Regionalstrategie für Syrien und Irak
sowie zur Bewältigung der Bedrohung durch Da’esh
1.2.
Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[6]
Rubrik 4
- Europa in der Welt TITEL
19 – Außenpolitische Instrumente TITEL
21 – Entwicklung und Zusammenarbeit TITEL 22
– Erweiterung TITEL
23 – Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz
1.3.
Art des Vorschlags/der Initiative
¨Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme. ¨Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im
Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme[7]. X Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung
einer bestehenden Maßnahme. ¨Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete
Maßnahme.
1.4.
Ziel(e)
1.4.1. Mit dem Vorschlag/der
Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission Europa
in der Welt - Ein starker globaler Akteur Der Nahe Osten befindet sich derzeit in einer tiefen
Krise. Die Konflikte in Syrien und Irak sind sowohl Ausdruck als auch Antriebskräfte
dieser Krise, die zunehmend auch eine Destabilisierung der Nachbarländer
(einschließlich des EU-Beitrittskandidaten Türkei) und der Region insgesamt zur
Folge haben könnte. Diese Krisen haben zu einer humanitären Katastrophe
geführt: Mehr als 13,5 Millionen Menschen sahen sich gezwungen, ihre Heimatorte
zu verlassen (3,8 Mio. syrische Flüchtlinge in den Nachbarländern – laut UNHCR
ist bis Ende 2015 mit 4,3 Millionen zu rechnen – und 7,6 Mio. Binnenvertriebene
allein in Syrien ), 17 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe
angewiesen (12,2 Millionen in Syrien und 5,2 Millionen in Irak). Nach mehr als vier Jahren eines brutal geführten
Konflikts in Syrien zieht die erklärte Absicht von Da’esh, sich als
alternative, ideologisch radikale Staatsform zu etablieren, Extremisten aus der
Region und anderen Teilen der Welt an, insbesondere auch in Gebieten Syriens
und Iraks, in denen die staatlichen Strukturen zusammengebrochen sind und ein
Gefühl der politischen und sozioökonomischen Marginalisierung vorherrscht. Als wichtiger Akteur in der Region steht die EU in
der Pflicht, ihren Einfluss zu nutzen und ihre zahlreichen Instrumente
kohärent und wirksam einzusetzen, um Menschenleben, Menschenwürde und
Menschenrechte zu schützen und in enger Koordinierung mit regionalen und
internationalen Partnern zur Lösung dieser Krisen beizutragen. Darüber hinaus
gibt es für die EU aus Eigeninteresse zwingende Gründe, ihr Engagement in
Syrien, Irak und den Nachbarländern zu verstärken. 1.4.2. Einzelziel(e) und
ABM/ABB-Tätigkeit(en) ABM/ABB-Tätigkeiten: 19.02
- Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt – Krisenreaktion,
Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Krisenvorsorge 21.02
- Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit 21.03
- Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI) 21.04
- EIDHR 22.02
- Erweiterungsprozess und -strategie 23.02
- Humanitäre Hilfe, Nahrungsmittelhilfe und Katastrophenvorsorge Einzelziele der ABM-Tätigkeit - 19.02 Im
Fall einer Krise oder drohenden Krise soll durch die Bereitstellung effizienter
Hilfe für die Erhaltung, Schaffung oder Wiederherstellung der Bedingungen, die
für die ordnungsgemäße Umsetzung der auswärtigen Strategien und Maßnahmen der
Union gemäß Artikel 31 EUV erforderlich sind, rasch zur Stabilisierung
beigetragen werden. Einzelziele der ABM-Tätigkeit - 21.02 Förderung
einer nachhaltigen und inklusiven Entwicklung in Partnerländern und ‑regionen
und Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvoller
Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte im Einklang mit dem EUV, mit
dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen. Einzelziele der ABM-Tätigkeit - 21.03 Förderung
vertrauensbildender Maßnahmen und anderer Maßnahmen, die zur Sicherheit und zur
Vermeidung bzw. Beilegung von Konflikten beitragen. Einzelziele der ABM-Tätigkeit - 21.04 Stärkere
Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Einzelziele der ABM-Tätigkeit - 22.02 Unterstützung
der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung Einzelziele der ABM-Tätigkeit - 23.02 Bereitstellung
von lebensrettender humanitärer Hilfe und internationalem Schutz All diese Instrumente sollen für Maßnahmen zur Erreichung der in der
Mitteilung genannten Ziele eingesetzt werden und zwar im Hinblick auf: Gemeinsame
Ziele für Syrien, Irak und andere betroffene Länder 1.
Förderung des regionalen Engagements für Sicherheit und langfristigen Frieden 2.
Isolation und Bekämpfung von Da’esh als militärische Kraft und terroristische
Organisation und Eindämmung ihres ideologischen Einflusses 3.
Verhinderung der Ausweitung der Konflikte auf die Region und Stärkung der
Grenzsicherheit 4.
Bereitstellung von lebensrettender humanitärer Hilfe und internationalem Schutz 5.
Stärkung der Resilienz auf lokaler Ebene in Syrien, Irak und betroffenen
Nachbarländern In
Syrien: 1.
Förderung eines politischen Übergangs 2.
Stärkung der gemäßigten Opposition und der Akteure der Zivilgesellschaft 3.
Bereitstellung von grundlegenden Dienstleistungen und Hilfe beim Wiederaufbau
der Verwaltung in befriedeten Gebieten 4.
Stärkung der Menschenrechte sowie des humanitären Völkerrechts und
Gewährleistung der Rechenschaftspflicht 5.
Vorbereitungen für die Zeit nach der Krise In
Irak: 1.
Unterstützung der irakischen Regierung, damit Inklusivität Realität wird 2.
Unterstützung der Grundversorgung, der wirtschaftlichen Entwicklung und der
Bekämpfung der Korruption 3.
Unterstützung der Friedenskonsolidierung, der nationalen Aussöhnung und der
Übergangsjustiz
1.5.
Begründung des Vorschlags/der Initiative
1.5.1. Kurz- oder langfristig zu
deckender Bedarf Die
EU muss eine nachhaltige und vorhersehbare Finanzierung entsprechend dem
beispiellosen Bedarf in der Region sicherstellen. 1.5.2. Mehrwert aufgrund des
Tätigwerdens der EU Die
EU steht bereits an der Spitze der internationalen Bestrebungen insbesondere
zur Unterstützung des syrischen Volkes. Die vorgeschlagene Strategie stützt
sich auf und ergänzt die Strategie der EU für die Terrorismusbekämpfung und
das Vorgehen gegen ausländische Kämpfer und die Gemeinsame Mitteilung „Ein
umfassendes EU-Konzept für die Krise in Syrien“ 1.5.3. Aus ähnlichen Maßnahmen
gewonnene Erkenntnisse Wie
in der Gemeinsamen Mitteilung „Ein umfassendes EU-Konzept für die Krise in
Syrien“ dargelegt, sollen mehrere Instrumente zum Einsatz kommen, um die Krise
von verschiedenen Seiten anzugehen und ein Übergreifen auf die Nachbarländer zu
vermeiden. Dabei ist eine wirksame Koordinierung der Maßnahmen von wesentlicher
Bedeutung. 1.5.4. Vereinbarkeit mit anderen
Finanzierungsinstrumenten und mögliche Synergieeffekte Der
Vorschlag sieht eine Kombination verschiedener Instrumente vor. Die Maßnahmen
verstärken sich gegenseitig und müssen daher weitgehend parallel durchgeführt
werden.
1.6.
Laufzeit der Maßnahme und Dauer ihrer finanziellen
Auswirkungen
X Vorschlag/Initiative mit befristeter
Geltungsdauer –
X Vorschlag/Initiative gilt von 2015 bis 2016 –
Finanzielle Auswirkungen: 2015 bis 2016
1.7.
Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung[8]
X Direkte Verwaltung durch die Kommission –
X durch ihre Dienststellen, einschließlich ihres
Personals in den Delegationen der Union –
X durch Exekutivagenturen X Indirekte Verwaltung durch Übertragung
von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
X Drittländer oder von diesen benannte
Einrichtungen, –
X Internationale Organisationen und deren Agenturen
(bitte angeben) –
¨ die EIB und den Europäischen Investitionsfonds, –
¨ Einrichtungen im Sinne der Artikel 208 und 209 der
Haushaltsordnung –
X öffentliche Einrichtungen –
X privatrechtliche Einrichtungen, die im
öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern sie ausreichende Finanzsicherheiten
bieten, –
¨ privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der
Umsetzung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die
ausreichende Finanzsicherheiten bieten, –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der
GASP im Rahmen des Titels V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt
benannt sind. – Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung
angegeben werden, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern. Anmerkungen Die
Mittelverwaltung wird gemäß den Bestimmungen der einschlägigen
Rechtsinstrumente durch die jeweiligen Finanzierungsbeschlüsse festgelegt.
2.
VERWALTUNGSMASSNAHMEN
2.1.
Monitoring und Berichterstattung
Bitte geben Sie an,
wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Für
Monitoring und Berichterstattung gelten die in den einschlägigen
Rechtsgrundlagen festgelegten Bestimmungen.
2.2.
Verwaltungs- und Kontrollsystem
2.2.1. Ermittelte Risiken 1)
Mangelnde politische und administrative Stabilität der Partnerländer kann zu
Schwierigkeiten bei der Konzeption der Programme, zu Verzögerungen bei der
Auszahlung der Mittel und zur Verringerung der Wirksamkeit führen. 2)
Ein unzulänglicher Informationsfluss kann die Klärung problematischer Fragen in
Bezug auf die Verwaltung der Hilfe behindern. 2.2.2. Angaben zum Aufbau des Systems
der internen Kontrolle Die
vorgesehenen Kontrollmethoden entsprechen den Normen der Kommission für die
interne Kontrolle, die in den Managementplänen der zuständigen Dienststellen
festgelegt sind. Für
die humanitäre Hilfe besteht ein wirksames Kontrollsystem durch externe
Experten, die Ex-ante-Bewertungen von Projekten sowie Monitoring und
Evaluierungen durchführen. Die humanitären Projekte werden außerdem einer
externen Rechnungsprüfung unterzogen.
2.3.
Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten
Bitte geben Sie an,
welche Präventions- und Schutzmaßnahmen bestehen oder vorgesehen sind. Der
Schutz der Finanzinteressen der Europäischen Union und die Bekämpfung von
Betrug und Unregelmäßigkeiten sind Bestandteil der entsprechenden
Rechtsgrundlagen. Für die administrative Überwachung der Verträge und Zahlungen
sind die jeweiligen Anweisungsbefugten zuständig, während die Verantwortung für
die humanitäre Hilfe bei den zentralen Dienststellen liegt, die hierbei von den
ECHO-Fachleuten vor Ort unterstützt werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf
die Art der Ausgaben (Förderfähigkeit der Ausgaben), die Einhaltung der Budgets
(tatsächliche Ausgaben) und die Prüfung der Ausgabenbelege und sonstigen
diesbezüglichen Unterlagen (Nachweis der Ausgaben) gelegt.
3.
GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES
VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
3.1.
Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen
Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)
· Bestehende Haushaltslinien In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen
Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer [Rubrik…...….] || GM/NGM[9] || von EFTA-Ländern[10] || von Kandidatenländern[11] || aus Drittstaaten || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung 4 || HUMA- 23.02.01 Humanitäre Hilfe || GM/NGM || Nein || Nein || Nein || Nein || || || || || ||
3.2.
Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben
3.2.1. Übersicht in Mio. EUR
(3 Dezimalstellen) Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Nummer || Rubrik 4 „Europa in der Welt“ GENERALDIREKTION: ECHO || || || Jahr N[12] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT Operative Mittel || || || || || || || || 23.02.01 Bereitstellung rascher, wirksamer und bedarfsgerechter humanitärer Hilfe || Verpflichtungen || 1. || 50 || || || || || || || 50 Zahlungen || 2. || 50 || || || || || || || 50 Zahlungen || 2a. || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[13] || Entfällt || || || || || || || Mittel INSGESAMT für die GD ECHO || Verpflichtungen || = 1 + 1a + 3 || 50 || || || || || || || 50 Zahlungen || = 2+2 a +3 || 50 || || || || || || || 50 Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || 4. || 50 || || || || || || || 50 Zahlungen || 5. || 50 || || || || || || || 50 Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || 6. || Entfällt || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 4 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || = 4+6 || 50 || || || || || || || 50 Zahlungen || =5+ 6 || 50 || || || || || || || 50 3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf
die Verwaltungsmittel
3.2.1.1.
Zusammenfassung
–
X Für den Vorschlag/die Initiative werden keine
Verwaltungsmittel benötigt.
3.2.1.2.
Geschätzter Personalbedarf
–
X Für den Vorschlag/die Initiative wird kein
zusätzliches Personal benötigt. 3.2.3. Vereinbarkeit mit dem
derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen –
X Der Vorschlag/Die Initiative ist mit dem
derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar. –
X Der Vorschlag/Die Initiative erfordert eine
Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens. Die
zusätzlichen Mittel für die in diesem Bogen aufgeführten Maßnahmen werden
vollständig durch eine Umschichtung und Neuprogrammierung der Mittel der
außenpolitischen Instrumente finanziert, die unter die Rubrik 4 des
mehrjährigen Finanzrahmens fallen. Die Kommission wird für 2015 eine
Mittelübertragung aus der Soforthilfereserve für die humanitäre Hilfe
vorschlagen, und 2016 erforderliche Neuzuweisungen der Mittelbindungen werden
im Rahmen des Haushaltsverfahrens für 2016 erfolgen. Die
Finanzierungsquellen sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Auf zwei Jahre angelegtes Maßnahmenpaket für
die Bewältigung der Krise in Syrien und in den Nachbarländern (2015 bis 2016) (Verpflichtungen) GENERALDIREKTION || Finanzierungsinstrumente H4 || 2015 in Mio. EUR || 2016 in Mio. EUR || 2015-2016 in Mio. EUR ECHO || HUMA – HIP Syrien –Irak || 200 || 200 || 400 NEAR || ENI – Krise in Syrien || 72 || 72 || 144 IPA - Türkei || 78 || 78 || 156 DEVCO || DCI (Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit) || 50 || 50 || 100 FPI || IcSP (Stabilitäts- und Friedensinstrument || 35 || 35 || 70 DEVCO || EIDHR (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte) || 7 || 8 || 15 ECFIN || Kreditbürgschaft* || || 65 || 65 EAR || Soforthilfereserve* || 50 || || 50 Insgesamt || || 492 || 508 || 1.000 Für diese
Verpflichtungen wird eine Mittelübertragung (im Jahr 2015) oder eine
Neuzuweisung der Mittel (in dem Entwurf des Haushaltsplans 2016) an die
einschlägigen Durchführungsinstrumente vorgeschlagen. 3.2.4. Finanzierungsbeteiligung
Dritter –
Der Vorschlag/die Initiative sieht keine
Kofinanzierung durch Dritte vor.
3.3.
Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen
–
X Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich nicht
auf die Einnahmen aus. [1] Der
so genannte „Islamische Staat in Irak und der Levante“, dessen arabische
Abkürzung Da’esh lautet. [2] Mitteilung
JOIN(2013)22 vom 24. Juni 2013 „Ein umfassendes EU-Konzept für die Krise in
Syrien“; „Strategie der EU für die Terrorismusbekämpfung und das
Vorgehen gegen ausländische Kämpfer, vom Rat „Auswärtige Angelegenheiten“
am 20. Oktober 2014 angenommen, Ref. 14451/14. [3] Über das Assoziierungsabkommen wurde zunächst zwischen 1997 und 2004
und dann 2008 erneut verhandelt, es kam jedoch nie zu einer Unterzeichnung. [4] Die internationale Allianz wurde im September 2014 ins Leben gerufen
und stützt sich auf über 60 Länder, zu denen auch wichtige Länder der Region
zählen. Die EU unterstützt die Bemühungen dieser Allianz, einschließlich im
Einklang mit dem Völkerrecht stehender militärischer Aktionen. [5] Siehe insbesondere das „Kadi II“-Urteil vom 18. Juli 2013 (Verbundene
Rechtssachen C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P). [6] ABM: Activity-Based Management: maßnahmenbezogenes
Management; ABB: Activity-based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung. [7] Im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 Buchstabe a oder b der
Haushaltsordnung. [8] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb: http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html [9] GM = Getrennte Mittel/NGM = Nichtgetrennte Mittel. [10] EFTA: Europäische Freihandelszone. [11] Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle
Kandidatenländer des Westbalkans. [12] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [13] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.