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Document 52015IR4872

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)

ABl. C 120 vom 5.4.2016, p. 22–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/22


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)

(2016/C 120/06)

Berichterstatter:

Csaba BORBOLY (RO/EVP), Vorsitzender des Kreisrates Harghita

Referenzdokument:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Entwurf des gemeinsamen Berichts 2015 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)

COM(2015) 429 final

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt, dass die Kommission es als wichtig anerkannt hat, im Bereich der Jugendpolitik, die auf Daten und Fakten beruhende Politik weiter zu stärken sowie die Ressourcen und Anstrengungen der EU, der Regionen und der Mitgliedstaaten möglichst wirkungsvoll aufeinander abzustimmen, um die Ziele der Jugendpolitik zu erreichen;

2.

hält es für äußerst wichtig, dass die Kommission es für die jugendpolitische Zusammenarbeit im Zeitraum 2016-2018 als erforderlich ansieht, auf neue Herausforderungen, wie die Integration junger Flüchtlinge oder die Verbreitung extremistischer Ansichten unter den Jugendlichen, nach Möglichkeit schnell mit der entsprechenden Feinsteuerung der Politik zu reagieren;

3.

begrüßt vor diesem Hintergrund ausdrücklich den Nutzen, den der EU-Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) hat, indem er die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihren kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften verbessert und die Chancen und Vorteile des europäischen Integrationsprojekts für junge Menschen eröffnet und ausbaut; fordert dementsprechend die Kommission auf, den Rahmen für die Zeit nach 2018 fortzuschreiben und weiterzuentwickeln;

4.

bekräftigt, dass die Gewährleistung der Chancengleichheit, die Förderung der gesellschaftlichen Integration und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt bei gleichzeitiger Förderung der aktiven Bürgerbeteiligung (Jugendpartizipation), der Stärkung der Jugendarbeit, der Nichtdiskriminierung und der interkulturellen Verständigung auch künftig im Zentrum der Zielvorgaben der Jugendpolitik stehen müssen;

5.

hebt zugleich jedoch mit Besorgnis hervor, dass die Kommission die Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für die Jugendpolitik nicht erwähnt, obwohl die Jugendpolitik in den meisten Mitgliedstaaten, in denen es nationale Maßnahmen zu Jugendfragen gibt, ganz offensichtlich in entscheidendem, wenn auch unterschiedlichem Maße in die Zuständigkeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fällt;

6.

begrüßt die von Eurostat zu dem Zweck geleistete Arbeit, Datensätze zu produzieren und zu koordinieren, die sich auf verschiedene Faktoren im Zusammenhang mit Jugendfragen beziehen;

7.

fordert die Kommission auf, systematisch die territorialen Folgen der Jugendpolitik auch auf der den Mitgliedstaaten nachgeordneten Ebene, mindestens der NUTS-2-Ebene, zu prüfen. Um die Rolle der Regionen bei der Umsetzung der EU-Jugendstrategie weiter zu stärken, hält er es im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung unter den Mitgliedstaaten für erforderlich, messbare Indikatoren, alle Regierungsebenen einbeziehende konkrete Jugendaktionspläne und starke Partnerschaften zwischen den Jugendorganisationen und den öffentlichen Behörden zu entwickeln;

8.

ist nach Konsultation der Betroffenen der Auffassung, dass, obwohl Erasmus+ und die Jugendgarantie wirklich unabdingbare Instrumente für die Erreichung der politischen Ziele darstellen, die Probleme wesentlich komplexer sind und die Union auch bereits jetzt viel mehr im Bereich der Jugendpolitik tut, als die genannten beiden erfolgreichen Instrumente anzuwenden, die zwar erfolgreich, aber nicht ausreichend sind, denn im Falle der Jugendgarantie lässt die Umsetzung noch sehr zu wünschen übrig; insbesondere in Bezug auf gefährdete Jugendliche müssen Initiativen entwickelt werden, um die Jugendlichen, die aus den Jugendhilfesystemen kommen und mit 18 Jahren Gefahr laufen, völlig aus dem Betreuungsnetz herauszufallen, zu unterstützen und auf dem Weg in das Erwachsenenleben zu begleiten; weist deshalb darauf hin, dass auch die weiteren Informationen über die Ergebnisse der Jugendpolitik in geeigneter Form zugänglich gemacht werden müssen, insbesondere in Bezug auf u. a. Jugendbeschäftigung und soziale Inklusion; dies wäre auch hilfreich bei der Beantwortung der Frage, ob eine spezifische Unterstützung aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bereits im derzeitigen Programmplanungszeitraum angemessen wäre; angesichts der vielschichtigen Herausforderungen, mit denen die EU bei Maßnahmen im Bereich der Jugendpolitik konfrontiert ist, sollte die Jugendpolitik in alle Politikbereiche der EU einfließen; dabei sollte ein horizontaler Ansatz gewählt werden, da diese Politikansätze nicht nur Lösungen für die akuten Probleme im Jugendbereich suchen, sondern auch den Ausgangspunkt für die Förderung eines neuen Wirtschaftswachstums bilden; außerdem können sich durch die Wiederentdeckung der Werte der eigenen Traditionen und Berufe neue berufliche Chancen bieten. Ebenso müssen auch weiterhin große Anstrengungen unternommen werden, um den Austausch über bewährte Verfahren in der Jugendbeteiligung und der Jugendarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften zu befördern; darüber hinaus sollten auf die wirtschaftlichen Argumente für die allgemeine und berufliche Bildung, über die am 12. Dezember 2014 (1) im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 auf der Tagung des Rates „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ debattiert wurde, nun konkrete Investitionen in die Bildung als Teil der langfristigen Jugend- und Wachstumsagenda der EU folgen;

9.

begrüßt, dass die Kommission die Bereitstellung von Informationen für junge Arbeitsuchende durch das EURES-System zum Austausch von Informationen über Stellenangebote verbessert und die Initiative „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ zur Unterstützung junger Menschen bei der Stellensuche im Ausland auf den Weg gebracht und konkrete Schritte unternommen hat, um das in der Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika formulierte Ersuchen zur Ausweitung des EURES-Portals auf Praktika umzusetzen. Er fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten dieser Instrumente umfassender zu nutzen;

10.

nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die direkte politische Aktivität (insbesondere in Form der Wahlbeteiligung) bei Jugendlichen sinkt und im Vergleich zu der der älteren Generationen niedriger ausfällt; begrüßt jedoch das Interesse zahlreicher junger Menschen, sich als aktive Mitglieder ihrer lokalen Gemeinschaft in Form von Mitgliedschaften in Organisationen, durch Online-Tools (soziale Medien) oder durch die Leistung von Freiwilligenarbeit einzubringen; insofern ist zu begrüßen, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten neue Formen der Teilhabe an demokratischen Prozessen sowie den Zugang zur politischen Entscheidungsfindung im Rahmen der EU-Jugendstrategie nutzen wollen; auch wären junge Menschen stärker über ihr Recht aufzuklären, eine Europäische Bürgerinitiative vorzuschlagen und zu unterstützen;

11.

empfiehlt der Kommission, unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems die vorbildlichen Verfahren der Mitgliedstaaten und Regionen bei der Vermittlung politischer Kompetenzen und der Senkung der unteren Altersgrenze für das Wahlrecht zu prüfen, insbesondere mit Blick auf die direkte oder indirekte Wirkung dieser beiden Elemente auf das politische Engagement der Jugendlichen und auf die Änderung ihrer Bereitschaft zur Teilhabe. Anschließend sollte das Ergebnis der Prüfung den Mitgliedstaaten und Regionen zugänglich gemacht werden;

12.

hält die Jugendorganisationen und Sportvereine für äußerst wichtig, die in formalisiertem Rahmen und in außerschulischen Angeboten nicht formaler und informeller Bildung für eine aktive Bürgerschaft tätig sind, da sie erheblich zur Entwicklung der partizipativen Kompetenzen der jungen Menschen sowie zur qualitativen Verbesserung der Entscheidungsprozesse beitragen; hält daher eine Unterstützung dieser Organisationen für wichtig;

13.

betont auch die Notwendigkeit, die nicht strukturierten Gemeinschaften Jugendlicher zu identifizieren und zu fördern, die auch dank der verantwortungsvollen Nutzung der sozialen Medien unter den Jugendlichen immer größeren Zulauf finden. Diesen Gemeinschaften gehören oftmals diejenigen Jugendlichen an, die nur schwer Zugang zu den sich bietenden Möglichkeiten haben und denen es an Mitteln fehlt, um mit den Institutionen in Dialog zu treten;

14.

stimmt zu, dass die Bedeutung guter Jugendarbeit anerkannt und ihre Fähigkeit, auf gesellschaftliche, verhaltensbezogene und technologische Veränderungen zu reagieren, ausgebaut werden muss; in diesem Zusammenhang gilt es auch, die Anerkennung und Sichtbarmachung von nicht formalem und informellem Lernen in der Jugendarbeit weiter zu unterstützen;

15.

zeigt sich besorgt darüber, dass die Jugendarbeit, die auch in mehreren Mitgliedstaaten in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, von europaweiten Haushalskürzungen betroffen war, wohingegen der zunehmende Prozentsatz der von Armut und Ausgrenzung bedrohten Jugendlichen ebenso wie die unter jungen Menschen immer stärker verbreiteten gesundheitsschädlichen Verhaltensweisen und die damit verbundene Sterblichkeitsrate unter Jugendlichen einen Ausbau dieser Aktivität erfordern würde; notwendig ist insbesondere die Stärkung positiver Lebensstile, um Drogenkonsum, Alkoholmissbrauch, Tabakkonsum und Adipositas, auch durch Förderung der körperlichen Aktivität, eindämmen zu können. Gleichzeitig ist es wichtig, eine aktive Politik zu betreiben, um den Jugendlichen, ob in Verbänden oder einzeln, Möglichkeiten für ihre persönliche und berufliche Entwicklung zu bieten, die sie in die Lage versetzen, „andere Formen sozialer Beziehungen zu entwickeln“ (Weißbuch 2001 zur Jugend Europas);

16.

drängt in Reaktion auf die aktuelle Migrationskrise und vor dem Hintergrund der Europäischen Agenda für Migration auf Sofortmittel für lokale und regionale Gebietskörperschaften, damit sie im Bereich Migration und Integration ihren Verpflichtungen nachkommen können;

17.

ist der Auffassung, dass die Migration junger Menschen aus weniger wohlhabenden europäischen Regionen bzw. aus den am stärksten von der Wirtschaftskrise betroffenen Regionen dem territorialen und sozialen Zusammenhalt schadet und zu ernsthaften demografischen Herausforderungen führt. Zur Förderung von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Regionen, die den Schlüssel zur Vermeidung der Abwanderung von jungen Menschen und damit von Fachkräften darstellen, betont der Ausschuss, dass unter anderem interregionale Partnerschaften und direkte lokale und regionale Maßnahmen durch spezifische, aus dem ESI-Fonds finanzierte Maßnahmen gefördert werden müssen;

18.

hält den Austausch bewährter Verfahren in der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zur Unterstützung junger Menschen für ein wichtiges Instrument, da er es den Mitgliedstaaten und den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie Jugendvertreterinnen und -vertretern ermöglicht, voneinander zu lernen. Darüber hinaus fördern Initiativen wie die „Europa-Mittelmeer-Jugendplattform“ und das „Europäische Jugendforum“ den Dialog z. B. in Fragen der Förderung des lebenslangen Lernens und der europäischen Mobilität, der Bildungs- und Beschäftigungspolitik und der Chancengleichheit der Geschlechter;

19.

schlägt vor, ein Basispaket auszuarbeiten, das den jungen Menschen nach Möglichkeit in jedem Mitgliedstaat garantiert werden sollte. Dieses Paket könnte auf den Zugang zu Breitband-Internetverbindungen, die Möglichkeit zum Erwerb von mindestens Niveau B2 entsprechenden Kenntnissen in der zweiten Fremdsprache im Rahmen der öffentlichen Bildung, die Berufsberatung und fortlaufende Betreuung durch einen Tutor, die Chance auf eine angemessene Beteiligung an der Freiwilligentätigkeit, die Förderung der Vorbereitung auf eine erste Beschäftigung und die für die Absolvierung eines auf die Berufsaussichten abgestimmten Studiums erforderlichen flexiblen und zugänglichen Finanzierungsformen abzielen; gleichzeitig ruft er die Europäische Kommission auf, sich für die Gewährleistung einer Ausbildungsplatzgarantie für ausbildungsinteressierte Jugendliche einzusetzen sowie Maßnahmen vorzuschlagen, durch die sichergestellt wird, dass alle jungen Menschen in der EU eine „Mindestqualifikations- und Kompetenzgarantie“ haben, die in der gesamten EU anerkannt und validiert wird und es ihnen ermöglicht, einen Mindestbildungsstand zu erreichen und zum Abschluss zu bringen, zusammen mit dem zugehörigen Niveau an passenden Kompetenzen, und dass diese Kompetenzen durch eine entsprechende Validierung bestätigt werden, die den Mehrwert der von den Jugendlichen in nicht formalisierten Rahmen unternommenen Tätigkeiten anerkennt;

20.

stellt fest, dass Erhebungen in den Regionen Europas durchgeführt werden müssen, um sich einen Überblick über die Lage der Jugendlichen im Hinblick auf Wohnraum und Wohnsituation zu verschaffen; in diesem Bereich ist der Austausch bewährter Verfahren nämlich außerordentlich notwendig, ebenso wie die Ausarbeitung lokaler Aktionspläne, denn in vielen Regionen lässt sich ein Wohnraumüberschuss beobachten, während die Qualität des Wohnungsbestands in mehreren Regionen den Jugendlichen keine angemessenen Bedingungen garantiert und in anderen Regionen wiederum die hohen Preise zur Verdrängung der Jugendlichen führen; es müssen daher auf der Grundlage entsprechender Daten Aktionspläne erarbeitet werden, mit denen die Zugänglichkeit zu angemessenen Wohnbedingungen für junge Menschen verbessert wird; insbesondere wird empfohlen, eine bestimmte Quote von Sozialwohnungen für Jugendliche zu reservieren, Formen der solidarischen Nachbarschaft und von Wohngemeinschaften von älteren Personen, die sich selbst versorgen, und jungen Menschen (Co-housing) zu fördern und über Darlehen mit ermäßigtem Zinssatz den Wohnungskauf für junge Menschen zu erleichtern;

21.

betont, dass festgelegt werden muss, wie im Bereich der Jugendpolitik auf Herausforderungen wie die Anpassung der Qualifikationen an die Erfordernisse der Arbeitgeber, des Produktionsumfelds und der territorialen Gegebenheiten — auch im Zusammenhang mit der Senkung der hohen Jugendarbeitslosigkeit —, die Frage der Chancengleichheit für junge Menschen, die in kleinen Gemeinden in Regionen in Randlage, äußerster Randlage, Inseln oder in ländlichen Gebieten mit demografischen Herausforderungen leben, oder die Förderung von an die regionalen Besonderheiten und spezifischen Fähigkeiten angepassten Berufsbildungsinitiativen und der Austausch einschlägiger bewährter Verfahren reagiert werden kann, und zwar nicht zuletzt, indem die Handwerksberufe aufgewertet werden; unterstreicht, dass die Anpassung der Qualifikationen an die Erfordernisse der Arbeitgeber ein wichtiger Faktor in der Frage der Jugendarbeitslosigkeit und für die Weiterentwicklung der Berufsaussichten junger Menschen ist; sieht es als notwendig an, Verfahren festzulegen, die die Validierung und Bescheinigung der von Jugendlichen in nicht formalen Bildungs- und Freiwilligenaktivitäten erworbenen Kompetenzen garantieren, damit diese Kompetenzen bei der Eingliederung in die Arbeitswelt genutzt werden können; dringt darauf, diesen Aspekten größere Beachtung zu schenken und an die soziale Verantwortung der Unternehmen zu appellieren, damit sie sich der Jugendlichen annehmen, die nicht nur die Arbeitskräfte von heute und morgen, sondern auch die potenziellen Kunden ihrer Dienstleistungen und Waren sind;

22.

erachtet es als erforderlich, im Rahmen der Jugendpolitik — sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften — auch weiterhin Fragen wie der Förderung der Grundwerte des durch die christliche Kultur geprägten Europas, der Diskriminierung der Jugend aus Gründen des biologischen und sozialen Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung sowie der Konzipierung der in diesem Zusammenhang zu ergreifenden Maßnahmen große Beachtung zu schenken, einschließlich der spezifischen Probleme nationalen und ethnischen Minderheiten angehörender Jugendlicher;

23.

fordert die betroffenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, unter Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften und der europäischen Prinzipien alles daranzusetzen, in der Muttersprache sprachlicher oder nationaler Minderheiten unterrichtende Bildungseinrichtungen zu erhalten bzw. neue zu schaffen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechend den Erfordernissen der Mehrsprachigkeit und der Nichtdiskriminierung sprachlichen und nationalen Minderheiten angehörenden Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bildungssituation Bildungslösungen zum wirksamen Erlernen der Landessprache anzubieten;

24.

erachtet es als vorrangig, angesichts der Zunahme geschlechtsbezogener Gewalt unter Jugendlichen umgehend einen Aktionsplan aufzulegen, mit dem der Bedeutung einer wirksamen Koedukation in allen EU-Staaten Rechnung getragen wird;

25.

stellt fest, dass die Jugendlichen nur einen begrenzten Zugang zu den Finanzierungsquellen haben, die für ihre Unternehmen, für die Lösung ihrer Wohnraumprobleme und für die Fortsetzung ihrer Ausbildung notwendig sind, und hält es deshalb für wichtig, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften lokale Lösungen anstreben, die zum einen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Region beitragen und zum anderen eindeutig die Chancengleichheit der Jugendlichen vergrößern können;

26.

unterstreicht somit die Notwendigkeit, von lokalen Akteuren (auch in Zusammenarbeit mit privaten Beteiligten) angebotene Begegnungsmöglichkeiten und -räume für Jugendliche, die den Bedürfnissen der jugendlichen Zielgruppe gerecht werden, zu fördern und in Chancen für zukünftige Beschäftigungsfähigkeit, die Erprobung von unternehmerischen Fähigkeiten und eine stärkere aktive Beteiligung zu transformieren;

27.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich hinsichtlich Arbeitsrecht und -schutz sowie der Rechtsvorschriften für die Freiwilligentätigkeit zu vergewissern, dass die jungen Menschen angemessen informiert und geschützt werden, wenn sie einer beruflichen Tätigkeit oder Freiwilligentätigkeit nachgehen oder wenn sie in ihrem Wohnsitzland oder in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie gewöhnlich aufhältig sind, eine Traineeausbildung oder ein Praktikum absolvieren; schlägt daher vor, dass sie in den bereits konsolidierten Netzen wie Europe Direct, Eurodesk oder EURES und durch die lokalen Gebietskörperschaften als wichtigste Förderer der Jugendpolitik vor Ort unterstützt werden;

28.

betont, dass beim Schutz freiwillig tätiger oder berufstätiger junger Menschen mit großer Vorsicht vorgegangen werden muss, und fordert die Regionen auf, zu prüfen, welche Möglichkeiten in diesem Bereich bestehen, beim Voneinanderlernen und Austausch bewährter Verfahren zusammenzuarbeiten. Der Ausschuss unterstreicht außerdem die Notwendigkeit, den sozialen und gesellschaftlichen Wert der Freiwilligentätigkeit wie im Fall des Zivildienstes für die Jugendlichen zu stärken;

29.

hält es für sinnvoll, zu untersuchen, wie die neu entstehenden sozialen und gemeinschaftlichen Werte — wie das Umweltbewusstsein im Hinblick auf eine nachhaltige und energieeffiziente Erzeugung, das Engagement auf kommunaler Ebene, die Unterstützung benachteiligter Menschen und die Wiederaufwertung der handwerklichen Tätigkeiten — zur gesellschaftlichen Teilhabe und erfolgreichen Integration der Jugendlichen beitragen können, zum anderen die grundlegende Rolle der Familie als wichtigste Stütze für das soziale und wirtschaftliche Wachstum einer Person zu stärken und zu stützen; empfiehlt die Verknüpfung der Familie mit und ihre Erwähnung in den neuen Zielen für die nachhaltige Entwicklung (VN); die Unterstützungsmaßnahmen beziehen sich sowohl auf die Herkunftsfamilien als auch auf die neuen und entstehenden Familien; die Maßnahmen betreffen den Schutz der Familie, die Unterstützung bei Familiengründung und Elternschaft, speziell in den Regionen, die vor demografischen Herausforderungen stehen;

30.

in überwiegend ländlichen Regionen muss der jungen Bevölkerung besonderes Augenmerk geschenkt werden, denn sie ist ein echter strategischer Aktivposten in diesen Gebieten; ihre Verwurzelung im ländlichen Raum sollte gefördert, ihre Möglichkeiten zum Verbleib in diesen häufig sehr kleinen Siedlungen sollte konsolidiert und so weit wie möglich die Kontinuität der Arbeit in der Landwirtschaft in dem jeweiligen Gebiet mit traditionellen Anbaumethoden durch eine angemessene Ausbildung gewährleistet werden, um so den Grundsätzen einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Wirtschaft gerecht zu werden, wobei diese Praktiken natürlich wirtschaftlich rentabel und finanziell tragfähig sein müssen;

31.

ist der Auffassung, dass die in der Jugendpolitik von den einzelnen Mitgliedstaaten ergriffenen isolierten Maßnahmen nicht immer ausreichen und ihre Abstimmung häufig willkürlich ist; in diesem Zusammenhang befürwortet er den Vorschlag, dass im Bereich der Jugendpolitik ein größeres Engagement und umfassendere Maßnahmen auf europäischer Ebene erforderlich sind, um eine bessere Abstimmung zu erreichen, die Harmonisierung weiterzuentwickeln und die Möglichkeiten für Synergien zu nutzen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die junge Generation der Mobilität und der Migration offener gegenübersteht, wobei er die Notwendigkeit betont, in der erneuerten Politik auch die herausragende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften präzise festzulegen;

32.

hält die Stärkung der Rolle der Jugendlichen in den demokratischen Prozessen für notwendig, um ihnen Gehör zu verschaffen; Zur Erreichung dieses Ziels muss der Dialog zwischen den Jugendlichen gefördert werden — ausgehend von der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und insbesondere der Jugendverbände, der lokalen Gebietskörperschaften sowohl einzeln als auch in ihren Vereinigungen, der informellen Gruppen, der Europe-Direct-Informationszentren, die den Informationsfluss zwischen Jugendlichen und Institutionen fördern können, und der NRO, in denen seit jeher der Bevölkerungsteil vertreten ist, der dem Wandel und der sozialen Innovation am offensten gegenübersteht und Impulse zur Erneuerung einer ganzen Gesellschaft geben kann; gerade deshalb betont er, wie wichtig eine Ausweitung des strukturierten Dialogs ist, und begrüßt die von der Kommission in diesem Bereich geplanten neuen Initiativen, was die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten der jungen Menschen im Allgemeinen und auch der sie vertretenden Organisationen betrifft; unterstreicht schließlich, dass es zur Erreichung dieser Ziele sinnvoll sein kann, — ähnlich der Jugendgarantie im Rahmen der BJM — strukturierte Aktionsbereiche vorzusehen;

33.

betont gerade deshalb, wie wichtig eine Ausweitung des strukturierten Dialogs ist, und begrüßt die von der Kommission in diesem Bereich geplanten neuen Initiativen, was die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten der jungen Menschen im Allgemeinen und auch der sie vertretenden Organisationen betrifft; weist darauf hin, dass bei der Ausgestaltung des strukturierten Dialogs insbesondere junge Menschen Qualitätskriterien einfordern, die es im Dialogprozess bestmöglich zu berücksichtigen gilt. Dazu zählen u. a. ein partnerschaftlicher Dialog auf „Augenhöhe“ und ausreichende Zeitressourcen. Junge Menschen sollten auf den unterschiedlichen politischen Ebenen in möglichst vielen politischen Themenbereichen an der Meinungsbildung beteiligt werden; insbesondere in der Jugendbeschäftigungsinitiative könnte die regionale Perspektive der Jugendpartizipation in Form des strukturierten Dialogs gestärkt werden;

34.

hält die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und die Schaffung eines echten gleichberechtigten Zugangs für Jugendliche mit Behinderungen zu den von den Mitgliedstaaten und Regionen geförderten Möglichkeiten für wichtig;

35.

unterstreicht die Notwendigkeit, in der Politik der EU und der Mitgliedstaaten, der Eingliederung gefährdeter Jugendlicher wie die NEET (Jugendliche, die sich weder in Beschäftigung noch in Ausbildung befinden) und von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, bei denen die Wahrscheinlichkeit, einmal dieser Kategorie anzugehören, höher ist, Vorrang zu verleihen;

36.

hält es auch angesichts der starken terroristischen Bedrohung in Europa sowie der bedauerlicherweise zunehmenden politischen und religiösen Radikalisierung der Jugendlichen im Einklang mit der Sicherheitsagenda der EU für vorrangig, die Teilhabe und das Vertrauen in die Institutionen zu stärken und das Recht der Jugendlichen zu garantieren, in pluralistischen, auf die demokratischen Werte Europas, den Rechtsstaat und die Grundrechte gestützten Gemeinschaften zu leben, um Gewalt, Radikalisierung und Extremismus vorzubeugen;

37.

empfiehlt den Aufbau lokaler und regionaler Strategien im Rahmen der Jugendpolitiken der EU und der Mitgliedstaaten, die klar an den Problemen und Chancen speziell für junge Menschen ausgerichtet sind. Es sollte sichergestellt werden, dass bei der Erstellung solcher Pläne gleichzeitig die Möglichkeiten des gegenseitigen Lernens verbessert werden, um sicherzustellen, dass die Zielgruppe — junge Menschen — in ihre Ausarbeitung, Umsetzung und Evaluierung so umfassend wie möglich eingebunden werden. Zugleich unterstreicht der Ausschuss, dass alle jugendpolitischen Strategien und Initiativen Querschnittsmaßnahmen gegen Diskriminierung auf Grundlage des biologischen und sozialen Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung umfassen sollten;

38.

ruft die Europäische Kommission auf, politische Maßnahmen für die Entwicklung des Unternehmertums unter jungen Menschen im Kultur- und Kreativbereich und damit für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und zu unterstützen und allen jungen Menschen, die gerne ihre persönlichen Neigungen in einen Beruf in der Kulturbranche umwandeln wollen, eine effektive Antwort zu bieten.

Brüssel, den 11. Februar 2016

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Pressemitteilung der 3358. Tagung des Rates „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“

http://www.consilium.europa.eu/en/workarea/downloadAsset.aspx?id=40802190967


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