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Document 52015IP0307

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2015 zur städtischen Dimension der EU-Politikfelder (2014/2213(INI))

ABl. C 316 vom 22.9.2017, p. 124–131 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 316/124


P8_TA(2015)0307

Städtische Dimension der EU-Politikfelder

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2015 zur städtischen Dimension der EU-Politikfelder (2014/2213(INI))

(2017/C 316/13)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Titel XVIII,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zur Europäischen Stadtpolitik und ihrer Zukunft im Rahmen der Kohäsionspolitik (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Februar 2008 zum Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig: ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (5),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2014 mit dem Titel „Die städtische Dimension der EU-Politikfelder — Kernpunkte einer EU-Städteagenda“ (COM(2014)0490),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Juni 2014 zum Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Bestandsaufnahme und Ausblick (COM(2014)0368),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juli 2012 mit dem Titel „Intelligente Städte und Gemeinschaften — Eine europäische Innovationspartnerschaft“ (C(2012)4701),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 1998 mit dem Titel „Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union: ein Aktionsrahmen“ (COM(1998)0605),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 1997 mit dem Titel „Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union“ (COM(1997)0197),

unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Kommission vom Juli 2014 — über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum — Förderung von Entwicklung und guter Governance in den Regionen und Städten der EU“,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission zum Forum „Städte von morgen: Investieren in Europa“, Brüssel, 17. bis 18. Februar 2014,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission aus dem Jahr 2014 mit dem Titel „Digitale Zukunftsentwürfe — ein Ausblick auf die Visionen und politischen Herausforderungen bis 2050“ und das darin behandelte Thema „Städte, Dörfer und Gemeinden“,

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission mit dem Titel „Städte von Morgen: Herausforderungen, Visionen und Wege nach vorn“, Brüssel, Oktober 2011,

unter Hinweis auf die Erklärung der Minister zur EU-Städteagenda, die auf der informellen Tagung der für territoriale Kohäsion und städtische Angelegenheiten zuständigen EU-Minister am 10. Juni 2015 in Riga verabschiedet wurde,

unter Hinweis auf die vom Rat am 19. November 2014 in Brüssel angenommenen Schlussfolgerungen zum sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes, die auf der informellen Tagung der für Kohäsionspolitik zuständigen Minister am 24./25. April 2014 in Athen angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des polnischen Ratsvorsitzes zur territorialen Dimension der EU-Politikfelder und zur zukünftigen Kohäsionspolitik, die auf der informellen Tagung der für EU-Kohäsionspolitik, territoriale und städtische Entwicklung zuständigen Minister am 24. und 25. November 2011 in Posen angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Territoriale Agenda der EU bis 2020, die auf der informellen Tagung der für Raumplanung und territoriale Entwicklung zuständigen Minister am 19. Mai 2011 in Gödöllő beschlossen wurde,

unter Hinweis auf die „Erklärung von Toledo“, die auf der informellen Ratstagung der für Stadtentwicklung zuständigen Minister am 22. Juni 2010 in Toledo angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Charta von Leipzig zur nachhaltigen europäischen Stadt, die auf der informellen Tagung des Rates der für Stadtentwicklung zuständigen Minister am 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 25. Juni 2014 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer integrierten europäischen Städteagenda“,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) vom 23. April 2015 zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die städtische Dimension der EU-Politikfelder — Kernpunkte einer EU-Städteagenda“ (COM(2014)0490),

gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung und die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0218/2015),

A.

in der Erwägung, dass im Jahr 2014 die Hälfte der Weltbevölkerung (6) und 72 % der europäischen Bevölkerung in städtischen Gebieten (7) lebten, und 2050 voraussichtlich rund 80 % der Weltbevölkerung in städtischen Gebieten (8) leben werden;

B.

in der Erwägung, dass „funktionale städtische Gebiete“ in der EU eine einzigartige polyzentrische Struktur, die um große, mittlere und kleine Städte herum entstanden ist, und Stadtrandgebiete einschließen und somit die traditionellen administrativen Grenzen überschreiten und verschiedene Regionen umfassen, die durch ihre wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und demografischen Herausforderungen miteinander verbunden sind;

C.

in der Erwägung, dass Großstädte, Städte und funktionale städtische Gebiete, wie beispielsweise Metropolregionen, nicht nur für die partizipatorische Demokratie eine wichtige Rolle spielen, sondern auch zentrale wirtschaftliche Pfeiler und Beschäftigungsmotoren für die EU darstellen, da Innovationen und neue wirtschaftliche Aktivitäten häufig von Städten ausgehen; in der Erwägung, dass die Städte daher ein wertvolles Element für die Beziehungen der EU zu anderen Weltregionen darstellen, dass sie aber auch die wichtigsten Bereiche sind, in denen Wachstums- und Beschäftigungshindernisse überwunden und Probleme wie soziale Ausgrenzung (beispielsweise schlecht ausgebildete junge Menschen am Arbeitsmarkt), fehlende Zugänglichkeit und Verschlechterung der Umwelt gelöst werden müssen;

D.

in der Erwägung, dass Großstädte, Städte und funktionale städtische Gebiete und Regionen den größten Anteil am Energieverbrauch und an den Treibhausgasemissionen in der EU zu verantworten haben; in der Erwägung, dass sie andererseits eine Schlüsselrolle bei der Erreichung einer höheren Energieeffizienz und Energieautarkie sowie für die Entwicklung neuer Initiativen (wie beispielsweise neuer Formen der wirtschaftlichen Aktivität) spielen, damit die städtische Mobilität und wettbewerbsfähige und umweltfreundliche Verkehrssysteme und somit Wachstum, Beschäftigung sozialer und territorialer Zusammenhalt, Gesundheit und Sicherheit gefördert werden;

E.

in der Erwägung, dass einige Städte eine Alterung bei ihrer Bevölkerung verzeichnen und sich aufgrund des Ausmaßes an Einrichtungen und öffentlichen Diensten, die sie bereitstellen, Problemen gegenüber sehen, wohingegen andere ein Bevölkerungswachstum aufweisen, mit dem der Druck auf bestehende Einrichtungen und öffentliche Dienste (zum Beispiel Bildungseinrichtungen) wächst und andere Probleme, wie etwa (Jugend-)Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung, Verkehrsstaus, Verstädterung und Verschmutzung, verschärft werden, wodurch sich die Anfahrtszeiten zum Arbeitsplatz erheblich verlängern und die Lebensqualität vieler Europäer abnimmt;

F.

in der Erwägung, dass einige der großen Herausforderungen der Städte mit Bezug zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zum Klimawandel, zum Verkehrssystem und dem demografischen Wandel nur in einer Partnerschaft zwischen den Städten und den sie umgebenden Gebieten bewältigt werden können; in der Erwägung, dass die Ausweitung von miteinander verbundenen Gebieten in den letzten Jahren insbesondere aufgrund der Entwicklungen in den Bereichen Verkehr und Kommunikation die Notwendigkeit mit sich bringt, Instrumente zur Förderung der Konnektivität zu entwickeln;

G.

in der Erwägung, dass politische Initiativen auf EU-Ebene eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die nachhaltige Entwicklung der Städte und die Städtepolitik haben;

H.

in der Erwägung, dass rund 70 % der politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt werden;

I.

in der Erwägung, dass auf EU-Ebene für mehr Konsistenz zwischen den verschiedenen politischen Maßnahmen und Subventionsprogrammen der EU gesorgt werden sollte, indem der Gemeinsame Strategische Rahmen (Titel II, Kapitel I, Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen) umfassend genutzt wird, und indem für eine bessere politische Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren und den Regierungsebenen gesorgt wird, da der sektorale Ansatz der EU-Politik zu politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften führen kann, die sich ungünstig auf funktionale städtische Gebiete auswirken könnten;

J.

in der Erwägung, dass die Kommission im Jahr 1997 eine Mitteilung über eine Städteagenda für die EU (9) veröffentlicht hat, aber die Rolle der europäischen Städte bei der Politikgestaltung auf EU-Ebene noch zur Diskussion steht;

K.

in der Erwägung, dass das Parlament den Vorschlag der Kommission, eine „Städteagenda“ als Rahmenkonzept für eine zukünftige Städtepolitik auf EU-Ebene vorzulegen, in der Vergangenheit unterstützt hat;

L.

in der Erwägung, dass Subsidiarität gemäß der Definition des AEUV sowie das Regierungshandeln auf mehreren Ebenen auf der Grundlage einer koordinierten Aktion der EU, der Mitgliedstaaten und der regionalen und kommunalen Behörden und das Partnerschaftsprinzip Kernelemente einer ordnungsgemäßen Umsetzung aller EU-Strategien sind, sowie in der Erwägung, dass der Einsatz der Ressourcen und Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften entsprechend gestärkt werden sollte;

M.

in der Erwägung, dass die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (Verordnung (EU) Nr. 1301/2013) die städtische Dimension des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) stärkt, indem mindestens 5 % seiner finanziellen Unterstützung für integrierte Aktionen für eine nachhaltige städtische Entwicklung vorgesehen werden, indem Managementaufgaben auf städtische Einrichtungen übertragen werden, insbesondere indem diesen mehr Zuständigkeiten für Aufgaben in Bezug auf zumindest die Auswahl von Operationen eingeräumt werden, indem Instrumente wie integrierte territoriale Investitionen (ITI) und von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD) geschaffen werden, indem spezifische Haushaltsmittel für „innovative Aktionen“ bereitgestellt werden, um neue Lösungen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen städtischen Entwicklung zu testen, und indem ein Netzwerk für städtische Entwicklung geschaffen wird;

N.

in der Erwägung, dass das Partnerschaftsprinzip, das in der Verordnung über gemeinsame Bestimmungen (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) niedergelegt ist, und der europäische Verhaltenskodex die Mitgliedstaaten zu einer frühzeitigen Einbeziehung von städtischen Behörden in den Politikgestaltungsprozess auf EU-Ebene verpflichten;

Die städtische Dimension der EU-Politikfelder

1.

ist der Auffassung, dass politische Maßnahmen auf EU-Ebene Gemeinden, Städte und größere funktionale städtische Gebiete unterstützen und befähigen sollten, ihr volles Potenzial als Motoren für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, soziale Eingliederung und nachhaltige Entwicklung zum Ausdruck zu bringen und zu entfalten; ist der Ansicht, dass die Gemeinden, Städte und funktionalen städtischen Gebiete daher enger in den gesamten Politikgestaltungsprozess auf EU-Ebene einbezogen werden müssen;

2.

fordert die Kommission und gegebenenfalls die Mitgliedstaaten auf, Möglichkeiten für die Einführung eines Frühwarnmechanismus durch Anpassung verfügbarer Instrumente im Einklang mit Artikel 6 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorzuschlagen, durch den die subnationale Regierung die Möglichkeit erhält, zu prüfen, ob die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt wurden, sodass subnationale Regierungen in einem frühen Stadium in die politischen Prozesse einbezogen werden können und auf ausreichenden Informationen basierende territoriale Entwicklungsstrategien und eine effizientere Umsetzung zukünftiger Rechtsvorschriften ermöglicht werden;

Auf dem Weg zu einer integrierten EU-Städteagenda

3.

begrüßt die Initiative der Kommission, auf eine EU-Städteagenda hinzuwirken; unterstützt die Ausarbeitung einer solchen Agenda als kohärenten Rahmen für politische Maßnahmen auf EU-Ebene mit städtischer Dimension, die drauf abzielen, städtische Lösungen besser mit EU-Herausforderungen zu verknüpfen, sektorspezifische Politiken und Governance-Ebenen besser aufeinander abzustimmen, die EU-Mittel besser auf die relevanten städtischen Herausforderungen auszurichten und die territorialen Auswirkungen der sektorspezifischen Politiken besser abzuschätzen; ist der Auffassung, dass die EU-Städteagenda insbesondere die Ausarbeitung von Governance-Lösungen fördern sollte, die am besten darauf ausgerichtet sind, die Herausforderungen und Ziele einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozial inklusiven Entwicklung von Städten, Großstädten und funktionalen städtischen Gebieten in Europa erfolgreich zu bewältigen;

4.

erkennt an, dass sich zahlreiche EU-Initiativen direkt oder indirekt auf Städte, Großstädte und funktionale städtische Gebiete auswirken, obwohl die EU über keine ausdrückliche Zuständigkeit für die Stadtentwicklung verfügt; ist daher der Ansicht, dass gut entwickelte und etablierte nationale und regionale Stadtpolitiken eine Voraussetzung für eine EU-Städteagenda sind; ist der Ansicht, dass die EU-Städteagenda eine Strategie darstellen sollte, die sich mit Städten, Großstädten und funktionalen städtischen Gebieten in der Europäischen Union befasst und langfristig in eine Städtepolitik auf EU-Ebene mündet; betont in diesem Zusammenhang, dass die städtische territoriale Entwicklung in Europa in Übereinstimmung mit der Territorialen Agenda der EU 2020 auf einer ausgewogenen territorialen Organisation mit einer polyzentrischen Stadtstruktur aufbauen sollte;

5.

ist der Überzeugung, dass die EU-Städteagenda eine gemeinsame Initiative der Kommission, der Mitgliedstaaten, der lokalen Gebietskörperschaften und sonstiger interessierter Akteure sein sollte, um politische Maßnahmen auf EU-Ebene mit einer städtischen Dimension durch einen praktischen, integrierten und koordinierten, jedoch flexiblen, Ansatz „in und mit“ den Städten, Großstädten und funktionalen städtischen Gebieten zu rationalisieren, zu koordinieren und umzusetzen und dabei die lokalen territorialen Besonderheiten zu berücksichtigen und die institutionelle Architektur eines jeden Mitgliedstaats zu respektieren;

6.

ist der Auffassung, dass eine EU-Städteagenda in vollem Einklang mit den allgemeinen Zielen und Strategien der EU, insbesondere der Strategie „Europa 2020“ und den Zielen der territorialen Kohäsion, stehen sollte; betont, dass Verwaltungsgrenzen immer weniger stark ins Gewicht fallen, wenn versucht wird, Entwicklungsherausforderungen auf dezentraler Ebene zu bewältigen; ist der Ansicht, dass die EU-Städteagenda daher integrativ sein und die Vielfältigkeit der Gebietskörperschaften in der EU, die grenzüberschreitenden Aspekte und die Verflechtung städtischer und ländlicher Räume, einschließlich der Dienste, die funktionale städtische Gebiete für ihr Umland erbringen, deutlich berücksichtigen sollte;

7.

fordert die Kommission auf, auf der Grundlage des „Urban Aquis“ und der umfassenden Anhörung verschiedener Interessengruppen einschließlich der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Organisationen der Zivilgesellschaft eine Mitteilung mit Einzelheiten zu den Merkmalen der zukünftigen EU-Städteagenda vorzulegen; fordert die Kommission auf, die EU-Städteagenda in ihr jährliches Arbeitsprogramm aufzunehmen;

Durchgängige Berücksichtigung eines integrierten Ansatzes für die territoriale Entwicklung bei der Politikgestaltung und den Rechtsvorschriften der EU

8.

fordert die Kommission auf, bei der Konzeptionalisierung neuer politischer Initiativen für städtische Gebiete einen stärker ortsbezogenen integrierten territorialen Ansatz zu verfolgen, um Kohärenz sicherzustellen und Städte, Großstädte und funktionale städtische Gebiete in die Lage zu versetzen, die Europa-2020-Ziele einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zu verwirklichen, unter anderem durch die Umsetzung eines integrierten Ansatzes auf EU-Ebene zur Unterstützung intelligenter und nachhaltiger Projekte in europäischen Städten, die zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung beitragen;

9.

fordert die Kommission auf, grundsätzlich eine territoriale Folgenabschätzung zur städtischen Dimension einzuführen, um die praktische Durchführbarkeit aller relevanten sektoralen politischen Initiativen der EU auf regionaler und lokaler Ebene sicherzustellen und bei der Erarbeitung von Folgenabschätzungen und neuen politischen Maßnahmen gegenüber Beiträgen von dezentralen Regierungsebenen aufgeschlossen zu sein („Bottom-up-Ansatz“) und sicherzustellen, dass alle relevanten sektorbezogenen EU-Politiken den Herausforderungen, denen sich Städte, Großstädte und funktionale städtische Gebiete gegenübersehen, in angemessener Weise Rechnung tragen; fordert die Kommission auf, sich bei diesen territorialen Folgenabschätzungen auf die folgenden Elemente zu konzentrieren: eine ausgewogene territoriale Entwicklung, territoriale Integration, Governance-Aspekte, Umsetzung auf lokaler Ebene und Kohärenz mit anderen politischen Zielen;

10.

fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Daten und gemeinsamen Rahmenkonzepte („Urban Acquis“) zu systematisieren und zu analysieren, um Wiederholungen und Inkohärenzen zu vermeiden und eine eindeutige Definition der integrierten nachhaltigen städtischen Entwicklung bereitzustellen und so die gemeinsamen, kohärenten und transparenten EU-Ziele in diesem Bereich zu ermitteln;

11.

ist überzeugt, dass ausreichende Daten verfügbar gemacht werden müssen, um städtische Gebiete genauer als nur anhand des BIP-Indikators beurteilen zu können; ist deshalb der Ansicht, dass Eurostat ausführlichere Daten von der lokalen Ebene erhalten und zusammenstellen muss und dass Umfragen wie das Urban Audit weiterentwickelt werden müssen; fordert die Kommission zudem auf, Instrumente zur Messung des Fortschritts und der Auswirkungen einer integrierten Städteagenda auf EU-Ebene zu erarbeiten;

12.

bestärkt die Kommission darin, die Bürokratie in Verbindung mit der Umsetzung der gegenwärtigen EU-Rechtsvorschriften auf lokaler Ebene zu verringern und sicherzustellen, dass bei allen zukünftigen Vorschriften die Auswirkungen ihrer Umsetzung auf lokaler Ebene umfassend analysiert werden;

Die städtische Dimension der EU-Politik — Instrumente und Finanzierung

13.

verweist darauf, dass die EU-Kohäsionspolitik und ihre Finanzierungsinstrumente in der Regel besser ausgestattet sind, um komplexe integrierte territoriale Strategien für funktionale städtische Gebiete durch eine gemeinsame strategische Planung und Vorschriften zu unterstützen; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, von den verfügbaren neuen Instrumente (wie z. B. ITI und CLLD) und von den neuen flexiblen operationellen Programmen (OP) in vollem Umfang Gebrauch zu machen, um die Umsetzung der integrierten Stadtentwicklungspläne erfolgreich zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, eine kohärente Menge von geeigneten Indikatoren für eine bessere Beurteilung der städtischen Dimension der aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanzierten umgesetzten Verfahren und Initiativen zu erstellen;

14.

betont die Notwendigkeit der maximalen Ausschöpfung des Potenzials der makroregionalen Strategien für eine erfolgreiche Umsetzung des integrierten städtischen Ansatzes; fordert die Kommission auf, die Aspekte der EU-Städteagenda in geeigneter Weise mit einzubeziehen und zu integrieren sowie die städtische Dimension innerhalb der makroregionalen Strategien der EU, die ein Planungs- und Verwaltungsmodell auf mehreren Ebenen darstellen, hervorzuheben;

15.

bedauert, dass die neue Kohäsionspolitik, insbesondere in Bezug auf die Beteiligung von Städten in der Programmplanungsphase, zwar rechtlich verbindliche stadtbezogene Aspekte aufweist, die eigentliche Beteiligung von Vertretern der Städte und Kommunen bei der Politikgestaltung jedoch gering ist; ist der Ansicht, dass sie durch eine frühe Einbindung in die politischen Prozesse verbessert werden kann, beispielsweise durch Konsultation, Evaluierung und Austausch bewährter Praktiken und Erfahrungen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung von Programmen und Projekten, die mit EU-Mitteln gefördert werden, das Partnerschaftsprinzip zu befolgen und dabei auch den Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)) zu beachten, wobei besonderes Augenmerk auf die Beteiligung von Großstädten, Städten und funktionalen städtischen Gebieten an der Vorbereitung, Verwaltung und Governance der Programme — auch auf grenzübergreifender Ebene — zu richten ist;

16.

fordert, dass die Städte und Großstädte stärker in die Programme im Rahmen der Struktur- und Investitionsfonds eingebunden werden; ist der Ansicht, dass die hieraus gewonnenen Erkenntnisse in eine wichtige politische Empfehlung für die Entwicklung einer Kohäsionspolitik nach 2020 Eingang finden können; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Umsetzung der EU-Städteagenda in drei ausgewählten thematischen Feldern zu prüfen, die die Herausforderungen städtischer Gebiete („städtische Pilotprojekte“) widerspiegeln, wobei insbesondere die sektorübergreifende Koordinierung verschiedener EU-Politiken und die Abschaffung bestehender Überschneidungen, die Anwendung des „Multi-Level-Governance“-Modells und die Durchführung territorialer Folgenabschätzungen sichergestellt werden; fordert die Kommission auf, dem Parlament auf regelmäßiger Grundlage über die diesbezüglichen Fortschritte und Ergebnisse Bericht zu erstatten;

17.

fordert eine bessere Koordinierung und Integration aller investitionspolitischen Maßnahmen der EU, die das Potenzial zur Sicherstellung einer nachhaltigen, integrierten und sozial integrativen Stadtentwicklung haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in vollem Umfang vom Regulierungsrahmen Gebrauch zu machen, um Synergien zwischen dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), den EU-Förderprogrammen (wie z. B. LIFE, Horizont 2020, Intelligente Energie — Europa usw.) und den Kohäsionsfondsmitteln sowie den öffentlichen (d. h. staatlichen) Investitionen und privaten Kapital- und Finanzinstrumenten zu schaffen, damit eine größtmögliche Hebelwirkung der investierten Mittel erreicht werden kann; betont die Notwendigkeit der Sicherstellung der Komplementarität aller investitionspolitischen Maßnahmen, einer besseren Synergie und der Vermeidung von Doppelfinanzierungen und Überschneidungen;

Ein neues Modell für die Governance auf mehreren Ebenen

18.

verweist darauf, dass die heutigen entscheidenden wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Herausforderungen über die traditionellen Verwaltungsgrenzen hinausgehen und die zunehmende Diskrepanz zwischen administrativen und territorialen Strukturen (städtische und vorstädtische Kooperation, städtische und ländliche Kooperation usw.) neue Formen der flexiblen Governance erforderlich macht, um die integrierte territoriale Entwicklung funktionaler Gebiete fortzusetzen;

19.

ist der Auffassung, dass die EU-Städteagenda auf einer neuen Methode der Governance auf mehreren Ebenen basieren sollte, welche die lokale Ebene enger in alle Phasen des Politikzyklus einschließt und damit die politischen Maßnahmen den tatsächlichen Gegebenheiten stärker annähert und sie besser an die ständigen Veränderungen in den funktionalen städtischen Gebieten anpasst bzw. diesen stärker Rechnung trägt; dabei sollte auch dem Ausschuss der Regionen als Vertretung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine Rolle zukommen;

20.

fordert die Kommission auf, Elemente für ein neues Modell für eine Governance auf mehreren Ebenen vorzuschlagen, das auf Partnerschaften und wirklicher Zusammenarbeit beruht und über bloße Konsultationen der Interessenträger hinausgeht — ein Modell, das formale Regierungsstrukturen mit informellen flexiblen Governance-Strukturen, die den neuen tatsächlichen Gegebenheiten der digitalisierten „Netzwerk“-Gesellschaft entsprechen und der Größenordnung der bestehenden Herausforderungen angepasst ist, das die Zusammenarbeit auf den verschiedenen Ebenen, sowohl vertikal als auch horizontal, mit staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene verbessert und somit die Regierung den Bürgern näherbringt und die demokratische Legitimität des europäischen Projekts verbessert; empfiehlt, dass dieses maßgeschneiderte „sui generis“-Modell zur Arbeitsmethode der zukünftigen EU-Städteagenda gemacht wird, nachdem es von den Partnern akzeptiert wurde und alle relevanten Interessenträger konsultiert wurden;

Wissensmanagement und Datenaustausch

21.

ist der Ansicht, dass städtische Plattformen und Netzwerke (wie z. B. URBACT, das Stadtentwicklungsnetzwerk) und andere Programme zum Wissensaustausch zwischen Städten (wie Civitas, der Konvent der Bürgermeister, Mayors Adapt, die Initiative Smart Cities and Communities, der Referenzrahmen für nachhaltige Stadtentwicklung, ManagEnery) bereits eine hervorragende Möglichkeit für die Einbeziehung lokaler, regionaler und grenzübergreifender Akteure in die städtische Entwicklung und für den Wissensaustausch zwischen Akteuren bieten; fordert die Kommission zur Konsolidierung und Gewährleistung einer besseren Koordinierung zwischen diesen Plattformen auf, um es lokalen Akteuren zu ermöglichen, diese besser zu verstehen und auf effizientere Weise zu handhaben;

22.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich den Wissensaustausch und die kapazitätsbildenden Maßnahmen, die im Rahmen von EU-finanzierten Projekten und anderen Netzwerkaktivitäten zwischen Städten bereitgestellt werden, so gut wie möglich zunutze zu machen; bestärkt die Kommission darin, Mechanismen für einen besseren Austausch von Projektergebnissen in sämtlichen Dienststellen zu entwickeln und sicherzustellen, dass die Ergebnisse sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene in die Politikentwicklung einfließen;

23.

ist der Ansicht, dass die Datenbank Urban Audit aktualisiert und verbessert werden muss, um bessere maßgeschneiderte politische Maßnahmen ausarbeiten zu können; bestärkt Eurostat und die Kommission darin, detailliertere Daten bereitzustellen und zu sammeln, die dort erhoben werden, wo die politischen Maßnahmen umgesetzt werden, was meist auf lokaler Ebene der Fall ist; betont, dass die Erhebung von Daten zur Messung der Beziehungen zwischen Städten und den umgebenden Gebieten sowie innerhalb der funktionalen städtischen Gebiete auch zunehmend wichtiger wird, um diese komplexen funktionalen Gebiete besser zu verstehen, und fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, diese Daten als Nachweisgrundlage für die Entwicklung politischer Maßnahmen zu sammeln und zu analysieren;

Umsetzung der zukünftigen EU-Städteagenda

24.

ist der Auffassung, dass die EU-Städteagenda nur dann ein wirksames Instrument sein kann, wenn es ein gemeinsames und regelmäßig aktualisiertes Rahmenkonzept mit einem thematischen Fokus auf einer begrenzten Anzahl von Herausforderungen im größeren Kontext der Strategieziele von „Europa 2020 (d. h. intelligentes, integratives und nachhaltiges Wachstum) darstellt;

25.

ist der festen Überzeugung, dass diese Herausforderungen den folgenden Kriterien Rechnung tragen sollten: 1) sie stehen mit dem gemeinsamen konzeptuellen Rahmen in Einklang; 2) sie stellen große städtische Herausforderungen mit signifikanten Auswirkungen auf Großstädte, Städte und funktionale städtische Gebiete in und unter den Mitgliedstaaten dar; 3) sie können von den Mitgliedstaaten nicht einseitig bewältigt werden; 4) ein EU-Ansatz bietet einen klaren Mehrwert; fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit allen relevanten Interessensgruppen, insbesondere jener auf lokaler Ebene, mit der Erfassung dieser Herausforderungen zu beginnen, aber auch noch bestehende Unzulänglichkeiten, Inkohärenzen zwischen politischen Maßnahmen oder Kapazitäts- und Wissenslücken zu identifizieren;

26.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sicherzustellen, dass ein höherer Grad der sektorübergreifenden Koordinierung von politischen Maßnahmen mit einer städtischen Dimension auf allen Regierungsebenen gewährleistet ist, um eine bessere durchgängige Berücksichtigung der integrierten städtischen Entwicklung zu ermöglichen; fordert die für die EU-Städtepolitik zuständige Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD REGIO) auf, diesen Prozess in enger Zusammenarbeit mit der dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe der Kommission für Stadtentwicklung voranzutreiben und sicherzustellen, dass die städtische Dimension bei allen relevanten neuen Initiativen berücksichtigt wird; fordert den Präsidenten der Europäischen Kommission auf, innerhalb der Kommission eine politische Führung zu ernennen, die die strategische Richtung vorgibt und der Städteagenda europäischer Politik Antrieb verleiht, und dem Parlament jährlich über die Städteagenda Bericht zu erstatten;

27.

fordert die Kommission auf, unter Rückgriff auf bereits bestehende Dienststellen oder Gremien innerhalb der Kommission einen EU-Koordinator für Städtepolitik zu ernennen, um die praktische Umsetzung einer derartigen Koordinierung auf horizontale (Einbeziehung aller relevanten Politikbereiche) und vertikale (Einbeziehung aller Regierungsebenen) Weise zu überwachen und zu prüfen; ist der Ansicht, dass der EU-Koordinator für Städtepolitik mit Unterstützung der dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe der Kommission für Stadtentwicklung eine gemeinsame Anlaufstelle für Städtepolitik bei der Kommission schaffen und die ordnungsgemäße Erfassung, Verwaltung und Verbreitung von Daten zur Stadtpolitik unter den Dienststellen der Kommission und verschiedenen Interessengruppen sicherstellen sollte, um einen Mechanismus zu schaffen, mit dem das Bewusstsein für Frühwarnungen und die frühzeitige Beteiligung lokaler und regionaler Behörden in politische Prozesse mit Auswirkungen auf Städte, Großstädte und funktionale städtische Gebiete gestärkt wird;

28.

bestärkt die Kommission, in den Mitgliedstaaten einheitliche Informationsstellen zur städtischen Dimension der EU-Politiken (Städtische Anlaufstellen) zu entwickeln, und dabei vorhandene Strukturen und Ähnliches als Teil des „städtischen Pilotprojektes“ zu nutzen, um umfassende Informationen insbesondere über verschiedene Initiativen, Leitlinien und finanzielle Möglichkeiten der EU im Zusammenhang mit der Stadtentwicklung bereitzustellen;

29.

fordert die Kommission auf, ein regelmäßig stattfindendes Informationsforum zur Städtepolitik abzuhalten, das sich an das Forum „Städte von morgen“ anlehnt und Interessengruppen von allen Governance-Ebenen und verschiedenen Sektoren zusammenbringt; ist der Ansicht, dass derartige Informationsforen eine wirkliche Chance für Städte darstellen sollten, um mit politischen Entscheidungsträgern aller relevanten Politikbereiche in einen konstruktiven Dialog zu treten, und dass sie dabei helfen sollten, die Auswirkungen von politischen Maßnahmen der EU auf Städte, Großstädte und funktionale städtische Gebiete sowie die Frage, wie diese am besten an künftigen Initiativen beteiligt werden können, zu beurteilen;

30.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Großstädte und funktionale städtische Gebiete in vollem Umfang in die strategische Politikentwicklung und Programmplanung (wie z. B. nationale Reformprogramme, Partnerschaftsvereinbarungen und operationelle Programme) verbindlich einzubeziehen und daran zu beteiligen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Austausch von Erfahrungen mit nationalen Programmen für die Stadtentwicklung, der Städte in die Lage versetzt, die Ziele der Strategie „Europa 2020“ zu verwirklichen, zu verstärken, indem regelmäßige informelle Ratssitzungen der für die Stadtentwicklung zuständigen Minister anberaumt werden;

Die externe Dimension der EU-Städteagenda

31.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den laufenden Vorbereitungsarbeiten für die Agenda „Habitat III“ in vollem Umfang Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die zukünftige EU-Städteagenda gesamtumfänglich mit den Zielen und Zielvorgaben dieser globalen städtischen Agenda vereinbar und auf diese abgestimmt ist; fordert die Kommission auf, das Parlament regelmäßig über die externe Dimension der EU-Städteagenda zu unterrichten, und ist der Auffassung, dass die Städteagenda der EU-Beitrag zur internationalen Debatte über die „Neue Städteagenda“ der Vereinten Nationen und der „Habitat III“-Konferenz zu Wohnungsbau und nachhaltiger Stadtentwicklung im Jahr 2016 werden könnte;

32.

ist der Auffassung, dass es ein klares, kohärentes und offenes Engagement der EU und der Mitgliedstaaten mit Konsultation und möglicher Beteiligung der lokalen und regionalen Behörden in der Internationalen Organisation für Normung (ISO) bei der Entwicklung neuer Normen für die nachhaltige Stadtentwicklung geben sollte, wobei die Arbeit an UN-einheitlichen Leitlinien für die Stadt- und Raumplanung zu achten ist; hebt hervor, dass die neuen ISO-Normen als unterstützendes und nicht als normatives Instrument betrachtet werden sollten;

o

o o

33.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.

(2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.

(3)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.

(4)  ABl. C 390 E vom 18.12.2012, S. 10.

(5)  ABl. C 184 E vom 6.8.2009, S. 95.

(6)  Parag Khanna, Beyond City Limits, Foreign Policy, 6. August 2010.

(7)  Eurostat — City Statistics, 2014.

(8)  The Vertical Farm, www.verticalfarm.com.

(9)  Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 1997 mit dem Titel „Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union“ (COM(1997)0197).


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