Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52015DC0610

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Arbeitsprogramm der Kommission 2016 „Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual“

COM/2015/0610 final

Straßburg, den 27.10.2015

COM(2015) 610 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission 2016

„Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual“


Vor einem Jahr hat diese Kommission einen Neustart gewagt. Ausgehend von den Politischen Leitlinien 1 haben wir unsere Prioritäten festgelegt und versprochen, uns auf die großen Fragen zu konzentrieren, bei denen die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Europa tatsächlich etwas bewegt. Wir haben beschlossen, unsere Arbeitsweise zu ändern, Transparenz zu gewährleisten und über das, was wir tun, Rechenschaft abzulegen. Und wir haben das Europäische Parlament und den Rat aufgefordert, gemeinsam mit uns darauf hinzuarbeiten, diesen Wandel herbeizuführen. Denn nur, wenn es uns gemeinsam gelingt, in den wirklich wichtigen Bereichen greifbare Ergebnisse zu erzielen, werden die Europäerinnen und Europäer das Vertrauen zurückgewinnen, dass die Union in ihrem Dienst steht.

Die Bürgerinnen und Bürger werden die EU an ihrer Fähigkeit messen, die größten Herausforderungen unserer heutigen Gesellschaften erfolgreich zu meistern: Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionslücke; Menschen, die vor Instabilität und Krieg fliehen und eine sichere Zuflucht suchen; Klimawandel und Verknappung der natürlichen Ressourcen; soziale Ungleichheit, Intoleranz und ein Gefühl der Unsicherheit in Teilen unserer Gesellschaft; die zunehmende globale Interdependenz und unser Mangel an Selbstvertrauen, was Europas Stellung in der sich abzeichnenden neuen Weltordnung anbelangt.

Die zehn Prioritäten der Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel – die die Grundsatzerklärung der Juncker-Kommission ist und auf deren Grundlage wir gewählt wurden – zielen auf die Bewältigung dieser Herausforderungen ab. Die einschneidenden Entwicklungen und Ereignisse des letzten Jahres – angefangen bei der unerwartet langsamen Erholung unserer Volkswirtschaften und der Notwendigkeit, der griechischen Wirtschaft erneut zu Stabilität zu verhelfen, über den Migrationsdruck an unseren Außengrenzen und die unsichere Lage in unserer Nachbarschaft, die diesen Druck erzeugt, bis hin zu den Terroranschlägen auf Charlie Hebdo und anderenorts in Europa – haben uns nur noch mehr in unserer Entschlossenheit bestärkt, diese Prioritäten im Fokus zu halten, andere Dinge in Angriff zu nehmen und die Dinge anders anzugehen.

Andere Dinge in Angriff nehmen

Im letzten Jahr haben wir angekündigt, dass wir andere Dinge in Angriff nehmen und uns auf die großen Fragen konzentrieren würden. Mit der Investitionsoffensive, dem digitalen Binnenmarkt, der Energieunion, der Europäischen Sicherheitsagenda, der Europäischen Migrationsagenda, der Kapitalmarktunion, dem Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung, der neuen Handelsstrategie und unseren jüngsten Vorschlägen zur Vertiefung und Stärkung unserer Wirtschafts- und Währungsunion haben wir seither unsere Vorstellungen und die konkreten Maßnahmen zu deren Umsetzung dargelegt. In dieser Woche präsentieren wir unsere Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen 2 . Und bis Ende des Jahres werden wir mit unseren Plänen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft, für Arbeitskräftemobilität und für einen besseren Schutz der Außengrenzen das Bild vervollständigen. Untermauert werden all diese Maßnahmen durch die neue Kommissionsagenda für bessere Rechtsetzung.

Anknüpfend an einen kontinuierlichen Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat, der durch die Rede des Präsidenten vom 9. September zur Lage der Union 3 in Gang gesetzt wurde, werden im vorliegenden Arbeitsprogramm nun die wichtigsten Initiativen vorgestellt, mit denen wir unsere Zusagen in den nächsten zwölf Monaten einlösen wollen. 4 Nicht alles ist in einem Jahr zu schaffen, doch stellt unser Pensum bereits eine gewichtige Legislativagenda dar und bildet den Rahmen für weitere Maßnahmen, die Bestandteil künftiger Arbeitsprogramme sein werden. Die vorbereitenden Arbeiten, einschließlich Evaluierungen, Konsultationen und Folgenabschätzungen, werden im Jahr 2016 in Angriff genommen.

Priorität räumen wir Gesetzesänderungen ein, die sich bei rascher Verabschiedung unmittelbar auf Beschäftigung und Wachstum, unsere Umwelt und unser soziales Wohlergehen, unsere Sicherheit und die Art unseres Austauschs mit einer vernetzten Welt auswirken können.

In nie dagewesenem Tempo haben sich die beiden gesetzgebenden Organe der EU – das direkt gewählte Europäische Parlament und der Rat der Minister der nationalen Regierungen – auf die Kommissionsvorschläge zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), zur Änderung des EU-Haushalts für 2015 und zur Stärkung der finanziellen Unterstützung in der Flüchtlingskrise, zu einem 35 Mrd. EUR schweren Paket für Arbeitsplätze und Wachstum in Griechenland sowie zum Notfallplan für die EU-weite Umverteilung von Flüchtlingen, die des internationalen Schutzes bedürfen, geeinigt. Solche gemeinsamen Anstrengungen im Hinblick auf eine rasche Einigung in Bereichen, in denen am dringendsten schnelle Entscheidungen benötigt werden, sollten nicht länger die Ausnahme, sondern die Regel sein.

Aus diesem Grund hat die Kommission vor Erstellung dieses Arbeitsprogramms intensive und konstruktive Gespräche mit ihren institutionellen Partnern geführt, um sich mit diesen über die zu setzenden Schwerpunkte zu verständigen. Die besten Vorschläge können nichts bewirken, wenn sie jahrelang ohne Einigung auf dem Verhandlungstisch liegen. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben wir eine Liste bereits vorliegender Vorschläge zusammengestellt, die eine rasche Verabschiedung durch die gesetzgebenden Organe verdienen. 5 Und aus demselben Grund wollen wir einige frühere Vorschläge der Kommission, die hinfällig geworden sind, blockiert werden oder nicht mehr ambitioniert genug sind 6 , zurückziehen und so Kapazitäten für die vorrangigen Vorschläge freimachen, bei denen gute Aussichten auf eine Einigung bestehen.

Die Dinge anders angehen

Neue Herausforderungen verlangen nach neuen und ambitionierten Antworten. Ebenso ambitioniert müssen wir aber auch bereits bestehende Herausforderungen angehen. Insbesondere müssen wir gewährleisten, dass da, wo eine europäische Antwort sinnvoll ist, diese möglichst wirksam zur Erreichung unserer gemeinsamer Ziele beiträgt. Nicht gute Absichten zählen, sondern Ergebnisse. Bei der von dieser Kommission zugesagten besseren Rechtsetzung geht es darum, die Fakten zu prüfen und sicherzustellen, dass die EU, wenn sie tätig wird, auch tatsächlich einen konkreten Mehrwert schafft. Wir müssen deshalb ständig darüber wachen und uns vergewissern, dass unsere Rechtsvorschriften und unsere Ausgabenprogramme wirksam und nach wie vor zweckmäßig sind.

In vielen Bereichen lassen sich unsere ehrgeizigen politischen Ziele – ein hohes Umweltschutzniveau, hohe Sozial- und Beschäftigungsstandards, Energiesicherheit, eine florierende Wirtschaft, von der alle profitieren, eine Migrationspolitik, die unsere gemeinsamen Werte widerspiegelt – nur durch einen gemeinsamen Ansatz auf europäischer Ebene erreichen. Dagegen werden uns Vorschriften, die veraltet oder für eine praktische Anwendung zu aufwendig oder kompliziert sind, bei der Verwirklichung unserer Ziele nicht weiterbringen.

Wenn wir überprüfen, ob unsere Vorschriften unseren ehrgeizigen Zielen in den genannten Bereichen tatsächlich gerecht werden, ist das nichts, was man fürchten muss, sondern eine Möglichkeit für Verbesserungen – eine Chance, um zu gewährleisten, dass beispielsweise die Vorschriften im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit praktikabel sind und auch durchgesetzt werden, so dass die von uns gesetzten hohen Standards tatsächlich an allen Arbeitsplätzen eingehalten werden und allen Beschäftigten in der Union zugutekommen.

Wir haben deshalb beschlossen, in das vorliegende Arbeitsprogramm auch unsere Pläne zur Überprüfung zentraler Aspekte bestehender Rechtsvorschriften aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass Letztere in der Praxis tatsächlich mit einem Mehrwert verbunden sind. 7 Darüber hinaus schlagen wir vor, einige längst überholte Gesetze aufzuheben. 8 Zur Information von Bürgern und Unternehmen haben wir ferner eine Liste der neuen EU-Vorschriften zusammengestellt, die im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten werden. 9

Die Überwachung und – soweit erforderlich – praktische Durchsetzung europäischer Rechtsvorschriften ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kommission, der aber nicht immer die gebührende politische Beachtung geschenkt wurde. Das wollen wir jetzt ändern und verstärken die Durchsetzungsmaßnahmen in den Bereichen mit dem größten Handlungsbedarf. Dies gilt beispielsweise für unsere gemeinsamen Asylvorschriften, die ordnungsgemäß funktionieren müssen, wenn die Menschen Vertrauen in den Schengen-Raum ohne Binnengrenzen haben sollen. Die Anwendung unserer gemeinsamen europäischen Vorschriften vor Ort bedeutet, dass wir in enger Partnerschaft mit allen Akteuren auf allen Ebenen – auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene – zusammenarbeiten.

Wir sind entschlossen, zur Verwirklichung unserer Ziele alle uns zur Verfügung stehenden Mittel zu mobilisieren. In Zeiten, in denen Ressourcen knapper sind denn je, müssen EU-Haushaltsmittel ergebnisorientiert verwendet werden. Bei der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens wird es um die Frage gehen, wie wir die Finanzmittel besser auf die anstehenden Prioritäten, wie etwa die interne und die externe Dimension der Flüchtlingskrise, konzentrieren können. Darüber hinaus wird die Kommission eine Strategie für einen „ergebnisorientierten EU-Haushalt“ vorschlagen, um sicherzustellen, dass die Finanzmittel künftig stärker ergebnisorientiert eingesetzt werden. Es kann mehr getan werden, um die Anwendung innovativer Finanzierungsinstrumente zu fördern, und es besteht noch erheblicher Spielraum für Vereinfachungen (insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, europäische Struktur- und Investitionsfonds und Verstärkung der Forschungsanstrengungen), für eine Leistungssteigerung und für Maßnahmen, bei denen ein wirksamer Mitteleinsatz mit einer soliden wirtschaftspolitischen Steuerung einhergeht.

In ihrem zweiten Jahr im Amt verfolgt die Kommission weiterhin ihr klar definiertes Ziel: in großen Fragen Größe und Ehrgeiz zeigen und bessere Ergebnisse erzielen 10 und sich in kleinen Dingen, die kein gemeinsames Tätigwerden auf EU-Ebene erfordern, durch Zurückhaltung und Bescheidenheit auszeichnen. Mit diesem Arbeitsprogramm, das in seinem Aufbau den zehn von Präsident Juncker zu Beginn unserer Amtszeit festgelegten Prioritäten folgt, bekräftigen wir unsere Entschlossenheit, gemeinsam mit unseren Partnern im Europäischen Parlament und im Rat die Ergebnisse zu liefern, die die Europäerinnen und Europäer von uns erwarten. Angesichts der Herausforderungen, vor denen Europa heute steht, kann es kein „Business as usual” geben.

***

1.    Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

Die Geschichte zeigt, dass die Europäerinnen und Europäer hart arbeiten, Innovationen hervorbringen, Neues schaffen und ihre Ideen weltweit vermarkten können. Wir können es uns nicht leisten, eine Generation mit solchem Talent und Potenzial zu verlieren. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten deshalb weiter in ihren Anstrengungen unterstützen, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Wir haben 1 Mrd. EUR an Mittelbindungen vorgezogen, um die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu beschleunigen und bis zu 650 000 jungen Menschen in Europa zu einer Arbeit, einer Ausbildung, einem Praktikum oder einer Weiterbildungsmaßnahme zu verhelfen. Des Weiteren haben wir an die Mitgliedstaaten gerichtete Leitlinien für eine bessere Unterstützung Langzeitarbeitsloser bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt formuliert.

Wir müssen den Europäerinnen und Europäern das Rüstzeug an die Hand geben, das sie benötigen, um sich an die Erfordernisse einer sich rasch wandelnden Welt und neu entstehender Arbeitsmärkte anzupassen. Unsere Agenda für neue Kompetenzen wird lebenslange Investitionen in Menschen fördern – von der Berufs- und Hochschulbildung bis hin zum Erwerb von digitaler Kompetenz und Hochtechnologiekompetenz sowie von Lebenskompetenzen, die für eine aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an einer sich verändernden Arbeitswelt und an sich verändernden Gesellschaften erforderlich sind. Besonderes Augenmerk wird der Work-Life-Balance erwerbstätiger Eltern und dem Ziel einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen gelten. Die Richtlinie über Frauen in Leitungsorganen von Unternehmen sollte im Jahr 2016 verabschiedet werden. Darüber hinaus wird die Kommission ihre praktischen Arbeiten zur Förderung der Geschlechtergleichstellung fortführen.

Außerdem möchten wir erreichen, dass die europäischen Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts optimal nutzen, um zu wachsen und sich im globalen Wettbewerb zu behaupten. Dafür benötigen sie eine stabile Finanzierung, ein solides Unternehmensumfeld und eine moderne Infrastruktur. Die Investitionsoffensive für Europa ist inzwischen in vollem Gange. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ist funktionsfähig und ermöglicht Investitionen hoher Qualität zur weiteren Stärkung der europäischen Wirtschaft, unter anderem auch Investitionen in die Forschung. Jetzt werden wir uns auf die Verbesserung des Investitionsumfelds und die Vertiefung des Binnenmarkts konzentrieren. Ziel ist es, den konkreten Nutzen des Binnenmarkts für die europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen, Hindernisse für Unternehmen abzubauen und günstige Rahmenbedingungen für Innovationen zu schaffen.

Wir müssen jetzt damit beginnen, die künftige Nachhaltigkeit Europas zu sichern. Wir werden ein neues Konzept vorstellen, das Wirtschaftswachstum und soziale und ökologische Nachhaltigkeit über den Zeithorizont 2020 hinaus gewährleisten soll und der Überprüfung der Strategie „Europa 2020“ sowie der internen und externen Umsetzung der von den Vereinten Nationen formulierten Ziele für nachhaltige Entwicklung Rechnung trägt.

Die Optimierung unseres Ressourceneinsatzes ist von fundamentaler Bedeutung, wenn wir ein umweltfreundliches und inklusives Wachstum gewährleisten wollen. Ab nächstem Jahr werden wir einen Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft umsetzen, mit dem bezweckt wird, einen Binnenmarkt für die Wiederverwendung von Werkstoffen und Ressourcen zu schaffen und so die Abkehr von der Linearwirtschaft zu fördern. Dies wird Maßnahmen in allen Phasen des Lebenszyklus eines Produkts – von der Beschaffung bis hin zu Produktion, Verbrauch, Abfallbeseitigung, Recycling und Innovation – erfordern, damit wirtschaftlich und ökologisch effiziente Geschäftsmöglichkeiten genutzt werden können.

Eine nachhaltige Zukunft zu gestalten bedeutet auch Bedrohungen für die Umwelt zu antizipieren und abzuwenden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, das Problem der Antibiotikaresistenz anzugehen, und einen Beitrag zu den weltweit in dieser Hinsicht unternommenen Anstrengungen leisten. Ferner planen wir vorbereitende Arbeiten und eingehendere Konsultationen zur Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment – HTA) mit dem Ziel, das Funktionieren des Binnenmarkts für Gesundheitsprodukte zu verbessern. Wir werden die bereits laufenden komplexen Vorarbeiten zum Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren endokriner Disruptoren 11 abschließen und das Follow-up sicherstellen. Unsere Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, unter anderem zu Karzinogenen und Mutagenen, wird zur Schaffung eines effizienteren und wirksameren EU-Rahmens für den Arbeitsschutz beitragen.

2.    Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine florierende digitale Wirtschaft kann Märkte expandieren lassen und neue Beschäftigungsquellen erschließen. Wenn wir die Fragmentierung überwinden, das Angebot für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, kann Europa hier die Führungsrolle übernehmen. Aus diesem Grund hat die Kommission im Mai 2015 die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgeschlagen. Unser Ziel ist es, alle relevanten Vorschläge bis Ende 2016 vorzulegen, damit die Union noch in der Amtszeit dieser Kommission einen voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkt schaffen kann.

Im Dezember werden wir unsere Vorstellungen für einen moderneren, stärker europäisch ausgerichteten Ansatz im Bereich des Urheberrechts darlegen, mit dem wir der digitalen Revolution Rechnung tragen wollen. Auch werden wir Vorschläge zu den Rechten bei digitalen Verträgen präsentieren. Weitere Initiativen zum Urheberrecht, zum Geoblocking, zum freiem Datenverkehr, zur Cloud und zur Mehrwertbesteuerung im elektronischen Handel werden im Laufe des Jahres 2016 folgen.

Nach der Einigung über die Vorschläge zum vernetzten Kontinent, unter anderem über die Abschaffung der Roaming-Gebühren bis 2017, arbeiten wir jetzt an einer umfassenden Überprüfung des Rechtsrahmens für den Telekommunikationsbereich. Zusätzlich zu den jeweiligen REFIT-Überprüfungen werden wir die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die Kabel- und Satellitenrichtlinie und die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz überarbeiten. Gemeinsam mit den beiden gesetzgebenden Organen werden wir uns bemühen, bis Ende des Jahres eine Einigung über die Datenschutzreform und die Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit zu erzielen, die zwei wesentliche Bausteine für die Schaffung von Vertrauen und Sicherheit in einem wachsenden digitalen Binnenmarkt sind.

Unser ehrgeiziges Ziel ist und bleibt es 12 , die nationalen Silostrukturen bei der Regulierung im Telekommunikationsbereich, bei den Rechtsvorschriften zum Urheberrecht und zum Datenschutz, beim Frequenzmanagement und bei der Anwendung des Wettbewerbsrechts aufzubrechen, wobei kulturell bedingten Unterschieden in vollem Umfang Rechnung getragen werden soll. Mit dem Aufbau eines vernetzten digitalen Binnenmarkts können wir während der Amtszeit dieser Kommission ein zusätzliches Wachstum im Umfang von bis zu 250 Mrd. EUR in Europa generieren, damit hunderttausende neue Arbeitsplätze, insbesondere für jüngere Arbeitsuchende, schaffen und die Entstehung einer boomenden wissensbasierten Gesellschaft befördern.

3.    Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik

In ihrer Strategie für die Energieunion hat die Kommission die wesentlichen Maßnahmen dargelegt, die erforderlich sind, um Europas Energieversorgung sicherzustellen und seine Importabhängigkeit zu verringern, die nationalen Energiemärkte zu integrieren, Energieeffizienz zur Priorität zu machen, die CO2-Emissionen der Wirtschaft zu senken und Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Im Jahr 2016 werden wir den Großteil der im Fahrplan für die Energieunion vorgesehenen Einzelmaßnahmen vorlegen. Im Rahmen eines regelmäßigen Berichts über den Stand der Energieunion werden wir über die Fortschritte berichten und aufzeigen, was noch zu tun bleibt.

Da die EU einer der Hauptakteure bei der Pariser Klimakonferenz ist, wird die Umsetzung des Energie- und Klimapakets 2030 im nächsten Jahr eine der zentralen Prioritäten sein, damit sichergestellt werden kann, dass die Zielvorgaben ordnungsgemäß erfüllt werden. Im Jahr 2016 wird die Kommission einen Vorschlag zur Lastenteilung für nicht unter das Emissionshandelssystem (EHS) fallende Bereiche wie den Gebäudesektor, die Landwirtschaft und die Dekarbonisierung des Verkehrs vorlegen. Wir werden die Einführung diskriminierungsfreier Straßennutzungsgebühren auf der Grundlage des Verursacher- und Nutzerprinzips genauso unterstützen wie die Bemühungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums, der eine effizientere Nutzung der bestehenden Straßeninfrastruktur und eine flexiblere Nutzung der Kapazitäten von Fahrzeugflotten ermöglicht. Zur Beschleunigung der Energiewende wird die Kommission ferner Initiativen zur Neugestaltung des Energiemarktes, zur Erfüllung des Stromverbundziels von 15 % bis 2030, zur Energieversorgungssicherheit, zu erneuerbaren Energien und zur Energieeffizienz vorschlagen. Schließlich werden wir eine integrierte Strategie für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Energiebereich erarbeiten, um das Beschäftigungs- und Wachstumspotenzial einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu erschließen.

4.    Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Der Binnenmarkt ist ein einzigartiger Trumpf und zugleich Europas größter Trumpf. Er macht es möglich, dass sich Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital frei bewegen können. Er beschert den Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise. Er erlaubt es den Menschen, zu leben, zu arbeiten und zu studieren, wo sie wollen. Er bietet den Angehörigen freier Berufe und den Unternehmen neue Möglichkeiten, indem er den Verwaltungsaufwand reduziert, der ihnen ohne Binnenmarkt bei der Ausübung grenzüberschreitender Tätigkeiten entstehen würde. Er bildet das Fundament für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft.

Mit der Annahme der Binnenmarktstrategie in dieser Woche unterstreichen wir die Notwendigkeit, aufbauend auf diesen Stärken das volle Potenzial unseres Binnenmarkts freizusetzen. Dabei gilt es, eine Anpassung an sich wandelnde wirtschaftliche Bedingungen zu vollziehen und den Binnenmarkt zum Sprungbrett für unsere Wirtschaft und unsere Unternehmen in die globale Wirtschaft zu machen. Jetzt werden wir den Fokus auf konkrete Maßnahmen richten: Förderung des Wachstums von Start-up-Unternehmen, Freisetzung des Potenzials neuer, aus der partizipativen Wirtschaft hervorgehender Geschäftsmodelle, Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, Verbesserung des Systems unserer Standards und Gewährleistung, dass die Binnenmarktvorschriften ordnungsgemäß angewandt und in der Praxis durchgesetzt werden. Wir werden auf die Beseitigung rechtlicher und technischer Barrieren beim Zugang zum Straßenverkehrsmarkt sowie auf eine bessere Durchsetzung der Sozialvorschriften hinwirken. Eines unserer Hauptanliegen ist es, KMU und Start-ups zu Wachstum zu verhelfen, indem wir rechtliche Hindernisse aus dem Weg räumen und den Zugang zu Finanzierungen erleichtern. Wir werden zudem eine neue Initiative zu präventiven Restrukturierungsverfahren und zur Eröffnung einer zweiten Chance für Unternehmen nach einer Insolvenz vorstellen.

Die Implementierung der Kapitalmarktunion ist wesentlicher Bestandteil dieser Arbeiten, da die Schaffung eines Binnenmarkts für Kapital, Finanzierungen und Sparguthaben bei der Beseitigung von Investitionsengpässen und der Förderung des Wachstums von Unternehmen im gesamten Binnenmarkt eine zentrale Rolle spielen wird. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, dass die beiden gesetzgebenden Organe eine rasche Einigung über den Kommissionsvorschlag für Verbriefungen erzielen. Noch in diesem Jahr wird die Kommission außerdem einen Vorschlag für die Überprüfung der Prospektrichtlinie vorlegen, der darauf abzielt, kleinen Unternehmen den Börsengang und den Zugang zu Marktfinanzierungen zu erleichtern. Auch wird sie weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Errichtung von Risikokapitalfonds und zur Entwicklung einer neuen Risikokapitalkultur mit Blick auf die Schaffung neuer unternehmerischer Chancen präsentieren.

Um es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, die Beschäftigungsmöglichkeiten im Binnenmarkt optimal zu nutzen, haben wir bereits Maßnahmen zum Ausbau des europäischen Portals zur beruflichen Mobilität (EURES) und zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsverwaltungen vorgeschlagen. Die Vorschläge zur Arbeitskräftemobilität, die wir noch in diesem Jahr vorlegen, werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch durch eine bessere Durchsetzung und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vorsehen. Außerdem werden wir die Arbeitnehmerentsenderichtlinie dahingehend überarbeiten, dass unfaire Praktiken, die einem Sozialdumping und einem Braindrain Vorschub leisten, unterbunden werden, indem sichergestellt wird, dass für gleiche Arbeit am gleichen Ort der gleiche Lohn gezahlt wird.

Ferner werden wir besonderes Gewicht auf die Verbesserung des Zugangs zu bestimmten Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen legen.

Im Jahr 2016 werden wir uns auch eingehender mit einzelnen ausgewählten Branchen befassen, sei es aufgrund ihres Wachstumspotenzials oder aufgrund der spezifischen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind. Wir werden eine Strategie präsentieren, mit der gewährleistet werden soll, dass die Vorteile der europäischen Raumfahrtprogramme wie Galileo und Copernicus der europäischen Wirtschaft und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern in vollem Umfang zugutekommen. Wir werden einen Europäischen Aktionsplan ausarbeiten und umsetzen, um sicherzustellen, dass unser Verteidigungsmarkt in der Lage ist, künftigen Sicherheitserfordernissen gerecht zu werden. Wir werden das Followup der Strategie für den Luftverkehr gewährleisten, die noch in diesem Jahr vorgestellt wird. Und angesichts der Entwicklungen im Agrarsektor werden wir unseren Bericht über die Funktionsweise des Milchmarkts bereits im nächsten Jahr vorlegen.

Die Kommission wird einen Aktionsplan zur Mehrwertsteuer, in dem sie weitere Schritte auf dem Weg zu einer effizienten und betrugssicheren endgültigen Regelung umreißt, sowie Initiativen zu Mehrwertsteuersätzen und elektronischem Geschäftsverkehr im Kontext des digitalen Binnenmarkts präsentieren. Des Weiteren beabsichtigen wir, eine Reihe früherer MwSt.-Vorschläge zurückzuziehen, bei denen im Rat nur geringe Fortschritte erzielt wurden oder deren signifikantes Vereinfachungspotenzial in nicht hinnehmbarer Weise verwässert wurde, wie dies bei der Standard-Mehrwertsteuererklärung der Fall ist.

Ferner streben wir weitere Fortschritte in Richtung einer fairen, effizienten und wachstumsfreundlichen Unternehmensbesteuerung an, aufbauend auf dem Grundsatz, dass Unternehmen ihre Steuern in dem Land zahlen sollten, in denen die Gewinne erwirtschaftet werden. Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Transparenz des Körperschaftssteuersystems und zur Bekämpfung von Steuervermeidung vorlegen, unter anderem durch Einführung internationaler Standards mit Blick auf die Problematik der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Den blockierten Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage wollen wir zurückziehen und durch Vorschläge für einen stufenweisen Ansatz ersetzen, beginnend mit der Einigung auf eine obligatorische Bemessungsgrundlage. Auf diese Weise wird der Binnenmarkt für Unternehmen gestärkt und gleichzeitig werden Schlupflöcher geschlossen und eine faire Besteuerung aller Unternehmen gewährleistet.

5.    Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

Die Kommission hat soeben – im Einklang mit dem Bericht der fünf Präsidenten 13 – zentrale Elemente der ersten Stufe des Prozesses zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vorgestellt. Wir haben einen erneuerten Ansatz für das Europäische Semester und ein verbessertes Instrumentarium für die wirtschaftspolitische Steuerung vorgeschlagen. Unter anderem ist die Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit und eines Europäischen Fiskalausschusses geplant. Wir wollen den Dialog zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament verbessern, um die demokratische Rechenschaftslegung innerhalb unseres Systems der wirtschaftspolitischen Steuerung zu stärken. Ferner fordern wir eine einheitlichere Vertretung des Euro-Währungsgebiets in internationalen Organisationen (insbesondere im IWF). Bis Ende des Jahres werden wir als letzten Schritt zur Vollendung der Bankenunion ein auf einem Rückversicherungsmechanismus basierendes europäisches Einlagensicherungssystem vorschlagen und Wege aufzeigen, wie sich die Risiken weiter reduzieren und im Bankensektor gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen lassen.

Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer widerstandsfähigeren, prosperierenden WWU. In diesem Kontext wird das Europäische Semester 2016 den Fokus auch stärker auf die wirtschaftliche und haushaltspolitische Lage im Euro-Währungsgebiet als Ganzes richten, noch größeres Gewicht auf die Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz legen und Konvergenz fördern, unter anderem durch die Beseitigung von Investitionshindernissen auf nationaler Ebene.

Mit der Errichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte wird ein Schritt in diese Richtung unternommen. Die Kommission wird zwei komplementäre Aktionslinien verfolgen: erstens, Modernisierung der bestehenden sozialpolitischen Rechtsvorschriften und Schließung vorhandener Lücken mit dem Ziel, dem heutigen Arbeitsumfeld Rechnung zu tragen und zu gewährleisten, dass bei neuen Arbeitsmodellen ein faires Gleichgewicht in den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhalten bleibt; zweitens, ausgehend von bewährten Verfahren in den Mitgliedstaaten Festlegung sozialer Benchmarks, vor allem im Rahmen des Flexicurity-Konzepts, mit dem Ziel einer Aufwärtskonvergenz – insbesondere im Euro-Währungsgebiet – in Bezug auf das Funktionieren des Arbeitsmarktes, auf Qualifikationen und auf den Sozialschutz.

Diese Arbeiten werden wir in einem verstärkten Dialog mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten und den Sozialpartnern weiter voranbringen. Zur Vorbereitung des Übergangs von Stufe 1 zu Stufe 2 der Vollendung der WWU und des Weißbuchs der Kommission, das im Frühjahr 2017 vorgelegt werden soll, wird die Kommission eine umfassende EU-weite Konsultation und Debatte in Gang setzen. Dabei werden wir uns auch auf analytische Arbeiten einer hochrangigen Expertengruppe stützen, die im Sommer 2016 eingesetzt werden wird. Das Europäische Parlament wird in all diese vorbereitenden Arbeiten eng eingebunden.

6.    Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Der internationale Handel und internationale Investitionen sind die Haupttriebkräfte für die Erholung der europäischen Wirtschaft. Die EU verfügt über optimale Möglichkeiten, um dafür zu Sorge zu tragen, dass die Chancen der Globalisierung zum Wohle der europäischen Bürgerinnen und Bürgern in transparenter und sozial- und umweltverträglicher Weise genutzt werden. Im Wege einer aktiven Handelspolitik werden wir unsere Anbindung an die neu entstehenden Zentren globalen Wachstums und unsere Teilhabe an den neuen digitalen und globalen Wertschöpfungsketten sichern. Dies wird unseren Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und Arbeitsplätze hoher Qualität schaffen, ohne dass dadurch unsere europäischen Werte oder Standards in Frage gestellt werden.

Das Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP) mit den Vereinigten Staaten bleibt eine Top-Priorität für 2016. Wir sind entschlossen, eine faire und ausgewogene Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten mit einem neuen Ansatz in Sachen Investitionsschutz auszuhandeln. Auch die Zusammenarbeit mit dem asiatisch-pazifischen Raum soll gestärkt werden, beispielsweise im Wege der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan und eines Investitionsabkommens zwischen der EU und China. Außerdem werden wir um die Genehmigung ersuchen, Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland auszuhandeln und Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit den Philippinen und Indonesien zu eröffnen, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unsere ambitionierte bilaterale Handelsagenda, die bereits 27 Verhandlungspartner abdeckt, ergänzt das multilaterale System der Welthandelsorganisation, das nach wie vor auch den Kern des EU-Ansatzes bilden wird.

Für das Jahr 2016 strebt die Kommission die vorläufige Anwendung mehrerer neuer Abkommen an, unter anderem der Abkommen mit Kanada und mit mehreren Regionen in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean. Die bereits bestehenden Abkommen, wie etwa die Abkommen mit unserer östlichen Nachbarschaft, werden wir eng überwachen. Im Lichte neuer wirtschaftlicher Gegebenheiten soll auch mit der Modernisierung einiger bestehender Abkommen, unter anderem mit Ländern wie der Türkei, Mexiko und Chile, begonnen werden.

Mit der neuen Handels- und Investitionsstrategie, die wir Anfang des Monats vorgestellt haben, wollen wir das Instrumentarium der Handelspolitik aktualisieren und stärker auf die Bereiche Dienstleistungen, digitaler Handel, Mobilität, Zugang zu natürlichen Ressourcen, Innovation und andere Beschäftigungs- und Wachstumstreiber ausrichten. Wir werden größeres Gewicht auf die Umsetzung und Durchsetzung legen, um sicherzustellen, dass die mit den Handelsabkommen geschaffenen Möglichkeiten auch zu konkreten Ergebnissen führen. Gleichzeitig werden wir unser besonderes Augenmerk auf die KMU und die Unterstützung der Arbeitskräfte bei der Anpassung an den Wandel richten. Des Weiteren werden wir unsere Arbeiten im Hinblick darauf vorantreiben, im Interesse der Betroffenen und der Bürgerinnen und Bürger für mehr Transparenz in Bezug auf die von uns geführten Handelsverhandlungen zu sorgen.

7.    Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Terrorismus und Radikalisierung, das organisierte Verbrechen und Cyberkriminalität bedrohen die Sicherheit der Europäerinnen und Europäer. Ihrem Wesen nach handelt es sich um transnationale Phänomene, die eine Reaktion auf EU-Ebene erfordern. Die Kommission wird sich auf die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda konzentrieren. So wird sie Vorschläge vorlegen für eine Überarbeitung des Rahmenbeschlusses zum Terrorismus, um besser gegen ausländische terroristische Kämpfer vorzugehen zu können, sowie einen Vorschlag zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln. Die Arbeiten zur grundlegenden Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Kontrolle von Transaktionen im Bereich Feuerwaffen werden fortgesetzt. Wir werden unsere Aufmerksamkeit – unter voller Wahrung der Grundrechte – vermehrt der Entwicklung der operativen Zusammenarbeit und des operativen Instrumentariums widmen, um so ein Fundament für das gegenseitige Vertrauen zu legen, das für eine wirksame grenzüberschreitende Strafverfolgung unverzichtbar ist.

Die Datenschutzreform (Verordnung und Richtlinie) und der Vorschlag zum Umgang mit EU-Fluggastdatensätzen sollten bis Ende des Jahres von den gesetzgebenden Organen verabschiedet werden. Die Kommission beabsichtigt, ein tragfähiges Abkommen mit den Vereinigten Staaten über die Weitergabe personenbezogener Daten für Strafverfolgungszwecke zu schließen, das die erforderlichen Garantien vorsieht, einschließlich des Rechts natürlicher Personen auf gerichtliche Überprüfung. Im Lichte der jüngsten Rechtsprechung werden wir auf einen neuen Rahmen hinarbeiten, der einen angemessenen Schutz der von Unternehmen in den Vereinigten Staaten gespeicherten personenbezogenen Daten gewährleistet.

Im Jahr 2016 wird es vor allem darauf ankommen, dass die gesetzgebenden Organe Fortschritte in Bezug auf die Europäische Staatsanwaltschaft und die Europol-Reform erzielen. Ferner wird die Kommission die Arbeiten fortsetzen, die darauf abstellen, für Klarheit in Bezug auf den Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten zu sorgen.

Auch wird die Kommission die mit Blick auf den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention erforderlichen Arbeiten fortführen und dabei dem Gutachten des Gerichtshofs 14 in vollem Umfang Rechnung tragen.

8.    Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Die Bewältigung der Flüchtlingskrise und des Migrationsdrucks an unseren Außengrenzen ist das drängendste Problem, mit dem die Union derzeit konfrontiert ist, und angesichts von Instabilität, Krieg und Armut in unserer Nachbarschaft ist davon auszugehen, dass dieses Thema auch in den kommenden Jahren weiter ganz oben auf der politischen Agenda stehen wird.

Die Europäische Migrationsagenda, die wir im Mai 2015 vorgestellt haben, sieht einen umfassenden Ansatz im Bereich der Migrationssteuerung vor, der auf den Grundsätzen der Solidarität und Verantwortung beruht. Zwei Notfallreglungen zur Umverteilung von 160 000 Menschen, die des internationalen Schutzes bedürfen, von den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten auf andere EU-Mitgliedstaaten, wurden bereits in Kraft gesetzt. Tagtäglich werden im Rahmen der gemeinsamen Frontex-Einsätze „Poseidon“ und „Triton“ Schiffbrüchige aus dem Mittelmeer gerettet. Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung helfen inzwischen den nationalen Behörden an den „Hotspots“ in Griechenland und Italien bei der Identifizierung, Registrierung und Bearbeitung der Fälle neu eintreffender Flüchtlinge. Die Anstrengungen zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und zur Zerschlagung von Schleusergruppen werden verstärkt. Außerdem werden Maßnahmen getroffen, um eine größere Zahl von Menschen, die nicht des internationalen Schutzes bedürfen, zurückzuführen.

Die EU hat bereits 4 Mrd. EUR an humanitärer sowie an Entwicklungs-, Wirtschafts- und Stabilisierungshilfe bereitgestellt, die der syrischen Bevölkerung im eigenen Land sowie Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinden in den Nachbarstaaten Libanon, Jordanien, Irak, Türkei und Ägypten zugutekommt. Weitere 1,8 Mrd. EUR werden für die Einrichtung eines Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration und von Binnenvertreibungen in Afrika eingesetzt. Von zentraler Bedeutung für eine bessere Migrationssteuerung ist eine stärkere und vertiefte Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern, einschließlich konzertierter Anstrengungen zur Unterstützung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in Drittländern.

Die Krise hat deutlich gemacht, dass wir – über die Sofortmaßnahmen hinaus – die Art und Weise, wie wir unsere Außengrenzen schützen, und unseren europäischen Rahmen für die Asylpolitik grundlegend überdenken müssen. Bis Ende des Jahres wird die Kommission Vorschläge für einen europäischen Grenz- und Küstenschutz – aufbauend auf einer deutlichen Stärkung von Frontex – vorlegen.

Wir werden unser gemeinsames Asylsystem von Grund auf neu gestalten, um die offen zu Tage getretenen Lücken und Schwachstellen des Dublin-Systems zu beheben, und die Rolle des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu stärken. Ferner werden wir darauf drängen, dass der Aktionsplan für die Rückkehr rasch und vollständig umgesetzt und eine Einigung über die anhängigen Vorschläge zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda erzielt wird. Auch werden wir Vorschläge vorlegen für ein strukturiertes Neuansiedlungssystem, damit Schutzbedürftige sicher in die EU einreisen können, ohne ihr Leben aufs Spiel zu setzen, indem sie sich in die Hände von Schleusern begeben, sowie Vorschläge für bessere Schutzregelungen in den Nachbarregionen.

Und mit Blick auf Europas künftige demografische Erfordernisse und den künftigen Arbeitsmarktbedarf werden wir ein neues Konzept für die legale Migration, einschließlich Maßnahmen zur Optimierung der „Blue-Card“-Richtlinie, vorstellen.

9.    Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

In einem zunehmend vernetzten, umkämpften, komplexen und durch einen dynamischen Wandel gekennzeichneten Weltmarkt gewinnen die Kohärenz der Außenmaßnahmen der EU und unsere Fähigkeit, alle verfügbaren Instrumente zu mobilisieren, um unsere Ziele zu erreichen und unsere internen Politiken zu ergänzen, immer mehr an Bedeutung. Herausforderungen wie die Migration, der Zugang zu Energie und anderen Ressourcen und der Klimawandel führen vor Augen, dass es einer wirksamen Außendimension bedarf, um bei der Verwirklichung der wichtigen Ziele der internen Politik weiter voranzukommen und es der EU zu ermöglichen, Chancen zur Verbreitung eigener Werte, wie Demokratie, Menschenrechte, Gleichheit und Solidarität, zu nutzen und die europäische Geschichte und Kultur in der Welt bekanntzumachen. Die Kommission wird deshalb einen wesentlichen Beitrag leisten, um die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin bei der Ausarbeitung einer neuen globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik zu unterstützen.

Im Umgang mit akuten Krisen wie den Konflikten in Syrien, Libyen und der Ukraine wird die Kommission weiterhin internationale Akteure wie die Vereinten Nationen und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa proaktiv unterstützen und dabei auf die gesamte Palette der ihr zur Verfügung stehenden Politiken, Finanzierungsmöglichkeiten und sonstigen Instrumente zurückgreifen. Wir werden unser Instrumentarium zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung in Partnerländern überprüfen und weiter ausbauen und Maßnahmen vorschlagen, um den betreffenden Ländern bei der Verbesserung ihrer Governance und beim Kapazitätsaufbau im Sicherheitssektor behilflich zu sein.

Im Anschluss an die derzeit laufende öffentliche Konsultation werden wir als Nachfolgeregelung zum Cotonou-Abkommen einen neuen politischen Rahmen für die Beziehungen zu den AKP-Staaten und -Regionen vorlegen. Die Entwicklungspolitik der Kommission wird ebenso wie die neue Handels- und Investitionsstrategie darauf abzielen, die wirtschaftliche Entwicklung, den Sozialschutz, den Umweltschutz und den Schutz der Menschenrechte zu fördern, Korruption zu bekämpfen und die Steuerung der Migration zu verbessern, indem bei den Ursachen angesetzt wird.

Die Kommission wird ihre Arbeiten zur weiteren Konkretisierung der Beitrittsperspektive der Kandidatenländer fortsetzen. In diesem Kontext werden wir unsere Partnerschaft mit der Türkei stärken, unter anderem durch die Umsetzung des Aktionsplans zur Migration und durch eine Modernisierung der Zollunion. Die neue europäische Nachbarschaftspolitik wird einen stärker fokussierten, zielgenaueren Rahmen für die Unterstützung des Stabilisierungs- und Demokratisierungsprozesses in den Ländern der östlichen und südlichen Nachbarschaft vorgeben.

Ferner werden wir die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin im Hinblick auf die Vertiefung der bilateralen Beziehungen zu den wichtigsten Partnern der EU unterstützen. Maßgeschneiderte strategische Ansätze werden regelmäßig zu aktualisieren sein, wie dies beispielsweise bei der China-Politik der Fall ist. In Anknüpfung an den erfolgreichen Abschluss der Nuklearverhandlungen mit Iran könnte ein erneuerter Rahmen für die Beziehungen zu Iran ins Auge gefasst werden, sofern die Vereinbarung vollständig umgesetzt wird.

10. Eine Union des demokratischen Wandels

Die Kommission wird sich in Partnerschaft mit dem Europäischen Parlament und dem Rat darum bemühen, dass die Verhandlungen über eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung bis Ende des Jahres abgeschlossen werden können, um unsere gemeinsame Verpflichtung auf eine bessere Rechtsetzung zu stärken und so bessere Ergebnisse zu erzielen, für mehr Transparenz bei der Beschlussfassung auf europäischer Ebene zu sorgen und die drei Organe für eine künftige bessere Zusammenarbeit zu rüsten.

Im Jahr 2016 werden wir unseren Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für Interessenvertreter, die Einfluss auf die Politikgestaltung im Europäischen Parlament, im Rat und in der Kommission nehmen wollen, vorlegen.

Im vergangenen Jahr haben wir die Beziehungen und den Dialog der Kommission mit den nationalen Parlamenten intensiviert, zum einen im Wege von Treffen und durch einen Gedankenaustausch mit parlamentarischen Ausschüssen, zum anderen durch eine erneuerte Verpflichtung zum politischen Dialog über Vorschlagsentwürfe. Wir beabsichtigen, daran anknüpfend im Jahr 2016 weitere Schritte zu unternehmen, um den nationalen Parlamenten eine starke Stimme in der europäischen Politik zu verleihen.

Schließlich werden wir unseren Bürgerdialog weiter ausbauen, der den Mitgliedern der Kommission die Möglichkeit bietet, die Menschen vor Ort aufzusuchen, ihnen Gehör zu schenken und die Fragen, die ihnen am meisten am Herzen liegen, zu beantworten.

***

Die Europäische Union ist an einem entscheidenden Punkt angekommen. Wir stehen vor nie dagewesenen Herausforderungen: der Flüchtlingskrise, Arbeitslosigkeit und einer Beschäftigungs- und Wachstumslücke, der Notwendigkeit einer Vertiefung unserer Wirtschafts- und Währungsunion, dem Klimawandel, der instabilen Lage in unserer östlichen und südlichen Nachbarschaft und einem fairen Deal für das Vereinigte Königreich innerhalb einer Europäischen Union, die sich auf die vier Binnenmarktfreiheiten und die Werte, die alle 28 Mitgliedstaaten teilen, verpflichtet hat.

Jetzt ist nicht die Zeit für „Business as usual“. Deshalb verpflichtet sich die Kommission mit dem vorliegenden Arbeitsprogramm zu mutigen, zielgenauen und pragmatischen Maßnahmen, die es uns ermöglichen, die genannten Herausforderungen zu meistern und im Geiste europäischer Solidarität und Verantwortung gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Wir zählen darauf, dass unsere Partner im Europäischen Parlament und im Rat mit uns an einem Strang ziehen werden, damit wir rasch die Ergebnisse liefern können, die die europäischen Bürgerinnen und Bürger von der Union erwarten.

(1)

 http://ec.europa.eu/priorities/docs/pg_de.pdf.

(2)

 COM(2015) 550 vom 28.10.2015.

(3)

  http://ec.europa.eu/priorities/soteu .

Siehe auch die vom Präsidenten und vom Ersten Vizepräsidenten unterzeichnete Absichtserklärung, die dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten des Rates übermittelt wurde. Auf dieser Grundlage fanden mehrere Treffen statt: am 10. September zwischen dem Präsidenten und dem Coreper, am 13. Oktober zwischen dem Vizepräsidenten und dem Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, am 6. Oktober zwischen der Kommission und der Konferenz der Ausschussvorsitze und am 20. Oktober zwischen dem Präsidenten, dem Ersten Vizepräsidenten und der Konferenz der Präsidenten.

(4)

Anhang I.

(5)

Anhang III.

(6)

Anhang IV.

(7)

Anhang II.

(8)

Anhang V.

(9)

Anhang VI.

(10)

In diesem Kontext wird die Kommission ihre Kommunikationsaktivitäten im Jahr 2016 auf der Grundlage der im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 vorgesehenen Maßnahme für institutionelle Kommunikation (C(2015) 7346 vom 27.10.2015) an den von der Kommission definierten Prioritäten ausrichten.

(11)

 Endokrine Disruptoren sind chemische Stoffe, die bei einer bestimmten Dosis in das Hormonsystem von Säugetieren eingreifen können.

(12)

http://ec.europa.eu/priorities/docs/pg_de.pdf.

(13)

http://ec.europa.eu/priorities/economic-monetary-union/docs/5-presidents-report_de.pdf.

(14)

ABl. C 65 vom 23.2.2015, S. 2.

Top

Straßburg, den 27.10.2015

COM(2015) 610 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission für 2016

„Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual“


Annex I: Neue Initiativen

Nr.

Titel

Art der Initiative

Gegenstand und Ziele

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

1.

Europäische Agenda für neue Kompetenzen

legislativ/nicht legislativ

Die Agenda dient der Förderung der Entwicklung von Kompetenzen, einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen, der Förderung der beruflichen Bildung und Hochschulbildung sowie der Ausschöpfung des vollen Potenzials digitaler Arbeitsplätze.

2.

Neuer Start für erwerbstätige Eltern

legislativ/nicht legislativ

Diese Initiative umfasst eine Reihe legislativer und nicht legislativer Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für erwerbstätige Eltern und zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen.

3.

Paket zur Kreislaufwirtschaft

legislativ/nicht legislativ

Durch effizientere Ressourcennutzung über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg (Nachhaltigkeit in Verbrauch, Produktion, Abfallbeseitigung u. a.) und Innovation sollen wirtschaftliche und ökologische Belange gleichermaßen berücksichtigt und die Entwicklung neuer Märkte und Geschäftsmodelle gefördert werden. Das Paket wird einen breitangelegten Aktionsplan mit Maßnahmen zur Verfolgung der konkreten Fortschritte und einen Vorschlag zur Abfallbewirtschaftung mit langfristigen Zielsetzungen umfassen.

4.

Überprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020

legislativ/nicht legislativ

Die Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens soll der besseren Ausrichtung der Finanzmittel auf die Prioritäten der EU dienen. Es sollen Wege gefunden werden, um den EU-Haushalt stärker an Ergebnissen zu orientieren und die geltenden Vorschriften zu vereinfachen (REFIT), so z. B. in Bezug auf den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFSI) und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Ferner soll die Möglichkeit einer weiteren Vereinfachung im Rahmen des Programms Horizont 2020 ausgelotet werden. 

5.

Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

nicht legislativ

Auf der Grundlage der Überprüfung der „Strategie Europa 2020“ und der internen und externen Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung soll im Rahmen dieser Initiative ein neues Konzept vorgestellt werden, das Wirtschaftswachstum und soziale und ökologische Nachhaltigkeit in Europa über das Jahr 2020 hinaus gewährleistet.

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

6.

Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt

legislativ/nicht legislativ

Die im Mai 2015 vorgestellte Strategie für einen digitalen Binnenmarkt soll in drei Bereichen mit folgenden Maßnahmen konkretisiert werden: 1) einer Mitteilung zu Urheberrechten und einem Legislativvorschlag zur Übertragbarkeit, gefolgt von Legislativvorschlägen zu Urheberrechten und der Überprüfung der Kabel- und Satellitenrichtlinie (REFIT), Legislativvorschlägen zu Rechten bei digitalen Verträgen, Geoblocking und der Mehrwertsteuer im elektronischen Geschäftsverkehr (REFIT) sowie der Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (REFIT), 2) der Überprüfung des Rechtsrahmens für den Telekommunikationsbereich (REFIT) und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (REFIT) und 3) einem Legislativvorschlag zum freien Datenverkehr.

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik

7.

Paket zur Energieunion

legislativ/nicht legislativ

Aufbauend auf der Rahmenstrategie setzt sich das Paket wie folgt zusammen: Legislativvorschläge zur Gestaltung des Elektrizitätsmarktes und des Regelungsrahmens, einschließlich der Überprüfung der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und der Überarbeitung der Verordnung über die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung; Überarbeitung der Verordnung über die Sicherheit der Gasversorgung und Überarbeitung des Beschlusses über zwischenstaatliche Energieabkommen; Entscheidung zur Lastenteilung und Einbeziehung des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klimapolitik bis 2030; Paket über erneuerbare Energien (REFIT), einschließlich Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse, und Paket zur Energieeffizienz, einschließlich der Energieeffizienz von Gebäuden (REFIT).

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

8.

Paket zur Mobilität von Arbeitskräften

legislativ/nicht legislativ

Diese Initiative besteht aus einer Mitteilung über die Mobilität von Arbeitskräften, einer gezielten Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern und der Überarbeitung von Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

9.

Follow-up zur Binnenmarktstrategie

legislativ/nicht legislativ

Die Binnenmarktstrategie soll vorangebracht werden durch Leitlinien zur Anwendung des EU-Rechts auf Geschäftsmodelle der partizipativen Wirtschaft; Maßnahmen zur Förderung des Wachstums von KMU und neugegründeten Unternehmen; Initiativen zur Regulierung von Berufen; eine Legislativinitiative mit einem neuen Konzept für den Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen; Legislativmaßnahmen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, zum Abbau von regulatorischen Schranken für wichtige Unternehmens- und Baudienstleistungen sowie zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnorts; Überarbeitung des Durchsetzungsrahmens der EU für Rechte des geistigen Eigentums (REFIT); Standardisierungsmaßnahmen u. a. im Dienstleistungsbereich; Vorschläge für Marktinformations-Tools und ein besseres Mitteilungsverfahren im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie sowie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung für die Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung im Gütersektor.

10.

Europäischer Aktionsplan im Verteidigungsbereich

legislativ/nicht legislativ

Diese Maßnahme ist auf einen rechtlichen und politischen Rahmen ausgerichtet, der bewirkt, dass der Markt, die Industrie und die Kompetenzen der Arbeitskräfte in Europa den etwaigen prioritären Leistungsanforderungen der Mitgliedstaaten im militärischen Bereich mit Blick auf künftige Sicherheitserfordernisse entsprechen können.

11.

Aktionsplan im Bereich Mehrwertsteuer

legislativ/nicht legislativ

Der Aktionsplan soll zu effizienten und betrugssicheren MwSt-Regelungen führen und Initiativen zu MwSt-Sätzen (REFIT), einen Vorschlag zur MwSt im elektronischen Geschäftsverkehr (REFIT) im Zusammenhang mit der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und eine Mitteilung zur Festlegung der endgültigen MwSt-Regelung (REFIT) umfassen.

12.

Paket zur Körperschaftsteuer

legislativ/nicht legislativ

Aufbauend auf der Mitteilung „Eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union – Fünf Aktionsschwerpunkte“ sind eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz der Unternehmensbesteuerung und zur Bekämpfung der Steuervermeidung vorgesehen, u. a. durch Umsetzung internationaler Standards zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) und einen abgestuften Ansatz, beginnend mit einer obligatorischen Steuerbemessungsgrundlage (REFIT); ferner soll der GKKB-Vorschlag zurückgezogen werden.

13.

Eine Weltraumstrategie für Europa

nicht legislativ

Die Strategie dient der Koordinierung der verschiedenen Kategorien von EU-Maßnahmen im Weltraumbereich und umfasst auch einen Fahrplan mit konkreten Maßnahmen für gezielte sektorspezifische Anwendungen und die Weiterentwicklung der EU-Weltraumprogramme zugunsten von Wirtschaft, Behörden und der Gesellschaft insgesamt.

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

14.

Säule sozialer Rechte

legislativ/nicht legislativ

Im Rahmen der Initiative sollen Lücken in bestehenden Rechtsvorschriften angegangen werden und gemeinsame Grundsätze und Vorgaben im Hinblick auf zunehmende Konvergenz der Leistungsfähigkeit im Bereich Beschäftigung und Sozialschutz ermittelt werden.

15.

Europäisches Einlagensicherungssystem/Vollendung der Bankenunion

legislativ/nicht legislativ

Aufbauend auf dem Bericht der fünf Präsidenten soll der Weg zu einem europäischen Einlagensicherungssystem auf der Grundlage eines Rückversicherungsmechanismus abgesteckt werden. In einer Mitteilung sollen weitere Maßnahmen zur Vollendung der Bankenunion aufgezeigt werden.

Handel: Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

16.

Follow-up zur Handels- und Investitionsstrategie

legislativ/nicht legislativ

Vor dem Hintergrund der Strategie „Handel für alle“ für eine wirksamere und transparentere wertebasierte Handels- und Investitionspolitik wird die Kommission die TTIP-Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten fortsetzen und Fortschritte auf WTO-Ebene anstreben, sich Asien gegenüber strategisch engagieren und dafür sorgen, dass Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gut umgesetzt werden.

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

17.

Umsetzung der europäischen Sicherheitsagenda

legislativ/nicht legislativ

Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Sicherheitsagenda mit einem Vorschlag zur Änderung des Rahmenbeschlusses zum Terrorismus, verbesserten Vorschriften für Feuerwaffen und einem Vorschlag zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln

Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik

18.

Bessere Steuerung der Migration

legislativ/nicht legislativ

Die Initiative hat zwei Dimensionen: 1) legale Migration: Mitteilung und weitere Legislativmaßnahmen wie die Ausweitung des „Blue-Card“-Konzepts; 2) Asyl und Flüchtlinge: Vorschlag für ein strukturiertes System für die Neuansiedlung von Flüchtlingen und Revision des Dublin-Verfahrens.

19.

Paket zum Grenzmanagement

legislativ/nicht legislativ

Aufbauend auf einer Stärkung von Frontex sollen Fortschritte auf dem Weg zu einem europäischen Grenz- und Küstenschutzsystem erzielt werden.

Mehr Gewicht auf der internationalen Bühne

20.

Nachfolgeregelung zum Cotonou-Abkommen

nicht legislativ

Die Initiative zielt auf einen neuen politischen Rahmen für die Beziehungen zu den AKP-Staaten und -Regionen ab.

21.

Aufbau von Kapazitäten im Bereich Sicherheit

legislativ/nicht legislativ

Das Paket beinhaltet eine Reform des Sicherheitssektors und ein mögliches neues Instrument für den Aufbau von Kapazitäten zur Förderung der Sicherheit und Entwicklung in Drittländern.

22.

Beitrag der Kommission zur globalen Strategie

nicht legislativ

Die Kommission wird unter der Verantwortung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und mit Blick auf eine klarere Ausrichtung der EU-Außenpolitik aktiv zur globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik beitragen.



Eine Union des demokratischen Wandels

23.

Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register

nicht legislativ

Der Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zielt auf mehr Offenheit und eine stärkere Rechenschaftspflicht ab, indem es das Transparenz-Register für alle Interessenvertreter, die Einfluss auf die Politikgestaltung in einer oder in mehreren der drei Organe nehmen wollen, verbindlich macht.

Top

Straßburg, den 27.10.2015

COM(2015) 610 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission 2016

„Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual“


Anhang II: REFIT-Initiativen 1  

REFIT ist das Programm der Europäischen Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung, mit dem das EU-Recht vereinfacht und Regulierungskosten gesenkt werden sollen, ohne die politischen Ziele zu beeinträchtigen. REFIT trägt somit zu einem klaren, stabilen und verlässlichen Rechtsrahmen bei, der Wachstum und Beschäftigung fördert.

Nr.

Bezeichnung

Art der Initiative 2

Gegenstand und Ziele

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

1.

REACH

Gesetzgebungsinitiative / Evaluierung

Die Maßnahmen umfassen eine Durchführungsverordnung der Kommission zur Vereinfachung der Zulassungsverfahren im Rahmen der REACH-Verordnung, eine Durchführungsverordnung der Kommission zu Transparenz und Kostenteilung in den Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) im Rahmen der REACH-Verordnung und die Einleitung einer bis 2017 anberaumten Evaluierung im Hinblick auf die Verpflichtung gemäß Artikel 117 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wonach die Kommission bis zum 1. Juni 2017 über die Umsetzung der REACH-Verordnung Bericht erstatten muss.

2.

Einheitliche Eigenerklärung und Standardformulare für die Vergabe öffentlicher Aufträge

legislativ

Durchführungsverordnung der Kommission über die europäische einheitliche Eigenerklärung (die durch die neuen Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu dem Zweck eingeführt wurde, nicht bei jeder Angebotsabgabe erneut Unterlagen beibringen zu müssen). Durchführungsverordnung der Kommission zur Aktualisierung der Standardformulare für Ausschreibungen öffentlicher Aufträge.

3.

Aufzugrichtlinie 95/16/EG

Evaluierung

Die Evaluierung erstreckt sich auf den Anwendungsbereich, die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und deren Verknüpfung mit den entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren.

4.

Staatliche Beihilfen: Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für die Würdigung bestimmter Kategorien staatlicher Beihilfen („Mitteilung über das vereinfachte Verfahren“) (2009/C136/03)

Evaluierung

Ziel dieser Evaluierung ist eine Bestandsaufnahme der Entwicklung des Beihilferechts, der Beschlusspraxis und der Erfahrungen mit der Anwendung des vereinfachten Verfahrens. Die Evaluierung dient außerdem der Ermittlung weiterer administrativer und verfahrenstechnischer Vereinfachungen.

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik

5.

gezielte Überprüfung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission (ökologische Vorrangflächen)

legislativ

Überarbeiteter delegierter Rechtsakt/Durchführungsrechtsakt im Anschluss an die Evaluierung der Kommission im Hinblick auf die Erfahrungen mit der Umsetzung der ökologischen Vorrangflächen im Sinne der delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission nach dem ersten Jahr der Anwendung. Initiative im Rahmen der Vereinfachung der GAP.

6.

EU-Naturschutzrecht

Folgemaßnahmen nach Evaluierung

Folgemaßnahmen nach der Eignungsprüfung der Richtlinie 2009/147/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.

7.

Verordnung über das Europäische Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister (E-PRTR)

Folgemaßnahmen nach Evaluierung

Diese Initiative würde auf eine Evaluierung im Rahmen des REFIT-Programms der Kommission und einen Bericht über die Anwendung der E-PRTR-Verordnung im Zeitraum 2010 bis 2013 folgen.

8.

Richtlinie über die Kraftstoffqualität

Folgemaßnahmen nach Evaluierung

Diese Initiative würde auf die Ergebnisse der REFIT-Evaluierung folgen.

9.

Initiative zur Umweltberichterstattung

Evaluierung

Eignungsprüfung, um Möglichkeiten zur Vereinfachung und Verringerung der Berichtspflichten zu ermitteln, die sich aus den EU-Umweltvorschriften ergeben, mit dem Ziel, eine moderneres, effizienteres und wirksameres System zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zu schaffen.

10.

Initiative zur Berichterstattung im Rahmen der Energieunion

Evaluierung

Eignungsprüfung / Evaluierung in den Bereichen Energie und Klimapolitik zur Bewertung der Kohärenz und des Verwaltungsaufwands bei den Berichtspflichten.

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

11.

Überprüfung der Prospektrichtlinie

legislativ

Folgemaßnahmen im Rahmen der Kapitalmarktunion nach der REFIT-Evaluierung der Prospektrichtlinie.

12.

Überprüfung der Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und der Verordnung über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuFSU)

legislativ

Überprüfung der Verordnung Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und der Verordnung Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) im Hinblick auf eine breitere Nutzung dieser Fonds im Rahmen der Kapitalmarktunion, ohne den Anlegerschutz zu verringern. Diese spezialisierten Risikokapitalfonds sind seit 2013 zugelassen, aber nur eine geringe Zahl an EuVECA- und EuSEF-Fonds wurden bisher aufgelegt.

13.

Zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie Gemeinsamer Zolltarif (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987) – Neufassung

legislativ

Das Ziel der Neufassung ist die Anpassung des bestehenden Rechts an den Vertrag von Lissabon. Die Kommission wird außerdem den Verwaltungsaufwand durch eine klarere und besser lesbare Verordnung senken und vereinfachen.

14.

Verbrauchsteuern auf Tabak (Richtlinie 2011/64/EU des Rates) – Überarbeitung

legislativ

Im Anschluss an die Ergebnisse der REFIT-Evaluierung der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren.

15.

Hafenauffangeinrichtungen (Richtlinie 2000/59 des Rates) – Überarbeitung

legislativ

Initiative zur Anpassung der Richtlinie an die umfangreichen Änderungen des MARPOL-Übereinkommens. Die Initiative folgt auf die 2015 durchgeführte REFIT-Evaluierung der Richtlinie.

16.

Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Folgemaßnahmen nach Evaluierung / Gesetzgebungsinitiative

Folgemaßnahmen nach der REFIT-Evaluierung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit und 23 damit zusammenhängender Richtlinien, um ihre Wirksamkeit und Effizienz zu erhöhen.

17.

Vorschriften im Nahrungsmittelbereich

Folgemaßnahmen nach Evaluierung

Folgemaßnahmen nach dem Eignungstest für das allgemeine Lebensmittelrecht.

18.

Folgemaßnahmen zum Bericht über die Überprüfung der Rechtsvorschriften im Finanzbereich

Folgemaßnahmen

Die Kommission möchte etwaige Widersprüchlichkeiten, Inkohärenzen und Regulierungslücken und auch unnötige regulatorische Belastungen und andere Faktoren, die sich langfristig negativ auf Investitionen und Wachstum niederschlagen, ermitteln. Im Anschluss an eine Sondierung werden die Kommissionsdienststellen bis Mitte 2016 einen Bericht über die wichtigsten Ergebnisse und das weitere Vorgehen vorlegen.

19.

Richtlinie über Finanzkonglomerate

Evaluierung

Die Richtlinie über Finanzkonglomerate (2011/89/EU zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG) zielt auf die zusätzliche Beaufsichtigung der Unternehmen eines Finanzkonglomerats, d. h. einer Gruppe mit Lizenzen sowohl im Banken- als auch im Versicherungssektor, ab. Sie konzentriert sich auf potenzielle Risiken, die sich aus der Mehrfachbelegung von Eigenkapital ergeben, und auf so genannte Gruppenrisiken (Ansteckungsrisiken, Komplexität der Verwaltung, Risikokonzentration und Interessenkonflikte). Im Rahmen der Evaluierung wird beurteilt, ob die Richtlinie zweckmäßig ist.

20.

nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln

Evaluierung / Gesetzgebungsinitiative

Mit dieser Evaluierung soll festgestellt werden, ob die geltenden Anforderungen an Nährwertprofile und Angaben zu in Lebensmitteln verwendeten pflanzlichen Stoffen zweckmäßig sind.

21.

Eignungsprüfung der Rechtsvorschriften über den Seeverkehr

Evaluierung

Die Eignungsprüfung wird die Rechtsvorschriften über die Verantwortlichkeiten der Flaggenstaaten, die Hafenstaatkontrolle und das Überwachungs- und Informationssystem für den Schiffsverkehr sowie die Richtlinie über Meldeformalitäten umfassen.

22.

Seeleute (Richtlinie 2008/106/EG und Richtlinie 2005/45/EG)

Evaluierung

Die Richtlinie 2008/106/EG legt Mindestanforderungen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten auf Schiffen der Gemeinschaft fest. Die Richtlinie 2005/45/EG regelt die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute (und ändert die Richtlinie 2001/25/EG).

23.

Richtlinie 91/533/EG über schriftliche Erklärungen

Evaluierung

Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen.

24.

Pestizide: Rechtsvorschriften über Höchstgehalte an Rückständen und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Evaluierung

Zweck der Initiative ist die Einleitung einer Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sowie die Erfüllung der Verpflichtungen der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Artikel 82 und 62 Absatz 5) und der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 (Artikel 47), einschließlich der Erstellung von Berichten an das Europäische Parlament und den Rat.

25.

Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie

Evaluierung

Evaluierung der Richtlinie 2009/103/EG, die EU-Bürgern dienen soll, die an einem Unfall in einem anderen EU-Land beteiligt sind. Gemäß der Richtlinie erstreckt sich der Versicherungsschutz einer Kfz-Pflichtversicherung grundsätzlich auf die gesamte EU.

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

26.

Statistikpaket

legislativ / nicht legislativ

Das Paket umfasst die Integration von Sozialstatistiken, die Integration von Unternehmensstatistiken (FRIBS) und die Rahmenverordnung zu Agrarstatistiken.

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

27.

Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa)

legislativ

Diese Initiative folgt auf eine Bewertung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung.

(1)

Der vorliegende Anhang enthält eine Liste neuer Initiativen, die 2016 umgesetzt werden sollen und nicht in Anhang I angeführt sind. Die Einträge ergänzen jene der aktuellsten Version des REFIT-Anzeigers: http://ec.europa.eu/smart-regulation/better_regulation/key_docs_en.htm.

(2)

Die Angaben zur Art der Initiative sind vorläufig und könnten abhängig von den Ergebnissen einer Folgenabschätzung noch Änderungen unterzogen werden. Die Initiativen „Folgemaßnahmen nach Evaluierung“ betreffen Fälle, in denen die REFIT-Evaluierung noch andauert und Folgemaßnahmen für 2016 geplant sind, deren Umfang und Art jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehen. 2016 werden Fahrpläne und Folgenabschätzungen in der Anfangsphase veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über die geplanten Folgemaßnahmen zu informieren und die Standpunkte von Interessenträgern einzuholen: http://ec.europa.eu/smart-regulation/roadmaps/index_de.htm.

Top

Straßburg, den 27.10.2015

COM(2015) 610 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission für 2016

„Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual“


Anhang III: Vorrangige anhängige Vorschläge

Initiative

Voller Titel

Referenz

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen

1.

Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser

Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt

2015/0219/NLE

2.

EURES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte

2014/0002/COD

3.

Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsorganen

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen

2012/0299/COD

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

4.

Netz- und Informationssicherheit

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union

2013/0027/COD

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik

5.

Verringerung der nationalen Emissionen

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG

2013/0443/COD

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

6.

Finanztransaktionssteuer – verstärkte Zusammenarbeit

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer

2013/0045/CNS

7.

EU-Rahmen für Verbriefungen

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Verbriefung, zur Schaffung eines europäischen Rahmens für eine einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EC, 2009/138/EC, 2011/61/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012

2015/0226/COD

8.

Hafendienste

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen

2013/0157/COD

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion

9.

Europäische Plattform zu nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit

2014/0124/COD

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

10.

Datenschutzreform

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr

2012/0010, 0011/COD

11.

Europäische Staatsanwaltschaft

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

2013/0255/APP

12.

Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI und 2005/681/JI des Rates

2013/0091/COD

13.

EU-Fluggastdatensätze

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität

2011/0023/COD

14.

Antidiskriminierung

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung

2008/0140/CNS

Auf dem Weg zu einer neuen Migrationspolitik

15.

Dauerhaftes Umsiedlungssystem

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung eines Krisenmechanismus im Zusammenhang mit Umsiedlung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist

2015/0208/COD

16.

EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und zur Änderung der Richtlinie 2013/32/EU

2015/0211/COD

Eine Union des demokratischen Wandels

17.

Genetisch veränderte Organismen (GVO)

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen

2015/0093/COD

Top

Straßburg, den 27.10.2015

COM(2015) 610 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission für 2016

„Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual“


Anhang IV: Liste der zurückzuziehenden oder zu ändernden Vorschläge

Die Kommission beabsichtigt, die folgenden Vorschläge innerhalb der nächsten sechs Monate (bis April 2016) zurückzuziehen.

Vorschläge, die aus anderen Gründen als ihrer Hinfälligkeit zurückgezogen werden, und Änderungen sind in Fettdruck wiedergegeben.

Nr.

KOM/COM/ Interinstitutionelle Referenz

Titel

Begründung der Rücknahme/Änderung

Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zollunion

1.

KOM/2007/0746

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen

Der Vorschlag stammt aus dem Jahr 2007, und es zeichnet sich keine Einigung ab (kein Ratsvorsitz hat in jüngster Zeit diesbezügliche Gespräche aufgenommen).

2.

KOM/2007/0747

2007/0267/CNS

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen

Der Vorschlag stammt aus dem Jahr 2007, und es zeichnet sich keine Einigung ab (kein Ratsvorsitz hat in jüngster Zeit diesbezügliche Gespräche aufgenommen).

3.

COM/2013/0721

2013/0343/CNS

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung

Die Verhandlungen haben zu einem Kompromisstext geführt, der den Kommissionsvorschlag inhaltlich völlig entleerte. Insbesondere sind die letzten Entwicklungen den im Kommissionsvorschlag dargelegten Zielen der Vereinfachung, Harmonisierung und Verringerung des Verwaltungsaufwands zuwidergelaufen.

4.

KOM/2011/0594

2011/0261/CNS

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7/EG

Dieser Vorschlag wurde durch einen entsprechenden Vorschlag aus dem Jahr 2013 im Rahmen des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit ersetzt.

5.

KOM/2011/0738

2011/0334/CNS

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der Eigenmittel auf der Grundlage der Finanztransaktionssteuer

Der Europäische Rat vom Februar 2013 hat die teilnehmenden Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung des Vorschlagspakets für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 ersucht zu prüfen, ob die Finanztransaktionssteuer die Grundlage für eine neue Eigenmittelkategorie für den EU-Haushalt werden könnte. Die hochrangige Gruppe „Eigenmittel“ wurde mit der Durchführung einer allgemeinen Überprüfung des Eigenmittelsystems betraut, wobei sie sich von den allgemeinen Zielen der Einfachheit, Transparenz, Gerechtigkeit und demokratischen Rechenschaftspflicht leiten lassen soll. Da die in Rede stehende Verordnung auf dem Kommissionsvorschlag vom Juni 2011 für einen neuen Eigenmittelbeschluss beruhte, an dem in dieser Hinsicht nicht festgehalten wurde, ist sie nicht mehr relevant, und die Kommission beabsichtigt deshalb, den Vorschlag zurückzuziehen. Jeder künftige Kommissionsvorschlag zur Bereitstellung von Eigenmitteln auf Grundlage der Finanztransaktionssteuer müsste wiederum von einer entsprechenden Verordnung begleitet werden.

6.

KOM/2011/0121

2011/0058/CNS

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Wie in der Mitteilung „Eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union – Fünf Aktionsschwerpunkte“ (COM(2015) 302) angekündigt, hat die Kommission beschlossen, die Arbeit in diesem Bereich wieder aufzunehmen und dabei einen neuen, abgestuften Ansatz zu verfolgen. Gleichzeitig soll der bestehende Vorschlag zurückgezogen werden.

7.

KOM/1998/0637

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Vertretung und die Festlegung von Standpunkten der Gemeinschaft auf internationaler Ebene im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion

Der Vorschlag wurde zurückgezogen (C(2015) 8001) und am 21. Oktober 2015 durch einen neuen Vorschlag ersetzt (COM(2015) 603).

Außen- und Sicherheitspolitik

8.

KOM/2007/0141

2007/0049/APP

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION über den Abschluss des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Turkmenistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Hinfällig. Dieses Protokoll sollte dem EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens Rechnung tragen, wurde jedoch nie fertiggestellt. Später wurde beschlossen, einen Beschlussvorschlag vorzulegen, der alle EU-Beitritte seit 2004 berücksichtigt.

9.

KOM/2007/0144

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Turkmenistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Hinfällig. Dieses Protokoll sollte dem EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens Rechnung tragen, wurde jedoch nie fertiggestellt. Später wurde beschlossen, einen Beschlussvorschlag vorzulegen, der alle EU-Beitritte seit 2004 berücksichtigt.

10.

KOM/2004/808

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft

Dieses Abkommen wird nicht mehr fertiggestellt, und die Rechtstexte von 2004 und 2008 sind in der Zwischenzeit hinfällig geworden.

11.

KOM/2008/853

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Syrien andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft

Dieses Abkommen wird nicht mehr fertiggestellt, und die Rechtstexte von 2004 und 2008 sind in der Zwischenzeit hinfällig geworden.

Handel

12.

KOM/2008/0522

2008/0169/APP

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zum Abschluss des Abkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft andererseits

Dieses Abkommen wird nicht mehr fertiggestellt, da es aufgrund eines umfassenderen Abkommens überholt ist, das nach 2007 ausgehandelt und 2014 paraphiert wurde.

13.

KOM/2008/0565

2008/0177/APP

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits

Dieses Abkommen wird nicht mehr fertiggestellt, da es aufgrund eines umfassenderen Abkommens überholt ist, das nach 2007 ausgehandelt und 2014 paraphiert wurde.

14.

COM/2012/0593

2012/0287/NLE

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union bezüglich der Aufstellung einer Schlichterliste im Kooperationsausschuss, der mit dem Abkommen vom 24. Juni 1994 über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits eingesetzt wurde

Hinfällig. Russland hat am 13. Dezember 2012 offiziell abgelehnt, die Schlichterliste aufzustellen, die für die Umsetzung des Streitbeilegungssystems im Rahmen des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit erforderlich ist. Die EU kann auf die allgemeinen Bestimmungen der WTO zurückgreifen.

Verkehr

15.

COM/2014/0083

2014/0042/NLE

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 66. Sitzung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt zu den Änderungen der MARPOL-Anlage VI bezüglich der Verzögerung der Anwendung der Stufe III der NOx-Emissionsnormen zu vertreten ist

Obwohl die Kommission weiterhin den in diesem Beschlussvorschlag dargelegten Standpunkt vertritt, ist der Vorschlag hinfällig, da die 66. Sitzung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt bereits staatgefunden hat (31. März – 4. April 2014).

16.

COM/2013/484

2013/0226/COD

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 über die Statistik des Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen

Falls innerhalb der nächsten sechs Monate keine Einigung erzielt wird, sollte der Vorschlag zurückgezogen werden.

17.

COM/2013/0611

2013/0297/COD

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle

Falls innerhalb der nächsten sechs Monate keine Einigung erzielt wird, sollte der Vorschlag zurückgezogen werden.

Migration, Inneres und Bürgerschaft

18.

COM/2013/0095

2013/0057/COD

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

(Paket „Intelligente Grenzen“)

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung „Die europäische Migrationsagenda“ (COM(2015) 240) angekündigt, im Jahr 2016 einen geänderten Vorschlag vorlegen zu wollen.

19.

COM/2013/0097

2013/0059/COD

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein Registrierungsprogramm für Reisende

(Paket „Intelligente Grenzen“)

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung „Die europäische Migrationsagenda“ (COM(2015) 240) angekündigt, im Jahr 2016 einen geänderten Vorschlag vorlegen zu wollen.

20.

COM/2013/0096

2013/0060/COD

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und des Programms für registrierte Reisende (RTP)

(Paket „Intelligente Grenzen“)

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung „Die europäische Migrationsagenda“ (COM(2015) 240) angekündigt, im Jahr 2016 einen geänderten Vorschlag vorlegen zu wollen.

Top

Straßburg, den 27.10.2015

COM(2015) 610 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Arbeitsprogramm der Kommission 2016

„Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual“


Anhang V: Geplante Aufhebungen

Nr.

Politikbereich

Titel

Begründung

1.

Landwirtschaft

Horizontale Maßnahme, mit der festgestellt wird, dass eine Reihe von Rechtsakten betreffend die Gemeinsame Agrarpolitik veraltet sind

Ziel dieser Maßnahme ist es, förmlich zu erklären, dass Rechtsakte, die keine Wirkung mehr haben, veraltet sind, auch wenn sie wegen fehlender Rechtsgrundlage nicht aufgehoben werden können.

2.

Umwelt

Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien

2016 wird die Kommission eine Mitteilung zu Gestaltung und Umfang der Eignungsprüfung der Überwachungs- und Berichtspflichten in der Umweltpolitik vorlegen, in dem auch Sofortmaßnahmen wie der Stand der Richtlinie zur Berichtsvereinheitlichung und der einschlägigen Fragebögen dokumentiert werden. Dazu zählt auch ein möglicher Aufhebungsvorschlag.

3.

Umwelt

Fragebögen zu den Wasserrichtlinien (Entscheidung 95/337/EG)

Die Entscheidung fußt auf der Richtlinie zur Berichtsvereinheitlichung, die möglicherweise 2016 aufgehoben wird. 2016 wird die Kommission eine Mitteilung zu Gestaltung und Umfang der Eignungsprüfung der Überwachungs- und Berichtspflichten in der Umweltpolitik vorlegen, in dem auch Sofortmaßnahmen wie der Stand der Richtlinie zur Berichtsvereinheitlichung und der einschlägigen Fragebögen dokumentiert werden. Dazu zählt auch ein möglicher Aufhebungsvorschlag.

4.

Inneres

Entscheidung der Kommission (EG) Nr. 2008/602 vom 17. Juni 2008 über den physischen Aufbau und die Anforderungen für die nationalen Schnittstellen und die Infrastruktur für die Kommunikation zwischen dem zentralen Visa-Informationssystem (VIS) und den nationalen
Schnittstellen in der Entwicklungsphase (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2693) (ABl. L 194, 23.7.2008, S. 3).

Obsolet. Das Visa-Informationssystem ist seit 2011 im Einsatz.

5.

Inneres

Entscheidung der Kommission (EG) Nr. 2006/752 vom 3. November 2006 zur Bestimmung der Standorte für das Visa-Informationssystem während der Entwicklungsphase (ABl. L 305, 4.11.2006, S. 13)

Obsolet. Das Visa-Informationssystem ist seit 2011 im Einsatz.

6.

Inneres

Verordnung (EG) Nr. 189/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Prüfung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 57, 1.3.2008, S. 1);

Die Verordnung bezog sich auf die Prüfung des SIS-II-Zentralsystems vor seiner Inbetriebnahme. Ihre Bestimmungen sind für Prüfungen bei laufendem Betrieb nicht relevant.

7.

Inneres

Beschluss des Rates (2008/173/EG) vom 18. Februar 2008 über die Prüfung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 57, 1.3.2008, S. 14); Berichtigung im ABl. L 24 vom 28.1.2009, S. 24)

Der Beschluss bezog sich auf die Prüfung des SIS-II-Zentralsystems vor seiner Inbetriebnahme. Seine Bestimmungen sind für Prüfungen bei laufendem Betrieb nicht relevant.

8.

Inneres

Verordnung (EG) Nr. 1295/2003 des Rates vom 15. Juli 2003 über die Maßnahmen zur Erleichterung der Verfahren zur Beantragung und Erteilung von Visa für die Mitglieder der olympischen Familie, die an den Olympischen oder Paralympischen Spielen 2004 in Athen teilnehmen

Obsolet, da ihre Anwendung auf die Olympischen Spiele in Athen befristet war.

9.

Inneres

Verordnung (EG) Nr. 2046/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Maßnahmen zur Erleichterung der Verfahren zur Beantragung und Erteilung von Visa für die Mitglieder der olympischen Familie, die an den Olympischen und/oder Paralympischen Winterspielen 2006 in Turin teilnehmen

Obsolet, da ihre Anwendung auf die Olympischen Spiele in Turin befristet war.

10.

Inneres

Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 7. Oktober 1997 bezüglich des Anteils Norwegens und Islands an den Kosten für die Errichtung und den Betrieb des C.SIS (SCH/Com-ex (97) 18)

Die Beiträge der assoziierten Länder zum SIS-II_Zentralsystem und zu eu-LISA fußen auf den Assoziierungsabkommen und der Verordnung zur Einrichtung von eu-LISA.

11.

Inneres

Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 7. Oktober 1997 bezüglich der Entwicklung des SIS (SCH/Com-ex (97) 24)

Obsolet, da SIS-II am 9. April 2013 in Betrieb genommen wurde.

12.

Inneres

Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Weitergabe des Gemeinsamen Handbuchs an EU-Beitrittskandidaten (SCH/Com-ex (98) 35 Rev. 2)

Obsolet, da das (vertrauliche) Gemeinsame Handbuch bei Erlass des Schengener Grenzkodexes (der als Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht wurde) abgeschafft wurde.

13.

Inneres

Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der der Errichtung eines Ad-hoc-Ausschusses Griechenland (SCH/Com-ex (98) 43 Rev.)

Obsolet, seit Griechenland dem Schengen-Raum beigetreten ist.

14.

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Verordnung (EU) Nr. 1242/2012 des Rates vom 18. Dezember 2012 zur Festsetzung der Orientierungspreise und der Produktionspreise der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 2013 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 104/2000

Die Verordnung enthält keine Verfallsklausel, ist aber de facto nicht länger in Kraft, da sie sich auf einen abgelaufenen Zeitraum erstreckte.

15.

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Verordnung (EG) Nr. 645/2008 des Rates vom 8. Juli 2008 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln

Die Verordnung enthält keine Verfallsklausel, ist aber de facto nicht länger in Kraft, da sie sich auf einen abgelaufenen Zeitraum erstreckte. Sie wurde ersetzt durch Verordnung (EU) Nr. 1412/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Unionszollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln im Zeitraum 2014 bis 2020.

16.

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Verordnung (EU) Nr. 1388/2011 des Rates vom Freitag, 16. Dezember 2011 zur Festsetzung der Orientierungspreise und der Produktionspreise der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 104/2000

Die Verordnung enthält keine Verfallsklausel, ist aber de facto nicht länger in Kraft, da sie sich auf einen abgelaufenen Zeitraum erstreckte.

17.

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Verordnung (EWG) Nr. 110/76 des Rates vom 19. Januar 1976 über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Fischereierzeugnissen und über die Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge

Die Verordnung enthält keine Verfallsklausel, ist aber de facto nicht länger in Kraft, da sie sich auf einen abgelaufenen Zeitraum erstreckte.

18.

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Verordnung (EG) Nr. 1299/2008 des Rates vom 9. Dezember 2008 zur Festsetzung der Orientierungspreise und der gemeinschaftlichen Produktionspreise für bestimmte Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 2009 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 104/2000

Die Verordnung enthält keine Verfallsklausel, ist aber de facto nicht länger in Kraft, da sie sich auf einen abgelaufenen Zeitraum erstreckte.

19.

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Verordnung (EG) Nr. 2326/2003 des Rates vom 19. Dezember 2003 zur Festsetzung der Orientierungspreise und der gemeinschaftlichen Produktionspreise für bestimmte Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 2004 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 104/2000

Die Verordnung enthält keine Verfallsklausel, ist aber de facto nicht länger in Kraft, da sie sich auf einen abgelaufenen Zeitraum erstreckte.

20.

Statistik

Verordnung (EG) Nr. 48/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über die Erstellung der jährlichen Statistiken der Gemeinschaft über die Stahlindustrie für die Berichtsjahre 2003-2009

Obsolet, da die einschlägigen Daten nicht länger erhoben werden. Die Aufhebung der Verordnung über die Stahlindustrie-Statistiken wird Teil des für das 4. Quartal 2016 geplanten Vorschlags für eine Verordnung über Unternehmensstatistiken sein.

21.

Verkehr

Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 des Rates vom 27. April 1989 über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt

Diese Ratsverordnung lief am 28. April 1999 aus (siehe Erwägungsgrund N1 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates).

22.

Verkehr

Verordnung (EG) Nr. 2812/94 der Kommission vom 18. November 1994 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 des Rates betreffend die Bedingungen für die Inbetriebnahme neuer Kapazitäten in der Binnenschifffahrt

Da es sich um eine Änderungsverordnung zur ausgelaufenen Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 handelt, ist sie ebenfalls obsolet.

23.

Verkehr

Verordnung (EG) Nr. 685/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über die Verteilung der im Rahmen der Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien sowie zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn zur Regelung der Güterbeförderung auf der Straße und zur Förderung des kombinierten Verkehrs erhaltenen Lizenzen an die Mitgliedstaaten

Da beide Länder inzwischen Mitgliedstaaten der EU sind (und daher keine Genehmigungsregelung zur Güterbeförderung mehr auf sie anwendbar ist), ist die Verordnung nicht länger erforderlich.

24.

Verkehr

Verordnung (EWG) Nr. 2158/93 der Kommission vom 28. Juli 1993 zur Anwendung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See sowie des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe für die Zwecke der Verordnung (EWG) Nr. 613/91

Diese Kommissionsverordnung ist nicht länger anwendbar, weil die Verordnung, auf die sie sich bezieht (Verordnung Nr. 613/1991) mit Verordnung (EG) Nr. 789/2004 zur Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen aufgehoben wurde.

25.

Verkehr

Verordnung (EG) Nr. 3298/94 vom 21. Dezember 1994 über verfahrenstechnische Einzelheiten im Zusammenhang mit dem System von Transitrechten (Ökopunkten) für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich.

Das System der Ökopunkte, das die Umweltfolgen des Schwerlastverkehrs mildern sollte, wurde am 1. Januar 2004 durch die Lkw-Maut ersetzt wird von Österreich nicht länger praktiziert. Damit wurde auch die Rechtsgrundlage für seine Anwendung obsolet und kann aufgehoben werden.

26.

Verkehr

Verordnung (EG) Nr. 2888/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 über die Verteilung von Genehmigungen für Lastkraftwagen, die in der Schweiz fahren

Diese Verordnung über Genehmigungen zur Verteilung der von der Schweiz erhaltenen Quoten auf die Mitgliedstaaten wird nicht länger angewandt. Der Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt wird inzwischen im Abkommen zwischen der EU und der Schweiz geregelt.

27.

Verkehr

Verordnung (EG) Nr. 103/2007 der Kommission vom 2. Februar 2007 zur Verlängerung der in Artikel 53 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeit

Die Übergangszeit endete am 31. Dezember 2007; die Verordnung ist daher obsolet.

28.

Steuern

Verordnung (EG) Nr. 2579/98 der Kommission vom 30. November 1998 zur Festlegung der Liste der Textilwaren, bei deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft kein Ursprungsnachweis verlangt wird

Bei dieser Kommissionsverordnung handelt es sich um einen Durchführungsrechtsakt zu Ratsverordnung (EG) Nr. 1541/98, die ihrerseits 2011 aufgehoben wurde.

Top

Straßburg, den 27.10.2015

COM(2015) 610 final

ANHANG

zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN


Arbeitsprogramm der Kommission 2016

„Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual“


Anhang VI: 2016 in Kraft tretende Rechtsvorschriften

Weitere Angaben zu delegierten und Durchführungsrechtsakten, die 2016 in Kraft treten, sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/atwork/key-documents/index_de.htm

Ein Stern (*) neben dem Datum des Inkrafttretens bedeutet, dass andere Teile des betreffenden Rechtsakts zu einem anderen Termin in Kraft treten können.

Nr.

Bezeichnung

Politikbereich

Datum des Inkrafttretens

1.

Richtlinie 2014/48/EU des Rates vom 24. März 2014 zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen

Steuern

1. Januar 2016

2.

Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

Finanzdienstleistungen

1. Januar 2016*

3.

Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

1. Januar 2016

4.

Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Finanzstabilität

1. Januar 2016*

5.

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

1. Januar 2016*

6.

Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

Binnenmarkt

1. Januar 2016*

7.

Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

Binnenmarkt

1. Januar 2016*

8.

Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

Finanzdienstleistungen

1. Januar 2016*

9.

Verordnung (EU) Nr. 660/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen

Umwelt

1. Januar 2016*

10.

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

Institutionelle Angelegenheiten

1. Januar 2016*

11.

Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

4. Januar 2016*

12.

Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten)

Verbraucher

9. Januar 2016*

13.

Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG

Binnenmarkt

18. Januar 2016

14.

Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“).

Binnenmarkt

18. Januar 2016

15.

Richtlinie 2014/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG des Rates hinsichtlich der elektronischen Datenbanken, die Teil der Überwachungsnetze in den Mitgliedstaaten sind

Lebensmittelsicherheit

18. Januar 2016

16.

Richtlinie (EU) 2015/254 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2015 zur Aufhebung der Richtlinie 93/5/EWG des Rates über die Unterstützung der Kommission und die Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen

Lebensmittelsicherheit

29. Februar 2016

17.

Beschluss (EU) 2015/137 des Rates vom 26. Januar 2015 zur Verlängerung der Amtszeit des Vizepräsidenten des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und zweier Vorsitzender der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Binnenmarkt

1. März 2016*

18.

Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Verkehr

2. März 2016*

19.

Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

Finanzdienstleistungen

18. März 2016

20.

Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Finanzdienstleistungen

21. März 2016

21.

Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

10. April 2016

22.

Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe

Binnenmarkt

18. April 2016

23.

Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Rates

Binnenmarkt

18. April 2016

24.

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG

Binnenmarkt

18. April 2016

25.

Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Binnenmarkt

19. April 2016

26.

Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung)

Binnenmarkt

20. April 2016

27.

Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt

Binnenmarkt

20. April 2016

28.

Richtlinie 2014/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung)

Binnenmarkt

20. April 2016

29.

Richtlinie 2014/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt

Binnenmarkt

20. April 2016

30.

Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (Neufassung)

Binnenmarkt

20. April 2016

31.

Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung)

Binnenmarkt

20. April 2016

32.

Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt

Binnenmarkt

20. April 2016

33.

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Steuern

1. Mai 2016*

34.

Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG

Gesundheit

20. Mai 2016

35.

Richtlinie 2014/54/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen

Beschäftigung

21. Mai 2016

36.

Richtlinie 2014/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates

Betrugsbekämpfung

23. Mai 2016

37.

Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge

Finanzdienstleistungen

9. Juni 2016*

38.

Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

Binnenmarkt

13. Juni 2016

39.

Verordnung (EU) Nr. 598/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG

Umwelt

13. Juni 2016

40.

Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen

Binnenmarkt

17. Juni 2016

41.

Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission

Binnenmarkt

17. Juni 2016*

42.

Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)

Beschäftigung

18. Juni 2016

43.

Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren

Justiz

26. Juni 2016*

44.

Richtlinie 2013/64/EU des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 91/271/EWG und 1999/74/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2006/7/EG, 2006/25/EG und 2011/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund der Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union

Regionalpolitik

30. Juni 2016*

45.

Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/40/EG

Beschäftigung

1. Juli 2016

46.

Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG

Binnenmarkt

1. Juli 2016*

47.

Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG

Binnenmarkt

1. Juli 2016*

48.

Richtlinie 2014/57/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation

Binnenmarkt

3. Juli 2016

49.

Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU

Finanzdienstleistungen

3. Juli 2016

50.

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission

Binnenmarkt

3. Juli 2016*

51.

Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen

Justiz

18. Juli 2016 (nur Art. 50, die übrigen Teile der Verordnung treten am 18. Januar 2016 in Kraft)

52.

Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt

Binnenmarkt

19. Juli 2016*

53.

Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 des Rates und der Kommission

Lebensmittelsicherheit

20. Juli 2016*

54.

Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung.

Maritime Angelegenheiten

18. September 2016

55.

Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG des Rates

Verkehr

18. September 2016

56.

Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Finanzdienstleistungen

18. September 2016

57.

Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer

Inneres

30. September 2016

58.

Beschluss (GASP) 2015/1763 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

Auswärtige Angelegenheiten

3. Oktober 2016

59.

Richtlinie 2014/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union

Justiz

4. Oktober 2016

60.

Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Energie

18. November 2016

61.

Richtlinie (EU) 2015/720 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG betreffend die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen

Umwelt

27. November 2016

62.

Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs

Justiz

27. November 2016

63.

Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers

Inneres

29. November 2016

64.

Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

Binnenmarkt

6. Dezember 2016

65.

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission

Verbraucher

13. Dezember 2016*

66.

Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union

Wettbewerb

27. Dezember 2016

67.

Richtlinie 2014/112/EU des Rates vom 19. Dezember 2014 zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrts Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt

Beschäftigung

31. Dezember 2016

68.

Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)

Finanzdienstleistungen

31. Dezember 2016*

Top