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Document 52015DC0510

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Bewältigung der Flüchtlingskrise: Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

COM/2015/0510 final

Brüssel, den 14.10.2015

COM(2015) 510 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Bewältigung der Flüchtlingskrise: Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


Bewältigung der Flüchtlingskrise: Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

I. Einführung

In den ersten neun Monaten dieses Jahres sind mehr als 710 000 1 Flüchtlinge, Vertriebene und Migranten allgemein unter Mühen bis nach Europa gelangt – ein Trend, der sich fortsetzen dürfte. Die Europäische Union steht vor einer Bewährungsprobe. In ihrer Europäischen Migrationsagenda von Mai 2015 2 hat die Kommission deutlich gemacht, dass eine Gesamtstrategie für die Steuerung der Migration notwendig ist. Seither wurden etliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, darunter zwei Notfallregelungen zur Umverteilung von 160 000 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der EU. Angesichts der anhaltenden Flüchtlingskrise besteht jedoch weiterer dringender Handlungsbedarf.

Aus diesem Grund stellte die Europäische Kommission am 23. September eine Liste der in den nächsten sechs Monaten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda vorrangig umzusetzenden Maßnahmen auf. 3 Hierzu zählen sowohl kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der derzeitigen Lage als auch längerfristige Maßnahmen zur Schaffung eines dauerhaften, belastbaren Systems.

Die Prioritätenliste enthält die sofort zu ergreifenden i) operativen Maßnahmen, ii) haushaltspolitischen Maßnahmen und iii) Maßnahmen zur Anwendung des EU-Rechts.

Die Liste wurde auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 23. September 2015 gebilligt. 4  

Drei Wochen später gibt diese Mitteilung einen Überblick über den Stand der Umsetzung dieser vorrangigen Maßnahmen (vgl. Anhang 1). Die Tagung des Europäischen Rates in dieser Woche bietet den Staats- und Regierungschefs Gelegenheit, sich klar und eindeutig dafür einzusetzen, die Reaktion der EU auf die Flüchtlingskrise in eine neue Phase überzuleiten und die beschlossenen Maßnahmen rasch und konsequent umzusetzen.

II. Operative Massnahmen

Um dem Druck, der von dem Flüchtlingszustrom an einigen Abschnitten der gemeinsamen Schengen-Außengrenze ausgeht, wirksam entgegensteuern zu können, sind sowohl Verantwortung als auch Solidarität aller Mitgliedstaaten gefragt. Die zügige Einrichtung von Registrierungsstellen an den Brennpunkten („Hotspot‟-Konzept) hilft den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten und gewährleistet, dass die Neuankömmlinge ordnungsgemäß in Empfang genommen, identifiziert und registriert werden. Parallel dazu hat der Rat auf Vorschlag der Kommission beschlossen, 160 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, auf andere Mitgliedstaaten weiterzuverteilen. Damit lässt sich der Druck, der auf den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten lastet, wenn auch nur teilweise, aber doch erheblich reduzieren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Parallelmaßnahmen nun voll greifen: Abnahme der Fingerabdrücke bei allen Migranten, zügige Bestimmung der Asylbewerber, die auf andere Mitgliedstaaten weiterverteilt werden, Sicherstellung ihres Transfers und angemessener Aufnahmekapazitäten. Damit einhergehen müssen Maßnahmen zur Unterbindung von Sekundärbewegungen und zur sofortigen Rückführung der Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat angetroffen werden, in den Bestimmungsmitgliedstaat. Eine andere wesentliche Komponente ist die Sicherstellung der raschen – freiwilligen oder erzwungenen – Rückkehr von Personen, die keinen internationalen Schutz benötigen und deshalb für die Übernahme durch einen anderen Mitgliedstaat nicht in Betracht kommen. Im Mittelpunkt der Prioritäten der Kommission standen in erster Linie operationelle Aspekte.

II.1    Umsetzung des „Hotspot“-Konzepts

Eine gut funktionierende, effiziente Migrationssteuerung an den Abschnitten der Außengrenzen, die dem größten Druck ausgesetzt sind, ist für die Wiederherstellung des Vertrauens in das System insgesamt und den Schengen-Raum im Besonderen, der sich durch freien Personenverkehr und die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen auszeichnet, unabdingbar. Für die Strategie und die Glaubwürdigkeit der EU kommt es entscheidend darauf an, dass es gelingt, den Nachweis zu erbringen, dass die Funktionsfähigkeit des Migrationssystems wiederhergestellt werden kann – unter anderem durch die Entsendung von Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung an die Brennpunkte, die sogenannten Hotspots 5 , um den besonders stark belasteten Mitgliedstaaten zu helfen, ihren Verpflichtungen und ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Damit diese Support-Teams ihren Auftrag erfüllen können, brauchen sie die tatkräftige Unterstützung der zuständigen EU-Agenturen, eine engstmögliche Verbindung zu den Behörden in Italien und Griechenland und den Beistand anderer Mitgliedstaaten.

Die Kommission hat Sonderbeauftragte nach Italien und Griechenland entsandt, die die Arbeiten vor Ort unterstützen und koordinieren sollen. In Griechenland ist ein Team unter der Leitung des Generaldirektors des Dienstes zur Unterstützung von Strukturreformen der Europäischen Kommission, der dem Präsidenten der Kommission direkt unterstellt ist, im Einsatz. Dieses Team hat sich auf ein schrittweises Vorgehen verständigt, dem zufolge in einem ersten Schritt die „Hotspots“ bestimmt werden. Im Anschluss daran kommen die Support-Teams zum Einsatz, und es kann mit der Verteilung von Asylbewerbern auf andere Mitgliedstaaten begonnen werden. In einem nächsten Schritt werden die Rückführungen wieder aufgenommen und Maßnahmen zur wirksameren Sicherung der Grenze ergriffen. In Italien wird auf dieselbe Weise unmittelbare, sofortige Unterstützung und Koordinierungsarbeit geleistet. Diese von der Kommission bereitgestellte intensive Unterstützung rund um die Uhr hat ganz entscheidend dazu beigetragen, dass jetzt in diesen beiden Mitgliedstaaten mit der Verteilung der Asylbewerber auf andere Mitgliedstaaten begonnen werden kann (vgl. Anhänge 2 und 3).

Die Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung werden nach Aufstockung der Mittel für die EU-Agenturen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda in Griechenland und Italien von der dort zuständigen regionalen Taskforce eingesetzt und koordiniert. Frontex, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), Europol und Eurojust sind in dieser Taskforce vertreten. 6 Die Support-Teams können daher umgehend auf die Bedürfnisse reagieren, die Italien und Griechenland in ihren Fahrplänen formuliert haben.

Die Support-Teams sind dabei jedoch stark auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten angewiesen. Sowohl Frontex als auch das EASO haben die Mitgliedstaaten zu einem Beitrag in Form von Personal und technischer Ausrüstung aufgerufen. Verglichen mit den Beitragsforderungen früherer Jahre spiegeln diese Aufrufe in beiden Fällen von ihrem Umfang her die außerordentliche Herausforderung wider, mit der die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten konfrontiert sind: Es ist absolut notwendig, dass die anderen Mitgliedstaaten positiv, konkret und rasch auf diese Aufrufe reagieren.

Frontex forderte zuletzt 775 zusätzliche Grenzschutzbeamte sowie Screening- und Debriefing-Experten an –unverzichtbare Fachkräfte für ein effektives Management der Außengrenzen der Europäischen Union. Der Aufruf betraf 670 Beamte – hauptsächlich zur direkten Unterstützung an den Brennpunkten in Italien und Griechenland entsprechend einer Bedarfsschätzung bis Ende Januar 2016 – und 105 abzustellende Beamte, die an verschiedenen Abschnitten der Landaußengrenzen der Europäischen Union zum Einsatz kommen sollen.

Der letzte Aufruf des EASO, der mehr als 370 Experten galt, soll den Bedarf Italiens und Griechenlands bis zum dritten Quartal 2017 decken. Diese Experten sollen die Asylverwaltung in den beiden Mitgliedstaaten unterstützen und bei der Registrierung, bei Informationsaufgaben im Zusammenhang mit der Umverteilung von Asylbewerbern auf andere Mitgliedstaaten und der Feststellung etwaiger falscher oder gefälschter Dokumente helfen.

Der Bedarf an Personal und Ausrüstung war auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU vom September ausdrücklich bestätigt worden. Für die Deckung dieses Bedarfs war eine Frist bis November gesetzt worden.

Die Zusagen, die die Mitgliedstaaten bisher gemacht haben, reichen jedoch zur Deckung des konkreten Bedarfs bei Weitem nicht aus. Am 8. Oktober hatten erst sechs Mitgliedstaaten 7 auf den Aufruf des EASO reagiert und 81 der 374 angeforderten Experten bereitgestellt. Auf den Aufruf von Frontex hin haben bisher sechs Mitgliedstaaten 8 48 Grenzschutzbeamte entsandt. Die Mitgliedstaaten sollten entsprechend der Bedarfsfeststellung der Agenturen rasch ihren Beitrag leisten.

Italien hat Augusta, Lampedusa, Porte Empedocle, Pozzallo, Taranto und Trapani als Brennpunkte ausgewiesen (vgl. Anhang 5). Das erste Team zur Unterstützung der Migrationssteuerung ist bereits auf Lampedusa im Einsatz. Es stützt sich auf die regionale Taskforce, die im Juni 2015 in Catania, Sizilien, eingerichtet worden ist. 9 Dem Support-Team gehören derzeit zwei Debriefing-Teams von Frontex an plus EASO-Experten, die sowohl am Hotspot selbst als auch in dem nahe gelegenen Zentrum, das für die Weiterverteilung der Asylsuchenden genutzt wird, im Einsatz sind. Frontex hat bereits 42 abgestellte Beamte eingesetzt, das EASO hat 6 Experten entsandt.

Das Hotspot-Konzept kann seine Wirkung nur dann voll entfalten, wenn die Unterbringungskapazitäten für Asylsuchende, die auf andere Mitgliedstaaten weiterverteilt werden sollen, aufgestockt werden. Erforderlich sind auch ausreichende Kapazitäten, um irreguläre Migranten vor Vollzug einer Rückkehrentscheidung in Gewahrsam nehmen zu können. Italien hat seine Aufnahmekapazitäten erweitert und verfügt jetzt über Erstaufnahmezentren an vier Brennpunkten mit Unterbringungsmöglichkeiten für etwa 1500 Personen. Bis zum Jahresende sollen 1000 Plätze hinzukommen, so dass Erstaufnahmekapazitäten für bis zu 2500 Personen zur Verfügung stehen.

Griechenland hat fünf Brennpunkte ausgewiesen, und zwar auf Lesbos, Chios, Leros, Samos und Kos (vgl. Anhang 4). Die regionale EU-Taskforce mit Sitz in Piräus ist voll einsatzbereit. Das erste Team zur Unterstützung der Migrationssteuerung wird am Brennpunkt Lesbos eingesetzt werden. Frontex hat bereits 53 Experten entsandt: Zurzeit ist ein EASO-Mitarbeiter dauerhaft in Griechenland stationiert, um bei der Organisation des Einsatzes der EASO-Experten zu helfen.

Griechenland hat seine Aufnahmekapazitäten aufgestockt und verfügt jetzt über sieben Erstaufnahmezentren, Screening-Zentren und vorläufige Einrichtungen an vier der ausgewiesenen Brennpunkte (Lesbos, Chios, Samos und Leros) mit Unterbringungsmöglichkeiten für rund 2000 Personen. Die Kapazitäten werden weiter ausgebaut. 10  

Ein Teil der erforderlichen Aufnahmeleistungen in den Hotspot-Gebieten hängt mit der Identifizierung und Registrierung irregulärer Migranten zusammen, die nicht eindeutig internationalen Schutz benötigen und deshalb nicht auf andere Mitgliedstaaten verteilt werden können. Hierfür sind ausreichende Kapazitäten erforderlich sowie entsprechende Einrichtungen, um zu verhindern, dass sich irreguläre Migranten dem Verfahren entziehen.

II.2    Umsiedlung bzw. Umverteilung in der Praxis

Am 14. September erließ der Rat auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss 11 , auf dessen Grundlage 40 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland in andere Mitgliedstaaten umgesiedelt werden sollen. Eine Woche später beschloss der Rat 12 erneut auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission, 120 000 Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, aus Italien, Griechenland und anderen direkt von der Flüchtlingskrise betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb der EU zu verteilen. Die Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung sollen dafür sorgen, dass die Verteilung von den Außengrenzen der Union aus veranlasst werden kann.

Beide Beschlüsse erfordern sofortige Folgemaßnahmen der EU-Institutionen, der durch die Flüchtlingskrise belasteten Mitgliedstaaten und der Mitgliedstaaten, die zur Aufnahme von Migranten im Rahmen dieser Beschlüsse verpflichtet sind.

Am 1. Oktober kamen auf Einladung der Europäischen Kommission mehr als 80 Delegierte aus den Mitgliedstaaten, den EU-Agenturen, der Internationalen Organisation für Migration und dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) in einem Forum zum Thema Umsiedlung und Neuansiedlung zusammen, um die praktische Durchführung der Maßnahmen zu erörtern. Italien und Griechenland stellten auf dem Forum ihre Fahrpläne vor mit Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Erstaufnahme und Rückkehr und erläuterten, welche Schritte sie in den nächsten Wochen unternehmen werden, um die Umsiedlung, d h. die Weiterverteilung von Asylbewerbern auf andere Mitgliedstaaten, in vollem Umfang zu ermöglichen.

Die ersten Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, wurden inzwischen von anderen Mitgliedstaaten übernommen, aber es ist noch viel zu tun, um in Kürze sicherzustellen, dass jeden Monat eine signifikante Anzahl von mehreren Hundert Personen weiterverteilt werden kann. Alle Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, nationale Kontaktstellen zu nennen: Bisher haben 21 Mitgliedstaaten nationale Kontaktstellen angegeben. 13 Sie wurden gleichfalls gebeten, gegebenenfalls Verbindungsbeamte nach Italien und Griechenland zu entsenden. 22 Mitgliedstaaten haben bislang diesem Ersuchen entsprochen. 14  

Grundbedingung für die Umsiedlung ist die Verfügbarkeit angemessener Kapazitäten im Bestimmungsmitgliedstaat für die Unterbringung der betreffenden Personen. Bislang haben erst sechs Mitgliedstaaten die von ihnen bereitgestellten Kapazitäten für die Unterbringung dieser Personen gemeldet. 15  Alle Mitgliedstaaten sollten ihre Kapazitäten bis Ende Oktober melden.

Erste konkrete Weiterbeförderung von eindeutig internationalen Schutz benötigenden Personen in einen anderen Mitgliedstaat

Am 9. Oktober 2015 wurden 19 Eritreer mit dem Flugzeug von Rom nach Schweden befördert, wo sie ein neues Leben beginnen können. Fünf Frauen und 14 Männer wurden auf dem römischen Flughafen Ciampino von dem für Migration und Inneres zuständigen EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos, dem luxemburgischen Außenminister Jean Asselborn und dem italienischen Innenminister Angelino Alfano verabschiedet. Es war ein wichtiger symbolischer Akt, der den Beginn einer neuen Art des Umgangs mit Asylanträgen in Europa markiert. Es darf jedoch nicht bei symbolischen Handlungen bleiben. Asylbewerber müssen systematisch und routinemäßig von Italien und Griechenland aus auf andere Mitgliedstaaten weiterverteilt werden.

Der erste Flug war das Ergebnis einer intensiven Vorbereitung vor Ort, an der italienische und schwedische Behörden, Frontex und andere EU-Agenturen, lokale NRO und Sonderbeauftragte der Europäischen Kommission mitgewirkt haben. Mit unermüdlichem Einsatz haben alle dafür gesorgt, dass das System einsatzbereit ist und die nötige Registrierung und Bearbeitung Schritt für Schritt erfolgen kann.

Der Kontakt zu den Flüchtlingen aus Eritrea war für den Erfolg der ersten Aktion dieser Art entscheidend. Anfangs hatten die Asylsuchenden gezögert, sich registrieren zu lassen, weil sie dem System nicht trauten. Den Kommissionsbediensteten vor Ort wurde in den letzten Wochen viel abverlangt, um gemeinsam mit dem UNHCR und lokalen NRO die erste Gruppe davon zu überzeugen, dass sie tatsächlich einem anderen Mitgliedstaat zugeteilt würden.

Dem System wird jedoch jetzt – vor allem seit der erfolgreichen ersten Aktion – mehr Vertrauen entgegengebracht. Auf Lampedusa und in der Villa Sikania bilden sich inzwischen Warteschlangen vor der Registrierung. Mehr als 100 Eritreer wurden bereits für die Weiterbeförderung in andere Mitgliedstaaten vorgemerkt.

Es kommt jetzt darauf an, dass weitere Umverteilungsaktionen folgen, um zu verhindern, dass sich ein Rückstau bildet.

Der erfolgreiche Transfer der ersten Gruppe im Rahmen der Umverteilungsaktion markiert einen wichtigen ersten Schritt. Diese Maßnahmen müssen auf eine solide Grundlage gestellt und in ausreichendem Umfang kontinuierlich fortgesetzt werden. Alle Mitgliedstaaten sollten der Kommission jetzt verbindlich mitteilen, wie viele Personen sie in Anbetracht der Dringlichkeit der Lage bis zum Jahresende im Rahmen der Umverteilungsaktionen aufnehmen werden.

II.3    Neuansiedlung

Die Neuansiedlung von Menschen, die internationalen Schutz benötigen und sich in einem Drittland befinden, entspricht einer humanitären Verpflichtung der EU und bietet Flüchtlingen eine sichere Alternative verglichen mit der gefährlichen, selbst organisierten Reise nach Europa. Auf dem Forum zum Thema Umsiedlung und Neuansiedlung vom 1. Oktober bestätigten die Mitgliedstaaten ihre Zusage vom Juli, in den kommenden zwei Jahren mehr als 20 000 Flüchtlinge auf dieser Grundlage aufzunehmen. Konkrete Lösungen zur Realisierung des Neuansiedlungskonzepts in der Praxis wurden in einem Workshop zum Thema Neuansiedlung am 2. Oktober erarbeitet. Inzwischen sind die ersten Personen, die in Europa neu angesiedelt werden sollen, eingetroffen. 16  Die Mitgliedstaaten werden gebeten, der Kommission mitzuteilen, wie viele Personen aus welchen Ländern sie in den nächsten sechs Monaten im Rahmen der Neuansiedlung aufnehmen werden.

II.4    Rückkehr und Rückübernahme

Wesentlicher Bestandteil der ineinandergreifenden Mechanismen, die das Asylsystem der EU ausmachen, ist die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Personen, die kein Anrecht auf internationalen Schutz haben, in ihr Herkunftsland zurückkehren. Bislang werden viel zu wenige Rückkehrentscheidungen in der Praxis vollzogen, was sich Schleuserringe zunutze machen, um sich Migranten anzudienen, die keinen internationalen Schutz benötigen. Je effektiver das Rückkehrsystem, desto geringer die Aussicht, dass Schleuser Migranten weismachen können, sie könnten in Europa untertauchen, auch wenn sie als nicht schutzbedürftig eingestuft werden.

Der von der Kommission vorgeschlagene EU-Aktionsplan für die Rückkehr wurde von den Mitgliedstaaten auf der Ratstagung der Justiz- und Innenminister vom Oktober 2015 gebilligt. 17  Jetzt geht es um eine rasche, effektive Umsetzung des Aktionsplans.

Italien hat kürzlich zwei Rückführungsaktionen nach Tunesien (28 Personen) und Ägypten (35 Personen) durchgeführt. Im Oktober sind drei gemeinsame von Frontex koordinierte Rückführungsaktionen geplant: eine von Italien aus und zwei weitere von Griechenland aus. Solche Aktionen müssen in kürzeren Abständen stattfinden.

Für die effektive Rückkehr der nicht schutzberechtigten Migranten zu sorgen, gehört zu den Kernaufgaben der an den Brennpunkten zur Unterstützung der Migrationssteuerung eingesetzten Teams.

Gleichzeitig bedarf es innerhalb der EU leistungsfähiger Systeme für den Erlass und Vollzug von Rückkehrentscheidungen. Im vergangenen Monat wurden konkrete Schritte unternommen, um ein integriertes Rückkehrmanagement auf die Beine zu stellen und in den Informationsaustausch auf EU-Ebene auch Rückkehrentscheidungen und Einreiseverbote einzubeziehen. Den für die Rückkehr zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe an die Hand gegeben werden.

Personen können nur dann rückgeführt werden, wenn ein entsprechendes Rückübernahmeabkommen mit dem betreffenden Herkunftsland besteht. Die Rückübernahme ist eine unverzichtbare Komponente einer wirksamen Migrationspolitik. Rückkehrer müssen von ihren Herkunftsländern wieder aufgenommen werden. Dies erfordert eine enge Partnerschaft mit Drittstaaten und den Einsatz aller uns zur Verfügung stehenden Instrumente. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten sich abstimmen und in ihren Außenbeziehungen das rechte Maß an Druck und Anreizen einsetzen, damit mehr Personen in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Zur Unterstützung dieses Prozesses wurde vereinbart, dass die Mitgliedstaaten bis Ende 2015 europäische Verbindungsbeamte für Migration in elf Länder entsenden; dies ist jedoch noch nicht erfolgt. 18 Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin hat den ersten hochrangigen Dialog mit wichtigen Herkunftsländern irregulärer Migranten eingeleitet. Dem werden breiter angelegte Dialoge mit Äthiopien, Somalia, der Afrikanischen Union und den Ländern der Sahelzone folgen. Erste Priorität ist es, dafür zu sorgen, dass die bestehenden Rückübernahmeabkommen in der Praxis konkret angewandt werden.

Wie Rückübernahme funktionieren kann: praktische Zusammenarbeit mit Pakistan

Seit 2012 gibt es ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Pakistan. Diesem Abkommen kommt besondere Bedeutung zu, da pakistanische Staatsangehörige, die sich irregulär in der EU aufhalten, seit vielen Jahren den viertgrößten Anteil aller in der EU irregulär aufhältigen Drittstaatsangehörigen ausmachen (vgl. Anhang 9). Rückgeführt werden aber schätzungsweise nur 54 % der pakistanischen Staatsangehörigen, gegen die in der EU Rückkehrentscheidungen ergangen sind. Das Abkommen wird von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat mit höchst unterschiedlichem Erfolg angewandt. In Griechenland war die Situation wegen Streitigkeiten über Ausweispapiere besonders verfahren. Die Rückübernahme war im Oktober Gegenstand von Gesprächen zwischen der Kommission sowie den griechischen und den pakistanischen Behörden mit dem Ziel, den Rückkehrprozess wieder in Gang zu bringen:

Die Anwendung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Pakistan war Gegenstand von Gesprächen in Athen zwischen Vertretern der Kommission, Griechenlands und Pakistans.

Am gleichen Tag kamen Vertreter der EU-Delegation in Islamabad mit dem pakistanischen Außenminister zusammen.

EU-Kommissar Avramopoulos wird am 29. Oktober zu Gesprächen nach Islamabad reisen, in deren Mittelpunkt ein gemeinsamer Plan für den Bereich Migration stehen wird.

Als Ergebnis wird Folgendes erwartet:

Eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Griechenland und Pakistan über die Anwendung des EU-Rückübernahmeabkommens

Rückführung pakistanischer Staatsangehöriger aus Griechenland im Rahmen einer von Frontex im November durchzuführenden gemeinsamen Rückführungsaktion

Vorlage eines Aktionsplans der Kommission mit operativen Maßnahmen für eine bessere Migrationssteuerung im Verhältnis zu Pakistan

II.5    Andere Möglichkeiten zur Unterstützung der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten verfügen über eine Reihe weiterer Möglichkeiten, Unterstützung der EU beim Grenz- und Migrationsmanagement anzufordern, die noch nicht voll ausgeschöpft wurden.

Die Mitgliedstaaten können um Entsendung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT) ersuchen, die bei plötzlichem oder außergewöhnlichem Migrationsdruck sofortige Unterstützung beim Grenzschutz leisten. Die Verhältnisse in Griechenland in den letzten Monaten entsprechen nach Auffassung der Kommission genau der Lage, für die diese Teams eingerichtet wurden. Weder Griechenland noch Italien haben von dieser Möglichkeit bislang Gebrauch gemacht.

Das EU-Katastrophenschutzverfahren 19 kann von einem Mitgliedstaat aktiviert werden, wenn sich dieser von einer Krise überfordert fühlt. Das Verfahren beruht auf freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten (u. a. in Form von Know-how, Ausrüstung, Unterkünften und medizinischer Versorgung). Die Mitgliedstaaten wurden im letzten Monat gebeten, der Kommission mitzuteilen, in welcher Form sie im Rahmen der Flüchtlingshilfe zur Unterstützung bereit wären. Nur acht Mitgliedstaaten 20 teilten daraufhin mit, dass sie über – begrenzte – Katastrophenschutzkapazitäten oder -experten verfügen, die sie auf Anfrage noch in diesem Jahr bereitstellen könnten. Die Kommission weist erneut darauf hin, dass die Mitgliedstaaten substanziell zum Katastrophenschutz auf EU-Ebene beitragen müssen.

Im Jahr 2015 wurde das EU-Katastrophenschutzverfahren zweimal zur Unterstützung Ungarns 21 und einmal zur Unterstützung Serbiens 22 aktiviert, um den durch den beispiellosen Zustrom von Flüchtlingen und Migranten bedingten dringenden Bedarf zu decken.

Es sei daran erinnert, dass die Unterstützung, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Frontex-Operationen TRITON und POSEIDON leisten, nach wie vor tagtäglich zur Entlastung an den Außengrenzen beiträgt und gleichzeitig Tausenden von Migranten und Flüchtlingen das Leben rettet. Derzeit wird die Operation TRITON von 17 Mitgliedstaaten und die Operation POSEIDON von 18 Mitgliedstaaten materiell und personell unterstützt. 23 Die bereitgestellten Kapazitäten bleiben jedoch hinter dem konkreten Bedarf zurück.

Erzielte Fortschritte

Erster operativer Hotspot auf Lampedusa (Italien)

Erster Hotspot in den nächsten Tagen auf Lesbos (Griechenland) operativ

Umverteilung der Asylbewerber auf andere Mitgliedstaaten hat begonnen

Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung sind einsatzbereit

Erste Neuansiedlungen in Europa

Frontex unterstützt Rückführungsaktionen

Die nächsten Schritte

Bis Jahresende insgesamt sechs operative Hotspots in Italien

Bis Jahresende insgesamt fünf operative Hotspots in Griechenland

Mitgliedstaaten müssen angeforderte Experten und Ausrüstung bereitstellen, damit die Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung voll eingesetzt werden können

Mitgliedstaaten müssen mitteilen, wie viele Umsiedlungs- und Neuansiedlungsplätze sie anbieten und wie ihre Aufnahmekapazitäten beschaffen sind

Wiederaufnahme der Rückführungen aus Griechenland nach Pakistan

Mitgliedstaaten müssen für die gemeinsamen Frontex-Operationen TRITON und POSEIDON adäquate Ressourcen bereitstellen

III. Unterstützung aus dem EU-Haushalt

Vor drei Wochen verpflichtete sich die Kommission, die finanzielle Unterstützung umgehend aufzustocken. Inzwischen hat die Kommission Berichtigungshaushalte zur Aufstockung der für die Flüchtlingskrise bestimmten Finanzmittel um weitere 1,7 Mrd. EUR für 2015 und 2016 vorgelegt.

Im Einzelnen handelt es sich um finanzielle Unterstützung in folgender Form:

Zusätzliche Soforthilfe in Höhe von 100 Mio. EUR noch 2015 im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit (vgl. Anhang 8)

Aufstockung des Personals der drei wichtigsten Agenturen um 120 Stellen (60 Stellen für Frontex, 30 für das EASO und 30 für Europol)

Zusätzliche Mittel für das Europäische Nachbarschaftsinstrument (300 Mio. EUR) und Umschichtung anderer EU-Mittel, damit der EU-Treuhandfonds für Syrien in diesem Jahr mit mindestens 500 Mio. EUR ausgestattet werden kann

Erhöhung der humanitären Hilfe um 500 Mio. EUR (200 Mio. EUR 2015 und 300 Mio. EUR 2016), um insbesondere über das UNHCR, das Welternährungsprogramm und andere zuständige Organisationen unmittelbar zur Deckung wesentlicher Bedürfnisse der Flüchtlinge wie Unterkunft und Nahrung beizutragen

600 Mio. EUR an zusätzlichen Mittelbindungen für 2016 zur Aufstockung der Soforthilfe für den Bereich Migration (94 Mio. EUR), für Umverteilungs- bzw. Umsiedlungsmaßnahmen (110 Mio. EUR), zur Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen von Frontex, EASO und Europol (rd. 86 Mio. EUR zur Unterstützung von Rückführungen und von Einsätzen an Brennpunkten (Hotspots) sowie zur Stärkung der Agenturen) und weitere Finanzhilfen für die von der Flüchtlingskrise am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten (310 Mio. EUR)

Damit stehen für die Bewältigung der Flüchtlingskrise 2015 und 2016 insgesamt 9,2 Mrd. EUR zur Verfügung.

Das Europäische Parlament und der Rat haben den Berichtigungshaushalt 2015 rasch verabschiedet. Die Kommission hat jetzt Berichtigungsvorschläge für den Haushaltsplan 2016 angenommen und fordert die Haushaltsbehörde auf, auch diese Vorschläge im beschleunigten Verfahren zu behandeln.

Es kommt jetzt entscheidend darauf an, dass zusätzlich zu dieser substanziellen Aufstockung der aus dem EU-Haushalt für den Bereich Migration bereitgestellten Mittel die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zur Unterstützung der gesamteuropäischen Anstrengungen leisten. Dies wurde auch von den EU-Staats- und Regierungschefs am 23. September so gesehen, die die Notwendigkeit unterstrichen, dass die nationalen Regierungen zu den folgenden Maßnahmen einen insgesamt gleich hohen Beitrag wie die EU leisten:

Deckung der dringendsten Bedürfnisse der Flüchtlinge mittels des UNHCR, des Welternährungsprogramms 24 und anderer Agenturen in Höhe von mindestens 1 Mrd. EUR: Dies entspräche unter Berücksichtigung der zusätzlichen Mittel aus dem EU-Haushalt in Höhe von 200 Mio. EUR in diesem Jahr und 300 Mio. EUR im kommenden Jahr einer Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von 500 Mio. EUR aus ihren nationalen Haushalten.

Nach dem 23. September haben sich zehn Mitgliedstaaten 25 zu weiteren Leistungen in Höhe von insgesamt rund 275 Mio. EUR verpflichtet; davon entfallen allerdings mehr als 80 % auf nur zwei Mitgliedstaaten, nämlich das Vereinigte Königreich und Deutschland. Es stehen nach wie vor mehr als 225 Mio. EUR aus.

Beitrag zu einer substanziellen Aufstockung des Regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise: Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, einen Beitrag in gleicher Höhe wie die Europäische Union (500 Mio. EUR) zu leisten.

Obwohl Syrien im Brennpunkt der aktuellen Krise steht und dieser Fonds ein flexibles Instrument ist, das rasche Ergebnisse bringt, war die Reaktion der Mitgliedstaaten bisher minimal. Nur zwei Mitgliedstaaten haben ihre Unterstützung zugesagt: Italien mit 3 Mio. EUR und Deutschland mit 5 Mio. EUR. Damit steht der Anteil der Mitgliedstaaten fast in voller Höhe noch aus (492 Mio. EUR).

Beitrag der Mitgliedstaaten zu dem Notfall-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Binnenvertreibungen in Afrika: Die Kommission steht auf dem Standpunkt, dass die nationalen Beiträge dem Beitrag aus dem EU-Haushalt in Höhe von 1,8 Mrd. EUR entsprechen sollten. Auch hier kann von einer nennenswerten Unterstützung bisher nicht die Rede sein. Nur drei Mitgliedstaaten – Luxemburg, Deutschland und Spanien – haben jeweils 3 Mio. EUR zugesagt. Sechs Mitgliedstaaten 26 haben Beiträge informell zugesagt, allerdings ohne Zahlen zu nennen. Vier Mitgliedstaaten 27 haben angegeben, dass ein Beitrag ihrerseits „sehr wahrscheinlich“ sei, vier weitere 28 prüfen noch. Zwei Nicht-EU-Staaten 29 haben informell einen Beitrag in Höhe von insgesamt 9 Mio. EUR in Aussicht gestellt. Damit fehlen Zusagen im Umfang von 1,791 Mrd. EUR.

Finanzmittel sind unverzichtbar, um die unmittelbare Not der Flüchtlinge zu lindern und bei der Bekämpfung der Ursachen anzusetzen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Lücke zwischen dem vom Europäischen Rat festgestellten Bedarf und dem, was von wenigen Mitgliedstaaten bislang zugesagt wurde, rasch geschlossen wird (vgl. Anhang 7).

Erzielte Fortschritte

Das Europäische Parlament und der Rat haben die von der Kommission vorgeschlagene Aufstockung der Mittel zur Unterstützung von Maßnahmen im Bereich Flüchtlinge und Migration um 800 Mio. EUR genehmigt.

Über eine weitere Aufstockung um 900 Mio. EUR für das Jahr 2016 berät derzeit die Haushaltsbehörde.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat sollten die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen am Haushaltsplan 2016 genehmigen.

Die Mitgliedstaaten müssen ihre Zusage erfüllen, 500 Mio. EUR an humanitärer Hilfe für Flüchtlinge bereitzustellen, damit insgesamt 1 Mrd. EUR zur Verfügung stehen.

Aus dem EU-Haushalt wurden Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR für den EU-Treuhandfonds für Syrien und in Höhe von 1,8 Mrd. EUR für den EU-Treuhandfonds für Afrika bereitgestellt. Die Mitgliedstaaten sollten nun einen Beitrag in gleicher Höhe leisten.

In diesem Zusammenhang wurde die Frage aufgeworfen, ob zur Bewältigung der Flüchtlingskrise getätigte Ausgaben im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts berücksichtigt werden. Die Kommission hat bestätigt, dass sie im Falle eines speziellen Antrags eines Mitgliedstaats prüfen würde, ob und inwiefern dies nach den geltenden Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Pakt eine gewisse Flexibilität vorsieht, damit auf unvorhersehbare Umstände und ungewöhnliche Ereignisse reagiert werden kann.

Diese Prüfung müsste auf Einzelfallbasis im Rahmen der Analyse der nationalen finanzpolitischen Dokumente erfolgen. Sie müsste sich im Einklang mit der vereinbarten Methodik für die Anwendung des Pakts auf Belege für die getätigten Nettokosten stützen.

IV. Anwendung des EU-Rechts

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem beruht auf dem Grundsatz, Menschen, die internationalen Schutz benötigen, zu helfen und Migranten, die in der EU nicht aufenthaltsberechtigt sind, rückzuführen. Dazu verfügt die EU über eine Reihe solider gemeinsamer Vorschriften in den Bereichen Asyl und irreguläre Migration. Diese Vorschriften müssen allerdings ordnungsgemäß angewandt werden.

Beispielhaft für die Anstrengungen der Kommission zur Förderung einer effektiven Anwendung der Vorschriften ist der Bereich Rückkehr/Rückführung, in dem die Kommission den Mitgliedstaaten dabei behilflich war, die Auswirkungen der Vorschriften zu verstehen. Die Kommission hat einen gezielten Dialog mit den Mitgliedstaaten geführt, um Maßnahmen aufzuzeigen, die getroffen werden müssen, um der Verpflichtung zur Durchsetzung der Rückkehr nachzukommen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die rückzuführenden irregulären Migranten physisch anwesend sind, und als letztes legitimes Mittel von der Inhaftnahme Gebrauch machen, wenn verhindert werden muss, dass sich irreguläre Migranten ihrer Rückkehrverpflichtung durch Flucht entziehen. Solange eine reelle Möglichkeit der Abschiebung besteht, sollte diese Möglichkeit nicht durch eine vorzeitige Beendigung der Inhaftierung gefährdet werden. Letztendlich können sich sowohl zügige Entscheidungsabläufe als auch die Verfügbarkeit von Personal und hinlänglichen Inhaftierungskapazitäten maßgeblich darauf auswirken, ob Rückkehrentscheidungen in der Praxis vollzogen werden.

Seit August hat die Kommission Verwaltungsschreiben an fünf Mitgliedstaaten in Bezug auf die Eurodac-Verordnung für den Abgleich von Fingerabdruckdaten und an zehn Mitgliedstaaten wegen der ordnungsgemäßen Umsetzung der Rückführungsrichtlinie gesandt. Hinsichtlich der Eurodac-Verordnung gingen von allen betroffenen Mitgliedstaaten Antworten ein, die die Kommission derzeit im Hinblick darauf prüft, ob sie ausreichen oder ob Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden müssen. Bezüglich der Rückführungsrichtlinie ist bislang lediglich eine Antwort 30 eingegangen: Die Kommission wartet auf die übrigen Antworten und wird sodann die Lage zügig bewerten. Ein weiteres Verwaltungsschreiben wurde an einen Mitgliedstaat wegen Einhaltung der Asylverfahrensrichtlinie, der Richtlinie über Aufnahmebedingungen und des Schengener Grenzkodexes gerichtet.

In Bezug auf die im September erlassenen 40 Beschlüsse zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen die Asylverfahrensrichtlinie, die Richtlinie über Aufnahmebedingungen und die Anerkennungsrichtlinie sowie die zuvor eingeleiteten 34 Verfahren hat die Kommission bislang noch keine Antworten erhalten. Angesichts der besonderen Bedeutung dieser Richtlinien werden die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, so früh wie möglich innerhalb der Zweimonatsfrist zu antworten.

Die Kommission wird die Vertragsverletzungsverfahren erforderlichenfalls zügig und effektiv fortführen, um die vollständige Einhaltung der einschlägigen EU-Vorschriften sicherzustellen (vgl. Anhang 6).

Im Rahmen der im September festgelegten vorrangigen Maßnahmen wurde betont, dass Griechenland besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Seit 2010/2011 konnten die Mitgliedstaaten keine Asylbewerber nach Griechenland rückführen. Im Jahr 2010 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Reihe von Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt. Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigte daraufhin, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte von Asylbewerbern wahren, wenn sie auf der Grundlage der Dublin-Verordnung Personen nach Griechenland rücküberstellen.

Wie oben erwähnt, hat die Kommission beträchtliche Mittel zur Unterstützung Griechenlands bereitgestellt. Die Mitgliedstaaten beginnen nun, zu diesen Anstrengungen beizutragen. In kurzer Zeit sind erhebliche Fortschritte erzielt worden. Mit der Einrichtung und Entsendung der Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung werden die wesentlichen Mängel angegangen, die der Grund für die effektive Aussetzung von Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung sind. So werden die Aufnahmeeinrichtungen erweitert und Maßnahmen getroffen, um zu einem soliden System für die Abwicklung der Asylverfahren zurückzukehren.

Die bisherigen Fortschritte sind ermutigend und müssen konsolidiert werden. Auf dieser Grundlage wird die Kommission bis zum 30. November 2015 die Lage bewerten und – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – dem Europäischen Rat im Dezember 2015 oder im März 2016 empfehlen, die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Griechenland zu genehmigen.

Mehrere Mitgliedstaaten haben von der im Schengener Grenzkodex vorgesehenen vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen Gebrauch gemacht. Diese Maßnahme kann in außergewöhnlichen Krisensituationen gerechtfertigt sein, insbesondere im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit in einem bestimmten Mitgliedstaat. Allerdings kann es sich dabei immer nur um eine kurzfristige Maßnahme handeln, bevor sich die Lage stabilisiert hat.

Die Kommission schließt derzeit ihre Lagebewertung mit einer Stellungnahme zur Verlängerung der von Deutschland, Österreich und Slowenien auf der Grundlage des Schengener Grenzkodexes vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen ab.

Erzielte Fortschritte

Die Kommission geht gegen die Mängel bei der vollständigen Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten vor.

Die Aufnahmeeinrichtungen werden erweitert und die Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Asylsystem und eine korrekte Abwicklung der Asylverfahren in Griechenland geschaffen.

Die nächsten Schritte

Die Kommission wird aktiv dafür Sorge tragen, dass in allen Vertragsverletzungsverfahren in Asyl- und Rückkehrangelegenheiten zügig Folgemaßnahmen ergriffen werden.

Die Kommission bewertet bis zum 30. November 2015 die Lage in Bezug auf die Dublin-Überstellungen nach Griechenland.

V. Die externe Dimension

Wie in der Europäischen Migrationsagenda betont wird, kann eine Migrationspolitik nur erfolgreich sein, wenn sie sowohl außerhalb als auch innerhalb der Union funktioniert. Europa muss jederzeit Schutzbedürftige aufnehmen. Aber es ist im Interesse aller, Krisen, die die Flüchtlinge zwingen, ihre Heimat zu verlassen und sich auf eine gefährliche Reise zu begeben, an der Wurzel zu bekämpfen.

Das Kernziel der vorrangigen Maßnahmen und der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin vom vergangenen Monat 31 lautet, dass die Migration zur obersten Priorität des auswärtigen Handelns der EU gemacht werden muss. Dies zeigt sich in den oben erwähnten Zusagen, zusätzliche Mittel bereitzustellen. Aber auch im Rahmen der bereits eingeleiteten diplomatischen Offensive wurde die Migration in den Mittelpunkt des bilateralen, regionalen und multilateralen Dialogs gestellt.

Die Türkei ist ein strategisch wichtiger Partner. Zusammen mit dem Libanon und Jordanien hat die Türkei die Hauptlast der humanitären Anstrengungen zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge getragen. Aufgrund ihrer geografischen Lage ist sie das wichtigste Durchgangsland für Migranten, die im Westbalkan ankommen. Die Türkei hat bewiesen, dass sie in der Lage ist, entschlossen gegen die Schleuserkriminalität vorzugehen. Der detaillierte Aktionsplan zur Migration, den Präsident Juncker am 5. Oktober Präsident Erdoğan vorgestellt hat, enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Unterstützung von Flüchtlingen, Migranten und ihren Aufnahmegemeinschaften sowie zur engeren Zusammenarbeit bei der Verhinderung der irregulären Migration. Er sieht kurz-, mittel- und längerfristige Maßnahmen vor. Die Kommission führt derzeit intensive Gespräche mit den türkischen Behörden im Hinblick auf die endgültige Fertigstellung des Aktionsplans.

Die Zusammenarbeit mit der Türkei war auch ein zentrales Thema der hochrangigen Konferenz über die Route über das östliche Mittelmeer und den westlichen Balkan, die die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und der luxemburgische Vorsitz für den 8. Oktober anberaumt hatte. Auf dieser Tagung wurden eine Reihe praktischer Maßnahmen zur Förderung einer wirksameren Zusammenarbeit mit den Partnerländern entlang der Route, unter anderem durch Unterstützung der Erstasyl- und Transitländer, vereinbart sowie weiter reichende Themen wie die Bekämpfung der Migrationsursachen und der Schleuserkriminalität erörtert. 32

Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin hat sich in umfassenden diplomatischen Kontakten für eine Einigung in der Libyen-Krise eingesetzt. Diese sowohl politischen als auch finanziellen Anstrengungen wurden in Unterstützung des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs, Bernardino Léon, unternommen, der am 8. Oktober allen am politischen Dialog Beteiligten die endgültige Fassung der libyschen politischen Vereinbarung vorstellte. Nun muss vor allem erreicht werden, dass die Beteiligten diese Vereinbarung billigen. In diesem Fall ist die EU bereit, ein beträchtliches, sofortiges Hilfspaket für die neue Regierung der nationalen Einheit bereitzustellen, das der libyschen Bevölkerung zugutekommen wird. Der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ nahm am 12. Oktober diesbezügliche Schlussfolgerungen an.

Am 7. Oktober trat die EU-Militäroperation im südlichen Mittelmeerraum – EUNAVFOR MED Operation Sophia – nach erfolgreichem Abschluss der ersten Phase (Beobachtung und Bewertung von Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzen) und einem Beitrag zur Rettung von über 3000 Personen in die zweite Phase in internationalen Gewässern ein. In dieser Phase können auf hoher See Schiffe angehalten, durchsucht, beschlagnahmt und umgeleitet werden, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden. Dies wird dazu beitragen, dass des Menschenschmuggels verdächtige Personen gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden können. Diese Maßnahme, die durch die Resolution 2240 des VN-Sicherheitsrates vom 9. Oktober eine wichtige politische Unterstützung erhielt, wird die Zerschlagung von Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzen maßgeblich voranbringen.

Unter dem Vorsitz der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin hat der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ am 12. Oktober Schlussfolgerungen zur Syrien-Krise angenommen, wonach die EU ihr Engagement zur Unterstützung der VN-geführten internationalen Bemühungen um eine politische Lösung des Konflikts ausweiten wird. Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin arbeitet aktiv mit allen wichtigen regionalen und internationalen Akteuren zusammen, darunter Russland, die Vereinigten Staaten, Saudi-Arabien, Iran, Irak und die Türkei. Der EAD hat Maßnahmen zur stärkeren Unterstützung der politischen Opposition innerhalb und außerhalb Syriens als an einem Übergangsprozess Beteiligte ergriffen und wird die Annäherung der zahlreichen politischen und militärischen Gruppierungen und ihre Einigung auf eine gemeinsame Strategie weiter fördern. Am 7. und 9. September führte der EAD zusammen mit dem VN-Sondergesandten Staffan de Mistura eingehende Konsultationen mit Vermittlern, vor allem aus Russland, Iran, Ägypten und Saudi-Arabien, sowie mit für Syrien zuständigen Gesandten aus den Mitgliedstaaten. Ferner engagiert sich die EU in einigen der Arbeitsgruppen, die von der sogenannten Kleinen Gruppe der globalen Koalition (Small Group of the Global Coalition) gegen Da'esh eingesetzt wurden, und zwar zu den Themen Stabilisierung, ausländische terroristische Kämpfer und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Die Umsetzung der regionalen Strategie der EU für Syrien und für Irak und für das Vorgehen gegen die von Da’esh ausgehende Bedrohung ist im Gange.

Die Migration gehörte zu den zentralen Themen, die die Vertreter der EU-Organe und der Mitgliedstaaten Ende September auf der 70. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen erörtert haben. In diesem Zusammenhang wurde betont, dass es zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration und der Mobilität der Menschen – insbesondere angesichts der syrischen Flüchtlingskrise – einer proaktiveren Reaktion und eines stärkeren Engagements der Völkergemeinschaft bedarf.

Der im Mai vorgelegte EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten 33 wird nun – zusammen mit Strafverfolgungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der EU – umgesetzt. Beispielsweise wurden in Äthiopien und Niger Kampagnen eingeleitet, um die Schleuserkriminalität an ihrem Ursprung zu bekämpfen.

Die neue Priorität der Migrationsproblematik wird im nächsten Monat einen wichtigen Schwerpunkt des Migrationsgipfels bilden, der am 11./12. November in Valletta stattfindet. Dieser Gipfel wird zusammen mit den afrikanischen Partnern intensiv vorbereitet. Er wird Gelegenheit bieten zu zeigen, dass sowohl die EU als auch ihre afrikanischen Partner zu konkreten Maßnahmen in der Lage sind, um die Ursachen der irregulären Migration zu bekämpfen und für eine geregelte, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität der Menschen zu sorgen. Von grundlegender Bedeutung für diese Partnerschaften ist, dass die EU ihre Partner – durch finanzielle Hilfe, Fachwissen, das Vertrauen in die Zusammenarbeit und durch eine nachweisliche gemeinsame Anstrengung – unterstützt. Der Erfolg dieser Partnerschaften hängt entscheidend von einer gemeinsamen Anstrengung im Hinblick auf ein größeres finanzielles Engagement für den EU-Notfall-Treuhandfonds für Afrika ab (vgl. Abschnitt III).

Erzielte Fortschritte

Eine Reihe von unter der Verantwortung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und von Kommissionsmitgliedern abgehaltenen hochrangigen Tagungen haben der neuen diplomatischen Offensive im Bereich Migration Bedeutung verliehen.

Im Rahmen der EUNAVFOR-MED-Operation Sophia wurden die Ziele der ersten Phase erreicht.

Die nächsten Schritte

Der Aktionsplan mit der Türkei wird endgültig fertiggestellt.

Die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin plant für den 20./21. Oktober einen hochrangigen Dialog mit Vertretern Äthiopiens, der Afrikanischen Union und Somalias.

Die EUNAVFOR-MED-Operation Sophia tritt in die zweite Phase ein.

Die EU unterstützt in Libyen eine neue Regierung der nationalen Einheit.

Die EU weitet ihr Engagement zur Unterstützung der VN-geführten internationalen Bemühungen um eine politische Lösung des Konflikts in Syrien aus.

Migrationsgipfel in Valletta.

VI.Schlussfolgerung

Die oben erläuterten operativen und haushaltspolitischen Maßnahmen sollen die Unterstützung liefern, die notwendig ist, um das Migrationssystem der EU wieder dahingehend auf Kurs zu bringen, dass die Vorschriften ordnungsgemäß angewandt werden und eine solide Grundlage vorhanden ist, um auf unvermeidliche Migrationsspitzen reagieren zu können. Die Wiederherstellung der Stabilität muss bei den Außengrenzen ansetzen. Dieser Aspekt bildet das Kernstück der Zusage der Kommission, bis Jahresende Vorschläge für die Einrichtung eines voll funktionsfähigen europäischen Grenz- und Küstenschutzsystems vorzulegen und damit dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Mitgliedstaaten bei der Herausforderung, Europas Außengrenzen zu sichern, stärker unterstützt werden müssen.

Zusammenfassung der Einzelschlussfolgerungen

Die Mitgliedstaaten sollten entsprechend dem von den EU-Agenturen festgestellten Bedarf für die Umsetzung des „Hotspot“-Konzepts rasch ihren jeweiligen Beitrag leisten.

Italien und Griechenland sollten ihre Aufnahmekapazitäten erhöhen.

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Kapazitäten für die Unterbringung von Migranten im Rahmen der Umsiedlungsregelung melden.

Alle Mitgliedstaaten sollten verbindlich mitteilen, wie viele Personen sie bis zum Jahresende im Rahmen der Umsiedlung aufnehmen werden.

Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission nun mitteilen, wie viele Personen aus welchen Ländern sie in den nächsten sechs Monaten im Rahmen der Neuansiedlung aufnehmen werden.

Die Mitgliedstaaten sollten den von der Kommission vorgeschlagenen EU-Aktionsplan für die Rückkehr zügig umsetzen, damit auf EU-Ebene ein wirksames Rückkehrsystem geschaffen wird.

Bis Ende 2015 sollten europäische Verbindungsbeamte für Migration von der EU in elf Drittländer entsandt werden.

Die Mitgliedstaaten sollten substanziell zum Katastrophenschutz auf EU-Ebene beitragen.

Die Mitgliedstaaten sollten für die gemeinsamen Frontex-Operationen TRITON und POSEIDON ausreichende Ressourcen bereitstellen.

Die Mitgliedstaaten sollten gemeinsam in gleichem Umfang wie die EU ihren Beitrag zu den Anstrengungen zur Unterstützung des UNHCR, des Welternährungsprogramms und anderer internationaler Organisationen, des EU-Treuhandfonds für Syrien und des EU-Treuhandfonds für Afrika leisten.

Das Europäische Parlament und der Rat sollten den von der Kommission vorgeschlagenen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans für 2016 annehmen.

Die Kommission wird die Vertragsverletzungsverfahren zügig und effektiv weiterführen, soweit dies erforderlich ist, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Asyl und Rückkehr/Rückführung sicherzustellen. 

Die Kommission wird bis zum 30. November 2015 prüfen, ob alle Voraussetzungen dahingehend erfüllt sind, dass sie dem Europäischen Rat im Dezember 2015 oder im März 2016 empfehlen kann, die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Griechenland zu genehmigen.

Die Kommission wird ihre Stellungnahme zur Verlängerung der von Deutschland, Österreich und Slowenien auf der Grundlage des Schengener Grenzkodexes vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen fertigstellen.

Die Kommission wird den Aktionsplan mit der Türkei endgültig fertigstellen.

Liste der Anhänge

Anhang 1: Folgemaßnahmen zu den vorrangigen Maßnahmen

Anhang 2: Griechenland – Lagebericht vom 11. Oktober 2015

Anhang 3: Italien – Lagebericht vom 11. Oktober 2015

Anhang 4: Karte der in Griechenland ausgewiesenen „Hotspots“

Anhang 5: Karte der in Italien ausgewiesenen „Hotspots“

Anhang 6: Stand des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Anhang 7: Finanzielle Zusagen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung des Bedarfs im Migrationsbereich

Anhang 8: Finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und dem Fonds für die innere Sicherheit

Anhang 9: Anwendung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Pakistan 2012-2014

(1)

Frontex-Zahlen vom 13. Oktober 2015.

(2)

COM(2015) 240 final.

(3)

COM(2015) 490 final.

(4)

 Erklärung abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/09/23-statement-informal-meeting .

(5)

Ein „Hotspot“ ist ein Abschnitt der EU-Außengrenze oder ein Gebiet mit einem so hohen Migrationsdruck, dass die EU-Agenturen mit vereinten Kräften zusätzliche Unterstützung leisten müssen.

(6)

Die Vertreter dieser Agenturen arbeiten in Häfen oder besonderen Aufnahmezentren in einem gemeinsamen Büro zusammen, um die Unterstützung zu koordinieren, die die nationalen Behörden von der EU bei der Identifizierung, Registrierung und Rückführung, aber auch bei der Sammlung, Analyse und beim Austausch von Informationen erhalten, um strafrechtliche Ermittlungen gegen Schleusernetze zu erleichtern.

(7)

Belgien, die Niederlande, Österreich, Rumänien, die Slowakei und Spanien.

(8)

Belgien, Litauen, Portugal, Rumänien, Schweden und die Tschechische Republik.

(9)

In der Taskforce sind Frontex, das EASO, Europol, die EU-Marineoperation EUNAVFORMED-SOPHIA und die italienischen Behörden vertreten.

(10)

Auf Kos werden beispielsweise bis zum Jahresende vorläufige Unterkünfte für 300 bis 400 Personen bereitgestellt.

(11)

Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates vom 14. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 239 vom 15.9.2015, S. 146).

(12)

Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 80).

(13)

Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Ungarn und Zypern.

(14)

Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Schweden, Spanien und die Tschechische Republik haben Verbindungsbeamte nach Italien entsandt; Slowenien hat Verbindungsbeamte nach Italien und Griechenland entsandt.

(15)

Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Schweden und Spanien.

(16)

132 Syrer, die sich in Nachbarländern zu Syrien aufhielten, wurden bereits auf der Grundlage der am 20. Juli 2015 vereinbarten Regelung in Europa neu angesiedelt: Italien (96), Liechtenstein (20) und Tschechische Republik (16).

(17)

COM(2015) 453 final.

(18)

Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Oktober 2015: „Eine gute Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern ist entscheidend für den Erfolg von Rückführungsaktionen. Die EU wird kurzfristig sondieren, inwieweit Synergien der EU-Diplomatie vor Ort hergestellt werden können, etwa über die EU-Delegationen, und insbesondere über die europäischen Verbindungsbeamten für Migration (EMLO), die noch vor Ende 2015 nach Ägypten, Marokko, Libanon, Niger, Nigeria, Senegal, Pakistan, Serbien, Äthiopien, Tunesien, Sudan, Jordanien und in die Türkei entsandt werden sollen.“

(19)

Durch das Verfahren kann Hilfe in Form von Sachleistungen unterschiedlicher Art – z. B. durch Bereitstellung von Ausrüstung, Unterkünften, medizinischer Versorgung und Know-how – mobilisiert werden.

(20)

Belgien, Finnland, Lettland, Litauen, Schweden, die Slowakei, die Tschechische Republik und Zypern.

(21)

Diese Hilfeersuchen sind inzwischen erledigt.

(22)

Das Hilfeersuchen besteht noch.

(23)

TRITON wird unterstützt von: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich. POSEIDON wird unterstützt von: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich.

(24)

Vier Mitgliedstaaten – das Vereinigte Königreich, Deutschland, die Niederlande und Schweden – zählen 2015 zu den zehn größten Gebern des Welternährungsprogramms (Quelle: Welternährungsprogramm, 6. Oktober 2015).

(25)

Deutschland, Finnland, Italien, Lettland, Luxemburg, Polen, Spanien, die Tschechische Republik, das Vereinigte Königreich und Zypern.

(26)

Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Malta und das Vereinigte Königreich.

(27)

Finnland, die Niederlande, Österreich und Schweden.

(28)

Estland, Griechenland, Lettland und die Tschechische Republik.

(29)

Norwegen und die Schweiz.

(30)

Italien.

(31)

JOIN(2015) 40 vom 9. September 2015.

(32)

Die verabschiedete Erklärung ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/10/08-western-balkans-route-conference-declaration/.

(33)

COM(2015) 285 final.

Top

Brüssel, den 14.10.2015

COM(2015) 510 final

ANHANG

zu der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Bewältigung der Flüchtlingskrise: Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


ANHANG 1

Folgemaßnahmen zu den vorrangigen Maßnahmen

Stand: 14. Oktober 2015

OPERATIVE MASSNAHMEN INNERHALB DER EU

Maßnahmen der Kommission und der EU-Agenturen

Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Nächste Schritte

Umsetzung des Hotspot-Konzepts und der Umverteilungsbeschlüsse

-Koordinierung vor Ort:

-Von der Kommission organisierte Fachsitzungen mit Vertretern der Agenturen und Vertretern von Italien/Griechenland

-Abstimmung mit den vor Ort tätigen internationalen Organisationen (IOM und UNHCR) Sonderbeauftragte der Kommission nach Italien und Griechenland entsandt, um die Einführung des Hotspot-Konzepts und die Umverteilung zu koordinieren.

-Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung vor Ort:

-Italien: Regionale Taskforce der Europäischen Union (EURTF) in Catania eingerichtet, Frontex: gemeinsame Operation „Triton“, Screening- und Debriefing-Teams nach Sizilien und Lampedusa entsandt, die die ankommenden Flüchtlinge identifizieren und befragen sollen, EASO-Experten vor Ort, um bei der Bereitstellung von Informationen und der Umverteilung zu helfen.

-Griechenland: Einrichtung der EURTF; Frontex: gemeinsame Operation „Poseidon“, Screening- und Debriefing-Teams auf die Ägäischen Inseln entsandte. EASO-Experten werden in Kürze entsandt, bei der Bereitstellung von Informationen und der Bearbeitung von Anträgen zu helfen.

Agenturen

-Frontex-Teams entsandt, nehmen Screening- und Debriefing-Aufgaben wahr, erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen des gemeinsamen Einsatzes, der in dem Mitgliedstaat stattfindet, in dem das Hotspot-Konzept angewandt wird.

-Am 2.10.2015 verlangten Frontex und EASO Experten und Ausrüstung zur weiteren Verstärkung der Teams zur Unterstützung der Steuerung von Migrationsströmen in Italien und Griechenland.

- In Italien unterstützt Eurojust das operative regionale Frontex-Team in Catania: die Agentur erleichtert Rechtshilfeersuchen und koordiniert die Arbeit der MS. In Griechenland wurden zwei griechische Staatsanwälte vom Berufungsgericht von Piräus zu Eurojust-Kontaktstellen ernannt, damit sie Eurojust über eine eventuell erforderliche gerichtliche Weiterverfolgung und Koordinierung auf EU-Ebene in Echtzeit informieren.

-Kontaktaufnahme mit den MS, um die praktischen Umverteilungsanforderungen zu regeln:

-Kommission sandte ein Schreiben an alle MS, in denen sie diese erneut aufforderte, Verbindungsbeamte zu benennen und anzugeben, wie viele Personen sie in naher Zukunft aufnehmen werden.

-Bilaterale Kontakte im Vorfeld der ersten Umverteilung aus Italien und Griechenland.

-Forum für Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen vom 1.10.2015:

-Unterrichtung der MS über den Stand der Umsetzung der Umverteilungsbeschlüsse des Rates.

-Italien und Griechenland stellten ihre Fahrpläne vor, MS stellten Fragen zu den Fahrplänen.

-Vereinbarung, das Flussdiagramm und die operativen Schlussfolgerungen des Umverteilungsworkshops vom 21.9.2015 als „modus operandi“ für die Umsetzung der Umverteilungsregelungen zu verwenden.

-Kommission erläuterte finanzielle Aspekte der Umverteilungs- und der Neuansiedlungsregelungen.

Erste Umverteilungen am 9.10.2015 abgeschlossen

Italien

Der am 1.10.2015 auf dem Forum für Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen vorgelegte Fahrplan wird gegenwärtig umgesetzt.

Erste Unterstützungsteams auf Lampedusa im Einsatz

Aufnahmezentren stehen an drei weiteren Orten in Sizilien bereit; es kann davon ausgegangen werden, dass die Unterstützungsteams in Kürze ihre Arbeit aufnehmen werden.

In der Villa Sikania und Catania Büroräume zur Verfügung gestellt.

Verbindungsbüros in allen einschlägigen nationalen und lokalen staatlichen Stellen eröffnet.

Bedarfsanalyse in Bezug auf Personal für die Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung wurde im Fahrplan vorgelegt.

Italien hat Frontex um die Abstellung von 10 Fingerabdruck-Experten gebeten.

Griechenland

Der am 1.10.2015 auf dem Forum für Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen vorgelegte Fahrplan ist einsatzbereit.

Die Unterstützungsteams auf Lesbos sind einsatzbereit; die auf vier andere Inseln (Kos, Samos, Chios und Leros) entsandten Unterstützungsteams sind in Kürze einsatzbereit; Frontex ist auf den fünf Inseln präsent, und EASO-Experten werden in Kürze entsandt.

Im Büro des Frontex- Verbindungsbeamten in Piräus wurden Büroräume für den EURTF zur Verfügung gestellt.

Verbindungsbüros in allen einschlägigen nationalen und lokalen staatlichen Stellen eröffnet.

Bedarfsanalyse für die Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung wurde dem SAEGA am 5.10.2015 vorgelegt und der Kommission durch ihre Sonderbeauftragten in Griechenland übermittelt.

Übrige MS

Einrichtung des Netzes der nationalen Kontaktstellen und Entsendung von Verbindungsbeamten nach Italien und Griechenland.

20 MS haben Kontaktstellen benannt; bislang haben 22 MS Verbindungsbeamte in Italien ernannt, darunter 1 Mitgliedstaat, der einen Verbindungsbeamten für Italien und Griechenland ernannt hat.

Einige MS haben IT/EL/EASO mitgeteilt, wie viele Personen sie in Kürze aufnehmen könnten.

Reaktion auf die Aufrufe der Agenturen

Entsendung nationaler Experten zur Unterstützung der Teams zur Unterstützung der Steuerung von Migrationsströmen auf die Aufrufe von Frontex-Experten (670 bis Ende Januar 2016) und von EASO-Experten (370 Experten bis zum dritten Quartal 2017):

Für Italien bereit gestellt: (1) Frontex – 18 Einheiten technischer Ausrüstung (Schiffe, Patrouillenfahrzeuge usw.) und 42 abgestellte Beamte.

Für Griechenland bereit gestellt: (1) Frontex – 27 Einheiten technischer Ausrüstung und Entsendung von 53 Experten (Gesamtzahl der an den Land- und Seegrenzen eingesetzten Experten: 95, einschließlich griechischer Beamte)

-Umverteilung: Die MS sollten angeben, wie viele Personen sie bis zum Jahresende aufnehmen können.

-Überarbeitung der durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanzierten nationalen Programme, um den MS die zusätzlichen Beträge zuzuweisen, die sie als Pauschalbeträge für umgesiedelte Personen erhalten, sobald sie ihre Zusagen vom 20.7.2015 vor dem 30.10.2015 offiziell bestätigt haben.

-Unterstützung Griechenlands durch die AMIF-Soforthilfe zur Deckung der Kosten für die Beförderung registrierter Personen von den östlichen Inseln der Ägäis auf das griechische Festland (Zuweisung der AMIF- Soforthilfe in Höhe von 5,99 Mio. EUR erfolgt in Kürze; Finanzhilfevereinbarung in Vorbereitung)

-Bewertung der Notwendigkeit, Italien bei der Deckung der Kosten für die Beförderung registrierter Personen von Lampedusa auf das italienische Festland zu unterstützen.

-Die MS sollten ihre Angaben zur Zahl der Personen, die sie rasch aufnehmen können, regelmäßig aktualisieren. 

-Die MS sollten die Benennung nationaler Kontaktstellen und von Verbindungsbeamten abschließen.

-Aufrufe von Frontex und EASO nach Abordnung von Experten

Reaktionen der MS auf den Frontex-Aufruf werden bis spätestens 16.10.2015 erwartet.

Unterstützung der gemeinsamen Frontex-Operationen (JO) Triton und Poseidon

-Die JO Triton und Poseidon wurden im Zuge der Umsetzung des Hotspot-Konzepts in Italien und Griechenland schrittweise verstärkt.

-JO Triton: Die Anzahl der Patrouillenfahrzeuge und die Screening- und Debriefing-Teams wurden aufgestockt (18 Einheiten technischer Ausrüstung (Schiffe, Patrouillenfahrzeuge usw. und 42 abgestellte Beamte)

-JO Poseidon See: Frontex hat die Zahl der eingesetzten technischen Ausrüstung und der Screening- und Debriefing-Experten und der Dolmetscher erhöht (27 Einheiten technischer Ausrüstung und 53 Sachverständige). Frontex hat angeboten, zusätzlich 104 abgestellte Grenzschutzbeamte zu entsenden und 31 Teamleiter aus den Reihen der griechischen Polizei mitzufinanzieren.

-Am 2.10.2015 hat Frontex einen offenen Aufruf zur Einreichung zusätzlicher Beiträge zur Deckung der Kosten der Jo Triton und Poseidon gestartet.

 

-Die operative Unterstützung Italiens und Griechenlands im Rahmen der gemeinsamen Operationen Triton und Poseidon See, und insbesondere die Screening- und Debriefing-Tätigkeiten, konnten verstärkt werden, weil die MS ihre Ressourcen zur Verfügung gestellt haben.

-JO Triton: Teilnahme von 26 MS und mit den Schengen-Abkommen assoziierte Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. 17 Länder stellen technische Ausrüstung zur Verfügung und/oder Beamte ab: MT, PT, NL, FR, NO, EL, ES, PL, RO, UK, DE, DK, CZ, BG, LV,

-JO Poseidon: Teilnahme von 25 MS (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich). Derzeit stellen 18 Länder technische Ausrüstung zur Verfügung und/oder Beamte ab (DK, NO, SE, CZ, PT, PL, LV, DE, HR, NL, FI, IT, FR, ES, BE, UK, BG, RO)

-

-Die MS verpflichten sich, den Umfang ihrer Unterstützung für die laufenden gemeinsamen Operationen in Italien und Griechenland aufrechtzuhalten oder zu verstärken. Daher sollten alle MS positiv auf den Aufruf von Frontex vom 2.10.2015 reagieren.

-Frontex und Griechenland werden zusätzlich abgestellte Beamte einsetzen.

Aufnahmekapazitäten und Aufnahmebedingungen

-Überwachung und falls erforderlich Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der Aufnahmebedingungen und der Aufnahmekapazitäten.

-IT und EL machen Anstrengungen, um ihre Aufnahmekapazitäten zu erhöhen. IT wird seine Erstaufnahmekapazitäten bis Ende des Jahres um 2500 Plätze erhöhen. EL erhöht ebenfalls um 2000 Plätze.

-Weitere Leitlinien zur Verbesserung der Normen für die Aufnahmebedingungen (EASO)

-Alle MS von der Krise betroffen, insbesondere Griechenland: finanziert die Aufstockung seiner Aufnahmekapazitäten mit Mitteln in erheblicher Höhe aus dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der Europäischen Investitionsbank.

Rückkehr/Rückführung

-Am 10.10.2015 fanden die ersten Rückführungen unter der Leitung eines Teams zur Unterstützung der Steuerung von Migrationsströmen statt.

-Am 5.10.2015 Bewertung des Schengener Informationssystems im Hinblick auf die Aufnahme aller Rückführungsentscheidungen und Einreiseverbote in das SIS;

-Europäische Migrationsbeauftragte (EMLO): Das am 15.9.2015 vorgestellte Konzept beinhaltet spezifische Aufgaben im Bereich der Rückführung.

-Einrichtung eines Systems des integrierten Rückkehr-/Rückführungsmanagements: Einleitung des Verfahrens am 15.9.2015 durch die Kommission, die Agenturen (Frontex und EASO) und die einschlägigen Netze.

-Im Jahr 2015 Schengen-Evaluierungen der Rückkehr-/Rückführungssysteme von AT, BE, DE, NL sowie eine fragebogengestützte Evaluierung (LI).

-Reaktion der MS bestätigt die Bedeutung der Rückkehr-/Rückführungsthematik

-MS (und assoziierte Staaten), die den bestehenden Netzen nicht angehören, werden aufgefordert, eine Mitgliedschaft oder Assoziierung in Erwägung zu ziehen.

-Einstellung und Entsendung der ersten europäischen Migrationsbeauftragten vor Ende 2015.

-28.10.2015: von Frontex organisierte Sitzung zu den operative Folgemaßnahmen.

-2016 werden die Rückkehr-/Rückführungssysteme von sechs MS (IT, EL, LU, FR, MT, HR) evaluiert.

Neuansiedlung

Forum für Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen vom 1.10.2015:

-UNHCR stellte Neuansiedlungstrends und
-prioritäten für 2016 vor und erläuterte die Bereiche der Zusammenarbeit mit den Aufnahme-MS.

-IOM erläuterte, in welchen Bereichen die Organisation über Fachkenntnisse bei der Neuansiedlung verfügt und wie sie die Aufnahme-MS unterstützen kann.

-Kommission präsentierte Leitlinien zur finanziellen Unterstützung.

EASO Neuansiedlungsworkshop vom 2.10.2015:

-UNHCR erläuterte die verschiedenen Phasen des Neuansiedlungsprozesses unter seiner Leitung

-Mit Blick auf den Austausch bewährter Verfahren stellten IT, NL, SE verschiedene Aspekte ihrer Neuansiedlungsprogramme vor.

-Vorstellung des Neuansiedlungsprojekts EU-FRANK, das auf die Erleichterung der Neuansiedlung und der Aufnahme von Flüchtlingen durch die Weitergabe von Know-how zielt.

-Vorstellung von Vorgehensweisen im Bereich der Integration durch ICMC

-Kartierung des operativen Bedarfs der MS im Bereich der Neuansiedlung und Festlegung der operativen Unterstützungsmaßnahmen zur Deckung dieses Bedarfs.

-Forum für Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen vom 1.10.2015:

-Alle MS bestätigten ihre Zusagen vom 20.7.2015, und zahlreiche MS wiesen diesbezüglich auf eine enge Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der IOM hin.

-Alle MS bestätigten die Einhaltung der vereinbarten Prioritäten in Bezug auf die Regionen für die Neuansiedlungen. Die meisten MS werden den Schwerpunkt auf die syrischen Flüchtlinge im Libanon, in Jordanien und der Türkei legen. Einige MS haben mitgeteilt, dass sie auch Personen aus anderen Regionen wie dem Horn von Afrika (Sudan) oder Nordafrika (Ägypten) neuansiedeln würden.

-Einige MS (IT, CZ) haben bereits mit begrenzten Neuansiedlungen entsprechend der Regelung begonnen; Liechtenstein erklärte, es habe 20 Syrer aus der Türkei neuangesiedelt und sei damit seinen Verpflichtungen bereits nachgekommen.

-Einige MS gaben an, für wieviele der ihnen zugewiesenen Personen sie eine Neuansiedlung in den Jahren 2016 und 2017 planen.

-Bis zum 30.10.2015 sollten die MS der Kommission offiziell bestätigen, wieviele Personen sie im Einklang mit der im Rahmen der Neuansiedlungsregelung vom 20.7.2015 zugesagten Zahl neuansiedeln werden.

-Auf dieser Grundlage wird die Kommission die aus dem AMIF finanzierten nationalen Programme der MS überarbeiten.

-Zusammenarbeit der MS mit dem UNHCR bei der Ermittlung der für eine Neuansiedlung in Frage kommenden Personen

Schleuserkriminalität

-JOT MARE als wichtigste Anlaufstelle für die Bekämpfung von Schleusernetzen zur Unterstützung der MS bei ihren Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Schleuser.

-Unterstützung von XX Ermittlungen und XX gemeinsamen Einsätzen zur Bekämpfung von Schleusernetzen in XX MS

-Teilnahme von XX bis XX MS an JOT MARE

-Weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen bei der Bekämpfung von Schleusernetzen

-Intensivierung des Einsatzes von gemeinsamen Ermittlungsgruppen und gemeinsamer Maßnahmen zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität

Katastrophenschutz

-Am 24.9.2015 forderte die Kommission alle MS schriftlich auf, ihr mitzuteilen, welche Ressourcen sie zur Verfügung stellen könnten, wenn der Mechanismus während der Flüchtlingskrise aktiviert würde.

-8.10.2015: Letzte Koordinierungssitzung

-19 MS haben bisher auf das Schreiben geantwortet, davon 8 MS positiv (BE, CY, FI, LT, SE, SK, CZ, LV). Vier weitere MS (AT, BG, SI, UK) könnten von Fall zu Fall reagieren.

-Ungarn löste das Katastrophenschutzverfahren am 18.6.2015 und am 11.9.2015 aus.

-Serbien löste das Katastrophenschutzverfahren am 21.9.2015 aus.

-Hilfsbedürftige MS können den Mechanismus auslösen.

-Notfallpläne der MS, welcher Katastrophenschutz bei unterschiedlichen Szenarien notwendig sein könnte und welche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden könnten.

Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT)

-Am 18.9.2015 teilte Frontex dem Verwaltungsrat der Agentur in einem Schreiben Folgendes mit: sollte ein MS, der mit einem plötzlichen und besonders großen irregulären Migrationsdruck an seinen Außengrenzen konfrontiert ist und mehr Unterstützung sowie die Umsetzung der laufenden verstärkten gemeinsamen Operationen fordert, einen Antrag auf ein rasches Eingreifen stellen, wird Frontex positiv auf diesen Antrag reagieren.

-In ihrer Mitteilung über die Bewältigung der Flüchtlingskrise hat die Kommission die Möglichkeit aufgezeigt, den Mechanismus RABIT auszulösen.

-13 MS haben auf das Schreiben des Exekutivdirektors reagiert.

-Bislang (Stand: 7.10.2015) hat kein MS Frontex mitgeteilt, dass er beabsichtige, ein rasches Eingreifen zu beantragen.

-6 MS erklärten ihre Bereitschaft, personelle oder technische Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die noch in diesem Jahr zum Einsatz kommen könnten (sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird).

-Jeder Mitgliedstaat, der mit einem außergewöhnlich hohen, seine Kapazitäten übersteigenden Druck aufgrund einer großen Zahl von Migranten, die versuchen, illegal in das Hoheitsgebiet einzureisen, konfrontiert ist, kann ein von Frontex koordiniertes rasches Eingreifen auslösen.

-Frontex muss in Zusammenarbeit mit den MS die Entwicklung der Lage an den Außengrenzen der EU, insbesondere in den MS, die besonderem und unverhältnismäßigem Druck ausgesetzt sind, permanent beobachten.

-



FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR MASSNAHMEN INNERHALB DER EU

EU-Maßnahmen

Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Nächste Schritte

Verstärkte finanzielle Unterstützung für die Migrationssteuerung: Grenzkontrollen, Asylsysteme, Aufnahme, Rückkehr/Rückführung (siehe Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7 2015 und Berichtigungsschreiben Nr. 2 2016).

- 100 Mio. EUR zusätzlich für Soforthilfe im Rahmen des AMIF und des ISF für 2015, von der Kommission vorgeschlagene und von der Haushaltsbehörde im Schnellverfahren angenommene Abänderung

-Die budgetären Auswirkungen des zweiten Vorschlags für die Umsiedlung von 120 000 Flüchtlingen (einschließlich Beförderungskosten) in Höhe von insgesamt 780 Mio. Euro für 2016 sind im Berichtigungsschreiben Nr. 2 enthalten, das von der Kommission am 14.10.2015 angenommen wird

-Ein weiterer Vorschlag der Kommission für zusätzliche Mittel für 2016 in Höhe von insgesamt 600 Mio. EUR sind ebenfalls im Berichtigungsschreiben Nr. 2 enthalten, das Folgendes umfasst:

-310 Mio. EUR für mehr strukturelle mittelfristige Maßnahmen und für Maßnahmen im Bereich der Erstaufnahme in den am stärksten betroffenen MS;

-Ein weiterer Betrag von 94 Mio. EUR für zusätzliche Soforthilfe;

-110 Mio. EUR für die budgetäre Anpassung des ersten Umsiedlungspakets (40 000 Flüchtlinge) an das zweite Paket;

-zusätzliche Mittel für die Agenturen (siehe unten)

Laufende Soforthilfe:

-Während Österreich am 5.10.2015 eine Soforthilfe in Höhe von 6,3 Mio. EUR im Rahmen des AMIF erhalten hat, wurden Anträge von Ungarn, Griechenland, Deutschland und Kroatien auf einen Gesamtbetrag von mehr als 60 Mio. EUR noch nicht bearbeitet

-Anfang Oktober erhielt Griechenland Mittel in Höhe von 10,7 Mio. EUR und Frankreich Mittel in Höhe von 1.7 Mio. EUR im Rahmen des ISF-Grenzen. Anträge von Griechenland und Kroatien auf zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt mehr als 8 Mio. EUR wurden noch nicht bearbeitet.

-Die MS (plus drei mit den Schengen-Abkommen assoziierte Staaten) haben die zuständigen Behörden benannt.

-75 % der MS haben die Einsatzstruktur geschaffen und mit der Umsetzung der nationalen Programme begonnen.

-Die Mittelzuweisungen für die nationalen Programme von Italien im Rahmen des AMIF und des ISF belaufen sich für den Zeitraum 2014-2020 auf rund 560 Mio. EUR. Erste Vorfinanzierungszahlungen in Höhe von rund 39 Mio. EUR wurden im August 2015 getätigt. Darüber hinaus erhielt Italien im Jahr 2015 19,12 Mio. EUR als Soforthilfe.

Die Mittelzuweisungen für die nationalen Programme von Griechenland im Rahmen des AMIF und des ISF belaufen sich für den Zeitraum 2014-2020 auf rund 474 Mio. EUR. Erste Vorfinanzierungszahlungen in Höhe von rund 33 Mio. EUR wurden Mitte September 2015 getätigt. Darüber hinaus erhielt Griechenland im Jahr 2015 19,5 Mio. EUR als Soforthilfe (einschließlich Zuschuss an das UNHCR)

-Die MS sollten die durch die nationalen Programme im Rahmen des AMIF und des ISF bereitgestellten Fördermittel nutzen. Zu diesem Zweck sollten einige MS noch ihre zuständigen Behörden benennen.

-Die Kommission sollte prüfen, ob die Programmplanung der MS im Rahmen des AMIF und des ISF-Grenzen in Bereichen wie der Aufnahmekapazität im Einklang mit der aktuellen Situation ist oder ob sie überarbeitet werden muss.

-Die Kommission sollte in engem Kontakt zu den MS, die am stärksten unter Druck stehen, die Bedarfsanalyse fertig stellen und ein strukturiertes Vorgehen (Maßnahmen, Zeitplan) für die Bewältigung der aktuellen Notlagen im Rahmen der nationalen Programme und der Soforthilfe sicherstellen.

-Neun nationale Programme, die noch nicht genehmigt wurden, sollten bis Ende November verabschiedet werden.

-In der Sitzung des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank im November sollten Sonderbedingungen für flüchtlingsrelevante Projekte erörtert werden; Bedarfsanalyse bis Ende November

Unterstützung der EU-Agenturen

-Aufstockung der personellen Ressourcen der Agenturen für die Jahre 2015 und 2016

-60 Stellen für Frontex,

-30 Stellen für EASO,

-30 Stellen für Europol.

-50 Mio. EUR für 2016 zur Unterstützung der Frontex-Maßnahmen im Bereich Rückführung und 20 Mio. EUR zur Verstärkung der Frontex-Hotspot-Einsätze].

-

-Unterstützung der MS für die Maßnahmen von Frontex und des EASO

-Vorgeschlagene Unterstützung für den Haushaltsplan 2016



OPERATIVE UND BUDGETÄRE MASSNAHMEN: AUSWÄRTIGES HANDELN

EU-Maßnahmen

Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Nächste Schritte

Diplomatische Offensive für Migration

-Am 8.10.2015 Konferenz auf hoher Ebene zum Thema „Östliche Mittelmeer- und Westbalkan-Route" in Luxemburg. In der anschließenden Erklärung wurden fünf zentrale Aktionsbereiche genannt: (1) Unterstützung für Jordanien, Libanon, Türkei; (2) Unterstützung der Transitländer; (3) Bekämpfung der organisierten Kriminalität/Schleuserkriminalität; (4) Bekämpfung der Ursachen; (5) Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der irregulären Migranten.

-Türkei – Vorlage eines Aktionsplans zur Migration zwischen der EU und der Türkei, einschließlich Maßnahmen zur Unterstützung der Türkei im Rahmen der Flüchtlingskrise und zur Reduzierung der irregulären Ausreisen.

-.

-Deutschland hat die Einsetzung eines hochrangigen Dialogs mit der Türkei über Migration angekündigt

Hochrangige Konferenz

- Nutzung der bestehenden bilateralen und regionalen Rahmen für Dialog und Zusammenarbeit;

- Vereinbarung von Aktionsplänen für die Umsetzung;

- Zusammenarbeit mit der UN und anderen internationalen Organisationen

Ministerforum „Justiz und Inneres“ zwischen der EU und den westlichen Balkanstaaten (Ende 2015);

Monitoring: Sitzung leitender Beamter (Senior Officials’ Meeting – SOM) Anfang 2016 über die Umsetzung der Erklärung zur Konferenz.

Valletta Gipfeltreffen am 11.-12.11.2015

-Politische Erklärung und Aktionsplan

-Follow-up der Maßnahmen zur gezielten Unterstützung, der legalen Migration, der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und der spürbaren Fortschritte im Bereich Rückkehr/Rückführung/Rückübernahme

-Die MS sollten einen Beitrag zum Notfall-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Binnenvertreibungen in Afrika leisten.

 EU – Afrika:

– Besuch der HRVP in Äthiopien und bei der Afrikanischen Union. Am 20.10.2015 wird die Kommission einen hochrangigen Dialog über Migration einleiten. Verpflichtung zur Einführung der gemeinsamen Agenda für Migration und Mobilität, migrationsbezogene Maßnahmen für Äthiopien, verstärkte Zusammenarbeit bei Rückkehr-/Rückführungsmaßnahmen.

-HRVP wird am nächsten Ministertreffen der Länder der Sahelzone teilnehmen

-Durchführung des Pfeilers "Migration" des regionalen Aktionsplans der EU für die Sahelzone für den Zeitraum 2015-2020.

Türkei:

-Fertigstellung des Aktionsplans

Rückübernahme durch Drittstaaten

-Einrichtung einer Fazilität für den Aufbau von Rückübernahmekapazitäten (Jahresarbeitsprogramm 2015 im Rahmen des AMIF)

-MS sollten Projekte für mögliche Finanzierungen im Rahmen der Fazilität vorschlagen und Ressourcen zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr vorsehen

-Ermittlung spezifischer Projekte zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückübernahme mit wichtigen Partnern. Gewährleistung der Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Unterstützung für Wiedereingliederungs- und Rückführungsmaßnahmen in Drittstaaten.

-Am 28.-29.9.2015 fand ein Workshop zum Thema Rückübernahme mit den AKP-Ländern in Brüssel statt.

-Teilnahme der MS an dem Workshop

-Einrichtung nationaler Kontaktstellen im Bereich der Rückübernahme in den EU- und den AKP-Staaten

-Ernennung der Europäischen Migrationsbeauftragten (EMLO)

-Allgemeines Einvernehmen hinsichtlich der traditionellen Eigenmittel für die EMLO, die demnächst in den EU-Delegationen in den wichtigsten Ländern eingesetzt werden

-Vorbereitung des potenziellen Einsatzes der EMLO in Ägypten, Libanon, Niger, Nigeria, Senegal, Pakistan, Serbien, Äthiopien, Sudan, Türkei, Tunesien und Jordanien (Vorbereitung von Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, tatsächlicher Einsatz).

-Bilaterale Gespräche mit afrikanischen Ländern südlich der Sahara, Rückübernahme und/oder andere Ursprungsländer

-G 5 der Sahelzone – 17.6.2015

-Treffen mit den Außenministern von Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad

-Besuch der HRVP in Algerien am 17.9.2015, nach der Informationssitzung der Kommission in Algier am 9.-10.9.2015

-Besuch der HRVP in Niger am 18.9.2015

-Italien – Vorsitzender des regionalen Entwicklungs- und Schutzprogramms für Nordafrika und das Horn von Afrika GD COMM benötigt weitere Unterstützung beim Dialog mit den algerischen Behörden.

-Weitere Dialoge auf hoher Ebene geplant. Geplante Sitzungen:

-Senegal – 19.-21.10.2015.

-Äthiopien – 20.10.15.

- Folgemaßnahmen zum Besuch der HRVP in Niger: Niger wird Maßnahmen auf dem Gipfeltreffen in Valletta vorlegen;

-Erstellen maßgeschneiderter Pakete von „Einflussmöglichkeiten und Anreizen“, die gegenüber denjenigen Drittstaaten einzusetzen sind, die im Bereich der Rückübernahme nicht in vollem Umfang zusammenarbeiten;

-Wiederaufnahme der Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit den nordafrikanischen Ländern (als Folgemaßnahme);

-eventuelle Aufnahme neuer Verhandlungen mit anderen Ländern.

- Pakistan: Sitzung zur Rückübernahme zwischen Griechenland, der Kommission und Pakistan. Drei Sitzungen der Gemischten Rückübernahmeausschüsse in den Jahren 2014 und 2015, auf denen Aktionsplan beschlossen wurde, der Pakistan ermöglichen soll, seine im Juni 2015 eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen

-8.10.2015: Sitzungen in Athen der Vertreter der griechischen Behörden und der pakistanischen Botschaft; identifizierten spezielle Probleme und einigten sich darauf, das Problem zu entschärfen.

Pakistan: Follow-up-Sitzungen - Umsetzung weiterer Verpflichtungen im Rahmen der Gemischten Rückübernahmeausschüsse der Jahre 2014 und 2015. Potenzieller EU-Pakistan Aktionsplan zur Migration, der die Bereiche Rückübernahme, Bekämpfung der Schleuserkriminalität und Unterstützung umfasst, sollte anlässlich des Besuchs von Kommissionsmitglied Avramopoulos am 29.10.2015 erörtert werden

-Nächste Sitzung des Gemischten Rückübernahmeausschusses im ersten Halbjahr 2016 in Brüssel.

Treuhandfonds

-Europäischer Rat hat sich verpflichtet, mindestens 1 Mrd. EUR zusätzlich aus dem EU-Haushalt und den Haushalten der MS für die dringenden Bedürfnisse der Flüchtlinge bereitzustellen, indem das UNHCR, das Welternährungsprogramm und andere humanitäre Organisationen unterstützt werden.

-Kommission hat bereits vorgeschlagen, in diesem Jahr 200 Mio. EUR für humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge und im Jahr 2016 weitere 300 Mio. EUR für humanitäre Hilfe bereitzustellen.

-Haushaltsbehörde: Europäisches Parlament und Rat haben im Schnellverfahren

-Verträge im Wert von 50 Mio. EUR mit den Agenturen der Vereinten Nationen und anderen humanitären Organisationen (z. B. IKRK) unterzeichnet, die eine Vorfinanzierung vorsehen.

-Fast 275 Mio. EUR wurden seit dem 23. September zugesagt

-Von den MS wird ein Beitrag in gleicher Höhe für humanitäre Hilfe erwartet.

-Verträge über 200 Mio. EUR an humanitärer Hilfe sind bis Ende November auszuhandeln.

Treuhandfonds

Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika:

-Vorschlag der Kommission, 1,8 Mrd. EUR aus EU-Mitteln (Instrumente des EU-Haushalts und EEF) für einen Notfall-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Binnenvertreibungen in Afrika bereitzustellen. Der geografische Geltungsbereich erstreckt sich auf neun Länder der Sahelzone und der Tschadseeregion; neun Länder am Horn von Afrika und fünf Länder in Nordafrika.

- Bislang haben drei MS insgesamt 9 Mio. EUR zugesagt (ES, DE und LU). Andere MS wie NO und CH haben sich zur Zahlung eines Beitrags bereit erklärt.

- positive Stellungnahme des EEF-Ausschusses

-Beschlüsse der Kommission zum Treuhandfonds sind vor dem Valletta-Gipfeltreffen zu verabschieden.

-Es sollte sichergestellt werden, dass die EU-MS und andere internationale Partner den EU-Beiträgen entsprechende erhebliche und stetige Beiträge zu dem Fonds leisten

Regionaler Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise:

-500 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt

- Zwei MS haben insgesamt 8 Mio. EUR an zusätzlicher Unterstützung zugesagt (IT 3 Mio. EUR und DE 5 Mio. EUR)

Kapazitätenaufbau

-Türkei – Aktionsplan (siehe oben)

-Serbien/ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Sondermaßnahme in Höhe von 10 Mio. EUR. Förderung des Aufbaus von Kapazitäten in beiden Ländern (einschließlich Ausrüstung) und humanitäre Hilfe für Flüchtlinge

-Vorbereitung eines Programms in Höhe von 8 Mio. EUR aus dem IPA- Regionalprogramm (Instrument für Heranführungshilfe) Ziel ist die Verstärkung der Kapazitäten (einschließlich der Registrierung von Flüchtlingen) in den westlichen Balkanstaaten.

Afrika - Niger: Stärkung des multifunktionalen Zentrums in Agadez, direkte Unterstützung und Information der Migranten zum Thema "Registrierung" sowie Bereitstellung von Möglichkeiten für eine sichere und freiwillige Rückkehr und die Wiedereingliederung in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern. Unterstützung der örtlichen Gemeinschaften (Finanzierung der 1. Phase in Höhe von 1,5 Mio. EUR durch das Stabilitäts- und Friedensinstrument)

-Start der gemeinsamen Ermittlungsgruppe in Niger (von der EU finanziert, durch Spanien und Frankreich durchgeführt) zur Stärkung der Kapazitäten Nigers zur Bekämpfung der irregulären Einwanderung

-Türkei – Aktionsplan (siehe oben).

-Serbien/ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Ausarbeitung von Verträgen, Auszahlung und Umsetzung in den kommenden Wochen.

-Anlaufen des Projekts zur Stärkung der Kapazitäten der ostafrikanischen Länder zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten – voraussichtlicher Projektstart: Januar 2016

-Vorbereitung des regionalen Entwicklungs- und Schutzprogramms der EU am Horn von Afrika, um die Kapazitäten von Kenia, Äthiopien und Sudan im Bereich des Flüchtlingsschutzes und der Aufnahmekapazitäten zu verstärken

-Projekt zur Stärkung der Kapazitäten der Regierungen im Bereich Rückkehr und nachhaltige Wiedereingliederung (Schwerpunkt Afrika) - voraussichtlicher Projektstart: Januar 2016

-Projekt zur Unterstützung des Dialogs der AU/EU-Expertengruppe über Migration und Mobilität, des Rabat-Prozesses und des Khartum-Prozesses – voraussichtlicher Projektstart: Dezember 2015

-Vorlage des Entwurfs für eine Erklärung zur Mobilitätspartnerschaft, um mit dem Libanon einen Dialog einzuleiten. Stärker proaktiver Ansatz der MS in Bezug auf die Umsetzung der bestehenden Mobilitätspartnerschaft EU-Jordanien und hinsichtlich des künftigen Abkommens zwischen der Union und Libanon.

-Konzeption und Umsetzung der neuen regionalen Entwicklungs- und Schutzprogramme der EU in Nordafrika und am Horn von Afrika Anfang 2016.



ANWENDUNG DES EU-RECHTS

Instrument

EU-Maßnahmen

Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Nächste Schritte

Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU

-18 anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht- oder teilweiser Mitteilung von Umsetzungsmaßnahmen; MS erhielten Fristsetzungsschreiben;

-6 anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung/mangelhafter Anwendung im Stadium des Fristsetzungsschreibens

-1 MS erhielt ein Verwaltungsschreiben aufgrund von Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit der jüngsten Rechtsvorschriften des MS mit den Bestimmungen dieses Instruments

1 MS hat die vollständige Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt. Die Mitteilung wird derzeit geprüft (FR)

-Falls die MS die Richtlinie nicht vollständig umsetzen, könnten mit Gründen versehene Stellungnahmen und Anrufungen des Gerichtshofs folgen.

-Falls die MS die Richtlinie nicht einhalten, könnten mit Gründen versehene Stellungnahmen und Anrufungen des Gerichtshofs folgen

Richtlinie 2013/33/EU über Aufnahmebedingungen

-19 anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht- oder teilweiser Mitteilung von Umsetzungsmaßnahmen; MS erhielten Fristsetzungsschreiben;

-8 anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtübereinstimmung bzw. mangelhafter Anwendung im Stadium des Fristsetzungsschreibens

-1 MS erhielt ein Verwaltungsschreiben aufgrund von Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit der jüngsten Rechtsvorschriften des MS mit den Bestimmungen dieses Instruments

2 MS haben die vollständige Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt. Die Mitteilungen werden derzeit geprüft (FR/ES)

-Falls die MS die Richtlinie nicht vollständig umsetzen, könnten mit Gründen versehene Stellungnahmen und Anrufungen des Gerichtshofs folgen.

-Falls die MS die Richtlinie nicht einhalten, könnten mit Gründen versehene Stellungnahmen und Anrufungen des Gerichtshofs folgen

Anerkennungsrichtlinie 2011/95/EU

-13 anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht- oder teilweiser Mitteilung von Umsetzungsmaßnahmen;

-11 MS wurden Fristsetzungsschreiben zugeschickt;

-2 MS erhielten mit Gründen versehene Stellungnahmen;

-1 anhängiges Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoß/mangelhafter Anwendung

-Falls die MS die Richtlinie nicht vollständig umsetzen, könnten mit Gründen versehene Stellungnahmen und Anrufungen des Gerichtshofs folgen.

-Falls der MS die Richtlinie nicht einhält, könnten mit Gründen versehene Stellungnahmen und Anrufungen des Gerichtshofs folgen

Dublin-Verordnung (EU) Nr. 604/2013

-1 offenes Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoß gegen die Richtlinie; Dem MS wurde ein Aufforderungsschreiben zugesandt.

-Falls der MS die Richtlinie nicht einhält, könnten eine mit Gründen versehene Stellungnahme und danach die Anrufung des Gerichtshofs folgen.

Eurodac-Verordnung (EU) Nr. 603/2013

An 5 MS wurde ein Verwaltungsschreiben versandt, in dem sie um Klarstellung in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften für die Übermittlung von Fingerabdrücken gebeten wurden;

Die MS haben die Verwaltungsschreiben beantwortet

-Abhängig von den Ergebnissen der Bewertung der Antworten auf die Verwaltungsschreiben könnten förmliche Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.

Richtlinie 2011/51/EU über langfristig Aufenthaltsberechtigte

-7 anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht- oder teilweiser Mitteilung von Umsetzungsmaßnahmen; MS erhielten Fristsetzungsschreiben;

-Falls die MS die Richtlinie nicht vollständig umsetzen, könnten mit Gründen versehene Stellungnahmen und Anrufungen des Gerichtshofs folgen.

Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG

-4 anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung; MS erhielten Fristsetzungsschreiben; an 3 MS wurde ein Verwaltungsschreiben versandt, in dem sie um Klarstellung in Bezug auf das Erlassen von Rückkehrentscheidungen für irregulär aufhältige Drittstaatsangehörige gebeten wurden;

-An 7 MS wurde ein Verwaltungsschreiben versandt, in dem sie um Klarstellung in Bezug auf die Vollstreckung von Rückkehrentscheidungen für irregulär aufhältige Drittstaatsangehörige gebeten wurden; 1 MS erhielt ein Verwaltungsschreiben aufgrund von Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit der jüngsten Rechtsvorschriften des MS mit den Bestimmungen dieses Instruments

-Falls die MS die Richtlinie nicht einhalten, könnten den Fristsetzungsschreiben mit Gründen versehene Stellungnahmen und Anrufungen des Gerichtshofs folgen;

-Abhängig von den Ergebnissen der Bewertung der Antworten auf die Verwaltungsschreiben könnten förmliche Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden

Schengener Grenzkodex - Verordnung (EG) Nr. 562/2006

-1 MS erhielt ein Verwaltungsschreiben aufgrund von Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit der jüngsten Rechtsvorschriften des MS mit den Bestimmungen dieses Instruments

-Abhängig von den Ergebnissen der Bewertung der Antworten auf das Verwaltungsschreiben könnten förmliche Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.

Top

Brüssel, den 14.10.2015

COM(2015) 510 final

ANHANG

zu der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Die Bewältigung der Flüchtllingskrise: Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


Anhang 2: Griechenland – Lagebericht vom 11. Oktober 2015

I.    Hotspots

Was wurde bereits unternommen?

1.Die griechischen Behörden und Frontex haben das Personal auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Kos und Leros aufgestockt.

2.Lesbos hat seine Erstaufnahmekapazitäten erheblich erweitert (1480 Plätze im Erstaufnahmelager, dem Screening-Zentrum und dem provisorischen Flüchtlingslager in Karatepe) und wird seine Arbeit in Kürze in vollem Umfang aufnehmen können.

3.Frontex und EASO haben auf der Grundlage des griechischen Fahrplans für Umverteilungen und Hotspots Aufrufe zur Abordnung von zusätzlichen Mitarbeitern und zur Bereitstellung von zusätzlicher Ausrüstung gestartet. Diese Aufrufe ergingen zusätzlich zu dem Aufruf zur Bereitstellung zusätzlicher Eurodac-Ausrüstung vom Juli dieses Jahres.

4.Frontex und EU-Lisa haben ein Pilotprojekt zum Ausbau der Kapazitäten in den Bereichen Registrierung und Datenübertragung gestartet.

5.Die Kommission und die EU-Agenturen sind zwecks der Bereitstellung von Sachleistungen (Experten und Ausrüstung) in ständigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten. Bislang kamen [3%] der angeforderten Unterstützung von den Mitgliedstaaten [to be finalized before the EUCO]. Jegliche Unterstützung sollte über die eigens eingerichteten EU-Strukturen (EURTF) erfolgen.

6.Die Kommission hat Vorfinanzierungszahlungen aus den einschlägigen EU-Fonds (AMIF und ISF), einschließlich zur Finanzierung von Soforthilfe, getätigt.

7.Durch den Transfer von Geräten und Anlagen von Festlandsdiensten auf die Inseln hat Griechenland Eurodac verstärkt genutzt.

8.Mit der Einrichtung der zuständigen Behörde für die Verwaltung des AMIF und des ISF hat Griechenland begonnen, die internen Hindernisse für die Nutzung der zweckgebundenen EU-Mittel abzubauen.

Wo besteht noch Handlungsbedarf?

1.Griechenland muss den Aktionsplan für die Einführung der übrigen Hotspots vor Ende November 2015 durchführen.

2.Griechenland sollte die Registrierungskapazitäten innerhalb des Eurodac-Systems weiter ausbauen und sich dabei auf die Ergebnisse des von Frontex und EU-Lisa durchgeführten Pilotprojekts stützen.

3.Die Mitgliedstaaten sollten auf die ständigen Aufrufe von Frontex zur Bereitstellung von Eurodac-Anlagen reagieren.

4.Griechenland sollte die provisorischen Aufnahmekapazitäten in den Hotspots ausbauen.

5.Griechenland sollte sicherstellen, dass die Hotspots personell ausreichend ausgestattet sind; zu diesem Zweck sollten Möglichkeiten interner Personalumschichtungen innerhalb des öffentlichen Dienstes ausgelotet werden.

6.Griechenland sollte die Effizienz der Erstaufnahme und Registrierung auf Lesbos verbessern, indem zusätzliche Registrierungseinheiten in der Nähe der Anlandestellen eingesetzt werden.

7.Griechenland sollte eine Führungsstruktur für das Krisenmanagement schaffen, um die tägliche Kontrolle der Hotspots und der Umverteilungen sicherzustellen.

8.Die Kommission sollte gewährleisten, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten über die eingerichteten EU-Strukturen (z. B. Regionale Taskforce der Europäischen Union) abgewickelt werden.

9.Die Mitgliedstaaten sollten auf die Aufrufe von Frontex und EASO zur Abordnung von zusätzlichen Mitarbeitern für die Hotspots unverzüglich reagieren.

II. Rückkehr/Rückführungen

Was wurde bereits unternommen?

1.Nach der Aussetzung des Rückführungsprogramms vom 30. Juni 2015 fand am 15. Oktober der erste von Frontex organisierte Sammelrückflug nach Nigeria statt.

2.Die Kommission hat Griechenland dabei unterstützt, durch die Präzisierung und Straffung der Rückführungsverfahren im Rahmen des zwischen der EU und Pakistan geschlossenen Rückübernahmeabkommens zu einer Einigung mit der Botschaft von Pakistan in Athen zu gelangen.

3.Ende dieser Woche wird eine Ausschreibung für die Wiederaufnahme des durch den ISF finanzierten Rückführungsprogramms veröffentlicht.

4.Ein weiterer von Frontex organisierter Sammelrückflug nach Pakistan ist geplant. Die pakistanische Botschaft hat zugesagt, für 26 Staatsangehörige die erforderlichen Reisepapiere auszustellen.

5.Griechenland hat derzeit im Bereich der Abschiebehafteinrichtungen ausreichende Kapazitäten, um ein Rückführungsprogramm durchzuführen.

Wo besteht noch Handlungsbedarf?

1.Griechenland sollte die Ausschreibung für das Rückführungsprogramm rasch zum Abschluss bringen und sein Rückführungsprogramm unverzüglich wieder aufnehmen.

2.Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten Griechenland bei seinen Demarchen mit den Herkunftsländern im Zusammenhang mit Rückübernahmeabkommen unterstützen.

 

III. Umverteilung

Was wurde bereits unternommen?

1.Die Kommission hat Griechenland dabei unterstützt, die erforderlichen Verwaltungsverfahren für die effiziente Durchführung der Umverteilungsbeschlüsse einzurichten.

2.Griechenland hat Informationsmaßnahmen gestartet, um den für die Umverteilung in Betracht kommenden Asylsuchenden die Vorteile des Umverteilungsprogramms zu erläutern.

3.Erster Flug mit 30 syrischen Staatsangehörigen nach Luxemburg wird derzeit organisiert.

4.Griechenland hat die Personalausstattung seines Asyldienstes seit Juni 2015 um 30 % aufgestockt, indem hauptsächlich mit EWR-Zuschüssen finanzierte Mitarbeiter befristet angestellt wurden.

5.Griechenland hat innerhalb seines Asyldienstes ein Referat für Umverteilungsverfahren eingerichtet.

6.Der Asyldienst und EASO haben sich auf einen operativen Plan geeinigt, in dem die Bedingungen für die Zusammenarbeit in den Hotspots und im Rahmen des Umverteilungsprogramms festgelegt sind.

Wo besteht noch Handlungsbedarf?

1.Griechenland muss seine Informationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umverteilungsprogramm verstärken.

2.Die Mitgliedstaaten müssen unverzüglich Verbindungsoffiziere für Griechenland benennen.

3.Die Mitgliedstaaten sollten umfassende Informationen zum Umverteilungsprogramm vorbereiten und bereitstellen, um die in Betracht kommenden Antragsteller besser aufzuklären.

4.Die Mitgliedstaaten sollten angemessene Aufnahmeeinrichtungen und Integrationsmaßnahmen (Bereitstellung von Wohnraum und Unterkunft, ärztliche Versorgung, Sprachkurse, Einschulung usw.) bereitstellen und zu diesem Zweck in vollem Umfang die Finanzinstrumente nutzen, die einer geteilten Mittelverwaltung unterliegen (AMIF, ESF, FEAD, ELER, EFRE).

5.Griechenland sollte seine Kapazitäten im Bereich der offenen Aufnahmezentren ausbauen.

6.Griechenland sollte die Bearbeitungskapazitäten seines Asyldienstes durch den von EASO und UNHCR organisierten Einsatz zusätzlicher Mitarbeiter.

 IV. Mittelfristige Maßnahmen

1.Mit der technischen Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten sollte Griechenland sicherstellen, dass die systemischen und strukturellen Mängel seiner Migrations- und Asylsysteme innerhalb der kommenden sechs Monate nachhaltig behoben werden.

2.Griechenland sollte die Entscheidungsstrukturen auf allen Verwaltungsebenen, einschließlich der dezentralen Verwaltung, besser koordinieren.

3.Griechenland sollte seine Fähigkeit, zweckgebundene EU-Mittel effektiv zu nutzen, weiter ausbauen.

4.Griechenland sollte seine Aufnahmekapazitäten auf den Inseln und auf dem Festland weiter ausbauen, um für neue massive Flüchtlingsankünfte gerüstet zu sein.

5.Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten Griechenland, auf der Grundlage der technischen Unterstützung der Kommission, beim Ausbau der Kapazitäten der zuständigen Ministerien und Dienststellen, einschließlich der für die Nutzung der Mittel zuständigen Stellen, helfen.

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Brüssel, den 14.10.2015

COM(2015) 510 final

ANHANG

zu der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Bewältigung der Flüchtlingskrise: Lagebericht zur Umsetzung der Prioritäten im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


Anhang 3: Italien – Lagebericht vom 11. Oktober 2015

I.    Hotspots

Was wurde bereits unternommen?

1.Vor zwei Wochen haben die italienischen Behörden den ersten Hotspot auf Lampedusa eröffnet. Der Hotspot ist dank der Zusammenarbeit mit EASO und Frontex in vollem Umfang funktionsfähig. Die Vorschriften zur Abnahme von Fingerabdrücken in dem Hotspot werden zunehmend eingehalten, wenn sich auch Migranten in mehreren Fällen nach wie vor keine Fingerabdrücke abnehmen lassen wollen.

2.Alle anderen Hotspots wurden bereits bestimmt. Die meisten können in den kommenden Wochen ihre Arbeit aufnehmen. Zwei Hotspots – Taranto und Augusta – werden erst Ende 2015 funktionsfähig sein.

3.In allen Hotspots müssen 10 Frontex-Experten für die Abnahme von Fingerabdrücken, 2 Debriefing-Teams und 2 Screening-Teams, zusammen mit einem Team von 3 EASO-Experten für die Bereitstellung von Informationen, im Einsatz sein. Dank der laufenden Aufrufe von Frontex und EASO dürfte es möglich sein, den Bedarf in allen Hotspots zu decken, sofern die MS Experten in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen.

4.Eine Regionale Taskforce der Europäischen Union (EURTF) hat bereits im Juli ihre Arbeit in Catania aufgenommen und ist dank der Zusammenarbeit mit allen Agenturen voll einsatzbereit. Allerdings muss die Arbeit von Europol besser in das Hotspot-Konzept integriert werden, um vor allem den Informationsaustausch zwischen den italienischen Beamten der Staatsanwaltschaft, den Strafverfolgungsbeamten und Europol zu verbessern.

5.Um die volle Funktionsfähigkeit der Hotspots zu gewährleisten, haben die italienischen Behörden ihre Bedürfnisse aufgelistet, die sie derzeit in einer umfassenden Bedarfsanalyse zusammenführen, auf deren Grundlage sie dann ein aus den Europäischen Fonds zu finanzierendes Hilfspaket beantragen werden. Für den 16. Oktober wurde eigens eine Fachsitzung mit der Kommission anberaumt.

Wo besteht noch Handlungsbedarf?

1.Die anderen Hotspots müssen ihre Arbeit fristgemäß aufnehmen, damit die volle Funktionsfähigkeit des Systems gewährleistet ist und der Migrationsdruck auf Lampedusa verringert wird. Die Zu- und Abgänge in den Hotspots müssen fortlaufend beobachtet werden, um einschätzen zu können, ob weitere Hotspots eingerichtet werden müssen.

2.Italien sollte sicherstellen, dass die bestehenden Inhaftierungskapazitäten in vollem Umfang genutzt werden, um die Einhaltung der Identifizierungsvorschriften zu gewährleisten. Italien sollte weitere Plätze in Hafteinrichtungen zur Verfügung stellen, um die für ein effektives Identifizierungs- und Rückführungsverfahren erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen.

3.Die Mitgliedstaaten sollten nach den Aufrufen von Frontex und EASO unverzüglich Experten bereitstellen, die für langfristige Einsätze zur Verfügung stehen und voll einsatzfähig sind.

4.Italien sollte die Überarbeitung der bestehenden Inhaftierungsstandards erwägen, um sicherzustellen, dass längerfristige Inhaftierung in schwierigen Fällen, in denen die Inhaftierung unabdingbar ist, um den Prozess der Identifizierung abzuschließen, möglich ist.

5.Die italienischen Behörden sollten weitere, an die Regelungen der Kommission angelehnte Leitlinien zur angemessenen Anwendung von Gewalt in Fällen, in denen Migranten die Identifizierung verweigern, erstellen.

6.Um den raschen Transfer der Migranten von den Hotspots zu den Aufnahme- oder Inhaftierungseinrichtungen sicherzustellen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kommission um logistische Unterstützung in Form eines ECHO-Rahmenvertrags für die Durchführung von Charterflügen ersucht werden wird.

II.    Rückkehr/Rückführungen

Was wurde bereits unternommen?

1.Die italienischen Behörden haben beträchtliche Ressourcen in das Rückkehr-/Rückführungsverfahren investiert, so dass das Verfahren in vielen Fällen (Ägypten, Tunesien) bereits greift. Seit Anfang des Jahres wurden 72 Sammelrückflüge organisiert.

2.Italien handelt derzeit mit mehreren afrikanischen Ländern südlich der Sahara operative Abkommen aus, die die rasche Rückführung von Drittstaatsangehörigen (insbesondere aus dem westlichen Afrika) gewährleisten sollen. Während mit Gambia bereits Einigung erzielt wurde, wurden anderen Drittstaaten Entwürfe vorgelegt. Außerdem wurde die Zusammenarbeit mit Nigeria ausgebaut.

3.Italien beteiligt sich an den von Frontex regelmäßig organisierten Sammelrückflügen.

Wo besteht noch Handlungsbedarf?

1.Italien sollte seine Anstrengungen zur Rückführung von irregulären Migranten aus Ländern südlich der Sahara verstärken. Die Kommission und EEAS sollten die italienischen Behörden beim Abschluss operativer Abkommen mit den Ländern südlich der Sahara unterstützen, um die effiziente und effektive Rückführung irregulärer Migranten sicherzustellen. Dazu kann auch die finanzielle Unterstützung der Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme zwischen Italien und den Ländern südlich der Sahara gehören.

2.Italien sollte einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Langstrecken-Rückflügen (afrikanische Länder südlich der Sahara), für den ab 250 000 EUR eine Ausschreibung erforderlich ist, schließen. Die Kommission kann solche Flüge unterstützen, und die von Frontex organisierten Rückflüge könnten auch darunter fallen.

3.Italien sollte sicherstellen, dass Asylanträge, mit denen eindeutig versucht wird, die Rückführungsmaßnahmen zu vereiteln, rasch bearbeitet werden. Dies könnte durch die Bereitstellung spezieller Bearbeitungskapazitäten für derartige Fälle erreicht werden. Darüber hinaus könnte auch die Überarbeitung der Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung in offensichtlich unbegründeten Fällen in Erwägung gezogen werden.

4.Italien sollte Frontex und der Kommission vor der Fachsitzung am 16. Oktober 2016 eine aussagekräftige Analyse des Bedarfs im Bereich Rückkehr/Rückführungen übermitteln.

5.Bei den Frontex-Sammelrückflügen, insbesondere bei den Rückflügen in die Länder südlich der Sahara, sollten, wann immer dies angebracht ist, Zwischenlandungen in Italien vorgesehen werden.

III.    Umverteilung

Was wurde bereits unternommen?

1.Am 9. Oktober fand im Rahmen der Umverteilung der erste Flug nach Schweden mit 19 eritreischen Staatsangehörigen an Bord statt. Die Tatsache, dass dieser Flug organisiert werden konnte, ist der Beweis dafür, dass die für die Einführung des Umverteilungssystems erforderlichen Verfahren vorhanden sind.

2.Italien hat für Personen, die für eine Umverteilung in Betracht kommen, spezielle Zentren eingerichtet. Das in der Villa Sikania untergebrachte Umverteilungszentrum hat seine Arbeit bereits aufgenommen. EASO-Mitarbeiter führen dort die vor der Umverteilung obligatorischen Befragungen durch. Zwei weitere Zentren in Crotone und Bari müssen noch so ausgestattet werden, dass sie ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen können.

3.In Zusammenarbeit mit der Kommission wurden Treffen der Verbindungsbeamten in Rom und der anderen europäischen Dublin-Einheiten organisiert, um das Verfahren zu erleichtern und um allen Mitgliedstaaten die technischen Einzelheiten des Verfahrens zu erklären.

4.Um den vorhandenen Rückstand aufzuarbeiten, wurden in den wichtigsten Transitstädten (Rom und Mailand) EASO-Teams eingesetzt, die die italienischen Behörden bei der Registrierung der Personen, die einen Antrag auf Umverteilung stellen, unterstützen.

5.EASO hat einen Aufruf zur Bereitstellung von Experten gestartet, die die italienische Dublin-Einheit verstärken sollen (10 Experten angefordert – 3 Experten bereits im Einsatz, der Einsatz von 2 Experten steht kurz bevor).

Wo besteht noch Handlungsbedarf?

1.Alle Mitgliedstaaten sollten im Detail angeben, wie viele Plätze sie bis Jahresende im Rahmen des Umverteilungsprogramms zur Verfügung stellen werden. Die Zusagen sollten sich am Anfang auf eine begrenzte Anzahl von Plätzen beziehen, damit die Umverteilungen nach und nach zunehmen und schließlich einen normalen Rhythmus erreichen können.

2.Italien sollte sicherstellen, dass sich im Rahmen des anfangs in Zusammenarbeit mit Schweden angewandten Umverteilungsverfahrens Standard-Vorgehensweisen herauskristallisieren, die landesweit angewandt werden. Italien sollte seine Dublin-Einheit verstärken, damit das Verfahren rasch eingeführt werden kann.

3.Italien sollte in der Dublin-Einheit eine Datenbank einrichten, um das Abgleichverfahren zu unterstützen, und gewährleisten, dass das erforderliche IT-System entsprechend aktualisiert wird.

4.Italien sollte die zwei als Umverteilungszentren bestimmten Einrichtungen eröffnen, und EASO sollte rasch Experten dorthin entsenden.

5.Italien sollte mit Hilfe von EASO und UNCHR Informationen entwickeln, die auf für eine Umverteilung in Betracht kommende Personen abzielen. Die Kommission könnte diese Maßnahme beispielsweise durch die Finanzierung eines Pools von Kulturmediatoren unterstützen.

IV.    Mittelfristige Maßnahmen

Italien sollte die Prüfung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesamteffizienz seines Asylverfahrens als Priorität einstufen, um die rasche Behandlung der für die Umverteilung nicht in Betracht kommenden Personen und die Kohärenz der entsprechenden Entscheidungen zu gewährleisten. Auch die Effizienz des Berufungsmechanismus könnte durch Straffung der Verfahren verbessert werden, so dass man in zweiter Instanz rascher zu Entscheidungen gelangen könnte.

Italien sollte ferner prüfen, wie landesweit eine einheitlichere Qualität der Aufnahmebedingungen gewährleistet werden kann, wie auf den in mehreren Regionen angewandten bewährten Vorgehensweisen aufgebaut werden kann bzw. wie diese auf andere Bereiche übertragen werden können.

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Brüssel, den 14.10.2015

COM(2015) 510 final

ANHANG

zu der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

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Anhang 4 – Karte der in Griechenland ausgewiesenen „Hotspots‟

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Anhang 5 – Karte der in Italien ausgewiesenen „Hotspots‟

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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

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Anhang 6 Stand des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

 

Asylverfahrens-richtlinie 2013/32/EU

Richtlinie über Aufnahme-bedingungen 2013/33/EU

Asyl-anerkennungs-richtlinie 2011/95/EU

EURODAC-Verordnung EU/603/2013

Rückführungs-richtlinie 2008/115/EU

 

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Österreich

 

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

 

 

 

Belgien

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Bulgarien

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

RO wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Zypern

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

 

Kroatien

 

 

 

 

Tschechische Republik

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Dänemark

Entfällt

Entfällt

Entfällt

 

Estland

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 

Finnland

 

 

 

 

Frankreich

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Vollständige Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt –

wird derzeit geprüft

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Vollständige Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt –

wird derzeit geprüft

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Deutschland

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Griechenland

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

 

Zweites LFN wegen mangelhafter Anwendung

Ungarn

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

 

Verwaltungsschreiben hinsichtlich der Vereinbarkeit neu erlassener Rechtsvorschriften

Irland

Entfällt

Entfällt

Entfällt

 

Entfällt

Italien

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Antwort erhalten

Lettland

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 

Litauen

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 

Luxemburg

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 

Malta

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Niederlande

 

 

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Polen

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 

Portugal

 

 

 

 Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Rumänien

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 

Slowakei

 

 

 

 

Slowenien

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 

Spanien

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Vollständige Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt –

wird derzeit geprüft

RO wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

Teilweise Umsetzung mitgeteilt

 

Schweden

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

LFN wegen fehlender Umsetzungsmitteilung

 

 

 

Vereinigtes Königreich

Entfällt

Entfällt

Entfällt

 

Entfällt

40 neue Beschlüsse seit dem 23. September 2015

LFN (Letter of Formal Notice) = Aufforderungsschreiben

RO (Reasoned Opinion) =

Mit Gründen versehene Stellungnahme

Hinweis: Aktualisierungen beziehen sich auf den Zeitraum vom 24. September bis zum 10. Oktober 2015

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ANHANG

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Anhang 7: Finanzielle Zusagen der Mitgliedstaaten seit dem 23. September 2015, in Mio. EUR

Mitglied-staat

Treu-hand-fonds für Syrien

Treu-hand-fonds für Afrika

Seit dem 23. September 2015 zugesagte humanitäre Hilfe

Insgesamt

Welt-ernährungs-programm

UNHCR

Sonstige

CY

 

 

0,02

 

 

0,02

CZ

0,20

0,20

DE

5,00

3,00

40,00

60,00

108,00

ES

3,00

3,50

6,50

FI

 

 

 

7,60

7,60

IT

3,00

1,00

 

22,21

26,21

LU

 

3,00

0,20

0,10

0,76

4,06

LV

0,05

0,05

PL

 

 

1,00

1,00

 

2,00

UK

 

 

137,00

137,00

Gesamt-zusagen

8

9

274,64

291,64

Zusätzlicher EU-Beitrag

500

1800

500,00

Erforderlicher Gesamtbetrag

1000

3600

1000,00

Fehlbetrag

492

1791

225,36

Hinweis:    Bis zum 12. Oktober 2015 mitgeteilte spezifische Zusagen

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ANHANG 8

Finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und dem Fonds für die innere Sicherheit

Langfristig verfügbare Mittel 2014-2020

Erste Auszahlungen langfristig verfügbarer Mittel im Jahr 2015

Soforthilfe

 

AMIF-Zuweisung
in EUR

ISF-Grenzen-Zuweisung
in EUR

ISF-Polizei-Zuweisung
in EUR

AMIF- + ISF-Zuweisungen GESAMT
in EUR

Erste AMIF-Vorfinanzierung (grün = ausgezahlt)
in EUR

Erste ISF-Vorfinanzierung (grün = ausgezahlt)
in EUR

AMIF-Soforthilfe
in EUR

ISF (Grenzen)-Soforthilfe
in EUR 

Österreich

70 533 977

14 383 227

12 162 906

97 080 110

4 937 378,39

1 858 229,31

6 280 000 

Belgien

98 264 742,12

21 317 321

17 903 270

137 485 333,12

6 878 531,95

2 745 441,37

Bulgarien

10 006 777

40 757 630

32 002 293

82 766 700

700 474,39

5 093 194,61

4 100 000

Kroatien

17 133 800

35 609 771

19 095 426

71 838 997

1 199 366,00

3 829 363,79

weitere Anträge in Bearbeitung

weitere Anträge in Bearbeitung

Zypern

32 308 677

34 507 030

8 117 257

74 932 964

2 261 607,39

2 983 700,09

940 000

Tschechische Republik

27 685 177

15 155 484

17 029 012

59 869 673

1 937 962,39

2 252 914,72

Dänemark

entfällt

10 322 133

entfällt

10 322 133

entfällt

722 549,31

Estland

10 156 577

21 781 752

13 480 269

45 418 598

710 960,39

2 468 341,47

Finnland

44 138 777

37 294 528

15 682 348

97 115 653

3 089 714,39

3 708 381,32

Frankreich

286 590 577

107 049 342

70 114 640

463 754 559

20 061 340,39

12 401 478,74

8 980 000

1 730 000

Deutschland

221 416 877

54 948 437

79 504 401

355 869 715

15 499 181,39

9 411 698,66

7 030 000

weitere Anträge in Bearbeitung

Griechenland

259 348 877

194 354 388

20 489 650

474 192 915

18 154 421,39

15 039 082,66

1 180 000

weitere Anträge in Bearbeitung

18 300 700

weitere Anträge in Bearbeitung



Langfristig verfügbare Mittel 2014-2020

Erste Auszahlungen langfristig verfügbarer Mittel im Jahr 2015

Soforthilfe

 

AMIF-Zuweisung
in EUR

ISF-Grenzen-Zuweisung
in EUR

ISF-Polizei-Zuweisung
in EUR

AMIF- + ISF-Zuweisungen GESAMT
in EUR

Erste AMIF-Vorfinanzierung (grün = ausgezahlt)
in EUR

Erste ISF-Vorfinanzierung (grün = ausgezahlt)
in EUR

AMIF-Soforthilfe
in EUR

ISF (Grenzen)-Soforthilfe
in EUR 

Ungarn

24 113 477

40 829 197

20 663 922

85 606 596

1 687 943,39

4 304 518,33

5 210 000

weitere Anträge in Bearbeitung

1 490 000

Irland

22 679 077

entfällt

9 243 080

31 922 157

1 587 535,39

647 015,60

Italien

315 355 777

188 256 897

56 631 761

560 244 435

22 074 904,39

17 142 206,06

13 660 000

5 460 000

Lettland

13 751 777

15 971 704

16 941 431

46 664 912

962 624,39

2 303 919,45

Litauen

9 632 277

179 829 873

16 120 656

205 582 806

674 259,39

13 716 537,03

Luxemburg

7 960 577

5 400 129

2 102 689

15 463 395

557 240,39

525 197,26

Malta

17 178 877

65 698 597

8 979 107

91 856 581

1 202 521,39

5 227 439,28

Niederlande

127 724 077

34 119 543

31 540 510

193 384 130

8 940 685,39

4 596 203,71

2 090 000

Polen

69 393 621,20

73 268 980

39 294 220

181 956 821,20

4 857 553,48

6 188 514,71

Portugal

33 856 377

19 956 048

18 693 124

72 505 549

2 369 946,39

2 631 520,29

Rumänien

24 430 877

61 331 568

37 150 105

122 912 550

1 710 161,39

6 893 717,11

Slowakei

13 076 477

10 092 525

13 891 478

37 060 480

915 353,39

1 678 880,21

Slowenien

14 725 477

31 304 143

9 882 037

55 911 657

1 030 783,39

2 883 032,60

Spanien

259 701 877

207 894 875

54 227 207

521 823 959

18 179 131,39

18 348 545,74

Schweden

154 146 877

11 518 706

21 057 201

186 722 784

10 790 281,39

2 280 313,49

Vereinigtes Königreich

392 625 577

entfällt

entfällt

392 625 577

27 483 790,39

entfällt

INSGESAMT

2 577 937 911,32

1 532 953 828

662 000 000

4 772 891 739,32

180 455 653,79

151 881 858,67

49 470 000

26 980 700

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Anhang 9: Anwendung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Pakistan 2012-2014

 

An pakistanische Staatsangehörige gerichtete Rückkehrentscheidungen

 

Tatsächlich stattgefundene Rückführungen pakistanischer Staatsangehöriger

Rückführungsquote pakistanischer Staatsangehöriger

 

2012

2013

2014

Insgesamt

2012

2013

2014

Insgesamt

2012

2013

2014

Durchschnitt

EU insgesamt

35 460

25 360

19 945

80 765

13 565

13 705

10 725

37 995

38,3

54,0

53,8

47,0

Vereinigtes Königreich

7125

8240

9790

25 155

5625

6210

5605

17 440

78,9

75,4

57,3

69,3

Griechenland

18 010

7620

3525

29 155

5135

4835

3565

13 535

28,5

63,5

101,1

46,4

Frankreich

1915

2180

2240

6335

505

555

590

1650

26,4

25,5

26,3

26,0

Belgien

1420

1535

1005

3960

125

175

145

445

8,8

11,4

14,4

11,2

Spanien

2540

1370

1800

5710

220

155

125

500

8,7

11,3

6,9

8,8

Österreich

1205

1035

:

2240

80

230

:

310

6,6

22,2

:

13,8

Ungarn

790

665

90

1545

690

585

95

1370

87,3

88,0

105,6

88,7

Deutschland

375

545

810

1730

220

185

170

575

58,7

33,9

21,0

33,2

Italien

400

520

330

1250

35

30

25

90

8,8

5,8

7,6

7,2

Niederlande

280

390

:

670

70

60

:

130

25,0

15,4

:

19,4

Zypern

295

330

240

865

415

290

165

870

140,7

87,9

68,8

100,6

Schweden

220

255

215

690

55

100

100

255

25,0

39,2

46,5

37,0

Kroatien

:

185

85

270

:

55

75

130

:

29,7

88,2

48,1

Portugal

235

105

100

440

25

5

10

40

10,6

4,8

10,0

9,1

Dänemark

90

85

110

285

60

45

60

165

66,7

52,9

54,5

57,9

Irland

190

70

45

305

55

20

10

85

28,9

28,6

22,2

27,9

Bulgarien

60

65

220

345

25

30

40

95

41,7

46,2

18,2

27,5

Polen

95

45

45

185

45

20

35

100

47,4

44,4

77,8

54,1

Rumänien

100

35

30

165

90

50

30

170

90,0

142,9

100,0

103,0

Finnland

15

30

25

70

10

5

5

20

66,7

16,7

20,0

28,6

Slowenien

50

25

45

120

55

45

30

130

110,0

180,0

66,7

108,3

Litauen

5

10

10

25

5

5

5

15

100,0

50,0

50,0

60,0

Tschechische Republik

5

5

5

15

Estland

10

5

15

5

5

10

50,0

100,0

kein Fall

66,7

Malta

25

5

30

5

5

100,0

kein Fall

16,7

Lettland

5

10

15

5

10

15

100,0

kein Fall

100,0

100,0

Slowakei

10

10

kein Fall

kein Fall

 

100,0

Quelle: Eurostat, 2015.

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