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Document 52015DC0340

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts

COM/2015/0340 final

Brüssel, den 15.7.2015

COM(2015) 340 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts

{SWD(2015) 142 final}


1.Eine Vision für die Umgestaltung des Stromnetzes

Die Entwicklung einer krisenfesten Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie gehört zu den strategischen Zielen in den politischen Leitlinien der Juncker-Kommission.

Diese Zielsetzung wurde im Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 1 bekräftigt und in der Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie 2 weiter ausgeführt: Es geht darum, die Voraussetzungen für eine verlässliche und erschwingliche Energieversorgung für alle zu schaffen, dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ zu folgen und weltweit die Führungsrolle im Bereich der erneuerbaren Energie zu übernehmen. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine grundlegende Veränderung des europäischen Energiesystems erforderlich, die eine Umgestaltung des europäischen Strommarkts einschließt, die die Verknüpfung von Großhandel und Endkundenmarkt berechenbarer macht und Anreize für mehr Investitionen schafft. Dies trägt dazu bei, die Position der Verbraucher zu stärken, wie in der mit diesem Dokument einhergehenden Mitteilung COM(2015) 339 dargelegt.

Europas Stromversorgung durchläuft gerade einen tiefgreifenden Wandel. Seit der Annahme des dritten Energiebinnenmarktpakets 3 wurde durch Entscheidungen im Bereich der Strompolitik Wettbewerb geschaffen, was zu mehr grenzüberschreitenden Stromflüssen führte. Im Großhandel hat zunehmend fairer und offener Wettbewerb Einzug gehalten, und auch im Endkundenmarkt fasst der Wettbewerb Fuß, wenn er auch immer noch zu schwach ist. Durch die Einführung der „Marktkopplung“ und der „lastflussbasierten“ Kapazitätsvergabe kann Strom in ganz Europa effizienter gehandelt werden. Zugleich ist die erneuerbare Energie dank der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 4 und der Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu einer der wichtigsten Stromquellen geworden, wodurch der Übergang zu einem emissionsarmen Energiesystem eingeläutet wurde.

Dies alles gehört zu dem, was ein zukunftsorientiertes Energiesystem ausmacht, doch Europa hat noch weitere beachtliche Herausforderungen zu meistern, bevor seine Energielandschaft den Anforderungen gewachsen ist. Um diesen Wandel zu bewältigen und optimalen Nutzen daraus zu ziehen, müssen wir noch einmal betrachten, wie Europas Stromnetz und seine Strommärkte aufgebaut und reguliert sind.

Der jetzige Aufbau der Märkte geht auf eine Zeit zurück, in der große, zentrale Kraftwerke, die im Wesentlichen durch fossile Brennstoffe angetrieben wurden, vor allem die Aufgabe hatten, jeden Haushalt und jedes Unternehmen in einem begrenzten Gebiet – normalerweise ein Mitgliedstaat – mit so viel Strom wie gewünscht zu versorgen, und in der den Verbrauchern (Privathaushalten und Unternehmen) eine passive Rolle zukam. Heute sind durch die dezentralere Stromerzeugung mehr Akteure beteiligt, und die Rollen der Marktteilnehmer haben sich verändert. Der Strommarkt muss sich an diese neuen Bedingungen anpassen und alle Marktteilnehmer voll integrieren. Dies schließt eine flexible Nachfrage, Energiedienstleister und erneuerbare Energieträger ein. Ein konkretes Beispiel ist die Flexibilität, die es industriellen Verbrauchern ermöglicht, am Markt teilzunehmen und unmittelbar vom zunehmenden Wettbewerb zu profitieren. Ein wirksames Regelungs- und Steuerungsumfeld ist erforderlich, damit Kapazitätsmechanismen und ähnliche Interventionen seltener nötig sind.

Auf einem einwandfrei funktionierenden europäischen Markt sollte der Strom ohne Einschränkungen dahin gelangen können, wo er am meisten benötigt, nachgefragt und honoriert wird. So können der grenzüberschreitende Wettbewerb optimal genutzt werden und für die richtigen Investitionen die richtigen Signale ausgesendet und die richtigen Anreize geschaffen werden. Außerdem sollte Strom nur eingespeist werden, wenn der Markt dies entsprechend signalisiert. Das ist heute nicht immer der Fall. Durch die Marktkopplung besteht zumindest dort, wo sie umgesetzt wird, eine stärkere Korrelation zwischen den Großhandelspreisen. Doch die absoluten Preisniveaus unterscheiden sich selbst in angrenzenden Märkten stark voneinander, und die Preisspannen werden nicht kleiner. Darüber hinaus müssen genügend Verbindungsleitungen zwischen den Netzen geschaffen und die langfristige Investitionssicherheit im gesamten Energiesektor gefördert werden.

Die auf dem Europäischen Rat im Oktober 2014 vereinbarten Zielvorgaben für 2030 5 – Reduzierung der heimischen Treibhausgasemissionen um mindestens 40 %, Anteil erneuerbarer Energiequellen am Stromverbrauch in der EU von mindestens 27 % und Verbesserung der Energieeffizienz um mindestens 27 % – sind sehr ehrgeizig. Das bedeutet, dass das Stromversorgungssystem weiter und intensiver umgestaltet werden muss, um eine Verringerung der CO2-Emissionen zu erreichen. Mit dem Erreichen der Energie- und Klimaziele der Europäischen Union für 2030 wächst der Anteil der erneuerbaren Energie an der Stromerzeugung wahrscheinlich auf bis zu 50 % an. Derzeit sind die Märkte sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite nicht flexibel genug, als dass sie dem steigenden Marktanteil erneuerbarer Energie gerecht werden könnten. Der neugestaltete Energiemarkt sollte diesen Wandel zu möglichst geringen Kosten voll mittragen können. Dies kann erreicht werden, indem die noch bestehenden Hindernisse für erneuerbare Energie beseitigt werden und dafür gesorgt wird, dass der Markt die richtigen Signale für ausreichend Investitionen in die flexiblen Kapazitäten aussendet, die aufgrund der steigenden Bedeutung fluktuierender erneuerbarer Energie notwendig sind. Für eine erfolgreiche Integration erneuerbarer Energie zu möglichst geringen Kosten ist ein gut funktionierender kurzfristiger Stromhandel erforderlich (vom Tag vor der Stromlieferung bis zum Zeitpunkt des Verbrauchs), der vollen Zugang zu flexiblen Technologien ermöglicht.

In der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Energieunion werden mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz ständig berücksichtigt (getreu dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“). Trotzdem wird mit einer Steigerung der Stromnachfrage gerechnet, da die Verbraucher von anderen Energiequellen auf Strom umsteigen. Eine Überprüfung der Marktgestaltung muss daher zu Bedingungen führen, die einer weiteren Reduzierung des Energieverbrauchs der EU zuträglich sind und zugleich die kosteneffiziente Integration neuer Arten flexibler Nachfrage in den Markt ermöglichen.

Zudem versetzen neue Grundlagentechnologien wie intelligente Stromnetze, intelligente Messsysteme, intelligentes Wohnen, Eigenerzeugung und Speichervorrichtungen die Bürger in die Lage, den Wandel des Energiemarkts selbst in die Hand zu nehmen. Sie können mit Hilfe dieser neuen Technologien Kosten einsparen und zu aktiven Marktteilnehmern werden. Der Markt muss dies fördern.

Auf dem neugestalteten Markt der EU sollte dem Energiebedarf von Groß- und Kleinverbrauchern durch innovative Unternehmen und verlässliche Zwischenhändler in ganz Europa entsprochen werden, die die Chancen nutzen, welche die neuen Technologien und die Entwicklung zur Verbraucherorientierung bieten, um neue Produkte und Dienstleistungen zu lancieren. Das trägt dazu bei, verbesserte Möglichkeiten für die Verbraucher zu schaffen, wobei die verschiedenen Bestandteile der Strategie für die Energieunion verknüpft werden: Zum einen werden Arbeitsplätze auf der Grundlage von Forschung und Innovation geschaffen und zum anderen wird die Energieeffizienz in den Vordergrund unserer Politik gerückt.

Unser Ziel ist es, die erneuerbare Energie voll in das Stromversorgungssystem zu integrieren, indem wir dafür sorgen, dass die Märkte auf diese Energieträger eingestellt sind, und ihre Teilhabe am Strommarkt unter den gleichen Bedingungen, wie sie für die konventionelle Energie gelten, fördern.

Dazu muss ein neuer, marktgerechter Rahmen entwickelt werden. Dieser Rahmen muss:

geeignet für einen EU-weit vernetzten Strommarkt sein, klare Preissignale für neue Investitionen aussenden und die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energie erleichtern

die regionale Zusammenarbeit und Abstimmung in der Energiepolitik fördern

die Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der erneuerbaren Energie ermöglichen, was Förderregelungen einschließt

der Sicherheit der Stromversorgung eine echte europäische Dimension verleihen

Diese Initiative ist eine der Schlüsselmaßnahmen der Strategie für die Energieunion 6 . Sie geht einher mit der Mitteilung über verbesserte Möglichkeiten für Energieverbraucher. Beide sollen im Mittelpunkt des künftigen Energieversorgungssystems stehen, und als erstes konkretes Ergebnis ist die Überarbeitung der Richtlinie zur Energieetikettierung geplant.

 

2.Verwirklichung des neuen Strommarkts in der Europäischen Union

2.1.Den Markt zur Geltung kommen lassen

Ein einwandfrei funktionierender EU-weiter Strommarkt ist der beste Weg, dafür zu sorgen, dass Strom den Verbrauchern jederzeit so kosteneffizient wie möglich geliefert werden kann.

2.1.1.Einrichtung grenzüberschreitender Märkte für kurzfristige Lieferungen

Der Wert des Stroms verändert sich in Abhängigkeit davon, wann und wo der Strom erzeugt und verbraucht wird. Diese Schwankungen sollten tatsächlich im Preis zum Ausdruck kommen, damit richtige, sinnvolle Signale für die Stromerzeugung und für Investitionen gesendet werden. Das bedeutet zwangsläufig, dass es bei geringer Stromerzeugung zu hohen Preisen kommen kann, was wiederum entsprechende Reaktionen auf der Nachfrageseite auslösen kann.

Im Mittelpunkt eines effizienten Strommarkts muss der kurzfristige Handel stehen, besonders Intraday-Märkte und Ausgleichsmärkte. Seine Gestaltung muss dem Energieversorgungssystem der Zukunft gerecht werden, das durch umfangreiche grenzüberschreitende Stromflüsse und große Mengen erzeugten Stroms aus fluktuierender erneuerbarer Energie gekennzeichnet ist. In vielen Mitgliedstaaten könnte der Markt deutlich besser funktionieren, wenn Marktkopplung eingeführt, der grenzüberschreitende Stromfluss verbessert, der Intraday-Handel gestärkt und der Nachfrageelastizität mehr Geltung verschafft würde. Einschränkungen bei der Preisgestaltung sollten beseitigt, die Vorlaufzeiten und Handelsintervalle verkürzt und die Schlusszeiten echtzeitnäher werden.

Der sichere Netzbetrieb ist durch das rasche Wachstum fluktuierender erneuerbarer Energieträger nicht mehr so einfach. Sowohl die Nachfrageseite als auch konventionelle Erzeugungsanlagen müssen flexibel reagieren können, und es müssen Anreize für diese Elastizität geschaffen werden. Wenn die Speicherung zu einem Bestandteil des Strommarkts würde, würde dies für noch mehr Flexibilität sorgen. Wenn ein Überschuss besteht und die Preise niedrig sind, sollte Strom gespeichert werden; wird dagegen wenig Strom erzeugt bei hohen Preisen, sollte er zur Verfügung gestellt werden, damit die Schwankungen in der Stromerzeugung ausgeglichen werden.

Zu diesem Zweck ist vor allem ein EU-weites System für den grenzüberschreitenden Intraday-Handel einzurichten. Im Handel für den Folgetag besteht ein solcher Mechanismus bereits. Außerdem müssen Ausgleichsmärkte, wenn sie wirkungsvoll und effizient sein sollen, größere Gebiete abdecken als derzeit. Auf diese Weise müsste weniger Reservestrom erzeugt werden und das Potenzial der erneuerbaren Energie könnte in Europa voll genutzt werden. Ergänzt werden sollte dies durch ein gemeinsames Vorgehen beim Umgang mit Netzengpässen. Einige wenige größere Ausgleichsregionen sollten aus europäischer Perspektive im Hinblick auf den Bedarf des gesamten Netzes festgelegt werden und nicht an nationalen Grenzen Halt machen. In ähnlicher Weise sollten die Großhandelsstrompreiszonen sich nicht einfach an den Grenzen der Mitgliedstaaten orientieren, sondern daran, wo Übertragungskapazitäten vorhanden sind.

2.1.2.Langfristige Märkte entwickeln, damit Investitionen möglich sind

Aus der Perspektive eines Investors sind langfristige Preissignale genauso wichtig wie ordnungsgemäß funktionierende kurzfristige Märkte. Ein weiteres wichtiges Investitionssignal im Zusammenhang mit der Verringerung der CO2-Emissionen ist die Reform des europäischen CO2-Markts mit einer funktionierenden Marktstabilitätsreserve und weiteren Maßnahmen, die im Vorschlag für eine Überprüfung des Emissionshandelssystems enthalten sind, der diese Mitteilung begleitet.

Wir müssen dafür sorgen, dass diese Märkte wirklich allen Marktakteuren offenstehen. Konventionelle Erzeuger, flexible Abnehmer, Betreiber von Energiespeicheranlagen, Anbieter erneuerbarer Energie und neue Energiedienstleister – nicht nur die alteingesessenen – brauchen wirksamen Zugang zu langfristigen Märkten, die signalisieren, welche Investitionen wirtschaftlich sinnvoll sind und wo sie getätigt werden sollten.

Auf einigen Märkten hat die weitreichende Umstellung auf kapitalintensive Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie mit nahe bei null liegenden Grenzkosten zu längeren Phasen mit niedrigen Spotpreisen sowie bei konventioneller Erzeugung zu einer Verringerung der Betriebsstunden geführt. Wenn Strommärkte die richtigen Preissignale für Investitionen in angemessene Kapazitäten geben sollen, muss es unter solchen Umständen unbedingt möglich sein, dass sich in Nachfragespitzenzeiten die Preise nach der Knappheit des Angebots richten. Investoren müssen sich darauf verlassen können, dass dementsprechende langfristige Signale ausgesendet werden.

Wenn die Großhandelspreise bei Nachfragespitzen oder geringer Stromerzeugung steigen, hat das nicht unbedingt höhere oder schwankungsanfällige Preise für die Endkunden zur Folge. Auf gut funktionierenden Märkten können Versorger und Hersteller Preisschwankungen auf Spotmärkten regeln, auf denen die Erzeuger den Versorgern und Endkunden praktisch eine Versicherung gegen Preisschwankungen verkaufen und zudem langfristig gesehen bessere Investitionssignale aussenden können. Die Marktteilnehmer – auch die Erzeuger erneuerbarer Energie – sollten sich gegen Preisvolatilität und Volumenrisiken absichern können, damit sie anstatt der Unsicherheit, die Preisspitzen mit sich bringen, mit sicheren Erträgen planen können. Deshalb müssen Preisschwankungen auf kurzfristigen Märkten zugelassen und mit den langfristigen Märkten verknüpft werden.

Langfristige Verträge zwischen den Marktteilnehmern können das mit den kapitalintensiven Investitionen, die im Stromsektor nötig sind, verbundene Risiko mildern und insbesondere für CO2-arme Technologien den Zugang zu Kapital zu vertretbaren Kosten erleichtern. Es ist daher wichtig, das Vorhandensein geeigneter, langfristig angelegter Angebote zu fördern und festzustellen, ob es Hindernisse gibt, die wettbewerbsfähigen langfristigen Verträgen entgegenstehen. Beim Abschluss langfristiger Verträge auf Strombörsen werden von den Vertragsparteien oft Garantien verlangt. Da solche Garantien kostspielig sein können, sollten Wege zur Reduzierung dieser Kosten geprüft werden, ohne dass dabei der Schutz vor dem Gegenparteiausfallrisiko beeinträchtigt würde.

2.1.3.Die Infrastruktur für einen funktionierenden Markt

Ein gut funktionierendes europäisches Energieverbundnetz ist für die Energieversorgungssicherheit Europas und für mehr Konkurrenz auf dem Binnenmarkt mit wettbewerbsgerechteren Preisen von entscheidender Bedeutung. Außerdem ist es unabdingbar für die richtigen Signale, durch die Investitionen zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union bei der Verringerung der CO2-Emissionen sowie in der Energie- und Klimapolitik 7 allgemein ausgelöst werden.

Die Vervollständigung der Infrastrukturverbindungen dort, wo dies für einen wirklich integrierten Binnenmarkt noch erforderlich ist, sowie die Ermöglichung der notwendigen Investitionen hierfür gehören daher zu den obersten Prioritäten der Strategie für die Energieunion.

Die Vorhaben von gemeinsamem Interesse 8 sind das wichtigste Mittel zur physischen Integration der nationalen Strommärkte und zur Diversifizierung ihrer Energiequellen. Viele der vorgeschlagenen Infrastrukturverbindungen nehmen eine Schlüsselrolle beim Umgang mit der fluktuierenden Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen ein – zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Spanien oder Norwegen, den Niederlanden und Deutschland. Mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der die bestehende Förderung durch die Fazilität „Connecting Europe“ ergänzt, können Energieprojekte unterstützt werden, was auch die Energieinfrastruktur einschließt. Außerdem bietet die Europäische Plattform für Investitionsberatung im öffentlichen und privaten Bereich fachliche und technische Unterstützung bei der Entwicklung und Gestaltung lohnenswerter Investitionsprojekte.

2.2.Anpassung der Marktgestaltung an erneuerbare Energieträger und Anpassung der Förderregelungen an die Märkte

Wenn das Ziel der Energieunion, dass die Europäische Union weltweit die Führungsrolle im Bereich der erneuerbaren Energie einnimmt, erreicht werden soll, muss ein Umfeld geschaffen werden, in dem die hierfür erforderlichen Investitionen angezogen werden können. Kostengünstige Finanzmittel für kapitalintensive erneuerbare Energieträger benötigen einen stabilen Investitionsrahmen mit weniger regulierungsbedingten Belastungen und Risiken.

2.2.1.Ein auf erneuerbare Energie ausgerichteter Markt

Bei Entscheidungen zur Investition in erneuerbare Energie müssen die natürlichen Möglichkeiten des Standorts, die Netzverfügbarkeit, die öffentliche Akzeptanz, der Standort des Verbrauchs sowie die administrativen Voraussetzungen und Investitionsbedingungen, darunter auch Steuern und Abgaben, berücksichtigt werden. All diese Faktoren haben Einfluss auf die Produktionskosten. Ein funktionierender Markt mit adäquaten Preiszonen signalisiert, wo und wann Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden sollte.

Zugleich sind für eine gelungene Integration der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen flexible Märkte erforderlich, die eine größere Zahl von Akteuren umfassen, sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Die Einrichtung liquider und besser integrierter kurzfristiger Märkte erhöht die Flexibilität und ermöglicht es den Erzeugern erneuerbarer Energie, zu gleichen Bedingungen mit konventionellen Erzeugern zu konkurrieren. Märkte zur Beherrschung von Volumenrisiken sollten ebenfalls gefördert werden.

Gleichermaßen steigern ein höherer Verbundgrad und bessere Voraussetzungen für Nachfrageelastizität die Flexibilität, die zur Integration erneuerbarer Energie in den Markt notwendig ist. Derzeit gibt es jedoch für die Verbraucher nicht genügend Anreize, ihr Konsumentenverhalten an das sich verändernde Angebot anzupassen. Außerdem hindern regulierungsbedingte Hindernisse und diskriminierende Regelungen die Endkunden bzw. in ihrem Namen auftretende Aggregatoren daran, die Nachfrageelastizität (einschließlich der Steuerung der Speicherung) zu nutzen und den Erzeugern auf den Strommärkten auf Augenhöhe gegenüberzutreten.


Flexiblere Märkte ermöglichen Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energiequellen die vollständige Marktteilnahme, was unter anderem in einem ausgewogeneren Portfolio zum Ausdruck kommt. Diese Erzeuger sollten auch selbst zur Flexibilität des Systems beitragen können. Bestehende Bestimmungen, die bestimmte Arten der Stromerzeugung von den normalen Regeln des Marktes ausnehmen, müssen auf den Prüfstand gestellt werden.

2.2.2.Förderung marktgerechter erneuerbarer Energiequellen

Eine derartige Reform des Markts ist neben einem gestärkten Emissionshandelssystem der EU ein grundlegender Schritt, um die Voraussetzungen für marktbestimmte Investitionen in neue Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energie zu schaffen.

In der Zwischenzeit sollte die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, soweit erforderlich, im Einklang mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen 9 durch marktorientierte Mechanismen unterstützt werden, die bei Marktversagen greifen, Kosteneffizienz gewährleisten und Überkompensationen oder Marktverzerrungen verhindern.

Förderregelungen für erneuerbare Energie sind fast immer national angelegt. Eine besser koordinierte regionale Herangehensweise im Bereich der erneuerbaren Energie, die auch Förderregelungen einschließt, könnte beträchtliche Vorteile bringen – unter anderem durch die Unterstützung der kosteneffizienten Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie an optimalen Standorten. Das würde den Markt für erneuerbare Energie erweitern, deren Integration erleichtern und die effizientesten Formen ihrer Nutzung fördern. Die Mitgliedstaaten öffnen sich zwar immer mehr der erweiterten regionalen Zusammenarbeit, aber es bestehen nach wie vor praktische Schwierigkeiten. Ein konkreter Rahmen für die grenzüberschreitende Beteiligung an Förderregelungen könnte hier Abhilfe schaffen.

2.3.Verbesserte Möglichkeiten für Verbraucher durch die Verknüpfung von Großhandel und Endkundenmarkt

Die Integration des Binnenmarkts sollte nicht auf den Großhandel beschränkt sein. Um das Potenzial des europäischen Strombinnenmarkts voll zu nutzen, muss der Endkundenmarkt den Verbrauchern – Privathaushalten und Unternehmen – die aktive und nutzbringende Teilhabe an der Energiewende in der Europäischen Union ermöglichen. Dies muss eines der Ziele der Umgestaltung des Marktes sein; dafür ist ein grundlegender Wandel der Rolle der Verbraucher auf dem Strommarkt erforderlich.

Der vollständigen Teilhabe der Verbraucher am Energiemarkt stehen immer noch viele Hindernisse im Weg. Es gibt zu wenige hilfreiche Informationen über Kosten und Verbrauch, und die Angebote sind nicht transparent genug. Deshalb besteht auf vielen Endkundenmärkten zu wenig Wettbewerb. Zudem sind die Märkte für Energiedienstleistungen für Privathaushalte noch unterentwickelt.

Es sollte nicht kompliziert oder aufwendig sein, als Verbraucher aktiv am Energiemarkt teilzunehmen. Die Technologie dafür, dass die Verbraucher die Energiewende in vollem Umfang nutzen können, ist vorhanden. Regulatorische Eingriffe wie Preisobergrenzen und andere Arten der Preisregulierung oder marktverzerrende Besteuerung führen jedoch dazu, dass die Preise nicht die Signale aussenden, die die Verbraucher zur aktiven Marktteilnahme motivieren würden. Somit ist das Potenzial für eine optimale Nachfrageelastizität ungenutzt. Weder für Privathaushalte noch für Unternehmen gibt es derzeit genügend Anreize zur Teilhabe am Strommarkt.

Es kommt also auf die richtigen Preissignale an. Dazu müssen der Großhandel und der Endkundenmarkt mehr miteinander verknüpft werden, vor allem indem den Endkunden Preise geboten werden, die die Schwankungen der Großhandelspreise widerspiegeln. Außerdem müssen die Netztarife so gestaltet sein, dass sie zwar eine gerechte Beteiligung an den Netzkosten sicherstellen, aber nicht der Nachfrageelastizität im Wege stehen.

Darüber hinaus hindern andere regulierungsbedingte Hindernisse und diskriminierende Regelungen die Endkunden bzw. in ihrem Namen auftretende Aggregatoren daran, die Möglichkeit der Nachfrageelastizität (einschließlich der Steuerung der Speicherung) zu nutzen und den Erzeugern auf den Strommärkten auf Augenhöhe gegenüberzutreten. Das auffälligste Beispiel hierfür sind regulierte Preise, die mögliche Preissignale des Markts nicht zum Endkunden gelangen lassen. Ferner sind die Marktregelungen nicht immer der Beteiligung von Aggregatoren zuträglich. Ein gemeinsames Vorgehen bei der Marktgestaltung ist möglicherweise wünschenswert, damit die Nachfrageseite keine schwächere Position gegenüber den Erzeugern einnimmt.



FRAGEN

1)Wären Preise, die die tatsächliche Knappheit des Angebots widerspiegeln (im Hinblick auf Zeit und Ort), ein wichtiger Bestandteil der künftigen Marktgestaltung? Gilt dies auch für Preise, die die Knappheit der verfügbaren Übertragungskapazität widerspiegeln?

2)Welche Schwierigkeiten und Chancen könnten Preise, die die tatsächliche Knappheit des Angebots widerspiegeln, mit sich bringen? Wie ist diesen Schwierigkeiten zu begegnen? Könnten solche Preise Kapazitätsmechanismen überflüssig machen?

3)Die Angleichung der fragmentierten Ausgleichsmärkte geht nach wie vor nur langsam voran. Sollte die EU versuchen, diesen Prozess zu beschleunigen, erforderlichenfalls durch rechtliche Schritte?

4)Wie kann die bereits vereinbarte EU-weite Plattform für den Intraday-Handel reibungslos in die Tat umgesetzt werden?

5)Sind langfristige Verträge zwischen Erzeugern und Endkunden nötig, um Investitionssicherheit für neue Erzeugungskapazitäten zu schaffen? Welche Hindernisse stehen solchen langfristigen Absicherungsinstrumenten möglicherweise noch im Weg? Kommt dem öffentlichen Sektor eine Rolle bei der Einrichtung von Märkten für langfristige Verträge zu?

6)Inwieweit sorgen Ihrer Meinung nach die unterschiedlichen Steuern und Abgaben 10 auf Strom in verschiedenen Mitgliedstaaten für Verzerrungen im Hinblick auf eine effiziente Investitionstätigkeit oder behindern den freien Energiefluss?

7)Was muss unternommen werden, damit Investitionen in erneuerbare Energie zunehmend marktbestimmt sein können?

8)Welche Hindernisse stehen der vollen Integration der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in den Markt (einschließlich Ausgleichs- und Intraday-Märkten sowie Einsatz nach Merit-Order-Rangfolge) möglicherweise entgegen?

9)Sollten die Mitgliedstaaten ihre Förderregelungen für erneuerbare Energie besser koordinieren? Was sind die größten Hindernisse für regionale Förderregelungen und wie könnten diese Hindernisse beseitigt werden (z. B. durch Rechtsvorschriften)?

10)Wo sehen Sie vor allem Handlungsbedarf, um der Nachfrageelastizität einen Schub zu geben (z. B. fehlende Flexibilität der Preise, (regulierungsbedingte) Hindernisse für Aggregatoren/Endkunden, fehlender Zugang zu Technologien des intelligenten Wohnens sowie fehlende Verpflichtung, den Endkunden durch Nachfrageelastizitätsmechanismen die Beteiligung am Ausgleichsmarkt zu ermöglichen)?

3.Stärkung der regionalen Zusammenarbeit in einem integrierten Stromnetz

Die sichere und kosteneffiziente Entwicklung und Unterhaltung des Stromnetzes erfordert eine verstärkte Abstimmung und Zusammenarbeit aller Akteure im Binnenmarkt für Strom. In manchen Fällen muss deshalb nicht national, sondern regional oder europäisch gedacht werden.

3.1.Regionale Abstimmung der Politik der Mitgliedstaaten

In einem einwandfrei funktionierenden Binnenmarkt für Strom müssen die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer Energiepolitik mit ihren Nachbarländern zusammenarbeiten und sich untereinander abstimmen. Gleichermaßen muss gewährleistet sein, dass alle regionalen Initiativen zusammenhängend gestaltet werden und zu einem voll integrierten Binnenmarkt führen. In einem Umfeld fragmentierter nationaler Systeme sollte die regionale Zusammenarbeit dort, wo sie erforderlich ist, ein wesentlicher Bestandteil der wirksamen Steuerung der Energieunion und ein erster Schritt zur EU-weiten Harmonisierung sein.

Die regionale Zusammenarbeit ist auch der Schlüssel dazu, die auf EU-Ebene vereinbarten Zielvorgaben auf kosteneffizientere Weise zu erreichen (beispielsweise indem Kooperationsmechanismen besser genutzt werden, um das Ziel für erneuerbare Energie zu erreichen). Dies bringt die Integration des Binnenmarkts für Strom voran und steigert die Energiesicherheit. Beispiele für die politische Zusammenarbeit im Energiebereich wie das Pentalaterale Forum, die Offshore-Netz-Initiative der Nordseeländer (NSCOGI), der Verbundplan für den baltischen Energiemarkt (BEMIP) ( http://ec.europa.eu/energy/en/topics/infrastructure/baltic-energy-market-interconnection-plan ), die neue Verbundgruppe für Südwesteuropa ( https://ec.europa.eu/energy/en/news/high-level-group-energy-infrastructure-south-west-europe-created ) und die Gruppe für Erdgas-Verbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa ( https://ec.europa.eu/energy/en/topics/infrastructure/central-and-south-eastern-europe-gas-connectivity ) sind hier Schritte in die richtige Richtung. Die regionale Zusammenarbeit sollte nicht auf EU-Mitgliedstaaten beschränkt bleiben und an den EU-Außengrenzen Halt machen. Wenn Nachbarländer wie die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft sich dem dritten Energiepaket anschließen, sind die Vorteile des Binnenmarkts über die EU hinaus zu spüren. Regionale Foren sollten auch die Risiken bewerten und angehen, die mit der zu großen Unabhängigkeit von Drittländern verbunden sind, die die EU-Binnenmarktvorschriften nicht anwenden. Eine verstärkte regionale Zusammenarbeit bietet einzigartige Chancen, auf dem Weg zu einem integrierten Markt schneller und kosteneffizienter voranzukommen.

3.2.Verbesserung der Verbundnetze

Angesichts der eindeutigen Vorteile besserer Verbundnetze legte die Kommission im Rahmen des Pakets zur Energieunion eine ausführliche Strategie dafür vor, wie das 10 %-Verbundziel zu erreichen ist. 11 Für 2016 plant sie eine Mitteilung darüber, wie der Verbundgrad weiter auf 15 % gesteigert werden kann, wie vom Europäischen Rat gefordert.

Die Verbundkapazität zwischen mehreren Ländern ist immer noch ziemlich niedrig und für die erwarteten Stromflüsse nicht ausreichend. Die mit der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur 12 eingeführten Vorhaben von gemeinsamem Interesse sind grundlegend für die physische Integration der nationalen Strommärkte und die Diversifizierung ihrer Energiequellen. Die baltischen Staaten beispielsweise sind noch nicht dem kontinentaleuropäischen Synchrongebiet angeschlossen. Es ist vereinbart, dass die regionale Zusammenarbeit zur Erweiterung der Verbundnetze neben dem Baltikum besonders auf der iberischen Halbinsel, in den nördlichen Meeren und in Mittel- und Südosteuropa ausgebaut werden muss. Weitere Verknüpfungen mit Nachbarregionen wie dem südlichen Mittelmeerraum und dem Westbalkan sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Das Netz zu betreiben und festzustellen, wo neue Verbindungen notwendig sind, erfordert eine für die Übertragungsnetzbetreiber verlässliche Preisbildung auf Spotmärkten und im Großhandel. Derzeit sind die Engpasserlöse (Einnahmen aus der Übertragung von Strom von Gebieten mit niedrigen Preisen in solche mit höheren Preisen) häufig beachtlich, werden aber selten für den Ausbau oder die Verbesserung der Netzverbindungen benutzt. Das sollte sich ändern; so könnten diese Erlöse wirksam zum Ausbau des europäischen Stromnetzes eingesetzt werden.

3.3.Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern

In solch einem integrierten Stromnetz müssen Betriebsplanung und Entscheidungsfindung jederzeit kohärent sein. Die regionale Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung sind für einen sicheren Netzbetrieb von entscheidender Bedeutung. Die Einrichtung regionaler Betriebszentren trägt dazu bei, die grenzüberschreitenden Stromflüsse in den Übertragungsnetzen auch in Echtzeit effektiv zu planen und zu steuern. Die bestehenden regionalen Initiativen zur Sicherheitskooperation sind wichtige erste Schritte auf dem Weg zur weiteren regionalen Koordination und Integration des Netzbetriebs. Sie sollten allmählich mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden und könnten letztlich einem europaweit abgestimmten Netzbetrieb den Weg ebnen.

Das Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber (Strom) (ENTSO (Strom)) nimmt derzeit eine wichtige Rolle bei der Abstimmung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und der Ausarbeitung von Netzkodizes ein. Wenn die ÜNB sich nun vermehrt untereinander abstimmen müssen, ist neben der Einrichtung regionaler Betriebszentren möglicherweise eine Verstärkung des ENTSO (Strom) erforderlich. Dann müssten auch die Lenkungsstruktur des ENTSO (Strom) und sein Beitrag zur wirkungsvollen Steuerung der Energieunion geändert werden.

In Anbetracht der zunehmenden Integration der europäischen Übertragungsnetze müssen vielleicht auch die Ertragsmöglichkeiten der ÜNB (Tarife, Engpasserlöse und Ausgleichsmechanismus zwischen Übertragungsnetzbetreibern) auf den Prüfstand gestellt werden, damit für alle Übertragungsnetzbetreiber die richtigen Anreize vorhanden sind.

Der Netzausbau und ein optimales Netzmanagement sind auch auf Verteilungsebene erforderlich, da Verteilernetze unerlässlich für die Integration dezentral und lokal erzeugten Stroms aus erneuerbarer Energie sind. Es müssen neue Verfahren eingeführt werden, um Anreize für Verteilernetzbetreiber (VNB) zu schaffen, diese lokale Flexibilität zu nutzen und diesen neuen Herausforderungen auf kosteneffiziente Weise zu begegnen. In diesem Zusammenhang ist die Rolle der VNB zu überdenken: Sie sollten neutrale Marktmittler sein, die die Entwicklung marktorientierter Dienste für Verbraucher, die von Dritten angeboten werden, ermöglichen. Dies gilt besonders, wenn VNB die intelligente Verbrauchsmessung und der Umgang mit Daten übertragen wurde. Unabhängig davon, ob diese Aufgabe von VNB oder von anderen Dienstleistern übernommen wird, müssen Fragen der Eigentumsrechte an Daten und des Schutzes vor Cyberangriffen zufrieden stellend gelöst werden.

Es ist vielleicht auch überdenkenswert, ob die VNB an der Arbeit europäischer Regulierungsgremien und an der wirkungsvollen Steuerung der Energieunion ausreichend beteiligt sind. Außerdem müssen die Netztarife so gestaltet sein, dass sie Anreize zur effizienten Netzauslastung darstellen und eine gerechte Beteiligung an den Netzkosten sicherstellen, aber nicht der Nachfrageelastizität im Wege stehen.

Ein intelligenteres Stromnetz – vom Hochspannungsbereich bis zu den einzelnen Haushalten – kann zu einem kosteneffizienteren Umgang mit der fluktuierenden und dezentralen Stromerzeugung beitragen und dafür sorgen, dass neue Trassen, Verbindungsleitungen oder Kapazitätsmechanismen nicht (oder vorerst nicht) notwendig sind. Eine engere Zusammenarbeit von VNB und ÜNB bei Fragen wie Netzplanung und Betrieb ist daher von größter Bedeutung und sollte weiter verfolgt werden.

3.4.Anpassung des Regulierungsrahmens an integrierte Märkte

Ein integrierter Stromnetzbetrieb und die dazugehörigen Handelsregeln erfordern eine entsprechende Regulierungsaufsicht. Die Marktintegration hat zwangsläufig eine stärkere Rolle der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zur Kontrolle der wirksamen Funktionsweise der integrierten Märkte und der grenzüberschreitenden Infrastruktur zur Folge.

Zurzeit gibt die ACER hauptsächlich Empfehlungen und Stellungnahmen ab und hat sehr geringe Entscheidungsmöglichkeiten. Im Zuge der stärkeren Zusammenarbeit der Netzbetreiber müssen die Befugnisse und die Unabhängigkeit der ACER möglicherweise ausgebaut werden, so dass sie erforderlichenfalls auf europäischer Ebene Regulierungsaufgaben übernehmen kann. Sie könnte dann in Streitfällen auf regionaler oder EU-Ebene schlichten.

Die Stärkung der Befugnisse der ACER könnte bedeuten, dass die Agentur unmittelbar geltende und bindende Beschlüsse zu Initiativen auf EU-Ebene und grenzüberschreitenden Fragen fassen kann und auch über die Mittel zur Durchsetzung solcher Beschlüsse verfügt.

Die Überprüfung der Rollen des ENTSO (Strom) und der ACER stellen eine Gelegenheit dar, detaillierte Regulierungsmaßnahmen zur Wirkungsweise des Marktes und zum Betrieb der Netze auszuarbeiten (Netzkodizes und Leitlinien). An deren Gestaltung sind das ENTSO (Strom) und die ACER intensiv beteiligt.

Beim Ausbau des Regulierungsrahmens kann es auch nötig sein, Einrichtungen, die derzeit nicht von Regulierungsgremien beaufsichtigt werden, zu berücksichtigen – beispielsweise Strombörsen, die auf miteinander gekoppelten europäischen Strommärkten eine entscheidende Rolle spielen und Funktionen ausüben, die teilweise einem natürlichen Monopol entsprechen. Auch die zunehmende Verknüpfung von Groß- und Einzelhandel ist in die Überlegungen zum Regulierungsrahmen einzubeziehen.

FRAGEN

11)Obwohl die Strommärkte in der EU miteinander gekoppelt und mit Nachbarländern verbunden sind, bleibt der Netzbetrieb immer noch nationalen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) überlassen. Regionale Initiativen zur Sicherheitskooperation wie Coreso oder die TSC nehmen heute lediglich eine beratende Funktion ein. Sollten diese regionalen Initiativen schrittweise gestärkt werden, und sollten sie auch, wenn nötig, mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden? Stellt die derzeit geltende nationale Verantwortlichkeit für die Netzsicherheit ein Hindernis für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit dar? Würde eine regionale Verantwortung für die Systemsicherheit der Realität des integrierten Markts besser gerecht?

12)Die fragmentierte Regulierungsaufsicht auf nationaler Ebene scheint für harmonisierte Bestandteile des Stromnetzes (z. B. die Marktkopplung) ineffizient zu sein. Sehen Sie Vorteile darin, die Rolle der ACER zu stärken?

13)Sehen Sie Vorteile darin, die Rolle der ENTSO zu stärken? Wie könnte dies am besten erreicht werden? Welche Form der Regulierungsaufsicht ist dafür nötig?

14)Wie sollten die künftige Rolle der Verteilernetzbetreiber und die Regelungen für ihr Handeln aussehen? Wie sollte der Zugang zu den Messdaten in Anbetracht der Entwicklungen des Marktes und der Technologie angepasst werden (Umgang mit den Daten, Datenschutz usw.)? Sind zusätzliche Bestimmungen zum Umgang mit den Messdaten und zum Zugang zu ihnen durch die betreffenden Parteien (Endkunden, Verteilernetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Versorger, als Dienstleister auftretende Dritte sowie Regulierungsgremien) notwendig?

15)Sollen Verteilungstarife auf europäischer Ebene gestaltet werden? Falls ja, welche Aspekte sollten berücksichtigt werden (z. B. Tarifstruktur und/oder Tarifkomponenten – fester Tarif, Kapazität gegenüber Energie, zeit- oder standortbezogene Unterscheidung – und Behandlung der Eigenerzeugung)?

16)Strombörsen sind ein fester Bestandteil gekoppelter Märkte. Sollten Regeln zur Steuerung der Strombörsen in Betracht gezogen werden?

4.Die europäische Dimension der Versorgungssicherheit

Eine tiefere Integration der Märkte über nationale Grenzen hinweg und die Entwicklung kurz- und langfristiger Märkte mit einer effektiven Preisbildung, die vor allem den Bedarf neuer Kapazitäten widerspiegelt, dürfte die richtigen Investitionssignale aussenden, damit neue Stromerzeugungsquellen auf den Markt kommen, sowie im Falle von Überkapazitäten Signale zur Stilllegung.

Die Kommission betont, dass in vielen Mitgliedstaaten die Funktionsweise des Marktes und die Versorgungssicherheit deutlich verbessert werden könnten: z. B. durch die Einführung der Marktkopplung, die Verbesserung grenzüberschreitender Stromflüsse, die Stärkung des Intraday-Handels und der Nachfrageseite sowie die Aufhebung der Preisobergrenzen im Großhandel. All das würde die Preisbildung verbessern und Höchstpreise ermöglichen, die zu besseren Investitionssignalen führen und allgemein der erneuerbaren Energie die Marktdurchdringung erleichtern dürften.

Dessen ungeachtet rechnet eine Reihe von Mitgliedstaaten heute mit einer unzureichenden Erzeugungskapazität in künftigen Jahren. Deshalb haben sie Kapazitätsmechanismen eingeführt, die gesonderte Zahlungen für die Bereitstellung von Kapazitäten anstatt für gelieferten Strom umfassen, oder planen zumindest die Einführung solcher Mechanismen.

Kapazitätsmechanismen können zwar unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein, sie haben aber möglicherweise kostspielige Auswirkungen und verzerren den Markt. Außerdem können sie im Widerspruch zu dem Ziel der schrittweisen Abschaffung umweltgefährdender Subventionen stehen, die unter anderem für die Stromerzeugung auf der Basis fossiler Brennstoffe gezahlt werden. 13 Kapazitätsmechanismen sollten nur bei wirklichem Marktversagen greifen, aber nicht Formen der Stromerzeugung unterstützen, die unwirtschaftlich oder nicht nachhaltig sind. 14

Die Kommission hat kürzlich eine Sektoruntersuchung zu Kapazitätsmechanismen 15 eingeleitet – die erste nach den Regeln der EU zu staatlichen Beihilfen. Dabei wird insbesondere untersucht, ob sie den Wettbewerb oder den Handel auf dem Binnenmarkt für Strom verzerren.

4.1.Angleichung der Verfahren zur Feststellung der Angemessenheit des Systems

In der Mitteilung Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarktes und optimale Nutzung staatlicher Interventionen 16 geht die Kommission auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen, objektiven und auf Fakten beruhenden Bewertung der angemessenen Stromerzeugung durch öffentliche Stellen ein. In ähnlicher Weise erfordert die Richtlinie über die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung 17 , dass Behörden regelmäßig den angemessenen Umfang der Erzeugung in ihrem Mitgliedstaat einschätzen.

Die angemessene Stromerzeugung wird derzeit in den EU-Mitgliedstaaten auf sehr unterschiedliche Weise festgestellt. Im November 2013 forderte die Koordinierungsgruppe „Strom“ ein harmonisiertes europäisches Verfahren zur Einschätzung der angemessenen Stromerzeugung, und das ENTSO (Strom) führte 2014 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der angemessenen Stromerzeugung durch. Zugleich hat sich das Pentalaterale Forum der Entwicklung einer Bewertung der angemessenen Erzeugung auf regionaler Ebene verschrieben.

Bei einer weitergehenden Standardisierung dieses Bewertungsverfahrens in der EU müssten Verbindungsleitungen, die grenzüberschreitende Erzeugung, die fluktuierende Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, mögliche Reaktionen der Nachfrageseite und Speichermöglichkeiten sowie der entsprechende europäische politische Kontext – z. B. die erwartete Entwicklung des CO2-Markts und die Politik im Bereich der Energieeffizienz – berücksichtigt werden („Bewertung der Angemessenheit des Systems“). Die Entscheidung, ob ein Kapazitätsmechanismus erforderlich ist, sollte auf solch einem standardisierten Einschätzungsverfahren beruhen.

4.2.Zuverlässigkeitsstandards

Die Zuverlässigkeit eines Netzes hängt auf miteinander verbundenen Märkten von derjenigen der anderen Netze ab. Selbst wenn die Mitgliedstaaten bei der Feststellung der Angemessenheit des Systems gute Gründe haben mögen, nationale Besonderheiten einzubeziehen und verschiedene Maßstäbe anzuwenden, so müssen doch die Auswirkungen des Binnenmarkts berücksichtigt werden. Wenn die Mitgliedstaaten nichts unternehmen, um die Angemessenheit des Systems sicherzustellen, ist die Versorgungssicherheit für das Netz insgesamt gefährdet. Dieses besondere Risiko ist noch größer in Mitgliedstaaten, in denen die regulierten Preise unter den Kosten liegen, was langfristig bedeutet, dass die Ertragsmöglichkeiten für die notwendigen Investitionen zu gering sind. Andererseits könnten Mitgliedstaaten wiederum zu vorsichtig vorgehen und zu viele Sicherheitsmaßnahmen gegen eine Versorgungsunterbrechung treffen. Das könnte zu hohen Kosten führen und die Funktion des Binnenmarkts untergraben, Investitionen zu steuern. 18

Wenn alle Mitgliedstaaten eindeutige Standards für die Angemessenheit des Systems festlegen würden, würde dies allen Betroffenen mehr Klarheit verschaffen. Zusammen mit den Mitgliedstaaten könnte die Kommission eine Reihe akzeptabler Standards für zu erwartende ungewollte Abtrennungen der Verbraucher vom Netz festsetzen, bei denen die Kosten unvorhergesehener Versorgungsunterbrechungen für Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigt werden.

4.3.Ein Rahmen für die Einrichtung grenzüberschreitender Kapazitätsmechanismen

Ob ein Kapazitätsmechanismus erforderlich ist, sollte auf der Grundlage einer Kontrolle der Versorgungssicherheit auf europäischer Ebene und eindeutiger Standards für die Angemessenheit des Systems entschieden werden. Die bestehende Politik der Kommission – insbesondere die Leitlinien für staatliche Beihilfen 19 – erfordert, dass alle Mitgliedstaaten eine Reihe wichtiger Grundsätze beachten, wenn sie sich für Kapazitätsmechanismen entscheiden. Vor allem sollte es bei solchen Mechanismen keine Diskriminierung bestimmter Technologien (auch nicht im Hinblick auf Nachfrageelastizität oder Speicherung) oder zwischen neuen und etablierten Kapazitätsanbietern geben; es sollte die reine Bereitstellung von Kapazitäten (pro MW) vergütet werden, und eine grenzüberschreitende Beteiligung sollte möglich sein. Wenn es keine gemeinsamen Regelungen gibt, kann es schwierig werden, eine wirkungsvolle grenzüberschreitende Teilnahme zu organisieren.

Regelungen auf EU-Ebene zur grenzüberschreitenden Beteiligung bei der Einführung von Kapazitätsmechanismen könnten hier weiterhelfen. Dies würde klare Rollen und Zuständigkeiten für die beteiligten Akteure (insbesondere Erzeuger, Laststeuerer, Verbraucher und Übertragungsnetzbetreiber) erfordern sowie einen Rahmen für die Berechnung und Zuteilung grenzüberschreitender Kapazitäten in solchen Mechanismen.

Wenn die Kapazitätsmechanismen allerdings sehr unterschiedlich gestaltet sind, könnten Kapazitätsanbieter, die an verschiedenen Mechanismen in mehreren Ländern teilnehmen, es mit einer Reihe unterschiedlicher Anforderungen zu tun haben. Dadurch steigen die Transaktionskosten, und die Effizienz könnte insgesamt darunter leiden. Es könnte daher sinnvoll sein, ein Referenzmodell für einen Kapazitätsmechanismus (oder einige wenige Mechanismen) auf regionaler Ebene zu entwickeln, um die grenzüberschreitende Beteiligung zu erleichtern und Marktverzerrungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Ergebnisse der kürzlich von der Kommission eingeleiteten Sektoruntersuchung 20 werden bei der Aufstellung künftiger Regeln in diesem Bereich hilfreich sein. Der Entwurf eines Berichts zu dieser Untersuchung wird Ende dieses Jahres zur öffentlichen Konsultation bereitgestellt.

Fragen

17)Ist eine harmonisierte Methodik zur Bewertung der Angemessenheit des Stromversorgungssystems notwendig?

18)Was wäre ein angemessener geografischer Anwendungsbereich einer harmonisierten Methodik zur Bewertung der Angemessenheit (z. B. EU-weit, regional oder national oder auch unter Einschluss von Nachbarländern)?

19)Wäre eine Angleichung der derzeit unterschiedlichen Standards für die Angemessenheit des Systems in der EU hilfreich für den Aufbau eines effizienten Binnenmarkts?

20)Wäre ein gemeinsamer europäischer Rahmen für die grenzüberschreitende Beteiligung an Kapazitätsmechanismen von Vorteil? Falls ja, wie sollte ein solcher Rahmen gestaltet sein? Wären Referenzmodelle für Kapazitätsmechanismen hilfreich? Falls ja, wie sollten sie gestaltet sein?

21)Sollte eine Entscheidung zur Einführung von Kapazitätsmechanismen auf einer harmonisierten Methodik zur Bewertung der Angemessenheit des Stromversorgungssystems beruhen?

5.Nächste Schritte

Diese konsultative Mitteilung zur Gestaltung des Strommarkts leitet die öffentliche Konsultation zu den Komponenten der neuen Marktgestaltung zum Zwecke der Vorbereitung künftiger Rechtsetzungs- und sonstiger Vorschläge ein. Sie soll allen Betroffenen Gelegenheit bieten, zu der vorgelegten Vision und den vorgesehenen Schritten zu deren Umsetzung Stellung zu nehmen. Sie wird durch ausführlichere und weiter gehende Fragen zu bestimmten Aspekten, vor allem zur Sicherheit der Stromversorgung, ergänzt werden.

Zugleich werden in der Mitteilung über verbesserte Möglichkeiten für Energieverbraucher, die diese konsultative Mitteilung zur Marktgestaltung begleitet, eine ausführliche Vision der möglichen neuen Rolle der Energieverbraucher und die dazu erforderlichen Schritte dargelegt. Die Stärkung der Verbraucher (Privathaushalte und Unternehmen), intelligentes Wohnen und intelligente Netze sowie Datenverwaltung und -sicherheit sind die drei Säulen, auf denen diese Vision aufgebaut ist. Die in der Mitteilung zur Rolle der Verbraucher dargelegten Maßnahmen beruhen auf eingehenden Konsultationen von Bürgern, Verbrauchern und anderen Interessenträgern (unter anderem eine öffentliche Konsultation im ersten Halbjahr 2014) und Beratungen in von der Kommission geleiteten Sachverständigengruppen 21 .

Auf die hiermit vorgelegten Mitteilungen könnten in Abhängigkeit vom Ergebnis der weiteren Arbeiten unter anderem Änderungen dieser Rechtsvorschriften folgen:

Elektrizitätsrichtlinie

Stromverordnung

ACER-Verordnung

Infrastruktur-Verordnung

Richtlinie über die Sicherheit der Stromversorgung

Energieeffizienz-Richtlinie

Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Außerdem werden die Arbeiten Einfluss auf eine Reihe von Netzkodizes nehmen, insbesondere auf die Kodizes für den Ausgleich sowie für Notfälle und Systemwiederherstellung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Beiträge aus dem Konsultationsprozess werden in die künftigen Vorschläge und deren Folgenabschätzungen einfließen.

Alle Fragen aus dieser Mitteilung sowie der gesonderte Fragebogen zur Sicherheit der Stromversorgung sind auf der Website der Kommission verfügbar. Die Antworten sollten ausschließlich entsprechend den dort aufgeführten Anweisungen gegeben werden und spätestens am 8. Oktober 2015 eingehen. 22 Die Kommission beabsichtigt, ein Papier mit den wichtigsten Ergebnissen dieser Konsultation zu veröffentlichen. Sie behandelt die eingehenden Antworten auf Wunsch vertraulich, sofern berechtigte Gründe dafür vorgebracht werden.

(1)  COM(2014) 910 final vom 16.12.2014.
(2)  COM(2015) 80 final vom 25.2.2015.
(3)  Das dritte Energiebinnenmarktpaket besteht aus der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 55-93), der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 15-35), der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 1-14) sowie der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16-62).
(4)  Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16-62).
(5)  EUCO 169/14.
(6)  Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie, COM(2015) 80 final vom 25.2.2015.
(7)  COM(2015) 82 final vom 25.2.2015 – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erreichung des Stromverbundziels von 10 % – Vorbereitung des europäischen Stromnetzes auf 2020.
(8)  Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009.
(9)  Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (ABl. C 200 vom 28.6.2014, S. 1-55).
(10)  Hierbei kann es sich um allgemeine Steuern (Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern) oder spezielle Abgaben mit energie- und/oder klimapolitischer Zielrichtung handeln.
(11)  COM(2015) 82 final vom 25.2.2015 – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erreichung des Stromverbundziels von 10 % – Vorbereitung des europäischen Stromnetzes auf 2020.
(12)  Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009.
(13)  Siehe Nummer 220 der Mitteilung der Kommission „Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020“.
(14)  C(2013) 7243 – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Vollendung des Elektrizitätsbinnenmarktes und optimale Nutzung staatlicher Interventionen“ sowie SWD(2013) 438 final – Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Generation Adequacy in the internal electricity market – guidance on public interventions“.
(15)   http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4891_de.htm - http://ec.europa.eu/competition/sectors/energy/state_aid_to_secure_electricity_supply_en.html
(16) C(2013) 7243.
(17)  Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen (ABl. L 33 vom 4.2.2006, S. 22-27).
(18)  Beim Vergleich benachbarter Netze stellte die Koordinierungsgruppe „Strom“ fest, dass die Verantwortlichkeit für die Festsetzung der Standards für die Angemessenheit des Systems und die Versorgungssicherheit oft unklar ist. In vielen Mitgliedstaaten gibt es keine formalen Standards.
(19)  Mitteilung der Kommission – Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (ABl. C 200 vom 28.6.2014, S. 1-55).
(20)  http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4891_de.htm
(21)  Task Force „Intelligente Netze“ der GD Energie, Arbeitsgruppe „Schutzbedürftige Verbraucher“ im Rahmen des Bürgerforums „Energie“.
(22)

      https://ec.europa.eu/energy/en/consultations

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