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Document 52015DC0288

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Dritter Bericht über die Umsetzung der nationalen Strategiepläne und der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (2007 2013)

    /* COM/2015/0288 final */

    Brüssel, den 11.6.2015

    COM(2015) 288 final

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Dritter Bericht über die Umsetzung der nationalen Strategiepläne und der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (2007 2013)

    {SWD(2015) 114 final}


    Vorwort

    Das vorliegende Dokument ist der dritte Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung der nationalen Strategiepläne 1 und der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (2007-2013) 2 .

    Dieser Bericht der Kommission 3 stützt sich auf die Analyse und die Beurteilung der zusammenfassenden Berichte, die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2014 4 vorgelegt wurden, auf sonstige verfügbare Informationen, insbesondere die finanziellen und materiellen gemeinsamen Überwachungsindikatoren, und auf die Aktivitäten des Europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums.

    In dem Bericht werden die wichtigsten Entwicklungen, Tendenzen und Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der nationalen Strategiepläne und der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft zusammengefasst.

    Zu berücksichtigen ist, dass sich die darin verwendeten Daten auf den gesamten Programmplanungszeitraum beziehen, der 2007 begann und Ende des Jahres 2013 abgeschlossen war. Mit dem Ablauf des Programmplanungszeitraums im Jahr 2013 endet jedoch nicht die Umsetzung, die bis zum 31. Dezember 2015 weitergeführt wird. 5 Bis dahin werden noch zahlreiche Vorhaben durchgeführt, so dass ein abschließender Überblick über die Ergebnisse der Programme nicht vor Ende des Jahres 2016 vorliegen wird.



    Inhalt

    1.    Kontext und Überblick    4

    1.1    Die Prioritäten der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums
    für den Zeitraum 2007
    2013    4

    1.2    Überblick über die Haushaltsmittel und die operativen Ziele    6

    2.    Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft    7

    2.1    Überblick über die wichtigsten Ergebnisse    7

    2.2.    Umsetzung nach Schwerpunkten und Maßnahmen    9

    3.    Ausblick    14



    1.    Kontext und Überblick

    1.1    Die Prioritäten der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 20072013

    Im Februar 2006 erließ der Rat der Europäischen Union strategische Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum 2007-2013, die sich auf drei wesentliche thematische Prioritäten stützen:

    Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft. Die Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 6 sollten einen Beitrag zu einem starken und dynamischen europäischen Agrarlebensmittelsektor leisten, indem sie auf die Prioritäten Wissenstransfer, Modernisierung, Innovation und Qualität in der Lebensmittelkette und auf die vorrangigen Sektoren für Investitionen in Sach- und Humankapital konzentriert werden. Die unter „Schwerpunkt 1“ zusammengefassten Maßnahmen sollen vor allem zum Ziel der Wettbewerbsfähigkeit in den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen;

    Verbesserung der Umwelt und der Landschaft. Zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen der EU und der Landschaft in den ländlichen Gebieten sollen die für diesen Schwerpunkt vorgesehenen Mittel einen Beitrag zu den drei auf EUEbene prioritären Bereichen biologische Vielfalt, Erhaltung und Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Systeme von hohem Naturschutzwert und traditioneller landwirtschaftlicher Landschaften, Wasser und Klimawandel, leisten. Die unter „Schwerpunkt 2“ zusammengefassten Maßnahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sollen vor allem zum Umweltziel beitragen;

    Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Die für diese Ziele bereitgestellten Mittel sollten zu der übergreifenden Priorität der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und von Voraussetzungen für Wachstum beitragen. Die Maßnahmen sollten insbesondere dazu eingesetzt werden, die Schaffung von Kapazitäten, den Erwerb von Qualifikationen und die Organisation für die örtliche strategische Entwicklung zu fördern, und mit dafür sorgen, dass der ländliche Raum auch für künftige Generationen attraktiv bleibt. Bei der Förderung von Ausbildung, Information und Unternehmergeist sollten die besonderen Bedürfnisse von Frauen, jungen Menschen und älteren Arbeitnehmern berücksichtigt werden. Die Maßnahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums unter „Schwerpunkt 3“ sollen gemeinsam mit dem „Schwerpunkt 4“ die allgemeineren Ziele der ländlichen Entwicklung unterstützen.

    Neben den thematischen Prioritäten wurden in den erlassenen strategischen Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums auch folgende Erfordernisse unterstrichen:

    Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung sowie Unterstützung der thematischen Prioritäten. Dieser horizontale Schwerpunkt, auch als „Schwerpunkt Leader“ (Schwerpunkt 4) bezeichnet, sollte eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Verwaltung und der Erschließung des endogenen Entwicklungspotenzials der ländlichen Gebiete durch lokale Entwicklungsstrategien spielen;

    Gewährleistung einer kohärenten Programmplanung. Zwischen den Schwerpunkten und innerhalb der Schwerpunkte sollten die größtmöglichen Synergieeffekte erzielt werden. Gegebenenfalls sollten andere auf EU-Ebene verfolgte Strategien berücksichtigt werden. Verschiedene Ansätze zur Verbesserung der Verwaltung und der Umsetzung der Maßnahmen sollten geprüft werden. Insbesondere sollten europäische und nationale Netzwerke für ländliche Entwicklung als Foren aufgebaut werden, in denen die Beteiligten bewährte Verfahren und Erfahrungen zu allen Aspekten der Konzeption, Verwaltung und Durchführung der Maßnahmen austauschen können;

    Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten. Zur Förderung von Synergieeffekten zwischen der Strukturpolitik, der Beschäftigungspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sollten die Mitgliedstaaten für Komplementarität und Kohärenz zwischen den Maßnahmen sorgen, die durch verschiedene EU-Fonds zu finanzieren sind.

    Die strategischen Leitlinien geben den Rahmen vor, auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten ihre nationalen Strategiepläne zur Umsetzung von EU-Prioritäten in nationale Prioritäten erarbeitet haben, und dienen als Bezugsrahmen für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums. Mit diesen Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums werden die Prioritäten durch ausgewählte Maßnahmen, die nach Schwerpunkten gegliedert sind (siehe Tabelle 1 7 mit einer Auflistung der Maßnahmen zu den einzelnen Schwerpunkten), praktisch umgesetzt. Die Programme, die entweder auf nationaler oder auf regionaler Ebene durchgeführt werden können, wurden von der Kommission in den Jahren 2007 und 2008 genehmigt. Die Durchführung der Programme wird anhand des Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmens überwacht und überprüft.



    1.2    Überblick über die Haushaltsmittel und die operativen Ziele

    Insgesamt beliefen sich die ELERMittel für den kompletten Programmplanungszeitraum 20072013 auf 96,2 Mrd. EUR. Um eine ausgewogene Strategie zu gewährleisten, wurden im ELER Vorgaben zu den Mindestausgaben für jeden der thematischen Schwerpunkte festgelegt, die in den einzelnen Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums anzuwenden sind (10 %, 25 % und 10 %, jeweils für die Schwerpunkte 1, 2 und 3). Für den Schwerpunkt 4 (Leader) sind mindestens 5 % (2,5 % für die EU12) der EU-Mittel für die einzelnen Programme vorgesehen. Das verfügbare Gesamtbudget ist höher, da zusätzlich zu den ELERMitteln auch von den Mitgliedstaaten öffentliche Mittel gewährt werden. 8

    Abbildung 1: Relatives Gewicht der einzelnen Schwerpunkte gemessen an der Gesamtbeteiligung des ELER im Programmplanungszeitraum 2007-2013 – EU27.

    Nach Abschluss der Programmplanung auf der Ebene der Mitgliedstaaten ergibt sich aus der Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Schwerpunkte und der Festlegung der wichtigsten Ziele für das Jahr 2013 Folgendes (siehe Abbildung 1 oben):

    Auf Schwerpunkt 1, „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“, entfallen 33 % der gesamten ELER-Mittel. Es wird erwartet, dass in diesem Schwerpunkt bis zum Ende des Programmplanungszeitraums 575 000 Investitionsprojekte zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe und zur Unterstützung von 34 000 Unternehmen gefördert werden, um die Wertschöpfung für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse zu verbessern.

    Schwerpunkt 2, „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“, erhält mit 45 % den größten Anteil an den gesamten ELERMitteln. Angestrebt wird, dass 47 Mio. ha landwirtschaftlicher Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden, dass für 55 Mio. ha landwirtschaftlicher Flächen in benachteiligten Regionen und Berggebieten ein Ausgleich für deren Benachteiligung geleistet wird und dass 1,3 Mio. ha landwirtschaftlicher Flächen durch entsprechende Unterstützung die Anforderungen von NATURA 2000 erfüllen.

    Schwerpunkt 3, „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“, hat mit 14 % einen geringeren Anteil an den Gesamtmitteln des ELER. Bis zum Jahr 2013 soll dieser Schwerpunkt zur Förderung oder Gründung von 73 350 Unternehmen im ländlichen Raum und zur Unterstützung von 29 000 Dorferneuerungsprojekten beitragen.

    Der Anteil des Schwerpunkts 4, „Leader“, an der gesamten ELERFinanzierung beläuft sich auf 6 %. Die Unterstützung für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien soll größtenteils für die Diversifizierung und die Verbesserung der Lebensqualität eingesetzt werden (Projekte unter Schwerpunkt 3).

    Aus dem Gesundheitscheck und dem Europäischen Konjunkturprogramm wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 4,9 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt, die für sechs „Herausforderungen“ eingesetzt wurden. Der Großteil der Mittel entfällt auf die Bereiche biologische Vielfalt (31 % bzw. 1,5 Mrd. EUR) und Wasserwirtschaft (27 % bzw. 1,3 Mrd. EUR). Für die Umstrukturierung des Milchsektors werden 15 % der zusätzlichen Mittel (0,7 Mrd. EUR) aufgewendet, während für Klimaschutzmaßnahmen 14 % (0,7 Mrd. EUR) und für erneuerbare Energie 6 % (0,3 Mrd. EUR) der Mittel vorgesehen sind. Die Mitgliedstaaten haben darüber hinaus beschlossen, 35 % der Gelder aus dem Europäischen Konjunkturprogramm in den Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu investieren, dies sind 0,3 Mrd. EUR aus der zur Verfügung stehenden Summe von 1 Mrd. EUR.

    2.    Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft 

    2.1    Überblick über die wichtigsten Ergebnisse

    Zum Ende des Jahres 2013 beliefen sich die ELERAusgaben der EU27 auf insgesamt 71 Mrd. EUR 9 ; dies sind 74 % der für den Zeitraum 20072013 vorgesehenen Gesamtmittel in Höhe von 96,2 Mrd. EUR (der Bezugszeitraum umfasst sieben Jahre des Umsetzungszeitraums von insgesamt neun Jahren 10 ). Nach dem zunächst zögerlichen Start in den ersten Jahren des Programmplanungszeitraums 20072013 entsprechen die jährlichen Ausgaben im Allgemeinen den Erwartungen.

    In den Mitgliedstaaten stellt sich die Situation uneinheitlich dar (Abbildung 2), mit zwei Mitgliedstaaten, in denen die Ausgaben bei über 90 % lagen, während sie in acht Mitgliedstaaten weniger als 70 % betrugen.

     

    Abbildung 2: ELER-Gesamtausgaben bis Ende 2013 im Vergleich zur Gesamtmittelzuweisung für den Zeitraum 20072013.

    Die Umsetzung des Schwerpunkts 1 (68 %) entspricht weitgehend der Zielvorgabe für die Ausgaben im Zeitraum 20072013, da die Durchführung zahlreicher Investitionsvorhaben genehmigt wurde.

    Am höchsten ist die Ausführungsquote (86 %) in Schwerpunkt 2 mit lediglich geringen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten. Diese hohe Ausführungsquote kommt dadurch zustande, dass für die Investitionsmaßnahmen der Schwerpunkte 1 und 3 und die wichtigsten Maßnahmen des Schwerpunkts 2 unterschiedliche Durchführungsmechanismen angewandt werden.

    In Schwerpunkt 3 ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur Situation zum Ende des Jahres 2011, als über erhebliche Verzögerungen bei der Durchführung der Maßnahmen berichtet wurde, zu verzeichnen (60 % gegenüber 31 % zum Jahresende 2011). 11 Allerdings trifft dies nicht auf alle Mitgliedstaaten zu, einige Mitgliedstaaten liegen weiter hinter ihren Zielen zurück.

    Schwerpunkt 4 weist eine Durchführungsrate von 46 % auf, die größtenteils auf die Verzögerungen bei der Umsetzung lokaler Strategien und bei der Einrichtung der lokalen Aktionsgruppen (LAG) in mehreren Mitgliedstaaten zurückzuführen ist. Was die Umsetzung von Leader anbelangt, bestehen zwischen den Mitgliedstaaten gravierende Unterschiede.

    Abbildung 3: ELER-Ausgaben bis Ende 2013 im Vergleich zur Gesamtmittelzuweisung für den Zeitraum 20072013, aufgeschlüsselt nach Schwerpunkten.

    Was die Durchführungsrate des Gesundheitschecks und des Europäischen Konjunkturprogramms anbelangt, so wurden bis Ende 2013 3,3 Mrd. EUR der vorgesehenen Gesamtsumme von 4,95 Mrd. EUR ausgegeben (74 %); damit setzte sich nach einem erwartungsgemäß zögerlichen Start im Jahr 2010 die positive Entwicklung fort, die bereits 2012 erkennbar war. Bei der Inanspruchnahme der Mittel für die einzelnen Herausforderungen stehen der Klimawandel, die biologische Vielfalt und der Milchsektor mit 100 %, 94 % bzw. 85 % an erster Stelle, während die Mittelausschöpfung in den Bereichen Breitband, Wasserwirtschaft und erneuerbare Energie mit 31 %, 28 % bzw. 21 % deutlich geringer ausfällt. Die höhere Mittelausschöpfung in den Bereichen biologische Vielfalt und Klimawandel ergibt sich daraus, dass diese Herausforderungen größtenteils mit Maßnahmen des Schwerpunkts 2 angegangen werden.

    Abbildung 4: Gesamtausgaben (ELER) bezogen auf die Mittel, die aus dem Gesundheitscheck und dem Europäischen Konjunkturprogramm bereitgestellt wurden, bis Ende 2013 im Vergleich zur Gesamtmittelzuweisung für den Zeitraum 20072013, aufgeschlüsselt nach „neuen Herausforderungen“ (Daten aus dem Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmen 2013).

    Im Programmplanungsprozess wurden Synergieeffekte zwischen den Schwerpunkten und innerhalb der einzelnen Schwerpunkte sowie die allgemeine Kohärenz berücksichtigt (Abhängigkeit der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums von einer Analyse der Situation in Bezug auf die Stärken und Schwächen, ExanteBewertung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums usw.). Diese Ziele wurden während des gesamten Programmplanungszeitraums verfolgt, insbesondere durch die Begleitung (Begleitausschüsse usw.), die Bewertungen und die Maßnahmen der nationalen Netze für den ländlichen Raum und des Europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums (gemeinsame Analysen oder Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Leitern der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums und den Interessenträgern usw.).

    In den ersten Jahren des Durchführungszeitraums wurden Mechanismen geschaffen, um die Komplementarität zwischen dem ELER und den Strukturfonds der EU zu gewährleisten. Hierzu zählt die Festlegung von Abgrenzungen und/oder die Einrichtung von Koordinierungsmechanismen, wie des interministeriellen Koordinierungsgremiums.

    2.2.    Umsetzung nach Schwerpunkten und Maßnahmen

    Schwerpunkt 1 – Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

    Die ELERGesamtausgaben für Schwerpunkt 1 im Zeitraum 2007-2013 belaufen sich auf 68 % der gesamten Mittelzuweisungen für diesen Zeitraum (Durchschnitt EU27).

    Die wichtigsten Ergebnisse, die bis zum Jahresende 2013 im Hinblick auf dieses Ziel erreicht wurden:

    2 430 000 Teilnehmer haben Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Landwirtschaft und/oder Forstwirtschaft erfolgreich abgeschlossen (88 % der Zielvorgabe für 2013);

    136 000 Betriebe haben neue Erzeugnisse und/oder neue Techniken eingeführt (54 % der Zielvorgabe);

    80 Mrd. EUR des Gesamtinvestitionsvolumens (80 % der Zielvorgabe 12 ) wurden für die wichtigsten Investitionsmaßnahmen im Schwerpunkt 1 aufgewendet; der ELER beteiligte sich mit 17 Mrd. EUR (die Gesamtsumme der öffentlichen Mittel beträgt 28 Mrd. EUR (ELER + Fördermittel der Mitgliedstaaten)).

    Abbildung 5: ELER-Ausgaben bis Ende 2013 im Vergleich zur Gesamtmittelzuweisung für den Zeitraum 20072013 in Schwerpunkt 1, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen.

    Bezogen auf die ELERMittelzuweisungen (11,6 Mrd. EUR) ist die Maßnahme 121 (Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe) die größte Maßnahme des Schwerpunkts 1. Die Auszahlungsquote beläuft sich bei dieser Maßnahme auf 75 % der Gesamtmittel für 379 000 bereits abgeschlossene Modernisierungsprojekte (66 % der Zielvorgabe). Insgesamt wurden Investitionen von mehr als 39 Mrd. EUR durchgeführt, und bis zum Ende des Programmplanungszeitraums 20072013 dürfte ein Gesamtinvestitionsvolumen von 49 Mrd. EUR erreicht werden. Die hohe Mittelausschöpfung zeigt das enorme Interesse der Landwirte an Investitionen, wie auch die Aufstockung der Mittel im Programmplanungszeitraum bestätigt.

    Bei der Maßnahme 123 (Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen) wurden 58 % der Mittel in Anspruch genommen, um 22 885 Betriebe zu unterstützen; die Zielvorgabe liegt bei 34 029 geförderten Betrieben. Die Gesamtinvestitionen betragen 17,4 Mrd. EUR (71 % der Zielvorgabe).

    Bei der Maßnahme 125 (Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft) belief sich die finanzielle Ausführungsrate bis Ende des Jahres 2013 auf 55 %. Die bisherigen ELERAusgaben von 2,6 Mrd. EUR führten zu (öffentlichen und privaten) Investitionen in Höhe von insgesamt 7,2 Mrd. EUR. Mehr als 43 500 Vorhaben wurden gefördert (99 % der Zielvorgabe); die durchschnittliche Investitionssumme betrug rund 160 000 EUR und fiel damit niedriger aus als erwartet, was zu einer geringeren Mittelausschöpfung (55 %) führte.

    Bei der Maßnahme 112 (Niederlassung von Junglandwirten) mit einer Mittelausschöpfung von 77 % betrugen die ELERAusgaben über 2,1 Mrd. EUR; knapp 145 000 Junglandwirte erhielten Fördermittel.

    Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Umwelt und der Landschaft

    Die ELERGesamtausgaben für Schwerpunkt 2 im Zeitraum 2007-2013 machen 86% der gesamten Mittelzuweisungen aus.

    Die wichtigsten Ergebnisse, die bis zum Jahresende 2013 im Hinblick auf dieses Ziel erreicht wurden:

    46,9 Mio. ha nachhaltig bewirtschaftete Flächen, die einem Anteil von 27 % an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (LNF) in der EU entsprechen 13 , tragen zur Verbesserung der Umwelt bei (biologische Vielfalt, Wasserqualität, Bodenqualität und Klimaschutz). Darin enthalten sind 7,6 Mio. ha, für die Mittel zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft gewährt werden;

    1,5 Mio. ha, für die Unterstützung für eine spezielle Flächenbewirtschaftung in NATURA2000Gebieten oder für die Bewirtschaftung nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie gewährt wird;

    340 000 ha, für die Mittel zur Aufforstung sowohl in landwirtschaftlich genutzten als auch in nicht landwirtschaftlich genutzten Gebieten gewährt werden.

    Abbildung 6: ELER-Ausgaben bis Ende 2013 im Vergleich zur Gesamtmittelzuweisung für den Zeitraum 20072013 in Schwerpunkt 2, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen.

    In Schwerpunkt 2 sind die drei größten Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Mittelzuweisung auch diejenigen mit der höchsten Mittelausschöpfung: Maßnahme 211 (Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten) mit einer Mittelausschöpfung von 100 %, Maßnahme 212 (Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die keine Berggebiete sind) mit einer Mittelausschöpfung von 91 % und Maßnahme 214 (Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen) mit einer Mittelausschöpfung von 87 %.

    Auf die Maßnahme 214 entfallen mehr als 20 Mrd. EUR der ELERAusgaben. Über 1,5 Mio. Betriebe mit einer geförderten Fläche von insgesamt 46,9 Mio. ha erhielten Agrarumweltzahlungen. Auch wenn die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen in den europäischen Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums unterschiedlich gehandhabt wird, stehen – wie die Gesamtausführungsraten zeigen – die Agrarumweltzahlungen bei den Umweltmaßnahmen an erster Stelle. Die Maßnahme 214 trägt außerdem entscheidend dazu bei, dass die Ziele des GAPGesundheitschecks in den Bereichen biologische Vielfalt und Klimawandel verwirklicht werden können.

    Mit den Maßnahmen 211 und 212 zusammengenommen werden über 55 Mio. ha in benachteiligten Gebieten und Berggebieten unterstützt, um die naturbedingten Nachteile dieser Gebiete auszugleichen. Die Mittelausschöpfung liegt hier bei fast 100 %.

    Für die Maßnahme 221 (Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen) werden ebenfalls Mittel des Schwerpunkts 2 bereitgestellt, vor allem für die fortlaufenden Verpflichtungen aus den vorherigen Programmplanungszeiträumen. In den meisten Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sind die für diese Maßnahme vorgesehenen Mittel seit Beginn des Programmplanungszeitraums rückläufig. Die Mittelausschöpfung liegt jedoch bei 77 %, und die aufgeforstete Fläche umfasst über 271 000 ha. Maßnahme 226 (Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen) und Maßnahme 227 (Nichtproduktive Investitionen) sind bezogen auf die Mittelzuweisungen die wichtigsten Maßnahmen zur Unterstützung der Forstwirtschaft. Mit beiden Maßnahmen zusammengenommen wurden Investitionen in Höhe von über 3 Mrd. EUR in die europäischen Wälder unterstützt.

    Schwerpunkt 3 – Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

    Die ELERGesamtausgaben für Schwerpunkt 3 im Zeitraum 2007-2013 machen 60 % der gesamten Mittelzuweisungen aus.

    Die wichtigsten Ergebnisse, die bis zum Jahresende 2013 im Hinblick auf dieses Ziel erreicht wurden:

    Schwerpunkt 3 trug trotz steigender Arbeitslosigkeit in den ländlichen Gebieten zur Schaffung von Arbeitsplätzen (75 000) bei; 14

    am Gesamtinvestitionsvolumen von 21 Mrd. EUR (privat und öffentlich) war der ELER mit 7 Mrd. EUR beteiligt (insgesamt wurden 10 Mrd. EUR an öffentlichen Mitteln bereitgestellt (ELER + öffentliche Mittel der Mitgliedstaaten)). 15

    135 000 Vorhaben zur Förderung der Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten in ländlichen Gebieten wurden unterstützt, darunter fallen auch die Gründung von Unternehmen und neue Fremdenverkehrsaktivitäten. 16

    Abbildung 7: ELER-Ausgaben bis Ende 2013 im Vergleich zur Gesamtmittelzuweisung für den Zeitraum 20072013 in Schwerpunkt 3, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen.

    Die umfangreichste Maßnahme gemessen an der Gesamtmittelzuweisung ist in Schwerpunkt 3 die Maßnahme 321 (Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung) mit einer Mittelausschöpfung von 60 % und über 50 000 abgeschlossenen Projekten. Die Gesamtsumme der bis Ende 2013 durchgeführten Investitionen beläuft sich auf ca. 5,3 Mrd. EUR, woran sich ELER mit 2,3 Mrd. EUR beteiligte.

    Bezogen auf die Ausführung steht in Schwerpunkt 3 jedoch die Maßnahme 322 (Dorferneuerung und entwicklung) mit einer Mittelausschöpfung von 73 % an erster Stelle; dies entspricht einer Summe von 6,8 Mrd. EUR des Gesamtinvestitionsvolumens zur Förderung von Erneuerungsmaßnahmen in fast 40 000 Dörfern (die ELERBeteiligung beläuft sich auf 2,5 Mrd. EUR).

    Weiterhin niedrig ist dagegen die Ausführungsrate (45 %) bei der Maßnahme 312 (Unternehmensgründung und entwicklung), wenngleich die Zahl der geförderten Kleinstunternehmen (über 61 000) nicht wesentlich unter der Zielvorgabe liegt (84 %).

    Bei der Maßnahme 311 (Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten) entspricht der Stand der Durchführung (62 %) den Vorgaben des Schwerpunkts 3. Die Gesamtinvestitionen für 35 000 Begünstigte hatten einen Umfang von über 4,2 Mrd. EUR.

    Schwerpunkt 4 – Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung

    Die ELERGesamtausgaben für Schwerpunkt 4 im Zeitraum 2007-2013 machen 46 % der gesamten Mittelzuweisungen aus.

    Das wichtigste Ergebnis, das bis zum Jahresende 2013 im Hinblick auf dieses Ziel erreicht wurde:

    Von 2 402 LAG wurden knapp 139 000 Projekte finanziert.

    Abbildung 8: ELER-Ausgaben bis Ende 2013 im Vergleich zur Gesamtmittelzuweisung für den Zeitraum 20072013 in Schwerpunkt 4, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen. 17

    Ende des Jahres 2013 existierten insgesamt 2 402 LAG. 18 Im Vergleich zu Leader+ hat sich diese Zahl verdoppelt und in der Hälfte der Gebiete wird der LeaderAnsatz zum ersten Mal durchgeführt.

    Da das Auswahlverfahren für die LAG relativ spät abgeschlossen wurde, konnten viele der ausgewählten LAG erst verspätet mit der Durchführung der in ihren lokalen Entwicklungsstrategien vorgesehenen Projekte beginnen. Dies erklärt die vergleichsweise geringe Inanspruchnahme der ELER-Mittel unter Schwerpunkt 4, die 46 % der gesamten Mittelzuweisungen für diesen Schwerpunkt ausmachen; im letzten Quartal sind die Ausgaben allerdings deutlich gestiegen.

    Einige Mitgliedstaaten haben auf bestimmte Schwierigkeiten hingewiesen. Das Mainstreaming von Leader führte zu einer grundlegenden Änderung des Ansatzes, die umfangreiche verwaltungstechnische Anpassungen erforderlich machte (Neuorganisation der Verwaltung, Schulung des Personals).

    3.    Ausblick 

    Insgesamt entsprach die Mittelausschöpfung trotz teilweise ungünstiger Bedingungen, u. a. aufgrund der wirtschaftlichen Lage, weitgehend den Erwartungen. Die bis Ende 2013 erzielte Ausführungsrate und die Bilanz der Output-Indikatoren bestätigen, dass die größten Schwierigkeiten bei der Umsetzung, die in den vorherigen Berichten beschrieben wurden, im Wesentlichen überwunden sind.

    Dennoch ist die Mittelausschöpfung in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor gering, besonders bei der Umsetzung der Schwerpunkte 3 und 4. Vor allem bei der Ausführung von Leader bestehen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, wie die verfügbaren Daten für diese beiden Schwerpunkte belegen. Angesichts der allgemein guten Umsetzung von Leader kann davon ausgegangen werden, dass die geringen Ausführungsraten in einigen Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nicht auf den LeaderAnsatz, sondern vielmehr auf die Unterschiede zwischen den ländlichen Gebieten der EU zurückzuführen sind. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums kann hier eine wichtige Rolle spielen.

    Zur Beseitigung der Schwierigkeiten, die in den ersten Jahren der Durchführung auftraten, wurden zahlreiche Änderungen an den einzelnen Programmen vorgenommen; dabei wurden die Empfehlungen aus den Halbzeitbewertungen berücksichtigt und zusätzliche Finanzmittel zur Bewältigung neuer Herausforderungen (Gesundheitscheck) und der Wirtschaftskrise (Europäisches Konjunkturprogramm) einbezogen. Die meisten Änderungen bestanden in Mittelumschichtungen zwischen den Maßnahmen und in Anpassungen hinsichtlich der vorgesehenen Begünstigten und/oder der Förderkriterien. Als Hauptgründe für die Budgetänderungen sind die Verlagerung strategischer Prioritäten, die geringen Absorptionsraten sowie Maßnahmen zur Überwindung unvorhergesehener Probleme infolge der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu nennen.

    Das System für die Begleitung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse und Fortschritte in der zweiten Säule der GAP. In Zahlen ausgedrückt, nahmen im Rahmen des Schwerpunkts 1 rund 2,4 Mio. Landwirte erfolgreich an Weiterbildungsmaßnahmen teil, und insgesamt wurden über 80 Mrd. EUR in 637 000 Projekte investiert. Was den Schwerpunkt 2 betrifft, wurden auf einer Fläche von 47 Mio. ha Umweltmaßnahmen durchgeführt. Unter Schwerpunkt 3 wurden mehr als 50 000 Projekte für Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung abgeschlossen und 62 000 Kleinstunternehmen gefördert oder gegründet. Außerdem wurden bis heute 140 000 LeaderProjekte (Schwerpunkt 4) unterstützt.

    Die ExpostBewertung, bei der die Auswirkungen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums insgesamt untersucht werden, wird dieses Bild vervollständigen. Die Verwaltungsbehörden werden der Kommission bis Ende 2016 die ExpostBewertungen für die einzelnen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums übermitteln, damit im Anschluss auf Unionsebene eine Zusammenfassung der Bewertungsberichte erstellt werden kann.

    (1)

         Siehe Titel II Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

    (2)

         Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 20072013) (2006/144/EG).

    (3)

         Siehe Artikel 14 „Bericht der Kommission“ der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005.

    (4)

         Siehe Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005. Diese zusammenfassenden Berichte informieren über die Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Strategiepläne und ihrer Ziele sowie den Beitrag, den sie zur Verwirklichung der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft leisten.

    (5)

         Nach der so genannten „N+2Regel“ können die Mitgliedstaaten bis Ende 2015 Ausgaben für die Programme des Programmplanungszeitraums 20072013 vornehmen.

    (6)

         Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

    (7)

         Alle Tabellen sind in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthalten.

    (8)

         Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich alle im Bericht aufgeführten Finanzdaten auf den ELER.

    (9)

         Zahlungen an die Mitgliedstaaten bezogen auf die Kalenderjahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013. Ein Vergleich mit den Finanzberichten der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung des ELER ist nicht möglich, da sich diese auf das Haushaltsjahr beziehen.

    (10)

         ELERZahlungen für den Programmplanungszeitraum 20072013 können zwei Jahre nach den letzten Verpflichtungen (2013), also bis Ende 2015, erfolgen.

    (11)

         Zweiter Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung der nationalen Strategiepläne und der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (20072013).

    (12)

         Die Gesamtinvestitionen beinhalten private und öffentliche Ausgaben für folgende Investitionsmaßnahmen: 112, 121, 122, 123, 125 und 126.

    (13)

         LNF nach der Betriebsstrukturerhebung 2010 (Eurostat, aktualisiert November 2014).

    (14)

         Insgesamt stieg die Arbeitslosigkeit in den dünn besiedelten ländlichen Gebieten von 7,1 % im Jahr 2007 auf 10,3% im Jahr 2013 und in den mäßig besiedelten Gebieten von 7 % im Jahr 2007 auf 10,2 % im Jahr 2013 (Quelle: Eurostat).

    (15)

         Gefördert wurden folgende Investitionsmaßnahmen: 311, 313, 321, 322 und 323.

    (16)

         Gefördert wurden die Maßnahmen 311, 312 und 313.

    (17)

         Maßnahme 413 zählt zu den LeaderAktivitäten, die die Prioritäten des Schwerpunkts 3 betreffen, und Maßnahme 431 bezieht sich auf die Arbeit der lokalen Aktionsgruppen und die Sensibilisierung.

    (18)

         Nach der Erhebung des ENRD (Juni 2004).

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