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Document 52014TA1216(08)
Report on the annual accounts of the Fuel Cells and Hydrogen Joint Undertaking for the financial year 2013, together with the Joint Undertaking’s replies
Bericht über den Jahresabschluss 2013 des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ , zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens
Bericht über den Jahresabschluss 2013 des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ , zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens
ABl. C 452 vom 16.12.2014, p. 67–74
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 452/67 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2013 des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“, zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens
(2014/C 452/08)
INHALT
|
Ziffer |
Seite |
Einleitung |
1-5 |
68 |
Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung |
6 |
68 |
Zuverlässigkeitserklärung |
7-14 |
68 |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
12 |
69 |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge |
13 |
69 |
Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement |
15-17 |
70 |
Haushaltsvollzug |
15 |
70 |
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen |
16-17 |
70 |
Sonstige Bemerkungen |
18-26 |
70 |
Rechtsrahmen |
18 |
70 |
Amt des Internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission |
19-20 |
70 |
Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit Forschungsergebnissen |
21-23 |
70 |
Interessenkonflikte |
24-25 |
71 |
Zweite Zwischenbewertung durch die Kommission |
26 |
71 |
EINLEITUNG
1. |
Das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (Gemeinsames Unternehmen FCH) mit Sitz in Brüssel wurde im Mai 2008 (1) für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 gegründet. |
2. |
Zu den Zielen des Gemeinsamen Unternehmens FCH zählt die zwecks Konzentration auf die Entwicklung marktfähiger Anwendungen mit der Industrie und Forschungseinrichtungen koordinierte Unterstützung der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration in den Mitgliedstaaten und den mit dem Siebten Rahmenprogramm (2) assoziierten Ländern, wodurch zusätzliche Anstrengungen der Industrie im Hinblick auf eine rasche Einführung von Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologien (3) erleichtert werden sollen. |
3. |
Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sind die Europäische Union, vertreten durch die Kommission, und der Industrieverband „European Fuel Cell and Hydrogen Joint Technology Initiative“. Die Forschungsgruppe N.ERGHY wurde im Juli 2008 Mitglied des Gemeinsamen Unternehmens. |
4. |
Der Beitrag der EU zum Gemeinsamen Unternehmen FCH, der die laufenden Kosten und den Aufwand für Forschungstätigkeiten deckt, beläuft sich auf höchstens 470 Millionen Euro, die aus Mitteln des Siebten Rahmenprogramms aufgebracht werden. Der für die laufenden Kosten bestimmte Anteil darf 20 Millionen Euro nicht überschreiten. Der Industrieverband und der Forschungsverband sollten 50 % der laufenden Kosten beitragen und sich an der Finanzierung der operativen Tätigkeiten durch Sachbeiträge (4) der an den Tätigkeiten teilnehmenden Rechtspersonen beteiligen, die zumindest dem finanziellen Beitrag der EU entsprechen. |
5. |
Das Gemeinsame Unternehmen erhielt seine finanzielle Autonomie am 15. November 2010. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
6. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Prüfung von Vorgängen auf der Ebene des Gemeinsamen Unternehmens und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
|
14. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT
Haushaltsvollzug
15. |
In dem vom Verwaltungsrat endgültig festgestellten Haushaltsplan 2013 waren 74,5 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 59,7 Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen veranschlagt. Die Verwendungsrate für die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen betrug 98,9 % bzw. 56,7 %. Letztere ist darauf zurückzuführen, dass die Finanzierung von drei Projekten verschoben wurde. |
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
16. |
Am 31. Dezember 2013 umfasste das Programm des Gemeinsamen Unternehmens FCH 130 Finanzhilfevereinbarungen aus fünf jährlichen Aufforderungen (2008-2012). Hinzu kamen weitere 21 Finanzhilfevereinbarungen im Vorgriff auf die Aufforderung 2013-1, zu der derzeit die Verhandlungen laufen, sowie geschätzte weitere 5 bis 10 im Zusammenhang mit der Einleitung der abschließenden Aufforderung 2013-2. |
17. |
Die in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 durchgeführten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen führten zur Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen über insgesamt 365 Millionen Euro, was 81 % des maximalen EU-Beitrags zum Gemeinsamen Unternehmen für Forschungstätigkeiten (452,5 Millionen Euro) entspricht. Die verbleibenden 19 % wurden für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 2013-1 und 2013-2 zugewiesen (64,5 Millionen Euro bzw. 23 Millionen Euro), womit der maximale EU-Beitrag vollständig ausgeschöpft ist. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
Rechtsrahmen
18. |
Die neue Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union wurde am 25. Oktober 2012 mit Wirkung vom 1. Januar 2013 (10) angenommen. Die Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften nach Artikel 209 der neuen Haushaltsordnung trat jedoch erst am 8. Februar 2014 in Kraft (11). Die Finanzordnung des Gemeinsamen Unternehmens wurde am 30. Juni 2014 geändert, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen. |
Amt des Internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission
19. |
Gemäß dem koordinierten strategischen Prüfungsplan von Internem Auditdienst und Interner Auditstelle für das Gemeinsame Unternehmen FCH für den Zeitraum 2011-2013 führte die interne Auditstelle des Gemeinsamen Unternehmens FCH im Jahr 2013 eine Prüfung zum Thema „Finanzhilfeverwaltung — Verhandlung, Auftragsvergabe und Vorfinanzierung“ durch und erbrachte verschiedene Assurance- und Beratungsleistungen (12). Im Abschlussbericht zur Finanzhilfeverwaltung wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Vorlaufzeit bis zur Finanzhilfegewährung und die bis zum Abschluss der Verhandlungen benötigte Zeit zu verkürzen. Desgleichen wurde betont, dass einige Aspekte des für die Kontrollen der finanziellen Leistungsfähigkeit angewandten Verfahrens des Gemeinsamen Unternehmens klargestellt werden müssen. |
20. |
Das Gemeinsame Unternehmen FCH war mit den Gemeinsamen Unternehmen Artemis, Clean Sky, ENIAC und IMI Gegenstand einer vom Internen Auditdienst (IAS) der Kommission (13) durchgeführten IT-Risikobewertung zu den von ihnen gemeinsam genutzten IT-Infrastrukturen. |
Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit Forschungsergebnissen
21. |
Im Beschluss über das Siebte Rahmenprogramm (RP7) (14) wird ein Überwachungs- und Berichterstattungssystem festgelegt, das den Schutz, die Verbreitung und den Transfer von Forschungsergebnissen betrifft. |
22. |
Im Jahr 2013 verstärkte das Gemeinsame Unternehmen FCH seine eigenen Kapazitäten zur Überwachung und Berichterstattung über die Forschungsergebnisse bei seinen Projekten und zur Bewertung der Leistung seines Programms durch Einstellung eines Beauftragten für Wissensmanagement und -politik. Außerdem führte es ein neu entwickeltes IT-Tool, TEMONAS (Technologieüberwachung und -bewertung) zur Analyse und Synthese der Ergebnisse der fertiggestellten Projekte ein und berichtete auf seiner Website über die ersten öffentlichen Ergebnisse bei neuen Kenntnissen und Schutzrechten infolge abgeschlossener Projekte. |
23. |
Das Gemeinsame Unternehmen FCH prüft ferner — im Einklang mit den Bemerkungen im Jährlichen Fortschrittsbericht 2012 der Kommission über die Tätigkeiten der Gemeinsamen Unternehmen (15) — die Möglichkeit, das IT-System der Kommission für die oben genannten Überwachungszwecke zu nutzen sowie die Möglichkeit, seine ergebnisbezogene Berichterstattung auszubauen. |
Interessenkonflikte
24. |
Das Gemeinsame Unternehmen FCH hat spezifische Maßnahmen zur Verhinderung von Interessenkonflikten für seine drei zentralen Interessenträger (die Mitglieder des Verwaltungsrats, Sachverständige und Mitarbeiter) erlassen. |
25. |
Diese Maßnahmen werden in einem ausführlichen schriftlichen Verfahren dokumentiert, dessen Annahme für das zweite Halbjahr 2014 geplant ist. Dieses Verfahren wird Folgendes umfassen: eine klare Definition dessen, was als Interessenkonflikt anzusehen ist, eine regelmäßig aktualisierte Datenbank mit allen Informationen zu Interessenkonflikten und einen Prozess zur Verwaltung dieser Informationen. |
Zweite Zwischenbewertung durch die Kommission (16)
26. |
Die Kommission führte die zweite Zwischenbewertung des Gemeinsamen Unternehmens FCH zwischen November 2012 und Mai 2013 durch. Im diesbezüglichen Bericht wurden dem Gemeinsamen Unternehmen FCH mehrere Empfehlungen unterbreitet. Dazu zählten die Zuweisung von mehr Ressourcen für die Arbeiten durch gemeinsame Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben mit anderen Gemeinsamen Unternehmen und/oder durch Rückübertragung dieser Aufgaben an die Kommissionsdienststellen, eine gezieltere Ausrichtung der Forschungsstrategie für die Fortführung des Gemeinsamen Unternehmens FCH im Rahmen von „Horizont 2020“ im Einklang mit drei Hauptgrundsätzen (Angleichen an die EU-Politik; Bereiche, in denen Europa eine Führungsrolle innehat oder erreichen kann; Anpassung an die sich wandelnden Bedürfnisse des Sektors) und Stärkung der Kapazitäten für den Wandel. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2014 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates vom 30. Mai 2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (ABl. L 153 vom 12.6.2008, S. 1), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1183/2011 des Rates vom 14. November 2011 (ABl. L 302 vom 19.11.2011, S. 3).
(2) Das mit Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1) angenommene Siebte Rahmenprogramm bündelt alle forschungsverwandten EU-Initiativen unter einem Dach und spielt dadurch eine zentrale Rolle im Streben nach Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Es ist ein wesentlicher Pfeiler für den Europäischen Forschungsraum.
(3) Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten, Tätigkeiten und Ressourcen des Gemeinsamen Unternehmens zusammenfassend dargestellt.
(4) In Artikel 12 Absatz 3 des Anhangs zur Verordnung (EG) Nr. 521/2008 heißt es: „Die operativen Kosten des Gemeinsamen Unternehmens FCH werden durch den Finanzbeitrag der Union und durch Sachbeiträge der an den Tätigkeiten teilnehmenden Rechtspersonen gedeckt.“
(5) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(6) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug umfassen den Bericht über die Ausführung des Haushaltsplans, eine Zusammenfassung der Haushaltsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(7) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(8) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(9) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(10) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
(11) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 110/2014 der Kommission vom 30. September 2013 über die Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften nach Artikel 209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 38 vom 7.2.2014, S. 2).
(12) Zum Beispiel jährliche Überprüfung der Höhe der Sachbeiträge, Beratung bei der Erstellung des Jährlichen Tätigkeitsberichts und Mitwirkung an Informationskampagnen des Gemeinsamen Unternehmens zu Fragen der Finanzkontrolle und Rechnungsprüfung.
(13) Im Abschlussbericht vom 22. November 2013 wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, das IT-Sicherheitskonzept zu formalisieren und in künftige Verträge mit IT-Dienstleistern ausführliche Verfahren/Kontrollen aufzunehmen.
(14) Gemäß Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG überwacht die Kommission ständig und systematisch die Durchführung des Siebten Rahmenprogramms und seiner spezifischen Programme; sie erstattet darüber regelmäßig Bericht und verbreitet die diesbezüglichen Ergebnisse.
(15) Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat. Jährlicher Fortschrittsbericht 2012 über die Tätigkeiten der Gemeinsamen Unternehmen der Gemeinsamen Technologieinitiative (SWD(2013) 539 final).
(16) Zweite Zwischenbewertung des Gemeinsamen Unternehmens FCH von Juli 2013.
ANHANG
Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 187 und 188 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm sieht einen Beitrag der Union zur Einrichtung langfristiger öffentlich-privater Partnerschaften in Form gemeinsamer Technologieinitiativen vor, die über gemeinsame Unternehmen im Sinne von Artikel 187 AEUV umgesetzt werden könnten. Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates vom 30. Mai 2008 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1183/2011 (ABl. L 302 vom 19.11.2011, S. 3). |
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Zuständigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1183/2011 |
Ziele Das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ leistet einen Beitrag zur Durchführung des Siebten Rahmenprogramms und insbesondere zu den Themenbereichen „Energie“, „Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien“, „Umwelt (einschließlich Klimaänderung)“ und „Verkehr (einschließlich Luftfahrt)“ des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“. Seine Aufgaben sind insbesondere,
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Leitungsstruktur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 521/2008 des Rates, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1183/2011 |
Die Gremien des Gemeinsamen Unternehmens FCH sind:
Die externen beratenden Gremien des Gemeinsamen Unternehmens FCH sind:
Interne Prüfung und externe Kontrolle bzw. Entlastungsbehörde des Gemeinsamen Unternehmens FCH:
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Dem Gemeinsamen Unternehmen 2013 zur Verfügung stehende Mittel Jahresabschluss 2013 des Gemeinsamen Unternehmens FCH |
Haushalt (Verpflichtungsermächtigungen) 82,5 Millionen Euro Personalbestand am 31. Dezember 2013 Stellenplan 2013 mit 20 Stellen (18 Zeitbedienstete und 2 Vertragsbedienstete), von denen zum Jahresende 2013 17 besetzt waren. Sie waren operativen Tätigkeiten (12 Vollzeitäquivalente) und Verwaltungsaufgaben (5 Vollzeitäquivalente) zugewiesen. |
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Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2013 |
Siehe den Jährlichen Tätigkeitsbericht 2013 des Gemeinsamen Unternehmens FCH unter: http://www.fch-ju.eu/page/documents |
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Quelle: Angaben des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“. |
ANTWORTEN DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS
19. |
Das GU FCH hat einen Maßnahmenplan entwickelt, um den Empfehlungen der IAC-Prüfung zum Thema „Finanzhilfeverwaltung — Verhandlung, Auftragsvergabe und Vorfinanzierung“ nachzukommen. Einige der Maßnahmen werden umgesetzt, während die übrigen im Rahmen einer Aktualisierung des Maßnahmenplans überarbeitet werden, um die Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens und insbesondere die neuen Bestimmungen nach H2020 zu berücksichtigen. |
20. |
Das GU FCH hat einen Maßnahmenplan entwickelt, um den Empfehlungen der IAS-IT-Risikobewertung nachzukommen und wird diese Maßnahmen bis Ende 2014 umsetzen. |
26. |
Ein Entwurf eines Maßnahmenplans wird gegenwärtig von einer Arbeitsgruppe überarbeitet, die vom Verwaltungsrat eingesetzt wurde und der Vertreter der Mitglieder (EK, NEW-IG, N.ERGHY), der Gruppe der nationalen Vertreter und des Programmbüros angehören. Sobald die Überarbeitung abgeschlossen ist, wird der Maßnahmenplan auf der nächsten Verwaltungsratssitzung des GU FCH vorgestellt. |