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Document 52014TA1210(10)

    Bericht über den Jahresabschluss 2013 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher, zusammen mit den Antworten der Agentur

    ABl. C 442 vom 10.12.2014, p. 83–92 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.12.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 442/83


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2013 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher, zusammen mit den Antworten der Agentur

    (2014/C 442/10)

    EINLEITUNG

    1.

    Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (nachstehend „die Agentur“, auch„EAHC“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch den Beschluss 2004/858/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/544/EG (2), errichtet. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich der Gesundheits- und Verbraucherpolitik (3) eingerichtet. Durch den Beschluss 2013/770/EU der Kommission (4) wurde die Agentur durch ihre Rechtsnachfolgerin, die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel (Chafea) ersetzt, die für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2024 eingerichtet wird.

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (5) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (6) für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (7):

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (8) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2013 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

    11.

    Von den 1,1 Millionen Euro, die aus dem Jahr 2012 übertragen worden waren, wurden 0,23 Millionen Euro bzw. 21 % im Jahr 2013 annulliert. Eine so hohe Annullierungsrate ist ein Indiz für Schwachstellen in der Haushaltsplanung, insbesondere bei den Kostenprognosen für Sitzungen mit externen Teilnehmern.

    12.

    Der Gesamtumfang der gebundenen Mittel war mit 94 % relativ gering. Die 2013 bei den gebundenen Mitteln erzielten Verwendungsraten waren bei Titel I und Titel II mit 97 % bzw. 87 % zufriedenstellend. Der Umfang der übertragenen Mittel bei Titel III mit 1,0 Millionen Euro bzw. 43 % der bei diesem Titel gebundenen Mittel war hoch, doch ist dies auf den Mehrjahrescharakter der Tätigkeiten der Agentur zurückzuführen. Die Zahlungen wurden gemäß dem operativen Bedarf geplant und geleistet.

    WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEN VORJAHREN

    13.

    Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2014 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 369 vom 16.12.2004, S. 73.

    (2)  ABl. L 173 vom 3.7.2008, S. 27.

    (3)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

    (4)  ABl. L 341 vom 18.12.2013, S. 69.

    (5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (7)  Artikel 62 und 68 in Verbindung mit Artikel 53 und 58 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 der Kommission (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

    (8)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (9)  Artikel 162 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.


    ANHANG I

    Weiterverfolgung der bemerkungen aus den vorjahren

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2011

    Bei Titel III — Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur — wurden 0,8 Millionen Euro bzw. 46 % der vorgenommenen Mittelbindungen auf das Jahr 2012 übertragen. Diese hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    n. z.

    2012

    Von den 1,1 Millionen Euro, die aus dem Jahr 2011 übertragen worden waren, wurden 0,2 Millionen Euro (18 %) im Jahr 2012 annulliert. Zwar ist dies teilweise darauf zurückzuführen, dass Kostenprognosen für Sitzungen mit externen Teilnehmern schwierig sind, eine so hohe Rate deutet aber auf Mängel bei der Haushaltsplanung hin.

    n. z.

    2012

    Die 2012 bei den gebundenen Mitteln erzielten Verwendungsraten sind bei Titel I und Titel II mit 96 % bzw. 84 % zufriedenstellend. Bei Titel III sind die Übertragungen mit 1,1 Millionen Euro bzw. 47 % der bei diesem Titel gebundenen Mittel hingegen hoch. Obwohl der Grund dafür zum Teil in der späten Einreichung der Reisekostenabrechnungen durch externe Sitzungsteilnehmer liegt, stellt eine derart hohe Rate einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    n. z.


    ANHANG II

    Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (Luxemburg)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 168 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformationen und -erziehung gefördert werden. Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

    Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.

    Zuständigkeiten der Agentur

    Ziele

    Die Agentur ist für die Wahrnehmung der Durchführungsaufgaben zur Verwaltung des mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG angenommenen zweiten Gesundheitsprogramms für 2008-2013, des mit dem Beschluss Nr. 1926/2006/EG angenommenen Verbraucherprogramms für 2007-2013 und der Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und der Richtlinie 2000/29/EG zuständig.

    Die Agentur verwaltet außerdem alle Phasen der Laufzeit der Durchführungsmaßnahmen, die ihr im Rahmen des mit dem Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen Aktionsprogramms der Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) übertragen worden sind.

    Mit Durchführungsbeschluss vom 17. Dezember 2013 (Ref. 2013/770/EU) richtete die Europäische Kommission für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2024 die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel (Chafea) ein. Sie tritt an die Stelle der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher und ist deren Rechtsnachfolgerin.

    Folglich gilt jeder Verweis auf die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC) in diesem Anhang ab 1. Januar 2014 auch als Verweis auf die neu errichtete Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel (Chafea), die Rechtsnachfolgerin der EAHC ist.

    Aufgaben

    Im Rahmen der nachstehend aufgeführten Programme der Union obliegen der Agentur gemäß der Übertragungsverfügung vom 9. September 2008 (1) folgende Durchführungsaufgaben:

    Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 — Beschluss Nr. 1786/2002/EG,

    Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2008-2013 — Beschluss Nr. 1350/2007/EG,

    Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 — Beschluss Nr. 1926/2006/EG,

    Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit — Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und Richtlinie 2000/29/EG:

    a)

    Verwaltung sämtlicher Phasen des Projektzyklus (für Begleitungs- und Verbreitungszwecke ergreift die Agentur alle erforderlichen Maßnahmen für die Errichtung oder die Weiterführung einer bestehenden Projektdatenbank, in der eine Beschreibung der Projekte und die endgültigen Ergebnisse erfasst werden);

    b)

    Begleitung von Projekten, die im Rahmen dieser Programme und Maßnahmen durchgeführt werden, einschließlich der dazu erforderlichen Kontrollen;

    c)

    Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Daten, insbesondere Zusammenstellung, Analyse und Weiterleitung sämtlicher Informationen an die Kommission, die erforderlich sind, um die Durchführung der Programme und Maßnahmen der Union zu steuern und die Koordinierung und Synergie mit anderen Programmen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten oder internationaler Organisationen zu verstärken;

    d)

    Veranstaltung von Sitzungen, Seminaren und Vorträgen sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen;

    e)

    Unterstützung bei der Bewertung der Programmauswirkungen, insbesondere bei der jährlichen und/oder Halbzeitbewertung der Programmdurchführung und Umsetzung der von der Kommission aufgrund der Bewertungsergebnisse beschlossenen Follow-up-Maßnahmen;

    f)

    Verbreitung der Ergebnisse der von der Kommission geplanten und durchgeführten Informationsmaßnahmen;

    g)

    Ausarbeitung globaler Daten zu Kontrolle und Überwachung;

    h)

    Mitwirkung an den Vorarbeiten zu Finanzierungsbeschlüssen.

    Leitungsstruktur

    Lenkungsausschuss

    Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden für zwei Jahre ernannt.

    Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

    Direktor

    Wird von der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates

    Der Agentur für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012)

    Endgültiger Haushalt

    Der Verwaltungshaushalt der Agentur für das Jahr 2013 belief sich auf 7,23 (7,22) Millionen Euro.

    Personalbestand am 31. Dezember 2013

    Am 31. Dezember 2013 beschäftigte die Agentur 49 (50) Statutsbedienstete, davon 11 (11) Zeit- und 38 (39) Vertragsbedienstete.

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013

    1.

    Abschluss der 2005-2007 im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 gewährten Finanzhilfen; Überwachung der 2008-2012 im Rahmen des zweiten Gesundheitsprogramms 2008-2013 gewährten Finanzhilfen, erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über Finanzhilfen, die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2013 gewährt werden, u. a. für Projekte, Konferenzen, Betriebskostenzuschüsse und gemeinsame Aktionen; Verwaltung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2013, Verwaltung der aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Ausschreibungen des Jahres 2008 zum Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 gewährten Finanzhilfen und vergebenen Aufträge und Verwaltung der Projekte, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007, 2008 und 2009 zu den Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit vergeben wurden.

    2.

    Arbeitsprogramm zum Gesundheitsprogramm

    Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2013 wurde am 20. Dezember 2012 eingeleitet und am 22. März 2013 geschlossen. Sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Union  (2) und auf der EAHC-Website (3) sowie auf der Europa-Website veröffentlicht.

    Vorschläge für Projekte: 9 der 52 technisch bewerteten Projektvorschläge (17,3 %) wurden für eine Förderung empfohlen (Reserveliste ausgenommen); die insgesamt vorgeschlagene EU-Kofinanzierung beläuft sich auf 1 2 2 43  354 Euro.

    Vorschläge für Konferenzen: 11 der 46 technisch bewerteten Vorschläge für Konferenzen (24 %) wurden für eine Förderung empfohlen. Die vorgeschlagene EU-Kofinanzierung beläuft sich auf 7 19  758 Euro.

    Vorschläge für Betriebskostenzuschüsse: 20 der 44 technisch bewerteten Vorschläge für Betriebskostenzuschüsse (45,4 %) wurden für eine Förderung empfohlen. Die vorgeschlagene EU-Kofinanzierung beläuft sich auf 5 2 93  430 Euro.

    Gemeinsame Aktionen: Alle 5 eingereichten Vorschläge für gemeinsame Aktionen wurden für eine EU-Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 1 3 5 72  397 Euro empfohlen.

    Reservelisten für Projekte, Betriebskostenzuschüsse und Konferenzen wurden erstellt. In Bezug auf Projekte wurden 4 Anträge auf die Reserveliste gesetzt. Die dafür insgesamt vorgeschlagene EU-Kofinanzierung beläuft sich auf 4 8 15  524 Euro. In Bezug auf Konferenzen wurde eine Reserveliste mit 3 Vorschlägen (im Wert von 2 75  934 Euro) erstellt, in Bezug auf die Betriebskostenzuschüsse umfasst die Reserveliste 4 Anträge über eine Kofinanzierung von insgesamt 4 25  280 Euro.

    13 offene Ausschreibungen, darunter 2 für Rahmenverträge, sowie 13 Aufforderungen zur Erbringung von Dienstleistungen wurden 2013 veröffentlicht.

    Da die meisten Verträge Ende 2013 geschlossen wurden, liefen die entsprechenden Arbeiten gegen Jahresende an. Die EAHC führte eine Kick-off-Sitzung zu jedem Vertrag durch und nahm in Abstimmung mit der GD Gesundheit und Verbraucher eine enge Überwachung der Durchführung vor.

    3.

    Arbeitsplan zum Verbraucherprogramm

    Im Jahr 2013 leitete die mit der Umsetzung von Teilen des (jährlichen) Arbeitsplans zum Verbraucherprogramm beauftragte Agentur 8 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und 21 Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge ein.

    Die Agentur gewährte 56 Zuschüsse für den Austausch von Beamten zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die es für Durchsetzungsmaßnahmen zuständigen Beamten ermöglichten, Erfahrungen und Kenntnisse im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auszutauschen.

    Der für die Durchführung gemeinsamer Maßnahmen im Bereich der allgemeinen Produktsicherheit gewährte Zuschuss diente dem Austausch und der Anwendung vorbildlicher Verfahren zwischen den zuständigen Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten und der Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

    Nach Kroatiens Beitritt zur EU unterzeichnete die Agentur eine erste Finanzhilfe für die Unterstützung der vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kroatien durchzuführenden Tätigkeiten.

    Die Agentur schloss einen Dienstleistungsvertrag über einen Unterstützungsmechanismus für das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren zur Verbesserung der Sichtbarkeit und der Auswirkungen der gemeinsamen Arbeit der Europäischen Verbraucherzentren. Die Entwicklung von Qualitätsstandards ist Teil der Dienstleistung und wird es den Europäischen Verbraucherzentren ermöglichen, ihre Leistung anhand vorab festgelegter Indikatoren zu messen.

    Die Agentur leitete mehrere Vergabeverfahren im Hinblick auf die Unterstützung des Ziels des Verbraucherschutzes in die Wege; die ausgeschriebenen Dienstleistungen führten zur Gestaltung und Validierung (in Übereinstimmung mit den ISO-Vorschriften) grafischer Symbole mit bestimmten Sicherheits- oder Warnhinweisen zur Verwendung auf Babyartikeln, also Erzeugnissen, die dazu bestimmt sind, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene und das Füttern von Kindern zu erleichtern.

    Die Studie über alkoholgespeiste Feuerstätten ohne Abzug diente der Bestimmung der Auswirkungen der Emissionen auf die Raumluftqualität anhand von Laborversuchen.

    2013 wurde eine Einigung auf zwei Maßnahmenpakete für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz erzielt. Das erste Paket ist auf die Durchsetzung der Unionsvorschriften über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen — Klausel-Richtlinie) ausgerichtet. Durch die Maßnahme soll für ein einheitlicheres Verständnis der Klausel-Richtlinie gesorgt und ein stärkerer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht werden. Das zweite Maßnahmenpaket soll zur Errichtung und Entwicklung eines Forschernetzes im Internet (Internet Researchers Network) führen, indem Internetlabors in allen zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten eingerichtet werden.

    2013 gewährte die Agentur spezifische Zuschüsse für den Europäischen Verbraucherverband (Bureau Européen des Unions de Consommateurs, BEUC) und bereitete die Zuschussvereinbarung mit dem Europäischen Verband für die Koordinierung der Verbrauchervertretung bei der Normung (European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardisation, ANEC) vor.

    Die Kofinanzierung des BEUC wird zur noch stärkeren Förderung der Interessen der europäischen Verbraucher im politischen EU-Entscheidungsprozess als Käufer oder Nutzer von Waren und Dienstleistungen beitragen.

    Die finanzielle Unterstützung des ANEC gewährleistet, dass Verbraucherinteressen bei der Normung und Zertifizierung vertreten und gewahrt werden.

    4.

    Arbeitsprogramm zum Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“

    Die Agentur brachte 26 Vergabeverfahren auf den Weg, die zum Abschluss von 29 Dienstleistungsverträgen im Jahr 2013 führten. Die im Rahmen dieser Verträge zu erbringenden Dienstleistungen bestehen in der Organisation von Fortbildungskursen zur Schulung von Personal der EU-Mitgliedstaaten und der nationalen Behörden von beitrittswilligen Ländern sowie von ENP- und EFTA-Ländern, die amtliche Kontrolltätigkeiten durchführen.

    Zweck der Schulungen ist es, die Teilnehmer über alle Aspekte der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Lebensmittel auf dem Laufenden zu halten und sicherzustellen, dass die Kontrollen in allen Mitgliedstaaten in einer einheitlicheren, objektiveren und angemesseneren Weise durchgeführt werden. Die Fortbildungskurse decken lebensmittelrechtliche Vorschriften in einer Vielzahl von Bereichen ab, vom Tierschutz bis hin zu den Grundsätzen der Gefahrenanalyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte (HACCP), von Samen, Eizellen und Embryonen bis hin zu Risikobewertungen sowie von der Pflanzengesundheit bis hin zu Tierarzneimitteln.

    Mit dem zusätzlichen auf Drittländer ausgerichteten Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“, das aus Mitteln der GD Entwicklung und Zusammenarbeit — Europeaid und der GD Handel finanziert wird, wird auch ein spezifischer Fortbildungskurs in Dritt- und Entwicklungsländern abgehalten, um die an Lebensmittelkontrollen beteiligten Beamten von Drittländern mit den EU-Standards und Einfuhrbestimmungen vertraut zu machen. Laut Plan sollen 2  100 Beamte aus Drittländern ausgebildet werden.

    Hinsichtlich der Anzahl der Schulungsteilnehmer pro Jahr verzeichnet die Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ eine stabile Quote von etwa 6  000 Teilnehmern aus den Mitgliedstaaten, wie von Anfang an geplant. Bei der Gesamtzufriedenheit wurde das Ziel von 85 % erreicht, und mehr als 90 % der Teilnehmer beurteilten das erworbene Wissen als nützlich.


    (1)  Entscheidung der Kommission vom 9. September 2008 zur Übertragung von Befugnissen auf die Agentur.

    (2)  ABl. C 378 vom 8.12.2011, S. 6; http://ec.europa.eu/eahc/documents/health/calls/2013/HP_work_plan_for_2013.pdf

    (3)  http://ec.europa.eu/eahc/

    Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt.


    ANTWORTEN DER AGENTUR

    11.

    Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Sie wird sich besonders bemühen, die Anzahl der Annullierungen von übertragenen Verpflichtungsermächtigungen zu reduzieren. Insbesondere in Bezug auf Sitzungs- und Informationstage werden spezifische Maßnahmen durchgeführt, um die Annullierungen von den festgestellten 94  953 EUR (2013) auf unter 24  000 EUR (2014) zu senken.

    12.

    Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis und bekräftigt ihr Engagement, die Rate der übertragenen Verpflichtungsermächtigungen soweit wie möglich niedrig zu halten. In Bezug auf die insgesamt niedrige Rate der Verpflichtungsermächtigungen — 94 % — ist darauf hinzuweisen, dass Titel I (Personalkosten) 58,77 % der gesamten Haushaltsmittel betrifft. Der Grund, dass die Mittel nicht ganz ausgeführt wurden, war die Entscheidung des Gerichtshofes vom November 2013, in der die Gehaltserhöhungen für 2011 und 2012 abgelehnt wurden, was einen Einzelfall darstellt.


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