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Document 52014SC0274
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT Accompanying the document Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on veterinary medicinal products
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel
/* SWD/2014/0274 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel /* SWD/2014/0274 final */
1. Problemstellung Die
Richtlinie 2001/82/EG und die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 bilden den
Rechtsrahmen für die Herstellung, die Zulassung, das Inverkehrbringen, den
Vertrieb und die Verwendung von Tierarzneimitteln. Im Laufe der Jahre wurde
dieser Rechtsrahmen als Reaktion auf wissenschaftliche Fortschritte und die
Bedürfnisse des Veterinärsektors abgeändert. Die betroffenen Kreise und die
Mitgliedstaaten zeigten sich jedoch besorgt, dass die geltenden
Rechtsvorschriften nicht mehr zweckgemäß sind, und wiesen auf einen allgemeinen
Mangel an zugelassenen Tierarzneimitteln für Tierarten von geringerer
wirtschaftlicher Bedeutung (beispielsweise Bienen), für seltene oder neu
auftretende Krankheiten sowie für manche Krankheiten bei wichtigeren Arten hin.
Dieser Mangel an Tierarzneimitteln führt zu erheblichen Problemen bezüglich
Tiergesundheit und Tierschutz, erhöhten Risiken für die menschliche Gesundheit
sowie wirtschaftlichen und Wettbewerbsnachteilen für die Landwirtschaft in der
Union. Tierarzneimittel
gehören zur privaten medizinischen Versorgung, weshalb die Produktentwicklung
in der Branche an die Rentabilität der Investitionen gebunden ist. Der Markt
für Tierarzneimittel erstreckt sich auf zahlreiche Arten und nationale Märkte.
Darüber hinaus sind die Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer
Zulassung für ein Tierarzneimittel sowie für den kontinuierlichen Vertrieb
kompliziert und erzeugen einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand für die
pharmazeutische Industrie (schätzungsweise 13 % des Gesamtumsatzes des Sektors).
Diese Faktoren sowie Rechtsvorschriften, die nicht auf Innovation ausgerichtet sind,
stehen ertragreichen Investitionen im Wege und sind grundlegend für die
mangelnde Verfügbarkeit zugelassener Tierarzneimittel verantwortlich. 2. Notwendigkeit
von EU-Massnahmen und Subsidiarität Die
Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt (Artikel 114 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) und zu den Qualitäts- und
Sicherheitsstandards für Arzneimittel (Artikel 168 Absatz 4
Buchstabe b AEUV) fallen in den Bereich der geteilten Zuständigkeit
zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. Die Richtlinie 2001/82/EG und die
Verordnung (EG) Nr. 726/2004 beruhen jeweils auf Artikel 95 und
Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b des Vertrags zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft. Die mangelhafte Umsetzung der Bestimmungen der
Richtlinie führte zu verschiedenen Ebenen des Gesundheitsschutzes für Mensch
und Tier sowie zu Hemmnissen für das Funktionieren des Binnenmarkts. Maßnahmen
auf EU-Ebene, die auf die Ausarbeitung eines harmonisierten und
verhältnismäßigen Rechtsrahmens für Tierarzneimittel ausgerichtet sind, würden
ein besseres, modernes Rechtsumfeld schaffen und somit eine Verbesserung des
veterinärmedizinischen Sektors im Allgemeinen erzielen. 3. Ziele der EU-Initiative Ziel
ist es, für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes zu sorgen, ohne
Kompromisse in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie den
Umweltschutz zu machen und die Verfügbarkeit von Arzneimitteln in der Union zu
verbessern. Dazu müsste der Rechtsrahmen im Hinblick auf folgende Aspekte
verbessert werden: 1) Vereinfachung
des Rechtsrahmens und Verringerung des Verwaltungsaufwands; 2) Förderung
der Entwicklung neuer Tierarzneimittel; 3) Erleichterung
des Verkehrs mit Tierarzneimitteln in der Union. 4. Politische Optionen Die politischen Optionen wurden in Bezug auf spezifische Ziele
zusammengefasst. „Keine neuen Maßnahmen auf EU-Ebene“ (Optionen 1, 6, 12, 15,
21, 23, 27) ist das Basisszenario, mit dem die anderen Optionen in diesem
Bericht verglichen wurden. Politische Optionen für die Ausweitung des Marktes über die vier
wichtigsten Tierarten hinaus Option 2 – Verbesserung des Kaskadensystems – Änderung des Kaskadensystems, um Tierärzten die Möglichkeit zu
geben, die beste verfügbare Behandlung für die von ihnen behandelten Tiere zu
wählen. Option 3 – Erweiterung der Datenbank auf alle Tierarzneimittel – Schaffung einer einzigen, umfassenden EU-Datenbank. Option 4 – Reduzierte Datenanforderungen für Arzneimittel für begrenzte
Märkte – vereinfachte Zulassung für einige Arten von
Tierarzneimitteln. Option 5 – Reduzierte Datenanforderungen für Arzneimittel für
Bienen. Politische Optionen für die Vereinfachung der Verfahren für den Erhalt
einer Zulassung für mehrere nationale Märkte Option 7 – Automatische Anerkennung einer nationalen Zulassung. Option 8 – Einheitliches Zulassungsverfahren für alle Produkte – Gewährleistung, dass nach Bewertung eines Antrags von der Kommission
ein einheitlicher Beschluss gefasst wird oder von allen Mitgliedstaaten eine
Zulassung erteilt wird. Option 9 – Erweiterung des Anwendungsbereichs für das
zentralisierte Verfahren – Erweiterung des
Anwendungsbereichs des Verfahrens, um es für alle Arten von Produkten verfügbar
zu machen. Option 10 – Einfachere Verpackung und Etikettierung – erlaubte Verwendung von einheitlichen Piktogrammen und Abkürzungen. Option 11 – Genehmigung des freien Verkehrs in der Union von
bereits auf nationaler Ebene zugelassenen Tierarzneimitteln – Erweiterte Bereitstellung „älterer Tierarzneimittel“, die in einem
Mitgliedstaat bereits zugelassen sind, in der gesamten EU. Politische Optionen für die Überarbeitung der Datenanforderungen in
Zulassungsverfahren Option 13 – Anträge für generische Arzneimittel können sich auf
Umweltdaten beziehen. Option 14 – Harmonisierung der Verfahren für klinische Prüfungen
in der Union. Politische Optionen für die Vereinfachung der Anforderungen nach der
Zulassung Option 16 – Risikobasierte Pharmakovigilanz Option 17 – Überarbeitung der Verfahren zur Änderung einer
Zulassung (Änderungen) – weitere Vereinfachung der Verfahren
für Änderungen an einer Zulassung. Option 18 – Streichung der Verpflichtung, ein Produkt innerhalb
von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Zulassung in Verkehr zu bringen. Option 19 – Streichung der automatischen Anforderung für
Erneuerungen. Option 20 – Befreiung homöopathischer Tierarzneimittel von
Pharmakovigilanz-Anforderungen. Politische Optionen für neue Arzneimittel Option 22 – Erweiterung der Datenschutzfrist für neue
Tierarzneimittel – Verlängerung der gesamten
Datenschutzfrist auf maximal 20 Jahre und Festlegung von
Sondervorschriften für bestimmte Arzneimittel. Politische Optionen für die Klärung der Vorschriften über
Internethandel, über die Zulassung neuer Behandlungen, über Kontrollen sowie
über die Zulassung von Arzneimitteln für neu auftretende Krankheiten Option 24 – Genehmigung des Verkaufs von Tierarzneimitteln über
das Internet in allen Mitgliedstaaten. Option 25 – Schaffung eines Rahmens für die Zulassung neuer
Behandlungen. Option 26 – Schaffung einer Grundlage für die Harmonisierung der
Kontrollen in der Vertriebskette für Tierarzneimittel. Option 4 – Reduzierte Datenanforderungen für Tierarzneimittel für
begrenzte Märkte. Zusätzliche politische Optionen für die Stärkung des
Tierarzneimittelrechts in Bezug auf die Zulassung und Verwendung von
Antibiotika in der Veterinärmedizin Option 28 – Einführung von Legislativmaßnahmen, um die
Beschränkung der Zulassung und Verwendung von Tier-Antibiotika zu erlauben. Option 29 – Maßnahmen bezüglich der Werbung für Tierarzneimittel,
einschließlich Antibiotika. Option 30 – Maßnahmen bezüglich des Einzelhandels mit
Tier-Antibiotika – Tierärzten wäre die Bereitstellung
von Tier-Antibiotika nicht erlaubt. Option 31 – Einführung einer Rechtsgrundlage für die
obligatorische Erhebung von Daten zur Verwendung von Antibiotika. 5. Bewertung und Vergleich der
politischen Optionen Wichtigste Kosten und Nutzen der
politischen Optionen Ausgangsbasis
war „keine neuen Maßnahmen der Union“ (keine Änderung der geltenden
Bestimmungen). Kosten und Nutzen der Optionen für die Ausweitung des Marktes über die
vier wichtigsten Tierarten hinaus Option 2 – Verbesserung des Kaskadensystems – Nutzen für Tiergesundheit und Tierschutz; Lebensmittelsicherheit,
öffentliche Gesundheit und Umweltschutz werden weiterhin gewährleistet. Option 3 – Erweiterung der Datenbank auf alle Tierarzneimittel – größere Transparenz des Sektors und Nutzen für die Gesundheit von Mensch
und Tier. Option 4 – Reduzierte Datenanforderungen für Arzneimittel für begrenzte
Märkte – mehr Arzneimittel für Tierarten von
geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und für geringfügige Verwendungen sowie
für die Verwendung bei Notfällen. Option 5 – Reduzierte Datenanforderungen für Arzneimittel für
Bienen – mehr Arzneimittel für Bienen. Kosten und Nutzen der Optionen für die Vereinfachung der
Zulassungsverfahren Option 7 – Automatische Anerkennung einer nationalen Zulassung – verringerter Verwaltungsaufwand für Unternehmen (geschätzte
Einsparungen von 67,9 Mio. EUR pro Jahr); Nutzen für den freien
Verkehr von Tierarzneimitteln in der Union. Unterschiede bezüglich Ressourcen,
Fachwissen, politischer Kontext und geografischer Tiergesundheit können den Schwerpunkt
bei der Bewertung des Dossiers beeinflussen, weshalb die Stellungnahme einer
bestimmten zuständigen Behörde in anderen Ländern womöglich nicht akzeptiert
wird. Option 8 – Einheitliches Zulassungsverfahren für alle Produkte – verringerter Verwaltungsaufwand für die Industrie von etwa
67,9 Mio. EUR pro Jahr. Die Regulierungsbehörden sind besorgt, dass
das Fehlen einer Peer-Review-Phase die Qualität der einzelnen
Zulassungsbewertungen beeinträchtigen könnte. Option 9 – Erweiterung des Anwendungsbereichs für das
zentralisierte Verfahren – größere Flexibilität und
Auswahl; Einsparungen beim Verwaltungsaufwand für die pharmazeutische Industrie
von 5,6 Mio. EUR pro Jahr. Option 10 – Einfachere Verpackung und Etikettierung – verringerter Verwaltungsaufwand für die pharmazeutische Industrie. Option 11 – Genehmigung des freien Verkehrs in der Union von
bereits auf nationaler Ebene zugelassenen Tierarzneimitteln – verringerter Verwaltungsaufwand für die Industrie von etwa
14,2 Mio. EUR pro Jahr. Kosten und Nutzen der Optionen für die Überarbeitung der
Datenanforderungen für Zulassungsverfahren Option 13 – Anträge für generische Arzneimittel können sich auf
Umweltdaten beziehen – verringerter Verwaltungsaufwand
für die Industrie, was zur Zunahme von Generika, einem gesteigerten Wettbewerb
und somit einer Preissenkung für Endbenutzer führen würde. Es werden keine
negativen Auswirkungen auf die Umwelt erwartet. Option 14 – Harmonisierung der Verfahren für klinische Prüfungen
in der Union – verringerter Verwaltungsaufwand für die
pharmazeutische Industrie und Nutzen für KMU. Kosten und Nutzen der Optionen für die Vereinfachung der Anforderungen
nach der Zulassung Option 16 – Risikobasierte Pharmakovigilanz – verringerter Verwaltungsaufwand für die Industrie von 47,2 Mio.
EUR pro Jahr. Option 17 – Überarbeitung der Verfahren zur Änderung einer
Zulassung (Änderungen) – verringerter
Verwaltungsaufwand für die pharmazeutische Industrie von
10,9 Mio. EUR pro Jahr, geringerer Kosten- und Ressourcenaufwand
seitens der zuständigen Behörden. Option 18 – Streichung der Verpflichtung, ein Produkt innerhalb
von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Zulassung in Verkehr zu bringen – Nutzen insbesondere für KMU; bessere Verfügbarkeit von
Arzneimitteln. Option 19 – Streichung der Anforderungen für Erneuerungen – verringerter Verwaltungsaufwand für die Industrie von 67,5 Mio.
EUR pro Jahr. Effizienzmaßnahme für die zuständigen Behörden. Option 20 – Befreiung homöopathischer Tierarzneimittel von
Pharmakovigilanz-Anforderungen – vereinfachte
Anforderungen für homöopathische Arzneimittel; potenziell erhöhtes Risiko für
die Tiergesundheit. Kosten und Nutzen der Optionen für die Überprüfung der Anreize für neue
Arzneimittel Option 22 – Erweiterung der Datenschutzfrist für neue Tierarzneimittel – Nutzen hinsichtlich Innovation und besserer Verfügbarkeit von
Tierarzneimitteln. Kosten und Nutzen der Optionen für die Klärung der Vorschriften über
Internethandel, über die Zulassung neuer Behandlungen, über Kontrollen und über
die Zulassung von Arzneimitteln für neu auftretende Krankheiten Option 24 – Genehmigung des Verkaufs von Tierarzneimitteln über
das Internet in allen Mitgliedstaaten – besseres
Funktionieren des Binnenmarkts; mehr Geschäftsmöglichkeiten; erhöhter
Wettbewerb und somit besserer Zugang zu Tierarzneimitteln. Nutzt der Gesundheit
von Mensch und Tier. Einige erhöhte Kosten seitens der nationalen Behörden für
die Einführung von Verfahren zur Regulierung der Branche. Option 25 – Schaffung eines Rahmens für die Zulassung neuer
Behandlungen – Harmonisierung in diesem Bereich und
verbesserte Tiergesundheit in der Union; verbesserter Binnenmarkt. Option 26 – Schaffung einer Grundlage für die Harmonisierung der
Kontrollen in der Vertriebskette für Tierarzneimittel
– einheitlichere Bedingungen für Kontrolltätigkeiten in der gesamten Union.
Einige erhöhte Kosten seitens der nationalen Behörden für die Verbesserung
ihrer Kontrollsysteme. Kosten und Nutzen zusätzlicher Optionen für die Stärkung der
veterinärrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Zulassung und Verwendung von
Antibiotika in Tierarzneimitteln Option 28 – Einführung von Legislativmaßnahmen, die die
Beschränkung der Zulassung und Verwendung von Tier-Antibiotika erlauben – Nutzen für die menschliche Gesundheit. Einige Einsparungen seitens
der pharmazeutischen Industrie und der nationalen zuständigen Behörden durch
weniger Befassungsverfahren. Einige Gewinnverluste beim Verkauf bestimmter
Arten von Antibiotika. Einige negative Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Arzneimitteln.
Option 29 – Maßnahmen bezüglich der Werbung für Tierarzneimittel,
einschließlich Antibiotika – weniger Druck durch
Landwirte und Heimtierbesitzer auf Tierärzte bezüglich der Verschreibung
bestimmter Arten „nützlicher“ Antibiotika und somit Nutzen für die öffentliche
Gesundheit. Weniger Informationen zu Tierarzneimitteln werden an die
Endbenutzer weitergegeben. Option 30 – Maßnahmen bezüglich des Einzelhandels mit
Tier-Antibiotika – erhebliche negative wirtschaftliche
Auswirkungen für Tierarztpraxen; unklar ist, ob es signifikante positive
Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit gibt. Option 31 – Einführung einer Rechtsgrundlage für die
obligatorische Erhebung von Daten zur Verwendung von Antibiotika – einige erhöhte Kosten für die nationalen Behörden. Nutzen für die
Gesundheit von Mensch und Tier. Bevorzugte Optionen: Die
bevorzugten Optionen wurden in einem einzigen Paket zusammengefasst, mit dem
die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln verbessert werden soll, ohne
Kompromisse bezüglich der Standards für die Gesundheit von Mensch und Tier
sowie für die Sicherheit der Umwelt einzugehen. Dieses Paket würde für die
Industrie eine Verringerung des Verwaltungsaufwands von insgesamt mindestens
145,4 Mio. EUR pro Jahr erbringen: Die
bevorzugte Option für die Zulassung von Tierarzneimitteln umfasst eine
Erweiterung des Anwendungsbereichs des zentralisierten Verfahrens
(Option 9), wodurch dieses Verfahren fakultativ wird, jedoch unter
Beibehaltung der Möglichkeit nationaler Zulassungen. Das System wird somit flexibler,
während die pharmazeutische Industrie größeren Nutzen aus dem zentralisierten
Verfahren ziehen kann. Die Maßnahmen, die die Verpackung und Etikettierung von
Tierarzneimitteln (Option 10), Erneuerungen (Option 19),
Änderungsverfahren (Option 17) und die Pharmakovigilanz (Option 16) vereinfachen
sollen, dürften den Verwaltungsaufwand für die Industrie erheblich reduzieren
und somit Ressourcen für die Entwicklung innovativer Arzneimittel freisetzen.
Das bevorzugte Paket enthält zudem Maßnahmen zur Verlängerung der
Datenschutzfrist für neue Entwicklungen, einschließlich Arzneimitteln für
Bienen (Optionen 22 und 5), die die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln
verbessern sollten. Die
Beseitigung einer Unstimmigkeit innerhalb der Rechtsvorschrift, infolge deren
die Schutzfrist für Sicherheitsdaten auch Umweltdaten abdecken kann
(Option 13), könnte zu einem Nutzen für die Gesundheit von Mensch und Tier
führen, da dies Anreize für Anträge für Generika schafft und die preisliche
Wettbewerbsfähigkeit steigert. Außerdem werden die Unternehmen ihre
Anstrengungen zur Gewinnung von Daten über bestimmte Wirkstoffe bündeln können (Option 11),
um so etwaige Mängel in Bezug auf Informationen über die Umweltsicherheit
festzustellen. Die erweiterte
Bereitstellung „älterer Arzneimittel“, die bereits in der Union zugelassen sind
(Option 11), könnte den Verwaltungsaufwand langfristig verringern und die
Auswahl an in der Union verfügbaren Tierarzneimitteln steigern. Dies könnte
auch zu einer Senkung der Arzneimittelpreise durch mehr Wettbewerb führen.
Darüber hinaus könnte die Einführung einer Rechtsgrundlage für die Regulierung
des Internethandels (Option 24) zur Förderung des Unternehmenswachstums
sowie zu mehr Wettbewerb und einem besseren Zugang zu Arzneimitteln für
Endbenutzer beitragen. Die
Optionen für die Regulierung der Zulassung neuer Behandlungen (Option 25),
die Verbesserung des Kaskadensystems (Option 2), die Verringerung der
Datenanforderungen für Arzneimittel für begrenzte Märkte (Option 4) und
die Verbesserung der Datenbank für in der Union zugelassene Produkte
(Option 3) würden einen Nutzen für die Tiergesundheit erbringen. Eine
verbesserte Harmonisierung der Kontrollen in Bezug auf den Vertrieb von
Tierarzneimitteln (Option 26) wäre mit einem zusätzlichen Nutzen für die
Gesundheit von Mensch und Tier verbunden. Die
Vorschriften der Union gelten für alle Tierarzneimittel, und alle
Sicherheitsgefahren für Tiere, Benutzer, Verbraucher und die Umwelt sind die
gleichen, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Daher war es nicht
möglich, speziell für KMU Ausnahmeregelungen zu schaffen. Ihre Bedenken wurden
jedoch berücksichtigt, und es wird vorgeschlagen, die Zulassungsverfahren für
klinische Prüfungen in der gesamten Union zu vereinheitlichen (Option 14),
die Verfallsklausel zu streichen (Option 18) und Maßnahmen zur
Unterstützung von KMU auf nationaler Ebene einzuführen (Option 9). Im
Rahmen des Pakets der bevorzugten Optionen wird das Problem der
Antibiotikaresistenz behandelt, und es werden Bestimmungen eingeführt, um die mit
der Zulassung und Verwendung von Antibiotika verbundenen Risiken für die
öffentliche Gesundheit gering zu halten (Option 28), die Datenerfassung zu
harmonisieren (Option 31), Anreize für die Entwicklung von Antibiotika speziell
für die Veterinärmedizin zu schaffen (Option 22) und die Vorschriften über
die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, einschließlich
Antibiotika, zu klären (Option 29). Diese Maßnahmen tragen der
Notwendigkeit Rechnung, die kontinuierliche Verfügbarkeit wirksamer Antibiotika
für den Einsatz in der Veterinärmedizin zu fördern und zugleich ihre
verantwortungsvolle Verwendung als Beitrag zur Bewältigung der
Antibiotikaresistenz beim Menschen zu unterstützen. Was
die Wahl des Rechtsinstruments anbelangt, so wird nach Analyse der in Bezug auf
die geltenden Rechtsvorschriften ermittelten Probleme und im Hinblick auf die
Ziele des Vorschlags sowie auf Artikel 114 und Artikel 168
Buchstabe b AEUV der Schluss gezogen, dass der Vorschlag die Form einer
Verordnung erhalten sollte. Diese enthält klare und detaillierte Bestimmungen,
die in einheitlicher Weise in der gesamten Union gültig sein werden. Mit der
Wahl einer Verordnung behalten die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit in den
Bereichen Erteilung von Zulassungen, Durchsetzung, Genehmigung klinischer
Prüfungen, Pharmakovigilanz-Überwachung und Genehmigungen für Groß- und
Einzelhändler von Tierarzneimitteln. 6. Schlussfolgerungen,
Überwachung und Bewertung Zu den
wichtigsten Indikatoren für die Bewertung, ob die Ziele der Überarbeitung erreicht
wurden, wird die Zahl der zugelassenen neuartigen Tierarzneimittel, der von KMU
eingereichten Anträge, der beantragten Änderungen, der Verstöße sowie der in
der Union zugelassenen Internet-Unternehmen gehören. Diese Daten werden
10 Jahre nach der Umsetzung der Rechtsvorschrift ausgewertet.