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Document 52014SC0150
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT Accompanying the document Proposal of a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on appliances burning gaseous fuels
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Gasverbrauchseinrichtungen
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Gasverbrauchseinrichtungen
SWD/2014/0150 final - 2014/0136 (COD)
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Gasverbrauchseinrichtungen /* SWD/2014/0150 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Gasverbrauchseinrichtungen 1. Problemstellung Trotz des erfolgreichen Funktionierens der
Richtlinie 2009/142/EG über Gasverbrauchseinrichtungen besteht ein breiter
Konsens darüber, dass die Richtlinie einer Reihe von Verbesserungen bedarf.
Diese Ansicht teilten auch die meisten im Rahmen der öffentlichen Konsultation (2011-2012)
Befragten. Sowohl bei der öffentlichen Konsultation als
auch bei der Folgenabschätzungsstudie (2012) wurde großer Wert auf das
Erkennen möglicher tatsächlicher Probleme und ihrer Ursachen gelegt. Die
gründliche Analyse aller verfügbaren Daten und geplanten Änderungen ergab, dass
keine Anhaltspunkte vorliegen, die die Erweiterung des Geltungsbereichs aus
Sicherheitsgründen rechtfertigen würden. Im Hinblick auf das Funktionieren des
Binnenmarktes konnten keine spezifischen Probleme im Zusammenhang mit Handelshemmnissen
festgestellt werden. Folglich gab es keine Rechtfertigung für die Ausweitung
des Geltungsbereichs auf neue Produkte. Die Verbesserungen umfassen keine wesentlichen
Änderungen. Der Rechtsrahmen bleibt unverändert und die Änderungen haben voraussichtlich
nur geringe oder gar keine Folgen. Allerdings müssen die folgenden Aspekte
behandelt werden: Aspekt Nr. 1: Angleichung der
Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen an den
Beschluss Nr. 768/2008/EG über den neuen Rechtsrahmen (NLF-Beschluss) Viele der allgemeinen Probleme, auf die im
NLF-Beschluss hingewiesen wird, waren auch bei der Umsetzung der Richtlinie
über Gasverbrauchseinrichtungen festzustellen, etwa die Diskrepanz zwischen der
Qualität der von den notifizierten Stellen erbrachten Konformitätsbewertungsleistungen
und ihrer Bewertungs- und Überwachungspraktiken. Der Rechtsrahmen wird ferner
als komplex und inkohärent wahrgenommen. In dem Folgenabschätzungsbericht über das
Paket zur Angleichung an den NLF wurden die unterschiedlichen Optionen zur
Durchführung des NLF-Beschlusses bereits gründlich untersucht. Da für die
Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen genau dieselben Optionen mit
denselben Folgen bestehen, wurden diese Aspekte in dem
Folgenabschätzungsbericht zur Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen nicht
untersucht. Aspekt Nr. 2: Entfernung der
Temperaturobergrenze von 105°C aus der Festlegung des Geltungsbereichs Die Obergrenze wurde ursprünglich eingeführt,
da die mit den betroffenen Produkten verbundenen Druckrisiken zum Zeitpunkt der
Verabschiedung der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen in den meisten
Mitgliedstaaten der nationalen Gesetzgebung unterlagen. Derzeit werden diese
Gefahren von EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfasst, was bedeutet, dass
kein Risiko eines Konflikts mit der nationalen Gesetzgebung besteht und der
Ausschluss folglich nicht mehr als zweckdienlich erachtet wird. Aspekt Nr. 3: die Einführung derzeit
fehlender Begriffsbestimmungen Der aktuelle Wortlaut der Festlegung des
Geltungsbereichs ist nicht präzise und macht Auslegungen erforderlich. Dies ist
darauf zurückzuführen, dass der Geltungsbereich anhand einer Auflistung der
Verwendungszwecke von Produkten festgelegt wird, ohne dass diese
Verwendungszwecke definiert würden. In der Vergangenheit wurden große
Anstrengungen zur Auslegung des Geltungsbereichs unternommen, was jedoch nicht
die Rechtssicherheit und die Stabilität bietet, die die Interessenträger
einfordern. Aspekt Nr. 4: die unangemessenen
Inhalte der Mitteilung über die Gasarten und den dazugehörigen Versorgungsdruck Die Gasarten und der dazugehörige
Versorgungsdruck unterliegen im Rahmen der Richtlinie über
Gasverbrauchseinrichtungen keiner Harmonisierung. Um die Verfügbarkeit dieser
sicherheits- und leistungsrelevanten Daten zu gewährleisten, müssen die
Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 Absatz 2 die auf ihrem
Hoheitsgebiet üblichen Gasarten und den dazugehörigen Versorgungsdruck
mitteilen. Die derzeit mitgeteilten Informationen über
die Gasversorgungsbedingungen sind unzureichend. Da in der Richtlinie über
Gasverbrauchseinrichtungen weder die Parameter, die mitgeteilt werden sollten,
noch ein einheitliches Format für die Mitteilungen festgelegt werden, müssen
diese Parameter sowie eine einheitliche Form bestimmt werden, um die Angemessenheit
und Vergleichbarkeit der Informationen zu gewährleisten. Dies würde darüber
hinaus sicherstellen, dass der zunehmende Einsatz von Biogas in der Richtlinie
über Gasverbrauchseinrichtungen angemessen berücksichtigt wird. Aspekt Nr. 5: die Klärung der
Beziehung zwischen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen und den
EU-Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz Die wesentliche Anforderung 3.5 in Bezug
auf die „rationelle Energienutzung“ ist sehr allgemein gehalten, während die
Anforderungen gemäß der Ökodesign-Richtlinie und ihren Durchführungsmaßnahmen
sehr ausführlich sind. Ferner ist die Terminologie der Richtlinie über
Gasverbrauchseinrichtungen veraltet und muss an die moderne Terminologie
angepasst werden, die in den neueren EU-Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz
verwendet wird. Aufgrund der raschen Weiterentwicklung der
EU-Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz und der bevorstehenden Einführung
neuer Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie, die für eine
zunehmend größere Bandbreite von Gasverbrauchseinrichtungen gelten, muss in
Fällen, für die spezifischere Rechtsvorschriften bestehen, die Anwendung der
wesentlichen Anforderung 3.5 geklärt werden. Aspekt Nr. 6: Klarheit der
Bestimmungen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen Ansonsten wurden keine Probleme bezüglich der
Bestimmungen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen festgestellt.
Ferner decken die wesentlichen Anforderungen das möglicherweise mit Geräten und
Ausrüstungen verbundene Gasrisiko erwiesenermaßen gut ab. Es bestehen umfassendere Sicherheitsbedenken
insbesondere in Bezug auf CO-Vergiftungen, die häufigste Todesursache im
Zusammenhang mit Gasverbrauchseinrichtungen. Dies ist anscheinend auf Einflüsse
außerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen
zurückzuführen, beispielsweise auf fehlerhafte Installation, mangelnde Wartung
und die falsche Nutzung von Geräten. In der Richtlinie über
Gasverbrauchseinrichtungen ist derzeit nicht festgelegt, welche allgemeinen
Konstruktionsgrundsätze angewandt werden müssen, um die Sicherheit von Geräten
und Ausrüstungen zu gewährleisten. Obwohl davon ausgegangen wird, dass diese
Grundsätze bereits in den derzeitigen wesentlichen Anforderungen enthalten
sind, wäre es besser, sie in dem Rechtstext niederzulegen, um zu verhindern,
dass verantwortungslose Akteure z. B. lediglich Warnhinweise anbringen,
statt Produkte zu konstruieren, die in sich sicher sind. Die Einführung der
Grundsätze für die Integration der Sicherheit würde ferner die Marktüberwachung
erleichtern. Notwendigkeit der öffentlichen Intervention Die Maßnahmen der EU in diesem Bereich beruhen
auf Artikel 114 AEUV. Die in diesem Zusammenhang betrachteten Aspekte sind
in der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen bereits geregelt. Allerdings
werden in dieser Rechtsvorschrift die erkannten Probleme nicht wirksam
behandelt. Die durchgeführte Studie und die Schlussfolgerungen bezüglich der
untersuchten Optionen haben gezeigt, dass die Probleme bestehen bleiben werden,
wenn die Richtlinie nicht überarbeitet wird. 2. Subsidiaritätsanalyse Für das ordnungsgemäße und effektive
Funktionieren des Binnenmarktes bedarf es gemeinsamer Vorschriften für
Gasverbrauchseinrichtungen im Hinblick auf die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken
infolge des Einsatzes von Gas sowie auf die Gewährleistung der
Energieeffizienz. Um zu verhindern, dass auf nationaler Ebene
ergriffene Maßnahmen den freien Verkehr von Geräten hemmen, müssen Änderungen
am Geltungsbereich, an den Verfahren oder an den Anforderungen auf EU-Ebene
vorgenommen werden. Dies würde ferner die rechtliche Klarheit verbessern, zu
einem Rückgang der Kosten für die Hersteller führen und einen gemeinsamen
europäischen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Geräten und Ausrüstungen
schaffen. Das Subsidiaritätsprinzip betrifft darüber
hinaus die neuen Bestimmungen der überarbeiteten Fassung zur Angleichung an den
NLF-Beschluss. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf nationaler Ebene ergriffene
Maßnahmen zu unterschiedlichen Vorgehensweisen innerhalb der EU führen, was den
Zielen des Binnenmarkts zuwiderläuft. Durch ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene
lassen sich die gesetzten Ziele zudem viel besser erreichen und insbesondere
eine wirksamere Marktüberwachung erzielen. 3. Ziele Die Ziele dieser Initiative sind in
Tabelle 1 dargelegt. Tabelle 1: Allgemeine, spezifische und
operationelle politische Ziele ALLGEMEINES ZIEL || SPEZIFISCHES ZIEL || OPERATIONELLES ZIEL Besserer Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Nutzer von Gasverbrauchseinrichtun-gen und Ausrüstungen sowie Gewährleistung einer angemessenen Leistung || Gewährleistung der Verfügbarkeit angemessener sicherheits- und leistungsrelevanter Daten zu den Rahmenbedingungen || Inhaltliche Spezifizierung der Informationen über die in den Mitgliedstaaten üblichen Gasarten und den dazugehörigen Versorgungsdruck, die mitgeteilt werden müssen Sicherstellung der Klarheit der Anforderungen || Klärung der Bestimmungen Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure des Sektors || Gewährleistung der rechtlichen Klarheit in Bezug auf die Anwendung spezifischerer EU-Rechtsvorschriften || Einführung eines neuen allgemeinen Artikels über spezifischere EU-Rechtsvorschriften Klärung der wesentlichen Anforderung 3.5 zur rationellen Energienutzung Vereinfachung des europäischen ordnungspolitischen Umfelds im Bereich Gasverbrauchseinrichtun-gen und Ausrüstungen || Gewährleistung der Aktualität von Rechtsvorschriften || Streichung des veralteten Ausschlusses von Geräten mit einer Wassertemperatur von normalerweise mehr als 105°C Gewährleistung der Klarheit des Geltungsbereichs || Klärung des Geltungsbereichs durch sektorspezifische Begriffsbestimmungen 4. Politische Optionen Drei alternative politische Optionen wurden
erwogen: (a)
„Untätig bleiben“ als Basisoption (b)
die „Soft Law“-Option (Alternative ohne
Gesetzescharakter, bestehend in der Veröffentlichung von Auslegungen) und (c)
die Option „Rechtsetzungsmaßnahme“ (Änderung des
Rechtstexts) Die Folgen der politischen Optionen wurden für
jeden der ermittelten Verbesserungsbereiche separat analysiert. Zunächst wurden
alle politischen Optionen für die einzelnen Probleme unter qualitativen
Gesichtspunkten separat analysiert. Anschließend wurden die sozialen und
wirtschaftlichen Folgen der einzelnen Optionen gründlich analysiert. 5. Folgenabschätzung Die Folgenkategorien, die für die
Überarbeitung als am relevantesten erachtet werden, sind in Tabelle 2
aufgeführt. Tabelle 2: Folgenkategorien mit der
höchsten Relevanz für die Überarbeitung der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen Vorabprüfung der Folgenrelevanz Folgenkategorie || Relevant? Wirtschaftliche Folgen Funktionieren des Binnenmarktes und des Wettbewerbs || Relevant Wettbewerbsfähigkeit, Handel und Investitionsströme || Möglicherweise relevant Betriebskosten und Geschäftsführung/KMU || Relevant Verwaltungsaufwand für Unternehmen || Relevant Behörden || Relevant Innovation und Forschung || Möglicherweise relevant Verbraucher und Haushalte || Relevant Drittländer und internationale Beziehungen || Möglicherweise relevant Soziale Folgen Beschäftigung und Arbeitsmarkt || Möglicherweise relevant Standards und Rechte im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzqualität || Möglicherweise relevant Öffentliche Gesundheit und Sicherheit || Relevant Da es keine Rechtfertigung für die Änderung des
Geltungsbereichs gibt, bleibt der Rechtsrahmen der Richtlinie über
Gasverbrauchseinrichtungen unverändert. Infolgedessen sind die betroffenen
Wirtschaftsakteure und sonstigen Interessenträger künftig auch dieselben wie
derzeit und dienen die geplanten Änderungen eher der besseren Lesbarkeit und
der klareren Fassung des Geltungsbereichs, der wesentlichen Anforderungen und
sonstiger Bestimmungen. Da keine spezifischen konkreten Probleme
vorliegen, die gelöst werden müssten, haben die geplanten Änderungen abgesehen
von den geringfügigen Folgen der Klärungen, die die Anwendung der Richtlinie
über Gasverbrauchseinrichtungen künftig deutlich erleichtern werden, keine
bedeutenden Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Folglich ist die
Ableitung quantitativer Daten zu spezifischen Folgen nicht möglich. Somit wurde
dem erwarteten Grenznutzen auf verhältnismäßige Weise Rechnung getragen, indem
eine qualitative Bewertung vorgenommen wurde, die die Auswahl der besten Option
ermöglicht. Beispielsweise kann bewertet werden, ob die geplanten Änderungen
der Sicherheit zuträglich sind und ob eine Option durch ihre Auswirkungen eine
dauerhafte Lösung für das erkannte Problem bietet. So weit wie möglich wurde geprüft, ob die
Durchführung einer geplanten Änderung Herstellern und Behörden Kosten
verursacht. Allerdings ist anzumerken, dass die monetäre Bewertung der
Auswirkungen nicht möglich war, da die geplanten Änderungen den Rechtsrahmen
praktisch nicht ändern. Die sozialen Folgen sind die Verbesserung des
Gesundheitsschutzes und der Sicherheit für Installateure und Nutzer von
Gasverbrauchseinrichtungen. Allerdings könnten die verbesserte rechtliche
Klarheit und die Verfügbarkeit von Daten, die für die Gewährleistung sicherer
und energieeffizienter Produkte relevant sind, auch geringfügige positive
Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Erreichung von Zielen wie dem Ziel
einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 % im Rahmen der Strategie
Europa 2020 haben. Die untenstehende Tabelle 3 enthält eine
Zusammenfassung der wichtigsten Folgen und ihres Umfangs. Tabelle 3: die relevantesten Folgen der
Überarbeitung der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen Folgen der bevorzugten Unteroptionen || Aspekt Nr. 2 || Aspekt Nr. 3 || Aspekt Nr. 4 || Aspekt Nr. 5 || Aspekt Nr. 6 Soziale Folgen || Keine Folgen, außer der Gewährleistung der Sicherheit von Produkten mit einer Wassertempera-tur von normalerweise mehr als 105°C || Geringfügi-ger Rückgang der Anzahl nichtkonfor-mer Produkte || Verbesse-rung der Sicherheit der Nutzer und Installateu-re || Trägt zur Erreichung des Ziels der Strategie Europa 2020 bei, Verringe-rung der Anzahl nichtkon-former Produkte || Verbesser-te Sicherheit für die Nutzer, Verringerung der Anzahl nichtkon-former Produkte Wirt-schaft-liche Folgen || Folgen für die Kosten-wettbe-werbs-fähigkeit || Keine || Klarer gefasster Geltungsbe-reich erleichtert Auslegung || Einsparun-gen durch technische und rechtliche Klarheit || Einsparun-gen durch technische und rechtliche Klarheit || Klarere Rechtsla-ge, verein-fachte Markt-überwa-chung Folgen für die Innova-tionsfä-higkeit || Keine || Keine || Mehr Bereitschaft zur Investition in die Produkt-entwick-lung, vereinfach-ter Marktzu-gang || Vereinfachte Produktent-wicklung || Keine Auswir-kungen auf die interna-tionale Wettbe-werbs-fähigkeit || Keine || Keine || Keine || Ausgefeil-tere Kon-struktionen verbessern die internatio-nale Wettbe-werbsfähig-keit || Keine Auswir-kungen auf KMU || Keine || Keine || Keine || Keine || Keine 6. Vergleich der Optionen Auf Grundlage der Ergebnisse der gründlichen
Bewertung der Optionen wurde ein Vergleich gezogen, um festzustellen, welche
Optionen Nettovorteile bringen würden. Anschließend wurden die
Vergleichsergebnisse in einer Vergleichstabelle aufgestellt, um die Folgen
deutlich zu machen und die besten Optionen auszuwählen (Tabelle 4). Zur
Bewertung der Optionen wurden unter anderem die Kriterien Wirksamkeit,
Effizienz und Kohärenz der Option herangezogen. Tabelle 4. Vergleich der politischen
Optionen || Wirksamkeit || Effizienz Kosten/Nutzen || Kohärenz (Trägt die Option zu einer besseren Rechtsetzung bei? Ist sie im Sinne der Binnenmarktakte?) Geltungsbereich - Produktabdeckung a) Untätig bleiben || 0 || 0 || 0 || 0 b) „Soft Law“-Regelung || 0 Spezifisches Ziel verfehlt, da die Temperaturobergrenze von 105°C bestehen bleibt und die Anwendung der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen umgangen werden kann. || - Kosten aufgrund des anhaltenden Auslegungsbedarfs || 0 Keine bekannt || 0 Keine Änderung, kein Beitrag c) Rechtsetz-ungsmaß-nahme || ++ Spezifische Ziele vollständig erreicht; Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit; klare Rechtslage || 0 Keine Auswirkungen, aber theoretisch gerechtere Wettbewerbsbedin-gungen für Hersteller || + Rechtliche Klarheit verringert Verwaltungsaufwand und somit Kosten || ++ Option, die einen optimalen Beitrag leistet; klare Rechtslage Sektorspezifische Terminologie und Begriffsbestimmungen a) 0 || 0 || 0 || 0 b) + Spezifische Ziele teilweise erreicht, aber rechtliche Klarheit nicht erzielt; Entstehung neuen Auslegungsbedarfs im Falle innovativer Produkte || - Kosten aufgrund des Auslegungsbedarfs, der je nach Fall weiter besteht || + Geringfügiger Rückgang der Anzahl nichtkonformer Produkte || + Geringfügiger Beitrag c) ++ Spezifische Ziele vollständig erreicht, da Geltungsbereich und wesentliche Anforderungen geklärt sind; klare Rechtslage || 0 Keine spezifischen Kosten; Klärung erleichtert Durchführung, was zu Kosteneinsparungen führt || ++ Rechtliche Klarheit verringert Verwaltungsaufwand; Verringerung nichtkonformer Produkte und somit mehr Sicherheit || ++ Option, die einen optimalen Beitrag leistet; Gewährleistung einer klaren Rechtslage Mitteilung über die Gasarten und den dazugehörigen Versorgungsdruck a) 0 || 0 || 0 || 0 b) - Spezifische Ziele verfehlt, da Leitlinien möglicherweise dazu führen, dass sich Akteure blind auf sicherheitsrelevante Daten verlassen, was dazu führen könnte, dass unsichere Konstruktionen in Verkehr gebracht werden, keine Gewährleistung für Datenqualität || - Kosten aufgrund häufig erforderlicher Aktualisierung von Leitlinien, Kosten aufgrund von Schwierigkeiten, angemessene Daten zu erhalten || - Gewährleistet nicht die Verringerung der Anzahl nichtkonformer Produkte; kann Interessenträger dazu verleiten, sich auf bereitgestellte Daten zu verlassen || - Kein Beitrag c) ++ Spezifische Ziele vollständig erreicht; Bereitstellung angemessener gesund-heits-, sicherheits- und leistungsrelevanter Informationen; klare Rechtslage || ++ Kosteneinsparungen aufgrund der Verfügbarkeit zuverlässiger Daten; Verringerung des Verwaltungsauf-wands; Mittel zur Kontrolle der Kompatibilität von Produkten, vereinfachter Marktzugang || ++ Verringerung der Anzahl nichtkonformer Produkte; rechtliche und technische Klarheit senkt Kosten; Vereinfachung der Produktentwicklung || ++ Option, die einen optimalen Beitrag leistet; Gewährleistung einer klaren Rechtslage Rationelle Energienutzung a) 0 || 0 || 0 || 0 b) + Spezifische Ziele teilweise erreicht, verbesserte Klarheit bezüglich spezifischerer Rechtsvorschriften, jedoch weiterhin Schwierigkeiten bei der Einschätzung, welche Verordnungen angewendet werden sollten || - Kosten für die Ausarbeitung von Leitlinien, Kosten für Hersteller aufgrund des Verwaltungsauf-wands zur Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften || + Leitlinien würden die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften geringfügig erleichtern; geringfügige Verringerung der Anzahl nichtkonformer Produkte || 0 Geringfügiger Beitrag; Rechtslage weiterhin unklar c) ++ Spezifische Ziele vollständig erreicht, da Kohärenz der EU-Gesetzgebung erzielt wird; sorgt für rechtliche Klarheit || + Verwaltungsaufwand wird verringert, Ermittlung der anzuwendenden Rechtsvorschriften wird erleichtert, Überschneidung von Anforderungen wird vermieden, was zu Kosteneinsparungen führt || ++ Verringerung der Anzahl nichtkonformer Produkte; klare Rechtslage erleichtert Entwicklung neuer Produkte || ++ Option, die einen optimalen Beitrag leistet; Beitrag zum Ziel „Steigerung der Energieeffizienz“ im Rahmen der Strategie Europa 2020; verbessert die Kohärenz der EU-Rechtsvorschriften Anforderungen a) 0 || 0 || 0 || 0 b) 0 Nur geringfügige Folgen, da die aktuellen Anforderungen keine Mängel aufweisen || - Geringe Kosten für die Ausarbeitung von Leitlinien || + Geringfügiger Rückgang der Anzahl nichtkonformer Produkte || + Geringfügiger Beitrag c) ++ Spezifische Ziele vollständig erreicht; Klarheit der rechtlichen Anforderungen gewährleistet || + Keine spezifischen Kosten außer Einsparung von Kosten für Marktüberwachung || + Bessere Lesbarkeit der Anforderungen verringert Verwaltungsaufwand; Marktüberwachung wird erleichtert || + Geringfügiger Beitrag 7. Überprüfung und Bewertung Die Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit
der Rechtsvorschriften beruht auf den Rückmeldungen, die über die verschiedenen
Mechanismen der Zusammenarbeit wie die Arbeitsgruppe
„Gasverbrauchseinrichtungen“ (Working Group Gas Appliances) und die
Gruppe für die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Richtlinie über
Gasverbrauchseinrichtungen eingeholt werden. Insbesondere die Gruppe für die
Verwaltungszusammenarbeit wird die nationalen Marktüberwachungsprogramme und
die Ergebnisse ihrer Durchführung, die Anzahl der ermittelten nichtkonformen
Produkte, die Arten der Nicht-Konformität usw. erörtern. Die Mitgliedstaaten
werden aufgefordert, das RAPEX-System, die ICSMS-Datenbank sowie das Verfahren
für die Schutzklauselmeldungen zu verwenden. Zusätzliche Rückmeldungen werden
über die Mechanismen der Zusammenarbeit eingeholt werden, die in der
NLF-Verordnung Nr. 765/2008 festgelegt sind. Verschiedene Indikatoren auf
Grundlage der von den Behörden bereitgestellten Informationen werden
herangezogen, um die Verringerung der Anzahl nichtkonformer Produkte zu
überwachen. Im Einklang mit ihrer Politik der
intelligenten Regulierung wird die Kommission 5 bis 10 Jahren nach dem
Geltungsbeginn der Verordnung die Wirksamkeit der Verordnung über
Gasverbrauchseinrichtungen bewerten.