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Document 52014SC0150

    ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Gasverbrauchseinrichtungen

    SWD/2014/0150 final - 2014/0136 (COD)

    52014SC0150

    ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Gasverbrauchseinrichtungen /* SWD/2014/0150 final */


    ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

    ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG

    Begleitunterlage zum

    Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über Gasverbrauchseinrichtungen

    1.           Problemstellung

    Trotz des erfolgreichen Funktionierens der Richtlinie 2009/142/EG über Gasverbrauchseinrichtungen besteht ein breiter Konsens darüber, dass die Richtlinie einer Reihe von Verbesserungen bedarf. Diese Ansicht teilten auch die meisten im Rahmen der öffentlichen Konsultation (2011-2012) Befragten.

    Sowohl bei der öffentlichen Konsultation als auch bei der Folgenabschätzungsstudie (2012) wurde großer Wert auf das Erkennen möglicher tatsächlicher Probleme und ihrer Ursachen gelegt. Die gründliche Analyse aller verfügbaren Daten und geplanten Änderungen ergab, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die die Erweiterung des Geltungsbereichs aus Sicherheitsgründen rechtfertigen würden. Im Hinblick auf das Funktionieren des Binnenmarktes konnten keine spezifischen Probleme im Zusammenhang mit Handelshemmnissen festgestellt werden. Folglich gab es keine Rechtfertigung für die Ausweitung des Geltungsbereichs auf neue Produkte.

    Die Verbesserungen umfassen keine wesentlichen Änderungen. Der Rechtsrahmen bleibt unverändert und die Änderungen haben voraussichtlich nur geringe oder gar keine Folgen. Allerdings müssen die folgenden Aspekte behandelt werden:

    Aspekt Nr. 1: Angleichung der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen an den Beschluss Nr. 768/2008/EG über den neuen Rechtsrahmen (NLF-Beschluss)

    Viele der allgemeinen Probleme, auf die im NLF-Beschluss hingewiesen wird, waren auch bei der Umsetzung der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen festzustellen, etwa die Diskrepanz zwischen der Qualität der von den notifizierten Stellen erbrachten Konformitätsbewertungsleistungen und ihrer Bewertungs- und Überwachungspraktiken. Der Rechtsrahmen wird ferner als komplex und inkohärent wahrgenommen.

    In dem Folgenabschätzungsbericht über das Paket zur Angleichung an den NLF wurden die unterschiedlichen Optionen zur Durchführung des NLF-Beschlusses bereits gründlich untersucht. Da für die Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen genau dieselben Optionen mit denselben Folgen bestehen, wurden diese Aspekte in dem Folgenabschätzungsbericht zur Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen nicht untersucht.

    Aspekt Nr. 2: Entfernung der Temperaturobergrenze von 105°C aus der Festlegung des Geltungsbereichs

    Die Obergrenze wurde ursprünglich eingeführt, da die mit den betroffenen Produkten verbundenen Druckrisiken zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen in den meisten Mitgliedstaaten der nationalen Gesetzgebung unterlagen. Derzeit werden diese Gefahren von EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfasst, was bedeutet, dass kein Risiko eines Konflikts mit der nationalen Gesetzgebung besteht und der Ausschluss folglich nicht mehr als zweckdienlich erachtet wird.

    Aspekt Nr. 3: die Einführung derzeit fehlender Begriffsbestimmungen

    Der aktuelle Wortlaut der Festlegung des Geltungsbereichs ist nicht präzise und macht Auslegungen erforderlich. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Geltungsbereich anhand einer Auflistung der Verwendungszwecke von Produkten festgelegt wird, ohne dass diese Verwendungszwecke definiert würden. In der Vergangenheit wurden große Anstrengungen zur Auslegung des Geltungsbereichs unternommen, was jedoch nicht die Rechtssicherheit und die Stabilität bietet, die die Interessenträger einfordern.

    Aspekt Nr. 4: die unangemessenen Inhalte der Mitteilung über die Gasarten und den dazugehörigen Versorgungsdruck

    Die Gasarten und der dazugehörige Versorgungsdruck unterliegen im Rahmen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen keiner Harmonisierung. Um die Verfügbarkeit dieser sicherheits- und leistungsrelevanten Daten zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 Absatz 2 die auf ihrem Hoheitsgebiet üblichen Gasarten und den dazugehörigen Versorgungsdruck mitteilen.

    Die derzeit mitgeteilten Informationen über die Gasversorgungsbedingungen sind unzureichend.

    Da in der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen weder die Parameter, die mitgeteilt werden sollten, noch ein einheitliches Format für die Mitteilungen festgelegt werden, müssen diese Parameter sowie eine einheitliche Form bestimmt werden, um die Angemessenheit und Vergleichbarkeit der Informationen zu gewährleisten. Dies würde darüber hinaus sicherstellen, dass der zunehmende Einsatz von Biogas in der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen angemessen berücksichtigt wird.

    Aspekt Nr. 5: die Klärung der Beziehung zwischen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen und den EU-Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz

    Die wesentliche Anforderung 3.5 in Bezug auf die „rationelle Energienutzung“ ist sehr allgemein gehalten, während die Anforderungen gemäß der Ökodesign-Richtlinie und ihren Durchführungsmaßnahmen sehr ausführlich sind. Ferner ist die Terminologie der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen veraltet und muss an die moderne Terminologie angepasst werden, die in den neueren EU-Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz verwendet wird.

    Aufgrund der raschen Weiterentwicklung der EU-Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz und der bevorstehenden Einführung neuer Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie, die für eine zunehmend größere Bandbreite von Gasverbrauchseinrichtungen gelten, muss in Fällen, für die spezifischere Rechtsvorschriften bestehen, die Anwendung der wesentlichen Anforderung 3.5 geklärt werden.

    Aspekt Nr. 6: Klarheit der Bestimmungen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen

    Ansonsten wurden keine Probleme bezüglich der Bestimmungen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen festgestellt. Ferner decken die wesentlichen Anforderungen das möglicherweise mit Geräten und Ausrüstungen verbundene Gasrisiko erwiesenermaßen gut ab.

    Es bestehen umfassendere Sicherheitsbedenken insbesondere in Bezug auf CO-Vergiftungen, die häufigste Todesursache im Zusammenhang mit Gasverbrauchseinrichtungen. Dies ist anscheinend auf Einflüsse außerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen zurückzuführen, beispielsweise auf fehlerhafte Installation, mangelnde Wartung und die falsche Nutzung von Geräten.

    In der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen ist derzeit nicht festgelegt, welche allgemeinen Konstruktionsgrundsätze angewandt werden müssen, um die Sicherheit von Geräten und Ausrüstungen zu gewährleisten. Obwohl davon ausgegangen wird, dass diese Grundsätze bereits in den derzeitigen wesentlichen Anforderungen enthalten sind, wäre es besser, sie in dem Rechtstext niederzulegen, um zu verhindern, dass verantwortungslose Akteure z. B. lediglich Warnhinweise anbringen, statt Produkte zu konstruieren, die in sich sicher sind. Die Einführung der Grundsätze für die Integration der Sicherheit würde ferner die Marktüberwachung erleichtern.

    Notwendigkeit der öffentlichen Intervention

    Die Maßnahmen der EU in diesem Bereich beruhen auf Artikel 114 AEUV. Die in diesem Zusammenhang betrachteten Aspekte sind in der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen bereits geregelt. Allerdings werden in dieser Rechtsvorschrift die erkannten Probleme nicht wirksam behandelt. Die durchgeführte Studie und die Schlussfolgerungen bezüglich der untersuchten Optionen haben gezeigt, dass die Probleme bestehen bleiben werden, wenn die Richtlinie nicht überarbeitet wird.

    2.           Subsidiaritätsanalyse

    Für das ordnungsgemäße und effektive Funktionieren des Binnenmarktes bedarf es gemeinsamer Vorschriften für Gasverbrauchseinrichtungen im Hinblick auf die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken infolge des Einsatzes von Gas sowie auf die Gewährleistung der Energieeffizienz.

    Um zu verhindern, dass auf nationaler Ebene ergriffene Maßnahmen den freien Verkehr von Geräten hemmen, müssen Änderungen am Geltungsbereich, an den Verfahren oder an den Anforderungen auf EU-Ebene vorgenommen werden. Dies würde ferner die rechtliche Klarheit verbessern, zu einem Rückgang der Kosten für die Hersteller führen und einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Geräten und Ausrüstungen schaffen.

    Das Subsidiaritätsprinzip betrifft darüber hinaus die neuen Bestimmungen der überarbeiteten Fassung zur Angleichung an den NLF-Beschluss. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auf nationaler Ebene ergriffene Maßnahmen zu unterschiedlichen Vorgehensweisen innerhalb der EU führen, was den Zielen des Binnenmarkts zuwiderläuft.

    Durch ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene lassen sich die gesetzten Ziele zudem viel besser erreichen und insbesondere eine wirksamere Marktüberwachung erzielen.

    3.           Ziele

    Die Ziele dieser Initiative sind in Tabelle 1 dargelegt.

    Tabelle 1: Allgemeine, spezifische und operationelle politische Ziele

    ALLGEMEINES ZIEL || SPEZIFISCHES ZIEL || OPERATIONELLES ZIEL

    Besserer Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Nutzer von Gasverbrauchseinrichtun-gen und Ausrüstungen sowie Gewährleistung einer angemessenen Leistung || Gewährleistung der Verfügbarkeit angemessener sicherheits- und leistungsrelevanter Daten zu den Rahmenbedingungen || Inhaltliche Spezifizierung der Informationen über die in den Mitgliedstaaten üblichen Gasarten und den dazugehörigen Versorgungsdruck, die mitgeteilt werden müssen

    Sicherstellung der Klarheit der Anforderungen || Klärung der Bestimmungen

    Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsakteure des Sektors || Gewährleistung der rechtlichen Klarheit in Bezug auf die Anwendung spezifischerer EU-Rechtsvorschriften || Einführung eines neuen allgemeinen Artikels über spezifischere EU-Rechtsvorschriften

    Klärung der wesentlichen Anforderung 3.5 zur rationellen Energienutzung

    Vereinfachung des europäischen ordnungspolitischen Umfelds im Bereich Gasverbrauchseinrichtun-gen und Ausrüstungen || Gewährleistung der Aktualität von Rechtsvorschriften || Streichung des veralteten Ausschlusses von Geräten mit einer Wassertemperatur von normalerweise mehr als 105°C

    Gewährleistung der Klarheit des Geltungsbereichs || Klärung des Geltungsbereichs durch sektorspezifische Begriffsbestimmungen

    4.           Politische Optionen

    Drei alternative politische Optionen wurden erwogen:

    (a) „Untätig bleiben“ als Basisoption

    (b) die „Soft Law“-Option (Alternative ohne Gesetzescharakter, bestehend in der Veröffentlichung von Auslegungen) und

    (c) die Option „Rechtsetzungsmaßnahme“ (Änderung des Rechtstexts)

    Die Folgen der politischen Optionen wurden für jeden der ermittelten Verbesserungsbereiche separat analysiert. Zunächst wurden alle politischen Optionen für die einzelnen Probleme unter qualitativen Gesichtspunkten separat analysiert. Anschließend wurden die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der einzelnen Optionen gründlich analysiert.

    5.           Folgenabschätzung

    Die Folgenkategorien, die für die Überarbeitung als am relevantesten erachtet werden, sind in Tabelle 2 aufgeführt.

    Tabelle 2: Folgenkategorien mit der höchsten Relevanz für die Überarbeitung der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen

    Vorabprüfung der Folgenrelevanz

    Folgenkategorie || Relevant?

    Wirtschaftliche Folgen

    Funktionieren des Binnenmarktes und des Wettbewerbs || Relevant

    Wettbewerbsfähigkeit, Handel und Investitionsströme || Möglicherweise relevant

    Betriebskosten und Geschäftsführung/KMU || Relevant

    Verwaltungsaufwand für Unternehmen || Relevant

    Behörden || Relevant

    Innovation und Forschung || Möglicherweise relevant

    Verbraucher und Haushalte || Relevant

    Drittländer und internationale Beziehungen || Möglicherweise relevant

    Soziale Folgen

    Beschäftigung und Arbeitsmarkt || Möglicherweise relevant

    Standards und Rechte im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzqualität || Möglicherweise relevant

    Öffentliche Gesundheit und Sicherheit || Relevant

    Da es keine Rechtfertigung für die Änderung des Geltungsbereichs gibt, bleibt der Rechtsrahmen der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen unverändert. Infolgedessen sind die betroffenen Wirtschaftsakteure und sonstigen Interessenträger künftig auch dieselben wie derzeit und dienen die geplanten Änderungen eher der besseren Lesbarkeit und der klareren Fassung des Geltungsbereichs, der wesentlichen Anforderungen und sonstiger Bestimmungen.

    Da keine spezifischen konkreten Probleme vorliegen, die gelöst werden müssten, haben die geplanten Änderungen abgesehen von den geringfügigen Folgen der Klärungen, die die Anwendung der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen künftig deutlich erleichtern werden, keine bedeutenden Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Folglich ist die Ableitung quantitativer Daten zu spezifischen Folgen nicht möglich. Somit wurde dem erwarteten Grenznutzen auf verhältnismäßige Weise Rechnung getragen, indem eine qualitative Bewertung vorgenommen wurde, die die Auswahl der besten Option ermöglicht. Beispielsweise kann bewertet werden, ob die geplanten Änderungen der Sicherheit zuträglich sind und ob eine Option durch ihre Auswirkungen eine dauerhafte Lösung für das erkannte Problem bietet.

    So weit wie möglich wurde geprüft, ob die Durchführung einer geplanten Änderung Herstellern und Behörden Kosten verursacht. Allerdings ist anzumerken, dass die monetäre Bewertung der Auswirkungen nicht möglich war, da die geplanten Änderungen den Rechtsrahmen praktisch nicht ändern.

    Die sozialen Folgen sind die Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit für Installateure und Nutzer von Gasverbrauchseinrichtungen. Allerdings könnten die verbesserte rechtliche Klarheit und die Verfügbarkeit von Daten, die für die Gewährleistung sicherer und energieeffizienter Produkte relevant sind, auch geringfügige positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Erreichung von Zielen wie dem Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 % im Rahmen der Strategie Europa 2020 haben.

    Die untenstehende Tabelle 3 enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Folgen und ihres Umfangs.

    Tabelle 3: die relevantesten Folgen der Überarbeitung der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen

    Folgen der bevorzugten Unteroptionen || Aspekt Nr. 2 || Aspekt Nr. 3 || Aspekt Nr. 4 || Aspekt Nr. 5 || Aspekt Nr. 6

    Soziale Folgen || Keine Folgen, außer der Gewährleistung der Sicherheit von Produkten mit einer Wassertempera-tur von normalerweise mehr als 105°C || Geringfügi-ger Rückgang der Anzahl nichtkonfor-mer Produkte || Verbesse-rung der Sicherheit der Nutzer und Installateu-re || Trägt zur Erreichung des Ziels der Strategie Europa 2020 bei, Verringe-rung der Anzahl nichtkon-former Produkte || Verbesser-te Sicherheit für die Nutzer, Verringerung der Anzahl nichtkon-former Produkte

    Wirt-schaft-liche Folgen || Folgen für die Kosten-wettbe-werbs-fähigkeit || Keine || Klarer gefasster Geltungsbe-reich erleichtert Auslegung || Einsparun-gen durch technische und rechtliche Klarheit || Einsparun-gen durch technische und rechtliche Klarheit || Klarere Rechtsla-ge, verein-fachte Markt-überwa-chung

    Folgen für die Innova-tionsfä-higkeit || Keine || Keine || Mehr Bereitschaft zur Investition in die Produkt-entwick-lung, vereinfach-ter Marktzu-gang || Vereinfachte Produktent-wicklung || Keine

    Auswir-kungen auf die interna-tionale Wettbe-werbs-fähigkeit || Keine || Keine || Keine || Ausgefeil-tere Kon-struktionen verbessern die internatio-nale Wettbe-werbsfähig-keit || Keine

    Auswir-kungen auf KMU || Keine || Keine || Keine || Keine || Keine

    6.           Vergleich der Optionen

    Auf Grundlage der Ergebnisse der gründlichen Bewertung der Optionen wurde ein Vergleich gezogen, um festzustellen, welche Optionen Nettovorteile bringen würden. Anschließend wurden die Vergleichsergebnisse in einer Vergleichstabelle aufgestellt, um die Folgen deutlich zu machen und die besten Optionen auszuwählen (Tabelle 4). Zur Bewertung der Optionen wurden unter anderem die Kriterien Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz der Option herangezogen.

    Tabelle 4. Vergleich der politischen Optionen

    || Wirksamkeit || Effizienz Kosten/Nutzen || Kohärenz (Trägt die Option zu einer besseren Rechtsetzung bei? Ist sie im Sinne der Binnenmarktakte?)

    Geltungsbereich - Produktabdeckung

    a) Untätig bleiben || 0 || 0 || 0 || 0

    b) „Soft Law“-Regelung || 0 Spezifisches Ziel verfehlt, da die Temperaturobergrenze von 105°C bestehen bleibt und die Anwendung der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen umgangen werden kann. || - Kosten aufgrund des anhaltenden Auslegungsbedarfs || 0 Keine bekannt || 0 Keine Änderung, kein Beitrag

    c) Rechtsetz-ungsmaß-nahme || ++ Spezifische Ziele vollständig erreicht; Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit; klare Rechtslage || 0 Keine Auswirkungen, aber theoretisch gerechtere Wettbewerbsbedin-gungen für Hersteller || + Rechtliche Klarheit verringert Verwaltungsaufwand und somit Kosten || ++ Option, die einen optimalen Beitrag leistet; klare Rechtslage

    Sektorspezifische Terminologie und Begriffsbestimmungen

    a) 0 || 0 || 0 || 0

    b) + Spezifische Ziele teilweise erreicht, aber rechtliche Klarheit nicht erzielt; Entstehung neuen Auslegungsbedarfs im Falle innovativer Produkte || - Kosten aufgrund des Auslegungsbedarfs, der je nach Fall weiter besteht || + Geringfügiger Rückgang der Anzahl nichtkonformer Produkte || + Geringfügiger Beitrag

    c) ++ Spezifische Ziele vollständig erreicht, da Geltungsbereich und wesentliche Anforderungen geklärt sind; klare Rechtslage || 0 Keine spezifischen Kosten; Klärung erleichtert Durchführung, was zu Kosteneinsparungen führt || ++ Rechtliche Klarheit verringert Verwaltungsaufwand; Verringerung nichtkonformer Produkte und somit mehr Sicherheit || ++ Option, die einen optimalen Beitrag leistet; Gewährleistung einer klaren Rechtslage

    Mitteilung über die Gasarten und den dazugehörigen Versorgungsdruck

    a) 0 || 0 || 0 || 0

    b) - Spezifische Ziele verfehlt, da Leitlinien möglicherweise dazu führen, dass sich Akteure blind auf sicherheitsrelevante Daten verlassen, was dazu führen könnte, dass unsichere Konstruktionen in Verkehr gebracht werden, keine Gewährleistung für Datenqualität || - Kosten aufgrund häufig erforderlicher Aktualisierung von Leitlinien, Kosten aufgrund von Schwierigkeiten, angemessene Daten zu erhalten || - Gewährleistet nicht die Verringerung der Anzahl nichtkonformer Produkte; kann Interessenträger dazu verleiten, sich auf bereitgestellte Daten zu verlassen || - Kein Beitrag

    c) ++ Spezifische Ziele vollständig erreicht; Bereitstellung angemessener gesund-heits-, sicherheits- und leistungsrelevanter Informationen; klare Rechtslage || ++ Kosteneinsparungen aufgrund der Verfügbarkeit zuverlässiger Daten; Verringerung des Verwaltungsauf-wands; Mittel zur Kontrolle der Kompatibilität von Produkten, vereinfachter Marktzugang || ++ Verringerung der Anzahl nichtkonformer Produkte; rechtliche und technische Klarheit senkt Kosten; Vereinfachung der Produktentwicklung || ++ Option, die einen optimalen Beitrag leistet; Gewährleistung einer klaren Rechtslage

    Rationelle Energienutzung

    a) 0 || 0 || 0 || 0

    b) + Spezifische Ziele teilweise erreicht, verbesserte Klarheit bezüglich spezifischerer Rechtsvorschriften, jedoch weiterhin Schwierigkeiten bei der Einschätzung, welche Verordnungen angewendet werden sollten || - Kosten für die Ausarbeitung von Leitlinien, Kosten für Hersteller aufgrund des Verwaltungsauf-wands zur Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften || + Leitlinien würden die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften geringfügig erleichtern; geringfügige Verringerung der Anzahl nichtkonformer Produkte || 0 Geringfügiger Beitrag; Rechtslage weiterhin unklar

    c) ++ Spezifische Ziele vollständig erreicht, da Kohärenz der EU-Gesetzgebung erzielt wird; sorgt für rechtliche Klarheit || + Verwaltungsaufwand wird verringert, Ermittlung der anzuwendenden Rechtsvorschriften wird erleichtert, Überschneidung von Anforderungen wird vermieden, was zu Kosteneinsparungen führt || ++ Verringerung der Anzahl nichtkonformer Produkte; klare Rechtslage erleichtert Entwicklung neuer Produkte || ++ Option, die einen optimalen Beitrag leistet; Beitrag zum Ziel „Steigerung der Energieeffizienz“ im Rahmen der Strategie Europa 2020; verbessert die Kohärenz der EU-Rechtsvorschriften

    Anforderungen

    a) 0 || 0 || 0 || 0

    b) 0 Nur geringfügige Folgen, da die aktuellen Anforderungen keine Mängel aufweisen || - Geringe Kosten für die Ausarbeitung von Leitlinien || + Geringfügiger Rückgang der Anzahl nichtkonformer Produkte || + Geringfügiger Beitrag

    c) ++ Spezifische Ziele vollständig erreicht; Klarheit der rechtlichen Anforderungen gewährleistet || + Keine spezifischen Kosten außer Einsparung von Kosten für Marktüberwachung || + Bessere Lesbarkeit der Anforderungen verringert Verwaltungsaufwand; Marktüberwachung wird erleichtert || + Geringfügiger Beitrag

    7.           Überprüfung und Bewertung

    Die Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften beruht auf den Rückmeldungen, die über die verschiedenen Mechanismen der Zusammenarbeit wie die Arbeitsgruppe „Gasverbrauchseinrichtungen“ (Working Group Gas Appliances) und die Gruppe für die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen eingeholt werden.

    Insbesondere die Gruppe für die Verwaltungszusammenarbeit wird die nationalen Marktüberwachungsprogramme und die Ergebnisse ihrer Durchführung, die Anzahl der ermittelten nichtkonformen Produkte, die Arten der Nicht-Konformität usw. erörtern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, das RAPEX-System, die ICSMS-Datenbank sowie das Verfahren für die Schutzklauselmeldungen zu verwenden. Zusätzliche Rückmeldungen werden über die Mechanismen der Zusammenarbeit eingeholt werden, die in der NLF-Verordnung Nr. 765/2008 festgelegt sind. Verschiedene Indikatoren auf Grundlage der von den Behörden bereitgestellten Informationen werden herangezogen, um die Verringerung der Anzahl nichtkonformer Produkte zu überwachen.

    Im Einklang mit ihrer Politik der intelligenten Regulierung wird die Kommission 5 bis 10 Jahren nach dem Geltungsbeginn der Verordnung die Wirksamkeit der Verordnung über Gasverbrauchseinrichtungen bewerten.

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