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Document 52014PC0739

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Bestätigung des Shift2Rail-Masterplans

/* COM/2014/0739 final - 2014/0354 (NLE) */

52014PC0739

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Bestätigung des Shift2Rail-Masterplans /* COM/2014/0739 final - 2014/0354 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

1.           HINTERGRUND DES VORSCHLAGS

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 des Rates vom 16. Juni 2014 zur Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail (im Folgenden „S2R-Verordnung“)[1] am 7. Juli 2014 wurde formal eine neue öffentlich-private Partnerschaft für die Verwaltung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten gegründet, mit denen die Schienenverkehrsdienste in Europa verbessert werden sollen.

Die Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens „Shift2Rail“ sind in der S2R-Verordnung aufgeführt. Dabei handelt es sich um die Union, vertreten durch die Kommission, und um acht Partner aus der Industrie: Alstom Transport, Ansaldo STS, Bombardier Transportation, Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles, Network Rail, Siemens AG, Thales und Trafikverket.

Weitere assoziierte Mitglieder werden im Rahmen einer offenen Bewerbungsaufforderung, die von der Kommission drei Monate nach Inkrafttreten der S2R-Verordnung veröffentlicht wurde, noch ausgewählt.

Das Ziel von Shift2Rail ist die Unterstützung der in dem 2011 veröffentlichten Weißbuch zum Verkehr[2] genannten Ziele sowie die Verkehrsverlagerung weg von weniger nachhaltigen Verkehrsträgern hin zu einem kosteneffizienten und attraktiven Schienenverkehr.

Die innovativen Technologien und Lösungen, deren Entwicklung, Demonstration und Validierung Shift2Rail anstrebt, dürften die Kapazität des Schienenverkehrssystems verdoppeln und die Lebenszykluskosten ebenso wie Unzuverlässigkeit und Verspätungen um die Hälfte reduzieren. Darüber hinaus wird das Gemeinsame Unternehmen die weltweite Führung der europäischen Eisenbahnindustrie ausbauen und damit Arbeitsplätze schaffen und die Exporte erhöhen.

Nach Artikel 1 Absatz 4 und Artikel 2 Absatz a von Anhang I der S2R-Verordnung ist es Aufgabe des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail, einen Masterplan festzulegen und zu entwickeln sowie zu gewährleisten, dass dieser wirksam und effizient umgesetzt wird. Der Masterplan ist ein zukunftsorientierter Fahrplan, in dem die Forschungs- und Innovationsschwerpunkte festgelegt werden, mit denen die Innovation im Eisenbahnsektor langfristig vorangebracht werden soll.

Nach Artikel 1 Absatz 3 von Anhang I der S2R-Verordnung sollte sich der Shift2Rail-Masterplan an folgenden fünf thematischen Bereichen, den so genannten „Innovationsprogrammen“ (IP), orientieren:

· IP1: kosteneffiziente und zuverlässige Züge, einschließlich Hochleistungszüge und Hochgeschwindigkeitszüge;

· IP2: erweiterte Verkehrsmanagement- und Leitsysteme;

· IP3: kosteneffiziente und zuverlässige Hochleistungsinfrastruktur;

· IP4: IT-Lösungen für attraktive Schienenverkehrsdienste;

· IP5: Technologien für einen nachhaltigen und attraktiven europäischen Güterverkehr.

2.           ERGEBNISSE DER KONSULTATIONEN DER INTERESSIERTEN KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN

Der erste Shift2Rail-Masterplan wurde von den Gründungsmitgliedern des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail unter Leitung der Kommission und in Abstimmung mit der Europäischen Eisenbahnagentur und der Technologieplattform ERRAC (European Rail Research Advisory Council/beratendes Gremium für die Forschung im Schienenverkehrsbereich) ausgearbeitet.

Die im Zuge der zahlreichen Einzelsitzungen mit unterschiedlichsten Branchenvertretern eingegangenen Stellungnahmen sowie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationssitzung vom 20. Juni 2014, an der fast 200 Interessenvertreter teilnahmen, wurden berücksichtigt.

Die Konsultation zeigte, dass der Masterplan in seiner aktuellen Fassung ausgewogen ist und breite Unterstützung findet.

Am 24. September 2014 hat der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail den ersten Shift2Rail-Masterplan genehmigt.

3.           RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

Hiermit wird dem Rat gemäß dem in der S2R-Verordnung Anhang I Artikel 1 Absatz 4 genannten Verfahren vorgeschlagen, den Shift2Rail-Masterplan zu bestätigen.

2014/0354 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Bestätigung des Shift2Rail-Masterplans

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 642/2014 des Rates vom 16. Juni 2014 zur Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail[3], insbesondere auf Anhang I Artikel 1 Absatz 4,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der S2R-Masterplan sollte vom Gemeinsamen Unternehmen S2R in Abstimmung mit der Europäischen Eisenbahnagentur und der Technologieplattform ERRAC (European Rail Research Advisory Council/beratendes Gremium für die Forschung im Schienenverkehrsbereich) festgelegt und entwickelt werden, um die Innovation im Schienenverkehrssektor langfristig voranzubringen.

(2)       In dem Shift2Rail-Masterplan sollten die zentralen Prioritäten und grundlegenden operationellen und technologischen Innovationen genannt werden, die von allen Interessenträgern im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des Gemeinsamen Unternehmens S2R gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 verlangt werden.

(3)       Gemäß Anhang I Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 sollte sich der Shift2Rail-Masterplan an einigen Schwerpunktthemen, so genannten Innovationsprogrammen, orientieren.

(4)       Die vom Verwaltungsrat am 24. September 2014 genehmigte Fassung des Shift2Rail-Masterplans, in die in erheblichem Umfang Beiträge einschlägiger Interessenträger aufgenommen wurden, bildet die Grundlage für die von der Kommission am 6. Oktober 2014 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 Anhang I Artikel 4 Absatz 2 veröffentlichte Bewerbungsaufforderung für assoziierte Mitglieder und für die Festlegung des Shift2Rail-Arbeitsplans –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Der strategische Shift2Rail-Masterplan wird hiermit bestätigt.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 177 vom 17.6.2014, S. 9.

[2]               Weißbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“, KOM(2011) 144 endg.

[3]               ABl. L 177 vom 17.6.2014, S. 9.

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