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Document 52014PC0739
Proposal for a COUNCIL DECISION endorsing the Shift2Rail Master Plan
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Bestätigung des Shift2Rail-Masterplans
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Bestätigung des Shift2Rail-Masterplans
/* COM/2014/0739 final - 2014/0354 (NLE) */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Bestätigung des Shift2Rail-Masterplans /* COM/2014/0739 final - 2014/0354 (NLE) */
BEGRÜNDUNG 1. HINTERGRUND DES VORSCHLAGS Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU)
Nr. 642/2014 des Rates vom 16. Juni 2014 zur Errichtung des
Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail (im Folgenden „S2R-Verordnung“)[1] am
7. Juli 2014 wurde formal eine neue öffentlich-private Partnerschaft
für die Verwaltung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten gegründet, mit
denen die Schienenverkehrsdienste in Europa verbessert werden sollen. Die Gründungsmitglieder des Gemeinsamen
Unternehmens „Shift2Rail“ sind in der S2R-Verordnung aufgeführt. Dabei handelt
es sich um die Union, vertreten durch die Kommission, und um acht Partner aus
der Industrie: Alstom Transport, Ansaldo STS, Bombardier Transportation,
Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles, Network Rail, Siemens AG, Thales
und Trafikverket. Weitere assoziierte Mitglieder werden im
Rahmen einer offenen Bewerbungsaufforderung, die von der Kommission drei Monate
nach Inkrafttreten der S2R-Verordnung veröffentlicht wurde, noch ausgewählt. Das Ziel von Shift2Rail ist die Unterstützung
der in dem 2011 veröffentlichten Weißbuch zum Verkehr[2] genannten Ziele sowie
die Verkehrsverlagerung weg von weniger nachhaltigen Verkehrsträgern hin zu
einem kosteneffizienten und attraktiven Schienenverkehr. Die innovativen Technologien und Lösungen,
deren Entwicklung, Demonstration und Validierung Shift2Rail anstrebt, dürften
die Kapazität des Schienenverkehrssystems verdoppeln und die Lebenszykluskosten
ebenso wie Unzuverlässigkeit und Verspätungen um die Hälfte reduzieren. Darüber
hinaus wird das Gemeinsame Unternehmen die weltweite Führung der europäischen
Eisenbahnindustrie ausbauen und damit Arbeitsplätze schaffen und die Exporte
erhöhen. Nach Artikel 1 Absatz 4 und
Artikel 2 Absatz a von Anhang I der S2R-Verordnung ist es
Aufgabe des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail, einen Masterplan festzulegen
und zu entwickeln sowie zu gewährleisten, dass dieser wirksam und effizient
umgesetzt wird. Der Masterplan ist ein zukunftsorientierter Fahrplan, in dem
die Forschungs- und Innovationsschwerpunkte festgelegt werden, mit denen die
Innovation im Eisenbahnsektor langfristig vorangebracht werden soll. Nach Artikel 1 Absatz 3 von
Anhang I der S2R-Verordnung sollte sich der Shift2Rail-Masterplan an
folgenden fünf thematischen Bereichen, den so genannten „Innovationsprogrammen“
(IP), orientieren: ·
IP1: kosteneffiziente und zuverlässige Züge,
einschließlich Hochleistungszüge und Hochgeschwindigkeitszüge; ·
IP2: erweiterte Verkehrsmanagement- und
Leitsysteme; ·
IP3: kosteneffiziente und zuverlässige Hochleistungsinfrastruktur; ·
IP4: IT-Lösungen für attraktive
Schienenverkehrsdienste; ·
IP5: Technologien für einen nachhaltigen und
attraktiven europäischen Güterverkehr. 2. ERGEBNISSE DER
KONSULTATIONEN DER INTERESSIERTEN KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN Der erste Shift2Rail-Masterplan wurde von den
Gründungsmitgliedern des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail unter Leitung der
Kommission und in Abstimmung mit der Europäischen Eisenbahnagentur und der
Technologieplattform ERRAC (European Rail Research Advisory Council/beratendes
Gremium für die Forschung im Schienenverkehrsbereich) ausgearbeitet. Die im Zuge der zahlreichen Einzelsitzungen
mit unterschiedlichsten Branchenvertretern eingegangenen Stellungnahmen sowie
die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationssitzung vom
20. Juni 2014, an der fast 200 Interessenvertreter teilnahmen, wurden
berücksichtigt. Die Konsultation zeigte, dass der Masterplan
in seiner aktuellen Fassung ausgewogen ist und breite Unterstützung findet. Am 24. September 2014 hat der Verwaltungsrat
des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail den ersten Shift2Rail-Masterplan
genehmigt. 3. RECHTLICHE ASPEKTE DES
VORSCHLAGS Hiermit wird dem Rat gemäß dem in der
S2R-Verordnung Anhang I Artikel 1 Absatz 4 genannten Verfahren
vorgeschlagen, den Shift2Rail-Masterplan zu bestätigen. 2014/0354 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Bestätigung des Shift2Rail-Masterplans DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 642/2014 des Rates vom
16. Juni 2014 zur Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail[3], insbesondere auf
Anhang I Artikel 1 Absatz 4, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der S2R-Masterplan sollte vom
Gemeinsamen Unternehmen S2R in Abstimmung mit der Europäischen Eisenbahnagentur
und der Technologieplattform ERRAC (European Rail Research Advisory
Council/beratendes Gremium für die Forschung im Schienenverkehrsbereich)
festgelegt und entwickelt werden, um die Innovation im Schienenverkehrssektor
langfristig voranzubringen. (2) In dem Shift2Rail-Masterplan
sollten die zentralen Prioritäten und grundlegenden operationellen und
technologischen Innovationen genannt werden, die von allen Interessenträgern im
Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des Gemeinsamen Unternehmens S2R
gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 verlangt werden. (3) Gemäß Anhang I
Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 sollte sich
der Shift2Rail-Masterplan an einigen Schwerpunktthemen, so genannten
Innovationsprogrammen, orientieren. (4) Die vom Verwaltungsrat am
24. September 2014 genehmigte Fassung des Shift2Rail-Masterplans, in die
in erheblichem Umfang Beiträge einschlägiger Interessenträger aufgenommen
wurden, bildet die Grundlage für die von der Kommission am 6. Oktober 2014
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 Anhang I Artikel 4
Absatz 2 veröffentlichte Bewerbungsaufforderung für assoziierte Mitglieder
und für die Festlegung des Shift2Rail-Arbeitsplans – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der strategische
Shift2Rail-Masterplan wird hiermit bestätigt. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 177 vom 17.6.2014, S. 9. [2] Weißbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen
Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden
Verkehrssystem“, KOM(2011) 144 endg. [3] ABl. L 177 vom 17.6.2014, S. 9.