This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52014PC0391
Proposal for a COUNCIL DIRECTIVE adapting Directive 2013/34/EU of the European Parliament and of the Council by reason of the accession of Croatia
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund des Beitritts Kroatiens
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund des Beitritts Kroatiens
/* COM/2014/0391 final - 2014/0198 (NLE) */
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund des Beitritts Kroatiens /* COM/2014/0391 final - 2014/0198 (NLE) */
BEGRÜNDUNG 1. KONTEXT DES VORSCHLAGS Der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Anpassung der Richtlinie 2013/34/EU ist aufgrund des Beitritts der
Republik Kroatien zur Europäischen Union erforderlich. Der Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien
zur Europäischen Union[1]
(im Folgenden „der Beitrittsvertrag“) wurde am 9. Dezember 2011 von allen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie von der Republik Kroatien
unterzeichnet. Dieser Beitrittsvertrag tritt gemäß seinem
Artikel 3 Absatz 3 am 1. Juli 2013 in Kraft, sofern alle
Ratifikationsurkunden vor diesem Tag hinterlegt worden sind. Nach Artikel 3 Absatz 4 des Beitrittsvertrags
können die Organe der Union vor dem Beitritt Maßnahmen erlassen, die unter
anderem in Artikel 50 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik
Kroatien[2]
(im Folgenden „die Beitrittsakte“) vorgesehen sind. Diese Maßnahmen treten nur
vorbehaltlich des Inkrafttretens des Beitrittsvertrags in Kraft, und zwar am
selben Tag. Für den Fall, dass vor dem Beitritt erlassene
Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts angepasst werden müssen und die
erforderlichen Anpassungen in der Beitrittsakte oder ihren Anhängen nicht
vorgesehen sind, ist in Artikel 50 der Beitrittsakte festgelegt, dass der
Rat oder die Kommission (sofern sie die ursprünglichen Rechtsakte erlassen hat)
die erforderlichen Rechtsakte erlässt. Die Richtlinie 2013/34/EU wurde am 26. Juni
2013 erlassen und am 29. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht. Sie enthält keine notwendigen Verweise auf die in Kroatien
niedergelassenen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie
fallen sollten. Mit der Richtlinie 2013/24/EU des Rates vom 13. Mai 2013
zur Anpassung bestimmter Richtlinien auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts
aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien wurden die Richtlinien 78/660/EWG
und 83/349/EWG dahingehend angepasst, dass auch die betreffenden kroatischen
Unternehmen mit beschränkter Haftung in den Anwendungsbereich der Richtlinien
eingeschlossen wurden. Diese Richtlinien wurden jedoch mit Inkrafttreten der
Richtlinie 2013/34/EU im Juli 2013 aufgehoben. Daher ist es erforderlich, dem
geänderten Unionsrecht Rechnung zu tragen und die Richtlinie 2013/34/EU
entsprechend anzupassen. Der vorliegende Vorschlag für eine Richtlinie des
Rates beinhaltet die technischen Anpassungen an Richtlinie 2013/34/EU, die
aufgrund des Beitritts von Kroatien erforderlich sind. 2. ERGEBNISSE DER
KONSULTATIONEN DER INTERESSIERTEN KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN Da dieser Vorschlag rein technischer Natur ist und
keine wesentlichen Änderungen an Richtlinie 2013/34/EU vorsieht, sind
Konsultationen interessierter Kreise oder Folgenabschätzungen nicht notwendig. 3. RECHTLICHE ASPEKTE DES
VORSCHLAGS Rechtsgrundlage dieses Vorschlags ist Artikel 50
der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien. Die Grundsätze der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit werden vollständig eingehalten. Das Subsidiaritätsprinzip
(Artikel 5 Absatz 3 EUV) verlangt ein Tätigwerden der Union, da
technische Anpassungen von Rechtsakten erforderlich sind, die von der Union
erlassen wurden. Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(Artikel 5 Absatz 4 EUV) und geht nicht über das zur Erreichung der
angestrebten Ziele erforderliche Maß hinaus. 4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN
HAUSHALT Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den
Haushalt der Union. 2014/0198 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund des Beitritts Kroatiens (Text von Bedeutung für den EWR) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Akte über den Beitritt
Kroatiens, insbesondere auf Artikel 50, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Erfordern vor dem Beitritt
erlassene Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts eine Anpassung und sind
die erforderlichen Anpassungen in der Akte über den Beitritt Kroatiens oder ihren
Anhängen nicht vorgesehen, so erlässt nach Artikel 50 der Akte über den
Beitritt Kroatiens der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der
Kommission die erforderlichen Rechtsakte, sofern nicht die Kommission den
ursprünglichen Rechtsakt erlassen hat. (2) Die betreffenden kroatischen
Unternehmen bestimmter Rechtsformen werden in den Anhängen I und II
der Richtlinie 2013/34/EU eingefügt, sodass sie den in der Richtlinie
vorgeschriebenen Koordinierungsmaßnahmen in Kroatien unterliegen. Die Änderungen
beschränken sich auf technische Anpassungen, die infolge des Beitritts
Kroatiens erforderlich sind. (3) Die Richtlinie 2013/34/EU ([3]) ist daher entsprechend
zu ändern – HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: Artikel 1 Die Richtlinie 2013/34/EU wird gemäß dem
Anhang dieser Richtlinie geändert. Artikel 2 1. Die Mitgliedstaaten setzen
die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser
Richtlinie bis zum 20. Juli 2015 nachzukommen. Sie setzen die
Kommission unverzüglich davon in Kenntnis. Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass die
Bestimmungen nach Unterabsatz 1 erstmals auf Abschlüsse für die
Geschäftsjahre angewandt werden, die am 1. Januar 2016 oder während
des Kalenderjahres 2016 beginnen. Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen,
nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der
amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten
regeln die Einzelheiten der Bezugnahme. 2. Die Mitgliedstaaten teilen
der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die
sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen. Artikel 3 Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach
ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 4 Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten
gerichtet. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 112 vom 24.4.2012, S. 10. [2] ABl. L 112 vom 24.4.2012, S. 21. [3] Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten
Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen
und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates
(ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19). ANHANG zum Vorschlag einer RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie
2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund des Beitritts
Kroatiens Die Richtlinie 2013/34/EU wird wie folgt
geändert: 1. In Anhang I wird nach dem Eintrag
für Frankreich Folgendes eingefügt: „– in Kroatien: dioničko društvo, društvo s
ograničenom odgovornošću;“. 2. In Anhang II wird nach der
Angabe für Frankreich Folgendes eingefügt: „– in Kroatien: javno trgovačko društvo,
komanditno društvo, gospodarsko interesno udruženje;“.