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Document 52014PC0391

    Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund des Beitritts Kroatiens

    /* COM/2014/0391 final - 2014/0198 (NLE) */

    52014PC0391

    Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund des Beitritts Kroatiens /* COM/2014/0391 final - 2014/0198 (NLE) */


    BEGRÜNDUNG

    1.           KONTEXT DES VORSCHLAGS

    Der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anpassung der Richtlinie 2013/34/EU ist aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union erforderlich.

    Der Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union[1] (im Folgenden „der Beitrittsvertrag“) wurde am 9. Dezember 2011 von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie von der Republik Kroatien unterzeichnet.

    Dieser Beitrittsvertrag tritt gemäß seinem Artikel 3 Absatz 3 am 1. Juli 2013 in Kraft, sofern alle Ratifikationsurkunden vor diesem Tag hinterlegt worden sind.

    Nach Artikel 3 Absatz 4 des Beitrittsvertrags können die Organe der Union vor dem Beitritt Maßnahmen erlassen, die unter anderem in Artikel 50 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien[2] (im Folgenden „die Beitrittsakte“) vorgesehen sind. Diese Maßnahmen treten nur vorbehaltlich des Inkrafttretens des Beitrittsvertrags in Kraft, und zwar am selben Tag.

    Für den Fall, dass vor dem Beitritt erlassene Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts angepasst werden müssen und die erforderlichen Anpassungen in der Beitrittsakte oder ihren Anhängen nicht vorgesehen sind, ist in Artikel 50 der Beitrittsakte festgelegt, dass der Rat oder die Kommission (sofern sie die ursprünglichen Rechtsakte erlassen hat) die erforderlichen Rechtsakte erlässt.

    Die Richtlinie 2013/34/EU wurde am 26. Juni 2013 erlassen und am 29. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie enthält keine notwendigen Verweise auf die in Kroatien niedergelassenen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen sollten. Mit der Richtlinie 2013/24/EU des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien wurden die Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG dahingehend angepasst, dass auch die betreffenden kroatischen Unternehmen mit beschränkter Haftung in den Anwendungsbereich der Richtlinien eingeschlossen wurden. Diese Richtlinien wurden jedoch mit Inkrafttreten der Richtlinie 2013/34/EU im Juli 2013 aufgehoben. Daher ist es erforderlich, dem geänderten Unionsrecht Rechnung zu tragen und die Richtlinie 2013/34/EU entsprechend anzupassen.

    Der vorliegende Vorschlag für eine Richtlinie des Rates beinhaltet die technischen Anpassungen an Richtlinie 2013/34/EU, die aufgrund des Beitritts von Kroatien erforderlich sind.

    2.           ERGEBNISSE DER KONSULTATIONEN DER INTERESSIERTEN KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN

    Da dieser Vorschlag rein technischer Natur ist und keine wesentlichen Änderungen an Richtlinie 2013/34/EU vorsieht, sind Konsultationen interessierter Kreise oder Folgenabschätzungen nicht notwendig.

    3.           RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

    Rechtsgrundlage dieses Vorschlags ist Artikel 50 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien.

    Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit werden vollständig eingehalten. Das Subsidiaritätsprinzip (Artikel 5 Absatz 3 EUV) verlangt ein Tätigwerden der Union, da technische Anpassungen von Rechtsakten erforderlich sind, die von der Union erlassen wurden. Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Artikel 5 Absatz 4 EUV) und geht nicht über das zur Erreichung der angestrebten Ziele erforderliche Maß hinaus.

    4.           AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

    Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Union.

    2014/0198 (NLE)

    Vorschlag für eine

    RICHTLINIE DES RATES

    zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund des Beitritts Kroatiens

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Akte über den Beitritt Kroatiens, insbesondere auf Artikel 50,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Erfordern vor dem Beitritt erlassene Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts eine Anpassung und sind die erforderlichen Anpassungen in der Akte über den Beitritt Kroatiens oder ihren Anhängen nicht vorgesehen, so erlässt nach Artikel 50 der Akte über den Beitritt Kroatiens der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission die erforderlichen Rechtsakte, sofern nicht die Kommission den ursprünglichen Rechtsakt erlassen hat.

    (2)       Die betreffenden kroatischen Unternehmen bestimmter Rechtsformen werden in den Anhängen I und II der Richtlinie 2013/34/EU eingefügt, sodass sie den in der Richtlinie vorgeschriebenen Koordinierungsmaßnahmen in Kroatien unterliegen. Die Änderungen beschränken sich auf technische Anpassungen, die infolge des Beitritts Kroatiens erforderlich sind.

    (3)       Die Richtlinie 2013/34/EU ([3]) ist daher entsprechend zu ändern –

    HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Richtlinie 2013/34/EU wird gemäß dem Anhang dieser Richtlinie geändert.

    Artikel 2

    1.           Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie bis zum 20. Juli 2015 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

    Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass die Bestimmungen nach Unterabsatz 1 erstmals auf Abschlüsse für die Geschäftsjahre angewandt werden, die am 1. Januar 2016 oder während des Kalenderjahres 2016 beginnen.

    Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

    2.           Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

    Artikel 3

    Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Artikel 4

    Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                           Im Namen des Rates

                                                                           Der Präsident

    [1]               ABl. L 112 vom 24.4.2012, S. 10.

    [2]               ABl. L 112 vom 24.4.2012, S. 21.

    [3]               Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19).

    ANHANG

    zum Vorschlag einer

    RICHTLINIE DES RATES

    zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund des Beitritts Kroatiens

    Die Richtlinie 2013/34/EU wird wie folgt geändert:

    1.         In Anhang I wird nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt:

    „–        in Kroatien:

                dioničko društvo, društvo s ograničenom odgovornošću;“.

    2.         In Anhang II wird nach der Angabe für Frankreich Folgendes eingefügt:

    „–        in Kroatien:

                javno trgovačko društvo, komanditno društvo, gospodarsko interesno udruženje;“.

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