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Document 52014PC0184
Proposal for a COUNCIL IMPLEMENTING DECISION approving the update of the macroeconomic adjustment programme of Portugal
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms Portugals
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms Portugals
/* COM/2014/0184 final - 2014/0102 (NLE) */
Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen Anpassungsprogramms Portugals /* COM/2014/0184 final - 2014/0102 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Am 17. Mai
2011 gewährte der Rat Portugal auf dessen Antrag hin finanziellen Beistand
(Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates), um ein rigoroses
Wirtschaftsreformprogramm zu stützen, das das Vertrauen wiederherstellen, die
Rückkehr der Wirtschaft zu nachhaltigem Wachstum ermöglichen und die
Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der EU erhalten
sollte. Gemäß Artikel 3 Absatz 10 des
Beschlusses 2011/344/EU hat die Kommission zusammen mit dem Internationalen
Währungsfonds (IWF) und in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank (EZB)
zum elften Mal die Fortschritte bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen
sowie deren Wirksamkeit und wirtschaftliche wie soziale Auswirkungen überprüft.
Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich
erhaltenen Informationen hat die Kommission mit dem Vorschlag [insert
reference] eine Änderung des Beschlusses 2011/344/EU vorgeschlagen. Nach Inkrafttreten des „Zweierpakets“
(insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 472/2013), in dem u. a.
festgelegt ist, wie politische Auflagen, die einem wirtschaftlichen
Anpassungsprogramm zugrunde liegen, zu ändern sind, ist ein zusätzlicher
Beschluss erforderlich. Die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 gilt für die zum
Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bestehenden makroökonomischen
Anpassungsprogramme, weshalb Anpassungen nach dem Verfahren des Artikels 7
Absatz 5 der genannten Verordnung vorzunehmen sind. 2014/0102 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Genehmigung des aktualisierten makroökonomischen
Anpassungsprogramms Portugals DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai
2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von
Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in
Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind[1], insbesondere auf
Artikel 7 Absatz 5, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EU) Nr.
472/2013 gilt für Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens
bereits finanziellen Beistand auch aus dem europäischen
Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und/oder der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) erhielten. (2) Die Verordnung (EU) Nr.
472/2013 enthält Regeln für die Genehmigung makroökonomischer
Anpassungsprogramme für Mitgliedstaaten, die einen solchen finanziellen Beistand
erhalten, und diese Regeln müssen im Falle von Mitgliedstaaten, die sowohl aus
dem EFSM als auch aus anderen Quellen Mittel erhalten, gemeinsam mit der
Verordnung (EU) Nr. 407/2010 zur Einführung des EFSM[2] angewandt werden. (3) Portugal wurde durch den
Durchführungsbeschluss 2011/344/EU[3]
finanzieller Beistand aus dem EFSM gewährt und es erhält finanziellen Beistand
aus der EFSF. (4) Aus Gründen der Kohärenz
sollte das im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 aktualisierte
makroökonomische Anpassungsprogramm für Portugal unter Bezugnahme auf die
einschlägigen Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU genehmigt
werden. (5) Gemäß Artikel 3 Absatz 10 des
Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU hat die Kommission in Zusammenarbeit mit
dem Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Zentralbank im Rahmen
des makroökonomischen Anpassungsprogramms zum elften Mal die Fortschritte der
portugiesischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie
deren Wirksamkeit und wirtschaftliche wie soziale Auswirkungen überprüft. Diese
Überprüfung hat ergeben, dass an dem bestehenden makroökonomischen
Anpassungsprogramm einige Änderungen vorzunehmen sind. (6) Diese Änderungen sind in den
einschlägigen Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU in der
durch den Durchführungsbeschluss 2014/[…]/EU
vom […][4]
geänderten Fassung enthalten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die in Artikel 3 Absätze 8 und 9 des
Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU aufgeführten und von Portugal im Rahmen
seines makroökonomischen Anpassungsprogramms durchzuführenden Maßnahmen werden
hiermit genehmigt. Artikel 2 Dieser Beschluss
wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss
ist an die Portugiesische Republik gerichtet. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1. [2] Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010
zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl.
L 118 vom 12.5.2010, S. 1). [3] Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates vom 17. Mai
2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88). [4] ABl.: please insert
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