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Document 52014IR1344

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Das Paket zur Industriepolitik

ABl. C 19 vom 21.1.2015, p. 15–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 19/15


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Das Paket zur Industriepolitik

(2015/C 019/04)

Berichterstatter

Markku Markkula (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Espoo

Referenzdokumente

Mitteilung der Europäischen Kommission — Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie

(COM(2014) 14 final)

Mitteilung der Europäischen Kommission — Eine Vision für den Binnenmarkt für Industrieprodukte

(COM(2014) 25 final)

I.   WICHTIGSTE BEMERKUNGEN AUFGRUND DER TÄTIGKEITEN DER EUROPA-2020-MONITORINGPLATTFORM DES AdR

1.

Seit 2010 beobachtet der AdR die Industriepolitik insbesondere aus dem Blickwinkel der diesbezüglichen Leitinitiative im Rahmen der Europa-2020-Strategie, für deren Bewertung er eine Reihe von Umfragen und Konferenzen durchgeführt hat (1). Dies mündete in eine allgemeine Bewertung der Europa-2020-Strategie durch den AdR, die am 7. März 2014 in der Erklärung von Athen (2) — ‘Eine Vision der Städte und Regionen für Wachstum und Arbeitsplätze’ — veröffentlicht und von einem Bericht über die Halbzeitbewertung (3) begleitet wurde. Kurz gefasst plädiert der AdR dafür, dass:

a.

Europa 2020 eine territoriale Dimension erhält und differenzierte Ziele auf regionaler Ebene durch einen gemischten Bottom-up- und Top-down-Ansatz festgelegt werden;

b.

Europa 2020 auf der Grundlage eines Multi-Level-Governance-Ansatzes konzipiert und umgesetzt wird, und

c.

langfristige Investitionen angemessen finanziell gefördert werden, um für Wachstum und Arbeitsplätze zu sorgen.

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

2.

unterstreicht, dass die EU durch die engere Einbindung der Städte in den gesamten Zyklus der Politikgestaltung besser dem Wandel gerecht werden kann, dem die Bürger in ganz Europa unterworfen sind. Dies erfordert einen Multi-Level-Governance-Ansatz, bei dem alle Regierungs- und Verwaltungsebenen miteinander (vertikale Partnerschaft) und auf verschiedenen Ebenen zusammen mit allen beteiligten Akteuren (horizontale Partnerschaft) kooperieren;

3.

schlägt vor, dass die Kommission ihre Tätigkeiten mit Blick auf regionale und lokale Leistungsvergleiche, Erfahrungsaustausch und kollegiales Lernen verstärkt, denn sie sind allesamt für die Stärkung der Innovationsfähigkeit in der Industrie wichtig, die ihrerseits wiederum für Europa 2020 von großer Bedeutung ist. Für die Übernahme einer Koordinierungsrolle und um den Partnern eine Plattform für die Suche nach Lösungen zu bieten, gilt es, die Verwaltungskapazität der LRG in diesen Bereichen zu stärken.

Zusätzliche Analyse der territorialen Dimension des Pakets zur Industriepolitik

4.

Der AdR hat die territoriale Dimension des Pakets zur Industriepolitik analysiert und die wichtigsten Problemkomplexe und Erfordernisse ermittelt, die sich für die Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Industriepolitik ergeben: (1) die Rolle der lokalen und regionalen Gebiete in den globalen Wertschöpfungsketten, (2) die ungleiche und anhaltende Wirkung, die die Krise in Bezug auf den territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt entfaltet, (3) Multi-Level-Governance und politische Koordinierung, (4) institutionelle Kapazität und strategische Lenkung der industriepolitischen Ansätze, und (5) die Fähigkeit zur Förderung unternehmerischen Denkens und zur fairen und wirkungsvollen Regulierung des Marktes;

5.

stellt fest, dass diese Analyse auch die Auswertung der Schnittpunkte zwischen diesen Problemen bzw. Erfordernissen und den Mitteilungen zum Paket zur Industriepolitik sowie einen Leistungsvergleich einiger bewährter Praktiken umfasste. Im Rahmen der Ergebnisse wurden Vorschläge formuliert, wie die LRG die Industrie unterstützen und fördern können;

6.

Auf Grundlage dieser Analyse empfiehlt der AdR den Gebietskörperschaften, in ihren Forschungs- und Innovationsstrategien auf der Grundlage intelligenter RIS3-Spezialisierung besonders auf folgende Aspekte zu achten, deren Umsetzung zumeist auch Maßnahmen der Kommission erfordert:

a.

Durchführung einer Bedarfsanalyse auf der Grundlage der Situation und des Potenzials vor Ort;

b.

Ermittlung angemessener, kontextspezifischer Prioritäten für den Strukturwandel;

c.

gegenseitige Begutachtung der Strategie durch Gleichrangige;

d.

Eingliederung regionaler und lokaler Strategien in das nationale System;

e.

Förderung des Aufbaus institutioneller und verwaltungstechnischer Kapazitäten;

f.

Schaffung eines soliden Monitoring- und Evaluierungssystems, sodass flexible Verwaltungsleitlinien und Rechnungslegungsverfahren die gewünschten Ergebnisse und Wirkungen unterstützen;

g.

Förderung eines Marktes, der Regeln unterworfen ist, und Politikgestaltung von der Basis aus;

h.

Erkundung und Förderung der Integration und Entwicklung kontextspezifischer Schlüsseltechnologien;

i.

Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Mobilisierung des lokalen Know-hows in Produktions- und Dienstleistungsprozessen.

II.   GRUNDLEGENDE POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

7.

pflichtet der Europäischen Kommission darin bei, dass eine starke industrielle Basis von größter Wichtigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit und ein stabiles Wachstum in Europa ist; betont, dass Industrie heute ein viel breiterer Begriff ist als die traditionelle industrielle Fertigung, auf die üblicherweise Bezug genommen wird, und unterstreicht, dass die Entwicklung der Industrie und der industriellen Ökosysteme eine enorme gesellschaftliche Wirkung haben, weshalb der AdR für die schnelle Umsetzung der hierin vorgeschlagenen Maßnahmen plädiert;

8.

unterstreicht, dass der Wettbewerbsvorteil Europas in der Weltwirtschaft vor allem auf Produkten und Dienstleistungen beruht, die sich durch Nachhaltigkeit und hohen Mehrwert auszeichnen. Daher weist der AdR darauf hin, dass die Reduzierung der für die Erneuerung der Industrie notwendigen Innovationsinvestitionen in der Zeit der Wirtschaftskrise zu einer ernsthaften Bedrohung für die Zukunft Europas geworden ist;

9.

appelliert an Europa, sich zu der Notwendigkeit einer globalen Führungsrolle der EU in strategischen Sektoren zu bekennen, in denen es Arbeitsplätze mit hohem Mehrwert gibt. Zu diesem Zweck müssen für die vorhandene Industrie Anreize geschaffen werden, und zwar durch Investitionen in neue Technologien, Verbesserungen des Geschäftsumfelds und leichteren Zugang zu den Märkten und zu Finanzierungen sowie indem sichergestellt wird, dass die Arbeitnehmer über die erforderlichen Qualifikationen verfügen;

10.

betont, dass die längste Rezession aller Zeiten in der EU deutlich vor Augen geführt hat, wie wichtig eine starke, wettbewerbsfähige und nachhaltige Industrie als wesentliche Grundlage des Wohlstands der Bürger ist. Auf die Industrie entfallen über 80 % der EU-Ausfuhren und 80 % der privaten Forschungs- und Innovationstätigkeit. Beinahe jeder vierte Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft ist ein Industriearbeitsplatz mit oft hohen Anforderungen an das berufliche Können. Jeder Arbeitsplatz in der Fertigungsindustrie lässt einen halben bis zwei Arbeitsplätze in anderen Zweigen entstehen;

11.

unterstreicht, dass es neben Maßnahmen der Gesellschaft entscheidend auf die Reaktionsfähigkeit und die Maßnahmen der einzelnen Industrieunternehmen selbst ankommt, damit sich die Industrie als das Rückgrat der Realwirtschaft und des Wohlstands wettbewerbsfähig entwickeln kann;

12.

unterstreicht, wie wichtig es ist, über Fähigkeiten im Management des Wandels auf lokaler Ebene in ganz Europa zu verfügen. Industrielle und politische Kompetenzen sind heute breiter gefasst und beinhalten mehr denn je das Verständnis der Geschäftsabläufe, das Wissens- und Technologiemanagement und die Fähigkeit zur menschlichen Interaktion. Die industrielle Tätigkeit hat sich zu einem Bestandteil der immer ausgedehnteren und komplexeren Wertschöpfungsketten und -netze entwickelt, bei denen Großunternehmen und KMU unterschiedlicher Branchen und Länder miteinander verflochten sind. Es bedarf einer wirklichen Verknüpfung der Strategien industrieller Großunternehmen und KMU mit den konkreten industriepolitischen Maßnahmen der Staaten und Regionen, in denen sie ansässig sind;

13.

weist darauf hin, dass die herkömmliche Vorstellung von Produktionsketten mit feststehenden Produktionsabschnitten und Produktionsfaktoren immer mehr in den Hintergrund tritt, da zunehmend vielgestaltige Interaktionen in global vernetzten Ökosystemen das Geschehen prägen. Die Technologie liefert den Schlüssel zu neuen und nachhaltigen Lösungen;

14.

unterstreicht, dass die Modernisierung der traditionellen Industriezweige der EU ein Schwerpunkt sein muss; dies gilt insbesondere für Branchen, deren Wettbewerbsfähigkeit vorwiegend durch die Arbeitskosten geprägt war und in denen von dem in hohem Maße vorhandenen Know-how profitiert werden kann;

15.

erkennt die jüngste Entwicklung in der Industrie an, in der sich industrielle Produkte und Dienstleistungen einander ergänzen. Der Dienstleistungsanteil an der Wertschöpfung der Ausfuhren europäischer Industrieprodukte liegt bei etwa 40 %. Rund ein Drittel der an der Ausfuhr solcher Produkte hängenden Arbeitsplätze befindet sich in Unternehmen, die Exportunternehmen mit Waren oder Zusatzdienstleistungen beliefern. Wartungs- und Schulungsdienstleistungen sind wesentliche Bestandteile komplexer Industrieprodukte. Expertendienstleistungen — darunter in den Bereichen Finanzierung, Kommunikation, Versicherung sowie wissensintensive Unternehmensdienstleistungen (KIBS) — werden bei der Erzeugung von Industrieprodukten immer bedeutungsvoller. Dies ist einer der Gründe für den zunehmenden Anteil der Dienstleistungen an der Gesamtleistung einer Volkswirtschaft;

16.

möchte auf die Konsequenzen des IKT-Paradigmenwechsels hinweisen: In Autos, der Verbraucherelektronik, der industriellen Fertigung und der Gesundheitsfürsorge gibt es heutzutage mehr mobile Netzanschlüsse als im Alltag der Menschen. In einem modernen Maschinenbaubetrieb sind oft zehn Mal mehr Computer und Netzwerkgeräte im Einsatz als in einem Büroumfeld. Vernetztes Handeln bedarf eines wirksamen Informationsmanagements: Entwicklung von Informationskonzepten und offene Innovationstätigkeiten und gemeinsames Handeln mit kollektivem Nutzen für die Beteiligten. Es besteht ein dringender Bedarf zur Entwicklung regionaler Informationskonzepte in der Städteplanung sowie im Prozessmanagement auf kommunaler und regionaler Ebene;

17.

möchte als Grundlage für eine produktivere, nachhaltigere und integrativere Wirtschaft die Übernahme von Ansätzen aus dem Bereich der sozialen Verantwortung der Unternehmen in der europäischen Industriepolitik fördern;

Prioritäten in der Mitteilung der Kommission und im Beschluss des Europäischen Rates vom März 2014

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

18.

stimmt der Europäischen Kommission zu, wenn sie die Mitgliedstaaten auffordert, sich der Frage der Neubelebung der Industrie anzunehmen und stärker gebündelte Lösungen zu suchen, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ein nachhaltiges Wachstum sicherzustellen. Nach Auffassung des AdR sollte die Europäische Kommission die industriepolitischen Möglichkeiten von Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union besser ausschöpfen und insbesondere ‘alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung [der Mitgliedstaaten im Bereich der Industriepolitik] förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten’;

19.

unterstreicht, dass eine industriepolitische Strategie nicht isoliert in die Praxis umgesetzt werden kann, da sie zahlreiche Wechselwirkungen und Überschneidungen mit anderen Politikbereichen aufweist. Die Industriestrategie muss eng mit der Politik in den Bereichen Energie, Bildung, I+D+i (Forschung, Entwicklung und Innovation), Handel, Infrastrukturen, soziale Verantwortung sowie Gesundheit und Sicherheit verknüpft werden; fordert daher eine stärker integrierte und interdisziplinäre Herangehensweise an die Industriepolitik;

20.

stellt fest, dass die KMU in der europäischen Industriepolitik als strategische Größe anerkannt werden sollten, wobei es die Mitteilung zum „Small Business Act“ effektiv umzusetzen gilt;

21.

unterstreicht die Bedeutung der schweren Grundindustrie für die Entwicklung der biobasierten Wirtschaft in Europa und schlägt vor, dass die EU neue Formen der Zusammenarbeit und der Finanzierung nutzt, um die neueste europäische Technologie und sonstiges Know-how in anspruchsvolle und große Erneuerungsvorhaben der Grundindustrie zu lenken, gerade auch an stark von Arbeitslosigkeit betroffenen Standorten;

22.

möchte die Prioritäten unterstreichen, die die Kommission zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie vorgeschlagen hat. Allerdings macht der AdR deutlich, dass es sich dabei um Grundforderungen handelt, die weiter ausgekleidet und konkret umgesetzt werden müssen;

23.

begrüßt die wichtigen Beschlüsse bezüglich der Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit, die vom Europäischen Rat am 20./21. März 2014 gefasst wurden. Der Rat hat sich dahingehend geäußert, dass Schlüsseltechnologien dadurch konsolidiert werden müssen, dass umgehend Projekte von europaweitem Interesse ausgemacht werden und sauberen Technologien als übergreifende Komponente zur Förderung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden muss;

24.

hält es bei der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 über die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des Patentschutzes für notwendig, einen Mittelweg zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums zwecks Innovationsförderung und dem größtmöglichen Austausch von Wissen anzustreben, das die Quelle künftiger technischer Fortschritte sein könnte. Auf europäischer Ebene gilt es, den Einsatz von Patenten als strategische Waffe — beispielsweise durch die missbräuchliche Verwendung von Patentdickichten („patent thickets“) oder die Patentfragmentierung — zu verhindern und strenge Kriterien für die Patentierbarkeit zu fördern, um Monopolrechte an Patenten mit geringem Zusatznutzen zu vermeiden;

25.

würdigt, dass der Europäische Rat außerdem die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert hat, Engpässe in den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik (die sog. STEM-Qualifikationen) vorrangig anzugehen und dabei die Industrie verstärkt einzubeziehen. Zur Umsetzung dieses Ziels werden dringend Aktionen benötigt, die nach Auffassung des AdR auch Maßnahmen für bessere Sprachkenntnisse umfassen müssen, die das Funktionieren des Binnenmarkts erleichtern;

26.

erwartet von der Kommission Maßnahmen zur Reindustrialisierung Europas, in denen sich das durch das Horizont-2020-Programm zu generierende und europaweit an den Grundindustriestandorten zu verbreitende Spitzenkönnen niederschlägt. Die INTERREG-Programme sind zweifellos notwendige Instrumente zur verstärkten gegenseitigen Vernetzung der technischen Hochschuleinrichtungen an den Industriestandorten, doch mit Blick auf stärkere Interaktionen zwischen Wissenschaft und Industrie bedauert der AdR sehr, dass das Instrument „Wissensregionen“ aus dem Horizont-2020-Programm für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 gestrichen wurde, obwohl es sich bei der Koordinierung der Forschungsagenden regionaler Cluster seit nahezu zehn Jahren bewährt hat; betont, dass die Erfahrungen im ersten Programmjahr von Horizont 2020 zeigen, dass kein ausreichend effizientes neues Instrument entwickelt wurde, um diesem Bedarf zu entsprechen. Ein den „Wissensorientierten Regionen“ entsprechendes Instrument muss unverzüglich neu entwickelt und eingesetzt werden;

27.

ruft die Kommission auf, die Verbindungen zwischen Wissenschaft, Unternehmertum, Gesellschaft, Bürgern und Politikgestaltung hervorzuheben, und unterstützt die wichtige Rolle der Regionen bei der Zusammenführung aller relevanter Interessenträger in einer Triple-helix- und Vierfach-helix-Konfiguration;

28.

weist darauf hin, dass der Rat ebenfalls unterstrichen hat, dass alle verfügbaren Instrumente — darunter auch die Struktur- und Investitionsfonds der EU — eingesetzt werden müssen, um die Zielsetzungen in der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und im nachhaltigen Wachstum zu erreichen.

Investitionspaket für Wachstum und Beschäftigung

29.

unterstreicht die gemeinsame Verantwortung der Europäischen Kommission, der Mitgliedstaaten sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Aufstellung und Umsetzung des Investitionspakets im Umfang von 300 Mrd. Euro, mit dem Wachstum und Beschäftigung angekurbelt werden sollen, weil sie diesbezüglich einander ergänzende Rechts- und Haushaltsbefugnisse haben. Neue Lösungen mit sowohl kurz- als auch langfristiger Wirkung können gemäß den folgenden Grundsätzen konzipiert werden:

Ein Wiedererstarken der Industrie erfordert die Ausarbeitung wirkungsvollerer finanzieller Instrumente mit besserer Verflechtung zwischen öffentlichen und privaten Akteuren, wozu auch Risikokapital, innovatives öffentliches Auftragswesen sowie Darlehen oder Garantien mit größerer Risikotragfähigkeit gehören;

Investitionen zur Unterstützung des Wachstums der Industrie und der Beschäftigung erfordern neue Kombinationen von Investitionen in Anlagen und Infrastruktur und die Erneuerung der industriellen Prozesse, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Industrie bei der Forschung und Innovation. Diese Entwicklung kann beschleunigt werden, indem starre Strukturen aufgebrochen, die jüngsten Forschungserkenntnisse berücksichtigt und industrielle Anwendungen in verschiedenen Geschäftsfeldern zum Einsatz gebracht werden;

Die Erholung der Industrie kann dadurch beschleunigt werden, dass vermehrt digitale Technologien und Online-Dienste eingesetzt werden, und vor allem auch dadurch, indem endlich der europäische digitale Binnenmarkt vollendet wird;

30.

unterstützt die Erschließung alternativer Finanzierungsquellen zur Stärkung der Ökosysteme wie Crowd- und Risikokapital-Finanzierungen sowie andere innovative Instrumente, um die traditionelle Abhängigkeit von Bankkrediten zu durchbrechen.

III.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR POLITIK DER EU

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

31.

würdigt den Umstand, dass Europas Wettbewerbsvorteil in der Weltwirtschaft auf nachhaltigen Waren und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung, einem effizienten Management der Wertschöpfungsketten und dem Zugang zum Weltmarkt beruht;

32.

betont, dass ein stabiles und berechenbares rechtliches Umfeld die Voraussetzung dafür ist, dass Investitionen in die Industrie in der EU getätigt werden. Diese Stabilität und Berechenbarkeit muss auf lokaler und regionaler Ebene sowie auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU erreicht werden; Stabilität und Vorhersehbarkeit als Garanten der Rechtssicherheit für Unternehmen müssen von der Gesetzgebung der EU, vorzugsweise von Richtlinien, getragen sein;

33.

unterstützt die Haltung der Kommission, wonach die Entwicklung des Binnenmarkts das Fundament einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Industrie ist. Außerdem verweist der AdR darauf, dass die Binnenmarktvorschriften für Produkte und Dienstleistungen nicht nur ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, sondern auch für den Verbraucher- und Umweltschutz sind;

34.

unterstützt die Aussage der Europäischen Kommission, dass der europäische Markt für Industrieprodukte und -dienstleistungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit über ein Regelwerk verfügen muss, das Innovationen vereinfacht und für die zügige Verbreitung neuer Technologien und die Markteinführung von Innovationen keine unnötigen Hürden schafft. Die Rechtsvorschriften und Normen der EU müssen es ermöglichen, dass neue Produkte, Dienstleistungen und Technologien rasch auf den Markt gelangen, sodass Europa als Pionier auf dem globalen Markt seinen Vorsprung nutzen kann;

35.

unterstreicht, dass die Regionen in der Lage sein müssen, ihr eigenes Wachstumspotenzial zu definieren und Innovationen in die Wege zu leiten, und zwar unter Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen eines kombinierten Top-down-/Bottom-up-Ansatzes;

36.

bekräftigt seinen Vorschlag für Territorialpakte, um die Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen bei Projekten für territoriale Entwicklung zu organisieren und die interregionale Kooperation zu fördern; schlägt hierfür ein einheitliches Programmplanungsdokument vor, damit die nationalen und lokalen Maßnahmen auf Gebietsebene mit den sektorspezifischen Politikbereichen und der Kohäsionspolitik der EU zusammengeführt werden können;

37.

fordert, für die Investitionen im Zusammenhang mit diesen einheitlichen Programmplanungsdokumenten eine spezielle Kreditlinie der Europäischen Investitionsbank (EIB) einzurichten mit dem Ziel, neue territoriale Ökosysteme für die wirtschaftliche und soziale Innovation zu schaffen. Dies wäre ein besonders geeignetes Instrument, um Anreize für innovative Lösungen zu setzen, den Unternehmen nachahmenswerte Beispiele zu liefern und die Bildung von Konsortien in Bereichen zu fördern, die neue Partnerschaften zwischen Unternehmen erfordern. Als öffentlich-private Partnerschaften sollten diese Ökosysteme zweierlei Ziele verfolgen: Sie müssen zur Verbesserung sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als auch der Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen (und damit zur Rationalisierung der öffentlichen Ausgaben) beitragen.

38.

ist davon überzeugt, dass ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der industriellen Ziele der EU der regionalpolitische Ansatz der intelligenten Spezialisierung (RIS3) ist, der sich auf eine systematische Analyse bestehender regionaler Besonderheiten und Möglichkeiten für Innovation und Wachstum stützt;

39.

regt an, dass die Mitgliedstaaten eine Raumordnungspolitik betreiben, die rechtzeitige Entscheidungen bezüglich der Ansiedlung von Unternehmenszentren ermöglicht und keine unnötigen Hindernisse für die Ansiedlung von Unternehmen schafft;

40.

ruft die Regionen auf, Technologie als unverzichtbaren Faktor für die angestrebte Entwicklung gemäß ihren eigenen RIS3-Strategien für intelligente Spezialisierung zu sehen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Industriepolitik als zentrale Finanzierungspriorität zu fördern; ebenso sollte es Maßnahmen geben, mit denen sie ihre Partnerschaften EU-weit pflegen können, um so ihre Ziele zu erreichen;

41.

fordert die Kommission auf, insbesondere interregionale Netze sowie deren Zusammenarbeit und gegenseitiges Lernen zu unterstützen. Als Beispiel sei die Vanguard-Initiative genannt, die das Wiedererstarken der Industrie zur vordringlichen Aufgabe ihrer RIS3-Tätigkeiten gemacht haben, wobei der Austausch von Erfahrungen gefördert, Wege zur Exzellenz erschlossen und Projektanträge gemeinsam bearbeitet werden sollten;

42.

fordert die EU auf, Finanzierungen für Regionen bereitzustellen, um ihnen zu helfen, effiziente Innovationsökosysteme aufzubauen und an gemeinsamen europäischen Initiativen teilzunehmen. Der AdR unterstreicht, dass dezentralisierte, von der EU geförderte Innovationsaktivitäten der einzige Weg sind, um die RIS3-Ziele europaweit zu erreichen;

43.

unterstreicht, dass im Vergleich zu dem vorigen Planungszeitraum 2007-2013 die auf der Ebene der Mitgliedstaaten und Regionen festgelegten Regeln und Verfahren verlängert werden sollten, um die Ergebnisse und Wirkung zu akzentuieren und zu messen. Im Wesentlichen erfordert dies die stärkere Teilnahme sämtlicher Schlüsselakteure einer Region im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation an der Umsetzung der regionalen RIS3 sowie der wirkungsvollen Netzwerkarbeit auf allen Ebenen der EU;

44.

stimmt dem von vielen Akteuren in Europa geäußerten Unmut darüber zu, dass die Mitgliedstaaten und die regionalen Gebietskörperschaften nicht den Leitlinien der Kommission gefolgt sind, in denen diese eine Verringerung des Verwaltungsaufwands, die Bereitstellung von Finanzierungen nach RIS3-Aspekten und die Schaffung eines flexiblen, nutzerorientierten ESIF-Finanzierungssystems gefordert hatte;

45.

fordert die Mitgliedstaaten auf, das örtliche Unternehmensumfeld zu bewerten, um die Arbeit der Behörden effizienter zu machen und die Verwaltungslasten für die Unternehmen abzubauen. Dadurch wird ein Vergleich der unterschiedlichen Verwaltungsverfahren und Regelungsmechanismen möglich, die das Unternehmensumfeld vor Ort prägen;

46.

appelliert an die Regionen, gemeinsam mit der Europäischen Kommission ihre RIS3-Tätigkeit sowie die europäischen Partnerschaftspläne bezüglich der Schlüsseltechnologien zu überprüfen. Gemäß dem S3-Plattform-Bericht gibt es auf Seiten der regionalen Politikgestalter viele Fragen zu staatlichen Beihilfen und Finanzierungen von Schlüsseltechnologien, einschließlich zu Bestimmungen über die Finanzierung von Demonstrationsprojekten und Infrastrukturen;

47.

verweist außerdem darauf, dass die nationalen Mittel — marktwirtschaftliche und sonstige innovative Finanzinstrumente — ebenfalls zu nutzen sind. Die von der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) vereinbarten neuen Finanzierungsprioritäten bieten Vorreiterunternehmen herausragende Chancen für Investitionen in Schlüsseltechnologien;

48.

streicht die Bedeutung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und von Horizont 2020 für die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU heraus. Der AdR hält den Ausbau der interdisziplinären Spitzenforschung für besonders wichtig, deren Ergebnisse auf der regionalen Ebene praktisch angewendet werden müssen. Es müssen aus verschiedenen Quellen zu finanzierende Maßnahmenpakete geschnürt werden, damit insbesondere die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der IKT sowie Schlüsseltechnologien zielgerichtet in die Modernisierung der verschiedenen Branchen der Industrie gelenkt werden und neue Vorgehensweisen entstehen können, die für dauerhafte Resultate in der Gesellschaft erforderlich sind;

49.

weist darauf hin, dass daneben die Förderung durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) von Bedeutung bleibt, der als praktisches Instrument Menschen und Regionen bei der Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise und der Folgen der Globalisierung hilft, indem Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, bei der Arbeitssuche unterstützt werden;

50.

macht auf die entscheidende Rolle des Humankapitals, des erstrangigen Know-hows und der Qualifikationen für die Bewältigung der Herausforderungen in der Industrie aufmerksam. Das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sowie Ausbildungsthemen dürften die Industrie in der EU auch in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen, da aufgrund der immer fortschrittlicheren Herstellungstechnologien noch mehr spezifische berufliche Kompetenzen und Ausbildungsangebote gefragt sein werden; glaubt, dass das öffentliche Bewusstsein gestärkt und multidisziplinäre und sektorübergreifende Informationen sowie Ausbildungs- und Bildungsprogramme erstellt werden müssen, damit Forschungserkenntnisse und Innovationen entwickelt, verstetigt und in die Praxis umgesetzt werden können;

51.

fordert die junge digitale Generation und ihre Start-up-Unternehmen heraus, zur Konzipierung und Umsetzung von Strategien für intelligente regionale Spezialisierungen dadurch beizutragen, dass sie dabei helfen, die Bedarfslage zu ermitteln und die Prozesse in den erforderlichen Wertschöpfungsketten in den Regionen zu optimieren. Bei neuen Innovationslösungen sollte der Schwerpunkt sowohl auf öffentlichen als auch privaten Industrieprozessen und dem Verhalten der Bürger als Verbraucher liegen;

52.

appelliert eindringlich an EU, Mitgliedstaaten und Regionen, die Kohäsionsfonds- und Horizont-2020-Mittel in die Wettbewerbsfähigkeit zu investieren, wobei Investitionen in regionen-, grenz- und sektorübergreifende Chancen in der Industrie fließen sollten. Besondere Aufmerksamkeit muss den Investitionen in Energie-, Verkehrs- und Digitalinfrastrukturen gelten, die von dem Ziel der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, der Integration der Lieferketten und des verstärkten EU-Binnenhandels getragen sein sollten.

Der Wandel muss dringend beschleunigt werden

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

53.

hat in seinen Stellungnahmen auf eine Umstrukturierung der Industrie gedrängt und die Bedeutung der Reaktionsfähigkeit von Gesellschaft und Unternehmen in einem durch Globalisierung und Digitalisierung geprägten Wettbewerbsumfeld unterstrichen. Diese Empfehlungen sind zugleich mit Maßnahmen zur Verbesserung des Kompetenzniveaus und einem Lebenszyklus-Ansatz, der die Gesamtauswirkungen in den Mittelpunkt stellt, sowie mit den Klimaschutzzielen verknüpft. Zu diesen Aussagen zählen:

a.

Die Industriepolitik sollte zu einem der Pfeiler des Projekts Europa werden, zu einer echten politischen Priorität, die mit dem gleichen politischen Engagement bedacht wird, wie die Kohäsion, Infrastruktur oder die Landwirtschaft; die vorausschauende Steuerung der Kompetenzen und des Wandels ist als wesentlicher Bestandteil der Industriepolitik auf allen Ebenen zu betrachten (4). Die EU muss diejenigen Regionen finanziell unterstützen, die auf innovative Instrumente zur vorausschauenden Bewältigung des Wandels setzen.

b.

Eine gesamthafte Betrachtung bringt vor allem auch große Chancen in der Entwicklung von neuen nachhaltigen Materialien und Werkstoffen und hilft, die CO2-Ziele, die in der EU-Strategie 2020 verankert sind, zu erreichen. Die konsequente Lebenszyklusbetrachtung beginnt bereits in der Planungsphase [in der Stellungnahme: eines Automobils]. Sie umfasst auch alle umweltrelevanten Auswirkungen im Produktionsprozess, inklusive der Betriebsphase und am Ende auch das Recycling bzw. die Aufbereitung zur späteren Wiederverwertung (5);

54.

hat bereits einen wesentlichen Reformbedarf in der Industriepolitik und den Investitionsbedarf zur Modernisierung der Unternehmenstätigkeit sowie den damit einhergehenden Mittelbedarf erkannt. Folgende Zitate aus einer vor drei Jahren verabschiedeten Stellungnahme des AdR belegen, dass diese politischen Leitlinien nach wie vor in der Ausarbeitung sind und die Maßnahmen der EU zu träge sind, um schnell auf die Erfordernisse einer sich wandelnden Wirtschaft und Unternehmenstätigkeit reagieren zu können. Der Ausschuss der Regionen (6):

a.

teilt die Auffassung, dass Fortschritte bei der intelligenten Spezialisierung zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des industriellen Gefüges notwendig sind, und spricht sich dafür aus, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eigene Innovationsnischen fördern sollten. Die intelligente Spezialisierung ist das Bindeglied zwischen der Mitteilung über Industriepolitik und der Leitinitiative „Innovationsunion“;

b.

ist der Auffassung, dass auch die Behörden durch eine innovative öffentliche Auftragsvergabe wichtige Impulsgeber für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sein können;

c.

teilt deshalb den Standpunkt, dass strukturelle Reformen angesichts der radikalen Veränderungen, die das unternehmerische Umfeld betreffen, dringend notwendig sind;

55.

unterstreicht, dass das Reformtempo erhöht werden kann, indem der lokalen und regionalen Ebene mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Was gebraucht wird, sind innovative und hochwertige Pioniertätigkeiten sowie die Verbreitung der entsprechenden Ergebnisse in ganz Europa. Die Regionen sind bereit zu experimentellem Handeln und schneller Praxiserprobung, worin der Schlüssel zum Erfolg liegt;

56.

hat in etlichen seiner Stellungnahmen darauf hingewiesen, was bei der Umsetzung beachtet werden sollte. So enthalten u. a. folgende Aspekte aus der Horizont-2020-Stellungnahme (7), die der AdR vor zwei Jahren verabschiedete, Wesentliches in Bezug auf die Umsetzung des Pakets zur Industriepolitik. Der Ausschuss der Regionen:

a.

betont, dass weltweit erfolgreiche Produkte auf Wertschöpfungsketten und Ökosysteme zurückgehen, die wiederum auf Spitzenkönnen basieren. Horizont 2020 muss in der Lage sein, die Voraussetzungen für funktionierende Innovationsketten zu schaffen, denn nur dann wird es möglich sein, die großen gesellschaftlichen Herausforderungen und die notwendige industrielle Erneuerung zu bewältigen;

b.

unterstreicht die Rolle von Schlüsseltechnologien im Rahmen von Horizont 2020; Technologien sollten jedoch nicht nur im Rahmen separater wissenschaftlicher und technologischer Programme entwickelt werden, sondern müssen bereits im Forschungs- und Entwicklungsstadium an die industriellen Wertschöpfungsketten und die globalen Innovationswertketten und an die Entwicklung regionaler Ökosysteme und Innovationszentren sowie an die Stärkung von Fachkompetenzen gekoppelt werden.

IV.   BESONDERE POLITISCHE EMPFEHLUNGEN IN BEZUG AUF DAS UNTERNEHMERISCHE UMFELD

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

57.

würdigt den Umstand, dass sich die globale Wettbewerbssituation entscheidend geändert hat, und es nicht nur darum geht, die notwendigen Anpassungen an die neuen Gegebenheiten zu vollziehen, sondern in vielerlei Hinsicht auch darum, zu einem Motor des Wandels zu werden. Bei der Beurteilung der bisherigen Rechtsvorschriften und der Festlegung der konkreten FEI-Mittelverwendung muss der dauerhaften globalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen ein wesentlich höherer Stellenwert eingeräumt werden;

58.

unterstreicht, dass in den EU-Rechtsvorschriften über Industrieerzeugnisse die wichtigsten Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und sonstige Aspekte von öffentlichem Interesse festgelegt werden. Die Industrie darf auf keinen Fall durch allzu häufige Änderungen von Rechtsvorschriften überfordert werden, sondern es müssen im Gegenteil konkrete Instrumente zur Erleichterung und Förderung unternehmerischer Investitionen geschaffen werden. Ein kontrollierter Abbau von Regelungshemmnissen ist desto wichtiger, je schneller die technische Entwicklung voranschreitet und je enger die Verknüpfung der globalen Lieferketten wird;

59.

ruft die europäischen Städte und Regionen auf, einen Regelungsrahmen zu konzipieren und umzusetzen, mit dem Innovation und Investitionen in IKT in allen lokalen bzw. regionalen Wirtschaftsbereichen stimuliert werden. Wenn sich die EU erneut als globaler Innovator etabliert, wird dies eine positive Dynamik für mehr Produktivität, Wachstum und Arbeitsplätze auslösen;

60.

erinnert daran, dass die Kommission längere Zeiträume ordnungspolitischer Stabilität und eine wesentliche Vereinfachung der Rechtsvorschriften zugesagt hat. Dieses Ziel muss Vorrang haben und sofort angegangen werden. Zu neuen Rechtsvorschriften sollten eingehende Folgenabschätzungen durchgeführt werden. EU-Normen dienen in der Praxis weltweit als Vorbild, und die Kommission wird sich auch weiterhin für ein internationales System von Normen einsetzen;

61.

fordert die Kommission erneut auf, ihre Analysekapazitäten sowie das Instrumentarium für die Unterstützung der Unternehmen zu verfeinern. Dabei sollte sie die Möglichkeit prüfen, ebenso wie in der Agrar- und Nahrungsmittelindustrie zwischen KMU und Großunternehmen eine neue Kategorie mittelgroßer Unternehmen mit 250 bis 750 Beschäftigten und weniger als 200 Mio. EUR Umsatz einzuführen. Diese Unternehmen könnten einen entsprechend angepassten Fördersatz erhalten, der über dem der Großunternehmen und unter dem der KMU liegt (8);

62.

weist darauf hin, dass neue Vorschriften für die Vergabe staatlicher Beihilfen im Rahmen der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung für Forschung, Entwicklung und Innovation seit Juli 2014 in Kraft sind (9). Die neuen Vorschriften ermöglichen insbesondere bei großen und komplexen Projekten umfangreichere Investitionen in Forschung und Innovation als zuvor, und es wird angestrebt, nachdrückliche Impulse u. a. für die Erneuerung der Industrieproduktion zu setzen;

63.

stellt fest, dass insbesondere der leichtere Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds durch eine Erweiterung des Geltungsbereichs der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ein bedeutender Fortschritt ist;

64.

stellt fest, dass in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Bedingungen umrissen werden, unter denen Ausnahmen bezüglich der Pflicht zur vorausgehenden Anmeldung staatlicher Beihilfen bei der Kommission gewährt werden; in dieser Verordnung werden die Notifizierungsschwellen und die Beihilfeintensität angehoben, und es werden zusätzliche neue Kategorien für ausgenommene Beihilfen geschaffen, wie etwa Beihilfen für Innovationscluster oder Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen;

65.

stellt fest, dass der Rahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation Hilfen für die experimentelle Entwicklung und die industrielle Forschung umfasst und nunmehr eine größere maximale Beihilfeintensität möglich ist;

66.

unterstreicht, dass das Instrument für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) einen erweiterten Anwendungsbereich jenseits von FuE hat, der zunächst die Bereitstellung umfasst, und dass die Bereitstellung des IPCEI oft eine bedeutende Beteiligung der Behörden erfordert, da der Markt solche Projekte ansonsten nicht finanzieren würde;

67.

wiederholt, dass IPCEI aufgrund ihrer positiven Spill-over-Effekte auf den Binnenmarkt und die europäische Gesellschaft einen sehr wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und Industrie leisten könnten;

68.

unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten und die Industrie in vollem Umfang von den Möglichkeiten der überarbeiteten Bestimmungen für staatliche Beihilfen Gebrauch machen sollten, sodass die Wirtschaft und die Erneuerung der Industrie sowie das Entstehen neuer Arbeitsplätze in Europa gefördert werden;

69.

unterstreicht, dass europäische Unternehmen ungeachtet der ihnen auf den aufstrebenden Schlüsselmärkten auferlegten unfairen Bedingungen ihre Innovationsfähigkeit verbessern und zu Schlüsselakteuren in den immer stärker miteinander verknüpften Wertschöpfungsketten werden müssen.

Brüssel, den 3. Dezember 2014.

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Michel LEBRUN


(1)  http://portal.cor.europa.eu/europe2020/Pages/MTAR.aspx

(2)  http://portal.cor.europa.eu/europe2020/Documents/2210%20Athens%20declaration%20A5%20indd.pdf

(3)  http://portal.cor.europa.eu/europe2020/Documents/CoR%20Europe%202020%20mid-term%20assessment%20report.pdf

(4)  CdR 2255/2012 fin.

(5)  CdR 1997/2013 fin.

(6)  CdR 374/2010 fin.

(7)  CdR 402/2011 fin.

(8)  Siehe Ziffer 18 von CdR 2255/2012 fin.

(9)  Mitteilung der Kommission 2014/C 188/02 und Verordnung der Kommission (EU) Nr. 651/2014.


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