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Document 52014IP0042
European Parliament resolution of 16 January 2014 on the situation in South Sudan (2014/2512(RSP))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2014 zur Lage im Südsudan (2014/2512(RSP))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2014 zur Lage im Südsudan (2014/2512(RSP))
ABl. C 482 vom 23.12.2016, p. 137–140
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
23.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 482/137 |
P7_TA(2014)0042
Lage im Südsudan
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2014 zur Lage im Südsudan (2014/2512(RSP))
(2016/C 482/20)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Sudan und zum Südsudan, insbesondere die Entschließung vom 10. Dezember 2013 zu den Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft im Bereich der Entwicklung und Stärkung des Staates im Südsudan (1), |
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unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vom 24. Dezember 2013 sowie vom 2. Januar 2014 zur Lage im Südsudan, |
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unter Hinweis auf die Erklärungen des Sprechers der Hohen Vertreterin vom 16. und 28. Dezember 2013 zur Lage im Südsudan, |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juli 2013 zum Sudan und zum Südsudan, |
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unter Hinweis auf die vor Ort von der Delegation der Europäischen Union abgegebene EU-Erklärung vom 20. Dezember 2013, |
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unter Hinweis auf die Resolutionen 2132 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. Dezember 2013 und 2126 (2013) vom 25. November 2013, |
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unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 24. Dezember 2013, in der die politischen Führer Südsudans aufgefordert werden, die Besorgnis erregende Gewalt gegen Zivilisten einzudämmen, |
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unter Hinweis auf den Lagebericht des OCHA (Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen) vom 7. Januar 2014 — Bericht Nr. 8 über die Krise im Südsudan, |
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unter Hinweis auf die Gespräche über die Lage im Südsudan, die vom Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union — insbesondere auf seiner Tagung vom 30. Dezember 2013 in Banjul — sowie auf dem Gipfeltreffen der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) am 27. Dezember 2013 in Nairobi gefordert worden sind, |
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unter Hinweis auf die Erklärung vom 8. Januar 2014, die die IGAD-Sondergesandten im Anschluss an ihren Besuch in Juba abgaben, um für eine Wiederaufnahme der Gespräche zwischen der Regierung und den Rebellen zu sorgen, |
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unter Hinweis auf das 2005 geschlossene umfassende Friedensabkommen für den Sudan, |
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unter Hinweis auf den Fahrplan für den Sudan und den Südsudan, der in dem am 24. April 2012 vom Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union veröffentlichten Kommuniqué dargelegt ist und der von der EU uneingeschränkt unterstützt wird, |
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unter Hinweis auf die von der Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union, Dr. Nkosazana Dlamini-Zuma, am 4. Januar 2014 im Namen der Afrikanischen Union veröffentlichte Pressemitteilung, |
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unter Hinweis auf die Erklärung des Exekutivsekretariats der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) vom 19. Dezember 2013, |
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unter Hinweis auf das überarbeitete Cotonou-Abkommen, |
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unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, |
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unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, |
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unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, |
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gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass der politische Konflikt begann, nachdem der Präsident des Landes und Angehörige der ethnischen Gruppe der Dinka, Salva Kiir, seinen abgesetzten Vizepräsidenten, Riek Machar, welcher der ethnischen Gruppe der Nuer angehört, beschuldigt hatte, einen Staatsstreich gegen ihn angezettelt zu haben; in der Erwägung, dass Riek Machar den Versuch eines Staatsstreichs bestritt; |
B. |
in der Erwägung, dass elf hochrangige Politiker auf Veranlassung der südsudanesischen Regierung aufgrund einer vermeintlichen Verschwörung zum Staatsstreich gegen Präsident Kiir verhaftet wurden, darunter der frühere Finanzminister und der frühere Generalsekretär der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung; in der Erwägung, dass Präsident Kiir am 23. Juli 2013 das gesamte Kabinett auflöste und Vizepräsident Riek Machar entließ; |
C. |
in der Erwägung, dass für den gegenwärtigen Konflikt eine demokratische politische Lösung gefunden und der Weg zur Schaffung von demokratisch vereinbarten Institutionen gebahnt werden muss, um den neuen Staat aufzubauen, der nach dem Unabhängigkeitsreferendum gegründet wurde; in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft eine friedliche politische Lösung des Problems fordert; |
D. |
in der Erwägung, dass die Konfliktparteien im Südsudan am 7. Januar 2014 in Addis Abeba unter der Schirmherrschaft der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) Verhandlungen aufgenommen haben; in der Erwägung, dass die Beendigung der Feindseligkeiten, die Öffnung von Korridoren für humanitäre Hilfe, die politischen Gefangenen und der Schutz der Zivilbevölkerung die Hauptthemen der Verhandlungen sein werden; |
E. |
in der Erwägung, dass die Instabilität, die Kämpfe und die Mobilisierung von Streitkräften ungeachtet der laufenden Friedensgespräche anhalten; in der Erwägung, dass die Streitkräfte der Regierung zurzeit versuchen, die Stadt Bor zurückzuerobern, bei der es sich um die letzte Hauptstadt eines Bundesstaates handelt, die sich noch in Rebellenhand befindet; |
F. |
in der Erwägung, dass sich der US-Gesandte Donald Booth und die Gesandten der Nachbarländer des Südsudan am 11. Januar 2014 mit Riek Machar trafen, um die Vorschläge beider Seiten in den Entwurf einer Waffenstillstandsvereinbarung einzuarbeiten; |
G. |
in der Erwägung, dass sich am 8. Januar 2014 mehrere Dutzend Menschen zu einem Friedensmarsch in Juba versammelten, bei dem sie die Kämpfe zwischen den Lagern des Präsidenten und des abgesetzten Vizepräsidenten verurteilten; |
H. |
in der Erwägung, dass der gegenwärtige Konflikt, der auch ethnische Dimensionen angenommen hat, seinen Ursprung 1991 in einer Spaltung innerhalb der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung/Armee hat, nämlich zwischen der Gruppe um Garang, den inzwischen verstorbenen Führer der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung/Armee, dessen Anhänger Salva Kiir war, und der Gruppe um Riek Machar, der die Führungsrolle von Garang infrage gestellt hatte; |
I. |
in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Resolution verabschiedet hat, der zufolge 5 500 Soldaten und 440 Polizisten zur Verstärkung entsandt werden, um die Gesamttruppenstärke der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan zu erhöhen; |
J. |
in der Erwägung, dass es am 15. Dezember 2013 in Kasernen in Juba zu militärischen Zusammenstößen zwischen Präsidentengarden kam; in der Erwägung, dass die Kämpfe auf die Region um Jonglei übergriffen; |
K. |
in der Erwägung, dass außergerichtliche Massenhinrichtungen, das gezielte Vorgehen gegen Einzelpersonen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit und willkürliche Inhaftierungen dokumentiert und am 6. Januar 2014 mindestens drei Massengräber entdeckt wurden; |
L. |
in der Erwägung, dass Tausende getötet und hunderttausende Zivilisten durch den derzeitigen Konflikt vertrieben wurden, wobei zehntausende Menschen in den im ganzen Land verteilten UN-Flüchtlingslagern dringend grundlegende medizinische Versorgung, sauberes Wasser und bessere sanitäre Bedingungen benötigen; in der Erwägung, dass die Zahl der Südsudanesen, die Zuflucht in Uganda und Äthiopien suchen, dramatisch gestiegen ist, in der Erwägung, dass am 14. Januar 2014 mindestens 200 Zivilisten, die vor Kämpfen in der Stadt Malakal geflohen waren, bei einem Fährunglück auf dem Weißen Nil ertranken; |
M. |
in der Erwägung, dass die Kampfhandlungen das größte Hindernis für humanitäre Hilfseinsätze darstellen; in der Erwägung, dass die Menschen im ganzen Land nach wie vor nur beschränkten Zugang zu Nahrungsmitteln haben und der Bedarf an Grundnahrungsmittellieferungen in Bor und Bentiu besonders groß ist; in der Erwägung, dass die Menschen durch Gewalt und Vertreibung ihrer Lebensgrundlagen beraubt wurden, insbesondere ihrer Nahrungsquellen, und dass dies letztlich zu einer Ernährungskrise führen könnte; |
N. |
in der Erwägung, dass es jüngst zu Angriffen auf Angehörige der Nuba, rechtswidrigen Tötungen, Massenvergewaltigungen und willkürlichen Festnahmen von Zivilisten, die in den Nuba-Bergen leben, kam; in der Erwägung, dass in den letzten beiden Dezemberwochen 2013 Milizen der sudanesischen Regierung und bewaffnete Truppen, die von Sicherheitskräften unterstützt wurden, viele Gebiete rund um Kadugli und Dillanj angriffen, Tausende Zivilisten aus ihren Häusern flohen und über rechtswidrige Tötungen und Massenvergewaltigungen von Frauen berichtet wurde; in der Erwägung, dass diese Krise auf eine sehr viel größere, ohnehin instabile Region überzugreifen droht und dass im Rahmen der internationalen Hilfe vor Ort diesem Umstand jederzeit Rechnung getragen werden muss; |
O. |
in der Erwägung, dass ostafrikanische Nachbarländer, darunter Kenia und Äthiopien, beide Seiten drängten, sich um Frieden zu bemühen; in der Erwägung, dass Uganda auf Antrag von Präsident Kiir 1 200 Soldaten und militärische Ausrüstung entsandte, um Einrichtungen wie den Flughafen und staatliche Gebäude zu sichern; |
P. |
in der Erwägung, dass am 4. Januar 2014 auf Hilfsersuchen der Vereinten Nationen das Unionsverfahren für den Katastrophenschutz eingeleitet wurde, um den Südsudan mit Sachleistungen in Form von Notunterkünften, medizinischer Ausrüstung, Medikamenten, humanitären Gütern und Nahrungsmitteln zu unterstützen; |
Q. |
in der Erwägung, dass die Republik Südsudan eines der ärmsten und am wenigsten entwickelten Länder der Welt ist, in dem 50 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze lebt, die Müttersterblichkeit die höchste und die Säuglingssterblichkeit eine der höchsten weltweit ist, die Analphabetenquote bei rund 75 % liegt und nur ein Drittel der Bevölkerung Zugang zu sauberem Wasser hat; in der Erwägung, dass jedes Jahr mehr als eine Million Menschen von Ernährungsunsicherheit bedroht sind; in der Erwägung, dass im Südsudan etwa 80 % der medizinischen Versorgung und der Grundversorgung von nichtstaatlichen Organisationen bereitgestellt wird und dass der Zugang der humanitären Helfer aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen nach wie vor eingeschränkt ist; |
R. |
in der Erwägung, dass die EU angekündigt hat, 50 Mio. EUR für humanitäre Maßnahmen im Südsudan bereitzustellen; in der Erwägung, dass sich die humanitäre Hilfe der EU in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 damit bislang auf 170 Mio. EUR beläuft; |
S. |
in der Erwägung, dass Hilfsorganisationen am 31. Dezember 2013 einen Krisenplan für den Südsudan initiiert haben; in der Erwägung, dass das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) mit einem konsolidierten Hilfsappell 166 Mio. US-Dollar aufbringen möchte, um auf die Krise zu reagieren und schätzungsweise 628 000 Menschen von Januar bis März 2014 zu versorgen; |
T. |
in der Erwägung, dass der Aufbau des Staates und die Überwindung der Instabilität eine langfristige Perspektive und ein beständiges, verlässliches und stabiles Engagement der internationalen Gemeinschaft erfordern; |
1. |
verurteilt entschieden das erneute Aufflammen der Kampfhandlungen im Südsudan und fordert alle Parteien auf, ihre Waffen niederzulegen und die Gewalthandlungen umgehend einzustellen, die zu Todesopfern, Verletzten und Schäden in der Zivilbevölkerung und zur Vertreibung von Hunderttausenden von Menschen seit dem Beginn der Krise im Dezember 2013 geführt haben; |
2. |
äußert sich zutiefst besorgt über die derzeitige Eskalation der Gewalt im Südsudan, die schwerwiegende Auswirkungen auf die humanitäre Situation und die Sicherheitslage sowie politische, wirtschaftliche und soziale Folgen für das ohnehin krisenanfällige und instabile Land hat und ganz Ostafrika destabilisieren könnte; ist insbesondere über den ethnischen Aspekt des Konflikts besorgt; betont, dass das Streben nach Macht durch Gewalt oder eine Spaltung entlang ethnischer Grenzen der demokratischen Rechtsstaatlichkeit und dem Völkerrecht zuwiderläuft; |
3. |
verurteilt die dokumentierten Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe und fordert alle Parteien auf, unverzüglich alle Menschenrechtsverletzungen zu beenden und die Menschenrechte von Flüchtlingen und Vertriebenen, Frauen und schutzbedürftigen Gruppen sowie von Journalisten zu achten, und fordert, dass die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden; ist der Ansicht, dass Präsident Kiir und Riek Machar alles in ihrer Macht Stehende unternehmen müssen, um die unter ihrem Befehl stehenden Soldaten von derartigen Übergriffen gegen die Bevölkerung abzuhalten; |
4. |
fordert alle betroffenen Parteien auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu achten, Hilfsorganisationen, die der leidenden Zivilbevölkerung zu Hilfe kommen, Zugang und Schutz zu gewähren und humanitäre Korridore für die Lieferung von Versorgungsgütern und Ausrüstungsgegenständen einzurichten; stellt fest, dass sich eine Reihe ausländischer Hilfsorganisationen bereits aus dem Südsudan zurückgezogen hat und dass die verbleibenden Hilfsorganisationen große Schwierigkeiten haben, die Not der vertriebenen Zivilisten zu lindern; stellt darüber hinaus fest, dass diese Hilfsorganisationen nach wie vor viele Regionen nicht erreichen können, in denen davon auszugehen ist, dass Zehntausende von Menschen noch immer auf Hilfe warten oder sich auf die Suche nach einer solchen Hilfe begeben haben; |
5. |
fordert beide Parteien eindringlich auf, eine Einigung zu erzielen, und unterstützt uneingeschränkt den laufenden Verhandlungsprozess in Addis Abeba, bei dem gefordert wird, dass unverzüglich eine Waffenruhe in Kraft tritt und Anstrengungen unternommen werden, um einen Weg zu dauerhaftem Frieden und Stabilität zu finden; fordert sowohl die Regierung als auch die Rebellen auf, sich in bedingungslosen, inklusiven und ganzheitlichen politischen Gesprächen vorbehaltlos für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen einzusetzen; begrüßt die Bemühungen der Afrikanischen Union und der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde IGAD um einen inklusiven Dialog und Vermittlung; |
6. |
fordert, dass alle politischen Häftlinge und die elf vor kurzem festgenommenen hochrangigen Politiker, deren Inhaftierung zu einem Haupthindernis in den Friedensverhandlungen geworden ist, freigelassen werden; |
7. |
fordert alle Nachbarstaaten des Südsudan und alle Regionalmächte auf, eng zusammenzuarbeiten, um die Sicherheitslage im Land und in der Region zu verbessern und einen Weg hin zu einer friedlichen und dauerhaften politischen Lösung der gegenwärtigen Krise ausfindig zu machen; betont, dass insbesondere eine Zusammenarbeit mit dem Sudan zu einer Verbesserung der Beziehungen führen würde, nachdem die Bürgerkriegsgegner bei Streitigkeiten über Öltransitgebühren und den Verlauf der Grenzen Anfang 2012 kurz vor dem Ausbruch eines neuen Konflikts standen; |
8. |
begrüßt die Entscheidung des Friedens- und Sicherheitsrats der Afrikanischen Union, einen Ausschuss einzusetzen, der Menschenrechtsverletzungen und andere Übergriffe untersuchen und Maßnahmen empfehlen soll, mit denen für Rechenschaftspflicht, Versöhnung und die Neubelegung der Beziehungen zwischen allen Gemeinschaften gesorgt werden kann; begrüßt, dass die Kapazitäten der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS) zur Überwachung der Menschenrechtslage mit der Unterstützung des Amtes des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen gestärkt wurden; |
9. |
bedauert angesichts der schweren politischen Unruhen im Sudan und der bewaffneten Konflikte die Entscheidung der Hohen Vertreterin der EU, das Mandat des EU-Sonderbeauftragten der EU für den Sudan/Südsudan zu beenden; vertritt die Auffassung, dass die EU ohne einen ausgewiesenen Sonderbeauftragten für den Sudan/Südsudan bei internationalen Verhandlungen und Maßnahmen nur eine Nebenrolle spielen wird; fordert die Hohe Vertreterin daher auf, diese Entscheidung rückgängig zu machen und das Mandat des Sonderbeauftragten für den Sudan/Südsudan zu verlängern; |
10. |
fordert die internationale Gemeinschaft auf, ihre Finanzierungszusagen für den Südsudan und die Region einzuhalten und Ressourcen zu mobilisieren, um umgehend auf die Verschlechterung der humanitären Lage im Südsudan zu reagieren; |
11. |
äußert sich besorgt über die weitverbreitete Korruption; ist darüber hinaus besorgt, dass die Aussichten auf die Schaffung einer freien und gerechten Demokratie, Stabilität, eine nachhaltige Entwicklung und Wirtschaftswachstum aufgrund von Korruption beeinträchtigt werden; |
12. |
begrüßt den Beschluss, die UNMISS durch eine Aufstockung der Militär- und Polizeikräfte, der logistischen Unterstützung und des zivilen Personals zu verstärken; betont allerdings, dass in erster Linie der Staat für den Schutz der Zivilbevölkerung verantwortlich ist; begrüßt die Arbeit der Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen und Leiterin der UNMISS, Hilde Johnson; |
13. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung des Südsudan, dem Menschenrechtsbeauftragten für den Südsudan, der Gesetzgebenden Nationalversammlung des Südsudan, den Organen der Afrikanischen Union, der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD), den Ko-Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln. |
(1) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0546.