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Document 52014IP0017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2014 zu dem regionalen Gütezeichen: Auf dem Weg zu besseren Verfahren in der ländlichen Wirtschaft (2013/2098(INI))

ABl. C 482 vom 23.12.2016, p. 70–74 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 482/70


P7_TA(2014)0017

Regionale Qualitätsmarke

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2014 zu dem regionalen Gütezeichen: Auf dem Weg zu besseren Verfahren in der ländlichen Wirtschaft (2013/2098(INI))

(2016/C 482/10)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 174 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in denen das Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts festgelegt ist und die strukturellen Finanzierungsinstrumente zur Erreichung dieses Ziels genannt werden,

gestützt auf Artikel 39 AEUV, in dem die Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegt sind,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (2),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und der Stellungnahmen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0456/2013),

A.

in der Erwägung, dass das Konzept der territorialen Entwicklung in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, insbesondere durch die Einbeziehung eines expliziteren Bezuges im Vertrag von Lissabon;

B.

in der Erwägung, dass die europäische Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums (zweite Säule der GAP) durch die Reform der Agenda 2000 offiziell bestätigt wurde; in der Erwägung, dass durch diese Reform die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums nicht mehr ausschließlich als eine Ergänzung der Agrarmarktpolitik im Bereich der Soziostrukturpolitik aufgefasst wird;

C.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in der zukünftigen Rahmenverordnung für Regionalpolitik aufgefordert werden, ein integriertes Konzept und eine integrierte Planung anzunehmen, um für mehr Kohärenz zwischen den mehrjährigen Programmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds, des Kohäsionsfonds und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (sowie des Europäischen Fischereifonds) zu sorgen, und zwar durch einen gemeinsamen strategischen Rahmen, in dem Doppelfinanzierungen und Dopplungen von Initiativen verhindert werden, die Ziele der Strategie Europa 2020 weiterverfolgt werden, und der in einem von den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie den Vertretern der Zivilgesellschaft verfassten Partnerschaftsvertrag festgelegt ist; in der Erwägung, dass deshalb die Maßnahmen und Initiativen zugunsten der Entwicklung der Gebiete, insbesondere der ländlichen Gebiete, Teil eines umfassenden und sektorübergreifenden Ansatzes sein müssen;

D.

in der Erwägung, dass die Grenze zwischen städtischem und ländlichem Raum immer stärker verschwimmt und die stadtnahe Landwirtschaft ausgebaut wird; in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die Regionalpolitik als Ergänzung der Politik der Entwicklung des ländlichen Raums auch auf ländliche Gebiete ausgerichtet wird, um dort innovative und strukturschaffende Projekte zu begleiten;

E.

in der Erwägung, dass die Instrumente zur Entwicklung des ländlichen Raums, die den Mitgliedstaaten in der geltenden Verordnung für ländliche Entwicklung zur Verfügung gestellt werden, den Mitgliedstaaten und ihren Regionen zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten bieten, und dass diese Möglichkeiten von den derzeitigen Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums aufgrund des Mangels an Haushaltsmitteln unzureichend ausgeschöpft werden;

F.

in der Erwägung, dass die den Mitgliedstaaten angebotenen Maßnahmen durch die Vorschriften für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 zur Entwicklung des ländlichen Raums erweitert werden, etwa die unterstützenden Maßnahmen für die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel, die Maßnahmen zur Zusammenarbeit der territorialen Akteure zur umfassenden Ausschöpfung der Ressourcen durch die Bereitstellung hochwertiger Güter und Dienstleistungen, die Stärkung der Erzeugerorganisationen sowie die Maßnahmen zur Innovation und wirtschaftlichen Diversifizierung in ländlichen Gebieten;

G.

in der Erwägung, dass die bessere Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die Verkaufsförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege als eine Priorität der ländlichen Entwicklung für 2014-2020 verankert wurde;

H.

in der Erwägung, dass der LEADER-Ansatz bei der Entwicklung des ländlichen Raums den Gedanken der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteuren am besten zum Ausdruck bringt und doch die landwirtschaftliche Aktivität in den Mittelpunkt stellt und dass die Beteiligten gemeinsam ein sektorspezifisches territoriales Projekt umsetzen können, um die Besonderheiten und die bewährten Verfahren eines bestimmten homogenen Gebiets zu betonen;

I.

in der Erwägung, dass die Wahl der praktischen Vorkehrungen und der Art der Unterstützung bei der Umsetzung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums den Mitgliedstaaten oder ihren Regionen überlassen werden sollte, wenn sie sich für eine regionale Programmplanung entscheiden; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten am besten in der Lage sind, die angemessene Gewichtung derartiger Programme auf nationaler oder regionaler Ebene zu ermitteln;

J.

in der Erwägung, dass Methoden angewendet werden können, um alle relevanten öffentlichen und privaten Akteure durch gemeinsame Ansätze auf allen Handlungsebenen im Hinblick auf verschiedene Kooperationen und unter Ausschöpfung des Gesamtpotentials jeder Region im Rahmen eines gemeinsamen Projekts zu mobilisieren und einzubeziehen, unter besonderer Hervorhebung der Bedeutung, die die örtlichen Entwicklungsvereinigungen, Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften in diesem spezifischen Fall einnehmen, da sie als privilegierte Partner für den Zugang zu den lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Märkten fungieren könne;

K.

in der Erwägung, dass erfolgreiche und umfassende Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums einen greifbaren positiven Einfluss auf die Beschäftigungsraten und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im ländlichen Raum haben können und so das Risiko der Arbeitslosigkeit bzw. das Risiko großer Armut der Bewohner des ländlichen Raums aufgrund dortiger niedriger Einkommen senken können;

L.

in der Erwägung, dass territoriale Exzellenzzeichen zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und Entwicklung eines Gebiets beitragen können, insbesondere in den schwächsten Regionen, in Berggebieten sowie in den Regionen in äußerster Randlage, indem sie Gesamtheiten untrennbar miteinander verbundener hochwertiger (Nahrungs- und Nichtnahrungs-) Güter und Dienstleistungen koordinieren, die fest in den Besonderheiten eines jeweiligen Gebietes und insbesondere in dessen Erbe (Geschichte, Kultur, Geographie usw.) verankert sind; in der Erwägung, dass diese in einem Warenkorb miteinander verbundenen Güter und Dienstleistungen nicht substituierbar sind und in dem Gebiet Einkommen schaffen und neue Chancen auf den lokalen und internationalen Märkten eröffnen und gleichermaßen als Förderer der Regionen als touristische Ziele fungieren können; in der Erwägung, dass das Ziel dieser territorialen Gütezeichen darin liegt, die Gebiete zu ermitteln, die Partnerschaften eingegangen sind und Synergien zwischen ihren Akteuren geschaffen haben, um ihre Ressourcen langfristig zu nutzen, lokale bzw. regionale Erzeuger zu unterstützen und ihre Wirtschaft anzukurbeln, was für die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten und für eine ausgewogene Entwicklung der ländlichen und der städtischen Gebiete unabdingbar ist; in der Erwägung, dass diese territorialen Gütezeichen nicht mit den Gütesiegeln für Lebensmittel wie „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g. U.), „geschützte geographische Angabe“ (g. g. A.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ (g. t. S.) verwechselt werden dürfen, mit denen sie allerdings nicht unvereinbar sind, sondern sich im Gegenteil umfassend ergänzen; in der Erwägung, dass sie dazu beitragen sollten, diese Regelungen innerhalb und außerhalb der EU zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Wirtschaft zu steigern und gleichzeitig neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen;

M.

in der Erwägung, dass geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und geschützte geografische Angaben (g. g. A.) eine wirksame Regelung darstellen und durch die Schaffung und Verteilung von Mehrwert, durch das kollektive Handeln der Erzeuger und aller betroffenen Akteure und durch die Werbung für das betreffende Gebiet auf lokalen, regionalen und internationalen Märkten wesentlich an der ländlichen und territorialen Entwicklung beteiligt sind; in der Erwägung, dass daher die g. U./g. g. A.-Regelung auf keinen Fall durch regionale Gütezeichen ersetzt oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden darf;

N.

in der Erwägung, dass durch Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der lokalen und regionalen Zusammenarbeit zwischen dem primären und dem tertiären Sektor für die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und des Tourismus in der Union gesorgt werden könnte;

O.

in der Erwägung, dass ein effektives Marketinginstrument zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Produkte, der Förderung der lokalen Produzenten und als Beitrag zur regionalen Imagebildung geschaffen und konkret umgesetzt werden muss, und zwar nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in anderen Bereichen;

1.

begrüßt den integrierten Ansatz zur territorialen Entwicklung, der in der Verordnung über den gemeinsamen strategischen Rahmen der europäischen Fonds vorgesehen ist; stellt fest, dass für eine harmonische, nachhaltige und ausgewogene territoriale Entwicklung ein Bedarf an Koordination und Kohärenz zwischen den verschiedenen europäischen Fonds besteht;

2.

stellt fest, dass die territoriale Entwicklung ausdrücklich in den Zielen der GAP aufgeführt wird und zwei weitere Ziele ergänzt, nämlich Lebensmittelsicherheit und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Kampf gegen die globale Erwärmung;

3.

unterstreicht die multifunktionale Rolle der ländlichen Gebiete, die sich nicht nur auf die Entwicklung der Landwirtschaft beschränkt, sondern auch mit anderen wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten verknüpft ist, da sie sich auf die Bildung lokaler Kapazitäten hinsichtlich Fähigkeiten, Know-how und Investitionen in die Erschließung und Verwendung aller lokalen Vorteile und des ungenutzten oder wertvollen lokalen Potentials und der diesbezüglichen Ressourcen stützt;

4.

begrüßt das Konzept „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung“ und fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses Konzept umzusetzen und eventuelle Hürden zwischen den Ministerien und anderen von diesem innovativen Ansatz betroffenen Verwaltungseinheiten auszuräumen; hebt hervor, dass die entsprechenden Verwaltungsverfahren nicht aufwändig sein sollten und den zuständigen Behörden im jeweiligen Mitgliedstaat keine zusätzlichen Kosten verursachen sollten;

5.

fordert die Mitgliedstaaten und ihre regionalen Verwaltungen auf, eine partizipative und dynamischere Governance zu fördern, die die Umsetzung gemeinsamer territorialer Entwicklungsprojekte ermöglicht, die sich auf alle Wirtschaftszweige erstrecken können, einschließlich des Fremdenverkehrs und, innerhalb des Landwirtschaftssektors, der Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrie, wie zum Beispiel Projekte regionaler Produktionsketten (bezüglich kurzer Lieferketten, Lebensmittelketten, örtlicher Schlachthöfe, der Erzeugung von Methan aus landwirtschaftlicher Biomasse, „grüner“ Chemie, biogener Rohstoffe usw.), unter besonderer Berücksichtigung von Kleinstunternehmen und Neugründungen, und der ein stufenweiser Prozess zur Anerkennung der Identität der jeweiligen Gebiete, die durch dessen Erbe definiert und begründet ist, zugrunde liegt; stellt fest, dass diese Governance auf komplexen Partnerschaften zwischen Akteuren und Strukturen beruht, deren Arbeit auf der Grundlage des Konzepts des territorialen Exzellenzzeichens koordiniert werden kann; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, eine Plattform für den Austausch bewährter Verfahren zu schaffen und besonders die Möglichkeiten des LEADER-Konzepts zur Entwicklung des ländlichen Raums zu nutzen;

6.

weist darauf hin, dass eine bessere Koordinierung der lokalen Akteure zur Verbesserung der ländlichen Wirtschaft, insbesondere in den schwächsten Regionen, einschließlich der Bergregionen, und in den entlegensten Regionen unter ihnen, wie Regionen in äußerster Randlage, beitragen kann; betont, dass die Gebiete von einer besseren Organisation profitieren könnten, damit sich das volle Potential ihrer Ressourcen (einschließlich latenter Ressourcen) im Interesse aller Akteure, die in einem gegenseitigen Abhängigkeits- und Solidaritätsverhältnis stehen (d h. diejenigen, die im Agrarsektor, Kunsthandwerk und Handwerk, Fremdenverkehr, Kulturerbe tätig sind, einschließlich Erzeugerorganisationen, Verbände und Handelskammern usw.), entfalten kann; stellt fest, dass diese strategische Koordinierung von Akteuren dazu dient, Ressourcen freizusetzen, indem sie über die Orientierung an Branchen oder einzelnen Industriezweigen hinausgeht und stattdessen nach territorialen Gesichtspunkten vorgeht, um so anhand komplementärer Güter- und Dienstleistungsgruppen entsprechend den Besonderheiten jedes Gebietes neues Einkommen auf territorialer Ebene zu schaffen; legt in diesem Zusammenhang fest, dass die territoriale Governance die Einführung, Entwicklung und Stärkung der Förderung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen gemäß den bestehenden Qualitätsregelungen auf der Grundlage des Schutzes des geistigen Eigentums nachdrücklich unterstützt, und dass gleichzeitig hochwertige Dienstleistungen (die keine offizielle Anerkennung auf europäischer Ebene genießen) gefördert werden, bei stärkerer wechselseitiger Förderung von Agrarprodukten und Dienstleistungen, und dass alle Akteure durch ihr solidarisches Verhalten die Förderung aller Güter und Dienstleistungen ihres eigenen Lebensraums sicherstellen;

7.

weist darauf hin, dass mit dem territorialen Gütezeichen zwar ein Aufwertungsprozess des Gebietes in Gang gesetzt werden soll, der Produkte und Dienstleistungen mit Blick auf Identität und soziale Verantwortung umfasst und der durch Schaffung eines einheitlichen Ganzen und die Erzielung von Synergien die bestehenden Gütesiegel in Verbindung mit dem Ursprung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ergänzt, dass dieses Gütesiegel jedoch weiter geht und übergreifend alle Erzeugnisse, Güter und Dienstleistungen eines Gebietes sowie das Verwaltungsmodell seiner Unternehmen, Einrichtungen und lokalen Akteure umfasst;

8.

betont die Notwendigkeit der Förderung von Formen des Zusammenschlusses verschiedener Regionen sowie einer sektorübergreifenden Partnerschaft, um im Wettbewerb bestehen zu können; erkennt die Rolle von Vertretungsgremien wie Berufsverbänden auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene, die für die Förderung regionaler Gütezeichen sorgen und den zunehmenden Bekanntheitsgrad einer Region verbessern und stärken können, an; fordert, den Initiativen zur Förderung regionaler Gütezeichen als ein mögliches gemeinsames Thema für die europäische territoriale Zusammenarbeit und für europäische Finanzierungsinitiativen und als ein Instrument, das eine Investition in die langfristige Wettbewerbsfähigkeit einer Region darstellt, größere Bedeutung beizumessen;

9.

ist der Ansicht, dass durch regionale Qualitätsmarken dazu beigetragen werden muss, das Image Europas als hochwertiges Tourismusziel zu wahren und sich dabei auf unterschiedliche Bereiche des regionalen Tourismus zu stützen, beispielsweise auf den Agrotourismus, den Tourismus im ländlichen Raum, den Ökotourismus, den Gastronomietourismus, das industrielle und historische Erbe bzw. das Natur- und Kulturerbe wie auch Fahrradrouten, die mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu kombinieren sind; hebt hervor, dass es für mit einem bestimmten Ort verknüpfte Dienstleistungen derzeit keine EU-Marke gibt, an der die Verbraucher ein hochwertiges Tourismusprodukt erkennen können; empfiehlt in diesem Zusammenhang, daran mitzuwirken, dass eine auf Qualität ausgerichtete Dynamik im Tourismus in Gang gebracht wird, vor allem für den Tourismus im ländlichen Raum und für kleine Unternehmen; ist der Ansicht, dass so dazu beigetragen werden kann, eine Alternative für traditionelle Sektoren wie Landwirtschaft und Viehzucht zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass mit einem bestimmten Ort verknüpfte Qualitätsmarken nur vergeben werden dürfen, wenn durch die Erfüllung einer Reihe von Bedingungen eine Qualitätsgarantie gegeben ist, und dass derartige Qualitätsmarken unter Beachtung und auf der Grundlage vorhandener Marken wie etwa der Bezeichnungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse geschaffen werden müssen, wobei Verwechslungen mit den Gütezeichen der EU für landwirtschaftliche Erzeugnisse ausgeschlossen sein müssen;

10.

vertritt die Auffassung, dass durch Initiativen wie das Netz der herausragenden europäischen Reiseziele (EDEN) die Wettbewerbsfähigkeit vorangebracht, der nachhaltige und hochwertige Tourismus in den Regionen dank des Potenzials von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen gefördert und dazu beigetragen wird, die vor Ort zuständigen Stellen einzubeziehen, Partnerschaften aufzubauen und eine größere Vielfalt an Teilnehmern in die Schaffung der regionalen Qualitätsmarke einzubinden; fordert die Kommission auf, die verschiedenen Formen des Tourismus im Zusammenhang mit Tätigkeiten im ländlichen Raum in die entsprechenden Maßnahmen und Programme, beispielsweise EDEN und Calypso, aufzunehmen; erachtet es als notwendig, Tourismusaktivitäten im ländlichen Raum durch gezielte Maßnahmen und Programme zu unterstützen;

11.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums geeignete Maßnahmen und ausreichende Mittel vorgesehen werden, um verantwortungsvolle Governance und nachhaltige Formen territorialer Governance zu fördern, indem die in den neuen Verordnungen zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen, auf Kollektivität beruhenden Maßnahmen — d. h. Maßnahmen für Kooperation (auch bei Systemen nachhaltiger Erzeugung), Koordination, Austausch, Netzwerke, Innovation, Ausbildung, Erzeugergemeinschaften, Förderung, Information und Investitionen — mobilisiert und gestärkt werden; fordert die lokalen Aktionsgruppen im Rahmen des LEADER+-Programms auf, der Schaffung eines Kooperationsnetzes zwischen lokalen und regionalen Erzeugern, Dienstleistern und kulturellen Einrichtungen wie Universitäten, Museen und Forschungszentren die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, damit die kulturellen und historischen Aspekte eines Gebiets in einem regionalen Gütezeichen zusammengeführt werden können, das geeignet ist, eine dauerhafte Verbindung zwischen Ausbildung, Forschung und Produktion und damit auch nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen;

12.

betont, dass solche Projekte sektorübergreifend sein müssen, die landwirtschaftliche Aktivität jedoch weiter in den Mittelpunkt stellen müssen und dass die Projekte von der für die Entwicklungspläne zuständigen Verwaltungsbehörde bewertet werden;

13.

ersucht die Kommission, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, indem sie neue Formen der Zusammenarbeit für ländliche Gebiete im Zusammenhang mit dem territorialen Exzellenzzeichen mithilfe der in der Reform der GAP enthaltenen Instrumente wie der Unionsinitiative LEADER, der Instrumente für technische Hilfe und Vernetzung, der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP), des Europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie aller anderen Instrumente und Mittel, die sich als notwendig erweisen, anerkennt und fördert; diese neuen Formen der europäischen territorialen Zusammenarbeit beruhen auf einer objektiven Bewertung der regionalen Synergien unter Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimension, der Nachhaltigkeit, der Vielfalt der wirtschaftlichen und sozialen Akteure (einschließlich der Akteure aus dem Bereich Fremdenverkehr), die die territoriale Identität verkörpern, sowie sämtlicher spezifischer Güter und Dienstleistungen, die in dem betreffenden Gebiet entwickelt werden, um einen Mehrwert zu schaffen und aufrechtzuerhalten;

14.

vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten im Kontext dieser neuen Formen der territorialen Zusammenarbeit alle Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die mit der Qualitätspolitik für Lebensmittel verbunden sind, nutzen können sollten, mit dem Ziel, insbesondere in lokalen Märkten den Vertrieb, kurze Lieferketten, die Nachhaltigkeit sowie die Kenntnisse über Herstellungsverfahren zu verbessern, dabei jedoch die EU-Bestimmungen vollständig zu berücksichtigen und die bestehenden Qualitätsregelungen der Union, wie die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), die geschützte geographische Angabe (g. g. A.) und die garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) nicht zu beeinträchtigen, zu untergraben oder zu schwächen; vertritt die Auffassung, dass das territoriale Exzellenzzeichen im Agrar- und Nahrungsmittelsektor darauf beschränkt sein sollte, die Qualitätsregelungen g. U., g. g. A. und g. t. S. zu fördern, sofern sie bereits bestehen, bzw. andernfalls deren Schaffung zu unterstützen; fordert die Kommission unter Berücksichtigung der starken Zunahme von Mehrfachetikettierung und regionalen Gütezeichen für Lebensmittel in Europa auf, ein Verzeichnis von Marken mit spezifischen regionalen Charakteristika zu erstellen, um eventuellen negativen Auswirkungen auf die Qualitätsregelungen entgegenzuwirken; stellt fest, dass das Konzept des regionalen Gütezeichens angesichts der positiven Erfahrungen mit den bereits existierenden Gütezeichen (geschützte Ursprungsbezeichnung, kontrollierte Ursprungsbezeichnung, geschützte geographische Angabe) klar definiert werden muss, indem ausgehend von einem gemeinsamen Ansatz auf der Grundlage eines auf EU-Ebene einzurichtenden Rahmens koordinierte Strategien zur Vermeidung von Doppelarbeit und Überschneidungen und ein festgelegt werden;

15.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487.

(2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.


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