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Documento 52014DC0906
DRAFT JOINT EMPLOYMENT REPORT FROM THE COMMISSION AND THE COUNCIL accompanying the Communication from the Commission on the Annual Growth Survey 2015
ENTWURF DES GEMEINSAMEN BESCHÄFTIGUNGSBERICHTS DER KOMMISSION UND DES RATES Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2015
ENTWURF DES GEMEINSAMEN BESCHÄFTIGUNGSBERICHTS DER KOMMISSION UND DES RATES Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2015
/* COM/2014/0906 final */
ENTWURF DES GEMEINSAMEN BESCHÄFTIGUNGSBERICHTS DER KOMMISSION UND DES RATES Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2015 /* COM/2014/0906 final */
Der Entwurf des gemäß Artikel 148
AEUV zu erstellenden gemeinsamen Beschäftigungsberichts ist Teil des
Jahreswachstumsberichts zum Auftakt des Europäischen Semesters 2015. Als
wichtiger Input für die verstärkte wirtschaftliche Steuerung untermauert der gemeinsame
Beschäftigungsbericht die im Jahreswachstumsbericht enthaltenen zentralen
Aussagen zur Beschäftigung. Grundlage für die Analyse des Berichts sind die
Entwicklungen der Beschäftigungssituation und der sozialen Lage in Europa, die
Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien[1],
die Prüfung der Nationalen Reformprogramme, die in die am 8. Juli 2014 vom
Rat angenommenen länderspezifischen Empfehlungen mündete, und die Auswertung
der bisherigen Durchführung der Programme. Beschäftigungssituation und soziale
Lage geben weiterhin Anlass zur Sorge In ihrer Herbstprognose verzeichnet
die Kommission ein geringes Wachstum und eine hohe, aber relativ stabile
Arbeitslosigkeit (24,6 Millionen). Die Unterschiede zwischen den Ländern,
vor allem im Euro-Raum, bleiben groß. Sogar in vergleichsweise erfolgreichen
Volkswirtschaften wird die Arbeitslosigkeit zu einem strukturellen Problem, wie
sich in der steigenden Zahl der Langzeitarbeitslosen zeigt. Reformen zur
Unterstützung gut funktionierender Arbeitsmärkte müssen beibehalten werden Mehrere Mitgliedstaaten haben in
Übereinstimmung mit den sie betreffenden länderspezifischen Empfehlungen
Reformen durchgeführt. Positive Auswirkungen der Reformen zeigen sich
beispielsweise in steigenden Erwerbsquoten. Es muss jedoch mehr investiert
werden, um das Wachstum zu stimulieren und ein günstiges Umfeld für die
Schaffung angemessener Arbeitsplätze zu bereiten. Bei der Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit erzielten die Mitgliedstaaten mit der Durchführung von
Jugendgarantien Fortschritte. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, vor
allem bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung, maßgeschneiderten aktiven
Arbeitsmarktmaßnahmen und der beruflichen Bildung. Die Mitgliedstaaten sollten
für die Unternehmen ein günstiges Umfeld sicherstellen, damit diese Lehrstellen
anbieten, und so der Übergang von der Ausbildung in die Beschäftigung
erleichtert wird. Investitionen in
das Humankapital durch allgemeine und berufliche Bildung erhöhen die
Produktivität Die Mitgliedstaaten haben daran
gearbeitet, Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots an qualifizierten
Arbeitskräften und zur Förderung der Erwachsenenbildung einzuführen. Einige
Länder haben Schritte unternommen, um ihre Systeme der primären, sekundären und
tertiären Bildung zu verbessern, andere haben ihre gesamte Bildungsstrategie
überarbeitet. Die Mitgliedstaaten müssen die Reform ihrer Berufsbildungssysteme
fortsetzen, um die Produktivität der Arbeitskräfte angesichts der sich rasch
verändernden Qualifikationsanforderungen zu verbessern. Steuer- und Leistungssysteme
sollten die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen Die Systeme für
Arbeitslosenleistungen sollten stärker an die Aktivierung und an
Stützungsmaßnahmen geknüpft sein und die Eingliederung Langzeitarbeitsloser in den
Arbeitsmarkt muss durch weitere Maßnahmen verstärkt werden. Die Mitgliedstaaten
sollten durch die Vereinfachung des Arbeitsrechts weiterhin das Problem
segmentierter Arbeitsmärkte angehen, in einigen Fällen auch intensiver als
bisher. Einige Reformen von Steuersystemen
wurden eingeleitet, um Negativanreize für eine Erwerbstätigkeit abzubauen;
gleichzeitig soll Arbeit geringer besteuert werden, damit Unternehmen junge
Arbeitslose und Langzeitarbeitslose (wieder) einstellen können. Mehrere
Mitgliedstaaten haben die Lohn- und Gehaltsfindungsmechanismen überarbeitet, um
die Lohnentwicklung stärker an die Produktivität anzugleichen und das
verfügbare Einkommen der Haushalte aufzubessern, mit besonderem Augenmerk auf
den Mindestlöhnen. Einige Mitgliedstaaten haben versucht, durch (befristete)
Einstellungen und Lohn- oder Sozialbeitragszuschüsse für Neueinstellungen
Arbeitsplätze zu schaffen. Modernisierung
der Sozialschutzsysteme Es wurden Maßnahmen zur Reform der
Ausrichtung der Sozialschutzsysteme eingeführt. Das Renteneintrittsalter wird
insgesamt erhöht und zwischen Männern und Frauen werden die diesbezüglichen
Unterschiede verringert. Die Mitgliedstaaten eröffnen nun Möglichkeiten zur
Verlängerung der Lebensarbeitszeit und zur Erhöhung der Rentenanwartschaften
durch einen Aufschub des Ruhestands. Die Sozialschutzsysteme aktivieren
diejenigen, denen der Arbeitsmarkt offensteht, schützen diejenigen, die die
geringsten Möglichkeiten haben, am Arbeitsmarkt teilzunehmen, und bieten den
Menschen Schutz vor Risiken in ihrem Leben. Die Mitgliedstaaten verstärken ihre
Anstrengungen, diejenigen zu erreichen, die von einem höheren Armutsrisiko
bedroht sind, vor allem Kinder und ältere Menschen. Schließlich wird bei der
Überprüfung der Gesundheitsausgaben nach Möglichkeiten gesucht, die Effizienz
der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu steigern und das
Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern. 1. ARBEITSMARKTTRENDS UND SOZIALE
ENTWICKLUNGEN SOWIE HERAUSFORDERUNGEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION Die
Arbeitslosigkeit ist langsam rückläufig, bleibt aber in der EU-28 auf hohem
Niveau. Von 2004 bis 2008 war die
Arbeitslosenquote um mehr als 2 Prozentpunkte gesunken, doch die
Wirtschafts- und Finanzkrise hat zu einer gravierenden Verschlechterung geführt
(Schaubild 1). Zwischen 2008 und 2013 ist die Arbeitslosenquote
saisonbereinigt in der EU-28 von 7,0 % auf 10,8 % angestiegen.
Aktuellere Zahlen von Eurostat zeigen, dass die Arbeitslosenquote seitdem
wieder rückläufig und im September 2014 auf 10,1 % gefallen ist (11,5 %
im ER-18). Dies ist der niedrigste Wert seit Februar 2012, und ein
unveränderter Stand gegenüber August 2014. Diese Quote entspricht einer
absoluten Zahl von 24,6 Millionen Arbeitslosen; ein Jahr zuvor waren es
noch 26,4 Millionen. Betrachtet man die Entwicklung bei verschiedenen
Gruppen auf dem Arbeitsmarkt über einen längeren Zeitraum, so wird erkennbar,
dass die Jugendarbeitslosenquote deutlich über dem Durchschnitt liegt und
stärker von der Konjunktur abhängig ist. Die Arbeitslosenquoten für
Geringqualifizierte liegen ebenfalls deutlich höher.[2]
Bei den älteren Arbeitskräften sind die Arbeitslosenquoten recht niedrig, aber
für diese Gruppe ist es im Allgemeinen auch schwieriger, aus der
Arbeitslosigkeit wieder eine Arbeit zu finden. Seit 2009 sind die Arbeitslosenquoten
bei Männern und Frauen fast gleich. Schaubild 1:
Entwicklung der Arbeitslosenquoten in der EU-28 zwischen 2004 und 2013
(Jahreswerte) - insgesamt, junge Menschen, ältere Arbeitskräfte,
Geringqualifizierte und Frauen Quelle:
Eurostat Die
Arbeitslosigkeit entwickelt sich in der EU nach wie vor sehr unterschiedlich,
die Unterschiede werden aber nicht mehr größer. Im
September 2014 reichte die Spanne der Arbeitslosenquoten von 5,0 % in
Deutschland und 5,1 % in Österreich bis zu 24,0 % in Spanien und 26,4 %
(Zahlen von Juli) in Griechenland. Im letzten Jahr ging die Arbeitslosigkeit in
21 Mitgliedstaaten zurück; in einem Land blieb sie gleich, in sechs stieg
sie an. Am stärksten geschrumpft sind die Quoten in Spanien, Kroatien, Ungarn
und Portugal. In sechs Mitgliedstaaten war ein weiterer Anstieg zu verzeichnen
(Frankreich, Italien, Litauen, Luxemburg, Österreich und Finnland). Die
Langzeitarbeitslosigkeit nimmt weiter zu.
Zwischen 2010 und 2013 ist die Langzeitarbeitslosenquote in der EU-28 von 3,9 %
auf 5,1 % angestiegen. Besonders negativ war die Entwicklung in
Griechenland und Spanien, in geringerem Umfang auch in Zypern, während in den
drei baltischen Staaten wesentliche Verbesserungen zu verzeichnen waren. Im
Laufe des vergangenen Jahres ist der Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit an der
Arbeitslosigkeit insgesamt in der EU-28 von 45,3 % auf 48,7 %
gestiegen (im ER-18 von 47,5 % auf 51,5 %). Von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind Männer, junge Menschen
und Geringqualifizierte stärker als andere Gruppen auf dem Arbeitsmarkt, vor
allem in Berufen und Sektoren von abnehmender Bedeutung. Der Gesamtzustand der
Wirtschaft ist weiterhin entscheidend für die Höhe der Langzeitarbeitslosigkeit
und die Zu- und Abnahme, in einigen Mitgliedstaaten (etwa Finnland, Niederlande
und Schweden) gibt es aber auch starke länderspezifische Effekte, die dafür
sorgen, dass ein hoher Anteil wieder eine Beschäftigung findet, was in anderen,
beispielsweise Bulgarien, Griechenland und Slowakei, nicht der Fall ist. Generell
war einer von fünf Langzeitarbeitslosen in der EU nie erwerbstätig und drei von
vier sind unter 35 Jahre; hier entsteht die Gefahr einer Marginalisierung.[3] Schaubild 2:
Langzeitarbeitslosenquoten in % der Erwerbsbevölkerung (EU-28 und
Mitgliedstaaten), 2010 und 2013
Quelle:
Eurostat Die
Jugendarbeitslosigkeit bleibt sehr hoch, aber es zeichnet sich eine
Verbesserung ab. Im September 2014 lag
die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen (15-24 Jahre) in der EU-28 bei 21,6 %,
1,9 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Bei den Werten besteht eine
breite Streuung zwischen den Mitgliedstaaten: Sie reichten von 7,6 % in
Deutschland und 9,1 % in Österreich bis zu 50,7 % in Griechenland
(Juli 2014) und 53,7 % in Spanien. Diese Spanne ist inzwischen nicht
mehr gewachsen, doch sie ist weiterhin sehr groß. Der
Anteil junger Menschen (15-24 Jahre), die weder in Arbeit noch in Ausbildung
sind (NEET) ist nach wie vor hoch, obwohl im
ersten Quartal 2014 nahezu 70 % der jungen Menschen in der EU einen Platz
im Bildungssystem hatten. In vielen Mitgliedstaaten liegen die
NEET-Quoten deutlich über den niedrigsten Werten, die seit 2008 ausgewiesen
wurden, und bleiben nahe am oberen Rand. Dies trifft vor allem auf die
Mitgliedstaaten mit den höchsten Quoten zu, beispielsweise Bulgarien, Zypern,
Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien und Rumänien. Eher niedrige Quoten,
die auch noch sinken, sind in Österreich, Deutschland, Dänemark, Luxemburg, den
Niederlanden und Schweden zu finden. In den allermeisten Mitgliedstaaten lagen die
Werte 2013 über 10 %. Bei den Frauen ist die NEET-Quote etwas höher als
bei den Männern: Im Jahr 2013 betrug der jeweilige Wert 13,2 % bzw. 12,7 %
(Gesamtwert: 13,0 %). Das NEET-Phänomen ist in erster Linie auf einen
Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit zurückzuführen, aber auch auf eine
Inaktivität, die dadurch bedingt ist, dass sich die Betroffenen nicht in einer
schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. In einigen Mitgliedstaaten
(Bulgarien, Rumänien, Italien) liegt die Quote dieser NEET über 10 %. Die
Quoten der frühen Schulabgänger sinken allmählich, womit das Ziel näher rückt,
bis 2020 weniger als 10 % Schulabbrecher zu haben. Im
Jahr 2013 sank der Anteil der Schulabgänger ohne berufs- oder
studienqualifizierenden Abschluss auf 12,0 % gegenüber 12,7 % im Jahr
zuvor; Schüler waren davon stärker betroffen (13,6 %) als Schülerinnen (10,2 %).
Der frühzeitige Abgang aus berufs- oder studienqualifizierender Bildung ist
aber nach wie vor ein ernstzunehmendes Problem, da rund 5 Millionen
Menschen betroffen sind; mehr als 40 % davon sind ohne Arbeit. In 18
Mitgliedstaaten lag die Quote 2013 unter dem Ziel von 10 %, das in der
Strategie Europa 2020 festgesetzt wurde. Die höchsten Quoten verzeichneten
Spanien und Malta mit Werten von über 20 %. Europa
macht gute Fortschritte hin zu der für 2020 festgesetzten Quote von mindestens 40 %
tertiären Bildungsabschlüssen. 2013 lag die
Hochschulabschlussquote bei 36,9 %, 1,2 Prozentpunkte über dem
Vorjahr. Die höchsten Quoten (über 50 %) finden sich in Irland, Litauen
und Luxemburg. In der EU machen insgesamt mehr Frauen (39,9 %) einen
Hochschulabschluss als Männer (31,5 %). Schaubild 3: NEET-Quoten für EU-28 und Mitgliedstaaten im
zweiten Quartal 2014 mit den höchsten und den niedrigsten Werten seit 2008 Quelle:
Eurostat (AKE, Daten nicht saisonbereinigt, Durchschnitt von 4 Quartalen
bis zum 2. Quartal 2014, Berechnungen der GD EMPL) Die
Erwerbsquoten sind in der Krise in den meisten Mitgliedstaaten stabil geblieben,
in erster Linie wegen der steigenden Erwerbsquoten bei älteren Arbeitskräften (55-64
Jahre) und Frauen. Von 2008 (1. Quartal) bis 2014 (1. Quartal) hat
sich die Erwerbsquote der 15- bis 64-Jährigen in der EU-28 von 70,3 % auf 72,0 %
erhöht, allerdings gab es hier deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Die
stärksten Zuwächse wurden in der Tschechischen Republik, Ungarn, Litauen,
Luxemburg, Malta und Polen erzielt; am stärksten geschrumpft sind die Quoten in
Dänemark (jedoch ausgehend von einem hohen Stand) und Irland. Die
Frauenerwerbsquote hat sich zwar im Zeitverlauf verbessert, doch besteht immer
noch eine deutliche Kluft zur Männererwerbsquote: Im ersten Quartal 2014 betrug
dieser Abstand 11,7 Prozentpunkte (bei einer Männererwerbsquote von 77,9 %
und einer Frauenerwerbsquote von 66,2 %). Besonders ausgeprägt ist das
Geschlechtergefälle bei den Erwerbsquoten in Griechenland und Italien. Einige
andere Mitgliedstaaten wie Österreich, Deutschland und die Niederlande verfügen
über eine hohe Frauenerwerbsbeteiligung; dort ist auch die Teilzeitbeschäftigung
von Frauen stark verbreitet. Die
EU-Beschäftigungsquote zeigt weiterhin einen negativen Trend, und es müsste
eine deutliche Umkehr erfolgen, wenn das Kernziel von Europa 2020, 75 %
für Frauen und Männer im Alter von 20 bis 64 Jahren, erreicht werden soll.
Seit Beginn der Krise ist die Beschäftigungsquote in der EU-28 um fast 1,5 Prozentpunkte
gefallen, von einem Höchstwert 2008 auf 68,4 % im ersten Quartal 2014. In
den einzelnen Mitgliedstaaten verlief die Entwicklung sehr unterschiedlich
(Schaubild 4). Zwischen dem ersten Quartal 2008 und dem ersten Quartal 2013
war das Beschäftigungswachstum in mehreren südeuropäischen Ländern, den
baltischen Staaten, Bulgarien und Irland stark negativ. Ein starker Zuwachs war
in Luxemburg und Malta zu verzeichnen, ein geringerer Anstieg auch in
Deutschland. Im vergangenen Jahr waren die Entwicklungen moderater, und auch in
mehreren Ländern, die in den Jahren davor schlechte Zahlen hatten, nahm die
Beschäftigung zu. Die
Entwicklung der Beschäftigungslage war uneinheitlich. Die
Männerbeschäftigungsquote (20-64 Jahre) ist zwischen 2008 (1. Quartal)
und 2014 (1. Quartal) um mehr als 3 Prozentpunkte gesunken (von 77,4 %
auf 77,0 %), während die Erwerbstätigenquote der Frauen nur geringfügig
zurückgegangen ist und im letzten Jahr sogar etwas (0,8 %) zugenommen hat.
Recht deutliche Zuwächse wurden bei den älteren Arbeitskräften beobachtet (um 6,2 Prozentpunkte
seit dem 1. Quartal 2008 auf 50,9 % Anfang des Jahres 2014 mit
spürbaren Zuwächsen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Ungarn, Italien,
Luxemburg, den Niederlanden und Polen), insbesondere bei älteren Frauen (8,4 Prozentpunkte).
Die größten Beschäftigungsrückgänge waren bei den geringer qualifizierten
Arbeitskräften zu verzeichnen, bei den Personen mit mittlerem und mit hohem
Bildungsstand war die Beschäftigungsentwicklung mehr oder weniger gleich. Bei
den Arbeitskräften aus Drittstaaten (20-64 Jahre) sank die
Beschäftigungsquote in der EU‑28 zwischen 2008 (1. Quartal) und 2014
(1. Quartal) von 62,4 % auf 55,4 %. Was die
Beschäftigungsentwicklung in den einzelnen Branchen angeht, so nimmt der Anteil
des Dienstleistungssektors weiterhin zu, auf Kosten der Beschäftigung in
Industrie und Landwirtschaft. Derzeit beträgt der jeweilige Anteil etwa 72,5 %,
22,5 % und 5 %. Die Krise hat sich zwar nachteilig auf die
unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse ausgewirkt, doch entfiel die Hauptlast
bei der Anpassung auf die befristeten Stellen (Nichtverlängerung von
Verträgen). Die Vollzeitbeschäftigung schließlich ist zwischen 2008 (1.
Quartal) und 2014 (1. Quartal) um 8,1 Millionen zurückgegangen. Umgekehrt hat die Zahl der
Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren stetig zugenommen, und
zwar um 4 Millionen seit dem ersten Quartal 2008. Schaubild 4:
Beschäftigungswachstum (Zahl der 20- bis 64-Jährigen in Beschäftigung) seit dem
1. Quartal 2008 nach Mitgliedstaaten
Quelle: Eurostat und
Berechnungen der GD EMPL Es
ist eine geringfügige Verbesserung der Beschäftigungslage zu erwarten,
hauptsächlich aufgrund des prognostizierten BIP-Wachstums.
Mittelfristig werden mehrere Trends für weitere
Stellenzuwächse sorgen, insbesondere in bestimmten Branchen[4].
Der technologische Fortschritt wird zur Schaffung von Stellen im IKT-Sektor
führen (bis 2015 wird mit 900 000 freien Stellen für IKT-Fachleute
gerechnet), und infolge der alternden Gesellschaft dürfte trotz der derzeitigen
Einschränkungen bei den öffentlichen Gesundheitsausgaben die Nachfrage nach
Gesundheitsfachkräften und gesundheitsbezogenen Dienstleistungen mittelfristig
steigen. Außerdem könnte die Ökologisierung der Wirtschaft mehr „grüne“
Arbeitsplätze schaffen.[5]
Auch in anderen hoch technologisierten Branchen wie dem Verkehrssektor
müssen angesichts der im Luft- und Personenverkehr verzeichneten Zuwächse sowie
des hohen Anteils älterer Beschäftigter, die bis 2020 voraussichtlich aus dem
Erwerbsleben ausscheiden werden, in erheblichem Umfang Arbeitskräfte mit
mittlerem bis hohem Qualifikationsniveau eingestellt werden. Die kleinen und mittleren Unternehmen gelten seit jeher als Motor
des Beschäftigungswachstums; einige
Untersuchungen zeigen, dass zwischen 2002 und 2010 85 % der neuen
Arbeitsplätze in der EU von KMU geschaffen wurden. Allerdings ging die Zahl der
Arbeitsplätze in KMU in der EU zwischen 2010 und 2013 um 0,5 % zurück.
Ohne die Baubranche, in der 2008 jeder siebte Arbeitnehmer in einem KMU
beschäftigt war, ergibt sich ein leichter Zuwachs um 0,3 %, der allerdings
von einem 2 %igen Anstieg in großen Unternehmen in den Schatten gestellt
wird. Außerhalb des Finanzsektors ist in vielen Mitgliedstaaten die
Kreditversorgung weiterhin problematisch, was sowohl auf angebots- als auch auf
nachfrageseitige Faktoren zurückzuführen ist, wozu auch die Umstrukturierung
von Sektoren und die Bereinigung der Darlehensbestände im Gefolge der
Finanzkrise zählen. Zudem bleiben die Kreditzinsen der Banken in den stark von
der Krise betroffenen Mitgliedstaaten trotz der jüngsten EZB-Aktionen hoch, was
vor allem KMU trifft. Der begrenzte Zugang zu Finanzmitteln könnte auch Unternehmensgründungen
bremsen, was bedenklich ist, weil bei den KMU junge Unternehmen eindeutig einen
großen Anteil am Netto-Beschäftigungswachstum haben. Die fehlende Dynamik bei
den Neueinstellungen in KMU seit 2010 zeigt, welche Wirkung geeignete Lösungen
für Probleme des Finanzsektors auf die Beschäftigungslage haben könnten.
Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen haben auch eine deutlich
beschäftigungswirksame Komponente. Die
Segmentierung auf dem Arbeitsmarkt ist in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor
beträchtlich. Bei den jungen Menschen ist der
Anteil sowohl der befristeten als auch der Teilzeitbeschäftigung mit 42,4 %
bzw. 31,9 % (der Gesamtbeschäftigung) im ersten Quartal 2014 hoch. In der
erwerbstätigen Bevölkerung insgesamt war der Anteil der befristeten bzw. der
Teilzeitbeschäftigung dagegen mit 13 % bzw. 19 % sehr viel niedriger.
Frauen sind bei der Teilzeitbeschäftigung übermäßig stark vertreten. Im ersten
Quartal 2014 lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigung bei den Frauen bei 32 %
gegenüber 8,3 % bei den Männern; in Österreich, Belgien, Deutschland, den
Niederlanden und dem Vereinigten Königreich sind über 40 % der Frauen
teilzeitbeschäftigt. Im derzeitigen makroökonomischen Kontext können befristete
und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die in einem gewissen Umfang
unfreiwillig eingegangen werden[6],
zur Schaffung von Stellen beitragen; mittel- bis langfristig können sie den Weg
in ein unbefristetes und/oder Vollzeitbeschäftigungsverhältnis ebnen
(beispielsweise bei jungen Menschen). Ein weiteres Indiz für die Segmentierung
sind die weiterhin bestehenden Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der
Entlohnung und der geringe Prozentsatz der Übergänge von einem nur geringen
Schutz bietenden hin zu einem sichereren Arbeitsvertrag. In
mehreren Mitgliedstaaten hat sich die Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf
dem Arbeitsmarkt verschlechtert. Die Zahl der
offenen Stellen hat sich in den letzten Jahren im Schnitt kaum verändert, aber
die Arbeitslosigkeit ist gestiegen, was auf eine größere Kluft zwischen Angebot
und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt hindeutet. Die Beveridge-Kurve
(Schaubild 5) deutet darauf hin, dass die strukturelle Arbeitslosigkeit
etwa seit Mitte 2011 zunimmt.[7]
Betrachtet man die Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten, so zeigt sich
eine Verschlechterung der Abstimmung in den meisten Mitgliedstaaten; vor allem
Deutschland ist jedoch davon ausgenommen. Der negativen Gesamtentwicklung
liegen in erster Linie negative Schocks bei der Nachfrage nach Arbeitskräften
und eine zunehmende Diskrepanz zwischen den nachgefragten und den angebotenen
Qualifikationen zugrunde[8],
was ein Zeichen dafür ist, dass der Mangel an Arbeitsmarktchancen in Verbindung
mit der Wirtschaftskrise zu Hysterese-Effekten führt, die durch Investitionen
in das Humankapital und eine wirksamere Anpassung an die
Arbeitsmarkterfordernisse aufgefangen werden müssen. Schaubild 5: Beveridge-Kurve, EU-28, 1. Quartal
2008-1. Quartal 2014
Quelle:
Eurostat; Anmerkung: Der Arbeitskräftemangelindikator (vertikale Achse) beruht
auf Daten aus einer EU-Unternehmensumfrage (% der Unternehmen des
verarbeitenden Gewerbes, die einen Arbeitskräftemangel als
produktionsbegrenzenden Faktor anführen). Die
steigenden Arbeitslosenzahlen in der Krise, der zunehmende Anteil der Langzeitarbeitslosen
und der sich dadurch vergrößernde Abstand zwischen Qualifikationsangebot und
-nachfrage sind schwer zu bewältigende Aufgaben für eine aktive
Arbeitsmarktpolitik und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Die
Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU bleibt relativ niedrig,
vor allem im Verhältnis zur Gesamtgröße des EU-Arbeitsmarkts. Jeder vierte
EU-Bürger könnte sich zwar vorstellen, in den nächsten zehn Jahren in einem
anderen EU-Land zu arbeiten, aber bis 2013 wohnten nur 3,3 % der
Erwerbspersonen in der EU in einem anderen Mitgliedstaat. Zwischen den
einzelnen Ländern sind die Unterschiede jedoch recht groß (Schaubild 6).
Wegen der ausgesprochen unterschiedlichen Arbeitslosenquoten in den
EU-Mitgliedstaaten hat sich eine steigende Zahl mobilitätswilliger Personen
seit 2011 teilweise in einer Zunahme der Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten
niedergeschlagen, aber nur in begrenztem Umfang und nicht in dem Maße, wie es
nötig wäre, um die enormen Ungleichgewichte auf den EU-Arbeitsmärkten wirklich
ausgleichen zu können.[9] Schaubild 6:
Mobilitätsquote nach Mitgliedstaat und Dauer des Aufenthalts, 2013
Quelle: „Key
Features“, GD EMPL; Anmerkung: Die Mobilitätsquote ist der prozentuale Anteil
der 2013 in einem anderen Mitgliedstaat lebenden Bürger im erwerbsfähigen Alter
an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter im Land der Staatsangehörigkeit. Die
Zahlen für MT und SI sind zu klein, um zuverlässig zu sein. Die Zahlen für CY,
DK, EE, FI, LU und SE sind wegen der geringen Stichprobengröße nicht
zuverlässig. Das
Qualifikationsangebot muss weiter verbessert werden. Mehrere
Trends, insbesondere die Globalisierung und der (mit einer vermehrten Nachfrage
nach Fachkräften einhergehende) technologische Wandel, haben die relative
Nachfrage nach unterschiedlichen Qualifikationsniveaus sukzessiv verändert.
Zudem ist bei der relativen Bedeutung der verschiedener Kompetenzarten ein
Wandel eingetreten: Sowohl IKT-Fachkompetenz als auch Sozialkompetenzen wie
Kommunikationsfähigkeit gewinnen in zahlreichen Berufen an Bedeutung. Obwohl
sich das Ausbildungsniveau im Zeitverlauf im Durchschnitt verbessert hat, sind
die Qualifikationen der Arbeitskräfte hinter dem Qualifikationsbedarf
zurückgeblieben. Aufgrund dieser Änderungen bei der relativen Nachfrage nach
und dem relativen Angebot an Qualifikationen haben hochqualifizierte
Arbeitskräfte bessere Beschäftigungschancen als Personen mit mittlerer und
geringer Qualifikation. Nach Arbeitsmarktprognosen soll sich dieser Trend in
den kommenden Jahren fortsetzen.[10] Das
Wachstumspotenzial Europas ist durch strukturelle Schwächen bei der
Qualifikationsgrundlage gefährdet. Aktuellen Daten
zufolge[11]
haben rund 20 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ein nur sehr
geringes Qualifikationsniveau; in einigen Ländern (Spanien, Italien) ist dieser
Anteil sogar noch höher. Nur einige wenige Länder (Estland, Finnland,
Niederlande und Schweden) verfügen über einen hohen Anteil an Arbeitskräften
mit sehr hohem Qualifikationsniveau, und die meisten europäischen Länder reichen
nicht an die Spitzenreiter außerhalb Europas (wie Japan oder Australien) heran.
Die Daten über die Staatsausgaben bestätigen, dass Lücken bei den Investitionen
in Humankapital immer wahrscheinlicher werden. Europa investiert nicht
wirkungsvoll genug in Bildung und Qualifikation – dies gefährdet mittelfristig
seine Wettbewerbsposition wie auch die Beschäftigungsfähigkeit seiner
Arbeitskräfte. 19 Mitgliedstaaten haben ihre Bildungsaufwendungen real
gekürzt, 14 Mitgliedstaaten haben den für die Bildung aufgewandten Anteil
des BIP gesenkt. Die
Lohnentwicklung trägt inzwischen zum notwendigen Ausgleich von
Ungleichgewichten bei. Im Vorfeld der Krise
sind die nominalen Lohnstückkosten in mehreren Mitgliedstaaten erheblich
gestiegen, vor allem in Lettland und Rumänien, in geringerem Umfang in Estland,
Litauen, Bulgarien und Irland (Schaubild 7). Als Reaktion auf die Krise
war die Entwicklung der nominalen Lohnstückkosten in diesen Ländern seit 2009
deutlich moderater, ausgenommen Bulgarien; in Irland, Litauen und Lettland
wurde sie sogar negativ, in Rumänien ist sie nur ganz leicht positiv. Auch in
Griechenland und Spanien sind die nominalen Lohnstückkosten nach der Krise
gefallen, nachdem sie in den Jahren davor gestiegen waren. Deutschland zeigt
ein anderes Muster: Es ist der einzige Mitgliedstaat, in dem die nominalen
Lohnstückkosten vor der Krise rückläufig waren (wenn auch nur leicht) und in
den letzten Jahren wieder gestiegen sind. Gemäßigt verlief die Entwicklung der
nominalen Lohnstückkosten vor allem auch in Belgien, Schweden, den
Niederlanden, Österreich und Finnland (vor der Krise war der Anstieg deutlich
ausgeprägter). Die Trendumkehr in „Krisenländern“ einerseits und
„Überschussländern“ andererseits hat den Abbau der außenwirtschaftlichen
Ungleichgewichte gestützt, der vor allem im Euro-Raum erforderlich war. Die
Lohnentwicklung muss auch weiterhin im Einklang mit der Notwendigkeit erfolgen,
außenwirtschaftliche Ungleichgewichte auszutarieren und die Arbeitslosigkeit zu
senken, sowie langfristig den Produktivitätsgewinnen entsprechen. Wenn sie
anhalten, können die kürzlich erfolgten Lohnerhöhungen in Überschussländern die
insgesamt defizitäre aggregierte Nachfrage stärken.[12]
Schaubild 7:
Nominale Lohnstückkosten in der EU-28, durchschnittliche Veränderungen im
Jahresvergleich, 2003-2008 und 2009-2013
Quelle: Eurostat
und Berechnungen der GD EMPL Die
Senkung der Lohnstückkosten und die Lohnzurückhaltung haben sich nur langsam
und unvollständig in niedrigeren Preisen niedergeschlagen.
Diese unvollständige Weitergabe lässt sich zum Teil durch gleichzeitige
Anhebungen der indirekten Steuern und der regulierten Preise im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung erklären.[13]
Der Rückgang der nominalen Lohnstückkosten bei trägen Preisen hat in mehreren
Mitgliedstaaten zu sinkenden Lohnquoten geführt, vor allem in Griechenland,
Spanien, Irland und Portugal. Mit den daraus resultierenden höheren
Gewinnspannen ging (bisher) keine parallele Erhöhung der Investitionen einher. In
vielen Mitgliedstaaten ist die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit nach wie
vor hoch. Zahlreiche Mitgliedstaaten sind
weiterhin mit dem großen Problem einer hohen und in einigen Fällen steigenden
Steuer- und Abgabenbelastung konfrontiert, insbesondere für Niedrig- und
Zweitverdiener. So wurde dieser sogenannte Steuerkeil bei den Niedrigverdienern
(67 % des Durchschnittslohns) zwischen 2008 und 2010 in den meisten
Ländern kleiner, bevor er sich in den drei darauf folgenden Jahren in fast
allen Mitgliedstaaten wieder vergrößerte. Im Jahr 2013 reichten die Werte von 20 %
oder weniger in Malta (2012) und Irland bis über 45 % in Belgien,
Deutschland, Frankreich und Ungarn. Die
Änderungen der Steuer- und Abgabenbelastung insgesamt waren in erster Linie auf
die Einkommenssteuer zurückzuführen, bei der in 15 von 21 Mitgliedstaaten
Erhöhungen zu beobachten waren (Schaubild 8). Besonders stark angehoben wurde
die Einkommenssteuer (zumindest für die im folgenden Schaubild dargestellten
Haushalte und bei 67 % des Durchschnittslohns) in Portugal und Ungarn, im
Vereinigten Königreich und in Griechenland wurde sie deutlich gesenkt. Nimmt
man die Einkommenssteuer und die von den Arbeitnehmern zu entrichtenden
Sozialabgaben zusammen, so hat sich die Belastung der Arbeitnehmer in 10 Mitgliedstaaten
erhöht; die Arbeitgeber waren weniger stark betroffen (ihre Steuerbelastung
nahm in 3 Mitgliedstaaten zu). Insgesamt ist die Höhe der von den
Arbeitgebern zu entrichtenden Sozialabgaben in den meisten Mitgliedstaaten mit
wenigen Ausnahmen mehr oder weniger stabil geblieben; in Polen und der Slowakei
sind sie relativ stark gestiegen, während sie in Frankreich gleichzeitig
deutlich gesenkt wurden. Schaubild 8: Änderungen der Steuer-
und Abgabenbelastung insgesamt zwischen 2011 und 2013, aufgeschlüsselt nach
Bestandteilen (67 % des Durchschnittslohns, ledige Person, kein Kind)
Quelle: Steuer- und
Leistungsdatenbank der Europäischen Kommission und der OECD Anmerkung: Daten
für Länder, die nicht der OECD angehören (BG, CY, HR, LV, LT, MT und RO), sind
nicht verfügbar. Die
Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit stellt einige Mitgliedstaaten
vor Probleme. Es gibt verschiedene
Formen der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit, von der nicht angemeldeten
Arbeit in einem registrierten Unternehmen bis zur Schwarzarbeit von Selbständigen;
Geschäfte mit illegalen Waren oder Dienstleistungen zählen nicht dazu. Die
nicht angemeldete Erwerbstätigkeit hat mehrere negative Auswirkungen. Aus
makroökonomischer Sicht führt sie zu verminderten Steuereinnahmen (Einkommens-
und Mehrwertsteuer) und untergräbt die Finanzierung der Systeme der sozialen
Sicherheit. Unter mikroökonomischen Gesichtspunkten führen nicht angemeldete
Erwerbstätigkeit und andere atypische Formen der Beschäftigung wie
Scheinselbstständigkeit zu einer Verzerrung des fairen Wettbewerbs unter den
Unternehmen und öffnen dem Sozialdumping Tür und Tor, was die Schaffung
regulärer Arbeitsplätze mit vollständigem Sozialschutz beeinträchtigt. Weitere
Folgen sind Produktionsineffizienzen, da nicht angemeldete Unternehmen
gewöhnlich auf die Inanspruchnahme regulärer Dienstleistungen und Inputs
(z. B. Darlehen) verzichten und kein Wachstum verzeichnen. Auch wenn an
uneingeschränkt verlässliche Daten zum Ausmaß der Schattenwirtschaft und der
nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit bisher nur schwer heranzukommen ist, lässt
sich an den Rohdaten ablesen, dass einige Mitgliedstaaten mit diesem Problem
konfrontiert sind.[14]
Zudem könnte die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit aufgrund mehrerer
sozioökonomischer Trends wie etwa sektoraler Umschichtungen und
Internationalisierung der Wirtschaft, Rückgang traditioneller
Beschäftigungsformen und sozialer Not in einigen Mitgliedstaaten an Umfang
zunehmen. Wirtschaftliche
Entwicklungen betreffen im Allgemeinen unterschiedliche Teile der Bevölkerung
in unterschiedlicher Weise, aber in vielen Mitgliedstaaten hat die Ungleichheit
zugenommen. Das Verhältnis des obersten zum
untersten Einkommensquintil (S80/S20)[15]
in der EU ist zwar zwischen 2008 und 2013 im Durchschnitt stabil geblieben,
doch geht die Spanne zwischen den Mitgliedstaaten weit und zunehmend weiter
auseinander (Schaubild 9). Zugenommen hat die Ungleichheit in den meisten
südlichen Mitgliedstaaten (Spanien, Griechenland, Italien, Zypern) sowie in
Kroatien, Estland, Dänemark, Ungarn und geringfügig in Irland und Österreich.
Auch wenn es in letzter Zeit Verbesserungen gab, bleibt die Ungleichheit ein
ernstes Problem in Bulgarien, Griechenland, Lettland, Rumänien, Spanien und
Litauen (siehe auch Schaubild V in Abschnitt 3). Schaubild 9:
Ungleichheit bei der Einkommensverteilung (Verhältnis des obersten zum
untersten Einkommensquintil, S80/S20), 2008-2012
Quelle: Eurostat, EU-SILC 2013;
bezogen auf das Einkommensjahr 2012. Anmerkung: * - Daten für 2011 (Daten für 2012
stehen für BE, DE, IE, EL, FR, HR, LU, NL, PT, RO, SE, UK noch nicht zur
Verfügung). Der
Anteil der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen ist deutlich
gestiegen, und die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten werden größer. Von
Beginn der Krise im Jahr 2008 bis 2012 ist die Zahl der von Armut oder sozialer
Ausgrenzung bedrohten Menschen in Europa um besorgniserregende 8,7 Millionen
gestiegen (ohne Kroatien) und hat 2012 einen Anteil von 25,1 % der
Bevölkerung in der EU-28 erreicht (Schaubild 10). Schaubild 10: Entwicklung der Quoten für das Armutsrisiko und das
Risiko sozialer Ausgrenzung 2008-2012
Quelle: Eurostat, EU-SILC 2013;
bezogen auf das Einkommensjahr 2012. Anmerkung: * - Daten für 2011 (Daten für 2012
stehen für BE, DE, IE, EL, FR, HR, LU, NL, PT, RO, SE, UK nicht zur Verfügung). Bei
der Armutsentwicklung bestehen grundlegende Unterschiede zwischen den
verschiedenen Altersgruppen. Insgesamt am stärksten
von der Krise betroffen ist die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter
(Schaubild 11; auch Schaubild IV in Abschnitt 3), hauptsächlich,
weil die Arbeitslosigkeit bzw. die Zahl der Haushalte mit niedriger
Erwerbsintensität sowie die Erwerbsarmut zugenommen haben. 2012 verfügten in
der EU‑28 rund 50 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter über
weniger als 60 % des nationalen Äquivalenzmedianeinkommens; 31,8 Millionen
(2013: 31,5 Millionen) waren von erheblicher materieller Deprivation
betroffen, und 10,9 % der Bevölkerung im Alter von 18 bis 59 Jahren
lebten 2012 in Haushalten ohne Erwerbseinkommen. Schaubild 11: Quote der von Armut oder sozialer Ausgrenzung
bedrohten Personen in der EU-28, Entwicklung seit 2005; insgesamt, Kinder,
Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und ältere Menschen
Quelle: Eurostat, EU-SILC. Anmerkung: 2005-2009 =
Durchschnittswert für EU-27; 2010-2012 = Durchschnittswert für EU-28; für 2013
liegen noch keine SILC-Daten vor. Ältere
Menschen (65+) waren relativ betrachtet weniger stark betroffen, da die
Armutsgefährdung und das Risiko der sozialen Ausgrenzung für sie in den meisten
Mitgliedstaaten geringer geworden sind; Frauen sind nach wie vor stärker von
Altersarmut betroffen als Männer. Diese relative Verbesserung der Ergebnisse
deutet jedoch nicht notwendigerweise auf eine Änderung beim Realeinkommen hin,
sondern ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass das Rentenniveau
weitgehend unverändert geblieben ist, während das Einkommen der
Erwerbsbevölkerung stagniert hat oder geschrumpft ist. Bei
Kindern hat die Gefährdung durch Armut und soziale Ausgrenzung durch die
Verschlechterung der Lage ihrer Eltern (zumeist im erwerbsfähigen Alter) seit 2008
zugenommen. Diese Verschlechterung gegenüber 2008
betrifft mehr als 20 Mitgliedstaaten, wobei Alleinerziehende fast doppelt
so stark von Armut und sozialer Ausgrenzug bedroht sind (EU-28: 47,8 % im
Jahr 2012) wie Familien mit zwei Erwachsenen (24,4 %). Ein deutlich
höheres Armutsrisiko bei den Alleinerziehenden ist in allen Mitgliedstaaten zu
beobachten: Dabei reichen die Werte von 35 % in Slowenien, Finnland und
Dänemark bis zu 78 % in Bulgarien. Auch Familien mit drei oder mehr
Kindern sind deutlich stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht (EU-28:
30,9 %) als die Bevölkerung insgesamt. Männer im erwerbsfähigen Alter sind
unmittelbarer von den krisenbedingt schlechteren Arbeitsmarktbedingungen
betroffen. Dennoch sind Frauen aufgrund erziehungs- oder pflegebedingter
Unterbrechungen ihrer Erwerbstätigkeit und (freiwilliger oder unfreiwilliger)
Teilzeitbeschäftigung nach wie vor stärker von (anhaltender) Armut und sozialer
Ausgrenzung bedroht als Männer. Für
Arbeitskräfte aus Drittstaaten (18- bis 64-Jährige) war die Gefährdung durch
Armut und soziale Ausgrenzung 2012 mit 48,9 % sehr viel höher als für
eigene Staatsangehörige (24,3 %). Damit ist der Wert von 2012 auf 2013 um 3 Prozentpunkte
angestiegen. Beim
verfügbaren Bruttoeinkommen der Haushalte konnte Ende 2013 im EU-Durchschnitt
eine reale Verbesserung erzielt werden,
nachdem über beinahe vier Jahre ein beständiger Rückgang zu beobachten war
(siehe auch Abschnitt 3 für eine eingehendere Analyse der Entwicklung beim
verfügbaren Bruttoeinkommen der Haushalte). Dies ist auf einen Anstieg der
Markteinkommen (Arbeitnehmerentgelt, Einkommen aus selbständiger Arbeit sowie
Vermögenseinkommen) zurückzuführen und wird durch einen Anstieg der den
Haushalten zur Verfügung gestellten Sozialleistungen gestützt.[16]
Es bleibt abzuwarten, ob die 2013 erzielte Verbesserung von Dauer ist, da die
Schaffung von Arbeitsplätzen noch zögerlich läuft, die Auswirkungen der Steuer-
und Leistungssysteme weiterhin gering sind und sich an den jüngsten Daten für 2014
ein weiterer Rückgang ablesen lässt (Schaubild 12). Schaubild 12: Beitrag der einzelnen Bestandteile
zum Wachstum des verfügbaren Bruttoeinkommens der Haushalte Quelle:
Eurostat – Sektorkonten Die
Verteilungswirkung der in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen in den
Steuer- und Leistungssystemen fiel in den einzelnen Ländern sehr
unterschiedlich aus[17]. So wirkten sich die Änderungen je nach
Ausgestaltung der Steuer- und Leistungssysteme unterschiedlich auf Haushalte
mit hohem und niedrigem Einkommen aus. In einigen wenigen Ländern wurde der
Lebensstandard insbesondere bei den Haushalten mit niedrigem Einkommen
zusätzlich durch die regressive Wirkung beeinträchtigt. Andere Mitgliedstaaten
schafften es durch bessere Berücksichtigung der Verteilungswirkung der
Änderungen in ihren Steuer- und Leistungssystemen, eine unverhältnismäßig
starke Beeinträchtigung der Haushalte mit niedrigem Einkommen zu verhindern.
Solche Unterschiede bei der Verteilungswirkung traten unabhängig von den
Unterschieden bei der Anpassung insgesamt auf. Nach
einer Spitze im Jahr 2009 sind die Zuwachsraten bei den Sozialaufwendungen seit
2011 negativ. Zu Beginn der Krise (bis 2009) war der
Anstieg der Sozialausgaben in erster Linie durch Aufwendungen zur Unterstützung
bei Arbeitslosigkeit, in geringerem Maße aber auch durch andere Leistungen
(insbesondere Renten und Gesundheitsleistungen) bedingt. Im Jahr 2010
schwächten sich die Zuwachsraten bei den Sozialausgaben ab, was auf das Einstellen
von Konjunkturmaßnahmen in Verbindung mit dem regulären Auslaufen der
automatischen Stabilisierung in sich wirtschaftlich erholenden Ländern
zurückzuführen ist. Seit 2011 sind die Sozialaufwendungen, insbesondere für
Sach- und Dienstleistungen, trotz einer weiteren Verschlechterung der
wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen geschrumpft (Schaubild 13).[18] Schaubild 13: Beiträge zum Wachstum der tatsächlichen öffentlichen
Sozialaufwendungen in der EU – Geld- und Sachleistungen (2001-2012)
Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen,
Berechnungen der GD EMPL Die
Krise hat auch die Struktur der Aufwendungen für den Sozialschutz verändert.
Die (realen) Aufwendungen für den Sozialschutz pro Einwohner sind in der EU-27
von 2007 bis 2011 um 8 % gestiegen (Schaubild 14). Die höchsten
Anteile an diesem Anstieg entfallen auf den Bereich Renten (44 % des
Gesamtzuwachses entfiel auf die Erhöhung von Renten und
Hinterbliebenenleistungen) und den Bereich Gesundheit und Invalidität (32 %).
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sind erheblich – in
vier Mitgliedstaaten stiegen die Gesamtaufwendungen für den Sozialschutz pro
Einwohner zwischen 2007 und 2011 um weniger als 5 %, während in sieben
Ländern Zuwächse von über 15 % verzeichnet wurden. Schaubild 14: Änderungen bei den Aufwendungen für
den Sozialschutz pro Einwohner im Zeitraum 2007-2011, nach Kategorien
Anmerkung: Anteil der
einzelnen Leistungskategorien am Gesamtanstieg der Sozialaufwendungen (pro
Einwohner zu konstanten Preisen des Jahres 2005); Quelle: ESSPROS In einigen Mitgliedstaaten ist der Zugang zur
Gesundheitsversorgung für Menschen in prekärer Lage und mit niedrigem Einkommen
auch weiterhin schwierig. Während der ungedeckte
Bedarf an ärztlicher Versorgung bei den Menschen im untersten Einkommensquintil
in der EU-27 insgesamt von 2008 bis 2012 nur moderat zunahm, wurde in Ländern
wie Finnland, Portugal und Griechenland ein erheblicher Anstieg verzeichnet
(Schaubild 15). Die höchsten Werte beim unerfüllten Bedarf an ärztlicher
Versorgung wurden 2012 in Lettland, Bulgarien und Rumänien registriert. In
Bulgarien wurde zwar der stärkste Rückgang verzeichnet (um 11,4 Prozentpunkte
zwischen 2008 und 2012), doch war der Anteil der Menschen, deren Bedarf an
ärztlicher Versorgung nicht gedeckt wurde, 2012 mit 16,9 % weiterhin sehr
hoch. Schaubild 15: Nicht erfüllter Bedarf an ärztlicher Versorgung,
unterstes Einkommensquintil, 2008-2012
Quelle: Eurostat, EU-SILC 2012. Anmerkung: Nicht
erfüllter Bedarf an ärztlicher Versorgung = zu teuer, Anfahrt zu weit oder
Wartezeit zu lang. * – Daten für 2011 (für BE, IE, LU und AT lagen keine Daten
für 2012 vor; bei HR und EU-28 fehlen die Daten für 2008). 2. UMSETZUNG
DER BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHEN LEITLINIEN: REFORMEN IN DEN BEREICHEN BESCHÄFTIGUNG
UND SOZIALPOLITIK Dieser Abschnitt[19]
gibt einen Überblick über die Reformen und Maßnahmen, die von den
Mitgliedstaaten in den vergangenen 12 Monaten eingeleitet wurden. Die
beschäftigungspolitischen Leitlinien[20]
liefern den Mitgliedstaaten eine stabile politische Orientierungshilfe für die
Bewältigung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Herausforderungen vor dem
Hintergrund der aktuellen Trends und mit Blick auf die Verwirklichung der
Europa-2020-Ziele (siehe Abschnitt 1). Im Jahreswachstumsbericht 2014
wurden die Prioritäten und politischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten
festgelegt, die ihre nationalen Reformprogramme im Rahmen des Europäischen
Semesters 2014 unterbreiteten. Die nationalen Reformprogramme wurden
entsprechend geprüft und der Rat formulierte auf der Grundlage der
Kommissionsvorschläge länderspezifische Empfehlungen. Der
Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz überprüfen die
Leistung und die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Probleme
anhand des Anzeigers für die Leistungen im Beschäftigungsbereich und des
Anzeigers für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes. Die anschließenden
politischen Reformen werden im Kontext des Europäischen Semesters 2015
bewertet. Der Europäische Sozialfonds
unterstützt durch Aktionen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – unter
besonderer Berücksichtigung der jungen Menschen – die Anstrengungen, die
unternommen werden, um die Europa-2020-Zielvorgaben zu erreichen; zu den
Maßnahmen gehören die Bereitstellung von Praktikums- und Lehrstellen, die eine
Umschulung und Weiterqualifizierung ermöglichen, die Unterstützung von
Ausbildungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und die
Förderung des Aufbaus von Verwaltungskapazitäten. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020
werden die enge Anlehnung des ESF und der anderen Struktur- und
Investitionsfonds an die politischen Prioritäten der Strategie Europa 2020
sowie der ergebnisorientierte Fokus der Fonds deren Rolle als finanzielle
Säulen der Strategie stärken. In allen in den nachstehenden
Abschnitten beschriebenen Bereichen sind Reformen durchgeführt worden.
Allerdings sind je nach Politikbereich und Mitgliedstaat unterschiedliche
Fortschritte zu verzeichnen. Weitere Anstrengungen sind daher erforderlich,
selbst wenn in zahlreichen Fällen die Wirkung der Reformen noch nicht voll
ersichtlich ist, da dies in der Regel Zeit braucht. Auch kann der „Wert“ der
einzelnen Reformen im Allgemeinen nicht isoliert beurteilt werden, da
möglicherweise mehrere Reformen gleichzeitig durchgeführt werden. Die
Mitgliedstaaten sollten deshalb entsprechende Kombinationswirkungen bei der
Ausgestaltung von Strategien und Reformen berücksichtigen. Im nachstehenden Kasten werden die
Bereiche skizziert, in denen auf dem Arbeitsmarkt ein Geschlechtergefälle
besteht, sowie die Reformmaßnahmen dargelegt, die zur Förderung der
Gleichstellung der Geschlechter beitragen können und die unter der jeweiligen
Leitlinie näher erläutert werden. Gleichstellung von
Frauen und Männern: Die Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt sind weiterhin
signifikant.[21]
Trotz Fortschritten gibt es weiterhin
ein großes Gefälle zwischen den Geschlechtern. Die
Beschäftigungsquote der Frauen ist nach wie vor deutlich niedriger als
diejenige der Männer (62,8 % vs. 74 %, Stand: Anfang 2014).
Ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten ist der Abstand bei der Beschäftigung noch
größer (18,3 Prozentpunkte im Jahr 2013). Außerdem erhalten Frauen 16 %
weniger Lohn je geleistete Arbeitsstunde. Das Geschlechtergefälle bei der
Beschäftigung in Verbindung mit den geleisteten Arbeitsstunden und dem Lohn
führt zu einem großen Geschlechtergefälle beim Gesamtverdienst (EU-weit 37 %).
Da sich der im Gesamtverdienst im Laufe des Lebens in der Rente widerspiegelt,
gibt es auch bei den Renten eine große Differenz zwischen Männern und Frauen
(durchschnittlich 39 %). Bei den über 55-Jährigen sind Frauen in allen
Mitgliedstaaten stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als Männer. Zugang zu bezahlbaren, hochwertigen
Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Langzeitpflegeleistungen und außerschulischer
Betreuung, flexiblen Arbeitsmodellen sowie geeigneten Urlaubsregelungen ist
auch weiterhin entscheidend, wenn es darum geht,
die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern und es Frauen und Männern zu
ermöglichen, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Zwar konnten
in der Mehrheit der Mitgliedstaaten seit 2005 Fortschritte bei der Annäherung
an die Barcelona-Zielvorgaben für die Kinderbetreuung erzielt werden; die
Betreuungsquote von 33 % bei Kindern unter drei Jahren wurde 2012[22]
aber lediglich in 9 Mitgliedstaaten und die 90%-Quote bei Kindern im Alter
von drei Jahren bis zum Einschulungsalter lediglich in 11 Staaten
erreicht. In einigen Mitgliedstaaten sind die Steuer- und Leistungssysteme
weiterhin so beschaffen, dass sie Frauen von der Aufnahme einer Beschäftigung
oder einer Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit eher abhalten, insbesondere
Zweitverdiener werden durch Fehlanreize abgehalten, eine Vollzeitbeschäftigung
aufzunehmen. Arbeitsmarktsegregation
und Geschlechterstereotype können bewirken, dass Frauen und Männer ihr
Potenzial nicht ausschöpfen können und dass Qualifikationsangebot und
-nachfrage nicht optimal aufeinander abgestimmt sind.
Frauen sind mittlerweile in der Aus- und Weiterbildung stärker vertreten als
Männer; sie sind jedoch nach wie vor in denjenigen Fachbereichen
überrepräsentiert, die mit dem traditionellen Rollenschema zusammenhängen, wie
Gesundheit und Soziales, Geistes- und Erziehungswissenschaften, während Bereiche
wie Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwissenschaften und Mathematik
weiterhin von Männern dominiert werden. Es
wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenerwerbsquote und zur Förderung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergriffen; in Bezug auf Umfang und
Zielsetzung fallen diese Maßnahmen in der EU jedoch unterschiedlich aus. Die
Mitgliedstaaten zielen mit ihren Maßnahmen beispielsweise auf einen (weiteren)
Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und/oder eine Änderung der Regelungen
für den Elternurlaub und eine flexible Arbeitszeit. In geringerem Umfang dienen
die Maßnahmen dazu, das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu verringern
oder steuerliche Fehlanreize abzubauen, die Frauen davon abhalten, berufstätig
zu bleiben oder eine Beschäftigung aufzunehmen. In einigen Mitgliedstaaten
zielen die Maßnahmen auf die Bekämpfung der Kinderarmut oder die Anpassung der
Leistungssysteme ab, wodurch Familien/Eltern (mit niedrigem Einkommen)
unterstützt werden sollen. In vielen Ländern wird auf eine (graduelle)
Angleichung des Renteneintrittsalters bei Frauen und Männern hingewirkt, doch
wird in einigen Fällen auch die Erwerbsbeteiligung älterer Frauen gefördert
oder der Erwerb von Rentenansprüchen angepasst. 2.1 Beschäftigungspolitische Leitlinie 7:
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit Die
Modernisierung der Beschäftigungsschutzbestimmungen in den Mitgliedstaaten
wurde auf verschiedenen Wegen fortgesetzt, um die Beschäftigungsdynamik zu
fördern und die Segmentierung zu bekämpfen.
Kroatien hat mit dem Erlass eines neuen Arbeitsgesetzes die zweite Phase seiner
Arbeitsrechtsreform eingeleitet; hiermit werden die Anwendung flexibler
Beschäftigungsverhältnisse (einschließlich Teilzeit-, Saison- und Leiharbeit)
erleichtert, die Arbeitszeitvorschriften gelockert und die Kündigungsregelungen
vereinfacht. Nachdem die Sozialpartner eine umfassende Vereinbarung getroffen
haben, wird in den Niederlanden derzeit die Vereinfachung der
Kündigungsregelungen umgesetzt: Die Abfindungszahlungen werden gekürzt und an
die Betriebszugehörigkeit statt an das Alter geknüpft, während gleichzeitig die
Bestimmungen über Zeitarbeit verschärft werden, um eine Segmentierung des
Arbeitsmarktes zu verhindern, und das System der Leistungen zur Unterstützung
bei Arbeitslosigkeit reformiert wird. In Spanien wurden die von Unternehmen zu
verwendenden Arbeitsverträge vereinfacht, die Verfahren für Massenentlassungen
klargestellt und Maßnahmen zur Förderung von Teilzeitbeschäftigung ergriffen (durch
beitragsgestützte Anreize und eine flexiblere Regelung für zusätzliche
Arbeitsstunden). Italien hat die Bedingungen für die Nutzung von Zeitarbeits-
und Ausbildungsverträgen durch Unternehmen gelockert; über eine umfassende
Reform der Beschäftigungsschutzbestimmungen und der aktiven
Arbeitsmarktmaßnahmen wird derzeit im Parlament beraten. Die Slowakei hat die
Dauer der Arbeitsleistungen, die außerhalb eines
Kernbeschäftigungsverhältnisses erbracht werden dürfen, auf ein Jahr beschränkt
(sogenannte Arbeitsvereinbarungen). Die
Fähigkeit der Mitgliedstaaten, die Frauenerwerbsquote deutlich anzuheben, ist
zu einem großen Teil an die Verfügbarkeit einer hochwertigen, bezahlbaren
Kinderbetreuung geknüpft. OECD-Daten bestätigen,
dass die Verfügbarkeit von Kinderbetreuung eine wesentliche Voraussetzung für
die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist. In mehreren Mitgliedstaaten wurden die
in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen fortgeführt, und/oder es wurden
zusätzliche Mittel für die Kinderbetreuung bereitgestellt (Österreich,
Deutschland, Irland, Malta und Polen); in anderen Ländern wiederum wurden in
jüngster Zeit neue Rechtsvorschriften oder Projekte auf den Weg gebracht
(Tschechische Republik, Slowakei). In Malta besteht seit April 2014 eine
kostenlose, umfassende Kinderbetreuung, die sich an Familien richtet, in denen
beide Eltern berufstätig sind. Hierbei werden die Kinder während der
Arbeitszeit der Eltern betreut; eine zusätzliche Stunde wird täglich für die
Anfahrt hinzugerechnet. Im Haushaltsplan 2014 wurde zudem die kostenlose
Betreuung von Kindern in Kindergärten und öffentlichen Grundschulen eingeplant,
die berufstätige Eltern an Schultagen nutzen können, wenn sie ihre Kinder
bereits eine Stunde vor Schulbeginn in der Schule absetzen möchten. In der Tschechischen Republik wurde das Gesetz
über Kindergruppen vom Parlament verabschiedet. Hiermit soll die Schaffung von
Kinderbetreuungseinrichtungen außerhalb des Netzes der staatlichen Kindergärten
vereinfacht werden; die Verzögerungen bei dem Projekt hatten sich auf mehrere
Jahre summiert. Mehrere
Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitsmodelle oder
zur Änderung der Regelungen für den Elternurlaub ergriffen
(Vereinigtes Königreich, Spanien, Polen, Deutschland und Finnland). Im Vereinigten
Königreich steht es seit 2014 allen Beschäftigten frei, ein flexibles
Arbeitsmodell zu wählen. In Polen wurde am 2. Mai 2014 im Rahmen der
Änderung des Gesetzes über Beschäftigungsförderung und
Arbeitsmarkteinrichtungen eine Beihilfe für Telearbeit eingeführt; hiermit soll
die Anstellung arbeitsloser Eltern, die (mindestens ein Kind unter 6 Jahren
betreuen und) auf den Arbeitsmarkt zurückkehren möchten, sowie von Menschen
gefördert werden, die ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, um einen Familienangehörigen
zu pflegen. In Italien wurden im Rahmen des derzeit erörterten „Jobs Act“
Vorschläge zur Änderung der Regelung über den Mutterschaftsurlaub vorgelegt. In
Deutschland bietet die im Januar 2015 in Kraft tretende Reform des
Elterngeldgesetzes Anreize für beide Elternteile, sich Kindererziehung und
Erwerbstätigkeit zu teilen. In
einer geringeren Zahl der Fälle zielten die Initiativen auf einen Abbau des
Lohngefälles zwischen Männern und Frauen ab.
In Österreich müssen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten seit 2013
und Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten seit 2014 Berichte über
Entgeltgleichheit veröffentlichen. Steuerrechtliche
Maßnahmen wurden in Italien im Rahmen des „Jobs
Act“ vorgeschlagen, und in Malta wurde die Steuergutschrift für Eltern
angehoben, die ihre Kinder in private Betreuungseinrichtungen schicken (von 1300
auf 2000 EUR). Im Vereinigten Königreich wird Arbeitnehmerfamilien ab 2015 ein
steuerfreier Zuschuss zu den Kosten für die Kinderbetreuung gewährt; dieses
System ersetzt die bestehenden Gutscheine bzw. die direkte Kostenübernahme. Die
hierfür in Frage kommenden Familien erhalten 20 % ihrer jährlichen
Ausgaben für die Kinderbetreuung bis zu einem Betrag von 10 000 GBP
pro Kind. Mehrere
Mitgliedstaaten haben die Lohn- und Gehaltsfindungsmechanismen mit dem Ziel
überarbeitet, die Lohnentwicklung stärker an die Produktivität anzugleichen.
Andere Mitgliedstaaten haben versucht, das verfügbare Einkommen der Haushalte
aufzubessern, mit besonderem Augenmerk auf den Mindestlöhnen.
In Deutschland wird am 1. Januar 2015 ein allgemeiner Mindestlohn von 8,50 EUR
pro Stunde eingeführt, wobei bis Ende 2016 noch gewisse Übergangsregelungen
gelten. Estland, Rumänien und die Slowakei haben ihren nationalen Mindestlohn
angehoben, um die Erwerbsarmut einzudämmen; im Vereinigten Königreich wurden
die Sanktionen für Arbeitgeber verschärft, die den nationalen Mindestlohn
missachten. In Österreich wurde die Verpflichtung des Arbeitgebers, den
kollektiv vereinbarten Mindestlohn in Stellenanzeigen anzugeben, auf alle
Branchen ausgeweitet, für die keine Kollektivvereinbarung gilt. In Portugal
wiederum wurden – im Rahmen weitreichender Reformen – bei öffentlichen
Bediensteten mit sehr hohem Einkommen die Bezüge gekürzt. Es
wurden einige Maßnahmen ergriffen, um die Steuer- und Abgabenbelastung des
Faktors Arbeit zu verringern, insbesondere in Bezug auf benachteiligte
Personen, und die Nachfrage nach Arbeitskräften und den Verbrauch anzukurbeln.
Belgien hat Maßnahmen erlassen, um die Sozialversicherungsbeiträge von
Niedrigverdienern zu senken, die Arbeitgeber in bestimmten Branchen von den
Sozialabgaben auf die Vergütung von Überstunden befreit und den Umfang der
Ausnahmeregelung bei der Quellensteuer für Arbeitnehmer ausgeweitet. Italien
hat die Einkommenssteuer für Niedrigverdiener für 2014 und die Sätze der von
den Arbeitgebern regional erhobenen Gewerbesteuer dauerhaft um 10 %
gesenkt. Die spanische Regierung hat den Vorschlag einer Steuerreform
angenommen, die 2015 und 2016 eingeleitet werden soll; diese sieht eine
Verringerung von sieben auf fünf Steuersätze, eine leichte Senkung der
Grenzsteuersätze und eine Erhöhung des Freibetrags vor. Die Slowakei hat die
Einkommensgrenze für eine Befreiung von den Sozialabgaben bei Studierenden
erhöht; Estland erhöht mit Wirkung vom 1. Januar 2015 den
Einkommenssteuerfreibetrag. Lettland hat im Zuge eines umfassenden Finanzpakets
insbesondere die steuerliche Belastung von Familien mit unterhaltsberechtigten
Personen gesenkt, indem es die entsprechenden Schwellen für die Befreiung von
Einkommenssteuer und Sozialabgaben angehoben hat. In Frankreich war es das
erste Jahr der Anwendung einer gehaltsbezogenen Steuergutschrift für
Unternehmen; 2015 sollen zusätzlich die von den Arbeitgebern zu entrichtenden
Sozialabgaben gesenkt werden, und es wurden Maßnahmen zur Senkung der
Einkommensbesteuerung von Median- und Niedrigverdienern beschlossen. Einige
Mitgliedstaaten haben ihre Anstrengungen zur Bekämpfung nicht angemeldeter
Erwerbstätigkeit verstärkt. In Slowenien wurden im
Rahmen von Änderungen am Gesetz zur Prävention nicht angemeldeter
Erwerbstätigkeit und am Beschäftigungsgesetz ein Gutscheinsystem für eine
private Nebenbeschäftigung eingeführt, die Zollbehörden in die Bekämpfung
illegaler Beschäftigung eingebunden und die Sanktionen (insbesondere im
Handwerksbereich) verschärft. Kroatien hat im August 2014 einen Ausschuss zur
Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit eingerichtet, der die
bestehenden Maßnahmen bewerten, ihre Umsetzung überwachen und notwendige
Anpassungen bzw. neue Maßnahmen vorschlagen soll. Mit
der Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie
wurde ein Anstoß zur Umsetzung einer mutigen Strukturreform gegeben, die
zahlreiche Aspekte der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen der Mitgliedstaaten
berührt. 2014 legten alle
Mitgliedstaaten ihre Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie vor und erörterten
sie mit der Kommission. Nun kommt es auf die Umsetzung an, ein
vielversprechender Anfang ist aber gemacht. Einige
Mitgliedstaaten arbeiten darauf hin, dass ihre öffentlichen Arbeitsverwaltungen
ihre Unterstützung für junge Menschen ausweiten. In
Belgien hat die öffentliche Arbeitsverwaltung der Region Brüssel Actiris
eine eigene Stelle für die Jugendgarantie eingerichtet, die jungen,
arbeitsuchend gemeldeten Menschen gezielt bei der Suche nach einer Stelle oder
einem Praktikumsplatz hilft. Rumänien hat zwei Jugendgarantie-Pilotprojekte ins
Leben gerufen zur Einrichtung von 27 (derzeit aus dem Europäischen Sozialfonds
unterstützten) Jugendgarantiezentren. Diese sollen die jungen Menschen
ermitteln, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche
Ausbildung absolvieren (NEET), und ihnen ein individuelles Komplettpaket
anbieten. In Spanien wurde eine Aktivierungs- und Beschäftigungsstrategie für 2014-2016
angenommen; diese dient als wichtigstes Politikkoordinierungsinstrument für die
Umstellung auf einen ergebnisorientierten Ansatz bei den aktiven
Arbeitsmarktmaßnahmen. In Italien können sich die jungen Menschen über neu
eingerichtete integrierte e-Portale direkt online registrieren und mit einem
nationalen Register vernetzen, wodurch sich automatisch überprüfen lässt, ob
die Anforderungen erfüllt werden, und die Angebote automatisch übermittelt
werden können. Einige
Mitgliedstaaten haben die Aktivierung junger Arbeitsuchender durch gezielte
Einstellungsanreize und Beihilfen für Unternehmensgründungen gefördert. In den Niederlanden wurde eine auf
maximal zwei Jahre angelegte Steuervergünstigung für Arbeitgeber eingeführt,
die junge Bezieher von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe einstellen; in Polen
wurde eine Freistellung von den Sozialabgaben für junge Beschäftigte unter 30 Jahren
eingeführt. Andere Mitgliedstaaten haben neue Einstellungsanreize
geschaffen, mit denen die Beschäftigung anderer Gruppen von
Langzeitarbeitslosen gefördert werden soll. In folgenden Ländern wurden
allgemeine Einstellungsanreize geschaffen oder ausgebaut: Portugal, Malta,
Griechenland, Spanien und Zypern. So erhalten beispielsweise in Malta Arbeitgeber
bis zu einem Jahr lang Lohnzuschüsse für Neueinstellungen von bis zur Hälfte
des Grundgehalts und der Sozialabgaben; in Spanien wurden für Unternehmen, die
neue Arbeitskräfte mit unbefristetem Vertrag einstellen (auch
Teilzeitbeschäftigte), ein auf maximal zwei Jahre (drei Jahre für kleine
Unternehmen) angelegter Pauschalsatz für Sozialabgaben gebilligt sowie
Sonderzulagen für Personen, die unter die Jugendgarantie fallen und auf
unbefristeter Basis eingestellt werden. Malta setzt auf eine spezielle Beihilfe
für ältere Arbeitskräfte, die Steuervergünstigungen für die Kosten von Aus- und
Weiterbildung umfasst. Ebenfalls
im Zusammenhang mit der Umsetzung der Jugendgarantie wurde die Reform der
öffentlichen Arbeitsverwaltungen in mehreren Mitgliedstaaten weitergeführt mit
dem Ziel, den Standard der Leistungen anzuheben und die Koordinierung auf
regionaler Ebene zu verbessern.
Spanien hat im Rahmen einer umfassenden Aktivierungsstrategie für 2014-2016
einen einheitlichen Katalog der Arbeitsvermittlungsdienste erstellt, der ein
homogenes Paket an Maßnahmen enthält, die von allen Regionen Spaniens
umzusetzen sind; hiermit sollen ein gleichberechtigter Zugang für alle
Arbeitsuchenden, individuelle Betreuung, Effizienz, Transparenz,
Ergebnisorientierung und eine Einbindung der verschiedenen administrativen
Ebenen gewährleistet werden. Finnland wird die Verpflichtung, vom kommunalen
Arbeitsamt angebotene Stellen mit einer täglichen Anfahrt von bis zu 3 Stunden
anzunehmen, ausweiten und die Programme für die Vermittlung
Langzeitarbeitsloser dadurch verbessern, dass innerhalb der ersten drei Monate
der Arbeitslosigkeit aktive Maßnahmen angeboten werden. In ganz Europa wurden in großem
Umfang Anreize für Unternehmensgründungen geschaffen
– so haben nicht weniger als neun Mitgliedstaaten (Malta, Kroatien, Spanien,
Litauen, Griechenland, Polen, Frankreich, Portugal und Irland) Anreize in Form
einer Unterstützung für Arbeitslose eingerichtet, die ein Unternehmen gründen
wollen. Irland hat in seinem umfassenden Aktionsplan für Beschäftigung
Folgendes eingeplant: die Einrichtung regionaler Zentren zur Förderung des
Unternehmertums in Zusammenarbeit mit einem nationalen Kompetenzzentrum für
Unternehmertum, einen neuen Fonds für junge Unternehmer zur Unterstützung von
unternehmerischer Initiative und Unternehmenserweiterungen sowie die
Vereinfachung der Steuervergünstigungen für Unternehmer. In Portugal erhalten
junge Menschen aus dem neu eingeführten Programm Investe Jovem
finanzielle Unterstützung, um sich selbständig zu machen oder ihr eigenes
Kleinstunternehmen zu gründen. 2.2
Beschäftigungspolitische Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskräften,
deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, und
Förderung des lebenslangen Lernens Mehrere Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um die
notwendige Verbesserung des Qualifikationsangebots und die Förderung der
Erwachsenenbildung in Angriff zu nehmen[23]. Es wurden
Maßnahmen eingeleitet, um das Qualifikationsangebot zu verbessern und die
Erwachsenenbildung zu fördern, die häufig mit einer Reform der beruflichen
Bildung einhergingen. In Dänemark werden mit Maßnahmen,
die Regierung und Sozialpartner vereinbart haben – im Rahmen eines
Wachstumspakets, das sich auf einen breiten politischen Konsens stützt –
die Qualifizierung unqualifizierter Arbeitskräfte gefördert und mehr
qualifizierten Fachkräften eine Ausbildung auf tertiärem Niveau ermöglicht. Mit
der Vereinbarung, die unqualifizierten Arbeitskräften und qualifizierten
Fachkräften besseren Zugang zu beruflicher Bildung bieten soll, sollen im
Zeitraum 2014-2020 zusätzlich 160 000 Personen erreicht werden. In
Griechenland sollen mit einem Fahrplan für die berufliche Aus- und
Weiterbildung, der Teil der Vereinbarung im Rahmen des wirtschaftspolitischen
Anpassungsprogramms ist, Zahl und Qualität der Lehrstellen verbessert und das
Angebot der beruflichen Bildung ausgeweitet werden. In Litauen wurde das Gesetz
für nicht-formale Erwachsenenbildung und Weiterbildung abgeändert; die neue
Fassung (vom 10. Juli 2014) tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Dieses
Gesetz sieht u. a. eine bessere Koordinierung der Erwachsenenbildung auf
nationaler und lokaler Ebene, neue Finanzierungsmodelle in der
Erwachsenenbildung und die Freistellung von Arbeitskräften vor, die eine
nicht-formale Ausbildung absolvieren. Die Regierung hat im Berichtszeitraum
ferner Vereinbarungen mit Arbeitnehmerorganisationen verschiedener Branchen
unterzeichnet, um eine bessere Abstimmung zwischen dem Angebot an und der
Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften zu erzielen. In Zypern haben sich die
staatlichen Universitäten darauf verständigt, das Angebot an Studiengängen und
deren Umfang durch Fernstudienangebote zu erweitern. Es wurde ein neues
Programm für eine moderne Lehrlingsausbildung aufgelegt, die zwei Stufen
umfasst: Vorbereitungsstufe (für junge Menschen ohne Sekundarschulabschluss)
und Ausbildungsstufe (bei der eine handwerkliche Qualifikation erworben wird).
In Malta hat die Regierung ein neues Programm für 2014-2019 aufgelegt, um das
Problem des Analphabetismus in den Griff zu bekommen. In Polen trat am 1. Oktober 2014
ein neues Gesetz in Kraft; dieses ermöglicht ein paralleles Studium an mehreren
Hochschulen, ein duales Studium in Zusammenarbeit mit einem Arbeitgeber und ein
dreimonatiges Praktikum an einer Hochschule mit berufspraktischer Ausrichtung;
außerdem sollen der Werdegang der Absolventen nachverfolgt und die Qualität der
Hochschulbildung verbessert werden. Die Hochschulen dürfen Kenntnisse und
Fertigkeiten, die bei einer beruflichen Ausbildung oder Tätigkeit erworben
wurden, anerkennen und auf den Abschluss anrechnen. Dieses neue Gesetz eröffnet
somit die Möglichkeit eines Studiums für Berufstätige sowie für Arbeitnehmer,
die sich beruflich verändern oder weiterbilden möchten. In Frankreich wurde ein
Gesetz zur Reformierung des Systems der beruflichen Bildung verabschiedet, mit
dem ein persönliches Ausbildungskonto eingeführt und die Finanzierung des
Berufsbildungssystems angepasst wir, um die Effizienz zu erhöhen und den Zugang
zur Berufsbildung für Erwerbstätige und Arbeitsuchende zu verbessern. Eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten haben Maßnahmen eingeleitet,
um den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu erleichtern; hiermit wird auch ein Beitrag zu einer umfassenden Jugendgarantie
geleistet. In Frankreich wurde ein Programm
zur Aufwertung der Lehrlingsausbildung beschlossen. Diese soll stärker auf
Qualifikationsengpässe ausgerichtet werden und sieht Anreize für Arbeitgeber
zur Einstellung von Auszubildenden sowie die Möglichkeit vor, dass junge
Menschen nach einer Ausbildungsphase auf unbefristeter Basis eingestellt
werden. Die beschlossene Reform soll 2015 anlaufen. In Irland werden
Arbeitsuchende im Rahmen der Initiative „Skills to Work“ online über
Möglichkeiten der Ausbildung, Umschulung oder Arbeitserfahrung im Bereich neuer
oder neu entstehender Beschäftigungsmöglichkeiten informiert. In Lettland wird
Schülern weiterführender Schulen mit einem neuen Programm einmonatiger,
bezahlter Ferienjobs in Betrieben und Behörden die Möglichkeit geboten, erste
Berufserfahrung zu sammeln und sich Kompetenzen anzueignen, die im Erwerbsleben
benötigt werden. Frauen
sind mittlerweile in der Aus- und Weiterbildung stärker vertreten als Männer;
sie sind jedoch nach wie vor in denjenigen Fachbereichen überrepräsentiert, die
mit den traditionellen Rollenschemata zusammenhängen,
wie Gesundheit und Soziales, Geistes- und Erziehungswissenschaften; Bereiche
wie Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwissenschaften und Mathematik
werden dagegen weiterhin von Männern dominiert. In Deutschland zielt ein vom
Europäischen Sozialfonds gefördertes Programm darauf ab, mehr Personen,
insbesondere Männer, für den Erzieherberuf zu interessieren. 2.3
Beschäftigungspolitische Leitlinie 9: Steigerung der Qualität der
allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung
des Zugangs zur Hochschulbildung Alle Mitgliedstaaten haben, fristgerecht zu den vom Europäischen Rat gesetzten Terminen, umfassende
Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie vorgelegt. Die meisten Mitgliedstaaten haben
Maßnahmen ergriffen, um ihre Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu
verbessern, um so den
Arbeitsmarkterfordernissen besser entsprechen zu können (Belgien, die
Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Spanien, Frankreich, Ungarn, Irland,
Italien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die
Slowakei, Schweden und das Vereinigte Königreich haben im Allgemeinen ihre
Jugendgarantie mit Maßnahmen und Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen
Ausbildungsallianz verknüpft). Mehrere Länder haben Gesetzesänderungen
bezüglich ihrer Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung vorgenommen
(Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich, Ungarn, Irland, Portugal,
Slowakei und die Regionen Belgiens). Die Regionen Belgiens haben die Verbindung zwischen der Aus- und
Weiterbildungs- sowie Beschäftigungsmaßnahmen einerseits und den Akteuren
andererseits intensiviert, um die berufliche Aus- und Weiterbildung besser an
die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Spanien hat eine Reform zur
Einführung eines dualen Berufsbildungssystems eingeleitet, das an die
Arbeitsmarkterfordernisse angepasst werden soll. In Frankreich sieht das neue
Gesetz über lebenslanges Lernen und die berufliche Aus- und Weiterbildung mehr
Unterstützung für Ausbildungsplätze für Geringqualifizierte vor. In Rumänien
wurde eine neue Gesetzgebung über Zuschüsse für Berufspraktika für
Hochschulabsolventen erlassen. Schweden erleichtert durch die Bereitstellung
von Lehrstellen den Übergang von der Schule ins Berufsleben und unterstützt
junge Menschen dabei, Arbeitserfahrung zu sammeln. In Estland wurden
zusätzliche Mittel für die berufliche Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen
bereitgestellt. In Portugal wurden die Lehrpläne der beruflichen Aus- und
Weiterbildung angepasst; außerdem wurden ein Netz der Berufsbildungszentren und
neue Berufsbildungsprogramme auf Primar- bzw. Sekundarstufenebene (14 bzw. 15-17 Jahre)
eingeführt. In Dänemark wurde im Juni 2014 eine
Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung beschlossen, die im Schuljahr 2015/16
anlaufen soll. Sie soll dazu beitragen, dass mehr junge Menschen eine
Berufsausbildung abschließen, und gewährleisten helfen, dass alle jungen
Menschen, die eine grundlegende berufliche Aus- oder Weiterbildung absolvieren
möchten, eine solche Ausbildung erhalten. Die Mitgliedstaaten haben weniger
Gewicht auf die Einführung von Qualifikationsrahmen gelegt. Österreich hat eine Kontaktstelle für die Anerkennung von im
Ausland erworbenen Qualifikationen eingerichtet, wodurch die
Beschäftigungschancen von Migranten verbessert und Mismatches am Arbeitsmarkt
verhindert werden. Kroatien hat einen eigenen Qualifikationsrahmen eingeführt,
der das System der Qualifikationen und Kompetenzen regeln und die
Bildungsprogramme im Wege einer Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse
verbessern soll. Einige Mitgliedstaaten haben eine Reform
ihrer Systeme der tertiären Bildung eingeleitet. Eine Reform der Hochschulbildung wurde in folgenden Ländern
angestoßen: Österreich, Deutschland, Estland, Griechenland, Litauen, Luxemburg,
Polen und Vereinigtes Königreich. Bei einigen dieser Reformen wurden auch mehr
Mittel für Bevölkerungsgruppen mit besonderen Bedürfnissen bereitgestellt
(Österreich, Deutschland, Estland, Luxemburg und Vereinigtes Königreich). Österreich wird mehr Mittel für Studierende mit Kind sowie
erwerbstätige und verheiratete Studierende bereitstellen. Deutschland wird
Schwellenwerte anheben und zusätzliche Mittel bereitstellen, insbesondere für
junge Menschen aus Familien mit niedrigem Einkommen (ab 2016). In Luxemburg
wurden die Vergabekriterien für Beihilfen dahingehend geändert, dass jetzt auch
soziale Aspekte berücksichtigt werden. Im Vereinigten Königreich werden
spezielle Mittel bereitgestellt, um mehr Ingenieure auszubilden und mehr Frauen
für diesen Studiengang zu interessieren. Einige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen
zur Verbesserung ihres Primar- und Sekundarbildungswesens ergriffen (Österreich, Estland, Griechenland, Spanien, Ungarn, Irland,
Malta, Slowakei und Vereinigtes Königreich); andere Länder zielen mit ihren
Maßnahmen auf eine Verbesserung der Bildungsstrategie insgesamt ab (Kroatien,
Litauen). Einige wenige Länder (Österreich, Niederlande, Estland, Irland und
Schweden) haben die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte verbessert, ihre Gehälter
angehoben oder die Zahl der verfügbaren Lehrkräfte erhöht. Estland hat die
Lohnuntergrenze bei Lehrkräften angehoben, um den Lehrerberuf attraktiver zu
machen, und reformiert allgemein die Sekundarstufe II wie auch die
berufliche Aus- und Weiterbildung. Irland hat Mittel für 1400 zusätzliche
Lehrkräfte bereitgestellt und den bestehenden Pool an Förderlehrern für Schüler
mit besonderen Bedürfnissen beibehalten. Spanien hat in der Sekundarschulbildung
den Zeitpunkt, an dem über den weiteren Bildungsweg entschieden wird, auf die
Klassenstufen 3 und 4 vorgezogen (15 und 16 Jahre) und in der
Grundschule neue Zwischenbewertungen in den Stufen 3 und 6 (9 und 12 Jahre)
eingeführt. Die dänische Regierung hat eine Einigung über eine Reform der
staatlichen Pflichtschulbildung (Primarstufe und Sekundarstufe I) erzielt,
die im Schuljahr 2014-2015 umgesetzt wird. Die portugiesische Regierung setzt
ein Programm für die Lehrerausbildung um, und Schulen mit Autonomiestatus
erhalten mehr Freiraum bei der Gestaltung ihrer Lehrpläne. 2.4
Beschäftigungspolitische Leitlinie 10: Förderung der sozialen
Eingliederung und Bekämpfung der Armut Viele
politische Reformen auf diesem Gebiet konzentrieren sich darauf, die Sozialschutzsysteme
in die Lage zu versetzen,
diejenigen
wirksam zu mobilisieren und zu qualifizieren, denen der Arbeitsmarkt
offensteht,
diejenigen
zu schützen, die (vorübergehend) vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und nicht
in der Lage sind, daran teilzunehmen,
durch
Investition in Humankapital Einzelne auf die Risiken in ihrem Leben
vorzubereiten.
A.
Die Mitgliedstaaten bauen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen verstärkt aus,
reformieren die Systeme der sozialen Unterstützung und/oder
Arbeitslosenunterstützung und führen gezielte Maßnahmen für die besonders von
Armut bedrohten Menschen ein. In etlichen
Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Spanien,
Irland, Italien, Lettland, Niederlande und Slowakei) werden im Rahmen von
Maßnahmen zur verbesserten Bekämpfung der Armut im Erwachsenenalter
Aktivierungsmaßnahmen eingeführt oder verstärkt. Sozialhilfereformen und/oder
Reformen der Systeme der Arbeitslosenunterstützung sind in einer Reihe von
Mitgliedstaaten (Belgien, Griechenland, Zypern, Irland, Kroatien, Italien,
Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Rumänien und Vereinigtes Königreich) auf
den Weg gebracht worden. In Belgien soll eine Reform des Systems der Leistungen
bei Arbeitslosigkeit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistungen einerseits
und einer wirksamen Unterstützung bei Stellensuche und Weiterbildung
andererseits schaffen. In Zypern wurde im Rahmen der Reform des Systems der
sozialen Sicherheit ein garantiertes Mindesteinkommen eingeführt (das das
frühere System staatlicher Unterstützung ersetzt). Einige Mitgliedstaaten
(Belgien, Estland, Spanien, Malta, Vereinigtes Königreich) haben gezielte
Maßnahmen für die Bevölkerungsgruppen mit höherem Armutsrisiko, namentlich
Jugendliche, bzw. für Familien mit Kindern oder Menschen mit Behinderungen
(Österreich, Belgien, Zypern, Finnland, Irland, Lettland, Schweden, Vereinigtes
Königreich) ergriffen. Einige Mitgliedstaaten (Frankreich, Schweden) melden
zudem Maßnahmen zur Sicherstellung der Chancengleichheit für Frauen und Männer. B.
Gleichzeitig haben die Mitgliedstaaten Reformen zum Schutz derjenigen
eingeführt, die vorübergehend nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen oder nicht daran
teilnehmen können. Zu diesem Zweck haben einige EU-Länder ihre
sozialpolitischen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und alten Menschen ausgebaut
und gleichzeitig die Leistungen verbessert, während andere spezifische
Maßnahmen gegen Kinderarmut eingeführt haben. Angesichts
wachsender Besorgnis über die Auswirkungen der sich ausbreitenden Kinderarmut
wurden in einigen Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Spanien, Irland,
Italien, Litauen, Lettland, Rumänien) Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut
verstärkt. In Bulgarien gehören zu den wichtigsten
Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung der Armut und
zur Förderung der sozialen Inklusion 2020 die Erhöhung der monatlichen
Leistungen für das zweite Kind oder für Zwillinge und für Kinder mit
dauerhaften Behinderungen sowie die Anhebung der Heizkostenbeihilfe für alte
Menschen und Kinder. Irland hat ein neues evidenzgestütztes gebietsorientiertes
Programm für Kinder aufgelegt, das durch verstärkte Prävention und frühzeitige
Intervention Kinderarmut entgegenwirken soll, was sich in einer Pilotphase als
erfolgreich erwiesen hat. Italien hat ein Unterstützungsprogramm für Familien
mit Kindern eingeführt, das passive Maßnahmen wie auch Aktivierungsmaßnahmen
und ‑dienste
umfasst. Lettland verzeichnet deutliche Fortschritte bei der Bekämpfung der
Kinderarmut, etwa durch Erhöhung der Leistungen für Kinder und durch
Unterstützung Alleinerziehender seit dem 1. Januar 2014. Außerdem hat die
lettische Regierung den Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen bei der
Einkommensteuer angehoben. Die estnische Regierung hat (im Juni 2014)
beschlossen, das allgemeine Kindergeld sowie die bedarfsabhängigen
Kindergeldleistungen und das Existenzminimum für Kinder ab Januar 2015 zu
erhöhen. Die
Mitgliedstaaten sehen die Sozialpolitik als Investition und verbessern den
Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung. Einige
Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, Tschechische Republik, Deutschland,
Estland, Frankreich, Ungarn, Litauen, Lettland, Polen, Vereinigtes Königreich)
starteten im Rahmen ihrer Strategien zur Verbesserung der Chancen von Kindern
Initiativen, damit mehr Kinder in den Genuss frühkindlicher Betreuung, Bildung
und Erziehung (FBBE) kommen. Deutschland hat gewisse
Fortschritte beim Ausbau der Vollzeit-Kinderbetreuung zu verzeichnen, nur
geringe Fortschritte dagegen bei der Erhöhung des Angebots an Ganztagsschulen.
In Frankreich umfasst der Mehrjahresplan gegen Armut und soziale Ausgrenzung
auch Maßnahmen für Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern, etwa
verbesserten Zugang zu Schulkantinen und mehr Kinderbetreuungsplätze (wobei 10 %
Kindern aus Haushalten mit niedrigem Einkommen vorbehalten sind). Irland hat
subventionierte Nachmittagsbetreuungsplätze zur Unterstützung von Personen mit
niedrigem Einkommen und von Arbeitslosen, die auf den Arbeitsmarkt zurückkehren
wollen, eingeführt, und Kinderbetreuungsplätze für Arbeitslose geschaffen, die
an kommunalen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teilnehmen, die ihnen Ausbildung und
Arbeitserfahrung für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vermitteln. In
Malta bietet ein neues Programm frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
in öffentlichen und privaten Einrichtungen für Haushalte, in denen die Eltern
berufstätig und/oder in der Ausbildung sind. Das
Neutarieren von Erwerbstätigkeit und Ruhestand ist ein Schlüsselaspekt der
Renteninitiativen, da fast überall das Renteneintrittsalter erhöht und die
Geschlechter gleichgestellt werden. Aufgrund
der demografischen Herausforderung für die Rentensysteme sehen die
Mitgliedstaaten zunehmend die Notwendigkeit, ein längeres Erwerbsleben zu
ermöglichen, um die Auswirkungen steigender Lebenserwartung auszugleichen und
sinkende Ersatzquoten durch längere Beitragszeiten zu kompensieren. Im Laufe
der vergangenen Jahre haben verschiedene Mitgliedstaaten (z. B. Zypern,
Spanien, Frankreich, Irland, Ungarn, Lettland) eine Erhöhung des
Renteneintrittsalters für Frauen und/oder Männer beschlossen bzw. (z. B.
Dänemark, Vereinigtes Königreich) bereits eingeführt. Insgesamt haben nunmehr 25
von 28 Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften über aktuelle oder künftige
Anhebungen des Renteneintrittsalters verabschiedet. In vielen Fällen geht diese
Anhebung mit einer (schrittweisen) Angleichung des Renteneintrittsalters für
Männer und Frauen einher (Tschechische Republik, Estland, Griechenland,
Kroatien, Italien, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Vereinigtes
Königreich). Mit der Ausweitung der Rentenansprüche („Mütterrente“) auf Eltern,
deren Kinder vor 1992 geboren sind, hat Deutschland auf einige Auswirkungen von
Unterbrechungen der Berufstätigkeit und von Teilzeitarbeit reagiert. In vielen
Mitgliedstaaten sind jedoch weitere Anstrengungen zur Bekämpfung dieser
wichtigen Ursachen der Geschlechterdifferenz bei den Rentenansprüchen nötig. Mehr
Länder koppeln das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung. Das
Vereinigte Königreich und Portugal schließen sich der steigenden Zahl von
Ländern (Zypern, Dänemark, Griechenland, Italien, Niederlande, Slowakei) an,
die zunächst das Renteneintrittsalter angehoben haben, um auf die gestiegene
Lebenserwartung zu reagieren, und jetzt das Renteneintrittsalter ausdrücklich
an künftige Steigerungen der Lebenserwartung koppeln. Mehrere Mitgliedstaaten
haben jedoch nach wie vor große Vorbehalte. Um
das tatsächliche Renteneintrittsalter anzuheben, haben mehr Mitgliedstaaten
Maßnahmen zur Beschränkung von Vorruhestandsregelungen ergriffen.
Zu den wichtigsten Reformmaßnahmen gehören strengere Anspruchskriterien für den
Vorruhestand (höheres Mindestalter, längere Beitragszeiten und geringeres
Rentenniveau) sowie eine stärkere Betonung von Aktivierungsmaßnahmen (Belgien,
Zypern, Spanien, Kroatien, Portugal, Slowenien). Einige Länder beschränken auch
den Zugang zu häufig genutzten Alternativen zu einer Vorruhestandsregelung wie
verlängerte Zahlung des Arbeitslosengelds (z. B. Spanien) oder der
Invaliditätsleistungen (z. B. Österreich, Dänemark). In mehreren Ländern
(z. B. Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, Malta,
Rumänien), darunter auch in einigen, die in jüngster Zeit Reformen durchgeführt
haben, sind Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Rentensysteme jedoch nach wie
vor durch Vorruhestandsregelungen gefährdet. Andere Länder haben den
Zugang zu Vorruhestandsregelungen für Personen mit langen Beitragszeiten und
körperlich belastender Arbeit erleichtert. In Lettland und Portugal war dies
eine Reaktion auf zunehmende Beschäftigungsprobleme für bestimmte Gruppen
älterer Arbeitnehmer. In Dänemark war das Ziel, das Ungleichgewicht
auszugleichen, dass durch frühere Reformen geschaffen wurde, die auf eine
Verringerung der Vorruhestandsmöglichkeiten abzielten. In Deutschland ging es
darum, denjenigen eine fairere Behandlung angedeihen zu lassen, die sehr früh
ins Erwerbsleben eingetreten sind, während in Bulgarien die Zielgruppe
hauptsächlich Menschen sind, die eine körperlich sehr anstrengende Arbeit
haben. Mehr
Mitgliedstaaten eröffnen nun Möglichkeiten zur Verlängerung der
Lebensarbeitszeit und zur Erhöhung der Rentenanwartschaften durch einen
Aufschub des Ruhestands. In Frankreich wurde
die Altersgrenze, ab der private Arbeitgeber Beschäftigte auch ohne deren
Zustimmung in den Ruhestand versetzen können, von 65 auf 70 Jahre
angehoben. In vielen Rentensystemen sind Anreize für das Arbeiten über das
Renteneintrittsalter hinaus vorgesehen, z. B. höhere Ansparquoten oder
eine Sondervergütung bei aufgeschobenem Renteneintritt (Dänemark, Finnland,
Frankreich). Weitere Länder lockern die Vorschriften hinsichtlich eines
gleichzeitigen Bezuges von Rentenleistungen und Arbeitseinkünften (Belgien,
Niederland, Slowenien). Hervorzuheben ist, dass einige Länder Rentenreformen
zunehmend mit sowohl den Arbeitsplatz als auch den Arbeitsmarkt betreffenden
Maßnahmen für aktives Altern flankieren (z. B. Belgien, Frankreich,
Slowenien). Die Anstrengungen in diesem Bereich sind jedoch in vielen Mitgliedstaaten
nach wie vor zu begrenzt und zu wenig koordiniert. Im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung haben einige Mitgliedstaaten die Indexierung
der Rentenzahlungen geändert oder vorübergehend eingefroren, so unter
anderem Zypern, Frankreich, Italien und Portugal. In anderen (z. B.
Tschechische Republik, Bulgarien, Lettland) wurde die Indexierung – teilweise
in überarbeiteter Form – wieder eingeführt, nachdem sie eine Zeitlang nicht
angewendet worden war. C.
Unter dem Druck knapper Haushalte überprüfen die Länder die
Gesundheitsausgaben, suchen nach Möglichkeiten, das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu
verbessern und bessere Ergebnisse zu erreichen, und führen bessere Instrumente
zur Kostendämpfung ein. Mehrere Mitgliedstaaten
(Österreich, Bulgarien, Zypern, Griechenland, Spanien, Finnland, Kroatien,
Irland, Rumänien, Slowakei, Vereinigtes Königreich) haben Strukturreformen
ihres Gesundheitssystems durchgeführt oder eingeleitet. Finnland hat eine
Reform der Sozial- und Gesundheitsdienste beschlossen, mit der die Zuständigkeit
für die Dienstleistung fünf Sozial- und Gesundheitsregionen übertragen wird.
Der neue Care Act des Vereinigten Königreichs bringt (in England) bedeutende
Änderungen für die NHS mit sich und schafft den Rechtsrahmen für den Better
Care Fund, der wichtige finanzielle Anreize für lokale Behörden schafft,
Gesundheits- und Sozialdienste zu fusionieren. Etliche Mitgliedstaaten haben
Maßnahmen zur Eindämmung des Anstiegs der Gesundheitsausgaben eingeführt
(Österreich, Bulgarien, Belgien, Zypern, Deutschland, Spanien, Frankreich,
Kroatien, Irland, Niederlande, Portugal, Slowenien, Vereinigtes Königreich).
Österreich, Belgien und Frankreich legten dabei den Schwerpunkt auf die Kappung
des Anstiegs der Gesundheitsausgaben insgesamt. Frankreich hat eine bessere
Preisfestsetzung für Medikamente eingeführt und fördert den Einsatz von
Generika, um die Kosten im Pharmabereich einzudämmen. Zahlreiche Maßnahmen
wurden zur Verbesserung der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen
ergriffen; viele davon dienen der Weiterentwicklung elektronischer
Gesundheitsdienste (Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Spanien,
Frankreich, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien,
Slowakei, Vereinigtes Königreich). Zypern führt wesentliche Reformen zur
Realisierung des neuen nationalen Gesundheitsdienstes und seiner
IT-Infrastruktur sowie Reformen in Bezug auf staatliche Krankenhäuser und
andere Gesundheitseinrichtungen und auf die Organisation und das Management des
Gesundheitsministeriums durch. Belgien hat einen Gesundheitsaktionsplan mit dem
Ziel beschlossen, den elektronischen Austausch von Patientendaten und
Patientenakten bis 2018 allgemein einzuführen. Es
muss weiter nach neuen Wegen zur Bekämpfung der Personalknappheit gesucht
werden, und die Sicherung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für alle
erfordert zusätzliche Maßnahmen. Einige
Mitgliedstaaten investieren beträchtlich in das Gesundheitspersonal
(Deutschland, Ungarn, Lettland, Malta, Slowakei). Lettland hat beschlossen, das
Mindestentgelt für Fachkräfte im Gesundheitswesen um 10 bis 12,5 %
anzuheben. Für mehrere Mitgliedstaaten ist die Erleichterung des Zugangs zu
Gesundheitsdienstleistungen nach wie vor eine Priorität (Bulgarien, Dänemark,
Griechenland, Finnland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Lettland, Portugal). In
Griechenland haben alle nicht versicherten Personen jetzt formell Anspruch auf
Zugang zu medizinisch notwendigen Arzneimitteln und Krankenhausversorgung. Angesichts
einer alternden Bevölkerung treffen zahlreiche Mitgliedstaaten Vorkehrungen, um
dem rasch wachsenden Bedarf an wirksamer, rascher und hochwertiger
Langzeitpflege gerecht zu werden. Bulgarien hat eine auf einem
integrierten Ansatz aufbauende nationale Strategie zur Förderung hochwertiger
sozialer Dienstleistungen einschließlich der Langzeitpflege beschlossen. Die
Niederlande werden ab Januar 2015 eine größere Strukturreform ihres Systems der
Langzeitpflege durchführen; dabei werden einige Aufgaben des bisherigen Systems
auf Kommunen und Krankenversicherer übertragen. In mehreren Mitgliedstaaten ist
das Fehlen formeller Langzeitpflegedienste nach wie vor ein wesentliches
Hindernis für einen angemessenen Schutz vor den finanziellen Risiken im
Zusammenhang mit Langzeitpflegebedarf und Beschäftigung von Frauen. Einige
Mitgliedstaaten haben spezielle Inklusionsprogramme für besonders
benachteiligte Personen sowie für von Obdachlosigkeit und Ausgrenzung vom
Wohnungsmarkt Betroffene eingeführt. In Bulgarien
sind positive Beispiele für gezielte Unterstützungsmaßnahmen zu nennen, die den
Zugang von Roma zu Beschäftigung erleichtern. Insgesamt gibt es jedoch immer
noch wenige systematische Maßnahmen auf nationaler Ebene. Die gesetzliche
zweijährige Vorschule in Bulgarien und die Vorschulpflicht ab dem vollendeten
dritten Lebensjahr, die in Ungarn eingeführt wird, sind positive Maßnahmen im
Hinblick auf die Primarerziehung von Romakindern. Einige Länder (Irland,
Finnland, Lettland) haben Maßnahmen für Wohngeld- und
Obdachlosigkeitsleistungen getroffen, während die Tschechische Republik,
Litauen, die Niederlande und Slowenien Maßnahmen oder gesetzliche Instrumente
zum sozialen Wohnungsbau einführen. Einige Mitgliedstaaten (Spanien, Lettland)
haben Maßnahmen für den Wohnungsmarkt verabschiedet, um die Schuldenlast für
Haushalte zu mindern. In Belgien haben fünf Kommunalbehörden das Pilotprojekt
„Housing First“ gestartet, dessen Leitmotiv ist, jedem ein Dach über dem Kopf
zu verschaffen. 3. SCOREBOARD
BESCHÄFTIGUNGS- UND SOZIALPOLITISCHER SCHLÜSSELINDIKATOREN Das Scoreboard beschäftigungs- und
sozialpolitischer Schlüsselindikatoren Ziel
des Scoreboards, das die Kommission in ihrer Mitteilung „Stärkung der sozialen
Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“[24]
vorgeschlagen und im Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2014[25]
präsentiert hat, ist die frühzeitige Feststellung größerer beschäftigungs- und
sozialpolitischer Probleme oder Entwicklungen. Das Scoreboard konzentriert sich
als Analyseinstrument auf Entwicklungen in Beschäftigung und Sozialbereich, die
die Stabilität und das ordnungsgemäße Funktionieren der EU und der Wirtschafts-
und Währungsunion gefährden, indem sie Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und
Humankapital und damit auch Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum
beeinträchtigen; es soll auch ein umfassenderes Verständnis der sozialen
Entwicklungen ermöglichen.[26]
Das Scoreboard wurde im Dezember 2013 gebilligt und im März 2014 (als Teil des
Gemeinsamen Beschäftigungsberichts) vom Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik,
Gesundheit und Verbraucherschutz“ verabschiedet[27].
Nach dem Mandat des Europäischen Rates[28] wurde das
Scoreboard im Europäischen Semester 2014 erstmals eingesetzt. In der Folge
nutzte die Kommission die Ergebnisse des Scoreboards für die Arbeitsunterlagen
der Kommissionsdienststellen (Staff Working Documents) 2014 und die Entwürfe
der länderspezifischen Empfehlungen zur Untermauerung der Analyse der
Herausforderungen und der politischen Empfehlungen. Zur Interpretation des
Scoreboards wurden ergänzende Informationen aus dem Anzeiger für die Leistungen
im Beschäftigungsbereich, dem Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des
Sozialschutzes und der Bewertung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten
herangezogen. Das Scoreboard konnte zentrale beschäftigungs- und
sozialpolitische Herausforderungen im Kontext des Europäischen Semesters
identifizieren und zur Debatte auf institutioneller Ebene beitragen. Gleichzeitig
nahmen der Beschäftigungsausschuss und der Sozialschutzausschuss eine
Diskussion über die Weiterführung des Scoreboards über das Europäische Semester
2014 hinaus auf[29].
Die Ausschüsse äußerten sich insbesondere zur Wahl der Indikatoren, zur
Interpretation des Scoreboards in Verbindung mit dem Anzeiger für Leistungen im
Beschäftigungsbereich und den Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des
Sozialschutzes sowie zur Methodik für die Definition der problematischsten
beschäftigungs- und sozialpolitischen Entwicklungen. In der aktuellen Ausgabe
des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts sind mehrere Vorschläge berücksichtigt,
unter anderem eine Stärkung der Geschlechter- und Altersdimension bei der
Datenanalyse und Veränderungen einzelner Indikatoren über den jüngsten
Berichtszeitraum hinaus. 3.1 Ergebnisse der umfassenden
Interpretation des Scoreboards auf EU- und Euro-Raum-Ebene Im
Folgenden wird ein Überblick über die jüngsten divergierenden sozioökonomischen
Trends gegeben, wobei die vorrangigen Entwicklungen in der EU und in einzelnen
Ländern in Bezug auf das Scoreboard insgesamt und für jeden der fünf
Indikatoren erläutert werden. Schließlich bieten die Tabellen im Anhang einen
Überblick über die auf die einzelnen Indikatoren bezogene Situation in allen
EU-Mitgliedstaaten sowie einen Überblick über die wichtigsten im Anzeiger für
die Leistungen im Beschäftigungsbereich aufgeführten Hauptprobleme im Beschäftigungsbereich
und die nach dem Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes zu
beobachtenden sozialen Entwicklungen. Wichtige
potenziell besorgniserregende Entwicklungen und Situationen im Beschäftigungs-
und Sozialbereich, die EU-weit zu Divergenzen führen, weiter analysiert werden
müssen und möglicherweise einer energischeren politischen Reaktion bedürfen,
könnten anhand von drei Faktoren ermittelt werden[30]: ·
der Veränderung des Indikators in einem
bestimmten Jahr gegenüber früheren Zeiträumen (historischer Trend) für jeden
einzelnen Mitgliedstaat; ·
der Abweichung von den
Durchschnittswerten für die EU und den Euro-Raum im selben Jahr (was eine
Momentaufnahme der bestehenden Disparitäten im Beschäftigungs- und
Sozialbereich bietet) für jeden einzelnen Mitgliedstaat; ·
der Veränderung des Indikators binnen
zwei aufeinanderfolgenden Jahren in jedem einzelnen Mitgliedstaat im Verhältnis
zur Veränderung auf EU- und Euro-Raum-Ebene (was einen Hinweis auf die
Entwicklung der sozioökonomischen Konvergenz bzw. Divergenz gibt). Allgemein
lassen die Ergebnisse des Scoreboards anhaltende sozioökonomische Divergenzen
erkennen, die allerdings nicht im selben Maße zunehmen wie im letzten Jahr.
Divergenzen bleiben sichtbar in der Arbeitslosenquote, der Jugendarbeitslosigkeit
und der Zahl junger Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind; ein
Rückgang bei Haushaltseinkommen und höhere Armutsquoten sind in den meisten
südeuropäischen Mitgliedstaaten des Euro-Raums festzustellen. In dieser Phase
zeigen die Divergenzen, insbesondere bei den Arbeitslosigkeitsindikatoren,
keine zunehmende Tendenz, aber es ist noch nicht abzusehen, wieweit der
bisherige Trend sich umkehrt. Die
Daten des Scoreboards werden auch unter Berücksichtigung der
Geschlechterdimension analysiert (bei allen Indikatoren, bei denen dies möglich
ist). In mehreren Mitgliedstaaten waren Frauen unverhältnismäßig stark von
steigender Arbeitslosigkeit sowohl in der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter
insgesamt als auch bei jungen Menschen betroffen, während in anderen Ländern
Männer stärker von den Auswirkungen der Krise betroffen waren. Bei
der Analyse auf Länderebene zeigt das Scoreboard für einige Mitgliedstaaten
ernsthafte beschäftigungs- und sozialpolitische Herausforderungen auf, wenn man
die historische Entwicklung und den Abstand zum EU-Durchschnitt in Betracht
zieht. Am schwierigsten ist die Situation bei beschäftigungs- und
sozialpolitischen Indikatoren in Italien und Rumänien. Diese Mitgliedstaaten
haben eine negative Entwicklung bei allen Indikatoren erlebt, und das von einer
bereits problematischen Ausgangslage. Beschäftigungsindikatoren in
Griechenland, Spanien, Portugal zeigen entweder Verbesserungen oder eine
stabile Situation, während die sozialpolitischen Indikatoren nach wie vor auf
zunehmende und bereits hohe Armutsquoten und Ungleichheit sowie auf einen
Rückgang der realen Haushaltseinkommen hindeuten. In Zypern und Kroatien weist
die (Jugend-)Arbeitslosenquote eine gewisse Verbesserung oder zumindest keine
Verschlechterung auf, während der Anteil derjenigen, die weder in Arbeit noch
in Ausbildung sind (NEET-Quote), von einem bereits hohen Niveau weiter zunimmt.
Im erstgenannten Mitgliedstaat hat eine negative Arbeitsmarktentwicklung zu
einer weiteren Verschlechterung der sozialen Bedingungen geführt. Litauen
konnte zwar seine Arbeitsmarktsituation verbessern (und dies bereits über zwei
Berichtszeiträume), aber die sozialpolitischen Indikatoren deuten darauf hin,
dass die zunehmende Armut und Ungleichheit wachsenden Anlass zur Sorge geben,
wobei das Niveau bereits über dem EU-Durchschnitt lag. Schließlich gibt es zwei
Mitgliedstaaten, die ihre Gesellschaft bislang vor den Auswirkungen der Krise
bewahren konnten, für die aber das Scoreboard einige besorgniserregende Signale
sendet: Die Niederlande haben einen Anstieg bei der (Jugend-)Arbeitslosigkeit
und der NEET-Quote sowie beim Armutsindikator zu verzeichnen, während für
Finnland eine beunruhigende Entwicklung hinsichtlich Arbeitslosigkeit und
NEET-Quote festzustellen ist. Ni-veau || Ände-rung || Beschäftigungsindikatoren || Sozialindikatoren Arbeitslosenquote || Jugendarbeitslosenquote || NEET || Verfügbares Bruttoeinkommen der Haushalte || Armutsgefährdungsquote || Ungleichheit L || L || Italien || Belgien, Italien, Rumänien || Kroatien, Italien, Zypern, Ungarn, Rumänien || Stärkster Rückgang: Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Ungarn, Slowenien || Griechenland, Litauen, Portugal, Rumänien || Griechenland, Bulgarien, Italien, Litauen, Rumänien, Portugal - || Griechenland, Kroatien, Zypern || - || Bulgarien, Griechenland, Spanien || Italien || J || Spanien, Portugal, Slowakei || Spanien, Griechenland, Kroatien, Zypern, Portugal, Slowakei || - || Lettland || Lettland J || L || Luxemburg, Niederlande, Finnland || Niederlande, Österreich || Belgien, Niederlande, Österreich, Finnland || Dänemark, Luxemburg, Zypern, Malta, Niederlande, Slowenien, Schweden || Zypern, Deutschland, Ungarn, Malta, Slowenien Tabelle:
Zusammenfassung der Interpretation des Scoreboards beschäftigungs- und
sozialpolitischer Schlüsselindikatoren[31]
Die
im Scoreboard beschäftigungs- und sozialpolitischer Schlüsselindikatoren
identifizierten Herausforderungen müssen im Kontext des Europäischen Semesters
untersucht werden, unter anderem bei der Ausarbeitung der Arbeitsunterlagen der
Kommissionsdienststellen für den Entwurf der länderspezifischen Empfehlungen
und der multilateralen Beobachtung im Beschäftigungsausschuss und im
Sozialschutzausschuss. Die Gesamtheit der Indikatoren im Anzeiger für
Leistungen im Beschäftigungsbereich und im Anzeiger für die Leistungsfähigkeit
des Sozialschutzes wird dabei, als Ergänzung zur länderspezifischen Analyse,
umfassend einbezogen. 3.2
Scoreboard-Ergebnisse nach Indikatoren 3.2.1
Arbeitslosenquote – Veränderung und Stand Generell
ist der dramatische Anstieg der Arbeitslosenquote in der Europäischen Union,
der in der vorherigen Ausgabe des Scoreboards ausgewiesen wurde, zum Stillstand
gekommen. Für die EU-28 ging die Quote um 0,5 Prozentpunkte zurück, was
auf eine leichte Erholung am Arbeitsmarkt deutet. Die Verbesserung für das
Euro-Währungsgebiet fiel geringer aus (Rückgang um 0,3 Prozentpunkte). Die
Unterscheide zwischen den Ländern, die sich in den Krisenjahren noch
ausgeweitet hatten, sind indessen weiter groß, und es gibt keine Anzeichen für
eine Besserung. Der Abstand zwischen den beiden Ländern mit dem besten und den
beiden mit den schlechtesten Zahlen liegt noch immer über 20 Prozentpunkten.
Die Arbeitslosenquote der Frauen ist weiterhin höher als die der Männer (um 0,2 Prozentpunkte
in der EU-28 und um 0,4 Prozentpunkte im Euro-Raum im ersten Halbjahr 2014). Schaubild I: Arbeitslosenquoten nach Ländern (Altersgruppe 15-74)
– erstes Halbjahr 2014 und Veränderungen erstes Halbjahr 2012-2013 sowie erstes
Halbjahr 2013-2014
Quelle: Eurostat (AKE) und Berechnungen der GD EMPL; geordnet
nach Quote im ersten Halbjahr 2014 Wie
die Zahlen des Scoreboards zeigen, ist die Arbeitslosenquote in sieben
Mitgliedstaaten (Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Portugal, Slowakei,
Italien) noch immer alarmierend hoch (im Vergleich zum EU-Durchschnitt).
Während in drei dieser Länder (Spanien, Portugal, Slowakei) einige
Veränderungen zum Positiven festzustellen sind, wird die Situation in Italien
noch besorgniserregender angesichts eines weiteren Anstiegs der
Arbeitslosenquote (um 0,5 Prozentpunkte in einem Jahr). Neben den
südeuropäischen Ländern taucht eine neue Gruppe von Mitgliedstaaten mit
steigender Arbeitslosigkeit auf. Luxemburg, die Niederlande und Finnland haben
zwar alle noch eine recht niedrige Arbeitslosigkeit, das Scoreboard zeigt jedoch
einige problematische Entwicklungen bei der Arbeitslosenquote dieser Länder
auf, denen es bisher recht gut gelungen ist, die Krise von ihrem Arbeitsmarkt
fernzuhalten. Ein Vergleich mit der ersten Ausgabe des Scoreboards zeigt, dass
es sich hierbei nicht um ein vollständig neues Phänomen handelt, was ein
Hinweis darauf ist, dass diese Entwicklung sich zu einem längerfristigen Trend
verfestigen könnte, der Aufmerksamkeit verlangt. Was die Verteilung der
Arbeitslosigkeit nach Geschlechtern angeht, so ist in den südeuropäischen
Ländern (Spanien, Griechenland, Italien) die Arbeitslosenquote der Frauen
weiterhin höher als die der Männer, während die Situation in Schweden,
Finnland, Irland oder den baltischen Staaten umgekehrt ist. 3.2.2
Jugendarbeitslosenquote und NEET-Quote Im
gegenwärtigen Berichtszeitraum waren einige positive Entwicklungen bei der
Jugendarbeitslosigkeit zu beobachten; die Quote ging sowohl für die EU
insgesamt zurück (‑1,2 Prozentpunkte) als auch für den Euro-Raum (‑0,5 Prozentpunkte).
Zwar hat sich die Situation in den Ländern mit der höchsten Arbeitslosigkeit
verbessert, aber die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind nach wie
vor groß. Die NEET-Quote ist für die EU und für den Euro-Raum insgesamt nur
geringfügig zurückgegangen, und es besteht weiterhin ein großes Gefälle
innerhalb der Europäischen Union mit hohen NEET-Quoten (vor allem in den
südeuropäischen Ländern), die sich im Laufe der Krisenjahre aufgebaut haben. Schaubild IIa: Jugendarbeitslosenquote nach Ländern (Altersgruppe
15-24) – erstes
Halbjahr 2014, erstes Halbjahr 2012-2013 sowie erstes Halbjahr 2013-2014
Quelle: Eurostat (AKE) und Berechnungen der GD EMPL; geordnet
nach Quote im ersten Halbjahr 2014 Schaubild IIb: NEET-Quote 2013 (Altersgruppe 15-24) und Veränderungen
2011-2012 und 2012-2013
Quelle: Eurostat (AKE) und Berechnungen der GD EMPL; geordnet
nach Quote im ersten Halbjahr 2014 Anmerkung: FR 2013 Zeitreihenbruch, somit
keine Veränderungsdaten verfügbar In
vielen Mitgliedstaaten ist die Arbeitsmarktsituation junger Menschen nach wie
vor dramatisch; in sieben Ländern (Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien,
Portugal, Zypern, Slowakei) liegt die Arbeitslosenquote 9 Prozentpunkte
über dem EU-Durchschnitt. Zu den positiveren Entwicklungen zählt, dass die
meisten dieser Länder die Situation der Jugendlichen verbessern konnten, mit
Ausnahme von Italien, wo sich die Quote weiter erhöhte (nämlich um 4,1 Prozentpunkte).
Außerdem war in Belgien und Rumänien ein Anstieg der Jugendarbeitslosenquote
von einem bereits relativ hohen Niveau zu beobachten. Ähnlich wie bei der
Entwicklung der allgemeinen Arbeitslosenquote gibt es auch bei diesem Indikator
eine Ländergruppe (Niederlande, Österreich, Finnland) mit Anzeichen einer
Verschlechterung von einer derzeit noch vergleichsweise guten Ausgangsposition. Zwar
hat sich die Jugendarbeitslosenquote insgesamt nicht sehr stark erhöht, aber in
fast der Hälfte der Mitgliedstaaten ist der Anteil der jungen Menschen, die
weder in der Ausbildung noch in Beschäftigung sind (NEET) signifikant
gestiegen. In Kroatien, Italien, Zypern, Ungarn und Rumänien ist die NEET-Quote
von einem bereits hohen Niveau weiter zwischen 2,7 und 0,4 Prozentpunkten
gestiegen. Auch hier ist die Lage in Italien am dramatischsten. Das Land, das
den höchsten NEET-Anteil hat, weist außerdem die drittgrößte Zunahme bei dieser
Quote auf. Positiv ist zu vermerken, dass die Negativentwicklung in
Griechenland gestoppt worden ist (zumindest in diesem Berichtszeitraum): Die
NEET-Quote ist zwar nach wie vor hoch, sie ist aber nicht weiter gestiegen. Im
Vergleich zu anderen beschäftigungsbezogenen Indikatoren war in mehreren
Ländern des Euroraums (Belgien, Niederlande, Österreich, Finnland) mit dem
jüngsten Anstieg der NEET-Quote von einem noch unter dem EU-Durchschnitt
liegenden Niveau eine Negativentwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu beobachten.
Die NEET-Quote bei Frauen ist in Tschechische Republik, Kroatien, Zypern,
Litauen und Ungarn am dramatischsten, während Kroatien, Italien, Zypern und
Finnland hohe Raten bei den Männern aufweisen. 3.2.3 Reale Änderung beim verfügbaren
Bruttoeinkommen der Haushalte Die
Einkommen der privaten Haushalte haben nach 2011 real weiter stagniert bzw.
sind in den am stärksten von der fortgesetzten Verschlechterung der
Wirtschaftslage betroffenen Ländern weiter stark gesunken. Die Einkommen der
Haushalte hatten in erster Linie unter dem Rückgang der Markteinkommen und der
sich im Laufe der Zeit abschwächenden Wirkung sozialer Transferleistungen zu
leiden. Darüber hinaus wirkte sich die restriktive Finanzpolitik in einigen
Mitgliedstaaten nachteilig auf die Beschäftigung aus, und Änderungen der
Steuer- und Leistungssysteme sowie Kürzungen der Löhne und Gehälter im
öffentlichen Dienst ließen die Realeinkommen der privaten Haushalte erheblich
schrumpfen. Dies kann zu der zunehmenden Divergenz innerhalb des
Euro-Währungsgebiets beigetragen haben. Schaubild III: Reale Änderung beim
verfügbaren Bruttoeinkommen der Haushalte Veränderungen 2012 und 2011
Quelle: Eurostat, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, und
Berechnungen der GD EMPL; geordnet nach Gesamtwachstum 2012 Bei
der Entwicklung des realen verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte
besteht sowohl eine breite Streuung als auch eine wachsende Divergenz zwischen
den Mitgliedstaaten. Betrachtet man die Daten von 2012, so haben nicht weniger
als 16 Mitgliedstaaten eine ausgesprochen negative Entwicklung beim
verfügbaren Bruttoeinkommen der Haushalte verzeichnet: In Griechenland betrug
die Abnahme im Jahresvergleich nahezu 10 %, in Zypern waren es 9 %.
Der Rückgang in Griechenland sowie in Spanien und Italien kam zu einer bereits
deutlichen Verschlechterung im vorangegangenen Berichtszeitraum hinzu.
Andererseits gibt es jetzt eine Gruppe von Ländern, die bis 2011 ein Wachstum
der Löhne und Gehälter aufwiesen, wo aber 2012 einige Negativentwicklungen zu
beobachten waren: Zypern, Ungarn, Slowenien, Estland und Bulgarien. 3.2.4
Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter – Veränderung
und Stand Die Armutsgefährdungsquote der
Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter steigt in vielen Mitgliedstaaten (siehe
Schaubild IV). In vielen Ländern erfolgt dieser Anstieg von einem bereits
hohen Armutsrisiko und wird häufig durch ein Sinken der Armutsgrenze über den
Zeitraum verschärft. Schaubild IV: Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter (Altersgruppe 18-64) 2013, Veränderung 2011-2012 und 2012-2013
Quelle: Eurostat, EU-SILC (Berechnungen der GD EMPL); bezogen
auf das Einkommensjahr 2012. Anmerkung: ES 2013 Zeitreihenbruch,
somit keine Veränderungsdaten verfügbar; AT, UK Zeitreihenbruch 2012, keine
Veränderungsdaten für 2011-2012 verfügbar, 2012 (Veränderung 2011-2012 und 2010-2011)
für IE. Zu
den Mitgliedstaaten, in denen sich das Armutsrisiko für die Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter zwischen 2012 und 2013 an stärksten erhöht hat, zählen
Griechenland, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal und Rumänien. Von 2011
auf 2012 war die stärkste Zunahme in Griechenland, Portugal, Kroatien und
Spanien zu beobachten. In den meisten dieser Länder haben ein negatives oder
fast bei null liegendes BIP-Wachstum über längere Zeit, der Anstieg der
Langzeitarbeitslosigkeit und die sich im Laufe der Zeit abschwächende Wirkung
sozialer Transferleistungen ein Armutsrisiko geschaffen. 3.2.5 Einkommensungleichheit (Quote S80/S20[32])
– Veränderung und Stand Die
Einkommensungleichheit nimmt zu, sowohl im Ländervergleich als auch innerhalb
der einzelnen Mitgliedstaaten, insbesondere in den Ländern mit dem stärksten
Anstieg der Arbeitslosigkeit (siehe Schaubild V). In vielen
Mitgliedstaaten hat sich durch die Krise der langfristige Trend einer
Polarisierung in der Lohnentwicklung und der Segmentierung des Arbeitsmarkts
verschärft; zusammen mit den nunmehr weniger auf einen Umverteilungseffekt
abzielenden Steuer- und Leistungssystemen hat dies die Zunahme der
Ungleichheiten befördert. Die deutliche Zunahme der Ungleichheit kann mit der
hohen Arbeitslosigkeit in Verbindung gebracht werden (wobei die kräftigste
Steigerung am unteren Ende des Arbeitsmarkts zu beobachten war). In einigen
Fällen hat sich auch die Haushaltskonsolidierung ausgewirkt.[33]
Schaubild V: Ungleichheit (Quote S80/S20) 2013 (*2012) Stand
und Veränderung 2011-2012 und 2012-2013
Quelle: Eurostat, EU-SILC (Berechnungen der GD EMPL);
Anmerkung: SPANIEN 2013 Zeitreihenbruch, somit keine Veränderungsdaten
verfügbar; AT, UK Zeitreihenbruch 2012, keine Veränderungsdaten für 2011-2012
verfügbar, 2012 (Veränderung 2011-2012 und 2010-2011) für IE. Die
Einkommensungleichheit (Quote S80/S20) über alle Mitgliedstaaten hinweg ist
breit gestreut und entwickelt sich weiter auseinander. Die jüngsten Daten für
das Einkommensjahr 2012 (die für eine Reihe von Mitgliedstaaten vorliegen)
weisen von 2012 auf 2013 eine Zunahme der Einkommensungleichheit (gemessen
anhand des S80/S20-Indikators) um 0,5 oder mehr in Litauen und Bulgarien aus
und einen spürbaren Anstieg in Italien, Rumänien, Portugal, Zypern,
Deutschland, Ungarn, Malta und Slowenien. Besonders hoch war die
Einkommensungleichheit 2013 weiterhin in Bulgarien, Griechenland, Spanien,
Litauen, Lettland, Portugal und Rumänien, wobei der Einkommensanteil der 20 %
am oberen Ende mindestens sechsmal so hoch war wie der der 20 % mit dem
niedrigsten Einkommen. [1] Amtsblatt
L 308 vom 24.11.2010, S. 46, „Beschluss des Rates vom 21. Oktober
2010 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
(2010/707/EU)“. [2] Dies trifft auch bei Arbeitskräften
aus Drittstaaten und Menschen mit Behinderungen zu. 2013 waren 21,7 % der
Arbeitskräfte aus Drittstaaten ohne Arbeit (2008 waren es noch 14,3 %);
bei Menschen mit Behinderungen ist die Quote fast doppelt so hoch wie bei
Menschen ohne Behinderungen. [3] Eine weitergehende Analyse findet sich in „Key Features“ der GD
EMPL (erscheint demnächst). [4] Siehe Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen: Exploiting the employment potential of ICTs, 18.4.2012,
SWD(2012) 96; Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Action plan for
the EU healthcare workforce, 18.4.2012, SWD(2012) 93, und Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen: Exploiting the employment potential of green growth, 18.4.2012,
SWD(2012) 92. [5] Siehe auch die Mitteilung der
Kommission über die Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials
der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen, 2.7.2014, COM(2014) 446. [6] So lag etwa die unfreiwillige
Teilzeitbeschäftigung (als prozentualer Anteil an der Teilzeitbeschäftigung
insgesamt) in der EU-28 2013 bei 29,6 %, gegenüber 25,3 % im Jahr 2008. [7] Die Beveridge-Kurve oder UV-Kurve
ist eine grafische Darstellung des Verhältnisses von Arbeitslosenquote und
Quote der offenen Stellen (Zahl der freien Stellen im Verhältnis zur
Erwerbsbevölkerung insgesamt). Sie verläuft in der Regel von oben nach unten,
wenn die Arbeitslosigkeit steigt, da es dann normalerweise weniger offene
Stellen gibt. Bewegt sie sich nach rechts, so trifft eine stabile Quote offener
Stellen auf eine stetig steigende Arbeitslosenquote, was eine wachsende
Divergenz zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt impliziert. [8] „Labour
Market Developments in Europe, 2013“, Europäische Kommission. [9] Eine weitergehende Analyse findet sich in „Key
Features“ der GD EMPL. [10] Beispielsweise „Future
Skills Supply and Demand in Europe“, Cedefop. [11] Im Oktober 2013
haben die OECD und die Kommission die Ergebnisse einer neuen Erhebung über die
Kompetenzen von Erwachsenen veröffentlicht („Survey on Adult Skills (PIAAC)“,
Europäische Kommission, OECD). [12] Siehe
z. B. „Is Aggregate Demand Wage-Led or Profit-Led? National and Global
Effects“, Internationales Arbeitsamt, Reihe „Conditions of Work and
Employment Series“ Nr. 40, Genf, 2012. [13] Siehe „Quarterly
Report on the Euro Area“, Europäische Kommission, Ausgabe 12,
Nr. 3, 2013. [14] Siehe z. B. Eurofound (2013), „Tackling
Undeclared Work in 27 European Union Member States and Norway: Approaches and Measures Since 2008“, Eurofound, Dublin; Hazans, M. (2011), „Informal
Workers Across Europe“, Research Paper 5912, World Bank, Washington DC. [15] Mit dem
Verhältnis des obersten zum untersten Einkommensquintil (S80/S20) wird die
Ungleichheit bei der Einkommensverteilung gemessen. Berechnet wird es als
Verhältnis des Gesamteinkommens derjenigen 20 % der Bevölkerung mit dem
höchsten Einkommen (oberstes Quintil) zum Einkommen derjenigen 20 % der
Bevölkerung mit dem niedrigsten Einkommen (unterstes Quintil). Hierfür werden
alle Einkommen als verfügbare Äquivalenzeinkommen erfasst. [16] Einzelheiten siehe „EU Employment
and Social Situation – Quarterly Review“ (Quartalsbericht der EU über die
Beschäftigungssituation und die soziale Lage) vom Juni 2014. [17] „EU Employment
and Social Situation – Quarterly Review“ (Quartalsbericht der EU über die
Beschäftigungssituation und die soziale Lage) vom März 2014. Beilage zum Thema
Trends bei Sozialaufwendungen (2014). [18] Siehe „EU
Employment and Social Situation – Quarterly Review“ (Quartalsbericht der EU
über die Beschäftigungssituation und die soziale Lage) vom März 2013. Der
Analyse zufolge ist die Abwärtskorrektur der Sozialaufwendungen seit 2011
stärker ausgeprägt als bei ähnlichen Wirtschaftsabschwüngen in den vergangenen
drei Jahrzehnten. [19] Dieser Abschnitt
enthält einen aktualisierten Überblick über die im vorhergehenden gemeinsamen
Beschäftigungsbericht dargestellte Lage; aus Platzmangel ist dieser Überblick
nicht erschöpfend und geht nicht auf alle Reformen und politischen Maßnahmen
ein. Nicht im Bericht behandelt werden Maßnahmen, die lediglich angekündigt
wurden, aber dem Parlament nicht zur Verabschiedung vorgelegt wurden bzw. die
nicht Gegenstand von Kollektivverhandlungen zwischen den Sozialpartnern sind. [20] Beschluss 2010/707/EU
des Rates vom 21. Oktober 2012 über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. [21] Eine eingehende Analyse ist dem
Jahresbericht der Kommission über die Fortschritte bei der Gleichstellung von
Frauen und Männern zu entnehmen. [22] Neueste verfügbare Daten;
veröffentlicht im Frühjahr 2014. [23] Eine ausführlichere Analyse der
Entwicklungen bezüglich der Leitlinien 8 und 9 ist dem Anzeiger für die
allgemeine und berufliche Bildung für 2014 zu entnehmen. [24] KOM(2013) 690 vom 2.10.2013.
Siehe insbesondere S. 6-7 „Die Kommission schlägt vor, ein Scoreboard mit
Schlüsselindikatoren aufzustellen, das im Entwurf ihres gemeinsamen
Beschäftigungsberichts verwendet werden soll und anhand dessen Entwicklungen im
Beschäftigungs- und Sozialbereich verfolgt werden können. Es sollte als
Analyseinstrument dienen, das eine bessere und frühzeitigere Feststellung
größerer beschäftigungs- und sozialpolitischer Probleme ermöglicht,
insbesondere solcher, die auf andere Mitgliedstaaten auszustrahlen drohen.
(...) Es würde in den Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts
aufgenommen, um eine stärker fokussierte Grundlage für eine intensivere
multilaterale Überwachung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik zur Verfügung
zu stellen und so bei der Feststellung von Entwicklungen zu helfen, die
entschiedenere beschäftigungs- und sozialpolitische Antworten rechtfertigen.
(...) Durch die beschäftigungs- und sozialpolitischen Indikatoren des
Scoreboards sollten die wesentlichen Phänomene jedes Landes erfasst und die
dringendsten Probleme sowie die bedenklichsten Entwicklungen erkannt werden,
ehe das betreffende Land zu stark von seiner früheren Leistung bzw. dem Rest
der EU abweicht.“ [25] KOM(2013) 801 final vom 13.11.2013. [26] Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates vom 19. und 20. Dezember 2013, Nummer 39. [27] 7476/14, Brüssel, 12. März 2014. [28] Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates vom 19. und 20. Dezember 2013, „38. Der Europäische Rat bekräftigt
die Bedeutung der Entwicklungen im Beschäftigungs- und im Sozialbereich im
Rahmen des Europäischen Semesters. Auf der Grundlage der Beratungen des Rates
bestätigt der Europäische Rat die Bedeutung, die der Verwendung eines Fortschrittsanzeigers
mit beschäftigungs- und sozialpolitischen Schlüsselindikatoren – wie im
gemeinsamen Beschäftigungsbericht beschrieben – zukommt.“ [29] Gemeinsame Stellungnahme des
Sozialschutzausschusses und des Beschäftigungsausschusses zum Scoreboard
beschäftigungs- und sozialpolitischer Indikatoren für die Junitagung des Rates
„Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“. Außerdem
legte der Sozialschutzausschuss ein Dokument „Scoreboard beschäftigungs- und
sozialpolitischer Indikatoren: Operationalisierung – Bericht der Arbeitsgruppe
Indikatoren des Sozialschutzausschusses“ vor. [30] Die Analyse dieser drei Faktoren
folgt dem Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2014, auf den sich Kommission und
Rat geeinigt haben. In den Kernaussagen des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts
2014 heißt es: „Die Auswirkungen der Krise haben sich außerdem in wachsenden
Divergenzen hinsichtlich der Beschäftigungslage und der sozialen Lage der
einzelnen Mitgliedstaaten insbesondere im Euro-Währungsgebiet niedergeschlagen,
wie dieser gemeinsame Beschäftigungsbericht und das neue Scoreboard
beschäftigungs- und sozialpolitischer Schlüsselindikatoren verdeutlichen. Diese
Divergenzen sind bei allen fünf Schlüsselindikatoren des Scoreboards
festzustellen.“ 7476/14, Brüssel, 12. März 2014, S. 3. Außerdem
erfasst das Scoreboard, wie im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2014
festgelegt, alle EU-Mitgliedstaaten, so dass Vergleiche anhand des
EU-Durchschnitts erfolgen. In einigen Fällen könnten auch statistische
Abweichungen vom Durchschnittswert des Euro-Raums relevant sein. 7476/14,
Brüssel, 12. März 2014, S. 49. [31] Die Tabelle gibt einen Überblick
über die beschäftigungs- und sozialpolitischen Entwicklungen in den
Mitgliedstaaten, in denen das Niveau oder die Entwicklung von Schlüsselindikatoren
als problematisch eingeschätzt werden könnten. [32] Verhältnis zwischen den Einkommen der 20 %
der Bevölkerung mit den höchsten Einkommen und den Einkommen der 20 % mit
den niedrigsten Einkommen. [33] Siehe EUROMOD-Working Paper 2/13. Anhang
1: Scoreboard beschäftigungs- und sozialpolitischer Schlüsselindikatoren mit
den Durchschnitten von EU und Euro-Raum als Referenzwerten* * Für
jeden Indikator (mit Ausnahme des Indikators für das reale Wachstum des
verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte, da dieser als Geldwert
ausgedrückt ist) geben die drei Spalten Folgendes wieder: i) die Veränderungen
im Jahresvergleich in absoluten Zahlen, ii) die Abweichung von den
Durchschnittswerten für die EU (oder den Euro-Raum) im selben Jahr, iii) die
Veränderungen im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den
Veränderungen im Jahresvergleich für die EU oder den Euro-Raum (dies gibt
Aufschluss darüber, ob sich die Lage in einem Mitgliedstaat schneller
verschlechtert /verbessert als im Rest der EU/des Euro-Raums, was die
Entwicklung der sozioökonomischen Divergenz bzw. Konvergenz widerspiegelt). S1
bedeutet 1. Halbjahr auf Basis vierteljährlicher Daten. Quelle: Eurostat, EU
AKE, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und EU-SILC (Berechnungen der GD
EMPL). NEET-Veränderungen 2011-2012 für FR (Zeitreihenbruch 2013);
Armutsgefährdungsquote und S80/S20: 2012 statt 2013 (Veränderung 2011-2012) für
IE Veränderung 2011-2012 für ES (Zeitreihenbruch 2013).
Anhang 2: Anzeiger für die Leistungen im
Beschäftigungsbereich - Zusammenfassender Überblick über die vorrangigen
Herausforderungen im Beschäftigungsbereich und besonders gute
Arbeitsmarktergebnisse (C = Herausforderung; G = gutes Arbeitsmarktergebnis) –
angenommen im Juni 2014[1] Anhang 3: Gesamtüberblick über die im Anzeiger für
die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes ausgewiesenen „sozialen
Entwicklungen, die beobachtet werden sollten“ und die Mitgliedstaaten, in denen
statistisch signifikante Verschlechterungen und Verbesserungen zu verzeichnen
sind, für 2011-2012 - angenommen am 19.
Februar 2014 Quelle: Social Europe: Many ways, one objective. Annual Report of the Social Protection Committee on the
social situation in the European Union 2013 (Jahresbericht des Ausschusses
für Sozialschutz 2013) Anmerkung:
Die für 2011-12 im Auge zu behaltenden sozialen Entwicklungen entsprechend dem
vom Ausschuss für Sozialschutz am 19. Februar 2014 auf der Grundlage der
zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Daten angenommenen Text, betreffen Verschlechterungen
in mehr als 1/3 der Mitgliedstaaten und sind in der vorstehenden Tabelle rot
markiert. (Quelle: Social Europe: Many ways,
one objective. Annual Report of the Social Protection Committee on the social
situation in the European Union 2013). [1] http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=EN&f=ST%2010763%202014%20INIT