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Document 52014DC0671
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on EAGF expenditure Early Warning System No 9-10/2014
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 9-10/2014
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 9-10/2014
/* COM/2014/0671 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 9-10/2014 /* COM/2014/0671 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung...................................................................................................................... 3 2........... Zweckgebundene Einnahmen des EGFL..................................................................... 3 3........... Anmerkungen zur vorläufigen
Ausführung des EGFL-Haushalts 2014...................... 4 4........... Ausführung der zweckgebundenen
Einnahmen des EGFL......................................... 6 5........... Schlussfolgerungen....................................................................................................... 7 Anhang 1: || Vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln – Stand 31.8.2014
1.
Einleitung
Der tatsächliche Stand der
Haushaltsmittelausführung in Bezug auf den Europäischen Garantiefonds für die
Landwirtschaft (EGFL) für den Zeitraum vom 16. Oktober 2013 bis zum
31. August 2014, gemessen an dem gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU)
Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem
der Gemeinsamen Agrarpolitik[1]
erstellten und als Indikator dienenden Ausgabenprofil, ist in Anhang 1
aufgeführt.
2.
Zweckgebundene Einnahmen des EGFL
Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU)
Nr. 1306/2013 werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen
aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus
Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als
zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den
einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung
jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht
genutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen[2]. Der EGFL-Haushalt 2014
umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission für die Mittel, die zur
Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen und
Direktbeihilfen notwendig wären, als auch ihre Schätzungen für die
zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen
dürften, und die Übertragung des Saldos der aus dem vorangegangenen
Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag für die
Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2014 berücksichtigte die Kommission den
voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für
das Jahr 2014 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und
den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen. Die Haushaltsbehörde hat den
Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen
Einnahmen angenommen. Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2014
schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf
1464 Mio. EUR. Im Einzelnen: –
Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im
Laufe des Haushaltsjahres 2014 zusammenkommen dürften, wurde auf 849 Mio. EUR
geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus
Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei 638 Mio. EUR
bzw. 165 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden
mit 46 Mio. EUR veranschlagt. –
Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2013 auf das
Haushaltsjahr 2014 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 615 Mio. EUR
angesetzt. Im Haushalt 2014 hat die Kommission die
ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1464 Mio. EUR
zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen: –
464 Mio. EUR für die Betriebsfonds der
Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor; und –
1000 Mio. EUR für die
Betriebsprämienregelung. Für diese beiden Regelungen bewilligte die
Haushaltsbehörde schließlich entsprechend dem Vorschlag der Kommission Beträge
in Höhe von 285 Mio. EUR bzw. 30 083 Mio. EUR. Die
Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen
entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 749 Mio. EUR
für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und
31 083 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung. In Anhang 1, der den vorläufigen Haushaltsvollzug
2014 für die Zeit bis zum 31. August 2014 wiedergibt, handelt es sich bei
den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für den Obst- und Gemüsesektor
und für die entkoppelten Direktbeihilfen um die ursprünglich bewilligten Mittel
für diese beiden Regelungen (676,7 Mio. EUR bzw. 38 252 Mio. EUR)
ohne die genannten zweckgebundenen Einnahmen. Mit den diesen Sektoren
zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Mittelansätze im Haushaltsplan 2014
insgesamt auf 1140,7 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf
39 252 Mio. EUR für die entkoppelten Direktbeihilfen.
3.
Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des
EGFL-Haushalts 2014
Der vorläufige Stand der Mittelausführung im
Zeitraum 16. Oktober 2013 bis 31. August 2014 ist in Anhang 1
dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU)
Nr. 1306/2013 erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als Indikator dient.
Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die
deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Stand
des Haushaltsvollzugs für 2014 festzustellen sind.
3.1.
Marktstützungsmaßnahmen
Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den
Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 31. August 2014 um 67 Mio. EUR
über den bewilligten Haushaltsmitteln. In dieser Abweichung zeigt sich die
Nettoauswirkung der Verbrauchsmuster vor allem im Obst- und Gemüsesektor, im
Weinsektor und im Milchsektor.
3.1.1.
Obst und Gemüse (+ 202,2 Mio. EUR im
Vergleich zu den bewilligten Mitteln)
In Bezug auf die bewilligten Mittel ergibt sich
dieser Stand der Ausführung in erster Linie aus den Ausgaben für die
Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den bewilligten
Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2014
zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten
siehe Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist das Ergebnis der Anwendung
des Indikators für den Zeitraum bis zum 31. August 2014 auf die
bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors
nicht umfassen. Eine Fußnote* in der Übersicht über den
vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung
aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. August 2014 auf die
Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors
veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für diesen
Ausgabensektor bewilligte Haushaltsmittel von 676,7 Mio. EUR und
zweckgebundene Einnahmen von schätzungsweise 464 Mio. EUR zur
Verfügung stehen. Wäre der Indikator also auf den für diesen Sektor
veranschlagten Gesamtbetrag von 1140,7 Mio. EUR angewandt worden, so
wäre als Nettoeffekt einer Beschleunigung bei den Zahlungen für die
Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen und einer Verlangsamung der Zahlungen
für das Schulobstprogramm und der Beihilfe für vorläufig anerkannte
Erzeugergruppierungen gegenüber dem Indikator zum 31. August 2014 ein
Minderverbrauch von -127,6 Mio. EUR zu verzeichnen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission der
Auffassung, dass am Ende des Haushaltsjahres ein gewisser Minderverbrauch der
Mittel für das Schulobstprogramm und die vorläufig anerkannten Erzeugergruppierungen
zu erwarten ist. Sie überwacht weiterhin die Inanspruchnahme der Mittel für die
Erzeugerorganisationen.
3.1.2.
Weinbauerzeugnisse (- 109,6 Mio. EUR)
Dieser Minderverbrauch gegenüber dem als Indikator
dienenden Ausgabenprofil ist auf die langsameren Zahlungen der Mitgliedstaaten
für die nationalen Stützungsprogramme für den Weinsektor zurückzuführen. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Situation als vorübergehend angesehen, da die
Ausgabenvorausschätzungen der Mitgliedstaaten für diesen Artikel für die
kommenden Monate eine Beschleunigung erkennen lassen.
3.1.3.
Milch und Milcherzeugnisse (- 6,8 Mio. EUR)
Dieser
Minderverbrauch gegenüber dem als Indikator dienenden Ausgabenprofil ist auf
die langsameren Zahlungen der Mitgliedstaaten für das Schulmilchprogramm
zurückzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Situation als
vorübergehend angesehen, da die Ausgabenvorausschätzungen der Mitgliedstaaten
für diesen Artikel auf eine vollständige Ausführung dieses Programms bis zum
Ende des Haushaltsjahres hindeuten.
3.2.
Direktbeihilfen
Gegenüber dem Indikator zum 31. August 2014 wurden
mehr Haushaltsmittel für Direktbeihilfen in Anspruch genommen, wobei sich der
Mehrverbrauch auf zusammen 659,4 Mio. EUR beläuft.
3.2.1.
Entkoppelte Direktbeihilfen (+ 719,1 Mio. EUR
im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)
In Bezug auf die bewilligten Mittel ergibt sich
dieser Stand der Ausführung in erster Linie aus den Ausgaben für die
Betriebsprämienregelung, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als
auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2014 zugewiesenen zweckgebundenen
Einnahmen finanziert wird (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2). Der angegebene
Ausführungsstand ist das Ergebnis der Anwendung des Indikators für den Zeitraum
bis zum 31. August 2014 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die
zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors nicht umfassen. Eine Fußnote* in der Übersicht über den
vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung
aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. August 2014 auf die Gesamtmittel
angewandt worden wäre, die für die Finanzierung der entkoppelten
Direktbeihilfen veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften
insgesamt für entkoppelte Direktbeihilfen bewilligte Haushaltsmittel von
38 252 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von 1000 Mio. EUR
zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator also auf den für entkoppelte
Direktbeihilfen veranschlagten Gesamtbetrag von 39 252 Mio. EUR
angewandt worden, so wäre ein Minderverbrauch von -279,9 Mio. EUR zu
verzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten
bereits 99,2 % der geschätzten entkoppelten Direktbeihilfen für 2014
ausgezahlt. Die Kommission geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass die
verfügbaren bewilligten Mittel und die der Haushaltslinie zugewiesenen
Einnahmen ausreichen dürften, um den Mittelbedarf für diesen Artikel zu decken,
und dass ein gewisser Minderverbrauch am Ende des Haushaltsjahres zu erwarten
ist.
3.2.2.
Andere Direktbeihilfen (- 59,3 Mio. EUR)
Dieser Minderverbrauch der bewilligten Mittel für
andere Direktbeihilfen gegenüber dem als Indikator dienenden Ausgabenprofil zum
31. August 2014 ist auf den langsameren Zahlungsrhythmus bei einigen Regelungen
in diesem Sektor, insbesondere bei der gekoppelten besonderen Stützung gemäß
Artikel 68, zurückzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission
der Auffassung, dass am Ende des Haushaltsjahres ein gewisser Minderverbrauch
zu erwarten ist. Sie überwacht weiterhin die Inanspruchnahme der Mittel für
diesen Haushaltsartikel.
3.3.
Audit der Agrarausgaben (+ 5,5 Mio. EUR)
Neben den Direktzahlungen für Kontroll- und
Vorbeugungsmaßnahmen in Höhe von 6,8 Mio. EUR waren im Haushaltsplan
2014 für Zahlungen im Zusammenhang mit der Regelung von Streitfällen 53,4 Mio. EUR
veranschlagt. Den neuesten Informationen zufolge werden die Mitgliedstaaten
mehr Ausgleichszinsen für die Regelung von Streitfällen zahlen als im
Haushaltsplan 2014 vorgesehen. Darüber hinaus rechnet die Kommission damit, den
Mitgliedstaaten aufgrund von positiven Rechnungsabschlussbeschlüssen zu deren
Gunsten einen Betrag von etwa 20 Mio. EUR zu erstatten. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet die Kommission einen Mehrverbrauch an
Haushaltsmitteln für 2014 für das Kapitel „Audit der Agrarausgaben“.
4.
Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL
Aus der Tabelle in Anhang 1 geht
hervor, dass bis zum 31. August 2014 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von
1669,1 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im Einzelnen: –
Die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen
aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen beliefen
sich auf 769,6 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres noch
weitere Beträge erwartet werden; –
die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf 141,3 Mio. EUR, wobei bis zum
Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden; –
die Einnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen
zum Großteil abgeführt wurde, belaufen sich auf etwa 48 Mio. EUR. Der Betrag der vom Haushaltsjahr 2013 auf das
Haushaltsjahr 2014 übertragenen zweckgebundenen Ausgaben belief sich auf
710,2 Mio. EUR. Dieser Betrag liegt um Einiges über dem ursprünglich
geschätzten Betrag von 615 Mio. EUR und wurde ‑ wie im
Haushaltsplan 2014 vorgesehen – vollständig für Zahlungen verwendet. Die zum 31. August 2014 zur Finanzierung der
EGFL-Ausgaben verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich somit auf
1669,1 Mio. EUR, zu denen sich voraussichtlich zum Ende des
Haushaltsjahres noch neu zusammengekommene zweckgebundene Einnahmen addieren
werden.
5.
Schlussfolgerungen
Der bis zum 31. August 2014 zu verzeichnende
vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2014 zeigt, dass die
monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das als Indikator für den
Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil um etwa 728,2 Mio. EUR
überschreiten. Es stehen bereits zweckgebundene Einnahmen in Höhe
von 1669,1 Mio. EUR zur Verfügung, und im Verlauf des Jahres 2014
dürften noch weitere Beträge hinzukommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die
Kommission der Auffassung, dass der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die
am Ende des Jahres verfügbar sein werden, für die Finanzierung der
Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, der Betriebsprämienregelung und der
im Rahmen des Kapitels „Audit der Agrarausgaben“ voraussichtlich zu zahlenden
Beträge ausreichen wird. Außerdem ist je nach Höhe der endgültigen
Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2014 vorgesehen, dass die Kommission
die nicht in Anspruch genommenen Mittel auf das Haushaltsjahr 2015 übertragen
wird, um Erstattungen an die Landwirte vorzunehmen, die dann der
Haushaltsdisziplin unterliegen werden. Diese Übertragung darf 2 % der
ursprünglichen EGFL-Mittel für 2014 für Maßnahmen im Rahmen der geteilten
Mittelverwaltung und den für das Haushaltsjahr 2014 berücksichtigten Betrag für
die Haushaltsdisziplin nicht überschreiten.[3]
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission
davon aus, dass der Betrag von nicht gebundenen Mitteln in Höhe von 874,7 Mio. EUR
(was der Obergrenze von 2 % entspricht[4])
am Ende des Haushaltsjahres 2014 für diese Übertragung zur Verfügung stehen
wird. Der geschätzte verbleibende Überschuss des EGFL wird in das
Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsentwurf 2015 aufgenommen. [1] ABl.
L 347 vom 20.12.2013, S. 549. [2] Gemäß
Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan
der Union werden interne zweckgebundene Einnahmen nur auf das unmittelbar
folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung
sind diese zweckgebundenen Einnahmen in der Regel vor den bewilligten Mitteln
des betreffenden Haushaltsartikels zu verwenden. [3] Artikel 169 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union [4] Der für das
Haushaltsjahr 2014 berücksichtigte Betrag für die Haushaltsdisziplin in Höhe
von 902,9 Mio. EUR lag über der Obergrenze von 2 % der
ursprünglichen EGFL-Mittel für 2014 für Maßnahmen im Rahmen der geteilten
Mittelverwaltung, so dass letztere den Referenzbetrag für die Übertragung
bildet.