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Document 52014DC0671

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 9-10/2014

    /* COM/2014/0671 final */

    52014DC0671

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 9-10/2014 /* COM/2014/0671 final */


    INHALTSVERZEICHNIS

    1........... Einleitung...................................................................................................................... 3

    2........... Zweckgebundene Einnahmen des EGFL..................................................................... 3

    3........... Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2014...................... 4

    4........... Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL......................................... 6

    5........... Schlussfolgerungen....................................................................................................... 7

    Anhang 1: || Vorläufige Inanspruchnahme von EGFL-Mitteln – Stand 31.8.2014

     

    1. Einleitung

    Der tatsächliche Stand der Haushaltsmittelausführung in Bezug auf den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) für den Zeitraum vom 16. Oktober 2013 bis zum 31. August 2014, gemessen an dem gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik[1] erstellten und als Indikator dienenden Ausgabenprofil, ist in Anhang 1 aufgeführt.

    2. Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

    Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Innerhalb des Haushaltsjahres nicht genutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen[2].

    Der EGFL-Haushalt 2014 umfasste sowohl die neueste Schätzung der Kommission für die Mittel, die zur Finanzierung der veranschlagten Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen und Direktbeihilfen notwendig wären, als auch ihre Schätzungen für die zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres zusammenkommen dürften, und die Übertragung des Saldos der aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen. In ihrem Vorschlag für die Höhe der EGFL-Mittel für den Haushalt 2014 berücksichtigte die Kommission den voraussichtlichen Gesamtbetrag der zweckgebundenen Einnahmen und beantragte für das Jahr 2014 Mittel in Höhe der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben und den geschätzten zweckgebundenen Einnahmen.  Die Haushaltsbehörde hat den Haushaltsplan des EGFL unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen angenommen.

    Bei Aufstellung des Haushaltsplans 2014 schätzte die Kommission die Höhe der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen auf 1464 Mio. EUR. Im Einzelnen:

    – Der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die im Laufe des Haushaltsjahres 2014 zusammenkommen dürften, wurde auf 849 Mio. EUR geschätzt. Aus den Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden dabei 638 Mio. EUR bzw. 165 Mio. EUR erwartet. Die Einnahmen aus der Milchabgabe wurden mit 46 Mio. EUR veranschlagt.

    – Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2013 auf das Haushaltsjahr 2014 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 615 Mio. EUR angesetzt.

    Im Haushalt 2014 hat die Kommission die ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1464 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen:

    – 464 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor; und

    – 1000 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

    Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich entsprechend dem Vorschlag der Kommission Beträge in Höhe von 285 Mio. EUR bzw. 30 083 Mio. EUR. Die Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 749 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 083 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

    In Anhang 1, der den vorläufigen Haushaltsvollzug 2014 für die Zeit bis zum 31. August 2014 wiedergibt, handelt es sich bei den Zahlen der Haushaltsansätze auf Artikelebene für den Obst- und Gemüsesektor und für die entkoppelten Direktbeihilfen um die ursprünglich bewilligten Mittel für diese beiden Regelungen (676,7 Mio. EUR bzw. 38 252 Mio. EUR) ohne die genannten zweckgebundenen Einnahmen. Mit den diesen Sektoren zugewiesenen Einnahmen belaufen sich die Mittelansätze im Haushaltsplan 2014 insgesamt auf 1140,7 Mio. EUR für den Obst- und Gemüsesektor und auf 39 252 Mio. EUR für die entkoppelten Direktbeihilfen.

    3. Anmerkungen zur vorläufigen Ausführung des EGFL-Haushalts 2014

    Der vorläufige Stand der Mittelausführung im Zeitraum 16. Oktober 2013 bis 31. August 2014 ist in Anhang 1 dargestellt. Er wird an dem gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erstellten Ausgabenprofil gemessen, das als Indikator dient. Nachstehend wird kurz auf bestimmte Haushaltsartikel eingegangen, bei denen die deutlichsten Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Stand des Haushaltsvollzugs für 2014 festzustellen sind.

    3.1. Marktstützungsmaßnahmen

    Der Mittelverbrauch bei den Interventionen auf den Agrarmärkten lag nach Maßgabe des Indikators zum 31. August 2014 um 67 Mio. EUR über den bewilligten Haushaltsmitteln. In dieser Abweichung zeigt sich die Nettoauswirkung der Verbrauchsmuster vor allem im Obst- und Gemüsesektor, im Weinsektor und im Milchsektor. 

    3.1.1. Obst und Gemüse (+ 202,2 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

    In Bezug auf die bewilligten Mittel ergibt sich dieser Stand der Ausführung in erster Linie aus den Ausgaben für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2014 zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist das Ergebnis der Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 31. August 2014 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors nicht umfassen.

    Eine Fußnote* in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. August 2014 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung dieses Sektors veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für diesen Ausgabensektor bewilligte Haushaltsmittel von 676,7 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von schätzungsweise 464 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator also auf den für diesen Sektor veranschlagten Gesamtbetrag von 1140,7 Mio. EUR angewandt worden, so wäre als Nettoeffekt einer Beschleunigung bei den Zahlungen für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen und einer Verlangsamung der Zahlungen für das Schulobstprogramm und der Beihilfe für vorläufig anerkannte Erzeugergruppierungen gegenüber dem Indikator zum 31. August 2014 ein Minderverbrauch von -127,6 Mio. EUR zu verzeichnen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission der Auffassung, dass am Ende des Haushaltsjahres ein gewisser Minderverbrauch der Mittel für das Schulobstprogramm und die vorläufig anerkannten Erzeugergruppierungen zu erwarten ist. Sie überwacht weiterhin die Inanspruchnahme der Mittel für die Erzeugerorganisationen.

    3.1.2. Weinbauerzeugnisse (- 109,6 Mio. EUR)

    Dieser Minderverbrauch gegenüber dem als Indikator dienenden Ausgabenprofil ist auf die langsameren Zahlungen der Mitgliedstaaten für die nationalen Stützungsprogramme für den Weinsektor zurückzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Situation als vorübergehend angesehen, da die Ausgabenvorausschätzungen der Mitgliedstaaten für diesen Artikel für die kommenden Monate eine Beschleunigung erkennen lassen.

    3.1.3. Milch und Milcherzeugnisse (- 6,8 Mio. EUR)

                  Dieser Minderverbrauch gegenüber dem als Indikator dienenden Ausgabenprofil ist auf die langsameren Zahlungen der Mitgliedstaaten für das Schulmilchprogramm zurückzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Situation als vorübergehend angesehen, da die Ausgabenvorausschätzungen der Mitgliedstaaten für diesen Artikel auf eine vollständige Ausführung dieses Programms bis zum Ende des Haushaltsjahres hindeuten.

    3.2. Direktbeihilfen

    Gegenüber dem Indikator zum 31. August 2014 wurden mehr Haushaltsmittel für Direktbeihilfen in Anspruch genommen, wobei sich der Mehrverbrauch auf zusammen 659,4 Mio. EUR beläuft.

    3.2.1. Entkoppelte Direktbeihilfen (+ 719,1 Mio. EUR im Vergleich zu den bewilligten Mitteln)

    In Bezug auf die bewilligten Mittel ergibt sich dieser Stand der Ausführung in erster Linie aus den Ausgaben für die Betriebsprämienregelung, die sowohl aus den bewilligten Haushaltsmitteln als auch aus den dieser Regelung im Haushaltsplan 2014 zugewiesenen zweckgebundenen Einnahmen finanziert wird (Anm.: Einzelheiten siehe Ziffer 2). Der angegebene Ausführungsstand ist das Ergebnis der Anwendung des Indikators für den Zeitraum bis zum 31. August 2014 auf die bewilligten Haushaltsmittel, die die zweckgebundenen Einnahmen dieses Sektors nicht umfassen. 

    Eine Fußnote* in der Übersicht über den vorläufigen Mittelverbrauch in Anhang 1 zeigt, wie die Mittelausführung aussehen würde, wenn der Indikator zum 31. August 2014 auf die Gesamtmittel angewandt worden wäre, die für die Finanzierung der entkoppelten Direktbeihilfen veranschlagt sind. Wie unter Ziffer 2 dargelegt, dürften insgesamt für entkoppelte Direktbeihilfen bewilligte Haushaltsmittel von 38 252 Mio. EUR und zweckgebundene Einnahmen von 1000 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Wäre der Indikator also auf den für entkoppelte Direktbeihilfen veranschlagten Gesamtbetrag von 39 252 Mio. EUR angewandt worden, so wäre ein Minderverbrauch von -279,9 Mio. EUR zu verzeichnen.

    Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten bereits 99,2 % der geschätzten entkoppelten Direktbeihilfen für 2014 ausgezahlt. Die Kommission geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass die verfügbaren bewilligten Mittel und die der Haushaltslinie zugewiesenen Einnahmen ausreichen dürften, um den Mittelbedarf für diesen Artikel zu decken, und dass ein gewisser Minderverbrauch am Ende des Haushaltsjahres zu erwarten ist.

    3.2.2. Andere Direktbeihilfen (- 59,3 Mio. EUR)

    Dieser Minderverbrauch der bewilligten Mittel für andere Direktbeihilfen gegenüber dem als Indikator dienenden Ausgabenprofil zum 31. August 2014 ist auf den langsameren Zahlungsrhythmus bei einigen Regelungen in diesem Sektor, insbesondere bei der gekoppelten besonderen Stützung gemäß Artikel 68, zurückzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission der Auffassung, dass am Ende des Haushaltsjahres ein gewisser Minderverbrauch zu erwarten ist. Sie überwacht weiterhin die Inanspruchnahme der Mittel für diesen Haushaltsartikel.

    3.3. Audit der Agrarausgaben (+ 5,5 Mio. EUR)

    Neben den Direktzahlungen für Kontroll- und Vorbeugungsmaßnahmen in Höhe von 6,8 Mio. EUR waren im Haushaltsplan 2014 für Zahlungen im Zusammenhang mit der Regelung von Streitfällen 53,4 Mio. EUR veranschlagt. Den neuesten Informationen zufolge werden die Mitgliedstaaten mehr Ausgleichszinsen für die Regelung von Streitfällen zahlen als im Haushaltsplan 2014 vorgesehen. Darüber hinaus rechnet die Kommission damit, den Mitgliedstaaten aufgrund von positiven Rechnungsabschlussbeschlüssen zu deren Gunsten einen Betrag von etwa 20 Mio. EUR zu erstatten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet die Kommission einen Mehrverbrauch an Haushaltsmitteln für 2014 für das Kapitel „Audit der Agrarausgaben“.

    4. Ausführung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL

    Aus der Tabelle in Anhang 1 geht hervor, dass bis zum 31. August 2014 zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1669,1 Mio. EUR zusammengekommen waren. Im Einzelnen:

    – Die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Rechnungsabschluss- und Konformitätsabschlussbeschlüssen beliefen sich auf 769,6 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres noch weitere Beträge erwartet werden;

    – die Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten beliefen sich auf 141,3 Mio. EUR, wobei bis zum Ende des Haushaltsjahres weitere Beträge erwartet werden;

    – die Einnahmen aus der Milchabgabe, die inzwischen zum Großteil abgeführt wurde, belaufen sich auf etwa 48 Mio. EUR.

    Der Betrag der vom Haushaltsjahr 2013 auf das Haushaltsjahr 2014 übertragenen zweckgebundenen Ausgaben belief sich auf 710,2 Mio. EUR. Dieser Betrag liegt um Einiges über dem ursprünglich geschätzten Betrag von 615 Mio. EUR und wurde ‑ wie im Haushaltsplan 2014 vorgesehen – vollständig für Zahlungen verwendet.

    Die zum 31. August 2014 zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich somit auf 1669,1 Mio. EUR, zu denen sich voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres noch neu zusammengekommene zweckgebundene Einnahmen addieren werden.

    5. Schlussfolgerungen

    Der bis zum 31. August 2014 zu verzeichnende vorläufige Verbrauch von EGFL-Mitteln des Haushalts 2014 zeigt, dass die monatlichen Zahlungen an die Mitgliedstaaten das als Indikator für den Haushaltsvollzug dienende Ausgabenprofil um etwa 728,2 Mio. EUR überschreiten.

    Es stehen bereits zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 1669,1 Mio. EUR zur Verfügung, und im Verlauf des Jahres 2014 dürften noch weitere Beträge hinzukommen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission der Auffassung, dass der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen, die am Ende des Jahres verfügbar sein werden, für die Finanzierung der Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen, der Betriebsprämienregelung und der im Rahmen des Kapitels „Audit der Agrarausgaben“ voraussichtlich zu zahlenden Beträge ausreichen wird.

    Außerdem ist je nach Höhe der endgültigen Ausführung der Mittel des Haushaltsjahres 2014 vorgesehen, dass die Kommission die nicht in Anspruch genommenen Mittel auf das Haushaltsjahr 2015 übertragen wird, um Erstattungen an die Landwirte vorzunehmen, die dann der Haushaltsdisziplin unterliegen werden. Diese Übertragung darf 2 % der ursprünglichen EGFL-Mittel für 2014 für Maßnahmen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung und den für das Haushaltsjahr 2014 berücksichtigten Betrag für die Haushaltsdisziplin nicht überschreiten.[3]

    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht die Kommission davon aus, dass der Betrag von nicht gebundenen Mitteln in Höhe von 874,7 Mio. EUR (was der Obergrenze von 2 % entspricht[4]) am Ende des Haushaltsjahres 2014 für diese Übertragung zur Verfügung stehen wird. Der geschätzte verbleibende Überschuss des EGFL wird in das Berichtigungsschreiben Nr. 1 zum Haushaltsentwurf 2015 aufgenommen.

    [1]                  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549.

    [2]                  Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union werden interne zweckgebundene Einnahmen nur auf das unmittelbar folgende Jahr übertragen. Im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sind diese zweckgebundenen Einnahmen in der Regel vor den bewilligten Mitteln des betreffenden Haushaltsartikels zu verwenden.

    [3] Artikel 169 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

    [4] Der für das Haushaltsjahr 2014 berücksichtigte Betrag für die Haushaltsdisziplin in Höhe von 902,9 Mio. EUR lag über der Obergrenze von 2 % der ursprünglichen EGFL-Mittel für 2014 für Maßnahmen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung, so dass letztere den Referenzbetrag für die Übertragung bildet.

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