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Document 52014DC0501

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht 2014 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2013

/* COM/2014/0501 final */

52014DC0501

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht 2014 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2013 /* COM/2014/0501 final */


Globale Verantwortung

            Globale Solidarität

                        Globale Werte

Hilfe für die bedürftigsten Länder und Menschen

Nie war die Entwicklungspolitik der Europäischen Union (EU) wichtiger oder wirkungsvoller als heute. Sie sorgt für die Verbreitung europäischer Werte in einer sich rasch verändernden Welt und trägt dazu bei, dass die EU an Einfluss und Achtung gewinnt. Vor allem hat sie entscheidenden Anteil daran, dass wir unserem übergeordneten Ziel der endgültigen Beseitigung der extremen Armut näher kommen.

Die EU setzte 2013 ihre politische und finanzielle Unterstützung für die Entwicklung weltweit fort. Sie stellte eine beträchtliche Summe in Höhe von 14,86 Mrd. EUR für die Außenhilfe bereit. Im Einklang mit der Agenda für den Wandel[1] – dem Konzept der Kommission für eine wirkungsvolle Entwicklungspolitik zur Unterstützung der bedürftigsten Länder und Menschen – sind Länder mit niedrigem Einkommen und die am wenigsten entwickelten Länder die Hauptnutznießer der Hilfe.

Die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten sind gemeinsam nach wie vor der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe. Uns ist klar, dass wir mehr tun könnten – vor allem, wenn wir unser gemeinsames Ziel, bis 2015 0,7 % des Bruttonationaleinkommens der EU für die Entwicklungshilfe bereitzustellen, erreichen wollen. Uns ist ebenfalls klar, dass es bei der Entwicklungszusammenarbeit um mehr geht als um Geld. Unsere stolze Bilanz hinsichtlich der Hilfe für Entwicklungsländer, die von über 80 % der Bürger Europas unterstützt wird[2], ist außergewöhnlich stark auf die Armutsbekämpfung ausgerichtet. Gleichzeitig geht es uns darum, unseren Partnerländern möglichst viel Verantwortung zu übertragen und die Hilfe so wirkungsvoll wie möglich bereitzustellen.

Schaffung der finanziellen Grundlagen für die Entwicklung

Im Dezember 2013 billigte das Europäische Parlament die Finanzierungsinstrumente im Bereich des auswärtigen Handelns der EU[3] für den Zeitraum 2014-2020. In Bezug auf die Entwicklung besteht ein zentrales Element dieses Pakets darin, auf die Beseitigung der globalen Armut hinzuarbeiten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass unsere Partnerländer bei ihren Entwicklungsbemühungen die Führungsrolle übernehmen.

Durch den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) werden die politischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2014-2020 in finanzielle Parameter umgesetzt, und es wird festgelegt, wie die vereinbarten Beträge im Bereich des auswärtigen Handelns, einschließlich der Entwicklung, ausgegeben werden. Die EU wird die Zusammenarbeit mit ihren Partnern im Bereich der Außenhilfe auf vier konkrete politische Schwerpunkte konzentrieren: Erweiterung, Nachbarschaft, Zusammenarbeit mit strategischen Partnern und Entwicklungszusammenarbeit.

Der für die Finanzierungsinstrumente im Bereich des auswärtigen Handelns vereinbarte Gesamtbetrag für den Zeitraum 2014-2020 beläuft sich auf etwas über 51,4 Mrd. EUR. Aus dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds, der nicht Bestandteil des EU-Haushalts ist, werden weitere 30,5 Mrd. EUR für die Zusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) sowie den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) bereitgestellt.

Die Festlegung der Prioritäten für die externe Zusammenarbeit der EU im Vorfeld der Programmierung für die Finanzierungsinstrumente für Außenmaßnahmen wird unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments erfolgen. Ein weiteres Schlüsselelement wird die bessere Koordinierung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten – insbesondere durch eine gemeinsame Programmierung der Hilfe – sein, mit der ein Maximum an Wirkung und Sichtbarkeit erzielt werden soll.

Ferner setzt die EU auch verstärkt auf innovative Finanzierungsquellen für die Entwicklung, einschließlich der Mischfinanzierung sowie von der Privatwirtschaft bereitgestellter Mittel.

Umsetzung der Agenda für den Wandel

Zur Optimierung der Entwicklungsbemühungen im Rahmen unserer Außenhilfe wurden von der Europäischen Kommission Veränderungen an der Entwicklungspolitik vorgenommen; so konnten 2013 weitere Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung unseres Hauptziels, der Beseitigung der extremen Armut weltweit innerhalb einer einzigen Generation, erzielt werden.

Investition in unsere Zukunft

Weltweit und vor allem in den Entwicklungsländern vollziehen sich rasante Veränderungen. Das globale BIP ist seit dem Jahr 2000 um ein Drittel gestiegen, wobei die Entwicklungsländer, auf die 70 % des weltweiten Wachstums der letzten zehn Jahre entfallen, den Weg gewiesen haben. Die Länder südlich der Sahara weisen sogar einen BIP-Zuwachs seit 2000 um 84 % aus. Afrika ist inzwischen der Kontinent mit der höchsten Wachstumsrate und der jüngsten Bevölkerung.

Diese Entwicklung hat eine deutliche Verlagerung des globalen Einflusses und der Märkte von den Industrieländern in die Schwellenländer und die am wenigsten entwickelten Länder zur Folge. Vor fünfzig Jahren entfielen gerade einmal 25 % des globalen BIP auf die aufstrebenden Volkswirtschaften der Schwellen- und Entwicklungsländer. Heute beträgt dieser Anteil 50 %, und er dürfte sich innerhalb der nächsten zehn Jahre auf 66 % erhöhen. Diese positive Entwicklung verdeutlicht, dass es bei der Entwicklungszusammenarbeit um mehr geht als um Solidarität: Es geht auch um eine Investition in eine bessere Zukunft für alle.

Im Jahr 2013 arbeitete die EU an der Umsetzung der in der Agenda für den Wandel enthaltenen Politikempfehlungen und der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Bereich Entwicklung; dabei legte sie den Schwerpunkt auf die ärmsten Länder und Menschen sowie die Bereiche, in denen die EU eindeutig einen Mehrwert schaffen kann.

Verantwortungsvolle Staatsführung, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, sowie die Unterstützung eines nachhaltigen und inklusiven Wachstums – vor allem mittels einer nachhaltigen Land- und Energiewirtschaft – bilden die beiden strategischen Prioritäten und einander verstärkenden Säulen, auf denen die Agenda für den Wandel aufbaut.

Die innerhalb der Länder durchgeführte Programmierung wurde im Jahr 2013 konsequent verfolgt, um sicherzustellen, dass durch die EU-Maßnahmen maximal drei Hauptbereiche anvisiert werden, die diesen strategischen Prioritäten entsprechen. Darüber hinaus ist in der Agenda für den Wandel vorgesehen, dass die soziale Inklusion und die menschliche Entwicklung mit mindestens 20 % der für die Außenhilfe bereitgestellten EU-Mittel gefördert und die Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels engmaschig überwacht werden. In über 40 Ländern weltweit, darunter einige fragile Staaten, wurden Pläne für eine gemeinsame Programmierung mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen Gebern auf den Weg gebracht.

Inklusives und nachhaltiges Wachstum

Mindestens ein Drittel aller Todesfälle bei Kindern in den Entwicklungsländern ist auf Unterernährung zurückzuführen, die mit 20 % auch die Hauptursache für den Tod von Müttern darstellt. Die EU verstärkte im Jahr 2013 ihre Anstrengungen im Kampf gegen den Hunger, Ernährungsunsicherheit und Unterernährung weltweit mit einem neuen entwicklungspolitischen Vorschlag, der in der Mitteilung der Kommission „Verbesserung der Ernährung von Mutter und Kind im Kontext der Außenhilfe: ein politisches Rahmenkonzept der EU“ unterbreitet wird. Vorgestellt wurde dieser Vorschlag auf einem Treffen der Bewegung „Scaling up Nutrition“ (SUN) in Brüssel, einer globalen Plattform, die sich dem Kampf gegen die Unterernährung verschrieben hat. Die Kommission verfolgt das Ziel, die Ernährung von Müttern und Kindern zu verbessern, um die Mortalität und Morbidität sowie Wachstums- und Entwicklungsstörungen aufgrund von Unterernährung zu reduzieren. Ein Kernstück unserer Politik ist die Zusage von 3,5 Mrd. EUR, um zur Senkung der Zahl der unter quantitativer Mangelernährung (Stunting) leidenden Kinder bis 2025 um 7 Millionen beizutragen.

Kambodscha kurbelt Reisausfuhr an

Mit einer Einzahlung in Höhe von 8,6 Mio. EUR in einen von der Internationalen Finanzkorporation verwalteten Gebertreuhandfonds unterstützte die EU die KMU-Entwicklung in Kambodscha. Das Programm, an dem die EU als einer der wichtigsten Geber beteiligt ist, trägt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU im Reissektor bei. Es umfasst die Erhöhung der Mahlkapazität für Reis in Kambodscha sowie die Unterstützung bei der Vermarktung des kambodschanischen Reises, der 2012 und 2013 als weltbester Reis ausgezeichnet wurde. Im Ergebnis dieser Maßnahmen konnten der Wert und der Umfang der Ausfuhren 2013 mehr als verdoppelt werden.

Weltweit haben etwa 1,4 Milliarden Menschen keinen Zugang zu Strom, und fast drei Milliarden Menschen sind zum Kochen und Heizen auf feste Brennstoffe wie traditionelle Biomasse und Kohle angewiesen. Im Rahmen der VN-Initiative für nachhaltige Energie für alle (SE4ALL) setzte sich die EU das Ziel, bis 2030 500 Millionen Menschen den Zugang zu nachhaltiger Energieversorgung zu ermöglichen, und stellte Mittel für die Koordinierung, Bekanntmachung und Verfolgung dieser globalen Bemühungen für einen Zeitraum von drei Jahren bereit.

Mithilfe von Mechanismen zur Kombination von Entwicklungszuschüssen mit anderen Kapitalinstrumenten unterstützte die EU im Jahr 2013 Energieerzeugungsprojekte in zahlreichen Entwicklungsländern. In den Ländern südlich der Sahara wurden im Rahmen des EU-Infrastruktur-Treuhandfonds für Afrika 400 Mio. EUR bereitgestellt, wodurch weitere Investitionen in Höhe von mindestens 4 Mrd. EUR mobilisiert werden konnten. Zur Unterstützung von Partnerländern bei der Entwicklung und Weiterentwicklung ihrer politischen Konzepte stehen Initiativen wie die mit 80 Mio. EUR ausgestattete EU-Fazilität für technische Hilfe bereit, sodass dringend benötigte private Investoren für den Aufbau eines nachhaltigen Energiesektors gewonnen werden können.

Zwischen 2007 und 2012 ist die Beschäftigungsquote der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter weltweit von 60,3 % auf 61,3 % gestiegen. Die von der EU geleistete Unterstützung zur Förderung eines inklusiven Wachstums, das auch den ärmsten Teilen der Bevölkerung Einkommensquellen erschließt, kam zwischen 2004 und 2012 rund 8,8 Millionen Menschen zugute und ermöglichte 7,7 Millionen Menschen den Zugang zu einer fachlichen und beruflichen Ausbildung.

Die Migration war 2013 ein wichtiges Thema in den Nachrichten. Die Mitteilung der Kommission „Den Beitrag der Migration zur Entwicklung optimieren“[4] bildete die Grundlage für den gemeinsamen Standpunkt der EU und ihrer Mitgliedstaaten, der im Rahmen des von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 3. und 4. Oktober 2013 organisierten Dialogs auf hoher Ebene über internationale Migration und Entwicklung vorgestellt wurde. Die EU betont in ihrem Standpunkt, dass die Migration als eine Triebfeder für die integrative wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung anerkannt werden sollte und dass Migration und Mobilität in den Entwicklungsstrategien als „entwicklungsbegünstigende Faktoren“ betrachtet werden sollten.

Verantwortungsvolle Staatsführung

Im Jahr 2013 konnte die EU weitere Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie[5] erzielen. Sie setzte ihre aktive Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft fort und führte spezifische Menschenrechtsdialoge mit über 20 Ländern. Zur Förderung von Demokratie und Demokratisierung entsandte die EU Wahlbeobachtungsmissionen u. a. nach Kenia, Pakistan, Honduras und Mali.

Im Rahmen ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) leitete die EU zwei neue Missionen ein: die Ausbildungsmission der EU in Mali und die Mission der EU zur Unterstützung des Grenzmanagements in Libyen. Insgesamt entsandte die EU 2013 im Rahmen von zwölf zivilen Missionen und vier Militäroperationen über 7000 zivile und militärische Mitarbeiter.

Im Dezember 2013 verabschiedeten die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik die gemeinsame Mitteilung „EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen“[6], die auf eine kohärentere, umfassendere und wirksamere Gestaltung des globalen Handelns der EU abstellt.

Frieden und Stabilität

Die nachhaltige Entwicklung und die Beseitigung der Armut erfordern Frieden und Stabilität, was auch im Umkehrschluss gilt. Die EU steht weiterhin an der Spitze der Bemühungen um Frieden und Stabilität und sich der Tatsache bewusst, dass sie mit einem wirksamen Einsatz der Entwicklungshilfe maßgeblich zu einem dauerhaften Wandel beitragen kann.

So war Mali 2013 eines der Schwerpunktländer der EU. Die Entwicklungshilfe für dieses afrikanische Land lief im Februar wieder an, nachdem die malischen Behörden rasch einen Übergangsfahrplan zur Wiederherstellung von Demokratie und Stabilität beschlossen hatten. Etwa 250 Mio. EUR wurden zur Linderung der dringendsten Probleme der malischen Bevölkerung bereitgestellt, wobei der Schwerpunkt auf der Ernährungssicherheit sowie dem Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen lag und neue Vorschläge unterbreitet wurden, die der Wiederankurbelung der Wirtschaft dienten.

Im Mai 2013 fand unter dem Motto „Gemeinsam für ein neues Mali“ eine große internationale Geberkonferenz in Brüssel statt, die von der EU und Frankreich zusammen mit Mali organisiert worden war. Die Teilnehmer der Konferenz verpflichteten sich, insgesamt 3,25 Mrd. EUR zur Unterstützung der Entwicklungsschwerpunkte Malis bereitzustellen; damit mobilisierten die höchsten Ebenen der internationalen Gemeinschaft Unterstützung und Solidarität in enormem Umfang.

Auf einer internationalen Konferenz, die am16. September in Brüssel stattfand und Somalia gewidmet war, verpflichtete sich die EU, weitere 650 Mio. EUR bereitzustellen und damit die positive Dynamik in dem Land zu unterstützen und maßgeblich dazu beizutragen, dass das Land auch künftig den Weg der Stabilität und des Friedens beschreitet. Die neuen Mittel werden die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen, wie gesundheitliche Versorgung, Wasserversorgung und Bildung, sicherstellen.

Die „New-Deal“-Konferenz für Somalia markierte einen Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und Somalia; sie führte die internationale Gemeinschaft und Somalia zusammen, um den Somalia-Pakt zu billigen, Unterstützung für seine Umsetzung zuzusagen und um insbesondere alle Parteien zur Mitarbeit an diesem neuen politischen Prozess zu verpflichten. Als wichtigster Geber Somalias stellte die EU zwischen 2008 und 2013 rund 521 Mio. EUR bereit. Damit konnten u. a. der Schulbesuch für 40 000 Kinder gesichert, eine halbe Million Menschen mit sauberem Wasser versorgt und 70 000 Menschen im Bereich der Tierproduktion unterstützt werden.

Die EU bekräftigte ihre langfristige engagierte Unterstützung für Afghanistan während des Übergangs und der Transformationsdekade. Das Mandat der Polizeimission der EU in Afghanistan, die der Unterstützung der zivilen Polizeiarbeit und der Rechtsstaatlichkeit dient, wurde bis 31. Dezember 2014 verlängert. Im Jahr 2013 stellte die EU 196,5 Mio. EUR bereit, um damit die lokale Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung, glaubwürdige und transparente Wahlen, die regionale Zusammenarbeit Afghanistans mit seinen Nachbarländern, die Entwicklung der Landwirtschaft und die Polizeiarbeit zu unterstützen.

Seit dem erneuten Ausbruch der Gewalt in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) Ende 2012 wendet sich die EU verstärkt ihren Partnern in dem Land zu. Mitte August beschloss die Europäische Kommission als Reaktion auf die Krise nach dem Staatsstreich im Rahmen des Stabilitätsinstruments ein mit 10 Mio. EUR ausgestattetes Stabilisierungsprogramm. Die Gewalt zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen hat im Land eine humanitäre Krise ausgelöst, für deren Linderung die Kommission 39 Mio. EUR bereitgestellt hat. Die EU bewilligte ferner 50 Mio. EUR für die unter afrikanischer Führung stehende internationale Unterstützungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (MISCA oder AFISM-CAR). Die weitere Unterstützung von MISCA ist geplant.

Ein Staatsaufbauvertrag für die Republik Côte d’Ivoire im Umfang von 115 Mio. EUR bildete das Schlüsselelement der allgemeinen EU-Strategie, die 2013 auf die Stabilisierung des Landes, die Wiederherstellung der Staatsautorität und die Förderung des inklusiven Wachstums ausgerichtet war.

Solidarität und Unterstützung

Auch bei der Unterstützung des demokratischen Übergangs in Myanmar/Birma erweist sich die EU als wichtigster Geber mit eigenem Profil, und die EU setzte 2013 ihre Unterstützung für den Wandel fort. Im Rahmen des Besuchs des Präsidenten von Myanmar/Birma in Brüssel unterzeichneten Ratspräsident Van Rompuy, Kommissionspräsident Barroso und dem Präsidenten von Myanmar/Birma, U Thein Sein, am 5. März eine gemeinsame Erklärung. Die Erklärung, die auf eine dauerhafte Partnerschaft abstellt und in der Maßnahmen mit dem Ziel der Demokratisierung, der nationalen Aussöhnung und der wirtschaftlichen Liberalisierung vorgesehen sind, stellt einen Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und Myanmar/Birma dar.

Das umfassende Rahmenkonzept der EU gegenüber Myanmar/Birma weist die Ziele und Schwerpunkte der EU und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Aufbau einer dauerhaften Partnerschaft und die Förderung engerer Beziehungen mit dem Land aus. Dies erfordert kollektive Anstrengungen, die auf die Förderung von Frieden, Demokratie, Entwicklung und Handel ausgerichtet sind.

Auf dem ersten Treffen der Taskforce EU-Myanmar/Birma im November 2013 schlug Kommissar Piebalgs die Entwicklung des ländlichen Raums, Bildung, verantwortungsvolle Staatsführung und die Unterstützung der Friedenskonsolidierung als wichtigste Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar/Birma im Zeitraum 2014-2020 vor.

SWITCH-SMART

Im November 2013 gab Kommissar Piebalgs den Startschuss für das Programm SWITCH-SMART (KMU für Umwelt, Rechenschaftspflicht, Verantwortung und Transparenz) in Myanmar/Birma. Das Projekt unterstützt die nachhaltige Produktion von Kleidungsstücken „Made in Myanmar“ und soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU in diesem Sektor erhöhen. Das auf drei Jahre ausgelegte Projekt, das die Verringerung der Armut durch die Entwicklung des Handels und des Privatsektors in Myanmar/Birma zum Ziel hat, wird mit EU-Unterstützung in Höhe von 2 Mio. EUR finanziert.

Der Konflikt in Syrien dauerte 2013 an und wirkte sich auch auf die Stabilität der Nachbarländer, vor allem Libanons und Jordaniens, aus. Die EU hat wesentlichen Anteil an der Aufrechterhaltung des politischen Dialogs mit den Beteiligten, der eine politische Lösung in Syrien herbeiführen soll, und spielte eine aktive Rolle bei den Vorbereitungen für die Syrien-Friedenskonferenz (Genf II). 2013 beschloss die EU eine Änderung ihrer Sanktionsregelungen, die der syrischen Bevölkerung und der syrischen Opposition zugutekommen soll, während sie den Druck auf das Regime selbst aufrechterhält. Sie bewilligte für 2013 ferner ein zusätzliches Finanzpaket im Umfang von 400 Mio. EUR, um die dringendsten Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung in Syrien und der Region abzudecken. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind auch 2013 die wichtigsten Geber humanitärer Hilfe (über 2 Mrd. EUR) für die 9,3 Millionen von dem Konflikt betroffenen Menschen, von denen fast die Hälfte Kinder sind. Die europäische Hilfe erreicht bis zu 80 % der betroffenen Bevölkerung.

Die EU setzt sich aktiv für die Umsetzung der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Vernichtung der chemischen Waffen Syriens ein und stellt materielle Unterstützung für die VN und die Mission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) bereit.

Syrische Kinder in Not

Dank der Unterstützung durch die EU können mindestens 780 000 Kinder in Syrien, Jordanien und dem Libanon, von denen sich viele in Flüchtlingslagern befinden oder innerhalb ihrer Heimat vertrieben wurden, auf den syrischen Lehrplan abgestimmten Schulunterricht erhalten, sodass sie ihre Schulbildung fortsetzen können. Etwa 10 000 Lehrer haben eine Weiterbildung in Lehrmethoden und psychosozialer Unterstützung erhalten, die ihnen hilft, die betroffenen Kinder effektiver zu unterrichten.

EU-Initiative „Kinder des Friedens“: Mit dem Nobelpreis in die Zukunft investieren

Kinder zählen zu den Bevölkerungsgruppen, die am stärksten durch Konflikte gefährdet sind. Nach dem Erhalt des Friedensnobelpreises 2012 in Würdigung ihrer Leistungen für den Frieden auf dem europäischen Kontinent beschloss die EU, das Preisgeld in die Unterstützung von Mädchen und Jungen in der ganzen Welt zu investieren, denen es verwehrt ist, in Frieden aufzuwachsen.

In Kolumbien z. B. wird ein Projekt durchgeführt, mit dem die Rekrutierung von Kindern durch bewaffnete Gruppen verhindert werden soll. In Südsudan wird Kindern dabei geholfen, nach dem langjährigen Konflikt ein neues Leben zu beginnen. In Pakistan werden im Rahmen dieser Initiative Bildungs- und Schutzmaßnahmen zugunsten von Kindern unterstützt, die durch den Konflikt aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Im November 2013 bekräftigte die EU ihre Entschlossenheit zur Fortsetzung der Initiative „Kinder des Friedens“ und kündigte zusätzliche Mittel für neue Projekte im Jahr 2014 an.

Als die weltweit bedeutendsten Geber von humanitärer Hilfe reagierten die EU und ihre Mitgliedstaaten 2013 entschlossen auf Naturkatastrophen, bewaffnete Konflikte und lang anhaltende Krisen. Die allein 2013 von der Europäischen Kommission geleistete Soforthilfe belief sich auf über 1,3 Mrd. EUR und kam mehr als 90 Ländern zugute.

Die EU intensivierte zudem ihre Anstrengungen zur Stärkung der Widerstandskraft von Ländern, die besonders krisenanfällig sind, und stellte im Juni 2013 ihren „Aktionsplan für Resilienz in krisenanfälligen Ländern 2013-2020“ fertig[7].

Mit Windstärken, die zu den höchsten jemals gemessenen zählen, fegte der Taifun Haiyan am 7. und 8. November 2013 über die Philippinen hinweg. Aufgrund seines außergewöhnlichen Ausmaßes und seiner enormen Stärke verursachte er massive Zerstörungen, von denen Schätzungen zufolge 14 bis 16 Millionen Menschen direkt betroffen waren. Die Zahl der Todesopfer belief sich auf über 10 000 Menschen. Dem Taifun war im Oktober 2013 ein Erdbeben der Stärke 7,2 vorausgegangen, durch das etwa 350 000 Menschen auf den Philippinen ihr Zuhause und ihre Existenzgrundlage verloren hatten.

Die EU reagierte rasch und stellte über 43 Mio. EUR für die Linderung dringender humanitärer Bedürfnisse sowie zur Unterstützung erster Katastrophenhilfe- und Wiederaufbaumaßnahmen zur Verfügung. So trug die EU dazu bei, dass der Übergang vom unmittelbaren Krisenmanagement zum Wiederaufbau der Lebensgrundlage der Menschen reibungslos verläuft. Die Hilfsmaßnahmen umfassen die Wiederherstellung des Zugangs zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen, die Instandsetzung der Stromnetze, medizinische Grundversorgung, Unterstützung der Existenzsicherung, Bereitstellung von Unterkünften sowie die Instandsetzung der Infrastruktur, sodass sie künftigen Taifunen oder Erdbeben besser standhält.

Die EU unterstützte auch 2013 uneingeschränkt den politischen und wirtschaftlichen Übergang. So setzte sie sich insbesondere für die Überwindung der zunehmenden Polarisierung in Ägypten ein. Die EU-Hilfe für Ägypten wurde im Zuge des Gewaltausbruchs nach der Absetzung von Präsident Mohammed Mursi erneut überprüft. Die Außenhilfe der EU im Bereich Entwicklung konzentriert sich nunmehr auf die soziale und wirtschaftliche Unterstützung zugunsten der bedürftigsten Menschen und die Unterstützung der Zivilgesellschaft.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) bildet nach wie vor die Grundlage für die Schaffung eines gemeinsamen Raums des Wohlstands mit den Nachbarn der EU, da sie die verstärkte politische Assoziierung, die wirtschaftliche Integration und eine engere Zusammenarbeit fördert. Die EU unternahm 2013 weitere Anstrengungen zur Unterstützung und Förderung der demokratischen Übergangsprozesse in der Region und band zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 1,3 Mrd. EUR. Für fast alle Länder der Nachbarschaft ist die EU der mit Abstand größte Handelspartner.

Bei der Umsetzung der Östlichen Partnerschaft waren 2013 deutliche Fortschritte zu verzeichnen. Das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft, das im November in Vilnius stattfand, war ein Meilenstein in den Beziehungen der EU zu ihren unmittelbaren europäischen Nachbarn. Die Verhandlungen über Assoziierungsabkommen mit der Republik Moldau und Georgien, die auch jeweils die Schaffung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area – DCFTA) vorsehen, wurden größtenteils abgeschlossen und die Abkommen paraphiert.

Bei den Beziehungen zur Ukraine ging es 2013 vor allem darum, dem Land zu helfen, die Bedingungen für die Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens, das die Schaffung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (AA/DCFTA) einschließt, zu erfüllen. Die ukrainische Regierung gab Ende November ihren Beschluss bekannt, die Unterzeichnung des AA/DCFTA auszusetzen. Trotzdem konnten im Verlaufe des Jahres beträchtliche Fortschritte verbucht werden. Die Auszahlungen für Budgethilfeprogramme, die aufgrund von Bedenken bezüglich der Verwaltung der öffentlichen Finanzen gestoppt worden waren, wurden als Reaktion auf die von den ukrainischen Behörden eingeleiteten positiven Schritte inzwischen freigegeben. Die EU ist nach wie vor entschlossen, die wirtschaftliche und finanzielle Stabilisierung der Ukraine und insbesondere die Entwicklung der Zivilgesellschaft und des privaten Sektors zu unterstützen.

Das im Rahmen des neuen Europäischen Nachbarschaftsinstruments vorgesehene anreizbasierte Konzept, das eine der Schlüsselkomponenten der erneuerten Europäischen Nachbarschaftspolitik darstellt, gestattet der EU, ihre Unterstützung für Partnerländer aufzustocken, die eine wahrhaft vertiefte und tragfähige Demokratie aufbauen, die Menschenrechte respektieren und die vereinbarten Reformziele verwirklichen.

Die Millenniumentwicklungsziele und darüber hinaus – Ein menschenwürdiges Leben für alle überall

Das Jahr 2013 erwies sich im Hinblick auf die globalen Diskussionen über das Rahmenwerk nach 2015 als ein Schlüsseljahr. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten spielten auch in diesem Jahr eine entscheidende Rolle bei den Diskussionen über das entwicklungspolitische Rahmenwerk, das die Millennium-Entwicklungsziele (MDG) nach 2015 ablösen soll. Im Februar 2013 veröffentliche die Kommission ihre wegweisende Mitteilung „Ein menschenwürdiges Leben für alle“[8], in der sie die Vorstellungen der EU für ein Rahmenwerk nach 2015 umreißt – nämlich die Beseitigung extremer Armut bis 2030 bei Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung für unseren Planeten – und den dafür erforderlichen Fahrplan vorlegt.

Diese Zielvorstellung bildete die Grundlage für die Ausarbeitung des Standpunkts der EU für die Zeit nach 2015 und floss in die Beratungen des Europäischen Parlaments ein. Sie fand zudem Eingang in den Bericht der Hochrangigen Gruppe der VN, der auch Kommissar Piebalgs angehörte, sowie in das Abschlussdokument der Sonderveranstaltung der VN‑Generalversammlung zu den Millenniumentwicklungszielen, die im September in New York stattfand. Dieses von allen Staats- und Regierungschefs gebilligte Dokument ist Ausdruck des weltweiten Einvernehmens darüber, dass zur Beseitigung der Armut und zur nachhaltigen Entwicklung ein einheitlicher Weg beschritten werden muss.

Am 23. September veröffentlichte die Kommission neue Ergebnisse, die den Beitrag der EU zur weltweiten Armutsbekämpfung[9] zwischen 2004 und 2012 veranschaulichen. Sie bilden eine beeindruckende Lektüre. Tatsache ist, dass die EU mit ihrer finanziellen Unterstützung zur Armutsminderung weltweit beigetragen und die Verwirklichung der Millenniumentwicklungsziele unterstützt und so die Lebensbedingungen für Millionen von Menschen verbessert hat. Dank der Außenhilfe der EU erhielten über 70 Millionen Menschen (das sind mehr Menschen als Frankreich Einwohner hat) Anschluss an eine verbesserte Trinkwasserversorgung, konnten 14 Millionen Kinder die Grundschule besuchen und erhielten mehr als 46 Millionen Menschen Unterstützung zur Gewährleistung einer ausreichenden Nahrungsmittelversorgung.

Die MDG-Initiative der EU

Bis 2010 waren weltweit rasche Fortschritte bei der Umsetzung der Millenniumentwicklungsziele erzielt worden. Doch zehn Jahre nach ihrer Vereinbarung lag die Umsetzung einiger dieser Ziele für viele Länder noch in weiter Ferne. Deshalb rief die EU 2010 eine neue MDG-Initiative ins Leben, in deren Rahmen Finanzmittel in Höhe von 1 Mrd. EUR bedarfsorientiert und erfolgsanhängig bereitgestellt werden. Davon sind 700 Mio. EUR für diejenigen Ziele bestimmt, bei denen die wenigsten Fortschritte zu verzeichnen waren, wie Hunger, Müttergesundheit und Kindersterblichkeit, während 300 Mio. EUR in Länder fließen, die bei der Durchführung der Hilfe gute Ergebnisse erzielt haben. Bislang wurden durch die MDG-Initiative der EU 70 Projekte in 46 Ländern finanziert.

Im Rahmen der Anstrengungen zur Erreichung der MDG und der weltweiten Armutsbekämpfung konnten enorme Fortschritte im Kampf gegen HIV, Tuberkulose und Malaria erzielt werden. Schätzungen zufolge ermöglichten die aus dem Globalen Fonds zur Bekämpfung dieser drei Krankheiten für über 140 Länder bereitgestellten Zuschüsse bis Ende 2013 die antiretrovirale Behandlung von über 6,1 Millionen an AIDS erkrankten Menschen, die Diagnose und Behandlung von 11,2 Millionen neu an infektiöser Tuberkulose erkrankten Personen sowie die Verteilung von über 360 Millionen insektizidbehandelten Moskitonetzen zur Verhinderung von Malaria an Familien. Millionen von Menschen sind jedoch nach wie vor der Gefahr von Infektionen ausgesetzt. Als Reaktion darauf gab die EU Ende 2013 bekannt, dass sie ihren Beitrag zum Globalen Fonds für den Zeitraum 2014-2016 auf 370 Mio. EUR aufstocken wird.

Europäische Entwicklungstage

Das Rahmenwerk für die Zeit nach 2015 und die Mitteilung „Ein menschenwürdiges Leben für alle“ standen zudem im Mittelpunkt der Europäischen Entwicklungstage (EET), die im November 2013 in Brüssel stattfanden. Diese jährliche Veranstaltung führt politische Entscheidungsträger, Vertreter der Zivilgesellschaft, von Forschungseinrichtungen und der Privatwirtschaft aus Industrie- und Entwicklungsländern zusammen und bietet ihnen die Möglichkeit, die vordringlichsten Entwicklungsfragen zu erörtern. Die Veranstaltung des Jahres 2013, die mit über 5500 Teilnehmern einen Rekord verzeichnete, bildete hier keine Ausnahme.

EU-Bürger: Die Hilfe für Entwicklungsländer kommt auch uns zugute

Im Rahmen einer Eurobarometer-Umfrage, die anlässlich der Europäischen Entwicklungstage am 26. und 27. November in Brüssel durchgeführt wurde, vertraten 66 % der befragten EU-Bürger die Ansicht, dass die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern eine der wichtigsten Prioritäten der EU sein sollte. Fast sieben von zehn Befragten (69 %) glauben, dass die Hilfe für Entwicklungsländer auch der EU und ihren Bürgern zugutekommt.

Ausblick

Die EU wird im Jahr 2014 die Umsetzung der Agenda für den Wandel weiter vorantreiben und die Wirkung ihrer Entwicklungszusammenarbeit verstärken.

Die wichtigsten Grundsätze der Agenda für den Wandel werden auch künftig deutlichen Einfluss auf den Programmierungsprozess für unsere Instrumente im Rahmen der Außenhilfe und den Europäische Entwicklungsfonds haben. Die in der Agenda für den Wandel formulierte Forderung, den privaten Sektor stärker in die Bemühungen um ein inklusives und nachhaltiges Wachstum einzubeziehen, wird die Grundlage für praktische Vorschläge in Form einer Mitteilung der Kommission bilden, die diese im ersten Halbjahr 2014 vorlegen wird.

Die EU wird in der Agenda für den Wandel ferner aufgefordert, zu einem auf Rechten basierenden Ansatz überzugehen, damit Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung als Voraussetzungen für Fortschritt, Entwicklung und die Stärkung der Handlungskompetenz der Menschen größere Berücksichtigung finden. Analog dazu wird die Kommission systematisch an der Einbeziehung von Menschrechtsgrundsätzen und –normen in den gesamten Entwicklungsprozess arbeiten und dabei auch deren Umsetzung berücksichtigen.

Im Mittelpunkt der Arbeit wird auch 2014 das Bemühen um eine Erhöhung der Effizienz und Effektivität der Entwicklungszusammenarbeit mittels besserer Koordinierung, besser abgestimmter politischer Maßnahmen und mehr Verantwortlichkeit stehen. Vor diesem Hintergrund sind die Fertigstellung eines Ergebnisrahmens der EU sowie die Fortsetzung der gemeinsamen Programmierung vorgesehen.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten werden sich auch künftig konsequent dafür einsetzen, dass alle Millenniumentwicklungsziele vor Ablauf der dafür vorgesehenen Frist im Jahr 2015 verwirklicht werden, und werden auch weiterhin einen konstruktiven Beitrag zum globalen Prozess der Gestaltung des Rahmens für die Zeit nach 2015 leisten, um weitere Fortschritte zu ermöglichen.

Insgesamt verspricht 2015, ein entscheidendes Jahr für die Entwicklung zu werden. Zu dieser Erkenntnis waren auch das Parlament und der Rat gelangt, die Ende 2013 an einem Beschluss arbeiteten, mit dem das Jahr 2015 als „Europäisches Jahr der Entwicklung“ ausgerufen werden soll. Damit würde sich der Europäischen Union eine ideale Gelegenheit bieten, ihre Bürger über den Mehrwert der europäischen Entwicklungszusammenarbeit zu informieren und die bereits erzielten Ergebnisse zu präsentieren. Zudem könnte die EU damit ihre einzigartige Fähigkeit unterstreichen, sich im Kampf gegen Armut und für Entwicklung, Frieden und Wohlstand weltweit auf die gebündelten Stärken ihrer Mitgliedstaaten zu stützen, deren Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist.

[1] KOM(2011) 637 endgültig, 13.10.2011.

[2] Spezial Eurobarometer 405 „Die EU-Entwicklungshilfe und die Millennium-Entwicklungsziele“,

http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_405_de.pdf.

[3] http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1134_en.htm

[4] COM(2013) 292.

[5] https://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/131181.pdf

[6] JOIN(2013) 30 final, 11.12.2013.

[7] SWD(2013) 227 final, 19.6.2013.

[8] COM(2013) 92 final, 27.2.2013.

[9] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-852_en.htm

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