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Document 52014DC0501
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL 2014 Annual Report on the European Union's development and external assistance policies and their implementation in 2013
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht 2014 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2013
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht 2014 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2013
/* COM/2014/0501 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht 2014 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2013 /* COM/2014/0501 final */
Globale
Verantwortung Globale
Solidarität Globale
Werte Hilfe
für die bedürftigsten Länder und Menschen Nie
war die Entwicklungspolitik der Europäischen Union (EU) wichtiger oder wirkungsvoller
als heute. Sie sorgt für die Verbreitung europäischer Werte in einer sich rasch
verändernden Welt und trägt dazu bei, dass die EU an Einfluss und Achtung
gewinnt. Vor allem hat sie entscheidenden Anteil daran, dass wir unserem
übergeordneten Ziel der endgültigen Beseitigung der extremen Armut näher
kommen. Die
EU setzte 2013 ihre politische und finanzielle Unterstützung für die
Entwicklung weltweit fort. Sie stellte eine beträchtliche Summe in Höhe von 14,86 Mrd. EUR
für die Außenhilfe bereit. Im Einklang mit der Agenda für den Wandel[1] – dem Konzept der Kommission
für eine wirkungsvolle Entwicklungspolitik zur Unterstützung der bedürftigsten
Länder und Menschen – sind Länder mit niedrigem Einkommen und die am wenigsten
entwickelten Länder die Hauptnutznießer der Hilfe. Die EU und ihre 28 Mitgliedstaaten sind
gemeinsam nach wie vor der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe. Uns ist
klar, dass wir mehr tun könnten – vor allem, wenn wir unser gemeinsames Ziel,
bis 2015 0,7 % des Bruttonationaleinkommens der EU für die
Entwicklungshilfe bereitzustellen, erreichen wollen. Uns ist ebenfalls klar,
dass es bei der Entwicklungszusammenarbeit um mehr geht als um Geld. Unsere
stolze Bilanz hinsichtlich der Hilfe für Entwicklungsländer, die von über 80 %
der Bürger Europas unterstützt wird[2], ist außergewöhnlich stark
auf die Armutsbekämpfung ausgerichtet. Gleichzeitig geht es uns darum, unseren
Partnerländern möglichst viel Verantwortung zu übertragen und die Hilfe so wirkungsvoll
wie möglich bereitzustellen. Schaffung
der finanziellen Grundlagen für die Entwicklung Im Dezember 2013 billigte das
Europäische Parlament die Finanzierungsinstrumente im Bereich des auswärtigen
Handelns der EU[3] für den
Zeitraum 2014-2020. In Bezug auf die Entwicklung besteht ein zentrales
Element dieses Pakets darin, auf die Beseitigung der globalen Armut
hinzuarbeiten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass unsere Partnerländer bei
ihren Entwicklungsbemühungen die Führungsrolle übernehmen. Durch den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
werden die politischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2014-2020 in
finanzielle Parameter umgesetzt, und es wird festgelegt, wie die vereinbarten
Beträge im Bereich des auswärtigen Handelns, einschließlich der Entwicklung,
ausgegeben werden. Die EU wird die Zusammenarbeit mit ihren Partnern im Bereich
der Außenhilfe auf vier konkrete politische Schwerpunkte konzentrieren: Erweiterung,
Nachbarschaft, Zusammenarbeit mit strategischen Partnern und
Entwicklungszusammenarbeit. Der für die Finanzierungsinstrumente im
Bereich des auswärtigen Handelns vereinbarte Gesamtbetrag für den Zeitraum 2014-2020
beläuft sich auf etwas über 51,4 Mrd. EUR. Aus dem 11. Europäischen
Entwicklungsfonds, der nicht Bestandteil des EU-Haushalts ist, werden weitere 30,5 Mrd. EUR
für die Zusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im
Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) sowie den überseeischen Ländern und Gebieten
(ÜLG) bereitgestellt. Die Festlegung der Prioritäten für die
externe Zusammenarbeit der EU im Vorfeld der Programmierung für die Finanzierungsinstrumente
für Außenmaßnahmen wird unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments
erfolgen. Ein weiteres Schlüsselelement wird die bessere Koordinierung zwischen
der EU und den Mitgliedstaaten – insbesondere durch eine gemeinsame Programmierung
der Hilfe – sein, mit der ein Maximum an Wirkung und Sichtbarkeit erzielt
werden soll. Ferner
setzt die EU auch verstärkt auf innovative Finanzierungsquellen für die Entwicklung,
einschließlich der Mischfinanzierung sowie von der Privatwirtschaft
bereitgestellter Mittel. Umsetzung der Agenda für den Wandel Zur
Optimierung der Entwicklungsbemühungen im Rahmen unserer Außenhilfe wurden von
der Europäischen Kommission Veränderungen an der Entwicklungspolitik
vorgenommen; so konnten 2013 weitere Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung
unseres Hauptziels, der Beseitigung der extremen Armut weltweit innerhalb einer
einzigen Generation, erzielt werden. Investition in unsere Zukunft Weltweit und vor allem in den
Entwicklungsländern vollziehen sich rasante Veränderungen. Das globale BIP ist
seit dem Jahr 2000 um ein Drittel gestiegen, wobei die Entwicklungsländer,
auf die 70 % des weltweiten Wachstums der letzten zehn Jahre entfallen,
den Weg gewiesen haben. Die Länder südlich der Sahara weisen sogar einen
BIP-Zuwachs seit 2000 um 84 % aus. Afrika ist inzwischen der Kontinent mit
der höchsten Wachstumsrate und der jüngsten Bevölkerung. Diese Entwicklung hat eine deutliche
Verlagerung des globalen Einflusses und der Märkte von den Industrieländern in
die Schwellenländer und die am wenigsten entwickelten Länder zur Folge. Vor
fünfzig Jahren entfielen gerade einmal 25 % des globalen BIP auf die
aufstrebenden Volkswirtschaften der Schwellen- und Entwicklungsländer. Heute
beträgt dieser Anteil 50 %, und er dürfte sich innerhalb der nächsten zehn
Jahre auf 66 % erhöhen. Diese positive Entwicklung verdeutlicht, dass es
bei der Entwicklungszusammenarbeit um mehr geht als um Solidarität: Es geht
auch um eine Investition in eine bessere Zukunft für alle. Im
Jahr 2013 arbeitete die EU an der Umsetzung der in der Agenda für den Wandel
enthaltenen Politikempfehlungen und der Bewältigung der aktuellen
Herausforderungen im Bereich Entwicklung; dabei legte sie den Schwerpunkt auf
die ärmsten Länder und Menschen sowie die Bereiche, in denen die EU eindeutig
einen Mehrwert schaffen kann. Verantwortungsvolle
Staatsführung, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie
und der Rechtsstaatlichkeit, sowie die Unterstützung eines nachhaltigen und inklusiven
Wachstums – vor allem mittels einer nachhaltigen Land- und Energiewirtschaft –
bilden die beiden strategischen Prioritäten und einander verstärkenden Säulen,
auf denen die Agenda für den Wandel aufbaut. Die
innerhalb der Länder durchgeführte Programmierung wurde im Jahr 2013 konsequent
verfolgt, um sicherzustellen, dass durch die EU-Maßnahmen maximal drei
Hauptbereiche anvisiert werden, die diesen strategischen Prioritäten
entsprechen. Darüber hinaus ist in der Agenda für den Wandel vorgesehen, dass
die soziale Inklusion und die menschliche Entwicklung mit mindestens 20 %
der für die Außenhilfe bereitgestellten EU-Mittel gefördert und die Ausgaben
zur Bekämpfung des Klimawandels engmaschig überwacht werden. In über 40 Ländern
weltweit, darunter einige fragile Staaten, wurden Pläne für eine gemeinsame Programmierung
mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen Gebern auf den Weg gebracht. Inklusives
und nachhaltiges Wachstum Mindestens
ein Drittel aller Todesfälle bei Kindern in den Entwicklungsländern ist auf
Unterernährung zurückzuführen, die mit 20 % auch die Hauptursache für den
Tod von Müttern darstellt. Die EU verstärkte im Jahr 2013 ihre Anstrengungen im
Kampf gegen den Hunger, Ernährungsunsicherheit und Unterernährung weltweit mit
einem neuen entwicklungspolitischen Vorschlag, der in der Mitteilung der
Kommission „Verbesserung der Ernährung von Mutter und Kind im Kontext der
Außenhilfe: ein politisches Rahmenkonzept der EU“ unterbreitet wird.
Vorgestellt wurde dieser Vorschlag auf einem Treffen der Bewegung „Scaling up
Nutrition“ (SUN) in Brüssel, einer globalen Plattform, die sich dem Kampf gegen
die Unterernährung verschrieben hat. Die Kommission verfolgt das Ziel, die Ernährung
von Müttern und Kindern zu verbessern, um die Mortalität und Morbidität sowie
Wachstums- und Entwicklungsstörungen aufgrund von Unterernährung zu reduzieren.
Ein Kernstück unserer Politik ist die Zusage von 3,5 Mrd. EUR, um zur
Senkung der Zahl der unter quantitativer Mangelernährung (Stunting) leidenden
Kinder bis 2025 um 7 Millionen beizutragen. Kambodscha kurbelt
Reisausfuhr an Mit einer Einzahlung in Höhe von 8,6 Mio. EUR
in einen von der Internationalen Finanzkorporation verwalteten
Gebertreuhandfonds unterstützte die EU die KMU-Entwicklung in Kambodscha.
Das Programm, an dem die EU als einer der wichtigsten Geber beteiligt ist,
trägt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU im Reissektor bei. Es
umfasst die Erhöhung der Mahlkapazität für Reis in Kambodscha sowie die
Unterstützung bei der Vermarktung des kambodschanischen Reises, der 2012 und 2013
als weltbester Reis ausgezeichnet wurde. Im Ergebnis dieser Maßnahmen konnten
der Wert und der Umfang der Ausfuhren 2013 mehr als verdoppelt werden. Weltweit
haben etwa 1,4 Milliarden Menschen keinen Zugang zu Strom, und fast drei
Milliarden Menschen sind zum Kochen und Heizen auf feste Brennstoffe wie
traditionelle Biomasse und Kohle angewiesen. Im Rahmen der VN-Initiative für
nachhaltige Energie für alle (SE4ALL) setzte sich die EU das Ziel, bis 2030 500 Millionen
Menschen den Zugang zu nachhaltiger Energieversorgung zu ermöglichen, und
stellte Mittel für die Koordinierung, Bekanntmachung und Verfolgung dieser
globalen Bemühungen für einen Zeitraum von drei Jahren bereit. Mithilfe von
Mechanismen zur Kombination von Entwicklungszuschüssen mit anderen
Kapitalinstrumenten unterstützte die EU im Jahr 2013 Energieerzeugungsprojekte
in zahlreichen Entwicklungsländern. In den Ländern südlich der Sahara wurden im
Rahmen des EU-Infrastruktur-Treuhandfonds für Afrika 400 Mio. EUR
bereitgestellt, wodurch weitere Investitionen in Höhe von mindestens 4 Mrd. EUR
mobilisiert werden konnten. Zur Unterstützung von Partnerländern bei der
Entwicklung und Weiterentwicklung ihrer politischen Konzepte stehen Initiativen
wie die mit 80 Mio. EUR ausgestattete EU-Fazilität für technische
Hilfe bereit, sodass dringend benötigte private Investoren für den Aufbau eines
nachhaltigen Energiesektors gewonnen werden können. Zwischen
2007 und 2012 ist die Beschäftigungsquote der Bevölkerung im erwerbsfähigen
Alter weltweit von 60,3 % auf 61,3 % gestiegen. Die von der EU geleistete
Unterstützung zur Förderung eines inklusiven Wachstums, das auch den ärmsten
Teilen der Bevölkerung Einkommensquellen erschließt, kam zwischen 2004 und 2012
rund 8,8 Millionen Menschen zugute und ermöglichte 7,7 Millionen
Menschen den Zugang zu einer fachlichen und beruflichen Ausbildung. Die Migration
war 2013 ein wichtiges Thema in den Nachrichten. Die Mitteilung der Kommission
„Den Beitrag der Migration
zur Entwicklung optimieren“[4] bildete die Grundlage für den gemeinsamen
Standpunkt der EU und ihrer Mitgliedstaaten, der im Rahmen des von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen am 3. und 4. Oktober 2013
organisierten Dialogs auf hoher Ebene über
internationale Migration und Entwicklung vorgestellt wurde. Die EU betont
in ihrem Standpunkt, dass die Migration als eine Triebfeder für die integrative
wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung anerkannt werden sollte und
dass Migration
und Mobilität in den Entwicklungsstrategien als „entwicklungsbegünstigende
Faktoren“ betrachtet werden sollten. Verantwortungsvolle
Staatsführung Im
Jahr 2013 konnte die EU weitere Fortschritte bei der Umsetzung des
EU-Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie[5] erzielen. Sie
setzte ihre aktive Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft fort
und führte spezifische Menschenrechtsdialoge mit über 20 Ländern. Zur
Förderung von Demokratie und Demokratisierung entsandte die EU
Wahlbeobachtungsmissionen u. a. nach Kenia, Pakistan, Honduras
und Mali. Im
Rahmen ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) leitete die
EU zwei neue Missionen ein: die Ausbildungsmission der EU in Mali und die
Mission der EU zur Unterstützung des Grenzmanagements in Libyen. Insgesamt
entsandte die EU 2013 im Rahmen von zwölf zivilen Missionen und vier
Militäroperationen über 7000 zivile und militärische Mitarbeiter. Im
Dezember 2013 verabschiedeten die Europäische Kommission und die Hohe
Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik die gemeinsame Mitteilung
„EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen“[6], die auf
eine kohärentere, umfassendere und wirksamere Gestaltung des globalen Handelns
der EU abstellt. Frieden
und Stabilität Die
nachhaltige Entwicklung und die Beseitigung der Armut erfordern Frieden und
Stabilität, was auch im Umkehrschluss gilt. Die EU steht weiterhin an der
Spitze der Bemühungen um Frieden und Stabilität und sich der Tatsache bewusst,
dass sie mit einem wirksamen Einsatz der Entwicklungshilfe maßgeblich zu einem
dauerhaften Wandel beitragen kann. So war Mali 2013 eines der Schwerpunktländer der EU. Die
Entwicklungshilfe für dieses afrikanische Land lief im Februar wieder an,
nachdem die malischen Behörden rasch einen Übergangsfahrplan zur
Wiederherstellung von Demokratie und Stabilität beschlossen hatten. Etwa 250 Mio. EUR
wurden zur Linderung der dringendsten Probleme der malischen Bevölkerung
bereitgestellt, wobei der Schwerpunkt auf der Ernährungssicherheit sowie dem
Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen lag und neue Vorschläge
unterbreitet wurden, die der Wiederankurbelung der Wirtschaft dienten. Im Mai 2013 fand unter dem Motto „Gemeinsam für ein neues
Mali“ eine große internationale Geberkonferenz in Brüssel statt, die von der EU
und Frankreich zusammen mit Mali organisiert worden war. Die Teilnehmer der
Konferenz verpflichteten sich, insgesamt 3,25 Mrd. EUR zur
Unterstützung der Entwicklungsschwerpunkte Malis bereitzustellen; damit
mobilisierten die höchsten Ebenen der internationalen Gemeinschaft Unterstützung
und Solidarität in enormem Umfang. Auf einer internationalen Konferenz, die am16. September
in Brüssel stattfand und Somalia gewidmet war, verpflichtete sich die
EU, weitere 650 Mio. EUR bereitzustellen und damit die positive
Dynamik in dem Land zu unterstützen und maßgeblich dazu beizutragen, dass das
Land auch künftig den Weg der Stabilität und des Friedens beschreitet. Die
neuen Mittel werden die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen, wie
gesundheitliche Versorgung, Wasserversorgung und Bildung, sicherstellen. Die „New-Deal“-Konferenz für Somalia
markierte einen Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und Somalia; sie
führte die internationale Gemeinschaft und Somalia zusammen, um den
Somalia-Pakt zu billigen, Unterstützung für seine Umsetzung zuzusagen und um
insbesondere alle Parteien zur Mitarbeit an diesem neuen politischen Prozess zu
verpflichten. Als wichtigster Geber Somalias stellte die EU zwischen 2008 und 2013
rund 521 Mio. EUR bereit. Damit konnten u. a. der Schulbesuch für
40 000 Kinder gesichert, eine halbe Million Menschen mit sauberem
Wasser versorgt und 70 000 Menschen im Bereich der Tierproduktion
unterstützt werden. Die
EU bekräftigte ihre langfristige engagierte Unterstützung für Afghanistan
während des Übergangs und der Transformationsdekade. Das Mandat der
Polizeimission der EU in Afghanistan, die der Unterstützung der zivilen
Polizeiarbeit und der Rechtsstaatlichkeit dient, wurde bis 31. Dezember 2014
verlängert. Im Jahr 2013 stellte die EU 196,5 Mio. EUR bereit, um
damit die lokale Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung,
glaubwürdige und transparente Wahlen, die regionale Zusammenarbeit Afghanistans
mit seinen Nachbarländern, die Entwicklung der Landwirtschaft und die Polizeiarbeit
zu unterstützen. Seit dem
erneuten Ausbruch der Gewalt in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR)
Ende 2012 wendet sich die EU verstärkt ihren Partnern in dem Land zu. Mitte
August beschloss die Europäische Kommission als Reaktion auf die Krise nach dem
Staatsstreich im Rahmen des Stabilitätsinstruments ein mit 10 Mio. EUR
ausgestattetes Stabilisierungsprogramm. Die Gewalt zwischen den verschiedenen
Bevölkerungsgruppen hat im Land eine humanitäre Krise ausgelöst, für deren
Linderung die Kommission 39 Mio. EUR bereitgestellt hat. Die EU bewilligte
ferner 50 Mio. EUR für die unter afrikanischer Führung stehende
internationale Unterstützungsmission in der Zentralafrikanischen Republik
(MISCA oder AFISM-CAR). Die weitere Unterstützung von MISCA ist geplant.
Ein
Staatsaufbauvertrag für die Republik Côte d’Ivoire im Umfang von 115 Mio. EUR
bildete das Schlüsselelement der allgemeinen EU-Strategie, die 2013 auf die
Stabilisierung des Landes, die Wiederherstellung der Staatsautorität und die
Förderung des inklusiven Wachstums ausgerichtet war. Solidarität und Unterstützung Auch
bei der Unterstützung des demokratischen Übergangs in Myanmar/Birma erweist
sich die EU als wichtigster Geber mit eigenem Profil, und die EU setzte 2013
ihre Unterstützung für den Wandel fort. Im Rahmen des Besuchs des Präsidenten
von Myanmar/Birma in Brüssel unterzeichneten Ratspräsident Van Rompuy, Kommissionspräsident
Barroso und dem Präsidenten von Myanmar/Birma, U Thein Sein, am 5. März eine
gemeinsame Erklärung. Die Erklärung, die auf eine dauerhafte Partnerschaft
abstellt und in der Maßnahmen mit dem Ziel der Demokratisierung, der nationalen
Aussöhnung und der wirtschaftlichen Liberalisierung vorgesehen sind, stellt
einen Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und Myanmar/Birma dar. Das
umfassende Rahmenkonzept der EU gegenüber Myanmar/Birma weist die Ziele und
Schwerpunkte der EU und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Aufbau einer
dauerhaften Partnerschaft und die Förderung engerer Beziehungen mit dem Land
aus. Dies erfordert kollektive Anstrengungen, die auf die Förderung von
Frieden, Demokratie, Entwicklung und Handel ausgerichtet sind. Auf dem ersten Treffen der Taskforce EU-Myanmar/Birma
im November 2013 schlug Kommissar Piebalgs die Entwicklung des ländlichen
Raums, Bildung, verantwortungsvolle Staatsführung und die Unterstützung der
Friedenskonsolidierung als wichtigste Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit mit
Myanmar/Birma im
Zeitraum 2014-2020 vor. SWITCH-SMART Im November 2013
gab Kommissar Piebalgs den Startschuss für das Programm SWITCH-SMART (KMU für Umwelt,
Rechenschaftspflicht, Verantwortung und Transparenz) in Myanmar/Birma. Das
Projekt unterstützt die nachhaltige Produktion von Kleidungsstücken „Made in
Myanmar“ und soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU in diesem
Sektor erhöhen. Das auf drei Jahre ausgelegte Projekt, das die Verringerung der
Armut durch die Entwicklung des Handels und des Privatsektors in Myanmar/Birma
zum Ziel hat, wird mit EU-Unterstützung in Höhe von 2 Mio. EUR
finanziert. Der
Konflikt in Syrien dauerte 2013 an und wirkte sich auch auf die
Stabilität der Nachbarländer, vor allem Libanons und Jordaniens, aus. Die EU
hat wesentlichen Anteil an der Aufrechterhaltung des politischen Dialogs mit
den Beteiligten, der eine politische Lösung in Syrien herbeiführen soll, und spielte
eine aktive Rolle bei den Vorbereitungen für die Syrien-Friedenskonferenz (Genf II).
2013 beschloss die EU eine Änderung ihrer Sanktionsregelungen, die der
syrischen Bevölkerung und der syrischen Opposition zugutekommen soll, während
sie den Druck auf das Regime selbst aufrechterhält. Sie bewilligte für 2013
ferner ein zusätzliches Finanzpaket im Umfang von 400 Mio. EUR, um
die dringendsten Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung in Syrien und der
Region abzudecken. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind auch 2013 die
wichtigsten Geber humanitärer Hilfe (über 2 Mrd. EUR) für die 9,3 Millionen
von dem Konflikt betroffenen Menschen, von denen fast die Hälfte Kinder sind. Die
europäische Hilfe erreicht bis zu 80 % der betroffenen Bevölkerung. Die
EU setzt sich aktiv für die Umsetzung der Resolution des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen zur Vernichtung der chemischen Waffen Syriens ein und stellt
materielle Unterstützung für die VN und die Mission der Organisation für das
Verbot chemischer Waffen (OVCW) bereit. Syrische Kinder in Not Dank
der Unterstützung durch die EU können mindestens 780 000 Kinder in
Syrien, Jordanien und dem Libanon, von denen sich viele in Flüchtlingslagern
befinden oder innerhalb ihrer Heimat vertrieben wurden, auf den syrischen
Lehrplan abgestimmten Schulunterricht erhalten, sodass sie ihre Schulbildung
fortsetzen können. Etwa 10 000 Lehrer haben eine Weiterbildung in
Lehrmethoden und psychosozialer Unterstützung erhalten, die ihnen hilft, die
betroffenen Kinder effektiver zu unterrichten. EU-Initiative
„Kinder des Friedens“: Mit dem Nobelpreis in die Zukunft investieren Kinder
zählen zu den Bevölkerungsgruppen, die am stärksten durch Konflikte gefährdet
sind. Nach dem Erhalt des Friedensnobelpreises 2012 in Würdigung ihrer
Leistungen für den Frieden auf dem europäischen Kontinent beschloss die EU, das
Preisgeld in die Unterstützung von Mädchen und Jungen in der ganzen Welt zu
investieren, denen es verwehrt ist, in Frieden aufzuwachsen. In Kolumbien z. B. wird ein Projekt durchgeführt,
mit dem die Rekrutierung von Kindern durch bewaffnete Gruppen verhindert werden
soll. In Südsudan wird Kindern dabei geholfen, nach dem langjährigen Konflikt
ein neues Leben zu beginnen. In Pakistan werden im Rahmen dieser Initiative
Bildungs- und Schutzmaßnahmen zugunsten von Kindern unterstützt, die durch den
Konflikt aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Im November 2013 bekräftigte
die EU ihre Entschlossenheit zur Fortsetzung der Initiative „Kinder des
Friedens“ und kündigte zusätzliche Mittel für neue Projekte im Jahr 2014 an. Als
die weltweit bedeutendsten Geber von humanitärer Hilfe reagierten die EU und
ihre Mitgliedstaaten 2013 entschlossen auf Naturkatastrophen, bewaffnete
Konflikte und lang anhaltende Krisen. Die allein 2013 von der Europäischen Kommission
geleistete Soforthilfe belief sich auf über 1,3 Mrd. EUR und kam mehr
als 90 Ländern zugute. Die EU intensivierte zudem ihre Anstrengungen
zur Stärkung der Widerstandskraft von Ländern, die besonders krisenanfällig
sind, und stellte im Juni 2013 ihren „Aktionsplan für Resilienz in
krisenanfälligen Ländern 2013-2020“ fertig[7]. Mit Windstärken, die zu den höchsten jemals
gemessenen zählen, fegte der Taifun Haiyan am 7. und 8. November 2013 über
die Philippinen hinweg. Aufgrund seines außergewöhnlichen Ausmaßes und
seiner enormen Stärke verursachte er massive Zerstörungen, von denen Schätzungen
zufolge 14 bis 16 Millionen Menschen direkt betroffen waren. Die Zahl der
Todesopfer belief sich auf über 10 000 Menschen. Dem Taifun war im
Oktober 2013 ein Erdbeben der Stärke 7,2 vorausgegangen, durch das etwa 350 000 Menschen
auf den Philippinen ihr Zuhause und ihre Existenzgrundlage verloren hatten. Die EU reagierte rasch und stellte über 43 Mio. EUR
für die Linderung dringender humanitärer Bedürfnisse sowie zur Unterstützung
erster Katastrophenhilfe- und Wiederaufbaumaßnahmen zur Verfügung. So trug die EU dazu bei, dass der Übergang vom unmittelbaren
Krisenmanagement zum Wiederaufbau der Lebensgrundlage der Menschen reibungslos
verläuft. Die Hilfsmaßnahmen umfassen die Wiederherstellung des Zugangs zu
sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen, die Instandsetzung der Stromnetze,
medizinische Grundversorgung, Unterstützung der Existenzsicherung, Bereitstellung
von Unterkünften sowie die Instandsetzung der Infrastruktur, sodass sie
künftigen Taifunen oder Erdbeben besser standhält. Die
EU unterstützte auch 2013 uneingeschränkt den politischen und wirtschaftlichen
Übergang. So setzte sie sich insbesondere für die Überwindung der zunehmenden
Polarisierung in Ägypten ein. Die EU-Hilfe für Ägypten wurde im Zuge des
Gewaltausbruchs nach der Absetzung von Präsident Mohammed Mursi erneut
überprüft. Die Außenhilfe der EU im Bereich Entwicklung konzentriert sich
nunmehr auf die soziale und wirtschaftliche Unterstützung zugunsten der
bedürftigsten Menschen und die Unterstützung der Zivilgesellschaft. Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) bildet nach wie vor die
Grundlage für die Schaffung eines gemeinsamen Raums des Wohlstands mit den
Nachbarn der EU, da sie die verstärkte politische Assoziierung, die
wirtschaftliche Integration und eine engere Zusammenarbeit fördert. Die EU
unternahm 2013 weitere Anstrengungen zur Unterstützung und Förderung der
demokratischen Übergangsprozesse in der Region und band zusätzliche Mittel in
Höhe von insgesamt 1,3 Mrd. EUR. Für fast alle Länder der
Nachbarschaft ist die EU der mit Abstand größte Handelspartner. Bei
der Umsetzung der Östlichen Partnerschaft waren 2013 deutliche Fortschritte zu
verzeichnen. Das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft, das im November in Vilnius
stattfand, war ein Meilenstein in den Beziehungen der EU zu ihren unmittelbaren
europäischen Nachbarn. Die Verhandlungen über Assoziierungsabkommen mit der
Republik Moldau und Georgien, die auch jeweils die Schaffung
einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free
Trade Area – DCFTA) vorsehen, wurden größtenteils abgeschlossen und die
Abkommen paraphiert. Bei
den Beziehungen zur Ukraine ging es 2013 vor allem darum, dem Land zu
helfen, die Bedingungen für die Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens,
das die Schaffung
einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (AA/DCFTA) einschließt, zu erfüllen. Die
ukrainische Regierung gab Ende November ihren Beschluss bekannt, die
Unterzeichnung des AA/DCFTA auszusetzen. Trotzdem konnten im Verlaufe des
Jahres beträchtliche Fortschritte verbucht werden. Die Auszahlungen für
Budgethilfeprogramme, die aufgrund von Bedenken bezüglich der Verwaltung der
öffentlichen Finanzen gestoppt worden waren, wurden als Reaktion auf die von
den ukrainischen Behörden eingeleiteten positiven Schritte inzwischen
freigegeben. Die EU ist nach wie vor entschlossen, die wirtschaftliche und
finanzielle Stabilisierung der Ukraine und insbesondere die Entwicklung der
Zivilgesellschaft und des privaten Sektors zu unterstützen. Das
im Rahmen des neuen Europäischen Nachbarschaftsinstruments vorgesehene
anreizbasierte Konzept, das eine der Schlüsselkomponenten der erneuerten
Europäischen Nachbarschaftspolitik darstellt, gestattet der EU, ihre
Unterstützung für Partnerländer aufzustocken, die eine wahrhaft vertiefte und
tragfähige Demokratie aufbauen, die Menschenrechte respektieren und die
vereinbarten Reformziele verwirklichen. Die Millenniumentwicklungsziele und darüber hinaus – Ein menschenwürdiges
Leben für alle überall Das Jahr 2013 erwies sich im Hinblick auf die globalen
Diskussionen über das Rahmenwerk nach 2015 als ein Schlüsseljahr. Die
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten spielten auch in diesem Jahr eine
entscheidende Rolle bei den Diskussionen über das entwicklungspolitische
Rahmenwerk, das die Millennium-Entwicklungsziele (MDG) nach 2015 ablösen soll. Im
Februar 2013 veröffentliche die Kommission ihre
wegweisende Mitteilung „Ein menschenwürdiges Leben für alle“[8],
in der sie die Vorstellungen der EU für ein Rahmenwerk nach 2015 umreißt – nämlich
die Beseitigung extremer Armut bis 2030 bei Gewährleistung einer nachhaltigen
Entwicklung für unseren Planeten – und den dafür erforderlichen Fahrplan
vorlegt. Diese Zielvorstellung bildete die Grundlage
für die Ausarbeitung des Standpunkts der EU für die Zeit nach 2015 und floss in
die Beratungen des Europäischen Parlaments ein. Sie fand zudem Eingang in den
Bericht der Hochrangigen Gruppe der VN, der auch Kommissar Piebalgs angehörte,
sowie in das Abschlussdokument der Sonderveranstaltung der VN‑Generalversammlung
zu den Millenniumentwicklungszielen, die im September in New York stattfand. Dieses
von allen Staats- und Regierungschefs gebilligte Dokument ist Ausdruck des
weltweiten Einvernehmens darüber, dass zur Beseitigung der Armut und zur
nachhaltigen Entwicklung ein einheitlicher Weg beschritten werden muss. Am 23. September veröffentlichte die Kommission
neue Ergebnisse, die den Beitrag der EU zur weltweiten Armutsbekämpfung[9] zwischen
2004 und 2012 veranschaulichen. Sie bilden eine beeindruckende Lektüre.
Tatsache ist, dass die EU mit ihrer finanziellen Unterstützung zur
Armutsminderung weltweit beigetragen und die Verwirklichung der Millenniumentwicklungsziele
unterstützt und so die Lebensbedingungen für Millionen von Menschen verbessert
hat. Dank der Außenhilfe der EU erhielten über 70 Millionen Menschen (das
sind mehr Menschen als Frankreich Einwohner hat) Anschluss an eine verbesserte
Trinkwasserversorgung, konnten 14 Millionen Kinder die Grundschule
besuchen und erhielten mehr als 46 Millionen Menschen Unterstützung zur
Gewährleistung einer ausreichenden Nahrungsmittelversorgung. Die MDG-Initiative der EU Bis 2010 waren weltweit rasche
Fortschritte bei der Umsetzung der Millenniumentwicklungsziele
erzielt worden. Doch zehn Jahre nach ihrer Vereinbarung lag die
Umsetzung einiger dieser Ziele für viele Länder noch in weiter Ferne. Deshalb
rief die EU 2010 eine neue MDG-Initiative ins Leben, in deren Rahmen Finanzmittel
in Höhe von 1 Mrd. EUR bedarfsorientiert und erfolgsanhängig bereitgestellt
werden. Davon sind 700 Mio. EUR für diejenigen Ziele bestimmt, bei
denen die wenigsten Fortschritte zu verzeichnen waren, wie Hunger, Müttergesundheit
und Kindersterblichkeit, während 300 Mio. EUR in Länder fließen, die
bei der Durchführung der Hilfe gute Ergebnisse erzielt haben. Bislang wurden
durch die MDG-Initiative der EU 70 Projekte in 46 Ländern finanziert. Im Rahmen der Anstrengungen zur Erreichung der MDG und
der weltweiten Armutsbekämpfung konnten enorme Fortschritte im Kampf gegen HIV, Tuberkulose und Malaria
erzielt werden. Schätzungen zufolge ermöglichten die aus dem Globalen Fonds zur
Bekämpfung dieser drei Krankheiten für über 140 Länder bereitgestellten
Zuschüsse bis Ende 2013 die antiretrovirale Behandlung von über 6,1 Millionen
an AIDS erkrankten Menschen,
die Diagnose und Behandlung von 11,2 Millionen neu an infektiöser
Tuberkulose erkrankten Personen sowie die Verteilung von über 360 Millionen
insektizidbehandelten Moskitonetzen zur Verhinderung von Malaria an Familien. Millionen von Menschen sind jedoch
nach wie vor der Gefahr von Infektionen ausgesetzt. Als Reaktion darauf gab die
EU Ende 2013 bekannt, dass sie ihren Beitrag zum Globalen Fonds für den
Zeitraum 2014-2016 auf 370 Mio. EUR aufstocken wird. Europäische Entwicklungstage Das Rahmenwerk für die Zeit nach 2015 und die
Mitteilung „Ein menschenwürdiges Leben für alle“ standen zudem im Mittelpunkt
der Europäischen Entwicklungstage (EET), die im November 2013 in Brüssel
stattfanden. Diese jährliche Veranstaltung führt politische
Entscheidungsträger, Vertreter der Zivilgesellschaft, von
Forschungseinrichtungen und der Privatwirtschaft aus Industrie- und
Entwicklungsländern zusammen und bietet ihnen die Möglichkeit, die
vordringlichsten Entwicklungsfragen zu erörtern. Die Veranstaltung des Jahres 2013,
die mit über 5500 Teilnehmern einen Rekord verzeichnete, bildete hier keine
Ausnahme. EU-Bürger: Die Hilfe für Entwicklungsländer kommt auch
uns zugute Im
Rahmen einer Eurobarometer-Umfrage, die anlässlich der Europäischen
Entwicklungstage am 26. und 27. November in Brüssel durchgeführt wurde, vertraten
66 % der befragten EU-Bürger die Ansicht, dass die Bekämpfung der Armut in
den Entwicklungsländern eine der wichtigsten Prioritäten der EU sein sollte.
Fast sieben von zehn Befragten (69 %) glauben, dass die Hilfe für
Entwicklungsländer auch der EU und ihren Bürgern zugutekommt. Ausblick Die
EU wird im Jahr 2014 die Umsetzung der Agenda für den Wandel weiter
vorantreiben und die Wirkung ihrer Entwicklungszusammenarbeit verstärken. Die
wichtigsten Grundsätze der Agenda für den Wandel werden auch künftig deutlichen
Einfluss auf den Programmierungsprozess für unsere Instrumente im Rahmen der
Außenhilfe und den Europäische Entwicklungsfonds haben. Die in der Agenda für
den Wandel formulierte Forderung, den privaten Sektor stärker in die Bemühungen
um ein inklusives und nachhaltiges Wachstum einzubeziehen, wird die Grundlage
für praktische Vorschläge in Form einer Mitteilung der Kommission bilden, die
diese im ersten Halbjahr 2014 vorlegen wird. Die
EU wird in der Agenda für den Wandel ferner aufgefordert, zu einem auf Rechten
basierenden Ansatz überzugehen, damit Menschenrechte und verantwortungsvolle
Staatsführung als Voraussetzungen für Fortschritt, Entwicklung und die Stärkung
der Handlungskompetenz der Menschen größere Berücksichtigung finden. Analog
dazu wird die Kommission systematisch an der Einbeziehung von
Menschrechtsgrundsätzen und –normen in den gesamten Entwicklungsprozess
arbeiten und dabei auch deren Umsetzung berücksichtigen. Im
Mittelpunkt der Arbeit wird auch 2014 das Bemühen um eine Erhöhung der
Effizienz und Effektivität der Entwicklungszusammenarbeit mittels besserer
Koordinierung, besser abgestimmter politischer Maßnahmen und mehr
Verantwortlichkeit stehen. Vor diesem Hintergrund sind die Fertigstellung eines
Ergebnisrahmens der EU sowie die Fortsetzung der gemeinsamen Programmierung
vorgesehen. Die
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten werden sich auch künftig konsequent dafür
einsetzen, dass alle Millenniumentwicklungsziele vor Ablauf der dafür
vorgesehenen Frist im Jahr 2015 verwirklicht werden, und werden auch weiterhin
einen konstruktiven Beitrag zum globalen Prozess der Gestaltung des Rahmens für
die Zeit nach 2015 leisten, um weitere Fortschritte zu ermöglichen. Insgesamt
verspricht 2015, ein entscheidendes Jahr für die Entwicklung zu werden. Zu dieser
Erkenntnis waren auch das Parlament und der Rat gelangt, die Ende 2013 an einem
Beschluss arbeiteten, mit dem das Jahr 2015 als „Europäisches Jahr der
Entwicklung“ ausgerufen werden soll. Damit würde sich der Europäischen Union
eine ideale Gelegenheit bieten, ihre Bürger über den Mehrwert der europäischen
Entwicklungszusammenarbeit zu informieren und die bereits erzielten Ergebnisse
zu präsentieren. Zudem könnte die EU damit ihre einzigartige Fähigkeit
unterstreichen, sich im Kampf gegen Armut und für Entwicklung, Frieden und
Wohlstand weltweit auf die gebündelten Stärken ihrer Mitgliedstaaten zu stützen,
deren Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist. [1] KOM(2011) 637
endgültig, 13.10.2011. [2] Spezial
Eurobarometer 405 „Die EU-Entwicklungshilfe und die Millennium-Entwicklungsziele“, http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_405_de.pdf. [3]
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1134_en.htm [4] COM(2013) 292. [5] https://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/131181.pdf [6] JOIN(2013) 30 final, 11.12.2013. [7] SWD(2013)
227 final, 19.6.2013. [8] COM(2013) 92 final, 27.2.2013. [9] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-852_en.htm