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Document 52014DC0473
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Sixth report on economic, social and territorial cohesion: investment for jobs and growth
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Sechster Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Sechster Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum
/* COM/2014/0473 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Sechster Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum /* COM/2014/0473 final */
MITTEILUNG
DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Sechster
Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt:
Investitionen in Beschäftigung und Wachstum 1.
Einführung Obwohl die
nationalen Regierungen in den vergangenen Jahren zum Ausgleich ihrer Haushalte
Ausgabenkürzungen vornehmen mussten und die private Finanzierung aufgrund der
Finanz- und Wirtschaftskrise drastisch eingebrochen ist, flossen im Rahmen der
Kohäsionspolitik weiterhin Mittel an die Mitgliedstaaten und Regionen zur
Unterstützung wichtiger entscheidender Investitionen in den Bereichen Wachstum
und Beschäftigung. Die Krise hatte
tiefgreifende Folgen für die nationalen und regionalen Haushalte, und in
sämtlichen Investitionsbereichen waren Finanzmittel nur beschränkt verfügbar.
In der gesamten EU gingen die öffentlichen Investitionen zwischen 2008 und 2013
real um 20 % zurück. In Griechenland, Spanien und Irland betrug der Rückgang
sogar rund 60 %. In den mittel- und osteuropäischen Ländern, in denen die
Finanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik eine besonders große Rolle spielt,
ist der Anteil der öffentlichen Investitionen (gemessen als
Bruttoanlageinvestition) um ein Drittel gesunken. Ohne Kohäsionspolitik wären
die Investitionen in den Mitgliedstaaten, die am stärksten von der Krise
betroffen waren, um weitere 50 % zurückgegangen. Die Mittel der
Kohäsionspolitik machen in diesen Ländern nun mehr als 60 % des
Investitionshaushalts aus. Abbildung 1: Auswirkung der Kohäsionspolitik auf die öffentlichen Investitionen || Abbildung 2: Anteil der Kohäsionspolitik an den öffentlichen Investitionen Die
Wirtschaftskrise kehrte den langjährigen Trend der Annäherung von BIP und
Arbeitslosenquote innerhalb der EU um und hatte insbesondere in südeuropäischen
Regionen gravierende Auswirkungen. Die Krise führte zudem zu einem Anstieg von
Armut und sozialer Ausgrenzung. Dies wiederum erschwerte die Verwirklichung
mehrerer Ziele der Strategie Europa 2020. So nahm
beispielsweise die Arbeitslosigkeit zwischen 2007 und 2012 in 210 der 277 EU-Regionen
zu. In 50 dieser Regionen hat sich die Arbeitslosenquote sogar mehr als verdoppelt.
Diese Situation ist vor allem für junge Menschen schwierig – im Jahr 2012
lag die Jugendarbeitslosigkeit in der Hälfte der Regionen bei über 20 %.
Viele Regionen konnten deshalb noch nicht zur Verwirklichung des Kernziels der
Strategie Europa 2020 beitragen, bis zum Jahr 2020 in der
Bevölkerungsgruppe der 20- bis 64-Jährigen eine Beschäftigungsquote von 75 %
zu erreichen. Die Europäische
Kommission und die EU-Mitgliedstaaten konzentrierten sich auch weiterhin auf
die Beseitigung der langfristigen strukturellen Entwicklungshindernisse,
reagierten aber auch auf die Krise, indem sie einige der Kohäsionsmittel auf
Bereiche umverteilten, in denen die Auswirkungen auf die wirtschaftliche
Aktivität und die Beschäftigung direkt und unmittelbar spürbar wären. Bis
Ende 2013 wurden auf diese Weise mehr als 45 Mrd. EUR – also
13 % der gesamten Mittel – neu verteilt. Mit dieser Umverteilung
wurden Maßnahmen zur Bekämpfung der zunehmenden Arbeitslosigkeit und der
sozialen Ausgrenzung finanziert und Investitionen in Innovationen, Forschung
und Entwicklung (FuE) sowie Investitionen zur Förderung von Unternehmen,
nachhaltigen Energien und der sozialen sowie der Bildungsinfrastruktur
unterstützt. Darüber hinaus
machte die Kommission Vorschläge zur Verbesserung der Liquidität der am
stärksten von der Krise betroffenen Mitgliedstaaten. Die Annahme dieser
Maßnahmen durch das Europäische Parlament und den Rat ermöglichte eine Senkung
der nationalen Beiträge und bewirkte zusätzliche Vorauszahlungen in Höhe von
mehr als 7 Mrd. EUR. Zudem wurde eine Senkung der nationalen
Kofinanzierung in Höhe von knapp 2,1 Mrd. EUR genehmigt. Die
Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik hatten nachweislich deutliche
Auswirkungen. Zwischen 2007
und 2012 konnten über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
fast 600 000 neue Stellen geschaffen werden. Diese Zahl entspricht rund 20 %
der geschätzten Arbeitsplatzverluste im selben Zeitraum seit Beginn der
Finanzkrise. Aus dem EFRE wurden Investitionen in 200 000 Projekte zur
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie in 80 000
Unternehmensgründungen getätigt, 22 000 Projekte für die Zusammenarbeit
von Forschung und Industrie finanziert, Breitbandanschluss für 5 Millionen
Menschen bereitgestellt und 5,5 Millionen Menschen an
Abwasseraufbereitungsanlagen angebunden. Darüber hinaus konnten mit den im
Rahmen der Kohäsionspolitik bereitgestellten EU-Mitteln die wichtigen
europäischen Verkehrsnetze auf einer Strecke von 3000 km ausgebaut werden
(dies entspricht 15 % des gesamten transeuropäischen Verkehrsnetzes
(TEN-V)), und das Volumen der staatlichen Förderung von FuE in den weniger
entwickelten Mitgliedstaaten konnte verdoppelt werden. Zwischen 2007
und 2012 wurden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) 68 Millionen
individuelle Projektbeteiligungen gefördert. Mit der Unterstützung aus dem ESF
konnten 5,7 Millionen Arbeitslose und Nichterwerbstätige wieder ins
Erwerbsleben zurückgeführt werden, und fast 8,6 Millionen Qualifikationen
wurden erworben. In über 400 000 Fällen wurden Start-up-Unternehmen
gegründet oder machten sich Menschen selbständig. All dies hat dazu
beigetragen, den Rückgang des BIP in zahlreichen Ländern zu begrenzen oder
einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die Auswirkungen
dieser Investitionen werden sich in den kommenden Jahren noch verstärken, da
die Mitgliedstaaten die im Rahmen der Programme für den Zeitraum 2007-2013
erhaltenen Mittel bis Ende 2015 nutzen dürfen und sich die Auswirkungen
von Investitionen erst nach einer gewissen Zeit messen lassen. Mit einem
Gesamtbudget von mehr als 450 Mrd. EUR (einschließlich der nationalen
Kofinanzierung) im Programmplanungszeitraum 2014-2020 bleibt die
Kohäsionspolitik weiterhin das wichtigste Investitionsinstrument der EU. Im
Rahmen der Kohäsionspolitik leistet die EU den größten Beitrag zur Unterstützung
von KMU, FuE und Innovationen, des Bildungsbereichs und der CO2-armen Wirtschaft, der Umwelt und des Kampfs
gegen Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung sowie zum Ausbau von
Infrastrukturen, die die EU-Bürger miteinander verbinden, und zur Modernisierung
der öffentlichen Verwaltungen. Die in diesem Zusammenhang getätigten
Investitionen werden in Kombination mit Strukturreformen eine wesentliche Rolle
bei der Förderung von Wachstum und Beschäftigung spielen und maßgeblich dazu
beitragen, die in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele eines
intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zu erreichen. Die
Herausforderung besteht darin, eine möglichst wirksame und effiziente Nutzung
dieser Mittel sicherzustellen und dabei deren Auswirkungen zu maximieren, die wirtschaftliche
Erholung zu konsolidieren und die EU dabei zu unterstützen, stärker und
wettbewerbsfähiger aus der Krise hervorzugehen. Die neue
Kohäsionspolitik ist vollständig auf die Strategie Europa 2020 und deren
Kernziele in Bezug auf Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klima und
Energie, Bildung und den Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung abgestimmt
und mit dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik
und der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU verflochten. Daher werden im
Rahmen der Kohäsionspolitik getätigte Investitionen auch zur Unterstützung von
politischen Strategien verwendet, die Mitgliedstaaten im Zuge der Integrierten
Leitlinien und der nationalen Reformprogramme verfolgen, sowie für die
Umsetzung der vom Rat ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen. Die
Kommission kann zudem die Mitgliedstaaten dazu auffordern, ihre
Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme so anzupassen, dass
die sich aus den länderspezifischen Empfehlungen neu ergebenden
Herausforderungen angegangen werden. In dieser
Mitteilung sind die Erfolge der Mittelzuweisungen aus dem Kohäsionsfonds (KF)
im vorhergehenden Programmplanungszeitraum zusammengefasst. Dabei werden die
zentralen Elemente der für den Zeitraum 2014-2020[1]
eingeführten Reform der Kohäsionspolitik sowie die Trends beschrieben, die sich
aus den laufenden Programmverhandlungen zwischen der Kommission und den
Mitgliedstaaten ergeben. Ergänzt wird diese Mitteilung durch eine Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen, in der die sozioökonomischen und die
Governance-Herausforderungen analysiert werden, die die Mitgliedstaaten und
Regionen bewältigen müssen, und in der die Auswirkungen der Kohäsionspolitik
und der öffentlichen Investitionen auf die wirtschaftliche und soziale
Ungleichheit bewertet werden. 2. Eine
Politik in Bewegung: Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zur
Verbesserung der Lebensqualität der Menschen Im Vertrag über
die Europäische Union ist als kohäsionspolitisches Ziel die Verringerung der
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten und die besondere
Unterstützung weniger entwickelter Regionen festgelegt. Im Laufe der
Zeit hat die Politik durch folgende Maßnahmen dazu beigetragen, den
Lebensstandard und die wirtschaftlichen Chancen in den EU-Regionen zu
verbessern: Förderung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit; Verbesserung
des Zugangs zu den Regionen; Unterstützung des Aufbaus von
Verwaltungskapazitäten; Aufbau von Beziehungen zwischen
Forschungseinrichtungen, Hochschulen und der Geschäftswelt sowie Erbringung von
Diensten für kleine und mittlere Unternehmen. Durch die Förderung der
wichtigsten Triebkräfte für das Wirtschaftswachstum verhilft die
Kohäsionspolitik den EU-Regionen zu einem schnelleren Wachstum. Die
Kohäsionspolitik ist ihren Wurzeln treu geblieben, hat sich dabei aber stetig
weiterentwickelt. In der Anfangszeit konzentrierte sich die Politik
ausschließlich auf die nationale Ebene und diente der Finanzierung vorgegebener
Projekte in den Mitgliedstaaten mit geringem Einfluss auf europäischer Ebene.
Mit der Zeit wurden zentrale Grundsätze wie die mehrjährige Programmplanung,
strategischere Investitionen und eine stärkere Beteiligung regionaler und
lokaler Partner eingeführt. Der Großteil der
im Rahmen der Kohäsionspolitik geleisteten finanziellen Unterstützung
konzentrierte sich auf weniger entwickelte Regionen und Mitgliedstaaten. Die
Investitionen wurden jedoch von den Infrastrukturen auf die Unterstützung von
KMU, Innovationen und einer innovativeren Beschäftigungs- und Sozialpolitik
verlagert. Ermöglicht wurde diese Verlagerung durch die im Rahmen der
Kohäsionspolitik in früheren Zeiträumen geförderte Entwicklung der
Infrastruktur in den Mitgliedstaaten, und zwar sowohl in den älteren
Mitgliedstaaten als auch in den Mitgliedstaaten, die der EU nach 2004
beigetreten sind. Abbildung 3
zeigt, wie sich die Zusammensetzung der Investitionen seit dem Jahr 1989
verändert hat. Abbildung 3: Zusammensetzung der Investitionen
im Rahmen der Kohäsionspolitik in weniger entwickelten Regionen (1989-2013) Der Anteil der
Investitionen in umfangreiche Infrastrukturarbeiten (insbesondere im
Verkehrswesen) war sowohl zum Zeitpunkt der Einführung der Kohäsionspolitik als
auch nach der Erweiterung im Jahr 2004, als Länder mit deutlichen
infrastrukturellen Defiziten der EU beigetreten sind, hoch. Mit der Einrichtung
des Kohäsionsfonds in den 1990er Jahren gewannen Umweltinvestitionen zunehmend
an Bedeutung, da die Mitgliedstaaten und Regionen dadurch in der Lage waren,
die Anforderungen von EU-Richtlinien und ‑Verordnungen in diesem Bereich
zu erfüllen. Die Investitionen in den produktiven Sektor und insbesondere in
KMU blieben relativ stabil. Im Gegenzug sind
Investitionen für die Menschen (Bildung, Beschäftigung und soziale
Eingliederung) im Verhältnis leicht zurückgegangen. Nichtsdestoweniger hat der
ESF als Instrument für Investitionen in das Humankapital erheblich an Bedeutung
gewonnen, zuletzt infolge der drastischen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf
die Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang sieht der
regulatorische Rahmen für den Zeitraum 2014-2020 als neue Maßnahme die
Zweckbindung eines Mindestanteils (23,1 %) des Kohäsionspolitikhaushalts
für den ESF vor. Dadurch wird sichergestellt, dass die zum Erreichen der Ziele
der Strategie Europa 2020 erforderlichen Investitionen in das
Humankapital, in die Bereiche Beschäftigung und soziale Eingliederung sowie in
die Reform der öffentlichen Verwaltungen und den Aufbau institutioneller
Kapazitäten getätigt werden können. Im
Zeitraum 2007-2013 leistete die Kohäsionspolitik – vor allem durch
den ESF – erstmals Unterstützung bei der Modernisierung und der Reform der
öffentlichen Verwaltungen und der Rechtssysteme in Konvergenzländern. Diese
Unterstützung dient dazu, die Funktionsweise, die Zugänglichkeit und die
Qualität der öffentlichen Dienste zu verbessern, die faktengestützte
Politikgestaltung zu erleichtern und die Festlegung von politischen Strategien
gemeinsam mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft zu ermöglichen. Schließlich ist
auch der Anteil der für die technische Hilfe vorgesehenen Mittel seit dem
Zeitraum 2000-2006 deutlich gestiegen. Diese Entwicklung spiegelt wider,
wie wichtig gut funktionierende Einrichtungen für die wirksame Verwaltung der
Programme der Kohäsionspolitik sind. Durch
maßgeschneiderte Investitionen, die auf den Stand der wirtschaftlichen
Entwicklung abgestimmt sind, konnte die Kohäsionspolitik im Laufe der Zeit an
die veränderten Bedürfnisse der verschiedenen Regionen angepasst werden. Die
Politik hat sich jedoch nicht so deutlich verändert wie zu erwarten gewesen
wäre. So scheint beispielsweise die Einführung der obligatorischen Zweckbindung
für einen Teil der Mittel zur Finanzierung von EU-Prioritäten im Zeitraum 2007-2013
zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen zu sein, die
Ergebnisse waren jedoch durchwachsen, und die Streuung der Mittel ist noch
immer zu gering. Zudem wurde
immer deutlicher, dass die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik von soliden
makroökonomischen politischen Strategien, einem günstigen Geschäftsumfeld und
leistungsfähigen Institutionen abhängt. In einigen Fällen haben ungeeignete
politische Strategien sowie administrative und institutionelle Schwächen die
Wirksamkeit der Finanzierung beeinträchtigt. In Bereichen, die in direktem
Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik stehen, gab es weiterhin Versäumnisse bei
der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht. Zwar wurde versucht,
den bestehenden strategischen, institutionellen und administrativen Rahmen
festzulegen, dessen Anwendung war jedoch Ermessenssache und blieb wenig
systematisch. Bei der
Durchführung der Mittel wurde letztlich mehr auf die Mittelverwendung und die
Einhaltung der Durchführungsbestimmungen geachtet als auf die Erreichung der
Ziele. Die Programmziele waren teilweise recht vage formuliert, was die
Überwachung und Evaluierung der Leistungen erschwerte. Die Aufstellung von
Zielen ist anspruchsvoll, und einige Mitgliedstaaten haben sich Ziele gesetzt,
die nicht ehrgeizig genug waren. Dadurch war es nur eingeschränkt möglich, die
Auswirkungen von Maßnahmen zu bewerten und nachzuvollziehen, welche Maßnahmen
aus welchen Gründen am wirksamsten waren. 3. Das
Erzielen von Ergebnissen steht im Mittelpunkt der neuen Kohäsionspolitik Die Ergebnisse
der im Dezember 2013 zu Ende gegangenen Verhandlungen über die Reform der
Kohäsionspolitik betreffen die Beseitigung der genannten Schwachstellen. Die Reform konzentriert sich auf die Ausarbeitung einer
Investitionspolitik. Die Ziele der Kohäsionspolitik wurden auf die Strategie
Europa 2020 abgestimmt, und die relevanten länderspezifischen Empfehlungen
werden bei der Planung von Investitionen systematisch berücksichtigt. Zudem wurde
auch die Funktionsweise der Kohäsionspolitik auf der Grundlage von fünf
Kernideen überarbeitet. 3.1. Programme
der Kohäsionspolitik müssen in einem günstigen Umfeld durchgeführt werden Die neue
Kohäsionspolitik ist mit der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU und dem
Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik insofern
verknüpft, als Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik nicht unabhängig
vom jeweiligen wirtschaftlichen Kontext betrachtet werden können. Zur Vermeidung
nicht nachhaltiger steuer- und wirtschaftspolitischer Strategien, die die
Wirksamkeit der EU-Unterstützung im Zeitraum 2014-2020 unterminieren, kann
die Finanzierung ausgesetzt werden, wenn ein Mitgliedstaat die im Rahmen der
wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU an ihn gerichteten Empfehlungen
nicht befolgt. Die Wirksamkeit
von Investitionen darf nicht durch unzweckmäßige Strategien oder
regulatorische, administrative oder institutionelle Engpässe beeinträchtigt
werden. Die Mitgliedstaaten und Regionen müssen daher eine Reihe von
Voraussetzungen erfüllen. Diese sollen sicherstellen, dass die Investitionen zu
einem klaren strategischen Politikrahmen beitragen, der die rasche Umsetzung
des EU-Rechts garantiert, und zwar im Hinblick auf die Umsetzung der
Mittelzuweisungen unter der Kohäsionspolitik, ausreichende administrative
Kapazitäten und die Beachtung von Mindestanforderungen z. B. in
Zusammenhang mit dem Diskriminierungsverbot, der Gleichstellung der
Geschlechter oder der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, dem
öffentlichen Auftragswesen und staatlichen Beihilfen. Jeder
Investitionsbereich muss auf einer sorgfältig definierten Strategie aufbauen.
Es können beispielsweise keine Investitionen im Verkehrswesen getätigt werden,
bis auf nationaler oder regionaler Ebene eine umfassende Verkehrsstrategie auf
den Weg gebracht wird. Gleichermaßen müssen Investitionen in FuE und
Innovationen in eine „Strategie für intelligente Spezialisierung“ eingebettet
sein, die die Entwicklung einer Vision, die Identifizierung eines
Wettbewerbsvorteils, die Festlegung strategischer Prioritäten und den Einsatz
intelligenter Maßnahmen zur Maximierung des wissensbasierten
Entwicklungspotenzials jeder beliebigen Region vorsieht. Kurz gesagt: Projekte
sollten an Strategien ausgerichtet sein und nicht umgekehrt. 3.2. Programme
der Kohäsionspolitik müssen die Mittel auf wenige Prioritäten konzentrieren und
deren Mehrwert maximieren Die
Mitgliedstaaten und Regionen müssen die Finanzierung auf eine begrenzte Zahl
von Bereichen konzentrieren, die von EU-weiter Relevanz sind. Ein Großteil der
Mittel aus dem EFRE wird vier Prioritäten zugewiesen, die im Mittelpunkt der
Strategie Europa 2020 stehen: Innovation und Forschung, Digitale Agenda
für Europa, Unterstützung von KMU und CO2-arme Wirtschaft. Die
Konzentration des ESF auf bis zu fünf Investitionsprioritäten unterstützt die
Konsolidierung von Ergebnissen und Erfolgen auf europäischer Ebene. Darüber
hinaus wird eine deutlichere Verbindung zwischen der Europäischen Beschäftigungsstrategie
und den Integrierten Leitlinien für Beschäftigung gewährleistet. Mindestens 20 %
der Mittel aus dem ESF-Haushalt werden zweckgebunden für die Förderung der
sozialen Eingliederung und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung
eingesetzt. Angesichts der
Dringlichkeit, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit anzugehen, wurde ein
Betrag von 6 Mrd. EUR für eine Beschäftigungsinitiative für junge
Menschen bereitgestellt, die eine zielgerichtete finanzielle Unterstützung der
Jugendgarantie in der EU vorsieht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass
jedem jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach dem Schulabschluss oder
dem Verlust des Arbeitsplatzes ein geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplatz
angeboten wird. Die Finanzierung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für
junge Menschen konzentriert sich vornehmlich auf Regionen, in denen eine
besonders hohe Jugendarbeitslosigkeit herrscht. Die Regionen und
Mitgliedstaaten müssen klare Entscheidungen bezüglich ihrer Zielsetzungen
treffen. Dadurch kann eine kritische Masse an Ressourcen erzielt werden, die
für maßgebliche Auswirkungen sorgen und gewährleisten, dass die Investitionen
in jenen Bereichen erfolgen, die sich direkt und unmittelbar auf das Wachstum
und die Beschäftigung auswirken. 3.3. Programme
der Kohäsionspolitik müssen klare Ziele und Ergebnisse festlegen Der Erfolg der
Kohäsionspolitik wird an den erzielten Ergebnissen und deren Auswirkungen
gemessen. Die Reformen konzentrieren sich daher darauf, den Schwerpunkt durch
bessere Leistungsindikatoren, Berichterstattung und Evaluierung verstärkt auf
die Ergebnisse zu legen. Bei der
Ausarbeitung von Programmen müssen die Mitgliedstaaten und Regionen angeben,
welche Ergebnisse sie bis zum Ende des Programmplanungszeitraums erreichen
wollen. In den Programmen muss festgelegt sein, wie die vorgeschlagenen
Maßnahmen dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Außerdem müssen
Leistungsindikatoren mit einer klaren Grundlinie und eindeutigen Zielsetzungen
zur Messung der Fortschritte aufgestellt werden. Jedes Programm verfügt über
einen Leistungsrahmen zur Erhöhung der Transparenz und der
Rechenschaftspflicht. Als zusätzlicher
Anreiz wurde ein Betrag von rund 20 Mrd. EUR (6 % des
Kohäsionspolitikhaushalts) zurückgestellt, der im Jahr 2019 jenen Programmen
zugewiesen werden soll, die erkennen lassen, dass sie ihre Ziele aller
Voraussicht nach erreichen. 3.4. Programme
der Kohäsionspolitik müssen den Städten mehr Gehör verschaffen Städte können in
der Kohäsionspolitik und beim Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020
eine zentrale Rolle spielen. Mehr als zwei Drittel aller Europäer leben in
Städten. Städte zeichnen sich durch Produktivität und Innovativität aus und
können beim Erreichen intelligenten Wachstums eine führende Rolle einnehmen.
Sie können ressourcenschonender agieren (z. B. durch eine Minimierung der
Flächennutzung, der Bodenversiegelung und der Energienutzung) und sich
beispielsweise durch eine grüne Infrastruktur an der Realisierung nachhaltigen
Wachstums beteiligen. Angesichts des Wohlstandsgefälles sowie der Konzentration
sozial ausgegrenzter und armer Menschen spielen die Städte eine entscheidende
Rolle bei der Herausforderung, integratives Wachstum zu erreichen. Aus diesen
Gründen wird erwartet, dass die Hälfte der Mittel aus dem EFRE im
Zeitraum 2014-2020 in Städten eingesetzt wird. Die neue Kohäsionspolitik
zielt außerdem darauf ab, Städte in die Lage zu versetzen, politische
Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, die dazu beitragen, die Ziele der
Strategie Europa 2020 zu erreichen: Dafür wird ein Mindestbetrag (5 %
des EFRE) für breitenwirksame Investitionen für eine nachhaltige
Stadtentwicklung zurückgestellt und garantiert, dass die Auswahl der Projekte
in erster Linie in den Händen der Städte liegt. Darüber hinaus
wird die Kommission im Rahmen des neuen Programms für innovative städtische
Maßnahmen Projektausschreibungen veröffentlichen, um so Städte zu unterstützen,
die bereit sind, neue Ideen bei der städtischen Entwicklung auszuprobieren. 3.5. Programme
der Kohäsionspolitik müssen Partner auf allen Ebenen besser integrieren Der Rahmen der
Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020 basiert auf der
grundsätzlichen Annahme, dass alle Partner auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene unter Beachtung der Grundsätze der Entscheidungsfindung auf
mehreren Ebenen und unter Einbeziehung von Sozialpartnern und Organisationen
der Zivilgesellschaft an allen Phasen der Programmplanung beteiligt sind. Auf
EU-Ebene bietet der Europäische Verhaltenskodex für Partnerschaft[2] den
Mitgliedstaaten erstmals ein Konzept, mit dem sie diese Partner erreichen und
in die Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Evaluierung von Programmen
einbinden können. Partnerschaften können sich auch insbesondere bei der
Bereitstellung gemeinschaftlich geleiteter lokaler Entwicklungsstrategien als
besonders wirksam erweisen. Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten bei den
Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft sind in den neuen Verordnungen
ebenfalls vorgesehen. 4. Von
der Theorie zur Praxis: Neue Erkenntnisse aus den Verhandlungen Zum Zeitpunkt
der Annahme dieser Mitteilung sind bei der Kommission von allen 28 Mitgliedstaaten
Partnerschaftsvereinbarungen sowie rund 150 operationelle Programme eingereicht
worden.[3] Die
Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und Regionen sind noch nicht
abgeschlossen. Aus diesem Grund dienen die folgenden Informationen lediglich
als Anhaltspunkt dafür, inwieweit die wichtigsten Elemente der Reform in den
neuen Strategien und Programmen berücksichtigt worden sind. Aus den
verfügbaren Informationen lassen sich sowohl positive Trends als auch einige
Herausforderungen ablesen. Insgesamt wurden
den nationalen und regionalen Programmen für das Ziel der Investitionen in
Wachstum und Beschäftigung Mittel in Höhe von 336 Mrd. EUR zugewiesen.
Die Mittel verteilen sich dabei wie folgt: 187,5 Mrd. EUR für den
EFRE, 63 Mrd. EUR für den Kohäsionsfonds und 85 Mrd. EUR
für den ESF, der somit einen höheren Betrag als die gesetzlich vorgesehene
Mindestzuteilung von 80 Mrd. EUR erhält.[4] Abbildung 4:
Zuweisungen zu den Finanzierungsprioritäten nach Fonds (2014-2020), in % der
Gesamtmittel Rund 124 Mrd. EUR
sind den Bereichen FuE und Innovationen, IKT, KMU und der CO2-armen
Wirtschaft zugewiesen. Dies stellt einen Anstieg von fast 22 % gegenüber
dem Zeitraum 2007-2013 dar. Ein Großteil dieses Betrags stammt aus dem
EFRE (116,5 Mrd. EUR), der Rest wird über den Kohäsionsfonds
abgedeckt. Mittel in Höhe
von 98 Mrd. EUR werden in Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung,
der sozialen Eingliederung und der Bildung investiert. Der größte Teil wird
hierbei über den ESF finanziert: 30,7 Mrd. EUR für den Bereich
Beschäftigung, 20,9 Mrd. EUR für die soziale Eingliederung und 26,3 Mrd. EUR
für die Bildung. Ein Betrag von 59 Mrd. EUR
ist dem Bereich Verkehr und in die Energienetzinfrastruktur zugewiesen, was
gegenüber dem Zeitraum 2007-2013 einen Rückgang von 21 % bedeutet. Für den Aufbau
der institutionellen Kapazitäten in den staatlichen Behörden und die
Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen und Dienste („Good
governance“) ist ein Betrag von fast 4,3 Mrd. EUR vorgesehen. Dies
stellt eine Zunahme von fast 72 % gegenüber dem vorhergehenden Zeitraum
dar. Der neue
Programmplanungszeitraum bringt somit eine deutliche Verlagerung der
Finanzierungsprioritäten gegenüber dem Zeitraum 2007-2013 mit sich. Die
Mitgliedstaaten und Regionen werden stärker in die EFRE-Prioritäten (FuE und
Innovationen, IKT und CO2-arme Wirtschaft) und in die
ESF-Prioritäten (Beschäftigung, soziale Eingliederung, Bildung und Good
governance) investieren. Im Gegenzug wird ein geringerer Betrag in die Netz-
und Umweltinfrastrukturen investiert. Der Rückgang der Investitionen in die
Infrastrukturen ist in den weiter entwickelten Mitgliedstaaten besonders
deutlich. Abbildung 5: Zuweisungen zu den
Finanzierungsprioritäten 2014-2020 gegenüber 2007-2013, in % der
Gesamtmittel Der besondere
Schwerpunkt, den die Kommission auf die CO2-arme Wirtschaft gelegt
hat, führte zu einem deutlichen Anstieg bei dieser Art von Investitionen: Mit
einem Betrag von mehr als 38 Mrd. EUR wird der Übergang zu einer CO2-armen
und dem Klimawandel gegenüber widerstandsfähigen Wirtschaft unterstützt.
Mehrere Länder legten besonderes Augenmerk auf die Energieeffizienz oder die
Entwicklung erneuerbarer Energien. In einigen Fällen muss die Verbindung
zwischen den Investitionen und den erwarteten Ergebnissen hinsichtlich der
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimawandel präzisiert werden. Angesichts der
Herausforderung hoher Arbeitslosigkeit und zunehmender Armut könnte der
Schwerpunkt auf dem integrativen Wachstum in einigen
Partnerschaftsvereinbarungen noch intensiviert werden. Die Kommission ist
ebenfalls der Meinung, dass die für das Bildungswesen vorgesehenen Mittel
momentan noch nicht zur Verwirklichung der ermittelten Prioritäten ausreichen.
In einigen Partnerschaftsvereinbarungen wird den aktiven Maßnahmen zur sozialen
Eingliederung nur eine geringe Priorität beigemessen. Um auf sozialer Ebene
bessere Ergebnisse und Investitionen zu gewährleisten, die noch besser auf den
sozialen Wandel ausgerichtet sind, müssen die Reformen der Sozialpolitik noch
besser in die Programmplanung eingebunden werden. Im Zusammenhang
mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen enthalten einige
Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme zudem nur
allgemeinere Informationen, jedoch keine Angaben darüber, wie diese neue
Initiative durchgeführt werden soll und ob bzw. wie sie die Umsetzung der
Jugendgarantie unterstützt. In einigen Programmen müssen die Maßnahmen im
Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen stärker auf die
Förderung der Arbeitsplatzbeschaffung ausgerichtet werden. Ungeachtet einer
länderspezifischen Empfehlung bezüglich der Eingliederung der Minderheit der
Roma haben einige Mitgliedstaaten keine spezifische Priorität auf ausgegrenzte
Gemeinschaften vorgesehen, wodurch die Einschätzung, in welcher Höhe diesem
Bereich Mittel zugewiesen werden sollen, zusätzlich erschwert wird. Einige
Mitgliedstaaten befassen sich nicht in ausreichendem Maße mit den Bedürfnissen
dieser Zielgruppe oder müssen ihre Strategie und Interventionslogik
weiterentwickeln. Die
Modernisierung der Verwaltungen und die Qualität des Rechtssystems werden als
zentrale Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit und das integrative Wachstum
erachtet. Viele Mitgliedstaaten erarbeiten dafür Maßnahmen zur Stärkung ihrer
öffentlichen Einrichtungen und zur Verbesserung ihrer Kapazitäten, um
wirksamere politische Strategien und bessere administrative Dienste
bereitstellen zu können, Gerichtsverfahren zu beschleunigen, die Transparenz
und Integrität der öffentlichen Einrichtungen zu erhöhen und die Beteiligung
der Öffentlichkeit in den verschiedenen Phasen der Politikgestaltung zu
verbessern. In einer Reihe von Mitgliedstaaten jedoch, in denen die Reform der
öffentlichen Verwaltungen als Herausforderung angesehen wird, mangelt es an
einer klaren Strategie sowie an umfassenden und deutlichen Zielen, obgleich
eine solche Reform für die Förderung von Beschäftigung, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich ist. In einigen dieser Mitgliedstaaten fehlt
es zudem an einem klaren politischen Bekenntnis zu einer Reform. Es steht außer
Frage, dass die Notwendigkeit, die erforderlichen Investitionen durch
Einhaltung bestimmter Voraussetzungen vor der Durchführung der Programme
vorzubereiten, ernst genommen wird. Der Prozess ist nicht einfach, und in
vielen Fällen muss die Kommission erst Aktionspläne genehmigen, um die
vollständige Einhaltung der Voraussetzungen innerhalb festgelegter Fristen sicherzustellen.
Besonders schwierig war es für die Mitgliedstaaten, Bedingungen in solchen
Bereichen zu erfüllen, in denen EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt
oder EU-Verordnungen wirksam angewandt werden müssen. Auf nationaler
und regionaler Ebene wurden Strategien für intelligente Spezialisierung
erarbeitet, um den wirtschaftlichen Wandel zu beschleunigen und die bestehenden
Wissenslücken zu schließen. Ein stärkeres Augenmerk muss auf die verschiedenen
Formen der „weichen Unterstützung“, auf die Förderung der marktorientierten
Forschung und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gelegt werden. Es besteht
das Risiko, dass die Unterstützung von KMU relativ allgemein bleibt und nicht
an die Bedürfnisse und das Wachstumspotenzial der jeweiligen Unternehmen
angepasst ist, um dadurch eine deutliche Hebelwirkung und schnelle Ergebnisse
zu erzielen. Einige
Mitgliedstaaten haben auch Programme erarbeitet, die einen klaren Bezug
zwischen der digitalen Wirtschaft und Innovationen herstellen. Dies ist
wichtig, da Investitionen in Hochgeschwindigkeits-Breitbanddienste und IKT
erforderlich sind, um bestimmte Engpässe zu überwinden und marktorientierte
Lösungen zu fördern. Es ist beispielsweise von wesentlicher Bedeutung, die
Investitionen in Breitbanddienste auf die Netze der nächsten Generation zu
konzentrieren, um zu verhindern, dass weniger entwickelte Regionen noch weiter
zurückfallen. Synergien zwischen der Kohäsionspolitik, Horizont 2020 und
weiteren EU-Programmen spielen im Kontext der Strategien für intelligente
Spezialisierung auf nationaler und regionaler Ebene ebenfalls eine wichtige
Rolle. Im
Zeitraum 2014-2020 werden rund 88 Programme in 16 Ländern über
mehrere Fonds finanziert werden, wobei Mittel aus dem EFRE, dem KF und dem ESF
kombiniert werden. Dies soll einen integrierten Ansatz zur Folge haben, in dem
verschiedene politische Strategien, Fonds und Prioritäten zusammengeführt
werden. Damit die
Politik wirksamer, ergebnis- und leistungsorientierter wird, müssen die
Mitgliedstaaten und Regionen detaillierte Ziele und Zielvorgaben nennen. Dabei
ist entscheidend, dass die Ziele in den Programmen nicht zu allgemein
formuliert sind oder zahlreiche mögliche Maßnahmen beinhalten, um bei der
späteren Projektauswahl möglichst flexibel zu sein. Entscheidend ist: Wenn die
gesetzten Ziele und Zielvorgaben nicht ehrgeizig und detailliert genug sind,
wird es sehr schwierig sein, die Politik zu evaluieren und eine sinnvolle
öffentliche Debatte darüber zu führen. Während der Verhandlungen wird die
Kommission sich mit diesen Risiken befassen. Die
Partnerschaftsvereinbarungen wurden weitgehend im Rahmen eines angemessenen
Dialogs mit den Partnern erarbeitet, obgleich dieser Dialog zum Teil
anscheinend nicht ausreichte, da wichtige Akteure nicht eingebunden worden
waren und Bemerkungen in späteren Fassungen der entsprechenden Dokumente nicht
berücksichtigt wurden. Die Kommission wird sorgfältig darauf achten, wie die
Mitgliedstaaten den Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaft umgesetzt
haben, um eine wirkliche Beteiligung der Akteure sicherzustellen. Schließlich
werden im neuen Programmplanungszeitraum auf nationaler und regionaler Ebene
solide Governance- und Koordinierungsmechanismen erforderlich sein, mit denen
die Konsistenz der Programme, der Unterstützung für die Strategie Europa 2020
und der länderspezifischen Empfehlungen gewährleistet und Überschneidungen bzw.
Lücken verhindert werden sollen. Dies spielt insbesondere im Hinblick auf den
allgemeinen Anstieg der Zahl der regionalen Programme eine wesentliche Rolle –
bei den ESF-Programmen beispielsweise ist gegenüber dem Zeitraum 2007-2013
ein Anstieg um fast 60 % zu verzeichnen. 5. Schlussfolgerung Im
Zeitraum 2014-2020 wird die Kohäsionspolitik die Investitionen in Höhe
eines Drittels des EU-Haushalts steuern, damit die EU-weiten Ziele hinsichtlich
Wachstum und Beschäftigung erreicht und wirtschaftliche und soziale
Ungleichheiten verringert werden können. Es handelt sich hierbei zudem um das
bedeutendste Investitionsinstrument auf EU-Ebene, mit dem die Ziele der Strategie
Europa 2020 verfolgt werden. Die Kohäsionspolitik leistet in mehreren
Bereichen den größten Beitrag, unter anderem bei der Unterstützung von KMU, bei
FuE und Innovationen, bei den Investitionen in qualifizierte, wettbewerbsfähige
Arbeitskräfte, bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der sozialen
Ausgrenzung sowie bei der Anpassung an den Klimawandel und dem Bereich Umwelt. Wirtschaftsmodelle
geben Aufschluss über die makroökonomischen Auswirkungen. Es ist beispielsweise
zu erwarten, dass in den Ländern, die am meisten von der Kohäsionspolitik
profitieren, während des Umsetzungszeitraums das BIP um durchschnittlich 2 %
und die Beschäftigungsquote um durchschnittlich 1 % ansteigen wird. Die
produktivitätssteigernde Wirkung der Kohäsionspolitik hält jedoch auch dann
noch an, wenn die Programme bereits ausgelaufen sind. Bis zum Jahr 2030
wird das BIP in diesen Ländern schätzungsweise um 3 % höher liegen als
dies ohne Kohäsionspolitik der Fall wäre. Das bedeutet, dass jeder Euro, der im
Zeitraum 2014-2030 in den Hauptempfängerländern ausgegeben wird, das BIP
um drei Euro steigen wird. Damit diese
Wirkung erzielt werden kann, ist es jedoch unbedingt erforderlich, dass die
Mitgliedstaaten und Regionen die Reformen umsetzen und die Kohäsionspolitik als
wirksames Investitionsinstrument nutzen. Die Ergebnisse der laufenden
Verhandlungen zur Entwicklung tragfähiger Strategien, zur Aufstellung einer
kleinen Zahl zentraler Investitionsprioritäten, zur Festlegung ehrgeiziger
Ziele und zur Gewährleistung, dass die mikro- und makroökonomischen Bedingungen
die Wirkung der im Rahmen der Kohäsionspolitik kofinanzierten Investitionen
maximieren, werden somit eine maßgebliche Rolle spielen. Die Kommission
wird im Jahr 2017 einen ersten Fortschrittsbericht über die Programme an
das Europäische Parlament und den Rat übermitteln. Dieser Bericht wird einen
Überblick über die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen im
Hinblick auf die in ihren Programmen festgelegten Ziele geben und aufzeigen, ob
die beabsichtigten Ergebnisse erreicht wurden. [1] Siehe ABl. L 347 vom 20. Dezember 2013. [2] Siehe Delegierte Verordnung der Kommission C(2013) 9651 final
vom 7.1.2014. [3] Vier Partnerschaftsvereinbarungen wurden von der Kommission
bereits verabschiedet. [4] Die für das Ziel der Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
vorgesehenen finanziellen Mittel beinhalten den EFRE (ausgenommen die
Unterstützung für die Europäische territoriale Zusammenarbeit), den ESF und den
Kohäsionsfonds. Die Zahlen geben den Stand zum 1. Juni wieder und können
sich im Zuge der Programmverhandlungen noch ändern.