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Document 52014DC0425

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Sloweniens 2014_x000b_

    /* COM/2014/0425 final */

    52014DC0425

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2014_x000b__x000b_mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Sloweniens 2014_x000b_ /* COM/2014/0425 final - 2014/ () */


    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Sloweniens 2014

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[2], insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3],

    unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[4],

    unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

    nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

    nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

    nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

    (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.

    (3) Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

    (4) Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Sloweniens für 2013 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Sloweniens für die Jahre 2012 bis 2016 ab. Am 15. November 2013 legte die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013[5] ihre Stellungnahme zur Haushaltsplanung Sloweniens für 2014[6] vor.

    (5) Am 13. November 2013 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[7] an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Am selben Tage nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[8] an, worin Slowenien als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

    (6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

    (7) Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Slowenien[9] gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Slowenien weiterhin übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die ein Monitoring und weitere durchgreifende politische Maßnahmen erfordern. Zwar haben sich die Ungleichgewichte im Jahr 2013 dank einer makroökonomischen Anpassung und politischer Maßnahmen Sloweniens abgeschwächt, angesichts der Größenordnung der erforderlichen Korrekturen bestehen jedoch nach wie vor hohe Risiken. Insbesondere die Risiken, die aus einer Wirtschaftsstruktur mit schwacher Corporate Governance, einer starken Präsenz des Staates in der Wirtschaft, Einbußen an preislicher Wettbewerbsfähigkeit, einem Schuldenüberhang der Unternehmen und steigender Staatsverschuldung erwachsen, erfordern sehr große Aufmerksamkeit. Bei der Bereinigung der Bankbilanzen wurden zwar erhebliche Fortschritte erzielt, doch bedarf es nach wie vor entschlossener Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung einer umfassenden Strategie für den Bankensektor, die auch die Aspekte Umstrukturierung, Privatisierung und verstärkte Aufsicht beinhaltet.

    (8) Am 15. April 2014 übermittelte Slowenien sein nationales Reformprogramm 2014 und am 24. April 2014 sein Stabilitätsprogramm 2014. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

    (9) Das Ziel der im Stabilitätsprogramm 2014 skizzierten Haushaltsstrategie besteht darin, das übermäßige Defizit bis 2015 zu korrigieren und das mittelfristige Ziel bis 2017 zu erreichen. Das Programm bestätigt das bisherige mittelfristige Ziel eines ausgeglichenen Haushalts, das den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der (neuberechnete) strukturelle Saldo bis 2017 das mittelfristige Ziel erreichen wird. Laut Programm soll das Defizit im Jahr 2015 unter 3 % des BIP gesenkt werden; dies entspricht dem in der Empfehlung für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit festgelegten Ziel. Für die Jahre nach 2015 ist im Programm eine stetige Abnahme des Defizits vorgesehen, bis hin zu einem Überschuss von 0,3 % des BIP im Jahr 2018. Dem Programm zufolge soll die Staatsverschuldung mit 81,1 % des BIP im Jahr 2015 ihren Höhepunkt erreichen und im Jahr 2016 auf 76 % zurückgehen. Insgesamt entspricht die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das von einer unabhängigen Stelle (dem Institut für makroökonomische Analyse und Entwicklung) erstellt wurde, ist vorsichtig. Am 5. März 2014 wurde eine autonome Empfehlung der Kommission an Slowenien gerichtet. Im Stabilitätsprogramm sind einige zusätzliche Maßnahmen aufgeführt, die dazu beitragen, den Abstand zu den noch erforderlichen Haushaltsanstrengungen zu verringern. Daher wird die Auffassung vertreten, dass mit dem Stabilitätsprogramm der autonomen Empfehlung der Kommission teilweise entsprochen wurde. Dennoch bestehen nach wie vor Abwärtsrisiken, da die dem Programm zugrunde liegenden Maßnahmen nicht detailliert genug dargestellt sind und zu einem Großteil noch angenommen werden müssen. Jeder potenzielle zusätzliche Bedarf für die Rekapitalisierung von Banken, der sich aus der Überprüfung der Aktiva-Qualität und den Stresstests des Jahres 2013 in Slowenien ergibt, würde zu einer Erhöhung des Defizits und der Schuldenquoten führen, während Erträge aus der erfolgreichen Privatisierung staatseigener Einrichtungen oder Banken, die nicht in die Programmprojektionen aufgenommen wurden, die Schuldenlast verringern würden. Gemäß der Prognose der Kommission ergibt sich bezüglich der Haushaltsanstrengungen im Zeitraum 2013-2014 bei der (korrigierten) Veränderung des strukturellen Haushaltssaldos ein Fehlbetrag von 1,4 % des BIP und bei den Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Empfehlung für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit für erforderlich erachtet wurden, ein Fehlbetrag von 0,5 % des BIP. Für das Jahr 2015 wird im Programm ein Defizit projiziert, das der Empfehlung für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit entspricht, in der Frühjahrsprognose 2014 der Kommission wird das Defizit jedoch auf 3,1 % des BIP geschätzt. Darüber hinaus werden die Haushaltsanstrengungen – die sowohl anhand der (korrigierten) Veränderung des strukturellen Haushaltssaldos als auch anhand des Betrags, der den umzusetzenden diskretionären Maßnahmen zugrunde liegt, bemessen werden – laut der Prognose etwas unter dem Wert liegen, den der Rat für das Jahr 2015 empfohlen hat. Ausgehend von der Bewertung des Programms und der Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vertritt der Rat die Auffassung, dass im Jahr 2014 und in den Folgejahren zusätzliche Bemühungen erforderlich sind, um eine uneingeschränkte Umsetzung der Empfehlung für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit zu gewährleisten; dies umfasst auch die notwendigen strukturellen Anstrengungen.

    (10) In Bezug auf die Haushaltsregeln hat das Parlament im Jahr 2013 eine Verfassungsgrundlage für die Einführung einer Regel für einen strukturell ausgeglichenen/überschüssigen gesamtstaatlichen Haushalt beschlossen. Allerdings wurde die notwendige Durchführungsvorschrift, das Gesetz über die Haushaltsregeln, die im November 2013 in Kraft treten sollte, noch nicht verabschiedet. Insbesondere muss die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, um die Aufgabe, den Auftrag und die Unabhängigkeit eines funktionierenden Haushaltsrats festzulegen. Der zeitnahe Abschluss einer umfassenden Ausgabenprüfung bei allen Nutzern von Haushaltsmitteln, die in den wichtigen Ausgabenbereich der Gesundheit fallen, könnte Aufschluss über Maßnahmen zur Untermauerung der Haushaltskonsolidierung und Optionen im Hinblick auf eine bessere Effizienz und Kostenwirksamkeit liefern.

    (11) Im Jahr 2013 wurde Slowenien empfohlen, die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu stärken und für mehr Effizienz, Kostenwirksamkeit und Qualität in der Langzeitpflege zu sorgen. Slowenien hat bezüglich der Maßnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlung begrenzte Fortschritte erzielt. Im April 2014 wurde eine Bewertung der Rentenreform 2012 durchgeführt, und die ersten Feststellungen sind positiv. Während gewisse Einsparungen im Haushalt erzielt wurden, blieben die Renten auf gleicher Höhe. Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist in Slowenien auf mittlere und lange Sicht hohen Risiken ausgesetzt; dies ist vorrangig auf den Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben infolge der demografischen Entwicklung in Slowenien zurückzuführen. Daher wird es erforderlich sein, die Systeme für Renten und Langzeitpflege mittelfristig zu reformieren, möchte man die Gesamtausgaben mittel- und langfristig stabilisieren und gleichzeitig die Angemessenheit der Renten und den Zugang zu Leistungen der Langzeitpflege gewährleisten. Die Behörden beabsichtigen, ein Weißbuch über eine umfassende Rentenreform auszuarbeiten. Ende 2013 wurde ein Konzept für eine Reform der Langzeitpflege angenommen, und die entsprechende Rechtsvorschrift wird bis Ende 2014 erwartet. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Reform durch den Rückstand bei der laufenden Umstrukturierung der Krankenversicherung verzögert wird.

    (12) Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich verschlechtert. Im Jahr 2013 erreichte die Arbeitslosigkeit 10,3 % und die Jugendarbeitslosigkeit stieg auf 21,6 %, während sich der Anteil der jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, zwischen 2011 und 2013 um 2,1 Prozentpunkte erhöhte. Die Bewertung der im Jahr 2013 verabschiedeten Arbeitsmarktreform deutet auf eine verringerte Segmentierung zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen hin, wobei allerdings die Nutzung anderer nicht dauerhafter Vertragsformen zugenommen hat und die Auswirkungen der Anreize für die Beschäftigung älterer und jüngerer Menschen noch unklar sind. Die Segmentierung des Arbeitsmarkts wird auch durch eine bessere Regulierung der Erwerbstätigkeit von Studierenden angegangen. Die Verabschiedung eines neuen Rechtsakts steht noch aus, es gibt jedoch weiterhin Bedenken, ob dieser die Schwachstellen vorheriger Vorschriften angemessen ausgleichen wird. Die Regierung hat bei der Umsetzung der Empfehlung des letzten Jahres in Bezug auf den Mindestlohn begrenzte Fortschritte erzielt. Der Mindestlohn ist nach wie vor inflationsindexiert, obwohl das Gesetz über den Mindestlohn die Indexierung anhand anderer wirtschaftlicher Bedingungen erlaubt. Begrenzte Fortschritte wurden erzielt, was die Entwicklung wirksamer maßgeschneiderter Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und die Ausrichtung der Qualifikationen am Bedarf anbelangt.

    (13) Die Regierung hat bei der Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf die Stabilität des Bankensektors erhebliche Fortschritte erzielt, indem sie eine glaubwürdige Überprüfung der Aktiva-Qualität und Stresstests durchführte, zügige Rekapitalisierungen vornahm und notleidende Kredite auf die Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft (Bank Asset Management Company) übertrug. Die Arbeit ist jedoch bei weitem noch nicht abgeschlossen, und es bedarf entschlossener Maßnahmen, um – wie im Dezember 2013 angekündigt – eine umfassende Strategie für den Bankensektor fertigzustellen und umzusetzen, die auch die Aspekte Umstrukturierung, Privatisierung und verstärkte Aufsicht beinhaltet. Der Anteil notleidender Kredite im Bankensystem ist nach wie vor hoch. Daher ist es wichtig, dass die Banken interne Kapazitäten für die Sanierung notleidender Kredite aufbauen – auch durch die Stärkung der internen Vermögensverwaltung und die Neuorganisation von Abteilungen –, um die Abwicklung notleidender Kredite zu beschleunigen und gleichzeitig maximale Veräußerungswerte zu erzielen und tragfähige Geschäfte fortzuführen. Jede weitere Übertragung notleidender Kredite auf die Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft muss sorgfältig geplant sein, um eine zügige und effiziente Umstrukturierung von Unternehmenskrediten, insbesondere bei komplexen, miteinander verbundenen Gruppendarlehen, zu erleichtern. Eine umfassende Managementstrategie und ein vollständiger Geschäftsplan zur Untermauerung der Rückzahlungsziele für die Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft werden erwartet. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus der Überprüfung der Aktiva-Qualität und den Stresstests sind für alle Banken und insbesondere diejenigen, die weiterhin in Staatseigentum bleiben, weitere entschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Governance und der Aufsicht erforderlich; dies betrifft die Stärkung des Risikomanagements, bessere Kreditgenehmigungsverfahren sowie bessere Qualität und Verfügbarkeit von Daten, mit dem Ziel, den Anteil notleidender Kredite zu reduzieren und künftige Risiken gering zu halten.

    (14) Die Regierung hat bei der Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf die Unternehmensführung (Corporate Governance) staatseigener Unternehmen – auf die ein Sechstel der gesamten Wertschöpfung entfällt und die ein komplexes Geflecht aus inländischen Banken, Versicherungsgruppen und Nicht-Finanzunternehmen, mit erheblichen Überkreuzbeteiligungen, bilden – nur begrenzte Fortschritte erzielt. Der starke Einfluss des Staates ist aufgrund der Verpflichtungen aus Garantien sowohl direkt als auch indirekt mit hohen Risiken für die öffentlichen Finanzen verbunden. Eine kohärente Strategie für die Verwaltung staatseigener Unternehmen in Verbindung mit einer besseren Corporate Governance würde ein günstigeres Umfeld schaffen, um ausländische Direktinvestitionen anzuziehen. Zwar wurden im Mai 2013 mit der Aufstellung einer vorläufigen Liste für beschleunigte Privatisierungen – in der 15 Unternehmen aufgeführt sind – erste Maßnahmen ergriffen, die Fortschritte waren bislang jedoch durchwachsen, und es besteht ein erhebliches Risiko der Nichteinhaltung von Fristen. Mit Verspätung wurden im April 2014 die neuen Rechtsvorschriften zur Einrichtung der Slovenia Sovereign Holding – eines Instruments zur Konsolidierung der Verwaltung von Staatsbeteiligungen – eingeführt. Eine umfassende Strategie sowie eine präzise Einstufung von Kernaktiva und Nichtkernaktiva, einschließlich der für die Privatisierung vorgesehenen Aktiva, werden erwartet. Es müssen geeignete Maßnahmen ermittelt und umsetzt werden, um den Umstrukturierungsprozess und das Erreichen der diesbezüglichen Ziele abzusichern, darunter auch das Erzielen maximaler Veräußerungswerte für Gläubiger und das Erstellen einer Liste der dringendsten Umstrukturierungsfälle für eine rasche Sanierung.

    (15) Der Insolvenzrahmen wurde 2013 geändert, um die zügige Auflösung notleidender Kredite zu erleichtern; der neue Rahmen ist jedoch weitgehend unerprobt. Ein hohes Maß an Verschuldung und finanziellen Notlagen haben den Unternehmenssektor in seiner Fähigkeit beschnitten, in künftige Projekte zu investieren. Die dringend benötigte finanzielle und operative Umstrukturierung des Unternehmenssektors muss in großem Maßstab erst noch eingeleitet werden. Eine konsolidierte Übersicht über die Kreditrisikopositionen im Bankensystem ist erforderlich, um die Sanierung notleidender Kredite zu beschleunigen und die Umstrukturierungsverhandlungen, insbesondere bei komplexen, miteinander verbundenen Gruppendarlehen, zu erleichtern. Eine zentral organisierte Task Force mit erfahrenen Vertretern aller Interessenträger könnte die treibende Kraft für die Unterstützung und Beschleunigung dieses Prozesses sein. Bis dahin ist der zügige und effiziente Abschluss einiger laufender dringender Fälle unter der Führung der Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft von erheblicher Bedeutung.

    (16) Trotz seines Potenzials verbucht Slowenien eine der niedrigsten Quoten an ausländischen Direktinvestitionen in der EU (34,1 % des BIP gegenüber dem EU-Durchschnitt von 47,1 % des BIP im Jahr 2012). Privatisierungen und Unternehmensumstrukturierungen bieten privaten Investoren zahlreiche neue Möglichkeiten, es gibt jedoch Hinweise darauf, dass Slowenien diese aufgrund der unzureichenden Entwicklung des Unternehmensumfelds und der Unternehmenskultur nicht voll ausschöpfen kann. Im Jahr 2012 wurde ein Prozess der Deregulierung reglementierter Berufe eingeleitet und die Zahl reglementierter Berufe von 323 auf derzeit 262 gesenkt. Eine weitere Deregulierung reglementierter Berufe würde dazu beitragen, die Anzahl inländischer und ausländischer Dienstleistungsanbieter zu erhöhen, und somit die Wettbewerbsfähigkeit fördern. Es besteht Potenzial, die Kohärenz der Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds und der unternehmerischen Aktivitäten zu steigern. Vor diesem Hintergrund wird die künftige Strategie für eine intelligente Spezialisierung im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014‑2020 Gelegenheit bieten, den Schwerpunkt auf Schlüsselbereiche, wie die Schaffung handelbarer, innovativer Produkte, zu legen.

    (17) Slowenien befindet sich im Anfangsstadium der Ausarbeitung umfassender Vorschläge für eine Reform des öffentlichen Sektors (Annahme bis Januar 2015). In diesem Zusammenhang muss Slowenien die Qualität und Glaubwürdigkeit der öffentlichen Verwaltung wiederherstellen. Slowenien hat einige Fortschritte bei der qualitativen Verbesserung des Rechtssystems erzielt und die Zahl der schwebenden Verfahren reduziert. Durch eine Reform der Fallverwaltung in der Zivil- und Handelsjustiz wurde die Funktionsweise des Gerichtssystems verbessert. Jüngste positive Entwicklungen bei Zivil- und Handelssachen wurden aufrechterhalten.

    (18) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Sloweniens eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Slowenien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 8 wider.

    (19) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm Sloweniens geprüft; seine Stellungnahme[10] hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

    (20) Angesichts der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 8 wider.

    (21) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission auch die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets als Ganzes analysiert. Auf der Grundlage dieser Analyse hat der Rat länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Slowenien sollte auch die vollständige und rechtzeitige Umsetzung dieser Empfehlungen sicherstellen —

    EMPFIEHLT, dass Slowenien im Zeitraum von 2014 bis 2015

    1.           im Jahr 2014 und in den Folgejahren die Haushaltsstrategie durch hinreichend spezifizierte strukturelle Maßnahmen stärkt, um die nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2015 mittels Erreichen der in der Ratsempfehlung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit aufgeführten strukturellen Anpassungen sicherzustellen. Eine dauerhafte Korrektur der Haushaltsungleichgewichte erfordert die glaubwürdige Umsetzung ehrgeiziger Strukturreformen, die die Anpassungskapazitäten optimieren und Wachstum und Beschäftigung steigern; nach Korrektur des übermäßigen Defizits eine strukturelle Anpassung von mindestens jährlich 0,5 % des BIP – und mehr bei besseren wirtschaftlichen Bedingungen – anstrebt oder die Einhaltung der Schuldenregel gewährleistet, um die hohe gesamtstaatliche Schuldenquote auf einen dauerhaften Abwärtstrend zu bringen; die Glaubwürdigkeit der Haushaltspolitik verbessert, die Einführung einer Regel für einen strukturell ausgeglichenen/überschüssigen gesamtstaatlichen Haushalt zum Abschluss bringt, den mittelfristigen Haushaltsrahmen verbindlich, umfassend und transparent gestaltet und die erforderliche Rechtsgrundlage für einen funktionierenden Haushaltsrat schafft, um den Auftrag dieses Rates im Rahmen des Haushaltsverfahrens festzulegen und so bald wie möglich eindeutige Verfahrensmodalitäten für die Überwachung der Haushaltsergebnisse einzuführen; bis Ende 2014 eine umfassende Ausgabenprüfung einleitet, die staatliche und lokale Regierungsebenen, direkte und indirekte Nutzer von Haushaltsmitteln sowie gemeindeeigene Anbieter von Leistungen und Diensten im Bereich der Gesundheitsversorgung abdeckt, mit dem Ziel, im Jahr 2015 und in den Folgejahren Haushaltseinsparungen zu erreichen;

    2.           auf der Grundlage der öffentlichen Konsultation Maßnahmen vereinbart, um die Tragfähigkeit des Rentensystems über das Jahr 2020 hinaus sicherzustellen; dazu zählen Anpassungen von Schlüsselparametern, wie die Anpassung des gesetzlichen Rentenalters an die steigende Lebenserwartung und Anreize für private Beiträge zur zweiten Säule der Altersversorgung; alterungsbedingte Ausgaben für Langzeitpflege eindämmt, durch eine zielgenauere Ausrichtung der Leistungen auf die Bedürftigsten und die Verlagerung des Schwerpunkts von der institutionellen auf die häusliche Pflege;

    3.           nach Absprache mit den Sozialpartnern und gemäß nationaler Praxis bis Ende 2014 ein umfassendes Abkommen über die Sozialpolitik ausarbeitet, mit dem sichergestellt wird, dass die Entwicklung der Löhne und Gehälter – auch des Mindestlohns – Wettbewerbsfähigkeit, Inlandsnachfrage und Arbeitsplatzschaffung unterstützt; die Zusammensetzung des Mindestlohns neu festlegt und das Indexierungssystem prüft; Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Segmentierung ergreift, insbesondere im Hinblick auf effizientere Anreize für die Beschäftigung älterer und jüngerer Menschen und die Verwendung zivilrechtlicher Verträge; das Gesetz über die Erwerbstätigkeit von Studierenden verabschiedet; einen Schwerpunkt darauf legt, junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, zu erreichen, indem die angemessene Leistungsfähigkeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen gewährleistet wird; die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte und Geringqualifizierter erhöht, das Arbeitsumfeld an die Verlängerung des Erwerbslebens anpasst und die Ressourcen auf gezielte Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei gleichzeitiger Verbesserung ihrer Wirksamkeit konzentriert; die Qualifikationen durch Erhöhung der Attraktivität der berufsbildenden Aus- und Weiterbildung sowie durch den Ausbau der Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren bei der Bewertung des Arbeitsmarktbedarfs stärker an der Nachfrage ausrichtet;

    4.           die Privatisierung von NKBM im Jahr 2014 wie geplant abschließt, Abanka für die Privatisierung im Jahr 2015 vorbereitet und die zügige Umsetzung der Umstrukturierungspläne für Banken, die staatliche Beihilfen erhalten, sowie die erforderliche Konsolidierung des Bankensektors weiterführt; aufbauend auf den Erkenntnissen aus der Überprüfung der Aktiva-Qualität und den Stresstests den umfassenden Aktionsplan für Banken im August 2014 fertigstellt, einschließlich spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der Governance, der Aufsicht, des Risikomanagements, der Kreditgenehmigungsverfahren sowie der Qualität und Verfügbarkeit von Daten; die Kapazitäten der Banken für die Sanierung notleidender Kredite ausbaut, durch Stärkung der internen Vermögensverwaltung und Neuorganisation von Abteilungen; das Mandat der Bankenvermögensverwaltungsgesellschaft durch Veröffentlichung einer umfassenden Managementstrategie und eines vollständigen Geschäftsplans bis September 2014 klarstellt – mit einer Beschreibung der Aufgabe der Gesellschaft bei der Umstrukturierung ihrer Vermögenswerte, Rückzahlungszielen, Mittelaufstellungen, Vermögensverwaltungsplänen und den zu erwartenden Renditen – und gleichzeitig die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen gewährleistet;

    5.           die Umsetzung der im Jahr 2013 angekündigten Privatisierungen innerhalb des festgelegten zeitlichen Rahmens fortführt; eine Strategie für die Slovenian Sovereign Holding annimmt, mit einer eindeutigen Einstufung der Aktiva gemäß dem Zeitplan und den Definitionen, die im Gesetz über die Slovenian Sovereign Holding aus dem Jahr 2014 festgelegt sind; sich bis November 2014 für eine Reihe gezielter Aktiva zu einem kurzfristigen Veräußerungsplan (Ein- bis Zweijahreshorizont) mit einem klaren zeitlichen Rahmen verpflichtet; innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmens für die vollständige Funktionsfähigkeit der Slovenian Sovereign Holding als ein Instrument für die Verwaltung der im Staatsbesitz verbleibenden Aktiva und die Veräußerung der gemäß den Verwaltungsvorschriften vorgemerkten Aktiva sorgt; bis September 2014 einen Corporate-Governance-Kodex für staatseigene Unternehmen annimmt und umsetzt, um eine professionelle, transparente und unabhängige Verwaltung zu gewährleisten;

    6.           bis Ende 2014 einen Masterplan für die Unternehmensumstrukturierung fertigstellt, mit eindeutigen Prioritäten und einem wirksamen Umsetzungsprozess; eine zentrale Task Force für die Umstrukturierung einrichtet, die den gesamten Prozess begleitet und koordiniert, die erforderliche Expertise, Anleitung und Beratung zur Verfügung stellt und das Verhandlungsverfahren zwischen allen beteiligten Akteuren erleichtert; eine Liste der dringendsten Umstrukturierungsfälle für eine rasche Sanierung erstellt und gleichzeitig maximale Veräußerungswerte für Gläubiger erzielt; alle am Umstrukturierungsprozess beteiligten Akteure zur Anwendung der verfügbaren rechtlichen Mechanismen und internationalen bewährten Verfahren ermutigt; jüngste Änderungen des Insolvenzrechts bis September 2014 bewertet, so dass gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Maßnahmen eingeführt werden können; die Dauer der erstinstanzlichen Gerichtsverfahren in Zivil- und Handelssachen, einschließlich Fälle unter dem Insolvenzrecht, weiter verkürzt und die Zahl der schwebenden Verfahren, insbesondere in Vollstreckungs- und Insolvenzfällen, reduziert;

    7.           Hemmnisse für eine Geschäftstätigkeit in Slowenien in Schlüsselbereichen für die wirtschaftliche Entwicklung reduziert und so das Land attraktiver für ausländische Direktinvestitionen macht, insbesondere durch eine beschleunigte Liberalisierung regulierter Berufe und die Verringerung des Verwaltungsaufwands, einschließlich schlankerer Genehmigungsregelungen; eine ausreichende Haushaltsautonomie der Agentur für Wettbewerbsschutz sowie deren institutionelle Unabhängigkeit gewährleistet; die Schwerpunkte der Strategie für Forschung und Innovation des Jahres 2011 und der Strategie für Industriepolitik des Jahres 2013 strafft und die Kohärenz mit den künftigen Strategien für intelligente Spezialisierung und Verkehr sicherstellt; die zügige Umsetzung dieser Strategien und die Bewertung ihrer Wirksamkeit gewährleistet;

    8.           wirksame Maßnahmen ergreift, um die Korruption zu bekämpfen, Transparenz und Verantwortlichkeit zu stärken und Verfahren für die externe Leistungsbewertung und Qualitätskontrolle einzuführen.

    Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                           Für den Rat

                                                                           Der Präsident

    [1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

    [2]               ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

    [3]               COM(2014) 425 final.

    [4]               P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129.

    [5]               ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.

    [6]               C(2013) 8010 final.

    [7]               COM(2013) 800 final.

    [8]               COM(2013) 790 final.

    [9]               SWD(2014) 88 final.

    [10]             Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.

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