This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52014DC0411
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on France’s 2014 national reform programme and delivering a Council opinion on France’s 2014 stability programme
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Frankreichs 2014
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Frankreichs 2014
/* COM/2014/0411 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Frankreichs 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Frankreichs 2014 /* COM/2014/0411 final - 2014/ () */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Frankreichs
2014
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Frankreichs 2014
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die
Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[2], insbesondere auf Artikel
6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat
dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung
(„Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den
Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas
Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der
Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der
Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am
21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die
integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3)
Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und
Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen
kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des
Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und
Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten,
wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie
Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen
umzusetzen. (4)
Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung
zum nationalen Reformprogramm Frankreichs für 2013 an und gab eine
Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für die Jahre
2012 bis 2017 ab. Am 15. November 2013 legte die Kommission im Einklang
mit der Verordnung (EU) Nr. 473/2013[5]
ihre Stellungnahme zu der Übersicht über die Haushaltsplanung Frankreichs für
2014[6] vor. (5)
Am 13. November 2013 nahm die Kommission den
Jahreswachstumsbericht[7]
an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung
2014 eingeleitet wurde. Am selben Tage nahm die Kommission auf der Grundlage
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[8] an, worin Dänemark als
einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung
durchgeführt werden sollte. (6)
Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische
Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität,
Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die
Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu
bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7)
Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission
die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Frankreich[9] gemäß Artikel 5
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Analyse führt die Kommission zu dem
Schluss, dass in Frankreich weiterhin makroökonomische Ungleichgewichte
bestehen, die einer spezifischen Überwachung und entschlossener politischer
Maßnahmen bedürfen. Die Politik muss sich insbesondere weiter mit der
Verschlechterung der Handelsbilanz und der gesunkenen Wettbewerbsfähigkeit
sowie mit den Auswirkungen der hohen Verschuldung des öffentlichen Sektors
auseinandersetzen. (8)
Am 7. Mai 2014 übermittelte Frankreich sein nationales
Reformprogramm 2014 und sein Stabilitätsprogramm 2014. Um wechselseitigen
Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig
bewertet. (9)
Ziel der im Stabilitätsprogramm 2014 skizzierten
Haushaltsstrategie ist es, das übermäßige Defizit bis 2015 zu korrigieren und
das mittelfristige Ziel 2017 zu erreichen. In dem Programm wird das vorherige
mittelfristige Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts, das über die
Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts hinausgeht, bestätigt. Ferner
soll nach dem Programm das Defizit 2015 auf 3 % des BIP gebracht werden,
was über dem in der Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 festgelegten Ziel
liegt. Danach liegt die geplante (neuberechnete) jährliche Annäherung an das
mittelfristige Ziel unter dem erforderlichen Mindestwert von 0,5 % des
BIP. Insgesamt entspricht die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie somit
lediglich teilweise den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Den
Projektionen des Programms zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote in
den Jahren 2014 und 2015 bei 95,6 % ihren Höchststand erreichen und dann
2017 auf 91,9 % sinken. Das den Haushaltsprojektionen des
Stabilitätsprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist für 2014 plausibel,
für 2015 aber etwas zu optimistisch; es geht davon aus, dass das BIP dieses
Jahr um 1,0 % und nächstes Jahr um 1,7 % steigt, während die
Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2014 von einer Steigerung um 1,0 %
bzw. 1,5 % ausgeht. Im April 2014 gab der unabhängige Finanzrat („Haut
Conseil des finances publiques“) eine Stellungnahme zum makroökonomischen
Szenario des Programms ab. Am 5. März 2014 empfahl die Kommission Frankreich,
weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die uneingeschränkte Umsetzung der Empfehlung
des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) zu
gewährleisten. In dem Stabilitätsprogramm werden eine Reihe zusätzlicher
Maßnahmen für 2014 aufgeführt, darunter die Streichung von Mittelzuweisungen
für Ministerien im Rahmen eines Nachtragshaushalts und die ersten Auswirkungen
des von der Regierung angekündigten Sparpakets im Umfang von
50 Mrd. EUR. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der
Tatsache, dass die 2013 unternommenen Konsolidierungsanstrengungen umfänglicher
ausgefallen sind als zum Zeitpunkt der Empfehlung der Kommission erwartet, kann
das Programm insgesamt als mit der Empfehlung der Kommission vereinbar
beurteilt werden. Die Detailgenauigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen reicht
nicht aus, um die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2015 glaubwürdig zu
gewährleisten, was sich in der Kommissionsprognose eines Defizits in Höhe von
3,4 % für 2015 und einer zugrunde liegenden strukturellen Anpassung
widerspiegelt, die deutlich unter dem vom Rat empfohlenen Niveau liegt. Zudem
sind die von der Regierung festgelegten Ziele mit Abwärtsrisiken behaftet.
Insbesondere steht die Annahme eines Teils der im Programm angekündigten
zusätzlichen Maßnahmen für 2014 noch aus, und die geplanten Einsparungen für
2015 sind sehr ehrgeizig. Ausgehend von der Kommissionsprognose fallen die
Konsolidierungsanstrengungen für den Zeitraum 2013-2014 zu niedrig aus: um
0,2 Prozentpunkte des BIP in Bezug auf die (korrigierte) Änderung des
strukturellen Saldos und um 0,1 Prozentpunkte des BIP in Bezug auf das
Volumen der zum Zeitpunkt der Empfehlung des Rates als notwendig erachteten
Maßnahmen. Ausgehend von der Bewertung des Programms und der Prognose der
Kommission gemäß der Verordnung Nr. 1466/97 des Rates vertritt der Rat die
Auffassung, dass die der Haushaltsstrategie zugrunde liegenden Maßnahmen weiter
konkretisiert werden müssen und weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die
Empfehlung des Rates umzusetzen und anschließend angemessene Fortschritte in
Richtung auf das mittelfristige Ziel zu gewährleisten. Insbesondere sollten im
bevorstehenden Änderungshaushaltsgesetz für 2014 zusätzliche Anstrengungen
ausgeführt werden. (10)
Angesichts des hohen und nach wie vor steigenden
öffentlichen Schuldenstands und der Tatsache, dass die Frist zur Korrektur des
übermäßigen Defizits bis 2015 verlängert wurde, ist es umso bedeutsamer, dass
der Haushalt 2014 strikt umgesetzt wird und 2015 entschlossen erhebliche
Konsolidierungsanstrengungen unternommen werden. Insbesondere sollten die
öffentlichen Ausgaben wie von der französischen Regierung geplant viel
langsamer steigen als in den Vorjahren. Es ist somit
notwendig, die Strategie zur Ausgabenreduzierung weiter zu konkretisieren,
indem die laufende Überprüfung der Ausgaben intensiviert und der Umfang der
staatlichen Maßnahmen gegebenenfalls neu bestimmt wird. Umfassende kurzfristige
Einsparungen können nur erzielt werden, wenn die Steigerung der Sozialausgaben,
die fast die Hälfte der öffentlichen Ausgaben ausmachen, erheblich beschnitten
wird. Die bedeutet Einschnitte bei den Kosten für Gesundheits- und
Altersversorgung, zum Beispiel durch ehrgeizigere Vorgaben für die jährlichen
Ausgaben im Gesundheitswesen und ein vorübergehendes Einfrieren der Renten
sowie anderer Sozialleistungen, wie derzeit von der Regierung beabsichtigt. Außerdem
dürften durch das neue Dezentralisierungsgesetz die verschiedenen
Verwaltungsebenen in Frankreich gestrafft werden, so dass die Zusammenlegung
bzw. Abschaffung einzelner Verwaltungsebenen administrative Überschneidungen
beseitigt und weitergehende Synergien, Effizienzgewinne und Einsparungen
erzielt werden. Allerdings werden die im Stabilitätsprogramm skizzierten
strukturellen Reformen – auch wenn es bei dem vorgesehenen Zeitplan seit dem
Stabilitätsprogramm Fortschritte gegeben hat – erst mittelfristig spürbare
Auswirkungen haben und sind zudem mit beträchtlichen Durchführungsrisiken
behaftet. Ferner sollte auch die Kontrolle der Ausgaben der
Gebietskörperschaften verstärkt werden, unter anderem indem Höchstgrenzen für
den jährlichen Anstieg der Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften festgelegt
werden und gleichzeitig die geplante Kürzung der Zuschüsse der Zentralregierung
rigoros umgesetzt wird. Über die Notwendigkeit kurzfristiger Einsparungen
hinaus gibt es auch Bedenken hinsichtlich der langfristigen Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen. Zwar wurden die öffentlichen Ausgaben für das
Gesundheitswesen in den letzten Jahren unter Kontrolle gehalten, es müssen
jedoch weitere Bemühungen zur Verbesserung der Kosteneffizienz im
Gesundheitswesen unternommen werden. So müssen insbesondere weitere Strategien
zur Kosteneindämmung umgesetzt werden, da im Gesundheitssystem auf mittlere und
lange Sicht erhebliche Ausgabensteigerungen erwartet werden. Zu den Bereichen,
in denen die Effizienz verbessert werden sollte, zählen die Ausgaben für
Arzneimittel und Verwaltungskosten sowie für stationäre Behandlungen.
Schließlich wurde im Dezember 2013 eine Rentenreform beschlossen, um die
langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems sicherzustellen. Diese Reform wird
jedoch nicht ausreichen, um das Defizit des Rentensystems zu beseitigen, was
insbesondere für das Defizit aus den Altersvorsorgesystemen für staatliche
Beamte und für Beschäftigte in einer Reihe staatlich kontrollierter Unternehmen
gilt. Den Prognosen der französischen Behörden zufolge wird das Gesamtdefizit
des Rentensystems durch die neuen rentenpolitischen Maßnahmen bis 2020 nur um
die Hälfte – auf etwa 0,5 % des BIP – verringert. Außerdem ist der Umfang
der Anpassung mit erheblichen Risiken behaftet, da sich das diesen Projektionen
zugrunde liegende makroökonomische Szenario als zu optimistisch erweisen
könnte. Der neu geschaffene Monitoringausschuss für das Rentensystem („Comité
de suivi des retraités“) soll dafür sorgen, dass das Defizit des Rentensystems
nach und nach abgebaut wird. (11)
Frankreich gehört zu den Mitgliedstaaten, in denen
die Arbeitskosten am höchsten sind. Die hohe steuerliche Belastung der Arbeit
schmälert insbesondere die Rentabilität der Unternehmen. Um die
Wettbewerbsfähigkeit bei den Kosten zu fördern, hat die französische Regierung
eine Reihe von Initiativen ergriffen, um die Steuerbelastung der Arbeit zu
verringern. Im Dezember 2012 wurde eine Steuergutschrift für
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung („Crédit d’impôt compétitivité emploi“ –
CICE) verabschiedet, durch die die Nebenkosten bei Löhnen, die unter dem
2,5-Fachen des Mindestlohns liegen, gesenkt werden. Eine weitere Verringerung
der Lohnnebenkosten im Umfang von 10 Mrd. EUR wurde im Januar 2014 als
Teil eines „Verantwortungs- und Solidaritätspakts“ angekündigt. Die Kosten der
beiden Maßnahmen werden sich auf insgesamt 30 Mrd. EUR bzw. 1,5 % des
BIP belaufen, was dem Gesamtanstieg der Körperschaftsteuer im Zeitraum
2010-2013 entspricht, und würden nur die Hälfte der Differenz abdecken, die in
Bezug auf den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge zwischen
Frankreich und dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets besteht. Außerdem
werden Exportunternehmen, die tendenziell hohe Löhne und Gehälter zahlen, von
der CICE weniger begünstigt als nicht exportierende Unternehmen, was die
Auswirkungen der Maßnahme auf die Wettbewerbsfähigkeit mindert. Der
Verantwortungs- und Solidaritätspakt beinhaltet auch eine Senkung der
Nebenkosten für Niedriglöhne sowie eine Kostensenkung für Löhne, die zwischen
dem 1,6-Fachen und dem 3,5-Fachen des Mindestlohns liegen. Die letztgenannte
Maßnahme, die ab 2016 in Kraft treten soll, würde einen direkteren Einfluss auf
die Exportwirtschaft haben. Das Lohnbildungssystem in Frankreich führt
tendenziell zu Verzerrungen der Lohnstruktur und erschwert es den Unternehmen,
die Löhne und Gehälter in Zeiten eines Wirtschaftsabschwungs anzupassen. Der
Rat für die Finanzierung der sozialen Sicherung („Haut Conseil du financement
de la protection sociale“) hat die Auswirkungen verschiedener Szenarien für
beschäftigungsbezogene Sozialabgabenbefreiungen analysiert, wobei allerdings
die Auswirkungen auf die Lohnentwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit nur
begrenzt berücksichtigt wurden. Doch obwohl für Mindestlohnempfänger
umfangreiche Ausnahmen gewährt wurden, sind die Arbeitskosten beim Mindestlohn
nach wie vor hoch. Dies hat 2013 zwar zur Eindämmung der Arbeitskosten
beigetragen, was grundsätzlich positiv zu werten ist, doch ist der Mindestlohn
in Frankreich so, dass die Kaufkraft von Mindeslohnempfängern zu einer der
höchsten in der EU zählt. Der Mindestlohn sollte sich daher in einer für
Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen förderlichen Weise
weiterentwickeln. In Frankreich sind nur wenige Ausnahmen vom gesetzlichen
Mindestlohn vorgesehen und es könnten zusätzliche Bemühungen unternommen
werden, um die Arbeitskosten für benachteiligte Gruppen zu verringern. (12)
In einer Reihe von Untersuchungen zum
internationalen Wirtschaftsumfeld wurde Frankreich im weltweiten Ranking
herabgestuft. Zwar wurden im Rahmen des im Juli 2013 gestarteten
„Vereinfachungsschocks“ Anstrengungen unternommen, um die Beziehungen zwischen
Wirtschaft und Verwaltung zu erleichtern, das Unternehmensumfeld muss jedoch
weiter verbessert werden. Darüber hinaus müssen eine Reihe von Maßnahmen, die
im Rahmen des Vereinfachungsplans erwogen werden, noch konkretisiert und
umgesetzt werden. Besondere Beachtung finden sollten arbeitsrechtliche Bestimmungen
und Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit spezifischen
Schwellenwerten für die Unternehmensgröße, die das Wachstum der französischen
Unternehmen behindern. Diese könnten bei den Schwierigkeiten von KMU, eine
Größe zu erreichen, die ihnen Exporte und Innovationen ermöglicht, eine Rolle
spielen. Die Ergebnisse der politischen Initiativen zur Förderung von
FuE-Ausgaben und Innovationen in der Privatwirtschaft, insbesondere die
Steuervergünstigungen für Forschung und Wettbewerbszentren, waren bislang
gemischt. Der rückläufige Anteil der Industrie an der französischen
Privatwirtschaft führt trotz erheblicher Anstrengungen auf Ebene der einzelnen
Unternehmen zu stagnierenden FuE-Ausgaben privater Unternehmen. Daraus ergibt
sich, dass ein großer Teil der FuE-Ausgaben auch weiterhin aus öffentlichen
Mitteln finanziert wird – entweder direkt durch öffentliche Forschung oder
indirekt durch Subventionen. Die Wirksamkeit der bestehenden Instrumente sollte
weiter verbessert werden, um die Privatwirtschaft zu einer Steigerung der
FuE-Ausgaben und zur Innovation anzuregen. So könnten durch die Bereitstellung
von Mitteln für Wettbewerbszentren Größenvorteile gefördert und die Verbreitung
von Innovationen verbessert werden. Darüber hinaus könnte die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen gesteigert werden, wenn diese Wettbewerbszentren in die Lage versetzt
würden, echte Unternehmensnetzwerke aufzubauen, die positive
Übertragungseffekte begünstigen. Schließlich werden die Kosten der
forschungsbezogenen Steuervergünstigungen 2014 voraussichtlich 5,8 Mrd.
EUR betragen (rund 0,3 % des BIP). Trotz der Kosten dieser Maßnahme ist
keine Ex-post-Bewertung ihrer Wirksamkeit für den FuE-Bereich verfügbar. (13)
Zwar wurden für bestimmte Berufsgruppen (z. B.
Tierärzte) Hindernisse in den Bereichen Rechtsform, Anforderungen im Hinblick
auf Beteiligungen oder Gebührenordnungen abgebaut, für die meisten Berufe
bestehen jedoch weiterhin erhebliche Hindernisse in Bezug auf Berufszugang und ‑ausübung
(z. B. für Taxifahrer, im Gesundheitssektor sowie für Notare und
juristische Berufe im Allgemeinen). Der Grundsatz des Numerus clausus, der den
Zugang zu vielen Berufen (Ärzte, Apotheker usw.) regelt, behindert nach wie vor
den Zugang zu Dienstleistungen; er könnte überprüft werden, ohne Qualität und Sicherheit
zu gefährden. Bislang wurde keine eingehende Beurteilung der Notwendigkeit und
Verhältnismäßigkeit von Zugangsbeschränkungen für reglementierte Berufe
vorgenommen. Für die Eröffnung von Einzelhandelsgeschäften sind weiterhin
aufwendige Genehmigungsanforderungen zu erfüllen, die sich insbesondere aus
städtebaulichen Vorschriften ergeben; außerdem ist der Verlustverkauf nach wie
vor verboten, was sich nachteilig auf den Wettbewerb und die Verbraucher
auswirkt. Bisher wurden in Frankreich keine konkreten Maßnahmen ergriffen, um
die Markteintrittsbarrieren im Einzelhandel zu beseitigen. Im Bereich der
Strom- und Erdgasversorgung werden die regulierten Preise für gewerbliche
Kunden derzeit nach und nach abgeschafft. Die Preise für private Haushalte sind
jedoch weiterhin reguliert und liegen im Stromsektor unterhalb des
Kostenniveaus; zudem ist der Zugang alternativer Anbieter begrenzt. Was die
Energieverbundnetze angeht, so sollten die laufenden Projekte, insbesondere mit
Spanien, abgeschlossen werden, um die Verbundnetze für Strom und Gas mit den
Nachbarländern auszubauen. Im Eisenbahnsektor wird das effiziente Funktionieren
des Marktes weiterhin durch Markteintrittsbarrieren behindert. Frankreich hat
seinen inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste nicht für den Wettbewerb
geöffnet, außer für internationale Dienstleistungen, wo es nur wenige neue
Marktteilnehmer gibt. Es hat eine Reform seines Eisenbahnsystems eingeleitet,
um dessen finanzielle Tragfähigkeit zu verbessern. Im Oktober 2013 wurde ein neuer
Gesetzentwurf vorgelegt, der derzeit im Parlament beraten wird. Zu den
geplanten Maßnahmen zählen die Schaffung eines vollwertigen
Infrastrukturbetreibers im Rahmen einer vertikal integrierten Struktur, in die
auch der etablierte Betreiber eingebunden ist. Diese neue Struktur könnte ein
Hindernis für den Netzzugang alternativer Betreiber darstellen. (14)
Die Gesamtsteuerlast Frankreich ist hoch und weist
eine steigende Tendenz auf. Die Steuerquote von 45,9 % im Jahr 2013 war
eine der höchsten in der EU und weist einen Anstieg um 3,3 Prozentpunkte seit
dem Beginn der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2010 auf. Vor diesem Hintergrund
hat ein Sonderausschuss („Assises de la fiscalité“) Vorschläge für eine Reform
des Steuersystems ausgearbeitet. Bei der Herabsetzung der gesetzlich
vorgeschriebenen Sätze der Einkommen- und Körperschaftsteuer und bei der
Effizienzsteigerung der Mehrwertsteuer wurden bisher nur geringe Fortschritte
erzielt. Eine von großen Unternehmen zu entrichtende vorübergehende
Zusatzabgabe wurde hingegen bis 2015 verlängert; infolgedessen wird der
gesetzliche Körperschaftsteuersatz insgesamt einen Spitzenwert von 38,1 %
erreichen (der gesetzlich vorgeschriebene Steuersatz ist mit 33,3 %
bereits heute einer der höchsten in der EU). Die französische Regierung hat
angekündigt, dass der gesetzliche Steuersatz bis 2020 schrittweise auf
28 % gesenkt wird, es liegen jedoch keine Informationen über den genauen
Zeitplan der Maßnahme vor. Auch bei der Verringerung und Vereinfachung der
Vergünstigungen bei der Einkommensteuer wurden im vergangenen Jahr begrenzte
Fortschritte erzielt. Trotz einiger Fortschritte im Bereich der Umweltsteuern
(z. B. bei der schrittweisen Einführung einer Kohlenstoffsteuer, der
sogenannten „Contribution climat énergie“) ist der Anteil der Umweltsteuern am
BIP nach wie vor gering. So gibt es in Frankreich keine inflationsgebundene
Indexierung der Verbrauchsteuern und einige wichtige Subventionen mit
umweltschädlichen Auswirkungen wie der präferenzielle Verbrauchsteuersatz für
Dieselkraftstoff werden beibehalten. Schließlich wurden 2013
keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen, um den Verschuldungsanreizen in der
Unternehmensbesteuerung und damit einem weiteren Anstieg der privaten
Verschuldung entgegenzuwirken. (15)
Obwohl Frankreich eine Reihe politischer Maßnahmen
getroffen hat, hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2013 weiter
verschlechtert und es gibt nach wie vor eine Reihe bedeutender
Herausforderungen. Die Arbeitslosigkeit ist 2013 weiter gestiegen und erreichte
10,3 % (gegenüber 7,5 % im Jahr 2008). Der französische Arbeitsmarkt
ist weiterhin segmentiert und die Zahl der Übergänge von befristeten zu
unbefristeten Verträgen ist nach wie vor sehr gering (die Wahrscheinlichkeit,
von einer befristeten Arbeitsstelle in eine Festanstellung zu wechseln, lag im
Jahr 2010 lediglich bei 10,6 %, im Vergleich zu 25,9 % im
EU-Durchschnitt). Die Branchenvereinbarung zur Beschäftigungsförderung wurde in
einem im Juli 2013 angenommenen Gesetz verankert. Diese Reform ist zwar ein
positiver Schritt, allerdings mit derzeit noch uneinheitlichen Auswirkungen.
Insbesondere haben sehr wenige Unternehmen die durch das Gesetz eingeführten
Regelungen für Betriebsvereinbarungen genutzt, mit denen die Flexibilität der
Arbeitsbedingungen im Falle vorübergehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten
erhöht werden kann. Der Anteil der effektiven Entlassungen, die vor Gericht
gebracht wurden, wurde allerdings signifikant verringert. Zwar gab es 2014
Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern über die Reform der Leistungen für
Arbeitslose, das Defizit des Systems dürfte allerdings durch die neue
Vereinbarung nicht erheblich verringert werden. Das kumulierte Defizit der
Arbeitslosenversicherung, das im Jahr 2013 bei fast 1 % des BIP lag,
erfordert zusätzliche strukturelle Maßnahmen, um die Tragfähigkeit des Systems
zu sichern. Insbesondere wurden einige Elemente wie die Anspruchskriterien, die
Degressivität der Leistungen im Zeitablauf und die Lohnersatzleistungsquoten
für die Arbeitnehmer mit den höchsten Löhnen durch die letzte Vereinbarung
zwischen den Sozialpartnern im März 2014 nur minimal verändert; sie sollten
weiter so angepasst werden, dass ein angemessener Anreiz zu arbeiten
gewährleistet ist. Infolge mehrerer aufeinanderfolgender Rentenreformen ist die
Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-jährigen Arbeitnehmer in den vergangenen
drei Jahren konstant gestiegen. Allerdings liegt die Erwerbstätigenquote der
älteren Arbeitnehmer (45,6 % im Jahr 2012) in Frankreich immer noch
deutlich unter dem EU-Durchschnitt (um -4,5 Prozentpunkte) und nur 55 %
der älteren Arbeitnehmer in Frankreich treten unmittelbar nach der
Beschäftigung in den Ruhestand (2008-2011). Infolgedessen ist die
Arbeitslosenquote in dieser Gruppe in den letzten Jahren stark gestiegen. Es
ist daher notwendig, die Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
dieser Gruppe auszubauen und gleichzeitig die Anreize, die ihnen geboten
werden, um sie in Arbeit zu halten oder zur Rückkehr in ein
Beschäftigungsverhältnis zu bewegen, zu überprüfen. (16)
Die PISA-Studie 2013 (Programme for International
Student Assessment – Programm zur internationalen Schülerbewertung) hat
aufgezeigt, dass die Ungleichheiten im französischen Bildungssystem zu den
höchsten in den OECD-Ländern zählen. Ein Sechstel der jungen Menschen in
Frankreich bricht die Schule oder eine Ausbildung ohne Abschluss ab. Dies
beunruhigt besonders angesichts einer Jugendarbeitslosigkeit von 25,5 %
zum Jahresende 2013 und der Tatsache, dass das Risiko der Arbeitslosigkeit bei
den am wenigsten qualifizierten Jugendlichen fast doppelt so hoch war. Pläne
zur Förderung von Ausbildungsplätzen sollten vor allem den am wenigsten
qualifizierten Jugendlichen zugutekommen. Durch den Start der Reform der
Bildung im Rahmen der Schulpflicht im Juli 2013 und die Annahme eines Gesetzes
über berufliche Bildung und lebenslanges Lernen im März 2014 wurden
diesbezüglich einige Fortschritte erzielt. Es ist jedoch noch zu früh, um zu
beurteilen, ob diese Maßnahmen tatsächlich die Ungleichheiten im Bildungssystem
abbauen werden, und die Umsetzung des im Januar 2014 angekündigten neuen Plans
für Schulen des Sekundarbereichs I in benachteiligten Gebieten steht noch aus.
Schließlich wurde der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt gefördert,
allerdings ist die Zahl der Auszubildenden 2012 zurückgegangen, und die
Regelungen sind zunehmend Studierenden in der Hochschulbildung zugutegekommen. (17)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission die Wirtschaftspolitik Frankreichs umfassend analysiert. Sie hat das
Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie
nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Frankreich berücksichtigt, sondern angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften
und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen
Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 7 wider. (18)
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat
das Stabilitätsprogramm Frankreichs geprüft; seine Stellungnahme[10] hierzu spiegelt sich
insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (19)
Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung
durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale
Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß
Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den
nachstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider. (20)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission auch die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt
untersucht. Auf der Grundlage dieser Analyse hat der Rat an die
Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, besondere Empfehlungen gerichtet.
Frankreich sollte auch die vollständige und rechtzeitige Umsetzung dieser
Empfehlungen gewährleisten – EMPFIEHLT, dass Frankreich im Zeitraum
2014-2015 1. die
Haushaltsstrategie verstärkt, unter anderem indem es die zugrunde liegenden
Maßnahmen für das Jahr 2014 und darüber hinaus weiter konkretisiert, um die
nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2015 zu gewährleisten, indem
die strukturellen Konsolidierungsanstrengungen entsprechend den Empfehlungen
des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit verwirklicht
werden; eine dauerhafte Korrektur der Haushaltsungleichgewichte erfordert eine
glaubwürdige Umsetzung ehrgeiziger Strukturreformen, um die Anpassungskapazität
zu erhöhen und Wachstum und Beschäftigung zu fördern; nach der Korrektur des
übermäßigen Defizits eine strukturelle Anpassung in Richtung auf das
mittelfristige Ziel um jährlich mindestens 0,5 % des BIP – und einen
höheren Prozentsatz bei wirtschaftlich günstigen Bedingungen bzw. sofern zur
Einhaltung der Vorgaben in Bezug auf den Schuldenstand erforderlich – verfolgt,
um den hohen gesamtstaatlichen Schuldenstand auf einen nachhaltigem Abwärtspfad
zu bringen; verstärkte Anstrengungen unternimmt, um Effizienzgewinne in allen
Teilsektoren des Staates zu erzielen, einschließlich gegebenenfalls durch
Neudefinition des Umfangs der staatlichen Maßnahmen; insbesondere Maßnahmen
trifft, um den Anstieg der Sozialausgaben wie geplant ab 2015 deutlich
einzudämmen, indem es für die jährlichen Gesundheitsausgaben ehrgeizigere Ziele
festlegt, die Kosten der Altersversorgung begrenzt und Familienleistungen und
Wohnungsbeihilfen strafft; einen klaren Zeitplan für den laufenden
Dezentralisierungsprozess festlegt und bis Dezember 2014 erste Schritte
unternimmt, um Überschneidungen im Bereich der Verwaltung zu beseitigen, die
Zusammenlegung von Gebietskörperschaften zu begünstigen und die Zuständigkeiten
der einzelnen Ebenen der Gebietskörperschaften zu klären; eine Obergrenze für
den jährlichen Anstieg der Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften festlegt
und gleichzeitig die Zuschüsse der Zentralregierung wie geplant kürzt; über die
erforderlichen kurzfristigen Einsparungen hinaus Maßnahmen trifft, um den
mittel- und langfristig erwarteten Anstieg der öffentlichen Ausgaben für das
Gesundheitswesen anzugehen, einschließlich in Bezug auf die Ausgaben für
Arzneimittel; bei Bedarf zu gegebener Zeit die erforderlichen zusätzlichen
Maßnahmen ergreift, um das Rentensystem bis 2020 nachhaltig ins Gleichgewicht
zu bringen, unter besonderer Beachtung bestehender Sonderregelungen; 2. sicherstellt, dass die mit
der Steuergutschrift „Crédit d’impôt compétitivité emploi – CICE“ verbundene
Verringerung der Arbeitskosten aufrechterhalten wird; im Einklang mit den
Verpflichtungen im Rahmen des Verantwortungs- und Solidaritätspakts Maßnahmen
zur weiteren Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung trifft und
dabei dafür sorgt, dass deren Wirkung nicht durch andere Maßnahmen aufgehoben wird
und die derzeit geplante Ausrichtung beibehalten wird; die Bewertung der
wirtschaftlichen Auswirkungen der Sozialabgabenbefreiungen fortsetzt, unter
besonderer Beachtung der Aspekte Beschäftigung, Lohnentwicklung und
Wettbewerbsfähigkeit und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen ergreift; die
Arbeitskosten insbesondere am unteren Ende der Lohnskala haushaltsneutral
weiter senkt, insbesondere durch gezielte Senkung arbeitgeberseitiger
Sozialversicherungsabgaben unter Berücksichtigung der bestehenden Lohnstützungssysteme;
3. die Verwaltungs-, Steuer- und
Rechnungslegungsbestimmungen für Unternehmen vereinfacht und bis Dezember 2014
konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des „Vereinfachungsplans“ der Regierung
ergreift; Rechtsvorschriften, die das Wachstum der Unternehmen behindern,
abschafft, insbesondere indem es größenbezogene Kriterien in Rechtsvorschriften
überprüft, um Schwelleneffekte zu vermeiden; Schritte zur Vereinfachung und
Verbesserung der Wirksamkeit der Innovationspolitik unternimmt, insbesondere
durch eine Bewertung und erforderlichenfalls Anpassung der durch die „Crédit
d’impôt recherche“ gewährten Steuererleichterungen; dafür sorgt, dass die
Mittel gezielt für die wirksamsten Wettbewerbszentren eingesetzt werden, und
die wirtschaftlichen Auswirkungen der in den Wettbewerbszentren erzielten
Innovation weiter fördert; 4. ungerechtfertigte
Beschränkungen für den Zugang zu reglementierten Berufen und ihre Ausübung
beseitigt, die Markteintrittskosten verringert und den Wettbewerb im
Dienstleistungssektor fördert; weitere Maßnahmen zur Verringerung des
Verwaltungsaufwands trifft, der das Funktionieren des Einzelhandels
beeinträchtigt, insbesondere indem die Genehmigung zur Eröffnung von
Einzelhandelsgeschäften vereinfacht und das Verbot des Verlustverkaufs
aufgehoben wird; dafür sorgt, dass die regulierten Gas- und Strompreise für
nicht-gewerbliche Kunden in einer angemessenen Höhe festgesetzt werden, die
kein Wettbewerbshindernis darstellt, und dabei weiter erschwingliche
Konditionen für benachteiligte Gruppen gewährleistet; die Kapazitäten für die
Strom- und Gasverbundnetze mit Spanien ausbaut; insbesondere die Kapazität für
Gasverbundnetze vergrößert, um den spanischen Gasmarkt uneingeschränkt in den
europäischen Markt zu integrieren; im Eisenbahnsektor die Unabhängigkeit des
neuen einheitlichen Infrastrukturbetreibers von dem etablierten Betreiber
sicherstellt und Schritte unternimmt, um die inländischen
Personenverkehrsdienste vor 2019 für den Wettbewerb zu öffnen; 5. die Steuerbelastung der
Arbeit verringert und die Anstrengungen zur Vereinfachung des Steuersystems und
zu dessen Effizienzsteigerung verstärkt; zu diesem Zweck beginnend mit dem
Haushalt 2015 Maßnahmen ergreift, um auf der Grundlage jüngster Bewertungen und
der Initiative „Assises de la fiscalité“ ineffiziente Einkommen- und
Körperschaftssteuervergünstigungen bei gleichzeitiger Reduzierung der
gesetzlich vorgeschriebenen Sätze abzuschaffen; zusätzliche Maßnahmen ergreift,
um die Verschuldungsanreize in der Unternehmensbesteuerung abzuschaffen; die
Steuerbemessungsgrundlage erweitert, insbesondere in Bezug auf die
Verbrauchsteuern; Subventionen mit umweltschädlichen Auswirkungen nach und nach
abschafft; 6. weitere Schritte zur
Bekämpfung der Rigidität des Arbeitsmarktes unternimmt und insbesondere
Maßnahmen zur Überarbeitung der Bedingungen der beschäftigungsfördernden
Vereinbarungen („Accords de maintien de l’emploi“) ergreift, damit diese von
Unternehmen in Schwierigkeiten verstärkt in Anspruch genommen werden;
zusätzliche Maßnahmen ergreift, um zusammen mit den Sozialpartnern das System
der Leistungen für Arbeitslose zu reformieren, damit sowohl die Tragfähigkeit
des Systems als auch angemessene Anreize zur Wiederaufnahme einer Beschäftigung
gewährleistet sind; die Beratungsleistungen und Fortbildungsangebote für ältere
Arbeitnehmer ausbaut und die entsprechenden spezifischen Regelungen für die
Arbeitslosenunterstützung überprüft; 7. die Modernisierung der
beruflichen Bildung fortsetzt, die Reform der Bildung im Rahmen der
Schulpflicht umsetzt und weitere Maßnahmen zur Verringerung von Ungleichheiten
im Bildungswesen ergreift, insbesondere durch verstärkte Maßnahmen zur Senkung
der Schulabbrecherquote; sicherstellt, dass aktive arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen tatsächlich den am meisten benachteiligten Gruppen zugutekommen; den
Übergang von der Schule in das Berufsleben reibungsloser gestaltet,
insbesondere indem verstärkt Maßnahmen zum weiteren Ausbau der
Lehrlingsausbildung unter besonderer Beachtung der Geringqualifizierten
unternommen werden. Geschehen zu Brüssel am […] Für
den Rat Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2014) 411 final. [4] P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129. [5] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11. [6] COM(2013) 8004 final. [7] COM(2013) 800 final. [8] COM(2013) 790 final. [9] SWD(2014) 81 final. [10] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97.