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Document 52014DC0078

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 1 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2014 EINNAHMENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III – Kommission

/* COM/2014/078 final */

52014DC0078

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 1 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2014 EINNAHMENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III – Kommission /* COM/2014/078 final */


ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 1 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2014

EINNAHMENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III – Kommission

Gestützt auf

– den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

– die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[1], insbesondere auf Artikel 41,

– den am 20. November 2013 erlassenen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014[2],

legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 zum Haushaltsplan 2014 vor.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar (http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm). Eine englische Fassung dieser Änderungen ist informationshalber als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

INHALTSVERZEICHNIS

1.       Einleitung.. 5

2.       Europäischer Investitionsfonds (EIF) 5

3.       „Horizont 2020“. 6

4.       Shift2Rail.. 7

5.       Sonstige technische Änderungen.. 9

1.           Einleitung

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 1 für das Haushaltsjahr 2014 betrifft eine Reihe technischer Anpassungen an der Struktur und den Erläuterungen des Haushaltsplans, die für den ordnungsgemäßen Vollzug des Haushaltsplans 2014 gemäß den jüngsten Rechtsakten und politischen Leitlinien notwendig sind, unter anderem muss der Zugang von KMU zu Finanzierung schnellstmöglich verbessert werden. Der Berichtigungshaushaltsplan ist haushaltsneutral, so dass die Höhe der Gesamtausgaben unverändert bleibt. Die wichtigsten Aspekte sind die folgenden:

– Die erforderlichen Anpassungen zur Durchführung der geplanten Kapitalerhöhung des Europäischen Investitionsfonds (EIF)[3];

– Änderungen aufgrund der im Dezember 2013 erst nach Annahme des Haushaltsplans 2014 verabschiedeten Rechtsgrundlage von „Horizont 2020“[4];

– Die Festlegung der Haushaltsstruktur für das geplante Gemeinsame Unternehmen Shift2Rail[5].

2.           Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Unter Ziffer 26 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. und 20. Dezember 2013 wird eine Steigerung der Fähigkeit des EIF zur Bonitätsverbesserung gefordert und somit vom EIF erwartet, dass er seine gesamten Tätigkeiten im Zusammenhang mit Bürgschaften und Risikokapital im Laufe der kommenden Jahre (ab 2014) deutlich ausweitet.

Im November 2013 billigte der Verwaltungsrat des EIF die Gründe für eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals des EIF um bis zu 1,5 Mrd. EUR, wovon 20 % eingezahlt werden. Dies würde bedeuten, dass die EU 450 weitere Anteile zeichnet. Die Zeichnung der neuen EIF-Anteile durch die EU würde über einen Vierjahreszeitraum ab 2014 erfolgen. Die erforderlichen Ressourcen werden auf Grundlage der Prognosen des EIF für die Entwicklung seines Anteilspreises während der Zeichnungsfrist 2014-2017 und der vorgeschlagenen Verbuchung der von der EU vereinnahmten EIF-Dividenden als zweckgebundene Einnahmen auf rund 170 Millionen EUR geschätzt. Die Kommission hat einen eigenen Vorschlag für einen Rechtsakt[6] zur Aufstockung des Kapitals des EIF vorgelegt. Die in diesem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans vorgeschlagenen Änderungen entsprechen diesem Vorschlag für einen Rechtsakt.

Die Kommission schlägt vor, Mittel für Finanzierungsinstrumente im Rahmen bestehender Programme unter der Ausgabenteilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) des MFR, nämlich COSME und „Horizont 2020“, einzusetzen, um den Zugang von KMU zu Finanzierung zu verbessern.

Die allgemeinen Ziele des COSME-Programms umfassen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen in der Union, insbesondere von KMU, und die Förderung der Gründung und des Wachstums von KMU. Der EIF soll durch die Übernahme von Bürgschaften und seine Risikokapitalaktivität den Zugang insbesondere von KMU zu Finanzierung verbessern. Überdies verfolgt der EIF weitere Ziele der COSME-Verordnung, etwa die Förderung von Unternehmertum und unternehmerischer Kultur. Der EIF soll mit seiner Tätigkeit ferner den Marktzugang insbesondere innerhalb der Union verbessern.

In der Verordnung „Horizont 2020“ werden Finanzierungsinstrumente als wichtigste Finanzierungsquelle für marktnahe Tätigkeiten genannt, die im Rahmen von „Horizont 2020“ unterstützt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt während der gesamten Dauer der Durchführung von „Horizont 2020“ der angemessenen Beteiligung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und dem Nutzen von Forschung und Innovation für diese. Der Schwerpunkt „Führende Rolle der Industrie“ enthält das spezifische Ziel „Zugang zur Risikofinanzierung“, bei dem der EIF eine wichtige Rolle für die Durchführung der Finanzierungsinstrumente spielt, die aus „Horizont 2020“ finanziert werden[7].

Durch die Stärkung der Kapitalbasis des EIF kann besser gewährleistet werden, dass der EIF die Programme COSME und „Horizont 2020“ wie geplant unterstützen kann. Hierfür ist im Haushaltsplan 2014 die Übertragung des betreffenden Betrags für die erste jährliche Rate von 42,5 Mio. EUR auf den entsprechenden EIF-Haushaltsposten erforderlich.

Die nachstehende Tabelle enthält die geplanten Änderungen am Haushaltsplan 2014, die unter dem Strich keine Auswirkungen auf die Höhe der Gesamtausgaben haben.

(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)

Bezeichnung || Haushaltsplan 2014 || Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014 || Haushaltsplan 2014 (einschl. EBH Nr. 1/2014)

Verpflichtungen || Zahlungen || Verpflichtungen || Zahlungen || Verpflichtungen || Zahlungen

01 04 01 01 – Europäischer Investitionsfonds – Bereitstellung der eingezahlten Anteile am gezeichneten Kapital || - || - || +42 500 || +42 500 || 42 500 || 42 500

02 02 02 – Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln für Form von Eigen- und Fremdkapital || 161 907 || 87 914 || -21 250 || -21 250 || 140 657 || 66 664

08 02 02 02 – Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation || 384 814 || 326 766 || -21 250 || -21 250 || 363 564 || 305 516

Insgesamt || 546 721 || 414 680 || 0,0 || 0,0 || 546 721 || 414 680

Die Kommission schlägt ferner vor, die Erläuterungen zum Haushaltsartikel 850 Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden dahingehend zu ändern, dass sie die zweckgebundenen Einnahmen enthalten, und dadurch den vom Europäischen Parlament und dem Rat vorgeschlagenen Beschluss über die Aufstockung des Kapitals des EIF darin zu berücksichtigen.

3.           „Horizont 2020“

Um die Struktur des Haushaltsplans an die im Dezember 2013 erst nach Annahme des Haushaltsplans 2014 verabschiedete Rechtsgrundlage von „Horizont 2020“ anzupassen, ist eine Reihe von Änderungen erforderlich, die der neuen Mittelaufteilung zwischen indirekten und direkten Maßnahmen der Forschung Rechnung tragen. Hierzu zählen die Einrichtung zweier neuer Haushaltslinien, die Anpassung der Erläuterungen zu mehreren Haushaltslinien und in manchen Fällen die Umbenennung von Haushaltslinien. Sämtliche Einzelheiten sind dem haushaltstechnischen Anhang dieses Berichtigungshaushaltsplans zu entnehmen. Diese haushaltsneutralen Anpassungen sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt:

|| (Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen)

Bezeichnung || Haushaltsplan 2014 || Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014 || Haushaltsplan 2014 (einschl. EBH Nr. 1/2014) || Erläuterungen ||

Verpflichtungen || Zahlungen || Verpflichtungen || Zahlungen || Verpflichtungen || Zahlungen || ||

02 04 03 02 – Förderung sicherer europäischer Gesellschaften || 138 347 || 10 866 || || || 138 347 || 10 866 || Neue Bezeichnung ||

08 02 03 02 – Sicherung der Versorgung mit sicheren, gesunden und hochwertigen Lebensmitteln und anderen biobasierten Produkten || 204 042 || 22 468 || -2 269 || || 201 773 || 22 468 || Neue Bezeichnung und Quelle der Mittel für neue Haushaltslinien ||

08 02 03 06 – Förderung integrativer, innovativer und reflektierender europäischer Gesellschaften || 193 408 || 17 626 || -59 384 || || 134 024 || 17 626 || Neue Bezeichnung und Quelle der Mittel für neue Haushaltslinien ||

08 02 04 01 – Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft || p.m. || p.m. || || || p.m. || p.m. || Neue Bezeichnung und Nomenklatur ||

08 02 04 02 – Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung || || || 66 906 || 5 253 || 66 906 || 5 253 || Neue Haushaltslinie ||

09 04 01 01 – Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und neu entstehende Technologien („FET“) || 246 003 || 10 301 || -6 922 || || 239 081 || 10 301 || Quelle der Mittel für neue Haushaltslinien ||

09 04 03 02 – Förderung integrativer, innovativer und reflektierender europäischer Gesellschaften || 77 973 || 0 505 || -39 857 || || 38 116 || 0 505 || Quelle der Mittel für neue Haushaltslinien ||

09 04 03 03 – Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften || || || 46 779 || p.m. || 46 779 || p.m. || Neue Haushaltslinie ||

10 01 05 01 – Rahmenprogramm für Forschung und Innovation („Horizont 2020“): Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit || 138 577 || 138 577 || -1 877 || -1 877 || 136 700 || 136 700 || Quelle der Mittel für neue Haushaltslinien ||

10 01 05 02 – Rahmenprogramm für Forschung und Innovation („Horizont 2020“): Ausgaben für externes Personal || 32 731 || 32 731 || -0 331 || -0 331 || 32 400 || 32 400 || Quelle der Mittel für neue Haushaltslinien ||

10 01 05 03 – Rahmenprogramm für Forschung und Innovation („Horizont 2020“): Sonstige Verwaltungsausgaben || 59 870 || 59 870 || -1 706 || -1 706 || 58 164 || 58 164 || Quelle der Mittel für neue Haushaltslinien ||

10 01 05 04 – Sonstige Ausgaben für neue wichtige Forschungsinfrastruktur — „Horizont 2020“ || 3 339 || 3 339 || -1 339 || -1 339 || 2 000 || 2 000 || Quelle der Mittel für neue Haushaltslinien ||

Insgesamt || 1 094,290 || 296 283 || 0 000 || 0 000 || 1 094,290 || 296 283 || ||

4.           Shift2Rail

Am 16. Dezember 2013 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Shift2Rail“[8] (Gemeinsames Unternehmen S2R). Die Gründung von S2R erfolgt über einen Zeitraum bis 31. Dezember 2024 gemäß Artikel 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die grundlegenden Bestimmungen sind dieselben wie bei den im Juli 2013 vorgelegten Vorschlägen für die fünf Gemeinsamen Unternehmen zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiativen.

Zugleich schlägt die Kommission, wie für die anderen Gemeinsamen Unternehmen auch, die Einrichtung einer entsprechenden Haushaltsstruktur einschließlich der betreffenden Haushaltslinien und des entsprechenden Stellenplans vor. Zwei neue Haushaltslinien werden vorgeschlagen: 06 03 07 33 – Gemeinsames Unternehmen „Shift2Rail“ (S2R) – Unterstützungsausgaben und 06 03 07 34 – Gemeinsames Unternehmen „Shift2Rail“ (S2R). Diese Änderungen entsprechen dem Entwurf einer Verordnung des Rates, der von der Kommission im Dezember letzten Jahres vorgeschlagen wurde.

Die im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Teils der operativen Mittel im Rahmen von „Horizont 2020“ anfallenden Verwaltungsausgaben für Bedienstete des Gemeinsamen Unternehmens werden vollständig durch eine entsprechende Verringerung der Ausgaben für Verwaltungsunterstützung im Rahmen anderer von der Kommission verwalteter Maßnahmen von „Horizont 2020“ ausgeglichen, so dass die Verwaltungsausgaben im Rahmen von „Horizont 2020“ unverändert bleiben. Dementsprechend wird eine Umschichtung des Beitrags von 480 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen aus bestehenden Haushaltslinien für Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben unter „Horizont 2020“ auf die Haushaltslinie 06 03 07 33 „Unterstützungsausgaben“ vorgeschlagen.

Wie im entsprechenden Finanzbogen angegeben, werden für die operativen Ausgaben im Jahr 2014 bis zum Start des Gemeinsamen Unternehmens S2R 52 Millionen EUR im Rahmen des H2020-Arbeitsprogramms für den Verkehrsbereich 2014-2015 gebunden. Die Verwaltung dieser Maßnahmen und der entsprechenden Mittel sowie alle Beträge, die nach Abschluss der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen nicht gebunden sind, werden auf das Gemeinsamen Unternehmen S2R übertragen, sobald dieses unter operativen Gesichtspunkten leistungsfähig genug ist. Für operative Verpflichtungen sind 2014 keine Zahlungen vorgesehen. Daher wird vorgeschlagen, unter Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen einen „p.m.“-Vermerk beizubehalten.

Diese Änderungen werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

(Beträge in Mio. EUR, gerundet, zu jeweiligen Preisen) ||

|| Bezeichnung || Haushaltsplan 2014 || Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2014 || Haushaltsplan 2014 (einschl. EBH Nr. 1/2014)

|| Verpflichtungen || Zahlungen || Verpflichtungen || Zahlungen || Verpflichtungen || Zahlungen

|| 06 03 07 33 - Gemeinsames Unternehmen „Shift2Rail“ (S2R) – Unterstützungsausgaben || k. A. || k. A. || +0 480 || +0 480 || +0 480 || +0 480

|| 06 03 07 34 – Gemeinsames Unternehmen „Shift2Rail“ (S2R) || k. A. || k. A. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

|| 06 01 05 03 – Rahmenprogramm für Forschung und Innovation („Horizont 2020“): Sonstige Verwaltungsausgaben || 0 892 || 0 892 || -0 336 || -0 336 || 0 556 || 0 556

|| 08 01 05 03 – Rahmenprogramm für Forschung und Innovation („Horizont 2020“): Sonstige Verwaltungsausgaben || 37 629 || 37 629 || -0 144 || -0 144 || 37 485 || 37 485

|| Insgesamt || 38 521 || 38 521 || 0 000 || 0 000 || 38 521 || 38 521

Nachdem die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2014 von den Kommissionsdienststellen veröffentlicht wurde, muss schnellstmöglich dafür gesorgt werden, dass das Gemeinsame Unternehmen mit seiner neuen Struktur operativ wird, damit es die Verwaltung von Projekten gewährleisten kann, sobald diese genehmigt sind. Außerdem muss im Rahmen der neuen Struktur ein Arbeitsplan ausgearbeitet werden, der ab 2015 als Grundlage für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen dienen kann. Damit das GU diese Aufgaben rechtzeitig wahrnehmen kann, bedarf es einer Reihe von Bediensteten, die die erforderlichen Verwaltungspapiere, Verfahrens- und technischen Unterlagen erstellen und entsprechende Verfahren ausarbeiten, um sicherzustellen, dass das GU über die notwendige operative Leistungsfähigkeit verfügt, um seinen Haushalt selbst zu vollziehen. 2014 werden schätzungsweise mindestens sechs Bedienstete benötigt, darunter der Generaldirektor, ein Referatsleiter (Besoldungsgruppe AD Zeitbedienstete) sowie vier Vertragsbedienstete, die voraussichtlich ab Juni 2014 eingestellt werden sollen. Da im weiteren Verlauf des Jahres nach und nach weitere Bedienstete eingestellt werden, wurden die angeforderten Mittel zur Deckung der damit verbundenen Ausgaben auf Grundlage einer durchschnittlich viermonatigen Beschäftigung im Jahr 2014 veranschlagt.

5.           Sonstige technische Änderungen

Nach der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Änderung hat der Vermittlungsausschuss zum Haushaltsplan 2014 beschlossen, die Mittel für Verpflichtungen unter dem Haushaltsartikel 05 08 80 Teilnahme der Union an der Weltausstellung 2015 unter dem Titel „Feeding the Planet – Energy for Life“ in Mailand im Vergleich zu dem Entwurf des Haushaltsplans um 1 Million Euro zu erhöhen. Durch diese Änderung sollten Mittel für das Vorbereitungsstadium und die Anlaufzeit eines wissenschaftlichen Programms im Rahmen der EXPO 2015 zur Verfügung gestellt werden, das dazu dient, Basisdaten für die Unterstützung von Maßnahmen zu erheben. Damit dieser zusätzliche Betrag für den beabsichtigten Zweck eingesetzt werden kann, wird eine entsprechende Änderung der Erläuterungen vorgeschlagen.

Außerdem wurden unter dem Titel 21 Entwicklung und Zusammenarbeit drei Haushaltsposten, die Pilotprojekte und Vorbereitungsmaßnahmen betreffen, im Haushaltsplan 2014 unter Mittel für Zahlungen und Mittel für Verpflichtungen mit einem Strich („—“) versehen. Dies muss allerdings korrigiert und die Striche durch den Vermerk „p.m.“ ersetzt werden, da in allen drei Fällen 2014 möglicherweise noch Zahlungen anfallen werden. Es handelt sich hierbei um folgende Haushaltslinien: Posten 21 04 77 02 — Pilotprojekt — Zivilgesellschaftliches Forum EU-Russland; Posten 21 04 77 03 — Pilotprojekt — Unterstützung für Folteropfer; und Posten 21 05 77 02 — Vorbereitende Maßnahme — Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Entwicklungsländern.

[1]               ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

[2]               ABl. L XX vom 20.2.2014, S. 1.

[3]               COM(2014) 66 vom 6.2.2014.

[4]               Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104).

[5]               COM(2013) 922 final, 16.12.2013.

[6]               Siehe Fußnote 3.

[7]               Diese Finanzierungsinstrumente werden insbesondere an die Stelle des Risikoteilungsinstruments (RSI) treten und der Vergabe von Darlehen zugunsten forschungs- und innovationsintensiver KMU dienen, wofür voraussichtlich ein Kommissionsbeitrag von mehr als 700 Mio. EUR aus „Horizont 2020“ und bis zu 350 Millionen EUR aus dem Kapital des EIF benötigt werden, um die Gesamtdarlehenssumme auf bis zu 8 Milliarden EUR zu erhöhen. Darüber hinaus wird der EIF im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ eine Eigenkapitalfazilität für die Frühphase umsetzen, für die rund 400-450 Mio. EUR aus EU-Haushaltsmitteln und eine Koinvestition aus EIF-Mitteln in angemessener Höhe vorgesehen sind.

[8]               COM(2013) 922 final, 16.12.2013.

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