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Document 52014DC0029
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Report on Progress in Quality Assurance in Higher Education
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung
/* COM/2014/029 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Fortschritte bei der Qualitätssicherung in der Hochschulbildung /* COM/2014/029 final */
INHALT 1........... EINLEITUNG............................................................................................................. 3 2........... ENTWICKLUNGEN IN DER
QUALITÄTSSICHERUNG SEIT 2009.................. 4 2.1........ Wie hat die Qualitätssicherung die
Hochschulen, die Studierenden und andere Beteiligte beim Erreichen der
Qualitätsziele unterstützt?...................................................................................... 4 2.2........ Wie hat die Qualitätssicherung die
Hochschulen dabei unterstützt, den Hochschulzugang auszuweiten und
sicherzustellen, dass die Studierenden ihr Studium abschließen?................................ 6 2.3........ Wie hat die Qualitätssicherung die Hochschulen
dabei unterstützt, den Studierenden relevante, hochwertige Qualifikationen zu
vermitteln?..................................................................................... 7 2.4........ Wurde durch die Qualitätssicherung
die Mobilität zu Studienzwecken und die Internationalisierung gefördert?..................................................................................................................... 9 3........... SCHLUSSFOLGERUNGEN – UNTERSTÜTZUNG
DER EU FÜR DIE VERBESSERUNG DER QUALITÄT DER HOCHSCHULBILDUNG......................................................... 11 BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Fortschritte bei der
Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Einleitung Die europäische Hochschulbildung steht vor
beträchtlichen Herausforderungen. In einer Reihe von Strategiepapieren aus
jüngster Zeit hat die Europäische Kommission diese Herausforderungen thematisiert:
eine deutliche Erhöhung der Zahl der Studierenden, die Verbesserung der
Qualität und eine bessere Anpassung von Lehre und Lernen an den übergeordneten Bedarf
der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes,[1]
die Anpassung an die Globalisierung und an die starke Zunahme der Zahl der Studierenden
und der Hochschuleinrichtungen weltweit, durch die die Führungsrolle Europas im
Bildungsbereich in Frage gestellt wird,[2]
sowie die Verbesserung und Ausweitung des Angebots im Hochschulbereich durch die
Nutzung neuer Technologien wie offene Online-Kurse mit großer Teilnehmerzahl
(Massive Open Online Courses – MOOC) und virtuelles oder gemischtes Lernen
(„Blended Learning“).[3]
In der PIAAC‑Erhebung zu den Kompetenzen Erwachsener[4] wurden Unterschiede unter
den Ländern beim Qualifikationsniveau der Hochschulabsolventen festgestellt.
Angesichts dieser Herausforderungen ist es äußerst wichtig, die Qualität der
Hochschulbildung zu erhalten und weiter zu verbessern, indem moderne Hochschuleinrichtungen
aufgebaut werden, die Kompetenzen auf hohem Niveau vermitteln und die
wirtschaftliche und soziale Entwicklung vorantreiben und damit einen Beitrag
zur Verwirklichung der Europa‑2020‑Ziele leisten, bessere
Arbeitsplätze zu schaffen und ein stärkeres Wachstum herbeizuführen. Die oberste Verantwortung für die Qualität
ihres Angebots liegt bei den Hochschulen (Festlegung, Überwachung und
Erneuerung ihrer Qualitätsziele durch „interne“ Qualitätssicherung). Sie werden
durch externe Stellen (Qualitätssicherungsagenturen) unterstützt, die
Qualitätsstandards bewerten, die Einrichtungen evaluieren, Studiengänge
akkreditieren und Leistungsvergleiche mit anderen Hochschulen durchführen
(„externe“ Qualitätssicherung). Jedoch müssen staatliche Stellen sicherstellen,
dass die Qualität der einzelnen Einrichtungen und ihres Hochschulsystems
insgesamt den Zwecken genügen. Ein Rahmen für nationale und europäische
Instrumente und für die Zusammenarbeit stärkt systemübergreifend das Vertrauen.
Qualitätssicherungsmechanismen können daher entscheidend dazu beitragen, dass es
den Hochschulen und den politischen Entscheidungsträgern gelingt, ihre Reformen
erfolgreich umzusetzen. Der vorliegende Bericht schließt an den
ersten, 2009 veröffentlichten Bericht[5]
an, mit dem der Aufforderung des Europäischen Parlaments und des Rates von 2006
Folge geleistet wurde, über Fortschritte bei der Qualitätssicherung Bericht zu
erstatten.[6]
Er baut auf den Ergebnissen des Berichts von 2009 auf, in welchem festgestellt
wurde, dass die Qualitätssicherung effizienter und für die Nutzer transparenter
gestaltet und deutlich mit den weiter gefassten Schwerpunkten der
Hochschulbildung verbunden werden muss und dass ein Ausbau der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit erforderlich ist, um die Qualität zu verbessern. Unter
Bezugnahme auf zahlreiche Quellen wird darin hervorgehoben, dass die
Qualitätssicherung eine aktivere Rolle bei der Unterstützung von Reformen auf
der Ebene der Systeme und Einrichtungen spielen kann und es werden Maßnahmen
der EU zur Unterstützung der Hochschulen und der Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Häufig besteht der Eindruck, die
Qualitätssicherung (QS) sei eher auf Prozesse als auf Inhalte ausgerichtet; doch
wird bislang ihr Potenzial, die Hochschulen beim Erreichen ihrer Ziele zu
unterstützen, nicht ausgeschöpft. Eine auf die strategischen Ziele und die
Prioritäten der einzelnen Hochschulen abgestimmte Qualitätssicherung wird
zukünftig größere Vielfalt und die Spezialisierung der Hochschuleinrichtungen begünstigen
und eine umfassendere Einbeziehung der Beteiligten sowie die
Rechenschaftspflicht ihnen gegenüber fördern; dabei werden die Ergebnisse
systematisch in strategische Entscheidungen einbezogen, und im Mittelpunkt
steht die kontinuierliche Verbesserung. Erste Veränderungen sind bereits zu
beobachten. Derzeit wird der Aufgabenbereich einiger
Qualitätssicherungsagenturen auf die Überprüfung weiter gefasster Ziele der
Hochschulbildung, wie die Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten, lebenslanges
Lernen, Internationalisierung usw., ausgeweitet.[7]
In einigen Fällen unterliegen auch die Doktorandenausbildung[8] und Personalstrategien[9] Qualitätskontrollen.
Bei der externen Qualitätssicherung vollzieht sich derzeit eine Verlagerung vom
traditionellen Schwerpunkt der Akkreditierung einzelner Studiengänge einer Hochschule
hin zur Evaluierung ganzer Hochschuleinrichtungen. Die große Mehrheit (69 %)
der Qualitätssicherungssysteme konzentriert sich heute auf eine Kombination aus
der Evaluierung von Einrichtungen und der Akkreditierung von Studiengängen,
eine wachsende Minderheit legt ihren Tätigkeitsschwerpunkt ausschließlich auf
die Evaluierung von Hochschuleinrichtungen.[10]
Dies verspricht Erfolg für die künftige Ausrichtung der Qualitätssicherung: Die
Evaluierung von Hochschuleinrichtungen versetzt Hochschulpersonal und Hochschulen
in die Lage, Lehrpläne auszuarbeiten und deren Qualität sicherzustellen, wodurch
die Notwendigkeit zur formalen externen Akkreditierung jedes einzelnen Studiengangs
entfällt und das Angebot rasch an den sich ändernden Bedarf des Arbeitsmarktes
sowie Veränderungen bei der Zusammensetzung der Studierenden angepasst werden
kann. 2. ENTWICKLUNGEN
IN DER QUALITÄTSSICHERUNG SEIT 2009 2.1. Wie
hat die Qualitätssicherung die Hochschulen, die Studierenden und andere
Beteiligte beim Erreichen der Qualitätsziele unterstützt? Die große Mehrheit der Hochschulen hat spezifische
Qualitätssicherungsstrukturen und ‑prozesse eingerichtet (laut einer
Erhebung aus dem Jahr 2010 verfügen lediglich 5 % der Hochschulen
nicht über eine Grundsatzerklärung zur Qualitätspolitik).[11] Mehr als 75 % der
Hochschulen besitzen eine Strategie zur ständigen Qualitätsverbesserung, in CZ,
DK, ES, IT, FI, LU und NL sind es sogar 100 %.[12] Doch derzeit setzen
sich die Hochschulen mit der Frage auseinander, wie sie von der Prozessorientierung
zu einer echten Kultur der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung gelangen
können.[13]
Die Frage, wie die Qualitätssicherung so konzipiert werden kann, dass sie ein kontinuierliches
Feedback für die strategische Ausrichtung der Hochschulen liefert und dass auf
allen Ebenen eine klare Rechenschaftspflicht besteht, bereitet nach wie vor Kopfzerbrechen.[14] Die Einbeziehung der Studierenden in die
Qualitätsverbesserung nimmt laut der QUEST-Umfrage zu, etwa 85 % der
Studierenden haben die Möglichkeit, an Evaluierungen teilzunehmen, eine
beträchtliche Anzahl ist der Ansicht, dass sich dies auf die Qualität der
Bildung auswirkt.[15]
Im Jahr 2012 waren in 17 Ländern Studierende an der Qualitätssicherung
„stark beteiligt“ oder als „gleichwertige Partner“ beteiligt, 2009 war dies erst
in 9 Ländern der Fall, doch schwankt die Beteiligung der Studierenden
nicht nur zwischen den Hochschulsystemen, sondern auch innerhalb der nationalen
Systeme; an vielen Hochschulen ist sie auf eine formale Präsenz und Beobachtung
durch die Studierenden begrenzt.[16] In vielen Ländern besteht eine formelle
Verpflichtung zur Beteiligung der Arbeitgeber an der externen
Qualitätssicherung (BE‑fr, BG, CZ, DE, DK, EE, EL, FR, IT, LT, LV, PT, UK‑Sc).[17] Ihre aktive Mitwirkung
an der Qualitätsverbesserung, beispielsweise durch die Teilnahme an Hochschulaudits,
ist jedoch nicht weit verbreitet: Lediglich in BE‑fr, DE, EL, FI, LV (für
Berufsbildungsprogramme), LT und UK (je nach Hochschule) gehören den externen
Prüfungsteams auch Arbeitgeber an.[18] Auch an der internen Qualitätssicherung der Hochschulen
wirken externe Beteiligte eher auf der Ebene des Informationsaustauschs denn
als aktive Partner mit. Die Veröffentlichung der QS‑Ergebnisse
trägt zur Verbesserung der Qualität und zum Aufbau von Vertrauen und
Transparenz bei. Die Tendenz, nur positive Evaluierungen zu veröffentlichen
(BE-nl, CY, CZ, ES, FR, HR, LT, MT, PL, UK), ist allerdings nicht hilfreich.
Lediglich in 12 Fällen (BE‑de, BE‑fr, DK, EE, FI, HR, IE, IT,
LU, LV, PT, SK) veröffentlichen mehr als ein Viertel der Hochschulen auch
kritische Berichte.[19]
Die veröffentlichten Informationen sind häufig nicht einfach zu verstehen und
nicht ohne Weiteres zugänglich; dies beeinträchtigt ihren Wert.[20] Auf europäischer Ebene haben die 2005
entwickelten Europäischen Standards und Leitlinien (European Standards and
Guidelines – ESG) zur Vereinheitlichung der Qualitätssicherung unter den Ländern
beigetragen und bieten einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen
Qualitätssicherungsagenturen. Aufgrund ihres derzeitigen unverbindlichen
Charakters werden die ESG jedoch unterschiedlich ausgelegt und uneinheitlich
angewendet. Auf institutioneller Ebene sind der Grad ihrer Anwendung und ihr
Einfluss nach wie vor gering. Lediglich 12 % der bei einer Umfrage der
EURASHE befragten Personen betrachteten die ESG als für Hochschulangehörige
nützlich; nur 10 % befanden sie als für Studierende, Absolventen oder
Arbeitgeber nützlich.[21]
Viele Hochschulen begrüßen es zwar, dass allgemeine Rahmen existieren, sind
jedoch der Ansicht, dass es an praktischer Beratung dazu fehlt, wie eine tragfähige
Qualitätskultur entwickelt werden kann.[22]
Unter den Studierenden sind die ESG kaum bekannt (59,7 % gaben an,
keinerlei Kenntnis davon zu haben, 23,9 % nur sehr geringe Kenntnis).[23] Derzeit werden die
ESG, wie auf der Ministerkonferenz von Bukarest 2012 gefordert, überarbeitet,
um Verständlichkeit, Anwendbarkeit, Nutzen und Anwendungsbereich der Vorgaben zu
verbessern.[24]
Die Überarbeitung bietet Gelegenheit, die Reaktion der Hochschulen auf
Herausforderungen wie die Ausweitung der Hochschulbeteiligung, die Verringerung
der Studienabbrecherzahlen, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit usw.
zu verbessern und sicherzustellen, dass die Qualitätssicherung das Entstehen
einer starken Qualitätskultur und eines echten Engagements der Hochschulkreise
befördert. 2.2. Wie
hat die Qualitätssicherung die Hochschulen dabei unterstützt, den Hochschulzugang
auszuweiten und sicherzustellen, dass die Studierenden ihr Studium abschließen? Um die Europa‑2020‑Ziele und die
nationalen Ziele zur Erhöhung der Absolventenzahlen zu erreichen und damit das
Qualifikationsdefizit zu beseitigen, muss Europa die Hochschulbildung für einen
breiteren Querschnitt der Gesellschaft attraktiv machen. Die Qualitätssicherung
muss die Hochschulen bei der Überprüfung und Verbesserung der Qualität und der Wirksamkeit
ihrer strategischen Maßnahmen zur Anwerbung von Studierenden sowie bei der Klärung
der Frage unterstützen, wie sich diese Maßnahmen auf die Ausweitung des Hochschulzugangs
auswirken. Ersten Untersuchungen zufolge gibt es jedoch kaum Hinweise darauf,
dass Qualitätssicherungsagenturen die Hochschulen bei der Ausweitung des
Zugangs unterstützen, indem sie innovativere Konzepte für die Zulassung
vorschlagen, wie z. B. die Anerkennung früherer Lernleistungen, die es
Studierenden ermöglicht, Leistungen aus abgebrochenen Studiengängen
nachzuweisen oder zu übertragen, oder die Entwicklung von Zugangsmöglichkeiten
aus der beruflichen Bildung und anderen Teilbereichen des Bildungswesens.[25] Die Qualität der von den Hochschulen entwickelten
Strategien, mit denen die Studienabbrecherquoten verringert[26] und der Verbleib an
den Hochschulen gefördert werden soll – jeweils mit Indikatoren oder Zielen zur
Bewertung der Fortschritte –, beeinflusst die Aussichten der Studierenden auf
einen erfolgreichen Studienabschluss. Die Einbeziehung der Studierenden in die Konzeption
von Studiengängen und in die Lehrplanentwicklung kann für die Studierenden zu
besseren Ergebnissen führen. Allerdings nutzen nur 50 % der Hochschulen diese
Möglichkeit und lediglich 40 % führen Befragungen der Studierenden durch,
um deren Arbeitsaufwand zu ermitteln.[27]
Durch Systeme zur Beobachtung der Fortschritte von Studierenden – wie in BE‑nl,
DK, DE, IE und UK – können Risikofaktoren ermittelt und gezielte Maßnahmen zur
Verbesserung des Studienerfolgs ergriffen werden. Die Überwachung von Zielvorgaben
für Studienabschlussquoten, die bei der Hälfte der Qualitätssicherungssysteme
in der EU besteht (BE‑de, BE‑fr, BE‑nl, EE, EL, FI, IT, LT,
HU, PT, SI, IS, LI, NO), oder die Kopplung von Finanzhilfen an Abschlussquoten,
wie dies in einer geringeren Zahl von Ländern der Fall ist (AT, BE‑nl,
CZ, DK, I, DE, IT, NL, SE, UK‑Sc)[28],
bietet für die Hochschulen einen Anreiz, ihren Erfolg bei der Verringerung der
Studienabbrecherquoten zu überwachen und zu verbessern. Derzeit führen lediglich 40 % der
Hochschulen regelmäßig eine Evaluierung ihrer Dienstleistungen für Studierende
durch.[29]
Zwar bieten nahezu alle Hochschulen studienbegleitende Unterstützung durch
Tutoren und Mentoren, Beratung und Orientierung an, doch nur etwas mehr als die
Hälfte bewertet den Erfolg dieser Angebote. Ähnliches ist bei der Unterstützung
durch Bibliotheken, Computerdienstleistungen oder Laboratorien zu beobachten. 2.3. Wie
hat die Qualitätssicherung die Hochschulen dabei unterstützt, den Studierenden
relevante, hochwertige Qualifikationen zu vermitteln? Der Übergang zu studierendenzentriertem Lernen
ist eine der anspruchsvollsten Reformen der jüngsten Zeit. Zwar definieren die
meisten Hochschulen bei der Konzeption ihrer Studiengänge die angestrebten
Lernergebnisse für die Studierenden, doch bereitet die Einbeziehung der
Lernergebnisse in Lehre, Lernen und Bewertung nach wie vor Schwierigkeiten. Die
Qualitätssicherung kann den Hochschulen dabei helfen, ihre Mitarbeiter bei
dieser Aufgabe zu unterstützen (z. B. durch verbindliche Schulungen für
Hochschulmitarbeiter in der Anwendung von Lernergebnissen, wie sie in AT, BE‑fr,
CZ, IE, LV, RO, UK vorgeschrieben sind).[30]
Die Anwendung der Qualitätssicherung bei der Konzeption von Studiengängen kann Hilfestellung
dabei bieten, Studiengänge auf der Grundlage eindeutiger und relevanter
Ergebnisse zu gestalten und zu bewerten und Leistungspunkte nach einheitlichen
Kriterien zu vergeben. Bei der externen Akkreditierung von Studiengängen ist
dies jedoch in der Regel nicht der Fall.[31]
Dadurch, dass die sachgemäße Anwendung anderer, auf Lernergebnissen basierender
Transparenzinstrumente – wie Qualifikationsrahmen, des Europäischen Systems zur
Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer
and Accumulation System – ECTS) oder des Diplomzusatzes – sichergestellt wird, können
durch Qualitätssicherung Lernergebnisse als Bausteine der Hochschulbildung
unterstützt und damit auch die bessere Anerkennung im Ausland erworbener akademischer
Qualifikationen gefördert werden.[32] Die meisten Hochschulen nutzen die
Qualitätssicherung zur Evaluierung und Entwicklung von Lehrkompetenzen und
–befähigungen. In der akademischen Laufbahn werden Forschungstätigkeiten jedoch
nach wie vor oft stärker gewichtet als die Lehre, und lediglich ein Drittel der
Hochschulen schreiben verbindliche Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Lehrkräfte vor.[33] Durch Qualitätssicherung
kann die Entwicklung nationaler und institutioneller Strategien unterstützt
werden, mit denen die Weiterbildung der Mitarbeiter gefördert, Lehrkompetenz
bei der Laufbahnentwicklung anerkannt, Auszeichnungen oder Stipendien für die
Lehre unterstützt, Rückmeldungen der Studierenden genutzt und Anreize für das
Sammeln von Auslandserfahrung geschaffen werden.[34] Neue Lernangebote wie „gemischtes Lernen“ („Blended
Learning“) oder offene Online‑Kurse mit großer Teilnehmerzahl (MOOC) haben
das Potenzial, die Art und Weise der Bildungsvermittlung zu verändern.
Qualitätssicherungsrahmen und Qualitätssicherungsagenturen benötigen
Flexibilität, um den Hochschulen bei der Einführung unterschiedlicher Formen
innovativer Lehrveranstaltungen, der Anpassung ihrer Qualitätskonzepte und der
Entwicklung neuer Indikatoren, die diese Veränderungen ermöglichen, Hilfestellung
bieten zu können. Die institutionelle Evaluierung sollte die Hochschulen dabei
unterstützen, Ressourcen für die Entwicklung neuer Lernmethoden zu planen und
zuzuweisen, ihre Attraktivität zu erhöhen, Nischendienstleistungen aufzubauen
oder Lernende außerhalb des formalen Bildungssystems zu erreichen. In einigen
Ländern – ES, IT, NO – wird derzeit das Potenzial von
Qualitätssicherungsagenturen zur Bewertung von MOOC untersucht. Viele Hochschulen haben Schwierigkeiten damit,
Arbeitgeber systematisch in die Konzeption und Umsetzung ihrer Lehrpläne
einzubinden, beispielsweise um sicherzustellen, dass Praktika zu eindeutigen
Lernergebnissen führen. Durch Qualitätssicherung können die Hochschulen dabei
unterstützt werden, die Arbeitgeber aktiv an der Gestaltung praxisbezogener
Lernangebote mit relevanten Lernergebnissen und Bewertungsmethoden zu
beteiligen. In einigen Ländern (BE‑fr, BG, DK, EE, AT, NO, CH) müssen die
Hochschulen nachweisen, dass sie die Arbeitgeber an der Ausarbeitung von
Studiengängen beteiligen.[35]
Eine systematischere Zusammenarbeit der Hochschulen und
Qualitätssicherungsagenturen mit dem Berufsbildungssektor kann für dieses Ziel förderlich
sein und zur Entwicklung flexiblerer Lernwege beitragen. Um sicherzustellen, dass Hochschulabsolventen
die richtigen Fähigkeiten für den Arbeitsmarkt besitzen, und um das
Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage abzubauen,
kann die Qualitätssicherung dazu eingesetzt werden, nachzuweisen, dass
Studiengänge auf den Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichtet sind. So können
beispielsweise in BG, CZ, IT, AT und SI die Hochschulen dazu aufgefordert
werden nachzuweisen, dass sich ihre Studiengänge am bestehenden Bedarf orientieren.[36] Durch Qualitätssicherung
können die Hochschulen auch dabei unterstützt werden, Informationen über die Berufswege
von Absolventen in Konzeption und Angebot von Studiengängen einzubeziehen –
beispielsweise indem die Weiterverfolgung des beruflichen Werdegangs von Absolventen
mit der Bereitstellung von Finanzmitteln (CZ, IT, SL, UK) oder der (weiteren)
Akkreditierung (AT, BE-nl, BG, DE, DK, NL) gekoppelt wird.[37] In einigen Ländern
(z. B. BG, DK, EE, IE, EL, FR, IT, LV, LT, HU) legen die Hochschulen
regelmäßig Daten vor oder weisen nach, dass sie den beruflichen Werdegang ihrer
Absolventen begleiten oder verfolgen.[38] Ungeachtet dieser Feststellungen verfolgen
oder beobachten derzeit nur wenige Hochschulen die berufliche Entwicklung ihrer
Absolventen gezielt mit Blick darauf, ihre Studiengänge und die
Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventen zu verbessern.[39] Diejenigen Hochschulen,
die sich dazu entschlossen haben, sehen darin jedoch zahlreiche Vorteile, wie
z. B. die Entwicklung eines systematischeren Ansatzes für die Qualitätssicherung,
eine Verbesserung der Rechenschaftspflicht, die Leistung eines aktiven Beitrags
zu einem Europa des Wissens und die Festigung ihrer Beziehungen zu den
Interessengruppen.[40] 2.4. Wurde
durch die Qualitätssicherung die Mobilität zu Studienzwecken und die
Internationalisierung gefördert? Durch die zunehmende internationale
Zusammenarbeit im Hochschulbereich ist unter den Einrichtungen ein
gegenseitiger Druck entstanden, eine solide Qualitätssicherung zu entwickeln,
und Hochschulen, die bestrebt sind, ihr internationales Profil zu stärken,
wollen in der Lage sein, ihre Qualitätsstandards unter Beweis zu stellen – eine
Grundvoraussetzung für das Vertrauen, das die Basis internationaler
Partnerschaften bildet.[41]
Die Studierenden legen bei der Entscheidung für ein Studium Wert auf bekannte
Qualitätsstandards, die ihnen die Sicherheit bieten, Anbieter und Einrichtungen
von unzureichender Qualität, die gefälschte oder nicht anerkannte Abschlüsse
anbieten, ausschließen zu können. Eine Verpflichtung zur Qualitätssicherung
kann auch dazu beitragen, Bedenken hinsichtlich der Qualität ausländischer
Abschlüsse (wie unter anderem in der PIAAC‑Erhebung geäußert) zu
überwinden, die die Anerkennung von Studienleistungen und die Mobilität der
Studierenden behindern. Die Europäische Vereinigung für
Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (European Association for Quality
Assurance in Higher Education – ENQA) und das Europäische Register für
Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (European Quality Assurance Register
– EQAR) fördern die Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung auf europäischer
Ebene. Durch ihre Mitgliedschaft in der ENQA weisen etwa zwei Drittel der
Qualitätssicherungsagenturen im Europäischen Hochschulraum (EHR) (gegenüber
etwa der Hälfte der Agenturen im Jahr 2009)[42]
nach, dass sie die Europäischen Standards und Leitlinien (ESG) einhalten.
Allerdings gibt es in zehn EU‑Mitgliedstaaten (CY, EL, IT, LV, LU, MT,
PT, SE, SI, SK) keine Agentur mit Vollmitgliedschaft in der ENQA.[43] Die Mitgliederzahl des EQAR ist ebenfalls gestiegen
(von 19 Regierungsmitgliedern bei der Gründung im Jahr 2008 auf 32 im
Jahr 2013[44]).
Das Register unterstützt einen europaweiten Ansatz für die externe
Qualitätssicherung; dies bedeutet, dass sich Hochschulen von einer Qualitätssicherungsagentur
außerhalb ihres Landes evaluieren lassen können. Hierdurch wird eine
europäische und damit qualitätsverbessernde Dimension der Qualitätssicherung
gefördert. Bislang haben 39 Agenturen des EHR (84 % aller in Frage
kommenden Qualitätssicherungsagenturen, d. h. Agenturen, die anhand der
ESG überprüft wurden) einen Antrag auf Aufnahme in das EQAR gestellt, 35 Anträge
wurden bewilligt.[45]
Die Hauptnutzer des Registers sind heute stärker davon überzeugt, dass das EQAR
dazu beiträgt, nationale Qualitätssicherungssysteme für Agenturen aus dem
Ausland zu öffnen (60 % der nationalen Studierendenverbände im Jahr 2012
gegenüber 41 % im Jahr 2009).[46] Die nationalen Ministerien ziehen es jedoch in
der Regel vor, mit ihren eigenen statt mit ausländischen Agenturen
zusammenzuarbeiten. Bislang sind nur zwei Fünftel der im EQAR registrierten
Qualitätssicherungsagenturen grenzübergreifend tätig; diese Agenturen sehen sich
allerdings durch nationale Unterschiede bei der Qualitätssicherung und das
Fehlen einer gemeinsamen europäischen Dimension der Qualitätssicherung vor Probleme
gestellt. Sechs EU‑Staaten (AT, BE‑nl, BG, LT, PL, RO) gestatten
ihren Hochschulen, bei regelmäßigen Evaluierungen, Audits oder Akkreditierungen
mit ausländischen registrierten Agenturen zusammenzuarbeiten. Zwei weitere
Länder (DE, DK) erkennen bei gemeinsamen Studiengängen die QS‑Entscheidungen
aller im EQAR registrierten Agenturen an.[47] Die externe Qualitätssicherung und die
Akkreditierung gemeinsamer Studiengänge stellen insofern eine Herausforderung
dar, als sie normalerweise mehrere nationale Akkreditierungsverfahren umfassen.
Die Regierungen haben sich dazu verpflichtet, ihre einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen im Hinblick auf gemeinsame Studiengänge
und Abschlüsse zu überprüfen, um Hindernisse bei Zusammenarbeit und Mobilität
zu beseitigen. Eine aktuelle Initiative im Rahmen des Bologna‑Prozesses
zur Entwicklung eines europäischen Ansatzes für die Akkreditierung gemeinsamer
Abschlüsse könnte dabei helfen, Bürokratie abzubauen und eine Zunahme der Zahl gemeinsamer
Abschlüsse zu erleichtern. In der Zwischenzeit sind Vorhaben des Europäischen
Konsortiums der Akkreditierungsagenturen (ECA)[48]
ein Schritt hin zu Vereinfachung und zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens. Budgetbeschränkungen hatten zur Folge, dass
sich viele Qualitätssicherungsagenturen auf Kerntätigkeiten innerhalb ihrer
nationalen Systeme konzentriert haben.[49]
Da der Hochschulbereich jedoch zunehmend international vernetzt ist, muss sich
die Qualitätssicherung weiterentwickeln, um das Vertrauen zu schaffen, das
Hochschuleinrichtungen für die weltweite Zusammenarbeit benötigen. Als positive
Entwicklung ist seit 2009 die Tendenz zu beobachten, internationale Experten in
Qualitätssicherungsgremien aufzunehmen. Die ENQA und das EQAR können bei der
Schaffung vertrauensbildender Maßnahmen eine Schlüsselrolle übernehmen – unter
anderem durch die Einbeziehung von Ministerien und anderen Beteiligten, die Erhebung
von Daten über grenzübergreifende Aktivitäten von Qualitätssicherungsagenturen
und die Förderung gemeinsamer Standards und Konzepte (einschließlich der Erhebung
von Daten auf nationaler Ebene, vergleichbarer Standards, Strategiepapiere und
Berichte).[50] Die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der
Qualitätssicherung ist insbesondere für die grenzüberschreitende
Hochschulbildung (Cross Border Higher Education – CBHE) in Form von Franchising
und „Branch Campuses“ (Zweigstellen von Hochschulen im Ausland) von entscheidender
Bedeutung. Auch wenn dies lediglich eine kleine Gruppe von Studierenden in
Europa betrifft, nimmt diese Form der Zusammenarbeit doch zu, wobei sich jedoch
die Qualitätssicherungsregelungen der einzelnen Länder und Anbieter
beträchtlich voneinander unterscheiden. Durch die Überwachung der Qualität von
CBHE‑Exporten ihrer Hochschulen können die Qualitätssicherungsagenturen dazu
beitragen, die hohe Qualität des Bildungsangebots sicherzustellen und damit den
Ruf ihrer Hochschulsysteme zu schützen, so dass diese für Studierende aus dem
Ausland weiterhin attraktiv bleiben. Wenn sich die Qualitätssicherungsagenturen
stärker auf die Qualität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und den
Ausbau ihre eigenen internationalen Verbindungen konzentrieren, trägt dies zur
Glaubwürdigkeit, Transparenz und Kohärenz ihrer Bewertungen bei. Um diesen
Prozess zu vereinfachen, könnten die Qualitätssicherungsagenturen im Aufnahmeland
über die Qualitätsbewertungen der CBHE‑Einrichtungen in ihrem Land
unterrichtet werden oder es könnten gemeinsame Bewertungen durchgeführt werden.
Bilaterale Vereinbarungen, mit denen der Qualitätssicherungsagentur im
Aufnahmeland die Befugnis erteilt wird, im Namen der entsendenden
Qualitätssicherungsagentur zu handeln oder einer beim EQAR registrierten
Agentur zu gestatten, die CBHE‑Einrichtung zu evaluieren, würden dazu
beitragen, Bedenken in Hinblick auf die Qualität abzubauen und bieten darüber
hinaus den Vorteil, dass sie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und das wechselseitige
Lernen fördern. 3. SCHLUSSFOLGERUNGEN
– UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR DIE VERBESSERUNG DER QUALITÄT DER HOCHSCHULBILDUNG Im vorliegenden Bericht werden gewisse
Fortschritte gegenüber 2009 aufgezeigt, aber auch Mängel in Hinblick darauf
festgestellt, in welcher Weise Reformen der Hochschulbildung wie die Ausweitung
des Zugangs, die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der
Internationalisierung oder die Verbesserung der Doktorandenausbildung und der
Personalentwicklungsstrategien durch die Qualitätssicherung unterstützt werden.
Um diese Mängel zu beheben, muss die Qualitätssicherung die Schaffung einer
internen Qualitätskultur fördern und mehr bieten, als nur Listen zum Abhaken.
Sie muss in allen Tätigkeitsbereichen einer Hochschule zum Tragen kommen, mit
den Veränderungen bei Konzeption und Bereitstellung der Hochschulbildungsangebote
Schritt halten und die gesamte Einrichtung in die Schaffung einer
Qualitätskultur einbinden, die Lehre und Lernen unterstützt. Überdies wechseln die Bürger zunehmend
zwischen unterschiedlichen Systemen – sowohl bei der traditionellen
Erstausbildung als auch bei der Verbesserung und Erweiterung ihrer Kenntnisse
und Fähigkeiten während ihres gesamten Lebens. Immer mehr Lernmöglichkeiten fügen
sich immer weniger in die konventionellen Klassifizierungssysteme ein. Die Lernenden
erhalten – und dies durchaus zu Recht – zunehmend die Möglichkeit, ihren
Lernweg selbst zusammenzustellen, indem sie unter den Möglichkeiten auswählen,
die ihnen verschiedene Teilsysteme und Lernangebote, darunter auch
IKT-gestützte Lernressourcen, bieten. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass sie
dabei auf die Qualität der Angebote vertrauen können. Die Entstehung qualitätsgeprüfter
Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, die durch den EQR stark gefördert
werden, erfordert ein Nachdenken über einen sektorspezifischen Ansatz für die
Qualitätssicherung sowie über die Frage, ob es möglich ist, Grundprinzipien und
Leitlinien festzulegen, die für alle Bereiche gelten und auf alle
Qualifikationen anwendbar sind. Mit Blick auf diese Herausforderungen wäre es
hilfreich, die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung im umfassenden
Zusammenhang aller Instrumente für Transparenz und Qualitätssicherung zu
betrachten. Die engere Abstimmung aller europäischen Instrumente für
Transparenz und Qualitätssicherung wird derzeit von der Kommission als eine
Möglichkeit untersucht, einen umfassenden Europäischen Raum der Kompetenzen und
Qualifikationen zu verwirklichen. Die Qualitätssicherung sollte auf ein
breiteres Spektrum an Themen ausgeweitet werden, die für die Hochschulbildung
von Bedeutung sind. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die
Kommission, mit Blick auf eine bessere europäische Zusammenarbeit bei der
Qualitätssicherung auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens folgende Maßnahmen zu
ergreifen: ·
Konsultation der Interessengruppen zu den
Ergebnissen dieses Berichts und zur Notwendigkeit und Realisierbarkeit einer
verbesserten Kohärenz der Qualitätssicherung in verschiedenen Teilbereichen der
Bildung im Rahmen der anstehenden öffentlichen Konsultation zu einem
Europäischen Raum der Kompetenzen und Qualifikationen, um weitere Synergien und
eine Vereinheitlichung der Transparenz‑ und Anerkennungsinstrumente der
EU herbeizuführen.[51] ·
Betonung der Notwendigkeit einer grundlegenden
Überarbeitung der Europäischen Standards und Leitlinien (ESG). Dabei muss der
Schwerpunkt auf der Anhebung der Qualitätsstandards statt auf
verfahrensorientierten Ansätzen liegen, der Anwendungsbereich auf die in diesem
Bericht behandelten Themen ausgeweitet und die Zusammenarbeit bei der
Qualitätssicherung mit anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung
gefördert werden. ·
Weitere Verbesserung der Ausgestaltung europäischer
Transparenzinstrumente, mit denen Qualitätssicherung, Anerkennung und Mobilität
gefördert werden, unter anderem als Folgemaßnahme der Evaluierungen des
Europäischen Qualifikationsrahmens, von EQAVET und Europass im Jahr 2013,
durch Unterstützung des ENIC‑NARIC‑Netzes, der nationalen
Koordinierungsstellen für den EQR und der Europass‑Zentralstellen sowie
durch die Überarbeitung des ECTS‑Benutzerleitfadens. ·
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um mehr
Qualitätssicherungsagenturen darin zu bestärken,[52] die Registrierung beim
EQAR zu beantragen, und es ausländischen, im EQAR registrierten Agenturen zu
ermöglichen, innerhalb ihrer Hochschulsysteme tätig zu werden. ·
Fortsetzung der Förderung der Zusammenarbeit bei
der Qualitätssicherung auf internationaler Ebene durch einen politischen Dialog
mit wichtigen internationalen Partnern und als Grundlage für Partnerschaften
mit Hochschuleinrichtungen weltweit. Durch Erasmus+ wird die EU: ·
die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der
Qualitätssicherung unterstützen durch ·
strategische Partnerschaften und „Wissensallianzen“,
die es Hochschuleinrichtungen ermöglichen, bei der Entwicklung einer
Qualitätskultur und der Förderung der Beteiligung von Arbeitgebern und neuer
Interessengruppen wie Wissenschaftler, Hochschulmitarbeiter usw. voneinander zu
lernen; ·
Hilfe für Qualitätssicherungsagenturen und
Hochschuleinrichtungen bei der Zusammenarbeit, um interne
Qualitätssicherungsprozesse zu entwickeln, die wichtige Herausforderungen aufgreifen
und eine bessere Wirkung der überarbeiteten ESG auf institutioneller Ebene
sicherstellen; ·
die Verbesserung des sektorübergreifenden Dialogs zum
Thema Qualitätssicherung mit dem Bereich der beruflichen Bildung; ·
den Austausch bewährter Praktiken, mit denen
einfachere Verfahren für die Akkreditierung gemeinsamer Studiengänge durch EU‑finanzierte
Initiativen gefördert werden; ·
die Reform der Hochschulbildung unterstützen, unter
anderem durch ·
eine Initiative zur Förderung der Reform der
Hochschulbildung, worunter auch die Entwicklung einer Qualitätskultur,
Peer-Learning und Überprüfung sowie Stakeholder-Studien oder Instrumente,
Handbücher usw. zu verstehen sind; ·
innovative Projekte zur Stärkung der Kapazität der
Qualitätssicherung, um die Nachhaltigkeit der Reform zu sichern. Die Kommission begrüßt, dass einige Länder im
Entwurf der Partnerschaftsvereinbarungen, die als Rahmen für die Ausgaben aus
den Europäischen Struktur‑ und Investitionsfonds im Zeitraum 2014‑2020
eingereicht werden, den Schwerpunkt auf die Qualität ihrer Hochschulsysteme
legen. Es ist äußerst wichtig, dass diese Verpflichtungen durch gezielte
Initiativen in den operationellen Programmen untermauert werden, mit denen die
Vereinbarungen umgesetzt werden. Eindeutiges Ziel dieser Initiativen sollte es
sein, die Vorkehrungen zur Qualitätssicherung zu verbessern. [1] KOM(2011) 567 endgültig. [2] COM(2013) 499 final. [3] COM(2013) 654 final. [4] OECD Skills Outlook 2013: First Results from the Survey
of Adult Skills (Erste Ergebnisse der Erhebung über die Kompetenzen von
Erwachsenen), http://skills.oecd.org/documents/OECD_Skills_Outlook_2013.pdf. [5] KOM(2009) 487 endgültig. [6] Empfehlung 2006/143/EG vom 15. Februar 2006
(ABl. L 64 vom 4.3.2006). [7] Rauhvargers, Andrejs (2012): Report by the EHEA Working
Group on Recognition (Bericht der EHR‑Arbeitsgruppe „Anerkennung“),
S. 23, abrufbar unter: http://www.ehea.info/Uploads/%281%29/Recognition%20WG%20Report.pdf. [8] http://www.eua.be/Libraries/Publications_homepage_list/Salzburg_II_Recommendations.sflb.ashx. http://ec.europa.eu/euraxess/pdf/research_policies/Principles_for_Innovative_Doctoral_Training.pdf. [9] http://ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/rights/strategy4Researcher. [10] EACEA (2012): Der Europäische
Hochschulraum im Jahr 2012: Bericht über die Umsetzung des Bologna‑Prozesses,
S. 60, http://www.ehea.info/Uploads/%281%29/Bologna%20Process%20Implementation%20Report.pdf. [11] Loukkola, Tia, Zhang, Thérèse (2010): Examining Quality
Culture: Teil 1, EUA, Brüssel, S. 33,
http://www.eua.be/pubs/Examining_Quality_Culture_Part_1.pdf. [12] EACEA, op. cit., S. 68. [13] IBAR (2012): Identifying Barriers in Promoting the ESG
for Quality Assurance at Institutional Level, Work Package 8, S. 4, http://www.ibar-llp.eu/assets/files/wp8/WP8%20Cross-country%20comparative%20study.pdf. [14] Ibid, S. 38. [15] Jungblut, Jens, Vukasovic,
Martina (2013): QUEST FOR QUALITY FOR STUDENTS – Survey on Students’ perspectives, ESU,
Brüssel, S. 68, http://www.esu-online.org/resourcehandler/30010f4b-c7a9-4827-93a5-84aaaaa91709/. [16] Bischof, Lukas, Gajowniczek, Joanna, Maikämper, Moritz
(2013): Study to Prepare the Report on Progress in the Development of Quality
Assurance Systems in the Various Member States and on Cooperation Activities at
European Level, S. 27. [17] Modernisation of Higher Education in Europe: access,
retention and employability (Modernisierung der Hochschulbildung in
Europa: Zugang, Verbleib und Beschäftigungsfähigkeit) – Forschungsarbeit von
Eurydice, Veröffentlichung für das erste Halbjahr 2014 vorgesehen. BE-de
und IS beteiligen Arbeitgeber ohne formelle Verpflichtungen an der externen
Qualitätssicherung. [18] Eurydice‑Primärdaten für den Bericht über die
Umsetzung des Bologna‑Prozesses. [19] EACEA, op. cit., S. 69. [20] Bischof et al., op. cit., S. 39,
Vercruysse, Proteasa, 2012. [21] ENQA (2011): MAPPING THE
IMPLEMENTATION AND APPLICATION OF THE ESG (MAP‑ESG PROJECT), ENQA,
Brüssel, S. 56, http://www.enqa.eu/files/op_17_web.pdf. [22] IBAR (2012): Work Package 5,
S. 12, http://www.ibar-llp.eu/assets/files/wp5/WP5%20Cross-country%20comparative%20study.pdf. [23] Jungblut, Vukasovic, op. cit.,
S. 67. [24] EHR‑Ministerkonferenz (2012): Bukarester Kommuniqué,
S. 2. Überarbeitung durch Organisationen von Interessengruppen (ENQA, ESU,
EUA, EURASHE, Education international, EQAR, Business Europe) zur Billigung
durch die Minister im Jahr 2015. [25] Eurydice, op. cit.. [26] Der OECD‑Durchschnitt der
Studierenden, die ihr Studium abschließen, lag im Jahr 2011 bei 68,4 %. [27] Loukkala, Zhang, op. cit., S. 11 und
S. 30. [28] EACEA, op. cit., S. 112. [29] Sursock, Andrée, Smidt, Hanne
(2010): Trends 2010: A decade of change in European Higher Education, EUA,
Brüssel, S. 86, http://www.eua.be/typo3conf/ext/bzb_securelink/pushFile.php?cuid=2756&file=fileadmin/user_upload/files/Publications/Trends_2010.pdf. [30] EACEA, op. cit., S. 51. [31] Ibid, S. 51. [32] Vgl. Bukarester Kommuniqué, S. 4. [33] Loukkala, Zhang, op. cit., S. 34. [34] Bericht der hochrangigen Gruppe
„Modernisierung des Hochschulwesens“, http://ec.europa.eu/education/higher-education/modernisation/index.html. [35] Eurydice, unveröffentlicht. [36] Ibid. [37] Gaebel, Michael et al. (2012): Tracking Learners’ and Graduates’
Progression Paths (TRACKIT), EUA, Brüssel, S. 27-28. http://www.eua.be/Libraries/Publications_homepage_list/EUA_Trackit_web.sflb.ashx. [38] Eurydice, unveröffentlicht. [39] Gaebel et al., op. cit.,
S. 26. [40] Ibid, S. 44. [41] Sursock, Smidt, op. cit., S. 21. [42] Bischof, op. cit., S. 50. [43] http://www.enqa.eu/agencies.lasso, überprüft am 4.11.2013 (allerdings zählen hierzu auch kleine
Länder, in denen es möglicherweise keine nationale Qualitätssicherungsagentur
gibt). [44] EU‑Regierungsmitglieder: AT, BE‑nl, BG, HR,
CY, CZ, DK, EE, ES, FR, DE, IE, PT, LV, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SI –
http://www.eqar.eu/association/members.html#c28. [45] http://www.eqar.eu/fileadmin/documents/eqar/information/EQAR_AR12_screen.pdf. [46] Bischof, op. cit., S. 56. [47] Tück,
Colin (2013): EQAR‑Jahresbericht 2012, S. 15-17,
http://www.eqar.eu/fileadmin/documents/eqar/information/EQAR_AR12_print.pdf. [48] Ibid. Siehe auch MULTRA unter: http://www.ecaconsortium.net/main/documents/mutual-recognition-agreements. [49] Bischof, op. cit., S. 52. [50] Von ENQA und EQAR durchgeführte
Projekte, über die 2014 Bericht erstattet werden muss. [51] COM(2012) 669 final. [52] Im Strategieplan 2013–2017 (Tück, op. cit., S. 25-29)
wird u. a. vorgeschlagen, dies bei der Überarbeitung der ESG zu
berücksichtigen.