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Document 52014AP0262

    P7_TA(2014)0262 Elektronische Kennzeichnung von Rindern ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2014 zu dem geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über das System der freiwilligen Etikettierung von Rindfleisch (COM(2012)0162 — C7-0114/2012 — 2011/0229(COD)) P7_TC1-COD(2011)0229 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 2. April 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und der Etikettierung von Rindfleisch

    ABl. C 408 vom 30.11.2017, p. 62–62 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.11.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 408/62


    P7_TA(2014)0262

    Elektronische Kennzeichnung von Rindern ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2014 zu dem geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über das System der freiwilligen Etikettierung von Rindfleisch (COM(2012)0162 — C7-0114/2012 — 2011/0229(COD))

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    (2017/C 408/11)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0525) sowie des geänderten Vorschlags (COM(2012)0162),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 43 Absatz 2 und 168 Absatz 4 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0114/2012),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 7. Dezember 2011 (1),

    nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

    in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 10. Juli 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

    gestützt auf die Artikel 55 und 37 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0199/2012),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest (2);

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 43 vom 15.2.2012, S. 64.

    (2)  Dieser Standpunkt ersetzt die am 11. September 2012 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P7_TA(2012)0312).


    P7_TC1-COD(2011)0229

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 2. April 2014 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und der Etikettierung von Rindfleisch

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 653/2014.)


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